Frauenwahlrecht
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Das Frauenwahlrecht ist das Recht der Frauen, an Wahlen teilzunehmen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts bemühten sich einige Leute um eine Änderung des Wahlrechts, um Frauen das Wahlrecht zu ermöglichen. Liberale politische Parteien gewährten den Frauen später das Wahlrecht, wodurch sich die Zahl der potenziellen Wähler dieser Parteien erhöhte. Nationale und internationale Organisationen bildeten sich, um die Bemühungen um das Frauenwahlrecht zu koordinieren, insbesondere die Internationale Allianz für das Frauenwahlrecht (gegründet 1904 in Berlin, Deutschland). ⓘ
In den letzten Jahrhunderten gab es viele Fälle, in denen Frauen selektiv das Wahlrecht gewährt und dann wieder entzogen wurde. Der erste Ort in der Welt, der das Frauenwahlrecht gewährte und beibehielt, war New Jersey im Jahr 1776 (obwohl dies 1807 wieder rückgängig gemacht wurde, so dass nur weiße Männer wählen durften). ⓘ
Die erste Provinz, die Frauen 1838 dauerhaft das Wahlrecht gewährte, waren die Pitcairn-Inseln, und die erste souveräne Nation war Norwegen im Jahr 1913. Das Königreich Hawaii, das 1840 das allgemeine Wahlrecht eingeführt hatte, hob es 1852 wieder auf und wurde 1898 von den Vereinigten Staaten annektiert. In den Jahren nach 1869 gewährten eine Reihe von Provinzen des britischen und russischen Reiches das Frauenwahlrecht, und einige von ihnen wurden später zu souveränen Nationen, wie Neuseeland, Australien und Finnland. Auf der Isle of Man erhielten Frauen, die Eigentum besaßen, 1881 das Wahlrecht, und 1893 wurde den Frauen in der damals selbstverwalteten britischen Kolonie Neuseeland das Wahlrecht gewährt. In Australien gewährte die Kolonie Südaustralien allen Frauen ab 1894 das aktive und ab 1895 das passive Wahlrecht für das Parlament, während das australische Bundesparlament 1902 das aktive und passive Wahlrecht gewährte (allerdings unter Ausschluss der "eingeborenen Ureinwohner"). Noch vor der Unabhängigkeit erhielt das russische Großfürstentum Finnland 1906 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen, das der Rasse gleichgestellt war. Die meisten westlichen Großmächte gewährten den Frauen in der Zwischenkriegszeit das Wahlrecht, darunter Kanada (1917), Großbritannien und Deutschland (1918), Österreich, die Niederlande (1919) und die Vereinigten Staaten (1920). Bemerkenswerte Ausnahmen in Europa waren Frankreich, wo Frauen bis 1944 nicht wählen durften, Griechenland (gleiches Wahlrecht für Frauen gab es dort erst 1952, obwohl gebildete Frauen seit 1930 an Kommunalwahlen teilnehmen konnten) und die Schweiz (wo Frauen seit 1971 auf Bundesebene wählen durften und zwischen 1959 und 1990 das Wahlrecht auf kantonaler Ebene erhielten). Die letzten europäischen Länder, in denen Frauen das Wahlrecht erhielten, waren Liechtenstein im Jahr 1984 und der Schweizer Kanton Appenzell Innerrhoden auf kommunaler Ebene im Jahr 1990. ⓘ
Leslie Hume argumentiert, dass der Erste Weltkrieg die Stimmung in der Bevölkerung veränderte:
Der Beitrag der Frauen zu den Kriegsanstrengungen stellte die Vorstellung von der körperlichen und geistigen Unterlegenheit der Frauen in Frage und machte es schwieriger zu behaupten, dass Frauen sowohl von ihrer Konstitution als auch von ihrem Temperament her nicht zum Wählen geeignet seien. Wenn Frauen in Munitionsfabriken arbeiten konnten, erschien es sowohl undankbar als auch unlogisch, ihnen einen Platz in der Wahlkabine zu verweigern. Doch das Wahlrecht war viel mehr als nur eine Belohnung für die Kriegsarbeit; es ging darum, dass die Teilnahme der Frauen am Krieg dazu beitrug, die Ängste zu zerstreuen, die mit dem Eintritt der Frauen in die öffentliche Arena verbunden waren. ⓘ
Vor dem Ersten Weltkrieg führten Gegner des Frauenwahlrechts wie die britische Women's National Anti-Suffrage League die relative Unerfahrenheit der Frauen in militärischen Angelegenheiten und die Tatsache, dass Frauen die Mehrheit der Bevölkerung darstellten, als Grund dafür an, dass Frauen bei Kommunalwahlen wählen sollten, es aber gefährlich wäre, ihnen das Wahlrecht bei nationalen Wahlen zu gewähren. ⓘ
Ausgedehnte politische Kampagnen von Frauen und ihren Unterstützern waren notwendig, um das Frauenwahlrecht gesetzlich oder durch Verfassungsänderungen durchzusetzen. In vielen Ländern wurde das eingeschränkte Wahlrecht für Frauen vor dem allgemeinen Wahlrecht für Männer gewährt; so erhielten beispielsweise gebildete Frauen oder Grundbesitzer das Wahlrecht vor allen Männern. Die Vereinten Nationen setzten sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg für das Frauenwahlrecht ein, und im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) wird es als Grundrecht anerkannt. 189 Länder sind derzeit Vertragsparteien dieses Übereinkommens. ⓘ
Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen eines Landes die Möglichkeit haben, an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen. Der Begriff Frauenstimmrecht dagegen bezieht sich dabei nur auf das aktive Wahlrecht. Dem Erlangen des Frauenwahlrechts ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der im 18. Jahrhundert begann. ⓘ
Geschichte
Im antiken Athen, das oft als Geburtsort der Demokratie genannt wird, durften nur erwachsene männliche Bürger, die Land besaßen, wählen. In den folgenden Jahrhunderten wurde Europa von Monarchen regiert, auch wenn sich zu verschiedenen Zeiten verschiedene Formen von Parlamenten herausbildeten. Der hohe Rang, der Äbtissinnen in der katholischen Kirche zuerkannt wurde, erlaubte es einigen Frauen, in nationalen Versammlungen zu sitzen und zu wählen - so wie verschiedene hochrangige Äbtissinnen im mittelalterlichen Deutschland, die zu den unabhängigen Reichsfürsten zählten. Ihre protestantischen Nachfolgerinnen genossen dasselbe Privileg fast bis in die Neuzeit. ⓘ
Marie Guyart, eine französische Nonne, die im 17. Jahrhundert mit den Ureinwohnern Kanadas arbeitete, schrieb 1654 über die Wahlrechtspraktiken der Irokesen-Frauen: "Diese weiblichen Häuptlinge sind Frauen von Ansehen bei den Wilden, und sie haben eine entscheidende Stimme in den Räten. Sie treffen dort Entscheidungen wie ihre männlichen Kollegen, und sie sind es sogar, die als erste Botschafter zu Friedensverhandlungen entsandt werden." Die Irokesen hatten, wie viele First Nations in Nordamerika, ein matrilineares Verwandtschaftssystem. Eigentum und Abstammung wurden über die weibliche Linie weitergegeben. Die weiblichen Ältesten stimmten über die erblichen männlichen Häuptlinge ab und konnten sie absetzen. ⓘ
In Schweden gab es während des Zeitalters der Freiheit (1718-1772) ein bedingtes Frauenwahlrecht. Andere mögliche Kandidaten für das erste "Land", das Frauen das Wahlrecht gewährte, sind die Republik Korsika (1755), die Pitcairn-Inseln (1838), die Isle of Man (1881) und Franceville (1889-1890), aber einige dieser Staaten waren nur kurzzeitig unabhängig und andere waren nicht eindeutig unabhängig. ⓘ
Im Jahr 1756 wurde Lydia Taft die erste legale Wählerin im kolonialen Amerika. Dies geschah unter britischer Herrschaft in der Kolonie Massachusetts. In einer Stadtversammlung in Uxbridge, Massachusetts, stimmte sie bei mindestens drei Gelegenheiten ab. Unverheiratete weiße Frauen, die Eigentum besaßen, konnten in New Jersey von 1776 bis 1807 wählen. ⓘ
Bei den Wahlen von 1792 in Sierra Leone, damals eine neue britische Kolonie, waren alle Haushaltsvorstände wahlberechtigt, und ein Drittel der Wahlberechtigten waren afrikanischstämmige Frauen. ⓘ
Als erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht gilt Olympe de Gouges. Sie verfasste im Laufe der Französischen Revolution unter anderem die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (veröffentlicht September 1791), wurde zur Zeit der Terrorherrschaft im Sommer 1793 verhaftet wegen Feindschaft zu Robespierre und im Herbst nach kurzem Schauprozess hingerichtet. ⓘ
Der Weg zum allgemeinen Frauenwahlrecht verlief parallel mit der heftig umkämpften Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer. Nur in wenigen Staaten wurde das allgemeine Wahlrecht für beide Geschlechter zum selben Zeitpunkt eingeführt; so zum Beispiel 1906 im damaligen zu Russland gehörenden Großherzogtum Finnland. Je eher die Männer das uneingeschränkte Wahlrecht bekamen, desto länger mussten die Frauen darum ringen. Frankreich und die Schweiz wurden zu Nachzüglerstaaten, weil sie die ältesten Männerdemokratien Europas waren; ähnlich sah es in Griechenland und Bulgarien aus. ⓘ
In vielen Staaten sympathisierten die Liberalen mit dem Frauenwahlrecht. Entscheidend aber ist, dass liberale Politiker oft an einem Zensuswahlrecht festhielten und politische Partizipation vom sozialen Stand oder von der Bildung abhängig machten. Entsprechend verlangte die Mehrheit der bürgerlichen Frauen für ihr Geschlecht ebenfalls ein eingeschränktes Wahlrecht. Es ging ihnen in erster Linie um die Aufhebung der Geschlechterbarrieren, wobei ein Teil der Frauenrechtlerinnen dies nur als ersten Schritt ansah, dem das allgemeine Wahlrecht folgen würde. ⓘ
Jede Seite des politischen Spektrums befürchtete für sich negative Konsequenzen. Sozialisten und Liberale glaubten vielfach, dass vom Stimmrecht der Frauen vor allem die Konservativen und Klerikalen profitieren würden, dagegen beschworen konservative Parteien die Gefahr, dass Frauen mit ihrer Stimme linke und liberale Parteien stärken würden. Zudem sahen sie im Frauenwahlrecht den ersten Schritt zur vollständigen Emanzipation. Dies war auch ein Grund, weshalb sich die Aufhebung der Klassenbarriere eher durchsetzte. ⓘ
19. Jahrhundert
Die weiblichen Nachkommen der Meuterer der Bounty, die auf den Pitcairn-Inseln lebten, durften ab 1838 wählen. Dieses Recht wurde nach ihrer Umsiedlung im Jahr 1856 auf die Norfolkinsel (heute ein australisches Außengebiet) übertragen. ⓘ
Die Entstehung der modernen Demokratie begann im Allgemeinen damit, dass die männlichen Bürger das Wahlrecht vor den weiblichen Bürgern erhielten, außer im Königreich Hawai'i, wo 1840 das allgemeine Wahlrecht ohne Erwähnung des Geschlechts eingeführt wurde; eine Verfassungsänderung im Jahr 1852 hob jedoch das Wahlrecht der Frauen auf und machte das Wahlrecht der Männer von Besitz abhängig. ⓘ
Der Grundstein für den ersten Frauenrechtskongress in den Vereinigten Staaten in Seneca Falls, New York, wurde 1840 gelegt, als Elizabeth Cady Stanton auf dem Weltkongress gegen Sklaverei in London Lucretia Mott traf. Die Konferenz weigerte sich, Mott und andere weibliche Delegierte aus den USA aufgrund ihres Geschlechts aufzunehmen. 1851 lernte Stanton die Abstinenzlerin Susan B. Anthony kennen, und schon bald waren die beiden in dem langen Kampf um das Frauenwahlrecht in den USA vereint. 1868 ermutigte Anthony arbeitende Frauen aus dem Druck- und Nähgewerbe in New York, die von den Männergewerkschaften ausgeschlossen waren, Working Women's Associations zu gründen. Als Delegierte des Nationalen Arbeitskongresses im Jahr 1868 überzeugte Anthony den Ausschuss für Frauenarbeit, das Wahlrecht für Frauen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu fordern. Die Männer auf der Konferenz strichen den Hinweis auf das Wahlrecht. In den USA erhielten die Frauen im Territorium Wyoming 1869 das aktive und passive Wahlrecht. Spätere amerikanische Wahlrechtsgruppen waren sich oft uneinig über die Taktik: Die National American Woman Suffrage Association plädierte für eine Kampagne in jedem einzelnen Bundesstaat, während die National Woman's Party eine Änderung der US-Verfassung anstrebte. ⓘ
Die Verfassung des Königreichs Hawaii von 1840 sah zwar ein Repräsentantenhaus vor, legte aber nicht fest, wer sich an der Wahl beteiligen durfte. Einige Wissenschaftler haben argumentiert, dass dieses Versäumnis es Frauen ermöglichte, an den ersten Wahlen teilzunehmen, bei denen die Stimmen durch Unterschriften auf Petitionen abgegeben wurden; diese Interpretation ist jedoch umstritten. Die zweite Verfassung von 1852 legte fest, dass das Wahlrecht auf Männer über zwanzig Jahren beschränkt war. ⓘ
1849 war das Großherzogtum Toskana in Italien der erste europäische Staat, der ein Gesetz verabschiedete, das das Wahlrecht für Frauen bei Verwaltungswahlen vorsah und damit an eine Tradition anknüpfte, die in Italien bereits informell vorhanden war. ⓘ
Die Verfassung der Provinz Vélez in der Republik Neugranada, dem heutigen Kolumbien, aus dem Jahr 1853 gestattete verheirateten Frauen oder Frauen, die älter als 21 Jahre waren, das Wahlrecht in der Provinz. Dieses Gesetz wurde jedoch später vom Obersten Gerichtshof der Republik mit der Begründung für ungültig erklärt, dass die Bürger der Provinz nicht mehr Rechte haben könnten als die, die den Bürgern der anderen Provinzen des Landes bereits garantiert waren, und so wurde das Frauenwahlrecht in dieser Provinz 1856 abgeschafft. ⓘ
1881 gewährte die Isle of Man, ein von der britischen Krone abhängiges Territorium mit Selbstverwaltung, den Frauen das Wahlrecht für Grundbesitz. Dies war die erste Maßnahme für das Frauenwahlrecht auf den britischen Inseln. ⓘ
Die pazifische Gemeinde Franceville (heute Port Vila, Vanuatu) bewahrte ihre Unabhängigkeit von 1889 bis 1890 und war die erste selbstverwaltete Nation, die das allgemeine Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts oder der Hautfarbe einführte, obwohl nur weiße Männer ein Amt bekleiden durften. ⓘ
Von den Ländern, die ursprünglich selbstverwaltete Kolonien waren, später aber im 20. Jahrhundert unabhängig wurden, erkannte die Kolonie Neuseeland 1893 als erste das Frauenwahlrecht an, was vor allem auf eine von Kate Sheppard angeführte Bewegung zurückzuführen war. Das britische Protektorat der Cook-Inseln gewährte das gleiche Recht ebenfalls 1893. Eine weitere britische Kolonie, Südaustralien, folgte 1894 und erließ Gesetze, die nicht nur das Wahlrecht auf Frauen ausdehnten, sondern sie auch bei der nächsten Wahl 1895 für das Parlament kandidieren ließen. ⓘ
20. Jahrhundert
Das neu gegründete australische Bundesparlament verabschiedete Gesetze, die das aktive und passive Wahlrecht für erwachsene Frauen bei nationalen Wahlen ab 1902 ermöglichten (mit Ausnahme der Frauen der Ureinwohner in einigen Bundesstaaten). ⓘ
Das Großherzogtum Finnland führte 1906 als erstes Land in Europa das Frauenwahlrecht ein und war auch das erste Land in Kontinentaleuropa, das das Wahlrecht für Frauen mit gleicher Rasse einführte. Bei den Parlamentswahlen von 1907 wählten die finnischen Wähler 19 Frauen zu den ersten weiblichen Mitgliedern eines repräsentativen Parlaments. Dies war eine von vielen Selbstverwaltungsaktionen in der russischen autonomen Provinz, die zu Konflikten mit dem russischen Gouverneur von Finnland und schließlich zur Gründung der finnischen Nation im Jahr 1917 führten. ⓘ
In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg erhielten auch die Frauen in Norwegen das Wahlrecht. Während des Ersten Weltkriegs erkannten auch Dänemark, Russland, Deutschland und Polen das Wahlrecht für Frauen an. ⓘ
Kanada gewährte 1917 einigen weißen Frauen das Wahlrecht; 1920 erhielten Frauen das Wahlrecht auf der gleichen Grundlage wie Männer, d. h. Männer und Frauen bestimmter Rassen oder eines bestimmten Status waren bis 1960, als das allgemeine Wahlrecht für Erwachsene erreicht wurde, vom Wahlrecht ausgeschlossen. ⓘ
Mit dem Representation of the People Act von 1918 erhielten britische Frauen über 30 das Wahlrecht. Die Niederländerinnen erhielten das Wahlrecht 1919, die Amerikanerinnen am 26. August 1920 mit der Verabschiedung des 19. Zusatzartikels (der Voting Rights Act von 1965 sicherte das Wahlrecht für rassische Minderheiten). Irische Frauen erhielten in der Verfassung des irischen Freistaats von 1922 das gleiche Wahlrecht wie Männer. 1928 erhielten die britischen Frauen das Wahlrecht zu den gleichen Bedingungen wie die Männer, d. h. ab 21 Jahren. Das Wahlrecht für türkische Frauen wurde 1930 für die Kommunalwahlen und 1934 für die nationalen Wahlen eingeführt. ⓘ
Als die französische Exilregierung von Charles de Gaulle im Juli 1944 mit 51 gegen 16 Stimmen das Wahlrecht für Frauen einführte, war Frankreich etwa ein Jahrzehnt lang das einzige westliche Land, das Frauen nicht zumindest das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zugestand. ⓘ
Das Wahlrecht für Frauen wurde von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, deren gewählte Vorsitzende Eleanor Roosevelt war, in das internationale Recht aufgenommen. 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; Artikel 21 besagt: "(1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Regierung seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. (3) Die Staatsgewalt beruht auf dem Willen des Volkes; dieser Wille kommt in regelmäßigen und echten Wahlen zum Ausdruck, die in allgemeiner und gleicher Weise und in geheimer Abstimmung oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren durchgeführt werden." ⓘ
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frauen, das 1954 in Kraft trat und in dem die Gleichberechtigung der Frauen in Bezug auf das Wahlrecht, die Ausübung von Ämtern und den Zugang zu öffentlichen Diensten in den nationalen Gesetzen verankert ist. Eines der jüngsten Länder, das das volle Wahlrecht für Frauen anerkannte, war Bhutan im Jahr 2008 (die ersten nationalen Wahlen). Zuletzt erlaubte König Abdullah von Saudi-Arabien im Jahr 2011 den Frauen, an den Kommunalwahlen 2015 teilzunehmen und in die Beratende Versammlung berufen zu werden. ⓘ
Zeitliche Einordnung
„Inseln haben oft eigene Regierungssysteme, und in einigen Fällen führte dies zu Systemen, die [Frauen] früher einbezogen als die Festlandgemeinden.“ ⓘ
Die Pitcairninseln
„Die Pitcairninseln können für sich in Anspruch nehmen, der erste Ort zu sein, an dem Frauen zu denselben Bedingungen wie Männer wählten. Nach der Meuterei der Mannschaft der Bounty von 1789 auf Tahiti brachten die Meuterer und ihre tahitianischen Mitstreiter das Schiff zur unbewohnten Pitcairninsel. Ihre Nachkommen und mitunter auftauchende Neuankömmlinge lebten weiterhin dort. Man nimmt an, dass es dort keine Regierung gab, bis 1838 ein britischer Kapitän mit der HMS Fly dort an Land ging, die Insel für die britische Krone beanspruchte und die Bevölkerung mit einigen eilig verfassten Regeln zurückließ“. „Die Inselbewohner hatten Kapitän Russel Elliott gedrängt, ihnen eine gewisse Form von Ordnung zu geben, weil sie meuternden Mannschaften von Walfangschiffen ausgeliefert waren, die an Land kamen und damit drohten, die Frauen auf der Insel zu vergewaltigen. Dies bewirkte, dass die Männer ihre Felder vernachlässigen mussten, um sie zu beschützen. Im Schutz der britischen Krone für die 99 Inselbewohner sahen diese die Lösung.“ Nach Elliots Meinung sollten sie „in regelmäßigen Abständen aus ihrer Mitte einen Richter wählen, der als Adressat für die Anweisungen der königlichen Regierung zur Verfügung stünde. Diesem würde [von der britischen Krone] die offizielle Anerkennung verliehen“ „Kapitän Elliott wollte seine Regierung so wenig wie möglich ins Spiel bringen, und die Anordnung einer eigenen Regierung für die Inselbevölkerung war der hierfür beste Weg. Deshalb sagte er, die Insel solle von einem Magistrat regiert werden,“ „der mit Hilfe der freien Wählerstimmen aller auf der Insel Geborenen, Mann oder Frau, die mindestens 18 Jahre alt waren, gewählt werden sollte; zusätzlich von den Personen, die seit fünf Jahren auf der Insel lebten.“ „Damit gab es ein allgemeines Wahlrecht, das nur auf dem dauerhaften Aufenthalt auf der Insel basierte, was das System zu einer fortschrittlichen Form von Demokratie machte. Es war in einer Krisenzeit eingeführt und von einer übergeordneten Macht garantiert worden, die nichts zu verlieren und einen kleinen Gewinn aus ihrem Handeln hatte. Informationen über die Gründe, warum Frauen beim Wahlrecht gleich wie Männer behandelt wurden, gibt es nicht. Doch zweifellos war der Grund, dass sie im Leben der Gemeinschaft bereits eine Rolle spielten; und für das Funktionieren der noch jungen Demokratie war eine gewisse Zahl von Menschen nötig.“ ⓘ
Kolumbien und das Wyoming-Territorium
1853 führte Vélez in Kolumbien als erste Stadt der Welt das Frauenwahlrecht ein. Es folgte das Wyoming-Territorium, welches 1869 das Frauenwahlrecht einführte. ⓘ
Die Cookinseln
„Die Südsee war eine beachtliche Wegbereiterin in Sachen Demokratie. [...] In den 1880ern zogen die Cookinseln die Aufmerksamkeit einiger europäischer Großmächte und die der Māoris auf sich. Sie waren Angriffen peruanischer Sklavenhändler ausgesetzt und Ziel der Fahrten neuseeländischer Händler und Missionare. Es gibt Zeugnisse für die Bedeutung von Frauen auf den Inseln: 1890 waren vier der fünf Häuptlinge Rarotongas Frauen, und diese wussten es sehr zu schätzen, dass die britische Marine einer Königin unterstellt war. Dick Scott, der Geschichtsschreiber der Cookinseln, berichtet, wie sie bereits selbst den Titel Königin angenommen hatten; ihre Häuser nannten sie Paläste: „Die an Höfen übliche Schmeichelei wurde auch hier peinlich genau ausgeführt und eine ganze Serie von leicht zu beeindruckenden Touristen und Reiseschriftstellern beschenkten die Menschen zu Hause mit Berichten, wie sie in den königlichen Gemächern empfangen worden waren.“ Dennoch war die Demokratie nicht etwa nur bloßer Schmuck – indem die Häuptlinge von Raratonga nach ihren eigenen Regeln Imperialisten spielten, verpflichteten sie die fremde Macht zu respektieren, dass sie ihr gegenüber mit ihrer königlichen Fahne den Vorrang einnahmen; der Besuch des Oberhäuptlings Makea Takau in Neuseeland 1885 wurde nach den Regeln eines Staatsbesuchs gestaltet.“ ⓘ
Frederick Moss, ein ehemaliges Parlamentsmitglied aus Auckland, der von Neuseeland zum britischen Residenten ernannt worden war, machte die Insel zu einem Teil des Britischen Weltreiches. Ein Zeitgenosse hielt fest: „Er hatte weit reichende Ambitionen, und die Tatsache, dass die Insel bei weitem nicht groß genug war, um sie zu erfüllen, dämpfte seinen Elan.“ Neben anderen Reformen führte Moss ein gewähltes Parlament ein, das auch von Frauen gewählt wurde. Moss schrieb stolz: „Das Parlament der Cookinseln ist das einzige freie Maoriparlament, das man je versucht hat zu errichten.“ „Die utopische Inseldemokratie hätte nur funktionieren können, wenn die Häuptlinge ihre Macht abgegeben hätten; doch die Häuptlinge behielten ihre Macht über ihre Gemeinden und konnten die gewählten Volksvertreter beeinflussen, vor allem, weil Moss' Pläne eines geheimen Wahlrechts unterlaufen wurden.“ ⓘ
„Das allgemeine Wahlrecht wurde offiziell drei Tage nach dem New Zealand Election Act garantiert, aber die Frauen von Raratonga wählten vor den Neuseeländerinnen, am 14. Oktober 1893.“ ⓘ
„Erstes weibliches Regierungsmitglied war die 1983 ernannte Ministerin für Inneres und das Postwesen Fanaura Kingsone. Marguerite (Margaret) Nora Kitimira Brown Story wurde 1965, noch zu Kolonialzeiten, als erste Frau in das gesetzgebende Gremium (Legislative Assembly) gewählt und war von 1965 bis 1979 und dann wieder 1983 dessen Vorsitzende.“ ⓘ
„Diese Verleihungen des Wahlrechts an Frauen sind Teil einer Machttradition für Frauen angesehener Familien in der Südsee; in diesen Gemeinschaften war es nicht unüblich für Frauen, öffentlich aufzutreten. Das Prinzip, dass Politik oder die Organisation des öffentlichen Lebens, eine männliche Domäne sei und das Haus eine weibliche, die das Frauenwahlrecht in den nördlichen Ländern verdammte, gab es auf Rarotonga (und vermutlich auf vielen anderen Südseeinseln) einfach nicht. Das Kämpfen allerdings war Männern vorbehalten. Dies dezimierte natürlich die männliche Bevölkerung und führte dazu, dass das Gemeindeleben von einer Gemeinschaft mit deutlichem Frauenüberschuss geschultert werden musste. Der Mangel an Informationen über die frühe Regierungszeit in der Südsee spricht für die Richtigkeit der Bemerkung John Markoffs:“ „Die Geschichte der Demokratie ist in hohem Maß der Kreativität von Orten geschuldet, die Historiker kaum erforscht haben.“ ⓘ
Bewegungen für das Wahlrecht
Die Wahlrechtsbewegung war breit gefächert und umfasste Frauen und Männer mit einem breiten Spektrum von Ansichten. Die größte Errungenschaft der Frauenwahlrechtsbewegung des 20. Jahrhunderts war, dass sie sich auf eine extrem breite Klassenbasis stützte, was ihre Vielfalt betrifft. Eine große Spaltung, vor allem in Großbritannien, bestand zwischen den Suffragisten, die Veränderungen auf verfassungsrechtlicher Ebene anstrebten, und den Suffragetten, angeführt von der englischen politischen Aktivistin Emmeline Pankhurst, die 1903 die militantere Women's Social and Political Union gründete. Pankhurst gab sich in der Frage des Frauenwahlrechts mit nichts anderem zufrieden als mit Taten: "Taten, nicht Worte" lautete das Motto der Organisation. ⓘ
Elizabeth Cady Stanton und Lucretia Mott waren die ersten beiden Frauen in Amerika, die im Juli 1848 den Frauenrechtskongress organisierten. Susan B. Anthony schloss sich später der Bewegung an und half bei der Gründung der National Woman's Suffrage Association (NWSA) im Mai 1869. Ihr Ziel war es, den 15. Verfassungszusatz zu ändern, da er Frauen weder erwähnte noch einschloss, weshalb die NWSA gegen ihn protestierte. Etwa zur gleichen Zeit gab es auch eine andere Gruppe von Frauen, die den 15. Zusatzartikel unterstützten und sich American Woman Suffrage Association (AWSA) nannten. Die American Women Suffrage Association wurde von Lucy Stone, Julia Ward Howe und Thomas Wentworth Higginson gegründet, die sich mehr auf den Zugang auf lokaler Ebene konzentrierten. Die beiden Gruppen schlossen sich zusammen und nannten sich National American Woman Suffrage Association (NAWSA). ⓘ
Die 1873 in den Vereinigten Staaten gegründete Women's Christian Temperance Union (WCTU) setzte sich weltweit für das Frauenwahlrecht ein und bemühte sich außerdem um die Verbesserung der Situation von Prostituierten. Unter der Führung von Frances Willard "wurde die WCTU zur größten Frauenorganisation ihrer Zeit und ist heute die älteste noch bestehende Frauenorganisation in den Vereinigten Staaten". ⓘ
Es gab auch eine Vielzahl von Ansichten über den "Platz der Frau". Zu den Themen der Suffragisten gehörte häufig die Vorstellung, dass Frauen von Natur aus gütiger seien und sich mehr um Kinder und ältere Menschen kümmerten. Wie Creditor zeigt, ging man oft davon aus, dass Wählerinnen einen zivilisierenden Einfluss auf die Politik haben würden, indem sie häusliche Gewalt und Alkohol ablehnten und Sauberkeit und Gemeinschaft betonten. Im Gegensatz dazu, so Creditor, galten für Frauen die gleichen moralischen Maßstäbe. Sie sollten in jeder Hinsicht gleich sein, und es gäbe keine "natürliche Rolle" der Frau. ⓘ
Für die schwarzen Frauen in den Vereinigten Staaten war das Wahlrecht eine Möglichkeit, der Entrechtung der Männer ihrer Rasse entgegenzuwirken. Trotz dieser Entmutigung beharrten schwarze Suffragetten weiterhin auf ihren gleichen politischen Rechten. Ab den 1890er Jahren begannen die afroamerikanischen Frauen, ihre politischen Rechte in ihren eigenen Clubs und Wahlrechtsvereinen offensiv einzufordern. "Wenn schon weiße Amerikanerinnen mit all ihren natürlichen und erworbenen Vorteilen das Wahlrecht brauchen", argumentierte Adella Hunt Logan aus Tuskegee, Alabama, "wie viel mehr brauchen dann schwarze Amerikanerinnen und Amerikaner die starke Verteidigung des Wahlrechts, um ihr Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück zu sichern?" ⓘ
Erklärungen für die Ausweitung des Wahlrechts
Wissenschaftler haben verschiedene Theorien für den unterschiedlichen Zeitpunkt der Einführung des Frauenwahlrechts in den einzelnen Ländern vorgeschlagen. Zu diesen Erklärungen gehören der Aktivismus sozialer Bewegungen, kulturelle Verbreitung und normativer Wandel, das Wahlkalkül politischer Parteien und das Auftreten großer Kriege. Adam Przeworski zufolge wird das Frauenwahlrecht in der Regel nach großen Kriegen erweitert. ⓘ
Auswirkungen des Frauenwahlrechts
Wissenschaftler haben das Frauenwahlrecht mit dem anschließenden Wirtschaftswachstum, der Entstehung des Wohlfahrtsstaates und weniger zwischenstaatlichen Konflikten in Verbindung gebracht. ⓘ
Zeitleiste
Land | Jahr, in dem Frauen erstmals das Wahlrecht auf nationaler Ebene gewährt wurde | Anmerkungen ⓘ |
---|---|---|
Afghanistan | 1964 | |
Albanien | 1945 | Albanische Frauen nahmen zum ersten Mal an den Wahlen im Jahr 1945 teil. |
Algerien | 1962 | Algerien gewährte 1962, nach seiner Unabhängigkeit von Frankreich, allen Männern und Frauen das gleiche Wahlrecht. |
Andorra | 1970 | |
Angola | 1975 | |
Argentinien | 1947 | Am 23. September 1947 wurde unter der Regierung von Juan Perón das Gesetz über die Registrierung von Frauen (Nummer 13.010) erlassen. |
Armenien | 1917 (in Anlehnung an die russische Gesetzgebung) 1919 März (durch Verabschiedung eines eigenen Gesetzes) |
Am 21. und 23. Juni 1919 fanden in Armenien die ersten direkten Parlamentswahlen nach dem allgemeinen Wahlrecht statt - jede Person über 20 Jahren hatte das Recht zu wählen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder religiöser Überzeugung. In der 80 Sitze umfassenden Legislative waren drei weibliche Abgeordnete vertreten: Katarine Zalyan-Manukyan, Perchuhi Partizpanyan-Barseghyan und Varvara Sahakyan. |
Australien | 1902 (nur Nicht-Einheimische)
1962 (vollständig) |
Kolonie Südaustralien 1894, Kolonie Westaustralien 1899, die übrigen australischen Staaten für nicht-indigene Frauen 1902. In Südaustralien erhielten indigene australische Frauen (und Männer) 1895 das Wahlrecht, das jedoch 1902 für alle nicht registrierten Aborigines wieder aufgehoben wurde. Erst 1962 wurde den australischen Ureinwohnern das Wahlrecht in allen Bundesstaaten gewährt. |
Österreich | 1918 | Das Wahlgesetz wurde im Dezember 1918 geändert. Die erste Wahl fand im Februar 1919 statt. |
Aserbaidschan | 1918 | Aserbaidschan war das erste Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, das Frauen das Wahlrecht gewährte. |
Bahamas | 1960 | |
Bahrain | 2002 | Zwischen 1973 und 2002 fanden in Bahrain keine Wahlen statt. |
Bangladesch | 1971 (nach der Unabhängigkeit) | |
Barbados | 1950 | |
Britische Leeward-Inseln (heute: Antigua und Barbuda, Britische Jungferninseln, Montserrat, St. Kitts und Nevis, Anguilla) | 1951 | |
Britische Inseln unter dem Winde (heute: Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Dominica) | 1951 | |
Weißrussische Volksrepublik | 1919 | |
Belgien | 1919/1948 | Wurde 1919 in der Verfassung als kommunales Wahlrecht verankert. Das Wahlrecht für die Provinzräte und das nationale Parlament wurde erst 1948 eingeführt. |
Britisch-Honduras (heute: Belize) | 1954 | |
Dahomey (heute: Benin) | 1956 | |
Bermuda | 1944 | |
Bhutan | 1953 | |
Bolivien | 1938/1952 | Eingeschränktes Frauenwahlrecht seit 1938 (nur für gebildete Frauen und Frauen mit einem bestimmten Einkommensniveau). Seit 1952 gleichberechtigt mit den Männern. |
Botswana | 1965 | |
Brasilien | 1932 | |
Brunei | 1959 | Nationale Wahlen in Brunei derzeit ausgesetzt. Männer und Frauen haben das Wahlrecht nur bei Kommunalwahlen. |
Königreich Bulgarien | 1937/1944 | Verheiratete Frauen (und standardmäßig verwitwete Frauen) erhielten am 18. Januar 1937 das Wahlrecht bei Kommunalwahlen, konnten aber nicht für ein Amt kandidieren. Alleinstehende Frauen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das volle Wahlrecht wurde vom kommunistischen Regime im September 1944 gewährt und durch eine Wahlrechtsreform am 15. Juni 1945 bekräftigt. |
Obervolta (heute: Burkina Faso) | 1958 | |
Burma | 1922 | |
Burundi | 1961 | |
Königreich Kambodscha | 1955 | |
Britisch-Kamerun (heute: Kamerun) | 1946 | |
Kanada | 1917-1919 für den größten Teil Kanadas; Prince-Edward-Insel 1922; Neufundland 1925; Quebec 1940; 1960 für die Ureinwohner, ohne dass diese ihren Status wie zuvor aufgeben mussten | Um ein Mandat für die Wehrpflicht während des Ersten Weltkriegs zu gewinnen, gewährte die konservative Bundesregierung unter Robert Borden 1917 Kriegswitwen, Frauen, die in Übersee dienten, und den weiblichen Verwandten von Männern, die in Übersee dienten, das Wahlrecht. Mit demselben Gesetz, dem Wartime Elections Act, wurde jedoch denjenigen das Wahlrecht entzogen, die nach 1902 die kanadische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Frauen über 21 Jahre, die "nicht im Ausland geboren" waren und bestimmte Vermögensvoraussetzungen erfüllten, durften 1918 an den Bundeswahlen teilnehmen. Auf Provinzebene erhielten Frauen das Wahlrecht erstmals 1916 in Manitoba, Saskatchewan und Alberta, 1917 in British Columbia und Ontario, 1918 in Nova Scotia, 1919 in New Brunswick (Frauen konnten in New Brunswick erst 1934 für ein Provinzamt kandidieren), 1922 in Prince Edward Island, 1925 in Neufundland (das erst 1949 der Konföderation beitrat) und 1940 in Quebec.
Aborigine-Männer und -Frauen erhielten erst 1960 das Wahlrecht; zuvor konnten sie nur wählen, wenn sie ihren Vertragsstatus aufgaben. Erst 1948, als Kanada die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen unterzeichnete, sah es sich gezwungen, die Frage der Diskriminierung der Ureinwohner zu untersuchen. |
Kap Verde | 1975 (nach der Unabhängigkeit) | |
Cayman-Inseln | 1957 | |
Zentralafrikanische Republik | 1986 | |
Tschad | 1958 | |
Chile | 1949 | Von 1934 bis 1949 konnten Frauen mit 25 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen, während Männer mit 21 Jahren an allen Wahlen teilnehmen konnten. In beiden Fällen war die Alphabetisierung erforderlich. |
China (PRC) | 1949 | 1949 nahm die Volksrepublik China (VRC) die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in die Verfassung der Volksrepublik China (VRC) auf und bezog sich dabei auf die frühere Verfassung der Republik China (ROC, Taiwan) von 1947. Die Wahlen in China (VRC) basieren auf einem hierarchischen Wahlsystem, bei dem einige Abgeordnete direkt und einige indirekt gewählt werden. |
Kolumbien | 1954 | |
Komoren | 1956 | |
Zaire (heute: Demokratische Republik Kongo) | 1967 | |
Kongo, Republik der | 1963 | |
Cook-Inseln | 1893 | |
Costa Rica | 1949 | |
Kuba | 1934 | |
Zypern | 1960 | |
Tschechoslowakei (heute: Tschechische Republik, Slowakei) | 1920 | Die am 29. Februar 1920 verabschiedete tschechoslowakische Verfassung garantierte das allgemeine Wahlrecht für alle Bürger, einschließlich der Frauen, für alle wählbaren Organe. |
Königreich Dänemark (einschließlich der Färöer-Inseln und damals auch Island) | 1908 bei den Kommunalwahlen, 1915 bei den nationalen Parlamentswahlen | |
Dschibuti | 1946 | |
Dominikanische Republik | 1942 | |
Osttimor | 1976 | |
Ecuador | 1929/1967 | Obwohl Ecuador das Frauenwahlrecht 1929 gewährte, also früher als die meisten unabhängigen Länder Lateinamerikas (mit Ausnahme von Uruguay, das das Frauenwahlrecht 1917 gewährte), wurden die Unterschiede zwischen dem Männer- und dem Frauenwahlrecht in Ecuador erst 1967 aufgehoben (vor 1967 war das Frauenwahlrecht fakultativ, während das Männerwahlrecht obligatorisch war; seit 1967 ist es für beide Geschlechter obligatorisch). |
Ägypten | 1956 | |
El Salvador | 1939/1950 | Frauen erhielten 1939 das Wahlrecht mit Einschränkungen, die die Alphabetisierung und ein höheres Alter voraussetzten. Alle Beschränkungen wurden 1950 aufgehoben, so dass Frauen wählen durften, aber das passive Wahlrecht erhielten sie erst 1961. |
Äquatorialguinea | 1963 | Seit 1987 ist Äquatorialguinea ein Einparteienstaat unter der Demokratischen Partei Äquatorialguineas; die Wahlen in Äquatorialguinea gelten nicht als frei und fair. |
Eritrea | Keine Wahlen | In Eritrea haben seit seiner Unabhängigkeit 1993 keine Wahlen stattgefunden. |
Estland | 1917 | Das allgemeine Wahlrecht wurde von der russischen Provisorischen Regierung (die das damalige Gouvernement Estland kontrollierte) am 15. März 1917 ausgerufen und bei den Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung angewandt. Auch nach seiner Unabhängigkeit im Jahr 1918 behielt Estland das allgemeine Wahlrecht bei. |
Eswatini (ehemals: Swasiland) | 1968 | In Eswatini finden zwar Wahlen statt, aber das Land ist eine absolute Monarchie. Bei den letzten allgemeinen Wahlen war die Wahlbeteiligung sehr niedrig, was einige dazu veranlasst hat, die Demokratie im Lande in Frage zu stellen. |
Äthiopien (damals einschließlich Eritrea) | 1955 | |
Fidschi | 1963 | |
Großherzogtum Finnland | 1906 | Als Finnland 1917 seine Unabhängigkeit von Russland erlangte, erhielten die Frauen das Wahlrecht. |
Frankreich | 1944 | Das Gesetz wurde 1944 erlassen, aber die ersten Wahlen fanden 1945 statt. |
Gabun | 1956 | |
Gambia, Die | 1960 | |
Demokratische Republik Georgien | 1918 | |
Deutschland | 1918 | |
Ghana | 1954 | |
Griechenland | 1930 (Kommunalwahlen, nur Analphabeten), 1952 (bedingungslos) | |
Grönland | 1948 | |
Guatemala | 1945/1965 | Frauen durften ab 1945 wählen, aber nur, wenn sie lesen und schreiben konnten. Die Beschränkungen für das Frauenwahlrecht wurden 1965 aufgehoben. |
Guinea | 1958 | |
Guinea-Bissau | 1977 | |
Guyana | 1953 | |
Haiti | 1950 | |
Königreich Hawaii | 1840–1852 | Das allgemeine Wahlrecht wurde 1840 eingeführt, was bedeutete, dass auch Frauen wählen durften. Der Widerstand dagegen führte dazu, dass das Frauenwahlrecht in der Verfassung von 1852 ausdrücklich abgelehnt wurde. |
Honduras | 1955 | |
Hongkong | 1949 | |
Ungarische Republik | 1919 (teilweise) 1945 (vollständig) |
Nach 1919 konnten Männer ab dem Alter von 24 Jahren wählen, während Frauen das Wahlrecht erst ab dem Alter von 30 Jahren erhielten. Für beide Geschlechter gab es auch Bildungs- und Wirtschaftskriterien, die jedoch für Frauen höher waren. Nach 1945 erhielten sowohl Männer als auch Frauen das allgemeine Wahlrecht ab dem Alter von 20 Jahren. |
Indien (nach seiner Unabhängigkeit) | 1947 | 1947, nach seiner Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich, gewährte Indien allen Männern und Frauen das gleiche Wahlrecht. |
Indonesien | 1937 (nur für Europäer) 1945 (für alle Bürger, gewährt mit der Unabhängigkeit) |
|
Iran | 1963 | 1945, während der einjährigen Regierungszeit der Aserbaidschanischen Demokratischen Partei, durften iranisch-aserbaidschanische Frauen wählen und gewählt werden. |
Irak | 1948 | Die ersten freien Wahlen fanden 2005 statt. |
Irland | 1918 (teilweise) 1922 (vollständig) |
Wie im übrigen Vereinigten Königreich durften Frauen ab 1918 mit 30 Jahren wählen, wenn sie über eine Eigentumsqualifikation verfügten, oder in Universitätswahlkreisen, während Männer mit 21 Jahren ohne Qualifikation wählen durften. Seit der Abspaltung des irischen Freistaats im Jahr 1922 haben Männer und Frauen das gleiche Wahlrecht. |
Isle of Man | 1881 | |
Israel | 1948 | Das Frauenwahlrecht wurde mit der Unabhängigkeitserklärung gewährt. Davor wurde das Wahlrecht in der jüdischen Siedlung in Palästina im Jahr 1920 gewährt. |
Italien | 1925 (teilweise), 1945 (vollständig) | Kommunalwahlen im Jahr 1925. Volles Wahlrecht im Jahr 1945. |
Elfenbeinküste | 1952 | |
Jamaika | 1944 | |
Japan | 1946 | 1946 allgemeine Wahlen in Japan |
Jersey | 1919 | Beschränkungen des Wahlrechts für Männer und Frauen bis nach der Befreiung 1945. |
Jordanien | 1974 | |
Kasachische SSR | 1924 | |
Kenia | 1963 | |
Kiribati | 1967 | |
Korea, Nord | 1946 | |
Korea, Süd | 1948 (sowohl für Männer als auch für Frauen) | Das Wahlrecht für Männer und Frauen wurde am selben Tag, im selben Jahr, direkt nach der Verkündung des ersten Verfassungsgesetzes eingeführt. Bis 1910 war Korea ein Kaiserreich mit einer despotischen Monarchie, so dass niemand das Wahlrecht hatte, und von 1910 bis 1945 war Korea eine Kolonie Japans, so dass auch hier niemand das Wahlrecht für das japanische Kaiserreich hatte. Von 1945 bis 1948 wurde der südliche Teil Koreas von der Militärregierung der US-Armee in Korea regiert, so dass immer noch niemand das Wahlrecht für die Regierung besaß. Mit dem ersten koreanischen Verfassungsgesetz führte Korea das Gleichheitsprinzip ein und gewährte Männern und Frauen gleichzeitig das Wahlrecht. |
Kuwait | 2005 | Alle Wähler müssen seit mindestens 20 Jahren koreanische Staatsbürger sein. |
Kirgisische SSR | 1918 | |
Königreich Laos | 1958 | |
Lettland | 1917 | |
Libanon | 1952 | Nach einem 30-jährigen Kampf um das Wahlrecht wurde 1952 das Gesetz verabschiedet, das den Frauen im Libanon das Wahlrecht einräumte. Im Jahr 1957 wurde das Erfordernis, dass Frauen (nicht aber Männer) über eine Grundschulbildung verfügen müssen, bevor sie wählen dürfen, ebenso wie die Wahlpflicht für Männer aufgehoben. |
Lesotho | 1965 | |
Liberia | 1946 | |
Königreich Libyen | 1963 (1951 lokal) | |
Liechtenstein | 1984 | |
Litauen | 1918 | |
Luxemburg | 1919 | Das Frauenwahlrecht wurde am 15. Mai 1919 durch eine Änderung von Artikel 52 der luxemburgischen Verfassung eingeführt. |
Madagaskar | 1959 | |
Malawi | 1961 | |
Föderation von Malaya (heute: Malaysia) | 1955 | Erste allgemeine Wahlen für den Bundeslegislativrat, zwei Jahre vor der Unabhängigkeit 1957 |
Malediven | 1932 | |
Mali | 1956 | |
Malta | 1947 | |
Marshallinseln | 1979 | |
Mauretanien | 1961 | |
Mauretanien | 1956 | |
Mexiko | 1953 | |
Mikronesien, Föderierte Staaten von | 1979 | |
Moldawien | 1929/1940 | Als Teil des Königreichs Rumänien durften Frauen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, ab 1929 an Kommunalwahlen teilnehmen. Nach der Verfassung von 1938 wurde das Wahlrecht durch das Wahlgesetz von 1939 auch auf Frauen bei allgemeinen Wahlen ausgedehnt. Im Jahr 1940, nach der Gründung der Moldauischen SSR, wurde Männern und Frauen das gleiche Wahlrecht gewährt. |
Monaco | 1962 | |
Mongolische Volksrepublik | 1924 | |
Marokko | 1963 | |
Volksrepublik Mosambik | 1975 | |
Namibia | 1989 (bei seiner Unabhängigkeit) | Bei der Unabhängigkeit von Südafrika. |
Nauru | 1968 | |
Nepal | 1951 (mit der Erlangung der Demokratie) | |
Niederlande | 1917 | Frauen haben seit 1919 das Wahlrecht. Seit 1917 dürfen Frauen in ein Amt gewählt werden. |
Niederländische Antillen (heute: Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Karibische Niederlande) | 1949 | |
Neuseeland | 1893 | Neuseeland war das erste Land der Welt, in dem Frauen wählen durften. |
Nicaragua | 1955 | |
Niger | 1948 | |
Nigeria | 1958 | |
Norwegen | 1913 | |
Oman | 1994 | Im Oman finden zwar technisch gesehen Wahlen statt, aber nur zur Wahl einer beratenden Versammlung ohne Machtbefugnis, da der Oman eine absolute Monarchie ist. |
Pakistan | 1947 (nach der Unabhängigkeit) | Nach seiner Gründung im Zuge der Teilung Indiens gewährte Pakistan 1947 Männern und Frauen das volle Wahlrecht. |
Palau | 1979 | |
Palästina | 1972 | 1972 nahmen Frauen (und Männer) erstmals an Kommunalwahlen im Westjordanland teil. 1996 wählten Frauen (und Männer) erstmals ein palästinensisches Parlament. Die letzten allgemeinen Wahlen fanden jedoch 2006 statt; eine weitere Wahl war für 2014 geplant, wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. |
Panama | 1941/1946 | Eingeschränktes Frauenwahlrecht ab 1941 (abhängig vom Bildungsniveau), gleiches Frauenwahlrecht ab 1946. |
Papua-Neuguinea | 1964 | |
Paraguay | 1961 | |
Peru | 1955 | |
Philippinen | 1937 | Filipino-Frauen stimmten 1937 in einer Volksabstimmung für ihr Wahlrecht; später im selben Jahr nahmen Frauen erstmals an Kommunalwahlen teil. |
Pitcairn-Inseln | 1838 | |
Polen | 1918 | |
Portugal | 1911/1931/1976 | Mit Einschränkungen im Jahr 1911, später wieder illegal bis 1931, als es mit Einschränkungen wieder eingeführt wurde. 1976 wurden die Einschränkungen mit Ausnahme der Altersanforderungen aufgehoben. |
Puerto Rico | 1929/1935 | Für Frauen wurde ein eingeschränktes Wahlrecht eingeführt, das auf diejenigen beschränkt war, die des Lesens und Schreibens kundig waren. Im Jahr 1935 billigte der Gesetzgeber das Wahlrecht für alle Frauen. |
Katar | 1997 | Obwohl in der Verfassung vorgeschrieben, wurden die allgemeinen Wahlen immer wieder verschoben, und die Kommunalwahlen wurden häufig abgehalten. |
Rumänien | 1929/1939/1946 | Ab 1929 durften Frauen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, an den Kommunalwahlen teilnehmen. Nach der Verfassung von 1938 wurde das Wahlrecht für allgemeine Wahlen durch das Wahlgesetz von 1939 auf Frauen ausgedehnt. Frauen durften gleichberechtigt mit Männern wählen, aber sowohl für Männer als auch für Frauen gab es Einschränkungen, von denen Frauen in der Praxis stärker betroffen waren als Männer. Im Jahr 1946 wurde Männern und Frauen das volle gleiche Wahlrecht gewährt. |
Russische Republik | 1917 | Am 20. Juli 1917, unter der Provisorischen Regierung. |
Ruanda | 1961 | |
Saudi-Arabien | 2015 | Im Dezember 2015 durften Frauen zum ersten Mal wählen und für ein Amt kandidieren. In Saudi-Arabien gibt es jedoch keine nationalen Wahlen. Das Land ist eine absolute Monarchie. |
Samoa | 1990 | Bei den Wahlen in Samoa dürfen nur die Matai kandidieren, es gilt jedoch das allgemeine Wahlrecht. |
San Marino | 1959 | |
São Tomé und Príncipe | 1975 | |
Senegal | 1945 | |
Seychellen | 1948 | |
Sierra Leone | 1961 | In den 1790er Jahren, als Sierra Leone noch eine Kolonie war, durften Frauen an den Wahlen teilnehmen. |
Singapur | 1947 | |
Salomonen | 1974 | |
Somalia | 1956 | |
Süd-Afrika | 1930 (europäische und asiatische Frauen) 1994 (alle Frauen) |
Frauen anderer Rassen erhielten 1994 das Wahlrecht, zur gleichen Zeit wie Männer aller Rassen. |
Spanien | 1924 / 1. Oktober 1931 1977 | Von 1924 bis 1926 hatten Frauen kurzzeitig das Wahlrecht, aber da keine Wahlen stattfanden, hatten sie bis 1933 keine Gelegenheit, an die Urnen zu gehen, nachdem sie in der nach den Wahlen verabschiedeten Verfassung von 1931 das Wahlrecht erhalten hatten. Nach nur zwei Wahlen, bei denen Frauen wählen durften, stürzte die Regierung, und erst nach dem Tod von Francisco Franco wurde wieder gewählt. |
Sri Lanka (früher: Ceylon) | 1931 | |
Sudan | 1964 | |
Surinam | 1948 | |
Schweden | 1919 | |
Schweiz | 1971 auf Bundesebene, zwischen 1959 und 1990 auf kantonaler Ebene | 1971 erhielten die Frauen das Wahlrecht für die nationalen Wahlen. Auf kantonaler Ebene erhielten die Frauen das Wahlrecht zwischen 1959 (Waadt und Neuenburg in diesem Jahr) und 1972, mit Ausnahme von 1989 in Appenzell Ausserrhoden und 1990 in Appenzell Innerrhoden. Siehe auch Frauenstimmrecht in der Schweiz. |
Syrien | 1949 | |
Großherzogtum Toskana | 1848 | |
Taiwan | 1947 | 1945 wurde die Insel Taiwan von Japan an China zurückgegeben. Im Jahr 1947 erhielten die Frauen das Wahlrecht gemäß der Verfassung der Republik China. Im Jahr 1949 verlor die Regierung der Republik China (ROC) das chinesische Festland und zog nach Taiwan um. |
Tadschikische SSR | 1924 | |
Tansania | 1959 | |
Thailand | 1932 | |
Togo | 1945 | |
Tonga | 1960 | |
Trinidad und Tobago | 1925 | Das Wahlrecht wurde erstmals 1925 für beide Geschlechter gewährt, für Männer ab 21 Jahren und für Frauen ab 30 Jahren, wie in Großbritannien (dem "Mutterland", da Trinidad und Tobago damals noch eine Kolonie war). 1945 wurde das volle Wahlrecht für Frauen gewährt. |
Tunesien | 1957 | |
Türkei | 1930 (für Kommunalwahlen), 1934 (für nationale Wahlen) | |
Turkmenische SSR | 1924 | |
Tuvalu | 1967 | |
Uganda | 1962 | |
Ukraine | 1917 (Ukrainische Volksrepublik, 1918 (Westukrainische Volksrepublik), 1919 (Ukrainische SSR) | In der Ukrainischen Volksrepublik fanden am 9. Januar [O.S. 27. Dezember] 1918 Wahlen statt. |
Vereinigte Arabische Emirate | 2006 | In den Vereinigten Arabischen Emiraten finden Wahlen auf nationaler Ebene statt. Ihr demokratischer Nutzen ist jedoch umstritten. |
Vereinigtes Königreich | 1918 (teilweise) 1928 (vollständig) |
Von 1918 bis 1928 konnten Frauen mit 30 Jahren wählen, wenn sie über einen Abschluss im Immobilienbereich verfügten oder ein Studium an einer britischen Universität absolviert hatten, während Männer mit 21 Jahren wählen konnten, wenn sie keinen Abschluss hatten. Ab 1928 hatten Frauen das gleiche Wahlrecht wie Männer. |
Vereinigte Staaten | 1920 (fast alle) 1965 (gesetzlicher Schutz) |
Vor der Ratifizierung des Neunzehnten Verfassungszusatzes im Jahr 1920 hatten die einzelnen Bundesstaaten Gesetze erlassen, die Frauen das Wahlrecht für verschiedene Arten von Wahlen zugestanden; in einigen durften Frauen nur an Schul- oder Kommunalwahlen teilnehmen, in anderen mussten sie Eigentum besitzen, um wählen zu dürfen, und einige Territorien gewährten Frauen das volle Wahlrecht, um es ihnen dann wieder zu entziehen, sobald sie zu Staaten wurden. In vielen Staaten durften Frauen zunächst einige wenige Ämter bekleiden, bevor sie das Wahlrecht erhielten. Obwohl das Wahlrecht gesetzlich verankert war, wurde Schwarzen (einschließlich schwarzer Frauen) das Wahlrecht in zahlreichen Südstaaten bis 1965 verweigert. |
Jungferninseln der Vereinigten Staaten | 1936 | Ab 1936 durften Frauen wählen; allerdings war dieses Wahlrecht wie bei den Männern auf diejenigen beschränkt, die ein Einkommen von mindestens 300 Dollar pro Jahr nachweisen konnten. |
Uruguay | 1917/1927 | Uruguay war das erste Land in ganz Amerika - und eines der ersten in der Welt -, das den Frauen völlig gleiche Bürgerrechte und das allgemeine Wahlrecht gewährte (in seiner Verfassung von 1917), obwohl dieses Wahlrecht erst 1927 in der Volksabstimmung von Cerro Chato ausgeübt wurde. |
Usbekische SSR | 1938 | |
Vanuatu | 1975 | |
Vatikanstadt | Keine Wahlen | Der Papst, der vom ausschließlich männlichen Kardinalskollegium in geheimer Wahl gewählt wird, ist das Oberhaupt der katholischen Kirche und übt von Amts wegen die oberste gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt über den Staat der Vatikanstadt aus. |
Venezuela | 1946 (teilweise) | Obwohl die Legitimität der Wahlen in Venezuela umstritten ist, finden sie auf nationaler Ebene statt. |
Vietnam | 1946 | 1946 Parlamentswahlen in Nordvietnam |
Nordjemen (heute: Jemen) | 1970 | |
Südjemen (heute: Jemen) | 1967 | |
Sambia | 1962 (damals Nordrhodesien) | Einführung des Frauenwahlrechts in Nordrhodesien im Jahr 1962. |
Südrhodesien (heute: Simbabwe) | 1919 (nur Weiße) | 1978 (vollständig) |
Jugoslawien (Heute: Serbien, Montenegro, Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien) | 1945 (de jure) 1990 (de facto) |
Nach Kontinenten
Afrika
Ägypten
Der Kampf für das Frauenwahlrecht in Ägypten begann mit der nationalistischen 69er-Revolution, in der Frauen aller Schichten aus Protest gegen die britische Besatzung auf die Straße gingen. Der Kampf wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von mehreren ägyptischen Pionierinnen für die Rechte der Frauen durch Proteste, Journalismus und Lobbyarbeit geführt. Präsident Gamal Abdel-Nasser unterstützte 1956 das Frauenwahlrecht, nachdem es ihnen unter der britischen Besatzung verwehrt worden war. ⓘ
Sierra Leone
Eine der ersten Gelegenheiten, bei denen Frauen wählen durften, war bei den Wahlen der neuschottischen Siedler in Freetown. Bei den Wahlen von 1792 durften alle Haushaltsvorstände wählen, und ein Drittel der Wahlberechtigten waren Frauen afrikanischer Abstammung. In Sierra Leone erhielten die Frauen 1930 das Wahlrecht. ⓘ
Süd-Afrika
Mit dem Women's Enfranchisement Act, 1930, wurde das Wahlrecht auf weiße Frauen ab 21 Jahren ausgedehnt. Die erste allgemeine Wahl, bei der Frauen wählen durften, war die Wahl von 1933. Bei dieser Wahl wurde Leila Reitz (Ehefrau von Deneys Reitz) zur ersten weiblichen Abgeordneten gewählt, die für die South African Party Parktown vertrat. Das eingeschränkte Wahlrecht für nicht-weiße Männer in der Kapprovinz und in Natal (Transvaal und der Oranje-Freistaat verweigerten praktisch allen Nicht-Weißen das Wahlrecht und hatten dies auch für weiße Ausländer getan, als sie in den 1800er Jahren unabhängig waren) wurde nicht auf Frauen ausgedehnt und zwischen 1936 und 1968 schrittweise wieder abgeschafft. ⓘ
Das Wahlrecht für die Transkei Legislative Assembly, die 1963 für das Bantustan Transkei eingerichtet wurde, wurde allen erwachsenen Bürgern der Transkei, einschließlich Frauen, gewährt. Ähnliche Bestimmungen galten für die Legislativversammlungen, die für andere Bantustans eingerichtet wurden. Alle erwachsenen farbigen Bürger waren für den 1968 eingerichteten Coloured Persons Representative Council mit begrenzten legislativen Befugnissen wahlberechtigt; der Rat wurde jedoch 1980 wieder abgeschafft. Ebenso waren 1981 alle erwachsenen indischen Staatsbürger für den South African Indian Council wahlberechtigt. 1984 wurde das Dreikammerparlament eingerichtet, und das Wahlrecht für das Repräsentantenhaus und das Delegiertenhaus wurde allen erwachsenen farbigen bzw. indischen Bürgern gewährt. ⓘ
1994 wurden die Bantustans und das Dreikammerparlament abgeschafft, und das Wahlrecht für die Nationalversammlung wurde allen erwachsenen Bürgern zugestanden. ⓘ
Südrhodesien
Weiße Frauen aus Südrhodesien erhielten 1919 das Wahlrecht, und Ethel Tawse Jollie (1875-1950) wurde von 1920 bis 1928 in die Legislative von Südrhodesien gewählt und war damit die erste Frau, die in einem nationalen Commonwealth-Parlament außerhalb Westminsters saß. Der Zustrom weiblicher Siedlerinnen aus Großbritannien erwies sich als entscheidender Faktor für das Referendum von 1922, bei dem die Annexion durch ein zunehmend von traditionalistischen afrikanischen Nationalisten beherrschtes Südafrika abgelehnt und stattdessen die rhodesische Selbstverwaltung oder "verantwortungsvolle Regierung" befürwortet wurde. Schwarze rhodesische Männer erhielten 1923 das Wahlrecht (das nur auf Eigentum, Vermögen, Einkommen und Lese- und Schreibfähigkeit basierte). Es ist unklar, wann die erste schwarze Frau das Wahlrecht erhielt. ⓘ
Asien
Afghanistan
Frauen erhielten 1964 das Wahlrecht und dürfen in Afghanistan seit 1965 wählen (außer während der Taliban-Herrschaft von 1996 bis 2001, als keine Wahlen stattfanden). Seit 2009 geben Frauen weniger Stimmen ab, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie nicht über ihr Wahlrecht Bescheid wissen. Bei den Wahlen 2014 hat der gewählte afghanische Präsident versprochen, den Frauen gleiche Rechte zu gewähren. ⓘ
Bangladesch
Bangladesch war bis 1947 (größtenteils) die Provinz Bengalen in Indien, dann wurde es Teil Pakistans. Seit 1971 ist es ein unabhängiger Staat. Frauen haben seit 1947 das gleiche Wahlrecht und verfügen über reservierte Sitze im Parlament. Bangladesch zeichnet sich dadurch aus, dass seit 1991 zwei Frauen, nämlich Sheikh Hasina und Begum Khaleda Zia, ununterbrochen das Amt des Premierministers bekleidet haben. Abgesehen von der Anomalie der beiden Führungspersönlichkeiten haben Frauen traditionell eine minimale Rolle in der Politik gespielt; nur wenige kandidierten gegen Männer; nur wenige waren Ministerinnen. In jüngster Zeit sind Frauen jedoch in der Politik aktiver geworden, da mehrere prominente Ministerposten an Frauen vergeben wurden und Frauen bei nationalen, Bezirks- und Kommunalwahlen gegen Männer antraten und mehrfach gewannen. Choudhury und Hasanuzzaman argumentieren, dass die starken patriarchalischen Traditionen in Bangladesch erklären, warum die Frauen so zögerlich sind, sich in der Politik zu engagieren. ⓘ
China
Der Kampf für das Frauenwahlrecht in China begann, als Tang Qunying die Frauenwahlrechtsorganisation Nüzi chanzheng tongmenghui gründete, um sicherzustellen, dass das Frauenwahlrecht in die erste Verfassung aufgenommen wurde, die nach der Abschaffung der chinesischen Monarchie 1911-1912 erarbeitet wurde. Eine kurze, aber intensive Kampagne wurde 1914 mit einem Fehlschlag beendet. ⓘ
In der Folgezeit führten lokale Regierungen in China das Frauenwahlrecht in ihren eigenen Gebieten ein, so z. B. in Hunan und Guangdong im Jahr 1921 und in Sichuan im Jahr 1923. ⓘ
Das Frauenwahlrecht wurde von der Kuomintang-Regierung in die Verfassung von 1936 aufgenommen, aber wegen des Krieges konnte die Reform erst nach dem Krieg in Kraft treten und wurde schließlich 1947 eingeführt. ⓘ
Indien
In Indien durften Frauen bereits bei den ersten allgemeinen Wahlen nach der Unabhängigkeit Indiens im Jahr 1947 wählen, im Gegensatz zu den Briten, die sich gegen das Wahlrecht für Frauen wehrten. Die Women's Indian Association (WIA) wurde 1917 gegründet. Sie forderte das Wahlrecht für Frauen und das Recht, gleichberechtigt mit den Männern gesetzgebende Ämter zu bekleiden. Diese Positionen wurden von den wichtigsten politischen Gruppierungen, dem Indischen Nationalkongress, unterstützt. Britische und indische Feministinnen gaben 1918 gemeinsam die Zeitschrift Stri Dharma heraus, in der internationale Nachrichten aus feministischer Sicht veröffentlicht wurden. 1919 richteten die Briten mit den Montagu-Chelmsford-Reformen Provinzgesetzgebungen ein, die das Frauenwahlrecht gewähren konnten. Madras gewährte 1921 wohlhabenden und gebildeten Frauen das Wahlrecht, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie den Männern. Die anderen Provinzen folgten, nicht aber die Fürstentümer (die als Monarchien ebenfalls kein Wahlrecht für Männer hatten). In der Provinz Bengalen lehnte die Provinzversammlung das Gesetz 1921 ab, aber Southard zeigt, dass eine intensive Kampagne 1921 zum Sieg führte. Der Erfolg in Bengalen hing von den indischen Frauen der Mittelschicht ab, die aus einer schnell wachsenden städtischen Elite hervorgingen. Die Frauenführerinnen in Bengalen verknüpften ihren Kreuzzug mit einer gemäßigten nationalistischen Agenda, indem sie aufzeigten, wie sie durch das Wahlrecht stärker am Aufbau der Nation beteiligt werden konnten. Sie vermieden es sorgfältig, die traditionellen Geschlechterrollen anzugreifen, indem sie argumentierten, dass Traditionen und politische Modernisierung nebeneinander bestehen können. ⓘ
Während wohlhabenden und gebildeten Frauen in Madras 1921 das Wahlrecht zugestanden wurde, gewährten die Sikhs im Punjab den Frauen 1925 das gleiche Wahlrecht, unabhängig von ihrem Bildungsabschluss oder davon, ob sie wohlhabend oder arm waren. Dies geschah, als das Gurdwara-Gesetz von 1925 verabschiedet wurde. Der ursprüngliche Entwurf des Gurdwara-Gesetzes, den die Briten dem Sharomani Gurdwara Prabhandak Committee (SGPC) übermittelt hatten, sah keine Sikh-Frauen vor, aber die Sikhs fügten die Klausel ein, ohne dass die Frauen darum bitten mussten. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Guru Granth Sahib, der heiligen Schrift des Sikh-Glaubens, verankert. ⓘ
Mit dem Government of India Act von 1935 führte das britische Raj ein System mit getrennten Wahlkreisen und separaten Sitzen für Frauen ein. Die meisten Frauenführerinnen lehnten getrennte Wahlkreise ab und forderten das Wahlrecht für Erwachsene. 1931 versprach der Kongress das allgemeine Wahlrecht für Erwachsene, wenn er an die Macht käme. Er führte 1947 das gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen ein. ⓘ
Indonesien
Indonesien gewährte Frauen 1905 das Wahlrecht für Gemeinderäte. Nur Männer, die lesen und schreiben konnten, durften wählen, was viele nicht-europäische Männer ausschloss. Damals lag die Alphabetisierungsrate für Männer bei 11 % und für Frauen bei 2 %. Die wichtigste Gruppe, die sich für das Frauenwahlrecht in Indonesien einsetzte, war die 1894 in den Niederlanden gegründete Vereeninging voor Vrouwenkiesrecht (VVV - Vereinigung für das Frauenwahlrecht). Der VVV versuchte, indonesische Mitglieder zu gewinnen, hatte aber nur sehr begrenzten Erfolg, da die Führer der Organisation kaum in der Lage waren, selbst mit der gebildeten Schicht der Indonesier in Kontakt zu treten. Wenn sie schließlich doch etwas mit Frauen zu tun hatten, gelang es ihnen nicht, mit ihnen zu sympathisieren, und sie entfremdeten schließlich viele gut ausgebildete Indonesier. Im Jahr 1918 wurde das erste nationale Vertretungsorgan, der Volksraad, gebildet, der Frauen immer noch vom Wahlrecht ausschloss. Im Jahr 1935 nutzte die Kolonialverwaltung ihr Nominierungsrecht, um eine Europäerin in den Volksraad zu berufen. Im Jahr 1938 erhielten Frauen das Recht, in die städtischen Vertretungsorgane gewählt zu werden, was dazu führte, dass einige indonesische und europäische Frauen in die Gemeinderäte einzogen. Schließlich durften nur noch europäische Frauen und Gemeinderäte wählen, alle anderen Frauen und Gemeinderäte waren ausgeschlossen. Im September 1941 weitete der Volksraad das Wahlrecht auf Frauen aller Rassen aus. Im November 1941 schließlich wurde das Wahlrecht für die Gemeinderäte allen Frauen auf einer ähnlichen Grundlage wie den Männern gewährt (vorbehaltlich des Vermögens und der Bildungsabschlüsse). ⓘ
Iran
Das Frauenwahlrecht war in der iranischen Verfassung von 1906 ausdrücklich ausgeschlossen worden, und es hatte sich eine Frauenrechtsbewegung gebildet, die das Frauenwahlrecht unterstützte. ⓘ
Im Jahr 1942 wurde die Iranische Frauenpartei (Ḥezb-e zanān-e Īrān) gegründet, die sich für die Einführung der Reform einsetzte, und 1944 schlug die Frauengruppe der Tudeh-Partei Irans, die Demokratische Gesellschaft der Frauen (Jāmeʿa-ye demokrāt-e zanān), das Frauenwahlrecht im Parlament vor, was jedoch von den islamischen Konservativen blockiert wurde. 1956 wurde eine neue Kampagne für das Frauenwahlrecht von der Gesellschaft des Neuen Weges (Jamʿīyat-e rāh-e now), der Vereinigung der Juristinnen (Anjoman-e zanān-e ḥoqūqdān) und der Liga der Frauen, die die Menschenrechte unterstützen (Jamʿīyat-e zanān-e ṭarafdār-e ḥoqūq-e bašar) gestartet. ⓘ
Danach wurde die Reform vom Schah aktiv unterstützt und als Teil seines Modernisierungsprogramms, der Weißen Revolution, aufgenommen. Durch ein Referendum im Januar 1963, das von den Wählern mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, erhielten Frauen das Wahlrecht, das ihnen zuvor gemäß Kapitel 2, Artikel 3 der iranischen Verfassung von 1906 verwehrt war. ⓘ
Israel
Seit der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 haben Frauen das volle Wahlrecht. ⓘ
Die erste (und bis 2022 einzige) Frau, die zur Premierministerin Israels gewählt wurde, war Golda Meir im Jahr 1969. ⓘ
Japan
Obwohl Frauen in einigen Präfekturen bereits seit 1880 wählen durften, wurde das Frauenwahlrecht erst 1945 auf nationaler Ebene eingeführt. ⓘ
Korea
Die südkoreanische Bevölkerung, einschließlich der südkoreanischen Frauen, erhielt das Wahlrecht im Jahr 1948. ⓘ
Kuwait
Als das Wahlrecht 1985 in Kuwait eingeführt wurde, hatten auch kuwaitische Frauen das Recht zu wählen. Dieses Recht wurde später wieder abgeschafft. Im Mai 2005 gewährte das kuwaitische Parlament das Frauenwahlrecht wieder. ⓘ
Pakistan
Pakistan gehörte bis 1947 zum britischen Raj und wurde dann unabhängig. Im Jahr 1947 erhielten Frauen das volle Wahlrecht. Führende muslimische Frauen aus allen Schichten unterstützten Mitte der 1940er Jahre aktiv die pakistanische Bewegung. Ihre Bewegung wurde von Ehefrauen und anderen Verwandten führender Politiker angeführt. Manchmal organisierten sich die Frauen zu öffentlichen Großdemonstrationen. Im November 1988 wurde Benazir Bhutto als erste muslimische Frau zur Premierministerin eines muslimischen Landes gewählt. ⓘ
Philippinen
Die Philippinen waren eines der ersten Länder in Asien, das Frauen das Wahlrecht gewährte. Das Wahlrecht für die Filipinos wurde nach einer speziellen Volksabstimmung, an der nur Frauen teilnahmen, am 30. April 1937 eingeführt. 447.725 - etwa neunzig Prozent - stimmten für das Frauenwahlrecht, 44.307 dagegen. Im Einklang mit der Verfassung von 1935 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, mit dem das Wahlrecht auf Frauen ausgedehnt wurde, was bis heute gilt. ⓘ
Saudi-Arabien
Ende September 2011 erklärte König Abdullah bin Abdulaziz al-Saud, dass Frauen ab 2015 wählen und kandidieren können. Dies gilt für die Gemeinderäte, die die einzigen halb gewählten Gremien des Königreichs sind. Die Hälfte der Sitze in den Gemeinderäten ist wählbar, und die Räte haben nur wenige Befugnisse. Die Gemeinderatswahlen finden seit 2005 statt (davor gab es sie erstmals in den 1960er Jahren). Im Dezember 2015 haben saudische Frauen zum ersten Mal gewählt und für diese Räte kandidiert. Salma bint Hizab al-Oteibi wurde im Dezember 2015 die erste gewählte Politikerin in Saudi-Arabien, als sie einen Sitz im Stadtrat von Madrakah in der Provinz Mekka gewann. Insgesamt wurden bei den Wahlen im Dezember 2015 in Saudi-Arabien zwanzig Frauen in die Gemeinderäte gewählt. ⓘ
Der König erklärte 2011, dass Frauen in den Schura-Rat berufen werden können, ein nicht gewähltes Gremium, das beratende Stellungnahmen zur nationalen Politik abgibt. Das ist eine großartige Nachricht", sagte die saudische Schriftstellerin und Frauenrechtsaktivistin Wajeha al-Huwaider. "Die Stimmen der Frauen werden endlich gehört. Jetzt ist es an der Zeit, andere Barrieren zu beseitigen, wie das Verbot für Frauen, Auto zu fahren, und die Unmöglichkeit, ein normales Leben ohne männliche Vormünder zu führen." Robert Lacey, Autor von zwei Büchern über das Königreich, sagte: "Dies ist die erste positive, fortschrittliche Äußerung der Regierung seit dem Arabischen Frühling.... Erst die Warnungen, dann die Zahlungen, jetzt die Anfänge einer soliden Reform." Der König machte die Ankündigung in einer fünfminütigen Rede vor dem Schura-Rat. Im Januar 2013 erließ König Abdullah zwei königliche Dekrete, in denen er Frauen dreißig Sitze im Rat zugestand und festlegte, dass Frauen immer mindestens ein Fünftel der Sitze im Rat innehaben müssen. Den Dekreten zufolge müssen die weiblichen Ratsmitglieder "die islamischen Scharia-Disziplinen ohne jegliche Verstöße einhalten" und "den religiösen Schleier tragen". Die Erlasse besagen auch, dass die weiblichen Ratsmitglieder das Ratsgebäude durch besondere Tore betreten, auf für Frauen reservierten Plätzen sitzen und an besonderen Gebetsorten beten werden. Zuvor hatten Beamte erklärt, dass ein Sichtschutz die Geschlechter trennen und ein internes Kommunikationsnetz Männern und Frauen die Kommunikation ermöglichen würde. Frauen wurden erstmals 2013 in den Rat aufgenommen und besetzen dreißig Sitze. Unter diesen dreißig weiblichen Mitgliedern der Versammlung befinden sich zwei Frauen aus dem saudischen Königshaus, Sara bint Faisal Al Saud und Moudi bint Khalid Al Saud. Außerdem wurden 2013 drei Frauen zu stellvertretenden Vorsitzenden von drei Ausschüssen ernannt: Thurayya Obeid wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und Petitionen ernannt, Zainab Abu Talib zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Information und Kultur und Lubna Al Ansari zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Umwelt. ⓘ
Sri Lanka
1931 erhielt Sri Lanka (damals Ceylon) als eines der ersten asiatischen Länder das uneingeschränkte Wahlrecht für Frauen im Alter von über 21 Jahren. Seitdem sind die Frauen in der politischen Arena Sri Lankas stark vertreten. Der Höhepunkt dieser günstigen Bedingungen für Frauen waren die allgemeinen Wahlen im Juli 1960, bei denen Ceylon die weltweit erste Frau zur Premierministerin wählte, Sirimavo Bandaranaike. Sie ist die erste demokratisch gewählte weibliche Regierungschefin der Welt. Ihre Tochter Chandrika Kumaratunga wurde 1994 ebenfalls Premierministerin und im selben Jahr zur geschäftsführenden Präsidentin Sri Lankas gewählt, womit sie die vierte Frau in der Welt war, die zur Präsidentin gewählt wurde, und die erste weibliche geschäftsführende Präsidentin. ⓘ
Thailand
Das Kommunalverwaltungsgesetz des Innenministeriums vom Mai 1897 (Phraraachabanyat 1897 [BE 2440]) gewährte allen Dorfbewohnern, "deren Haus oder Hausboot sich in diesem Dorf befand", das kommunale Wahlrecht bei der Wahl des Dorfvorstehers und schloss ausdrücklich auch weibliche Wähler ein, die die Voraussetzungen erfüllten. Dies war Teil der weitreichenden Verwaltungsreformen, die König Chulalongkorn (reg. 1868-1919) in seinem Bestreben, die thailändische Souveränität zu schützen, in Kraft setzte. ⓘ
In der neuen Verfassung, die nach der siamesischen Revolution von 1932 eingeführt wurde und die Siam von einer absoluten Monarchie in eine parlamentarische konstitutionelle Monarchie umwandelte, wurde den Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt. Diese Reform wurde ohne vorherige Aktivitäten zugunsten des Frauenwahlrechts in Kraft gesetzt, und es folgten eine Reihe von Reformen im Bereich der Frauenrechte, und es wird vermutet, dass die Reform Teil der Bemühungen von Pridi Bhanomyong war, Thailand politisch mit den modernen westlichen Mächten gleichzustellen und modernen westlichen Mächten politisch gleichzustellen und von diesen als moderne Nation diplomatisch anerkannt zu werden. Das neue Recht wurde 1933 zum ersten Mal in Anspruch genommen, und 1949 wurden die ersten weiblichen Abgeordneten gewählt. ⓘ
Europa
Die letzten Länder in Europa, die das Frauenwahlrecht einführten, waren die Schweiz und Liechtenstein. In der Schweiz erhielten die Frauen 1971 das Recht, an den eidgenössischen Wahlen teilzunehmen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden erhielten die Frauen das kommunale Wahlrecht jedoch erst 1991, als der Kanton vom Schweizerischen Bundesgericht dazu gezwungen wurde. In Liechtenstein erhielten die Frauen das Wahlrecht durch die Volksabstimmung über das Frauenwahlrecht im Jahr 1984. Drei vorangegangene Volksabstimmungen in den Jahren 1968, 1971 und 1973 hatten das Frauenwahlrecht nicht durchsetzen können. ⓘ
Albanien
Albanien hatte 1920 ein eingeschränktes und bedingtes Frauenwahlrecht und 1945 das volle Wahlrecht eingeführt. ⓘ
Österreich
Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 gewährte Österreich mit der Änderung des Wahlgesetzes im Dezember 1918 allen Bürgern unabhängig von ihrem Geschlecht das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Die ersten Wahlen, an denen Frauen teilnahmen, waren die Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung im Februar 1919. ⓘ
Aserbaidschan
Das allgemeine Wahlrecht wurde in Aserbaidschan 1918 von der Demokratischen Republik Aserbaidschan anerkannt. ⓘ
Belgien
Mit einer Verfassungsänderung im Oktober 1921 (sie änderte Art. 47 der belgischen Verfassung von 1831) wurde das allgemeine Wahlrecht nach dem Grundsatz "ein Mann, eine Stimme" eingeführt. Art. 47 ermöglichte es den Witwen des Ersten Weltkriegs, auch auf nationaler Ebene zu wählen. Die Einführung des Frauenwahlrechts wurde bereits damals auf die Tagesordnung gesetzt, indem ein Artikel in die Verfassung aufgenommen wurde, der die Verabschiedung des Frauenwahlrechts durch ein Sondergesetz ermöglichte (was bedeutete, dass es einer 2/3-Mehrheit bedurfte, um verabschiedet zu werden). Dies geschah im März 1948. In Belgien ist das Wahlrecht obligatorisch. ⓘ
Bulgarien
Bulgarien wurde 1878 von der osmanischen Herrschaft befreit. Obwohl die erste verabschiedete Verfassung, die Verfassung von Tarnovo (1879), den Frauen das gleiche Wahlrecht einräumte, durften Frauen in Wirklichkeit nicht wählen und gewählt werden. Die Bulgarische Frauenunion war eine Dachorganisation der 27 lokalen Frauenorganisationen, die seit 1878 in Bulgarien gegründet worden waren. Sie wurde in den 1890er Jahren als Antwort auf die Beschränkung der Bildung und des Zugangs von Frauen zum Universitätsstudium gegründet, um die intellektuelle Entwicklung und die Beteiligung von Frauen zu fördern. Sie veranstaltete nationale Kongresse und nutzte das Zhenski glas als ihr Organ. Ihr Erfolg war jedoch begrenzt, und Frauen durften erst nach der Einführung der kommunistischen Herrschaft wählen und gewählt werden. ⓘ
Tschechische Republik
Im ehemaligen Böhmen durften steuerzahlende Frauen und Frauen in "erlernten Berufen" durch Vollmacht wählen und wurden 1864 in die gesetzgebende Körperschaft aufgenommen. Die erste tschechische Abgeordnete wurde 1912 in den böhmischen Landtag gewählt. In der Unabhängigkeitserklärung der tschechoslowakischen Nation vom 18. Oktober 1918 wurde erklärt, dass "unsere Demokratie auf dem allgemeinen Wahlrecht beruhen soll. Die Frauen werden den Männern politisch, gesellschaftlich und kulturell gleichgestellt", und am 13. November 1918 wurden Frauen in die Revolutionäre Nationalversammlung (Parlament) gewählt. Am 15. Juni 1919 nahmen Frauen zum ersten Mal an den Kommunalwahlen teil. Im Februar 1920 wurde den Frauen in der Verfassung der Tschechoslowakischen Republik das gleiche Wahlrecht zugesichert, und im April 1920 durften sie zum ersten Mal für das Parlament stimmen. ⓘ
Dänemark
In Dänemark diskutierte die Dänische Frauengesellschaft (DK) ab 1884 über das Frauenwahlrecht und unterstützte es informell, trat aber erst 1887 öffentlich dafür ein, als sie den Vorschlag des Parlamentariers Fredrik Bajer unterstützte, Frauen das kommunale Wahlrecht zu gewähren. Als Reaktion auf die als übervorsichtig empfundene Haltung der DK in der Frage des Frauenwahlrechts gründete Matilde Bajer 1886 die Kvindelig Fremskridtsforening (oder KF, 1886-1904), die sich ausschließlich mit dem Wahlrecht sowohl bei Kommunal- als auch bei Parlamentswahlen befasste, und 1887 forderten die dänischen Frauen über die KF zum ersten Mal öffentlich das Frauenwahlrecht. Da sich die KF jedoch sehr stark mit den Rechten der Arbeiter und pazifistischen Aktivitäten beschäftigte, wurde der Frage des Frauenwahlrechts nicht die volle Aufmerksamkeit geschenkt, was zur Gründung der reinen Frauenwahlrechtsbewegung Kvindevalgretsforeningen (1889-1897) führte. 1890 schlossen sich die KF und die Kvindevalgretsforeningen mit fünf Frauengewerkschaften zusammen und gründeten die De samlede Kvindeforeninger, um durch Agitation und Demonstrationen eine aktive Kampagne für das Frauenwahlrecht zu führen. Nachdem die dänische Wahlrechtsbewegung jedoch auf kompakten Widerstand gestoßen war, kam sie mit der Auflösung von De samlede Kvindeforeninger im Jahr 1893 fast zum Erliegen. ⓘ
Im Jahr 1898 wurde ein Dachverband, der Danske Kvindeforeningers Valgretsforbund (DKV), gegründet, der Teil der Internationalen Allianz für das Frauenwahlrecht (IWSA) wurde. 1907 wurde der Landsforbundet for Kvinders Valgret (LKV) von Elna Munch, Johanne Rambusch und Marie Hjelmer als Antwort auf die ihrer Meinung nach viel zu vorsichtige Haltung des Dänischen Frauenvereins gegründet. Der LKV ging aus einem lokalen Wahlrechtsverein in Kopenhagen hervor und organisierte, wie sein Konkurrent DKV, erfolgreich andere lokale Vereine auf nationaler Ebene. ⓘ
Am 20. April 1908 erhielten die Frauen das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen. Doch erst am 5. Juni 1915 durften sie an den Rigsdag-Wahlen teilnehmen. ⓘ
Estland
Estland erlangte seine Unabhängigkeit 1918 mit dem estnischen Unabhängigkeitskrieg. Die ersten offiziellen Wahlen fanden jedoch bereits 1917 statt. Dabei handelte es sich um die Wahlen des provisorischen Rates (d. h. Maapäev), der Estland von 1917 bis 1919 regierte. Seitdem haben auch Frauen das Wahlrecht. ⓘ
Die Parlamentswahlen fanden im Jahr 1920 statt. Nach den Wahlen zogen zwei Frauen in das Parlament ein - die Geschichtslehrerin Emma Asson und die Journalistin Alma Ostra-Oinas. Das estnische Parlament heißt Riigikogu und hatte während der Ersten Republik Estland 100 Sitze. ⓘ
Finnland
Das Gebiet, das 1809 zu Finnland wurde, war über 600 Jahre lang eine Gruppe von Provinzen des Königreichs Schweden. So durften die Frauen in Finnland während des schwedischen Zeitalters der Freiheit (1718-1772) wählen, in dem das bedingte Wahlrecht den steuerzahlenden weiblichen Mitgliedern der Zünfte gewährt wurde. Dieses Recht war jedoch umstritten. In Vaasa gab es Widerstand gegen die Teilnahme von Frauen an der Diskussion politischer Fragen im Rathaus, da dies nicht als ihr gutes Recht angesehen wurde, und in einigen Teilen des Reiches scheint das Frauenwahlrecht in der Praxis abgelehnt worden zu sein: Als Anna Elisabeth Baer und zwei weitere Frauen 1771 in Turku eine Petition für das Wahlrecht einreichten, wurde ihnen dies von den Stadtbeamten verwehrt. ⓘ
Der Vorgängerstaat des heutigen Finnlands, das Großfürstentum Finnland, war von 1809 bis 1917 Teil des Russischen Reiches und genoss ein hohes Maß an Autonomie. Im Jahr 1863 wurde den steuerzahlenden Frauen auf dem Land das kommunale Wahlrecht gewährt, und 1872 wurde die gleiche Reform in den Städten durchgeführt. Im Jahr 1906 war Finnland die erste Provinz der Welt, in der das Frauenwahlrecht ohne Unterschied der Rasse eingeführt wurde, im Gegensatz zu Australien im Jahr 1902. Im darauffolgenden Jahr wählte Finnland auch die ersten weiblichen Parlamentsabgeordneten der Welt. Miina Sillanpää wurde 1926 die erste weibliche Ministerin in Finnland. ⓘ
Frankreich
Mit der Verordnung des französischen Komitees für die nationale Befreiung vom 21. April 1944, die im Oktober 1944 von der provisorischen französischen Regierung bestätigt wurde, wurde das Wahlrecht auf französische Frauen ausgedehnt. Die ersten Wahlen mit Frauenbeteiligung waren die Kommunalwahlen am 29. April 1945 und die Parlamentswahlen am 21. Oktober 1945. "Eingeborene muslimische" Frauen in Französisch-Algerien, auch bekannt als Kolonialalgerien, mussten bis zu einem Dekret vom 3. Juli 1958 warten. Obwohl mehrere Länder bereits Ende des 19. Jahrhunderts damit begonnen hatten, das Wahlrecht auf Frauen auszuweiten, war Frankreich eines der letzten Länder in Europa, das dies tat. Das napoleonische Gesetzbuch erklärte nämlich die rechtliche und politische Unmündigkeit der Frauen, was die Versuche, den Frauen politische Rechte zu verleihen, blockierte. Die ersten feministischen Forderungen kamen während der Französischen Revolution 1789 auf. Condorcet sprach sich in einem im Journal de la Société de 1789 veröffentlichten Artikel für das Frauenwahlrecht aus, doch sein Projekt scheiterte. Nach dem Ersten Weltkrieg forderten die französischen Frauen weiterhin politische Rechte, und obwohl sich die Abgeordnetenkammer dafür aussprach, weigerte sich der Senat kontinuierlich, den Gesetzesvorschlag zu prüfen. Überraschenderweise lehnte die politische Linke, die die Emanzipation der Frauen im Allgemeinen befürwortete, das Wahlrecht für Frauen wiederholt ab, da sie damit konservative Positionen unterstützen würde. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden den Frauen die politischen Rechte zugestanden. ⓘ
Georgien
Nach ihrer Unabhängigkeitserklärung am 26. Mai 1918, im Gefolge der Russischen Revolution, gewährte die Demokratische Republik Georgien ihren Bürgerinnen das Wahlrecht. Die georgischen Frauen übten ihr Wahlrecht erstmals bei den Parlamentswahlen 1919 aus. ⓘ
Deutschland
Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen ab dem 12. November 1918 gewährt. Mit der Weimarer Verfassung wurde nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ein neues "Deutschland" geschaffen und das Wahlrecht mit einigen Ausnahmen auf alle Bürger über 20 Jahre ausgedehnt. ⓘ
Griechenland
Griechenland hatte seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1832 ein allgemeines Wahlrecht, das jedoch Frauen ausschloss. Der erste Vorschlag, griechischen Frauen das Wahlrecht zu gewähren, wurde am 19. Mai 1922 von einem Parlamentsmitglied, das vom damaligen Premierminister Dimitrios Gounaris unterstützt wurde, während eines Verfassungskonvents gemacht. Der Vorschlag erhielt eine knappe Mehrheit der Anwesenden, als er zum ersten Mal vorgebracht wurde, aber nicht die breite Unterstützung von 80 %, die notwendig war, um ihn in die Verfassung aufzunehmen. Im Jahr 1925 wurden die Beratungen wieder aufgenommen, und es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Frauen das Wahlrecht bei Kommunalwahlen einräumte, sofern sie 30 Jahre alt waren und zumindest die Grundschule besucht hatten. Das Gesetz blieb unangetastet, bis feministische Bewegungen im öffentlichen Dienst die Regierung im Dezember 1927 und im März 1929 dazu brachten, es in Kraft zu setzen. Das erste Mal durften Frauen auf lokaler Ebene bei den Kommunalwahlen in Thessaloniki am 14. Dezember 1930 wählen, wo 240 Frauen von ihrem Recht Gebrauch machten. Bei den nationalen Kommunalwahlen von 1934 lag die Wahlbeteiligung der Frauen bei nur etwa 15.000, obwohl die Frauen eine knappe Mehrheit der 6,8 Millionen Einwohner stellten. Trotz eines Vorschlags des Innenministers Ioannis Rallis, der vor Gericht angefochten wurde, durften Frauen nicht kandidieren; das Gericht entschied, dass das Gesetz den Frauen nur ein "begrenztes Wahlrecht" einräumte, und erklärte alle Listen, auf denen Frauen als Kandidaten für die Gemeinderäte aufgeführt waren, für ungültig. Frauenfeindlichkeit war in dieser Zeit weit verbreitet; Emmanuel Rhoides wird mit der Aussage zitiert, dass "zwei Berufe für Frauen geeignet sind: Hausfrau und Prostituierte". ⓘ
Auf nationaler Ebene wählten Frauen über 18 Jahre zum ersten Mal im April 1944 den Nationalrat, ein von der Widerstandsbewegung Nationale Befreiungsfront eingerichtetes gesetzgebendes Organ. Schließlich erhielten die Frauen am 28. Mai 1952 das gesetzliche Wahlrecht und das Recht zu kandidieren. Eleni Skoura, ebenfalls aus Thessaloniki, wurde 1953 als erste Frau für die konservative Griechische Versammlung in das griechische Parlament gewählt, als sie eine Nachwahl gegen eine andere Kandidatin gewann. Lina Tsaldari, die Ehefrau des ehemaligen Ministerpräsidenten Panagis Tsaldaris, erhielt die meisten Stimmen aller Kandidaten des Landes und wurde die erste Ministerin Griechenlands unter der konservativen Regierung der Nationalen Radikalen Union von Konstantinos Karamanlis. ⓘ
Bisher wurde noch keine Frau zur Premierministerin Griechenlands gewählt, aber Vassiliki Thanou-Christophilou war vom 27. August bis zum 21. September 2015 die erste weibliche Premierministerin des Landes, die eine geschäftsführende Regierung führte. Die erste Frau an der Spitze einer großen politischen Partei war Aleka Papariga, die von 1991 bis 2013 als Generalsekretärin der Kommunistischen Partei Griechenlands fungierte. ⓘ
Ungarn
In Ungarn war das Wahlrecht für Frauen zwar bereits 1818 vorgesehen, aber erst bei den Wahlen im Januar 1920 eingeführt worden. ⓘ
Irland
Wie im übrigen Vereinigten Königreich durften Frauen in Irland ab 1918 mit 30 Jahren wählen, wenn sie über eine Eigentumsberechtigung verfügten, oder in Universitätswahlkreisen, während Männer mit 21 Jahren wählen durften, wenn sie keine Qualifikation hatten. Seit der Trennung im Jahr 1922 hatten Männer und Frauen im Irischen Freistaat das gleiche Wahlrecht. [Alle Bürger des irischen Freistaats (Saorstát Eireann) ohne Unterschied des Geschlechts, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und die Bestimmungen der geltenden Wahlgesetze erfüllen, haben das Recht, die Mitglieder des Dáil Eireann zu wählen und an der Volksabstimmung und der Initiative teilzunehmen.] Die in der Proklamation versprochene Gleichberechtigung wurde 1922 in der Verfassung verankert, dem Jahr, in dem irische Frauen das volle Wahlrecht erhielten. Im Laufe der nächsten zehn Jahre wurden jedoch Gesetze erlassen, die die Rechte der Frauen auf die Tätigkeit als Geschworene, die Arbeit nach der Heirat und die Arbeit in der Industrie ausschlossen. Mit der Verfassung von 1937 und der konservativen Führung von Taoiseach Éamon de Valera wurden den Frauen ihre zuvor gewährten Rechte weiter entzogen. Obwohl die Verfassung von 1937 den Frauen das Wahlrecht, die Staatsangehörigkeit und die Staatsbürgerschaft auf gleicher Basis wie den Männern garantiert, enthält sie auch eine Bestimmung, Artikel 41.2, die besagt, dass
1° [...] der Staat erkennt an, dass die Frau durch ihr Leben im Haus dem Staat eine Stütze ist, ohne die das Gemeinwohl nicht erreicht werden kann. ⓘ 2° Der Staat wird sich daher bemühen, dafür zu sorgen, dass Mütter nicht durch wirtschaftliche Notwendigkeit gezwungen werden, unter Vernachlässigung ihrer häuslichen Pflichten zu arbeiten.
Isle of Man
1881 erließ die Isle of Man (die zu den Britischen Inseln gehört, aber nicht Teil des Vereinigten Königreichs ist) ein Gesetz, das alleinstehenden und verwitweten Frauen das Wahlrecht verlieh, wenn sie eine Vermögensvoraussetzung erfüllten. Damit durften sie an den Wahlen zum House of Keys, dem Parlament der Insel, teilnehmen (Tynwald). Dieses Recht wurde 1919 auf das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ausgeweitet. ⓘ
Italien
In Italien wurde das Frauenwahlrecht nach dem Ersten Weltkrieg nicht eingeführt, sondern von sozialistischen und faschistischen Aktivisten verteidigt und 1925 von der Regierung Benito Mussolinis teilweise auf lokaler oder kommunaler Ebene eingeführt. Im April 1945 erließ die von der italienischen Widerstandsbewegung geführte provisorische Regierung das allgemeine Frauenwahlrecht in Italien und ermöglichte die sofortige Ernennung von Frauen in öffentliche Ämter, von denen Elena Fischli Dreher die erste war. Bei den Wahlen von 1946 stimmten alle Italiener gleichzeitig für die verfassungsgebende Versammlung und für ein Referendum über die Beibehaltung der Monarchie oder die Schaffung einer Republik in Italien. In der Julischen Mark und in Südtirol wurden keine Wahlen abgehalten, da sie von den Alliierten besetzt waren. ⓘ
Die neue Fassung des Artikels 51 der Verfassung erkennt die Chancengleichheit bei den Wahllisten an. ⓘ
Liechtenstein
- Siehe auch Frauenwahlrecht in Liechtenstein
In Liechtenstein wurde das Frauenwahlrecht 1984 per Volksabstimmung eingeführt. ⓘ
Luxemburg
In Luxemburg sprach sich Marguerite Thomas-Clement 1917-19 in der öffentlichen Debatte durch Presseartikel für das Frauenwahlrecht aus; eine organisierte Frauenwahlrechtsbewegung gab es in Luxemburg jedoch nie, da das Frauenwahlrecht ohne Debatte in die neue demokratische Verfassung von 1919 aufgenommen wurde. ⓘ
Niederlande
Am 9. August 1919 erhielten die Frauen in den Niederlanden das Wahlrecht. Bereits 1917 hatte eine Verfassungsreform das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Doch obwohl das Frauenwahlrecht 1919 beschlossen wurde, trat es erst am 1. Januar 1920 in Kraft. ⓘ
Die Frauenwahlrechtsbewegung in den Niederlanden wurde von drei Frauen angeführt: Aletta Jacobs, Wilhelmina Drucker und Annette Versluys-Poelman. Wilhelmina Drucker gründete 1889 eine Frauenbewegung namens Vrije Vrouwen Vereeniging (Freie Frauenvereinigung), aus der die Kampagne für das Frauenwahlrecht in den Niederlanden hervorging. Diese Bewegung erhielt viel Unterstützung aus anderen Ländern, insbesondere von der Frauenwahlrechtsbewegung in England. Im Jahr 1906 schrieb die Bewegung einen offenen Brief an die Königin, in dem sie für das Frauenwahlrecht plädierte. Als dieser Brief trotz der Unterstützung der Bevölkerung abgelehnt wurde, organisierte die Bewegung mehrere Demonstrationen und Proteste zugunsten des Frauenwahlrechts. Diese Bewegung war von großer Bedeutung für das Frauenwahlrecht in den Niederlanden. ⓘ
Norwegen
Die liberale Politikerin Gina Krog war seit den 1880er Jahren die führende Kämpferin für das Frauenwahlrecht in Norwegen. Sie gründete den Norwegischen Verband für Frauenrechte und den Nationalen Verband für Frauenwahlrecht, um diese Sache zu fördern. Die Mitglieder dieser Organisationen waren politisch gut vernetzt und gut organisiert und erreichten innerhalb weniger Jahre schrittweise die Gleichberechtigung der Frauen. Frauen aus der Mittelschicht erhielten 1901 das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen und 1907 bei den Parlamentswahlen. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen bei Kommunalwahlen wurde 1910 eingeführt, und 1913 nahm das norwegische Parlament (Stortinget) einstimmig einen Antrag zum allgemeinen Wahlrecht für Frauen an. Norwegen war damit das erste unabhängige Land, das das Frauenwahlrecht einführte. ⓘ
Polen
Als Polen 1918 nach 123 Jahren Teilung und Fremdherrschaft seine Unabhängigkeit wiedererlangte, gewährte es den Frauen ab dem 28. November 1918 das aktive und passive Wahlrecht. ⓘ
Die ersten Frauen, die 1919 in den Sejm gewählt wurden, waren: Gabriela Balicka, Jadwiga Dziubińska, Irena Kosmowska, Maria Moczydłowska, Zofia Moraczewska, Anna Piasecka, Zofia Sokolnicka und Franciszka Wilczkowiakowa. ⓘ
Portugal
Carolina Beatriz Ângelo war die erste portugiesische Frau, die an den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung 1911 teilnahm, wobei sie eine Lücke im Wahlrecht des Landes ausnutzte. ⓘ
1931, während des Estado Novo-Regimes, durften Frauen zum ersten Mal wählen, allerdings nur, wenn sie einen Schul- oder Universitätsabschluss hatten, während Männer nur lesen und schreiben können mussten. Im Jahr 1946 erweiterte ein neues Wahlgesetz die Möglichkeit des Frauenwahlrechts, allerdings mit einigen Unterschieden zu den Männern. Ein Gesetz aus dem Jahr 1968 forderte die "Gleichheit der politischen Rechte für Männer und Frauen", aber einige Wahlrechte waren den Männern vorbehalten. Nach der Nelkenrevolution wurde den Frauen 1976 das volle und gleiche Wahlrecht gewährt. ⓘ
Rumänien
Der Zeitplan für die Einführung des Frauenwahlrechts in Rumänien war schrittweise und aufgrund der turbulenten historischen Zeit, in der dies geschah, komplex. Das Konzept des allgemeinen Wahlrechts für alle Männer wurde 1918 eingeführt und durch die rumänische Verfassung von 1923 bekräftigt. Obwohl diese Verfassung auch die Möglichkeit des Frauenwahlrechts vorsah (Artikel 6), kam es nicht dazu: Das Wahlgesetz von 1926 gewährte den Frauen nicht das Wahlrecht, sondern behielt das reine Männerwahlrecht bei. Ab 1929 durften Frauen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, an den Kommunalwahlen teilnehmen. Nach der Verfassung von 1938 (die unter Carol II. von Rumänien ausgearbeitet wurde, der ein autoritäres Regime anstrebte) wurde das Wahlrecht durch das Wahlgesetz von 1939 auf Frauen für nationale Wahlen ausgedehnt, aber sowohl für Frauen als auch für Männer gab es Einschränkungen, und in der Praxis betrafen diese Einschränkungen die Frauen stärker als die Männer (die neuen Einschränkungen für Männer bedeuteten auch, dass die Männer ihr vorheriges allgemeines Wahlrecht verloren). Frauen durften zwar wählen, konnten aber nur in den Senat und nicht in die Abgeordnetenkammer gewählt werden (Artikel 4 Buchstabe c)). (Der Senat wurde später im Jahr 1940 abgeschafft). Aufgrund des damaligen historischen Kontextes, zu dem auch die Diktatur von Ion Antonescu gehörte, fanden in Rumänien zwischen 1940 und 1946 keine Wahlen statt. Im Jahr 1946 erhielten Männer und Frauen durch das Gesetz Nr. 560 das uneingeschränkte Recht, zu wählen und in die Abgeordnetenkammer gewählt zu werden, und Frauen nahmen an den allgemeinen Wahlen 1946 teil. Die Verfassung von 1948 verlieh Frauen und Männern die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte (Artikel 18). Bis zum Zusammenbruch des Kommunismus im Jahr 1989 wurden alle Kandidaten von der Kommunistischen Partei Rumäniens ausgewählt, und die Bürgerrechte hatten unter diesem autoritären Regime lediglich symbolischen Charakter. ⓘ
Russland
Trotz anfänglicher Bedenken gegen das Wahlrecht für Frauen bei den bevorstehenden Wahlen zur Konstituierenden Versammlung setzten sich die Liga für die Gleichberechtigung der Frau und andere Frauenrechtlerinnen im Laufe des Jahres 1917 für das Wahlrecht ein. Nach großem Druck (u. a. mit einem Marsch von 40 000 Menschen auf den Tauridenpalast) gewährte die provisorische Regierung am 20. Juli 1917 den Frauen das Wahlrecht. ⓘ
San Marino
In San Marino wurde das Frauenwahlrecht 1959 eingeführt, nach der Verfassungskrise von 1957, bekannt als Fatti di Rovereta. Das passive Wahlrecht erhielten die Frauen jedoch erst 1973. ⓘ
Spanien
Während des Regimes von Miguel Primo de Rivera (1923-1930) durften nur Frauen, die als Haushaltsvorstand galten, an den Kommunalwahlen teilnehmen, aber damals gab es noch keine. Das Frauenwahlrecht wurde 1931 offiziell eingeführt, trotz des Widerstands von Margarita Nelken und Victoria Kent, zwei weiblichen Abgeordneten (beide Mitglieder der Republikanischen Radikal-Sozialistischen Partei), die argumentierten, dass es den Frauen in Spanien zu diesem Zeitpunkt an sozialer und politischer Bildung fehlte, um verantwortungsbewusst wählen zu können, da sie von den katholischen Priestern zu sehr beeinflusst würden. Die andere weibliche Abgeordnete dieser Zeit, Clara Campoamor von der liberalen Radikalen Partei, war eine entschiedene Befürworterin des Frauenwahlrechts und leitete die positive Abstimmung im Parlament. Während des Franco-Regimes durften Frauen über 21 Jahren bei den "Volksabstimmungen" genannten Wahlen der "organischen Demokratie" (Francos Regime war diktatorisch) ohne Unterschied wählen. Ab 1976, während des Übergangs zur Demokratie in Spanien, nahmen Frauen das Wahlrecht in vollem Umfang wahr und wurden in Ämter gewählt. ⓘ
Schweden
Während des Zeitalters der Freiheit (1718-1772) gab es in Schweden ein bedingtes Frauenwahlrecht. Bis zur Reform von 1865 bestanden die Kommunalwahlen aus den Bürgermeisterwahlen in den Städten und den Wahlen der Pfarrvikare in den Landgemeinden. Der Sockenstämma war der örtliche Gemeinderat, der die lokalen Angelegenheiten regelte, in dem der Pfarrvikar den Vorsitz führte und die örtliche Bauernschaft sich versammelte und abstimmte, ein informell geregeltes Verfahren, an dem sich Frauen Berichten zufolge bereits im 17. Die nationalen Wahlen bestanden in der Wahl der Vertretungen im Reichstag der Stände. ⓘ
Das Wahlrecht war geschlechtsneutral und galt daher sowohl für Frauen als auch für Männer, wenn sie die Voraussetzungen eines wahlberechtigten Bürgers erfüllten. Diese Voraussetzungen wurden im Laufe des 18. Jahrhunderts geändert, ebenso wie die lokale Auslegung des Wahlrechts, was sich auf die Zahl der Wahlberechtigten auswirkte: Die Voraussetzungen unterschieden sich auch zwischen Stadt und Land sowie zwischen lokalen und nationalen Wahlen. ⓘ
Ursprünglich stand das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen (Bürgermeisterwahlen) jedem Bürger zu, d. h. jedem steuerzahlenden Bürger, der Mitglied einer Zunft war. Sowohl Frauen als auch Männer waren Mitglieder der Zünfte, was dazu führte, dass eine begrenzte Anzahl von Frauen das Wahlrecht erhielt. Im Jahr 1734 wurde das Wahlrecht sowohl bei nationalen als auch bei lokalen Wahlen, sowohl in den Städten als auch auf dem Lande, jedem volljährigen, steuerpflichtigen Bürger mit Grundbesitz gewährt. Damit wurde das Wahlrecht auf alle steuerpflichtigen, vermögensbesitzenden Frauen ausgedehnt, unabhängig davon, ob sie einer Gilde angehörten oder nicht. Verheiratete Frauen und die Mehrheit der unverheirateten Frauen waren jedoch ausgeschlossen, da verheiratete Frauen als minderjährig galten und unverheiratete Frauen minderjährig waren, es sei denn, sie beantragten die Volljährigkeit durch königliche Dispens, während verwitwete und geschiedene Frauen volljährig waren. Mit der Reform von 1734 wurde die Wahlbeteiligung der Frauen von 55 auf 71 Prozent erhöht. ⓘ
Zwischen 1726 und 1742 nahmen Frauen an 17 von 31 untersuchten Bürgermeisterwahlen teil. Berichten zufolge zogen es einige Wählerinnen bei Bürgermeisterwahlen vor, einen Mann zu ernennen, der stellvertretend für sie im Rathaus abstimmte, weil es ihnen peinlich war, dies persönlich zu tun, was von seinen Gegnern als Grund für die Abschaffung des Frauenwahlrechts angeführt wurde. Der Brauch, sich vertreten zu lassen, wurde jedoch auch von Männern angewandt, und es war sogar üblich, dass Männer, die bei Wahlen abwesend oder krank waren, ihre Frauen beauftragten, für sie zu wählen. In Vaasa in Finnland (damals eine schwedische Provinz) gab es Widerstand gegen die Teilnahme von Frauen an der Diskussion politischer Fragen im Rathaus, da dies nicht als ihr Platz angesehen wurde, und das Frauenwahlrecht scheint in einigen Teilen des Reiches in der Praxis abgelehnt worden zu sein: Als Anna Elisabeth Baer und zwei weitere Frauen 1771 in Åbo eine Petition zur Stimmabgabe einreichten, wurde ihnen dies von den Stadtbeamten verwehrt. ⓘ
Im Jahr 1758 wurden die Frauen durch eine neue Regelung von den Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen, da sie nicht mehr als Bürgerinnen definiert werden konnten, aber das Frauenwahlrecht wurde sowohl bei den nationalen Wahlen als auch bei den Gemeindewahlen auf dem Land beibehalten. Frauen nahmen an allen elf nationalen Wahlen teil, die bis 1757 stattfanden. Im Jahr 1772 wurde das Frauenwahlrecht bei den nationalen Wahlen auf Verlangen der bürgerlichen Stände abgeschafft. Das Frauenwahlrecht wurde zunächst für steuerpflichtige, unverheiratete, volljährige Frauen und dann für Witwen abgeschafft. Das Verbot des Frauenwahlrechts wurde jedoch auf lokaler Ebene unterschiedlich ausgelegt, und in einigen Städten durften Frauen weiterhin wählen: In Kalmar, Växjö, Västervik, Simrishamn, Ystad, Åmål, Karlstad, Bergslagen, Dalarna und Norrland durften Frauen trotz des Verbots von 1772 weiterhin wählen, während in Lund, Uppsala, Skara, Åbo, Göteborg und Marstrand Frauen nach 1772 strikt vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. ⓘ
Während das Frauenwahlrecht bei den Bürgermeisterwahlen 1758 und bei den Parlamentswahlen 1772 verboten wurde, gab es bei den Kommunalwahlen auf dem Lande kein solches Verbot, so dass die Frauen weiterhin an den Pfarrwahlen teilnehmen konnten. In einer Reihe von Reformen in den Jahren 1813-1817 erhielten unverheiratete, volljährige Frauen, "unverheiratete Jungfrauen, die für volljährig erklärt worden sind", das Wahlrecht für die Sockestämma (Gemeindevertretung, Vorläufer der Gemeinde- und Stadtvertretungen) und die kyrkoråd (Gemeindekirchenvertretungen). ⓘ
1823 schlug der Bürgermeister von Strängnäs vor, das Frauenwahlrecht für volljährige, steuerpflichtige Frauen (unverheiratete, geschiedene und verwitwete Frauen) bei den Bürgermeisterwahlen wieder einzuführen. 1858 wurde dieses Recht wieder eingeführt. ⓘ
1862 wurde das Wahlrecht für volljährige, steuerpflichtige Frauen (unverheiratete, geschiedene und verwitwete Frauen) bei den Kommunalwahlen wieder eingeführt, womit Schweden das erste Land der Welt war, das Frauen das Wahlrecht gewährte. Dies geschah nach der Einführung eines neuen politischen Systems, in dem eine neue lokale Behörde eingeführt wurde: der kommunale Stadtrat. Das Wahlrecht bei Kommunalwahlen galt nur für volljährige Personen, was verheiratete Frauen ausschloss, da sie rechtlich gesehen unter der Vormundschaft ihres Mannes standen. Im Jahr 1884 wurde der Vorschlag, Frauen das Wahlrecht bei nationalen Wahlen zu gewähren, im Parlament zunächst abgelehnt. In den 1880er Jahren führte die Married Woman's Property Rights Association eine Kampagne durch, um die nach dem Gesetz von 1862 wahlberechtigten Frauen zu ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Wahlbeteiligung der Frauen zu erhöhen, aber es gab noch keine öffentliche Forderung nach dem Frauenwahlrecht unter den Frauen. Im Jahr 1888 forderte die Mäßigungsaktivistin Emilie Rathou als erste Frau in Schweden in einer öffentlichen Rede das Frauenwahlrecht. 1899 unterbreitete eine Delegation des Fredrika-Bremer-Vereins dem Ministerpräsidenten Erik Gustaf Boström einen Vorschlag für das Frauenwahlrecht. Die Delegation wurde von Agda Montelius geleitet, die von Gertrud Adelborg begleitet wurde, die die Forderung verfasst hatte. Dies war das erste Mal, dass die schwedische Frauenbewegung selbst eine offizielle Forderung nach dem Wahlrecht stellte. ⓘ
Im Jahr 1902 wurde die Schwedische Gesellschaft für Frauenwahlrecht gegründet. Im Jahr 1906 wurde der Vorschlag für das Frauenwahlrecht im Parlament erneut abgelehnt. Im Jahr 1909 wurde das Wahlrecht bei Kommunalwahlen auch auf verheiratete Frauen ausgedehnt. Im selben Jahr erhielten Frauen das Wahlrecht für Gemeinderäte, und bei den folgenden Kommunalwahlen 1910-11 wurden vierzig Frauen in verschiedene Gemeinderäte gewählt, Gertrud Månsson war die erste. Im Jahr 1914 wurde Emilia Broomé die erste Frau in der gesetzgebenden Versammlung. ⓘ
Das Wahlrecht bei nationalen Wahlen wurde den Frauen erst 1919 zurückgegeben und bei den Wahlen von 1921 zum ersten Mal seit 150 Jahren wieder ausgeübt. ⓘ
Nach der Wahl von 1921 waren die ersten Frauen, die nach dem Frauenwahlrecht in den schwedischen Reichstag gewählt wurden, Kerstin Hesselgren im Oberhaus und Nelly Thüring (Sozialdemokratin), Agda Östlund (Sozialdemokratin) Elisabeth Tamm (Liberale) und Bertha Wellin (Konservative) im Unterhaus. Karin Kock-Lindberg wurde die erste Ministerin in der Regierung, und 1958 wurde Ulla Lindström die erste amtierende Ministerpräsidentin. ⓘ
Schweiz
Am 1. Februar 1959 fand eine Volksabstimmung über das Frauenwahlrecht statt. Die Mehrheit der Schweizer Männer (67 %) stimmte dagegen, aber in einigen französischsprachigen Kantonen erhielten die Frauen das Stimmrecht. Die erste Schweizerin, die ein politisches Amt bekleidete, Trudy Späth-Schweizer, wurde 1958 in die Gemeindeverwaltung von Riehen gewählt. ⓘ
Die Schweiz war die letzte westliche Republik, die den Frauen das Wahlrecht gewährte. 1971 erhielten sie nach einem zweiten Referendum im selben Jahr das Recht, an den eidgenössischen Wahlen teilzunehmen. Im Jahr 1991 wurde Appenzell Innerrhoden nach einer Entscheidung des Bundesgerichts der letzte Schweizer Kanton, der Frauen das kommunale Wahlrecht gewährte. ⓘ
Das erste weibliche Mitglied des siebenköpfigen Bundesrates, Elisabeth Kopp, war von 1984 bis 1989 im Amt. Ruth Dreifuss, das zweite weibliche Mitglied, amtete von 1993 bis 1999 und war 1999 die erste Bundespräsidentin der Schweiz. Vom 22. September 2010 bis zum 31. Dezember 2011 hatte die oberste politische Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine Mehrheit von weiblichen Ratsmitgliedern (4 von 7); in den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurde die Schweiz drei Jahre in Folge von einer Frau präsidiert; zuletzt im Jahr 2017. ⓘ
Türkei
In der Türkei leitete Atatürk, der Gründungspräsident der Republik, einen säkularistischen kulturellen und rechtlichen Wandel ein, der die Rechte der Frauen, einschließlich des Wahlrechts, unterstützte. Am 20. März 1930 erhielten die Frauen das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen. Das Frauenwahlrecht wurde am 5. Dezember 1934 durch eine Verfassungsänderung für die Parlamentswahlen eingeführt. Die türkischen Frauen, die am 8. Februar 1935 zum ersten Mal an den Parlamentswahlen teilnahmen, errangen 18 Sitze. ⓘ
In den Anfängen der Republik, als Atatürk einen Einparteienstaat führte, stellte seine Partei alle Kandidaten auf. Ein kleiner Prozentsatz der Sitze war für Frauen reserviert, und so gewannen natürlich die weiblichen Kandidaten. Als in den 1940er Jahren Mehrparteienwahlen stattfanden, sank der Anteil der Frauen in der Legislative, und der 1935 erreichte Anteil von 4 % an den Parlamentssitzen wurde erst 1999 wieder erreicht. Im Parlament von 2011 haben Frauen etwa 9 % der Sitze inne. Dennoch erhielten die türkischen Frauen das Wahlrecht ein Jahrzehnt oder mehr vor den Frauen in westeuropäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien - ein Zeichen für Atatürks weitreichende gesellschaftliche Veränderungen. ⓘ
Tansu Ciller war von 1993 bis 1996 die 22. Premierministerin der Türkei. Sie wurde bei den Parlamentswahlen 1991 ins Parlament gewählt und wurde am 25. Juni 1993 Ministerpräsidentin, als ihr Kabinett vom Parlament bestätigt wurde. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland gewann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an Schwung, als Frauen zunehmend politisch aktiv wurden, insbesondere während der Kampagnen zur Reform des Wahlrechts im Vereinigten Königreich. John Stuart Mill, der 1865 ins Parlament gewählt wurde und ein offener Befürworter des Frauenwahlrechts war (er stand kurz vor der Veröffentlichung von The Subjection of Women), setzte sich für eine Änderung des Reformgesetzes von 1832 ein, um das Frauenwahlrecht einzubeziehen. Nachdem sie in einem reinen Männerparlament unter einer konservativen Regierung eine herbe Niederlage erlitten hatte, rückte die Frage des Frauenwahlrechts in den Vordergrund. ⓘ
Bis zum Reformgesetz von 1832, in dem von "männlichen Personen" die Rede war, konnten einige wenige Frauen aufgrund ihres Besitzes an den Parlamentswahlen teilnehmen, was jedoch selten war. Bei Kommunalwahlen verloren die Frauen mit dem Municipal Corporations Act 1835 das Wahlrecht. Unverheiratete weibliche Steuerzahlerinnen erhielten mit dem Municipal Franchise Act 1869 das Wahlrecht. Dieses Recht wurde im Local Government Act 1894 bestätigt und auf einige verheiratete Frauen ausgedehnt. Im Jahr 1900 waren in England mehr als 1 Million Frauen als Wahlberechtigte bei Kommunalwahlen registriert. ⓘ
1881 erließ die Isle of Man (auf den Britischen Inseln, aber nicht Teil des Vereinigten Königreichs) ein Gesetz, das alleinstehenden und verwitweten Frauen das Wahlrecht verlieh, wenn sie eine Eigentumsvoraussetzung erfüllten. Damit durften sie an den Wahlen zum House of Keys, dem Parlament der Insel, teilnehmen (Tynwald). Dieses Recht wurde 1919 auf das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ausgeweitet. ⓘ
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich mehrere Gruppen, die sich für das Frauenwahlrecht bei nationalen Wahlen einsetzten und versuchten, bei den Abgeordneten Lobbyarbeit zu leisten und Unterstützung zu gewinnen. Im Jahr 1897 schlossen sich siebzehn dieser Gruppen zur National Union of Women's Suffrage Societies (NUWSS) zusammen, die öffentliche Versammlungen abhielt, Briefe an Politiker schrieb und verschiedene Texte veröffentlichte. Im Jahr 1907 organisierte die NUWSS ihren ersten großen Aufmarsch. Dieser Marsch wurde als "Mud March" bekannt, als über 3 000 Frauen durch die Straßen Londons vom Hyde Park zur Exeter Hall zogen, um für das Frauenwahlrecht zu werben. ⓘ
Im Jahr 1903 spalteten sich einige Mitglieder der NUWSS ab und gründeten unter der Führung von Emmeline Pankhurst die Women's Social and Political Union (WSPU). Da die nationalen Medien das Interesse an der Wahlrechtskampagne verloren, beschloss die WSPU, mit anderen Mitteln für Aufmerksamkeit zu sorgen. Dies begann 1905 auf einer Versammlung in der Free Trade Hall in Manchester, auf der Edward Grey, 1st Viscount Grey of Fallodon, ein Mitglied der neu gewählten liberalen Regierung, sprach. Während er sprach, riefen Christabel Pankhurst und Annie Kenney von der WSPU ständig: "Wird die liberale Regierung den Frauen das Wahlrecht geben?" Als sie sich weigerten, die Rufe einzustellen, wurde die Polizei gerufen, um sie zu vertreiben, und die beiden Suffragetten (wie die Mitglieder der WSPU nach diesem Vorfall genannt wurden) wurden in einen Kampf verwickelt, der damit endete, dass sie verhaftet und wegen Körperverletzung angeklagt wurden. Als sie sich weigerten, die Geldstrafe zu bezahlen, wurden sie für eine Woche und drei Tage ins Gefängnis gesteckt. Die britische Öffentlichkeit war schockiert und nahm diesen Einsatz von Gewalt zur Erlangung des Frauenwahlrechts zur Kenntnis. ⓘ
Nach diesem Medienerfolg wurden die Taktiken der WSPU immer gewalttätiger. So wurde 1908 versucht, das Unterhaus zu stürmen, und das Landhaus von David Lloyd George wurde angezündet (obwohl dieser das Frauenwahlrecht unterstützte). 1909 wurde Lady Constance Lytton inhaftiert, aber sofort wieder freigelassen, als ihre Identität aufgedeckt wurde. 1910 verkleidete sie sich als Näherin aus der Arbeiterklasse namens Jane Warton und musste eine unmenschliche Behandlung erdulden, zu der auch Zwangsernährung gehörte. 1913 protestierte die Suffragette Emily Davison, indem sie sich während des Derby-Rennens in ein Pferd einmischte, das König Georg V. gehörte; sie wurde von dem Pferd angefahren und starb vier Tage später. Während des Ersten Weltkriegs stellte die WSPU ihre militanten Aktivitäten ein und erklärte sich bereit, die Kriegsanstrengungen zu unterstützen. ⓘ
Die National Union of Women's Suffrage Societies (NUWSS), die schon immer "konstitutionelle" Methoden angewandt hatte, setzte ihre Lobbyarbeit während der Kriegsjahre fort, und es wurden Kompromisse zwischen der NUWSS und der Koalitionsregierung ausgearbeitet. Die Speaker's Conference on electoral reform (1917), in der alle Parteien beider Häuser vertreten waren, kam zu dem Schluss, dass das Frauenwahlrecht unerlässlich sei. Angesichts der Befürchtungen, dass die Frauen aufgrund des starken Verlustes von Männern während des Krieges plötzlich die Mehrheit der Wählerschaft stellen würden, empfahl die Konferenz eine Altersbeschränkung von 21 Jahren für Männer und 30 Jahren für Frauen. ⓘ
Am 6. Februar 1918 wurde der Representation of the People Act 1918 verabschiedet, mit dem Frauen über 30 Jahren, die ein Mindestmaß an Vermögenswerten vorweisen konnten, das Wahlrecht verliehen wurde. Etwa 8,4 Millionen Frauen erhielten das Wahlrecht in Großbritannien und Irland. Im November 1918 wurde der Parliament (Qualification of Women) Act 1918 verabschiedet, der es Frauen ermöglichte, ins Parlament gewählt zu werden. Mit dem Representation of the People (Equal Franchise) Act von 1928 wurde das Wahlrecht in Großbritannien und Nordirland auf alle Frauen über 21 Jahre ausgedehnt, so dass Frauen das Wahlrecht zu den gleichen Bedingungen wie Männer erhielten. ⓘ
1999 wählte das Time Magazine Emmeline Pankhurst zu einer der 100 wichtigsten Personen des 20. Jahrhunderts: "Sie formte ein Frauenbild für unsere Zeit; sie rüttelte die Gesellschaft auf, so dass es kein Zurück mehr geben konnte". ⓘ
Ozeanien
Australien, Pitcairn- und Norfolk-Inseln
Die weiblichen Nachkommen der Meuterer der Bounty, die auf den Pitcairn-Inseln lebten, durften ab 1838 wählen, und dieses Recht ging mit ihrer Umsiedlung auf die Norfolk-Insel (heute ein australisches Außengebiet) im Jahr 1856 über. [zweifelhaft - diskutieren] ⓘ
In der Kolonie Südaustralien wurde den Frauen 1861 das Wahlrecht bei Kommunalwahlen (nicht aber bei Parlamentswahlen) gewährt. Henrietta Dugdale gründete 1884 in Melbourne die erste australische Frauenwahlrechtsgesellschaft. Die Womanhood Suffrage League of New South Wales wurde 1891 in Sydney gegründet. Im Jahr 1895 erhielten Frauen das Wahlrecht für das Parlament von Südaustralien, ebenso wie männliche und weibliche Aborigines. 1897 kandidierte Catherine Helen Spence als erste Frau für ein politisches Amt, als sie sich erfolglos als Delegierte für den Bundeskongress zur Australischen Föderation bewarb. Westaustralien gewährte den Frauen 1899 das Wahlrecht. ⓘ
Die erste Wahl für das Parlament des neu gegründeten Commonwealth of Australia im Jahr 1901 basierte auf den Wahlbestimmungen der sechs bereits bestehenden Kolonien, so dass Frauen, die auf Ebene der Bundesstaaten das Wahlrecht und das Recht hatten, für das Parlament zu kandidieren, bei den australischen Bundeswahlen 1901 die gleichen Rechte hatten. Im Jahr 1902 verabschiedete das Commonwealth-Parlament den Commonwealth Franchise Act, der allen nicht-indigenen Frauen das aktive und passive Wahlrecht für das Bundesparlament ermöglichte. Im folgenden Jahr stellten sich Nellie Martel, Mary Moore-Bentley, Vida Goldstein und Selina Siggins zur Wahl. Das Gesetz schloss die "Eingeborenen" ausdrücklich vom Commonwealth-Wahlrecht aus, es sei denn, sie waren bereits in einem Bundesstaat eingeschrieben, was in Südaustralien der Fall war. 1949 wurde das Wahlrecht bei den Bundeswahlen auf alle Ureinwohner ausgedehnt, die in den Streitkräften gedient hatten oder für die Wahlen in den Bundesstaaten eingeschrieben waren (Queensland, Westaustralien und das Northern Territory schlossen indigene Frauen weiterhin vom Wahlrecht aus). Die verbleibenden Beschränkungen wurden 1962 mit dem Commonwealth Electoral Act aufgehoben. ⓘ
Edith Cowan wurde 1921 in die westaustralische Legislativversammlung gewählt und war damit die erste Frau, die in ein australisches Parlament gewählt wurde. Dame Enid Lyons, Mitglied des australischen Repräsentantenhauses, und Senatorin Dorothy Tangney waren 1943 die ersten Frauen im Bundesparlament. Lyons war dann die erste Frau, die 1949 im Ministerium von Robert Menzies einen Kabinettsposten bekleidete. Rosemary Follett wurde 1989 zur Chief Minister des Australian Capital Territory gewählt und war damit die erste Frau, die an die Spitze eines Bundesstaates oder Territoriums gewählt wurde. Bis 2010 hatten die Einwohner der ältesten Stadt Australiens, Sydney, alle wichtigen politischen Ämter mit Frauen besetzt: Clover Moore als Oberbürgermeisterin, Kristina Keneally als Premierministerin von New South Wales, Marie Bashir als Gouverneurin von New South Wales, Julia Gillard als Premierministerin, Quentin Bryce als Generalgouverneur von Australien und Elizabeth II. als Königin von Australien. ⓘ
Cook-Inseln
Die Frauen in Rarotonga erhielten 1893 das Wahlrecht, kurz nach Neuseeland. ⓘ
Neuseeland
Mit dem neuseeländischen Wahlgesetz vom 19. September 1893 war Neuseeland das erste Land der Welt, das Frauen das Wahlrecht bei Parlamentswahlen gewährte. ⓘ
Obwohl die liberale Regierung, die das Gesetz verabschiedete, generell für soziale und politische Reformen eintrat, wurde das Wahlgesetz nur aufgrund einer Kombination aus persönlichen Problemen und politischem Zufall verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde das Wahlrecht für Frauen aller Rassen eingeführt. Das Recht, für das Parlament zu kandidieren, blieb den neuseeländischen Frauen jedoch bis 1920 verwehrt. Im Jahr 2005 waren fast ein Drittel der gewählten Abgeordneten weiblich. In jüngster Zeit haben Frauen auch mächtige und symbolträchtige Ämter wie das der Premierministerin (Jenny Shipley, Helen Clark und die derzeitige Premierministerin Jacinda Ardern), des Generalgouverneurs (Catherine Tizard, Patsy Reddy, Cindy Kiro und Silvia Cartwright), des Obersten Richters (Sian Elias und Helen Winkelmann) und der Sprecherin des Repräsentantenhauses (Margaret Wilson) übernommen. Vom 3. März 2005 bis zum 23. August 2006 waren alle vier Ämter von Frauen besetzt, zusammen mit Königin Elizabeth als Staatsoberhaupt. ⓘ
Der amerikanische Kontinent
Die Frauen in Mittel- und Südamerika sowie in Mexiko hinkten bei der Erlangung des Wahlrechts hinter denen in Kanada und den Vereinigten Staaten hinterher. In Ecuador erhielten die Frauen 1929 das Wahlrecht, in Paraguay zuletzt 1961. Nach Datum des vollen Wahlrechts:
- 1929: Ecuador
- 1932: Uruguay
- 1934: Brasilien, Kuba
- 1939: El Salvador
- 1941: Panama
- 1946: Guatemala, Venezuela
- 1947: Argentinien
- 1948: Surinam
- 1949: Chile, Costa Rica
- 1950: Haiti
- 1952: Bolivien
- 1953: Mexiko
- 1954: Belize, Kolumbien
- 1955: Honduras, Nicaragua, Peru,
- 1961: Paraguay
In den verschiedenen Ländern gab es politische, religiöse und kulturelle Debatten über das Frauenwahlrecht. Wichtige Befürworterinnen des Frauenwahlrechts waren Hermila Galindo (Mexiko), Eva Perón (Argentinien), Alicia Moreau de Justo (Argentinien), Julieta Lanteri (Argentinien), Celina Guimarães Viana (Brasilien), Ivone Guimarães (Brasilien), Henrietta Müller (Chile), Marta Vergara (Chile), Lucila Rubio de Laverde (Kolumbien), María Currea Manrique (Kolumbien), Josefa Toledo de Aguerri (Nicaragua), Elida Campodónico (Panama), Clara González (Panama), Gumercinda Páez (Panama), Paulina Luisi Janicki (Uruguay), Carmen Clemente Travieso, (Venezuela). ⓘ
Argentinien
Die moderne Frauenbewegung in Argentinien entstand zum Teil im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Sozialistischen Partei und der Anarchisten zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Frauen, die sich in größeren Bewegungen für soziale Gerechtigkeit engagierten, begannen, sich für gleiche Rechte und Chancen wie Männer einzusetzen. Dem Beispiel ihrer europäischen Kolleginnen folgend, gründeten Elvira Dellepiane Rawson, Cecilia Grierson und Alicia Moreau de Justo zwischen 1900 und 1910 eine Reihe von Gruppen zur Verteidigung der Bürgerrechte von Frauen. Die ersten großen Siege für die Ausweitung der Bürgerrechte der Frauen wurden in der Provinz San Juan errungen. In dieser Provinz durften Frauen bereits seit 1862 wählen, allerdings nur bei Kommunalwahlen. Ein ähnliches Recht wurde in der Provinz Santa Fe eingeführt, wo eine Verfassung erlassen wurde, die das Frauenwahlrecht auf kommunaler Ebene sicherstellte, auch wenn die Beteiligung der Frauen an den Wahlen zunächst gering blieb. 1927 bestätigte San Juan seine Verfassung und erkannte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Wesentlichen an. Durch den Staatsstreich von 1930 wurden diese Fortschritte jedoch wieder zunichte gemacht. ⓘ
Eine große Pionierin des Frauenwahlrechts war Julieta Lanteri, die Tochter italienischer Einwanderer, die 1910 bei einem nationalen Gericht beantragte, ihr das Recht auf die Staatsbürgerschaft (das damals alleinstehenden weiblichen Einwanderern in der Regel nicht gewährt wurde) sowie das Wahlrecht zu gewähren. Der Richter von Claros gab ihrem Antrag statt und erklärte: "Als Richter habe ich die Pflicht zu erklären, dass ihr Recht auf die Staatsbürgerschaft in der Verfassung verankert ist und dass Frauen daher die gleichen politischen Rechte genießen, wie sie die Gesetze den männlichen Bürgern zugestehen, mit den einzigen Einschränkungen, die diese Gesetze ausdrücklich festlegen, denn keinem Einwohner wird vorenthalten, was sie nicht verbieten." ⓘ
Im Juli 1911 wurde Dr. Lanteri in die Liste aufgenommen und machte am 26. November desselben Jahres als erste iberoamerikanische Frau von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Auch in einem Urteil im Jahr 1919 wurde als Kandidat für nationale Abgeordnete für die Unabhängige Zentrumspartei vorgestellt, erhalten 1.730 Stimmen von 154.302. ⓘ
1919 ging Rogelio Araya UCR Argentinien in die Geschichte ein, weil er als erster einen Gesetzentwurf zur Anerkennung des Frauenwahlrechts einreichte, das ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Wahlrechts war. Am 17. Juli 1919 wurde er im Namen der Bevölkerung von Santa Fe zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt. ⓘ
Am 27. Februar 1946, drei Tage nach den Wahlen, die Juan Perón und seine Frau, die 26-jährige First Lady Eva Perón, zum Präsidenten machten, hielt er seine erste politische Rede vor einer Gruppe von Frauen, um ihnen für ihre Unterstützung der Kandidatur Peróns zu danken. Bei dieser Gelegenheit forderte Eva die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und insbesondere das Frauenwahlrecht:
Die Frau Argentiniens hat die Zeit der bürgerlichen Tutorien überschritten. Die Frauen müssen ihr Handeln durchsetzen, die Frauen sollten wählen. Die Frau, moralischer Frühling nach Hause, Sie sollte den Platz in der komplexen sozialen Maschinerie des Volkes nehmen. Er fragt eine Notwendigkeit neue organisieren mehr erweitert und umgestaltet Gruppen. Es erfordert, kurz gesagt, die Umwandlung des Konzepts der Frau, die aufopferungsvoll die Zahl ihrer Pflichten erhöht hat, ohne das Minimum ihrer Rechte zu suchen. ⓘ
Der Gesetzentwurf wurde der neuen verfassungsmäßigen Regierung vorgelegt, die unmittelbar nach dem 1. Mai 1946 eingesetzt wurde. Die Opposition der konservativen Voreingenommenheit war offensichtlich, nicht nur die Oppositionsparteien, sondern sogar innerhalb der Parteien, die den Peronismus unterstützten. Eva Perón übte ständig Druck auf das Parlament aus, damit es dem Gesetz zustimmt, und rief damit sogar Proteste des Parlaments hervor. ⓘ
Obwohl es sich um einen kurzen Text in drei Artikeln handelte, der praktisch keine Diskussionen auslösen konnte, gab der Senat erst am 21. August 1946 seine vorläufige Zustimmung zu dem Projekt und musste über ein Jahr warten, bis die Abgeordnetenkammer am 9. September 1947 das Gesetz 13.010 veröffentlichte, das die Gleichheit der politischen Rechte von Männern und Frauen und das allgemeine Wahlrecht in Argentinien festlegte. Schließlich wurde das Gesetz 13.010 einstimmig angenommen. ⓘ
In einer offiziellen Erklärung im nationalen Fernsehen verkündete Eva Perón die Ausweitung des Wahlrechts auf die Frauen Argentiniens:
Frauen dieses Landes, in diesem Augenblick erhalte ich von der Regierung das Gesetz, das unsere staatsbürgerlichen Rechte festschreibt. Und ich nehme es vor Ihnen entgegen, in der Gewissheit, dass ich dies im Namen und im Auftrag aller argentinischen Frauen tue. Ich tue dies mit Freude, denn ich spüre, wie meine Hände bei der Berührung mit dem Sieg, der die Lorbeeren verkündet, zittern. Hier, meine Schwestern, in wenigen Artikeln mit kompakten Buchstaben zusammengefasst, liegt eine lange Geschichte von Kämpfen, Irrwegen und Hoffnung.
Deshalb gibt es in ihr auch empörende Entrüstung, Schatten von bedrohlichen Sonnenuntergängen, aber auch fröhliches Erwachen von triumphalen Morgenröten. Und letztere, die den Sieg der Frauen über die Unverständnisse, die Verleugnungen und die von den Kasten geschaffenen Interessen übersetzen, die nun von unserem nationalen Erwachen verworfen werden.
Und ein Führer, dessen Schicksal es ist, die Probleme unserer Zeit siegreich zu bewältigen, General [Perón]. Mit ihm und unserer Stimme werden wir zur Vervollkommnung der argentinischen Demokratie beitragen, meine lieben Genossinnen und Genossen. ⓘ
Am 23. September 1947 wurde während der ersten Präsidentschaft von Juan Domingo Perón das Frauenwahlgesetz (Nr. 13.010) erlassen, das bei den Wahlen vom 11. November 1951 umgesetzt wurde, an denen 3.816.654 Frauen teilnahmen (63,9 % stimmten für die Justicialistische Partei und 30,8 % für die Radikale Bürgerunion). Später, im Jahr 1952, nahmen die ersten 23 Senatoren und Abgeordneten der Justicialist Party ihre Sitze ein. ⓘ
Bolivien
In Bolivien war die erste Frauenorganisation des Landes, die Atene Femenino, seit den 1920er Jahren für die Einführung des Frauenwahlrechts aktiv. ⓘ
Das kommunale Frauenwahlrecht wurde 1947 eingeführt, das volle Wahlrecht 1952. ⓘ
Brasilien
In Brasilien wurde das Thema vor allem von der Organisation Federação Brasileira pelo Progresso Feminino aus dem Jahr 1922 aufgegriffen. Der Kampf um das Frauenwahlrecht war Teil einer größeren Bewegung zur Erlangung der Rechte der Frauen. Die meisten Suffragetten gehörten zu einer Minderheit von Frauen aus der Bildungselite, was den Aktivismus für die männliche politische Elite weniger bedrohlich erscheinen ließ. ⓘ
Das Gesetz des Bundesstaates Rio Grande do Norte erlaubte den Frauen 1926 das Wahlrecht. ⓘ
Mit dem Wahlgesetz von 1932 und der brasilianischen Verfassung von 1934 wurde den Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt. ⓘ
Kanada
Der Nationale Frauenrat Kanadas setzte sich von 1894 bis 1918 für den politischen Status der Frauen ohne Wahlrecht ein. Er propagierte die Vision einer "transzendenten Staatsbürgerschaft" für Frauen. Das Wahlrecht wurde nicht benötigt, da die Staatsbürgerschaft durch persönlichen Einfluss und moralische Überzeugung, durch die Wahl von Männern mit starkem moralischen Charakter und durch die Erziehung von Söhnen mit öffentlichem Geist ausgeübt werden sollte. Die Position des Nationalrats war in sein Programm zum Aufbau der Nation integriert, das Kanada als weiße Siedlernation erhalten sollte. Die Frauenwahlrechtsbewegung war zwar wichtig für die Ausweitung der politischen Rechte weißer Frauen, wurde aber auch durch rassistische Argumente legitimiert, die das Wahlrecht für weiße Frauen mit der Notwendigkeit verbanden, die Nation vor "rassischer Entartung" zu schützen. ⓘ
In einigen Provinzen hatten Frauen ein lokales Wahlrecht, so in Ontario ab 1850, wo Frauen, die Eigentum besaßen (Freeholders und Householders), für die Wahl von Schulverwaltern stimmberechtigt waren. Bis 1900 hatten andere Provinzen ähnliche Bestimmungen eingeführt, und 1916 übernahm Manitoba die Führung bei der Ausweitung des Frauenwahlrechts. Gleichzeitig unterstützten Suffragisten die Prohibitionsbewegung, insbesondere in Ontario und den westlichen Provinzen. ⓘ
Der Wartime Elections Act von 1917 gab britischen Frauen, die Kriegswitwen waren oder Söhne, Ehemänner, Väter oder Brüder hatten, die in Übersee dienten, das Wahlrecht. Der unionistische Premierminister Sir Robert Borden verpflichtete sich während des Wahlkampfs 1917 auf das gleiche Wahlrecht für Frauen. Nach seinem Erdrutschsieg brachte er 1918 einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Wahlrechts auf Frauen ein. Am 24. Mai 1918 erhielten Frauen, die als Staatsbürgerinnen galten (nicht die Frauen der Ureinwohner und die meisten farbigen Frauen), das Wahlrecht, wenn sie mindestens 21 Jahre alt waren, nicht im Ausland geboren wurden und die Voraussetzungen für den Besitz in den Provinzen erfüllten, in denen es sie gab. ⓘ
Die meisten Frauen in Quebec erhielten 1940 das volle Wahlrecht. Die Frauen der Ureinwohner Kanadas erhielten das Wahlrecht auf Bundesebene erst 1960. ⓘ
Die erste Frau, die ins Parlament gewählt wurde, war Agnes Macphail in Ontario im Jahr 1921. ⓘ
Chile
Die Debatte über das Frauenwahlrecht in Chile begann in den 1920er Jahren. Das Frauenwahlrecht bei Kommunalwahlen wurde erstmals 1931 per Dekret (decreto con fuerza de ley) eingeführt; das Wahlalter für Frauen wurde auf 25 Jahre festgelegt. Darüber hinaus verabschiedete die Abgeordnetenkammer am 9. März 1933 ein Gesetz, das das Frauenwahlrecht bei Kommunalwahlen einführte. ⓘ
Bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen erhielten die Frauen 1949 das gesetzliche Wahlrecht. Der Anteil der Frauen an den Wählern stieg nach 1949 stetig an und erreichte 1970 die gleiche Wahlbeteiligung wie die der Männer. ⓘ
Costa Rica
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann in den 1910er Jahren und wurde bei allen Wahlreformen in den Jahren 1913, 1913, 1925, 1927 und 1946 aktiv geführt, insbesondere von der Feministischen Liga (1923), die Teil der Internationalen Liga iberischer und hispano-amerikanischer Frauen war, die zwischen 1925 und 1945 eine kontinuierliche Kampagne führte. ⓘ
Das gesetzliche Wahlrecht für Frauen bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurde 1949 eingeführt. ⓘ
Kuba
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann in den 1920er Jahren, als kubanische Elitefeministinnen begannen, zusammenzuarbeiten und sich für Frauenfragen einzusetzen; sie veranstalteten Kongresse in den Jahren 1923, 1925 und 1939 und erreichten ein reformiertes Eigentumsrecht (1917), ein Gesetz über die Scheidung ohne Verschulden (1918) und schließlich das Frauenwahlrecht im Jahr 1934. ⓘ
1934 erhielten die Frauen das gesetzliche Wahlrecht bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. ⓘ
Ecuador
Das gesetzliche Wahlrecht für Frauen bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurde 1929 eingeführt. Dies war das erste Mal in Südamerika. ⓘ
El Salvador
Zwischen Juni 1921 und Januar 1922, als El Salvador, Guatemala, Honduras und Costa Rica eine (zweite) Föderation Zentralamerikas bildeten, wurde am 9. September 1921 das Frauenwahlrecht in die Verfassung dieses Staates aufgenommen, aber die Reform konnte nie umgesetzt werden, da die Föderation (und damit ihre Verfassung) nicht von Dauer war. ⓘ
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann in den 1920er Jahren, vor allem durch die führende Persönlichkeit Prudencia Ayala. ⓘ
Im Jahr 1939 erhielten Frauen das gesetzliche Wahlrecht für Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Die Voraussetzungen waren jedoch extrem und schlossen 80 % der Frauen aus, so dass die Wahlrechtsbewegung ihre Kampagne in den 1940er Jahren fortsetzte, vor allem durch Matilde Elena López und Ana Rosa Ochoa, bis die Beschränkungen 1950 aufgehoben wurden. ⓘ
Guatemala
Zwischen Juni 1921 und Januar 1922, als El Salvador, Guatemala, Honduras und Costa Rica eine (zweite) Föderation Zentralamerikas bildeten, wurde am 9. September 1921 das Frauenwahlrecht in die Verfassung dieses Staates aufgenommen, aber die Reform konnte nie umgesetzt werden, da die Föderation (und damit ihre Verfassung) nicht von Dauer war. ⓘ
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann in den 1920er Jahren, vor allem durch die Organisationen Gabriela Mistral Society (1925) und Graciela Quan's Guatemalan Feminine Pro-Citizenship Union (1945). ⓘ
Das gesetzliche Wahlrecht für Frauen bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurde 1945 eingeführt (1965 ohne Einschränkungen). ⓘ
Haiti
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht in Haiti begann mit der Gründung der Ligue Feminine d'Action Sociale (LFAS) im Jahr 1934. ⓘ
Am 4. November 1950 erhielten die Frauen das gesetzliche Wahlrecht für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. ⓘ
Honduras
Zwischen Juni 1921 und Januar 1922, als El Salvador, Guatemala, Honduras und Costa Rica eine (zweite) Föderation Zentralamerikas bildeten, wurde am 9. September 1921 das Frauenwahlrecht in die Verfassung dieses Staates aufgenommen, aber die Reform konnte nie umgesetzt werden, da die Föderation (und damit ihre Verfassung) nicht von Dauer war. ⓘ
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann in den 1920er Jahren, vor allem durch die führende Persönlichkeit Visitación Padilla, die die größte Frauenorganisation leitete. ⓘ
1955 erhielten die Frauen das gesetzliche Wahlrecht für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. ⓘ
Mexiko
Nach einem Kampf, der bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht, erhielten Frauen 1947 das Wahlrecht für einige Kommunalwahlen und 1953 für die nationalen Wahlen. ⓘ
Panama
Die Kampagne für das Frauenwahlrecht begann nach der Gründung der Federation of Women's Club of the Canal im Jahr 1903, die Teil der General Federation of Clubs in New York wurde, wodurch die Wahlrechtsbewegung in Panama stark von der Wahlrechtsbewegung in den Vereinigten Staaten beeinflusst wurde. 1922 wurde die Feministische Gruppe Renovation (FGR) von Clara González gegründet, die 1923 in die Feministische Nationale Partei umgewandelt wurde und die erste feministische politische Frauenpartei Lateinamerikas war. ⓘ
1941 erhielten die Frauen das gesetzliche Wahlrecht bei den Kommunalwahlen und 1946 bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. ⓘ
Paraguay
Paraguay war das letzte Land auf dem amerikanischen Kontinent, das das Frauenwahlrecht gewährte. Die Liga Paraguaya de los Derechos de la Mujer setzte sich in den 1950er Jahren für das Frauenwahlrecht ein. Das Frauenwahlrecht wurde 1961 in Paraguay eingeführt, vor allem, weil der starke Präsident Alfredo Stroessner, dem die Zustimmung seiner männlichen Wählerschaft fehlte, versuchte, seine Unterstützung durch weibliche Wähler zu verstärken. ⓘ
Vereinigte Staaten
Vor der Verabschiedung des Neunzehnten Verfassungszusatzes im Jahr 1920 gewährten einige US-Bundesstaaten Frauen das Wahlrecht bei bestimmten Wahlen. Einige gestatteten Frauen das Wahlrecht bei Schulwahlen, Kommunalwahlen oder bei der Wahl der Mitglieder des Electoral College. Einige Territorien wie Washington, Utah und Wyoming erlaubten Frauen das Wahlrecht, bevor sie zu Bundesstaaten wurden. Auch wenn viele der Ansicht sind, dass das Wahlrecht sowohl das Stimmrecht als auch das Recht, ein Amt zu bekleiden, umfasst, konnten viele Frauen ein Amt bekleiden, bevor sie das Wahlrecht erhielten. Die Suffragetten in den Vereinigten Staaten verfolgten die Strategie, zuerst das Wahlrecht zu beantragen und zu nutzen, um ein stärkeres Argument für das Frauenwahlrecht zu haben. ⓘ
Die Verfassung von New Jersey aus dem Jahr 1776 gewährte allen erwachsenen Einwohnern, die eine bestimmte Menge an Eigentum besaßen, das Wahlrecht. In den 1790 und 1797 erlassenen Gesetzen wurden die Wählerinnen und Wähler mit "er oder sie" angesprochen, und Frauen nahmen regelmäßig an den Wahlen teil. Ein 1807 verabschiedetes Gesetz schloss jedoch Frauen vom Wahlrecht in diesem Staat aus. ⓘ
Lydia Taft war eine frühe Vorreiterin im kolonialen Amerika, die ab 1756 in Uxbridge, Massachusetts, in drei Stadtversammlungen in Neuengland wählen durfte. Die Frauenwahlrechtsbewegung war eng mit der Abolitionismusbewegung verbunden, und viele Wahlrechtsaktivistinnen sammelten ihre ersten Erfahrungen als Sklavereigegnerinnen. ⓘ
Im Juni 1848 machte Gerrit Smith das Frauenwahlrecht zu einem Bestandteil der Plattform der Liberty Party. Im Juli begannen Aktivistinnen wie Elizabeth Cady Stanton und Susan B. Anthony auf der Seneca Falls Convention im Bundesstaat New York einen siebzigjährigen Kampf der Frauen für das Wahlrecht. Die Teilnehmerinnen unterzeichneten ein Dokument, das als Declaration of Rights and Sentiments bekannt wurde und dessen Hauptautorin Stanton war. Gleichberechtigung wurde zum Leitmotiv der frühen Frauenbewegung, und Gleichberechtigung bedeutete, Zugang zu allen vorherrschenden Definitionen von Freiheit zu beanspruchen. Im Jahr 1850 organisierte Lucy Stone eine größere Versammlung mit einem breiteren Fokus, die National Women's Rights Convention in Worcester, Massachusetts. Susan B. Anthony, wohnhaft in Rochester, New York, schloss sich 1852 der Sache an, nachdem sie Stones Rede von 1850 gelesen hatte. Stanton, Stone und Anthony waren die drei führenden Persönlichkeiten dieser Bewegung in den USA im 19. Jahrhundert: das "Triumvirat" der Bemühungen um das Frauenwahlrecht. Die Frauenrechtlerinnen wiesen darauf hin, dass das Wahlrecht für Schwarze in den vierzehnten und fünfzehnten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten (der den Menschen unabhängig von ihrer Rasse den gleichen Schutz vor dem Gesetz bzw. das Wahlrecht zusprach) nicht aufgenommen worden war. Dies war ihrer Ansicht nach ungerecht. Die ersten Siege wurden in den Territorien Wyoming (1869) und Utah (1870) errungen. ⓘ
John Allen Campbell, der erste Gouverneur des Territoriums Wyoming, verabschiedete das erste Gesetz in der Geschichte der Vereinigten Staaten, das Frauen ausdrücklich das Wahlrecht einräumte: "An Act to Grant to the Women of Wyoming Territory the Right of Suffrage, and to Hold Office". Das Gesetz wurde am 10. Dezember 1869 verabschiedet. Dieser Tag wurde später als Wyoming-Tag begangen. Am 12. Februar 1870 verabschiedete der Sekretär des Territoriums und amtierende Gouverneur des Territoriums Utah, S. A. Mann, ein Gesetz, das es einundzwanzigjährigen Frauen erlaubte, an allen Wahlen in Utah teilzunehmen. Die Frauen in Utah wurden durch die Bestimmungen des Edmunds-Tucker-Gesetzes, das 1887 vom US-Kongress erlassen wurde, vom Wahlrecht ausgeschlossen. ⓘ
Die Bestrebungen, den Frauen in Utah das Wahlrecht zu gewähren, beruhten zumindest teilweise auf der Überzeugung, dass die Frauen in Utah die Polygamie aufgeben würden, wenn sie das Wahlrecht erhielten. In Wirklichkeit waren es die Männer der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die sich letztlich für das Frauenwahlrecht einsetzten, um mit dem Mythos aufzuräumen, Polygamie sei mit moderner Sklaverei vergleichbar. Erst nachdem die Frauen aus Utah ihr Wahlrecht zugunsten der Polygamie ausgeübt hatten, entzog der US-Kongress den Frauen aus Utah das Wahlrecht. ⓘ
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erhielten Frauen in Idaho, Utah und Wyoming das Wahlrecht, nachdem sich die Wahlrechtsvereinigungen auf bundesstaatlicher Ebene dafür eingesetzt hatten; Colorado erhielt das Wahlrecht 1893 durch ein Referendum. Kalifornien stimmte 1911 für das Frauenwahlrecht. ⓘ
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als das Frauenwahlrecht vor mehreren wichtigen Abstimmungen auf Bundesebene stand, wurde ein Teil der Wahlrechtsbewegung, die so genannte National Woman's Party, unter der Führung der Suffragistin Alice Paul zur ersten "Sache", die vor dem Weißen Haus demonstrierte. Paul war während ihres Aufenthalts in England von Emeline Pankhurst betreut worden, und sowohl sie als auch Lucy Burns führten in Washington eine Reihe von Protesten gegen die Wilson-Regierung an. ⓘ
Wilson ignorierte die Proteste sechs Monate lang, doch am 20. Juni 1917, als eine russische Delegation vor dem Weißen Haus vorfuhr, entrollten Suffragetten ein Transparent mit der Aufschrift: "Wir Frauen von Amerika sagen Ihnen, dass Amerika keine Demokratie ist. Zwanzig Millionen Frauen wird das Wahlrecht verweigert. Präsident Wilson ist der Hauptgegner ihres nationalen Wahlrechts". Ein anderes Transparent vom 14. August 1917 bezog sich auf "Kaiser Wilson" und verglich die Notlage des deutschen Volkes mit der der amerikanischen Frauen. Diese Art des Protestes führte dazu, dass die Frauen verhaftet und viele von ihnen inhaftiert wurden. Eine weitere Taktik der National Woman's Party waren die "Watchfires", bei denen Kopien von Präsident Wilsons Reden verbrannt wurden, oft vor dem Weißen Haus oder im nahe gelegenen Lafayette Park. Die National Woman's Party veranstaltete auch bei Kriegsbeginn weiterhin Mahnfeuer, was ihr in der Öffentlichkeit und sogar von anderen Frauenrechtsgruppen als unpatriotisch vorgeworfen wurde. Am 17. Oktober wurde Alice Paul zu sieben Monaten Haft verurteilt und trat am 30. Oktober in einen Hungerstreik, doch schon nach wenigen Tagen begannen die Gefängnisbehörden, sie zwangszuernähren. Nach jahrelangem Widerstand änderte Wilson 1918 seinen Standpunkt und befürwortete das Frauenwahlrecht als Kriegsmaßnahme. ⓘ
Die entscheidende Abstimmung fand am 4. Juni 1919 statt, als der Senat den Änderungsantrag mit 56 zu 25 Stimmen nach einer vierstündigen Debatte annahm, während der die demokratischen Senatoren, die gegen den Änderungsantrag waren, eine namentliche Abstimmung verhindern wollten, bis ihre abwesenden Senatoren durch Paare geschützt werden konnten. Für den Antrag stimmten 36 (82 %) Republikaner und 20 (54 %) Demokraten. Bei den Neinsagern handelte es sich um 8 (18 %) Republikaner und 17 (46 %) Demokraten. Der Neunzehnte Verfassungszusatz, der auf Bundes- oder Landesebene geschlechtsspezifische Wahlbeschränkungen verbietet, wurde 1920 von genügend Staaten ratifiziert. Laut dem Artikel "Nineteenth Amendment" (Neunzehnter Zusatzartikel) von Leslie Goldstein aus der Enzyklopädie des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten "gehörten dazu am Ende auch Gefängnisstrafen und Hungerstreiks im Gefängnis, die von brutalen Zwangsernährungen begleitet wurden, Gewalt durch den Mob und Gesetzesabstimmungen, die so knapp ausfielen, dass Parteimitglieder auf Bahren hineingetragen wurden" (Goldstein, 2008). Auch nach der Ratifizierung des Neunzehnten Verfassungszusatzes gab es für Frauen noch Probleme. Als sich beispielsweise in Maryland Frauen für das Wahlrecht registrieren ließen, "klagten Einwohner, um die Namen der Frauen aus dem Register streichen zu lassen, mit der Begründung, dass der Zusatzartikel selbst verfassungswidrig sei" (Goldstein, 2008). ⓘ
Vor 1965 waren farbige Frauen, wie Afroamerikanerinnen und amerikanische Ureinwohnerinnen, vor allem im Süden nicht wahlberechtigt. Der Voting Rights Act von 1965 verbot die Rassendiskriminierung beim Wahlrecht und sicherte das Wahlrecht für rassische Minderheiten in den gesamten Vereinigten Staaten. ⓘ
Uruguay
Das Frauenwahlrecht wurde in der Verfassung Uruguays von 1917 als Grundsatz verkündet und in einem Dekret von 1932 zum Gesetz erklärt. Die ersten nationalen Wahlen, an denen Frauen teilnahmen, waren die Parlamentswahlen in Uruguay 1938. ⓘ
Venezuela
Nach den Studentenprotesten von 1928 begannen die Frauen, sich aktiver an der Politik zu beteiligen. 1935 gründeten Befürworterinnen der Frauenrechte die Feminine Cultural Group (ACF) mit dem Ziel, die Probleme der Frauen anzugehen. Die Gruppe setzte sich für die politischen und sozialen Rechte der Frauen ein und hielt es für notwendig, die Frauen einzubeziehen und über diese Themen zu informieren, um ihre persönliche Entwicklung zu gewährleisten. Sie veranstaltete Seminare, gründete Abendschulen und das Haus der werktätigen Frauen. ⓘ
Gruppen, die eine Reform des Zivilgesetzbuches von 1936 anstrebten, riefen 1940 in Zusammenarbeit mit der venezolanischen Vertretung bei der Union of American Women den Ersten Femininen Venezolanischen Kongress ein. Auf diesem Kongress erörterten die Delegierten die Situation der Frauen in Venezuela und ihre Forderungen. Die wichtigsten Ziele waren das Frauenwahlrecht und eine Reform des Zivilgesetzbuchs. Rund zwölftausend Unterschriften wurden gesammelt und dem venezolanischen Kongress übergeben, der 1942 das Bürgerliche Gesetzbuch reformierte. ⓘ
1944 organisierten sich im ganzen Land Gruppen, die sich für das Frauenwahlrecht einsetzten, allen voran die Feminine Aktion. Im Laufe des Jahres 1945 erlangten die Frauen das Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Es folgte ein verstärkter Aufruf zum Handeln. Feminine Action begann mit der Herausgabe einer Zeitung namens Correo Cívico Femenino, um die venezolanischen Frauen in ihrem Kampf zu vernetzen, zu informieren und zu orientieren. Nach dem venezolanischen Staatsstreich von 1945 und der Forderung nach einer neuen Verfassung, in die Frauen gewählt wurden, wurde das Frauenwahlrecht schließlich zu einem verfassungsmäßigen Recht im Land. ⓘ
In nicht-religiösen Organisationen
Das Wahlrecht für Frauen wurde in nicht-religiösen Organisationen manchmal verweigert; so durften Frauen in der National Association of the Deaf in den Vereinigten Staaten erst 1964 wählen. ⓘ
In der Religion
Katholizismus
Der Papst wird von Kardinälen gewählt. Frauen werden nicht zu Kardinälen ernannt und können daher nicht für den Papst stimmen. ⓘ
Das katholische Amt der Äbtissin ist ein Wahlamt, das von den Nonnen der Gemeinschaft in geheimer Abstimmung vergeben wird. Der hohe Rang, der den Äbtissinnen in der katholischen Kirche zuerkannt wurde, erlaubte es einigen Äbtissinnen früher, an nationalen Versammlungen teilzunehmen und dort abzustimmen - wie bei verschiedenen hochrangigen Äbtissinnen im mittelalterlichen Deutschland, die zu den unabhängigen Reichsfürsten zählten. Ihre protestantischen Nachfolgerinnen genossen dieses Privileg fast bis in die Neuzeit. ⓘ
Am 6. Februar 2021 ernannte Papst Franziskus Nathalie Becquart zur Untersekretärin der Bischofssynode und machte sie damit zur ersten Frau, die in der Bischofssynode stimmberechtigt war. ⓘ
Islam
In einigen Ländern gibt es in einigen Moscheen Satzungen, die es Frauen verbieten, bei Vorstandswahlen zu wählen. ⓘ
Judentum
Im konservativen Judentum, im Reformjudentum und in den meisten orthodoxen jüdischen Bewegungen haben Frauen das Wahlrecht. Seit den 1970er Jahren gewähren immer mehr modern-orthodoxe Synagogen und religiöse Organisationen Frauen das Wahlrecht und die Möglichkeit, in ihre Leitungsgremien gewählt zu werden. In einigen wenigen ultraorthodoxen jüdischen Gemeinden wird Frauen das Wahlrecht oder die Möglichkeit, in Führungspositionen gewählt zu werden, verweigert. ⓘ
Zeitleisten
- Zeitleiste des ersten Frauenwahlrechts in mehrheitlich muslimischen Ländern
- Zeitleiste des Frauenwahlrechts
- Zeitleiste der gesetzlichen Rechte von Frauen (außer dem Wahlrecht) ⓘ
Auswirkungen auf die Politik
Frauen wählen im Durchschnitt anders als Männer. Die Ursachen dafür sind wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Zu den möglichen Gründen gehören eine größere Risikoaversion von Frauen, und ihre relativ stärkere Anfälligkeit für Einkommenseinbrüche nach Scheidungen. ⓘ
Die Einführung des Frauenwahlrechts in den Vereinigten Staaten hat bis heute bedeutende Effekte auf die Politik. Sie führte zu signifikanten Ausdehnungen der bundesstaatlichen Ausgaben und Einnahmen. Ähnliche Veränderungen ergaben sich auf Bundesebene, wo sich die Wahlergebnisse zugunsten der Demokraten verschoben. Im Senat war das Frauenwahlrecht für eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Republikanern und Demokraten von fast 20 % verantwortlich. ⓘ
Das Frauenwahlrecht in Europa
Auslöser für die Entstehung einer europäischen Frauenwahlrechtsbewegung waren:
- Wahlrechtsreformen, die ausschließlich Männern zugutekamen und Frauen ignorierten,
- Wahlgesetze, die einer Minderheit von privilegierten Frauen das Wahlrecht entzogen, das sie wie in Großbritannien und Österreich traditionell besaßen, und
- das Erstarken von Frauenbewegungen, die nicht nur bürgerliche, sondern auch politische Rechte erstrebten. In den mittel- und osteuropäischen Ländern, die von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren, konnte sich keine eigenständige Frauenbewegung entwickeln. Hier gab es nur wenige Stimmen nach Frauenrechten; der Kampf um nationale Unabhängigkeit hatte Priorität. ⓘ
Europäische Entwicklungen
Im mittleren Europa haben fast alle Länder nach dem Ersten Weltkrieg das Frauenwahlrecht eingeführt. In den meisten dieser Staaten vollzog sich um 1918 ein vollständiger Umbruch, der entweder im Zuge einer Revolution oder einer neuen Staatsgründung die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für beide Geschlechter umfasste. ⓘ
Die meisten südlichen und südöstlichen Länder erlangten nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. in der Nachkriegszeit das Frauenstimmrecht, wobei auch Belgien und Frankreich in diese Zeitschiene fallen. In den romanischen Ländern, in denen der Code civil bzw. ein patriarchales, nicht entkonfessionalisiertes Rechtssystem galt, war die Unmündigkeit der Frauen stärker in der Gesellschaft verankert. Feudal-agrarische Strukturen und der dominante Einfluss der Kirche prägten noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Geschlechterordnung. In vielen südlichen Ländern wurde der Wert der Frauenaktivitäten erst im Widerstand gegen die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg anerkannt, worauf sie als „Belohnung“ bzw. Gegenleistung das Wahlrecht bekamen. ⓘ
In der Schweiz und in Liechtenstein hing die Einführung des Frauenwahlrechts von einer männlichen Volksabstimmung ab, was den Kampf der Frauen sehr erschwerte. Denn gegen einen Beschluss der Regierung ließ sich leichter protestieren als gegen ein „Volksnein“. ⓘ
Portugal und Spanien waren durch eine lange Diktatur eines autoritären Regimes geprägt, das in Portugal ein allgemeines Frauenstimmrecht verhinderte und in Spanien die früheren frauenpolitischen Errungenschaften rückgängig machte. So dauerte es in beiden Ländern bis zum Ende der Diktatur Mitte der 1970er Jahre, bis die Frauen in den Besitz ihrer Bürgerrechte kamen. Auch in anderen Staaten verhinderten autoritäre bzw. faschistische Regime wie in Italien (bis 1946) und Bulgarien die Durchsetzung des allgemeinen Frauenwahlrechts. ⓘ
In Deutschland wurde 2019 die Einführung des Frauenwahlrechts als Weg zu einer wirklichen Demokratie gefeiert. Das Frauenwahllokal Potsdam hat die Geschichte aufgearbeitet und ist dafür ausgezeichnet worden. ⓘ
Internationale Vernetzung
1904 gründete sich in Berlin der Weltbund für Frauenstimmrecht (engl. International Woman Suffrage Alliance später International Alliance of Women). Eines seiner Ziele war es, die stimmrechtliche Distanz zwischen den Geschlechtern zu verringern. Wie weltweit üblich waren sich die Frauenrechtlerinnen in der Frage uneins, ob sie lediglich ein Wahlrecht fordern sollten, wie es die Männer innehatten (was unter Umständen ein Zensuswahlrecht sein konnte, eine Position, die prominente Personen der Bewegung wie John Stuart Mill vertraten), oder ob sie überall die Ausweitung auf ein gleiches und allgemeines Wahlrecht für Männer und Frauen fordern sollten. Der Weltbund war ein wichtiger Motor, der mit seinen regelmäßigen Kongressen für eine weltweite Vernetzung sorgte und einzelne Frauen sowie Gruppen aus vielen Ländern motivierte, sich für ihre Rechte einzusetzen. Er nahm aber nur die jeweilige Dachorganisation eines Staates auf. Daher waren Frauen aus Ländern, die damals nicht als eigene Staaten existierten, wie Polen, Tschechien oder die baltischen Staaten nicht im Weltbund vertreten und fanden kein Gehör für ihre Forderung nach nationaler Unabhängigkeit, die oft verbunden war mit politischen Rechten für Frauen und Männer. ⓘ
Politikerinnen
Neben dem aktiven Wahlrecht (also dem Recht zu wählen) gibt es das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden). Nach Einführung des vollen Wahlrechts dauerte es jedoch noch, bis erste Frauen in politische Spitzenämter gewählt wurden. In der Öffentlichkeit wird besonders wahrgenommen, wenn zum ersten Mal eine Frau ein politisches Spitzenamt besetzt. ⓘ
Als Männerdomäne gilt in vielen Ländern das Amt des Verteidigungsministers, Frauen auf diesem Posten sind/waren:
- Albanien: Mimi Kodheli (2013–2017), Olta Xhaçka (2017–2021)
- Dänemark: Trine Bramsen (seit 2019)
- Deutschland: Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (2019–2021), Christine Lambrecht (seit 2021)
- Ecuador: Guadalupe Larriva
- Finnland: Elisabeth Rehn
- Frankreich: Michèle Alliot-Marie (2002–2007), Florence Parly (seit 2017)
- Japan: Yuriko Koike
- Spanien: Carme Chacón
- Litauen: Rasa Juknevičienė
- Norwegen: Kristin Krohn Devold, Eldbjørg Løwer
- Österreich: Klaudia Tanner (seit 2020)
- Schweiz: Viola Amherd (seit 2019)
- Slowenien: Ljubica Jelušič
- Tschechien: Vlasta Parkanová, Karolína Peake, Karla Šlechtová ⓘ
Antifeminismus
In fast allen Staaten reagierten Menschen mit den gleichen Vorbehalten auf die Forderung von Frauen nach politischer Partizipation. Unterstützt von der antifeministischen Strömung, wurde in allen Ländern (inklusive der USA) immer wieder die „natürliche“ Bestimmung der Frau ins Feld geführt, die sie für die Arbeit im Hause prädestiniere, während die Politik in die männliche Welt gehöre. Man dachte aber auch, dass Frauen wegen ihrer sozialen Rolle nicht unabhängig urteilen könnten. Britische Reformer verhinderten zum Reform Act 1867 ein Frauenwahlrecht vor allem deshalb, weil es politische Differenzen innerhalb von Familien zwischen den Ehepartnern verursachen könnte. Aus diesem Grund wurde in Skandinavien und Großbritannien zunächst nur für ledige und verwitwete Frauen das kommunale Wahlrecht eingeführt – mit der offiziellen Begründung, dass verheiratete Frauen schon durch ihre Ehemänner vertreten seien. ⓘ
Frauen hatten gegen geschlechtsspezifische Barrieren zu kämpfen, von denen Männer nicht betroffen waren. In einigen katholischen Staaten wie Belgien, Italien und im orthodoxen Bulgarien wurde verheirateten Müttern das kommunale Wahlrecht zuerst zugestanden, weil sie als „wertvoller“ galten als kinderlose Frauen. Man kam dagegen nie auf die Idee, bei Männern die Wahlberechtigung von der Zeugung ehelicher Kinder abhängig zu machen. Diese hatten die Wehrpflicht als Voraussetzung der gleichen Rechte. ⓘ
Um die angeblich unvorhersehbaren Folgen eines Frauenstimmrechts zu minimieren, diskutierten die Parlamentarier alle möglichen Formen eines spezifisch weiblichen Zensuswahlrechts. In einigen Staaten wie in Griechenland wurde für Frauen ein gewisses Bildungszensuswahlrecht eingeführt; im Gegensatz zu männlichen Wählern mussten sie Schulbildung nachweisen. In England, Ungarn und Island unterlagen Frauen zeitweise einem Alterszensuswahlrecht, dem zufolge sie erst mit 30 bzw. 40 Jahren ihr Wahlrecht ausüben konnten. Eine weitere Form war das Moralzensuswahlrecht, welches Prostituierten in Österreich, Spanien und Italien zunächst das Wahlrecht vorenthielt. ⓘ
Siehe auch
- Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht (Ausstellung 2018/2019)
- Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland
- Frauenstimmrecht in der Schweiz
- Frauenwahlrecht in Belgien
- Frauenrechte in Belgien
- Frauenwahlrecht in Finnland
- Liste von Ländern nach dem Frauenanteil im Landesparlament ⓘ
Dokumentationen
- Die Hälfte der Welt gehört uns: Als Frauen das Wahlrecht erkämpften. Zweiteilige Fernsehdokumentation von Annette Baumeister (WDR/NDR, Deutschland 2018). ⓘ