Verfassung
Eine Verfassung ist eine Gesamtheit grundlegender Prinzipien oder etablierter Präzedenzfälle, die die rechtliche Grundlage eines Gemeinwesens, einer Organisation oder einer anderen Art von Einheit bilden und im Allgemeinen festlegen, wie diese Einheit zu regieren ist. ⓘ
Wenn diese Grundsätze in einem einzigen Dokument oder einer Reihe von Rechtsdokumenten niedergeschrieben sind, kann man sagen, dass diese Dokumente eine schriftliche Verfassung verkörpern; sind sie in einem einzigen umfassenden Dokument enthalten, spricht man von einer kodifizierten Verfassung. Die Verfassung des Vereinigten Königreichs ist ein bemerkenswertes Beispiel für eine nicht kodifizierte Verfassung; sie ist stattdessen in zahlreichen grundlegenden Gesetzen einer Legislative, Gerichtsurteilen oder Verträgen niedergelegt. ⓘ
Verfassungen betreffen verschiedene Ebenen von Organisationen, von souveränen Staaten bis hin zu Unternehmen und Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ein Vertrag, der eine internationale Organisation gründet, ist auch deren Verfassung, da er festlegt, wie diese Organisation aufgebaut ist. Innerhalb eines Staates legt eine Verfassung die Grundsätze fest, auf denen der Staat beruht, sowie das Verfahren, nach dem und von wem Gesetze erlassen werden. Einige Verfassungen, insbesondere kodifizierte Verfassungen, wirken auch als Begrenzer der staatlichen Macht, indem sie Grenzen festlegen, die von den Machthabern eines Staates nicht überschritten werden dürfen, wie z. B. die Grundrechte. ⓘ
Die indische Verfassung ist mit 146.385 Wörtern in ihrer englischsprachigen Fassung die längste geschriebene Verfassung der Welt, während die Verfassung von Monaco mit 3.814 Wörtern die kürzeste geschriebene Verfassung ist. Die Verfassung von San Marino könnte die älteste aktive schriftliche Verfassung der Welt sein, da einige ihrer Kerndokumente seit 1600 in Kraft sind, während die Verfassung der Vereinigten Staaten die älteste aktive kodifizierte Verfassung ist. Die historische Lebenserwartung einer Verfassung seit 1789 beträgt etwa 19 Jahre. ⓘ
Die rechtliche Auseinandersetzung mit Verfassungen ist Gegenstand des Verfassungsrechts. ⓘ
Etymologie
Der Begriff Verfassung kommt aus dem Französischen und leitet sich vom lateinischen Wort constitutio ab, das für Vorschriften und Anordnungen wie die kaiserlichen Erlasse (constitutiones principis: edicta, mandata, decreta, rescripta) verwendet wurde. Später wurde der Begriff im kanonischen Recht für eine wichtige Bestimmung verwendet, insbesondere für ein vom Papst erlassenes Dekret, das heute als apostolische Konstitution bezeichnet wird. ⓘ
William Blackstone verwendete den Begriff für bedeutende und ungeheuerliche Verstöße gegen das öffentliche Vertrauen, die ihrer Art und ihrem Ausmaß nach eine revolutionäre Antwort rechtfertigen würden. Der von Blackstone verwendete Begriff bezog sich weder auf einen Rechtstext noch auf das spätere amerikanische Konzept der gerichtlichen Überprüfung: "Denn damit würde die richterliche Gewalt über die der Legislative gestellt, was die gesamte Regierung untergraben würde". ⓘ
Allgemeine Merkmale
Im Allgemeinen überträgt jede moderne schriftliche Verfassung einer Organisation oder institutionellen Einheit bestimmte Befugnisse, die unter der primären Bedingung eingerichtet werden, dass sie sich an die Beschränkungen der Verfassung halten. Nach Scott Gordon ist eine politische Organisation in dem Maße verfassungsgemäß, wie sie "institutionalisierte Mechanismen der Machtkontrolle zum Schutz der Interessen und Freiheiten der Bürger, einschließlich derer, die in der Minderheit sind, enthält". ⓘ
Handlungen von Amtsträgern innerhalb einer Organisation oder eines Gemeinwesens, die innerhalb der verfassungsmäßigen oder gesetzlichen Befugnisse dieser Amtsträger liegen, werden als "innerhalb der Befugnis" (oder, auf Lateinisch, intra vires) bezeichnet; wenn dies nicht der Fall ist, werden sie als "außerhalb der Befugnis" (oder, auf Lateinisch, ultra vires) bezeichnet. Beispielsweise kann es einer Studentenvereinigung untersagt sein, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die nicht die Studenten betreffen; beteiligt sich die Vereinigung an Aktivitäten, die nicht die Studenten betreffen, gelten diese Aktivitäten als "ultra vires" der Satzung der Vereinigung, und niemand wäre durch die Satzung gezwungen, ihnen zu folgen. Ein Beispiel aus dem Verfassungsrecht souveräner Staaten wäre der Versuch eines Provinzparlaments in einem föderalen Staat, in einem Bereich Gesetze zu erlassen, den die Verfassung ausschließlich dem Bundesparlament zuweist, wie etwa die Ratifizierung eines Vertrags. Maßnahmen, die offensichtlich außerhalb der Befugnisse liegen, können gerichtlich überprüft werden und müssen, wenn sie für unzulässig befunden werden, eingestellt werden. Gesetze, die sich als unzuständig erweisen, sind "ungültig" und haben keine Wirkung; dies gilt sowohl für das Primärrecht, das einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung bedarf, als auch für das Sekundärrecht, das in der Regel einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf. In diesem Zusammenhang haben "innerhalb der Befugnis", "intra vires", "genehmigt" und "gültig" die gleiche Bedeutung wie "außerhalb der Befugnis", "ultra vires", "nicht genehmigt" und "ungültig". ⓘ
In den meisten, aber nicht allen modernen Staaten hat die Verfassung Vorrang vor dem allgemeinen Gesetzesrecht (siehe nicht kodifizierte Verfassung weiter unten); wenn in diesen Staaten eine Amtshandlung verfassungswidrig ist, d. h. nicht zu den Befugnissen gehört, die der Regierung von der Verfassung eingeräumt wurden, ist diese Handlung nichtig, und die Nichtigkeit gilt ab initio, d. h. von Anfang an, nicht vom Zeitpunkt der Feststellung an. Es handelte sich nie um ein "Gesetz", auch wenn es, wenn es sich um ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift gehandelt hätte, nach den Verfahren für die Verabschiedung von Rechtsvorschriften hätte verabschiedet werden können. Manchmal besteht das Problem nicht darin, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, sondern darin, dass seine Anwendung in einem bestimmten Fall verfassungswidrig ist, und ein Gericht kann entscheiden, dass es zwar verfassungskonforme Möglichkeiten der Anwendung gibt, dieser Fall aber nicht zulässig oder legitim war. In einem solchen Fall kann nur diese Anwendung für verfassungswidrig erklärt werden. Historisch gesehen waren die Rechtsmittel für solche Verstöße Anträge auf Erlass von Rechtsmitteln nach dem Gewohnheitsrecht, wie z. B. quo warranto. ⓘ
Unter Gelehrten ist umstritten, ob eine Verfassung notwendigerweise autochthon sein muss, d. h. aus dem "Geist" der Nation hervorgehen muss. Hegel sagte: "Eine Verfassung ... ist das Werk von Jahrhunderten; sie ist die Idee, das Bewusstsein der Vernunft, soweit dieses Bewusstsein in einer bestimmten Nation entwickelt ist." ⓘ
Geschichte und Entwicklung
Seit 1789 sind neben der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (US-Verfassung), der ältesten und kürzesten noch gültigen schriftlichen Verfassung, fast 800 Verfassungen in der ganzen Welt von unabhängigen Staaten verabschiedet und später geändert worden. ⓘ
Im späten 18. Jahrhundert sagte Thomas Jefferson voraus, dass ein Zeitraum von 20 Jahren die optimale Zeitspanne sei, in der eine Verfassung noch in Kraft sei, da "die Erde den Lebenden gehört und nicht den Toten". Jüngsten Studien zufolge beträgt die durchschnittliche Lebensdauer einer neuen schriftlichen Verfassung etwa 19 Jahre. Viele Verfassungen bleiben jedoch nicht länger als 10 Jahre in Kraft, und etwa 10 % bleiben nicht länger als ein Jahr in Kraft, wie z. B. die französische Verfassung von 1791. Im Gegensatz dazu sind einige Verfassungen, insbesondere die der Vereinigten Staaten, seit mehreren Jahrhunderten in Kraft, oft ohne größere Änderungen über lange Zeiträume hinweg. ⓘ
Die häufigsten Gründe für diese häufigen Änderungen sind der politische Wunsch nach einem sofortigen Ergebnis und die kurze Zeit, die für die Ausarbeitung einer Verfassung zur Verfügung steht. Aus einer Studie aus dem Jahr 2009 geht hervor, dass der durchschnittliche Zeitaufwand für die Ausarbeitung einer Verfassung etwa 16 Monate beträgt, wobei jedoch auch einige Extremfälle zu verzeichnen waren. So wurde beispielsweise die Verfassung von Myanmar aus dem Jahr 2008 mehr als 17 Jahre lang im Geheimen ausgearbeitet, während die Bürokraten bei der Ausarbeitung der japanischen Verfassung von 1946 alles in nur einer Woche erledigten. Japan hat die älteste nicht geänderte Verfassung der Welt. Den Rekord für den kürzesten Gesamtprozess der Ausarbeitung, Annahme und Ratifizierung einer nationalen Verfassung hält die rumänische Verfassung von 1938, mit der in weniger als einem Monat eine königliche Diktatur errichtet wurde. Studien haben gezeigt, dass es sich bei den Extremfällen, in denen der Prozess der Verfassungsgebung entweder zu lange dauert oder extrem kurz ist, in der Regel um Nicht-Demokratien handelt. Die verfassungsmäßigen Rechte sind kein spezifisches Merkmal demokratischer Länder. Auch nicht-demokratische Länder haben Verfassungen, wie z. B. die von Nordkorea, die jedem Bürger neben anderen Rechten offiziell das Recht auf freie Meinungsäußerung einräumt. ⓘ
Vormoderne Verfassungen
Antike
Bei Ausgrabungen im heutigen Irak durch Ernest de Sarzec im Jahr 1877 wurden Beweise für das früheste bekannte Gesetzbuch gefunden, das vom sumerischen König Urukagina von Lagasch um 2300 v. Chr. erlassen wurde. Dieses Dokument, das vielleicht der früheste Prototyp für ein Regierungsgesetz ist, wurde noch nicht entdeckt; es ist jedoch bekannt, dass es seinen Bürgern einige Rechte zugestand. Es ist zum Beispiel bekannt, dass es Witwen und Waisen von der Steuer befreite und die Armen vor dem Wucher der Reichen schützte. ⓘ
Danach regierten viele Regierungen mit Hilfe spezieller schriftlicher Gesetzbücher. Das älteste noch existierende Dokument dieser Art scheint der Kodex von Ur-Nammu von Ur (ca. 2050 v. Chr.) zu sein. Einige der bekannteren antiken Gesetzbücher sind das Gesetzbuch von Lipit-Ischtar von Isin, das Gesetzbuch von Hammurabi von Babylonien, das hethitische Gesetzbuch, das assyrische Gesetzbuch und das mosaische Gesetz. ⓘ
Im Jahr 621 v. Chr. kodifizierte ein Schreiber namens Draco die mündlichen Gesetze des Stadtstaates Athen; dieser Kodex sah für viele Vergehen die Todesstrafe vor (daher der moderne Begriff drakonisch" für sehr strenge Regeln). Im Jahr 594 v. Chr. schuf Solon, der Herrscher von Athen, die neue solonische Verfassung. Sie erleichterte die Last der Arbeiter und legte fest, dass die Zugehörigkeit zur herrschenden Klasse auf dem Reichtum (Plutokratie) und nicht auf der Geburt (Aristokratie) beruhen sollte. Kleisthenes reformierte die athenische Verfassung erneut und stellte sie 508 v. Chr. auf eine demokratische Grundlage. ⓘ
Aristoteles (ca. 350 v. Chr.) war der erste, der eine formale Unterscheidung zwischen allgemeinem Recht und Verfassungsrecht traf, indem er die Begriffe Verfassung und Konstitutionalismus aufstellte und versuchte, die verschiedenen Formen der verfassungsmäßigen Regierung zu klassifizieren. Die grundlegendste Definition, mit der er eine Verfassung allgemein beschrieb, war "die Anordnung der Ämter in einem Staat". In seinen Werken Constitution of Athens, Politics und Nicomachean Ethics untersucht er verschiedene Verfassungen seiner Zeit, darunter die von Athen, Sparta und Karthago. Er klassifizierte sowohl die seiner Meinung nach guten als auch die schlechten Verfassungen und kam zu dem Schluss, dass die beste Verfassung ein gemischtes System mit monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen sei. Außerdem unterschied er zwischen Bürgern, die das Recht hatten, sich am Staat zu beteiligen, und Nichtbürgern und Sklaven, die dies nicht taten. ⓘ
Die Römer kodifizierten ihre Verfassung erstmals 450 v. Chr. in Form der Zwölftafelgesetze. Das römische Recht wurde jedoch erst mit dem Codex Theodosianus (438 n. Chr.) in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst; später, im Ostreich, war der Codex repetitæ prælectionis (534) in ganz Europa sehr einflussreich. Im Osten folgten die Ecloga von Leo III. dem Isaurier (740) und die Basilika von Basil I. (878). ⓘ
Die Edikte von Ashoka legten die Verfassungsgrundsätze für die Herrschaft des Maurya-Königs in Indien im 3. Jahrhundert v. Chr. fest. Für verfassungsrechtliche Grundsätze, die in der Antike fast verloren gegangen sind, siehe den Kodex des Manu. ⓘ
Frühmittelalter
Viele der germanischen Völker, die im Frühmittelalter das vom Weströmischen Reich hinterlassene Machtvakuum ausfüllten, kodifizierten ihre Gesetze. Einer der ersten dieser germanischen Gesetzbücher war das westgotische Gesetzbuch von Euric (471 n. Chr.). Es folgten die Lex Burgundionum mit getrennten Gesetzbüchern für Deutsche und Römer, der Pactus Alamannorum und das salische Recht der Franken, die alle kurz nach 500 verfasst wurden. Im Jahr 506 übernahm und konsolidierte das Breviarum oder die "Lex Romana" von Alarich II, dem König der Westgoten, den Codex Theodosianus zusammen mit verschiedenen früheren römischen Gesetzen. Zu den etwas später erschienenen Systemen gehören das Edictum Rothari der Langobarden (643), die Lex Visigothorum (654), die Lex Alamannorum (730) und die Lex Frisionum (um 785). Diese kontinentalen Kodizes wurden alle in Latein verfasst, während für die Kodizes Englands das Angelsächsische verwendet wurde, beginnend mit dem Kodex von Æthelberht von Kent (602). Um 893 kombinierte Alfred der Große dieses und zwei andere frühere sächsische Gesetzbücher mit verschiedenen mosaischen und christlichen Vorschriften, um das Doom-Buch-Gesetzbuch für England zu erstellen. ⓘ
Japans siebzehn Artikel umfassende Verfassung aus dem Jahr 604, die Berichten zufolge von Prinz Shōtoku verfasst wurde, ist ein frühes Beispiel für eine Verfassung in der politischen Geschichte Asiens. Beeinflusst von buddhistischen Lehren, konzentriert sich das Dokument mehr auf die soziale Moral als auf die Institutionen der Regierung und bleibt ein bemerkenswerter früher Versuch einer Regierungsverfassung. ⓘ
Die Verfassung von Medina (arabisch: صحیفة المدینه, Ṣaḥīfat al-Madīna), auch bekannt als die Charta von Medina, wurde vom islamischen Propheten Mohammed nach seiner Flucht (Hidschra) nach Yathrib verfasst, wo er politischer Führer wurde. Es handelte sich um eine formelle Vereinbarung zwischen Mohammed und allen wichtigen Stämmen und Familien von Yathrib (dem späteren Medina), darunter Muslime, Juden und Heiden. Das Dokument wurde mit dem ausdrücklichen Ziel verfasst, die erbitterten Kämpfe zwischen den Stämmen der Aws (Aus) und Khazraj innerhalb Medinas zu beenden. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von Rechten und Pflichten für die muslimischen, jüdischen und heidnischen Gemeinschaften Medinas eingeführt, die sie in eine Gemeinschaft - die Umma - einbinden. Die genaue Datierung der Verfassung von Medina bleibt umstritten, aber im Allgemeinen sind sich die Gelehrten einig, dass sie kurz nach der Hidschra (622) verfasst wurde. ⓘ
In Wales wurde das Cyfraith Hywel (Gesetz von Hywel) von Hywel Dda (ca. 942-950) kodifiziert. ⓘ
Mittelalter nach 1000
Die Prawda Jaroslawa, die ursprünglich von Jaroslaw dem Weisen, dem Großfürsten von Kiew, zusammengestellt worden war, wurde um 1017 an Groß-Nowgorod übergeben und 1054 in die Ruska Prawda aufgenommen; sie wurde zum Gesetz für die gesamte Kiewer Rus. Es hat nur in späteren Ausgaben des 15. Jahrhunderts überlebt. ⓘ
In England wurde der König durch die Verkündung der Charta der Freiheiten durch Heinrich I. im Jahr 1100 zum ersten Mal in seinem Umgang mit dem Klerus und dem Adel gebunden. Diese Idee wurde von den englischen Baronen erweitert und verfeinert, als sie König Johann 1215 zur Unterzeichnung der Magna Carta zwangen. Der wichtigste Einzelartikel der Magna Carta, der sich auf den "habeas corpus" bezog, sah vor, dass der König niemanden nach Gutdünken einsperren, verbannen, verbannen oder töten durfte - es musste erst ein ordentliches Gerichtsverfahren geben. Dieser Artikel, Artikel 39, der Magna Carta lautete:
Kein freier Mensch darf verhaftet, eingekerkert, seines Eigentums beraubt, geächtet, verbannt oder in irgendeiner Weise vernichtet werden, noch dürfen wir gegen ihn vorgehen oder ihn senden, es sei denn durch ein rechtmäßiges Urteil von seinesgleichen oder durch das Gesetz des Landes. ⓘ
Diese Bestimmung wurde zum Eckpfeiler der englischen Freiheit nach diesem Zeitpunkt. Der Gesellschaftsvertrag war ursprünglich zwischen dem König und dem Adel geschlossen worden, wurde aber nach und nach auf das gesamte Volk ausgedehnt. Er führte zum System der konstitutionellen Monarchie, wobei weitere Reformen das Gleichgewicht der Macht von der Monarchie und dem Adel auf das Unterhaus verlagerten. ⓘ
Das Nomokanon des Heiligen Sava (serbisch: Законоправило/Zakonopravilo) war die erste serbische Verfassung von 1219. Das Nomokanon des Heiligen Sava war eine Zusammenstellung des Zivilrechts auf der Grundlage des römischen Rechts und des kanonischen Rechts auf der Grundlage der ökumenischen Konzilien. Sein Hauptzweck war es, das Funktionieren des jungen serbischen Königreichs und der serbischen Kirche zu organisieren. Der heilige Sava begann die Arbeit am serbischen Nomokanon im Jahr 1208, als er sich auf dem Berg Athos aufhielt, und verwendete dabei den Nomokanon in vierzehn Titeln, die Synopse von Stefan dem Efesianer, den Nomokanon des Johannes Scholasticus und Dokumente des Ökumenischen Konzils, die er mit den kanonischen Kommentaren von Aristinos und Joannes Zonaras, lokalen Kirchenversammlungen, Regeln der Heiligen Väter, dem Gesetz des Moses, der Übersetzung von Prohiron und den Novellen der byzantinischen Kaiser (die meisten stammen aus den Novellen Justinians) ergänzte. Der Nomokanon war eine völlig neue Zusammenstellung ziviler und kanonischer Vorschriften, die aus byzantinischen Quellen stammten, aber von St. Sava vervollständigt und reformiert wurden, um in Serbien richtig zu funktionieren. Neben Dekreten, die das kirchliche Leben organisierten, gibt es verschiedene Normen für das zivile Leben; die meisten von ihnen wurden aus dem Prohiron übernommen. Rechtliche Transplantate des römisch-byzantinischen Rechts wurden zur Grundlage des serbischen mittelalterlichen Rechts. Das Zakonopravilo basierte im Wesentlichen auf dem Corpus Iuris Civilis. ⓘ
Stefan Dušan, Kaiser der Serben und Griechen, erließ das Dušansche Gesetzbuch (serbisch: Душанов Законик/Dušanov Zakonik) in Serbien auf zwei Staatskongressen: 1349 in Skopje und 1354 in Serres. Es regelte alle gesellschaftlichen Bereiche und war somit die zweite serbische Verfassung nach dem Nomokanon (Zakonopravilo) des Heiligen Sava. Der Kodex basierte auf dem römisch-byzantinischen Recht. Bemerkenswert ist die rechtliche Verpflanzung in den Artikeln 171 und 172 des Dušan-Kodex, die die rechtliche Unabhängigkeit regelten. Sie wurden dem byzantinischen Gesetzbuch Basilika (Buch VII, 1, 16-17) entnommen. ⓘ
Im Jahr 1222 erließ der ungarische König Andreas II. die Goldene Bulle von 1222. ⓘ
Zwischen 1220 und 1230 verfasste ein sächsischer Verwalter, Eike von Repgow, den Sachsenspiegel, der noch um 1900 in Teilen Deutschlands als oberstes Gesetz galt. ⓘ
Um 1240 verfasste der koptisch-ägyptische christliche Schriftsteller 'Abul Fada'il Ibn al-'Assal die Fetha Negest auf Arabisch. Ibn al-Assal entnahm seine Gesetze teils den apostolischen Schriften und dem mosaischen Gesetz, teils den früheren byzantinischen Gesetzbüchern. Es gibt einige historische Aufzeichnungen, die besagen, dass dieser Gesetzeskodex ins Ge'ez übersetzt wurde und um 1450 während der Herrschaft von Zara Yaqob nach Äthiopien kam. Dennoch wurde es erstmals 1563 von Sarsa Dengel in der Funktion einer Verfassung (oberstes Gesetz des Landes) verwendet. Die Fetha Negest blieb das oberste Gesetz in Äthiopien bis 1931, als Kaiser Haile Selassie I. erstmals eine Verfassung im modernen Stil erließ. ⓘ
Im Fürstentum Katalonien wurden die katalanischen Verfassungen vom Hof ab 1283 (oder sogar zwei Jahrhunderte früher, wenn Usatges von Barcelona als Teil der Zusammenstellung der Verfassungen betrachtet wird) bis 1716 verkündet, als Philipp V. von Spanien die Dekrete der Nueva Planta erließ und damit die historischen Gesetze Kataloniens beendete. Diese Verfassungen wurden in der Regel formell als königliche Initiative erlassen, bedurften aber zu ihrer Annahme oder Aufhebung der Zustimmung der katalanischen Gerichte, der mittelalterlichen Vorläufer der modernen Parlamente. Diese Gesetze hatten wie andere moderne Verfassungen Vorrang vor anderen Gesetzen, und sie konnten nicht durch bloße Dekrete oder Edikte des Königs widerrufen werden. ⓘ
Die Kouroukan Founga war eine Charta des Mali-Reiches aus dem 13. Jahrhundert, die 1988 von Siriman Kouyaté aus mündlicher Überlieferung rekonstruiert wurde. ⓘ
Die Goldene Bulle von 1356 war ein von einem Reichstag in Nürnberg unter Kaiser Karl IV. erlassenes Dekret, das für einen Zeitraum von mehr als vierhundert Jahren einen wichtigen Aspekt der Verfassungsstruktur des Heiligen Römischen Reiches festlegte. ⓘ
In China schuf und verfeinerte der Hongwu-Kaiser ein Dokument, das er "Ancestral Injunctions" nannte (erstmals 1375 veröffentlicht und vor seinem Tod 1398 noch zweimal überarbeitet). Diese Regeln dienten der Ming-Dynastie für die nächsten 250 Jahre als Verfassung. ⓘ
Das älteste schriftliche Dokument, das heute noch eine souveräne Nation regiert, ist das von San Marino. Die Leges Statutae Republicae Sancti Marini wurden in Latein verfasst und bestehen aus sechs Büchern. Das erste Buch mit 62 Artikeln legt Räte, Gerichte, verschiedene Exekutivbeamte und die ihnen zugewiesenen Befugnisse fest. Die übrigen Bücher befassen sich mit dem Straf- und Zivilrecht sowie mit Gerichtsverfahren und Rechtsbehelfen. Das im Jahr 1600 verfasste Dokument basierte auf den Statuti Comunali (Gemeindestatuten) von 1300, die ihrerseits vom Codex Justinianus beeinflusst waren, und ist noch heute in Kraft. ⓘ
Im Jahr 1392 wurde die Carta de Logu, der Rechtskodex des Giudicato von Arborea, von der giudicessa Eleonore verkündet. Sie war in Sardinien in Kraft, bis sie im April 1827 durch das Gesetzbuch von Karl Felix ersetzt wurde. Die Carta war ein Werk von großer Bedeutung für die sardische Geschichte. Sie war ein organisches, kohärentes und systematisches Gesetzeswerk, das sowohl das Zivil- als auch das Strafrecht umfasste. ⓘ
Die Gayanashagowa, die mündliche Verfassung der Haudenosaunee-Nation, die auch als Großes Friedensgesetz bekannt ist, legte bereits 1190 n. Chr. (wenn auch vielleicht erst 1451) ein Regierungssystem fest, in dem die Sachems oder Stammeshäuptlinge der Mitgliedsnationen des Irokesenbundes Entscheidungen auf der Grundlage eines allgemeinen Konsenses aller Häuptlinge nach Diskussionen trafen, die von einer einzigen Nation initiiert worden waren. Das Amt des Sachems wird über die Familien vererbt und von den ranghöchsten weiblichen Clanoberhäuptern vergeben, wobei die Kandidatur letztlich von der Gemeinschaft selbst demokratisch entschieden wird, bevor das Amt besetzt wird. ⓘ
Moderne Verfassungen
1634 verabschiedete das Königreich Schweden die Regierungsurkunde von 1634, die nach dem Tod von König Gustavus Adolphus unter dem schwedischen Oberkanzler Axel Oxenstierna ausgearbeitet wurde und als erste schriftliche Verfassung eines modernen Staates angesehen werden kann. ⓘ
Im Jahr 1639 verabschiedete die Kolonie Connecticut die Fundamental Orders, die erste nordamerikanische Verfassung, die seither die Grundlage für jede neue Verfassung in Connecticut bildet und Connecticut auch den Spitznamen "The Constitution State" einbrachte. ⓘ
Das englische Protektorat, das von Oliver Cromwell nach dem englischen Bürgerkrieg eingerichtet wurde, gab die erste detaillierte schriftliche Verfassung heraus, die von einem modernen Staat angenommen wurde; sie wurde "Instrument of Government" genannt. Sie bildete die Regierungsgrundlage für die kurzlebige Republik von 1653 bis 1657 und lieferte eine rechtliche Grundlage für die wachsende Macht Cromwells, nachdem das Parlament immer wieder versagt hatte, effektiv zu regieren. Die meisten Konzepte und Ideen, die in die moderne Verfassungstheorie eingeflossen sind, insbesondere Zweikammersystem, Gewaltenteilung, schriftliche Verfassung und gerichtliche Überprüfung, gehen auf die Experimente jener Zeit zurück. ⓘ
Das 1653 von Generalmajor John Lambert entworfene Instrument of Government enthielt Elemente aus einem früheren Dokument "Heads of Proposals", das 1647 vom Heeresrat als eine Reihe von Vorschlägen angenommen worden war, die als Grundlage für eine verfassungsrechtliche Regelung nach der Niederlage von König Karl I. im Ersten Englischen Bürgerkrieg dienen sollten. Karl hatte die Vorschläge abgelehnt, aber vor Beginn des Zweiten Bürgerkriegs hatten die Granden der New Model Army die Heads of Proposals als Alternative zum radikaleren Agreement of the People vorgelegt, das von den Agitators und ihren zivilen Anhängern bei den Putney Debates präsentiert worden war. ⓘ
Am 4. Januar 1649 erklärte das Rumpfparlament, "dass das Volk unter Gott der Ursprung aller gerechten Macht ist; dass die Untertanen Englands, die vom Volk gewählt wurden und es vertreten, die oberste Macht in dieser Nation haben". ⓘ
Die Regierungsurkunde wurde am 15. Dezember 1653 vom Parlament angenommen, und Oliver Cromwell wurde am folgenden Tag als Lord Protector eingesetzt. Die Verfassung setzte einen aus 21 Mitgliedern bestehenden Staatsrat ein, während die Exekutivgewalt auf das Amt des "Lord Protector of the Commonwealth" übertragen wurde. Dieses Amt wurde als nicht-erbliche Ernennung auf Lebenszeit festgelegt. In der Urkunde wurde auch die Einberufung von Parlamenten im Dreijahresrhythmus vorgeschrieben, die jeweils mindestens fünf Monate lang tagen sollten. ⓘ
Das Instrument of Government wurde im Mai 1657 durch die zweite und letzte kodifizierte Verfassung Englands ersetzt, die Humble Petition and Advice, die von Sir Christopher Packe vorgeschlagen wurde. In der Petition wurde Oliver Cromwell die Erbmonarchie zugesprochen, die Kontrolle des Parlaments über die Erhebung neuer Steuern bekräftigt, ein unabhängiger Rat zur Beratung des Königs vorgesehen und die "dreijährlichen" Sitzungen des Parlaments garantiert. Eine geänderte Fassung der Humble Petition, in der die Klausel über das Königtum gestrichen wurde, wurde am 25. Mai ratifiziert. Mit dem Tod Cromwells und der Wiederherstellung der Monarchie fand diese Verfassung schließlich ihr Ende. ⓘ
Weitere Beispiele für europäische Verfassungen aus dieser Zeit waren die korsische Verfassung von 1755 und die schwedische Verfassung von 1772. ⓘ
Mit Ausnahme von Massachusetts, Connecticut und Rhode Island verabschiedeten alle britischen Kolonien in Nordamerika, aus denen später die 13 Vereinigten Staaten von Amerika hervorgingen, ihre eigenen Verfassungen in den Jahren 1776 und 1777 während der Amerikanischen Revolution (und noch vor den späteren Artikeln der Konföderation und der Verfassung der Vereinigten Staaten). Der Commonwealth of Massachusetts verabschiedete seine Verfassung im Jahr 1780 und ist damit die älteste noch funktionierende Verfassung eines US-Bundesstaates. Connecticut und Rhode Island arbeiteten offiziell weiter auf der Grundlage ihrer alten kolonialen Chartas, bis sie 1818 bzw. 1843 ihre ersten Staatsverfassungen verabschiedeten. ⓘ
Demokratische Verfassungen
Das Modell der "aufgeklärten Verfassung" wurde von Philosophen des Zeitalters der Aufklärung wie Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und John Locke entwickelt. Das Modell sah vor, dass verfassungsmäßige Regierungen stabil, anpassungsfähig, rechenschaftspflichtig und offen sein und das Volk repräsentieren sollten (d. h. die Demokratie unterstützen). ⓘ
Die Verträge und Verfassungen der Gesetze und Freiheiten des Saporoger Heeres wurden 1710 von Pjotr Orlyk, dem Hetman des Saporoger Heeres, verfasst. Es wurde mit Unterstützung von Karl XII. von Schweden verfasst, um eine freie saporoschanisch-ukrainische Republik zu errichten. Sie ist insofern bemerkenswert, als sie einen demokratischen Standard für die Gewaltenteilung in der Regierung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative festlegte, lange vor der Veröffentlichung von Montesquieus Geist der Gesetze. Diese Verfassung schränkte auch die Exekutivgewalt des Hetmans ein und führte ein demokratisch gewähltes Kosakenparlament, den Generalrat, ein. Orlyks Projekt eines unabhängigen ukrainischen Staates wurde jedoch nie verwirklicht, und seine im Exil verfasste Verfassung trat nie in Kraft. ⓘ
Die korsischen Verfassungen von 1755 und 1794 wurden von Jean-Jacques Rousseau inspiriert. Letztere führte das allgemeine Wahlrecht für Grundbesitzer ein. ⓘ
Die schwedische Verfassung von 1772 wurde unter König Gustav III. in Kraft gesetzt und war von der Gewaltenteilung nach Montesquieu inspiriert. Der König vertrat auch andere Ideen der Aufklärung (als aufgeklärter Despot) und schaffte die Folter ab, befreite den Agrarhandel, verringerte die Anwendung der Todesstrafe und führte eine Form der Religionsfreiheit ein. Die Verfassung wurde von Voltaire gelobt. ⓘ
Die Verfassung der Vereinigten Staaten, die am 21. Juni 1788 ratifiziert wurde, wurde von den Schriften von Polybius, Locke, Montesquieu und anderen beeinflusst. Das Dokument wurde zum Maßstab für den Republikanismus und kodifizierte Verfassungen, die danach geschrieben wurden. ⓘ
Die Verfassung des polnisch-litauischen Commonwealth wurde am 3. Mai 1791 verabschiedet. Ihr Entwurf wurde von den führenden Köpfen der Aufklärung in Polen wie König Stanislaw August Poniatowski, Stanisław Staszic, Scipione Piattoli, Julian Ursyn Niemcewicz, Ignacy Potocki und Hugo Kołłątaj ausgearbeitet. Sie wurde vom Großen Sejm angenommen und gilt als die erste Verfassung dieser Art in Europa und als die zweitälteste der Welt nach der amerikanischen Verfassung. ⓘ
Ein weiteres wegweisendes Dokument war die französische Verfassung von 1791. ⓘ
Die Verfassung von Venezuela aus dem Jahr 1811 war die erste Verfassung Venezuelas und Lateinamerikas. Sie wurde von Cristóbal Mendoza und Juan Germán Roscio in Caracas verkündet und ausgearbeitet. Sie führte eine föderale Regierung ein, wurde aber ein Jahr später wieder aufgehoben. ⓘ
Am 19. März wurde die spanische Verfassung von 1812 von einem Parlament in Cádiz ratifiziert, der einzigen Stadt auf dem spanischen Festland, die vor der französischen Besatzung sicher war. Die spanische Verfassung diente als Vorbild für andere liberale Verfassungen mehrerer südeuropäischer und lateinamerikanischer Staaten, z. B. für die portugiesische Verfassung von 1822, für die Verfassungen verschiedener italienischer Staaten während der Carbonari-Revolte (d. h. im Königreich beider Sizilien), für die norwegische Verfassung von 1814 oder für die mexikanische Verfassung von 1824. ⓘ
In Brasilien brachte die Verfassung von 1824 die Option für die Monarchie als politisches System nach der brasilianischen Unabhängigkeit zum Ausdruck. Der Anführer des nationalen Emanzipationsprozesses war der portugiesische Prinz Pedro I., der ältere Sohn des Königs von Portugal. Pedro wurde 1822 zum ersten Kaiser von Brasilien gekrönt. Das Land wurde bis 1889 von einer konstitutionellen Monarchie regiert, bevor es das republikanische Modell annahm. ⓘ
In Dänemark verlor die absolute Monarchie infolge der Napoleonischen Kriege ihren persönlichen Besitz von Norwegen an Schweden. Schweden hatte bereits 1809 seine Regierungsurkunde erlassen, die eine Aufteilung der Macht zwischen dem Reichstag, dem König und der Justiz vorsah. Den Norwegern gelang es jedoch, 1814 eine radikal demokratische und liberale Verfassung einzuführen, die viele Aspekte der amerikanischen und der revolutionären französischen Verfassung übernahm, aber einen erblichen Monarchen beibehielt, der wie die spanische Verfassung durch die Verfassung begrenzt war. ⓘ
Die erste Schweizer Bundesverfassung wurde im September 1848 in Kraft gesetzt (mit offiziellen Revisionen in den Jahren 1878, 1891, 1949, 1971, 1982 und 1999). ⓘ
Die serbische Revolution führte zunächst zur Proklamation einer Proto-Verfassung im Jahr 1811; die vollwertige Verfassung Serbiens folgte einige Jahrzehnte später, im Jahr 1835. Die erste serbische Verfassung (Sretenjski ustav) wurde auf der Nationalversammlung in Kragujevac am 15. Februar 1835 verabschiedet. ⓘ
Die Verfassung Kanadas trat am 1. Juli 1867 als British North America Act in Kraft, ein Gesetz des britischen Parlaments. Mehr als ein Jahrhundert später wurde der BNA Act dem kanadischen Parlament übertragen und durch die Kanadische Charta der Rechte und Freiheiten ergänzt. Neben den Verfassungsgesetzen aus den Jahren 1867 bis 1982 enthält die kanadische Verfassung auch ungeschriebene Elemente, die auf dem Gewohnheitsrecht und Konventionen beruhen. ⓘ
Grundsätze des Verfassungsentwurfs
Nachdem Stammesvölker begannen, in Städten zu leben und Nationen zu gründen, funktionierten viele von ihnen nach ungeschriebenen Bräuchen, während sich in anderen autokratische, ja tyrannische Monarchen entwickelten, die per Dekret oder aus reiner persönlicher Laune regierten. Diese Art der Herrschaft veranlasste einige Denker zu der Auffassung, dass es nicht so sehr auf die Gestaltung der staatlichen Institutionen und Abläufe ankommt, sondern vielmehr auf den Charakter der Herrscher. Diese Ansicht findet sich bei Platon, der die Herrschaft von "Philosophenkönigen" forderte. Spätere Autoren wie Aristoteles, Cicero und Plutarch untersuchten die Regierungsformen von einem rechtlichen und historischen Standpunkt aus. ⓘ
Die Renaissance brachte eine Reihe politischer Philosophen hervor, die sich in ihren Schriften kritisch mit den Praktiken der Monarchen auseinandersetzten und versuchten, Grundsätze für die Gestaltung von Verfassungen zu finden, die aus ihrer Sicht eine effektivere und gerechtere Regierungsführung ermöglichen würden. Dies begann mit der Wiederbelebung des römischen Konzepts des Völkerrechts und seiner Anwendung auf die Beziehungen zwischen den Nationen, und sie versuchten, gewohnheitsmäßige "Kriegs- und Friedensgesetze" aufzustellen, um Kriege zu mildern und weniger wahrscheinlich zu machen. Dies führte zu Überlegungen darüber, welche Befugnisse Monarchen oder andere Beamte haben und welche nicht, woher diese Befugnisse stammen und welche Abhilfemaßnahmen gegen den Missbrauch solcher Befugnisse ergriffen werden können. ⓘ
Ein entscheidender Wendepunkt in diesem Diskurs ergab sich in England aus dem Bürgerkrieg, dem Cromwellschen Protektorat, den Schriften von Thomas Hobbes, Samuel Rutherford, den Levellers, John Milton und James Harrington, die zur Debatte zwischen Robert Filmer, der für das göttliche Recht der Monarchen eintrat, auf der einen Seite und Henry Neville, James Tyrrell, Algernon Sidney und John Locke auf der anderen Seite führten. Aus letzterem entwickelte sich das Konzept einer Regierung, die auf den Fundamenten eines Naturzustands, der durch Naturgesetze geregelt wird, und eines Gesellschaftszustands, der durch einen Gesellschaftsvertrag oder -vertrag errichtet wird, der die zugrundeliegenden Natur- oder Sozialgesetze mit sich bringt, bevor die Regierungen formell auf diesen Fundamenten errichtet werden. ⓘ
Im weiteren Verlauf untersuchten mehrere Autoren die Bedeutung der Regierungsform, selbst wenn die Regierung von einem Monarchen geführt wurde. Sie klassifizierten auch verschiedene historische Beispiele von Regierungsformen, typischerweise in Demokratien, Aristokratien oder Monarchien, und überlegten, wie gerecht und effektiv jede von ihnen war und warum, und wie die Vorteile jeder von ihnen durch die Kombination von Elementen jeder zu einer komplexeren Form, die konkurrierende Tendenzen ausglich, erreicht werden konnten. Einige, wie z. B. Montesquieu, untersuchten auch, wie die Funktionen der Regierung, z. B. Legislative, Exekutive und Judikative, angemessen in Zweige aufgeteilt werden könnten. Das vorherrschende Thema bei diesen Autoren war, dass die Gestaltung von Verfassungen nicht völlig willkürlich oder eine Frage des Geschmacks ist. Sie waren im Allgemeinen der Ansicht, dass es grundlegende Gestaltungsprinzipien gibt, die alle Verfassungen für jedes Gemeinwesen oder jede Organisation einschränken. Jeder von ihnen baute auf den Ideen seiner Vorgänger darüber auf, wie diese Prinzipien aussehen könnten. ⓘ
In den späteren Schriften von Orestes Brownson wird versucht zu erklären, was die Verfassungsgestalter zu tun versuchten. Brownson zufolge gibt es in gewissem Sinne drei "Verfassungen": Die erste ist die Verfassung der Natur, die alles umfasst, was als "Naturrecht" bezeichnet wurde. Die zweite ist die Verfassung der Gesellschaft, ein ungeschriebenes und allgemein verstandenes Regelwerk für die Gesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag gebildet wird, bevor sie eine Regierung einsetzt, durch die sie die dritte, eine Regierungsverfassung, festlegt. Die zweite würde Elemente wie die Entscheidungsfindung durch öffentliche, öffentlich einberufene Versammlungen mit festgelegten Verfahrensregeln umfassen. Jede Verfassung muss mit der vorhergehenden übereinstimmen und ihre Autorität von ihr ableiten, ebenso wie von einem historischen Akt der Gesellschaftsbildung oder der Ratifizierung einer Verfassung. Brownson argumentierte, dass ein Staat eine Gesellschaft mit effektiver Herrschaft über ein genau definiertes Territorium ist, dass die Zustimmung zu einer gut konzipierten Regierungsverfassung aus der Präsenz auf diesem Territorium resultiert und dass es möglich ist, dass Bestimmungen einer schriftlichen Regierungsverfassung "verfassungswidrig" sind, wenn sie mit den Verfassungen der Natur oder der Gesellschaft unvereinbar sind. Brownson argumentierte, dass eine schriftliche Regierungsverfassung nicht allein durch die Ratifizierung legitimiert wird, sondern dass sie auch kompetent konzipiert und angewandt werden muss. ⓘ
Andere Autoren haben argumentiert, dass solche Überlegungen nicht nur für alle nationalen Regierungsverfassungen, sondern auch für die Verfassungen privater Organisationen gelten, dass es kein Zufall ist, dass die Verfassungen, die ihre Mitglieder zufrieden stellen, zumindest bestimmte Elemente enthalten oder dass ihre Bestimmungen dazu neigen, sich sehr zu ähneln, wenn sie nach der Erfahrung mit ihrer Anwendung geändert werden. Bestimmungen, die bestimmte Arten von Fragen aufwerfen, bedürfen zusätzlicher Bestimmungen zur Lösung dieser Fragen, und Bestimmungen, die keine Handlungsmöglichkeiten bieten, sollten am besten weggelassen und politischen Entscheidungen überlassen werden. Bestimmungen, die im Widerspruch zu dem stehen, was Brownson und andere als die zugrundeliegenden "Verfassungen" von Natur und Gesellschaft bezeichnen, sind in der Regel schwierig oder unmöglich auszuführen oder führen zu unlösbaren Streitigkeiten. ⓘ
Der Entwurf von Verfassungen wurde als eine Art Metaspiel betrachtet, bei dem es darum geht, den besten Entwurf und die besten Bestimmungen für eine geschriebene Verfassung zu finden, die die Regeln für das Spiel der Regierung darstellen und die am ehesten ein Gleichgewicht zwischen den Nutzen von Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit herstellen. Ein Beispiel dafür ist das Metaspiel Nomic. ⓘ
In der Theorie der politischen Ökonomie werden Verfassungen als Koordinationsinstrumente betrachtet, die den Bürgern helfen, die Herrscher am Machtmissbrauch zu hindern. Wenn die Bürger eine Reaktion koordinieren können, um Regierungsbeamte angesichts eines Verfassungsfehlers zu kontrollieren, dann hat die Regierung den Anreiz, die von der Verfassung garantierten Rechte zu achten. Eine andere Sichtweise geht davon aus, dass Verfassungen nicht von den Bürgern durchgesetzt werden, sondern von der Verwaltungsmacht des Staates. Da die Herrschenden ihre Politik nicht selbst umsetzen können, müssen sie sich auf eine Reihe von Organisationen (Armeen, Gerichte, Polizeibehörden, Steuereintreiber) verlassen, um sie durchzusetzen. In dieser Position können sie die Regierung direkt sanktionieren, indem sie die Zusammenarbeit verweigern und so die Autorität der Herrschenden ausschalten. Daher könnten Verfassungen durch ein sich selbst verstärkendes Gleichgewicht zwischen den Herrschern und den mächtigen Verwaltern gekennzeichnet sein. ⓘ
Wichtigste Merkmale
Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff "Verfassung" auf eine Reihe von Regeln und Grundsätzen, die Art und Umfang der Regierung festlegen. Die meisten Verfassungen versuchen, die Beziehungen zwischen den Institutionen des Staates zu regeln, im Wesentlichen die Beziehungen zwischen der Exekutive, der Legislative und der Judikative, aber auch die Beziehungen der Institutionen innerhalb dieser Zweige. Die Exekutive kann beispielsweise in einen Regierungschef, Ministerien, Exekutivagenturen und einen öffentlichen Dienst/Verwaltung unterteilt werden. In den meisten Verfassungen wird auch versucht, die Beziehungen zwischen dem Einzelnen und dem Staat zu definieren und die umfassenden Rechte der einzelnen Bürger festzulegen. Sie ist somit das grundlegendste Gesetz eines Territoriums, von dem alle anderen Gesetze und Vorschriften hierarchisch abgeleitet werden; in einigen Territorien wird sie sogar als "Grundgesetz" bezeichnet. ⓘ
Klassifizierung
Klassifizierung
Art | Form | Beispiel ⓘ |
---|---|---|
Kodifiziert | In einem einzigen Rechtsakt (Dokument) | In den meisten Ländern der Welt (zuerst: Vereinigte Staaten) |
Unkodifiziert | Vollständig geschrieben (in wenigen Dokumenten) | San Marino, Israel, Saudi-Arabien |
Teilweise ungeschrieben (siehe Verfassungskonvent) | Kanada, Neuseeland, Vereinigtes Königreich |
Kodifizierung
Eine grundlegende Unterscheidung ist die Kodifizierung oder das Fehlen einer Kodifizierung. Eine kodifizierte Verfassung ist eine Verfassung, die in einem einzigen Dokument enthalten ist, das die einzige Quelle des Verfassungsrechts in einem Staat darstellt. Eine nicht kodifizierte Verfassung ist eine Verfassung, die nicht in einem einzigen Dokument enthalten ist, sondern aus mehreren verschiedenen Quellen besteht, die geschrieben oder ungeschrieben sein können; siehe Verfassungskonvent. ⓘ
Kodifizierte Verfassung
Die meisten Staaten der Welt haben kodifizierte Verfassungen. ⓘ
Kodifizierte Verfassungen sind häufig das Ergebnis dramatischer politischer Veränderungen, wie etwa einer Revolution. Der Prozess, durch den ein Land eine Verfassung annimmt, ist eng mit dem historischen und politischen Kontext verbunden, der diesem grundlegenden Wandel zugrunde liegt. Die Legitimität (und oft auch die Langlebigkeit) kodifizierter Verfassungen ist oft mit dem Prozess ihrer ursprünglichen Verabschiedung verbunden, und einige Wissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass eine hohe Verfassungsfluktuation in einem bestimmten Land selbst der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit abträglich sein kann. ⓘ
In Staaten mit kodifizierten Verfassungen hat die Verfassung in der Regel Vorrang vor dem allgemeinen Gesetzesrecht. Das heißt, wenn es einen Konflikt zwischen einem Gesetz und der kodifizierten Verfassung gibt, kann das gesamte Gesetz oder ein Teil davon von einem Gericht für ultra vires erklärt und als verfassungswidrig aufgehoben werden. Darüber hinaus sind für die Änderung einer Verfassung häufig besondere Verfahren erforderlich. Zu diesen Verfahren können gehören: die Einberufung einer verfassungsgebenden Sonderversammlung oder eines Verfassungskonvents, die Erfordernis einer Mehrheit der Stimmen der Gesetzgeber, die Zustimmung in zwei Legislaturperioden des Parlaments, die Zustimmung der regionalen Gesetzgeber, ein Referendum und/oder andere Verfahren, die eine Verfassungsänderung schwieriger machen als die Verabschiedung eines einfachen Gesetzes. ⓘ
Verfassungen können auch vorsehen, dass ihre grundlegendsten Prinzipien niemals abgeschafft werden können, auch nicht durch eine Änderung. Verstößt eine formell gültige Verfassungsänderung gegen diese gegen jede Änderung geschützten Grundsätze, kann sie ein so genanntes verfassungswidriges Verfassungsgesetz darstellen. ⓘ
Kodifizierte Verfassungen bestehen in der Regel aus einer feierlichen Präambel, in der die Ziele des Staates und die Motivation für die Verfassung dargelegt werden, und mehreren Artikeln, die die materiellen Bestimmungen enthalten. Die Präambel, die in einigen Verfassungen weggelassen wird, kann einen Verweis auf Gott und/oder auf grundlegende Werte des Staates wie Freiheit, Demokratie oder Menschenrechte enthalten. In ethnischen Nationalstaaten wie Estland kann die Aufgabe des Staates darin bestehen, eine bestimmte Nation, Sprache und Kultur zu bewahren. ⓘ
Unkodifizierte Verfassung
Im Jahr 2017 haben nur zwei souveräne Staaten, Neuseeland und das Vereinigte Königreich, völlig unveränderte Verfassungen. Die Grundgesetze Israels sollen seit 1950 die Grundlage für eine Verfassung bilden, aber bis 2017 war sie noch nicht ausgearbeitet. Die verschiedenen Gesetze gelten als vorrangig vor anderen Gesetzen und legen das Verfahren fest, nach dem sie geändert werden können, in der Regel durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder der Knesset (Parlament). ⓘ
Nicht kodifizierte Verfassungen sind das Ergebnis einer jahrhundertelangen "Evolution" von Gesetzen und Konventionen (wie z. B. im Westminster-System, das sich in Großbritannien entwickelt hat). Im Gegensatz zu kodifizierten Verfassungen umfassen nicht kodifizierte Verfassungen sowohl schriftliche Quellen - z. B. vom Parlament erlassene Verfassungsgesetze - als auch ungeschriebene Quellen - Verfassungskonventionen, Beachtung von Präzedenzfällen, königliche Vorrechte, Sitten und Gebräuche, wie z. B. die Abhaltung allgemeiner Wahlen am Donnerstag; zusammen bilden sie das britische Verfassungsrecht. ⓘ
Gemischte Verfassungen
Einige Verfassungen sind weitgehend, aber nicht vollständig, kodifiziert. So sind beispielsweise in der australischen Verfassung die meisten grundlegenden politischen Prinzipien und Bestimmungen über die Beziehungen zwischen den Regierungszweigen sowie zwischen der Regierung und dem Einzelnen in einem einzigen Dokument, der Verfassung des Commonwealth of Australia, kodifiziert. Das Vorhandensein von Gesetzen mit verfassungsrechtlicher Bedeutung, nämlich das Statut von Westminster, das vom Commonwealth mit dem Statute of Westminster Adoption Act 1942 angenommen wurde, und das Australia Act 1986, bedeutet jedoch, dass die Verfassung Australiens nicht in einem einzigen Verfassungsdokument enthalten ist. Das bedeutet, dass die australische Verfassung nicht kodifiziert ist, sie enthält auch verfassungsrechtliche Konventionen und ist somit teilweise ungeschrieben. ⓘ
Die Verfassung Kanadas ist das Ergebnis der Verabschiedung mehrerer Gesetze für Britisch-Nordamerika von 1867 bis zum Canada Act 1982, mit dem das britische Parlament offiziell die Möglichkeit zur Änderung der kanadischen Verfassung verlor. Die kanadische Verfassung enthält spezifische Rechtsakte, die in Abschnitt 52(2) des Constitution Act von 1982 aufgeführt sind. Einige Dokumente, die nicht ausdrücklich in Abschnitt 52(2) aufgeführt sind, gelten jedoch ebenfalls als Verfassungsdokumente in Kanada, die durch Verweis verankert sind, wie z. B. die Proklamation von 1763. Obwohl die kanadische Verfassung eine Reihe von verschiedenen Gesetzen, Änderungen und Verweisen enthält, stammen einige der in Kanada geltenden Verfassungsregeln aus ungeschriebenen Quellen und Verfassungskonventionen. ⓘ
Die Begriffe "geschriebene Verfassung" und "kodifizierte Verfassung" werden häufig synonym verwendet, ebenso wie "ungeschriebene Verfassung" und "nicht kodifizierte Verfassung", obwohl diese Verwendung technisch ungenau ist. Eine kodifizierte Verfassung ist ein einziges Dokument; Staaten, die nicht über ein solches Dokument verfügen, haben nicht kodifizierte, aber nicht völlig ungeschriebene Verfassungen, da ein Großteil einer nicht kodifizierten Verfassung in der Regel in Gesetzen wie den Grundgesetzen Israels und den Parlamentsgesetzen des Vereinigten Königreichs niedergelegt ist. Unkodifizierte Verfassungen sind größtenteils nicht gegen Änderungen durch die jeweilige Regierung geschützt. Das britische Gesetz über befristete Parlamente (Fixed-term Parliaments Act) aus dem Jahr 2011 sieht beispielsweise vor, dass Parlamente mit einfacher Mehrheit für eine bestimmte Zeit gewählt werden können; bis dahin kann die regierende Partei jederzeit Neuwahlen bis zur Höchstdauer von fünf Jahren ausrufen. Diese Änderung würde in den meisten Ländern eine Verfassungsänderung erfordern. ⓘ
Änderungsanträge
Eine Verfassungsänderung ist eine Änderung der Verfassung eines Gemeinwesens, einer Organisation oder einer anderen Art von Einheit. Änderungen werden oft in die entsprechenden Abschnitte einer bestehenden Verfassung eingeflochten, wodurch der Text direkt geändert wird. Umgekehrt können sie der Verfassung als ergänzende Zusätze (Kodizille) beigefügt werden und so den Rahmen der Regierung ändern, ohne den bestehenden Text des Dokuments zu verändern. ⓘ
Die meisten Verfassungen sehen vor, dass Änderungen nur nach einem besonderen Verfahren, das strenger ist als das für die normale Gesetzgebung vorgeschriebene, in Kraft treten können. ⓘ
Methoden der Änderung
Billigung durch | Erforderliche Mehrheit |
Länder ⓘ |
---|---|---|
Legislative (Einkammern, gemeinsame Sitzungen oder nur Unterhaus) | >50% + >50% nach einer Wahl | Island, Schweden |
>50% + 3/5 nach einer Wahl | Estland, Griechenland | |
3/5 + >50% nach einer Wahl | Griechenland | |
3/5 | Frankreich, Senegal, Slowakei | |
2/3 | Afghanistan, Angola, Armenien, Österreich, Bahrain, Bangladesch, Bulgarien, Kambodscha, Dschibuti, Ecuador, Honduras, Laos, Libyen, Malawi, Nordkorea, Nordmazedonien, Norwegen, Palästina, Portugal, Katar, Samoa, São Tomé und Príncipe, Serbien, Singapur, Slowenien, Salomonen, Turkmenistan, Tuvalu, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam, Jemen | |
>50% + 2/3 nach einer Wahl | Ukraine | |
2/3 + 2/3 nach einer Wahl | Belgien | |
3/4 | Bulgarien, Salomonen (in einigen Fällen) | |
4/5 | Estland, Portugal (in den fünf Jahren nach der letzten Änderung) | |
Legislative + Referendum | >50% + >50% | Dschibuti, Ecuador, Venezuela |
>50% vor und nach einer Wahl + >50% | Dänemark | |
3/5 + >50% | Russland, Türkei | |
2/3 + >50% | Albanien, Andorra, Armenien (einige Änderungen), Ägypten, Slowenien, Tunesien, Uganda, Jemen (einige Änderungen), Sambia | |
2/3 + >60% | Seychellen | |
3/4 + >50% | Rumänien, Taiwan | |
2/3 + 2/3 | Namibia, Sierra Leone | |
3/4 + 3/4 | Fidschi | |
Legislative + subnationale Gesetzgebungen | 2/3 + >50% | Mexiko |
2/3 + 2/3 | Äthiopien | |
Unterhaus + Oberhaus | 2/3 + >50% | Polen, Bosnien und Herzegowina |
2/3 + 2/3 | Bahrain, Deutschland, Indien, Italien, Jordanien, Namibia, Niederlande, Pakistan, Somalia, Zimbabwe | |
3/5 + 3/5 | Brasilien, Tschechische Republik | |
3/4 + 3/4 | Kasachstan | |
Unterhaus + Oberhaus + gemeinsame Sitzung | >50% + >50% + 2/3 | Gabun |
Beide Kammern der Legislative + gemeinsame Sitzung | 2/3 + 2/3 | Haiti |
Unterhaus + Oberhaus + Referendum | >50% + >50% + >50% | Algerien, Australien, Frankreich, Irland, Italien, Schweiz |
2/3 + 2/3 + >50% | Japan, Rumänien, Simbabwe (in einigen Fällen) | |
2/3 + >50% + 2/3 | Antigua und Barbuda | |
2/3 + >50% + >50% | Polen (in einigen Fällen) | |
3/4 + 3/4 >50% | Madagaskar | |
Unterhaus + Oberhaus + subnationale Gesetzgebungen | >50% + >50% + 2/3 | Kanada |
2/3 + 2/3 + >50% | Indien (in einigen Fällen) | |
2/3 + 2/3 + 3/4 | Vereinigte Staaten | |
2/3 + 100% | Äthiopien | |
Volksabstimmung | >50% | Estland, Gabun, Kasachstan, Malawi, Palau, Philippinen, Senegal, Serbien (in einigen Fällen), Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan |
Subnationale Gesetzgebungen | 2/3 | Russland |
3/4 | Vereinigte Staaten | |
Verfassungskonvent | Argentinien | |
2/3 | Bulgarien (einige Änderungen) |
Einige Länder sind unter mehr als einer Methode aufgeführt, da alternative Verfahren angewandt werden können. ⓘ
Verankerte Klauseln
Eine Verankerungsklausel in einem Grundgesetz oder einer Verfassung ist eine Bestimmung, die die Verabschiedung bestimmter Änderungen erschwert oder unmöglich macht, so dass solche Änderungen unzulässig sind. Um eine solche Klausel außer Kraft zu setzen, kann eine Mehrheit, ein Referendum oder die Zustimmung der Minderheitspartei erforderlich sein. So gibt es beispielsweise in der US-Verfassung eine Ewigkeitsklausel, die es verbietet, das gleiche Wahlrecht der Bundesstaaten im Senat ohne deren Zustimmung aufzuheben. Der Begriff Ewigkeitsklausel wird in ähnlicher Weise in den Verfassungen der Tschechischen Republik, Deutschlands, der Türkei, Griechenlands, Italiens, Marokkos, der Islamischen Republik Iran, Brasiliens und Norwegens verwendet. Indien enthält keine spezifischen Bestimmungen über Ewigkeitsklauseln, aber die Grundstrukturdoktrin macht es unmöglich, dass bestimmte Grundzüge der Verfassung vom indischen Parlament durch eine Änderung abgeändert oder zerstört werden können. Auch in Kolumbien gibt es keine ausdrücklichen Verfassungsklauseln, aber die Änderung grundlegender Prinzipien der Verfassung durch gerichtliche Auslegungen ist in ähnlicher Weise inhaltlich begrenzt. ⓘ
Verfassungsmäßige Rechte und Pflichten
Verfassungen enthalten verschiedene Rechte und Pflichten. Dazu gehören die folgenden:
- Pflicht zur Zahlung von Steuern
- Pflicht zum Militärdienst
- Pflicht zur Arbeit
- Wahlrecht
- Versammlungsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Freizügigkeit
- Freiheit des Denkens
- Pressefreiheit
- Religionsfreiheit
- Recht auf Menschenwürde
- Recht auf Zivilehe
- Recht auf Petitionen
- Recht auf akademische Freiheit
- Recht, Waffen zu tragen
- Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
- Recht auf ein faires Verfahren
- Recht auf persönliche Entwicklung
- Recht, eine Familie zu gründen
- Recht auf Information
- Recht auf Heirat
- Recht auf Revolution
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Schutz des eigenen Rufs
- Recht auf Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Rechte der Kinder
- Rechte von Schuldnern ⓘ
Gewaltenteilung
In Verfassungen werden die Befugnisse in der Regel ausdrücklich zwischen den verschiedenen Staatsgewalten aufgeteilt. Das Standardmodell, das von Baron de Montesquieu beschrieben wurde, sieht drei Regierungszweige vor: Exekutive, Legislative und Judikative. Einige Verfassungen sehen zusätzliche Gewalten vor, wie z. B. eine Revisionsinstanz. Die Verfassungen unterscheiden sich stark im Grad der Gewaltenteilung zwischen diesen Zweigen. ⓘ
Rechenschaftspflicht
In präsidialen und semipräsidialen Regierungssystemen sind die Minister dem Präsidenten rechenschaftspflichtig, der die Minister unter seiner Schirmherrschaft ernennen und entlassen kann. Der Präsident ist gegenüber dem Volk bei einer Wahl rechenschaftspflichtig. ⓘ
In parlamentarischen Systemen sind die Kabinettsminister dem Parlament rechenschaftspflichtig, werden aber vom Premierminister ernannt und entlassen. Im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern mit einer Monarchie ist es der Monarch, der auf Anraten des Premierministers Minister ernennt und entlässt. Der Premierminister wiederum tritt zurück, wenn die Regierung das Vertrauen des Parlaments (oder eines Teils des Parlaments) verliert. Das Vertrauen kann verloren gehen, wenn die Regierung ein Misstrauensvotum verliert oder, je nach Land, eine besonders wichtige Abstimmung im Parlament, wie z. B. die Abstimmung über den Haushalt, verliert. Wenn eine Regierung das Vertrauen verliert, bleibt sie im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist, was normalerweise, aber nicht unbedingt, die Abhaltung von Parlamentswahlen erfordert. ⓘ
Andere unabhängige Institutionen
Zu den weiteren unabhängigen Institutionen, die in einigen Verfassungen vorgesehen sind, gehören eine Zentralbank, eine Antikorruptionskommission, eine Wahlkommission, ein Justizaufsichtsorgan, eine Menschenrechtskommission, eine Medienkommission, ein Ombudsmann sowie eine Wahrheits- und Versöhnungskommission. ⓘ
Machtstruktur
Verfassungen legen auch fest, wo die Souveränität im Staat angesiedelt ist. Je nach dem Grad der Zentralisierung der Macht gibt es drei grundlegende Arten der Verteilung der Souveränität: einheitlich, föderal und konföderal. Diese Unterscheidung ist nicht absolut. ⓘ
In einem Einheitsstaat liegt die Souveränität beim Staat selbst, und die Verfassung legt dies fest. Das Staatsgebiet kann in Regionen unterteilt werden, die jedoch nicht souverän sind und dem Staat untergeordnet sind. Im Vereinigten Königreich liegt die Souveränität gemäß der Verfassungsdoktrin der parlamentarischen Souveränität letztlich beim Zentrum. Einige Befugnisse wurden an Nordirland, Schottland und Wales (aber nicht an England) übertragen. Einige Einheitsstaaten (z. B. Spanien) übertragen mehr und mehr Befugnisse an subnationale Regierungen, bis der Staat in der Praxis ähnlich wie ein Bundesstaat funktioniert. ⓘ
Ein Bundesstaat hat eine zentrale Struktur mit höchstens einem kleinen Gebiet, in dem sich hauptsächlich die Institutionen der Bundesregierung befinden, und mehrere Regionen (die als Bundesstaaten, Provinzen usw. bezeichnet werden), die das Gebiet des gesamten Staates ausmachen. Die Souveränität ist zwischen dem Zentrum und den einzelnen Regionen aufgeteilt. Die Verfassungen Kanadas und der Vereinigten Staaten sehen Bundesstaaten vor, in denen die Macht zwischen der Bundesregierung und den Provinzen oder Bundesstaaten aufgeteilt ist. Jede der Regionen kann ihrerseits eine eigene Verfassung (mit einheitlichem Charakter) haben. ⓘ
Ein konföderaler Staat umfasst wiederum mehrere Regionen, aber die zentrale Struktur hat nur begrenzte Koordinierungsbefugnisse, und die Souveränität liegt bei den Regionen. Konföderale Verfassungen sind selten, und es ist oft umstritten, ob sogenannte "konföderale" Staaten tatsächlich föderal sind. ⓘ
Bis zu einem gewissen Grad kann eine Gruppe von Staaten, die keine Föderation im eigentlichen Sinne bilden, durch Verträge und Abkommen Teile ihrer Souveränität an eine supranationale Einheit abtreten. So haben sich beispielsweise die Länder, die die Europäische Union bilden, darauf geeinigt, sich an einige unionsweite Maßnahmen zu halten, die ihre absolute Souveränität in gewisser Weise einschränken, z. B. die Verwendung des metrischen Maßsystems anstelle der früher verwendeten nationalen Einheiten. ⓘ
Der Ausnahmezustand
Viele Verfassungen erlauben es, unter außergewöhnlichen Umständen eine Art Notstand auszurufen, in dem bestimmte Rechte und Garantien ausgesetzt werden. Diese Bestimmung kann und wurde missbraucht, um einer Regierung die Unterdrückung Andersdenkender ohne Rücksicht auf die Menschenrechte zu ermöglichen - siehe den Artikel über den Ausnahmezustand. ⓘ
Fassade Verfassungen
Der italienische politische Theoretiker Giovanni Sartori stellte fest, dass es nationale Verfassungen gibt, die eine Fassade für autoritäre Machtquellen sind. Solche Dokumente können zwar die Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringen oder eine unabhängige Justiz einführen, sie werden jedoch ignoriert, wenn sich die Regierung bedroht fühlt, oder nie in die Praxis umgesetzt. Ein extremes Beispiel war die Verfassung der Sowjetunion, die auf dem Papier die Versammlungs- und Redefreiheit unterstützte; Bürger, die die ungeschriebenen Grenzen übertraten, wurden jedoch kurzerhand inhaftiert. Das Beispiel zeigt, dass der Schutz und die Vorteile einer Verfassung letztlich nicht durch ihren schriftlichen Wortlaut gewährleistet werden, sondern dadurch, dass sich Regierung und Gesellschaft an ihre Grundsätze halten. Eine Verfassung kann von der Realität zur Fassade und wieder zurück werden, wenn demokratische und autokratische Regierungen einander ablösen. ⓘ
Verfassungsgerichte
Verfassungen werden häufig, aber keineswegs immer, von einer juristischen Instanz geschützt, deren Aufgabe es ist, diese Verfassungen auszulegen und gegebenenfalls verfassungswidrige Akte der Exekutive und Legislative für nichtig zu erklären. In einigen Ländern, wie z. B. in Deutschland, wird diese Aufgabe von einem speziellen Verfassungsgericht wahrgenommen, das diese Aufgabe (und nur diese) erfüllt. In anderen Ländern, wie z. B. Irland, können die ordentlichen Gerichte diese Aufgabe zusätzlich zu ihren anderen Zuständigkeiten wahrnehmen. In anderen Ländern, wie z. B. im Vereinigten Königreich, gibt es das Konzept der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht. ⓘ
Ein Verfassungsverstoß ist eine Handlung oder ein Gesetzgebungsakt, der von einem Verfassungsgericht als verfassungswidrig, d. h. als verfassungswidrig eingestuft wird. Ein Beispiel für einen Verfassungsverstoß durch die Exekutive wäre ein Inhaber eines öffentlichen Amtes, der außerhalb der diesem Amt durch die Verfassung zugewiesenen Befugnisse handelt. Ein Beispiel für einen Verfassungsverstoß durch die Legislative ist der Versuch, ein Gesetz zu verabschieden, das der Verfassung widerspricht, ohne zuvor das ordnungsgemäße Verfahren zur Verfassungsänderung zu durchlaufen. ⓘ
In einigen Ländern, vor allem in solchen mit nicht kodifizierten Verfassungen, gibt es überhaupt keine solchen Gerichte. Im Vereinigten Königreich beispielsweise gilt traditionell der Grundsatz der parlamentarischen Souveränität, wonach die vom britischen Parlament verabschiedeten Gesetze von den Gerichten nicht in Frage gestellt werden können. ⓘ
Allgemeines
Begriffe
Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder – wenn auch „primitiven“ – Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im förmlichen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, grundlegende Rechte und Pflichten mit Rechtssicherheit zu bestimmen. ⓘ
Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit beruht auf der Idee der Austragung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten vor einem Verfassungsgericht, das zu einer Entscheidung über den Inhalt beziehungsweise die Auslegung der Verfassung berufen ist. Das Konzept der Verfassungsgerichtsbarkeit stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum. Die moderne Verfassungsgerichtsbarkeit geht vor allem auf den von Hans Kelsen maßgeblich konzipierten österreichischen Verfassungsgerichtshof zurück. Dieser war das erste von der Verfassung selbst dazu ermächtigte gerichtliche Prüfungsorgan zur Sicherung der Verfassungsgarantie. Ein solches Verfassungsgericht besteht jedoch nicht überall:
- In der iranischen Verfassung zum Beispiel hat der so genannte Wächterrat die Prüfungskompetenz eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen inne. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Scharia.
- In Deutschland existiert neben den Verfassungsgerichten der einzelnen Bundesländer das Bundesverfassungsgericht. Allerdings stellt dieses Gericht keine Superrevisionsinstanz dar, da die Landesverfassungsgerichte ihre Entscheidungskompetenz aus der jeweiligen Landesverfassung ableiten; insbesondere widerspräche dies auch seinem verfassungsmäßigen Auftrag.
- Die Schweiz verfügt nur über eine eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit, da dem Volk die höchste Souveränität zugebilligt wird. Bundesgesetze sind folglich von den Behörden und Gerichten auch bei Verfassungswidrigkeit anzuwenden. Kantonale Erlasse jeglicher Art sowie Erlasse auf Bundesebene, die nicht Gesetzesrang haben, können hingegen vor dem Bundesgericht angefochten werden. ⓘ
Verfassungspräambeln
Üblicherweise wird Verfassungen eine Präambel vorangestellt, in welcher eine Erklärung über die Motive des Verfassungsgesetzgebers abgegeben oder eine höhere Macht über dem Staat angerufen oder zur Legitimation herangezogen wird. ⓘ
Aktuelle Verfassungen
Europäische Union
Mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte die Europäische Union (EU) erstmals eine eigene Verfassung erhalten. Da die zu diesem Zweck angesetzten Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden jedoch scheiterten, wurde der Verfassungsvertrag als gescheitert erklärt. ⓘ
Stattdessen entschied 2007 der Europäische Rat, die anvisierten Maßnahmen und Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon in die bereits bestehenden Verträge einzubringen. Von einer Verwendung des Wortes „Verfassung“ sowie staatstypischer Symbole wie Flagge und Hymne wurde dabei abgesehen. Dennoch hat das europäische Primärrecht – also vor allem EU-Vertrag, AEU-Vertrag und EU-Grundrechtecharta – den gleichen rechtlichen Rang, wie es der Verfassungsvertrag gehabt hätte; ihm wird daher Verfassungsqualität zuteil. Gleichermaßen ist man sich „weitgehend einig […], dass aber unter Zugrundelegung eines substantiell angereicherten Verfassungsbegriffs Defizite bestehen“. ⓘ
Deutschland
Verfassungsgeschichte
Bereits 1849 hat die Frankfurter Nationalversammlung einen Verfassungsentwurf für ganz Deutschland vorgelegt. Obwohl dieser Entwurf vom preußischen König und anderen Fürsten nicht angenommen wurde, hatte er Einfluss auf die späteren Diskussionen. Eine überregionale deutsche Verfassung wurde erstmals 1867 in Kraft gesetzt, nämlich die Verfassung für den Norddeutschen Bund. Der Entwurf entstand unter Führung von Otto von Bismarck und wurde von den norddeutschen Einzelstaaten akzeptiert. Dann aber beriet der konstituierende Reichstag darüber, der eigens zu diesem Zweck gewählt worden war. Die so entstandene Verfassung war also keine oktroyierte (allein von Monarchen auferlegte), sondern eine vereinbarte Verfassung. Mit kleineren Veränderungen wurde daraus 1870/1871 die Verfassung des Deutschen Reiches. ⓘ
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 löste jene Verfassung ab und etablierte erstmals die Staatsform der Republik für den deutschen Gesamtstaat. Sie erhielt auch, wie der Frankfurter Entwurf, einen Grundrechtskatalog, während die Regelung der Grundrechte zuvor den Einzelstaaten überlassen worden waren. Die Deutschen durften nun neben dem Reichstag auch das Staatsoberhaupt wählen und über Volksentscheide die Politik mitbestimmen. Die Geschichtswissenschaft ist sich uneinig, ob und inwieweit die Verfassung Mitschuld hatte am Untergang der Republik 1933. Offiziell wurde die Weimarer Reichsverfassung nie abgeschafft, aber durch die nationalsozialistische Gesetzgebung und Verfassungswirklichkeit ausgehöhlt. ⓘ
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Verfassungsgeber war der Parlamentarische Rat in Bonn, in den die westdeutschen Landtage 65 Mitglieder gewählt hatten. Aus der Weimarer Verfassung von 1919 wurden Teile in das Grundgesetz übernommen. Der Entwurf bedurfte der Zustimmung der westlichen Besatzungsmächte. Seit 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung für Gesamtdeutschland (vgl. dazu Gemeinsame Verfassungskommission). ⓘ
Da die einzelnen deutschen Länder eigenen Staatscharakter haben und demnach Gliedstaaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Bundesland seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung nach dem Homogenitätsgebot den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG). Fundamentale Grundsätze wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit oder das Föderalismusprinzip betreffende Änderungen des Grundgesetzes selbst werden durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) beschränkt. ⓘ
Verfassungen der deutschen Länder
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Österreich
Allgemeines
Die österreichische Bundesverfassung stellt keine einheitliche Verfassungsurkunde dar, sondern ist vom Gedanken einer „formellen Verfassungspluralität“ geprägt. Die wichtigsten Bundesverfassungsgesetze sind:
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG)
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Verbotsgesetz 1947 und Staatsvertrag von Wien ⓘ
Daneben stehen zahlreiche weitere Gesetze oder Gesetzesteile im Verfassungsrang (Verfassungsgesetze im allgemeinen Sinne). ⓘ
Verfassungen der österreichischen Bundesländer
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Schweiz
Verfassungsgeschichte
Das westeuropäische-amerikanische Verfassungsverständnis verbreitete sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts in der Schweiz. Die von Frankreich aufoktroyierte Helvetische Verfassung von 1798, die Peter Ochs in Paris ausgearbeitet hatte, war die erste moderne schweizerische Verfassung. Sie war der französische Direktorialverfassung von 1795 nachgebildet und wies einen Grundrechtskatalog und eine gewaltenteilige Staatsorganisation auf. Nach dem Zusammenbruch der Helvetischen Republik erhielten zwar alle 19 Orte neue Kantonsverfassungen, auf Bundesebene setzte dagegen eine gewisse Rückentwicklung ein. Die Mediationsakte von 1803 konnte nicht als wirkliche rechtsstaatliche Verfassung aufgefasst werden; entsprechendes gilt für den Bundesvertrag von 1815, der auch nicht als Bundesverfassung, sondern als Allianz der Kantone verstanden wurde. ⓘ
Das rechtsstaatliche Verfassungsdenken kam in der Regeneration ab 1830 zum Durchbruch – in einem knappen Jahr entstanden elf neue Kantonsverfassungen – und wurde mit der Bundesverfassung (BV) 1848 zum rechtlichen Standard: Infolge der Homogenitätsklausel des Art. 5 BV 1848/1874 war dieser Verfassungsbegriff jetzt auch für die Kantone rechtsverbindlich. 1874 erfolgte die Totalrevision der BV; dabei beliess man allerdings viele Bestimmungen der Vorgängerin von 1848 unverändert. Die Kantonsverfassungen wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts häufig total revidiert. Diese Bestrebungen kamen gegen Ende des Jahrhunderts fast ganz zum Erliegen. Erst um die Mitte der 1960er Jahre setzte in den Kantonen eine Welle erfolgreicher Verfassungserneuerung ein; bis 2012 wurden 21 Verfassungen revidiert. Auch die BV wurde nach einem über 30 Jahre dauernden Prozess 1999 total revidiert. Diese Revision beinhaltete die Aktualisierung und die Nachführung des geschriebenen und ungeschriebenen Verfassungsrechts in einer modernen Sprache und übersichtlichen Anordnung, verzichtete aber auf grössere Neuerungen. ⓘ
Verfassungen der Schweizer Kantone
Artikel 51 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft schreibt vor, dass sich „jeder Kanton […] eine demokratische Verfassung [gibt]. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt.“ ⓘ
Zu den einzelnen Verfassungen siehe die jeweiligen Kantons-Artikel, ferner Kantonsregierung und Kantonsparlament. ⓘ
Gemeindeverfassungen
In der Schweiz ist die Gemeindeautonomie traditionell groß (am größten in den Kantonen der Ostschweiz). Die jeweiligen kommunalen Organisationserlasse werden Gemeindeordnung, in den Kantonen Schaffhausen und Graubünden Gemeindeverfassung genannt. Der Begriff „Gemeindeordnung“ bedeutet damit in der Schweiz etwas anderes als in Deutschland, wo er das Landesgesetz bezeichnet, in welchem das Gemeindewesen geregelt wird (siehe Gemeindeordnungen in Deutschland). ⓘ
Liechtenstein
- Liechtenstein: Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ⓘ
Belgien
Großherzogtum Luxemburg
- Luxemburg: Luxemburgische Verfassung ⓘ
Historische Verfassungen
Bayern
- Bayerische Konstitution von 1808
- Verfassung des Königreichs Bayern von 1818
- Bamberger Verfassung von 1919 ⓘ
Baden
- Badische Verfassung von 1818 ⓘ
Hessen
- Verfassung des Großherzogtums Hessen von 1820
- Kurhessische Verfassung von 1831 ⓘ
Preußen
- Preußische Verfassung ⓘ
Sachsen
- Sächsische Verfassung von 1831 ⓘ
Deutscher Bund
- Deutsche Bundesakte
- Wiener Schlussakte
- Verfassung der Paulskirche (Verfassung des deutschen Reichs, 1849) ⓘ
Deutsches Reich
- Bismarcksche Reichsverfassung (Verfassung des Deutschen Reichs, 1871)
- Weimarer Verfassung (Verfassung des Deutschen Reichs, 1919–1949) ⓘ
DDR
- Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (1949, neu 1968, revidiert 1974) ⓘ
Österreich
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Schweizerische Eidgenossenschaft
- die Struktur des Bundes der Alten Eidgenossenschaft vor 1798
- die erste Helvetische Verfassung von 1798
- Verfassung von Malmaison von 1801 (von Napoléon vorgegeben)
- Die Zweite Helvetische Verfassung von 1802 ⓘ
Nichtstaatliche Verfassungen
Dokumente mit Verfassungscharakter kennen viele Weltreligionen; sie sind durchwegs älter als die Verfassungen neuzeitlicher Staaten. Ein Beispiel ist die Kodifizierung des mosaischen Rechts unter Esra um die Mitte des 5. vorchristlichen Jahrhunderts. ⓘ
Unter dem Schlagwort corporate government gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, um vornehmlich eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen. ⓘ