Kyoto-Protokoll
Kyoto-Protokoll zum UNFCCC | |
---|---|
Unterzeichnet | 11. Dezember 1997 |
Ort | Kyoto, Japan |
Wirksam | 16. Februar 2005 |
Bedingung | Ratifizierung durch mindestens 55 Staaten des Übereinkommens |
Ablauf | 31. Dezember 2012 (erster Verpflichtungszeitraum) 31. Dezember 2020 (zweiter Verpflichtungszeitraum) |
Unterzeichner | 84 (Unterzeichnungszeitraum 1998-1999) |
Parteien | 192 (Europäische Union, Cookinseln, Niue und alle UN-Mitgliedsstaaten außer Andorra, Kanada, Südsudan und die Vereinigten Staaten ab 2020) |
Verwahrer | Generalsekretär der Vereinten Nationen |
Sprachen | Arabisch, Mandarin, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch |
Vollständiger Text | |
Kyoto-Protokoll bei Wikisource |
Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls | |
---|---|
Typ | Änderung eines internationalen Abkommens |
Entwurf | 8. Dezember 2012 |
Ort | Doha, Katar |
Wirksam | 31. Dezember 2020 |
Bedingung | Ratifizierung durch 144 Vertragsstaaten erforderlich |
Ablauf | 31. Dezember 2020 |
Ratifizierer | 147 |
Vollständiger Text | |
Doha-Änderung zum Kyoto-Protokoll bei Wikisource |
Teil einer Serie über ⓘ |
Umweltverschmutzung |
---|
|
Das Kyoto-Protokoll war ein internationaler Vertrag, der das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) von 1992 erweiterte und die Vertragsparteien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen verpflichtete. Grundlage dafür war der wissenschaftliche Konsens, dass (erstens) eine globale Erwärmung stattfindet und (zweitens) die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen dafür verantwortlich sind. Das Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 in Kyoto, Japan, angenommen und trat am 16. Februar 2005 in Kraft. Im Jahr 2020 gehörten dem Protokoll 192 Vertragsparteien an (Kanada ist mit Wirkung vom Dezember 2012 aus dem Protokoll ausgetreten). ⓘ
Mit dem Kyoto-Protokoll wurde das Ziel des UNFCCC umgesetzt, den Beginn der globalen Erwärmung durch die Verringerung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf ein Niveau zu reduzieren, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert" (Artikel 2). Das Kyoto-Protokoll galt für die sieben in Anhang A aufgeführten Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Stickstofftrifluorid wurde für den zweiten Einhaltungszeitraum während der Doha-Runde hinzugefügt. ⓘ
Das Protokoll basierte auf dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten: Es erkannte an, dass die einzelnen Länder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterschiedliche Möglichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels haben, und verpflichtete daher die Industrieländer zur Verringerung der derzeitigen Emissionen, da sie historisch gesehen für das derzeitige Niveau der Treibhausgase in der Atmosphäre verantwortlich sind. ⓘ
Der erste Verpflichtungszeitraum des Protokolls begann im Jahr 2008 und endete im Jahr 2012. Alle 36 Länder, die im ersten Verpflichtungszeitraum vollständig teilgenommen haben, haben das Protokoll eingehalten. Neun Länder mussten jedoch auf die Flexibilitätsmechanismen zurückgreifen, indem sie Emissionssenkungen in anderen Ländern finanzierten, weil ihre nationalen Emissionen leicht über den Zielvorgaben lagen. Die Finanzkrise von 2007-08 trug zur Verringerung der Emissionen bei. Die größten Emissionsreduzierungen wurden in den ehemaligen Ostblockländern verzeichnet, da die Auflösung der Sowjetunion ihre Emissionen Anfang der 1990er Jahre reduzierte. Obwohl die 36 Industrieländer ihre Emissionen reduzierten, stiegen die weltweiten Emissionen zwischen 1990 und 2010 um 32 %. ⓘ
Im Jahr 2012 wurde ein zweiter Verpflichtungszeitraum vereinbart, um das Abkommen bis 2020 zu verlängern, bekannt als Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls, in dem 37 Länder verbindliche Ziele hatten: Australien, die Europäische Union (und ihre damals 28 Mitgliedstaaten, heute 27), Belarus, Island, Kasachstan, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine. Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine erklärten, sie könnten aus dem Kyoto-Protokoll austreten oder die Änderung mit den Zielen der zweiten Runde nicht in Kraft setzen. Japan, Neuseeland und Russland hatten an der ersten Runde des Kyoto-Protokolls teilgenommen, sich aber keine neuen Ziele für den zweiten Verpflichtungszeitraum gesetzt. Weitere Industrieländer ohne Zweitrunden-Ziele waren Kanada (das sich 2012 aus dem Kyoto-Protokoll zurückzog) und die Vereinigten Staaten (die es nicht ratifizierten). Bis Oktober 2020 hatten 147 Staaten die Doha-Änderung angenommen. Sie trat am 31. Dezember 2020 in Kraft, nachdem sie von der vorgeschriebenen Mindestzahl von 144 Staaten angenommen worden war, obwohl der zweite Verpflichtungszeitraum am selben Tag endete. Von den 37 Parteien, die verbindliche Verpflichtungen eingegangen sind, haben 34 das Abkommen ratifiziert. ⓘ
Im Rahmen der jährlich stattfindenden UNFCCC-Klimakonferenzen wurde über Maßnahmen verhandelt, die nach Ablauf des zweiten Verpflichtungszeitraums im Jahr 2020 ergriffen werden sollten. Dies führte 2015 zur Verabschiedung des Pariser Abkommens, das ein separates Instrument im Rahmen des UNFCCC und keine Änderung des Kyoto-Protokolls ist. ⓘ
Teilnehmende Industrieländer verpflichteten sich, ihren jährlichen Treibhausgas-Ausstoß innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Diese Emissionsminderungen wurden erreicht. Für Schwellen- und Entwicklungsländer gab es keine festgelegten Reduktionsmengen. ⓘ
Hintergrund
Die Ansicht, dass menschliche Aktivitäten wahrscheinlich für den größten Teil des seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachteten Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur ("globale Erwärmung") verantwortlich sind, entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es wird erwartet, dass die vom Menschen verursachte Erwärmung des Klimas während des 21. Jahrhunderts und darüber hinaus anhalten wird. ⓘ
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC, 2007) hat eine Reihe von Prognosen über den künftigen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur erstellt. Bei den Projektionen des IPCC handelt es sich um "Baseline"-Projektionen, d. h. sie gehen davon aus, dass in Zukunft keine Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden. Die IPCC-Projektionen decken den Zeitraum vom Beginn des 21. Jahrhunderts bis zum Ende des 21. Die "wahrscheinliche" Spanne (nach Einschätzung der IPCC-Experten mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 66 %) liegt bei einem prognostizierten Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im 21. ⓘ
Die Bandbreite der Temperaturprognosen spiegelt zum Teil die unterschiedlichen Projektionen der künftigen Treibhausgasemissionen wider. Die verschiedenen Projektionen enthalten unterschiedliche Annahmen über die künftige soziale und wirtschaftliche Entwicklung (Wirtschaftswachstum, Bevölkerungszahl, Energiepolitik), was sich wiederum auf die Projektionen der künftigen Treibhausgasemissionen auswirkt. Die Bandbreite spiegelt auch die Unsicherheit in der Reaktion des Klimasystems auf vergangene und künftige Treibhausgasemissionen wider (gemessen an der Klimasensitivität). ⓘ
Chronologie
1992 - Die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung findet in Rio de Janeiro statt. Sie führt unter anderem zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (FCCC" oder UNFCCC"). ⓘ
1995 - Die Vertragsparteien des UNFCCC treffen sich in Berlin (1. Konferenz der Vertragsparteien (COP) des UNFCCC), um spezifische Emissionsziele festzulegen. ⓘ
1997 - Im Dezember schließen die Parteien in Kyoto, Japan, das Kyoto-Protokoll ab, in dem sie sich auf die Grundzüge der Emissionsziele einigen. ⓘ
2004 - Russland und Kanada ratifizieren das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC, wodurch der Vertrag am 16. Februar 2005 in Kraft tritt. ⓘ
2011 - Kanada kündigt als erster Unterzeichner seinen Austritt aus dem Kyoto-Protokoll an. ⓘ
2012 - Am 31. Dezember 2012 lief der erste Verpflichtungszeitraum des Protokolls aus. ⓘ
Artikel 2 des UNFCCC
Die meisten Länder sind Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). In Artikel 2 des Übereinkommens wird das Ziel genannt, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche anthropogene (vom Menschen verursachte) Störung des Klimasystems verhindern würde. ⓘ
Die Natur-, Technik- und Sozialwissenschaften können Informationen über Entscheidungen in Bezug auf dieses Ziel liefern, einschließlich des möglichen Ausmaßes und der Geschwindigkeit künftiger Klimaänderungen. Der IPCC ist jedoch auch zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung darüber, was eine "gefährliche" Beeinträchtigung darstellt, Werturteile erfordert, die von Region zu Region unterschiedlich ausfallen werden. Zu den Faktoren, die diese Entscheidung beeinflussen könnten, gehören die lokalen Folgen der Auswirkungen des Klimawandels, die Fähigkeit einer bestimmten Region, sich an den Klimawandel anzupassen (Anpassungsfähigkeit), und die Fähigkeit einer Region, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren (Minderungsfähigkeit). ⓘ
Ziele
Das Hauptziel des Kyoto-Protokolls bestand darin, die Emissionen der wichtigsten anthropogenen (vom Menschen verursachten) Treibhausgase (THG) auf eine Weise zu kontrollieren, die die zugrundeliegenden nationalen Unterschiede bei den THG-Emissionen, dem Wohlstand und der Fähigkeit zur Reduktion berücksichtigt. Der Vertrag folgt den wichtigsten Grundsätzen, die im ursprünglichen UN-Rahmenübereinkommen von 1992 vereinbart wurden. Gemäß dem Vertrag müssen die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien, die den Vertrag ratifiziert haben, im Jahr 2012 ihre Verpflichtungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erfüllen, die für den ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls (2008-2012) festgelegt wurden. Diese Emissionsbegrenzungsverpflichtungen sind in Anhang B des Protokolls aufgeführt. ⓘ
Die Verpflichtungen der ersten Runde des Kyoto-Protokolls sind der erste detaillierte Schritt innerhalb des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen. Das Protokoll legt eine Struktur mit gleitenden Verpflichtungszeiträumen zur Emissionsreduzierung fest. Es wurde ein Zeitplan für die 2006 beginnenden Verhandlungen zur Festlegung von Emissionsreduktionsverpflichtungen für einen zweiten Verpflichtungszeitraum festgelegt. Die Emissionsreduktionsverpflichtungen des ersten Zeitraums liefen am 31. Dezember 2012 aus. ⓘ
Oberstes Ziel des UNFCCC ist die "Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert". Selbst wenn es den Vertragsparteien der Anlage I gelingt, ihre Verpflichtungen aus der ersten Runde zu erfüllen, werden in Zukunft weitaus größere Emissionsreduktionen erforderlich sein, um die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre zu stabilisieren. ⓘ
Für die verschiedenen anthropogenen Treibhausgase wären unterschiedlich hohe Emissionsreduzierungen erforderlich, um das Ziel der Stabilisierung der atmosphärischen Konzentrationen zu erreichen (siehe Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen#Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen). Kohlendioxid (CO
2) ist das wichtigste anthropogene Treibhausgas. Die Stabilisierung der Konzentration von CO
2 in der Atmosphäre würde letztlich die effektive Beseitigung der anthropogenen CO
2-Emissionen. ⓘ
Einige der wichtigsten Konzepte des Kyoto-Protokolls sind:
- Verbindliche Verpflichtungen für die in Anhang I aufgeführten Parteien. Das Hauptmerkmal des Protokolls besteht darin, dass es rechtlich verbindliche Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen für die in Anlage I aufgeführten Parteien festlegt. Die Verpflichtungen beruhen auf dem Berliner Mandat, das Teil der UNFCCC-Verhandlungen war, die zum Protokoll führten.
- Die Umsetzung. Um die Ziele des Protokolls zu erreichen, müssen die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in ihren jeweiligen Ländern vorbereiten. Darüber hinaus müssen sie die Absorption dieser Gase erhöhen und alle verfügbaren Mechanismen wie die gemeinsame Umsetzung, den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und den Emissionshandel nutzen, um mit Gutschriften belohnt zu werden, die mehr Treibhausgasemissionen im eigenen Land ermöglichen.
- Minimierung der Auswirkungen auf Entwicklungsländer durch Einrichtung eines Anpassungsfonds für den Klimawandel.
- Rechnungslegung, Berichterstattung und Überprüfung, um die Integrität des Protokolls zu gewährleisten.
- Einhaltung. Einrichtung eines Einhaltungsausschusses, der die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Protokoll durchsetzt. ⓘ
Erster Verpflichtungszeitraum: 2008-2012
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichten sich 37 Industrieländer und die Europäische Gemeinschaft (die zum Zeitpunkt der Kyoto-Verhandlungen 15 Staaten umfasste) zu verbindlichen Zielen für Treibhausgasemissionen. Die Ziele gelten für die vier Treibhausgase Kohlendioxid (CO
2), Methan (CH
4), Distickstoffoxid (N
2O), Schwefelhexafluorid (SF
6) und zwei Gruppen von Gasen, die teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFC) und die perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC). Die sechs Treibhausgase werden in CO2-Äquivalente umgerechnet, um die Emissionsreduktionen zu bestimmen. Diese Reduktionsziele gelten zusätzlich zu den Industriegasen, den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), die im Rahmen des Montrealer Protokolls von 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, behandelt werden. ⓘ
Im Rahmen des Protokolls haben sich nur die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien zu nationalen oder gemeinsamen Reduktionszielen verpflichtet (formell als "quantifizierte Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsziele" (QELRO) bezeichnet - Artikel 4.1). Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, die nicht in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt sind (die Nicht-Anhang-I-Parteien), sind zumeist Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen und können sich über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism) am Kyoto-Protokoll beteiligen (siehe unten). ⓘ
Die Emissionsbegrenzungen der Anlage-I-Parteien variieren zwischen den einzelnen Parteien. Einige Vertragsparteien haben Emissionsbegrenzungen, die unter das Niveau des Basisjahres sinken, andere haben Begrenzungen auf dem Niveau des Basisjahres (kein zulässiger Anstieg über das Niveau des Basisjahres hinaus), wieder andere haben Begrenzungen über dem Niveau des Basisjahres. ⓘ
In den Emissionsbegrenzungen sind die Emissionen des internationalen Luft- und Schiffsverkehrs nicht enthalten. Obwohl Weißrussland und die Türkei in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt sind, haben sie keine Emissionsziele, da sie zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Protokolls keine Anhang-I-Parteien waren. Kasachstan hat keine Zielvorgaben, hat aber erklärt, dass es dem Übereinkommen als Anhang-I-Partei beitreten möchte. ⓘ
Australien - 108% (2,1% der Emissionen von 1990) |
Finnland - 100% |
Liechtenstein - 92% (0,0015%) |
Russische Föderation - 100% (17,4%) |
Für die meisten Vertragsstaaten ist das Jahr 1990 das Basisjahr für das nationale Treibhausgasinventar und die Berechnung der zugeteilten Menge. Fünf Vertragsstaaten haben jedoch ein alternatives Basisjahr:
- Bulgarien: 1988;
- Ungarn: der Durchschnitt der Jahre 1985-1987;
- Polen: 1988;
- Rumänien: 1989;
- Slowenien: 1986. ⓘ
Die Anlage-I-Parteien können eine Reihe von ausgeklügelten "Flexibilitäts"-Mechanismen (siehe unten) nutzen, um ihre Ziele zu erreichen. Anlage-I-Parteien können ihre Ziele erreichen, indem sie großen Betreibern innerhalb ihrer Grenzen reduzierte Jahreszertifikate zuteilen oder indem sie diesen Betreibern gestatten, ihre Zuteilungen zu überschreiten, indem sie etwaige Überschüsse durch einen von allen UNFCCC-Parteien vereinbarten Mechanismus ausgleichen, z. B. durch den Kauf von Emissionszertifikaten von anderen Betreibern, die über überschüssige Emissionsrechte verfügen. ⓘ
Flexibilitätsmechanismen
Im Protokoll sind drei "Flexibilitätsmechanismen" festgelegt, die von den Vertragsparteien des Anhangs I bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung eingesetzt werden können. Bei den Flexibilitätsmechanismen handelt es sich um den internationalen Emissionshandel (IET), den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) und die gemeinsame Umsetzung (JI). Der IET ermöglicht den Anlage-I-Parteien den "Handel" mit ihren Emissionen (Assigned Amount Units, AAUs, oder kurz "Zertifikate"). ⓘ
Die wirtschaftliche Grundlage für diese Flexibilität besteht darin, dass die Grenzkosten für die Verringerung (oder den Abbau) von Emissionen in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch sind. Die "Grenzkosten" sind die Kosten für die Verringerung der letzten Tonne CO
2eq für eine Anhang-I-/Nicht-Anhang-I-Partei. Bei der Festlegung der ursprünglichen Kyoto-Ziele deuteten Studien darauf hin, dass die Flexibilitätsmechanismen die Gesamtkosten für die Erfüllung der Ziele senken könnten. Die Studien zeigten auch, dass die nationalen Verluste beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Anlage I durch den Einsatz der Flexibilitätsmechanismen verringert werden könnten. ⓘ
CDM und JI werden als "projektbasierte Mechanismen" bezeichnet, da sie Emissionsreduktionen aus Projekten generieren. Der Unterschied zwischen dem IET und den projektbezogenen Mechanismen besteht darin, dass der IET auf der Festlegung einer quantitativen Emissionsbeschränkung beruht, während der CDM und die JI auf der Idee der "Produktion" von Emissionsreduktionen beruhen. Der CDM soll die Produktion von Emissionsreduktionen in Nicht-Anhang-I-Parteien fördern, während JI die Produktion von Emissionsreduktionen in Anhang-I-Parteien fördert. ⓘ
Die durch den CDM und die JI erzeugten Emissionsreduktionen können von den Anlage-I-Parteien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung genutzt werden. Die im Rahmen des CDM und der JI erzielten Emissionsreduktionen werden jeweils an einem hypothetischen Ausgangswert der Emissionen gemessen, die ohne ein bestimmtes Emissionsreduktionsprojekt entstanden wären. Die im Rahmen des CDM erzielten Emissionsreduktionen werden als Certified Emission Reductions (CERs) bezeichnet; die im Rahmen der JI erzielten Reduktionen werden als Emission Reduction Units (ERUs) bezeichnet. Die Reduktionen werden als "Gutschriften" bezeichnet, da es sich um Emissionsreduktionen handelt, die auf eine hypothetische Ausgangsmenge an Emissionen angerechnet werden. ⓘ
Für eine Akkreditierung im Rahmen des CDM kommen nur Emissionsminderungsprojekte in Frage, bei denen keine Kernenergie zum Einsatz kommt, um zu verhindern, dass die Ausfuhr von Kerntechnologie zum Standardweg für den Erhalt von Gutschriften im Rahmen des CDM wird. ⓘ
Jedes in Anhang I aufgeführte Land muss gemäß UNFCCC und Kyoto-Protokoll jährlich einen Bericht über die Inventare aller anthropogenen Treibhausgasemissionen aus Quellen und den Abbau durch Senken vorlegen. Diese Länder benennen eine Person (eine so genannte "benannte nationale Behörde"), die ihr Treibhausgasinventar erstellt und verwaltet. Praktisch alle Nicht-Anhang-I-Länder haben ebenfalls eine benannte nationale Behörde zur Verwaltung ihrer Kyoto-Verpflichtungen, insbesondere des CDM-Prozesses, eingerichtet. Diese bestimmt, welche Treibhausgasprojekte sie dem CDM-Exekutivrat zur Akkreditierung vorschlagen wollen. ⓘ
Als Joint Implementation (JI) wird eine Maßnahme eines Industrielandes bezeichnet, die in einem anderen Land durchgeführt wird; Voraussetzung ist, dass beide Länder einer Reduktionsverpflichtung gemäß dem Kyoto-Protokoll unterliegen. Die durch das Investment erreichte Emissionsreduktion wird allein dem Investorland zugeschrieben. Das ermöglicht es Ländern mit relativ hohen spezifischen Kosten der Emissionsreduktion, ihren Verpflichtungen durch Investitionen in Ländern mit leichter erzielbaren Einsparungen nachzukommen. Der JI-Mechanismus ist besonders im Hinblick auf die im Anhang B vertretenen osteuropäischen Staaten geschaffen worden. Neben der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen sollte damit gleichzeitig die notwendige Modernisierung der ehemals kommunistischen Ökonomien vorangetrieben werden. ⓘ
Internationaler Emissionshandel
Eine Reihe von Emissionshandelssystemen (ETS) wurde bereits eingeführt oder soll eingeführt werden. ⓘ
Asien
- Japan: Der Emissionshandel in Tokio begann 2010. Dieses System wird von der Stadtverwaltung von Tokio verwaltet. ⓘ
Europa
- Europäische Union: Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS), das 2005 eingeführt wurde. Es wird von der Europäischen Kommission verwaltet.
- Norwegen: Der inländische Emissionshandel in Norwegen begann im Jahr 2005. Er wurde von der norwegischen Regierung betrieben, die nun am EU-Emissionshandelssystem teilnimmt.
- Schweiz: Das Schweizer Emissionshandelssystem, das von 2008 bis 2012 läuft und mit dem ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls zusammenfällt.
- Vereinigtes Königreich:
- das britische Emissionshandelssystem, das von 2002 bis 2006 lief. Es handelte sich dabei um ein von der britischen Regierung betriebenes System, das nun am EU-Emissionshandelssystem beteiligt ist.
- das britische CRC-Energieeffizienzprogramm, das 2010 anlief und von der britischen Regierung verwaltet wird. ⓘ
Nord-Amerika
- Kanada: Emissionshandel in Alberta, Kanada, der 2007 begann. Er wird von der Regierung von Alberta betrieben.
- Vereinigte Staaten:
- die Regionale Treibhausgasinitiative (RGGI), die 2009 gestartet wurde. Dieses System begrenzt die Emissionen aus der Stromerzeugung in elf nordöstlichen US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Maine, Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New Jersey, New York, Rhode Island, Vermont und Virginia).
- der Emissionshandel in Kalifornien, der 2013 begann.
- die Western Climate Initiative (WCI), die 2012 begann. Dabei handelt es sich um ein kollektives ETS, das zwischen 11 US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen vereinbart wurde. ⓘ
Ozeanien
- Australien: das New South Wales Greenhouse Gas Reduction Scheme (NSW), das im Jahr 2003 gestartet wurde. Dieses System wurde vom australischen Bundesstaat New South Wales betrieben und schloss sich dem Alfa Climate Stabilization (ACS) an, wurde aber 2012 geschlossen, um Überschneidungen mit dem Kohlenstoffpreis des Commonwealth zu vermeiden.
- Neuseeland: das neuseeländische Emissionshandelssystem, das im Jahr 2008 begann. ⓘ
Zwischenstaatlicher Emissionshandel
Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS) ermöglicht implizit den Handel mit nationalen Kyoto-Verpflichtungen zwischen den teilnehmenden Ländern. Der Carbon Trust stellte fest, dass abgesehen von dem Handel im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems kein zwischenstaatlicher Emissionshandel stattgefunden hat. ⓘ
Eines der Umweltprobleme des IET ist der große Überschuss an verfügbaren Zertifikaten. Russland, die Ukraine und die neuen EU-12-Mitgliedstaaten (die in Anhang I des Kyoto-Protokolls aufgeführten Übergangsländer, abgekürzt "EIT": Weißrussland, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien und Ukraine) haben einen Überschuss an Zertifikaten, während viele OECD-Länder ein Defizit haben. Einige der EIT-Länder mit einem Überschuss betrachten diesen als potenziellen Ausgleich für das Trauma ihrer wirtschaftlichen Umstrukturierung. Als das Kyoto-Abkommen ausgehandelt wurde, erkannte man, dass die Emissionsziele für die EITs dazu führen könnten, dass sie eine überschüssige Anzahl von Zertifikaten haben. Dieser Überschuss an Zertifikaten wurde von den EITs als "Spielraum" für das Wachstum ihrer Volkswirtschaften angesehen. Der Überschuss wurde von einigen jedoch auch als "heiße Luft" bezeichnet, ein Begriff, den Russland (ein Land mit einem geschätzten Überschuss von 3,1 Milliarden Tonnen an Kohlendioxid-Äquivalenten) als "ziemlich beleidigend" empfindet. ⓘ
OECD-Länder mit einem Defizit könnten ihre Kyoto-Verpflichtungen erfüllen, indem sie Emissionsrechte von Übergangsländern mit einem Überschuss kaufen. Solange keine anderen Verpflichtungen eingegangen werden, um den Gesamtüberschuss an Zertifikaten zu verringern, würde ein solcher Handel nicht zu einer tatsächlichen Verringerung der Emissionen führen (siehe auch den folgenden Abschnitt über das Grüne-Investitions-System). ⓘ
"Grüne Investitionsregelungen"
Das "Green Investment Scheme" (GIS) ist ein Plan zur Erzielung von Umweltvorteilen durch den Handel mit überschüssigen Zertifikaten (AAUs) im Rahmen des Kyoto-Protokolls. Das "Green Investment Scheme" (GIS), ein Mechanismus im Rahmen des internationalen Emissionshandels (IET), wurde entwickelt, um eine größere Flexibilität bei der Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen und gleichzeitig die Umweltintegrität des IET zu wahren. Die Anwendung des GIS ist jedoch im Kyoto-Protokoll nicht vorgeschrieben, und es gibt keine offizielle Definition des Begriffs. ⓘ
Im Rahmen des GIS kann eine Vertragspartei des Protokolls, die davon ausgeht, dass die Entwicklung ihrer Wirtschaft ihre Kyoto-Quote nicht ausschöpft, die überschüssigen Kyoto-Quoteneinheiten (AAU) an eine andere Partei verkaufen. Die Erlöse aus den AAU-Verkäufen sollten "begrünt" werden, d.h. in die Entwicklung und Durchführung von Projekten fließen, mit denen entweder die Treibhausgasemissionen reduziert werden (harte Begrünung) oder die notwendigen Rahmenbedingungen für diesen Prozess geschaffen werden (weiche Begrünung). ⓘ
Handel mit AAUs
Lettland war einer der Vorreiter im Bereich der GIS. Die Weltbank (2011) berichtet, dass Lettland den Verkauf von AAU aufgrund der niedrigen AAU-Preise eingestellt hat. Im Jahr 2010 war Estland die bevorzugte Quelle für AAU-Käufer, gefolgt von der Tschechischen Republik und Polen. ⓘ
Japans nationale Politik zur Erfüllung des Kyoto-Ziels beinhaltet den Kauf von AAU, die im Rahmen von GIS verkauft werden. Im Jahr 2010 waren Japan und japanische Unternehmen die Hauptkäufer von AAUs. Auf dem internationalen Kohlenstoffmarkt macht der Handel mit AAU nur einen kleinen Teil des gesamten Marktwerts aus. Im Jahr 2010 wurden 97 % des Handels auf dem internationalen Kohlenstoffmarkt durch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS) bestimmt. Unternehmen, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, können jedoch keine AAU verwenden, um ihre Emissionsobergrenzen einzuhalten. ⓘ
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung
Zwischen 2001, dem ersten Jahr, in dem Projekte im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism - CDM) registriert werden konnten, und 2012, dem Ende des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls, wird erwartet, dass der CDM Emissionsreduktionen in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Tonnen Kohlendioxidäquivalent (CO2e) bewirkt. Die meisten dieser Reduktionen werden durch die Kommerzialisierung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Brennstoffwechsel erzielt (Weltbank, 2010, S. 262). Bis 2012 wird das größte Potenzial für die Produktion von CERs in China (52 % der gesamten CERs) und Indien (16 %) geschätzt. Die in Lateinamerika und der Karibik produzierten CERs machen 15 % des Gesamtpotenzials aus, wobei Brasilien der größte Produzent in der Region ist (7 %). ⓘ
Gemeinsame Umsetzung
Der formale Anrechnungszeitraum für Joint Implementation (JI) wurde auf den ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls abgestimmt und begann erst im Januar 2008 (Carbon Trust, 2009, S. 20). Im November 2008 waren erst 22 JI-Projekte offiziell genehmigt und registriert worden. Die prognostizierten Emissionseinsparungen durch JI bis 2012 betragen etwa ein Zehntel derjenigen des CDM. Etwa zwei Drittel dieser Einsparungen entfallen auf Russland, der Rest verteilt sich zu etwa gleichen Teilen auf die Ukraine und die neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Emissionseinsparungen umfassen die Verringerung von Methan-, HFC- und N2O-Emissionen. ⓘ
Stabilisierung der THG-Konzentrationen
Wie bereits erwähnt, reichen die in der ersten Runde des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zur Emissionsbegrenzung nicht aus, um die atmosphärische Konzentration von Treibhausgasen zu stabilisieren. Die Stabilisierung der atmosphärischen THG-Konzentrationen erfordert weitere Emissionssenkungen nach dem Ende des Verpflichtungszeitraums der ersten Runde des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012. ⓘ
Hintergrund
Analysten haben Szenarien für künftige Veränderungen der Treibhausgasemissionen entwickelt, die zu einer Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen führen. Klimamodelle deuten darauf hin, dass niedrigere Stabilisierungsniveaus mit einem geringeren Ausmaß der künftigen globalen Erwärmung einhergehen, während höhere Stabilisierungsniveaus mit einem höheren Ausmaß der künftigen globalen Erwärmung verbunden sind (siehe nebenstehende Abbildung). ⓘ
Um eine Stabilisierung zu erreichen, müssen die globalen Treibhausgasemissionen ihren Höhepunkt erreichen und dann zurückgehen. Je niedriger das angestrebte Stabilisierungsniveau ist, desto eher müssen dieser Höhepunkt und der Rückgang eintreten (siehe nebenstehende Abbildung). Bei einem gegebenen Stabilisierungsniveau ermöglichen größere Emissionssenkungen in naher Zukunft weniger strenge Emissionssenkungen zu einem späteren Zeitpunkt. Andererseits würden weniger strenge kurzfristige Emissionsreduzierungen bei einem gegebenen Stabilisierungsniveau spätere strengere Emissionsreduzierungen erfordern. ⓘ
Die Emissionsbegrenzungen des ersten Kyoto-Zeitraums können als erster Schritt zur Stabilisierung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre betrachtet werden. In diesem Sinne können die Verpflichtungen der ersten Kyoto-Periode einen Einfluss darauf haben, welches Niveau der Stabilisierung der Atmosphäre in Zukunft erreicht werden kann. ⓘ
Verhältnis zu den Temperaturzielen
Auf der 16. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2010 einigten sich die Vertragsparteien des UNFCCC darauf, dass die künftige globale Erwärmung auf weniger als 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Temperaturniveau begrenzt werden sollte. Eines der im Zusammenhang mit diesem Temperaturziel diskutierten Stabilisierungsniveaus besteht darin, die atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen bei 450 Teilen pro Million (ppm) CO
2-Äq. Eine Stabilisierung bei 450 ppm könnte mit einem Risiko von 26 bis 78 % verbunden sein, das 2 °C-Ziel zu überschreiten. ⓘ
Die von Gupta et al. (2007) bewerteten Szenarien deuten darauf hin, dass die Emissionen in Anhang I bis 2020 um 25 bis 40 % und bis 2050 um 80 bis 95 % unter den Werten von 1990 liegen müssten. Die einzigen Anhang-I-Parteien, die freiwillige Zusagen in diesem Sinne gemacht haben, sind Japan (25 % unter dem Niveau von 1990 bis 2020) und Norwegen (30-40 % unter dem Niveau von 1990 bis 2020). ⓘ
Gupta et al. (2007) untersuchten auch, welche 450 ppm-Szenarien für Nicht-Anhang-I-Parteien prognostiziert wurden. Die Projektionen zeigten, dass die Emissionen der Nicht-Annex-I-Staaten in mehreren Regionen (Lateinamerika, Naher Osten, Ostasien und Zentralasien) bis 2020 erheblich unter das "Business-as-usual"-Niveau gesenkt werden müssten. "Business-as-usual" sind die prognostizierten Nicht-Annex-I-Emissionen ohne neue politische Maßnahmen zur Emissionskontrolle. Die Projektionen zeigten, dass die Emissionen in allen Nicht-Annex-I-Regionen bis 2050 erheblich unter das "Business-as-usual"-Niveau gesenkt werden müssten. ⓘ
Einzelheiten des Abkommens
Bei dem Abkommen handelt es sich um ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro verabschiedet wurde und keine rechtsverbindlichen Emissionsbegrenzungen oder Durchsetzungsmechanismen vorsieht. Nur Vertragsparteien des UNFCCC können Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls werden. Das Kyoto-Protokoll wurde auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC im Jahr 1997 in Kyoto, Japan, angenommen. ⓘ
Die im Kyoto-Protokoll festgelegten nationalen Emissionsziele schließen den internationalen Luft- und Schiffsverkehr aus. Die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls können Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) für die Erreichung ihrer Ziele nutzen. LULUCF-Aktivitäten werden auch als "Senken"-Aktivitäten bezeichnet. Änderungen der Senken und der Landnutzung können sich auf das Klima auswirken, und der Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft schätzt, dass seit 1750 ein Drittel der globalen Erwärmung durch Landnutzungsänderungen verursacht wurde. Für die Definition von Forstwirtschaft im Rahmen des Kyoto-Protokolls gelten besondere Kriterien. ⓘ
Waldbewirtschaftung, Ackerlandbewirtschaftung, Weideflächenbewirtschaftung und Begrünung sind allesamt förderfähige LULUCF-Aktivitäten im Rahmen des Protokolls. Der Einsatz der Waldbewirtschaftung durch Anhang-I-Parteien zur Erreichung ihrer Ziele ist begrenzt. ⓘ
Verhandlungen
Artikel 4.2 des UNFCCC verpflichtet die Industrieländer, bei der Verringerung der Emissionen "die Führung zu übernehmen". Ursprüngliches Ziel war es, dass die Industrieländer ihre Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 stabilisieren. Das Versäumnis der wichtigsten Industrieländer, sich in diese Richtung zu bewegen, war einer der Hauptgründe, warum Kyoto zu verbindlichen Verpflichtungen überging. ⓘ
Auf der ersten UNFCCC-Vertragsstaatenkonferenz in Berlin gelang es der G77, ein Mandat (das "Berliner Mandat") durchzusetzen, in dem anerkannt wurde, dass:
- die Industrieländer am meisten zu den damaligen Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre beigetragen hatten (siehe Treibhausgas#Kumulierte und historische Emissionen).
- die Pro-Kopf-Emissionen der Entwicklungsländer (d. h. die durchschnittlichen Emissionen pro Kopf der Bevölkerung) immer noch relativ niedrig waren.
- und dass der Anteil der Entwicklungsländer an den weltweiten Emissionen steigen würde, um ihren Entwicklungsbedarf zu decken.
Während der Verhandlungen vertrat die G-77 133 Entwicklungsländer. China war kein Mitglied der Gruppe, sondern ein assoziiertes Mitglied. Inzwischen ist es Mitglied geworden. ⓘ
Das Berliner Mandat wurde im Kyoto-Protokoll insofern anerkannt, als die Entwicklungsländer in der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls keine Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung eingegangen sind. Aufgrund des großen Wachstumspotenzials der Emissionen der Entwicklungsländer waren die Verhandlungen zu diesem Thema jedoch angespannt. In der endgültigen Vereinbarung wurde der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism) so konzipiert, dass er die Emissionen in den Entwicklungsländern begrenzt, aber so, dass die Entwicklungsländer nicht die Kosten für die Begrenzung der Emissionen tragen müssen. Die allgemeine Annahme war, dass die Entwicklungsländer in späteren Verpflichtungszeiträumen quantitative Verpflichtungen eingehen würden, während die Industrieländer gleichzeitig ihre Verpflichtungen aus der ersten Runde erfüllen würden. ⓘ
Emissionssenkungen
Ansichten zum Kyoto-Protokoll#Kommentare zu den Verhandlungen enthält eine Liste der Emissionssenkungen, die von den UNFCCC-Vertragsparteien während der Verhandlungen vorgeschlagen wurden. Die G77 und China sprachen sich für starke einheitliche Emissionssenkungen in den Industrieländern aus. Die USA schlugen ursprünglich vor, dass die zweite Verhandlungsrunde über die Kyoto-Verpflichtungen im Anschluss an die Verhandlungen der ersten Runde stattfinden sollte. Schließlich wurden die Verhandlungen über den zweiten Zeitraum bis spätestens 2005 angesetzt. Länder, die ihre Verpflichtungen aus dem ersten Zeitraum übererfüllen, können ihre ungenutzten Emissionsrechte für den folgenden Zeitraum "ansparen". ⓘ
Die EU plädierte ursprünglich dafür, nur drei Treibhausgase einzubeziehen - CO
2, CH
4 und N
2O - einzubeziehen, während andere Gase, wie z. B. HFCs, separat geregelt werden sollten. Die EU wollte auch eine "Blasen"-Verpflichtung eingehen, d. h. eine kollektive Verpflichtung, die es einigen EU-Mitgliedern erlaubt, ihre Emissionen zu erhöhen, während andere ihre Emissionen reduzieren. ⓘ
Die am stärksten gefährdeten Länder - die Allianz der kleinen Inselstaaten (AOSIS) - drängten auf tiefe, einheitliche Kürzungen durch die Industrieländer mit dem Ziel, die Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Die Länder, die eine Differenzierung der Ziele befürwortet hatten, hatten unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie diese berechnet werden sollte, und es wurden viele verschiedene Indikatoren vorgeschlagen. Zwei Beispiele sind die Differenzierung der Ziele auf der Grundlage des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Differenzierung auf der Grundlage der Energieintensität (Energieverbrauch pro Einheit der Wirtschaftsleistung). ⓘ
Die endgültigen Ziele, die im Protokoll ausgehandelt wurden, sind das Ergebnis eines politischen Kompromisses in letzter Minute. Die Ziele entsprechen weitgehend denen, die der argentinische Diplomat Raul Estrada, der die Verhandlungen leitete, festgelegt hatte. Die Zahlen, die der Vorsitzende Estrada den einzelnen Parteien nannte, basierten auf den von den Parteien bereits zugesagten Zielen, auf Informationen über die neuesten Verhandlungspositionen und auf dem Ziel, ein möglichst gutes Umweltergebnis zu erzielen. Die endgültigen Ziele sind schwächer als die von einigen Parteien, z.B. der Allianz der kleinen Inselstaaten und der G-77 und China, vorgeschlagenen Ziele, aber stärker als die von anderen, z.B. Kanada und den Vereinigten Staaten, vorgeschlagenen Ziele. ⓘ
Finanzielle Verpflichtungen
Im Protokoll wird auch der Grundsatz bekräftigt, dass die Industrieländer Milliarden von Dollar zahlen und anderen Ländern Technologien für klimabezogene Studien und Projekte zur Verfügung stellen müssen. Dieser Grundsatz wurde ursprünglich im Rahmen des UNFCCC vereinbart. Ein solches Projekt ist der Anpassungsfonds, der von den Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls der UN-Klimarahmenkonvention eingerichtet wurde, um konkrete Anpassungsprojekte und -programme in Entwicklungsländern zu finanzieren, die dem Kyoto-Protokoll beigetreten sind. ⓘ
Durchführungsbestimmungen
Das Protokoll ließ mehrere Fragen offen, die zu einem späteren Zeitpunkt von der sechsten Konferenz der Vertragsparteien (COP6) des UNFCCC geklärt werden sollten. Die Konferenz versuchte, diese Fragen auf ihrer Tagung Ende 2000 in Den Haag zu klären, konnte jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Europäischen Union (die eine strengere Umsetzung befürwortete) und den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Australien (die eine weniger anspruchsvolle und flexiblere Vereinbarung wünschten) keine Einigung erzielen. ⓘ
Im Jahr 2001 fand in Bonn eine Fortsetzung des vorherigen Treffens (COP6-bis) statt, auf der die erforderlichen Beschlüsse gefasst wurden. Nach einigen Zugeständnissen gelang es den Befürwortern des Protokolls (unter Führung der Europäischen Union), die Zustimmung Japans und Russlands zu erreichen, indem sie eine stärkere Nutzung von Kohlendioxidsenken zuließen. ⓘ
Die COP7 fand vom 29. Oktober 2001 bis zum 9. November 2001 in Marrakesch statt, um die letzten Einzelheiten des Protokolls festzulegen. ⓘ
Die erste Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (MOP1) fand vom 28. November bis 9. Dezember 2005 in Montreal statt, zusammen mit der 11. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP11). Siehe Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel. ⓘ
Auf der COP13 in Bali einigten sich 36 entwickelte Länder der Kontaktgruppe (plus die EU als Partei in der Europäischen Union) auf einen Emissionsanstieg von 10 % für Island; da die EU-Mitgliedstaaten jedoch individuelle Verpflichtungen haben, sind für einige der weniger entwickelten EU-Länder weitaus größere Anstiege (bis zu 27 %) zulässig (siehe unten § Anstieg der Treibhausgasemissionen seit 1990). Die Reduktionsbegrenzungen sind 2013 ausgelaufen. ⓘ
Mechanismus der Einhaltung
Das Protokoll definiert einen Mechanismus der "Einhaltung" als "Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen und Sanktionen bei Nichteinhaltung". Nach Grubb (2003) sind die expliziten Folgen der Nichteinhaltung des Vertrags im Vergleich zum nationalen Recht schwach. Dennoch war der Abschnitt über die Einhaltung des Abkommens in den Vereinbarungen von Marrakesch sehr umstritten. ⓘ
Durchsetzung
Stellt die Vollzugsbehörde fest, dass ein in Anhang I aufgeführtes Land seine Emissionsbeschränkungen nicht einhält, muss dieses Land die Differenz während des zweiten Verpflichtungszeitraums plus weitere 30 % ausgleichen. Darüber hinaus wird das Land von Transfers im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms ausgeschlossen. ⓘ
Ratifizierungsprozess
Das Protokoll wurde von der COP 3 der UNFCCC am 11. Dezember 1997 in Kyoto, Japan, angenommen. Es wurde am 16. März 1998 für ein Jahr zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien des UNFCCC aufgelegt, wobei es von Antigua und Barbuda, Argentinien, den Malediven, Samoa, St. Lucia und der Schweiz unterzeichnet wurde. Am Ende des Unterzeichnungszeitraums hatten 82 Länder und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnet. Die Ratifizierung (die erforderlich ist, um Vertragspartei des Protokolls zu werden) begann am 17. September mit der Ratifizierung durch Fidschi. Die Länder, die nicht unterzeichnet haben, sind dem Übereinkommen beigetreten, das die gleiche Rechtswirkung hat. ⓘ
Nach Artikel 25 des Protokolls tritt das Protokoll "am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem mindestens 55 Vertragsparteien des Übereinkommens, darunter die in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien, auf die insgesamt mindestens 55 % der gesamten Kohlendioxidemissionen der Anlage-I-Länder im Jahr 1990 entfielen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben". ⓘ
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben das Protokoll im Mai 2002 ratifiziert. Von den beiden Bedingungen wurde die "55-Parteien"-Klausel am 23. Mai 2002 erreicht, als Island das Protokoll ratifizierte. Mit der Ratifizierung durch Russland am 18. November 2004 wurde die 55 %-Klausel erfüllt und der Vertrag trat am 16. Februar 2005 in Kraft, nachdem die erforderliche Frist von 90 Tagen abgelaufen war. ⓘ
Bis Mai 2013 haben 191 Länder und eine regionale Wirtschaftsorganisation (die EG) das Abkommen ratifiziert, was mehr als 61,6 % der 1990 in Anhang I aufgeführten Emissionen entspricht. Einer der 191 ratifizierenden Staaten - Kanada - hat sich von dem Protokoll losgesagt. ⓘ
Afghanistan |
Dominikanische Republik |
Liechtenstein |
São Tomé und Príncipe
Andorra (Nichtvertragspartei von Kyoto) |
Nicht-Ratifizierung durch die USA
Die USA unterzeichneten das Protokoll am 12. November 1998, während der Präsidentschaft Clintons. Um in den USA verbindlich zu werden, musste der Vertrag jedoch vom Senat ratifiziert werden, der bereits 1997 die nicht verbindliche Byrd-Hagel-Resolution verabschiedet hatte, in der er sich gegen jedes internationale Abkommen aussprach, das die Entwicklungsländer nicht zu Emissionsreduzierungen verpflichtet und "der Wirtschaft der Vereinigten Staaten ernsthaft schaden würde". Die Resolution wurde mit 95:0 Stimmen angenommen. Obwohl die Clinton-Regierung das Abkommen unterzeichnete, wurde es dem Senat nie zur Ratifizierung vorgelegt. ⓘ
Zu Beginn der Bush-Regierung schrieben die Senatoren Chuck Hagel, Jesse Helms, Larry Craig und Pat Roberts einen Brief an Präsident George W. Bush, um seine Position zum Kyoto-Protokoll und zur Klimapolitik zu erfahren. In einem Schreiben vom 13. März 2001 antwortete Präsident Bush, dass seine "Regierung das Problem des globalen Klimawandels sehr ernst nimmt", aber dass "ich gegen das Kyoto-Protokoll bin, weil es 80 Prozent der Welt, einschließlich großer Bevölkerungszentren wie China und Indien, von der Einhaltung ausnimmt und der US-Wirtschaft schweren Schaden zufügen würde. Das Votum des Senats, das mit 95:0 Stimmen ausfiel, zeigt, dass es einen klaren Konsens darüber gibt, dass das Kyoto-Protokoll ein ungerechtes und unwirksames Mittel ist, um die Probleme des globalen Klimawandels anzugehen." Die Regierung stellte auch die wissenschaftliche Gewissheit in Bezug auf den Klimawandel in Frage und verwies auf die möglichen Nachteile einer Emissionsreduzierung für die US-Wirtschaft. ⓘ
Das Tyndall Centre for Climate Change Research berichtete im Jahr 2001:
Diese politische Kehrtwende löste eine massive Welle der Kritik aus, die schnell von den internationalen Medien aufgegriffen wurde. Umweltgruppen beschimpften das Weiße Haus, während Europäer und Japaner gleichermaßen tiefe Besorgnis und Bedauern zum Ausdruck brachten. ... Fast alle Staats- und Regierungschefs der Welt (z. B. China, Japan, Südafrika, die Pazifischen Inseln usw.) äußerten ihre Enttäuschung über Bushs Entscheidung.
Als Antwort auf diese Kritik erklärte Bush: "Ich habe auf die Realität reagiert, und die Realität ist, dass die Nation ein echtes Problem hat, wenn es um Energie geht". Das Tyndall Centre bezeichnete dies als "eine Übertreibung, die dazu dient, die großen Profiteure dieser politischen Kehrtwende zu verschleiern, nämlich die US-amerikanische Öl- und Kohleindustrie, die eine mächtige Lobby bei der Regierung und konservativen republikanischen Kongressabgeordneten hat". ⓘ
Ab 2020 sind die USA der einzige Unterzeichner, der das Protokoll nicht ratifiziert hat. Die USA waren 1990 für 36,1 % der Emissionen verantwortlich. Damit der Vertrag ohne die Ratifizierung durch die USA in Kraft treten kann, wäre eine Koalition aus der EU, Russland, Japan und kleinen Parteien erforderlich. Eine Einigung ohne die US-Regierung wurde bei den Bonner Klimaverhandlungen (COP-6.5) im Jahr 2001 erzielt. ⓘ
Rückzug von Kanada
Im Jahr 2011 erklärten Kanada, Japan und Russland, dass sie keine weiteren Kyoto-Ziele übernehmen würden. Die kanadische Regierung kündigte am 12. Dezember 2011 ihren Austritt aus dem Kyoto-Protokoll an, der drei Jahre nach der Ratifizierung jederzeit möglich ist und am 15. Dezember 2012 wirksam wird. Kanada hatte sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2012 auf 6 % unter das Niveau von 1990 zu senken. 2009 lagen die Emissionen jedoch um 17 % über denen von 1990. Die Harper-Regierung räumte der Erschließung von Ölsandvorkommen in Alberta Vorrang ein und vernachlässigte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Umweltminister Peter Kent verwies darauf, dass Kanada im Rahmen des Abkommens "enorme finanzielle Strafen" drohen, wenn es nicht aussteigt. Er deutete auch an, dass das kürzlich unterzeichnete Durban-Abkommen eine Alternative darstellen könnte. Die Regierung Harper erklärte, sie werde eine Lösung "Made in Canada" finden. Die Entscheidung Kanadas stieß bei den Vertretern anderer ratifizierender Länder auf ein allgemein negatives Echo. ⓘ
Andere Staaten und Gebiete, in denen der Vertrag nicht anwendbar war
Andorra, Palästina, der Südsudan, die Vereinigten Staaten und - nach ihrem Austritt am 15. Dezember 2012 - Kanada sind die einzigen UNFCCC-Vertragsparteien, die dem Protokoll nicht beigetreten sind. Außerdem wird das Protokoll nicht auf den UNFCCC-Beobachter Heiliger Stuhl angewendet. Obwohl das Königreich der Niederlande dem Protokoll für das gesamte Königreich zugestimmt hat, hat es keine Ratifizierungsurkunde für Aruba, Curaçao, Sint Maarten oder die Karibischen Niederlande hinterlegt. ⓘ
Staatliche Maßnahmen und Emissionen
Anhang-I-Länder
Die gesamten aggregierten Treibhausgasemissionen ohne Emissionen/Entfernungen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF, d. h. Kohlenstoffspeicherung in Wäldern und Böden) für alle Anlage-I-Parteien (siehe Liste unten) einschließlich der Vereinigten Staaten zusammengenommen gingen von 19,0 auf 17,8 Tausend Teragramm (Tg, das entspricht 109 kg) CO
2Äquivalent, was einem Rückgang von 6,0 % im Zeitraum 1990-2008 entspricht. Mehrere Faktoren haben zu diesem Rückgang beigetragen. Der erste ist auf die wirtschaftliche Umstrukturierung in den in Anhang I aufgeführten Schwellenländern (EITs - siehe Liste der EITs unter Zwischenstaatlicher Emissionshandel) zurückzuführen. Im Zeitraum 1990-1999 gingen die Emissionen in den EITs nach dem Zusammenbruch der zentralen Planung in der ehemaligen Sowjetunion und den osteuropäischen Ländern um 40 % zurück. Dies führte zu einer massiven Schrumpfung der auf der Schwerindustrie basierenden Volkswirtschaften und damit zu einem Rückgang des Verbrauchs und der Emissionen fossiler Brennstoffe. ⓘ
Der Emissionsanstieg in den Anlage-I-Staaten wurde auch durch politische Strategien und Maßnahmen (PaMs) begrenzt. Insbesondere wurden die Maßnahmen nach 2000 verstärkt und trugen dazu bei, die Energieeffizienz zu verbessern und erneuerbare Energiequellen zu entwickeln. Auch während der Wirtschaftskrise 2007-2008 ging der Energieverbrauch zurück. ⓘ
Anhang-I-Parteien mit Zielvorgaben
Land | Kyoto Ziel 2008–2012 |
Kyoto Ziel 2013–2020 |
TREIBHAUSGAS Emissionen 2008–2012 einschließlich LULUCF |
TREIBHAUSGAS Emissionen 2008–2012 ohne LULUCF ⓘ |
---|---|---|---|---|
Australien | +8 | −0.5 | +3.2 | +30.3 |
Österreich | −13 | −20 | +3.2 | +4.9 |
Belgien | −8 | −20 | −13.9 | −14.0 |
Bulgarien | −8 | −20 | −53.4 | −52.8 |
Kanada (zurückgezogen) | −6 | K.A. | +18.5 | +18.5 |
Kroatien | −5 | −20 | −10.8 | −7.5 |
Tschechische Republik | −8 | −20 | −30.6 | −30.0 |
Dänemark | −21 | −20 | −17.3 | −14.8 |
Estland | −8 | −20 | −54.2 | −55.3 |
Finnland | 0 | −20 | −5.5 | −4.7 |
Frankreich | 0 | −20 | −10.5 | −10.0 |
Deutschland | −21 | −20 | −24.3 | −23.6 |
Griechenland | +25 | −20 | +11.5 | +11.9 |
Ungarn | −6 | −20 | −43.7 | −41.8 |
Island | +10 | −20 | +10.2 | +19.4 |
Irland | +13 | −20 | +11.0 | +5.1 |
Italien | −6 | −20 | −7.0 | −4.0 |
Japan | −6 | K.A. | −2.5 | +1.4 |
Lettland | −8 | −20 | −61.2 | −56.4 |
Liechtenstein | −8 | −16 | +4.1 | +2.4 |
Litauen | −8 | −20 | −57.9 | −55.6 |
Luxemburg | −28 | −20 | −9.3 | −8.7 |
Monaco | −8 | −22 | −12.5 | −12.5 |
Niederlande | −6 | −20 | −6.2 | −6.4 |
neuseeland | 0 | K.A. | −2.7 | +20.4 |
Norwegen | +1 | −16 | +4.6 | +7.5 |
Polen | −6 | −20 | −29.7 | −28.8 |
Portugal | +27 | −20 | +5.5 | +22.4 |
Rumänien | −8 | −20 | −57.0 | −55.7 |
Russland | 0 | K.A. | −36.3 | −32.7 |
Slowakei | −8 | −20 | −37.2 | −36.8 |
Slowenien | −8 | −20 | −9.7 | −3.2 |
Spanien | +15 | −20 | +20.0 | +23.7 |
Schweden | +4 | −20 | −18.2 | −15.3 |
Schweiz | −8 | −15.8 | −3.9 | −0.8 |
Ukraine | 0 | −24 | −57.1 | −56.6 |
Vereinigtes Königreich | −13 | −20 | −23.0 | −22.6 |
Vereinigte Staaten (haben nicht ratifiziert) | −7 | K.A. | +9.5 | +9.5 |
Die Gruppe der Industrieländer, die sich zu einem Kyoto-Ziel verpflichtet haben, d. h. die Anlage-I-Länder ohne die USA, hatten sich gemeinsam das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um durchschnittlich 4,2 % gegenüber dem Basisjahr zu senken, das in den meisten Fällen 1990 ist. ⓘ
Wie im vorangegangenen Abschnitt erwähnt, kam es zwischen 1990 und 1999 zu einem starken Rückgang der Emissionen der EITs. Die Verringerung der EITs ist weitgehend für die gesamte (aggregierte) Verringerung der Emissionen der Anhang-I-Länder (ohne LULUCF) verantwortlich, mit Ausnahme der USA. Die Emissionen der Anhang-II-Länder (Anhang-I-Länder abzüglich der EIT-Länder) verzeichneten von 1990 bis 2006 einen begrenzten Anstieg der Emissionen, gefolgt von einer Stabilisierung und einem deutlicheren Rückgang ab 2007. Die Emissionssenkungen, die die 12 EIT-Länder, die inzwischen der EU beigetreten sind, Anfang der neunziger Jahre vorgenommen haben, tragen dazu bei, dass die heutige EU-27 ihr gemeinsames Kyoto-Ziel erreichen kann. ⓘ
Im Dezember 2011 gab der kanadische Umweltminister Peter Kent offiziell bekannt, dass Kanada einen Tag nach dem Ende der UN-Klimakonferenz 2011 aus dem Kyoto-Abkommen aussteigen wird (siehe den Abschnitt über den Ausstieg Kanadas). ⓘ
Anhang-I-Parteien ohne Kyoto-Ziele
Weißrussland, Malta und die Türkei sind Anlage-I-Parteien, haben aber in der ersten Runde keine Kyoto-Ziele festgelegt. Die USA hatten ein Kyoto-Ziel von 7 % Reduktion gegenüber dem Stand von 1990, haben das Abkommen aber nicht ratifiziert. Hätten die USA das Kyoto-Protokoll ratifiziert, hätte die durchschnittliche prozentuale Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen für die Gruppe der Anlage I eine Verringerung von 5,2 % im Vergleich zum Basisjahr bedeutet. ⓘ
Einhaltung
38 Industrieländer haben sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu begrenzen. Da die Vereinigten Staaten das Protokoll nicht ratifizierten und Kanada sich zurückzog, blieben die Emissionsgrenzwerte für 36 Länder in Kraft. Alle hielten sich an das Protokoll. Neun Länder (Österreich, Dänemark, Island, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Spanien und die Schweiz) mussten jedoch auf die Flexibilitätsmechanismen zurückgreifen, da ihre nationalen Emissionen geringfügig über den Zielvorgaben lagen. ⓘ
Insgesamt haben sich die 36 Länder, die vollständig am Protokoll teilgenommen haben, verpflichtet, ihre Gesamtemissionen um 4 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Ihre durchschnittlichen jährlichen Emissionen lagen im Zeitraum 2008-2012 um 24,2 % unter dem Niveau von 1990. Damit haben sie ihre Gesamtverpflichtung bei weitem übertroffen. Bezieht man die Vereinigten Staaten und Kanada mit ein, so sanken die Emissionen um 11,8 %. Die starken Rückgänge sind vor allem der Auflösung der Sowjetunion zu verdanken, durch die die Emissionen des Ostblocks Anfang der 1990er Jahre um mehrere Dutzend Prozent gesunken sind. Darüber hinaus führte die Finanzkrise von 2007-08 zu einem erheblichen Rückgang der Emissionen während des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls. ⓘ
Auf die 36 Länder, die sich zu Emissionsreduktionen verpflichtet hatten, entfielen im Jahr 2010 nur 24 % der weltweiten Treibhausgasemissionen. Obwohl diese Länder ihre Emissionen während des Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls erheblich reduziert haben, haben andere Länder ihre Emissionen so stark erhöht, dass die weltweiten Emissionen zwischen 1990 und 2010 um 32 % gestiegen sind. ⓘ
Nicht-Anhang I
Das UNFCCC (2005) hat die Informationen, die ihm von Nicht-Anhang-I-Parteien gemeldet wurden, zusammengestellt und zusammengeführt. Die meisten Nicht-Anhang-I-Parteien gehörten zur Gruppe der Länder mit niedrigem Einkommen, nur sehr wenige wurden als Länder mit mittlerem Einkommen eingestuft. Die meisten Vertragsparteien haben Informationen über ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung angegeben. Zu den von Nicht-Anhang-I-Parteien genannten Prioritäten der nachhaltigen Entwicklung gehörten die Armutsbekämpfung und der Zugang zu Grundbildung und Gesundheitsversorgung. Viele Nicht-Anhang-I-Parteien bemühen sich, ihre Umweltgesetzgebung zu ändern und zu aktualisieren, um globalen Belangen wie dem Klimawandel Rechnung zu tragen. ⓘ
Einige Vertragsparteien, z. B. Südafrika und Iran, äußerten sich besorgt darüber, wie sich die Bemühungen der Anlage-I-Parteien um eine Emissionsreduzierung auf ihre Wirtschaft auswirken könnten. Die Volkswirtschaften dieser Länder sind in hohem Maße von den Einkünften aus der Produktion, der Verarbeitung und dem Export fossiler Brennstoffe abhängig. ⓘ
Emissionen ⓘ
Die Treibhausgasemissionen ohne Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LUCF), die von 122 Nicht-Anhang-I-Parteien für das Jahr 1994 oder das nächstgelegene Jahr gemeldet wurden, beliefen sich auf insgesamt 11,7 Milliarden Tonnen (Milliarde = 1.000.000.000) CO2-eq. Den größten Anteil an den Emissionen hatte CO2 (63%), gefolgt von Methan (26%) und Distickstoffoxid (N2O) (11%). ⓘ
Bei 70 Vertragsparteien war der Energiesektor die größte Emissionsquelle, während bei 45 Vertragsparteien die Landwirtschaft den größten Anteil hatte. Die Pro-Kopf-Emissionen (in Tonnen CO2-eq, ohne LUCF) betrugen für die 122 Nicht-Anhang-I-Vertragsparteien durchschnittlich 2,8 Tonnen.
- Die Gesamtemissionen der Region Afrika beliefen sich auf 1,6 Milliarden Tonnen, wobei die Pro-Kopf-Emissionen bei 2,4 Tonnen lagen.
- Die Gesamtemissionen der Region Asien und Pazifik beliefen sich auf 7,9 Mrd. Tonnen, mit Pro-Kopf-Emissionen von 2,6 Tonnen.
- Die Gesamtemissionen der Region Lateinamerika und Karibik beliefen sich auf 2 Milliarden Tonnen, mit Pro-Kopf-Emissionen von 4,6 Tonnen.
- Die Region "Sonstige" umfasst Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Malta, Moldawien und Nordmazedonien. Ihre Gesamtemissionen beliefen sich auf 0,1 Milliarden Tonnen, mit Pro-Kopf-Emissionen von 5,1 Tonnen. ⓘ
Die Vertragsparteien berichteten über ein hohes Maß an Unsicherheit bei den LUCF-Emissionen, aber insgesamt schien es nur einen geringen Unterschied von 1,7 % zwischen Emissionen mit und ohne LUCF zu geben. Mit LUCF betrugen die Emissionen 11,9 Milliarden Tonnen, ohne LUCF beliefen sich die Gesamtemissionen auf 11,7 Milliarden Tonnen. ⓘ
Trends ⓘ
In mehreren großen Entwicklungsländern und schnell wachsenden Volkswirtschaften (China, Indien, Thailand, Indonesien, Ägypten und Iran) haben die Treibhausgasemissionen rasch zugenommen (PBL, 2009). So sind beispielsweise die Emissionen in China im Zeitraum 1990-2005 stark angestiegen, oft um mehr als 10 % pro Jahr. Die Pro-Kopf-Emissionen in Nicht-Annex-I-Ländern sind größtenteils immer noch viel niedriger als in Industrieländern. Die Nicht-Anhang-I-Länder haben keine quantitativen Emissionsreduktionsverpflichtungen, aber sie haben sich zu Minderungsmaßnahmen verpflichtet. China beispielsweise hat ein nationales politisches Programm zur Verringerung des Emissionswachstums aufgelegt, das auch die Schließung alter, weniger effizienter Kohlekraftwerke vorsieht. ⓘ
Kostenschätzungen
Barker et al. (2007, S. 79) haben die Literatur zu Kostenschätzungen für das Kyoto-Protokoll ausgewertet. Aufgrund der Nichtbeteiligung der USA am Kyoto-Abkommen lagen die Kostenschätzungen weit unter denen des vorherigen dritten IPCC-Bewertungsberichts. Ohne die Beteiligung der USA und bei voller Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls wurden die Kosten auf weniger als 0,05 % des BIP nach Anhang B geschätzt. Dies steht im Vergleich zu früheren Schätzungen von 0,1-1,1 %. Ohne Anwendung der flexiblen Mechanismen wurden die Kosten ohne die Beteiligung der USA auf weniger als 0,1 % geschätzt. Dies steht im Vergleich zu früheren Schätzungen von 0,2-2%. Diese Kostenschätzungen stützen sich auf zahlreiche Belege und eine hohe Übereinstimmung in der Literatur. ⓘ
Ansichten über das Protokoll
Gupta et al. (2007) bewerteten die Literatur zur Klimapolitik. Sie stellten fest, dass in keiner der maßgeblichen Bewertungen des UNFCCC oder seines Protokolls behauptet wird, dass diese Vereinbarungen das Klimaproblem gelöst haben oder lösen werden. In diesen Bewertungen wurde davon ausgegangen, dass das UNFCCC oder sein Protokoll nicht geändert werden. Das Rahmenübereinkommen und sein Protokoll enthalten Bestimmungen für künftige politische Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. ⓘ
Gupta et al. (2007) beschrieben die Verpflichtungen der ersten Runde des Kyoto-Protokolls als "bescheiden" und stellten fest, dass sie die Wirksamkeit des Abkommens einschränkten. Es wurde vorgeschlagen, dass nachfolgende Kyoto-Verpflichtungen durch Maßnahmen, die auf eine stärkere Senkung der Emissionen abzielen, sowie durch Maßnahmen, die auf einen größeren Anteil der weltweiten Emissionen angewendet werden, wirksamer gestaltet werden könnten. Im Jahr 2008 entfiel auf die Länder mit einer Kyoto-Obergrenze weniger als ein Drittel der jährlichen weltweiten Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Kraftstoffen. ⓘ
Die Weltbank (2010) kommentierte, dass das Kyoto-Protokoll nur eine geringe Wirkung auf die Eindämmung des weltweiten Emissionswachstums hatte. Das Abkommen wurde 1997 ausgehandelt, doch im Jahr 2006 waren die energiebedingten Kohlendioxidemissionen um 24 % gestiegen. Die Weltbank (2010) stellte außerdem fest, dass das Abkommen den Entwicklungsländern nur begrenzte finanzielle Unterstützung bei der Verringerung ihrer Emissionen und der Anpassung an den Klimawandel gewährt habe. ⓘ
Ein Teil der Kritik am Protokoll stützt sich auf die Idee der Klimagerechtigkeit (Liverman, 2008, S. 14).
Dabei ging es vor allem um das Gleichgewicht zwischen den geringen Emissionen und der hohen Anfälligkeit der Entwicklungsländer für den Klimawandel im Vergleich zu den hohen Emissionen in den Industrieländern. Ein weiterer Kritikpunkt am Kyoto-Protokoll und anderen internationalen Konventionen ist das Recht der indigenen Völker auf Beteiligung. Hier wird aus der Erklärung des Ersten Internationalen Forums indigener Völker zum Klimawandel zitiert: "Trotz der Anerkennung unserer Rolle bei der Verhinderung der globalen Erwärmung wird uns, wenn es an der Zeit ist, internationale Übereinkommen wie das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu unterzeichnen, wieder einmal das Recht verweigert, an nationalen und internationalen Diskussionen teilzunehmen, die unsere Völker und Territorien direkt betreffen." Weiter heißt es in der Erklärung:
Wir prangern die Tatsache an, dass weder die [Vereinten Nationen] noch das Kyoto-Protokoll die Existenz oder die Beiträge der indigenen Völker anerkennen. Darüber hinaus wurden bei den Debatten im Rahmen dieser Instrumente weder die Anregungen und Vorschläge der indigenen Völker berücksichtigt, noch wurden geeignete Mechanismen geschaffen, um unsere Beteiligung an allen Debatten zu gewährleisten, die die indigenen Völker direkt betreffen.
Einige Umweltschützer haben das Kyoto-Protokoll unterstützt, weil es "das einzige Spiel in der Stadt" ist, und möglicherweise, weil sie erwarten, dass zukünftige Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung strengere Emissionsreduzierungen verlangen könnten (Aldy et al., 2003, S. 9). Im Jahr 2001 erklärten siebzehn nationale Wissenschaftsakademien, dass die Ratifizierung des Protokolls einen "kleinen, aber wesentlichen ersten Schritt zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre" darstellt. Einige Umweltschützer und Wissenschaftler haben die bestehenden Verpflichtungen als zu schwach kritisiert (Grubb, 2000, S. 5). ⓘ
Die Vereinigten Staaten (unter dem ehemaligen Präsidenten George W. Bush) und Australien (zunächst unter dem ehemaligen Premierminister John Howard) haben das Kyoto-Abkommen nicht ratifiziert. Laut Stern (2006) begründeten sie ihre Entscheidung mit dem Fehlen quantitativer Emissionsverpflichtungen für Schwellenländer (siehe auch den Abschnitt ab 2000). Inzwischen hat Australien unter dem ehemaligen Premierminister Kevin Rudd das Abkommen ratifiziert, das im März 2008 in Kraft trat. ⓘ
Ansichten zu den Flexibilitätsmechanismen
Ein weiterer Bereich, der kommentiert wurde, ist die Rolle der Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls - Emissionshandel, Joint Implementation und Clean Development Mechanism (CDM). Zu den Flexibilitätsmechanismen gab es sowohl positive als auch negative Kommentare. ⓘ
Wie bereits erwähnt, haben eine Reihe von Anlage-I-Parteien im Rahmen ihrer Bemühungen zur Erfüllung ihrer Kyoto-Verpflichtungen Emissionshandelssysteme (ETS) eingeführt. Allgemeine Kommentare zum Emissionshandel sind in den Kapiteln Emissionshandel und Handel mit Kohlenstoffemissionen enthalten. Einzelne Artikel zu den Emissionshandelssystemen enthalten Kommentare zu diesen Systemen (siehe § Internationaler Emissionshandel für eine Liste der Emissionshandelssysteme). ⓘ
Eines der Argumente, die für die Flexibilitätsmechanismen angeführt werden, ist, dass sie die Kosten verringern können, die den Vertragsparteien der Anlage I bei der Erfüllung ihrer Kyoto-Verpflichtungen entstehen. Zu den Kritikpunkten an der Flexibilität gehören zum Beispiel die Unwirksamkeit des Emissionshandels bei der Förderung von Investitionen in nicht-fossile Energiequellen und die negativen Auswirkungen von CDM-Projekten auf lokale Gemeinschaften in Entwicklungsländern. ⓘ
Philosophie
Das Kyoto-Protokoll zielt darauf ab, Umweltschadstoffe zu reduzieren und gleichzeitig die Freiheiten einiger Bürger zu verändern. ⓘ
Wie von Milton Friedman erörtert, kann man durch den Kapitalismus sowohl wirtschaftliche als auch politische Freiheit erlangen; dennoch ist nie garantiert, dass die Menschen an der Spitze der "Nahrungskette" dieser kapitalistischen Welt gleich viel Reichtum haben werden. All diese Veränderungen ergeben sich aus dem, was die Führer der Bürger zur Verbesserung des eigenen Lebensstils durchsetzen wollen. Im Falle des Kyoto-Protokolls geht es darum, Vorschriften zu erlassen, die den Ausstoß von Schadstoffen in die Umwelt verringern sollen. Darüber hinaus wird versucht, die Freiheiten sowohl der privaten als auch der öffentlichen Bürger zu beeinträchtigen. Auf der einen Seite werden den Unternehmen größere Auflagen gemacht, die ihre Gewinne schmälern, da sie diese Auflagen mit oft teureren Produktionsalternativen erfüllen müssen. Auf der anderen Seite sollen die Emissionen reduziert werden, die die rasche Umweltveränderung, den Klimawandel, verursachen. ⓘ
Die Bedingungen des Kyoto-Protokolls bestehen aus verbindlichen Zielvorgaben für die Treibhausgasemissionen der führenden Volkswirtschaften der Welt. In der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen heißt es: "Diese Ziele liegen zwischen -8 Prozent und +10 Prozent des individuellen Emissionsniveaus der Länder von 1990 mit dem Ziel, ihre Gesamtemissionen solcher Gase im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken." ⓘ
China, Indien, Indonesien und Brasilien waren nicht verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Die übrigen Unterzeichnerstaaten wurden nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Rahmen oder spezifische Maßnahmen umzusetzen, sondern ein Emissionsreduktionsziel zu erreichen, für das sie einen Sekundärmarkt für multilateral ausgetauschte Emissionsgutschriften nutzen können. Das Emissionshandelssystem (ETS) ermöglichte es den Ländern, umweltverschmutzende Industrien anzusiedeln und von anderen Ländern das Eigentum an ihren Umweltvorteilen und positiven Verhaltensmustern zu kaufen. ⓘ
Die Ziele des Kyoto-Protokolls werden jedoch von Leugnern des Klimawandels in Frage gestellt, die die eindeutigen wissenschaftlichen Beweise für den Einfluss des Menschen auf den Klimawandel anzweifeln. Ein prominenter Wissenschaftler ist der Meinung, dass diese Klimawandelleugner "wohl" gegen Rousseaus Begriff des Gesellschaftsvertrags verstoßen, der eine implizite Vereinbarung zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft darstellt, ihre Bemühungen im Namen des allgemeinen gesellschaftlichen Nutzens zu koordinieren. Die Leugner des Klimawandels behindern die Bemühungen, als kollektive globale Gesellschaft Vereinbarungen zum Klimawandel zu treffen. ⓘ
1996: Die „Genfer Deklaration“ auf der COP-2
Das in den zwei Jahren nach dem Beschluss des Berliner Mandats von der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe in seinen Grundzügen ausgearbeitete Protokoll stand auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz, der COP-3, im Dezember 1997 in Kyoto zur endgültigen Verhandlung an. Die Konferenz war riesig: Von den 158 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention und 6 Beobachterstaaten waren fast 2.300 Delegierte entsendet worden, Nichtregierungs- und sonstige internationale Organisationen hatten 3.900 Beobachter geschickt, und über 3.700 Medienvertreter waren anwesend. Die Gesamtzahl der anwesenden Personen belief sich damit auf beinahe 10.000. Vom 1. bis zum 10. Dezember, so der Zeitplan, hatten die Delegierten Gelegenheit, die zahlreichen ungeklärten Fragen der künftigen Klimapolitik aufzulösen. ⓘ
Die Konferenz war dreigeteilt. Einen Tag vor dem Beginn der COP wurde die noch nicht formell beendete achte Sitzung der AGBM vom Oktober 1997 fortgesetzt und am selben Tag weitgehend ergebnislos beendet. Während der ersten Woche der eigentlichen Kyoto-Verhandlungen sollten die Delegierten dann so viele offen gebliebene Punkte wie möglich klären, und der Rest wurde dem dreitägigen Zusammenkommen der zuständigen nationalen Fachminister zum Schluss der Verhandlungsrunde überlassen. ⓘ
Die ursprünglich auf zehn Tage angesetzte Verhandlungsrunde entwickelte sich zu einer der dynamischsten und unüberschaubarsten internationalen Umweltkonferenzen, die es je gegeben hat. Neben den beinahe nebensächlichen Diskussionen die Klimarahmenkonvention betreffend, die eigentliche COP-3, wurde ein „Gesamtkomitee“ gegründet (Committee of the Whole, COW), welches die Klimaschutz-Protokollverhandlungen durchführte. Den Vorsitz hatte – wie schon bei den Sitzungen des AGBM – Raúl Estrada Oyuela. Das COW gründete wiederum mehrere untergeordnete Verhandlungsrunden über institutionelle Fragen oder die Rolle und Belange der Entwicklungsländer, und dazu zahlreiche informelle Gruppen, die zu Themen wie Kohlenstoffsenken oder Emissionshandel diskutierten. ⓘ
Die Verhandlungen zogen sich weit über den geplanten Zeitrahmen hinaus. Erst 20 Stunden nach ihrem anvisierten Abschluss wurde die Konferenz tatsächlich für beendet erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die wichtigsten Delegierten 30 Stunden ohne Schlaf und mit nur kurzen Pausen verhandelt, nachdem sie schon in den Tagen und Nächten zuvor kaum zum Ausruhen gekommen waren. Letztlich wurde ein Konsens in den wichtigsten Fragen erzielt, der vor allem genau bezifferte Reduktionsziele für alle Industrieländer beinhaltete. Viele andere kritische Punkte konnten jedoch nicht geklärt werden, sondern wurden auf nachträglich stattzufindende Treffen verschoben. ⓘ
Im Vorfeld der zweiten Konferenz der Vertragsstaaten im Juli 1996 in Genf hatte die eingerichtete Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat unter dem Vorsitz des Argentiniers Raúl Estrada Oyuela bereits drei vorbereitende Sitzungen abgehalten. In Genf selbst fand zeitgleich mit der COP-2 die vierte Sitzung statt. Die anwesenden Minister und andere Verhandlungsführer einigten sich nach einem komplizierten Abstimmungsprozess auf die „Genfer ministerielle Deklaration“ (Geneva Ministerial Declaration). Darin wurden die Schlussfolgerungen aus dem 1995 fertiggestellten Zweiten IPCC-Sachstandsbericht zur wissenschaftlichen Grundlage für den weiteren Prozess der internationalen Klimaschutzpolitik gemacht sowie die anstehende Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen bekräftigt. Auf der Berliner Konferenz noch offen zutage getretene Widerstände seitens der USA, Kanadas, Australiens und besonders der OPEC-Staaten gegen ausdrückliche Reduktionsziele konnten damit überwunden werden. ⓘ
Das offizielle Treffen aller Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls ist die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties, COP) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Sie findet jedes Jahr statt und dient als offizielle Sitzung des UNFCCC. Die Vertragsparteien des Übereinkommens können an den protokollbezogenen Sitzungen entweder als Vertragsparteien des Protokolls oder als Beobachter teilnehmen. ⓘ
Die erste Konferenz fand 1995 in Berlin statt. Das erste Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP) wurde 2005 in Verbindung mit der COP 11 abgehalten. Die Konferenz 2013 wurde in Warschau abgehalten. Spätere COPs wurden 2014 in Lima, Peru, und 2015 in Paris, Frankreich, abgehalten. Ziel der COP 21 im Jahr 2015 war es, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius zu halten. COP 22 war für Marrakesch, Marokko, und COP 23 für Bonn, Deutschland, geplant. ⓘ
Änderung und Nachfolger
In der unverbindlichen "Washingtoner Erklärung" vom 16. Februar 2007 einigten sich die Regierungschefs aus Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Russland, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika im Grundsatz auf die Grundzüge eines Nachfolgeprotokolls zum Kyoto-Protokoll. Sie sahen ein globales Cap-and-Trade-System vor, das sowohl für die Industrieländer als auch für die Entwicklungsländer gelten sollte, und hofften ursprünglich, dass es bis 2009 in Kraft treten würde. ⓘ
Die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen im Dezember 2009 war eine der jährlichen UN-Tagungen, die auf den Erdgipfel in Rio 1992 folgten. Im Jahr 1997 führten die Gespräche zum Kyoto-Protokoll, und die Konferenz in Kopenhagen wurde als Gelegenheit angesehen, sich auf einen Nachfolger von Kyoto zu einigen, der sinnvolle Kohlenstoffreduzierungen mit sich bringen würde. ⓘ
Die Vereinbarungen von Cancún 2010 beinhalten freiwillige Zusagen von 76 Industrie- und Entwicklungsländern zur Kontrolle ihrer Treibhausgasemissionen. Im Jahr 2010 waren diese 76 Länder zusammen für 85 % der jährlichen weltweiten Emissionen verantwortlich. ⓘ
Im Mai 2012 hatten die USA, Japan, Russland und Kanada erklärt, dass sie sich nicht an einem zweiten Kyoto-Verpflichtungszeitraum beteiligen würden. Im November 2012 bestätigte Australien, dass es sich an einem zweiten Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Kyoto-Protokolls beteiligen würde, während Neuseeland bestätigte, dass es dies nicht tun würde. ⓘ
Der neuseeländische Klimaminister Tim Groser erklärte, das 15 Jahre alte Kyoto-Protokoll sei veraltet und Neuseeland sei bei der Suche nach einem Ersatz, der die Entwicklungsländer einbezieht, "der Zeit voraus". Gemeinnützige Umweltorganisationen wie der World Wildlife Fund kritisierten die Entscheidung Neuseelands, auszusteigen. ⓘ
Am 8. Dezember 2012, am Ende der UN-Klimakonferenz 2012, wurde eine Einigung erzielt, das Protokoll bis 2020 zu verlängern und einen Termin für die Entwicklung eines Nachfolgedokuments bis 2015 festzulegen, das ab 2020 umgesetzt werden soll (weitere Informationen siehe Titel). Das Ergebnis der Doha-Gespräche stieß auf ein gemischtes Echo, wobei die kleinen Inselstaaten das Gesamtpaket kritisierten. Der zweite Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls gilt für etwa 11 % der jährlichen weltweiten Treibhausgasemissionen. Zu den weiteren Ergebnissen der Konferenz gehört ein Zeitplan für ein globales Abkommen, das bis 2015 angenommen werden soll und alle Länder einschließt. Auf dem Treffen der UNFCCC-Vertragsparteien in Doha am 8. Dezember 2012 hat der Chefunterhändler der Europäischen Union für Klimafragen, Artur Runge-Metzger, zugesagt, den für die 27 europäischen Mitgliedstaaten verbindlichen Vertrag bis zum Jahr 2020 zu verlängern, bis ein internes Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist. ⓘ
Ban Ki Moon, Generalsekretär der Vereinten Nationen, rief die Staats- und Regierungschefs auf der 69. Tagung der UN-Generalversammlung am 23. September 2014 in New York dazu auf, eine Einigung zur Eindämmung der globalen Erwärmung zu erzielen. Der nächste Klimagipfel fand 2015 in Paris statt, aus dem das Pariser Abkommen, der Nachfolger des Kyoto-Protokolls, hervorging. ⓘ
Im Jahr 2010 erklärte Japan, man stünde nicht für eine zweite Verpflichtungsperiode zur Verfügung. Kanada ging noch einen Schritt weiter und gab am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Steigerung der kanadischen Treibhausgasemission in den Jahren zuvor, die hohe Strafzahlungen nach sich gezogen hätten. ⓘ
Deutsche Medien bezeichneten das Ergebnis als einen „Mini-Kompromiss“. ⓘ
Die Doha-Änderungen und damit die zweite Verpflichtungsperiode treten in Kraft 90 Tage nachdem sie von 144 Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls akzeptiert worden sind. Genau 90 Tage vor Ende der zweiten Verpflichtungsperiode wurde mit der Akzeptierung durch Nigeria das Quorum erreicht. Dass die zweite Verpflichtungsperiode für wenige Stunden in Kraft tritt, gilt als von symbolischem Wert.[veraltet] ⓘ
1997: Letzte Treffen der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat
In den Monaten vor der dritten Klimakonferenz in Kyoto waren in den Sitzungen der oben genannten Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat verschiedene Bestandteile und Entwürfe eines künftigen Klimaschutzprotokolls diskutiert worden. Im März 1997 auf der AGBM-6 beispielsweise hatte die EU einen Vorstoß gewagt und eine Reduktion der drei Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Lachgas in den Industrieländern um 15 % bis 2010 vorgeschlagen. Innerhalb der einflussreichen Gruppe industrialisierter Nichtmitgliedstaaten der EU, JUSSCANNZ genannt (bestehend aus Japan, den USA, Schweiz, Kanada, Australien, Norwegen und Neuseeland), waren besonders die USA an möglichst großer Flexibilität innerhalb des künftigen Klimaregimes interessiert. Sie führten unter anderem den Vorschlag von Emissionsbudgets in die Debatte ein, nach dem in einem Jahr nicht genutzte, aber zugestandene Emissionen auf ein späteres Jahr angerechnet werden könnten, wenn eine festgeschriebene Reduktion noch nicht erreicht wurde. ⓘ
Die JUSSCANNZ-Gruppe zögerte mit der Präsentation konkreter Reduktionsziele und wurde von der EU mit einem weiteren Vorschlag zunehmend unter Druck gesetzt. Bis 2005, so der Beschluss der EU-Umweltminister von Juni 1997, würde die EU gemeinsam mit anderen Industriestaaten einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 7,5 % zustimmen. Die erneute Initiative der EU-Staaten wurde auf der siebten AGBM-Sitzung im August vorgetragen. Um ihre Sichtweise im Entwurf eines Vertragstextes berücksichtigt zu sehen, mussten die JUSSCANNZ-Mitglieder nun ebenfalls konkrete Vorschläge machen. Die letzte Möglichkeit dazu war die achte Sitzung der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat im Oktober 1997, die gleichzeitig das letzte offizielle AGBM-Treffen vor der Klimakonferenz im Dezember in Kyoto war. Dort präsentierte Japan den Vorschlag von maximal 5 % Reduktion im Zeitraum 2008–2012 gegenüber 1990, mit der Möglichkeit von nach unten abweichenden Ausnahmen. Die Entwicklungsländer übertrafen demgegenüber noch das Angebot der EU, indem sie 35 % Reduktion bis 2020 und dazu auf Verlangen der OPEC die Einrichtung eines Kompensationsfonds forderten. ⓘ
Doch entscheidend waren die USA und der per Fernseher nach Bonn übertragene Vorschlag von Präsident Bill Clinton. Er sah für den Zeitraum 2008–2012 keine Verringerung, sondern lediglich eine Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1990 und eine später denkbare, nicht quantifizierte Reduktion vor. Clinton forderte auch die Einrichtung der „flexiblen Instrumente“ des Emissionshandels und der Gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation) (siehe unten). Zwar waren weniger bedeutende Punkte wie Ort und Ausstattung des Sekretariats, der untergeordneten Gremien (subsidiary bodies) oder Streitschlichtung geklärt worden, doch im zentralen Anliegen der Verhandlungen herrschte weiterhin Uneinigkeit. Damit war es an der abschließenden Konferenz des Verhandlungszyklus in Kyoto, ein Ergebnis zu bringen. ⓘ
Letzte Beschlüsse in Marrakesch 2001
Auf der COP-7 im marokkanischen Marrakesch, die vom 29. Oktober bis zum 10. November 2001 dauerte, gelang es schließlich, vier Jahre nach Verabschiedung des Kyoto-Protokolls auch die letzten offen gebliebenen Fragen zu klären. Die Bedeutung des Treffens zeigt sich an der mit 4.400 vergleichsweise hohen Zahl von Teilnehmern, darunter Vertreter von 172 Regierungen, 234 zwischen- und nichtstaatliche Organisationen sowie 166 Mediendiensten. ⓘ
Durch die großzügige Anrechnung von CO2-Senken wurden in der Folge faktisch die Reduktionsverpflichtungen von Japan, Russland und Kanada verringert. Mit den in Marrakesch vereinbarten Bestimmungen war klar, dass besonders mit Russland ein schwungvoller Handel mit viel „heißer Luft“ zu erwarten war. Weil Russland zur Zeit der Nachverhandlungen zum Kyoto-Protokoll fast 40 % weniger Treibhausgase emittierte als noch 1990 und sich im Protokoll auf keine Emissionsreduktion, sondern nur auf eine Stabilisierung auf dem Niveau von 1990 eingelassen hatte, wurde es nun mit einer mehr als großzügigen Vergabe von Emissionszertifikaten belohnt. „Heiße Luft“ wird dabei deshalb gehandelt, weil den Zertifikaten keine reale Einsparung gegenübersteht, sondern die Reduktion, die zur Vergabe der Zertifikate führte, schon mehr als ein Jahrzehnt zurücklag. Trotz diesem starken Anreiz für Russland blieb unklar, ob es das Protokoll überhaupt ratifizieren wollte und ob das nun fertig einjustierte Kyoto-System überhaupt Bestand haben oder nicht doch vielmehr noch vor seinem Inkrafttreten kollabieren würde. ⓘ
Inkrafttreten
Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. Die Zahl von wenigstens 55 teilnehmenden Staaten wurde mit Islands Ratifikation am 23. Mai 2002 erreicht. Nach dem Ausstieg der USA aus dem Protokoll 2001 musste die Weltgemeinschaft auf den am 5. November 2004 erfolgenden Beitritt Russlands warten (siehe unten). Mit der Ratifizierung von Russland unter Präsident Wladimir Putin, auf das ein Anteil von etwa 18 % der CO2-Emissionen von 1990 entfällt, wurde auch die zweite Bedingung erfüllt. ⓘ
Am 16. Februar 2005, 90 Tage nach der Ratifizierung durch das russische Parlament, trat das Kyoto-Protokoll dann in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hatten es 128 Staaten ratifiziert. Heute sind 192 Staaten voll gültige Parteien des Protokolls, sind ihm also entweder beigetreten, haben es ratifiziert oder ihm anderweitig formell zugestimmt. ⓘ
Flexible Mechanismen
In seiner 2002 endgültig festgelegten Fassung sieht das Kyoto-Protokoll mehrere „flexible Mechanismen“ vor, mit dem die Unterzeichnerstaaten ihre Ziele erreichen können. Diese Mechanismen können freiwillig angewendet werden und sollen es erleichtern, die vorgesehenen Reduktionen zu erreichen. Sie sind ausnahmslos ökonomisch zentrierte Mechanismen, was den Klimaschutz nach Meinung einiger Beobachter unnötig beschränkt. Darin fehlen ergänzende Ansätze zu den unten genannten Instrumenten, etwa ein Technologietransfer-Protokoll zwischen Industrie- und Entwicklungsländern oder weitergehende Maßnahmen des internationalen Waldschutzes wie im Rahmen des United Nations Forum on Forests angedacht. ⓘ
Lastenteilung (Burden Sharing)
Zusätzlich ist es möglich, dass eine Gruppe von Vertragsstaaten ihre Reduktionsziele auch gemeinsam erfüllen kann. Dieses sogenannte burden sharing ist speziell für die Europäische Union in das Protokoll aufgenommen worden. Diese hat sich als Staatenverbund insgesamt zu einer Reduktion um 8 % verpflichtet. Intern gelten dabei deutlich unterschiedliche Ziele. So müssen Luxemburg, Dänemark und Deutschland mit 28 % sowie je 21 % die umfangreichsten Einsparungen erreichen. Die stärksten zulässigen Steigerungen wurden Spanien, Griechenland und Portugal mit 15 %, 25 % bzw. 27 % zugestanden. ⓘ
Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen
Die, nach der Nicht-Ratifizierung durch die USA und dem Ausscheiden Kanadas, verbliebenen 36 Anhang-B-Staaten mit quantitativen Zielen in der ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) hielten diese vollständig ein. In neun Staaten (Dänemark, Island, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Spanien und der Schweiz) wurden zwar mehr Treibhausgase ausgestoßen als angestrebt, jedoch durch flexible Mechanismen ausgeglichen. Die Durchführung von Projekten in Drittländern im Rahmen flexibler Mechanismen trug mit etwa 450 Mio. t CO2e jährlich zu den bilanzierten Emissionsminderungen bei, davon stammten etwa 300 Mio. t aus Clean Development Mechanism-Projekten und weitere 150 Mio. t aus Joint Implementation-Projekten. ⓘ
Insgesamt reduzierten die Staaten ihre Emissionen sogar um 2,4 Mrd. t CO2e pro Jahr mehr als geplant. Dass die angestrebten Emissionsminderungen erreicht wurden, ist jedoch nicht nur auf Klimaschutzpolitik, sondern wahrscheinlich auch zum großen Teil auf überschüssige Emissionsrechte zurückzuführen, die aus dem Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften, dem gebremsten Wirtschaftswachstum infolge der Finanzkrise ab 2007 und aus der Anrechnung von Landnutzungsänderungen stammen. Auch Carbon Leakage – die Verlagerung von emissionsintensiver Produktion in Drittstaaten – könnte eine, wenn auch geringe, Rolle gespielt haben. ⓘ
Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften
Trotz der geringen Reduktionsziele wurden diese von vielen Staaten nicht immer konsequent verfolgt. Zwar kam es zwischen 1990 und 2004 noch zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes aller reduktionsverpflichteten Länder aus Anhang B um 15,3 %, doch dabei stieg der Ausstoß zwischen 2000 und 2004 schon wieder um 2,9 % an. Die Ursache für dieses Muster liegt darin, dass der Großteil der rechnerisch erreichten Reduktion auf den Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften nach 1990 zurückzuführen ist, die sich in den vergangenen Jahren deutlich erholt haben. Die sogenannten Volkswirtschaften oder Länder im Übergang zur Marktwirtschaft reduzierten ihre Emissionen zwischen 1990 und 2000 um 39,3 %, wonach sich der Trend umkehrte: Von 2000 bis 2004 stieg der Ausstoß dort um 4,1 %. Die übrigen Anhang-B-Länder kommen auf einen Anstieg ihres Ausstoßes um 8,8 % von 1990 bis 2000 und einen weiteren Anstieg um 2 % von 2000 bis 2004. Dies bedeutete zwar einen gebremsten Anstieg während der letzten Jahre, war jedoch immer noch weit von den eingegangenen Reduktionszielen entfernt. ⓘ
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
In Deutschland kam es von 1990 bis 2004 zu Verringerungen der CO2-Emissionen um 17,2 %. Grob die Hälfte hiervon ist auf den Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie nach der Wiedervereinigung zurückzuführen, während der andere Teil auf Einspar- und Modernisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik entfällt. Mit der Ausnahme von Großbritannien kam es in den meisten anderen Staaten zwischen 1990 und 2005 zu teilweise drastischen Erhöhungen der Ausstoßmengen. Dennoch konnte die EU ihre Emissionen in der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls erheblich senken. Mit Ende des Jahres 2012 wurden etwa 18 % weniger Treibhausgase als noch 1990 ausgestoßen. Damit wurde das 8 %-Ziel, zu dem sich die EU verpflichtet hatte, deutlich übertroffen. ⓘ
Emissionsminderungen aus der ersten Verpflichtungsperiode
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, inwieweit die ursprünglich 38 Annex-B-Länder des Protokolls ihre Minderungsziele der ersten Verpflichtungsperiode 2008–12 eingehalten haben, die Nutzung flexibler Mechanismen ist darin nicht berücksichtigt. ⓘ
Staat | Emissionen im Basisjahr1) [Mio. t CO2e] |
Verpflichtete Emissionsänderung 2008–122) [%] |
Tatsächliche Emissionen 2008–122) [Mio. t CO2e / Jahr] |
Tatsächliche Emissionsänderung 2008–122) [%] |
Abweichung von der Verpflichtung3) [%] ⓘ |
---|---|---|---|---|---|
Australien | 547,700 | 8 % | 565,356 | 3,2 % | 4,8 % |
Belgien | 145,729 | −8 % | 125,478 | −13,9 % | 6,4 % |
Bulgarien5) | 132,619 | −8 % | 61,859 | −53,4 % | 45,4 % |
Dänemark | 68,978 | −21 % | 57,868 | −17,3 % | −3,7 % |
Deutschland | 1.232,430 | −21 % | 933,369 | −24,3 % | 3,3 % |
Estland5) | 42,622 | −8 % | 19,540 | −54,2 % | 46,2 % |
Finnland | 71,004 | 0 % | 67,084 | −5,5 % | 5,5 % |
Frankreich | 563,925 | 0 % | 504,545 | −10,5 % | 10,5 % |
Griechenland | 106,987 | 25 % | 119,290 | 11,5 % | 13,5 % |
Irland | 55,608 | 13 % | 58,444 | 5,1 % | 7,9 % |
Island | 3,368 | 10 % | 3,711 | 10,2 % | −0,2 % |
Italien | 516,851 | −6 % | 480,872 | −7,0 % | 0,5 % |
Japan | 1.261,331 | −6 % | 1.229,872 | −2,5 % | −3,5 % |
Kanada4) | 593,998 | −6 % | 703,907 | 18,5 % | −24,5 % |
Kroatien5) | 31,322 | −5 % | 27,946 | −10,8 % | 5,8 % |
Lettland5) | 25,909 | −8 % | 10,044 | −61,2 % | 53,2 % |
Liechtenstein | 0,229 | −8 % | 0,239 | 4,1 % | −12,1 % |
Litauen5) | 49,414 | −8 % | 20,814 | −57,9 % | 49,9 % |
Luxemburg | 13,167 | −28 % | 11,949 | −9,3 % | −18,7 % |
Monaco | 0,108 | −8 % | 0,094 | −12,5 % | 4,5 % |
Neuseeland | 61,913 | 0 % | 60,249 | −2,7 % | 2,7 % |
Niederlande | 213,034 | −6 % | 199,837 | −6,2 % | 0,2 % |
Norwegen | 49,619 | 1 % | 51,898 | 4,6 % | −3,6 % |
Österreich | 79,050 | −13 % | 81,574 | 3,2 % | −16,2 % |
Polen5) | 563,443 | −6 % | 396,038 | −29,7 % | 23,7 % |
Portugal | 60,148 | 27 % | 63,468 | 5,5 % | 21,5 % |
Rumänien5) | 278,225 | −8 % | 119,542 | −57,0 % | 49,0 % |
Russland5) | 3.323,419 | 0 % | 2.116,509 | −36,3 % | 36,3 % |
Schweden | 72,152 | 4 % | 58,988 | −18,2 % | 22,2 % |
Schweiz | 52,791 | −8 % | 50,725 | −3,9 % | −4,1 % |
Slowakei5) | 72,051 | −8 % | 45,259 | −37,2 % | 29,2 % |
Slowenien5) | 20,354 | −8 % | 18,388 | −9,7 % | 1,7 % |
Spanien | 289,773 | 15 % | 347,840 | 20,5 % | −5,5 % |
Tschechien5) | 194,248 | −8 % | 134,713 | −30,6 % | 22,6 % |
Ukraine5) | 920,837 | 0 % | 395,317 | −57,1 % | 57,1 % |
Ungarn5) | 115,397 | −6 % | 65,000 | −43,7 % | 37,7 % |
USA4) | 6.169,592 | −7 % | 6.758,528 | 9,5 % | −16,5 % |
Vereinigtes Königreich | 779,904 | −13 % | 600,605 | −23,0 % | 10,5 % |
Gesamt (ohne Kanada, USA) | 12.016,659 | −4,0 % | 9.104,223 | −24,2 % | 20,2 % |
Gesamt | 18.780,250 | −5,1 % | 16.566,658 | −11,8 % | 6,7 % |
Das UN-Klimaregime nach Ende der ersten Verpflichtungsperiode
Übereinkommen von Paris
Für die Zeit nach 2020 einigten sich die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf ein neues Abkommen, das das Kyoto-Protokoll ersetzen soll: das Übereinkommen von Paris. In dem Übereinkommen ist unter anderem das konkrete Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C – möglichst unter 1,5 °C – zu begrenzen. Hierfür reicht ein großer Teil der Staaten Pläne ein, sogenannte Nationally Determined Contributions, kurz NDCs, die zugesagte nationale Klimaschutzmaßnahmen auflisten. Diese NDCs sollen in regelmäßigen Abständen neu eingereicht werden; die Hoffnung der Staatengemeinschaft ist, dass sie von Mal zu Mal ambitionierter ausfallen werden. Mit den bis 2020 eingereichten NDCs – selbst wenn diese vollständig umgesetzt werden – ist das Zwei-Grad-Ziel nicht einzuhalten. ⓘ