Diffamierung
Verleumdung ist eine Mitteilung, die den Ruf und/oder die Ehre/Würde eines Dritten (vor einem anderen Dritten) verletzt. Sie kann mündlich (Verleumdung) oder schriftlich (üble Nachrede) erfolgen. Sie stellt eine unerlaubte Handlung (Delikt/zivilrechtliches Unrecht) und/oder ein Verbrechen (Straftat) dar. Die genaue Definition von Verleumdung und damit zusammenhängenden Handlungen sowie die Art und Weise, wie sie gehandhabt werden, kann von Land zu Land und von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit sehr unterschiedlich sein (z. B.: ob sie eine Straftat darstellen oder nicht, inwieweit Beleidigungen und Meinungen zusätzlich zu den behaupteten Tatsachen einbezogen werden, inwieweit der Nachweis der behaupteten Tatsachen eine gültige Verteidigung darstellt). ⓘ
Verleumdungsgesetze können eine Vielzahl von Handlungen umfassen:
- Beleidigung einer juristischen Person (z. B. einer natürlichen Person, eines Unternehmens) im Allgemeinen
- Verleumdung (üble Nachrede/Verleumdung) gegen eine juristische Person (z. B. eine natürliche Person, ein Unternehmen) im Allgemeinen
- Handlungen gegen Amtsträger
- Handlungen gegen staatliche Institutionen (z. B. Regierung, Ministerien, Regierungsbehörden, Streitkräfte)
- Handlungen gegen staatliche Symbole (im In- und/oder Ausland)
- Handlungen gegen den Staat selbst (im Inland und/oder im Ausland)
- Handlungen gegen Staatsoberhäupter (im In- und/oder Ausland)
- Handlungen gegen Religionen (Blasphemie)
- Handlungen gegen die Justiz oder die Legislative (z. B. Missachtung des Gerichts) ⓘ
Als Diffamierung (von lateinisch diffamare ‚Gerüchte verbreiten‘) bezeichnet man heute allgemein die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen. ⓘ
Vor allem im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung gegen partei- oder staatspolitische Gegner. Die dabei angewendeten Methoden können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben stets den Zweck, den Betroffenen gesellschaftspolitisch auszuschalten, mundtot zu machen oder gar zu ruinieren. ⓘ
Eine moderne Form des Vertreibens einer Person aus der Zugehörigkeit und Anerkennung ist das sogenannte Mobbing, das sich u. a. durch öffentliche Diffamierung auszeichnet. ⓘ
Geschichte
Das Verleumdungsrecht hat eine lange Geschichte, die bis in die klassische Antike zurückreicht. Während Verleumdung in verschiedenen historischen Rechtssystemen und in verschiedenen moralischen und religiösen Philosophien in unterschiedlicher Form als ein einklagbares Unrecht anerkannt wurde, lässt sich das Verleumdungsrecht in den heutigen Rechtssystemen in erster Linie auf das römische und frühe englische Recht zurückführen. Das römische Recht, das die Grundlage für die heutigen zivil- und gemischtrechtlichen Rechtssysteme bildet, zielte darauf ab, der Gesellschaft einen ausreichenden Spielraum für die Diskussion über den Charakter einer Person zu geben und gleichzeitig den Einzelnen vor unnötigen Beleidigungen und Schmerzen zu schützen. Der primäre Rechtsbehelf bei verbaler Verleumdung beschränkte sich lange Zeit auf eine zivilrechtliche Klage auf Zahlung einer Geldstrafe, die sich nach der Bedeutung der verleumderischen Äußerung richtete und sowohl dazu diente, den Ruf des Verleumdeten zu schützen als auch den durch die Äußerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Mit der Ausweitung des Strafrechts wurde jedoch ein neues Rechtsmittel eingeführt, mit dem viele Arten der Verleumdung mit großer Härte geahndet wurden. Gleichzeitig gewann die Veröffentlichung von verleumderischen Büchern und Schriften, den libri oder libelli famosi, an Bedeutung, wovon sich der moderne Gebrauch des Wortes Verleumdung ableitet; und unter den späteren Kaisern wurde der letztere Begriff besonders auf anonyme Anschuldigungen oder pasquils angewandt, deren Verbreitung als besonders gefährlich angesehen und mit sehr schweren Strafen belegt wurde, unabhängig davon, ob die darin enthaltenen Dinge wahr oder falsch waren. ⓘ
Das Prätorianer-Edikt, das um 130 n. Chr. kodifiziert wurde, erklärte, dass eine Klage wegen Beschimpfung einer Person, die gegen die guten Sitten verstieß, eingereicht werden konnte: "qui, adversus bonos mores convicium cui fecisse cuiusve opera factum esse dicitur, quo adversus bonos mores convicium fieret, in eum iudicium dabo". In diesem Fall bestand die Straftat in der unnötigen Handlung des Schreiens. Nach Ulpian war nicht jedes Schreien strafbar. In Anlehnung an das Argument von Labeo behauptete er, dass das Vergehen darin bestehe, gegen die Moral der Stadt zu schreien ("adversus bonos mores huius civitatis"), etwas, das geeignet sei, die Person, die dem Geschrei ausgesetzt sei, in Verruf zu bringen oder zu verachten ("quae... ad infamiam vel invidiam alicuius spectaret"). Jede Handlung, die geeignet ist, eine andere Person in Verruf zu bringen, führte zu einer actio injurarum. In einem solchen Fall war die Wahrheit der Äußerungen keine Rechtfertigung für die öffentliche und beleidigende Art und Weise, in der sie gemacht wurden. Aber auch in öffentlichen Angelegenheiten hatte der Angeklagte die Möglichkeit, seine Handlungen zu rechtfertigen, indem er offen darlegte, was er für die öffentliche Sicherheit, die durch die Verleumdung angeprangert werden sollte, für notwendig hielt, und seine Behauptungen als wahr erwies. Die zweite Kategorie umfasste verleumderische Äußerungen, die im privaten Bereich gemacht wurden, und in diesem Fall lag die Straftat im Inhalt der Behauptung und nicht in der Art und Weise ihrer Veröffentlichung. Die Wahrheit war also eine ausreichende Verteidigung, denn niemand hatte das Recht, Rechtsschutz für einen falschen Ruf zu verlangen. ⓘ
Im angelsächsischen England, dessen Rechtstradition der Vorläufer der heutigen Rechtsprechung des Common Law ist, wurde Verleumdung mit dem Herausschneiden der Zunge bestraft. Historisch gesehen wurde die Verleumdung eines einfachen Bürgers in England als Verleumdung oder üble Nachrede bezeichnet, während die Verleumdung eines Mitglieds der englischen Aristokratie als scandalum magnatum, wörtlich "der Skandal der Magnaten", bezeichnet wurde. ⓘ
Verleumdung spielt in der religiösen Ethik und Rechtsprechung, insbesondere in den abrahamitischen Religionen, seit jeher eine wichtige Rolle. Im Judentum ist lashon hara eine Variante der Verleumdung, die nach halachischem Recht einklagbar ist. Lashon hara unterscheidet sich von anderen Konzepten der Verleumdung dadurch, dass der Schwerpunkt auf der Verwendung einer wahren Rede für einen unrechtmäßigen Zweck liegt, und nicht auf der Unwahrheit und dem daraus entstehenden Schaden. Im Gegensatz dazu besteht hotzaat shem ra ("einen schlechten Namen verbreiten"), auch hotzaat diba genannt, aus unwahren Bemerkungen und wird am besten mit "Verleumdung" oder "Diffamierung" übersetzt. Hotzaat shem ra ist aufgrund der ihm innewohnenden Unehrlichkeit schlimmer und gilt daher als eine schwerere Sünde als lashon hara. In der römisch-katholischen Theologie wird die Verleumdung durch die Linse zweier verschiedener Sünden gesehen, der der Lüge und der der Beeinträchtigung des Rechts einer Person auf einen guten Ruf. Sie wird mit der Verleumdung gleichgesetzt, der Sünde, die darin besteht, einem Dritten zuvor unbekannte Fehler oder Sünden einer anderen Person zu offenbaren. Während jüdische und christliche theologische Ansätze zur Verleumdung, insbesondere bei halachischen Gerichten und bei der Beilegung von Streitigkeiten, die Einstellung und die öffentliche Politik zur Verleumdung beeinflussen, ist ihr praktischer Einfluss auf die Verleumdung im Delikts- und Strafrecht in modernen säkularen Rechtssystemen begrenzt. ⓘ
Im islamischen Recht gibt es verschiedene Verleumdungsdelikte und Sünden, die in der historischen Entwicklung der islamischen Rechtsprechung begründet sind. Während es sich bei den heutigen islamischen oder mehrheitlich muslimischen Rechtsordnungen in der Regel in erster Linie um Rechtsordnungen des Gewohnheitsrechts oder des Zivilrechts handelt, übt die islamische Rechtsprechung einen erheblichen Einfluss auf Rechtsordnungen in der islamischen Welt aus, die versuchen, ihre Rechtssysteme mit islamischen Weltanschauungen zu "harmonisieren". Das islamische Konzept des "tashir", d. h. der Grundsatz, dass ein Verhalten, das darauf abzielt, die Würde oder Ehre einer Person in den Augen der Gemeinschaft in Misskredit zu bringen, von Natur aus unrechtmäßig ist, prägt den Ansatz der Juristen in der islamischen Welt in Bezug auf Verleumdung. Im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Ehre der Gemeindemitglieder (der als öffentliches Gut oder "Gottes Recht" angesehen wird) und der Redefreiheit (die als individuelles "Menschenrecht" angesehen wird) legt die islamische Rechtsprechung außerdem mehr Gewicht auf Ersteres als auf Letzteres. ⓘ
Nach dem Zweiten Weltkrieg und mit dem Aufkommen der modernen internationalen Menschenrechtsgesetze ist das Recht auf einen Rechtsbehelf bei Verleumdung in Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (ICCPR) verankert, der besagt, dass
- Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Briefwechsel sowie rechtswidrigen Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden.
- Jeder hat das Recht auf Schutz vor solchen Eingriffen oder Angriffen durch das Gesetz.
Dies beinhaltet ein Recht auf Rechtsschutz gegen Verleumdung; dieses Recht besteht jedoch gleichzeitig mit dem Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sieht ausdrücklich vor, dass das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung eingeschränkt werden kann, soweit dies "zur Wahrung der Rechte oder des Ansehens anderer" erforderlich ist. Folglich sehen die internationalen Menschenrechtsvorschriften vor, dass der Einzelne zwar das Recht auf einen Rechtsbehelf bei Verleumdung haben sollte, dieses Recht jedoch mit dem ebenfalls geschützten Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung abgewogen werden muss. Generell muss sichergestellt werden, dass das innerstaatliche Verleumdungsrecht einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seines Rufes und der Meinungs- und Pressefreiheit herstellt:
- Die Wahrheit (d. h. der Nachweis, dass der Inhalt der verleumderischen Äußerung wahr ist) muss als gültige Verteidigung gelten,
- die Anerkennung einer angemessenen Veröffentlichung über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse als gültige Verteidigung, und
- Sicherstellung, dass Verleumdung nur als unerlaubte Handlung vom Rechtssystem geahndet werden kann.
In den meisten europäischen Ländern sind nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention Einschränkungen der Meinungsfreiheit zulässig, wenn dies zum Schutz des Rufs oder der Rechte anderer notwendig ist. Darüber hinaus unterliegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit und anderer Rechte, die durch internationale Menschenrechtsgesetze (einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)) und durch die Verfassungen einer Reihe von Ländern garantiert werden, einer Variante des vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen anerkannten dreiteiligen Tests, der verlangt, dass die Einschränkungen 1) "durch ein klares und jedermann zugängliches Gesetz vorgesehen sein", 2) "nachweislich notwendig und legitim sein, um die Rechte oder den Ruf anderer zu schützen" und 3) "verhältnismäßig und am wenigsten einschränkend sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen". Dieser Test entspricht dem Oakes-Test, der vom Obersten Gerichtshof Kanadas angewandt wird, um zu beurteilen, ob Einschränkungen der verfassungsmäßigen Rechte gemäß Abschnitt 1 der Kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten "in einer freien und demokratischen Gesellschaft nachweislich gerechtfertigt sind", dem Test "notwendig in einer demokratischen Gesellschaft", der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei der Beurteilung von Einschränkungen der Rechte gemäß der EMRK angewandt wird, Abschnitt 36 der südafrikanischen Post-Apartheid-Verfassung und Abschnitt 24 der kenianischen Verfassung von 2010. ⓘ
Verleumdung als Delikt
Teil der Reihe zum Gewohnheitsrecht ⓘ |
Deliktsrecht |
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(Überblick) |
Unerlaubte Handlungen an der Person |
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Eigentumsdelikte |
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Delikte im Zusammenhang mit der Würde |
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Fahrlässige Delikte |
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Grundsätze der Fahrlässigkeit |
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Strenge und absolute Haftung |
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Belästigung |
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Wirtschaftliche Delikte |
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Einreden |
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Haftung |
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Rechtsbehelfe |
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Andere Themen im Deliktsrecht |
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Nach Gerichtsbarkeit |
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Andere Bereiche des Common Law |
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Verleumdung wird zwar in jeder Rechtstradition anders gehandhabt, wird aber in der Regel als unerlaubte Handlung betrachtet, gegen die die beleidigte Partei zivilrechtlich vorgehen kann. Die Palette der Rechtsmittel, die erfolgreichen Klägern in Verleumdungsfällen zur Verfügung stehen, variiert von Land zu Land und reicht von Schadensersatz bis hin zu gerichtlichen Anordnungen, die den Beklagten verpflichten, die beleidigende Äußerung zurückzunehmen oder eine Richtigstellung oder Entschuldigung zu veröffentlichen. ⓘ
Gewohnheitsrecht
Hintergrund
Das moderne Verleumdungsrecht in Common-Law-Ländern ist historisch gesehen vom englischen Verleumdungsrecht abgeleitet. Nach englischem Recht können Verleumdungsklagen vor dem High Court erhoben werden, wenn veröffentlichte Äußerungen angeblich eine oder mehrere namentlich genannte oder identifizierbare Personen (nach englischem Recht sind Unternehmen juristische Personen und können Verleumdungsklagen erheben) in einer Weise verleumden, die ihnen in ihrem Gewerbe oder Beruf Schaden zufügt oder eine vernünftige Person dazu veranlasst, schlecht über sie zu denken. ⓘ
Überblick
In den heutigen Rechtsordnungen des Common Law muss eine Behauptung, um als Verleumdung zu gelten, im Allgemeinen falsch sein und gegenüber einer anderen Person als der verleumdeten Person gemacht worden sein. Einige Rechtsordnungen des Common Law unterscheiden zwischen mündlicher Verleumdung, die als Verleumdung bezeichnet wird, und Verleumdung in anderen Medien wie gedruckten Worten oder Bildern, die als Verleumdung bezeichnet wird. Der grundlegende Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede liegt allein in der Form, in der das verleumderische Material veröffentlicht wird. Wird das beleidigende Material in irgendeiner flüchtigen Form veröffentlicht, z. B. in Form von gesprochenen Worten oder Tönen, Gebärdensprache, Gesten oder Ähnlichem, handelt es sich um Verleumdung. Im Gegensatz dazu umfasst die Verleumdung die Diffamierung durch geschriebene oder gedruckte Worte, Bilder oder in jeder anderen Form als durch gesprochene Worte oder Gesten. Das Recht der Verleumdung entstand im 17. Jahrhundert in England. Mit der zunehmenden Verbreitung von Publikationen wuchs auch die Zahl der Verleumdungen und das Delikt der Verleumdung entwickelte sich. Der höchste Schiedsspruch in einem amerikanischen Verleumdungsprozess in Höhe von 222,7 Millionen US-Dollar wurde 1997 gegen Dow Jones zugunsten der MMAR Group Inc. gefällt; das Urteil wurde jedoch 1999 aufgrund von Anschuldigungen, MMAR habe es versäumt, Tonbandaufnahmen seiner Mitarbeiter offenzulegen, wieder aufgehoben. ⓘ
In den Rechtsordnungen des Common Law wurden Zivilklagen wegen Verleumdung sowohl von Privatunternehmen als auch von Regierungen häufig zur Unterdrückung und Zensur von Kritik eingesetzt. Ein bemerkenswertes Beispiel für die Verwendung solcher Klagen zur Unterdrückung politischer Kritik an einer Regierung ist die Verwendung von Verleumdungsklagen durch Politiker der regierenden People's Action Party in Singapur, um Oppositionsführer wie J. B. Jeyaretnam zu schikanieren und zu unterdrücken. In den ersten Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts hat das Phänomen strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit in vielen Common-Law-Rechtsordnungen außerhalb Singapurs an Bedeutung gewonnen, da Aktivisten, Journalisten und Kritiker von Unternehmen, politischen Führern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zunehmend mit lästigen Verleumdungsklagen konfrontiert werden. Die kalifornische Zivilprozessordnung und der Protection of Public Participation Act von Ontario ermöglichen es den Beklagten, einen speziellen Antrag auf Streichung oder Abweisung zu stellen, während dessen die Offenlegung ausgesetzt wird. Wenn dieser Antrag erfolgreich ist, wird der Prozess beendet und die Partei kann ihre Prozesskosten vom Kläger zurückfordern. ⓘ
Verteidigungsmittel
In den Rechtsordnungen des Common Law gibt es eine Reihe von Einwendungen gegen Verleumdungsklagen. Die beiden grundlegendsten Einreden ergeben sich aus der Lehre des Common Law, wonach nur eine falsche Tatsachenbehauptung (im Gegensatz zu einer Meinung) verleumderisch sein kann. Diese Doktrin führt zu zwei getrennten, aber miteinander verbundenen Einreden: Meinung und Wahrheit. Meinungsäußerungen können nicht als verleumderisch angesehen werden, da sie von Natur aus nicht falsifizierbar sind. Wurde nachgewiesen, dass es sich bei einer Äußerung nicht um eine Meinung, sondern um eine Tatsache handelt, ist die gängigste Einrede in den Rechtsordnungen des Common Law die der Wahrheit. Der Nachweis des Wahrheitsgehalts einer angeblich verleumderischen Äußerung ist immer eine gültige Verteidigung. Für den Fall, dass eine Äußerung teilweise wahr ist, haben einige Gerichtsbarkeiten im Commonwealth gesetzlich festgelegt, dass die Verteidigung "nicht allein daran scheitert, dass die Wahrheit jedes Vorwurfs nicht bewiesen ist, wenn die nicht als wahr bewiesenen Worte den Ruf des Klägers im Hinblick auf die Wahrheit der übrigen Vorwürfe nicht wesentlich schädigen". Da eine Äußerung nur dann verleumderisch sein kann, wenn sie den Ruf einer anderen Person schädigt, besteht ein weiterer Einwand, der an die Fähigkeit einer Äußerung, verleumderisch zu sein, geknüpft ist, darin, nachzuweisen, dass die Äußerung, unabhängig davon, ob sie wahr ist oder eine Tatsachenbehauptung darstellt, den Ruf einer Person nicht tatsächlich schädigt. ⓘ
Zu den weiteren Einreden, die in einer oder mehreren Rechtsordnungen des Common Law anerkannt sind, gehören:
- Privileg: Ein Umstand, der eine Handlung, die andernfalls eine unerlaubte Handlung darstellen würde, mit der Begründung rechtfertigt oder entschuldigt, dass sie auf ein anerkanntes Interesse von sozialer Bedeutung zurückgeht, stellt ein vollständiges Hindernis und eine Antwort auf eine Verleumdungsklage dar, auch wenn möglicherweise Bedingungen erfüllt werden müssen, bevor dieser Schutz gewährt wird. Während einige Privilegien seit langem anerkannt sind, können die Gerichte unter bestimmten Umständen ein neues Privileg schaffen - das Privileg als bestätigende Verteidigung ist eine sich potenziell ständig weiterentwickelnde Doktrin. Solche neu geschaffenen oder unter bestimmten Umständen anerkannten Privilegien werden als Restrechtfertigungsprivilegien bezeichnet. In den Rechtsordnungen des Common Law gibt es zwei Arten von Privilegien:
- Das absolute Privileg hat zur Folge, dass eine Äußerung nicht als verleumderisch eingeklagt werden kann, selbst wenn sie böswillig gemacht wurde; ein typisches Beispiel sind vor Gericht abgegebene Beweise (obwohl dies zu anderen Ansprüchen führen kann, wie z. B. einer Klage wegen böswilliger Verfolgung oder Meineid) oder Äußerungen eines Mitglieds der Legislative in einer Sitzung (in Commonwealth-Ländern als "Parlamentsprivileg" bekannt).
- Qualifiziertes Privileg: Eine eingeschränktere oder "qualifizierte" Form des Privilegs kann Journalisten als Verteidigung zur Verfügung stehen, wenn es als wichtig erachtet wird, dass die Fakten im öffentlichen Interesse bekannt werden; ein Beispiel wären öffentliche Sitzungen, Dokumente der Kommunalverwaltung und Informationen über öffentliche Einrichtungen wie Polizei und Feuerwehr. Ein anderes Beispiel wäre, dass ein Professor, der in gutem Glauben und aufrichtig handelt, ein unbefriedigendes Zeugnis mit unbefriedigenden Informationen schreibt.
- Irrtum über Tatsachen: Aussagen, die in gutem Glauben und in der begründeten Annahme gemacht wurden, dass sie wahr sind, werden im Allgemeinen genauso behandelt wie wahre Aussagen; das Gericht kann jedoch die Begründetheit der Annahme prüfen. Der Grad der zu erwartenden Sorgfalt hängt von der Art des Beklagten ab: Ein normaler Mensch könnte sich getrost auf einen einzigen Zeitungsbericht verlassen, während von der Zeitung erwartet wird, dass sie mehrere Quellen sorgfältig überprüft.
- Bloße vulgäre Beleidigung: Eine Beleidigung, die nicht notwendigerweise verleumderisch ist, wenn sie nicht wörtlich genommen oder geglaubt werden soll oder geeignet ist, einen Ruf tatsächlich zu schädigen. Verunglimpfende Äußerungen, die im Zorn gemacht werden, wie z. B. jemanden während eines Streits unter Alkoholeinfluss als "Arsch" zu bezeichnen, würden wahrscheinlich als bloße vulgäre Beschimpfung und nicht als verleumderisch angesehen werden.
- Fairer Kommentar: Äußerungen, die im ehrlichen Glauben an ihre Richtigkeit in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse (z. B. in Bezug auf Amtshandlungen) gemacht werden, können gegen eine Verleumdungsklage verteidigt werden, selbst wenn solche Argumente logisch nicht stichhaltig sind; wenn eine vernünftige Person ehrlich eine solche Meinung vertreten könnte, ist die Äußerung geschützt.
- Einverständnis: In seltenen Fällen kann ein Beklagter argumentieren, dass der Kläger in die Verbreitung der Äußerung eingewilligt hat.
- Unschuldige Verbreitung: Ein Beklagter ist nicht haftbar, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der verleumderischen Äußerung hatte oder keinen Grund zu der Annahme, dass die Äußerung verleumderisch war. So kann ein Zustelldienst nicht für die Zustellung eines versiegelten verleumderischen Briefes haftbar gemacht werden. Der Einwand kann entkräftet werden, wenn die Unkenntnis auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- Unfähigkeit zur weiteren Verleumdung: In der Vergangenheit war es ein Einwand des Common Law, dass die Stellung des Klägers in der Gesellschaft so schlecht ist, dass die Verleumdung dem Kläger keinen weiteren Schaden zufügen kann. Man könnte sagen, dass ein solcher Kläger "verleumdungssicher" ist, da in den meisten Rechtsordnungen der tatsächliche Schaden ein wesentliches Element für eine Verleumdungsklage ist. Die Verteidigung bestand im Wesentlichen darin, dass die Person vor der Verleumdung einen so schlechten Ruf hatte, dass durch die Äußerung kein weiterer Schaden verursacht werden konnte.
- Verjährung: Die meisten Gerichtsbarkeiten verlangen, dass eine Klage innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhoben wird. Erfolgt die mutmaßliche Verleumdung in einer Massenmedienpublikation wie einer Zeitung oder dem Internet, beginnt die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu laufen, nicht erst, wenn der Kläger zum ersten Mal von der Mitteilung erfährt.
- Keine Kommunikation durch Dritte: Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten in einen schalldichten, isolierten Raum bringt und ihn beschuldigt, Firmengelder zu veruntreuen, kann der Angestellte keine Verleumdungsklagen erheben, da niemand außer dem potenziellen Kläger und dem potenziellen Beklagten die falsche Aussage gehört hat.
- Keine tatsächliche Schädigung: Wenn zwar eine Kommunikation mit Dritten stattfindet, aber der Dritte, der die verleumderische Aussage hört, die Aussage nicht glaubt oder sich nicht darum kümmert, liegt keine Schädigung vor, so dass auch kein Regressanspruch besteht.
- Verleumdung per se: ist eine Ausnahme von der Verleumdung (allgemeine Schadensersatzvermutung). Verleumdung an sich setzt voraus, dass eine Person: 1. Eine abscheuliche Krankheit, 2. geschäftliche Unregelmäßigkeiten, 3. ein Verbrechen begangen hat oder wegen eines Verbrechens im Gefängnis war, 4. sexuelle Unregelmäßigkeiten/impotent war.
- Trivialität: Der triviale Charakter einer Äußerung kann in bestimmten Rechtsordnungen des Common Law eine Verteidigung darstellen, wonach eine Äußerung nicht verleumderisch ist, wenn sie so trivial ist, dass sie den Ruf des Klägers nicht wesentlich schädigen kann. ⓘ
Verleumdung per se
In vielen Rechtsordnungen des Common Law werden einige Kategorien von Äußerungen per se als verleumderisch angesehen, so dass Personen, die wegen dieser Äußerungen eine Verleumdungsklage erheben, nicht beweisen müssen, dass die Äußerung verleumderisch war. Bei einer Klage wegen Verleumdung per se erkennt das Gesetz an, dass bestimmte falsche Äußerungen so schädlich sind, dass sie eine Vermutung für eine Schädigung des Rufs des Klägers begründen, so dass ein Verleumdungsfall ohne tatsächlichen Schadensnachweis vor Gericht verhandelt werden kann. Obwohl die Gesetze von Staat zu Staat variieren und nicht alle Gerichtsbarkeiten Verleumdung per se anerkennen, gibt es vier allgemeine Kategorien von Falschaussagen, die in der Regel eine Klage per se rechtfertigen:
- Beschuldigung einer Person eines Verbrechens;
- die Behauptung, dass jemand eine üble oder abscheuliche Krankheit hat;
- die Beeinträchtigung der Eignung einer Person für die Ausübung ihres Geschäfts oder Gewerbes; und
- die Unterstellung eines schweren sexuellen Fehlverhaltens.
Wenn der Kläger nachweist, dass eine solche Aussage gemacht wurde und falsch war, muss er nur beweisen, dass jemand die Aussage gegenüber einem Dritten gemacht hat, um Schadenersatz zu erhalten. Der Nachweis eines besonderen Schadens ist nicht erforderlich. Um jedoch eine vollständige Entschädigung zu erhalten, sollte der Kläger bereit sein, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Wie bei jedem Verleumdungsfall gilt auch bei der Verleumdung per se der Grundsatz der Wahrheit. Das bedeutet, dass eine Klage wegen Verleumdung an sich selbst dann keinen Bestand hat, wenn der Beklagte nachweist, dass die Behauptung tatsächlich wahr ist, auch wenn sie, wenn sie falsch ist, als Verleumdung an sich gelten würde. Die Auffassung, welche Art von Behauptung eine Klage wegen Verleumdung per se rechtfertigen kann, kann sich mit der öffentlichen Ordnung weiterentwickeln. So entschied beispielsweise ein Berufungsgericht in New York im Mai 2012 unter Berufung auf Änderungen der öffentlichen Ordnung in Bezug auf Homosexualität, dass die Beschreibung einer Person als schwul keine Verleumdung darstellt. ⓘ
Variationen innerhalb der Rechtsordnungen des Common Law
Zwar sind die Delikte der Verleumdung in den verschiedenen Common-Law-Ländern im Großen und Ganzen ähnlich, doch gibt es Unterschiede, die sich aus der abweichenden Rechtsprechung, aus Gesetzen und anderen legislativen Maßnahmen sowie aus verfassungsrechtlichen Bedenken in den einzelnen Ländern ergeben. ⓘ
In einigen Rechtsordnungen gibt es ein gesondertes Delikt der Verletzung, nämlich die vorsätzliche Zufügung von seelischem Leid, bei der eine Äußerung, auch wenn sie wahr ist, dem Kläger aus Böswilligkeit Schaden zufügen soll; in anderen gibt es ein gesondertes Delikt des "Eindringens in die Privatsphäre", bei dem die Äußerung einer wahren Behauptung zu einer Haftung führen kann; beide fallen jedoch nicht unter den allgemeinen Begriff "Verleumdung". Das Delikt der Belästigung, das durch den Protection from Harassment Act 2014 in Singapur geschaffen wurde, ist ein Beispiel für ein Delikt dieser Art, das per Gesetz geschaffen wurde. In fast allen Rechtsordnungen gibt es auch das Delikt der "Falschdarstellung", das die Abgabe einer unwahren, wenn auch nicht verleumderischen Erklärung beinhaltet. So hat ein Gutachter, der behauptet, ein Haus sei frei von Überschwemmungsgefahr, niemanden verleumdet, kann aber dennoch gegenüber jemandem haftbar gemacht werden, der das Haus im Vertrauen auf diese Aussage kauft. Andere, im US-Recht immer häufiger vorkommende Ansprüche, die der Verleumdung ähneln, sind die Behauptung, dass eine berühmte Marke durch Verwässerung verwässert wurde (siehe allgemein Markenverwässerung), die "vorsätzliche Störung des Vertrags" und die "fahrlässige Täuschung". In Amerika schützt beispielsweise das einzigartige Delikt des falschen Lichts (false light) die Kläger gegen Aussagen, die zwar technisch nicht falsch, aber irreführend sind. Verleumdung und üble Nachrede erfordern beide eine Veröffentlichung. ⓘ
Obwohl die Gesetze von Staat zu Staat variieren, erfordert eine Verleumdungsklage in Amerika in der Regel, dass ein Kläger, der sich auf Verleumdung beruft, beweist, dass der Beklagte:
- eine falsche und verleumderische Aussage über den Kläger gemacht hat;
- die Aussage an einen Dritten weitergegeben hat (d. h. an eine andere Person als die durch die Aussage verleumdete Person);
- wenn die diffamierende Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, in einer Weise gehandelt hat, die zumindest auf Fahrlässigkeit seitens des Beklagten hinausläuft; und
- dem Kläger Schaden zugefügt hat.
Darüber hinaus gelten vor amerikanischen Gerichten besondere Regeln für Äußerungen in der Presse über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die zur Verteidigung herangezogen werden können. Während ein Kläger, der sich vor einem amerikanischen Gericht auf Verleumdung beruft, in der Regel nachweisen muss, dass die Äußerung einen Schaden verursacht hat und ohne angemessene Nachforschungen über den Wahrheitsgehalt der Äußerung getätigt wurde, muss er, wenn es sich bei dem Kläger um eine prominente Person oder einen Amtsträger handelt, zusätzlich nachweisen, dass die Äußerung mit tatsächlicher Böswilligkeit getätigt wurde (d. h. mit der Absicht, Schaden anzurichten, oder mit rücksichtsloser Missachtung der Wahrheit). In einer Reihe von Gerichtsurteilen, angeführt von New York Times Co. v. Sullivan, 376 U.S. 254 (1964), wurde festgelegt, dass ein Beamter (oder eine andere legitime Person des öffentlichen Lebens) einen Verleumdungsprozess vor einem amerikanischen Gericht nur dann gewinnen kann, wenn die Äußerung in dem Wissen veröffentlicht wurde, dass sie falsch ist, oder wenn sie ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt gemacht wurde (d. h. tatsächliche Böswilligkeit). Die Associated Press schätzt, dass 95 % der Verleumdungsklagen im Zusammenhang mit Nachrichtenberichten nicht aus aufsehenerregenden Berichten resultieren, sondern aus "gewöhnlichen" Lokalberichten, wie z. B. der Berichterstattung über lokale strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverfahren oder Wirtschaftsprofilen. Zeitungen können eine Medienhaftpflichtversicherung abschließen, um mögliche Schadensersatzforderungen aus Verleumdungsklagen abzudecken. Ein frühes Beispiel für Verleumdung ist der Fall von John Peter Zenger aus dem Jahr 1735. Zenger war als Herausgeber des New York Weekly Journal angestellt. Als er den Artikel eines anderen Mannes druckte, der William Cosby, den königlichen Gouverneur des kolonialen New York, kritisierte, wurde Zenger wegen aufrührerischer Verleumdung angeklagt. Das Urteil lautete auf "nicht schuldig", da alle von Zenger veröffentlichten Aussagen über Cosby nachweislich der Wahrheit entsprachen und somit keine Verleumdung vorlag. Ein weiteres Beispiel für Verleumdung ist der Fall New York Times Co. v. Sullivan (1964). Der Oberste Gerichtshof der USA hob ein Gericht in Alabama auf, das die New York Times der Verleumdung für schuldig befunden hatte, weil sie eine Anzeige gedruckt hatte, in der Beamte in Alabama für die Misshandlung von studentischen Bürgerrechtsaktivisten kritisiert wurden. Obwohl einige der von der Times gedruckten Informationen falsch waren, entschied das Gericht zu ihren Gunsten und erklärte, dass die Verleumdung eines Amtsträgers den Nachweis tatsächlicher Böswilligkeit erfordert, die als "wissentliche oder rücksichtslose Missachtung der Wahrheit" definiert wurde. ⓘ
Viele Gerichtsbarkeiten innerhalb des Commonwealth (z. B. Singapur, Ontario und das Vereinigte Königreich) haben entsprechende Gesetze erlassen:
- Kodifizierung der Einreden des fairen Kommentars und des qualifizierten Privilegs
- vorzusehen, dass zwar in den meisten Fällen von Verleumdung weiterhin ein besonderer Schaden nachgewiesen werden muss (d. h. es muss nachgewiesen werden, dass durch die verleumderische Äußerung ein Vermögensschaden entstanden ist), dass dies aber in Fällen wie der Verleumdung von Titeln nicht der Fall ist
- Klarstellung, dass durch Rundfunk verbreitete Äußerungen (einschließlich solcher, die nur in gesprochener Form ausgestrahlt werden) eine Verleumdung und keine üble Nachrede darstellen.
Das Verleumdungsrecht in England und Wales wurde durch den Defamation Act 2013 noch weiter überarbeitet. ⓘ
Die Verleumdung im indischen Deliktsrecht ähnelt weitgehend dem von England und Wales. Die indischen Gerichte haben die Einreden des absoluten und qualifizierten Privilegs, der angemessenen Äußerung und der Rechtfertigung anerkannt. Während das britische Recht vorsieht, dass der Beklagte, wenn er nur die Wahrheit einiger der gegen ihn erhobenen Vorwürfe beweisen kann, immer noch die Einrede der Rechtfertigung geltend machen kann, wenn die nicht bewiesenen Vorwürfe den Ruf nicht wesentlich schädigen, gibt es in Indien keine entsprechende Bestimmung, obwohl es wahrscheinlich ist, dass indische Gerichte diesen Grundsatz als überzeugenden Präzedenzfall betrachten würden. In jüngster Zeit haben Fälle von Verleumdung im Zusammenhang mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. ⓘ
Die Ursprünge des US-amerikanischen Verleumdungsrechts reichen bis in die Zeit der amerikanischen Revolution zurück. Obwohl der Erste Verfassungszusatz der amerikanischen Verfassung die Pressefreiheit schützen sollte, war er in erster Linie dazu gedacht, die Zensur durch den Staat zu verhindern und nicht Verleumdungsklagen; daher legte der Oberste Gerichtshof den Ersten Verfassungszusatz während des größten Teils der amerikanischen Geschichte nicht so aus, dass er für Verleumdungsklagen gilt, an denen Angeklagte aus den Medien beteiligt waren. Dies führte dazu, dass die Verleumdungsgesetze, die auf dem traditionellen, aus dem englischen Rechtssystem übernommenen Gewohnheitsrecht der Verleumdung beruhen, in den einzelnen Bundesstaaten uneinheitlich waren. Der Fall New York Times Co. v. Sullivan aus dem Jahr 1964 änderte das Verleumdungsrecht des Landes grundlegend, indem er das Verschuldenselement für Amtsträger auf tatsächliche Böswilligkeit anhob - das heißt, Personen des öffentlichen Lebens konnten eine Verleumdungsklage nur dann gewinnen, wenn sie nachweisen konnten, dass der Verleger "wusste, dass die Informationen falsch waren" oder dass die Informationen "ohne Rücksicht darauf, ob sie falsch waren oder nicht" veröffentlicht wurden. Später entschied der Oberste Gerichtshof, dass Aussagen, die so lächerlich sind, dass sie eindeutig nicht der Wahrheit entsprechen, vor Verleumdungsklagen geschützt sind, ebenso wie Meinungsäußerungen, die sich auf Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beziehen und keine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung enthalten. Spätere Fälle auf Bundes- und Landesebene haben sich mit dem Verleumdungsrecht und dem Internet befasst. ⓘ
Das amerikanische Verleumdungsrecht ist weitaus weniger klägerfreundlich als seine Pendants in den Ländern Europas und des Commonwealth. Eine umfassende Erörterung der Frage, was nach amerikanischem Recht als Verleumdung oder üble Nachrede gilt und was nicht, ist schwierig, da die Definition von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich ist und auch durch Bundesrecht beeinflusst wird. Einige Bundesstaaten kodifizieren die Begriffe Verleumdung und üble Nachrede gemeinsam und fassen sie in einem einzigen Verleumdungsgesetz zusammen. ⓘ
Das australische Verleumdungsrecht hat sich aus dem englischen Verleumdungsrecht und dessen Rechtsprechung entwickelt; wie in Amerika gibt es jedoch Unterschiede, die durch Gesetze und die in der Verfassung verankerte Einschränkung der Befugnisse der Regierung zur Beschränkung politischer Äußerungen (Lange gegen Australian Broadcasting Corporation, 1997) eingeführt wurden. Im Jahr 2006 traten in ganz Australien einheitliche Verleumdungsgesetze in Kraft. Damit wurden nicht nur die problematischen Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstaaten und Territorien beseitigt, sondern auch eine Reihe von Reformen vorgenommen, darunter:
- Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verleumdung und übler Nachrede.
- Einführung neuer Einreden, einschließlich der Einrede der Geringfügigkeit, die eine Einrede gegen die Veröffentlichung einer verleumderischen Äußerung darstellt, wenn der Beklagte nachweist, dass die Umstände der Veröffentlichung so waren, dass der Kläger wahrscheinlich keinen Schaden erleiden würde.
- Vorsehen, dass die Einrede der Verleumdung verneint werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Veröffentlichung in böser Absicht erfolgte.
- Erhebliche Einschränkung des Rechts von Unternehmen, wegen Verleumdung zu klagen (siehe z. B. Defamation Act 2005 (Vic), § 9). Unternehmen können jedoch nach wie vor wegen des Delikts der schädigenden Unwahrheit klagen, bei dem die Beweislast höher ist als bei der Verleumdung, da der Kläger nachweisen muss, dass die Verleumdung mit Böswilligkeit erfolgte und zu einem wirtschaftlichen Schaden führte.
Mit den Reformen von 2006 wurde außerdem in allen australischen Bundesstaaten der Wahrheitseinwand als uneingeschränkte Verteidigung eingeführt; zuvor ließen einige Bundesstaaten den Wahrheitseinwand nur unter der Bedingung zu, dass ein öffentliches Interesse oder ein Nutzen besteht. Der Beklagte muss jedoch weiterhin beweisen, dass die verleumderischen Behauptungen im Wesentlichen wahr sind. Die derzeitige Rechtslage in Australien wurde 2015 in der Rechtssache Duffy gegen Google von Richter Blue am Supreme Court of South Australia zusammengefasst. ⓘ
In ähnlicher Weise erhielt Neuseeland mit der Unterzeichnung des Vertrags von Waitangi im Februar 1840 englisches Recht. Das aktuelle Gesetz ist der Defamation Act 1992, der am 1. Februar 1993 in Kraft trat und den Defamation Act 1954 aufhob. Nach neuseeländischem Recht sind bei einer Verleumdungsklage folgende Rechtsbehelfe möglich: Schadenersatz, eine einstweilige Verfügung zur Untersagung weiterer Veröffentlichungen, eine Richtigstellung oder ein Widerruf und in bestimmten Fällen ein Strafschadenersatz. Abschnitt 28 des Gesetzes lässt Strafschadensersatz nur dann zu, wenn die Rechte der verleumdeten Person in eklatanter Weise missachtet werden. Da das Gesetz davon ausgeht, dass eine Person einen Schaden erleidet, wenn eine Äußerung verleumderisch ist, muss nicht nachgewiesen werden, dass ein konkreter Schaden oder Verlust entstanden ist. Nach Abschnitt 6 des Gesetzes kann eine Verleumdungsklage einer juristischen Person jedoch nur dann erhoben werden, wenn die juristische Person behauptet und nachweist, dass die Veröffentlichung der Verleumdung ihr einen Vermögensschaden verursacht hat oder wahrscheinlich verursachen wird. ⓘ
Wie die meisten Commonwealth-Länder folgt auch Kanada in Fragen der Verleumdung dem englischen Recht (mit Ausnahme von Quebec, wo das Privatrecht vom französischen Zivilrecht abgeleitet ist). In den Provinzen und Territorien des Common Law gilt als Verleumdung jede Äußerung, die geeignet ist, das Ansehen der betreffenden Person in der Öffentlichkeit zu mindern. Wahrscheinlich wahre Aussagen sind nicht ausgeschlossen, ebenso wenig wie politische Meinungen. Der Vorsatz wird immer vermutet, und es ist nicht erforderlich zu beweisen, dass der Beklagte die Absicht hatte, zu diffamieren. In der Rechtssache Hill gegen die Scientology-Kirche von Toronto (1995) lehnte der Oberste Gerichtshof Kanadas den in der US-Rechtssache New York Times Co. gegen Sullivan angewandten Test der tatsächlichen Verleumdung ab. Sobald eine Behauptung aufgestellt wurde, kann sich der Beklagte auf die Einrede der Rechtfertigung (der Wahrheit), des fairen Kommentars, der verantwortungsvollen Kommunikation oder des Privilegs berufen. Die Herausgeber diffamierender Äußerungen können sich auch auf die Einrede der unschuldigen Verbreitung berufen, wenn sie keine Kenntnis von der Art der Äußerung hatten, diese ihnen nicht zur Kenntnis gebracht wurde und sie nicht fahrlässig gehandelt haben. ⓘ
Römisch-niederländisches und schottisches Recht
Verleumdung in Rechtsordnungen, die römisch-niederländisches Recht anwenden (d. h. in den meisten Ländern des südlichen Afrikas, in Indonesien, Surinam und in der niederländischen Karibik), führt zu einer Klage im Wege der "actio iniuriarum". Für die Haftung nach der actio iniuriarum müssen die allgemeinen Tatbestandsmerkmale vorliegen, doch wurden für jedes Tatbestandsmerkmal spezifische Regeln entwickelt. Die Verursachung zum Beispiel ist selten strittig und wird als gegeben angenommen. Die Elemente der Haftung nach der actio iniuriarum sind folgende
- Schaden in Form der Verletzung eines Persönlichkeitsrechts (corpus, dignitas und fama);
- rechtswidriges Verhalten; und
- Vorsatz. ⓘ
Nach der actio iniuriarum besteht der Schaden in der Verletzung eines Persönlichkeitsrechts, entweder "corpus", "dignitas" oder "fama". Dignitas ist ein allgemeiner Begriff, der "Würdigkeit, Würde, Selbstachtung" bedeutet und damit verbundene Belange wie geistige Ruhe und Privatsphäre umfasst. Da es sich um einen so weit gefassten Begriff handelt, muss seine Verletzung schwerwiegend sein. Nicht jede Beleidigung ist demütigend; man muss Kontumelie nachweisen. Dazu gehören Beleidigung (iniuria im engeren Sinne), Ehebruch, Verlust des Konsortiums, Entfremdung von der Zuneigung, Bruch eines Versprechens (aber nur in erniedrigender oder entwürdigender Weise) und so weiter. Fama" ist ein allgemeiner Begriff, der sich auf den Ruf bezieht, und die "actio iniuriarum", die sich auf den Ruf bezieht, umfasst Verleumdung im weiteren Sinne und deckt nicht nur Handlungen ab, die unter den weiter gefassten Begriff der Verleumdung fallen; die "actio iniuriarum", die sich auf Verletzungen des Körpers einer Person bezieht, sieht zivilrechtliche Rechtsbehelfe für Übergriffe, Handlungen sexueller oder unanständiger Art und "unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung" vor. ⓘ
Im schottischen Recht, das eng mit dem römisch-niederländischen Recht verwandt ist, ist der Rechtsbehelf bei Verleumdung ebenfalls die "actio iniuriarium", und die häufigste Verteidigung ist die "veritas" (d. h. der Nachweis der Wahrheit der verleumderischen Aussage). Verleumdung fällt in den Bereich der nicht-patrimonialen (d. h. würdevollen) Interessen. Das schottische Recht zum Schutz der nicht-ehelichen Interessen wird als "eine Sache von Fetzen und Flicken" bezeichnet. Dessen ungeachtet gibt es im schottischen Recht "kaum eine historische Grundlage für die Art von strukturellen Schwierigkeiten, die das englische Recht" bei der Entwicklung von Mechanismen zum Schutz der so genannten "Persönlichkeitsrechte" eingeschränkt haben. Das actio iniuriarum-Erbe des schottischen Rechts gibt den Gerichten die Möglichkeit, Fälle anzuerkennen und Wiedergutmachung zu leisten, in denen zwar kein Vermögensschaden (oder "Quasi-Vermögensschaden") eingetreten ist, aber dennoch ein anerkanntes Würdeinteresse durch das rechtswidrige Verhalten des Verteidigers verletzt worden ist. Damit eine solche Wiedergutmachung geleistet werden kann, muss das nichtvermögensrechtliche Interesse jedoch vorsätzlich verletzt worden sein: Eine fahrlässige Beeinträchtigung eines nichtvermögensrechtlichen Interesses reicht nicht aus, um eine Haftung auszulösen. Eine actio iniuriarum setzt voraus, dass das Verhalten des Verteidigers "anmaßend" ist, d. h. es muss eine so grobe Missachtung des anerkannten Persönlichkeitsinteresses des Verfolgers darstellen, dass eine Absicht zur Beleidigung (animus iniuriandi) unterstellt werden kann. ⓘ
Andere Rechtsordnungen
China
In China gelten derzeit vier verschiedene Rechtssysteme für unerlaubte Handlungen und somit auch für zivilrechtliche Verleumdungen, von denen drei in verschiedenen von der Volksrepublik China verwalteten Regionen und eines in der Republik China in Kraft sind. In der Volksrepublik ist Hongkong ein Common-Law-Land, dessen Verleumdungsrecht weitgehend mit dem von England und Wales identisch ist, Macau arbeitet nach einem eigenen Rahmen, der dem portugiesischen Zivilrecht nachempfunden ist, und die meisten Aspekte des Zivilrechts auf dem Festland werden durch das Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China aus dem Jahr 2021 geregelt. Im Gegensatz dazu unterliegen alle Gebiete der Republik China dem Zivilgesetzbuch der Republik China, das ursprünglich dem japanischen System der Sechs Gesetzbücher nachempfunden war, das seinerseits in erster Linie auf dem deutschen pandektistischen Rechtskonzept beruht. ⓘ
Festland
Während das Deliktsrecht in Festlandchina im Allgemeinen durch Buch Sieben ("Deliktshaftung") des Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China (ZGB) geregelt wird, ist die Haftung für Verleumdung in Buch Vier ("Persönlichkeitsrechte") enthalten. Artikel 1024 besagt, dass "keine Organisation oder Person das Recht anderer auf Reputation durch Beleidigung, Verleumdung oder Ähnliches verletzen darf", wobei "Reputation" definiert wird als "eine gesellschaftliche Bewertung des moralischen Charakters, des Ansehens, der Begabung und des Kredits einer Person". Zusätzlich zum Schadenersatz können die Rechtsmittel bei Verleumdung das Recht beinhalten, eine "Berichtigung" oder die rechtzeitige Löschung von verleumderischen Inhalten zu verlangen. ⓘ
Qualifiziertes Privileg für Journalisten und Personen, die "für Zwecke des öffentlichen Interesses" tätig sind; diese Personen "sind nicht zivilrechtlich für Verleumdungen haftbar, es sei denn, es liegt eine der folgenden Situationen vor:
- (1) er hat Tatsachen erfunden oder verzerrt;
- (2) er es versäumt hat, die von anderen zur Verfügung gestellten, ernsthaft entstellten Informationen in angemessener Weise zu überprüfen; oder
- (3) er hat beleidigende Worte oder Ähnliches benutzt, um den Ruf des anderen zu schädigen". ⓘ
Artikel 1027 sieht vor, dass ein "literarisches oder künstlerisches Werk", in dem eine konkrete Person "mit beleidigendem oder verleumderischem Inhalt" dargestellt wird, der "das Recht einer anderen Person auf einen guten Ruf verletzt", gemäß der CCPRC als Verleumdung gilt, während Werke, die "keine bestimmte Person darstellen", aber "einige Muster der Geschichte der Situation einer solchen Person ähnlich sind", keine Verleumdung darstellen. ⓘ
Republik China
Die Haftung für Verleumdung nach dem Zivilgesetzbuch der Republik China ergibt sich aus Artikel 195, der eine deliktische Haftung für bestimmte immaterielle Schäden vorsieht, insbesondere für "Ruf", "Privatsphäre" und "Persönlichkeit". ⓘ
Frankreich
Während sich das Verleumdungsrecht in den meisten Rechtsordnungen auf den Schutz der Würde oder des Rufs des Einzelnen konzentriert, ist das Verleumdungsrecht in Frankreich insbesondere auf den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen ausgerichtet. Aufgrund des breiteren Geltungsbereichs der geschützten Rechte sind Verleumdungsklagen in Frankreich leichter zu beweisen als beispielsweise in England; die Entschädigungssummen in Verleumdungsklagen sind deutlich niedriger, und es ist üblich, dass die Gerichte einen symbolischen Schadenersatz von nur 1 € zusprechen. Umstritten ist, dass der Schadenersatz bei Verleumdungsklagen von Amtsträgern höher ist als der von normalen Bürgern, was eine abschreckende Wirkung auf die Kritik an der öffentlichen Ordnung hat. Die einzige gesetzlich vorgesehene Verteidigung, die nach französischem Verleumdungsrecht möglich ist, besteht darin, den Wahrheitsgehalt der betreffenden verleumderischen Äußerung nachzuweisen, eine Verteidigung, die in Fällen, die das Privatleben einer Person betreffen, nicht möglich ist; die französischen Gerichte haben drei weitere Ausnahmen anerkannt:
- Verweise auf Angelegenheiten, die älter als zehn Jahre sind
- Verweise auf ein begnadigtes oder getilgtes Strafregister einer Person
- Einrede des guten Glaubens, die geltend gemacht werden kann, wenn die Aussage
- ein rechtmäßiges Ziel verfolgt
- nicht von Feindseligkeit oder Böswilligkeit geleitet ist
- umsichtig und maßvoll vorgetragen wird
- durch eine ernsthafte Untersuchung gestützt wird, die pflichtgemäß versucht hat, den Wahrheitsgehalt der Aussage zu ermitteln. ⓘ
Japan
Nach Artikel 723 des japanischen Zivilgesetzbuchs kann ein Gericht in einem Verleumdungsfall anordnen, dass der Täter "anstelle von oder zusammen mit einer Entschädigung geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rufs des [Klägers] ergreift". Ein Beispiel für einen zivilrechtlichen Verleumdungsfall in Japan finden Sie unter Japanisches Zivilgericht findet gegen ZNTIR-Präsident Yositoki (Mitsuo) Hataya und Yoshiaki. ⓘ
Philippinen
In einigen Ländern, vor allem auf den Philippinen, ist die Wahrheit allein keine Verteidigung. In diesen Fällen muss auch nachgewiesen werden, dass ein begründetes öffentliches Interesse daran besteht, dass die betreffende Information allgemein bekannt wird, und dies kann sogar bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Fall sein. Öffentliches Interesse bedeutet im Allgemeinen nicht, "woran die Öffentlichkeit interessiert ist", sondern vielmehr, "was im Interesse der Öffentlichkeit liegt". In einem Urteil aus dem Jahr 2012 zum philippinischen Verleumdungsrecht stellte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen fest: "Die strafrechtlichen Verleumdungsgesetze sollten den Schutz der Wahrheit beinhalten." ⓘ
Thailand
Das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch sieht Folgendes vor:
Wer entgegen der Wahrheit eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die den Ruf oder das Ansehen eines anderen oder seinen Verdienst oder Wohlstand in sonstiger Weise schädigt, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, auch wenn er die Unwahrheit nicht kennt, sofern er sie kennen müsste. ⓘ
Wer eine Mitteilung macht, deren Unwahrheit er nicht kennt, macht sich dadurch nicht schadensersatzpflichtig, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung ein berechtigtes Interesse an ihr hat. ⓘ
Das Gericht ist bei der Entscheidung über die Haftung für eine unerlaubte Handlung und die Höhe des Schadensersatzes weder an die strafrechtlichen Bestimmungen über die Strafbarkeit noch an die Verurteilung oder Nichtverurteilung des Täters wegen einer Straftat gebunden.
In der Praxis hat das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte festgestellt, dass das thailändische Verleumdungsrecht feindselige und schikanöse Rechtsstreitigkeiten durch Geschäftsinteressen erleichtert, die Kritik unterdrücken wollen. ⓘ
Quebec
In Québec basierte das Verleumdungsrecht ursprünglich auf dem aus Frankreich übernommenen Recht und ist derzeit in Kapitel III, Titel 2 des Buches 1 des Zivilgesetzbuches von Québec verankert, das besagt, dass "jede Person ein Recht auf Achtung ihres Rufes und ihrer Privatsphäre hat". ⓘ
Um die zivilrechtliche Haftung für Verleumdung zu begründen, muss der Kläger nach einer Wahrscheinlichkeitsabwägung das Vorliegen einer Verletzung (Schuld), einer unrechtmäßigen Handlung (Schaden) und eines Kausalzusammenhangs zwischen beiden nachweisen. Eine Person, die sich verleumderisch geäußert hat, ist dafür nicht unbedingt zivilrechtlich haftbar. Der Kläger muss außerdem nachweisen, dass die Person, die die Äußerungen gemacht hat, eine rechtswidrige Handlung begangen hat. Für Verleumdung gilt in Quebec ein Angemessenheitsgrundsatz, im Gegensatz zur verschuldensunabhängigen Haftung; ein Beklagter, der eine falsche Behauptung aufgestellt hat, kann nicht haftbar gemacht werden, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass die Behauptung der Wahrheit entsprach. ⓘ
Verleumdung als Verbrechen
Strafrecht ⓘ | |
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Elemente | |
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Umfang der strafrechtlichen Verantwortung | |
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Schwere der Straftat | |
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Anfängliche Straftaten | |
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Straftaten gegen die Person | |
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Sexuelle Straftaten | |
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Verbrechen gegen das Eigentum | |
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Straftaten gegen die Justiz | |
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Straftaten gegen die Allgemeinheit | |
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Verbrechen gegen Tiere | |
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Straftaten gegen den Staat | |
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Einreden der Verantwortlichkeit | |
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Andere Bereiche des Gewohnheitsrechts | |
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Portale | |
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Zusätzlich zum Deliktsrecht behandeln viele Rechtsordnungen Verleumdung als Straftat und sehen entsprechende Strafen vor. Article 19, eine britische Gruppe, die sich für die freie Meinungsäußerung einsetzt, hat globale Karten veröffentlicht, auf denen die strafrechtlichen Verleumdungsgesetze in der ganzen Welt verzeichnet sind und die auch Länder mit einem besonderen Schutz für politische Führer oder Staatsfunktionäre aufzeigen. ⓘ
Es kann regionale Gesetze geben, die von der nationalen Norm abweichen. In Amerika beispielsweise ist die strafrechtliche Verleumdung in der Regel auf Personen beschränkt, die am Leben sind. In sieben Bundesstaaten (Idaho, Kansas, Louisiana, Nevada, North Dakota, Oklahoma, Utah) gibt es jedoch strafrechtliche Bestimmungen über die Verleumdung von Toten. ⓘ
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat außerdem eine detaillierte Datenbank über die straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen zur Verleumdung in 55 Ländern veröffentlicht, darunter alle europäischen Länder, alle Mitgliedsländer der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Amerika und Kanada. ⓘ
In einem Urteil aus dem Jahr 2012 über die Beschwerde eines Fernsehsenders, der wegen eines Verstoßes gegen das philippinische Verleumdungsgesetz inhaftiert worden war, stellte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen fest, dass die Kriminalisierung von Verleumdungen ohne das Vorhandensein einer Doktrin zur öffentlichen Person - wie im philippinischen Strafrecht - gegen die Meinungsfreiheit verstößt und nicht mit Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist. ⓘ
Fragen der Gruppenverleumdung tauchen im Gewohnheitsrecht seit Hunderten von Jahren auf. Einer der frühesten bekannten Fälle, in denen ein Angeklagter wegen Verleumdung einer Gruppe verurteilt wurde, war der Fall Rex gegen Orme und Nutt (1700). In diesem Fall befanden die Geschworenen den Angeklagten für schuldig, mehrere Personen verleumdet zu haben, ohne jedoch genau anzugeben, um welche Personen es sich handelte. In einem Bericht über den Fall heißt es, dass die Geschworenen der Ansicht waren, dass "eine Schrift, die gegen die Menschheit im Allgemeinen oder gegen eine bestimmte Ordnung von Menschen, wie z. B. die Männer des Kleides, wettert, keine Verleumdung ist, sondern dass sie sich auf Einzelheiten und Einzelpersonen beziehen muss, um sie zu einer Verleumdung zu machen." Die Geschworenen waren der Ansicht, dass nur Personen, die sich konkret verleumdet fühlten, Anspruch auf eine Verleumdungsklage hatten. Da die Geschworenen nicht in der Lage waren, die Personen, die verleumdet wurden, genau zu identifizieren, gab es keinen Grund, die Aussagen als Verleumdung zu betrachten. ⓘ
Ein weiteres frühes englisches Gruppenverleumdungsurteil, das häufig zitiert wurde, ist King v. Osborne (1732). In diesem Fall stand der Angeklagte vor Gericht, weil er eine Verleumdung über die portugiesischen Juden gedruckt hatte. In der fraglichen Druckschrift wurde behauptet, dass Juden, die aus Portugal nach London gekommen waren, eine jüdische Frau zu Tode verbrannten, nachdem sie ein Kind mit einem christlichen Mann bekommen hatte, und dass diese Tat üblich war. Nach Osbornes antisemitischer Veröffentlichung wurden mehrere Juden angegriffen. Zunächst schien der Richter zu glauben, dass das Gericht nichts unternehmen könne, da keine Person durch Osbornes Schriften herausgehoben wurde. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die gesamte jüdische Gemeinschaft diffamiert wurde, da die Veröffentlichung implizierte, dass es sich um eine Handlung handelte, die Juden häufig begingen. Obwohl es in verschiedenen Berichten über diesen Fall unterschiedliche Darstellungen des Verbrechens gibt, zeigt dieser Bericht eindeutig ein Urteil, das auf Gruppenverleumdung beruht. Da Gesetze zur Einschränkung der Verleumdung zu dieser Zeit wegen ihrer Tendenz zum Friedensbruch akzeptiert wurden, waren Gesetze zur Gruppenverleumdung gerechtfertigt, weil sie ein gleiches oder vielleicht sogar größeres Gewaltrisiko darstellten. Aus diesem Grund sind Fälle von Gruppenverleumdung strafrechtlich relevant, auch wenn die meisten Verleumdungsfälle zivilrechtliche Delikte sind. ⓘ
Im Jahr 2017 gab es in mindestens 130 UNESCO-Mitgliedstaaten strafrechtliche Verleumdungsgesetze. Im Jahr 2017 veröffentlichte das Büro des Beauftragten für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen Bericht über strafrechtliche Verleumdungs- und Anti-Blasphemie-Gesetze in ihren Mitgliedstaaten, in dem festgestellt wurde, dass Verleumdung in fast drei Vierteln (42) der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten unter Strafe gestellt ist. Viele der Verleumdungsgesetze enthalten spezielle Bestimmungen, die eine härtere Bestrafung von Äußerungen oder Veröffentlichungen vorsehen, die kritisch gegenüber Staatsoberhäuptern, Amtsträgern, staatlichen Einrichtungen und dem Staat selbst sind. Der OSZE-Bericht stellt auch fest, dass es in rund einem Drittel der OSZE-Teilnehmerstaaten Gesetze gegen Blasphemie und religiöse Beleidigung gibt; viele dieser Gesetze kombinieren Blasphemie und religiöse Beleidigung mit Elementen der Gesetzgebung gegen Hassreden. ⓘ
In Afrika haben mindestens vier Mitgliedstaaten zwischen 2012 und 2017 die Diffamierung entkriminalisiert. Das Urteil des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker in der Rechtssache Lohé Issa Konaté gegen die Republik Burkina Faso schuf in der Region einen Präzedenzfall gegen die Inhaftierung als legitime Strafe für Verleumdung und bezeichnete sie als Verstoß gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und den Vertrag der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS). ⓘ
Länder in allen Regionen sind dazu übergegangen, die strafrechtlichen Verleumdungsvorschriften auf Online-Inhalte auszuweiten. Die weltweit verabschiedeten Gesetze zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und Terrorismus haben dazu geführt, dass Blogger vor Gericht gestellt werden und einige von ihnen Gefängnisstrafen verbüßen müssen. ⓘ
In einer Reihe von Common-Law-Gerichtsbarkeiten werden Strafgesetze, die Proteste bei Beerdigungen, Aufwiegelung, Falschaussagen im Zusammenhang mit Wahlen und die Verwendung von Obszönitäten in der Öffentlichkeit verbieten, ebenfalls häufig in Zusammenhängen angewandt, die mit Verleumdungsklagen vergleichbar sind. Die Grenzen der Befugnis eines Gerichts, Personen wegen angeblicher verleumderischer Äußerungen über Richter oder das Gerichtsverfahren durch Anwälte oder andere an Gerichtsverfahren beteiligte Personen wegen "Missachtung des Gerichts" zu verurteilen, sind in vielen Ländern des Common Law ebenfalls nicht eindeutig festgelegt. ⓘ
Kritik
Während Verleumdungsdelikte weniger umstritten sind, da es den Klägern vordergründig darum geht, ihr Recht auf Würde und ihren Ruf zu schützen, ist die strafrechtliche Verleumdung umstrittener, da der Staat hier ausdrücklich versucht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Menschenrechtsorganisationen und andere Organisationen wie der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben sich gegen strenge Verleumdungsgesetze eingesetzt, die Diffamierung unter Strafe stellen. Die Gruppe, die sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung einsetzt (Artikel 19), ist gegen strafrechtliche Verleumdung und argumentiert, dass zivilrechtliche Verleumdungsgesetze, die einen Schutz für Äußerungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse vorsehen, besser mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die strafrechtlichen Verleumdungsgesetze aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention über die freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Ein bemerkenswerter Fall war Lingens gegen Österreich (1986). ⓘ
Die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, der OSZE, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker erklärten im März 2017 in einer gemeinsamen Erklärung, dass "allgemeine Verbote der Verbreitung von Informationen, die auf vagen und mehrdeutigen Ideen beruhen, einschließlich 'falscher Nachrichten' oder 'nicht objektiver Informationen', mit den internationalen Standards für Einschränkungen der Meinungsfreiheit unvereinbar sind ... und abgeschafft werden sollten." ⓘ
Nach Gerichtsbarkeit
Hinweis: Diese Tabelle enthält keine Einzelheiten, um mögliche Urheberrechtsprobleme mit der OSZE zu vermeiden. Den Lesern wird empfohlen, stattdessen das OSZE-Dokument zu lesen. ⓘ
Land | Straftatbestände | Freiheitsstrafen |
---|---|---|
Albanien | Ja | Nein |
Andorra | Ja | Ja |
Armenien | Unklar | Unklar |
Österreich | Ja | Ja |
Aserbaidschan | Ja | Ja |
Weißrussland | Ja | Ja |
Belgien | Ja | Ja |
Bosnien und Herzegowina | Nein | Nein |
Bulgarien | Ja | Nein |
Kanada | Ja | Ja |
Kroatien | Ja | Ja |
Zypern | Ja | Ja |
Tschechische Republik | Ja | Ja |
Dänemark | Ja | Ja |
Estland | Ja | Ja |
Finnland | Ja | Ja |
Frankreich | Ja | Nein |
Georgien | Unklar | Unklar |
Deutschland | Ja | Ja |
Griechenland | Ja | Ja |
Ungarn | Ja | Ja |
Island | Ja | Ja |
Indien | Ja | Ja |
Irland | Nein | Nein |
Italien | Ja | Ja |
Japan | Ja | Ja |
Kasachstan | Ja | Ja |
Kirgisistan | Nein | Nein |
Lettland | Ja | Ja |
Liechtenstein | Ja | Ja |
Litauen | Ja | Ja |
Luxemburg | Ja | Ja |
Malta | Ja | Ja |
Moldawien | Nein | Nein |
Monaco | Ja | Ja |
Mongolei | Ja | Nein |
Montenegro | Ja | Ja |
Niederlande | Ja | Ja |
Nord-Mazedonien | Ja | Nein |
Norwegen | Ja | Ja |
Polen | Ja | Ja |
Portugal | Ja | Ja |
Rumänien | Nein | Nein |
Russland | Ja | Ja |
San Marino | Ja | Ja |
Serbien | Ja | Ja |
Slowakei | Ja | Ja |
Slowenien | Ja | Ja |
Spanien | Ja | Ja |
Schweden | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja |
Tadschikistan | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja |
Turkmenistan | Ja | Ja |
Ukraine | Nein | Nein |
Vereinigtes Königreich | Ja | Nein |
Vereinigte Staaten | Unklar | Nein |
Usbekistan | Ja | Ja |
Vatikanstadt | Ja | Ja |
Albanien
Nach dem albanischen Strafgesetzbuch ist Verleumdung eine Straftat. Verleumdung in Kenntnis der Unwahrheit wird mit Geldstrafen von 40 000 ALL (ca. 350 $) bis 1 Million ALL (ca. 8350 $) belegt. Erfolgt die Verleumdung in der Öffentlichkeit oder werden mehrere Personen geschädigt, beträgt die Geldstrafe 40 000 ALL bis 3 Millionen ALL (ca. 25 100 $). Darüber hinaus stellt die Verleumdung von Behörden, Amtsträgern oder ausländischen Vertretern (Artikel 227, 239 bis 241) eine gesonderte Straftat dar, die mit Höchststrafen von 1 bis 3 Jahren Haft geahndet wird. ⓘ
Amerika
In weniger als der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten gibt es Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung, und die Anwendbarkeit dieser Gesetze wird durch den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung eingeschränkt, und die Gesetze werden nur selten durchgesetzt. Auf Bundesebene gibt es keine Gesetze gegen Verleumdung oder Beleidigung. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es jedoch in 23 Bundesstaaten und 2 Territorien strafrechtliche Verleumdungsgesetze sowie in einem Bundesstaat (Iowa), der Verleumdung durch Rechtsprechung kriminalisiert (ohne gesetzlich definierten Straftatbestand): Alabama, Florida, Idaho, Illinois, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Montana, Nevada, New Hampshire, New Mexico, North Carolina, North Dakota, Oklahoma, South Carolina, Texas, Utah, Virginia, Wisconsin, Puerto Rico und Virgin Islands. Der Fall Noonan gegen Staples wird manchmal als Präzedenzfall dafür angeführt, dass die Wahrheit in den USA nicht immer eine Verteidigung gegen Verleumdung darstellt, aber der Fall ist eigentlich kein gültiger Präzedenzfall in dieser Frage, weil Staples für seine Äußerungen nicht den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes (First Amendment) geltend machte, der eine Theorie für die Wahrheit als vollständige Verteidigung ist. Das Gericht ging in diesem Fall davon aus, dass das Gesetz von Massachusetts nach dem Ersten Verfassungszusatz verfassungsgemäß ist, ohne dass dies von den Parteien bestritten wurde. ⓘ
Argentinien
In Argentinien sind die Straftatbestände der Verleumdung und der Körperverletzung im Kapitel "Straftaten gegen die Ehre" (Artikel 109 bis 117-bis) des Strafgesetzbuchs geregelt. Verleumdung wird definiert als "die falsche Anschuldigung eines konkreten Verbrechens gegenüber einer bestimmten Person, die zu einer Klage führt" (Artikel 109). Äußerungen, die sich auf Themen von öffentlichem Interesse beziehen oder nicht aussagekräftig sind, gelten jedoch nicht als Verleumdung. Die Strafe ist eine Geldstrafe von 3.000 bis 30.000 Pesos. Wer vorsätzlich eine bestimmte Person entehrt oder in Verruf bringt, wird mit einer Geldstrafe von 1.500 bis 20.000 Pesos bestraft (Artikel 110). ⓘ
Wer auf irgendeine Weise Verleumdungen und Verletzungen anderer veröffentlicht oder wiedergibt, wird bestraft, als sei er selbst für die Verleumdungen und Verletzungen verantwortlich, wenn der Inhalt nicht korrekt der entsprechenden Quelle zugeordnet wird. Ausgenommen sind Äußerungen, die sich auf Themen von öffentlichem Interesse beziehen oder nicht aussagekräftig sind (siehe Artikel 113). Wenn eine Verleumdung oder Verletzung durch die Presse begangen wird, ist eine mögliche zusätzliche Strafe die Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidung auf Kosten des Schuldigen (Artikel 114). Wer Informationen über eine Person, die in einer Personendatenbank enthalten sind und von denen er weiß, dass sie falsch sind, an eine andere Person weitergibt, wird mit sechs Monaten bis 3 Jahren Gefängnis bestraft. Wenn jemandem Schaden zugefügt wird, wird die Strafe um die Hälfte verschärft (Artikel 117 bis, §§ 2 und 3). ⓘ
Österreich
In Österreich ist der Straftatbestand der üblen Nachrede in Artikel 111 des Strafgesetzbuchs geregelt. Zu den verwandten Straftatbeständen gehören "Verleumdung und Körperverletzung" (Artikel 115), wenn jemand "eine andere Person in der Öffentlichkeit beleidigt, verspottet, misshandelt oder mit Misshandlung bedroht", und "böswillige Falschaussage" (Artikel 297), die als falsche Anschuldigung definiert ist, die jemanden dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzt. ⓘ
Aserbaidschan
In Aserbaidschan kann der Straftatbestand der Verleumdung (Artikel 147) mit einer Geldstrafe bis zum "500-fachen des Mindestlohns", mit öffentlicher Arbeit von bis zu 240 Stunden, mit Strafarbeit von bis zu einem Jahr oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Die Strafen werden auf bis zu drei Jahre Gefängnis verschärft, wenn das Opfer fälschlicherweise beschuldigt wird, ein "schweres oder sehr schweres Verbrechen" begangen zu haben (Artikel 147 Absatz 2). Der Straftatbestand der Beleidigung (Artikel 148) kann mit einer Geldstrafe bis zum 1000-fachen des Mindestlohns oder mit den gleichen Strafen wie die Verleumdung für öffentliche Arbeit, Strafarbeit oder Gefängnis geahndet werden. ⓘ
Dem OSZE-Bericht über Verleumdungsgesetze zufolge "beabsichtigt Aserbaidschan, die Artikel über Verleumdung und Beleidigung aus dem Strafrecht zu streichen und sie im Zivilgesetzbuch zu belassen". ⓘ
Belgien
In Belgien sind Straftaten gegen die Ehre in Kapitel V des belgischen Strafgesetzbuchs, Artikel 443 bis 453-bis, vorgesehen. Jemand macht sich der Verleumdung schuldig, "wenn das Gesetz einen Beweis für die behauptete Tatsache zulässt", und der Verleumdung, "wenn das Gesetz diesen Beweis nicht zulässt" (Artikel 443). Die Strafe beträgt 8 Tage bis zu einem Jahr Freiheitsentzug und eine Geldstrafe (Artikel 444). Darüber hinaus wird das Verbrechen der "verleumderischen Denunziation" (Artikel 445) mit 15 Tagen bis sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe geahndet. Bei allen Straftaten, die unter Kapitel V des Strafgesetzbuchs fallen, kann die Mindeststrafe verdoppelt werden (Artikel 453-bis), "wenn einer der Beweggründe für die Straftat Hass, Verachtung oder Feindseligkeit gegenüber einer Person aufgrund ihrer beabsichtigten Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationalen Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihres Familienstands, ihres Geburtsorts, ihres Alters, ihrer Abstammung, ihrer philosophischen oder religiösen Überzeugungen, ihres gegenwärtigen oder zukünftigen Gesundheitszustands, einer Behinderung, ihrer Muttersprache, ihrer politischen Überzeugung, ihrer körperlichen oder genetischen Merkmale oder ihrer sozialen Herkunft ist". ⓘ
Brasilien
In Brasilien ist Verleumdung eine Straftat, die entweder als "Verleumdung" (drei Monate bis ein Jahr Gefängnis plus Geldstrafe; Artikel 139 des Strafgesetzbuchs), "Verleumdung" (sechs Monate bis zwei Jahre Gefängnis plus Geldstrafe; Artikel 138 des Strafgesetzbuchs) und/oder "Beleidigung" (ein bis sechs Monate Gefängnis oder Geldstrafe; Artikel 140) geahndet wird, wobei die Strafen verschärft werden, wenn die Straftat in der Öffentlichkeit (Artikel 141, Punkt III) oder gegen einen Staatsbediensteten aufgrund seiner regulären Aufgaben begangen wird. Die Aufstachelung zu Hass und Gewalt ist ebenfalls im Strafgesetzbuch vorgesehen (Aufstachelung zu einem Verbrechen, Artikel 286). Darüber hinaus fallen Verleumdungshandlungen in Situationen wie Mobbing oder moralischer Zwang auch unter die Straftatbestände "rechtswidriger Zwang" (Artikel 146 des Strafgesetzbuchs) und "willkürliche Ermessensausübung" (Artikel 345 des Strafgesetzbuchs), d. h. Gesetzesübertretungen als Selbstjustiz. ⓘ
Bulgarien
In Bulgarien ist Verleumdung formell ein Straftatbestand, aber die Freiheitsstrafe wurde 1999 abgeschafft. Die Artikel 146 (Beleidigung), 147 (strafbare Verleumdung) und 148 (öffentliche Beleidigung) des Strafgesetzbuchs sehen eine Geldstrafe vor. ⓘ
Kanada
In Kanada sieht das Strafgesetzbuch folgende Straftatbestände vor:
- Verleumdung, definiert als "ohne rechtmäßige Rechtfertigung oder Entschuldigung veröffentlichte Äußerungen, die geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, indem sie sie Hass, Verachtung oder Spott aussetzen, oder die darauf abzielen, die Person, von der oder über die sie veröffentlicht werden, zu beleidigen", wird mit der gleichen Strafe belegt.
- Eine "Verleumdung, von der man weiß, dass sie falsch ist", ist eine strafbare Handlung, die mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren geahndet werden kann. ⓘ
Der strafrechtliche Teil des Gesetzes wurde bisher nur selten angewandt, aber es wurde beobachtet, dass es sich, wenn es sich um eine strafbare Handlung handelt, oft um Äußerungen handelt, die gegen einen Vertreter der Krone, z. B. einen Polizeibeamten, einen Justizvollzugsbeamten oder einen Staatsanwalt, gemacht wurden. Im jüngsten Fall aus dem Jahr 2012 wurde eine Restaurantbesitzerin aus Ottawa wegen fortgesetzter Online-Belästigung eines Kunden verurteilt, der sich über die Qualität der Speisen und des Service in ihrem Restaurant beschwert hatte. ⓘ
Laut einem offiziellen Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa über Verleumdungsgesetze aus dem Jahr 2005 wurden in Kanada 57 Personen wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung angeklagt, von denen 23 verurteilt wurden - 9 zu Haftstrafen, 19 zu Bewährungsstrafen und eine zu einer Geldstrafe. Die durchschnittliche Dauer der Haftstrafe betrug 270 Tage, die Höchststrafe 4 Jahre. ⓘ
Kroatien
In Kroatien sieht der Straftatbestand der Beleidigung eine Strafe von bis zu drei Monaten Gefängnis oder eine Geldstrafe von "bis zu 100 Tagessätzen" vor (Strafgesetzbuch, Artikel 199). Wird die Straftat in der Öffentlichkeit begangen, wird das Strafmaß auf bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von "bis zu 150 Tageseinkommen" verschärft (Artikel 199-2). Darüber hinaus liegt der Straftatbestand der Verleumdung vor, wenn jemand falsche Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die deren Ruf schädigen können. Die Höchststrafe beträgt ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 150 Tagessätzen (Artikel 200-1). Wenn die Straftat in der Öffentlichkeit begangen wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen (Artikel 200-2). Andererseits gibt es gemäß Artikel 203 eine Ausnahme von der Anwendung der oben genannten Artikel (Beleidigung und Verleumdung), wenn es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, ein literarisches Werk, ein Kunstwerk, eine öffentliche Information durch einen Politiker oder einen Regierungsbeamten, eine journalistische Arbeit oder die Verteidigung eines Rechts oder den Schutz berechtigter Interessen handelt, sofern das Verhalten nicht darauf abzielt, den Ruf einer Person zu schädigen. ⓘ
Chile
In Chile sind die Straftatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede (injurias) in den Artikeln 412 bis 431 des Strafgesetzbuchs geregelt. Verleumdung wird definiert als "die falsche Unterstellung einer bestimmten Straftat, die zu einer öffentlichen Verfolgung führen kann" (Artikel 412). Wenn die Verleumdung schriftlich und öffentlich erfolgt, ist die Strafe eine "niedrige Freiheitsstrafe" in mittlerem Ausmaß plus eine Geldstrafe von 11 bis 20 "lebenswichtigen Löhnen", wenn es sich um ein Verbrechen handelt, oder eine "niedrige Freiheitsstrafe" in geringem Ausmaß plus eine Geldstrafe von 6 bis 10 "lebenswichtigen Löhnen", wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt (Artikel 413). Wenn es sich nicht um ein schriftliches oder öffentliches Verbrechen handelt, ist die Strafe "geringerer Freiheitsentzug" im Mindestmaß plus eine Geldstrafe von 6 bis 15 "lebenswichtigen Löhnen", wenn es sich um ein Verbrechen handelt, oder plus eine Geldstrafe von 6 bis 10 "lebenswichtigen Löhnen", wenn es sich um ein Vergehen handelt (Artikel 414). ⓘ
Gemäß Artikel 25 des Strafgesetzbuchs ist eine "geringere Freiheitsstrafe" definiert als eine Freiheitsstrafe zwischen 61 Tagen und fünf Jahren. Gemäß Artikel 30 ist die Strafe der "geringeren Freiheitsstrafe" in ihren mittleren oder minimalen Graden auch mit der Aussetzung der Ausübung eines öffentlichen Amtes während der Haftzeit verbunden. ⓘ
Artikel 416 definiert injuria als "jede Äußerung oder Handlung, die entehrt, diskreditiert oder Verachtung hervorruft". Artikel 417 definiert weit gefasst "injurias graves" (schwere Verleumdungen), einschließlich der Unterstellung eines Verbrechens oder Vergehens, das nicht zu einer öffentlichen Verfolgung führen kann, und der Unterstellung eines Lasters oder eines Mangels an Moral, die geeignet sind, den Ruf, das Ansehen oder die Interessen der beleidigten Person erheblich zu schädigen. "Schwere Verleumdungen" in schriftlicher Form oder in der Öffentlichkeit werden mit "niedrigeren Freiheitsstrafen" in geringem bis mittlerem Ausmaß und einer Geldstrafe von 11 bis 20 "lebensnotwendigen Löhnen" bestraft. Verleumdung oder üble Nachrede einer verstorbenen Person (Artikel 424) kann von Ehegatten, Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern, Geschwistern und Erben der beleidigten Person verfolgt werden. Schließlich werden nach Artikel 425 im Falle von Verleumdungen und üblen Nachreden, die in ausländischen Zeitungen veröffentlicht werden, all diejenigen zur Verantwortung gezogen, die vom chilenischen Hoheitsgebiet aus Artikel ins Ausland geschickt oder zur Veröffentlichung in Auftrag gegeben haben oder zur Einführung solcher Zeitungen in Chile beigetragen haben, um die Verleumdung und üble Nachrede zu verbreiten. ⓘ
China
Auf dem chinesischen Festland wird nach Artikel 246 des Strafgesetzes der Volksrepublik China (中华人民共和国刑法) schwere Verleumdung mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren oder mit Strafhaft auf Antrag bestraft, es sei denn, sie richtet sich gegen die Regierung. ⓘ
In den von der Republik China verwalteten Gebieten stellt Artikel 310 des Strafgesetzbuchs (中華民國刑法) Verleumdung unter Strafe, der am 7. Juli 2000 von den Richtern des Verfassungsgerichts, Judicial Yuan (司法院大法官), für verfassungsgemäß erklärt wurde. Das Gericht begründete die Aufrechterhaltung des Gesetzes damit, dass Artikel 11 der Verfassung der Republik China zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt, dieses Recht jedoch "angemessenen Beschränkungen unterliegt", wenn dies zum "Schutz anderer Grundrechte wie des persönlichen Rufs und der Privatsphäre" erforderlich ist. Artikel 310 sieht zwar vor, dass eine wegen strafbarer Verleumdung angeklagte Person freizusprechen ist, wenn sie den Wahrheitsgehalt der betreffenden verleumderischen Äußerung nachweisen kann; das Gericht legte dies jedoch so aus, dass der Angeklagte, selbst wenn er nicht nachweisen kann, dass die Äußerung wahr war, nicht verurteilt werden kann, wenn er zum Zeitpunkt der Äußerung berechtigte Gründe zu der Annahme hatte, dass die Äußerung wahr war, und dass die Beweislast weiterhin bei der Staatsanwaltschaft liegt. Die fortgesetzte Kriminalisierung der Verleumdung in der Republik China ist umstritten. In einem im Januar 2022 veröffentlichten Leitartikel der Taipei Times heißt es, dass Staatsanwälte als "gemeinsames Gut der Gesellschaft" ihre ganze Kraft auf die Verfolgung schwerer Straftaten und nicht auf private Streitigkeiten verwenden sollten und dass die strafrechtliche Verleumdung die Gerichte des Landes "unangemessen" in Gerichte der "Volksmoral" verwandelt. ⓘ
Tschechische Republik
Nach Artikel 184 des tschechischen Strafgesetzbuchs ist Verleumdung eine Straftat. Die Strafe kann bis zu einem Jahr Gefängnis betragen (Artikel 184-1), und wenn die Straftat durch Presse, Film, Radio, Fernsehen, öffentlich zugängliches Computernetz oder durch "ähnlich wirksame" Methoden begangen wird, kann der Täter bis zu zwei Jahre im Gefängnis bleiben oder ein Verbot der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erhalten. Allerdings werden nur die schwersten Fälle strafrechtlich verfolgt. Die weniger schweren Fälle können durch eine Klage auf Entschuldigung, Schadensersatz oder Unterlassung gelöst werden. ⓘ
Dänemark
In Dänemark ist Verleumdung eine Straftat im Sinne von Artikel 267 des dänischen Strafgesetzbuchs, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet wird, wobei das Verfahren vom Opfer eingeleitet wird. Darüber hinaus sieht Artikel 266-b eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor, wenn eine öffentliche Verleumdung gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, Religion oder "sexuellen Neigung" gerichtet ist. ⓘ
Finnland
In Finnland ist Verleumdung nach dem Strafgesetzbuch (Kapitel 24, Abschnitte 9 und 10) eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bzw. in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Darüber hinaus gibt es den Straftatbestand der "Verbreitung von Informationen, die die Privatsphäre verletzen" (Kapitel 24, Abschnitt 8), der darin besteht, Informationen, auch wenn sie korrekt sind, in einer Weise zu verbreiten, die geeignet ist, das Recht einer Person auf Privatsphäre zu verletzen. Informationen, die im Hinblick auf das Verhalten einer Person in einem öffentlichen Amt, in der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren Position relevant sein können, oder Informationen, die anderweitig für eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse relevant sind, fallen nicht unter dieses Verbot. ⓘ
Frankreich
In Frankreich ist Verleumdung ein Straftatbestand, der definiert ist als "die Behauptung oder [die] Behauptung einer Tatsache, die die Ehre oder den Ruf der Person oder Einrichtung, der die Tatsache zugeschrieben wird, schädigt". Eine verleumderische Behauptung gilt als Beleidigung, wenn sie keine Tatsachen enthält oder wenn die behaupteten Tatsachen nicht überprüft werden können. ⓘ
Deutschland
Im deutschen Recht gibt es keine Unterscheidung zwischen Verleumdung und übler Nachrede. Seit 2006 nehmen Verleumdungsklagen in Deutschland zu. Die einschlägigen Straftatbestände des deutschen Strafgesetzbuches sind §90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), §90a (Verunglimpfung des [Bundes-]Staates und seiner Symbole), §90b (verfassungswidrige Verunglimpfung der Organe der Verfassung), §185 ("Beleidigung"), §186 (üble Nachrede), §187 (üble Nachrede mit vorsätzlichen Unwahrheiten), §188 (politische üble Nachrede mit Strafverschärfung bei Verstößen gegen die §§ 186 und 187), §189 (Verunglimpfung eines Verstorbenen), §192 ("Beleidigung" mit wahren Behauptungen). Weitere Abschnitte, die für die Verfolgung dieser Straftaten relevant sind, sind § 190 (strafrechtliche Verurteilung als Wahrheitsbeweis), § 193 (keine Verleumdung bei der Verfolgung rechtmäßiger Interessen), § 194 (Antrag auf strafrechtliche Verfolgung nach diesen Paragraphen), § 199 (gegenseitige Beleidigung, die nicht geahndet werden darf) und § 200 (Art der Bekanntmachung). ⓘ
Griechenland
In Griechenland beträgt die Höchststrafe für Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung fünf Jahre und die Höchststrafe 15.000 Euro. ⓘ
Der Straftatbestand der Beleidigung (Artikel 361 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs) konnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder einer Geldstrafe geahndet werden, während die unprovozierte Beleidigung (Artikel 361-A, § 1) mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten geahndet wurde. Darüber hinaus konnte die Verleumdung mit bis zu zwei Monaten Gefängnis und/oder einer Geldstrafe geahndet werden, während die schwere Verleumdung mit mindestens drei Monaten Gefängnis, möglicherweise zuzüglich einer Geldstrafe (Artikel 363) und dem Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte geahndet wurde. Schließlich wird die Verunglimpfung des Andenkens einer verstorbenen Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet (Strafgesetzbuch, Artikel 365). ⓘ
Indien
In Indien kann eine Verleumdungsklage entweder nach dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Recht der Internetkriminalität eingereicht werden, zusammen oder nacheinander. ⓘ
Gemäß der indischen Verfassung unterliegt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 19) angemessenen Beschränkungen:
19. Schutz bestimmter Rechte in Bezug auf die Redefreiheit usw.
- (1) Alle Bürger haben das Recht
- (a) das Recht auf freie Rede und freie Meinungsäußerung;
- (2) Keine Bestimmung des Absatzes (1) Buchstabe a) berührt die Wirkung eines bestehenden Gesetzes oder hindert den Staat daran, ein Gesetz zu erlassen, soweit ein solches Gesetz die Ausübung des durch den genannten Absatz gewährten Rechts im Interesse [der Souveränität und Integrität Indiens], der Sicherheit des Staates, der freundschaftlichen Beziehungen zu ausländischen Staaten, der öffentlichen Ordnung, des Anstands oder der Moral oder in Bezug auf Missachtung des Gerichts, Verleumdung oder Anstiftung zu einer Straftat angemessen einschränkt. ⓘ
Dementsprechend werden für die Zwecke der strafrechtlichen Verleumdung "angemessene Beschränkungen" in Abschnitt 499 des indischen Strafgesetzbuchs von 1860 definiert. Dieser Abschnitt definiert Verleumdung und nennt zehn gültige Ausnahmen, wenn eine Äußerung nicht als Verleumdung angesehen wird. Darin heißt es, dass eine Verleumdung vorliegt, wenn jemand "durch gesprochene oder zum Lesen bestimmte Worte oder durch Zeichen oder sichtbare Darstellungen eine Behauptung über eine Person aufstellt oder veröffentlicht, in der Absicht, den Ruf dieser Person zu schädigen, oder in dem Wissen oder mit der begründeten Annahme, dass eine solche Behauptung den Ruf dieser Person schädigen wird". Die Strafe ist eine einfache Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe oder beides (Abschnitt 500). ⓘ
Einige andere Straftatbestände im Zusammenhang mit falschen Behauptungen: Falsche Angaben zu Wahlen (Abschnitt 171G), falsche Informationen (Abschnitt 182), falsche Behauptungen vor Gericht (Abschnitt 209), falsche Strafanzeigen (Abschnitt 211). ⓘ
Weitere Straftatbestände im Zusammenhang mit Beleidigungen: gegen Beamte in Gerichtsverfahren (Abschnitt 228), gegen die Religion oder religiöse Überzeugungen (Abschnitt 295A), gegen religiöse Gefühle (Abschnitt 298), gegen den Landfriedensbruch (Abschnitt 504), gegen die Schamhaftigkeit von Frauen (Abschnitt 509). ⓘ
Nach der indischen Strafprozessordnung von 1973 wird Verleumdung nur auf Antrag (innerhalb von sechs Monaten nach der Tat) verfolgt (Abschnitt 199) und ist ein gegen Kaution zu ahndendes, nicht erkennbares und erschwingliches Vergehen (siehe: The First Schedule, Classification of Offences). ⓘ
Irland
Nach dem (überarbeiteten) Verleumdungsgesetz 2009 scheinen die letzten Straftatbestände (Abschnitte 36-37, Blasphemie) aufgehoben worden zu sein. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung (kann von den Gerichten auf zwei Jahre verlängert werden) (Abschnitt 38). Siehe auch: Blasphemiegesetz in der Republik Irland, Zensur in der Republik Irland, Verjährung in Irland. ⓘ
Mit dem Gesetz von 2009 wird das Verleumdungsgesetz von 1961 aufgehoben, das zusammen mit den Grundsätzen des allgemeinen Deliktsrechts fast ein halbes Jahrhundert lang das irische Verleumdungsrecht bestimmt hatte. Das Gesetz von 2009 stellt einen bedeutenden Wandel in der irischen Gesetzgebung dar, da viele der Meinung sind, dass das Gesetz zuvor der Meinungsfreiheit der Medien nicht genügend Bedeutung beigemessen hat und das Recht des Einzelnen auf einen guten Namen zu stark gewichtet hat. ⓘ
Israel
Nach dem Gesetz über das Verbot der Verleumdung (1965) kann Verleumdung sowohl eine zivilrechtliche als auch eine strafrechtliche Straftat darstellen. ⓘ
Als zivilrechtliche Straftat wird Verleumdung als unerlaubte Handlung betrachtet, und das Gericht kann der Person, gegen die sich die Verleumdung richtet, eine Entschädigung von bis zu 50 000 ₪ zusprechen, wobei der Kläger keinen materiellen Schaden nachweisen muss. ⓘ
Verleumdung ist eine Straftat, die mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Um eine Straftat zu begehen, muss die Verleumdung vorsätzlich erfolgen und sich gegen mindestens zwei Personen richten. ⓘ
Italien
In Italien gab es früher verschiedene Straftaten gegen die Ehre. Der Straftatbestand der Ehrverletzung (Artikel 594 des Strafgesetzbuchs) bezog sich auf die Beleidigung der Ehre einer Person in deren Anwesenheit und wurde mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 516 € geahndet. Der Straftatbestand der Verleumdung (Artikel 595 des Strafgesetzbuchs) bezieht sich auf jede andere Situation, in der der Ruf einer Person vor vielen Personen beleidigt wird, und wird mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 1032 € geahndet, die sich auf bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 2065 € verdoppelt, wenn die Straftat in der Behauptung einer bestimmten Tatsache besteht. Erfolgt die Straftat über die Presse oder ein anderes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit oder bei einer öffentlichen Demonstration, ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von mindestens 516 Euro. In beiden Fällen handelte es sich um Straftaten "a querela di parte", d. h. das Opfer hatte jederzeit die Möglichkeit, die Strafverfolgung einzustellen, indem es die "querela" (eine förmliche Anzeige) zurückzog, oder den Sachverhalt nur mit einer Zivilklage ohne "querela" und somit ohne jegliche Strafverfolgung zu verfolgen. Seit dem 15. Januar 2016 ist jedoch die Körperverletzung kein Verbrechen mehr, sondern eine unerlaubte Handlung, während die Verleumdung nach wie vor als Verbrechen gilt. ⓘ
Schließlich bestimmt Artikel 31 des Strafgesetzbuchs, dass Straftaten, die unter Missbrauch von Macht oder unter Missbrauch eines Berufs oder einer Kunst oder unter Verletzung einer diesem Beruf oder dieser Kunst innewohnenden Pflicht begangen werden, mit der zusätzlichen Strafe eines vorübergehenden Verbots der Ausübung dieses Berufs oder dieser Kunst. ⓘ
Vorsätzlich falsche Anschuldigungen wegen Verleumdung führen wie bei jeder anderen Straftat zum Straftatbestand der Verleumdung (Artikel 368 Strafgesetzbuch), der im italienischen Rechtssystem als das Verbrechen definiert wird, jemanden vor den Behörden fälschlicherweise einer Straftat zu beschuldigen, die er nicht begangen hat. ⓘ
Was den Prozess betrifft, so ist die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Beweise von untergeordneter Bedeutung. ⓘ
Japan
Das japanische Strafgesetzbuch (Anmerkung: Übersetzung der Regierung, aber noch kein offizieller Text) scheint diese miteinander verbundenen Straftaten vorzuschreiben:
- "Falsche Anschuldigungen" (falsch: Anklageschrift / Strafanzeige / strafrechtliche Beschuldigung / Information) (Artikel 172)
- "Diffamierung" (Verleumdung/Beleidigung) (Wahrheit ist irrelevant, aber mit: "Sonderregelung für Angelegenheiten, die das öffentliche Interesse betreffen") (Artikel 230, 230-2. Siehe auch 232: "nur auf Antrag verfolgt")
- "Beleidigung" (Artikel 231, siehe auch 232: "wird nur auf Antrag verfolgt")
- "Schädigung der Glaubwürdigkeit; Behinderung von Geschäften" (Verleumdung von Unternehmen) (Artikel 233) ⓘ
Darüber hinaus gibt es eine Ausnahmeregelung, die sich aus Artikel XXI der Verfassung über die Pressefreiheit ergibt und vorsieht, dass Medienunternehmen nicht für Verleumdungen haftbar gemacht werden können, wenn sie vernünftigerweise davon ausgehen, dass die von ihnen veröffentlichten verleumderischen Aussagen wahr sind. ⓘ
Die japanische Verfassung lautet wie folgt:
Artikel 21.
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Freiheit der Rede, der Presse und aller anderen Formen der Meinungsäußerung sind gewährleistet.
Es darf weder eine Zensur aufrechterhalten noch die Geheimhaltung von Kommunikationsmitteln verletzt werden. ⓘ
Malaysia
In Malaysia ist Verleumdung sowohl ein Delikt als auch ein Straftatbestand, der den Ruf und den guten Namen einer Person schützen soll. Die wichtigsten Gesetze, auf die man sich stützt, sind das Verleumdungsgesetz von 1957 (revidiert 1983) und das Strafgesetzbuch. In Anlehnung an andere Rechtsordnungen des Common Law, wie z. B. das Vereinigte Königreich, Singapur und Indien, stützt sich Malaysia auf das Fallrecht. Der Defamation Act 1957 ist dem englischen Defamaiton Act 1952 ähnlich. Das malaysische Strafgesetzbuch ist pari materia mit dem indischen und dem singapurischen Strafgesetzbuch. ⓘ
Mexiko
In Mexiko wurden die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der verleumderischen Behauptung (injurias) sowohl im Bundesstrafgesetzbuch als auch in 15 Bundesstaaten abgeschafft. In den Strafgesetzbüchern von 17 Bundesstaaten sind diese Straftatbestände weiterhin enthalten, wobei das Strafmaß im Durchschnitt zwischen 1,1 Jahren (bei Verleumdung) und 3,8 Jahren Gefängnis (bei Verleumdung) liegt. ⓘ
Niederlande
In den Niederlanden wird Verleumdung meist durch Einreichung einer Zivilklage beim Bezirksgericht geahndet. Artikel 167 des Buches 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt: "Wenn jemand gegenüber einer anderen Person aufgrund dieses Abschnitts wegen einer unrichtigen oder durch ihre Unvollständigkeit irreführenden Veröffentlichung von Informationen sachlicher Art haftbar ist, kann das Gericht auf einen Rechtsanspruch dieser anderen Person hin anordnen, dass der Schädiger eine Berichtigung in einer vom Gericht festzulegenden Weise veröffentlicht." Wenn das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, wird der Beklagte in der Regel angewiesen, die Veröffentlichung zu löschen oder eine Richtigstellung zu veröffentlichen. ⓘ
Norwegen
In Norwegen ist Verleumdung eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe geahndet wird (Strafgesetzbuch, Kapitel 23, § 246). Wenn die Beleidigung geeignet ist, den "guten Namen" und den Ruf einer Person zu schädigen oder sie Hass, Verachtung oder Vertrauensverlust auszusetzen, betrug die maximale Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und wenn die Verleumdung im Druck, im Rundfunk oder durch einen besonders erschwerenden Umstand erfolgte, konnte die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren betragen (§ 247). Handelt der Täter "wider besseres Wissen", konnte er mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren bestraft werden (§ 248). Gemäß § 251 muss ein Verleumdungsprozess von der beleidigten Person eingeleitet werden, es sei denn, die verleumderische Handlung richtete sich an eine unbestimmte Gruppe oder eine große Zahl von Personen; in diesem Fall kann sie auch von den öffentlichen Behörden verfolgt werden. ⓘ
Nach dem neuen Strafgesetzbuch, das 2005 vom Parlament beschlossen wurde, wird Verleumdung nicht mehr als Straftatbestand gelten. Stattdessen muss jede Person, die glaubt, Opfer einer Verleumdung geworden zu sein, zivilrechtlich vor Gericht gehen. Das Strafgesetzbuch ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten. ⓘ
Polen
In Polen ist Verleumdung eine Straftat, die darin besteht, dass jemandem ein Verhalten vorgeworfen wird, das ihn in der öffentlichen Meinung herabsetzen oder ihn "dem Verlust des für eine bestimmte Stellung, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Art von Tätigkeit erforderlichen Vertrauens aussetzen kann". Zu den Strafen gehören Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug bis zu einem Jahr (Artikel 212 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs). Das Strafmaß ist höher, wenn die Straftat über die Medien begangen wird (Artikel 212 Absatz 2). Wenn die Beleidigung öffentlich erfolgt und darauf abzielt, eine Gruppe von Menschen oder eine Einzelperson wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Rasse, Religion oder Religionslosigkeit zu beleidigen, beträgt die Höchststrafe 3 Jahre Gefängnis. ⓘ
Portugal
In Portugal sind Verleumdungen strafbar: "Verleumdung" (Artikel 180 des Strafgesetzbuchs; bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagen), "Körperverletzung" (Artikel 181; bis zu drei Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 120 Tagen) und "Beleidigung des Andenkens einer verstorbenen Person" (Artikel 185; bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagen). Die Strafen werden verschärft, wenn die Tat öffentlich bekannt wird (Art. 183; bis zu zwei Jahre Gefängnis oder mindestens 120 Tage Geldstrafe) und wenn das Opfer eine Behörde ist (Art. 184; alle anderen Strafen werden um die Hälfte verschärft). Es gibt noch die zusätzliche Strafe der "öffentlichen Bekanntmachung der Gerichtsentscheidung" (Kosten zu Lasten des Verleumders) (Art. 189 des Strafgesetzbuchs) und auch den Straftatbestand der "Anstiftung zu einer Straftat" (Art. 297; bis zu 3 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe). ⓘ
Rumänien
Ab 2022 gibt es keinen Straftatbestand der Verleumdung, Beleidigung oder üblen Nachrede mehr. ⓘ
Philippinen
Titel dreizehn des revidierten Strafgesetzbuches der Philippinen befasst sich mit Verbrechen gegen die Ehre. Kapitel eins dieses Titels befasst sich mit Verleumdung und übler Nachrede. Verleumdung wird definiert als "öffentliche und böswillige Unterstellung eines Verbrechens oder eines tatsächlichen oder eingebildeten Fehlers oder einer Handlung, Unterlassung, eines Zustands, einer Stellung oder eines Umstands, der geeignet ist, eine natürliche oder juristische Person zu entehren, in Misskredit zu bringen oder ihr Andenken an einen Verstorbenen zu schwärzen". Verleumdung wird als mündliche Verunglimpfung definiert. Verleumdung durch Taten wird definiert als "jede Handlung, die nicht in diesem Titel enthalten ist und nicht bestraft wird und die eine andere Person entehrt, in Verruf bringt oder verächtlich macht". Für diese Straftaten und für die Androhung von Verleumdung sind Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Ein bemerkenswertes Merkmal dieser Straftaten nach philippinischem Recht ist die Festlegung, dass sie sowohl für tatsächliche als auch für eingebildete Anschuldigungen gelten. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen stellte 2012 fest, dass das philippinische Verleumdungsgesetz nicht mit Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist, und forderte die Vertragsstaaten auf, die Entkriminalisierung der Verleumdung zu prüfen. ⓘ
Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien ist die Verunglimpfung des Staates oder eines früheren oder gegenwärtigen Herrschers nach dem Terrorismusgesetz strafbar. In einem Fall aus dem Jahr 2015 wurde ein saudischer Schriftsteller verhaftet, weil er einen ehemaligen Herrscher des Landes verleumdet hatte. Berichten zufolge gelten nach einem Anti-Terror-Gesetz [aus dem Jahr 2014] "Handlungen, die 'die Einheit Saudi-Arabiens bedrohen, die öffentliche Ordnung stören oder das Ansehen des Staates oder des Königs verleumden', als terroristische Handlungen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Verdächtiger während der ersten Befragung 90 Tage lang in Isolationshaft gehalten werden kann, ohne dass ein Anwalt anwesend sein muss." ⓘ
Südkorea
In Südkorea können sowohl wahre als auch falsche Behauptungen als Verleumdung angesehen werden. Die Strafen für falsche Aussagen sind höher. Eine Person kann auch dann noch strafrechtlich verleumdet werden, wenn sie nicht mehr am Leben ist. ⓘ
Strafrechtliche Verleumdung liegt vor, wenn eine öffentliche Äußerung den Ruf der betreffenden Person schädigt, es sei denn, die Äußerung war wahr und diente ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Neben dem Strafrecht, das Freiheitsstrafen (bis zu 7 Jahren, wenn die Behauptungen falsch sind) und Geldstrafen vorsieht, kann man in Südkorea auch zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen. In der Regel gehen Strafverfahren zivilrechtlichen Verfahren voraus, wobei die südkoreanische Polizei als Ermittlungsbehörde fungiert. ⓘ
Ehemalige Sowjetunion
In der ehemaligen Sowjetunion konnten verleumderische Beleidigungen "nur eine Straftat, nicht aber ein zivilrechtliches Unrecht darstellen". ⓘ
Spanien
In Spanien besteht der Straftatbestand der Verleumdung (Artikel 205 des Strafgesetzbuchs) darin, jemanden einer Straftat zu beschuldigen, obwohl er weiß, dass die Anschuldigung falsch ist, oder die Wahrheit leichtfertig missachtet. Die Strafen für Fälle mit Öffentlichkeitsbezug sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen von 12 bis 24 Monaten und für andere Fälle nur Geldstrafen von 6 bis 12 Monaten (Artikel 206). Darüber hinaus besteht der Straftatbestand der Körperverletzung (Artikel 208 des Strafgesetzbuchs) darin, jemanden in seiner Würde zu verletzen, seinen Ruf zu schädigen oder sein Selbstwertgefühl zu verletzen, und ist nur anwendbar, wenn die Straftat aufgrund ihrer Art, ihrer Auswirkungen und ihrer Umstände von der Allgemeinheit als schwerwiegend angesehen wird. Die Verletzung wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 7 Monaten bzw. 6 bis 14 Monaten bestraft, wenn sie schwerwiegend und öffentlichkeitswirksam ist. Gemäß Artikel 216 kann der Richter eine zusätzliche Strafe zur Verleumdung oder Verletzung verhängen, indem er die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung (in einer Zeitung) auf Kosten des Verleumders festlegt. ⓘ
Schweden
In Schweden ist die Verleumdung (ärekränkning) in Kapitel 5 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Artikel 1 regelt die Verleumdung (förtal), die darin besteht, eine Person als kriminell oder mit einem "verwerflichen Lebenswandel" zu bezeichnen oder Informationen über sie zu verbreiten, "die darauf abzielen, andere in Missachtung zu bringen". Die Strafe ist eine Geldstrafe. Es ist im Allgemeinen nicht erforderlich, dass die Aussagen unwahr sind, es reicht aus, wenn sie verunglimpfend gemeint sind. ⓘ
Artikel 2 regelt die grobe Verleumdung (grovt förtal) und sieht eine Strafe von bis zu 2 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe vor. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine grobe Straftat handelt, sollte das Gericht prüfen, ob die Informationen aufgrund ihres Inhalts oder des Umfangs ihrer Verbreitung geeignet sind, einen "schweren Schaden" zu verursachen. Zum Beispiel, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Angeklagte wissentlich Unwahrheiten verbreitet hat. Nach Artikel 4 ist es strafbar, eine verstorbene Person gemäß Artikel 1 oder 2 zu verleumden. Offensichtlich soll mit diesem Absatz die Verunglimpfung der Eltern einer Person als Mittel zur Umgehung des Gesetzes unter Strafe gestellt werden. ⓘ
Artikel 3 regelt andere beleidigende Handlungen (förolämpning), die nicht unter Artikel 1 oder 2 fallen, und wird mit einer Geldstrafe oder, wenn es sich um eine grobe Beleidigung handelt, mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet. Während eine Verleumdungshandlung eine dritte Person betrifft, ist dies keine Voraussetzung für beleidigendes Verhalten. ⓘ
Gemäß den Ausnahmeregelungen in Kapitel 7 des Pressefreiheitsgesetzes können sowohl straf- als auch zivilrechtliche Verfahren aufgrund der Verleumdungsgesetze angestrengt werden. ⓘ
Schweiz
In der Schweiz wird der Straftatbestand der vorsätzlichen Verleumdung gemäß Artikel 174-2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren oder einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen geahndet. Eine vorsätzliche Verleumdung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit seiner Behauptungen kennt und absichtlich versucht, den Ruf seines Opfers zu schädigen (siehe Artikel 174-1 und 174-2). ⓘ
Die Verleumdung wird dagegen nur mit einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen geahndet (Artikel 173-1). Wenn es sich um eine verstorbene oder abwesende Person handelt, kann das Gesetz nur bis zu 30 Jahre (nach dem Tod) angewendet werden. ⓘ
Mit dem Aufkommen des Internets und auch der Intranets (geschlossene Computernetze) können verleumderische Äußerungen auf Webseiten oder in internen Vermerken verbreitet werden, ohne dass die Gerichte davon Kenntnis erlangen. Solche "heimlichen Verleumdungen" können dazu dienen, andere kriminelle oder fahrlässige Handlungen zu verschleiern. ⓘ
Thailand
Das thailändische Strafgesetzbuch sieht Folgendes vor:
Abschnitt 326. Verleumdung
Wer einer anderen Person vor einem Dritten etwas unterstellt, das geeignet ist, den Ruf der anderen Person zu schädigen oder sie dem Hass oder der Verachtung auszusetzen, begeht eine Verleumdung und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu zwanzigtausend Baht oder mit beidem bestraft. Abschnitt 327. Verleumdung der Familie ⓘ
Wer dem Verstorbenen vor Dritten etwas unterstellt, das geeignet ist, den Ruf des Vaters, der Mutter, des Ehegatten oder des Kindes des Verstorbenen zu beeinträchtigen oder diese Person als verhasst oder verleumdet darzustellen, begeht eine Verleumdung und wird wie in Abschnitt 326 vorgeschrieben bestraft.
Strafrechtliche Anklagen wegen Verleumdung gemäß Abschnitt 326 des Strafgesetzbuches werden in Thailand häufig dazu verwendet, Journalisten und Aktivisten zu zensieren, die sich kritisch mit den Menschenrechtsbedingungen für Arbeitnehmer im Lande auseinandersetzen. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich wurde die strafrechtliche Verleumdung am 12. Januar 2010 durch Abschnitt 73 des Coroners and Justice Act 2009 abgeschafft. Es gab nur wenige Fälle, in denen das Verleumdungsstrafrecht angewendet wurde. So wurde der italienische Anarchist Errico Malatesta wegen Verleumdung verurteilt, weil er 1912 den italienischen Staatsbeamten Ennio Belelli anprangerte. ⓘ
Nach dem englischen Common Law war der Nachweis der Wahrheit der Behauptung ursprünglich nur in zivilrechtlichen Verleumdungsfällen eine gültige Verteidigung. Die strafrechtliche Verleumdung wurde als Straftat gegen die Allgemeinheit ausgelegt, die auf der Tendenz der Verleumdung beruhte, einen Friedensbruch zu provozieren, und nicht als Straftat, die auf der eigentlichen Verleumdung an sich beruhte; ihr Wahrheitsgehalt wurde daher als irrelevant angesehen. Abschnitt 6 des Verleumdungsgesetzes von 1843 erlaubte es, dass der nachgewiesene Wahrheitsgehalt der Behauptung als gültige Verteidigung in Verleumdungsstrafsachen verwendet werden konnte, allerdings nur, wenn der Beklagte auch nachwies, dass die Veröffentlichung zum "öffentlichen Nutzen" erfolgte. ⓘ
Venezuela
Im März 2016 führte eine Zivilklage wegen Verleumdung zur Verhängung einer vierjährigen Haftstrafe gegen einen Zeitungsverleger. ⓘ
Online-Diffamierung
Der Aufstieg des Internets als Medium für die Veröffentlichung und den Ausdruck von Ideen, einschließlich des Aufkommens sozialer Medienplattformen, die nationale Grenzen überschreiten, hat sich als Herausforderung erwiesen, mit den traditionellen Vorstellungen des Verleumdungsrechts in Einklang zu bringen. Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit und widersprüchliche Verjährungsfristen in grenzüberschreitenden Online-Diffamierungsfällen, die Haftung für Hyperlinks zu diffamierenden Inhalten, das Einreichen von Klagen gegen anonyme Parteien und die Haftung von Internetdienstanbietern und Vermittlern machen die Online-Diffamierung zu einem einzigartig komplizierten Rechtsgebiet. Infolgedessen sind Gerichte und Gesetzgeber in verschiedenen Ländern auf unterschiedliche und widersprüchliche Weise an die Online-Diffamierung herangegangen. ⓘ
In Südkorea hat das Aufkommen des Internets dazu geführt, dass sich das Recht der Cyber-Defamation zu einem eigenständigen und polarisierenden Rechtsgebiet entwickelt hat. Einige koreanische Prominente, die unter schweren Depressionen im Zusammenhang mit bösartigen Online-Kommentaren litten, begingen später Selbstmord, was zum Teil dazu diente, die Bemühungen um eine Verschärfung des Cyber-Diffamierungsrechts zu fördern. Die überwiegende Mehrheit der polizeilichen Anzeigen wegen Cyber-Diffamierung in Südkorea geht auf Online-Spiele zurück, und allein im Jahr 2015 gingen bei den südkoreanischen Strafverfolgungsbehörden mehr als 8000 Anzeigen wegen Cyber-Diffamierung ein und wurden untersucht; mehr als die Hälfte dieser Fälle betraf League of Legends, wo Spieler als Vergeltungsmaßnahme zur Polizei gingen, nachdem sie von Teamkollegen oder Gegnern beschimpft worden waren. Es gibt sogar "Vergleichsgebührenjäger", bei denen Spieler in Spiele einsteigen und trauern, um von anderen Spielern beleidigt zu werden. In einigen Fällen erstatten solche Abfindungsgeldjäger gegen mehr als 50 andere Personen gleichzeitig Anzeige bei der Polizei. Die meisten Opfer von Vergleichsgebührenjägern sind Jugendliche, da viele Eltern bereit sind, Vergleichsgebühren zwischen 300 000 und 2 Mio. KRW (300 bis 2000 USD) zu zahlen, um zu verhindern, dass ihre Kinder vor Gericht gehen müssen und ein Strafregister erhalten. ⓘ
Im Jahr 2012 wurde auf den Philippinen das Republikgesetz 10175 mit dem Titel Cybercrime Prevention Act of 2012 erlassen. Dieses Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass Verleumdung strafbar ist und beschreibt sie als: "Verleumdung - die ungesetzliche oder verbotene Handlung gemäß Artikel 355 des geänderten Strafgesetzbuches, die über ein Computersystem oder ein anderes ähnliches Mittel, das in Zukunft entwickelt werden kann, begangen wird." Professor Harry Roque von der Universität der Philippinen hat geschrieben, dass nach diesem Gesetz elektronische Verleumdung mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einem Tag bis zu 12 Jahren bestraft wird. Bis zum 30. September 2012 waren beim Obersten Gerichtshof der Philippinen fünf Petitionen eingereicht worden, in denen die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geltend gemacht wurde, eine davon von Senator Teofisto Guingona III. In allen Petitionen wird behauptet, das Gesetz verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, ein ordnungsgemäßes Verfahren, gleichen Schutz und die Privatsphäre der Kommunikation. ⓘ
Der erste australische Fall von Twitter-Diffamierung, der vor Gericht verhandelt wird, ist vermutlich Mickle gegen Farley. Der Angeklagte, der ehemalige Schüler der Orange High School, Andrew Farley, wurde zur Zahlung von 105.000 Dollar an eine Lehrerin verurteilt, weil er auf der Social-Media-Plattform verleumderische Äußerungen über sie geschrieben hatte. Ein neuerer Fall im Verleumdungsrecht war Hockey gegen Fairfax Media Publications Pty Limited [2015], der vor dem australischen Bundesgericht verhandelt wurde. Dieses Urteil war insofern von Bedeutung, als es zeigte, dass Tweets, die auch nur aus drei Wörtern bestehen, verleumderisch sein können, wie in diesem Fall festgestellt wurde. ⓘ
In Bezug auf Verleumdung im Internet entschied der Oberste Gerichtshof Kanadas im Jahr 2011, dass eine Person, die Hyperlinks auf einer Website veröffentlicht, die zu einer anderen Website mit verleumderischem Inhalt führen, dieses verleumderische Material nicht im Sinne des Verleumdungsrechts veröffentlicht. ⓘ
In Singapur sieht Teil 2 von Teil 3 des Gesetzes zum Schutz vor Belästigung (Protection from Harassment Act 2014) vor, dass Personen, die von falschen Aussagen im Internet betroffen sind, eine Reihe von gerichtlichen Anordnungen im Rahmen des Delikts der Belästigung beantragen können, die im Rahmen des vor dem Internet geltenden Delikts der Verleumdung nicht möglich sind:
- Stop Publication Order (eine Anordnung, die den Täter verpflichtet, die verleumderische Aussage zu unterlassen)
- Richtigstellungsanordnung (eine Anordnung an den Täter, eine Richtigstellung der Äußerung zu veröffentlichen)
- Sperrverfügung (eine Verfügung, mit der ein Internetvermittler verpflichtet wird, den Zugang zu der verleumderischen Äußerung zu sperren).
Dies unterscheidet sich von dem Klagerecht des Klägers nach dem Gewohnheitsrecht der Verleumdung und üblen Nachrede, wie es durch das Gesetz zum Schutz vor Verleumdung von 1957 geändert wurde, und berührt es nicht. Das Gesetz zum Schutz vor Belästigung (Protection of Harassment Act 2014), das neben zivilrechtlichen Rechtsbehelfen auch strafrechtliche Sanktionen vorsieht, zielt speziell auf einen engeren Bereich von Verhaltensweisen ab, um zu vermeiden, dass ein zu breites Spektrum von Äußerungen verboten wird, und beschränkt sich auf Äußerungen, die "Belästigung, Alarm oder Bedrängnis" verursachen. ⓘ
Neben den neuartigen Fällen von Verleumdung, die durch das Aufkommen des Internets möglich wurden, mussten sich Gerichte in aller Welt auch mit komplexen Fragen der Rechtsprechung bei grenzüberschreitender Online-Verleumdung befassen. Am 10. Dezember 2002 reagierte der High Court of Australia auf dieses aufkommende Phänomen, indem er die internationale Zuständigkeit der australischen Gerichte in seinem Urteil in der Rechtssache Dow Jones gegen Gutnick erheblich ausweitete. Mit diesem Urteil wurde festgestellt, dass im Internet veröffentlichte ausländische Publikationen, die einen Australier in seinem Ansehen verletzen, nach australischem Verleumdungsrecht zur Verantwortung gezogen werden können. Der Fall erregte weltweites Aufsehen und wird oft fälschlicherweise als der erste seiner Art bezeichnet. Ein ähnlicher Fall aus der Zeit vor Dow Jones gegen Gutnick ist Berezovsky gegen Forbes in England. Diese Entscheidung wurde in Amerika kritisiert, obwohl sie ähnliche Entscheidungen in vielen anderen Gerichtsbarkeiten wie England, Schottland, Frankreich, Kanada und Italien widerspiegelt. ⓘ
Als Reaktion auf die Ausweitung der Versuche anderer Gerichtsbarkeiten, Urteile in Fällen grenzüberschreitender Verleumdung zu vollstrecken, und auf die Zunahme inländischer SLAPP-Fälle nach dem Aufkommen des Internets haben die Bundes- und viele einzelstaatliche Regierungen in Amerika Gesetze erlassen, die die Vollstreckbarkeit von Verleumdungsurteilen im Ausland einschränken und die Abweisung von Verleumdungsklagen beschleunigen. Amerikanische Schriftsteller und Verleger sind vor der Vollstreckung von Verleumdungsurteilen aus dem Ausland geschützt, die nicht dem SPEECH Act entsprechen, der vom 111. US-Kongress verabschiedet und 2010 von Präsident Barack Obama unterzeichnet wurde. Es basiert auf dem New York State 2008 Libel Terrorism Protection Act (auch bekannt als "Rachel's Law", nach Rachel Ehrenfeld, die die Gesetze auf Bundes- und Landesebene initiiert hat). Sowohl das Gesetz des Staates New York als auch das Bundesgesetz wurden einstimmig verabschiedet. ⓘ
Christliche Sichtweise
Katholisch
Die Katholische Enzyklopädie definiert Verleumdung als "die Zuschreibung einer Schuld an einen anderen, von der man weiß, dass er unschuldig ist". ⓘ
Die Auswirkungen davon sind "eine zweifache Bosheit, nämlich die, die aus der Schädigung des guten Namens des Nächsten zu Unrecht erwächst, und auch die der Lüge. Die Theologen sagen, dass diese letztere Schuld für sich betrachtet, insofern sie ein Vergehen gegen die Wahrhaftigkeit ist, zwar nicht schwerwiegend ist, dass es aber dennoch häufig ratsam sein wird, sie in der Beichte zu erwähnen, damit das Ausmaß und die Art der Wiedergutmachung festgelegt werden können." ⓘ
Verleumdung sei ein Verstoß gegen das achte Gebot: "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten". Joseph Deharbe nennt zwei mögliche Gründe, wann man "sie offenbaren darf und sogar muss: 1. wenn es zum Wohl des Schuldigen ist; oder 2. Wenn es notwendig ist, um ein größeres Übel zu verhindern." ⓘ
Im Jakobusbrief gibt es zwei Hinweise auf Verleumdungen: "Wer nicht mit Worten lästert, der ist ein vollkommener Mensch", und weiter: "Die Zunge ist ein kleines Glied und rühmt sich großer Dinge. Siehe, wie ein kleines Feuer, wie ein großes Holz, das sie anzündet." (Jakobus 3:2,5) ⓘ
Auf der Grundlage dieser Verse macht der Römische Katechismus die folgende Aussage: "Aus diesen Worten des heiligen Jakobus lernen wir zwei heilsame Wahrheiten: die eine, dass das Laster der Zunge von großem Ausmaß ist, eine Wahrheit, die durch die Worte des Propheten "Jeder Mensch ist ein Lügner" (Ps 115,11) eine zusätzliche Bestätigung erfährt; daher scheint diese moralische Krankheit fast die einzige zu sein, die sich auf die gesamte Menschheit erstreckt; die andere, dass die Zunge die Quelle unzähliger Übel ist." ⓘ
Jean-Baptiste Massillon hält eine lange Predigt über die Verleumdung, in der er sagt: "Die Zunge des Verleumders ist ein verzehrendes Feuer, das alles befleckt, was es berührt; das seine Wut auf das gute Korn ausübt, ebenso wie auf die Spreu; auf das Profane wie auf das Heilige; das, wo immer es hinkommt, nur Verwüstung und Verderben hinterlässt; das sich bis ins Innerste der Erde gräbt und sich an den verborgensten Dingen festsetzt; das, was uns eben noch so kostbar und glänzend erschien, in schnöde Asche verwandelt. " ⓘ