Rassentrennung
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Rassentrennung ist die systematische Trennung von Menschen in rassische oder andere ethnische Gruppen im täglichen Leben. Rassentrennung kann nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs das internationale Verbrechen der Apartheid und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Die Segregation kann die räumliche Trennung der Rassen und die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser durch Angehörige verschiedener Rassen umfassen. Sie kann sich insbesondere auf Aktivitäten wie das Essen in Restaurants, das Trinken aus Wasserbrunnen, die Benutzung öffentlicher Toiletten, den Besuch von Schulen, Kinobesuche, Busfahrten, das Mieten oder Kaufen von Häusern oder das Mieten von Hotelzimmern beziehen. Darüber hinaus ermöglicht die Segregation oft enge Kontakte zwischen Angehörigen verschiedener Rassen oder ethnischer Gruppen in hierarchischen Situationen, z. B. wenn eine Person einer Rasse als Diener für einen Angehörigen einer anderen Rasse arbeiten darf. ⓘ
Segregation wird von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz definiert als "die Handlung, durch die eine (natürliche oder juristische) Person andere Personen aufgrund eines der aufgezählten Gründe ohne objektive und angemessene Rechtfertigung trennt, in Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Definition von Diskriminierung. Folglich stellt die freiwillige Trennung von anderen Menschen aufgrund eines der aufgezählten Gründe keine Segregation dar". Dem UN-Forum für Minderheitenfragen zufolge "sollte die Einrichtung und Entwicklung von Klassen und Schulen, die Unterricht in Minderheitensprachen anbieten, nicht als unzulässige Segregation betrachtet werden, wenn die Zuweisung zu solchen Klassen und Schulen freiwillig erfolgt." ⓘ
Die Rassentrennung ist im Allgemeinen weltweit verboten worden. In den Vereinigten Staaten war die Rassentrennung in einigen Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben (siehe Jim-Crow-Gesetze) und wurde zusammen mit Anti-Miscegenation-Gesetzen (Verbote von Ehen zwischen Rassen) durchgesetzt, bis der Oberste Gerichtshof der USA unter der Leitung von Chief Justice Earl Warren die Gesetze zur Rassentrennung in den gesamten Vereinigten Staaten aufhob. Die Rassentrennung kann jedoch de facto durch soziale Normen aufrechterhalten werden, auch wenn es keine starke individuelle Präferenz dafür gibt, wie Thomas Schellings Modelle der Rassentrennung und spätere Arbeiten zeigen. Die Segregation kann durch Mittel aufrechterhalten werden, die von der Diskriminierung bei der Einstellung und bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnungen an bestimmte Rassen bis hin zu Selbstjustiz (z. B. Lynchmorde) reichen. Im Allgemeinen wird eine Situation, in der Angehörige verschiedener Rassen es vorziehen, mit Angehörigen ihrer eigenen Rasse zusammenzuarbeiten und Geschäfte zu tätigen, eher als Trennung oder De-facto-Trennung der Rassen als als Segregation bezeichnet. ⓘ
Rassentrennung ist die rassistisch begründete, oftmals wirtschaftlich motivierte, zwangsweise räumliche und soziale Trennung von als „Rassen“ definierten Menschengruppen in einigen bis hin zu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Rassentrennung wurde durch Rassengesetze legitimiert und ist eine Sonderform der soziologischen Segregation. ⓘ
Der Begriff der Rassen bezeichnet Menschengruppen und Ethnien mit verschiedenen Merkmalen, wie z. B. das Aussehen (Haar-, Augen-, Hautfarbe, Gesichtszüge, Körpergröße etc.). Er ist im Zusammenhang der Rassentrennung meistens ein Begriff zur willkürlichen Abgrenzung der „eigenen“ sozialen Gruppe von der oder den „anderen“, oft mit der Überbetonung eines vermeintlichen „biologischen“ Unterschieds und einer vermeintlichen Über- bzw. Unterlegenheit. ⓘ
Historische Fälle von der Antike bis zu den 1960er Jahren
Wo immer es multirassische Gemeinschaften gab, wurde auch Rassentrennung praktiziert. Nur Gebiete, in denen viele Ehen zwischen Rassen geschlossen werden, wie Hawaii und Brasilien, scheinen davon ausgenommen zu sein, trotz einer gewissen sozialen Schichtung innerhalb dieser Gebiete. ⓘ
Kaiserliches China
Tang-Dynastie
Während der Tang-Dynastie verabschiedeten die Han-Chinesen mehrere Gesetze, die die Rassentrennung zwischen Ausländern und Chinesen durchsetzten. Im Jahr 779 erließ die Tang-Dynastie ein Edikt, das Uiguren zwang, ihre ethnische Kleidung zu tragen, sie daran hinderte, chinesische Frauen zu heiraten, und ihnen verbot, sich als Chinesen auszugeben. Als Lu Chun 836 zum Gouverneur von Kanton ernannt wurde, war er empört über das Zusammenleben von Chinesen mit Ausländern und über Mischehen zwischen Chinesen und Ausländern. Lu Chun setzte die Rassentrennung durch, verbot Mischehen und verbot Ausländern den Besitz von Eigentum. Lu Chun hielt seine Prinzipien für gerecht und aufrichtig. Das Gesetz von 836 verbot Chinesen ausdrücklich, Beziehungen zu "dunklen Völkern" oder "Farbigen" einzugehen, womit Ausländer wie "Iraner, Sogdianer, Araber, Inder, Malaien, Sumatraer" und andere bezeichnet wurden. ⓘ
Qing-Dynastie
Die Qing-Dynastie wurde nicht von den Han-Chinesen gegründet, die die Mehrheit der chinesischen Bevölkerung ausmachen, sondern von den Mandschus, die heute eine ethnische Minderheit in China darstellen. Die Mandschus waren sich ihres Minderheitenstatus sehr bewusst, doch erst später in der Dynastie verboten sie Mischehen. ⓘ
Han-Überläufer spielten eine große Rolle bei der Eroberung Chinas durch die Qing. Han-chinesische Generäle der Ming-Dynastie, die zu den Mandschu überliefen, erhielten oft Frauen aus der kaiserlichen Familie Aisin Gioro zur Frau, während die einfachen Soldaten, die überliefen, nicht-königliche Mandschu-Frauen zur Frau bekamen. Der Mandschu-Führer Nurhaci verheiratete eine seiner Enkelinnen mit dem Ming-General Li Yongfang, nachdem dieser 1618 Fushun in Liaoning an die Mandschu übergeben hatte. Jurchen (Mandschu)-Frauen heirateten die meisten han-chinesischen Überläufer in Liaodong. Aisin Gioro-Frauen wurden mit den Söhnen der han-chinesischen Generäle Sun Sike (Sun Ssu-k'o), Geng Jimao (Keng Chi-mao), Shang Kexi (Shang K'o-hsi) und Wu Sangui (Wu San-kuei) verheiratet. ⓘ
Prinz Yoto und Hongtaiji arrangierten 1632 eine Massenhochzeit von Han-chinesischen Offizieren und Beamten mit Mandschu-Frauen, die 1.000 Paare umfasste, um die Harmonie zwischen den beiden ethnischen Gruppen zu fördern. ⓘ
Geng Zhongming, ein Han-Bannermann, erhielt den Titel Prinz Jingnan, und seinem Sohn Geng Jingmao gelang es, dass seine beiden Söhne Geng Jingzhong und Geng Zhaozhong Hofbeamte unter Shunzhi wurden und Aisin-Gioro-Frauen heirateten, wobei die Tochter von Haoge (ein Sohn von Hong Taiji) Geng Jingzhong und die Enkelin von Prinz Abatai (Hong Taiji) Geng Zhaozhong heiratete. ⓘ
Die Qing unterschieden zwischen Han-Bannermännern und gewöhnlichen Han-Zivilisten. Han-Bannermänner waren Han-Chinesen, die bis 1644 zu den Qing überliefen und sich den Acht Bannern anschlossen, was ihnen neben der Akkulturation an die Mandschu-Kultur auch soziale und rechtliche Privilegien einbrachte. So viele Han liefen zu den Qing über und verstärkten die Reihen der Acht Banner, dass die ethnischen Mandschus innerhalb der Banner zu einer Minderheit wurden, die 1648 nur 16 % ausmachte, während die Han-Bannermenschen mit 75 % dominierten. Es war diese multiethnische Truppe, in der die Mandschus nur eine Minderheit waren, die China für die Qing eroberte. ⓘ
Es waren Han-Chinesen, die für die erfolgreiche Eroberung Chinas durch die Qing verantwortlich waren. Sie stellten die Mehrheit der Gouverneure in der frühen Qing-Zeit und waren diejenigen, die China nach der Eroberung regierten und verwalteten und die Qing-Herrschaft stabilisierten. In der Zeit der Shunzhi- und Kangxi-Kaiser dominierten Han-Bannermänner das Amt des Generalgouverneurs und auch das Amt des Gouverneurs, wobei gewöhnliche Han-Zivilisten von diesen Ämtern weitgehend ausgeschlossen waren. ⓘ
Um die ethnische Harmonie zu fördern, erlaubte ein Erlass des Mandschu-Kaisers Shunzhi aus dem Jahr 1648 zivilen Han-Chinesen, Mandschu-Frauen aus den Bannern zu heiraten, wenn sie eingetragene Töchter von Beamten oder Gemeinen waren, oder die Erlaubnis des Kapitäns ihrer Bannerkompanie, wenn sie nicht eingetragene Gemeinen waren. ⓘ
Die Qing verfolgten eine Politik der Trennung zwischen den Bannermännern der Acht Banner (Mandschu-Bannermänner, Mongolen-Bannermänner, Han-Bannermänner) und der han-chinesischen Zivilbevölkerung. Diese ethnische Trennung hatte kulturelle und wirtschaftliche Gründe: Mischehen waren verboten, um das mandschurische Erbe zu bewahren und die Sinisierung zu minimieren. Han-Chinesen und mongolischen Zivilisten war es verboten, sich in der Mandschurei niederzulassen. Han-Zivilisten und mongolischen Zivilisten war es untersagt, das Land des jeweils anderen zu betreten. Gewöhnlichen mongolischen Zivilisten in der Inneren Mongolei war es sogar untersagt, andere mongolische Banner zu betreten. (Ein Banner in der Inneren Mongolei war eine Verwaltungsabteilung und hatte nichts mit den mongolischen Bannermännern in den Acht Bannern zu tun). ⓘ
Diese Einschränkungen galten nicht für die Han-Bannermenschen, die von den Qing in der Mandschurei angesiedelt wurden. Die Qing unterschieden die Han-Bannerleute von den Han-Zivilisten und behandelten sie anders. ⓘ
Die Qing-Dynastie begann später, die Mandschurei mit Han-Chinesen zu besiedeln, aber das Mandschu-Gebiet war immer noch durch die Äußere Weidenpalisade von der heutigen Inneren Mongolei getrennt, die die Mandschu und die Mongolen in diesem Gebiet voneinander trennte. ⓘ
Die Politik der Trennung galt unmittelbar für die Bannergarnisonen, von denen die meisten innerhalb der Städte, in denen sie stationiert waren, eine eigene ummauerte Zone besetzten. Mandschu-Bannerleute, Han-Bannerleute und Mongolen-Bannerleute waren von der Han-Zivilbevölkerung getrennt. Die Mandschus folgten zwar der Regierungsstruktur der vorangegangenen Ming-Dynastie, doch ihre ethnische Politik schrieb vor, dass die Ernennungen zwischen Mandschu-Adligen und han-chinesischen Zivilbeamten, die die höchsten Staatsprüfungen bestanden hatten, aufgeteilt wurden. ⓘ
Koloniale Gesellschaften
Belgisch-Kongo
Obwohl es keine spezifischen Gesetze gab, die eine Rassentrennung vorschrieben und Schwarze von Einrichtungen ausschlossen, die von Weißen frequentiert wurden, gab es in den meisten Gebieten eine faktische Segregation. So waren beispielsweise die Stadtzentren anfangs nur der weißen Bevölkerung vorbehalten, während die schwarze Bevölkerung in "cités indigènes" (einheimische Viertel, "le belge") untergebracht war. Krankenhäuser, Kaufhäuser und andere Einrichtungen waren häufig entweder den Weißen oder den Schwarzen vorbehalten. ⓘ
Die schwarze Bevölkerung in den Städten durfte ihre Häuser von 2100 bis 0400 nicht verlassen. Diese Art der Segregation begann erst in den 1950er Jahren allmählich zu verschwinden, aber selbst dann blieben die Kongolesen in vielerlei Hinsicht Bürger zweiter Klasse oder fühlten sich als solche behandelt (z. B. in politischer und rechtlicher Hinsicht). ⓘ
Ab 1952 und erst recht nach dem triumphalen Besuch von König Baudouin in der Kolonie im Jahr 1955 setzte sich Generalgouverneur Léon Pétillon (1952-1958) für die Schaffung einer "belgisch-kongolesischen Gemeinschaft" ein, in der Schwarze und Weiße gleichberechtigt behandelt werden sollten. Dennoch blieben die Anti-Mischlingsgesetze in Kraft, und zwischen 1959 und 1962 wurden Tausende von kongolesischen Mischlingskindern von der belgischen Regierung und der katholischen Kirche gewaltsam aus dem Kongo deportiert und nach Belgien gebracht. ⓘ
Französisches Algerien
Nach der Eroberung des von den Osmanen kontrollierten Algeriens im Jahr 1830 übte Frankreich über ein Jahrhundert lang eine Kolonialherrschaft in dem Gebiet aus, die als "Quasi-Apartheid" bezeichnet wurde. Das Kolonialgesetz von 1865 erlaubte es Arabern und Berbern in Algerien nur dann, die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn sie ihre muslimische Identität aufgaben; Azzedine Haddour argumentiert, dass damit "die formalen Strukturen einer politischen Apartheid" geschaffen wurden. Camille Bonora-Waisman schreibt, dass "im Gegensatz zu den marokkanischen und tunesischen Protektoraten" diese "koloniale Apartheidgesellschaft" nur in Algerien existierte. ⓘ
Dieses "interne Apartheidsystem" stieß bei den betroffenen Muslimen auf erheblichen Widerstand und wird als eine der Ursachen für den Aufstand von 1954 und den anschließenden Unabhängigkeitskrieg angeführt. ⓘ
Rhodesien
Das 1930 in Südrhodesien (dem heutigen Simbabwe) verabschiedete Gesetz über die Landzuteilung war eine segregationistische Maßnahme, die die Landzuteilung und den Landerwerb in ländlichen Gebieten regelte und eine Unterscheidung zwischen Schwarzen und Weißen vornahm. ⓘ
Ein viel beachteter Rechtsstreit fand 1960 statt, als es um die Eröffnung eines neuen Theaters ging, das allen Rassen offen stehen sollte. Die 1959 vorgeschlagenen nicht getrennten öffentlichen Toiletten im neu errichteten Reps Theatre führten zu einer Auseinandersetzung, die als "Kampf der Toiletten" bezeichnet wurde. ⓘ
Religiöser und rassistischer Antisemitismus
Die Juden in Europa wurden in der Regel per Dekret oder auf informellen Druck hin gezwungen, in stark segregierten Ghettos und Schtetls zu leben. Im Jahr 1204 verlangte das Papsttum von den Juden, sich von den Christen abzugrenzen und besondere Kleidung zu tragen. Im 14. und 15. Jahrhundert verbreitete sich die erzwungene Absonderung der Juden in ganz Europa. Im Russischen Reich waren die Juden auf die so genannte Pale of Settlement beschränkt, die westliche Grenze des Russischen Reiches, die in etwa den heutigen Ländern Polen, Litauen, Weißrussland, Moldawien und Ukraine entspricht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebte die Mehrheit der europäischen Juden in der Pale of Settlement. ⓘ
Seit Beginn des 15. Jahrhunderts lebten die Juden in Marokko nur noch in Mellahs. In den Städten war eine Mellah von einer Mauer mit einem befestigten Tor umgeben. Im Gegensatz dazu waren die Mellahs auf dem Land separate Dörfer, deren einzige Bewohner Juden waren. ⓘ
In der Mitte des 19. Jahrhunderts schrieb J. J. Benjamin über das Leben der persischen Juden:
...sie sind gezwungen, in einem separaten Teil der Stadt zu leben...; denn sie gelten als unreine Geschöpfe... Unter dem Vorwand, dass sie unrein sind, werden sie mit größter Strenge behandelt, und sollten sie eine Straße betreten, die von Muselmanen bewohnt wird, werden sie von den Jungen und dem Pöbel mit Steinen und Schmutz beworfen... Aus demselben Grund ist es ihnen verboten, bei Regen auf die Straße zu gehen; denn es heißt, der Regen würde den Schmutz von ihnen abwaschen, der die Füße der Musselmanen besudeln würde... Wird ein Jude auf der Straße als solcher erkannt, so ist er den größten Beleidigungen ausgesetzt. Die Passanten spucken ihm ins Gesicht und schlagen ihn manchmal... unbarmherzig... Wenn ein Jude einen Laden betritt, um etwas zu kaufen, ist es ihm verboten, die Ware zu inspizieren... Sollte seine Hand unvorsichtigerweise die Ware berühren, muss er sie zu jedem Preis nehmen, den der Verkäufer für sie verlangt... Manchmal dringen die Perser in die Wohnungen der Juden ein und nehmen in Besitz, was ihnen gefällt. Sollte der Besitzer den geringsten Widerstand leisten, um sein Eigentum zu verteidigen, läuft er Gefahr, dies mit seinem Leben zu büßen... Wenn... ein Jude sich während der drei Tage des Katel (Muharram) auf der Straße zeigt..., wird er sicher ermordet. ⓘ
Am 16. Mai 1940 fragte das Administrasjonsrådet in Norwegen beim Rikskommisariatet an, warum Radioempfänger bei Juden in Norwegen beschlagnahmt worden waren. Tor Bomann-Larsen behauptete, dass das Administrasjonsrådet daraufhin "stillschweigend" die Rassentrennung zwischen norwegischen Bürgern akzeptierte. Außerdem behauptete er, dass diese Segregation "einen Präzedenzfall schuf". Zwei Jahre später (mit NS-Styret in den norwegischen Ministerien) verhaftete die norwegische Polizei Bürger an den Adressen, an denen zuvor Radios von Juden beschlagnahmt worden waren. ⓘ
Faschistisches Italien
1938 führte das faschistische Regime unter Benito Mussolini auf Druck der Nazis eine Reihe von Rassengesetzen ein, die eine offizielle Segregationspolitik im italienischen Reich einführten, die sich insbesondere gegen die italienischen Juden richtete. Diese Politik setzte verschiedene Segregationsnormen durch, wie z. B. die Gesetze, die es Juden untersagten, an normalen Schulen und Universitäten zu unterrichten oder zu studieren, für die Nation angeblich sehr wichtige Industriezweige zu besitzen, als Journalisten zu arbeiten, dem Militär beizutreten und Nicht-Juden zu heiraten. Zu den unmittelbaren Folgen der Einführung der "provvedimenti per la difesa della razza" (Normen zum Schutz der Rasse) gehörte, dass viele der besten italienischen Wissenschaftler ihre Arbeit aufgaben oder sogar Italien verließen. Dazu gehörten die weltberühmten Physiker Emilio Segrè, Enrico Fermi (dessen Frau Jüdin war), Bruno Pontecorvo, Bruno Rossi, Tullio Levi-Civita, die Mathematiker Federigo Enriques und Guido Fubini und sogar die faschistische Propagandadirektorin, Kunstkritikerin und Journalistin Margherita Sarfatti, die eine der Geliebten Mussolinis war. Rita Levi-Montalcini, die später den Nobelpreis für Medizin erhalten sollte, wurde verboten, an der Universität zu arbeiten. Albert Einstein trat nach der Verabschiedung des Rassengesetzes von seiner Ehrenmitgliedschaft in der Accademia dei Lincei zurück. ⓘ
Nach 1943, als Norditalien von den Nazis besetzt wurde, wurden die italienischen Juden zusammengetrieben und wurden Opfer des Holocausts. ⓘ
Alltag und Gesellschaft in Italienisch-Ostafrika waren von Anfang an von einer Rassenhierarchie geprägt. 1936 nach der Annexion Äthiopiens infolge des Abessinienkrieges entdeckte das faschistische System die „Rassenfrage“ und die Rassentrennung wurde mit den Rassengesetzen von 1937 und 1939 sowie dem Mischlingsgesetz von 1940 gesetzlich eingeführt. Ab 1938 folgte eine Reihe von Rassengesetzen und Verordnungen zum Schutz der italienischen Rasse gegen die Juden. ⓘ
Nazi-Deutschland
Das deutsche Lob für Amerikas System des institutionellen Rassismus, das bereits in Adolf Hitlers Mein Kampf zu finden war, hielt in den frühen 1930er Jahren an. Die USA waren weltweit führend im kodifizierten Rassismus, und ihre Rassengesetze faszinierten die Deutschen. Das von Hitlers Anwalt Hans Frank herausgegebene Nationalsozialistische Handbuch für Recht und Gesetzgebung von 1934/35 enthält einen zentralen Aufsatz von Herbert Kier über die Empfehlungen für die Rassengesetzgebung, der ein Viertel seiner Seiten der US-Gesetzgebung widmet - von der Rassentrennung über die rassisch begründete Staatsbürgerschaft bis hin zu Einwanderungsbestimmungen und der Bekämpfung der Rassenvermischung. Dies war eine direkte Inspiration für die beiden wichtigsten Nürnberger Gesetze, das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Blutgesetz. Das Verbot der Rassenheirat (Anti-Miscegenation) verbot sexuelle Beziehungen und Ehen zwischen Menschen, die als "arisch" und "nicht-arisch" eingestuft wurden. Solche Beziehungen wurden als Rassenschande bezeichnet. Die Gesetze richteten sich zunächst in erster Linie gegen Juden, wurden später aber auch auf "Zigeuner, Neger" ausgedehnt. Arier, die für schuldig befunden wurden, konnten in ein nationalsozialistisches Konzentrationslager eingewiesen werden, während Nicht-Ariern die Todesstrafe drohte. Um die so genannte Reinheit des deutschen Blutes zu bewahren, weiteten die Nazis nach Kriegsbeginn das Rassenschändungsgesetz auf alle Ausländer (Nicht-Deutsche) aus. ⓘ
Unter dem Generalgouvernement des besetzten Polens im Jahr 1940 teilten die Nazis die Bevölkerung in verschiedene Gruppen ein, die jeweils unterschiedliche Rechte, Lebensmittelrationen, zugelassene Wohnstreifen in den Städten, öffentliche Verkehrsmittel usw. hatten. In dem Bestreben, die polnische Identität zu spalten, versuchten sie, ethnische Unterteilungen in Kaschuben und Goralen (Goralenvolk) vorzunehmen, die auf der angeblichen "germanischen Komponente" dieser Gruppen beruhten. ⓘ
In den 1930er und 1940er Jahren mussten Juden in den von den Nationalsozialisten kontrollierten Staaten etwas tragen, das sie als Juden kennzeichnete, z. B. ein gelbes Band oder einen Davidstern, und wurden ebenso wie Romas (Zigeuner) durch die Rassengesetze diskriminiert. Jüdische Ärzte durften keine arischen Patienten behandeln, und jüdische Professoren durften keine arischen Schüler unterrichten. Außerdem durften Juden außer der Fähre keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und nur zwischen 15 und 15 Uhr in jüdischen Geschäften einkaufen. Nach der Reichskristallnacht wurden die Juden mit einer Geldstrafe von 1.000.000 ℛℳ für die von den Nazi-Truppen und SS-Angehörigen verursachten Schäden belegt. ⓘ
Juden, Polen und Roma wurden im Holocaust als "unerwünschte" rassische Gruppen dem Völkermord unterworfen. Die Nazis richteten Ghettos ein, um Juden und manchmal auch Roma in den Städten Osteuropas auf engstem Raum zusammenzuhalten und sie de facto in Konzentrationslager zu verwandeln. Das Warschauer Ghetto war mit 400.000 Menschen das größte dieser Ghettos. Das Ghetto Łódź war mit etwa 160.000 Menschen das zweitgrößte. ⓘ
Zwischen 1939 und 1945 wurden mindestens 1,5 Millionen polnische Staatsbürger zur Zwangsarbeit ins Reich transportiert (insgesamt waren etwa 12 Millionen Zwangsarbeiter in der deutschen Kriegswirtschaft innerhalb Nazi-Deutschlands beschäftigt). Obwohl das nationalsozialistische Deutschland auch Zwangsarbeiter aus Westeuropa einsetzte, waren die Polen zusammen mit anderen Osteuropäern, die als rassisch minderwertig angesehen wurden, noch stärker diskriminierenden Maßnahmen ausgesetzt. Sie wurden gezwungen, ein gelbes, violett umrandetes und mit dem Buchstaben "P" (für Polen) versehenes Stoffetikett zu tragen, das an ihrer Kleidung angenäht war, sie wurden einer Ausgangssperre unterworfen und durften keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. ⓘ
Während die Behandlung von Fabrikarbeitern oder Landarbeitern je nach Arbeitgeber oft unterschiedlich war, mussten polnische Arbeiter in der Regel länger für einen geringeren Lohn arbeiten als Westeuropäer - in vielen Städten waren sie gezwungen, in abgetrennten Baracken hinter Stacheldraht zu leben. Soziale Beziehungen zu Deutschen außerhalb der Arbeit waren verboten, und auf sexuelle Beziehungen (Rassenschande") stand die Todesstrafe. ⓘ
Andere Fälle
Kanada
Die indigenen Völker Kanadas wurden in nach Rassen getrennten Krankenhäusern, den so genannten Indianerkrankenhäusern, oder in getrennten Abteilungen in normalen Krankenhäusern behandelt. In diesen Krankenhäusern fanden auch medizinische Experimente statt, häufig ohne Zustimmung, wie z. B. die Erprobung des BCG-Impfstoffs an Säuglingen. Die Behandlung in anderen Krankenhäusern bot den Patienten eine bessere Versorgungsqualität:
Hunderte von neuen Krankenhäusern boten den Siedlergemeinden eine moderne Gesundheitsversorgung und schufen enorme Möglichkeiten für Krankenschwestern und Ärzte. Die indianischen Gesundheitsdienste hatten Schwierigkeiten, medizinisches Fachpersonal zu finden, das bereit war, zu niedrigen Beamtenlöhnen in den überfüllten und schlecht ausgestatteten indianischen Krankenhäusern zu arbeiten. In mehreren Gemeinden lagen die indianischen und die örtlichen Krankenhäuser buchstäblich nebeneinander. Die indianischen Krankenhäuser spiegelten die rassische Ungleichheit wider und konstruierten sie, indem sie den Anschein erweckten, dass es sich bei den modernisierten Krankenhäusern um "weiße" Krankenhäuser handelte und dass die indigene Bevölkerung in gewisser Weise weniger wert war, versorgt zu werden. Im Rahmen des erweiterten indianischen Krankenhaussystems der Nachkriegszeit lagen die Kosten für die Behandlung weiterhin bei der Hälfte der Tarife der umliegenden Gemeindekrankenhäuser, was für die indianischen Patienten fatale Folgen hatte. ⓘ
Deutschland
Im Nordosten Deutschlands des fünfzehnten Jahrhunderts durften Menschen wendischer, d. h. slawischer Herkunft, einigen Zünften nicht beitreten. Laut Wilhelm Raabe "nahm bis ins achtzehnte Jahrhundert hinein keine deutsche Zunft einen Wenden auf". ⓘ
Südafrika
Mit dem Sieg der Nationalen Partei bei den Parlamentswahlen 1948 führte das Apartheidsystem unter der Herrschaft der afrikanischen Minderheit eine landesweite Sozialpolitik der "getrennten Entwicklung" ein und folgte damit der diskriminierenden Gesetzgebung, die auf die Anfänge der Südafrikanischen Union und der Burenrepubliken zurückgeht, die zwar repressiv gegenüber den schwarzen Südafrikanern und anderen Minderheiten war, aber nicht annähernd so weit gegangen war. ⓘ
Die Apartheidgesetze lassen sich im Allgemeinen in die folgenden Gesetze unterteilen. Erstens wurden mit dem Bevölkerungsregistrierungsgesetz von 1950 die Einwohner Südafrikas in vier Rassengruppen eingeteilt: "Schwarze", "Weiße", "Farbige" und "Inder" und vermerkte ihre rassische Zugehörigkeit in ihren Ausweisen. Zweitens wurden mit dem Group Areas Act von 1950 den verschiedenen Rassen unterschiedliche Regionen zugewiesen. Die Menschen wurden gezwungen, in den ihnen zugewiesenen Gebieten zu leben, und das Überschreiten der Grenzen ohne Genehmigung wurde verboten, womit die Passgesetze, die bereits die Bewegungsfreiheit der Schwarzen eingeschränkt hatten, erweitert wurden. Drittens wurden mit dem Reservation of Separate Amenities Act von 1953 öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Universitäten und Parks nach Rassen getrennt ausgewiesen. Darüber hinaus wurde mit dem Bantu Education Act von 1953 auch das nationale Bildungswesen in Südafrika segregiert. Darüber hinaus setzte die damalige Regierung die Passgesetze durch, die den schwarzen Südafrikanern das Recht nahmen, sich im eigenen Land frei zu bewegen. Dieses System schränkte den Zugang schwarzer Südafrikaner zu städtischen Gebieten stark ein, so dass sie nur mit Genehmigung eines weißen Arbeitgebers einreisen durften. ⓘ
Unmittelbar nach der Einführung der Apartheid kam es zu Aufständen und Protesten gegen die Apartheid. Bereits 1949 sprach sich die Jugendliga des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) für die Beendigung der Apartheid aus und schlug vor, die Rassentrennung mit verschiedenen Methoden zu bekämpfen. In den folgenden Jahrzehnten fanden Hunderte von Anti-Apartheid-Aktionen statt, darunter die der Black Consciousness Movement, Studentenproteste, Arbeiterstreiks und kirchliche Gruppenaktivitäten usw. 1991 wurde das Gesetz zur Abschaffung rassistisch motivierter Landmaßnahmen verabschiedet, mit dem die Gesetze zur Rassentrennung, einschließlich des Group Areas Act, aufgehoben wurden. 1994 gewann Nelson Mandela die ersten rassenübergreifenden demokratischen Wahlen in Südafrika. Sein Erfolg bedeutete das Ende der Apartheid in der südafrikanischen Geschichte. ⓘ
Die Rassentrennungspolitik in Südafrika bestand als systematisch konzipiertes, staatliches Gesellschaftsmodell der „Getrennten Entwicklung“ (Apartheid) zwischen 1948 und 1990. Es wurde bis 1994 im Zuge der gesellschaftlichen Transformation schrittweise aufgehoben. Frederik Willem de Klerk als Staatspräsident und Vorsitzender der Nasionale Party sowie Nelson Mandela vom African National Congress erhielten gemeinsam den Friedensnobelpreis für die friedliche Beendigung der Rassentrennung. ⓘ
Vereinigte Staaten
Nach der Verabschiedung der Jim-Crow-Gesetze, die Afroamerikaner und Weiße voneinander trennten, sahen die Menschen, die von diesen Gesetzen negativ betroffen waren, keine Fortschritte in ihrem Streben nach Gleichheit. Die Rassentrennung war kein neues Phänomen, wie die Tatsache zeigt, dass vor dem Bürgerkrieg fast vier Millionen Schwarze versklavt worden waren. Die verabschiedeten Gesetze trennten Afroamerikaner von Weißen, um ein System der weißen Vorherrschaft durchzusetzen. Mit Schildern wurde Nicht-Weißen angezeigt, wo sie legal gehen, sprechen, trinken, sich ausruhen oder essen durften. An Orten mit gemischten Rassen mussten Schwarze warten, bis alle weißen Kunden bedient waren. Es wurden auch Regeln durchgesetzt, die Afroamerikanern den Zutritt zu weißen Geschäften untersagten. Segregierte Einrichtungen reichten von Schulen nur für Weiße bis hin zu Friedhöfen nur für Weiße. ⓘ
Nach der Abschaffung der Sklaverei durch den dreizehnten Zusatzartikel wurde die Rassendiskriminierung durch die so genannten Jim-Crow-Gesetze geregelt, die eine strikte Rassentrennung vorschrieben. Obwohl viele dieser Gesetze bereits kurz nach dem Ende der Kämpfe erlassen wurden, wurden sie erst nach dem Ende der Wiederaufbauzeit 1877 formalisiert. Die darauf folgende Zeit gilt als der Tiefpunkt der amerikanischen Rassenbeziehungen. Die Gesetze (bzw. in einigen Bundesstaaten, wie z. B. Florida, die Verfassungen der Bundesstaaten), die die Rassentrennung vorschrieben, galten mindestens bis zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA von 1968, das alle Formen der Rassentrennung verbot. ⓘ
Während die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Plessy gegen Ferguson von 1896 ausdrücklich "getrennte, aber gleiche" Einrichtungen (insbesondere Transporteinrichtungen) zuließ, protestierte Richter John Marshall Harlan in seiner abweichenden Meinung dagegen, dass die Entscheidung ein Ausdruck weißer Vorherrschaft sei; er sagte voraus, dass die Rassentrennung "Aggressionen ... gegen die zugestandenen Rechte farbiger Bürger fördern", "Rassenhass wecken" und "ein Gefühl des Misstrauens zwischen [den] Rassen aufrechterhalten" würde. Die Gefühle zwischen Weißen und Schwarzen waren so angespannt, dass sogar die Gefängnisse getrennt wurden. ⓘ
Der 1912 gewählte Präsident Woodrow Wilson tolerierte die Ausweitung der Rassentrennung in der gesamten Bundesregierung, die bereits im Gange war. Im Ersten Weltkrieg wurden Schwarze eingezogen und dienten in der Armee der Vereinigten Staaten in getrennten Einheiten. Schwarze Kampfsoldaten waren oft schlecht ausgebildet und ausgerüstet, und die neu eingezogenen Soldaten wurden bei gefährlichen Einsätzen an die Front geschickt. Im Zweiten Weltkrieg war das US-Militär noch immer stark segregiert. Bei der Luftwaffe und den Marines gab es keine Schwarzen in ihren Reihen. Schwarze gab es bei den Navy Seabees. In der Armee gab es nur fünf afroamerikanische Offiziere. Darüber hinaus erhielt kein Afroamerikaner während des Krieges die Ehrenmedaille, und ihre Aufgaben im Krieg waren weitgehend den Einheiten außerhalb des Kampfes vorbehalten. Schwarze Soldaten mussten manchmal ihre Plätze in den Zügen für die Nazi-Kriegsgefangenen räumen. ⓘ
Der Cotton Club in Harlem, New York City, war ein zentraler Club der Harlem Renaissance in den 1920er Jahren, in dem ausschließlich Weiße auftraten, während Schwarze (wie Duke Ellington) zwar auftreten durften, aber vor einem weißen Publikum. Beim Empfang zu Ehren seines Erfolgs bei den Olympischen Sommerspielen 1936 durfte Jesse Owens nicht durch die Haupttüren des Waldorf Astoria New York gehen und musste stattdessen in einem Lastenaufzug zu der Veranstaltung fahren. Die erste schwarze Oscar-Preisträgerin Hattie McDaniel durfte wegen der Rassentrennungsgesetze des Bundesstaates Georgia nicht an der Premiere von Vom Winde verweht im Loew's Grand Theatre in Atlanta teilnehmen, und bei der zwölften Oscar-Verleihung im Ambassador Hotel in Los Angeles musste sie an einem abgetrennten Tisch an der hinteren Wand des Raumes Platz nehmen; das Hotel verfolgte eine Politik des Verbots für Schwarze, erlaubte McDaniel aber den Zutritt aus Gefälligkeit. Ihr letzter Wunsch, auf dem Hollywood-Friedhof begraben zu werden, wurde ihr verwehrt, weil der Friedhof nur für Weiße zugänglich war. ⓘ
Am 11. September 1964 kündigte John Lennon an, dass die Beatles in Jacksonville, Florida, nicht vor einem getrennten Publikum spielen würden. Die Stadtverwaltung lenkte nach dieser Ankündigung ein. In einem Vertrag für ein Beatles-Konzert im Cow Palace in Kalifornien aus dem Jahr 1965 heißt es, dass die Band "nicht vor einem rassistisch getrennten Publikum auftreten muss". ⓘ
Im amerikanischen Sport herrschte bis Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts Rassentrennung. Im Baseball wurden die "Negro Leagues" von Rube Foster für nicht-weiße Spieler gegründet, wie z. B. die Negro League Baseball, die bis Anfang der 1950er Jahre bestand. Im Basketball wurden 1904 die Black Fives (rein schwarze Mannschaften) gegründet, die in New York City, Washington, D.C., Chicago, Pittsburgh, Philadelphia und anderen Städten auftraten. Die Rassentrennung im Basketball hielt bis 1950 an, als die NBA rassisch integriert wurde. ⓘ
Viele US-Bundesstaaten verbieten die Ehe zwischen Rassen. Abraham Lincoln lehnte zwar die Sklaverei in den USA ab, erklärte aber 1858 in einer Rede in Charleston, Illinois: "Ich bin weder dafür, noch war ich jemals dafür, die soziale und politische Gleichstellung der weißen und schwarzen Rasse auf irgendeine Weise herbeizuführen, ich bin weder dafür, noch war ich jemals dafür, Neger zu Wählern oder Geschworenen zu machen, noch sie zu Ämtern zu befähigen, noch sie mit Weißen zu verheiraten. Ich bin so sehr wie jeder andere Mann für die Vorrangstellung der weißen Rasse". 1967 wurden Mildred Loving, eine schwarze Frau, und Richard Loving, ein weißer Mann, in Virginia zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie einander geheiratet hatten. Ihre Ehe verstieß gegen das staatliche Gesetz zur Bekämpfung der Rassenmischung, den Racial Integrity Act von 1924, der die Heirat zwischen als weiß eingestuften Personen und als "farbig" eingestuften Personen (Personen nicht-weißer Abstammung) verbot. ⓘ
In der Rechtssache Loving gegen Virginia im Jahr 1967 erklärte der Oberste Gerichtshof die Gesetze zum Verbot von Ehen zwischen Rassen in den USA für ungültig. ⓘ
Die institutionalisierte Rassentrennung wurde während der Bürgerrechtsbewegung durch die Bemühungen von Bürgerrechtlern wie Clarence M. Mitchell Jr., Rosa Parks, Martin Luther King Jr. und James Farmer, die sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs für soziale und politische Freiheit einsetzten, durch die Aufhebung der Rassentrennung durch die Interstate Commerce Commission im Jahr 1961, die Verabschiedung des Civil Rights Act im Jahr 1964 und den Voting Rights Act im Jahr 1965, der von Präsident Lyndon B. Johnson unterstützt wurde, als offizielle Praxis beendet. Viele ihrer Bemühungen waren Handlungen des gewaltlosen zivilen Ungehorsams, die darauf abzielten, die Durchsetzung der Rassentrennungsvorschriften und -gesetze zu stören, wie z. B. die Weigerung, einen Sitzplatz im schwarzen Teil des Busses für eine weiße Person freizugeben (Rosa Parks), oder die Abhaltung von Sit-ins in ausschließlich weißen Restaurants. ⓘ
Bis 1968 hatte der Oberste Gerichtshof unter Chief Justice Earl Warren alle Formen der Rassentrennung für verfassungswidrig erklärt, und bis 1970 hatte sich die Unterstützung für die formale gesetzliche Rassentrennung aufgelöst. Die Entscheidung des Warren-Gerichts in der bahnbrechenden Rechtssache Brown v. Board of Education of Topeka, Kansas im Jahr 1954 verbot die Rassentrennung in öffentlichen Schulen, und seine Entscheidung in der Rechtssache Heart of Atlanta Motel, Inc. v. United States im Jahr 1964 verbot die Rassentrennung und Diskriminierung in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Unterkünften. Der Fair Housing Act von 1968, der vom Office of Fair Housing and Equal Opportunity (Amt für faires Wohnen und Chancengleichheit) verwaltet und durchgesetzt wird, verbietet die Diskriminierung beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohnraum aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Familienstand und Behinderung. Formale Rassendiskriminierung wurde in Schulsystemen, Unternehmen, beim amerikanischen Militär, in anderen zivilen Diensten und in der Regierung verboten. Der implizite Rassismus setzt sich jedoch bis heute fort, z. B. durch berufliche Segregation. In den letzten Jahren ist ein Trend zu beobachten, der die Bemühungen um die Aufhebung der Rassentrennung in den Schulen, die durch die obligatorischen Anordnungen zur Aufhebung der Rassentrennung in den Schulen unternommen wurden, ins Gegenteil verkehrt. ⓘ
Historische Fälle (1970er Jahre bis heute)
Bahrain
Am 28. April 2007 verabschiedete das Unterhaus des bahrainischen Parlaments ein Gesetz, das unverheirateten Wanderarbeitern das Wohnen in Wohngebieten verbietet. Zur Rechtfertigung des Gesetzes sagte der Abgeordnete Nasser Fadhala, ein enger Verbündeter der Regierung, dass "Junggesellen diese Häuser auch zur Herstellung von Alkohol, zum Betreiben von Prostitutionsringen oder zur Vergewaltigung von Kindern und Hausmädchen nutzen". ⓘ
Sadiq Rahma, Leiter des technischen Ausschusses, der Mitglied von Al Wefaq ist, sagte: "Die Regeln, die wir ausarbeiten, sollen die Rechte sowohl der Familien als auch der asiatischen Junggesellen schützen (...) diese Arbeiter haben oft Gewohnheiten, die für die in der Nähe lebenden Familien schwer zu tolerieren sind (...) sie kommen halb bekleidet aus ihren Häusern, brauen illegal Alkohol in ihren Häusern, nehmen Prostituierte in Anspruch und machen die Nachbarschaft schmutzig (...) es sind arme Menschen, die oft in Gruppen von 50 oder mehr leben, zusammengepfercht in einem Haus oder einer Wohnung", sagte Herr Rahma. "Die Regeln besagen auch, dass es mindestens ein Badezimmer für fünf Personen geben muss (...) es gab auch Fälle, in denen kleine Kinder sexuell belästigt wurden." ⓘ
Das Bahrain Centre for Human Rights hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es diese Entscheidung als diskriminierend und als Förderung negativer rassistischer Einstellungen gegenüber Arbeitsmigranten verurteilt. Nabeel Rajab, der damalige Vizepräsident des BCHR, sagte dazu: "Es ist empörend, dass Bahrain bereit ist, sich auf den Vorteilen der harten Arbeit dieser Menschen und oft auch auf ihrem Leid auszuruhen, sich aber weigert, mit ihnen in Gleichheit und Würde zu leben. Die Lösung besteht nicht darin, Wanderarbeiter in Ghettos zu zwingen, sondern die Unternehmen zu drängen, die Lebensbedingungen für die Arbeitnehmer zu verbessern - und nicht eine große Zahl von Arbeitnehmern auf unzureichendem Raum unterzubringen - und den Lebensstandard für sie zu verbessern." ⓘ
Kanada
Bis 1965 war die Rassentrennung in Schulen, Geschäften und den meisten Aspekten des öffentlichen Lebens in Ontario, Quebec und Neuschottland legal, in anderen Provinzen wie British Columbia informell. ⓘ
Seit den 1970er Jahren haben einige Wissenschaftler die Besorgnis geäußert, dass die kanadischen Großstädte immer stärker nach Einkommen und ethnischer Zugehörigkeit segregiert werden. Aus Berichten geht hervor, dass die inneren Vororte des fusionierten Toronto und die südlichen Schlafzimmergemeinden des Großraums Vancouver immer stärker von Einwanderern und sichtbaren Minderheiten dominiert werden und beim Durchschnittseinkommen hinter anderen Stadtteilen zurückbleiben. Auf einem CBC-Podium in Vancouver im Jahr 2012 wurde die wachsende öffentliche Befürchtung erörtert, dass die Ausbreitung ethnischer Enklaven im Großraum Vancouver (z. B. Han-Chinesen in Richmond und Punjabis in Surrey) einer Art von Selbstsegregation gleichkommt. Als Reaktion auf diese Befürchtungen haben viele Minderheitenaktivisten darauf hingewiesen, dass die meisten kanadischen Stadtteile nach wie vor mehrheitlich weiß sind, und dennoch werden die Weißen nie der "Selbstsegregation" beschuldigt. ⓘ
Der Mohawk-Stamm von Kahnawake ist dafür kritisiert worden, dass er Nicht-Mohawks aus dem Mohawk-Reservat vertrieben hat. Mohawks, die außerhalb ihrer Stammesnation heiraten, verlieren ihr Recht, in ihrem Heimatland zu leben. Die Mohawk-Regierung behauptet, ihre Politik der national exklusiven Mitgliedschaft diene der Bewahrung ihrer Identität, aber es gibt keine Ausnahmeregelung für diejenigen, die die Mohawk-Sprache oder -Kultur übernehmen. Die Politik beruht auf einem Moratorium von 1981, das 1984 in ein Gesetz umgewandelt wurde. Allen gemischtrassigen Paaren werden Räumungsbescheide zugestellt, unabhängig davon, wie lange sie schon im Reservat leben. Die einzige Ausnahme gilt für gemischtnationale Paare, die vor dem Moratorium von 1981 geheiratet haben. ⓘ
Obwohl einige besorgte Mohawk-Bürger gegen die national exklusive Mitgliedschaftspolitik protestierten, entschied das kanadische Menschenrechtstribunal, dass die Mohawk-Regierung Maßnahmen ergreifen kann, die sie für notwendig hält, um das Überleben ihres Volkes zu sichern. ⓘ
Auch in der kommerziellen Lachsfischerei in Britisch-Kolumbien wird seit 1992 eine langjährige Praxis der nationalen Segregation angewandt, als in drei Flusssystemen von Britisch-Kolumbien separate kommerzielle Fischereien für ausgewählte indigene Gruppen eingerichtet wurden. Kanadier anderer Nationen, die in den getrennten Fischereigebieten fischen, wurden verhaftet, eingesperrt und strafrechtlich verfolgt. Obwohl die angeklagten Fischer vor Gericht erfolgreich waren (siehe das Urteil in der Rechtssache R. v. Kapp), wurde das Urteil in der Berufung aufgehoben. ⓘ
Fidschi
Durch zwei Militärputsche wurde 1987 in Fidschi eine demokratisch gewählte Regierung unter Führung von Indo-Fidschianern abgesetzt. Dieser Putsch wurde hauptsächlich von der fidschianischen Bevölkerung unterstützt. ⓘ
1990 wurde eine neue Verfassung verkündet, die Fidschi zu einer Republik machte, in der die Ämter des Präsidenten, des Premierministers, zwei Drittel des Senats und eine klare Mehrheit des Repräsentantenhauses ethnischen Fidschianern vorbehalten waren. Die meisten dieser Bestimmungen wurden mit der Verkündung der Verfassung von 1997 abgeschafft, obwohl der Präsident (und 14 der 32 Senatoren) immer noch von dem ausschließlich aus Einheimischen bestehenden Großen Rat der Häuptlinge gewählt wurden. Die letzte dieser Unterscheidungen wurde mit der Verfassung von 2013 abgeschafft. ⓘ
Im Falle Fidschis handelt es sich um eine faktische Rassentrennung, da Fidschi eine lange, komplexe Geschichte von mehr als 3500 Jahren als geteilte Stammesnation hat, wobei die Vereinigung unter der 96-jährigen britischen Herrschaft auch andere Rassengruppen, insbesondere Einwanderer vom indischen Subkontinent, mit sich brachte. ⓘ
Israel
In der israelischen Unabhängigkeitserklärung werden allen Bürgern unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Konfession oder Rasse die gleichen Rechte zuerkannt. Israel verfügt über eine umfangreiche Liste von Gesetzen, die die Gleichheit der Rassen fordern (z. B. Verbot der Diskriminierung, Gleichheit in der Beschäftigung, Verleumdung aufgrund von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit). In der Praxis kommt es jedoch zu einer erheblichen institutionellen, rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung der arabischen Bürger des Landes. ⓘ
Im Jahr 2010 sprach sich der Oberste Gerichtshof Israels in einem Fall, in dem es um die hassidische Sekte der aschkenasischen Juden, die Slonim, ging, gegen die Rassentrennung aus und entschied, dass die Segregation zwischen aschkenasischen und sephardischen Schülern in einer Schule rechtswidrig ist. Sie argumentieren, dass sie "ein gleiches Maß an Religiosität aufrechterhalten wollen und nicht aus Rassismus". Als Reaktion auf die Vorwürfe luden die Slonim-Haredim sephardische Mädchen in die Schule ein und fügten in einer Erklärung hinzu: "Wir haben die ganze Zeit gesagt, dass es nicht um Rasse geht, aber der Oberste Gerichtshof hat sich gegen unsere Rabbiner gestellt, und deshalb sind wir ins Gefängnis gegangen." ⓘ
Aufgrund zahlreicher kultureller Unterschiede und der Feindseligkeit gegenüber einer Minderheit, von der man annimmt, dass sie Israel vernichten will, hat sich in Israel ein System passiv koexistierender Gemeinschaften herausgebildet, die nach ethnischen Gesichtspunkten getrennt sind, wobei die arabisch-israelischen Minderheitengemeinschaften "außerhalb des Mainstreams" zurückgelassen werden. Diese De-facto-Segregation besteht auch zwischen verschiedenen jüdischen ethnischen Gruppen ("edot") wie Sepharadim, Aschkenasim und Beta Israel (Juden äthiopischer Abstammung), was zu einer De-facto-Segregation in Schulen, Wohnungswesen und öffentlicher Politik führt. Die Regierung hat ein Programm zur Schließung solcher Schulen eingeleitet, um die Integration zu erzwingen, doch einige Mitglieder der äthiopischen Gemeinschaft beklagen, dass nicht alle dieser Schulen geschlossen wurden. In einer vom Zentrum gegen Rassismus in Auftrag gegebenen und vom GeoCartographia-Institut durchgeführten Umfrage aus dem Jahr 2007 waren 75 % der israelischen Juden nicht damit einverstanden, in einem Gebäude mit arabischen Bewohnern zu leben, 60 % würden keine arabischen Besucher bei sich zu Hause empfangen, 40 % waren der Meinung, dass Arabern das Wahlrecht entzogen werden sollte, und 59 % hielten die Kultur der Araber für primitiv. Im Jahr 2012 ergab eine öffentliche Meinungsumfrage, dass 53 % der befragten israelischen Juden nichts dagegen hätten, wenn ein Araber in ihrem Haus wohnen würde, während 42 % dies bejahten. Auf die Frage, ob sie etwas dagegen hätten, wenn arabische Kinder in der Schule in die Klasse ihres Kindes gingen, antworteten 49 %, dass sie dies nicht tun würden, 42 % sagten, sie würden es tun. Die säkulare israelische Öffentlichkeit erwies sich als am tolerantesten, während die religiösen und Haredi-Befragten am diskriminierendsten waren. ⓘ
Kenia
Das Ende der britischen Kolonialherrschaft in Kenia im Jahr 1964 führte zu einer ungewollten Verschärfung der ethnischen Segregation. Durch private Käufe und staatliche Programme wurde Farmland, das zuvor europäischen Bauern gehörte, an afrikanische Eigentümer übertragen. Diese Farmen wurden weiter in kleinere Ortschaften unterteilt, und aufgrund der gemeinsamen Migration wurden viele benachbarte Ortschaften von Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen bewohnt. Diese Trennung entlang dieser Grenzen besteht auch heute noch. Kimuli Kasara hat in einer Studie über die jüngsten ethnischen Gewalttaten im Gefolge der umstrittenen kenianischen Wahlen 2007-08 diese postkolonialen Grenzen als Instrument für das Ausmaß der ethnischen Segregation verwendet. Mit Hilfe einer zweistufigen Regressionsanalyse nach der Methode der kleinsten Quadrate zeigte Kasara, dass eine zunehmende ethnische Segregation in der kenianischen Provinz Rift Valley mit einem Anstieg der ethnischen Gewalt einhergeht. ⓘ
Liberia
Die liberianische Verfassung beschränkt die liberianische Staatsangehörigkeit auf Neger (siehe auch liberianisches Staatsangehörigkeitsgesetz). ⓘ
Während libanesische und indische Staatsangehörige im Handel sowie im Einzelhandels- und Dienstleistungssektor tätig sind und Europäer und Amerikaner im Bergbau und in der Landwirtschaft arbeiten, sind diese Minderheitengruppen, die schon lange in der Republik leben, aufgrund ihrer Rasse von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. ⓘ
Malaysia
Malaysia hat einen Artikel in seiner Verfassung, der die ethnischen Malaysier und die nicht-ethnische malaysische Bevölkerung - d.h. Bumiputra - von den Nicht-Bumiputra wie ethnischen Chinesen und Indern im Rahmen des Gesellschaftsvertrags unterscheidet, der den Ersteren per Gesetz bestimmte Sonderrechte und Privilegien garantiert. Diese Rechte und Privilegien in Frage zu stellen, ist jedoch nach dem Gesetz über die innere Sicherheit, das in Artikel 10 (IV) der malaysischen Verfassung verankert ist, streng verboten. Zu den hier erwähnten Privilegien gehören u.a. die Wirtschafts- und Bildungsaspekte der Malaysier, z.B. die malaysische Neue Wirtschaftspolitik, eine Wirtschaftspolitik, die kürzlich von Thierry Rommel, dem Leiter einer Delegation der Europäischen Kommission in Malaysia, als Vorwand für "erheblichen Protektionismus" kritisiert wurde, und eine Quote, die den Zugang von Malaien zu öffentlichen Universitäten regelt. ⓘ
Während eine gesetzliche Rassentrennung im täglichen Leben nicht praktiziert wird, gibt es eine Selbstsegregation. ⓘ
Mauretanien
Die Sklaverei wurde in Mauretanien im August 2007 endgültig unter Strafe gestellt. Sie war bereits 1980 abgeschafft worden, betraf aber immer noch die Schwarzafrikaner. Die Zahl der Sklaven im Land war nicht genau bekannt, wurde aber auf bis zu 600 000 Männer, Frauen und Kinder geschätzt, was 20 % der Bevölkerung entsprach. ⓘ
Die so genannte Unterschicht der Haratin, zumeist arme Schwarzafrikaner, die in ländlichen Gebieten leben, werden seit Jahrhunderten von weißen Mauren arabischer/berberischer Abstammung als natürliche Sklaven betrachtet. Viele Nachkommen der arabischen und berberischen Stämme halten auch heute noch an der suprematistischen Ideologie ihrer Vorfahren fest. Diese Ideologie hat zu Unterdrückung, Diskriminierung und sogar Versklavung anderer Gruppen in der Region Sudan und Westsahara geführt. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Obwohl die Rassentrennung im Vereinigten Königreich nie gesetzlich verankert wurde, gab es in Kneipen, an Arbeitsplätzen, in Geschäften und anderen kommerziellen Einrichtungen eine "Colour Bar", bei der nicht-weiße Kunden bestimmte Räume und Einrichtungen nicht benutzen durften. Auch im 20. Jahrhundert gab es die Rassentrennung in bestimmten Berufen, im Wohnungswesen und sogar im Buckingham-Palast. Das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Rassen (Race Relations Act) aus dem Jahr 1965 erklärte die Rassentrennung in Pubs für illegal, doch andere Einrichtungen wie z. B. Mitgliederclubs konnten noch bis vor einigen Jahren Menschen aufgrund ihrer Rasse ausschließen. ⓘ
Heutzutage gibt es im Vereinigten Königreich kein gesetzlich sanktioniertes System der Rassentrennung mehr, und es gibt eine umfangreiche Liste von Gesetzen, die die Gleichstellung der Rassen fordern. Aufgrund zahlreicher kultureller Unterschiede zwischen dem zuvor bestehenden System passiv koexistierender Gemeinschaften hat sich jedoch in Teilen des Vereinigten Königreichs eine Rassentrennung herausgebildet, bei der Minderheitengemeinschaften außerhalb des Mainstreams" zurückgelassen werden. ⓘ
Die betroffenen und "ghettoisierten" Gemeinschaften sind oft weitgehend repräsentativ für Pakistaner, Inder und andere Subkontinentale, und man geht davon aus, dass sie die Grundlage für ethnische Spannungen und eine Verschlechterung des Lebensstandards sowie des Bildungs- und Beschäftigungsniveaus ethnischer Minderheiten in ärmeren Gegenden bilden. Diese Faktoren werden von einigen als Ursache für die englischen Rassenunruhen von 2001 in Bradford, Oldham und Harehills in Nordengland angesehen, wo es große asiatische Gemeinschaften gibt. ⓘ
Es gibt einige Hinweise darauf, dass eine solche Segregation, insbesondere in Bezug auf Wohngebiete, das Ergebnis der einseitigen "Lenkung" ethnischer Gruppen in bestimmte Gebiete sowie einer Kultur der Diskriminierung von Verkäufern und des Misstrauens gegenüber Kunden aus ethnischen Minderheiten durch einige Immobilienmakler und andere Immobilienfachleute zu sein scheint. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass wohlhabendere Menschen es vorziehen, in Gebieten mit einer geringeren ethnischen Durchmischung zu wohnen, da eine geringere ethnische Durchmischung den Wert und die Attraktivität eines Wohngebiets erhöht. Dies ist wahrscheinlich, da sich andere Theorien wie die "ethnische Selbstsegregation" zuweilen als unbegründet erwiesen haben und die Mehrheit der ethnischen Befragten in einigen Umfragen zu diesem Thema eine umfassendere soziale und wohnungspolitische Integration befürwortet hat. ⓘ
Vereinigte Staaten
Seit der Bürgerrechtsbewegung hat die faktische Segregation in den Vereinigten Staaten zugenommen, während die offizielle Segregation verboten wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied in der Rechtssache Milliken gegen Bradley (1974), dass die faktische Rassentrennung akzeptabel sei, solange die Schulen nicht aktiv eine Politik der Ausgrenzung von Rassen verfolgten; seitdem werden Schulen aufgrund zahlreicher indirekter Faktoren getrennt. ⓘ
Redlining ist ein Teil der Art und Weise, wie weiße Gemeinden die rassistische Segregation aufrechterhalten. Dabei handelt es sich um die Praxis, den Bewohnern bestimmter, oft rassistisch geprägter Gebiete den Zugang zu Dienstleistungen wie Hypotheken, Bankgeschäften, Versicherungen, Arbeitsplätzen, Gesundheitsversorgung oder sogar Supermärkten zu verweigern oder zu verteuern. Die verheerendste Form des Redlining und die häufigste Verwendung des Begriffs bezieht sich auf die Diskriminierung bei Hypotheken. In den folgenden zwanzig Jahren wurde die Rassentrennung und Diskriminierung in den USA durch eine Reihe weiterer Gerichtsentscheidungen und Bundesgesetze, darunter der Home Mortgage Disclosure Act und die Maßnahme zur Beendigung der Diskriminierung bei Hypotheken im Jahr 1975, de jure vollständig aufgehoben, obwohl sich die De-facto-Segregation und -Diskriminierung als widerstandsfähiger erwiesen haben. Nach Angaben des Civil Rights Project an der Harvard University erreichte die tatsächliche De-facto-Desegregation der öffentlichen Schulen in den USA in den späten 1980er Jahren ihren Höhepunkt; seither ist die Segregation in den Schulen noch stärker geworden, was vor allem auf die ethnische Segregation der Nation zurückzuführen ist, bei der die Weißen in den Vororten und die Minderheiten in den städtischen Zentren dominieren. Laut Rajiv Sethi, Wirtschaftswissenschaftler an der Columbia University, nimmt die Segregation zwischen Schwarzen und Weißen im Wohnungswesen in den meisten Großstädten der USA langsam ab. Rassentrennung kann zu sozialen, wirtschaftlichen und politischen Spannungen führen. Dreißig Jahre (im Jahr 2000) nach der Ära der Bürgerrechte sind die Vereinigten Staaten in vielen Bereichen nach wie vor eine wohnungsmäßig segregierte Gesellschaft, in der Schwarze, Weiße und Hispanoamerikaner in verschiedenen Stadtvierteln von sehr unterschiedlicher Qualität leben. ⓘ
Dan Immergluck schreibt, dass im Jahr 2002 kleine Unternehmen in schwarzen Vierteln immer noch weniger Kredite erhielten, selbst wenn man die Unternehmensdichte, die Unternehmensgröße, den Branchenmix, das Einkommen des Viertels und die Kreditqualität der lokalen Unternehmen berücksichtigt. Gregory D. Squires schrieb 2003, es sei klar, dass die Rasse die Politik und die Praktiken der Versicherungsbranche seit langem beeinflusst hat und weiterhin beeinflusst. Arbeitnehmer, die in amerikanischen Innenstädten leben, haben es schwerer, einen Arbeitsplatz zu finden, als Arbeitnehmer in Vorstädten. ⓘ
Der Wunsch vieler Weißer, zu vermeiden, dass ihre Kinder integrierte Schulen besuchen müssen, war ein Faktor für die Flucht der Weißen in die Vororte. Eine Studie aus dem Jahr 2007 in San Francisco zeigte, dass Gruppen von Hausbesitzern aller Rassen dazu neigten, sich selbst zu segregieren, um mit Menschen desselben Bildungsniveaus und derselben Rasse zusammen zu sein. Bis 1990 waren die gesetzlichen Schranken, die die Segregation erzwangen, größtenteils durch einen dezentralen Rassismus ersetzt worden, bei dem Weiße mehr als Schwarze zahlen, um in überwiegend weißen Gebieten zu leben. Heute sind viele Weiße bereit, einen Aufpreis zu zahlen, um in einem überwiegend weißen Viertel zu wohnen. Für gleichwertige Wohnungen in weißen Gegenden wird eine höhere Miete verlangt. Diese höheren Mieten sind größtenteils auf eine ausgrenzende Flächennutzungspolitik zurückzuführen, die das Wohnungsangebot einschränkt. Die Vorschriften sorgen dafür, dass alle Wohneinheiten so teuer sind, dass unerwünschte Gruppen keinen Zugang haben. Indem sie die Wohnungspreise in die Höhe treiben, schließen viele weiße Viertel Schwarze effektiv aus, weil sie nicht bereit oder in der Lage sind, den Aufpreis für den Zugang zu diesen teuren Vierteln zu zahlen. Umgekehrt ist gleichwertiger Wohnraum in schwarzen Vierteln für diejenigen, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, einen Aufpreis zu zahlen, um in weißen Vierteln zu leben, weitaus erschwinglicher. In den 1990er Jahren war die Wohnsegregation weiterhin extrem und wurde von einigen Soziologen als "Hypersegregation" oder "amerikanische Apartheid" bezeichnet. Im Februar 2005 entschied der Oberste Gerichtshof der USA in der Rechtssache Johnson gegen Kalifornien 543 U.S. 499 (2005), dass die ungeschriebene Praxis der kalifornischen Strafvollzugsbehörde, Gefangene in ihren Aufnahmezentren nach Rassen zu trennen - was Kalifornien mit der Sicherheit der Insassen begründete (Banden in Kalifornien, wie überall in den USA, organisieren sich in der Regel nach Rassen) - einer strengen Prüfung, der höchsten Stufe der verfassungsrechtlichen Überprüfung, zu unterziehen ist. ⓘ
Jemen
Im Jemen praktiziert die arabische Elite eine Form der Diskriminierung der Unterschicht der Al-Akhdam auf der Grundlage ihrer rassischen Merkmale. ⓘ
Geschichte
Rassentrennung wurde vor allem während der Kolonialzeit bis Mitte der 1960er Jahre praktiziert, aber auch in den ehemaligen Staaten mit ausgeprägter Sklaverei (z. B. USA, Saudi-Arabien, Indien), zum Teil noch bis heute. Zur Rassentrennung gehörte in der Regel ein Verbot der Heirat (oder bereits jeglicher sexueller Kontakt) zwischen Mitgliedern der jeweils als unterschiedlich definierten Menschengruppen und Ethnien. Typischerweise gab es getrennte öffentliche Einrichtungen für die Mitglieder verschiedener Ethnien, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Gaststätten, Theater und Schulen (siehe Monoedukation). Dabei sind die Einrichtungen für die herrschende Gruppe immer besser ausgestattet als diejenigen für die ausgegrenzten Gruppen. In den USA spricht man von Rassentrennung in Bezug auf Afroamerikaner erst für die Zeit nach dem Ende der Sklaverei in den Vereinigten Staaten, während der die Sklaven nicht als vollwertige Menschen, sondern als Ware angesehen wurden. Hingegen gab es von Beginn der europäischen Besiedlung Amerikas an eine Rassentrennung gegenüber den Indianern. ⓘ
Deutschland
Deutsches Kaiserreich
Erst ab 1905 erfolgte in den Deutschen Kolonien ein Verbot der „standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen“, da immer öfter männliche Auswanderer mit einheimischen Frauen Familien gründeten, was der Politik der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rassentrennung zuwiderlief. Entsprechende Sexualbeziehungen wurden von der Gesellschaft geächtet, um eine vermeintliche „Verkafferung“ zu unterbinden. 1912 kam es zur Mischehendebatte im deutschen Reichstag. Die Verbote bestanden bis zum Verlust der Kolonien 1918 als deutsches Kolonialrecht und wurden danach von den übernehmenden Kolonialmächten sinngemäß weitergeführt und durch eigene Gesetze zur Rassentrennung ergänzt. Die ehemaligen deutschen Kolonien erlangten erst in den 1960er Jahren ihre Unabhängigkeit von Großbritannien und Frankreich und damit die Aufhebung aller Rassengesetze. ⓘ