Einheitsstaat

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Einheitsstaaten
Föderale Staaten

Ein Einheitsstaat ist ein Staat, der als eine Einheit regiert wird und in dem die Zentralregierung die oberste Behörde ist. Die Zentralregierung kann Verwaltungseinheiten (subnationale Einheiten) schaffen (oder abschaffen). Diese Einheiten üben nur die Befugnisse aus, die die Zentralregierung zu übertragen beschließt. Auch wenn politische Befugnisse per Gesetz an regionale oder lokale Regierungen übertragen werden, kann die Zentralregierung die Handlungen der dezentralisierten Regierungen aufheben oder deren Befugnisse beschneiden (oder erweitern).

Einheitsstaaten stehen im Gegensatz zu Föderationen, die auch als Bundesstaaten bezeichnet werden. Die große Mehrheit der souveränen Staaten der Welt (166 der 193 UN-Mitgliedstaaten) hat ein einheitliches Regierungssystem.

Karte der Einheitsstaaten

Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat. Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Départements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.

Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat.

Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegenüber als Föderalismus.

Dekonzentration im Vergleich zum Föderalismus

Ein einheitliches Regierungssystem kann als das Gegenteil des Föderalismus betrachtet werden. In Föderationen teilen sich die Regierungen der Provinzen/Regionen die Befugnisse mit der Zentralregierung als gleichberechtigte Akteure durch eine schriftliche Verfassung, die nur mit Zustimmung beider Seiten geändert werden kann. Das bedeutet, dass die subnationalen Einheiten ein Existenzrecht und Befugnisse haben, die nicht einseitig von der Zentralregierung geändert werden können.

Es gibt jedoch Ähnlichkeiten zwischen Föderalismus und Dezentralisierung. Die Dekonzentration innerhalb eines Einheitsstaates kann wie der Föderalismus symmetrisch sein, d. h. alle subnationalen Einheiten haben die gleichen Befugnisse und den gleichen Status, oder asymmetrisch, d. h. die subnationalen Einheiten haben unterschiedliche Befugnisse und einen unterschiedlichen Status. In vielen Einheitsstaaten gibt es keine Gebiete, die eine gewisse Autonomie besitzen. In solchen Ländern können die subnationalen Regionen nicht über ihre eigenen Gesetze entscheiden. Beispiele hierfür sind Rumänien, Irland und Norwegen. Svalbard hat sogar noch weniger Autonomie als das Festland. Es wird direkt von der Regierung kontrolliert und hat keine lokale Selbstverwaltung.

Der Weg der regionalen Integration oder Trennung

Liste der Einheitsrepubliken und Einheits-Königreiche

Kursiv gedruckt: Staaten mit begrenzter Anerkennung durch andere souveräne Staaten oder zwischenstaatliche Organisationen.

Unitäre Republiken

Einheitsmonarchien

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein Beispiel für einen Einheitsstaat. Schottland, Wales und Nordirland verfügen über ein gewisses Maß an autonomen, dezentralisierten Befugnissen, die jedoch vom Parlament des Vereinigten Königreichs delegiert werden, das einseitig Gesetze zur Änderung oder Aufhebung der Dezentralisierung erlassen kann. In ähnlicher Weise werden in Spanien die dezentralisierten Befugnisse durch die Zentralregierung übertragen.

Beispiele

Als Beispiele demokratischer Staaten nannte der Politikwissenschaftler Martin Sebaldt etwa Costa Rica, Finnland, Island oder Israel als zentralistische Einheitsstaaten. Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Irland, Japan oder Luxemburg sowie Neuseeland, Niederlande, Norwegen und Schweden sind dagegen dezentrale Einheitsstaaten.

Eine „ausgesprochene Regionalisierung“ finde sich bei Italien und Indien, die er als regionale Einheitsstaaten bezeichnet. So habe sich Italien schrittweise durch Staatsreformen zu einem regionalisierten Einheitsstaat entwickelt, in welchem fünf Regionen mit Sonderstatus über Selbstverwaltung verfügen. Dieses Konzept wurde auf die übrigen Regionen in modifizierter Weise ausgeweitet und verfassungsrechtlich verankert. Indien sei lediglich eine „formale Union“, da deren Bundesstaaten aufgrund fehlender Verfassungen keine Staatsqualität besäßen. Zudem könne die Zentralregierung diese aufgrund der Artikel 3 und 358 der Bundesverfassung neu strukturieren, auflösen und deren Regierungsgewalt übernehmen. Außerdem würden ihre Gouverneure durch den Staatspräsidenten ernannt und dessen Aufgabenbereiche durch die Staatsverfassung geregelt. Als einen Sonderfall betrachtet Sebaldt Belgien, welches sich zwar nicht „formaljuristisch“, aber de facto von einem dezentralen Einheitsstaat durch mehrere Staatsreformen zu einem föderalen Bundesstaat gewandelt habe.