Staat
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Ein Staat ist eine zentralisierte politische Organisation, die einer Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet Regeln auferlegt und durchsetzt. Es gibt keine unumstrittene Definition des Begriffs "Staat". Eine weit verbreitete Definition stammt von dem deutschen Soziologen Max Weber: Ein "Staat" ist ein Gemeinwesen, das ein Monopol auf die legitime Anwendung von Gewalt aufrechterhält, obwohl auch andere Definitionen nicht unüblich sind. Ein Staat schließt die Existenz einer Gesellschaft nicht aus, wie z. B. staatenlose Gesellschaften wie die Haudenosaunee-Konföderation, die "keine rein oder sogar hauptsächlich politischen Institutionen oder Rollen haben". Ob ein Staat gescheitert ist, hängt davon ab, auf welcher Ebene er regiert wird, wobei die Regierung als der grundlegende Apparat des heutigen Staates angesehen wird. ⓘ
In einer föderalen Union wird der Begriff "Staat" manchmal verwendet, um sich auf die föderierten Gemeinwesen zu beziehen, aus denen sich die Föderation zusammensetzt. (Andere Begriffe, die in solchen föderalen Systemen verwendet werden, können "Provinz", "Region" oder andere Begriffe sein). ⓘ
Der größte Teil der menschlichen Bevölkerung lebt seit Jahrtausenden in einem Staatssystem; während des größten Teils der Vorgeschichte lebten die Menschen jedoch in staatenlosen Gesellschaften. Die frühesten Formen von Staaten entstanden vor etwa 5 500 Jahren, als die Regierungen in Verbindung mit dem raschen Wachstum der Städte, der Erfindung der Schrift und der Kodifizierung neuer Formen der Religion staatliche Kapazitäten erhielten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine Vielzahl von Staatsformen, die sich auf viele verschiedene Rechtfertigungen für ihre Existenz beriefen (wie göttliches Recht, die Theorie des Gesellschaftsvertrags usw.). Heute ist der moderne Nationalstaat die vorherrschende Form des Staates, dem die Menschen unterworfen sind. ⓘ
Staat (ugs. bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften. Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung zukommt – nach Ansicht einiger bei der Ausübung von (politischer) Macht; nach Ansicht anderer hinsichtlich sowohl der Entfaltung des Einzelnen als auch der Gesellschaft. ⓘ
Etymologie
Das Wort Staat und seine Entsprechungen in einigen anderen europäischen Sprachen (stato im Italienischen, estado im Spanischen und Portugiesischen, état im Französischen, Staat im Deutschen) leiten sich letztlich von dem lateinischen Wort status ab, das "Zustand, Umstände" bedeutet. Das lateinische Wort status leitet sich von stare, "stehen", "bleiben" oder "dauerhaft sein" ab und verleiht dem politischen Gebilde somit eine heilige oder magische Bedeutung. ⓘ
Das englische Substantiv state in der allgemeinen Bedeutung "Zustand, Umstände" ist älter als die politische Bedeutung. Es wurde um 1200 sowohl aus dem Altfranzösischen als auch direkt aus dem Lateinischen in das Mittelenglische übernommen. ⓘ
Mit der Wiederbelebung des römischen Rechts im Europa des 14. Jahrhunderts bezog sich der Begriff auf die rechtliche Stellung von Personen (z. B. die verschiedenen "Stände des Reiches" - Adelige, Bürgerliche und Geistliche) und insbesondere auf den besonderen Status des Königs. Die höchsten Stände, im Allgemeinen diejenigen mit dem größten Reichtum und dem höchsten sozialen Rang, waren diejenigen, die die Macht innehatten. Das Wort war auch mit römischen Vorstellungen (die auf Cicero zurückgehen) über den "status rei publicae", den "Zustand der öffentlichen Angelegenheiten", verbunden. Im Laufe der Zeit verlor das Wort seinen Bezug zu bestimmten sozialen Gruppen und wurde mit der Rechtsordnung der gesamten Gesellschaft und dem Apparat zu ihrer Durchsetzung in Verbindung gebracht. ⓘ
Die Werke Machiavellis aus dem frühen 16. Jahrhundert (vor allem Der Fürst) spielten eine zentrale Rolle bei der Popularisierung des Wortes "Staat" in einem seiner heutigen Bedeutung ähnlichen Sinn. Die Gegenüberstellung von Kirche und Staat stammt noch aus dem 16. Jahrhundert. Die nordamerikanischen Kolonien wurden bereits in den 1630er Jahren als "Staaten" bezeichnet. Der Ausdruck l'Etat, c'est moi ("Ich bin der Staat"), der Ludwig XIV. zugeschrieben wird, ist zwar wahrscheinlich apokryph, wird aber im späten 18. ⓘ
Definition
Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens über die Definition des Staates. Der Begriff "Staat" bezieht sich auf eine Reihe unterschiedlicher, aber miteinander verbundener und sich häufig überschneidender Theorien über eine Reihe von politischen Phänomenen. Nach Walter Scheidel haben die gängigen Definitionen des Staates Folgendes gemeinsam: "Zentralisierte Institutionen, die einer territorial begrenzten Bevölkerung Regeln auferlegen und diese mit Gewalt durchsetzen; eine Unterscheidung zwischen den Herrschenden und den Beherrschten; und ein Element der Autonomie, Stabilität und Differenzierung. Diese Merkmale unterscheiden den Staat von weniger stabilen Organisationsformen, wie z. B. der Ausübung der Zentralgewalt. ⓘ
Die am häufigsten verwendete Definition stammt von Max Weber, der den Staat als eine obligatorische politische Organisation mit einer zentralisierten Regierung beschreibt, die das Monopol der legitimen Gewaltanwendung in einem bestimmten Gebiet aufrechterhält. Weber schreibt, dass der Staat "eine menschliche Gemeinschaft ist, die (erfolgreich) das Monopol der legitimen Anwendung von physischer Gewalt innerhalb eines bestimmten Territoriums beansprucht". ⓘ
Charles Tilly definiert Staaten als "zwangsausübende Organisationen, die sich von Haushalten und Verwandtschaftsgruppen unterscheiden und in gewisser Hinsicht eindeutigen Vorrang vor allen anderen Organisationen innerhalb wesentlicher Territorien haben". Tilly bezieht neben Nationalstaaten auch Stadtstaaten, Theokratien und Imperien in seine Definition ein, schließt aber Stämme, Verwandtschaftsgruppen, Firmen und Kirchen aus. Laut Tilly traten Staaten erstmals um 990 in Erscheinung, wurden aber nach 1490 besonders bekannt. Tilly definiert die "wesentlichen Minimalaktivitäten" eines Staates wie folgt:
- Kriegsführung - "Beseitigung oder Neutralisierung der eigenen Rivalen".
- Staatsgründung - "Beseitigung oder Neutralisierung der Rivalen innerhalb des eigenen Territoriums".
- Schutz - "Beseitigung oder Neutralisierung der Feinde der eigenen Klienten".
- Extraktion - "Beschaffung der Mittel zur Durchführung der ersten drei Aktivitäten".
- Schlichtung - "autoritative Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Bevölkerung".
- Verteilung - "Eingriff in die Verteilung von Gütern unter den Mitgliedern der Bevölkerung".
- Produktion - "Kontrolle der Herstellung und Umwandlung der von der Bevölkerung produzierten Güter und Dienstleistungen". ⓘ
Moderne akademische Definitionen des Staates beinhalten häufig das Kriterium, dass ein Staat als solcher von der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden muss. ⓘ
Das liberale Denken bietet eine weitere mögliche Teleologie des Staates. Nach John Locke ist das Ziel des Staates oder des Gemeinwesens "die Erhaltung des Eigentums" (Zweite Abhandlung über die Regierung), wobei sich "Eigentum" bei Locke nicht nur auf persönlichen Besitz, sondern auch auf das Leben und die Freiheit des Einzelnen bezieht. In diesem Sinne bildet der Staat die Grundlage für den sozialen Zusammenhalt und die Produktivität, indem er Anreize für die Schaffung von Wohlstand schafft, indem er den Schutz von Leben, Freiheit und persönlichem Eigentum garantiert. Die Bereitstellung öffentlicher Güter wird von einigen wie Adam Smith als zentrale Funktion des Staates angesehen, da diese Güter andernfalls nicht ausreichend zur Verfügung stehen würden. Tilly hat die Darstellung des Staates als Ergebnis eines Gesellschaftsvertrags oder der Bereitstellung von Dienstleistungen auf einem freien Markt in Frage gestellt - er charakterisiert den Staat eher als Schutzgelderpressung im Sinne des organisierten Verbrechens. ⓘ
Während Wirtschafts- und Politikphilosophen die monopolistische Tendenz von Staaten bestritten haben, argumentiert Robert Nozick, dass die Anwendung von Gewalt von Natur aus zur Monopolisierung tendiert. ⓘ
Eine weitere allgemein akzeptierte Definition des Staates ist die des Übereinkommens von Montevideo über die Rechte und Pflichten der Staaten aus dem Jahr 1933. Darin heißt es, dass "der Staat als Person des Völkerrechts folgende Voraussetzungen erfüllen sollte: (a) eine ständige Bevölkerung, (b) ein abgegrenztes Territorium, (c) eine Regierung und (d) die Fähigkeit, Beziehungen mit anderen Staaten einzugehen". Und dass "[d]er Bundesstaat in den Augen des Völkerrechts eine einzige Person darstellt". ⓘ
Das Definitionsproblem wird dadurch erschwert, dass "Staat" und "Regierung" im allgemeinen Sprachgebrauch und sogar in einigen akademischen Diskursen häufig als Synonyme verwendet werden. Nach diesem Definitionsschema sind die Staaten nicht-physische Personen des Völkerrechts, Regierungen sind Organisationen von Menschen. Die Beziehung zwischen einer Regierung und ihrem Staat ist die einer Vertretung und einer bevollmächtigten Vertretung. ⓘ
Von der Staatsqualität zu unterscheiden ist die Anerkennung von Staaten. Eine solche Anerkennung hat nach der überwiegend vertretenen Auffassung in der Lehre und der Staatenpraxis eine rein deklaratorische Wirkung, das heißt, sie ist für die Eigenschaft des anerkannten Staates, ein Staat zu sein, nicht konstitutiv. Allerdings kommt der Anerkennung rein faktisch eine starke Indizwirkung zu, durch die auf die völkerrechtliche Existenz als Staat geschlossen werden kann, wobei auf die Völkerrechtssubjektivität und nicht allein „auf Staatlichkeit“ abgestellt wird. Nach der konstitutiven Lehre ist die Anerkennung durch Drittstaaten ein konstituierendes Element der Staatlichkeit. ⓘ
Von der Anerkennung von Staaten wiederum zu unterscheiden ist die Anerkennung von Regierungen. Diese bedeutet die Feststellung, dass ein bestimmtes Regime rechtmäßiger Inhaber der Staatsgewalt eines Staates ist. Da die Anerkennung einer Regierung begrifflich bereits die Anerkennung des jeweiligen Staates voraussetzt, kommt ihr nur bei einer Verweigerung der formellen Anerkennung eigenständige Bedeutung zu. Dies betrifft insbesondere Fälle der Machtübernahme einer nicht (demokratisch) legitimierten Regierung – was auch ursächlich für ein sogenanntes stabilisiertes De-facto-Regime sein kann, also „Herrschaftsverbände, die sich für längere Zeit auf einem bestimmten Gebiet behaupten und dieses unter Ausschluß anderer Mächte effektiv beherrschen“ – zum Beispiel infolge eines Militärputsches. ⓘ
Feststellen lässt sich, dass bei der Anerkennung von Staaten immer häufiger politische Kriterien eine wichtige Rolle spielen. Dies hat insbesondere die Anerkennung der Republik Kosovo gezeigt. Beobachten lässt sich zudem, dass Staaten zunehmend nur dann international anerkannt werden, wenn sie elementare Standards beachten, die sich aus dem Völkerrecht ergeben. Dazu gehört zum Beispiel eine demokratische Verfasstheit. Vergleichbare Beobachtungen lassen sich außerdem hinsichtlich der Anerkennung von Regierungen machen. ⓘ
Bernd Loudwin schrieb 1983, auf zwei Quellen verweisend: „Ebenso wie die Tobar-Doktrin, die sich nicht durchgesetzt hat, blieb die Estrada-Doktrin [Anm.: von 1930] im wesentlichen auf eine historisch-politische Rolle beschränkt.“ ⓘ
Kasuistik der weltweiten Anerkennung ⓘ
Insgesamt gibt es 194 (von der UNO bzw. den UN-Mitgliedern) anerkannte souveräne Staaten, siehe Liste der Staaten der Erde und die Norm ISO 3166. Darunter fallen die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie der Vatikanstaat. Dem Heiligen Stuhl (nicht dem Staat der Vatikanstadt) und dem Staat Palästina gewährt die UN-Generalversammlung einen Beobachterstatus. ⓘ
Arten von Staaten
Charles Tilly unterschied zwischen Imperien, Theokratien, Stadtstaaten und Nationalstaaten. Nach Michael Mann gibt es vier beständige Arten von Staatstätigkeiten:
- Aufrechterhaltung der inneren Ordnung
- Militärische Verteidigung und Aggression
- Aufrechterhaltung der Kommunikationsinfrastruktur
- Wirtschaftliche Umverteilung ⓘ
Josep Colomer unterschied zwischen Imperien und Staaten wie folgt:
- Imperien waren weitaus größer als Staaten
- Imperien hatten keine festen oder dauerhaften Grenzen, während ein Staat feste Grenzen hatte.
- Imperien hatten einen "Verbund verschiedener Gruppen und territorialer Einheiten mit asymmetrischen Verbindungen zum Zentrum", während ein Staat "die oberste Autorität über ein Gebiet und eine Bevölkerung" hatte.
- Imperien verfügten über mehrstufige, sich überschneidende Zuständigkeiten, während ein Staat ein Monopol und eine Homogenisierung anstrebte.
Nach Michael Hechter und William Brustein unterscheidet sich der moderne Staat von "Bünden unabhängiger Städte, Imperien, Föderationen, die durch eine lockere zentrale Kontrolle zusammengehalten werden, und theokratischen Föderationen" durch vier Merkmale:
- Der moderne Staat strebte nach territorialer Expansion und Konsolidierung und erreichte diese auch.
- Der moderne Staat erlangte eine noch nie dagewesene Kontrolle über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aktivitäten innerhalb seiner Grenzen
- Der moderne Staat richtete Herrschaftsinstitutionen ein, die von anderen Institutionen getrennt waren.
- Der Herrscher des modernen Staates war weitaus besser in der Lage, die Mittel der Gewalt zu monopolisieren. ⓘ
Staaten können von politischen Philosophen als souverän eingestuft werden, wenn sie nicht von einer anderen Macht oder einem anderen Staat abhängig oder unterworfen sind. Andere Staaten sind einer externen Souveränität oder Hegemonie unterworfen, wobei die letztendliche Souveränität bei einem anderen Staat liegt. Viele Staaten sind Bundesstaaten, die an einer föderalen Union beteiligt sind. Ein Bundesstaat ist eine territoriale und verfassungsmäßige Gemeinschaft, die Teil einer Föderation ist. (Solche Staaten unterscheiden sich von souveränen Staaten dadurch, dass sie einen Teil ihrer hoheitlichen Befugnisse an eine föderale Regierung übertragen haben. ⓘ
Man kann Staaten allgemein und manchmal leicht (aber nicht unbedingt sinnvoll) nach ihrer offensichtlichen Zusammensetzung oder Ausrichtung klassifizieren. Das Konzept des Nationalstaats, das theoretisch oder idealerweise mit einer "Nation" gleichzusetzen ist, wurde im 20. Jahrhundert in Europa sehr populär, kam aber anderswo oder zu anderen Zeiten kaum vor. Im Gegensatz dazu haben einige Staaten versucht, aus ihrem multiethnischen oder multinationalen Charakter eine Tugend zu machen (z. B. das habsburgische Österreich-Ungarn oder die Sowjetunion), und haben einigende Merkmale wie Autokratie, monarchische Legitimität oder Ideologie hervorgehoben. Andere Staaten, oft faschistische oder autoritäre Staaten, förderten staatlich sanktionierte Vorstellungen von rassischer Überlegenheit. Andere Staaten können Ideen von Gemeinsamkeit und Inklusivität in den Vordergrund stellen: man denke nur an die res publica des antiken Roms und die Rzeczpospolita von Polen-Litauen, die in der modernen Republik Anklänge findet. Das Konzept der Tempelstaaten, in deren Mittelpunkt religiöse Heiligtümer stehen, taucht in einigen Diskussionen über die antike Welt auf. Relativ kleine Stadtstaaten, einst eine relativ häufige und oft erfolgreiche Form des Gemeinwesens, sind in der Neuzeit seltener geworden und haben an Bedeutung verloren. Zu den heutigen unabhängigen Stadtstaaten gehören Vatikanstadt, Monaco und Singapur. Andere Stadtstaaten überleben als Bundesstaaten, wie die heutigen deutschen Stadtstaaten, oder als autonome Einheiten mit begrenzter Souveränität, wie Hongkong, Gibraltar und Ceuta. In gewissem Maße wird die städtische Sezession, d. h. die Schaffung eines neuen (souveränen oder föderalen) Stadtstaates, zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Städten wie London weiterhin diskutiert. ⓘ
Staat und Regierung
Ein Staat kann von einer Regierung unterschieden werden. Der Staat ist die Organisation, während die Regierung eine bestimmte Gruppe von Menschen ist, die Verwaltungsbürokratie, die den Staatsapparat zu einem bestimmten Zeitpunkt kontrolliert. Das heißt, Regierungen sind die Mittel, mit denen die Staatsgewalt ausgeübt wird. Staaten werden durch eine ständige Abfolge von verschiedenen Regierungen bedient. Staaten sind immaterielle und nicht-physische soziale Objekte, während Regierungen Gruppen von Menschen mit bestimmten Zwangsbefugnissen sind. ⓘ
Jede aufeinanderfolgende Regierung setzt sich aus einer spezialisierten und privilegierten Gruppe von Personen zusammen, die die politische Entscheidungsfindung monopolisieren und durch ihren Status und ihre Organisation von der Bevölkerung als Ganzes getrennt sind. ⓘ
Staaten und Nationalstaaten
Staaten lassen sich auch vom Konzept der "Nation" unterscheiden, wobei sich "Nation" auf eine kulturell-politische Gemeinschaft von Menschen bezieht. Ein Nationalstaat bezieht sich auf eine Situation, in der eine einzige Ethnie mit einem bestimmten Staat verbunden ist. ⓘ
Staat und Zivilgesellschaft
Im klassischen Denken wurde der Staat sowohl mit der politischen Gesellschaft als auch mit der Zivilgesellschaft als Form der politischen Gemeinschaft gleichgesetzt, während das moderne Denken den Nationalstaat als politische Gesellschaft von der Zivilgesellschaft als Form der Wirtschaftsgesellschaft unterscheidet. Im modernen Denken wird also der Staat der Zivilgesellschaft gegenübergestellt. ⓘ
Antonio Gramsci vertrat die Auffassung, dass die Zivilgesellschaft der primäre Ort politischer Aktivität ist, weil dort alle Formen der "Identitätsbildung, des ideologischen Kampfes, der Aktivitäten der Intellektuellen und des Aufbaus von Hegemonie stattfinden", und dass die Zivilgesellschaft der Nexus ist, der die wirtschaftliche und die politische Sphäre verbindet. Aus den kollektiven Aktionen der Zivilgesellschaft entsteht das, was Gramsci die "politische Gesellschaft" nennt, die er von der Vorstellung des Staates als Gemeinwesen unterscheidet. Er stellte fest, dass die Politik kein "einseitiger Prozess des politischen Managements" sei, sondern dass die Aktivitäten der zivilen Organisationen die Aktivitäten der politischen Parteien und der staatlichen Institutionen bedingten und ihrerseits von diesen bedingt würden. Louis Althusser argumentierte, dass zivile Organisationen wie Kirche, Schule und Familie Teil eines "ideologischen Staatsapparats" sind, der den "repressiven Staatsapparat" (wie Polizei und Militär) bei der Reproduktion sozialer Beziehungen ergänzt. ⓘ
Jürgen Habermas sprach von einer öffentlichen Sphäre, die sich sowohl von der wirtschaftlichen als auch von der politischen Sphäre unterscheidet. ⓘ
Angesichts der Rolle, die viele gesellschaftliche Gruppen bei der Entwicklung der öffentlichen Politik spielen, und der weitreichenden Verbindungen zwischen der staatlichen Bürokratie und anderen Institutionen ist es immer schwieriger geworden, die Grenzen des Staates zu bestimmen. Privatisierung, Verstaatlichung und die Schaffung neuer Regulierungsbehörden verändern auch die Grenzen des Staates im Verhältnis zur Gesellschaft. Oft ist die Natur von quasi-autonomen Organisationen unklar, was unter Politikwissenschaftlern zu Diskussionen darüber führt, ob sie Teil des Staates oder der Zivilgesellschaft sind. Einige Politikwissenschaftler ziehen es daher vor, von politischen Netzwerken und dezentraler Steuerung in modernen Gesellschaften zu sprechen, anstatt von staatlichen Bürokratien und direkter staatlicher Kontrolle über die Politik. ⓘ
Staatliche Symbole
- Flagge
- Wappen oder nationales Emblem
- Siegel oder Stempel
- nationale Devise
- Landesfarben
- Nationalhymne ⓘ
Geschichte
Die ersten Staatsformen entstanden immer dann, wenn es möglich war, die Macht auf Dauer zu zentralisieren. Landwirtschaft und eine sesshafte Bevölkerung wurden als notwendige Voraussetzungen für die Bildung von Staaten genannt. Bestimmte Arten der Landwirtschaft sind der Staatsbildung eher förderlich, wie z. B. Getreide (Weizen, Gerste, Hirse), da sie sich für eine konzentrierte Produktion, Besteuerung und Lagerung eignen. Landwirtschaft und Schrift werden fast überall mit diesem Prozess in Verbindung gebracht: Landwirtschaft, weil sie das Entstehen einer sozialen Klasse von Menschen ermöglichte, die nicht die meiste Zeit damit verbringen mussten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und Schrift (oder ein Äquivalent der Schrift, wie die Quipus der Inka), weil sie die Zentralisierung wichtiger Informationen ermöglichte. Die Bürokratisierung ermöglichte die Ausbreitung über große Territorien. ⓘ
Die ersten bekannten Staaten wurden in Ägypten, Mesopotamien, Indien, China, Mesoamerika und den Anden gegründet. Erst in der relativen Neuzeit haben Staaten die alternativen "staatenlosen" Formen der politischen Organisation von Gesellschaften überall auf der Welt fast vollständig verdrängt. Wandernde Gruppen von Jägern und Sammlern und sogar recht große und komplexe Stammesgesellschaften, die auf Viehzucht oder Ackerbau basierten, haben ohne eine spezialisierte staatliche Vollzeitorganisation existiert, und diese "staatenlosen" Formen der politischen Organisation haben sich in der Tat während der gesamten Vorgeschichte und eines Großteils der Geschichte der menschlichen Spezies und Zivilisation durchgesetzt. ⓘ
Die primären konkurrierenden Organisationsformen zum Staat waren religiöse Organisationen (wie die Kirche) und Stadtrepubliken. ⓘ
Seit dem späten 19. Jahrhundert ist praktisch das gesamte bewohnbare Land der Welt in Gebiete mit mehr oder weniger eindeutigen Grenzen aufgeteilt, die von verschiedenen Staaten beansprucht werden. Zuvor waren große Landstriche entweder unbesiedelt oder unbewohnt oder von nomadischen Völkern bewohnt, die nicht in Staaten organisiert waren. Aber auch innerhalb der heutigen Staaten gibt es riesige Wildnisgebiete wie den Amazonas-Regenwald, die unbewohnt sind oder ausschließlich oder überwiegend von indigenen Völkern bewohnt werden (und von denen einige unkontaktiert bleiben). Außerdem gibt es so genannte "gescheiterte Staaten", die de facto nicht die Kontrolle über ihr gesamtes beanspruchtes Gebiet haben oder in denen diese Kontrolle in Frage gestellt wird. Derzeit umfasst die internationale Gemeinschaft rund 200 souveräne Staaten, von denen die große Mehrheit in den Vereinten Nationen vertreten ist. ⓘ
Prähistorische staatenlose Gesellschaften
Während des größten Teils der Menschheitsgeschichte haben die Menschen in staatenlosen Gesellschaften gelebt, die sich durch das Fehlen einer konzentrierten Autorität und durch das Fehlen großer Ungleichheiten bei der wirtschaftlichen und politischen Macht auszeichnen. ⓘ
Der Anthropologe Tim Ingold schreibt:
Es reicht nicht aus, in einer inzwischen ziemlich veralteten anthropologischen Redewendung festzustellen, dass Jäger und Sammler in "staatenlosen Gesellschaften" leben, als ob ihr soziales Leben irgendwie fehlte oder unvollendet war und darauf wartete, durch die evolutionäre Entwicklung eines Staatsapparats vervollständigt zu werden. Vielmehr ist das Prinzip ihrer Sozialität, wie Pierre Clastres es formuliert hat, grundsätzlich gegen den Staat gerichtet. ⓘ
Neolithische Periode
Während des Neolithikums erlebten die menschlichen Gesellschaften bedeutende kulturelle und wirtschaftliche Veränderungen, darunter die Entwicklung der Landwirtschaft, die Bildung sesshafter Gesellschaften und fester Siedlungen, eine zunehmende Bevölkerungsdichte sowie die Verwendung von Keramik und komplexeren Werkzeugen. ⓘ
Die sesshafte Landwirtschaft führte zur Entwicklung von Eigentumsrechten, zur Domestizierung von Pflanzen und Tieren und zur Vergrößerung der Familien. Sie bildete auch die Grundlage für die zentralisierte Staatsform, da sie einen großen Überschuss an Nahrungsmitteln produzierte, was zu einer komplexeren Arbeitsteilung führte, da die Menschen sich auf andere Aufgaben als die Nahrungsmittelproduktion spezialisieren konnten. Frühe Staaten zeichneten sich durch stark geschichtete Gesellschaften aus, mit einer privilegierten und wohlhabenden herrschenden Klasse, die einem Monarchen unterstellt war. Die herrschenden Klassen begannen, sich durch Formen der Architektur und andere kulturelle Praktiken zu unterscheiden, die sich von denen der untergeordneten Arbeiterklassen abhoben. ⓘ
In der Vergangenheit wurde angenommen, dass der Zentralstaat entwickelt wurde, um große öffentliche Bauvorhaben (wie z. B. Bewässerungssysteme) zu verwalten und komplexe Volkswirtschaften zu regulieren. Moderne archäologische und anthropologische Beweise stützen diese These jedoch nicht und weisen auf die Existenz mehrerer nicht-stratifizierter und politisch dezentralisierter komplexer Gesellschaften hin. ⓘ
Das antike Eurasien
Mesopotamien wird im Allgemeinen als der Ort der frühesten Zivilisation oder komplexen Gesellschaft angesehen, d. h. es gab Städte, Arbeitsteilung, soziale Konzentration von Reichtum in Form von Kapital, ungleiche Verteilung von Reichtum, herrschende Klassen, gemeinschaftliche Bindungen, die eher auf dem Wohnsitz als auf Verwandtschaft beruhten, Fernhandel, monumentale Architektur, standardisierte Formen von Kunst und Kultur, Schrift, Mathematik und Wissenschaft. Es war die erste schriftkundige Zivilisation der Welt und schuf die ersten schriftlichen Gesetze. Ab etwa 3000 v. Chr. verbreitete sich die Bronzemetallurgie in Afro-Eurasien und führte zu einer militärischen Revolution in der Verwendung von Bronzewaffen, die den Aufstieg von Staaten ermöglichte. ⓘ
Klassisches Altertum
Obwohl es bereits vor der Entstehung des antiken griechischen Reiches Staatsformen gab, waren die Griechen das erste Volk, von dem bekannt ist, dass es ausdrücklich eine politische Staatsphilosophie formulierte und die politischen Institutionen rational analysierte. Zuvor wurden Staaten mit Hilfe von religiösen Mythen beschrieben und gerechtfertigt. ⓘ
Die griechischen Stadtstaaten und die römische Republik brachten einige wichtige politische Innovationen der klassischen Antike hervor. Die griechischen Stadtstaaten vor dem 4. Jahrhundert gewährten ihrer freien Bevölkerung das Bürgerrecht, und in Athen wurden diese Rechte mit einer direktdemokratischen Regierungsform kombiniert, die in der politischen Denkweise und Geschichte ein langes Nachleben haben sollte. ⓘ
Der Feudalstaat
Im Mittelalter war der Staat in Europa nach dem Prinzip des Feudalismus organisiert, und die Beziehung zwischen Herr und Vasall wurde zum zentralen Element der sozialen Organisation. Der Feudalismus führte zur Herausbildung größerer sozialer Hierarchien. ⓘ
Durch die Formalisierung der Steuerkämpfe zwischen dem Monarchen und anderen Teilen der Gesellschaft (insbesondere dem Adel und den Städten) entstand der so genannte Ständestaat, der durch Parlamente gekennzeichnet war, in denen wichtige gesellschaftliche Gruppen mit dem König über rechtliche und wirtschaftliche Fragen verhandelten. Diese Reichsstände entwickelten sich manchmal in Richtung vollwertiger Parlamente, verloren aber manchmal in ihren Kämpfen mit dem Monarchen, was zu einer stärkeren Zentralisierung der Gesetzgebung und der militärischen Macht in seinen Händen führte. Ab dem 15. Jahrhundert führte dieser Zentralisierungsprozess zur Entstehung des absolutistischen Staates. ⓘ
Der moderne Staat
Die kulturelle und nationale Homogenisierung spielte eine wichtige Rolle bei der Entstehung des modernen Staatswesens. Seit der Zeit des Absolutismus sind die Staaten weitgehend national organisiert. Der Begriff des Nationalstaats ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Nationalstaat. Selbst in den ethnisch homogensten Gesellschaften gibt es nicht immer eine vollständige Übereinstimmung zwischen Staat und Nation, weshalb der Staat häufig eine aktive Rolle bei der Förderung des Nationalismus durch die Betonung gemeinsamer Symbole und der nationalen Identität übernimmt. ⓘ
Charles Tilly argumentiert, dass die Zahl der Staaten in Westeuropa vom Spätmittelalter bis zur Frühen Neuzeit im Zuge eines Prozesses der Staatsbildung rapide abnahm. Andere Forscher bestreiten, dass ein solcher Rückgang stattgefunden hat. ⓘ
Hendrik Spruyt zufolge unterscheidet sich der moderne Staat in zwei wesentlichen Aspekten von seinen Vorgängerstaaten: (1) Moderne Staaten verfügen über eine größere Fähigkeit, in ihre Gesellschaften einzugreifen, und (2) moderne Staaten stützen sich auf das Prinzip der internationalen Rechtssouveränität und der rechtlichen Gleichwertigkeit der Staaten. Diese beiden Merkmale begannen sich im Spätmittelalter herauszubilden, aber die moderne Staatsform brauchte Jahrhunderte, um sich fest zu etablieren. Weitere Merkmale moderner Staaten sind, dass sie in der Regel als einheitliche nationale Gemeinwesen organisiert sind und über eine rational-legale Bürokratie verfügen. ⓘ
Die souveräne Gleichheit hat sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der Entkolonialisierung vollständig durchgesetzt. Adom Getachew schreibt, dass der völkerrechtliche Rahmen für die Volkssouveränität erst mit der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker von 1960 geschaffen wurde. ⓘ
Theorien zur Entstehung des Staates
Früheste Staaten
Die Theorien über die Entstehung der frühesten Staaten betonen den Getreideanbau und die Sesshaftigkeit der Bevölkerung als notwendige Voraussetzungen. Einige argumentieren, dass der Klimawandel zu einer stärkeren Konzentration der menschlichen Bevölkerung in der Nähe von schwindenden Wasserwegen führte. ⓘ
Der moderne Staat
Hendrik Spruyt unterscheidet drei prominente Kategorien von Erklärungen für die Entstehung des modernen Staates als vorherrschendes Gemeinwesen: (1) sicherheitsbasierte Erklärungen, die die Rolle der Kriegsführung betonen, (2) wirtschaftsbasierte Erklärungen, die Handel, Eigentumsrechte und Kapitalismus als treibende Kräfte für die Staatsbildung hervorheben, und (3) institutionalistische Theorien, die den Staat als eine Organisationsform ansehen, die besser in der Lage ist, Konflikte und Kooperationsprobleme zu lösen als konkurrierende politische Organisationen. ⓘ
Nach Philip Gorski und Vivek Swaroop Sharma ist der "neodarwinistische" Rahmen für die Entstehung souveräner Staaten die vorherrschende Erklärung in der Wissenschaft. Der neodarwinistische Rahmen betont, wie der moderne Staat als dominante Organisationsform durch natürliche Selektion und Wettbewerb entstanden ist. ⓘ
Theorien über die Funktion des Staates
Die meisten politischen Theorien über den Staat lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen. Die ersten sind als "liberale" oder "konservative" Theorien bekannt, die den Kapitalismus als gegeben betrachten und sich dann auf die Funktion des Staates in der kapitalistischen Gesellschaft konzentrieren. Diese Theorien neigen dazu, den Staat als eine neutrale, von der Gesellschaft und der Wirtschaft getrennte Einheit zu betrachten. Marxistische und anarchistische Theorien hingegen sehen die Politik als eng mit den wirtschaftlichen Beziehungen verknüpft an und betonen das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher und politischer Macht. Sie sehen den Staat als parteiisches Instrument, das in erster Linie den Interessen der Oberschicht dient. ⓘ
Anarchistische Perspektive
Der Anarchismus ist eine politische Philosophie, welche den Staat als unmoralisch, unnötig oder schädlich erachtet und stattdessen eine staaten- und klassenlose Gesellschaft oder Anarchie fordert. ⓘ
Anarchisten glauben, dass der Staat von Natur aus ein Instrument der Herrschaft und Unterdrückung darstellt, dabei ist es logisch betrachtet völlig egal, wer die Kontrolle über einen Staat ausübt. In der Tat sind die Linien, welche die Regierung und den Privathandel trennen, so verschwommen, als könnten sie genauso gut nicht vorhanden sein. Anarchisten weisen darauf hin, dass der Staat über das Monopol auf die rechtliche Anwendung von Gewalt verfügt und somit den Menschen ihre natürlichen Rechte stets hinfort nehmen kann. Sie sind der Meinung, dass die revolutionäre Eroberung der Staatsmacht nicht ein politisches Ziel sein darf. Dagegen sind Anarchisten überzeugt davon, dass der Staatsapparat komplett zerlegt werden sollte und soziale Beziehungen auf eine andere Weise geschaffen werden müssen, welche nicht die Staatsmacht zur Grundlage haben darf. Modelle für eine weltweite Bewegung in Richtung echter staatenloser, d. h. klassenloser anarchistischer Basis-Demokratie, Genossenschaftswirtschaft und die allmähliche Auflösung der bürokratischen Nationalstaaten samt all seiner hierarchischen Institutionen existieren. Organisation begründet auf Räte, Versammlungen und Volksmilizen, das Eigentum des Regimes (des Staates) geht bei einer solchen staatenlosen Organisationsform allen Orts in den Besitz der arbeiterselbstverwalteten Genossenschaften über, wie ein Beispiel in Rojava, dem kurdischen Siedlungsgebiet in Syrien, zeigt. ⓘ
Innerhalb eines Staates, welcher immer mehr oder weniger zentralisiert ist und somit immer eine hierarchische Klassengesellschaften darstellt (das liegt im Wesen des Kapitalismus und ist inhärenter Bestandteil des Wirtschaftssystems), kann es logischerweise keinerlei klassenlose Gesellschaften geben. Denn allein Geld schafft bereits Ungleichheiten. Folglich kann es somit innerhalb eines Staates niemals eine klassenlose Gesellschaft geben, geschweige denn möglich sein. Daher wollen Anarchisten Staaten abschaffen und im Idealfall auch das Geld durch die Solidarwirtschaft ersetzen, um egalitäre, d. h. klassenlose Gesellschaften der vollständigen Autonomie und einer möglichst großen Autarkie wiederherzustellen. Alle Aufgaben, die diese autonomen Gemeinschaften, Städte, Dörfer und Gemeinden nicht selbst erledigen können und die bisher vom Staat erledigt wurden, wie z. B. Umweltschutz, Raumfahrt, Verteidigung usw., sollen nach dem kropotkinschen Modell der „Vereinten Föderation“ von ebendieser Föderation erledigt werden. Ihr dürfen die freien Gemeinden, ohne dazu gezwungen oder genötigt zu werden, beitreten, was den Staat in all seinen Funktionen, die Privilegien Einzelner zu bewahren, ersetzen und komplett überflüssig machen soll. Dass dieses System eine höhere Form der Ordnung darstellt und auch in der Realität sogar besser funktionierte als in der bloßen Theorie Kropotkins, bewies Katalonien während der spanischen Revolution in den 1930er Jahren und beweisen derzeit die Kurden in Rojava. So gut wie alles, was der Staat heute erledigt, könne eben auch durch eine klassenlose Föderation (= staatenlose Organisationsform) vollständig ersetzt werden, und zwar ohne hierarchische, zentralisierte oder gar monopolisierte Strukturen der herrschenden Minoritäten; so könne eine soziale Organisationsform ebenso in freier Vereinbarung der basisdemokratischen Gruppen, welche sich zur Föderation zusammenschließen, vollständig erledigt werden. ⓘ
„Wenn das Volk zu den Herren seines eigenen Schicksals wird… und die Hände auf die Reichtümer legen wird, die es selbst erstellt hat, und die ihnen von rechts wegen gehören – werden sie dann wirklich damit beginnen, diesen Blutsauger, den Staat wieder herzustellen? Oder werden sie nicht eher versuchen, sich vom Einfachen zum Komplexen zu organisieren, nach gegenseitigem Einvernehmen und auf eine klassenlose Gesellschaft begründend, sich ständig verändernder Bedürfnisse des jeweiligen Ortes einzugehen, um den Besitz dieser Reichtümer für sich selbst zu sichern, um diese sich sowohl gegenseitig das Leben zu garantieren als auch anderen und stattdessen damit anfangen zu produzieren, was für das Leben notwendig befunden wird?“ ⓘ
Verschiedene christliche Anarchisten wie Jacques Ellul haben darauf hingewiesen, dass mit dem Tier in der Offenbarung des Johannes Staat und politische Macht gemeint seien. Offenbarung des Johannes 13: Das erste Tier kommt aus dem Meer … 7 … und ward ihm gegeben alle Gewalt und Macht über alle Geschlechter und Sprachen und Heiden. (Daniel 7.21) (Offenbarung 11.7) 8 Und alle, die auf Erden wohnen, beten es an, deren Namen nicht geschrieben sind in dem Lebensbuch des Lammes, das erwürgt ist, von Anfang der Welt. 15 … und machte, dass alle, welche nicht des Tiers Bild anbeteten, getötet würden. Politische Macht kann kaum ausdrücklicher beschrieben werden, denn es ist diese Kraft, die Behörde, die militärische Gewalt kontrolliert, und die Anbetung (d. h. absoluten Gehorsam) erzwingt. ⓘ
Anarcho-kapitalistische Perspektive
Anarchokapitalisten wie Murray Rothbard kommen zu einigen der gleichen Schlussfolgerungen in Bezug auf den Staatsapparat wie Anarchisten, allerdings aus anderen Gründen. Die beiden Grundsätze, auf die sich Anarchisten am meisten stützen, sind Zustimmung und Nicht-Initiierung. Die Zustimmung in der anarcho-kapitalistischen Theorie setzt voraus, dass die Individuen der Rechtsprechung des Staates ausdrücklich zustimmen, was die stillschweigende Zustimmung nach Locke ausschließt. Die Zustimmung kann auch ein Recht auf Sezession begründen, das jedes Konzept eines staatlichen Gewaltmonopols zerstört. Zwangsmonopole werden durch das Prinzip der Nichtanwendung von Gewalt ausgeschlossen, da sie Gewalt anwenden müssen, um andere daran zu hindern, die gleiche Leistung wie sie selbst anzubieten. Anarchokapitalisten gehen von der Überzeugung aus, dass die Ersetzung monopolistischer Staaten durch wettbewerbsfähige Anbieter aus einem normativen, auf Gerechtigkeit basierenden Szenario heraus notwendig ist. ⓘ
Anarchokapitalisten sind der Ansicht, dass die Marktwerte des Wettbewerbs und der Privatisierung die vom Staat erbrachten Leistungen besser erbringen können. Murray Rothbard argumentiert in Macht und Markt, dass alle staatlichen Aufgaben besser von privaten Akteuren erfüllt werden könnten, einschließlich Verteidigung, Infrastruktur und Rechtsprechung. ⓘ
Marxistische Perspektive
Marx und Engels waren sich darüber im Klaren, dass das Ziel des Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft ist, in der der Staat "verdorrt" ist und nur noch durch die "Verwaltung der Dinge" ersetzt wird. Ihre Ansichten finden sich in ihren Gesammelten Werken und befassen sich aus analytischer und taktischer Sicht mit vergangenen oder damals bestehenden Staatsformen, nicht aber mit zukünftigen Gesellschaftsformen, über die zu spekulieren im Allgemeinen im Widerspruch zu Gruppen steht, die sich selbst als marxistisch bezeichnen, die aber - da sie die bestehende(n) Staatsmacht(en) nicht erobert haben - nicht in der Lage sind, die institutionelle Form einer tatsächlichen Gesellschaft zu liefern. Soweit es sinnvoll ist, gibt es keine einheitliche "marxistische Staatstheorie", sondern es wurden von den Anhängern des Marxismus mehrere unterschiedliche, angeblich "marxistische" Theorien entwickelt. ⓘ
In den frühen Schriften von Marx wurde der bürgerliche Staat als parasitär, auf dem Überbau der Wirtschaft aufbauend und gegen das öffentliche Interesse arbeitend dargestellt. Er schrieb auch, dass der Staat die Klassenverhältnisse in der Gesellschaft im Allgemeinen widerspiegelt, indem er als Regulator und Unterdrücker des Klassenkampfes und als Instrument der politischen Macht und Herrschaft für die herrschende Klasse fungiert. Im Kommunistischen Manifest heißt es, der Staat sei nichts anderes als "ein Ausschuss zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten der Bourgeoisie". ⓘ
Für marxistische Theoretiker wird die Rolle des modernen bürgerlichen Staates durch seine Funktion in der globalen kapitalistischen Ordnung bestimmt. Ralph Miliband vertrat die Ansicht, dass die herrschende Klasse den Staat aufgrund der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Staatsbeamten und Wirtschaftseliten als ihr Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft einsetzt. Für Miliband wird der Staat von einer Elite beherrscht, die aus demselben Milieu stammt wie die Kapitalistenklasse. Die Staatsbeamten teilen daher die gleichen Interessen wie die Kapitaleigner und sind mit ihnen durch ein breites Spektrum sozialer, wirtschaftlicher und politischer Beziehungen verbunden. ⓘ
Gramscis Staatstheorien betonten, dass der Staat nur eine der gesellschaftlichen Institutionen ist, die dazu beitragen, die Hegemonie der herrschenden Klasse aufrechtzuerhalten, und dass die staatliche Macht durch die ideologische Beherrschung der Institutionen der Zivilgesellschaft, wie Kirchen, Schulen und Massenmedien, gestützt wird. ⓘ
Pluralismus
Pluralisten betrachten die Gesellschaft als eine Ansammlung von Individuen und Gruppen, die um die politische Macht konkurrieren. Sie betrachten den Staat als eine neutrale Instanz, die lediglich den Willen derjenigen Gruppen umsetzt, die den Wahlprozess dominieren. Innerhalb der pluralistischen Tradition entwickelte Robert Dahl die Theorie, dass der Staat eine neutrale Arena für konkurrierende Interessen ist oder seine Behörden einfach eine weitere Gruppe von Interessengruppen darstellen. Da die Macht in der Gesellschaft konkurrierend verteilt ist, ist die staatliche Politik ein Produkt wiederkehrender Verhandlungen. Obwohl der Pluralismus die Existenz von Ungleichheit anerkennt, behauptet er, dass alle Gruppen die Möglichkeit haben, Druck auf den Staat auszuüben. Der pluralistische Ansatz geht davon aus, dass die Handlungen des modernen demokratischen Staates das Ergebnis des Drucks sind, der von einer Vielzahl von organisierten Interessen ausgeübt wird. Dahl nannte diese Art von Staat eine Polyarchie. ⓘ
Der Pluralismus ist mit der Begründung angefochten worden, dass er nicht durch empirische Beweise gestützt wird. Unter Berufung auf Umfragen, die zeigen, dass die große Mehrheit der Menschen in hohen Führungspositionen Mitglieder der wohlhabenden Oberschicht sind, behaupten Kritiker des Pluralismus, dass der Staat eher den Interessen der Oberschicht dient als den Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen gerecht zu werden. ⓘ
Zeitgenössische kritische Perspektiven
Jürgen Habermas vertrat die Auffassung, dass das von vielen marxistischen Theoretikern zur Beschreibung des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft verwendete Basis-Überbau-Schema zu stark vereinfacht sei. Er vertrat die Auffassung, dass der moderne Staat eine wichtige Rolle bei der Strukturierung der Wirtschaft spielt, indem er die Wirtschaftstätigkeit reguliert und in großem Umfang als wirtschaftlicher Konsument/Produzent auftritt, sowie durch seine umverteilenden wohlfahrtsstaatlichen Aktivitäten. Aufgrund der Art und Weise, wie diese Aktivitäten den wirtschaftlichen Rahmen strukturieren, ist Habermas der Ansicht, dass der Staat nicht als passive Reaktion auf wirtschaftliche Klasseninteressen betrachtet werden kann. ⓘ
Michel Foucault war der Ansicht, dass die moderne politische Theorie zu staatszentriert sei: "Vielleicht ist der Staat ja doch nur eine zusammengesetzte Realität und eine mythologisierte Abstraktion, deren Bedeutung viel begrenzter ist, als viele von uns denken." Seiner Meinung nach konzentrierte sich die politische Theorie zu sehr auf abstrakte Institutionen und zu wenig auf die tatsächliche Praxis des Regierens. Foucault war der Meinung, dass der Staat keine Essenz hat. Er war der Meinung, dass politische Theoretiker nicht versuchen sollten, die Aktivitäten von Regierungen zu verstehen, indem sie die Eigenschaften des Staates (eine verdinglichte Abstraktion) analysieren, sondern vielmehr Veränderungen in der Regierungspraxis untersuchen sollten, um Veränderungen im Wesen des Staates zu verstehen. Foucault entwickelte das Konzept der Gouvernementalität, indem er die Genealogie des Staates betrachtete und die Art und Weise in Betracht zog, in der ein individuelles Verständnis des Regierens die Funktion des Staates beeinflussen kann. ⓘ
Foucault argumentiert, dass es die Technologie ist, die den Staat geschaffen und so schwer fassbar und erfolgreich gemacht hat, und dass wir den Staat nicht als etwas betrachten sollten, das gestürzt werden muss, sondern als eine technologische Manifestation oder ein System mit vielen Köpfen; Foucault argumentiert, dass er nicht etwas ist, das gestürzt werden muss, wie im Sinne des marxistischen und anarchistischen Staatsverständnisses. Foucault argumentiert, dass jeder einzelne wissenschaftlich-technische Fortschritt in den Dienst des Staates gestellt wurde, und dass man mit dem Aufkommen der mathematischen Wissenschaften und im Wesentlichen mit der Entwicklung der mathematischen Statistik ein Verständnis für die komplexe Technologie der Herstellung des modernen Staates erhält. Foucault besteht darauf, dass der Nationalstaat kein historischer Unfall war, sondern eine bewusste Produktion, bei der der moderne Staat nun zufällig mit der aufkommenden Praxis der Polizei (Kamerawissenschaft) zurechtkommen musste, die es der Bevölkerung "erlaubte", nun in das jus gentium und die civitas (Zivilgesellschaft) "einzutreten", nachdem sie mehrere Jahrtausende lang bewusst ausgeschlossen war. Demokratie war nicht (das neu geschaffene Wahlrecht), wie es von politischen Revolutionären und politischen Philosophen immer dargestellt wird, ein Schrei nach politischer Freiheit oder der Wunsch, von der "herrschenden Elite" akzeptiert zu werden, wie Foucault betont, sondern war Teil einer geschickten Bemühung um die Umstellung auf neue Technologien wie; Translatio imperii, Plenitudo potestatis und extra Ecclesiam nulla salus, die aus dem vergangenen Mittelalter zur Verfügung standen, in eine Massenüberzeugung für die künftige industrielle "politische" Bevölkerung (Täuschung der Bevölkerung) umzuwandeln, in der die politische Bevölkerung nun aufgefordert wurde, auf sich selbst zu bestehen "der Präsident muss gewählt werden". Diese politischen Symbolträger, die durch den Papst und den Präsidenten repräsentiert werden, sind nun demokratisiert. Foucault nennt diese neuen Formen der Technologie Biopower und sie sind Teil unseres politischen Erbes, das er Biopolitik nennt. ⓘ
Der stark von Gramsci beeinflusste griechische neomarxistische Theoretiker Nicos Poulantzas vertrat die Ansicht, dass kapitalistische Staaten nicht immer im Namen der herrschenden Klasse handeln, und wenn sie dies tun, dann nicht unbedingt, weil die Staatsbeamten dies bewusst anstreben, sondern weil die "strukturelle" Position des Staates so gestaltet ist, dass die langfristigen Interessen des Kapitals stets dominieren. Poulantzas' wichtigster Beitrag zur marxistischen Literatur über den Staat war das Konzept der "relativen Autonomie" des Staates. Während Poulantzas' Arbeit zur "staatlichen Autonomie" dazu diente, einen großen Teil der marxistischen Literatur über den Staat zu schärfen und zu spezifizieren, geriet sein eigener Rahmen wegen seines "Strukturfunktionalismus" in die Kritik. ⓘ
Strukturelles Universum des Staates oder strukturelle Realität des Staates
Der Staat kann als ein einziges strukturelles Universum betrachtet werden: die historische Realität, die in Gesellschaften Gestalt annimmt, die durch ein kodifiziertes oder kristallisiertes Recht gekennzeichnet sind, mit einer hierarchisch organisierten und durch das Gesetz, das ihr Autorität verleiht, gerechtfertigten Macht, mit einer klar definierten sozialen und wirtschaftlichen Schichtung, mit einer wirtschaftlichen und sozialen Organisation, die der Gesellschaft präzise organische Merkmale verleiht, mit einer (oder mehreren) religiösen Organisation, die die von einer solchen Gesellschaft zum Ausdruck gebrachte Macht rechtfertigt und die religiösen Überzeugungen der Einzelnen unterstützt und von der Gesellschaft als Ganzes akzeptiert wird. Ein solches strukturelles Universum entwickelt sich zyklisch und weist zwei verschiedene historische Phasen auf (eine merkantile Phase oder "offene Gesellschaft" und eine feudale Phase oder "geschlossene Gesellschaft"), mit so unterschiedlichen Merkmalen, dass man von zwei verschiedenen Zivilisationsstufen sprechen kann, die jedoch nie endgültig sind, sondern sich zyklisch abwechseln, wobei jede der beiden verschiedenen Stufen, als fortschrittlich angesehen werden können (auf parteiische Weise, völlig unabhängig vom realen Wert des Wohlbefindens, der gewährten Freiheitsgrade, der verwirklichten Gleichheit und der konkreten Möglichkeit, einen weiteren Fortschritt des Zivilisationsniveaus zu erreichen), selbst von den kultiviertesten Fraktionen, die gebildeter und intellektuell besser ausgestattet sind als die verschiedenen Gesellschaften der beiden historischen Phasen. ⓘ
Staatliche Autonomie innerhalb des Institutionalismus
Die Theoretiker der staatlichen Autonomie gehen davon aus, dass der Staat eine Einheit ist, die gegenüber äußeren sozialen und wirtschaftlichen Einflüssen unempfindlich ist und eigene Interessen hat. ⓘ
"Neue institutionalistische" Schriften über den Staat, wie die Arbeiten von Theda Skocpol, gehen davon aus, dass die staatlichen Akteure in hohem Maße autonom sind. Mit anderen Worten: Das Staatspersonal hat eigene Interessen, die es unabhängig von den gesellschaftlichen Akteuren (und manchmal auch im Konflikt mit ihnen) verfolgen kann und auch tut. Da der Staat die Zwangsmittel kontrolliert und viele Gruppen der Zivilgesellschaft bei der Verwirklichung ihrer Ziele auf den Staat angewiesen sind, kann das Staatspersonal der Zivilgesellschaft bis zu einem gewissen Grad seine eigenen Präferenzen aufzwingen. ⓘ
Theorien der staatlichen Legitimität
Staaten stützen sich im Allgemeinen auf eine Form der politischen Legitimität, um die Herrschaft über ihre Untertanen aufrechtzuerhalten. ⓘ
Gesellschaftsvertragstheorie
Zur Begründung der staatlichen Legitimität und zur Erklärung der Staatsbildung wurden verschiedene Gesellschaftsvertragstheorien aufgestellt. Gemeinsame Elemente dieser Theorien sind ein Naturzustand, der die Menschen dazu veranlasst, die Gründung eines Staates anzustreben. Thomas Hobbes beschrieb den Naturzustand als "einsam, arm, böse, brutal und kurz" (Leviathan, Kapitel XIII-XIV). Locke vertritt eine wohlwollendere Auffassung vom Naturzustand und ist nicht gewillt, eine so harte Haltung zur Degeneration des Naturzustands einzunehmen. Er stimmt jedoch zu, dass der Naturzustand ebenfalls nicht in der Lage ist, eine hohe Lebensqualität zu bieten. Locke plädiert für unveräußerliche Menschenrechte. Eines der wichtigsten Rechte war für Locke das Recht auf Eigentum. Er betrachtete es als ein grundlegendes Recht, das im Naturzustand nur unzureichend geschützt war. Theoretiker des Gesellschaftsvertrags plädieren häufig für ein gewisses Maß an natürlichen Rechten. Um ihre Fähigkeit zur Ausübung dieser Rechte zu schützen, sind sie bereit, einige andere Rechte an den Staat abzutreten, damit dieser die Regierung einsetzen kann. Die Vertragstheorie stützt die Legitimität des Staates auf die Zustimmung der Regierten, aber diese Legitimität reicht nur so weit, wie die Regierten zugestimmt haben. Diese Argumentation findet sich in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten wieder. ⓘ
Das göttliche Recht der Könige
Die Entstehung des modernen Staatssystems stand in engem Zusammenhang mit dem Wandel des politischen Denkens, insbesondere in Bezug auf das veränderte Verständnis von legitimer staatlicher Macht und Kontrolle. Frühe moderne Verfechter des Absolutismus (absolute Monarchie) wie Thomas Hobbes und Jean Bodin untergruben die Lehre vom göttlichen Recht der Könige, indem sie argumentierten, dass die Macht der Könige durch Bezugnahme auf das Volk gerechtfertigt werden sollte. Insbesondere Hobbes ging noch weiter und vertrat die Ansicht, dass die politische Macht durch den Bezug auf das Individuum gerechtfertigt werden sollte (Hobbes schrieb zur Zeit des englischen Bürgerkriegs) und nicht nur durch das Volk als Ganzes. Sowohl Hobbes als auch Bodin waren der Meinung, dass sie die Macht der Könige verteidigten und nicht für die Demokratie eintraten, aber ihre Argumente über das Wesen der Souveränität wurden von traditionelleren Verteidigern der Macht der Könige wie Sir Robert Filmer in England heftig bekämpft, die der Meinung waren, dass eine solche Verteidigung letztlich den Weg für demokratischere Ansprüche ebnete. ⓘ
Rational-legale Autorität
Max Weber identifizierte in seinen Werken drei Hauptquellen politischer Legitimität. Die erste, die auf traditionellen Gründen beruhende Legitimität, ergibt sich aus der Überzeugung, dass die Dinge so sein sollten, wie sie in der Vergangenheit waren, und dass diejenigen, die diese Traditionen verteidigen, einen legitimen Machtanspruch haben. Die zweite, auf charismatischer Führung beruhende Legitimität, ist die Verehrung eines Führers oder einer Gruppe, die als besonders heldenhaft oder tugendhaft angesehen wird. Die dritte ist die rational-legale Autorität, bei der sich die Legitimität aus der Überzeugung ergibt, dass eine bestimmte Gruppe auf legale Weise an die Macht gekommen ist und dass ihre Handlungen gemäß einem bestimmten Kodex geschriebener Gesetze gerechtfertigt sind. Weber war der Ansicht, dass der moderne Staat in erster Linie durch die Berufung auf rational-legale Autorität gekennzeichnet ist. ⓘ
Staatsversagen
Einige Staaten werden oft als "schwach" oder "gescheitert" bezeichnet. In den Worten von David Samuels: "...ein gescheiterter Staat liegt vor, wenn die Souveränität über ein beanspruchtes Territorium zusammengebrochen ist oder nie effektiv bestanden hat". Autoren wie Samuels und Joel S. Migdal haben die Entstehung schwacher Staaten, ihre Unterschiede zu den westlichen "starken" Staaten und ihre Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer untersucht. ⓘ
Frühe Staatsbildung ⓘ
Um die Entstehung schwacher Staaten zu verstehen, vergleicht Samuels die Entstehung europäischer Staaten um 1600 mit den Bedingungen, unter denen neuere Staaten im zwanzigsten Jahrhundert entstanden sind. Nach dieser Argumentation ermöglicht es der Staat einer Bevölkerung, ein Problem des kollektiven Handelns zu lösen, bei dem die Bürger die Autorität des Staates anerkennen und dieser die Zwangsgewalt über sie ausübt. Diese Art der gesellschaftlichen Organisation erforderte einen Rückgang der Legitimität traditioneller Herrschaftsformen (wie religiöser Autoritäten) und ersetzte sie durch einen Anstieg der Legitimität entpersonalisierter Herrschaft, einen Anstieg der Souveränität der Zentralregierung und einen Anstieg der organisatorischen Komplexität der Zentralregierung (Bürokratie). ⓘ
Der Übergang zu diesem modernen Staat wurde in Europa um 1600 durch das Zusammentreffen von Faktoren wie der technologischen Entwicklung in der Kriegsführung möglich, die starke Anreize zur Besteuerung und Konsolidierung zentraler Regierungsstrukturen schuf, um auf externe Bedrohungen zu reagieren. Hinzu kam die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion (infolge von Produktivitätssteigerungen), die es ermöglichte, eine größere Bevölkerung zu ernähren, und somit die Komplexität und Zentralisierung der Staaten erhöhte. Schließlich stellten kulturelle Veränderungen die Autorität der Monarchien in Frage und ebneten den Weg für das Entstehen moderner Staaten. ⓘ
Späte Staatsbildung ⓘ
Die Bedingungen, die die Entstehung moderner Staaten in Europa ermöglichten, waren in anderen Ländern, die erst später mit diesem Prozess begannen, anders. Infolgedessen fehlt es vielen dieser Staaten an effektiven Möglichkeiten, ihre Bürger zu besteuern und ihnen Einnahmen abzunehmen, was zu Problemen wie Korruption, Steuerhinterziehung und geringem Wirtschaftswachstum führt. Im Gegensatz zum europäischen Fall fand die späte Staatsbildung in einem Kontext begrenzter internationaler Konflikte statt, die die Anreize zur Besteuerung und Erhöhung der Militärausgaben verringerten. Außerdem entstanden viele dieser Staaten nach der Kolonisierung in einem Zustand der Armut und mit Institutionen, die auf die Ausbeutung natürlicher Ressourcen ausgerichtet waren, was die Staatsbildung erschwerte. Die europäische Kolonialisierung legte auch viele willkürliche Grenzen fest, die verschiedene kulturelle Gruppen unter denselben nationalen Identitäten vermischten, was den Aufbau von Staaten mit Legitimität in der gesamten Bevölkerung erschwerte, da einige Staaten mit anderen Formen politischer Identität um diese konkurrieren mussten. ⓘ
Ergänzend zu diesem Argument gibt Migdal einen historischen Überblick darüber, wie die plötzlichen sozialen Veränderungen in der Dritten Welt während der industriellen Revolution zur Bildung schwacher Staaten beitrugen. Die Ausweitung des internationalen Handels, die um 1850 begann, brachte tiefgreifende Veränderungen in Afrika, Asien und Lateinamerika mit sich, die mit dem Ziel eingeführt wurden, die Verfügbarkeit von Rohstoffen für den europäischen Markt zu sichern. Diese Veränderungen bestanden in: i) Reformen der Grundbesitzgesetze mit dem Ziel, mehr Land in die internationale Wirtschaft zu integrieren, ii) Erhöhung der Besteuerung von Bauern und kleinen Landbesitzern sowie Erhebung dieser Steuern in bar statt wie bis dahin üblich in Naturalien und iii) Einführung neuer und kostengünstigerer Transportmittel, vor allem der Eisenbahn. Infolgedessen wurden die traditionellen Formen der sozialen Kontrolle obsolet, was zu einer Verschlechterung der bestehenden Institutionen führte und den Weg für die Schaffung neuer Institutionen ebnete, die nicht unbedingt dazu führten, dass diese Länder starke Staaten bildeten. Diese Zersplitterung der sozialen Ordnung führte zu einer politischen Logik, in der diese Staaten bis zu einem gewissen Grad von "starken Männern" eingenommen wurden, die in der Lage waren, die oben erwähnten Veränderungen auszunutzen und die Souveränität des Staates in Frage zu stellen. Diese Dezentralisierung der sozialen Kontrolle behindert die Konsolidierung starker Staaten. ⓘ
Staat und Gesellschaft
Wo Menschen zusammenleben, geraten deren Interessen oft in einen Konflikt miteinander. In größeren Gemeinschaften entsteht dann „in dem Gefüge widerstreitender Interessenten- und Mächtegruppen […] das Bedürfnis nach einer regulierenden Instanz, die den partikulären gesellschaftlichen Kräften mit überlegener Entscheidungsmacht gegenübertritt“. Solch eine „staatliche“ Instanz hat nicht nur durch eine formale Kanalisierung und Ordnung der Interessenbefriedigung ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, sondern auch für einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Bedürfnisse zu sorgen. ⓘ
Staatennamen
Die meisten Staaten haben zwei Namen, einen Protokollnamen und einen geografischen Namen oder Kurznamen. Es gibt nur zwei Staaten, die einen Namen in einer toten Sprache aufweisen (Latein):
- Confoederatio Helvetica → Schweizerische Eidgenossenschaft
- Status Civitatis Vaticanæ → Vatikanstadt
Mit der amtlichen Vollform (amtliche Bezeichnung, protokollarische Bezeichnung) wird ein Staat als Rechtsgebilde bezeichnet. Bei mehrfacher Anführung der amtlichen Vollform in einem Text kann mit dem Hinweis „im Folgenden [Kurzform]“ nach erstmaliger Verwendung der Vollform im weiteren Text auf die Kurzform zurückgegriffen werden. ⓘ
Mit der amtlichen Kurzform (geografische Bezeichnung) wird ein Staat als geografische oder wirtschaftliche Einheit bezeichnet: z. B. die Wanderarbeitnehmer in Deutschland, die Ausfuhren nach Österreich usw. ⓘ
Einige Staaten haben nur eine Bezeichnung für die Voll- und Kurzform: z. B. Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Irland, Jamaika, Japan, Kanada, Malaysia, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Salomonen, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Tuvalu, Ungarn, Rumänien, Turkmenistan, Ukraine. ⓘ
Staatssymbole
- Staatswappen
- Staatsflagge
- Staatssiegel
- Nationalhymne ⓘ
Staatsformen
In der modernen Politikwissenschaft wird unterschieden zwischen Staatsformen, Herrschaftsformen und Regierungssystemen; eine Unterscheidung, die in der Antike noch unüblich war. In der Antike wurden Staatsformen und Herrschaftsformen synonym verwendet. Die bekannteste Einteilung stammt von Aristoteles und ordnet die sechs Herrschaftsformen in gute und schlechte Formen der Herrschaftsausübung: Die guten Formen sind Monarchie, Aristokratie und Politie, die entarteten Formen sind Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Cicero ließ nur die drei positiven Herrschaftsformen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) als res publica gelten (Cicero zählt die Demokratie zu den guten Herrschaftsformen). ⓘ
Seit dem 20. Jahrhundert werden in der Politikwissenschaft Herrschaftsformen und Staatsformen getrennt betrachtet und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Es sind zwei grundlegende Staatsformen zu unterscheiden: Monarchie und Republik. Die Staatsform gibt den verfassungsgemäßen Aufbau eines Staates an – also den De-jure-Zustand. Wie genau der Staat tatsächlich regiert wird, ist jedoch von der jeweiligen Herrschaftsform abhängig (De-facto-Zustand). So werden viele Monarchien demokratisch regiert, wohingegen in einer Republik die Herrschaft nicht zwingend vom Volke ausgehen muss. Um die politische Ordnung eines Staates charakterisieren zu können, sind folglich beide Begriffe nötig. ⓘ
Die in der Europäischen Union und Nordamerika vorherrschende Herrschaftsform ist durch Parlamentarismus und repräsentative Demokratie geprägt (→ Staatsmodell). ⓘ
Ökonomie
Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich tätige Wirtschaftssubjekt, beispielsweise eine Regierung, eine Verwaltung sowie teilweise eine Institution sui generis. Der Staat wird als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Staatliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn umfasst demnach die Tätigkeit aller politischer Ebenen (d. h. kommunaler, regionaler und bundesstaatlicher Einrichtungen). ⓘ
Der Staat wird als wirtschaftlich agierendes Subjekt unter dem Aspekt seiner Rolle und Bedeutung für eine Volkswirtschaft betrachtet. Die Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen Träger der Wirtschaftspolitik an. Über Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Prozesspolitik soll er die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftssystems sicherstellen. ⓘ
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist der Staat ein Element des Wirtschaftskreislaufs. Er greift mittels monetärer Transaktionen in Marktabläufe ein:
- indem er Waren und Dienstleistungen produziert, kauft und verkauft,
- indem er Steuern, Abgaben und Zölle erhebt und
- indem er Transferzahlungen leistet (z. B. Subventionen, Sozialleistungen). ⓘ
Die Fiskalpolitik legt fest, wie viel Geld für welche Positionen eingenommen und ausgegeben wird; ihre Entscheidungen beeinflussen unter anderem den Haushaltsplan, die Staatsverschuldung und das Wirtschaftswachstum. Die Betrachtung des Staates als Wirtschaftssubjekt bezieht sich nur auf Einrichtungen, die von einer Regierung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Demnach gehören unabhängige Zentralbanken nicht dazu. Unklar ist die Abgrenzung zwischen Staats- und Unternehmenssektor; allgemein werden beispielsweise Staatsunternehmen, die einer Gewinnerzielungsabsicht unterliegen, dem Unternehmenssektor zugerechnet. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so wird eine betriebliche Tätigkeit zumeist dem Staatssektor zugerechnet. ⓘ
Völkerrecht
Staatennachfolge
Staatennachfolge ist die Übernahme der Rechte und Pflichten eines Staates durch einen anderen Staat. Die Frage nach der Staatennachfolge, wann und in welchem Umfang neue Staaten in die rechtlichen Positionen ihrer Vorgängerstaaten eintreten, stellt sich allerdings nur dann, wenn ein Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates nicht fortsetzt, sondern ein neues Subjekt des Völkerrechts darstellt. Bei einer Identität mit dem jeweiligen Vorgängerstaat handelt es sich also tatsächlich gar nicht um einen Vorgängerstaat, sondern um denselben Staat. Änderungen in der Regierung oder der Verfassung eines Staates unterbrechen die Staatskontinuität nicht. Erst bei einem Staatsuntergang erlöschen mit dem Staat auch dessen Rechte und Pflichten. ⓘ
In welchem Umfang ein Nachfolgestaat die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten des Vorgängers übernimmt, wird gewöhnlich ausdrücklich vertraglich vereinbart oder ergibt sich konkludent. ⓘ
Besondere Aufmerksamkeit erfuhr dieser Rechtskomplex bei der Auflösung der Sowjetunion und dem Zerfall Jugoslawiens. Die Staatennachfolge wird ganz überwiegend nach Völkergewohnheitsrecht geregelt. Zwar sind mit der Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge vom 23. August 1978 sowie der Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden von Staaten vom 8. April 1983 jeweils entsprechende völkerrechtliche Verträge geschlossen worden, doch ist erstgenannter Vertrag aufgrund der niedrigen Zahl seiner Vertragsstaaten von nur geringer praktischer Bedeutung und ist letztgenannter Vertrag in Ermangelung einer ausreichenden Zahl von Ratifikationen bislang nicht in Kraft getreten. ⓘ
Beispiel Deutschland ab 1945 ⓘ
Nach heute ganz herrschender Auffassung ist die Bundesrepublik Deutschland subjektidentisch mit dem 1945 besiegten Deutschen Reich (siehe Rechtslage Deutschlands nach 1945). Als Folge besteht die Bindung an die bis 1945 eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands fort und muss nicht erneuert werden. ⓘ
Beispiel Russische Föderation ab 1991 ⓘ
Die Russische Föderation (Rossijskaja Federazija) ist als Völkerrechtssubjekt nicht Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion, sondern ihr „Fortsetzerstaat“; am 8. Dezember 1991 unterzeichneten bei Brest die sich mittlerweile zu von der Sowjetunion unabhängigen Staaten erklärten Republiken der Ukraine und Weißrussland sowie Russland ein „Abkommen über die Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ (GUS; russ.: Sodruschestwo Nesawissimych Gossudarstw). Zwar heißt es in der Präambel des GUS-Gründungsabkommens, dass „die UdSSR als Völkerrechtssubjekt und als geopolitische Realität ihre Existenz beendet“ habe, aber dennoch ist auf die Russische Föderation nach der Auflösung der Union deren „Verbindungsfaden mit der Außenwelt übergegangen“. Die Russische SFSR hatte zuvor – anders als die übrigen ehemaligen Sowjetrepubliken – ihrerseits keine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. ⓘ
Auf der GUS-Konferenz in der damaligen kasachischen Hauptstadt Alma-Ata hieß es in einer Deklaration von elf Nachfolgestaaten (acht weitere Staaten wurden mittlerweile über das Protokoll als „Gründungsmitglieder“ in die Gemeinschaft aufgenommen), dass „mit der Schaffung der Gemeinschaft unabhängiger Staaten […] die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Existenz beendet“ habe. Am 22. Dezember 1991 verständigte man sich mit dem sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow, den nunmehr zum Torso gewordenen Sowjetstaat endgültig aufzulösen. Nun hatten bereits sämtliche Unionsrepubliken außer die RSFSR im Rahmen des Augustputsches von 1991 explizit ihre Unabhängigkeit vom Zentralstaat erklärt. Die neugegründete Russische Föderation übernahm die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten gegenüber der übrigen Welt. So hieß es in der „Zirkularnote“ des russischen Außenministeriums am 13. Januar 1992, die allen diplomatischen Vertretungen in Moskau zugestellt wurde, dass die Russische Föderation ihrerseits alle Rechte und Pflichten, die durch die Sowjetregierung geschlossenen Verträge entstanden, übernehmen werde. („[…] Die Russische Föderation setzt die Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus den von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Verträge fort. Demzufolge wird die Regierung der Russischen Föderation anstelle der Regierung der UdSSR die Funktion des Verwahrers für die entsprechenden mehrseitigen Verträge wahrnehmen. […]“) ⓘ
Russland ist somit das auf föderativer Basis neuorganisierte Völkerrechtssubjekt und als Staat identisch mit der damaligen RSFSR. Diese neue Basis war folgerichtig nach dem Ende der Sowjetunion Gegenstand von Verhandlungen zwischen Moskau und den einzelnen Republiken. Der Schritt erfolgte einseitig und ohne Rücksprache mit den anderen Staaten der GUS. So wurde dann auf dem GUS-Treffen am 20. März 1992 in Kiew per Beschluss klargestellt, „dass alle Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Rechtsnachfolger in Rechten und Pflichten der ehemaligen UdSSR sind“. Der Eintritt der übrigen ehemaligen sowjetischen Teilrepubliken z. B. in das Vermögen der UdSSR musste jeweils gesondert geregelt werden, in der Regel durch Vertrag mit der Russischen Föderation und betroffenen Drittstaaten. ⓘ