Österreich-Ungarn

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Österreichisch-ungarische Monarchie
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Deutsch)
Osztrák-Magyar Monarchia (Ungarisch)
1867–1918
Mittleres Wappen (1867–1915) (siehe auch Flaggen von Österreich-Ungarn) von Österreich-Ungarn
Mittleres Wappen
(1867–1915)
(siehe auch Flaggen von Österreich-Ungarn)
Motto: Indivisibiliter ac inseparabiliter
("Untrennbar und unzertrennlich")
Hymne: Gott erhalte, Gott beschütze
("Gott erhalte, Gott beschütze")
Austro-Hungarian Monarchy (1914).svg
Cisleithania, Lands of the Crown of Saint Stephen, Bosnia and Herzegovina.svg
  Cisleithanien, oder "Österreich"
  Länder der Stephanskrone, auch "Ungarn" genannt
  Kondominium von Bosnien-Herzegowina
Hauptstadt
Größte StadtWien
Offizielle Sprachen
  • Deutsch
  • Ungarisch
  • Kroatisch (Kroatien-Slawonien)

Andere gesprochene Sprachen:
Tschechisch, Polnisch, Ruthenisch, Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Italienisch, Romani (Karpaten), Jiddisch und andere (Friaulisch, Istro-Rumänisch, Ladinisch)
Religion
  • 76,6% katholisch (davon 64-66% lateinisch & 10-12% östlich)
  • 8,9% protestantisch (lutherisch, reformiert, unitarisch)
  • 8,7% Orthodoxe
  • 4,4% jüdisch
  • 1,3% muslimisch
(Volkszählung von 1910)
Demonym(e)Österreichisch-ungarisch
RegierungKonstitutionelle Doppelmonarchie
Kaiser-König 
• 1867–1916
Franz Joseph I.
• 1916–1918
Karl I. & IV.
Ministerpräsident von Österreich 
- 1867 (erster)
F. F. von Beust
- 1918 (letzter)
Heinrich Lammasch
Premierminister von Ungarn 
- 1867-1871 (erster)
Gyula Andrássy
- 1918 (letzter)
János Hadik
Legislative2 nationale Gesetzgebungen
- Kaiserlicher Rat
  • Oberhaus
  • Abgeordnetenhaus
- Landtag von Ungarn
  • Haus der Magnaten
  • Repräsentantenhaus
Historische Epoche
  • Neuer Imperialismus
  • Erster Weltkrieg
- 1867 Kompromiss
30. März 1867
- Duale Allianz
7. Oktober 1879
- Bosnien-Krise
6. Oktober 1908
- Juli-Krise
28. Juni 1914
- Invasion in Serbien
28. Juli 1914
- Das Reich wird aufgelöst
31. Oktober 1918
- Österreichische Republik
12. November 1918
- Ungarische Republik
16. November 1918
- Vertrag von Saint-Germain
10. September 1919
- Vertrag von Trianon
4. Juni 1920
Fläche
1905621.538 km2 (239.977 sq mi)
Währung
  • Gulden
    (1867–1892)
  • Krone
    (1892–1918)
Vorgänger von Gefolgt von
Österreichisches Kaiserreich
Erste Österreichische Republik (Rechtsnachfolger)
Königreich Ungarn (Rechtsnachfolger)
Erste Tschechoslowakische Republik (territorial)
Zweite Polnische Republik (territorial)
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (territorial)
Königreich Rumänien (territorial)
Königreich Italien (territorial)

Österreich-Ungarn, oft auch als Österreich-Ungarn oder Doppelmonarchie bezeichnet, war eine konstitutionelle Monarchie und Großmacht in Mitteleuropa zwischen 1867 und 1918. Sie wurde mit dem österreichisch-ungarischen Kompromiss von 1867 im Anschluss an den Österreichisch-Preußischen Krieg gegründet und kurz nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg aufgelöst.

Österreich-Ungarn wurde vom Haus Habsburg regiert und bildete die letzte Phase in der konstitutionellen Entwicklung der Habsburgermonarchie. Es war ein multinationaler Staat und eine der größten europäischen Mächte seiner Zeit. Österreich-Ungarn war mit einer Fläche von 621.538 km2 nach dem Russischen Reich das zweitgrößte Land in Europa und das drittbevölkerungsreichste (nach Russland und dem Deutschen Reich). Das Reich baute die viertgrößte Maschinenbauindustrie der Welt auf, nach den Vereinigten Staaten, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Österreich-Ungarn wurde auch zum drittgrößten Hersteller und Exporteur von elektrischen Haushaltsgeräten, elektrischen Industriegeräten und Stromerzeugungsgeräten für Kraftwerke nach den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reich.

Im Mittelpunkt stand die Doppelmonarchie, die eine echte Union zwischen Cisleithanien, dem nördlichen und westlichen Teil des ehemaligen österreichischen Kaiserreichs, und dem Königreich Ungarn darstellte. Nach den Reformen von 1867 waren der österreichische und der ungarische Staat an der Macht gleichberechtigt. Die beiden Staaten betrieben eine gemeinsame Außen-, Verteidigungs- und Finanzpolitik, aber alle anderen Regierungsbefugnisse waren auf die jeweiligen Staaten aufgeteilt. Eine dritte Komponente der Union war das Königreich Kroatien-Slawonien, eine autonome Region unter der ungarischen Krone, die 1868 den kroatisch-ungarischen Ausgleich aushandelte. Nach 1878 kam Bosnien und Herzegowina unter die gemeinsame militärische und zivile Herrschaft Österreich-Ungarns, bis es 1908 vollständig annektiert wurde, was bei den anderen Mächten die Bosnienkrise auslöste.

Österreich-Ungarn war eine der Mittelmächte des Ersten Weltkriegs, der am 28. Juli 1914 mit einer österreichisch-ungarischen Kriegserklärung an das Königreich Serbien begann. Es war bereits faktisch aufgelöst, als die Militärbehörden am 3. November 1918 den Waffenstillstand von Villa Giusti unterzeichneten. Das Königreich Ungarn und die Erste Österreichische Republik wurden de jure als seine Nachfolger behandelt, während die Unabhängigkeit der West- und Südslawen des Reiches als Erste Tschechoslowakische Republik, Zweite Polnische Republik bzw. Königreich Jugoslawien sowie die meisten territorialen Ansprüche des Königreichs Rumänien und des Königreichs Italien 1920 ebenfalls von den Siegermächten anerkannt wurden.

Die in Deutschösterreich nachfolgende Republik („Restösterreich“) bewahrte den österreichischen Namen, schaffte (wie die Tschechoslowakei) den Adelsstand ab und verwies den Monarchen sowie andere Habsburger, die sich nicht als Bürger der Republik verstehen wollten, des Landes. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der nachfolgenden Jahrzehnte gibt es im heutigen Österreich wie auch einigen anderen Nachfolgestaaten eine größtenteils positive Erinnerungskultur zur Habsburgermonarchie bzw. zu Österreich-Ungarn.

Gründung

Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867 (auf Deutsch: Ausgleich, auf Ungarisch: Kiegyezés), der die Doppelstruktur des Kaiserreichs anstelle des ehemaligen Kaisertums Österreich (1804-1867) einführte, entstand zu einer Zeit, als Österreich an Stärke und Macht verloren hatte - sowohl auf der italienischen Halbinsel (infolge des Zweiten Italienischen Unabhängigkeitskrieges von 1859) als auch unter den Staaten des ehemaligen Deutschen Bundes, der nach dem Österreichisch-Preußischen Krieg von 1866 durch den Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens als dominierende deutschsprachige Macht ersetzt wurde und das Österreichische Reich außen vor ließ. Der Kompromiss stellte die volle Souveränität des Königreichs Ungarn wieder her, die nach der ungarischen Revolution von 1848 verloren gegangen war.

Weitere Faktoren für die Verfassungsänderungen waren die anhaltende ungarische Unzufriedenheit mit der Herrschaft aus Wien und das wachsende Nationalbewusstsein der anderen Nationalitäten (oder Ethnien) des österreichischen Kaiserreichs. Die ungarische Unzufriedenheit rührte zum Teil daher, dass Österreich mit russischer Unterstützung die ungarische liberale Revolution von 1848-49 niedergeschlagen hatte. Die Unzufriedenheit mit der österreichischen Herrschaft war jedoch schon seit vielen Jahren in Ungarn gewachsen und hatte viele andere Ursachen.

Ende der 1850er Jahre war eine große Anzahl von Ungarn, die die Revolution von 1848/49 unterstützt hatten, bereit, die Habsburger Monarchie zu akzeptieren. Sie argumentierten, dass Ungarn zwar das Recht auf volle innere Unabhängigkeit habe, dass aber gemäß der Pragmatischen Sanktion von 1713 die Außen- und Verteidigungspolitik sowohl Österreich als auch Ungarn "gemeinsam" sei.

Nach der österreichischen Niederlage bei Königgrätz erkannte die Regierung, dass sie sich mit Ungarn versöhnen musste, um wieder den Status einer Großmacht zu erlangen. Der neue Außenminister, Graf Friedrich Ferdinand von Beust, wollte die festgefahrenen Verhandlungen mit den Ungarn abschließen. Um die Monarchie zu sichern, nahm Kaiser Franz Joseph Verhandlungen über einen Kompromiss mit dem ungarischen Adel unter der Führung von Ferenc Deák auf. Am 20. März 1867 begann das wiedererrichtete ungarische Parlament in Pest mit den Verhandlungen über die neuen Gesetze, die am 30. März angenommen werden sollten. Die ungarischen Staatsoberhäupter sahen jedoch die Krönung des Kaisers zum König von Ungarn am 8. Juni als Voraussetzung dafür an, dass die Gesetze in den Ländern der Heiligen Krone von Ungarn in Kraft treten konnten. Am 28. Juli billigte und verkündete Franz Joseph in seiner neuen Eigenschaft als König von Ungarn die neuen Gesetze, mit denen die Doppelmonarchie offiziell ins Leben gerufen wurde.

Name und Terminologie

Silbermünze: 5 Corona, 1908 - Das Brustbild Franz Josephs I., nach rechts gewandt, umgeben von der Legende "Franciscus Iosephus I, Dei gratia, imperator Austriae, rex Bohemiae, Galiciae, Illyriae et cetera et apostolicus rex Hungariae".

Der offizielle Name des Reiches lautete auf Deutsch: Österreichisch-Ungarische Monarchie und auf Ungarisch: Osztrák-Magyar Monarchia (englisch: Austro-[[Ungarische Sprache|[[Ungarische Sprache|Hungarian]]]] Monarchy), obwohl in den internationalen Beziehungen Österreich-Ungarn verwendet wurde (deutsch: Österreich-Ungarn; ungarisch: Ausztria-Magyarország). Die Österreicher verwendeten auch die Bezeichnungen k. u. k. Monarchie (englisch: k. u. k. monarchy) (im Detail deutsch: Kaiserliche und königliche Monarchie Österreich-Ungarn; ungarisch: Császári és Királyi Osztrák-Magyar Monarchia) und Donaumonarchie (deutsch: Donaumonarchie; ungarisch: Dunai Monarchia) bzw. Doppel-Monarchie (deutsch: Doppel-Monarchie; ungarisch: Dual-Monarchia) und Doppel-Adler (deutsch: Der Doppel-Adler; ungarisch: Kétsas), die sich aber weder in Ungarn noch anderswo durchsetzten.

Der vollständige Name des Reichs, der in der internen Verwaltung verwendet wurde, lautete Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder sowie die Länder der Heiligen Ungarischen Krone des Heiligen Stephan.

  • Deutsch: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone
  • Ungarisch: A Birodalmi Tanácsban képviselt királyságok és országok és a Magyar Szent Korona országai

Ab 1867 spiegeln die Abkürzungen der Namen offizieller Institutionen in Österreich-Ungarn deren Zuständigkeit wider:

  • k. u. k. (kaiserlich und königlich) war die Bezeichnung für Institutionen, die beiden Teilen der Monarchie gemeinsam waren, z. B. die k. u. k. Kriegsmarine und während des Krieges die k. u. k. Armee. Die gemeinsame Armee änderte ihre Bezeichnung von k.k. zu k.u.k. erst 1889 auf Antrag der ungarischen Regierung.
  • K. k. (kaiserlich-königlich) oder kaiserlich-königlich war die Bezeichnung für die Institutionen von Cisleithanien (Österreich); "königlich" in dieser Bezeichnung bezog sich auf die Krone von Böhmen.
  • K. u. (königlich-ungarisch) oder M. k. (Magyar királyi) ("Königlich-Ungarisch") bezog sich auf Transleithanien, die Länder der ungarischen Krone. Im Königreich Kroatien und Slawonien führten die autonomen Institutionen k. (kraljevski) ("königlich"), da nach dem kroatisch-ungarischen Ausgleich die einzige Amtssprache in Kroatien und Slawonien Kroatisch war und diese Institutionen "nur" kroatisch waren.

Nach einem Beschluss von Franz Joseph I. im Jahr 1868 trug das Reich den offiziellen Namen Österreichisch-Ungarische Monarchie/Reich (deutsch: Österreichisch-Ungarische Monarchie/Reich; ungarisch: Osztrák-Magyar Monarchia/Birodalom) in seinen internationalen Beziehungen. Im Englischen wird sie oft als Doppelmonarchie bezeichnet oder einfach als Österreich bezeichnet.

Politik

Diplomatische Vertretungen Österreich-Ungarns in anderen Staaten (1910)
10 Botschaften
 Deutsches Reich
 Frankreich
Emblem of the Papacy SE.svg Heiliger Stuhl
 Königreich Italien
 Japan
 Osmanisches Reich
 Russland
 Spanien
 Vereinigtes Königreich
 Vereinigte Staaten
19 Gesandtschaften
 Argentinien
 Bayern
 Belgien
 Brasilien
 Chile
 China
 Dänemark
 Griechenland
 Mexiko
 Niederlande
 Persien
 Portugal
 Rumänien
 Sachsen
 Schweden
 Schweiz
 Serbien
 Württemberg
2 Missionen
 Marokko
 Montenegro

Überblick

Der Ausgleich machte aus den habsburgischen Gebieten eine echte Union zwischen dem Österreichischen Kaiserreich ("Reichsratsland" oder Cisleithanien) in der westlichen und nördlichen Hälfte und dem Königreich Ungarn ("Land der Stephanskrone" oder Transleithanien) in der östlichen Hälfte. Die beiden Hälften hatten einen gemeinsamen Monarchen, der als Kaiser von Österreich über den westlichen und nördlichen Teil und als König von Ungarn über den östlichen Teil herrschte. Die Außenbeziehungen und die Verteidigung wurden gemeinsam verwaltet, und die beiden Länder bildeten auch eine Zollunion. Alle anderen staatlichen Aufgaben wurden von jedem der beiden Staaten getrennt wahrgenommen.

Bestimmte Regionen, wie z. B. das polnische Galizien innerhalb Cisleithaniens und Kroatien innerhalb Transleithaniens, genossen einen autonomen Status mit jeweils eigenen Regierungsstrukturen (siehe: Polnische Autonomie in Galizien und Kroatisch-Ungarischer Ausgleich).

Kaiser Franz Joseph I. im Jahr 1905

Die Teilung zwischen Österreich und Ungarn war so ausgeprägt, dass es keine gemeinsame Staatsbürgerschaft gab: Man war entweder österreichischer oder ungarischer Staatsbürger, nie beides. Das bedeutete auch, dass es immer getrennte österreichische und ungarische Pässe gab, nie einen gemeinsamen. Im Königreich Kroatien-Slawonien wurden jedoch weder österreichische noch ungarische Pässe verwendet. Stattdessen stellte das Königreich seine eigenen Pässe aus, die in kroatischer und französischer Sprache verfasst waren und das Wappen des Königreichs Kroatien-Slawonien-Dalmatien trugen. Kroatien-Slawonien verfügte auch über eine Exekutivautonomie in Bezug auf die Einbürgerung und die Staatsbürgerschaft, die für die Bürger des Königreichs als "ungarisch-kroatische Staatsbürgerschaft" definiert wurde. Es ist nicht bekannt, welche Art von Pässen in Bosnien-Herzegowina verwendet wurde, das sowohl von Österreich als auch von Ungarn kontrolliert wurde.

Das Königreich Ungarn hatte auch nach der Gründung des österreichischen Kaiserreichs im Jahr 1804 immer ein eigenes Parlament, den ungarischen Landtag, beibehalten. Die Verwaltung und Regierung des Königreichs Ungarn (bis zur ungarischen Revolution von 1848/49) blieb von der Regierungsstruktur des übergeordneten österreichischen Kaiserreichs weitgehend unberührt. Die zentralen Regierungsstrukturen Ungarns blieben von der österreichischen Reichsregierung gut getrennt. Das Land wurde vom Ungarischen Leutnantsrat (dem Gubernium) - mit Sitz in Pressburg und später in Pest - und von der Ungarischen Hofkanzlei in Wien regiert. Die ungarische Regierung und das ungarische Parlament wurden nach der ungarischen Revolution von 1848 suspendiert und nach dem österreichisch-ungarischen Kompromiss von 1867 wieder eingesetzt.

Wien war die wichtigste Hauptstadt der Monarchie. Der cisleithanische (österreichische) Teil umfasste etwa 57 Prozent der Gesamtbevölkerung und den größeren Anteil an den wirtschaftlichen Ressourcen im Vergleich zum ungarischen Teil.

Die Herrschaft des österreichisch-ungarischen Reiches bestand aus drei Teilen:

  1. die gemeinsame Außen-, Militär- und eine gemeinsame Finanzpolitik (nur für diplomatische, militärische und maritime Ausgaben; später auch für die bosnischen Angelegenheiten) unter dem Monarchen
  2. die "österreichische" oder cisleithanische Regierung (im Reichsrat vertretene Länder)
  3. die "ungarische" oder transleithanische Regierung (Länder der Krone des Heiligen Stephan)

Österreich-Ungarn
Im Reichsrat vertretene Länder
Reichsrat
Länder der Krone des heiligen Stephan
Königreich
von Ungarn
Königreich Kroatien-Slawonien
← gemeinsamer Kaiser-König,
gemeinsame Ministerien

← Entitäten



← Partnerstaaten
Wahlkreise in Österreich und Ungarn in den 1880er Jahren. Auf der Karte sind die Bezirke der Opposition in verschiedenen Rottönen, die Bezirke der Regierungspartei in verschiedenen Grüntönen und die unabhängigen Bezirke in Weiß gekennzeichnet.

Der erste Ministerpräsident Ungarns nach dem Kompromiss war Graf Gyula Andrássy (1867-1871). Die alte ungarische Verfassung wurde wiederhergestellt, und Franz Joseph wurde zum König von Ungarn gekrönt. Andrássy diente anschließend als Außenminister von Österreich-Ungarn (1871-1879).

Das Kaiserreich stützte sich zunehmend auf eine kosmopolitische Bürokratie, in der Tschechen eine wichtige Rolle spielten und die von loyalen Elementen, darunter einem großen Teil des deutschen, ungarischen, polnischen und kroatischen Adels, unterstützt wurde.

Nach 1878 kam Bosnien und Herzegowina unter österreichisch-ungarische Militär- und Zivilherrschaft, bis es 1908 vollständig annektiert wurde, was bei den anderen Mächten die Bosnienkrise auslöste. Auch der nördliche Teil des osmanischen Sanjak von Novi Pazar war in dieser Zeit de facto gemeinsam besetzt, doch die österreichisch-ungarische Armee zog sich im Zuge der Annexion Bosniens zurück. Die Annexion Bosniens führte auch dazu, dass der Islam aufgrund der muslimischen Bevölkerung Bosniens als offizielle Staatsreligion anerkannt wurde.

Gemeinsame Regierung

Die gemeinsame Regierung (offiziell als Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten bezeichnet) entstand 1867 als Ergebnis des österreichisch-ungarischen Kompromisses. Die österreichische Regierung, die bis dahin die Monarchie regierte, wurde zur Regierung des österreichischen Teils und eine weitere Regierung wurde für den ungarischen Teil gebildet. Für die wenigen Angelegenheiten der gemeinsamen nationalen Sicherheit - das gemeinsame Heer, die Marine, die Außenpolitik und den kaiserlichen Haushalt sowie die Zollunion - wurde ebenfalls eine gemeinsame Regierung gebildet. Sie bestand aus drei k.u.k. gemeinsamen Ministerien:

  • Ministerium des k. u. k. Haushaltes und der auswärtigen Angelegenheiten, vor 1869 als Reichskanzlei bezeichnet;
  • Kaiserliches und Königliches Kriegsministerium, vor 1911 als Kaiserliches Kriegsministerium bezeichnet;
  • Kaiserlich-königliches Finanzministerium, vor 1908 als kaiserliches Finanzministerium bekannt, nur für die Finanzen der beiden anderen gemeinsamen Ministerien zuständig.

Der Minister des k.u.k.-Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten führte den Vorsitz (außer wenn der Monarch anwesend war und die Sitzungen selbst leitete) und war somit de facto der gemeinsame Premierminister. Seit 1869 waren auch die Ministerpräsidenten der österreichischen und ungarischen Hälfte der Monarchie Mitglieder der gemeinsamen Regierung. Der Chef des Generalstabs nahm in der Regel an den Sitzungen teil (ohne Stimmrecht), da ihm der Nachrichtendienst (das Evidenzbureau) unterstellt war. Bei Bedarf konnten auch Minister und hochrangige Beamte der österreichischen und der ungarischen Regierung an den Sitzungen teilnehmen, allerdings ebenfalls ohne Stimmrecht. Zusätzlich zum Rat wählten das österreichische und das ungarische Parlament jeweils eine Delegation von 60 Mitgliedern, die getrennt tagten und über die Ausgaben des Ministerrats abstimmten, wodurch die beiden Regierungen Einfluss auf die gemeinsame Verwaltung erhielten. Letztlich waren die Minister jedoch nur dem Monarchen unterstellt, der in außen- und militärpolitischen Fragen die letzte Entscheidung traf.

Die Überschneidung der Zuständigkeiten zwischen den gemeinsamen Ministerien und den Ministerien der beiden Hälften führte zu Reibungsverlusten und Ineffizienzen. Die Streitkräfte litten besonders unter den Überschneidungen. Obwohl die einheitliche Regierung die allgemeine militärische Ausrichtung bestimmte, blieben die österreichische und die ungarische Regierung jeweils für die Rekrutierung, den Nachschub und die Ausbildung zuständig. Jede Regierung konnte einen starken Einfluss auf gemeinsame Regierungsaufgaben ausüben. Jede Hälfte der Doppelmonarchie erwies sich als durchaus bereit, gemeinsame Operationen zu stören, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen.

In den Beziehungen zwischen den beiden Teilen der Doppelmonarchie kam es in dem halben Jahrhundert nach 1867 immer wieder zu Streitigkeiten über gemeinsame Außenzollregelungen und über den finanziellen Beitrag der beiden Regierungen zur gemeinsamen Staatskasse. Diese Fragen wurden durch den österreichisch-ungarischen Kompromiss von 1867 geregelt, in dem die gemeinsamen Ausgaben zu 70 % auf Österreich und zu 30 % auf Ungarn aufgeteilt wurden. Diese Aufteilung musste alle zehn Jahre neu ausgehandelt werden. Im Vorfeld jeder Erneuerung des Abkommens kam es zu politischen Unruhen. Bis 1907 war der ungarische Anteil auf 36,4 % angestiegen. Die Streitigkeiten gipfelten Anfang 1900 in einer lang anhaltenden Verfassungskrise. Sie wurde durch die Uneinigkeit darüber ausgelöst, in welcher Sprache die ungarischen Armeeeinheiten befehligt werden sollten, und verschärfte sich, als im April 1906 in Budapest eine ungarische nationalistische Koalition an die Macht kam. Im Oktober 1907 und im November 1917 kam es zu provisorischen Verlängerungen der gemeinsamen Vereinbarungen auf der Grundlage des Status quo. Die Verhandlungen von 1917 endeten mit der Auflösung der Doppelmonarchie.

1878 stellte der Berliner Kongress das Bosnien Vilayet des Osmanischen Reiches unter österreichisch-ungarische Besatzung. Die Region wurde 1908 formell annektiert und wurde von Österreich und Ungarn gemeinsam verwaltet (Kondominium). Der Generalgouverneur von Bosnien und Herzegowina war immer ein Armeeoffizier, aber er war in erster Linie der Leiter der Zivilverwaltung in der Provinz (das Bosnische Amt) und wurde dem gemeinsamen Finanzministerium unterstellt (da die gemeinsame Regierung kein Innenministerium hatte). Bosnien erhielt ein Landesstatut mit der Einrichtung eines Landtages, Regelungen für die Wahl und das Verfahren des Landtages, ein Vereinsgesetz, ein Gesetz über öffentliche Versammlungen und ein Gesetz über die Bezirksräte. Nach diesem Statut bildete Bosnien-Herzegowina ein einheitliches Verwaltungsgebiet unter der verantwortlichen Leitung und Aufsicht des Finanzministeriums der Doppelmonarchie in Wien.

Parlamente

Österreichisches Parlamentsgebäude
Ungarisches Parlamentsgebäude

Ungarn und Österreich unterhielten getrennte Parlamente mit jeweils einem eigenen Ministerpräsidenten: den ungarischen Landtag (allgemein als Nationalversammlung bekannt) und den Reichsrat in Cisleithanien (deutsch: Reichsrat). Jedes Parlament verfügte über eine eigene, vom Monarchen ernannte Exekutivregierung. In diesem Sinne blieb Österreich-Ungarn eine autokratische Regierung, da der Kaiser-König sowohl die österreichischen als auch die ungarischen Ministerpräsidenten und ihre jeweiligen Kabinette ernannte. Dadurch waren beide Regierungen dem Kaiser-König gegenüber verantwortlich, da keine der beiden Hälften eine Regierung mit einem Programm haben konnte, das den Ansichten des Monarchen zuwiderlief. So konnte der Kaiser-König zum Beispiel außerparlamentarische Regierungen einsetzen oder eine Regierung ohne parlamentarische Mehrheit an der Macht halten, um die Bildung einer anderen Regierung, die ihm nicht gefiel, zu verhindern.

Cisleithanien

Der Reichsrat war ein Zweikammergremium: Das Oberhaus war das Herrenhaus, das Unterhaus das Abgeordnetenhaus. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden durch ein System von "Kurien" gewählt, das die Repräsentation zugunsten der Wohlhabenden gewichtete, aber schrittweise reformiert wurde, bis 1906 das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt wurde. Damit ein Gesetz in Kraft treten konnte, musste es von beiden Kammern verabschiedet, vom zuständigen Minister unterzeichnet und anschließend vom Kaiser genehmigt werden.

Transleithanien

Der ungarische Landtag bestand ebenfalls aus zwei Kammern: Das Oberhaus war das Magnatenhaus (ungarisch: Főrendiház), das Unterhaus das Abgeordnetenhaus (ungarisch: Képviselőház). Das Kuriensystem wurde auch für die Wahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer verwendet. Das Wahlrecht war sehr begrenzt: 1874 waren etwa 5 % der Männer wahlberechtigt, zu Beginn des Ersten Weltkriegs waren es 8 %. Das ungarische Parlament hatte die Befugnis, in allen Ungarn betreffenden Angelegenheiten Gesetze zu erlassen, für Kroatien-Slawonien jedoch nur in Angelegenheiten, die es mit Ungarn teilte. Angelegenheiten, die nur Kroatien-Slawonien betrafen, fielen in den Zuständigkeitsbereich des kroatisch-slawonischen Landtags (gemeinhin als kroatisches Parlament bezeichnet). Der Monarch hatte das Recht, gegen jede Art von Gesetzesentwurf ein Veto einzulegen, bevor er der Nationalversammlung vorgelegt wurde, er hatte das Recht, gegen alle von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetze sein Veto einzulegen, und er hatte die Befugnis, die Nationalversammlung zu prorogieren oder aufzulösen und Neuwahlen auszurufen. In der Praxis wurden diese Befugnisse nur selten genutzt.

Kondominium Bosnien und Herzegowina

Der Landtag (Sabor) von Bosnien-Herzegowina wurde 1910 eingerichtet. Er bestand aus einer einzigen Kammer, die nach dem Prinzip der Interessenvertretung gewählt wurde. Sie zählte 92 Mitglieder. Davon waren 20 Vertreter aller Konfessionen, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, der Präsident der Rechtsanwaltskammer, der Präsident der Handelskammer und der Bürgermeister von Sarajevo. Hinzu kamen 72 Abgeordnete, die von drei Kurien oder Wählergruppen gewählt wurden. Zur ersten Kurie gehörten die Großgrundbesitzer, die höchsten Steuerzahler und Personen, die einen bestimmten Bildungsstand erreicht hatten, ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Steuern. Zur zweiten Kurie gehörten die Stadtbewohner, die in der ersten Kurie nicht wahlberechtigt waren, und zur dritten Kurie die Landbewohner, die auf die gleiche Weise disqualifiziert wurden. Mit diesem Kuriensystem war die Einteilung der Mandate und der Wähler nach den drei vorherrschenden Glaubensrichtungen (katholisch, serbisch-orthodox, muslimisch) verbunden. Den Anhängern anderer Konfessionen wurde das Recht eingeräumt, mit dem einen oder anderen religiösen Wahlgremium innerhalb der Kurie zu wählen, der sie angehörten.

Die Gesetzgebungsbefugnisse des Landtags waren sehr begrenzt. Die Hauptgesetzgebungsbefugnis lag in den Händen des Kaisers, der Parlamente in Wien und Budapest und des gemeinsamen Finanzministers. Der bosnische Landtag konnte Vorschläge unterbreiten, die jedoch von den beiden Parlamenten in Wien und Budapest gebilligt werden mussten. Der Landtag konnte nur über Angelegenheiten beraten, die ausschließlich Bosnien und Herzegowina betrafen; Entscheidungen über Streitkräfte, Handels- und Verkehrsverbindungen, Zölle und ähnliche Angelegenheiten wurden von den Parlamenten in Wien und Budapest getroffen. Der Landtag hatte auch keine Kontrolle über den Nationalrat oder die Gemeinderäte.

Regierung von Cisleithanien

Der Kaiser der Doppelmonarchie in seiner Eigenschaft als Kaiser von Österreich und König von Böhmen, Herrscher über den österreichischen Teil des Reiches, offiziell Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder genannt, 1915 vereinfacht nur Österreichische Länder genannt, ernannte die Regierung von Österreich. Die österreichischen Ministerien trugen die Bezeichnung k. k. Ministerium, wobei k. k. für den Kaisertitel des Kaisers und Österreichs und k. k. für seinen Titel als König von Böhmen steht. Die zentralen Behörden wurden als "Ministerium" bezeichnet. Im Jahr 1867 bestand das Ministerium aus sieben Ministerien (Landwirtschaft, Religion und Unterricht, Finanzen, Inneres, Justiz, Handel und öffentliche Arbeiten, Verteidigung). Im Jahr 1896 wurde ein Eisenbahnministerium geschaffen, und das Ministerium für öffentliche Arbeiten wurde 1908 vom Handelsministerium getrennt. Die Ministerien für Volksgesundheit und Soziales wurden 1917 eingerichtet, um die Probleme des Ersten Weltkriegs zu bewältigen. Die Ministerien trugen alle den Titel k.k. ("kaiserlich-königlich"), der sich auf die Kaiserkrone von Österreich und die Königskrone von Böhmen bezog.

Die Regierung bestand aus:

  • der k. k. Ministerpräsident;
  • das kaiserlich-königliche Ministerium für Ackerbau (k.k. Ministerium für Ackerbau);
  • das kaiserlich-königliche Ministerium für Cultus und Unterricht;
  • das k. k. Ministerium für Eisenbahn, das 1896 gegründet wurde;
  • das kaiserlich-königliche Finanzministerium (k.k. Ministerium für Finanzen);
  • das kaiserlich-königliche Handelsministerium (k.k. Ministerium für Handel)
  • das kaiserlich-königliche Ministerium des Inneren;
  • das kaiserlich-königliche Ministerium der Justiz;
  • das kaiserlich-königliche Ministerium für Landesverteidigung; das k.k;
  • das 1908 gegründete k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten;
  • das 1917 gegründete k. k. Ministerium für Soziale Fürsorge; und
  • das k. k. Ministerium für Volksgesundheit, das ebenfalls 1917 gegründet wurde.

Lokale Verwaltung und Regierungen in Cisleithanien

Kaiser Franz Joseph I. bei seinem Besuch in Prag und der Eröffnung der neuen Kaiser-Franz-I.-Brücke im Jahr 1901
Krakau, eine historische polnische Stadt in Österreich-Ungarn, in der die Behörden 1870 den Gebrauch der polnischen Sprache an der Jagiellonen-Universität erlaubten

Das Verwaltungssystem im Österreichischen Kaiserreich bestand aus drei Ebenen: der zentralen Staatsverwaltung, den Territorien (Ländern) und der lokalen Gemeindeverwaltung. Die Staatsverwaltung umfasste alle Angelegenheiten, die Rechte, Pflichten und Interessen betrafen, "die allen Territorien gemeinsam sind"; alle anderen Verwaltungsaufgaben wurden den Territorien überlassen. Die Gemeinden schließlich hatten die Selbstverwaltung in ihrem eigenen Bereich.

Regionale Autonomie

Jedes der siebzehn Territorien Cisleithaniens hatte einen Beamten der Zentralregierung, der informell Landeschef genannt wurde. Er wurde vom Kaiser auf Anraten des österreichischen Ministerpräsidenten ernannt und verfügte über ein eigenes kleines Verwaltungsbüro. Der Landeschef spielte in dem ihm zugewiesenen Gebiet eine Doppelrolle - er war Vizekönig im Namen des Kaisers und Gouverneur im Namen der österreichischen Zentralregierung. Er stand somit unter der doppelten Aufsicht des Monarchen und des Ministerpräsidenten, wurde von diesem auf Anraten des letzteren ernannt und konnte auf dieselbe Weise oder nach eigenem Ermessen des Kaisers entlassen werden. In fünf Kronländern - den Herzogtümern Salzburg, Kärnten, Krain, Ober- und Niederschlesien (allgemein als Österreichisch-Schlesien bezeichnet) und der Bukowina - wurde der Landeshauptmann als Landespräsident und sein Verwaltungsamt als Landesregierung bezeichnet. Die anderen zwölf Einheiten innerhalb der österreichischen Hälfte der Monarchie (die Fürstliche Grafschaft Görz, die Markgrafschaft Istrien und die Freie Reichsstadt Triest wurden verwaltungstechnisch zu einem Kronland zusammengefasst, das Küstenland(e) genannt wurde, die drei Landtage wurden getrennt geführt) hatten einen k. k. Statthalter mit einem k. k. k. Statthalter) mit einer Verwaltungsstelle, die Statthalterei genannt wurde. Obwohl die offiziellen Bezeichnungen unterschiedlich waren, hatten die Institutionen genau dieselben Funktionen. Statthalter wurden für das Königreich Böhmen, das Königreich Galizien und Lodomerien, das Erzherzogtum Österreich ennsabwärts, das Erzherzogtum Österreich ennsaufwärts, das Herzogtum Steiermark, die Markgrafschaft Mähren, das Fürstentum Tirol (gemeinsam mit dem Land Vorarlberg verwaltet) und das gemeinsame Küstenland eingesetzt.

Jede Einheit hatte ihren eigenen Landtag, der von den Wählern gewählt wurde (einige fürstliche Adelige waren selbst nicht gewählte Mitglieder). Der Kaiser ernannte eines seiner Mitglieder zum Landeshauptmann (d.h. zum Ministerpräsidenten). Der Landeshauptmann war der Sprecher des Landtags und damit Mitglied des Landtags. Da der Landtag in der Regel einmal im Jahr zu einer feierlichen Sitzung zusammentrat, wählte das Gremium seinen eigenen Landesausschuss, der sowohl die gesetzgebenden Funktionen des Landtags (wenn er nicht tagte) als auch eine gemeinsame Regierung für die Abteilungen der Landesverwaltung wahrnahm. In dieser Funktion gehörten der Landeshauptmann und der Landesausschuss auch der Landesexekutive an und sind die Vorläufer der modernen Landesregierungen der österreichischen Bundesländer. Viele Bereiche der territorialen Verwaltungen wiesen große Ähnlichkeiten mit jenen des Staates auf, so dass sich ihre Tätigkeitsbereiche häufig überschnitten und kollidierten. Diese so genannte verwaltungstechnische "Doppelgleisigkeit" ergab sich weitgehend aus der Entstehung des Staates - größtenteils durch einen freiwilligen Zusammenschluss von Ländern, die sich ihrer Eigenständigkeit sehr bewusst waren.

Lokale Verwaltung

Unterhalb des Territoriums befand sich der Bezirk unter einem Bezirkshauptmann, der von der Landesregierung ernannt wurde. Diese Bezirkshauptleute vereinigten fast alle Verwaltungsaufgaben, die auf die verschiedenen Ministerien verteilt waren. Jeder Bezirk war in eine Reihe von Ortsgemeinden unterteilt, die jeweils einen eigenen gewählten Bürgermeister hatten. Die neun Statutarstädte waren autonome Einheiten auf Kreisebene.

Die Komplexität dieses Systems, insbesondere die Überschneidungen zwischen staatlicher und territorialer Verwaltung, führte zu Bestrebungen für eine Verwaltungsreform. Bereits 1904 hatte Ministerpräsident Ernest von Koerber erklärt, dass eine völlige Änderung der Verwaltungsprinzipien unerlässlich sei, wenn der Staatsapparat weiter funktionieren solle. Richard von Bienerths letzte Amtshandlung als österreichischer Ministerpräsident im Mai 1911 war die Ernennung einer vom Kaiser ernannten Kommission zur Ausarbeitung eines Plans für eine Verwaltungsreform. Das kaiserliche Reskript stellte die Reformen nicht als vordringlich dar und skizzierte auch keine Gesamtphilosophie dafür. Der ständige Fortschritt der Gesellschaft habe die Anforderungen an die Verwaltung erhöht, d.h. man ging davon aus, dass Reformen aufgrund des Wandels der Zeit und nicht aufgrund von Problemen in der Verwaltungsstruktur erforderlich waren. Die Reformkommission beschäftigte sich zunächst mit Reformen, die nicht umstritten waren. Im Jahr 1912 veröffentlichte sie "Vorschläge für die Ausbildung der Staatsbeamten". Die Kommission legte mehrere weitere Berichte vor, bevor ihre Arbeit durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914 unterbrochen wurde. Erst im März 1918 beschloss die Regierung Seidler ein Programm der nationalen Autonomie als Grundlage für die Verwaltungsreform, das jedoch nie umgesetzt wurde.

Regierung von Transleithanien

Krönung von Franz Joseph I. und Elisabeth Amalie in der Matthiaskirche, Buda, 8. Juni 1867
Karte der Komitate der Länder der Stephanskrone (Ungarn selbst und Kroatien-Slawonien)

Der Kaiser der Doppelmonarchie in seiner Eigenschaft als Apostolischer König von Ungarn und König von Kroatien und Slawonien, Herrscher über den ungarischen Teil des Reiches, der offiziell den Namen Die Länder der Heiligen Ungarischen Krone (A Magyar Szent Korona országai) trug, ernannte die Regierung von Ungarn. Die ungarischen Ministerien trugen die Bezeichnung des Königreichs Ungarns ... Ministerium (sing. Magyar Királyi ...minisztérium), wobei Royal für den Titel des Kaisers als Apostolischer König von Ungarn steht. Die Exekutivgewalt in Transleithanien lag bei einem der Nationalversammlung verantwortlichen Kabinett, das aus zehn Ministern bestand: dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kroatien-Slawonien, einem Minister neben dem König und den Ministern für Inneres, Landesverteidigung, Religion und Volksbildung, Finanzen, Landwirtschaft, Industrie und Handel, öffentliche Arbeiten und Verkehr sowie Justiz. Der Minister neben dem König war für die Koordination mit Österreich und dem kaiserlichen und königlichen Hof in Wien zuständig. 1889 wurde das Ministerium für Landwirtschaft, Industrie und Handel in die beiden Ministerien für Landwirtschaft und Handel aufgeteilt. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Verkehr wurde in das neue Handelsministerium eingegliedert.

Die Regierung bestand aus:

  • der Premierminister des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság miniszterelnök)
  • das Ministerium für Landwirtschaft des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság Földművelésügyi Minisztérium), das zeitweise mit dem Ministerium für Industrie und Handel zusammengelegt wurde;
  • das Finanzministerium des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság Pénzügyminiszterium);
  • das Handelsministerium des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság kereskedelemügyi Miniszterium);
  • das Justizministerium des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság Igazságügy Miniszterium);
  • das Ministerium für Landesverteidigung des Königreichs Ungarn (Magyar Királyság Honvédelmi Miniszterium);
  • das Ministerium des Königreichs Ungarn für die Verteidigung des Gottesdienstes und der öffentlichen Bildung (Magyar Királyság Vallás- és Közoktatásügyi Miniszterium);
  • das Ministerium am Hohen Hof Seiner Majestät des Königs (A Király Személye Körüli Minisztérium), das Verbindungsbüro in Wien zwischen dem Kaiser in seiner Eigenschaft als Apostolischer König von Ungarn und der ungarischen Regierung und der
  • Minister ohne Portfollio für kroatische, slawonische und dalmatinische Angelegenheiten (ungarisch: Horvát-Szlavón-Dalmát Tárca Nélküli Miniszter oder kroatisch: Hrvatsko-slavonsko-dalmatinski Ministar bez Lisnice). Da das Königreich Ungarn mit den Königreichen Kroatien und Slawonien in Personalunion verbunden war, gab es in der Regierung von Ungarn einen Minister, der für die begrenzte Autonomie dieser Regionen zuständig war.

Ab 1867 wurde die administrative und politische Aufteilung der Länder, die der ungarischen Krone gehörten, aufgrund einiger Restaurierungen und anderer Änderungen neu gestaltet. Im Jahr 1868 wurde Siebenbürgen endgültig wieder mit Ungarn vereinigt, wobei die Stadt und der Bezirk Fiume ihren Status als Corpus separatum ("getrennter Körper") beibehielten. Die "Militärgrenze" wurde zwischen 1871 und 1881 schrittweise abgeschafft, wobei das Banat und die Šajkaška zu Ungarn und die kroatische und slawonische Militärgrenze zu Kroatien-Slawonien kamen.

Autonome Regierung von Kroatien-Slawonien

Die Autonome Regierung, offiziell Königlich Kroatisch-Slawonisch-Dalmatinische Landesregierung (kroatisch: Zemaljska vlada oder Kraljevska hrvatsko-slavonsko-dalmatinska zemaljska vlada) wurde 1869 gegründet und hatte ihren Sitz in Zagreb. Die autonome Regierung umfasste:

  • der Ban (Hrvatski ban) - der Leiter der autonomen Regierung;
  • das Ministerium für innere Angelegenheiten (Odjel za unutarnje poslove);
  • das Ministerium für Religion und Bildung (Odjel za bogoštovlje i nastavu);
  • das Justizministerium (Odjel za pravosuđe);
  • das Ministerium für Volkswirtschaft (Odjel za narodno gospodarstvo) (ab 1914).

Lokale Verwaltung und Regierungen in Transleithanien

Was die Kommunalverwaltung anbelangt, so war Ungarn traditionell in etwa siebzig Komitate (ungarisch: megyék, Singular megye; kroatisch: kroatisch: županija) und eine Reihe von Bezirken und Städten mit Sonderstatus unterteilt. Dieses System wurde in zwei Stufen reformiert. Im Jahr 1870 wurden die meisten historischen Privilegien der territorialen Unterteilungen abgeschafft, aber die bestehenden Namen und Gebiete wurden beibehalten. Zu diesem Zeitpunkt gab es insgesamt 175 territoriale Untergliederungen: 65 Komitate (49 in Ungarn selbst, 8 in Siebenbürgen und 8 in Kroatien), 89 Städte mit Stadtrechten und 21 andere Arten von Gemeinden (3 in Ungarn selbst und 18 in Siebenbürgen). Bei einer weiteren Reform im Jahr 1876 wurden die meisten Städte und sonstigen Gemeinden in die Komitate eingegliedert. Die Komitate in Ungarn wurden in sieben Kreise eingeteilt, die keine Verwaltungsfunktion hatten. Die unterste Untergliederungsebene war der Bezirk oder processus (ungarisch: szolgabírói járás).

Nach 1876 blieben einige Stadtgemeinden von den Komitaten, in denen sie lagen, unabhängig. In Ungarn gab es 26 dieser Stadtgemeinden: Arad, Baja, Debreczen, Győr, Hódmezővásárhely, Kassa, Kecskemét, Kolozsvár, Komárom, Marosvásárhely, Nagyvárad, Pancsova, Pécs, Pozsony, Selmecz- és Bélabanya, Sopron, Szabadka, Szatmárnémeti, Szeged, Székesfehervár, Temesvár, Újvidék, Versecz, Zombor, und Budapest, die Hauptstadt des Landes. In Kroatien-Slawonien waren es vier: Osijek, Varaždin, Zagreb und Zemun. Fiume bildete weiterhin eine eigene Abteilung.

Die Verwaltung der Gemeinden wurde von einem vom König ernannten Beamten wahrgenommen. Diese Gemeinden hatten jeweils einen Rat mit zwanzig Mitgliedern. Die Komitate wurden von einem Komitatsvorsteher (ungarisch: Ispán oder kroatisch: župan) geleitet, der vom König ernannt wurde und dem Innenministerium unterstellt war. Jedes Komitat hatte einen Gemeindeausschuss mit 20 Mitgliedern, der sich zu 50 % aus Virilisten (Personen, die die höchsten direkten Steuern zahlen) und zu 50 % aus gewählten Personen, die die vorgeschriebene Volkszählung erfüllen, sowie aus Mitgliedern von Amts wegen (stellvertretender Komitatsvorsteher, Hauptnotar und andere) zusammensetzte. Die Befugnisse und Zuständigkeiten der Bezirke wurden immer weiter eingeschränkt und auf regionale Agenturen der Ministerien des Königreichs übertragen.

Regierung des Kondominiums Bosnien und Herzegowina

Kreise (Kreise) von Bosnien und Herzegowina: Banja Luka, Bihać, Mostar, Sarajewo, Travnik, Tuzla

An der Spitze der Regierung von Bosnien und Herzegowina stand ein Generalgouverneur (deutsch: Landsschef), der zugleich Chef der Zivilverwaltung und Befehlshaber der in Bosnien und Herzegowina stationierten Streitkräfte war. Aufgrund der militärischen Aufgaben des Amtes waren alle neun Generalgouverneure Offiziere der Armee. An der Spitze der Exekutive stand ein Nationalrat, dessen Vorsitz der Gouverneur innehatte und dem sein Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen angehörten. Zunächst hatte die Regierung nur drei Ressorts: Verwaltung, Finanzen und Gesetzgebung. Später wurden weitere Abteilungen gegründet, darunter Bau, Wirtschaft, Bildung, Religion und Technik. Die Verwaltung des Landes und die Ausführung der Gesetze oblag der Territorialregierung in Sarajewo, die dem gemeinsamen Finanzministerium unterstellt und verantwortlich war. Die bestehenden Verwaltungsbehörden des Territoriums behielten ihre bisherige Organisation und Funktion bei.

Die österreichisch-ungarischen Behörden ließen die osmanische Aufteilung von Bosnien und Herzegowina unangetastet und änderten lediglich die Namen der Gebietseinheiten. So wurde das Bosnien-Vilayet in Reichsland umbenannt, sanjaks wurden in Kreise umbenannt, kazas wurden in Bezirke umbenannt, und nahiyahs wurden zu Exposituren. Es gab sechs Kreise und 54 Bezirke. Die Vorsteher der Kreise waren Kreiseleiter und die Vorsteher der Bezirke waren Bezirkesleiter.

Justizwesen

Cisleithanien

Mit der Dezemberverfassung von 1867 wurden die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und öffentliche Schwurgerichtsverfahren in Österreich wiederhergestellt. Das System der allgemeinen Gerichte bestand aus denselben vier Stufen, die es auch heute noch hat:

  • Bezirksgerichte (Bezirksgerichte);
  • Bezirksgerichte (Kreisgerichte);
  • Oberlandesgerichte (Oberlandesgerichte);
  • Oberster Gerichts- und Kassationshof (OGH).

Die habsburgischen Untertanen konnten von nun an den Staat verklagen, wenn dieser ihre Grundrechte verletzte. Da die ordentlichen Gerichte nach wie vor nicht in der Lage waren, die Bürokratie, geschweige denn die Legislative zu überstimmen, machten diese Garantien die Schaffung von Spezialgerichten erforderlich, die diese Aufgabe übernehmen konnten:

  • Der Verwaltungsgerichtshof, der durch das Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt von 1867 vorgeschrieben und 1876 in Kraft gesetzt wurde, war befugt, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Exekutive dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit treu blieb.
  • Das Reichsgericht, das 1867 durch das Staatsgrundgesetz über die Einrichtung eines Reichsgerichtes geschaffen und 1869 in Kraft gesetzt wurde, entschied über Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen den Gerichten und der Bürokratie, zwischen den einzelnen Territorien sowie zwischen den einzelnen Territorien und dem Reich. Der Reichsgerichtshof verhandelte auch über Beschwerden von Bürgern, die sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt sahen, obwohl seine Befugnisse nicht kassatorisch waren: Er konnte den Beschwerdeführer nur durch eine Erklärung die Regierung für unrechtmäßig erklären, nicht aber ihre rechtswidrigen Entscheidungen aufheben.
  • Der Staatsgerichtshof zog die Minister des Kaisers für politische Verfehlungen im Amt zur Verantwortung. Obwohl der Kaiser nicht vor Gericht gezogen werden konnte, waren viele seiner Erlasse nun von der Gegenzeichnung des zuständigen Ministers abhängig. Der doppelte Ansatz, den Kaiser von seinen Ministern abhängig zu machen und gleichzeitig die Minister für schlechte Ergebnisse strafrechtlich haftbar zu machen, sollte die Minister erstens in die Lage versetzen und zweitens motivieren, Druck auf den Monarchen auszuüben.

Transleithanien

Auch in Ungarn war die richterliche Gewalt unabhängig von der Exekutive. Nach dem kroatisch-ungarischen Ausgleich von 1868 verfügte Kroatien-Slawonien über ein eigenes unabhängiges Justizsystem (die Siebener-Tafel war das letztinstanzliche Gericht für Kroatien-Slawonien mit endgültiger Zivil- und Strafgerichtsbarkeit). Die Justizbehörden in Ungarn waren:

  1. die Bezirksgerichte mit Einzelrichtern (458 im Jahr 1905);
  2. die Komitatsgerichte mit Richterkollegien (76 an der Zahl); diesen waren 15 Schwurgerichte für Pressedelikte angeschlossen. Dies waren Gerichte der ersten Instanz. In Kroatien-Slawonien wurden diese nach 1874 als Gerichtstische bezeichnet;
  3. Königliche Tische (12 an der Zahl), die Gerichte zweiter Instanz waren und in Budapest, Debrecen, Győr, Kassa, Kolozsvár, Marosvásárhely, Nagyvárad, Pécs, Pressburg, Szeged, Temesvár und Bans Tisch in Zagreb eingerichtet wurden.
  4. Das Königliche Oberste Gericht in Budapest und der Oberste Gerichtshof oder Siebener-Tisch in Zagreb waren die höchsten Justizbehörden. Außerdem gab es ein besonderes Handelsgericht in Budapest, ein Marinegericht in Fiume und besondere Militärgerichte.

Kondominium Bosnien und Herzegowina

Das Territorialstatut führte die modernen Rechte und Gesetze in Bosnien-Herzegowina ein und garantierte allgemein die bürgerlichen Rechte der Bewohner des Territoriums, nämlich die Staatsbürgerschaft, die persönliche Freiheit, den Schutz durch die zuständigen Justizbehörden, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Wahrung der nationalen Individualität und der Sprache, die Redefreiheit, die Freiheit des Lernens und der Bildung, die Unverletzlichkeit des Wohnsitzes, das Post- und Telegraphengeheimnis, die Unverletzlichkeit des Eigentums, das Petitionsrecht und schließlich das Recht, Versammlungen abzuhalten.

Die bestehenden Justizbehörden des Territoriums behielten ihre bisherige Organisation und Funktion bei.

Politische Kämpfe im Kaiserreich

Die traditionelle Aristokratie und der Landadel sahen sich nach und nach mit den zunehmend wohlhabenden Männern der Städte konfrontiert, die durch Handel und Industrialisierung zu Reichtum gelangten. Die städtische Mittel- und Oberschicht strebte nach eigener Macht und unterstützte fortschrittliche Bewegungen im Gefolge der Revolutionen in Europa.

Wie im Deutschen Reich wurden auch in Österreich-Ungarn häufig liberale Wirtschaftspolitiken und -praktiken angewandt. Ab den 1860er Jahren gelang es Geschäftsleuten, Teile des Reiches zu industrialisieren. Die neuen wohlhabenden Mitglieder der Bourgeoisie errichteten große Häuser und begannen, eine herausragende Rolle im städtischen Leben zu spielen, die mit der des Adels konkurrierte. In der Anfangszeit ermutigten sie die Regierung, sich um ausländische Investitionen zu bemühen, um die Infrastruktur, wie z. B. Eisenbahnen, zur Unterstützung der Industrialisierung, des Verkehrs und der Kommunikation sowie der Entwicklung aufzubauen.

Demonstration für das allgemeine Wahlrecht in Prag, Böhmen, 1905

Unter der Führung von Graf Eduard von Taaffe, dem österreichischen Ministerpräsidenten von 1879 bis 1893, schwand der Einfluss der Liberalen in Österreich, von denen die meisten deutschstämmig waren. Taaffe nutzte eine Koalition aus Klerus, Konservativen und slawischen Parteien, um die Liberalen zu schwächen. In Böhmen beispielsweise ließ er Tschechisch als Amtssprache in der Bürokratie und im Schulwesen zu und brach damit das Ämtermonopol der Deutschsprachigen. Solche Reformen ermutigten andere ethnische Gruppen, ebenfalls auf mehr Autonomie zu drängen. Indem die Regierung die Nationalitäten gegeneinander ausspielte, sicherte sie die zentrale Rolle der Monarchie beim Zusammenhalten konkurrierender Interessengruppen in einer Zeit des raschen Wandels.

Während des Ersten Weltkriegs trugen aufkommende Nationalgefühle und Arbeiterbewegungen zu Streiks, Protesten und Unruhen im Kaiserreich bei. Nach dem Krieg trugen republikanische, nationale Parteien zur Auflösung und zum Zusammenbruch der Monarchie in Österreich und Ungarn bei. In Wien und Budapest wurden Republiken gegründet.

Die Gesetzgebung zugunsten der Arbeiterklasse geht auf die katholischen Konservativen zurück. Sie setzten auf Sozialreformen nach schweizerischem und deutschem Vorbild und griffen in die Privatwirtschaft ein. In Deutschland hatte Reichskanzler Otto von Bismarck mit dieser Politik die sozialistischen Versprechen neutralisiert. Die Katholiken studierten das Schweizer Fabrikgesetz von 1877, das die Arbeitszeit für alle begrenzte und Mutterschaftsleistungen vorsah, sowie deutsche Gesetze, die die Arbeitnehmer gegen die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Risiken versicherten. Diese dienten als Grundlage für die österreichische Gewerbeordnungsnovelle von 1885.

Der österreichisch-ungarische Kompromiss und seine Befürworter blieben bei den ungarischen Wählern bitter unbeliebt, und der anhaltende Wahlerfolg der kompromissbereiten Liberalen Partei frustrierte viele ungarische Wähler. Während die kompromissbereiten liberalen Parteien bei den Wählern der ethnischen Minderheiten am beliebtesten waren, blieben die slowakischen, serbischen und rumänischen Minderheitenparteien bei den ethnischen Minderheiten unpopulär. Die nationalistischen ungarischen Parteien, die von der überwältigenden Mehrheit der ungarischen Wähler unterstützt wurden, blieben in der Opposition, außer von 1906 bis 1910, als die nationalistischen ungarischen Parteien die Regierung bilden konnten.

Das Wahlrecht

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann die österreichische Hälfte der Doppelmonarchie, sich dem Konstitutionalismus zuzuwenden. Es wurde ein konstitutionelles System mit einem Parlament, dem Reichsrat, geschaffen, und 1867 wurde auch ein Gesetz über die Rechte der Bürger erlassen. Das Wahlrecht für den Reichstag wurde schrittweise erweitert, bis 1907 das gleiche Wahlrecht für alle männlichen Bürger eingeführt wurde.

Die Parlamentswahlen in Cisleithanien im Jahr 1907 waren die ersten Wahlen, die nach dem allgemeinen Männerwahlrecht abgehalten wurden, nachdem eine Wahlreform, die die Abschaffung der Steuerpflicht für Wähler vorsah, vom Rat beschlossen und von Kaiser Franz Joseph im selben Jahr gebilligt worden war. Die Zuteilung der Sitze richtete sich jedoch nach den Steuereinnahmen der Staaten.

Auswärtige Angelegenheiten

Der bosnisch-muslimische Widerstand während der Schlacht von Sarajewo 1878 gegen die österreichisch-ungarische Besatzung

Der Kaiser war offiziell für die auswärtigen Angelegenheiten zuständig. Sein Außenminister betrieb die Diplomatie. Siehe Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Österreich-Ungarns (1867-1918).

1866-1878: Jenseits von Kleindeutschland

Die Doppelmonarchie entstand nach dem verlorenen Krieg mit Preußen und Italien im Jahr 1866. Der Krieg wurde durch den Frieden von Prag (1866) beendet, der die deutsche Frage zugunsten einer kleindeutschen Lösung löste. Um das Ansehen der Habsburger wiederherzustellen und sich an Preußen zu rächen, wurde Graf Friedrich Ferdinand von Beust Außenminister (1866-1871). Er hasste Preußens Führer Otto von Bismarck, der ihn wiederholt ausmanövriert hatte. Beust wandte sich an Frankreich und verhandelte mit Kaiser Napoleon III. und Italien über ein antipreußisches Bündnis. Es konnten keine Bedingungen erreicht werden. Der entscheidende Sieg der preußisch-deutschen Armeen im Krieg von 1870 mit Frankreich und die Gründung des Deutschen Reiches beendeten alle Hoffnungen auf eine Revanche und Beust zog sich zurück.

Nachdem die Doppelmonarchie aus Deutschland und Italien vertrieben worden war, wandte sie sich dem Balkan zu, der durch das Erstarken nationalistischer Bewegungen, die die Unabhängigkeit forderten, in Aufruhr war. Sowohl Russland als auch Österreich-Ungarn sahen eine Chance, in dieser Region zu expandieren. Russland übernahm die Rolle des Beschützers der Slawen und orthodoxen Christen. Österreich schwebte ein multiethnisches, religiös vielfältiges Reich unter der Kontrolle Wiens vor. Graf Gyula Andrássy, ein Ungar, der von 1871 bis 1879 Außenminister war, machte den Widerstand gegen die russische Expansion auf dem Balkan und die Verhinderung serbischer Ambitionen, eine neue südslawische Föderation zu dominieren, zum Kernstück seiner Politik. Er wollte, dass Deutschland sich mit Österreich und nicht mit Russland verbündete.

1878-1914: Berliner Kongress, Instabilität auf dem Balkan und die Bosnien-Krise

Rekruten aus Bosnien-Herzegowina, darunter auch muslimische Bosniaken (31 %), wurden bereits 1879 in Spezialeinheiten der österreichisch-ungarischen Armee eingezogen und für ihre Tapferkeit im Dienste des österreichischen Kaisers mit mehr Medaillen ausgezeichnet als jede andere Einheit. Eduard Wagnes komponierte ihnen zu Ehren den schwungvollen Militärmarsch Die Bosniaken kommen.

Russische panslawistische Organisationen unterstützten die Rebellen auf dem Balkan und setzten so die Zarenregierung unter Druck, dem Osmanischen Reich 1877 im Namen des Schutzes der orthodoxen Christen den Krieg zu erklären. Da Österreich-Ungarn nicht in der Lage war, zwischen dem Osmanischen Reich und Russland in der Frage der Kontrolle über Serbien zu vermitteln, erklärte es seine Neutralität, als der Konflikt zwischen den beiden Mächten zu einem Krieg eskalierte. Mit Hilfe Rumäniens und Griechenlands besiegte Russland die Osmanen und versuchte mit dem Vertrag von San Stefano, ein großes pro-russisches Bulgarien zu schaffen. Dieser Vertrag löste einen internationalen Aufruhr aus, der beinahe zu einem allgemeinen europäischen Krieg geführt hätte. Österreich-Ungarn und Großbritannien befürchteten, dass ein großes Bulgarien zu einem russischen Satelliten werden würde, der es dem Zaren ermöglichen würde, den Balkan zu beherrschen. Der britische Premierminister Benjamin Disraeli brachte Kriegsschiffe gegen Russland in Stellung, um das Vordringen des russischen Einflusses im östlichen Mittelmeer so nahe an Großbritanniens Route durch den Suezkanal zu stoppen.

Als Russland die Türkei in einem Krieg besiegte, wurde der daraus resultierende Vertrag von San Stefano in Österreich als viel zu günstig für Russland und seine orthodox-slawischen Ziele angesehen. Der Berliner Kongress machte den russischen Sieg rückgängig, indem er den großen bulgarischen Staat, den Russland aus dem osmanischen Gebiet herausgelöst hatte, aufteilte und jedem Teil Bulgariens die volle Unabhängigkeit von den Osmanen verweigerte. Der Berliner Kongress 1878 gestattete Österreich die Besetzung (aber nicht die Annexion) der Provinz Bosnien und Herzegowina, eines überwiegend slawischen Gebiets. Österreich besetzte Bosnien und Herzegowina, um auf dem Balkan an Macht zu gewinnen. Serbien, Montenegro und Rumänien wurden vollständig unabhängig. Dennoch blieb der Balkan ein Schauplatz politischer Unruhen, in dem es von Unabhängigkeitsbestrebungen und Großmachtrivalitäten nur so wimmelte. Auf dem Berliner Kongress 1878 gelang es Gyula Andrássy (Außenminister), Russland zu zwingen, von weiteren Forderungen auf dem Balkan Abstand zu nehmen. Infolgedessen wurde Großbulgarien aufgelöst und die serbische Unabhängigkeit garantiert. Im selben Jahr stationierte Österreich-Ungarn mit Unterstützung Großbritanniens Truppen in Bosnien, um die Russen daran zu hindern, ins nahe gelegene Serbien vorzudringen. Als weitere Maßnahme, um die Russen vom Balkan fernzuhalten, schloss Österreich-Ungarn 1887 mit Großbritannien und Italien ein Bündnis, die Mittelmeer-Entente, und schloss 1879 mit Deutschland und 1883 mit Rumänien gegenseitige Verteidigungspakte gegen einen möglichen russischen Angriff. Nach dem Berliner Kongress versuchten die europäischen Mächte, die Stabilität durch eine komplexe Reihe von Bündnissen und Verträgen zu gewährleisten.

Aus Angst vor Instabilität auf dem Balkan und russischen Aggressionen und um den französischen Interessen in Europa entgegenzuwirken, schloss Österreich-Ungarn im Oktober 1879 und im Mai 1882 ein Verteidigungsbündnis mit Deutschland. Im Oktober 1882 schloss sich Italien dieser Partnerschaft im Rahmen des Dreibundes an, vor allem wegen der kaiserlichen Rivalitäten Italiens mit Frankreich. Die Spannungen zwischen Russland und Österreich-Ungarn blieben hoch, so dass Bismarck den Dreikaiserbund durch den Rückversicherungsvertrag mit Russland ersetzte, um die Habsburger davon abzuhalten, leichtsinnig einen Krieg wegen des Panslawismus zu beginnen. Die Region Sandžak-Raška / Novibazar war zwischen 1878 und 1909 unter österreichisch-ungarischer Besatzung, als sie an das Osmanische Reich zurückgegeben wurde, bevor sie schließlich zwischen den Königreichen Montenegro und Serbien aufgeteilt wurde.

Im Zuge der Großen Balkankrise besetzten österreichisch-ungarische Truppen im August 1878 Bosnien und Herzegowina, und die Monarchie annektierte Bosnien und Herzegowina schließlich im Oktober 1908 als gemeinsamen Betrieb von Cisleithanien und Transleithanien unter der Kontrolle des k. u. k. Finanzministeriums, anstatt es einer der beiden territorialen Regierungen anzugliedern. Die Annexion im Jahr 1908 veranlasste einige in Wien zu Überlegungen, Bosnien und Herzegowina mit Kroatien zu einem dritten slawischen Teil der Monarchie zu verbinden. Nach dem Tod des Bruders von Franz Joseph, Maximilian (1867), und seines einzigen Sohnes Rudolf wurde der Neffe des Kaisers, Franz Ferdinand, zum Thronfolger ernannt. Der Erzherzog soll ein Befürworter dieses Trialismus gewesen sein, um die Macht der ungarischen Aristokratie zu begrenzen.

Eine anlässlich des Anschlusses an die Habsburgermonarchie im Oktober 1908 erlassene Proklamation versprach diesen Ländern verfassungsmäßige Institutionen, die ihren Bewohnern volle Bürgerrechte und eine Beteiligung an der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten durch eine lokale repräsentative Versammlung sichern sollten. In Erfüllung dieses Versprechens wurde 1910 eine Verfassung verkündet.

Die Hauptakteure der Bosnienkrise von 1908-09 waren die Außenminister Österreichs und Russlands, Alois Lexa von Aehrenthal und Alexander Izvolsky. Beide waren von politischem Ehrgeiz getrieben; der erste sollte erfolgreich sein, der zweite an der Krise zerbrechen. Auf ihrem Weg sollten sie Europa 1909 an den Rand eines Krieges bringen. Sie teilten Europa auch in zwei bewaffnete Lager, die im Juli 1914 in den Krieg zogen.

Nach dem Vertrag von Berlin kontrollierten die Osmanen die Dardanellen, die das Mittelmeer mit dem Schwarzen Meer verbinden. Der Vertrag verbot die Durchfahrt von Kriegsschiffen aus allen Ländern in das Schwarze Meer oder aus diesem heraus. Dieser Vertrag schloss einen großen Teil der russischen Flotte ein und machte sie im Russisch-Japanischen Krieg 1904-1905, als sie dringend gebraucht wurde, nutzlos. Izvolsky wollte diesen Vertrag ändern, um russischen Schiffen die Durchfahrt durch die Meerenge zu ermöglichen. Aehrenthal wollte die volle Kontrolle über Bosnien-Herzogowina, das seit 1878 von Österreich-Ungarn verwaltet wurde, dessen nomineller rechtlicher Eigentümer aber das Osmanische Reich blieb. Aehrenthal heckte einen großartigen diplomatischen Deal aus, der beiden Seiten große Vorteile bringen sollte. Österreich würde mit russischer Zustimmung das volle Eigentum an Bosnien erhalten. Die Türkei würde die volle Kontrolle über das als Sanjak von Novi Pazar bezeichnete Gebiet erhalten und zusätzlich Bargeld. Russland würde das Recht auf Durchfahrt für seine Kriegsschiffe durch die Meerenge erhalten. Serbien würde nichts bekommen. Bevor er sich an die Russen wandte, traf sich Aehrenthal mit österreichischen Beamten und erhielt die Zustimmung von Kaiser Franz Joseph I. Am 15. und 16. September hielten Aehrenthal und Izvolsky ein geheimes Treffen ab. Es wurde kein Protokoll geführt - und im Nachhinein erinnerten sich beide Seiten sehr unterschiedlich daran. Aehrenthal ging davon aus, dass er die volle Zustimmung der Russen zu seinem Plan hatte, aber er gab die geplanten Daten nicht bekannt. Izvolsky ging davon aus, dass er informiert werden würde, bevor eine tatsächliche Aktion stattfand. Aehrenthal informierte vage alle wichtigen Länder, nannte aber keine Einzelheiten. Die Welt staunte am 6. Oktober 1908 nicht schlecht, als in einer Presseerklärung in Wien die vollständige Annexion Bosniens verkündet wurde. Innerhalb Österreichs herrschte allgemeine Zustimmung, außer in den tschechischen Gebieten - diese Minderheit hatte das starke Gefühl, dass ihre Forderungen bewusst ignoriert worden waren. Aehrenthal hatte mit einer breiten europäischen Zustimmung gerechnet, stattdessen sah er sich einem feindseligen Vulkanausbruch aus allen Richtungen gegenüber. Izvolsky prangerte vehement den Verrat an und forderte eine internationale Bosnien-Konferenz. Nach jahrzehntelangen Aktivitäten auf niedrigem Niveau mobilisierten sich die panslawischen Kräfte innerhalb Russlands plötzlich in der Opposition. Auf dem ganzen Kontinent brachen Massendemonstrationen aus. Rom nutzte die Situation und kündigte seine Freundschaft mit Wien auf. Die Berliner Beamten waren überrascht und entsetzt. Die Briten waren besonders verärgert und prangerten die Verletzung eines internationalen Abkommens an, das sowohl von Österreich als auch von Großbritannien unterzeichnet worden war. Frankreich verurteilte den Plan. Die Türkei war von der unerwarteten Entwicklung überrascht, wurde aber durch die Barzahlung besänftigt. Die bei weitem wütendste Reaktion kam aus Serbien, das nach Rache rief und damit begann, geheime Guerillabanden zu gründen, die einen Aufstand in Bosnien planten. In ganz Europa wurde die Hauptschuld auf Berlin und nicht auf Wien geschoben. Die Europäer fürchteten die mächtige deutsche Armee und sahen in dem Vorfall einen Beweis für deren Expansionsbestrebungen. Berlin ist sich nun bewusst, dass es allein dasteht und Österreich sein einziger Freund ist. Berlin warnte St. Petersburg ausdrücklich, dass die fortgesetzten Forderungen nach einer internationalen Konferenz eine feindliche Handlung darstellten, die die Gefahr eines Krieges mit Deutschland erhöhen würde. Russland lenkte ein. Dank der deutschen Intervention erzielte Österreich mit der Übernahme der Kontrolle über Bosnien einen kurzfristigen diplomatischen Erfolg. Langfristig jedoch machten sich sowohl Deutschland als auch Österreich viele Feinde, da sich die Fronten des Ersten Weltkriegs zu verhärten begannen.

Aehrenthal war davon ausgegangen, dass sich die slawischen Minderheiten niemals zusammenschließen könnten und dass der Balkanbund Österreich keinen Schaden zufügen würde. Er lehnte einen osmanischen Vorschlag für ein Bündnis zwischen Österreich, der Türkei und Rumänien ab. Seine Politik entfremdete jedoch die Bulgaren, die sich stattdessen an Russland und Serbien wandten. Obwohl Österreich nicht die Absicht hatte, sich weiter nach Süden auszudehnen, förderte Aehrenthal entsprechende Spekulationen in der Erwartung, dass dies die Balkanstaaten lähmen würde. Stattdessen stachelte er sie zu fieberhaften Aktivitäten an, um einen Verteidigungsblock zu errichten, der Österreich aufhalten sollte. Eine Reihe schwerwiegender Fehleinschätzungen auf höchster Ebene stärkte somit die Feinde Österreichs erheblich.

1914 lehnten slawische Kämpfer in Bosnien den Plan Österreichs ab, sich das Gebiet vollständig einzuverleiben; sie ermordeten den österreichischen Thronfolger und lösten damit den Ersten Weltkrieg aus.

Demographische Daten

Die folgenden Daten beruhen auf der offiziellen österreichisch-ungarischen Volkszählung von 1910.

Bevölkerung und Fläche

Fläche Territorium (km2) Einwohnerzahl
Kaisertum Österreich 300.005 (≈48% von Österreich-Ungarn) 28.571.934 (≈57,8% von Österreich-Ungarn)
Königreich Ungarn 325.411 (≈52% von Österreich-Ungarn) 20.886.487 (≈42,2% von Österreich-Ungarn)
Bosnien und Herzegowina 51,027 1,931,802
Sandžak (besetzt bis 1909) 8,403 135,000
Traditionelle Kleidung in Ungarn, Ende des 19.

Sprachen

Sprache Nummer %
Deutsch 12,006,521 23.36
Ungarisch 10,056,315 19.57
Tschechisch 6,442,133 12.54
Serbo-Kroatisch 5,621,797 10.94
Polnisch 4,976,804 9.68
Ruthenisch 3,997,831 7.78
Rumänisch 3,224,147 6.27
Slowakisch 1,967,970 3.83
Slowenisch 1,255,620 2.44
Italienisch 768,422 1.50
Andere 1,072,663 2.09
Gesamt 51,390,223 100.00

In Österreich (Cisleithanien) wurde bei der Volkszählung von 1910 die Umgangssprache erfasst, die Alltagssprache. Juden und Personen, die Deutsch im Büro verwendeten, gaben oft Deutsch als Umgangssprache an, auch wenn sie eine andere Muttersprache hatten. 36,8 % der Gesamtbevölkerung sprachen Deutsch als Muttersprache, und mehr als 71 % der Einwohner sprachen etwas Deutsch.

In Ungarn (Transleithanien), wo die Volkszählung hauptsächlich auf der Muttersprache basierte, sprachen 48,1 % der Gesamtbevölkerung Ungarisch als Muttersprache. Wenn man das autonome Kroatien-Slawonien nicht mitzählt, waren mehr als 54,4 % der Einwohner des Königreichs Ungarn ungarische Muttersprachler (dazu gehörten auch die Juden - etwa 5 % der Bevölkerung -, da sie meist ungarischsprachig waren).

Es ist zu beachten, dass einige Sprachen als Dialekte von weiter verbreiteten Sprachen angesehen wurden. Ein Beispiel: Bei der Volkszählung wurden die rätoromanischen Sprachen als "Italienisch" gezählt, während das Istro-Rumänische als "Rumänisch" gezählt wurde. Jiddisch wurde sowohl in Österreich als auch in Ungarn als "Deutsch" gezählt.

Tiroler Trachten
Festumzug in Prag, Königreich Böhmen, 1900
Gesprochene Sprachen in Cisleithanien (Österreich) (Volkszählung von 1910)
Land Häufigste Sprache (mehr als 50%) Verbreitete Sprachen (mehr als 20%) Andere Sprachen
Böhmen 63.2% Tschechisch 36.45% (2,467,724) Deutsch
Dalmatien 96.2% Serbo-Kroatisch  2.8% Italienisch
Galizien 58.6% Polnisch 40.2% Ruthenisch  1.1% Deutsch
Niederösterreich 95.9% Deutsch  3.8% Tschechisch
Oberösterreich 99.7% Deutsch  0.2% Tschechisch
Bukowina 38.4%
34.4%
21.2%
Ruthenisch
Rumänisch
Deutsch
 4.6% Polnisch
Kärnten 78.6% Deutsch 21.2% Slowenisch
Krain 94.4% Slowenisch  5.4% Deutsch
Salzburg 99.7% Deutsch  0.1% Tschechisch
Schlesien 43.9%
31.7%
24.3%
Deutsch
Polnisch
Tschechisch
Steiermark 70.5% Deutsch 29.4% Slowenisch
Mähren 71.8% Tschechisch 27.6% Deutsch   0.6% Polnisch
Gorizia und Gradisca 59.3% Slowenisch 34.5% Italienisch  1.7% Deutsch
Triest 51.9% Italienisch 24.8% Slowenisch  5.2%
 1.0%
Deutsch
Serbo-Kroatisch
Istrien 41.6%
36.5%
Serbo-Kroatisch
Italienisch
13.7%
 3.3%
Slowenisch
Deutsch
Tirol 57.3% Deutsch 38.9% Italienisch
Vorarlberg 95.4% Deutsch  4.4% Italienisch
Cumanen und Jaszer bewahrten ihre regionale Autonomie (Cumania und Jazygia) bis 1876.
Muttersprachen in Transleithanien (Ungarn) (Volkszählung von 1910)
Sprache Ungarn selbst Kroatien-Slawonien
Sprecher % der Bevölkerung Sprecher % der Bevölkerung
Ungarisch 9,944,627 54.5% 105,948 4.1%
Rumänisch 2,948,186 16.0% 846 <0.1%
Slowakisch 1,946,357 10.7% 21,613 0.8%
Deutsch 1,903,657 10.4% 134, 078 5.1%
Serbisch 461,516 2.5% 644,955 24.6%
Ruthenisch 464,270 2.3% 8,317 0.3%
Kroatisch 194,808 1.1% 1,638,354 62.5%
Andere und nicht spezifiziert 401,412 2.2% 65,843 2.6%
Gesamt 18,264,533 100% 2,621,954 100%

Historische Regionen:

Region Muttersprachliche Sprachen Ungarische Sprache Andere Sprachen
Siebenbürgen Rumänisch - 2.819.467 (54%) 1,658,045 (31.7%) Deutsch - 550.964 (10,5%)
Oberungarn Slowakisch - 1.688.413 (55,6%) 881,320 (32.3%) Deutsch - 198.405 (6,8%)
Délvidék Serbo-Kroatisch - 601.770 (39,8%) 425,672 (28.1%) Deutsch - 324.017 (21,4%)
Rumänisch - 75.318 (5,0%)
Slowakisch - 56.690 (3,7%)
Unterkarpaten Ruthenisch - 330.010 (54,5%) 185,433 (30.6%) Deutsch - 64.257 (10,6%)
Fiume Italienisch - 24.212 (48,6%) 6,493 (13%)
  • Kroatisch und Serbisch - 13.351 (26,8%)
  • Slowenisch - 2.336 (4,7%)
  • Deutsch - 2.315 (4,6%)
Őrvidék Deutsch - 217.072 (74,4%) 26,225 (9%) Kroatisch - 43.633 (15%)
Prekmurje Slowenisch - 74.199 (80,4%) - im Jahr 1921 14.065 (15,2%) - im Jahr 1921 Deutsche - 2.540 (2,8%) - im Jahr 1921
Ethnische Karte Österreich-Ungarns (Volkszählung 1880) aus Andrees Handatlas, 1881
Die Sprachgruppen Österreich-Ungarns im Jahr 1910 (basierend auf dem Geschichtsatlas von William R. Shepherd, 1911)

Siehe auch: Böhmischer Sprachenkonflikt

Religion

Große Synagoge im romantischen Stil in Pécs, erbaut von der neugriechischen Gemeinde im Jahr 1869
Religion in Österreich-Ungarn 1910
Religion Österreich-Ungarn Österreich/Cisleithanien
Ungarn/Transleithanien
Bosnien und
Herzegowina
Katholiken

(sowohl römisch als auch östlich)

76.6% 90.9% 61.8% 22.9%
Protestanten 8.9% 2.1% 19.0% 0%
Östlich Orthodoxe 8.7% 2.3% 14.3% 43.5%
Juden 4.4% 4.7% 4.9% 0.6%
Muslime 1.3% 0% 0% 32.7%
Religionen in Österreich-Ungarn, aus der Ausgabe 1881 von Andrees Allgemeinem Handatlas. Die Katholiken (römisch und uniert) sind blau, die Protestanten violett, die Ostorthodoxen gelb und die Muslime grün.
Begräbnis in Galizien von Teodor Axentowicz, 1882

Ausschließlich im Kaiserreich Österreich:

Religion Österreich
Lateinisch-katholisch 79.1% (20,661,000)
Ostkatholisch 12% (3,134,000)
Jüdisch 4.7% (1,225,000)
Östlich Orthodoxe 2.3% (607,000)
lutherisch 1.9% (491,000)
Andere oder keine Religion 14,000

Ausschließlich im Königreich Ungarn:

Religion Ungarn selbst & Fiume Kroatien und Slawonien
Lateinisch-katholisch 49.3% (9,010,305) 71.6% (1,877,833)
Kalvinistisch 14.3% (2,603,381) 0.7% (17,948)
Östlich Orthodoxe 12.8% (2,333,979) 24.9% (653,184)
Ostkatholisch 11.0% (2,007,916) 0.7% (17,592)
lutherisch 7.1% (1,306,384) 1.3% (33,759)
Jüdisch 5.0% (911,227) 0.8% (21,231)
Unitarier 0.4% (74,275) 0.0% (21)
Andere oder keine Religion 0.1% (17,066) 0.0 (386)

Größte Städte

Daten: Volkszählung von 1910

Kaiserreich Österreich
Rang Aktueller englischer Name Aktueller offizieller Name Andere Heutiges Land Bevölkerung im Jahr 1910 Heutige Bevölkerung
1. Wien Wien Bécs, Beč, Dunaj Österreich 2,031,498

(Stadt ohne den Vorort 1.481.970)

1,840,573

(Metro: 2.600.000)

2. Prag Prag, Praha Prága Tschechische Republik 668,000

(Stadt ohne den Vorort 223.741)

1,301,132

(Metro: 2.620.000)

3. Triest Triest Trieszt, Trst Italien 229,510 204,420
4. Lemberg Lemberg, Lwów Iljow, Львів, Lemberg, Львов Ukraine 206,113 728,545
5. Krakau Krakau, Kraków Kraków, Krakau Polen 151,886 762,508
6. Graz Grác, Gradec Österreich 151,781 328,276
7. Brünn Brünn, Brünn Berén, Börön, Börénvásár Tschechische Republik 125,737 377,028
8. Czernowitz Czernowitz Csernyivci, Cernăuți, Чернівці Ukraine 87,128 242,300
9. Plzeň Pilsen, Plzeň Pilzen Tschechische Republik 80,343 169,858
10. Linz Linec Österreich 67,817 200,841
Königreich Ungarn
Rang Aktueller englischer Name Aktueller offizieller Name Andere Heutiges Land Bevölkerung im Jahr 1910 Heutige Bevölkerung
1. Budapest Budimpešta Ungarn 1.232.026 (Stadt ohne den Vorort 880.371) 1.735.711 (Metro: 3.303.786)
2. Szeged Szegedin, Segedin Ungarn 118,328 170,285
3. Subotica Szabadka Суботица Serbien 94,610 105,681
4. Debrecen Ungarn 92,729 208,016
5. Zagreb Zágráb, Agram Kroatien 79,038 803.000 (Metro: 1.228.941)
6. Bratislava Pozsony Pressburg, Prešporok Slowakei 78,223 425,167
7. Timișoara Temesvár Temeswar Rumänien 72,555 319,279
8. Kecskemét Ungarn 66,834 111,411
9. Oradea Nagyvárad Großwardein Rumänien 64,169 196,367
10. Arad Arad Rumänien 63,166 159,074
11. Hódmezővásárhely Ungarn 62,445 46,047
12. Cluj-Napoca Kolozsvár Klausenburg Rumänien 60,808 324,576
13. Újpest Ungarn 55,197 100,694
14. Miskolc Ungarn 51,459 157,177
15. Pécs Ungarn 49,852 145,347

Kultur

Bildung

Primäre und sekundäre Bildung in Cisleithania

Die Organisation der österreichischen Volksschulen beruhte auf dem Prinzip der Schulpflicht, der Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Erteilung von öffentlichem Unterricht in der eigenen Sprache. Daneben gab es Privatschulen. Das Verhältnis der Kinder, die Privatschulen besuchten, zu jenen, die die öffentlichen Volksschulen besuchten, betrug 1912 144.000 zu 4,5 Millionen, also ein Dreißigstel. Der Vorwurf der Entstaatlichung von Kindern durch die Schulvereine ist daher mit Vorsicht zu genießen. Die Kosten des Schulwesens wurden wie folgt verteilt: Die Gemeinden bauten die Schulhäuser, die politischen Bezirke bezahlten die Lehrer, das Kronland gab einen Zuschuss, und der Staat ernannte die Inspektoren. Da der Staat die Schulen beaufsichtigte, ohne sie zu unterhalten, konnte er seine Ansprüche erhöhen, ohne durch finanzielle Erwägungen behindert zu werden. Es ist bemerkenswert, dass der Unterschied zwischen den Schätzungen des staatlichen Schulwesens in Österreich und in Ungarn bei 9,3 Millionen in Österreich und 67,6 Millionen in Ungarn lag. Da in Österreich überall dort, wo im Umkreis von 5 km 40 Schüler einer Nationalität anzutreffen waren, eine Schule eingerichtet werden musste, in der ihre Sprache verwendet wurde, wurden auch sprachlichen Minderheiten nationale Schulen zugesichert. Zwar geschah dies meist auf Kosten der deutschen Industriegemeinden, da die slawischen Arbeiter als Einwanderer Schulen in ihrer eigenen Sprache erhielten. Die Zahl der Volksschulen stieg von 19.016 im Jahr 1900 auf 24.713 im Jahr 1913, die Zahl der Schüler von 3.490.000 im Jahr 1900 auf 4.630.000 im Jahr 1913.

Universitäten in Cisleithanien

Die erste Universität in der österreichischen Reichshälfte (Karls-Universität) wurde 1347 von Kaiser Karl IV. in Prag gegründet, die zweitälteste Universität war die Jagiellonen-Universität in Krakau, die 1364 vom polnischen König Kasimir III. dem Großen gegründet wurde, während die drittälteste (Universität Wien) 1365 von Herzog Rudolf IV. gegründet wurde.

Die höheren Bildungseinrichtungen waren überwiegend deutschsprachig, doch ab den 1870er Jahren setzte ein Sprachwandel ein. Diese Einrichtungen, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts überwiegend deutsch geprägt waren, wurden in Galizien in polnische nationale Einrichtungen umgewandelt, in Böhmen und Mähren in deutsche und tschechische. So wurden Deutsche, Tschechen und Polen versorgt. Doch nun meldeten sich auch die kleineren Nationen zu Wort: die Ruthenen, Slowenen und Italiener. Die Ruthenen forderten zunächst, angesichts des überwiegend ruthenischen Charakters des ländlichen Ostgaliziens, eine nationale Teilung der polnischen Universität Lwów. Da die Polen zunächst unnachgiebig waren, kam es zu ruthenischen Demonstrationen und Studentenstreiks, und die Ruthenen begnügten sich nicht mehr mit der Rückgabe einiger separater Lehrstühle und mit parallelen Lehrveranstaltungen. In einem am 28. Januar 1914 geschlossenen Pakt versprachen die Polen eine ruthenische Universität, aber wegen des Krieges war die Frage hinfällig. Die Italiener konnten aufgrund ihrer Bevölkerungszahl (1910 zählten sie 783.000 Einwohner) kaum eine eigene Universität beanspruchen, dafür aber umso mehr aufgrund ihrer alten Kultur. Alle Parteien waren sich einig, dass eine italienische juristische Fakultät geschaffen werden sollte; die Schwierigkeit lag in der Wahl des Ortes. Die Italiener verlangten Triest, aber die Regierung wollte nicht, dass dieser Adriahafen zum Zentrum einer Irredenta wird; außerdem wollten die Südslawen der Stadt, dass sie von einer italienischen Bildungseinrichtung freigehalten wird. Bienerth brachte 1910 einen Kompromiss zustande, nämlich die sofortige Gründung mit provisorischem Sitz in Wien und die Verlegung in vier Jahren auf italienisches Staatsgebiet. Der deutsche Nationalverband erklärte sich bereit, die italienische Universität vorübergehend in Wien aufzunehmen, der südslawische Hochschulklub verlangte jedoch eine Garantie, dass eine spätere Verlegung in die Küstenprovinzen nicht in Betracht komme, sowie die gleichzeitige Errichtung von slowenischen Lehrstühlen in Prag und Krakau und erste Schritte zur Gründung einer südslawischen Universität in Laibach. Doch trotz immer neuer Kompromissverhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden, bis der Kriegsausbruch alle Projekte für eine ruthenische Universität in Lemberg, eine slowenische in Laibach und eine zweite tschechische in Mähren unrealisiert ließ.

Primäre und sekundäre Bildung in Transleithanien

Eine der ersten Maßnahmen der neuen ungarischen Regierung war es, zusätzliche Schulen mit nicht-konfessionellem Charakter einzurichten. Durch ein 1868 verabschiedetes Gesetz wurde der Schulbesuch für alle Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren obligatorisch. Die Kommunen oder Gemeinden waren verpflichtet, Volksschulen zu unterhalten, und sie waren berechtigt, für deren Unterhalt eine zusätzliche Steuer von 5 % auf die staatlichen Steuern zu erheben. Die Zahl der staatlich geförderten Volksschulen nahm jedoch ständig zu, da die Verbreitung der magyarischen Sprache bei den anderen Völkern über die Volksschulen eines der Hauptanliegen der ungarischen Regierung war und mit Nachdruck verfolgt wurde. Im Jahre 1902 gab es in Ungarn 18.729 Volksschulen mit 32.020 Lehrern, die von 2.573.377 Schülern besucht wurden, eine Zahl, die sich gut mit der von 1877 vergleichen lässt, als es 15.486 Schulen mit 20.717 Lehrern gab, die von 1.559.636 Schülern besucht wurden. In etwa 61 % dieser Schulen wurde ausschließlich die magyarische Sprache verwendet, in etwa 6 20 % eine gemischte Sprache, und in den restlichen Schulen wurde eine nicht-magyarische Sprache verwendet. Im Jahr 1902 besuchten 80,56 % der Kinder im schulpflichtigen Alter tatsächlich die Schule. Seit 1891 wurden Kindergärten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entweder von den Gemeinden oder vom Staat unterhalten.

Das öffentliche Schulwesen Ungarns umfasste drei weitere Gruppen von Bildungseinrichtungen: Mittelschulen, Gymnasien und Fachschulen. Die mittleren Schulen umfassten klassische Schulen (Gymnasien), die auf die Universitäten und andere "höhere Schulen" vorbereiteten, und moderne Schulen (Realschulen), die auf die technischen Schulen vorbereiteten. Sie dauerten in der Regel acht Jahre und wurden zumeist vom Staat unterhalten. Die staatlichen Gymnasien wurden meist erst vor kurzem gegründet, einige Schulen in kirchlicher Trägerschaft bestanden jedoch schon seit drei oder manchmal vier Jahrhunderten. 1902 gab es 243 Mittelschulen mit 4705 Lehrern, die von 71.788 Schülern besucht wurden; 1880 waren es 185, die von 40.747 Schülern besucht wurden.

Universitäten in Transleithanien

Im Jahr 1276 wurde die Universität von Veszprém durch die Truppen von Péter Csák zerstört und nie wieder aufgebaut. Im Jahr 1367 gründete Ludwig I. von Ungarn eine Universität in Pécs. Sigismund gründete 1395 eine Universität in Óbuda. Eine weitere, die Universitas Istropolitana, wurde 1465 in Pozsony (heute Bratislava in der Slowakei) von Mattias Corvinus gegründet. Keine dieser mittelalterlichen Universitäten überlebte die osmanischen Kriege. Die 1635 gegründete Nagyszombat-Universität wurde 1777 nach Buda verlegt und heißt heute Eötvös-Loránd-Universität. Die erste technische Hochschule der Welt wurde 1735 in Selmecbánya im Königreich Ungarn (seit 1920 Banská Štiavnica, heute Slowakei) gegründet. Ihre Rechtsnachfolgerin ist die Universität von Miskolc in Ungarn. Die Budapester Universität für Technik und Wirtschaft (BME) gilt als das älteste technische Institut der Welt mit Universitätsrang und -struktur. Ihr Rechtsvorgänger, das Institutum Geometrico-Hydrotechnicum, wurde 1782 von Kaiser Joseph II. gegründet.

Zu den höheren Schulen gehörten auch die Universitäten, von denen Ungarn fünf besaß, die alle vom Staat unterhalten wurden: in Budapest (gegründet 1635), in Kolozsvár (gegründet 1872) und in Zagreb (gegründet 1874). Neuere Universitäten wurden 1912 in Debrecen gegründet, und die Universität Pozsony wurde nach einem halben Jahrtausend im Jahr 1912 wiedererrichtet. Sie verfügten über vier Fakultäten: Theologie, Jura, Philosophie und Medizin (die Universität in Zagreb hatte keine medizinische Fakultät). Außerdem gab es zehn juristische Hochschulen, die sogenannten Akademien, die im Jahr 1900 von 1569 Schülern besucht wurden. Das 1844 gegründete Polytechnikum in Budapest, das vier Fakultäten umfasste und 1900 von 1772 Schülern besucht wurde, galt ebenfalls als höhere Schule. Im Jahr 1900 gab es in Ungarn neunundvierzig theologische Hochschulen, neunundzwanzig katholische, fünf griechisch-unierte, vier griechisch-orthodoxe, zehn protestantische und eine jüdische. Die wichtigsten Bergbauschulen befanden sich in Selmeczbánya, Nagyág und Felsőbánya, die wichtigsten landwirtschaftlichen Schulen in Debreczen und Kolozsvár, die Forstschule in Selmeczbánya, die Militärschulen in Budapest, Kassa, Déva und Zagreb und die Marineschule in Fiume. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Ausbildungsinstituten für Lehrer und eine große Anzahl von Handelsschulen, mehrere Kunstschulen - für Design, Malerei, Bildhauerei, Musik

Alphabetisierung im Königreich Ungarn, inkl. männlich und weiblich
Die wichtigsten Nationalitäten in Ungarn Alphabetisierungsrate im Jahr 1910
Deutsch 70.7%
Ungarisch 67.1%
Kroatisch 62.5%
Slowakisch 58.1%
Serbisch 51.3%
Rumänisch 28.2%
Ruthenisch 22.2%

Ethnische Beziehungen

Ethno-linguistische Karte von Österreich-Ungarn, 1910
Meyers Konversations-Lexikon ethnographische Karte von Österreich-Ungarn, 1885
Alphabetisierung in Österreich-Ungarn (Volkszählung 1880)
Alphabetisierung in Ungarn nach Komitaten im Jahr 1910 (ohne Kroatien)
Physische Karte von Österreich-Ungarn im Jahr 1914

Im Juli 1849 proklamierte und erließ das ungarische Revolutionsparlament ethnische und Minderheitenrechte (die nächsten Gesetze dieser Art gab es in der Schweiz), die jedoch nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution durch die russischen und österreichischen Armeen wieder aufgehoben wurden. Nachdem das Königreich Ungarn 1867 den Kompromiss mit der Habsburger Dynastie geschlossen hatte, war eine der ersten Amtshandlungen des wiederhergestellten Parlaments die Verabschiedung eines Nationalitätengesetzes (Gesetz Nummer XLIV von 1868). Es war eine liberale Gesetzgebung und bot weitreichende sprachliche und kulturelle Rechte. Es erkannte den Nicht-Ungarn nicht das Recht zu, Staaten mit territorialer Autonomie zu bilden.

Der "österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867" schuf die Personalunion der unabhängigen Staaten Ungarn und Österreich, die unter einem gemeinsamen Monarchen verbunden waren und auch über gemeinsame Institutionen verfügten. Die ungarische Mehrheit behauptete ihre Identität innerhalb des Königreichs Ungarn und geriet in Konflikt mit einigen ihrer eigenen Minderheiten. Die kaiserliche Macht der Deutschsprachigen, die die österreichische Hälfte beherrschten, wurde von anderen missbilligt. Darüber hinaus trug auch der aufkommende Nationalismus in den neuen unabhängigen Ländern Rumänien und Serbien zu ethnischen Problemen im Reich bei.

Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes" von 1867, das nur für den cisleithanischen (österreichischen) Teil Österreich-Ungarns galt, besagte:

Alle Rassen des Reiches sind gleichberechtigt, und jede Rasse hat ein unverletzliches Recht auf Erhaltung und Gebrauch ihrer eigenen Nationalität und Sprache. Die Gleichheit aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staat anerkannt. In den Gebieten, in denen mehrere Rassen wohnen, sind die öffentlichen und schulischen Einrichtungen so einzurichten, dass ohne Zwang zum Erlernen einer zweiten Landessprache jede der Rassen die notwendigen Bildungsmittel in ihrer eigenen Sprache erhält.

Die Umsetzung dieses Grundsatzes führte zu mehreren Streitigkeiten, da nicht klar war, welche Sprachen als "gebräuchlich" angesehen werden konnten. Die Deutschen, die traditionelle bürokratische, kapitalistische und kulturelle Elite, forderten die Anerkennung ihrer Sprache als Verkehrssprache in allen Teilen des Reiches. Die deutschen Nationalisten, vor allem im Sudetenland (Teil Böhmens), blickten auf Berlin im neuen Deutschen Reich. In Österreich selbst (westlich von Wien) gab es ein deutschsprachiges Element, das jedoch nicht viel Sinn für den deutschen Nationalismus zeigte. Das heißt, es forderte keinen unabhängigen Staat, sondern blühte auf, weil es die meisten hohen militärischen und diplomatischen Ämter im Reich innehatte.

Das Italienische wurde von den deutschen Intellektuellen als alte "Kultursprache" betrachtet und war als Amtssprache des Reiches immer gleichberechtigt, aber die Deutschen hatten Schwierigkeiten, die slawischen Sprachen als gleichwertig zu akzeptieren. Bei einer Gelegenheit betrat Graf A. Auersperg (Anastasius Grün) den Landtag von Krain und trug den gesamten Korpus der slowenischen Literatur unter dem Arm, um zu demonstrieren, dass die slowenische Sprache als Hochschulsprache nicht durch das Deutsche ersetzt werden kann.

In den folgenden Jahren wurden zumindest in Österreich mehrere Sprachen offiziell anerkannt. Ab 1867 wurde Kroatisch in Dalmatien per Gesetz mit Italienisch gleichgestellt. Ab 1882 gab es eine slowenische Mehrheit im Landtag von Krain und in der Hauptstadt Laibach (Ljubljana); sie ersetzten Deutsch durch Slowenisch als erste Amtssprache. In Galizien wurde 1869 Polnisch anstelle von Deutsch als übliche Regierungssprache festgelegt.

In Istrien wurden die Istro-Rumänen, eine kleine ethnische Gruppe, die in den 1880er Jahren etwa 2 600 Menschen umfasste, stark diskriminiert. Die Kroaten, die in der Region die Mehrheit bildeten, versuchten, sie zu assimilieren, während die italienische Minderheit sie in ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung unterstützte. Im Jahr 1888 wurde im Landtag von Istrien die Möglichkeit diskutiert, die erste Schule für die Istro-Rumänen zu eröffnen, in der in rumänischer Sprache unterrichtet werden sollte. Der Vorschlag fand bei ihnen großen Anklang. Die italienischen Abgeordneten unterstützten den Vorschlag, aber die kroatischen Abgeordneten waren dagegen und versuchten zu zeigen, dass die Istro-Rumänen in Wirklichkeit Slawen waren. Während der österreichisch-ungarischen Herrschaft lebten die Istro-Rumänen in ärmlichen Verhältnissen, und die Bewohner der Insel Krk wurden bis 1875 vollständig assimiliert.

Am heftigsten wurde der Sprachenstreit in Böhmen ausgefochten, wo die tschechischen Sprecher eine Mehrheit bildeten und die Gleichstellung ihrer Sprache mit dem Deutschen anstrebten. Die Tschechen lebten seit dem 6. Jahrhundert hauptsächlich in Böhmen, während deutsche Einwanderer seit dem 13. Jahrhundert die böhmische Peripherie besiedelten. Mit der Verfassung von 1627 wurde die deutsche Sprache zur zweiten Amtssprache und dem Tschechischen gleichgestellt. Im Jahr 1880 verloren die Deutschsprachigen ihre Mehrheit im böhmischen Landtag und wurden in den Städten Prag und Pilsen zu einer Minderheit gegenüber den Tschechischsprachigen (während sie in der Stadt Brünn (Brno) eine leichte zahlenmäßige Mehrheit behielten). Die alte Karlsuniversität in Prag, die bis dahin von Deutschsprachigen dominiert wurde, wurde 1882 in eine deutsch- und eine tschechischsprachige Fakultät aufgeteilt.

Zur gleichen Zeit wurde die ungarische Vorherrschaft von den lokalen Mehrheiten der Rumänen in Siebenbürgen und im östlichen Banat, der Slowaken in der heutigen Slowakei sowie der Kroaten und Serben in den Kronländern Kroatien und Dalmatien (dem heutigen Kroatien), in Bosnien und Herzegowina und in den als Vojvodina (dem heutigen Nordserbien) bekannten Provinzen herausgefordert. Die Rumänen und Serben begannen, sich für eine Vereinigung mit ihren nationalistischen und sprachlichen Verbündeten in den neu gegründeten Staaten Rumänien (1859-1878) und Serbien einzusetzen.

Die ungarischen Staatsoberhäupter waren im Allgemeinen weniger bereit als ihre österreichischen Kollegen, die Macht mit ihren unterworfenen Minderheiten zu teilen, aber sie gewährten Kroatien 1868 ein hohes Maß an Autonomie. In gewisser Weise orientierten sie sich in ihren Beziehungen zu diesem Königreich an ihrem eigenen Kompromiss mit Österreich aus dem Jahr zuvor. Trotz der nominellen Autonomie war die kroatische Regierung ein wirtschaftlicher und administrativer Teil Ungarns, was den Kroaten missfiel. Im Königreich Kroatien-Slawonien und in Bosnien und Herzegowina befürworteten viele die Idee einer trialistischen österreichisch-ungarisch-kroatischen Monarchie; zu den Befürwortern dieser Idee gehörten Erzherzog Leopold Salvator, Erzherzog Franz Ferdinand und Kaiser und König Karl I., der während seiner kurzen Regierungszeit die trialistische Idee unterstützte, jedoch von der ungarischen Regierung und Graf Istvan Tisza mit einem Veto belegt wurde. Der Graf unterzeichnete die trialistische Proklamation schließlich nach starkem Druck seitens des Königs am 23. Oktober 1918.

Die Sprache war eine der umstrittensten Fragen in der österreichisch-ungarischen Politik. Alle Regierungen sahen sich bei der Entscheidung über die Regierungs- und Unterrichtssprachen schwierigen und spaltenden Hürden gegenüber. Die Minderheiten strebten nach möglichst umfassenden Bildungsmöglichkeiten in ihren eigenen Sprachen sowie in den "dominierenden" Sprachen - Ungarisch und Deutsch. Mit der "Verordnung vom 5. April 1897" stellte der österreichische Ministerpräsident Graf Kasimir Felix Badeni das Tschechische dem Deutschen in der inneren Verwaltung Böhmens gleich, was aufgrund der nationalistischen deutschen Agitation im ganzen Reich zu einer Krise führte. Die Krone entließ Badeni.

Das ungarische Minderheitengesetz von 1868 gab den Minderheiten (Slowaken, Rumänen, Serben u.a.) das individuelle (aber nicht auch kommunale) Recht, ihre Sprache in Ämtern, Schulen (wenn auch in der Praxis oft nur in den von ihnen und nicht vom Staat gegründeten), Gerichten und Gemeinden zu verwenden (wenn 20 % der Abgeordneten dies forderten). Mit dem Grundschulgesetz von 1879 und dem Gesetz über das Sekundarschulwesen von 1883 unternahm der ungarische Staat weitere Anstrengungen, um den Gebrauch der nicht-magyarischen Sprachen einzuschränken, was einen klaren Verstoß gegen das Nationalitätengesetz von 1868 darstellte. Nach 1875 wurden alle slowakischsprachigen Schulen, die über die Grundschule hinausgingen, geschlossen, darunter auch die einzigen drei Gymnasien in Revúca (Nagyrőce), Turčiansky Svätý Martin (Turócszentmárton) und Kláštor pod Znievom (Znióváralja). Ab Juni 1907 waren alle öffentlichen und privaten Schulen in Ungarn verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die Schüler nach der vierten Klasse fließend auf Ungarisch ausdrücken konnten. Dies führte zur weiteren Schließung von Minderheitenschulen, die sich vor allem mit der slowakischen und der rusinischen Sprache befassten.

Die beiden Königreiche teilten manchmal ihre Einflusssphären auf. Wie Misha Glenny in seinem Buch The Balkans, 1804-1999 schreibt, reagierten die Österreicher auf die ungarische Unterstützung der Tschechen mit der Unterstützung der kroatischen Nationalbewegung in Zagreb.

In Anerkennung der Tatsache, dass er in einem multiethnischen Land regierte, sprach (und benutzte) Kaiser Franz Joseph fließend Deutsch, Ungarisch und Tschechisch sowie in gewissem Maße auch Kroatisch, Serbisch, Polnisch und Italienisch.

Juden

Orthodoxe Juden aus Galizien in der Leopoldstadt, Wien, 1915

Um 1900 gab es auf dem gesamten Gebiet der Österreichisch-Ungarischen Monarchie etwa zwei Millionen Juden; ihre Stellung war zwiespältig. Die populistische und antisemitische Politik der Christlichsozialen Partei wird manchmal als Vorbild für Adolf Hitlers Nationalsozialismus angesehen. Es gab zwar antisemitische Parteien und Bewegungen, aber die Regierungen in Wien und Budapest initiierten keine Pogrome und verfolgten keine offizielle antisemitische Politik. Sie befürchteten, dass diese ethnische Gewalt andere ethnische Minderheiten anstecken und außer Kontrolle geraten könnte. Die antisemitischen Parteien blieben aufgrund ihrer geringen Popularität bei den Wählern bei den Parlamentswahlen am Rande der politischen Sphäre.

Zu dieser Zeit lebte die Mehrheit der Juden in Österreich-Ungarn in kleinen Städten (Schtetl) in Galizien und in ländlichen Gebieten in Ungarn und Böhmen; sie hatten jedoch große Gemeinden und sogar lokale Mehrheiten in den Innenstadtbezirken von Wien, Budapest, Prag, Krakau und Lwów. Unter den Streitkräften der europäischen Großmächte vor dem Ersten Weltkrieg war die österreichisch-ungarische Armee fast die einzige, die regelmäßig Juden in Führungspositionen beförderte. Während der jüdische Bevölkerungsanteil in den Ländern der Doppelmonarchie etwa fünf Prozent betrug, machten Juden fast achtzehn Prozent des Reserveoffizierskorps aus. Dank der Modernität der Verfassung und des Wohlwollens von Kaiser Franz Joseph betrachteten die österreichischen Juden die Ära Österreich-Ungarns als eine goldene Ära in ihrer Geschichte. Im Jahr 1910 machten rund 900.000 religiöse Juden etwa 5 % der ungarischen Bevölkerung und etwa 23 % der Budapester Bürger aus. Juden stellten 54 % der Inhaber von Handelsunternehmen, 85 % der Direktoren und Inhaber von Finanzinstituten im Bankwesen und 62 % aller Angestellten im Handel, 20 % aller Studenten der allgemeinbildenden Gymnasien und 37 % aller Studenten der kaufmännisch-wissenschaftlichen Gymnasien, 31,9 % aller Studenten der Ingenieurwissenschaften und 34,1 % aller Studenten der humanistischen Fakultäten der Universitäten. Juden stellten 48,5 % aller Ärzte und 49,4 % aller Rechtsanwälte/Juristen in Ungarn. Anmerkung: Die Zahlen der Juden wurden aus religiösen Volkszählungen rekonstruiert. Sie enthalten weder die zum Christentum konvertierten Menschen jüdischer Herkunft noch die Zahl der Atheisten. Unter den vielen ungarischen Parlamentsmitgliedern jüdischer Herkunft waren die bekanntesten jüdischen Mitglieder im ungarischen politischen Leben Vilmos Vázsonyi als Justizminister, Samu Hazai als Kriegsminister, János Teleszky als Finanzminister, János Harkányi als Handelsminister und József Szterényi als Handelsminister.

Wirtschaft

Banknote der Doppelmonarchie
Österreich-ungarischer PKW Laurin & Klement BS (1907)
Österreich-ungarisches Kampfflugzeug UFAG C.I (1917)

Im Vergleich zu Deutschland und vielen westeuropäischen Staaten war die österreichische Reichshälfte wirtschaftlich rückständig, aber doch deutlich höher entwickelt als das agrarisch geprägte Ungarn. Die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Rückständigkeit gegenüber Deutschland hatte ihre Ursachen unter anderem in der verspäteten Bauernbefreiung 1848 oder der späten Gewerbefreiheit (Beseitigung der Zünfte erst 1859, rund 50 Jahre später als Preußen). Hinzu kam ein die Wirtschaftsentwicklung hemmendes Schutzzollsystem, die das Land von der Weltwirtschaft abschirmten; es gab sogar eine Binnenzollgrenze nach Ungarn.

Überblick

Eine 20-Kronen-Banknote der Doppelmonarchie, die alle offiziellen und anerkannten Sprachen verwendet (die Rückseite war ungarisch)
Schwarzer Freitag, 9. Mai 1873, Wiener Börse. Es folgten die Panik von 1873 und die lange Depression.

Obwohl Österreich und Ungarn eine gemeinsame Währung hatten, waren sie fiskalisch souveräne und unabhängige Einheiten. Seit den Anfängen der Personalunion (ab 1527) konnte die Regierung des Königreichs Ungarn ihren eigenen und unabhängigen Haushalt beibehalten. Nach der Revolution von 1848-1849 wurde der ungarische Haushalt mit dem österreichischen verschmolzen, und erst nach dem Kompromiss von 1867 erhielt Ungarn einen eigenen Haushalt. Von 1527 (Schaffung der monarchischen Personalunion) bis 1851 unterhielt das Königreich Ungarn eigene Zollkontrollen, die es von den anderen Teilen der von den Habsburgern beherrschten Territorien trennten. Nach 1867 musste der österreichisch-ungarische Zollanschlussvertrag alle zehn Jahre neu ausgehandelt und festgelegt werden. Die Verträge wurden von Wien und Budapest am Ende jedes Jahrzehnts erneuert und unterzeichnet, da sich beide Länder von der Zollunion gegenseitige wirtschaftliche Vorteile versprachen. Das Kaiserreich Österreich und das Königreich Ungarn schlossen ihre Außenhandelsverträge unabhängig voneinander ab.

Die stark ländlich geprägte österreichisch-ungarische Wirtschaft wurde nach 1867 langsam modernisiert. Eisenbahnen erschlossen einst entlegene Gebiete, und die Städte wuchsen. Viele kleine Unternehmen förderten die kapitalistische Produktionsweise. Der technologische Wandel beschleunigte die Industrialisierung und Urbanisierung. Die erste österreichische Börse (die Wiener Börse) wurde 1771 in Wien eröffnet, die erste Börse des Königreichs Ungarn (die Budapester Börse) wurde 1864 in Budapest eröffnet. Die Zentralbank (Bank of issue) wurde 1816 als Österreichische Nationalbank gegründet. Im Jahr 1878 wurde sie in die Österreichisch-Ungarische Nationalbank umgewandelt und hatte ihren Sitz sowohl in Wien als auch in Budapest. Die Zentralbank wurde abwechselnd von österreichischen oder ungarischen Gouverneuren und Vizegouverneuren geleitet.

Das Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung wuchs von 1870 bis 1913 um etwa 1,76 % pro Jahr. Diese Wachstumsrate war im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Großbritannien (1 %), Frankreich (1,06 %) und Deutschland (1,51 %) sehr günstig. Im Vergleich zu Deutschland und Großbritannien lag die österreichisch-ungarische Wirtschaft insgesamt jedoch noch deutlich zurück, da die nachhaltige Modernisierung erst viel später einsetzte. Wie das Deutsche Reich verfolgte auch Österreich-Ungarn häufig eine liberale Wirtschaftspolitik und -praxis. 1873 wurden die alte ungarische Hauptstadt Buda und Óbuda (Alt-Buda) offiziell mit der dritten Stadt, Pest, zusammengelegt, wodurch die neue Metropole Budapest entstand. Das dynamische Pest entwickelte sich zum administrativen, politischen, wirtschaftlichen, kommerziellen und kulturellen Zentrum Ungarns. Viele der staatlichen Institutionen und das moderne Verwaltungssystem Ungarns wurden in dieser Zeit geschaffen. Das Wirtschaftswachstum konzentrierte sich auf Wien und Budapest, die österreichischen Länder (Gebiete des heutigen Österreich), die Alpenregion und die böhmischen Länder. In den späteren Jahren des 19. Jahrhunderts breitete sich das rasche Wirtschaftswachstum auch auf die ungarische Zentralebene und die Karpatenländer aus. Infolgedessen gab es große Entwicklungsunterschiede innerhalb des Reiches. Im Allgemeinen waren die westlichen Gebiete stärker entwickelt als die östlichen. Das Königreich Ungarn wurde nach den Vereinigten Staaten zum zweitgrößten Mehlexporteur der Welt. Die großen ungarischen Lebensmittelexporte beschränkten sich nicht auf die Nachbarländer Deutschland und Italien: Ungarn wurde zum wichtigsten ausländischen Lebensmittellieferanten für die großen Städte und Industriezentren des Vereinigten Königreichs. In Galizien, der ärmsten Provinz Österreich-Ungarns, kam es fast ständig zu Hungersnöten, an denen jährlich 50.000 Menschen starben. Auch die Istro-Rumänen in Istrien waren arm, da die Weidewirtschaft an Bedeutung verlor und die Landwirtschaft nicht produktiv war.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begannen sich die wirtschaftlichen Unterschiede jedoch allmählich auszugleichen, da das Wirtschaftswachstum in den östlichen Teilen der Monarchie durchweg höher war als in den westlichen. Die starke Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie des Königreichs Ungarn mit dem Zentrum Budapest wurde innerhalb des Reichs vorherrschend und machte einen großen Teil des Exports in das übrige Europa aus. Die westlichen Gebiete, die sich vor allem um Prag und Wien gruppierten, zeichneten sich dagegen durch verschiedene verarbeitende Industrien aus. Diese Arbeitsteilung zwischen Ost und West führte neben der bestehenden Wirtschafts- und Währungsunion zu einem noch schnelleren Wirtschaftswachstum in ganz Österreich-Ungarn zu Beginn des 20. Jahrhunderts konnte die österreichische Hälfte der Monarchie ihre Dominanz innerhalb des Reiches in den Sektoren der ersten industriellen Revolution bewahren, aber Ungarn hatte eine bessere Position in den Industrien der zweiten industriellen Revolution, in diesen modernen Sektoren der zweiten industriellen Revolution konnte die österreichische Konkurrenz nicht dominant werden.

Industrie

Die Schwerindustrie des Reiches konzentrierte sich vor allem auf den Maschinenbau, insbesondere für die Elektrizitätswirtschaft, die Lokomotivindustrie und die Automobilindustrie, während in der Leichtindustrie die feinmechanische Industrie am stärksten vertreten war. In den Jahren bis zum Ersten Weltkrieg wurde das Land zum viertgrößten Maschinenhersteller der Welt.

Die beiden wichtigsten Handelspartner waren traditionell Deutschland (1910: 48% aller Exporte, 39% aller Importe) und Großbritannien (1910: fast 10% aller Exporte, 8% aller Importe), der drittwichtigste Partner waren die Vereinigten Staaten, gefolgt von Russland, Frankreich, der Schweiz, Rumänien, den Balkanstaaten und Südamerika. Der Handel mit dem geografisch benachbarten Russland hatte dagegen ein relativ geringes Gewicht (1910: 3% aller Exporte /vor allem Maschinen für Russland, 7% aller Importe /vor allem Rohstoffe aus Russland).

Autoindustrie

Vor dem Ersten Weltkrieg gab es im Kaiserreich Österreich fünf Automobilhersteller. Diese waren: Austro-Daimler in Wiener-Neustadt (PKWs, LKWs, Busse), Gräf & Stift in Wien (PKWs), Laurin & Klement in Mladá Boleslav (Motorräder, PKWs), Nesselsdorfer in Nesselsdorf (Kopřivnice), Mähren (Automobile), und Lohner-Werke in Wien (PKWs). Die österreichische Autoproduktion begann 1897.

Vor dem Ersten Weltkrieg gab es im Königreich Ungarn vier Autofirmen. Diese waren: die Firma Ganz in Budapest, RÁBA Automobile in Győr, MÁG (später Magomobil) in Budapest und MARTA (Ungarische Automobil-Aktiengesellschaft Arad) in Arad. Die ungarische Automobilproduktion begann im Jahr 1900. Die Automobilfabriken im Königreich Ungarn stellten Motorräder, Autos, Taxis, Lastwagen und Busse her.

Elektroindustrie und Elektronik

1884 stellten Károly Zipernowsky, Ottó Bláthy und Miksa Déri (ZBD), drei Ingenieure der Budapester Ganz-Werke, fest, dass Geräte mit offener Leitung unpraktisch waren, da sie die Spannung nicht zuverlässig regeln konnten. Durch den Einsatz von Transformatoren mit geschlossenem Kern in parallel geschalteten Stromverteilungssystemen wurde es schließlich technisch und wirtschaftlich möglich, elektrische Energie für die Beleuchtung in Wohnungen, Unternehmen und öffentlichen Räumen bereitzustellen. Der andere wesentliche Meilenstein war die Einführung von "spannungsquellenintensiven" (VSVI) Systemen durch die Erfindung von Konstantspannungsgeneratoren im Jahr 1885. Bláthy hatte die Verwendung geschlossener Kerne vorgeschlagen, Zipernowsky die Verwendung von parallelen Nebenschlussverbindungen, und Déri hatte die Experimente durchgeführt;

Die erste ungarische Wasserturbine wurde 1866 von den Ingenieuren der Ganz-Werke konstruiert, die Massenproduktion mit Dynamo-Generatoren begann 1883. Die Herstellung von Dampfturbinengeneratoren begann in den Ganz-Werken im Jahr 1903.

Im Jahr 1905 begann auch die Maschinenfabrik Láng mit der Herstellung von Dampfturbinen für Generatoren.

Tungsram ist ein ungarischer Hersteller von Glühbirnen und Vakuumröhren seit 1896. Am 13. Dezember 1904 erhielten der Ungar Sándor Just und der Kroate Franjo Hanaman ein ungarisches Patent (Nr. 34541) für die erste Wolframglühlampe der Welt. Der Wolframfaden hielt länger und lieferte helleres Licht als der traditionelle Kohlefaden. Wolframfadenlampen wurden erstmals 1904 von der ungarischen Firma Tungsram auf den Markt gebracht. Dieser Lampentyp wird in vielen europäischen Ländern oft als Tungsram-Glühlampen bezeichnet.

Trotz der langen Experimente mit Vakuumröhren bei Tungsram begann die Massenproduktion von Radioröhren während des Ersten Weltkriegs, und auch die Produktion von Röntgenröhren wurde während des Ersten Weltkriegs in der Firma Tungsram aufgenommen.

Die Firma Orion Electronics wurde 1913 gegründet. Ihr Hauptprofil war die Herstellung von elektrischen Schaltern, Steckdosen, Drähten, Glühlampen, elektrischen Ventilatoren, Wasserkochern und verschiedener Haushaltselektronik.

Die Telefonzentrale war eine Idee des ungarischen Ingenieurs Tivadar Puskás (1844-1893) aus dem Jahr 1876, als er für Thomas Edison an einer Telegrafenzentrale arbeitete.

Die erste ungarische Telefonfabrik (Fabrik für Telefonapparate) wurde 1879 von János Neuhold in Budapest gegründet, die Telefone, Mikrofone, Telegrafen und Telefonzentralen herstellte.

Im Jahr 1884 begann auch die Firma Tungsram mit der Herstellung von Mikrofonen, Telefonapparaten, Telefonvermittlungsstellen und Kabeln.

Auch die Firma Ericsson gründete 1911 in Budapest eine Fabrik für Telefone und Telefonzentralen.

Luftfahrtindustrie

Das erste Flugzeug in Österreich war die von Edvard Rusjan entworfene Eda I, die am 25. November 1909 in der Nähe von Gorizia ihren Erstflug absolvierte.

Die ersten ungarischen wasserstoffgefüllten Versuchsballons wurden 1784 von István Szabik und József Domin gebaut. Das erste in Ungarn konstruierte und gebaute Flugzeug (angetrieben von einem in Ungarn gebauten Reihenmotor) wurde am 4. November 1909 in Rákosmező geflogen. Das erste ungarische Flugzeug mit einem in Ungarn gebauten Sternmotor wurde 1913 geflogen. Zwischen 1912 und 1918 begann sich die ungarische Flugzeugindustrie zu entwickeln. Die drei größten: UFAG Ungarische Flugzeugfabrik (1914), Ungarische Allgemeine Flugzeugfabrik (1916), Ungarische Lloyd-Flugzeug- und Motorenfabrik in Aszód (1916) und Marta in Arad (1914). Während des Ersten Weltkriegs wurden in diesen Fabriken Kampfflugzeuge, Bomber und Aufklärungsflugzeuge hergestellt. Die wichtigsten Flugzeugmotorenfabriken waren die Weiss-Manfred-Werke, die GANZ-Werke und die Ungarische Automobil-Aktiengesellschaft Arad.

Hersteller von rollendem Material

Die Fabriken, die rollendes Material wie Lokomotiven, Dampfmaschinen und Waggons, aber auch Brücken und andere Eisenkonstruktionen herstellten, befanden sich in Wien (Lokomotivfabrik der Staatseisenbahngesellschaft, gegründet 1839), in Wiener Neustadt (Neue Wiener Lokomotivfabrik, gegründet 1841) und in Floridsdorf (Floridsdorfer Lokomotivfabrik, gegründet 1869).

Die ungarischen Fabriken, die Schienenfahrzeuge sowie Brücken und andere Eisenkonstruktionen herstellten, waren die Firma MÁVAG in Budapest (Dampfmaschinen und Waggons) und die Firma Ganz in Budapest (Dampfmaschinen, Waggons, ab 1894 wurde die Produktion von elektrischen Lokomotiven und Straßenbahnen aufgenommen) sowie die Firma RÁBA in Győr.

Schiffbau

Die größte Werft der Doppelmonarchie und ein strategischer Aktivposten für die österreichisch-ungarische Marine war das 1857 von Wilhelm Strudthoff gegründete Stabilimento Tecnico Triestino in Triest. An zweiter Stelle stand die Danubius-Werft in Fiume (dem heutigen Rijeka, Kroatien). Die drittwichtigste Werft für den Marineschiffbau war die Marinewerft Marinearsenal im Hauptmarinestützpunkt in Pola, dem heutigen Kroatien. Zu den kleineren Werften gehörten die Cantiere Navale Triestino in Monfalcone (die 1908 gegründet wurde und hauptsächlich Schiffsreparaturen durchführte, während des Krieges aber auch U-Boote herstellte) und die Whitehead & Co. in Fiume. Letztere wurde 1854 unter dem Namen Stabilimento Tecnico Fiume mit Robert Whitehead als Direktor des Unternehmens gegründet, um seine Torpedos für die Marine herzustellen. Das Unternehmen ging 1874 in Konkurs und wurde im folgenden Jahr von Whitehead aufgekauft, um die Whitehead & Co. zu gründen. Neben Torpedos stellte das Unternehmen im Ersten Weltkrieg auch U-Boote her. An der Donau hatte die DDSG 1835 die Óbuda-Werft auf der ungarischen Insel Hajógyári gegründet. Das größte ungarische Schiffbauunternehmen war die Ganz-Danubius.

Telekommunikationsinfrastruktur

Ein Stentor liest die Tagesnachrichten im Telefonhírmondó von Budapest vor

Telegraf

Die erste Telegrafenverbindung (Wien - Brünn - Prag) wurde 1847 in Betrieb genommen. Auf ungarischem Gebiet wurden die ersten Telegrafenstationen in Pressburg (Pozsony, dem heutigen Bratislava) im Dezember 1847 und in Buda 1848 eröffnet. Die erste Telegraphenverbindung zwischen Wien und Pest-Buda (dem späteren Budapest) wurde 1850 eingerichtet, diejenige zwischen Wien und Zagreb ebenfalls 1850.

In der Folge trat Österreich einer Telegraphenunion mit den deutschen Staaten bei. Im Königreich Ungarn waren 1884 2.406 Telegraphenpostämter in Betrieb. Bis 1914 stieg die Zahl der Telegrafenämter auf 3.000 in Postämtern und weitere 2.400 wurden in den Bahnhöfen des Königreichs Ungarn eingerichtet.

Telefon

Die erste Telefonzentrale wurde in Zagreb eröffnet (8. Januar 1881), die zweite in Budapest (1. Mai 1881) und die dritte in Wien (3. Juni 1881). Zunächst war die Telefonie in den Wohnungen der einzelnen Teilnehmer, in Unternehmen und Büros verfügbar. In den 1890er Jahren kamen öffentliche Telefonstationen auf, die sich in Postämtern und Bahnhöfen schnell verbreiteten. Im Jahr 1913 wurden in Österreich-Ungarn 568 Millionen Telefongespräche geführt; nur zwei westeuropäische Länder hatten mehr Telefongespräche: das Deutsche Reich und das Vereinigte Königreich. Auf Österreich-Ungarn folgten Frankreich mit 396 Millionen Telefongesprächen und Italien mit 230 Millionen Telefongesprächen. Im Jahr 1916 gab es in Cisleithanien 366 Millionen Telefongespräche, darunter 8,4 Millionen Ferngespräche. Bis 1893 waren alle Telefonzentralen der Städte, Ortschaften und größeren Dörfer in Transleithanien miteinander verbunden. Bis 1914 hatten mehr als 2000 Ortschaften im Königreich Ungarn eine Telefonzentrale.

Elektronischer Hörfunk und Fernsehen

Der Nachrichten- und Unterhaltungsdienst Telefon Hírmondó (Telefonischer Herold) wurde 1893 in Budapest eingeführt. Zwei Jahrzehnte vor der Einführung des Rundfunks konnten die Menschen in Budapest täglich politische, wirtschaftliche und sportliche Nachrichten, Kabarett, Musik und Oper hören. Er wurde über ein spezielles Telefonvermittlungssystem betrieben.

Verkehrsinfrastruktur

Detaillierte Eisenbahnkarte der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen von 1911

Eisenbahnen

Im Jahr 1913 betrug die Länge der Eisenbahnstrecken des Österreichischen Kaiserreichs und des Königreichs Ungarn zusammen 43.280 Kilometer (26.890 Meilen). In Westeuropa hatte nur Deutschland ein größeres Schienennetz (63.378 km); auf Österreich-Ungarn folgten Frankreich (40.770 km), das Vereinigte Königreich (32.623 km), Italien (18.873 km) und Spanien (15.088 km).

Eisenbahnen in Cisleithanien

Der Schienenverkehr entwickelte sich in Österreich-Ungarn rasch. Der Vorgängerstaat, das Habsburgerreich, hatte bis 1841 ein umfangreiches Eisenbahnnetz im Westen aufgebaut, das von Wien ausging. Die erste Dampfeisenbahn Österreichs von Wien nach Mähren mit Endstation in Galizien (Bochnie) wurde 1839 eröffnet. Der erste Zug fuhr am 6. Juni 1839 von Wien nach Lundenburg (Břeclav) und einen Monat später am 7. Juli zwischen der Reichshauptstadt Wien und der mährischen Hauptstadt Brünn (Brno). Zu diesem Zeitpunkt erkannte die Regierung die militärischen Möglichkeiten der Eisenbahn und begann, kräftig in den Bau zu investieren. Pozsony (Bratislava), Budapest, Prag, Krakau, Lemberg, Graz, Laibach (Ljubljana) und Venedig (Venedig) wurden an das Hauptnetz angeschlossen. Bis 1854 verfügte das Reich über ein Streckennetz von fast 2.000 km, von denen sich etwa 60-70 % in Staatsbesitz befanden. Die Regierung begann dann, große Teile der Strecke an private Investoren zu verkaufen, um einen Teil ihrer Investitionen wieder hereinzuholen, und aufgrund der finanziellen Belastungen durch die Revolution von 1848 und den Krimkrieg.

Von 1854 bis 1879 wurde fast der gesamte Eisenbahnbau von privaten Interessen geleitet. Das spätere Cisleithanien erhielt 7.952 km Gleis, und Ungarn baute 5.839 km Gleis. In dieser Zeit kamen viele neue Gebiete zum Eisenbahnnetz hinzu, und die bestehenden Eisenbahnnetze erhielten Anschlüsse und Verbindungen. Diese Zeit markierte den Beginn eines weit verbreiteten Eisenbahnverkehrs in Österreich-Ungarn und die Integration der Verkehrssysteme in der Region. Die Eisenbahn ermöglichte es dem Kaiserreich, seine Wirtschaft weitaus stärker zu integrieren, als dies zuvor möglich war, als der Transport noch von Flüssen abhing.

Nach 1879 begannen die österreichische und die ungarische Regierung langsam mit der Renationalisierung ihrer Eisenbahnnetze, vor allem wegen der schleppenden Entwicklung während der Weltwirtschaftskrise der 1870er Jahre. Zwischen 1879 und 1900 wurden in Cisleithanien und Ungarn mehr als 25.000 km an Eisenbahnstrecken gebaut. Der größte Teil davon war eine "Ergänzung" des bestehenden Netzes, obwohl einige Gebiete, vor allem im Fernen Osten, zum ersten Mal an das Schienennetz angeschlossen wurden. Die Eisenbahn senkte die Transportkosten im gesamten Reich und eröffnete neue Märkte für Produkte aus anderen Ländern der Doppelmonarchie. Im Jahr 1914 befanden sich von den insgesamt 22.981 km Eisenbahnstrecken in Österreich 18.859 km (82 %) in staatlichem Besitz.

Eisenbahnen in Transleithanien

Die erste ungarische Eisenbahnlinie mit Dampflokomotiven wurde am 15. Juli 1846 zwischen Pest und Vác eröffnet. Im Jahr 1890 wurden die meisten großen ungarischen Privatbahnen als Folge des schlechten Managements der Privatunternehmen verstaatlicht, mit Ausnahme der starken, in österreichischem Besitz befindlichen Kaschau-Oderberg-Bahn (KsOd) und der Österreichisch-Ungarischen Südbahn (SB/DV). Sie schlossen sich auch dem Zonentarifsystem der MÁV (Ungarische Staatseisenbahnen) an. Bis 1910 erreichte die Gesamtlänge des Eisenbahnnetzes des ungarischen Königreichs 22.869 Kilometer, das ungarische Netz verband mehr als 1.490 Siedlungen. Fast die Hälfte (52 %) der Eisenbahnen des Reiches wurden in Ungarn gebaut, so dass die Eisenbahndichte dort höher war als in Cisleithanien. Damit ist das ungarische Eisenbahnnetz das sechstdichteste der Welt (vor Deutschland und Frankreich).

Elektrifizierte Pendlerbahnen: In Budapest wurde eine Reihe von vier elektrischen Nahverkehrslinien gebaut, die BHÉV: Ráckeve-Bahn (1887), Szentendre-Bahn (1888), Gödöllő-Bahn (1888), Csepel-Bahn (1912)

Städtische Nahverkehrssysteme

Beginn des Baus der U-Bahn in Budapest (1894-1896)
Straßenbahnlinien in den Städten

Pferdegezogene Straßenbahnen kamen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf. Zwischen den 1850er und 1880er Jahren wurden viele gebaut: Wien (1865), Budapest (1866), Brünn (1869), Triest (1876). In den späten 1860er Jahren kamen Dampfstraßenbahnen auf. Die Elektrifizierung der Straßenbahnen begann in den späten 1880er Jahren. Die erste elektrifizierte Straßenbahn in Österreich-Ungarn wurde 1887 in Budapest gebaut.

Elektrische Straßenbahnlinien im Kaiserreich Österreich:

  • Österreich: Gmunden (1894); Linz, Wien (1897); Graz (1898); Triest (1900); Ljubljana (1901); Innsbruck (1905); Unterlach, Ybbs an der Donau (1907); Salzburg (1909); Klagenfurt, Sankt Pölten (1911); Piran (1912)
  • Österreichisches Litoral: Pula (1904).
  • Böhmen: Prag (1891); Teplice (1895); Liberec (1897); Ústí nad Labem, Plzeň, Olomouc (1899); Moravia, Brno, Jablonec nad Nisou (1900); Ostrava (1901); Mariánské Lázně (1902); Budějovice, České Budějovice, Jihlava (1909)
  • Österreichisch-Schlesien: Opava (Troppau) (1905), Cieszyn (Tschenstochau) (1911)
  • Dalmatien: Dubrovnik (1910)
  • Galizien: Lemberg (1894), Bielsko-Biała (1895); Kraków (1901); Tarnów, Cieszyn (1911)

Elektrische Straßenbahnlinien im Königreich Ungarn:

  • Ungarn: Budapest (1887); Pressburg/Pozsony/Bratislava (1895); Szabadka/Subotica (1897), Szombathely (1897), Miskolc (1897); Temesvár/Timișoara (1899); Sopron (1900); Szatmárnémeti/Satu Mare (1900); Nyíregyháza (1905); Nagyszeben/Sibiu (1905); Nagyvárad/Oradea (1906); Szeged (1908); Debrecen (1911); Újvidék/Novi Sad (1911); Kassa/Košice (1913); Pécs (1913)
  • Kroatien: Fiume (1899); Pula (1904); Opatija - Lovran (1908); Zagreb (1910); Dubrovnik (1910).
U-Bahn

Die Budapester U-Bahn-Linie 1 (ursprünglich die "Franz Joseph Underground Electric Railway Company") ist die zweitälteste U-Bahn der Welt (die erste ist die Metropolitan Line der Londoner U-Bahn, die dritte Glasgow) und die erste auf dem europäischen Festland. Sie wurde von 1894 bis 1896 gebaut und am 2. Mai 1896 eröffnet. Im Jahr 2002 wurde sie in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen. Die M1-Linie wurde aufgrund der radikal neuen Innovationen ihrer Zeit zu einem IEEE-Meilenstein: "Zu den innovativen Elementen der Bahn gehörten die Zweirichtungs-Straßenbahnwagen, die elektrische Beleuchtung in den U-Bahn-Stationen und den Straßenbahnwagen sowie eine Oberleitungskonstruktion anstelle eines dritten Schienensystems für die Stromversorgung."

Kanäle und Flussregulierungen

Im Jahr 1900 entwarf der Ingenieur C. Wagenführer Pläne, die Donau und das Adriatische Meer durch einen Kanal von Wien nach Triest zu verbinden. Er entstand aus dem Wunsch Österreich-Ungarns, eine direkte Verbindung zur Adria zu haben, wurde aber nie gebaut.

Untere Donau und das Eiserne Tor

Bereits 1831 war auf Initiative des ungarischen Politikers István Széchenyi ein Plan ausgearbeitet worden, um die Passage schiffbar zu machen. Gábor Baross, Ungarns "Eiserner Minister", gelang es schließlich, dieses Projekt zu finanzieren. Die Felsen im Flussbett und die damit verbundenen Stromschnellen machten das Schluchttal zu einer berüchtigten Durchfahrt für die Schifffahrt. Auf Deutsch ist die Passage immer noch als Kataraktenstrecke bekannt, auch wenn die Katarakte nicht mehr vorhanden sind. In der Nähe der eigentlichen Meerenge "Eisernes Tor" war bis 1896 der Prigrada-Felsen das wichtigste Hindernis: Der Fluss verbreiterte sich hier erheblich und der Wasserstand war entsprechend niedrig. Flussaufwärts war der Grebenfelsen in der Nähe der Kasan-Schlucht berüchtigt.

Theiß (Tisza)

Die Theiß in Ungarn hatte früher eine Länge von 1.419 km (882 Meilen). Sie floss durch die Große Ungarische Tiefebene, eines der größten flachen Gebiete in Mitteleuropa. Da Ebenen dazu führen können, dass ein Fluss sehr langsam fließt, folgte die Theiß früher einem Weg mit vielen Kurven und Windungen, was zu vielen großen Überschwemmungen in diesem Gebiet führte.

Nach mehreren kleineren Versuchen organisierte István Széchenyi die "Regulierung der Theiß" (ungarisch: a Tisza szabályozása), die am 27. August 1846 begann und 1880 im Wesentlichen abgeschlossen war. Die neue Länge des Flusses in Ungarn betrug 966 km (1.358 km insgesamt), wobei 589 km "tote Kanäle" und 136 km neues Flussbett entstanden. Die resultierende Länge des hochwassergeschützten Flusses beträgt 2.940 km (von 4.220 km aller ungarischen geschützten Flüsse).

Schifffahrt und Häfen

Die S.S. Wien (7.367 t) war eines der größten Passagierschiffe des Österreichischen Lloyds und wurde für Fahrten in den Orient eingesetzt.
Die S.S. Kaiser Franz Joseph I. (12.567 t) der Austro-Americana war das größte je in Österreich fertiggestellte Passagierschiff.

Aufgrund der Besitzungen im österreichischen Küstenland sowie am weiteren Balkan verfügte Österreich über mehrere Seehäfen. Der bedeutendste davon war Triest, wo die österreichische Handelsmarine mit ihren beiden bedeutendsten Gesellschaften Österreichischer Lloyd und Austro-Americana sowie einige Werften ihren Sitz hatten, und auch die k. u. k. Kriegsmarine zahlreiche Schiffe anfertigen und ankern ließ. Dem Aufschwung voraus ging jedoch der Niedergang Venedigs, das zudem von 1815 bis 1866 keine Konkurrenz für Österreich-Ungarn darstellen konnte, da es Teil der Monarchie war. Zuvor konnte die Handelsmarine kaum Bedeutung erlangen, angesichts der großen Konkurrenz in Venedig. Auch die Kriegsmarine erlangte erst zur Zeit Österreich-Ungarns große Bedeutung. Die Gründung einer solchen scheiterte lange am Geldmangel des Hauses Habsburg.

Der wichtigste Hafen für die ungarische Reichshälfte war Fiume, von wo aus die ungarischen Schifffahrtsgesellschaften, deren bedeutendste die Adria war, operierten. Ein weiterer wichtiger Hafen war Pola – vor allem für die Kriegsmarine.

Im Jahr 1889 zählte die österreichische Handelsmarine 10.022 Schiffe, wovon 7.992 Fischereischiffe und -boote waren. Für den Küsten- und Seehandel bestimmt waren 1.859 Segler mit 6.489 Mann Besatzung und einer Ladekapazität von 140.838 Tonnen sowie 171 Dampfschiffe mit einer Ladekapazität von 96.323 Tonnen und einer Besatzung von 3.199 Mann. In einem Gesetz vom 19. Juni 1890 wurde zur Förderung des Baues von Dampf- und Segelschiffen aus Eisen oder Stahl im Inland für den Schiffsbetrieb zur See die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Dies betraf vor allem den Bau und Betrieb von kleinen Dampfern für die Küstenschifffahrt in Dalmatien.

Die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG) wiederum war bis zum Ende der Donaumonarchie die größte Binnenschifffahrtsgesellschaft der Welt, während der Österreichische Lloyd eine der größten Hochsee-Reedereien der damaligen Zeit, mit Reisezielen im Orient, sowie ab Errichtung des Sueskanals, auch in Asien, war. Vor Kriegsausbruch zählte er 65 mittlere bis große Dampfschiffe. Die Austro-Americana zählte vor Kriegsausbruch etwa ein Drittel davon, verfügte aber mit der S.S. Kaiser Franz Joseph I. über das größte österreichische Passagierschiff. Im Gegensatz zum Österreichischen Lloyd steuerte die Austro-Americana fast ausschließlich Ziele in Nord- und Südamerika an. Bis zum Kriegsausbruch 1914 beförderte die Gesellschaft unter anderem 101.670 Auswanderer von Österreich-Ungarn in die Vereinigten Staaten.

Dubrovnik, Königreich Dalmatien

Bergbau

Der Bergbau erwirtschaftete per 1889 78,81 Millionen Gulden. Die wichtigsten abgebauten Rohstoffe waren Braun- und Steinkohle sowie Salz. Weiters von Bedeutung waren Graphit, Blei und Zink. An Edelmetallen konnten 3.543,5 Tonnen Silber abgebaut werden. Der Goldbergbau spielte schon damals praktisch keine Rolle mehr – 1889 wurden lediglich rund 13 Kilogramm Gold abgebaut.

Erdölindustrie

Österreich-Ungarn verfügte in Galizien über beträchtliche Erdöl-Reserven, welche seit dem Ende des 19. Jahrhunderts verstärkt erschlossen wurden. Vor dem Ersten Weltkrieg verfügte die Doppelmonarchie somit über die größten Erdölvorkommen Europas und stieg 1912 bei einer Produktion von 2,9 Millionen Tonnen zum weltweit drittgrößten Erdölförderer auf (nach den USA und Russland).

Militär

Die österreichisch-ungarische Armee stand unter dem Kommando von Erzherzog Albrecht, Herzog von Teschen (1817-1895), einem altmodischen Bürokraten, der die Modernisierung ablehnte. Das Militärsystem der österreichisch-ungarischen Monarchie war in beiden Staaten ähnlich und beruhte seit 1868 auf dem Prinzip der allgemeinen und persönlichen Verpflichtung der Bürger, Waffen zu tragen. Die Streitkräfte setzten sich zusammen aus dem allgemeinen Heer, den Sonderheeren, nämlich der österreichischen Landwehr und dem ungarischen Honved, die getrennte nationale Einrichtungen waren, und dem Landsturm oder der levy-en-masse. Wie bereits erwähnt, stand das allgemeine Heer unter der Verwaltung des gemeinsamen Kriegsministers, während die Sonderheere den jeweiligen Ministerien für Landesverteidigung unterstellt waren. Das jährliche Rekrutenkontingent für das Heer wurde durch die vom österreichischen und ungarischen Parlament verabschiedeten Militärgesetze festgelegt und wurde im Allgemeinen auf der Grundlage der Bevölkerungszahl gemäß den letzten Volkszählungsergebnissen bestimmt. Sie betrug 1905 103.100 Mann, wovon Österreich 59.211 Mann und Ungarn 43.889 Mann stellte. Außerdem wurden jährlich 10.000 Mann für die österreichische Landwehr und 12.500 Mann für die ungarische Honved zugeteilt. Die Dienstzeit betrug zwei Jahre (drei Jahre bei der Kavallerie) bei den Fahnen, sieben oder acht Jahre in der Reserve und zwei Jahre in der Landwehr; für die nicht zum aktiven Heer eingezogenen Männer wurde die gleiche Gesamtdienstzeit in verschiedenen Sonderreserven abgeleistet.

Der gemeinsame Kriegsminister war für die Verwaltung aller militärischen Angelegenheiten zuständig, mit Ausnahme derjenigen der österreichischen Landwehr und der ungarischen Honved, die den Ministerien für Landesverteidigung der beiden jeweiligen Staaten unterstellt waren. Der Oberbefehl über das Heer lag jedoch nominell beim Monarchen, der die Befugnis hatte, alle das gesamte Heer betreffenden Maßnahmen zu treffen. In der Praxis war der Neffe des Kaisers, Erzherzog Albrecht, sein oberster militärischer Berater und traf die politischen Entscheidungen.

Die österreichisch-ungarische Marine diente in erster Linie der Küstenverteidigung und verfügte auch über eine Flottille von Monitoren für die Donau. Sie wurde von der Marineabteilung des Kriegsministeriums verwaltet.

Kriegsführung im Ersten Weltkrieg

Präludium

Das Attentat von Sarajewo

Dieses Bild der Verhaftung eines Verdächtigen in Sarajewo wird gewöhnlich mit der Festnahme von Gavrilo Princip in Verbindung gebracht, obwohl einige glauben, dass es Ferdinand Behr, einen Schaulustigen, abbildet.

Am 28. Juni 1914 besuchte Erzherzog Franz Ferdinand die bosnische Hauptstadt Sarajevo. Eine Gruppe von sechs Attentätern (Cvjetko Popović, Gavrilo Princip, Muhamed Mehmedbašić, Nedeljko Čabrinović, Trifko Grabež, Vaso Čubrilović) der nationalistischen Gruppe Mlada Bosna, die von der Schwarzen Hand versorgt wurde, hatte sich auf der Straße versammelt, wo die Wagenkolonne des Erzherzogs vorbeifahren sollte. Čabrinović warf eine Granate auf den Wagen, verfehlte ihn aber. Sie verletzte einige Menschen in der Nähe, und Franz Ferdinands Konvoi konnte weiterfahren. Die anderen Attentäter blieben untätig, da die Autos schnell an ihnen vorbeifuhren. Etwa eine Stunde später, als Franz Ferdinand von einem Besuch im Krankenhaus von Sarajevo zurückkehrte, bog der Konvoi falsch in eine Straße ein, in der zufällig Gavrilo Princip stand. Mit einer Pistole erschoss Princip Franz Ferdinand und seine Frau Sophie. Die Reaktion in der österreichischen Bevölkerung war mild, fast gleichgültig. Wie der Historiker Z. A. B. Zeman später schrieb, "hat das Ereignis fast keinen Eindruck hinterlassen. Am Sonntag und Montag [28. und 29. Juni] hörten die Menschen in Wien Musik und tranken Wein, als ob nichts geschehen wäre".

Eskalation der Gewalt in Bosnien

Menschenmassen auf den Straßen nach den antiserbischen Unruhen in Sarajevo, 29. Juni 1914

Das Attentat verschärfte die bereits bestehenden traditionellen, auf Religion basierenden ethnischen Feindseligkeiten in Bosnien übermäßig. In Sarajevo selbst förderten die österreichischen Behörden jedoch die Gewalt gegen die serbische Bevölkerung, was zu den antiserbischen Unruhen von Sarajevo führte, bei denen katholische Kroaten und bosnische Muslime zwei Menschen töteten und zahlreiche Gebäude in serbischem Besitz beschädigten. Der Schriftsteller Ivo Andrić bezeichnete die Gewalt als "Sarajevoer Hasswut". Gewalttätige Aktionen gegen ethnische Serben wurden nicht nur in Sarajevo, sondern auch in vielen anderen größeren österreichisch-ungarischen Städten im heutigen Kroatien sowie in Bosnien und Herzegowina organisiert. Die österreichisch-ungarischen Behörden in Bosnien und Herzegowina inhaftierten und lieferten etwa 5 500 prominente Serben aus, von denen 700 bis 2 200 im Gefängnis starben. 460 Serben wurden zum Tode verurteilt, und es wurde eine überwiegend muslimische Sondermiliz, das so genannte Schutzkorps, eingerichtet, das die Verfolgung der Serben durchführte.

Entscheidung für den Krieg

Während sich die Militärausgaben des Kaiserreichs seit dem Berliner Kongress von 1878 nicht einmal verdoppelt hatten, waren die deutschen Ausgaben um das Fünffache und die britischen, russischen und französischen um das Dreifache gestiegen. Das Reich hatte aufgrund nationalistischer Bewegungen, die in Italien um sich griffen, italienische Gebiete an Piemont verloren, und viele Österreich-Ungarn sahen die Gefahr, die von Slawen bewohnten südlichen Gebiete an Serbien zu verlieren. Serbien hatte erst kürzlich im Zweiten Balkankrieg von 1913 beträchtliche Gebietsgewinne erzielt, was in Regierungskreisen in Wien und Budapest für große Unruhe sorgte. Der ehemalige Botschafter und Außenminister Graf Alois Aehrenthal war davon ausgegangen, dass jeder künftige Krieg auf dem Balkan stattfinden würde.

Der ungarische Ministerpräsident und Politologe István Tisza sprach sich gegen eine Ausdehnung der Monarchie auf dem Balkan aus (siehe Bosnienkrise 1908), da "die Doppelmonarchie bereits zu viele Slawen hatte", was die Integrität der Doppelmonarchie weiter gefährden würde. Im März 1914 schrieb Theiß ein Memorandum an Kaiser Franz Joseph mit einem stark apokalyptischen, vorausschauenden und verbitterten Ton. Er benutzte das bis dahin unbekannte Wort "Weltkrieg". "Es ist meine feste Überzeugung, dass die beiden Nachbarn Deutschlands [Russland und Frankreich] sorgfältig mit militärischen Vorbereitungen vorgehen, aber den Krieg nicht beginnen werden, solange sie nicht eine Gruppierung der Balkanstaaten gegen uns erreicht haben, die die Monarchie mit einem Angriff von drei Seiten konfrontiert und die Mehrheit unserer Kräfte an unserer Ost- und Südfront festnagelt."

Panzerzug der MÁVAG im Jahr 1914

Am Tag der Ermordung von Erzherzog Franz Ferdinand reiste Theiß sofort nach Wien, wo er sich mit Außenminister Graf Leopold Berchtold und Armeechef Graf Franz Conrad von Hötzendorf traf. Sie schlugen vor, den Streit mit Waffengewalt zu lösen und Serbien anzugreifen. Theiß schlug vor, der serbischen Regierung Zeit zu geben, sich zu der Frage zu äußern, ob sie in die Organisation des Mordes verwickelt war, und schlug eine friedliche Lösung vor, da er davon ausging, dass sich die internationale Lage bald beruhigen würde. Nach seiner Rückkehr nach Budapest schrieb er an Kaiser Franz Joseph, dass er keine Verantwortung für den bewaffneten Konflikt übernehmen werde, da es keine Beweise dafür gebe, dass Serbien das Attentat verübt habe. Theiß sprach sich gegen einen Krieg mit Serbien aus, da er (zu Recht, wie sich herausstellte) der Meinung war, dass jeder Krieg mit den Serben zwangsläufig einen Krieg mit Russland und damit einen allgemeinen europäischen Krieg auslösen würde. Aufgrund der politischen Nachwirkungen des Zweiten Italienischen Unabhängigkeitskrieges hatte er kein Vertrauen in das italienische Bündnis. Er war der Meinung, dass selbst ein erfolgreicher österreichisch-ungarischer Krieg katastrophale Folgen für die Integrität des Königreichs Ungarn haben würde, da Ungarn das nächste Opfer der österreichischen Politik sein würde. Nach einem erfolgreichen Krieg gegen Serbien sah Theiß einen möglichen österreichischen Militärschlag gegen das Königreich Ungarn voraus, bei dem die Österreicher das ungarische Staatsgebiet aufteilen wollten.

Einige Mitglieder der Regierung, wie Graf Franz Conrad von Hötzendorf, wollten der wiedererstarkten serbischen Nation schon seit einigen Jahren in einem Präventivkrieg entgegentreten, doch der Kaiser, 84 Jahre alt und ein Feind aller Abenteuer, lehnte dies ab.

Das Außenministerium von Österreich-Ungarn schickte den Botschafter László Szőgyény nach Potsdam, wo er sich am 5. Juli über den Standpunkt des deutschen Kaisers erkundigte. Szőgyény beschrieb die Geschehnisse in einem geheimen Bericht an Wien noch am selben Tag:

Ich überreichte Seiner Majestät [Wilhelm] den Brief [Franz Josephs] und das beigefügte Memorandum. Der Kaiser las beide Papiere in meinem Beisein sehr aufmerksam durch. Zunächst versicherte mir Seine Majestät, dass er von uns ein entschiedenes Vorgehen gegen Serbien erwartet habe, musste aber zugeben, dass er infolge der Konflikte, die [Franz Joseph] zu bewältigen habe, eine ernste Komplikation in Europa in Betracht ziehen müsse, weshalb er vor einer Beratung mit dem Kanzler keine endgültige Antwort geben wolle....

Als ich nach unserem Déjeuner noch einmal auf den Ernst der Lage hinwies, ermächtigten mich Seine Majestät, [Franz Joseph] zu berichten, dass wir auch in diesem Fall mit der vollen Unterstützung Deutschlands rechnen könnten. Er müsse sich, wie gesagt, erst mit dem Bundeskanzler beraten, habe aber nicht den geringsten Zweifel daran, dass Herr von Bethmann Hollweg mit ihm voll übereinstimmen werde, insbesondere was ein Vorgehen unsererseits gegen Serbien betreffe. Seiner [Wilhelms] Meinung nach bestehe jedoch kein Grund, mit dem Handeln geduldig zu warten.

Der Kaiser sagte, dass Russland immer eine feindliche Haltung einnehmen werde, aber er sei seit vielen Jahren darauf vorbereitet gewesen, und selbst wenn es zu einem Krieg zwischen Österreich-Ungarn und Russland kommen sollte, könne man sicher sein, dass Deutschland in gewohnter Loyalität auf unserer Seite stehen werde. Russland, so der Kaiser, sei nach dem derzeitigen Stand der Dinge überhaupt nicht kriegsbereit. Es würde sich sicherlich gut überlegen, ob es zu den Waffen greifen sollte.

Doch nun beschloss die Führung Österreich-Ungarns, allen voran General Graf Leopold von Berchtold, mit Unterstützung seines Verbündeten Deutschland, Serbien militärisch zu konfrontieren, bevor es einen Aufstand anzetteln konnte; unter dem Vorwand des Attentats legten sie eine Liste mit zehn Forderungen vor, das so genannte Juli-Ultimatum, in der Erwartung, dass Serbien dieses niemals akzeptieren würde. Als Serbien neun der zehn Forderungen akzeptierte, die verbleibende aber nur teilweise annahm, erklärte Österreich-Ungarn den Krieg. Franz Joseph I. folgte schließlich dem dringenden Rat seiner obersten Berater.

Im Juli und August 1914 führten diese Ereignisse zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs, als Russland zur Unterstützung Serbiens mobilisierte und damit eine Reihe von Gegenmobilisierungen auslöste. Um seinen deutschen Verbündeten zu unterstützen, unterzeichnete Kaiser Franz Joseph am Donnerstag, dem 6. August 1914, die Kriegserklärung an Russland. Italien blieb zunächst neutral, obwohl es ein Bündnis mit Österreich-Ungarn einging. Im Jahr 1915 wechselte es auf die Seite der Entente, in der Hoffnung, von seinem ehemaligen Verbündeten Gebiete zu erhalten.

Außenpolitik in Kriegszeiten

Franz Josef I. und Wilhelm II.
mit militärischen Befehlshabern während des Ersten Weltkriegs

Österreich-Ungarn spielte in diesem Krieg eine relativ passive diplomatische Rolle, da es zunehmend von Deutschland beherrscht und kontrolliert wurde. Das einzige Ziel bestand darin, Serbien zu bestrafen und zu versuchen, die ethnische Spaltung des Reiches zu verhindern, was jedoch völlig misslang. Ab Ende 1916 setzte der neue Kaiser Karl die pro-deutschen Beamten ab und machte den Alliierten Friedensangebote, wonach der gesamte Krieg durch einen Kompromiss beendet werden könnte oder Österreich vielleicht einen separaten Frieden mit Deutschland schließen würde. Italien, dem für den Beitritt zu den Alliierten im Jahr 1915 große Teile Österreichs versprochen worden waren, legte sein Veto ein. Österreich war nur bereit, die Region Trentino abzutreten, mehr nicht. Karl wurde als Defätist angesehen, was sein Ansehen sowohl im eigenen Land als auch bei den Alliierten und Deutschland schwächte.

Schauplätze der Operationen

Die österreichisch-ungarische Monarchie stellte im Ersten Weltkrieg 7,8 Millionen Soldaten. General von Hötzendorf war der Chef des österreichisch-ungarischen Generalstabs. Franz Joseph I., der viel zu alt war, um die Armee zu befehligen, ernannte Erzherzog Friedrich von Österreich-Teschen zum Armeeoberkommandanten, bat ihn aber, von Hötzendorf Entscheidungsfreiheit zu geben. Von Hötzendorf behielt die effektive Befehlsgewalt über die Streitkräfte, bis Kaiser Karl I. Ende 1916 selbst den Oberbefehl übernahm und Conrad von Hötzendorf 1917 entließ. In der Zwischenzeit verschlechterten sich die wirtschaftlichen Bedingungen an der Heimatfront rapide. Das Reich war von der Landwirtschaft abhängig, und die Landwirtschaft war auf die schwere Arbeit von Millionen von Männern angewiesen, die nun in der Armee waren. Die Nahrungsmittelproduktion ging zurück, das Transportsystem war überlastet, und die industrielle Produktion konnte den überwältigenden Bedarf an Munition nicht mehr decken. Deutschland leistete zwar viel Hilfe, aber das reichte nicht aus. Darüber hinaus zerschlug die politische Instabilität der verschiedenen ethnischen Gruppen des Reiches nun jede Hoffnung auf einen nationalen Konsens zur Unterstützung des Krieges. Zunehmend wurde die Forderung laut, das Reich aufzulösen und autonome Nationalstaaten zu gründen, die auf historischen Sprachkulturen basierten. Der neue Kaiser bemühte sich bei den Alliierten um Friedensbedingungen, doch seine Initiativen wurden von Italien mit einem Veto belegt.

Heimatfront

Das stark ländlich geprägte Reich verfügte zwar über eine kleine industrielle Basis, sein Hauptbeitrag waren jedoch Arbeitskräfte und Nahrungsmittel. Dennoch war Österreich-Ungarn stärker urbanisiert (25 %) als seine eigentlichen Gegner im Ersten Weltkrieg, wie das Russische Reich (13,4 %), Serbien (13,2 %) oder Rumänien (18,8 %). Darüber hinaus hatte Österreich-Ungarn auch eine stärker industrialisierte Wirtschaft und ein höheres Pro-Kopf-BIP als das Königreich Italien, das wirtschaftlich der weitaus am weitesten entwickelte Gegner des Kaiserreichs war.

An der Heimatfront wurden die Lebensmittel immer knapper, ebenso wie das Heizmaterial. Ungarn mit seiner starken landwirtschaftlichen Basis war etwas besser ernährt. Die Armee eroberte produktive landwirtschaftliche Gebiete in Rumänien und anderswo, weigerte sich aber, Lebensmittellieferungen an die Zivilbevölkerung in der Heimat zuzulassen. Die Moral sank von Jahr zu Jahr, und die verschiedenen Nationalitäten gaben das Reich auf und suchten nach Möglichkeiten, ihre eigenen Nationalstaaten zu gründen.

Die Inflation stieg sprunghaft an, von einem Index von 129 im Jahr 1914 auf 1589 im Jahr 1918, wodurch die Ersparnisse der Mittelschicht vernichtet wurden. Was die Kriegsschäden für die Wirtschaft betrifft, so verbrauchte der Krieg etwa 20 Prozent des BIP. Die toten Soldaten machten etwa vier Prozent der Erwerbsbevölkerung von 1914 aus, die Verwundeten weitere sechs Prozent. Im Vergleich zu allen anderen großen Ländern, die am Krieg teilnahmen, lag die Zahl der Toten und Verwundeten auf dem Gebiet des heutigen Österreichs im oberen Bereich.

Im Sommer 1918 bildeten "Grüne Kader" aus Deserteuren der Armee bewaffnete Banden in den Hügeln Kroatiens und Slawoniens, und die zivile Autorität zerfiel. Ende Oktober brachen Gewalt und massive Plünderungen aus, und es gab Bestrebungen, Bauernrepubliken zu gründen. Die kroatische politische Führung konzentrierte sich jedoch auf die Schaffung eines neuen Staates (Jugoslawien) und arbeitete mit der vorrückenden serbischen Armee zusammen, um die Kontrolle durchzusetzen und die Aufstände zu beenden.

Die serbische Front 1914-1916

Zu Beginn des Krieges war die Armee zweigeteilt: Der kleinere Teil griff Serbien an, während der größere Teil gegen die gewaltige kaiserliche russische Armee kämpfte. Der Einmarsch in Serbien im Jahr 1914 war ein Desaster: Bis zum Ende des Jahres hatte die österreichisch-ungarische Armee kein Gebiet erobert, aber 227.000 von insgesamt 450.000 Mann verloren. Im Herbst 1915 wurde die serbische Armee jedoch von den Mittelmächten besiegt, was zur Besetzung Serbiens führte. Gegen Ende 1915 wurden 260 000 überlebende serbische Soldaten in einer groß angelegten Rettungsaktion, an der mehr als 1 000 italienische, französische und britische Dampfer beteiligt waren, nach Brindisi und Korfu transportiert, wo sie auf den Sieg der alliierten Mächte warteten, um ihr Land zurückzuerobern. Korfu beherbergte nach dem Zusammenbruch Serbiens die serbische Exilregierung und diente als Nachschubbasis für die griechische Front. Im April 1916 wurde eine große Anzahl serbischer Truppen mit britischen und französischen Marineschiffen von Korfu auf das griechische Festland transportiert. Das über 120.000 Mann starke Kontingent löste eine wesentlich kleinere Armee an der mazedonischen Front ab und kämpfte an der Seite britischer und französischer Truppen.

Russische Front 1914-1917

Belagerung von Przemyśl im Jahr 1915

An der Ostfront begann der Krieg ebenso schlecht. Die Regierung akzeptierte den polnischen Vorschlag, das Oberste Nationalkomitee als polnische Zentralbehörde im Reich einzurichten, das für die Aufstellung der polnischen Legionen, einer militärischen Hilfsformation innerhalb der österreichisch-ungarischen Armee, verantwortlich war. Die österreichisch-ungarische Armee wurde in der Schlacht von Lemberg besiegt und die große Festungsstadt Przemyśl wurde belagert und fiel im März 1915. Die Gorlice-Tarnów-Offensive begann als kleinere deutsche Offensive, um den Druck der zahlenmäßigen Überlegenheit der Russen auf Österreich-Ungarn zu mindern, aber die Zusammenarbeit der Mittelmächte führte zu enormen russischen Verlusten und dem völligen Zusammenbruch der russischen Linien und ihrem 100 km langen Rückzug nach Russland. Die russische Dritte Armee ging unter. Im Sommer 1915 nahm die österreichisch-ungarische Armee unter einem gemeinsamen Kommando mit den Deutschen an der erfolgreichen Gorlice-Tarnów-Offensive teil. Ab Juni 1916 konzentrierten die Russen ihre Angriffe auf die österreichisch-ungarische Armee in der Brusilov-Offensive, da sie die zahlenmäßige Unterlegenheit der österreichisch-ungarischen Armee erkannt hatten. Ende September 1916 mobilisierte und konzentrierte Österreich-Ungarn neue Divisionen, und der erfolgreiche russische Vormarsch wurde gestoppt und langsam zurückgeschlagen; die österreichischen Armeen erlitten jedoch schwere Verluste (etwa 1 Million Mann) und erholten sich nie wieder. Dennoch trugen die enormen Verluste an Menschen und Material, die den Russen während der Offensive zugefügt wurden, wesentlich zu den Revolutionen von 1917 bei und verursachten einen wirtschaftlichen Zusammenbruch im Russischen Reich.

Die Akte vom 5. November 1916 wurde dann von den Kaisern Wilhelm II. von Deutschland und Franz Joseph von Österreich-Ungarn gemeinsam an die Polen proklamiert. Dieses Gesetz versprach die Schaffung des Königreichs Polen auf dem Gebiet des Kongresspolen, das von seinen Verfassern als ein von den Mittelmächten kontrollierter Marionettenstaat angesehen wurde. Der Ursprung dieses Dokuments lag in der dringenden Notwendigkeit, neue Rekruten aus dem von Deutschland besetzten Polen für den Krieg mit Russland zu rekrutieren. Nach dem Waffenstillstand vom 11. November 1918, der den Ersten Weltkrieg beendete, diente das Königreich trotz seiner anfänglichen völligen Abhängigkeit von seinen Geldgebern entgegen deren Absichten als Grundstein für die entstehende Zweite Polnische Republik, die sich auch aus Gebieten zusammensetzte, die von den Mittelmächten nie an Polen abgetreten werden sollten.

Die Schlacht von Zborov (1917) war die erste bedeutende Aktion der tschechoslowakischen Legionen, die für die Unabhängigkeit der Tschechoslowakei gegen die österreichisch-ungarische Armee kämpften.

Italienische Front 1915-1918

Italienische Truppen in Trient am 3. November 1918, nach der Schlacht von Vittorio Veneto. Der Sieg Italiens bedeutete das Ende des Krieges an der italienischen Front und sicherte den Zerfall Österreich-Ungarns.

Im Mai 1915 griff Italien Österreich-Ungarn an. Italien war der einzige militärische Gegner Österreich-Ungarns, der einen ähnlichen Industrialisierungsgrad und ein ähnliches wirtschaftliches Niveau aufwies; außerdem war seine Armee zahlreich (≈1.000.000 Mann wurden sofort eingesetzt), litt aber unter schlechter Führung, Ausbildung und Organisation. Generalstabschef Luigi Cadorna ließ seine Armee in Richtung Isonzo marschieren, in der Hoffnung, Ljubljana einzunehmen und schließlich Wien zu bedrohen. Die Königliche Italienische Armee wurde jedoch am Fluss aufgehalten, wo innerhalb von fünf Monaten (23. Juni - 2. Dezember 1915) vier Gefechte stattfanden. Die Kämpfe waren äußerst blutig und für beide Kontrahenten sehr anstrengend.

Am 15. Mai 1916 startete der österreichische Generalstabschef Conrad von Hötzendorf die Strafexpedition: Die Österreicher durchbrachen die gegnerische Front und besetzten die Hochebene von Asiago. Den Italienern gelingt es, Widerstand zu leisten und in einer Gegenoffensive Gorizia am 9. August einzunehmen. Dennoch mussten sie am Karst, einige Kilometer von der Grenze entfernt, Halt machen. Es folgten mehrere Monate unentschiedener Grabenkämpfe (analog zur Westfront). Als das Russische Reich infolge der bolschewistischen Revolution zusammenbrach und die Russen ihre Beteiligung am Krieg beendeten, konnten die Deutschen und Österreicher an der West- und Südfront viele Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostkämpfen einsetzen.

Am 24. Oktober 1917 griffen die Österreicher (nun mit entscheidender deutscher Unterstützung) bei Caporetto mit einer neuen Infiltrationstaktik an; obwohl sie mehr als 100 km in Richtung Venedig vorstießen und beträchtliche Vorräte erhielten, wurden sie aufgehalten und konnten den Fluss Piave nicht überqueren. Italien erholte sich von diesem Schlag, obwohl es große Verluste erlitt, und es wurde eine Koalitionsregierung unter Vittorio Emanuele Orlando gebildet. Italien wurde auch von den Entente-Mächten unterstützt: 1918 trafen große Mengen an Kriegsmaterial und einige amerikanische, britische und französische Hilfsdivisionen im italienischen Kampfgebiet ein. Cadorna wurde durch General Armando Diaz ersetzt; unter seinem Kommando ergriffen die Italiener wieder die Initiative und gewannen die entscheidende Schlacht am Fluss Piave (15.-23. Juni 1918), in der etwa 60.000 österreichische und 43.000 italienische Soldaten getötet wurden. Die letzte Schlacht fand bei Vittorio Veneto statt; nach vier Tagen erbitterten Widerstands überquerten die italienischen Truppen den Fluss Piave, und nachdem sie 90 000 Mann verloren hatten, zogen sich die besiegten österreichischen Truppen, verfolgt von den Italienern, verwirrt zurück. Die Italiener erbeuteten 448.000 österreichisch-ungarische Soldaten (etwa ein Drittel der kaiserlich-königlichen Armee), darunter 24 Generäle, 5.600 Kanonen und Mörser sowie 4.000 Maschinengewehre. Der Waffenstillstand wurde am 3. November in Villa Giusti unterzeichnet, obwohl sich Österreich-Ungarn bereits am 31. Oktober 1918 aufgelöst hatte.

Die rumänische Front 1916-1917

Am 27. August 1916 erklärte Rumänien den Krieg gegen Österreich-Ungarn. Die rumänische Armee überschritt die Grenzen Ostungarns (Siebenbürgen), und trotz anfänglicher Erfolge besiegten die Mittelmächte, die sich aus der österreichisch-ungarischen, deutschen, bulgarischen und osmanischen Armee zusammensetzten, bis November 1916 die rumänischen und russischen Armeen der Entente-Mächte und besetzten den südlichen Teil Rumäniens (einschließlich Oltenia, Muntenia und Dobruja). Innerhalb von 3 Monaten des Krieges näherten sich die Mittelmächte der rumänischen Hauptstadt Bukarest. Am 6. Dezember nahmen die Mittelmächte Bukarest ein, und ein Teil der Bevölkerung zog in das unbesetzte rumänische Gebiet in Moldawien, zusammen mit der rumänischen Regierung, dem königlichen Hof und den Behörden, die nach Iași umzogen.

1917, nach mehreren Siegen in der Defensive (die den deutsch-österreichisch-ungarischen Vormarsch aufhalten konnten) und dem Rückzug Russlands aus dem Krieg infolge der Oktoberrevolution, war Rumänien gezwungen, aus dem Krieg auszusteigen.

Während die deutsche Armee erkannte, dass sie auf eine enge Zusammenarbeit mit der Heimatfront angewiesen war, sahen sich die habsburgischen Offiziere als von der zivilen Welt völlig getrennt und ihr überlegen an. Wenn sie produktive Gebiete wie Südrumänien besetzten, beschlagnahmten sie Lebensmittelvorräte und andere Vorräte für ihre eigenen Zwecke und blockierten alle für die Zivilbevölkerung in Österreich-Ungarn bestimmten Lieferungen. Die Folge war, dass die Offiziere gut lebten, während die Zivilbevölkerung zu hungern begann. Wien verlegte sogar Ausbildungseinheiten nach Serbien und Polen, nur um sie zu verpflegen. Insgesamt bezog die Armee etwa 15 Prozent ihres Getreidebedarfs aus den besetzten Gebieten.

Die Rolle Ungarns

Kriegsdenkmal in Păuleni-Ciuc, Rumänien

Obwohl das Königreich Ungarn nur 42 % der Bevölkerung Österreich-Ungarns ausmachte, wurde die überwiegende Mehrheit - mehr als 3,8 Millionen Soldaten - der österreichisch-ungarischen Streitkräfte während des Ersten Weltkriegs aus dem Königreich Ungarn eingezogen. Etwa 600.000 Soldaten fielen im Krieg, 700.000 Soldaten wurden verwundet.

Österreich-Ungarn hielt jahrelang durch, da die ungarische Hälfte dem Militär genügend Nachschub lieferte, um den Krieg weiterzuführen. Dies zeigte sich in einem Machtwechsel, nach dem der ungarische Ministerpräsident, Graf István Tisza, und Außenminister, Graf István Burián, entscheidenden Einfluss auf die inneren und äußeren Angelegenheiten der Monarchie hatten. Ende 1916 wurden die Lebensmittellieferungen aus Ungarn unregelmäßig und die Regierung strebte einen Waffenstillstand mit den Entente-Mächten an. Dieser scheiterte jedoch, da Großbritannien und Frankreich wegen der österreichisch-ungarischen Unterstützung für Deutschland keine Rücksicht mehr auf die Integrität der Monarchie nahmen.

Analyse der Niederlage

Die Rückschläge, die die österreichische Armee in den Jahren 1914 und 1915 erlitt, sind zu einem großen Teil auf die Inkompetenz des österreichischen Oberkommandos zurückzuführen. Nach dem Angriff auf Serbien mussten die Truppen bald wieder abgezogen werden, um die Ostgrenze gegen die russische Invasion zu schützen, während die deutschen Einheiten an der Westfront kämpften. Dies führte dazu, dass die Verluste bei der Invasion in Serbien größer waren als erwartet. Darüber hinaus wurde deutlich, dass das österreichische Oberkommando keine Pläne für einen möglichen Kontinentalkrieg hatte und dass auch das Heer und die Marine für einen solchen Konflikt schlecht gerüstet waren.

Ab 1916 ordneten sich die österreichisch-ungarischen Kriegsanstrengungen mehr und mehr der Leitung der deutschen Planer unter. Die Österreicher sahen die deutsche Armee positiv, andererseits herrschte in Deutschland 1916 die Meinung vor, dass Deutschland in seinem Bündnis mit Österreich-Ungarn "an eine Leiche gefesselt" sei. Die Einsatzfähigkeit der österreichisch-ungarischen Armee wurde durch Versorgungsengpässe, eine niedrige Moral und eine hohe Verlustquote sowie durch die Zusammensetzung der Armee aus verschiedenen Ethnien mit unterschiedlichen Sprachen und Gebräuchen stark beeinträchtigt.

Die letzten beiden Erfolge der Österreicher, die rumänische Offensive und die Caporetto-Offensive, waren von Deutschland unterstützte Operationen. Je instabiler die Doppelmonarchie politisch wurde, desto mehr war sie auf deutsche Hilfe angewiesen. Die Mehrheit der Bevölkerung, die nicht aus Ungarn und Deutschösterreichern bestand, wurde zunehmend unruhig.

Im Jahr 1917 brach die Ostfront der Entente-Mächte vollständig zusammen. Trotzdem zog sich Österreich-Ungarn aus allen besiegten Ländern zurück, da seine wirtschaftliche Lage sehr schlecht war und es Anzeichen für einen drohenden Zerfall gab.

Untergang, Zerfall, Auflösung und Erbe

Untergang

Bis 1918 hatte sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert. Die Regierung hatte an der Heimatfront schwer versagt. Der Historiker Alexander Watson berichtet:

In ganz Mitteleuropa ... Die Mehrheit lebte im Frühjahr 1918 in einem Zustand fortgeschrittenen Elends, und die Bedingungen verschlimmerten sich später noch, denn im Sommer 1918 sank die Versorgung mit Lebensmitteln auf das Niveau des "Rübenwinters", und die Grippepandemie 1918 brach aus, an der weltweit mindestens 20 Millionen Menschen starben. Die Gesellschaft war erleichtert, erschöpft und sehnte sich nach Frieden.

Mit dem Zusammenbruch der kaiserlichen Wirtschaft, der zu großer Not und sogar zu Hungersnöten führte, verlor die multiethnische Armee ihre Moral und hatte zunehmend Mühe, ihre Linie zu halten. Bei der letzten italienischen Offensive zog die österreichisch-ungarische Armee ohne jegliche Versorgung mit Lebensmitteln und Munition ins Feld und kämpfte ohne jegliche politische Unterstützung für ein de facto nicht existierendes Reich.

Die österreichisch-ungarische Monarchie brach im Herbst 1918 mit dramatischer Geschwindigkeit zusammen. Linke und pazifistische politische Bewegungen organisierten Streiks in den Fabriken, und Aufstände in der Armee waren alltäglich geworden. Diese linken oder linksliberalen Pro-Entente-Parteien lehnten die Monarchie als Regierungsform ab und betrachteten sich selbst eher als internationalistisch denn als patriotisch. Die deutsche Niederlage und die kleinen Revolutionen in Wien und Budapest verschafften den linken/liberalen Parteien schließlich politische Macht.

Zerfall

Im Laufe des Krieges schwand die ethnische Einheit; die Alliierten förderten die Abspaltungsforderungen von Minderheiten, und das Reich drohte zu zerfallen. Als sich abzeichnete, dass die Alliierten den Ersten Weltkrieg gewinnen würden, begannen nationalistische Bewegungen, die zuvor ein größeres Maß an Autonomie für verschiedene Gebiete gefordert hatten, auf die vollständige Unabhängigkeit zu drängen. In den Hauptstädten Wien und Budapest stärkten und unterstützten die linken und liberalen Bewegungen und Oppositionsparteien den Separatismus der ethnischen Minderheiten. Das multiethnische Österreich-Ungarn begann sich aufzulösen und ließ seine Armee auf den Schlachtfeldern allein zurück. Der militärische Zusammenbruch der italienischen Front markierte den Beginn der Rebellion der zahlreichen Ethnien, die das multiethnische Reich ausmachten, da sie sich weigerten, weiter für eine Sache zu kämpfen, die nun sinnlos erschien. Der Kaiser hatte mit dem Zerfall seines Reiches einen Großteil seiner Herrschaftsgewalt verloren.

Präsident Woodrow Wilson forderte in einem seiner Vierzehn Punkte, dass die Nationalitäten Österreich-Ungarns die "freieste Möglichkeit zur autonomen Entwicklung" erhalten sollten. Daraufhin erklärte sich Kaiser Karl I. bereit, den Reichstag 1917 wieder einzuberufen und die Schaffung einer Konföderation zuzulassen, in der jede nationale Gruppe die Selbstverwaltung ausübte. Die Führer dieser nationalen Gruppen lehnten diese Idee jedoch ab; sie misstrauten Wien zutiefst und waren nun entschlossen, ihre Unabhängigkeit zu erlangen.

Der Aufstand der tschechischen Volksgruppen in Österreich im Mai 1918 wurde brutal niedergeschlagen. Nach dem Gesetzbuch der Militärjustiz wurde er als Meuterei betrachtet.

Am 14. Oktober 1918 bat Außenminister Baron István Burián von Rajecz um einen Waffenstillstand auf der Grundlage der Vierzehn Punkte. In einem offensichtlichen Versuch, guten Willen zu zeigen, erließ Kaiser Karl zwei Tage später eine Proklamation ("Kaiserliches Manifest vom 16. Oktober 1918"), die die Struktur der österreichischen Hälfte der Monarchie erheblich verändert hätte. Die polnischen Mehrheitsgebiete in Kleinpolen und einem Teil Galiziens sollten die Möglichkeit erhalten, sich vom Reich abzuspalten und sich dem bereits gegründeten polnischen Protostaat anzuschließen, um sich mit ihren ethnischen Brüdern in den von Russland und Deutschland gehaltenen polnischen Gebieten zu vereinigen, mit dem letztendlichen Ziel, die souveräne polnische Staatlichkeit wieder aufleben zu lassen. Tatsächlich nahm der Regentschaftsrat in Warschau bereits am 6. Oktober Wilsons Vorschläge als Grundlage für die Schaffung eines polnischen Staates an. Die kaiserliche Regierung versuchte jedoch, die polnischen Ambitionen einzudämmen, indem sie den polnisch-ukrainischen Konflikt durch die Abtrennung und Beibehaltung des restlichen Galiziens und ganz Lodomeriens schürte, die im geheimen Vertrag von Brest-Litowsk (Ukraine-Zentralmächte) zur Schaffung eines ukrainischen Staatswesens bestimmt wurden, das in der Proklamation zusammen mit dem restlichen Zisleithanien eine umgewandelte föderale Union bilden sollte, die aus vier Teilen bestehen sollte - einem deutschen, einem tschechischen, einem südslawischen und einem ukrainischen. Jeder dieser Teile sollte von einem Nationalrat regiert werden, der mit Wien über die Zukunft des Reiches verhandeln sollte. Triest sollte einen Sonderstatus erhalten. In Ungarn, wo die ungarischen Aristokraten immer noch glaubten, sie könnten andere Nationalitäten unterwerfen und das "Heilige Königreich St. Stephan" aufrechterhalten, konnte eine solche Proklamation nicht erlassen werden.

Es war ein toter Buchstabe. Vier Tage später, am 18. Oktober, antwortete der Außenminister der Vereinigten Staaten, Robert Lansing, dass sich die Alliierten nun für die Tschechen, Slowaken und Südslawen einsetzen würden. Daher, so Lansing, reiche die Autonomie für die Nationalitäten - der zehnte der Vierzehn Punkte - nicht mehr aus, und Washington könne nicht mehr auf der Grundlage der Vierzehn Punkte verhandeln. Tatsächlich war am 14. Oktober eine provisorische tschechoslowakische Regierung den Alliierten beigetreten. Die Südslawen in beiden Hälften der Monarchie hatten sich bereits 1917 in der von Mitgliedern des Jugoslawischen Komitees unterzeichneten Erklärung von Korfu für den Zusammenschluss mit Serbien zu einem großen südslawischen Staat ausgesprochen. In der Tat hatten die Kroaten bereits im Oktober damit begonnen, die Befehle aus Budapest zu missachten. Die Lansing-Note war faktisch die Todesurkunde Österreich-Ungarns.

Die nationalen Räte hatten bereits begonnen, mehr oder weniger als provisorische Regierungen unabhängiger Länder zu agieren. Während der Kämpfe um Italien erklärten die Tschechoslowaken und die Südslawen ihre Unabhängigkeit. Angesichts der drohenden Kriegsniederlage nach der italienischen Offensive in der Schlacht von Vittorio Veneto am 24. Oktober übernahmen tschechische Politiker am 28. Oktober friedlich das Kommando in Prag (das später zum Geburtstag der Tschechoslowakei erklärt wurde) und folgten in den nächsten Tagen in anderen großen Städten. Am 30. Oktober folgten die Slowaken in Martin. Am 29. Oktober proklamierten die Slawen in beiden Teilen des verbliebenen Österreich-Ungarns den Staat der Slowenen, Kroaten und Serben. Sie erklärten außerdem, dass sie letztlich die Absicht hätten, sich mit Serbien und Montenegro zu einem großen südslawischen Staat zu vereinigen. Am selben Tag proklamierten die Tschechen und Slowaken formell die Gründung der Tschechoslowakei als unabhängigen Staat.

Auflösung

Alexander Watson argumentiert, dass "der Untergang des Habsburger Regimes besiegelt war, als Wilsons Antwort auf die zweieinhalb Wochen zuvor [von Außenminister Baron István Burián von Rajecz am 14. Oktober 1918] gesandte Note am 20. Oktober eintraf". Wilson lehnte die Fortführung der Doppelmonarchie als verhandelbare Möglichkeit ab.

Am 17. Oktober 1918 stimmte das ungarische Parlament für die Beendigung der Union mit Österreich und die Erklärung der Unabhängigkeit des Landes. Der prominenteste Gegner der Fortsetzung der Union mit Österreich, Graf Mihály Károlyi, ergriff am 31. Oktober in der Aster-Revolution die Macht. Karl war fast gezwungen, Károlyi zu seinem ungarischen Premierminister zu ernennen. Eine der ersten Handlungen Károlyis war die Aufkündigung des Kompromisses am 31. Oktober, wodurch die Personalunion mit Österreich beendet und die österreichisch-ungarische Monarchie und der Staat offiziell aufgelöst wurden.

Ende Oktober bestand das Habsburgerreich nur noch aus den mehrheitlich deutschen Donau- und Alpenprovinzen, und selbst dort wurde Karls Autorität durch den deutsch-österreichischen Staatsrat in Frage gestellt. Karls letzter österreichischer Ministerpräsident, Heinrich Lammasch, kam zu dem Schluss, dass Karl sich in einer ausweglosen Situation befand, und überzeugte ihn davon, dass es das Beste sei, zumindest vorübergehend auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte zu verzichten.

Am 11. November erließ Karl eine sorgfältig formulierte Proklamation, in der er das Recht des österreichischen Volkes auf die Bestimmung der Staatsform anerkannte und auf sein Recht auf Teilnahme an den österreichischen Staatsangelegenheiten verzichtete. Außerdem entließ er Lammasch und seine Regierung aus dem Amt und entband die Beamten in der österreichischen Reichshälfte von ihrem Treueeid auf ihn. Zwei Tage später erließ er eine ähnliche Proklamation für Ungarn. Er dankte jedoch nicht ab, sondern stand weiterhin zur Verfügung, falls das Volk eines der beiden Staaten ihn abberufen sollte. Damit war die Herrschaft der Habsburger im Grunde genommen beendet.

Proklamation von Karl I.

Die Weigerung Karls, abzudanken, war letztlich ohne Bedeutung. Am Tag, nachdem er seinen Rückzug aus der österreichischen Politik bekannt gegeben hatte, rief der deutsch-österreichische Nationalrat die Republik Deutschösterreich aus. Károlyi folgte diesem Beispiel am 16. November und rief die Ungarische Demokratische Republik aus.

Nachfolgestaaten

Der Vertrag von Trianon: Das Königreich Ungarn verliert 72 % seines Landes und 3,3 Millionen Menschen ungarischer Abstammung.

Es gab zwei rechtliche Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie:

  • Deutschösterreich (das zur Ersten Österreichischen Republik wurde)
  • die Ungarische Demokratische Republik (die nach einigen anderen kurzlebigen Zwischenstationen zum Königreich Ungarn wurde)

Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (zwischen den Siegern des Ersten Weltkriegs und Österreich) und der Vertrag von Trianon (zwischen den Siegern und Ungarn) regelten die neuen Grenzen Österreichs und Ungarns und reduzierten sie auf Klein- und Binnenstaaten. In den Gebieten, in denen es keine entscheidende nationale Mehrheit gab, entschieden die Entente-Mächte in vielen Fällen zugunsten der neu emanzipierten unabhängigen Nationalstaaten und ermöglichten ihnen, große Gebiete mit einer großen deutsch- und ungarischsprachigen Bevölkerung zu beanspruchen.

Die in den Verträgen enthaltenen Entscheidungen hatten immense politische und wirtschaftliche Auswirkungen. Das zuvor rasante Wirtschaftswachstum der Reichsgebiete geriet zunächst ins Stocken, weil die neuen Grenzen zu großen wirtschaftlichen Hindernissen wurden. Viele etablierte Industrien und Infrastrukturelemente waren für die Bedürfnisse eines ausgedehnten Reiches bestimmt. Infolgedessen waren die aufstrebenden Länder oft zu erheblichen Opfern gezwungen, um ihre Wirtschaft zu transformieren. Als Folge dieser wirtschaftlichen Schwierigkeiten kam es in den betroffenen Regionen zu einer großen politischen Unruhe, die in einigen Fällen extremistischen Bewegungen Vorschub leistete.

Österreich

Infolgedessen verlor die Republik Österreich etwa 60 % des alten österreichischen Reichsgebiets. Außerdem musste sie ihre Pläne zur Vereinigung mit Deutschland aufgeben, da sie sich ohne die Zustimmung des Bundes nicht mit Deutschland vereinigen durfte.

Der neue österreichische Staat stand, zumindest auf dem Papier, auf wackligerem Boden als Ungarn. Anders als sein früherer ungarischer Partner war Österreich nie eine Nation im eigentlichen Sinne gewesen. Zwar hatte der österreichische Staat in der einen oder anderen Form seit 700 Jahren bestanden, doch war er nur durch die Loyalität zu den Habsburgern geeint. Mit dem Verlust von 60 % des Vorkriegsterritoriums war Wien nun eine verschwenderische und überdimensionierte Reichshauptstadt, die kein Reich hatte, das sie hätte tragen können, und wurde daher sarkastisch als "nationaler Wasserkopf" bezeichnet.

Nach einer kurzen Zeit des Umbruchs und dem Ausschluss der Alliierten von der Vereinigung mit Deutschland etablierte sich Österreich jedoch als föderale Republik. Trotz des zeitweiligen Anschlusses an Nazi-Deutschland besteht sie bis heute fort. Adolf Hitler vertrat die Ansicht, dass alle "Deutschen" - wie er und die anderen aus Österreich usw. - mit Deutschland vereinigt werden sollten.

Ungarn

Im Vergleich dazu war Ungarn seit über 900 Jahren eine Nation und ein Staat. Ungarn wurde jedoch durch den Verlust von 72 % seines Territoriums, 64 % seiner Bevölkerung und des größten Teils seiner natürlichen Ressourcen schwer geschädigt. Die Ungarische Demokratische Republik war nur von kurzer Dauer und wurde vorübergehend durch die kommunistische Ungarische Sowjetrepublik ersetzt. Rumänische Truppen verdrängten Béla Kun und seine kommunistische Regierung im ungarisch-rumänischen Krieg von 1919.

Im Sommer 1919 wurde ein Habsburger, Erzherzog Joseph August, zum Regenten ernannt, musste aber nach nur zwei Wochen zurücktreten, als klar wurde, dass die Alliierten ihn nicht anerkennen würden. Im März 1920 wurden die königlichen Befugnisse schließlich einem Regenten, Miklós Horthy, anvertraut, der der letzte kommandierende Admiral der österreichisch-ungarischen Marine gewesen war und die konterrevolutionären Kräfte mitorganisiert hatte. Diese Regierung unterzeichnete den Vertrag von Trianon unter Protest am 4. Juni 1920 im Großen Trianon-Palast in Versailles, Frankreich. Das wiederhergestellte Königreich Ungarn verlor etwa 72 % des Vorkriegsterritoriums des Königreichs Ungarn.

Kundgebung der tschechoslowakischen Unabhängigkeitserklärung in Prag auf dem Wenzelsplatz, 28. Oktober 1918

Habsburger Verbannung

Österreich hatte das "Habsburgergesetz" erlassen, das sowohl die Habsburger entthronte als auch alle Habsburger aus dem österreichischen Staatsgebiet verbannte. Während es Karl verboten war, jemals wieder nach Österreich zurückzukehren, konnten andere Habsburger zurückkehren, wenn sie auf alle Ansprüche auf den untergegangenen Thron verzichteten.

Im März und im Oktober 1921 scheiterte ein schlecht vorbereiteter Versuch Karls, den Thron in Budapest wiederzuerlangen. Der zunächst zögernde Horthy verweigerte nach den Interventionsdrohungen der alliierten Mächte und der Kleinen Entente seine Mitarbeit. Bald darauf hob die ungarische Regierung die Pragmatische Sanktion auf und entthronte damit die Habsburger. Daraufhin nahmen die Briten Karl in Gewahrsam und brachten ihn und seine Familie auf die portugiesische Insel Madeira, wo er im folgenden Jahr starb.

Territoriales Erbe

Unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg

Die folgenden Staaten wurden nach der Auflösung der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie gegründet, wiederhergestellt oder erweitert:

  • Deutschösterreich (das zur Ersten Österreichischen Republik wurde)
  • Erste Ungarische Republik, die zur Ungarischen Sowjetrepublik wurde, später kurzzeitig wiederhergestellt und durch die Ungarische Republik ersetzt wurde, die schließlich in das Königreich Ungarn umgewandelt wurde
  • Erste Tschechoslowakische Republik ("Tschechoslowakei" von 1920 bis 1938)
  • Zweite Polnische Republik, die von den kurzlebigen Protostaaten Tarnobrzeg Republik und Polnische Sozialistische Sowjetrepublik angefochten wurde
  • Staat der Slowenen, Kroaten und Serben und das Königreich Serbien, die beide später im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen aufgingen
  • Großrumänien
  • Königreich Italien
  • die kurzlebigen ruthenischen (ukrainischen und rusinischen) Protostaaten Westukrainische Volksrepublik (später in der Ukrainischen Volksrepublik aufgegangen), Huzulische Republik, Lemko-Republik, Komancza-Republik und die Galizische Sozialistische Sowjetrepublik; alle wurden schließlich größtenteils in Polen, aber auch in Ungarn, der Tschechoslowakei und Rumänien aufgegangen

Das Fürstentum Liechtenstein, das früher unter dem Schutz Wiens gestanden hatte und dessen Herrscherhaus über beträchtlichen Grundbesitz in Cisleithanien verfügte, schloss eine Zoll- und Verteidigungsunion mit der Schweiz und übernahm die Schweizer Währung anstelle der österreichischen. Im April 1919 stimmte Vorarlberg, das westlichste Bundesland Österreichs, mit großer Mehrheit für den Anschluss an die Schweiz, was jedoch sowohl von den Schweizern als auch von den Alliierten nicht beachtet wurde.

Neue handgezeichnete Grenzen von Österreich-Ungarn im Vertrag von Trianon und Saint Germain. (1919-1920)
Neue Grenzen Österreich-Ungarns nach dem Vertrag von Trianon und Saint Germain
  Grenzen Österreich-Ungarns im Jahr 1914
  Grenzen im Jahr 1914
  Grenzen im Jahr 1920
  Das Kaiserreich Österreich im Jahr 1914
  Das Königreich Ungarn im Jahr 1914
  Bosnien und Herzegowina im Jahr 1914
Die Grenzen nach dem Ersten Weltkrieg auf einer ethnischen Karte
Österreich-Ungarn
Austria-Hungary map new.svg
Königreiche und Länder von Österreich-Ungarn:
Cisleithanien (Kaiserreich Österreich): 1. Böhmen, 2. die Bukowina, 3. Kärnten, 4. Krain, 5. Dalmatien, 6. Galizien, 7. Küstenland, 8. Niederösterreich, 9. Mähren, 10. Salzburg, 11. Schlesien, 12. Steiermark, 13. Tirol, 14. Oberösterreich, 15. Vorarlberg;
Transleithanien (Königreich Ungarn): 16. Ungarn selbst 17. Kroatien-Slawonien; 18. Bosnien und Herzegowina (österreichisch-ungarisches Kondominium)

Die heutige

Die folgenden heutigen Länder und Teile von Ländern befanden sich innerhalb der Grenzen Österreich-Ungarns, als das Kaiserreich aufgelöst wurde: Kaisertum Österreich (Cisleithanien):

  • Österreich (außer Burgenland)
  • Tschechische Republik (mit Ausnahme des Hlučínsko-Gebietes)
  • Slowenien (außer Prekmurje)
  • Italien (Trentino, Südtirol, Teile der Provinz Belluno und kleine Teile von Friaul-Julisch-Venetien)
  • Kroatien (Dalmatien, Istrien)
  • Polen (Woiwodschaften Kleinpolen, Unterkarpaten, südlichster Teil von Schlesien (Bielsko und Cieszyn))
  • Ukraine (Oblaste Lemberg, Iwano-Frankiwsk, Ternopil (außer der nördlichen Ecke) und der größte Teil des Oblasts Czernowitz)
  • Rumänien (Bezirk Suceava)
  • Montenegro (Bucht von Boka Kotorska, die Küste und das unmittelbare Hinterland um die Städte Budva, Petrovac und Sutomore)

Königreich Ungarn (Transleithanien):

  • Ungarn;
  • Slowakei
  • Österreich (Burgenland)
  • Slowenien (Prekmurje)
  • Kroatien (die kroatische Baranja und die Gespanschaft Međimurje, Fiume als corpus separatum sowie Slawonien und Zentralkroatien gehörten nicht zu Ungarn, die beiden letzteren waren Teil des souveränen Königreichs Kroatien-Slawonien)
  • Ukraine (Oblast Zakarpattia)
  • Rumänien (Region Siebenbürgen, Partium und Teile von Banat, Crișana und Maramureș)
  • Serbien (autonome Provinz Vojvodina und nördliche Region Belgrad)
  • Polen (polnische Teile von Orava und Spiš)

Österreichisch-ungarisches Kondominium

  • Bosnien und Herzegowina (die Dörfer Zavalje, Mali Skočaj und Veliki Skočaj einschließlich der unmittelbaren Umgebung westlich der Stadt Bihać)
  • Montenegro (Sutorina - westlicher Teil der Gemeinde Herceg Novi zwischen den derzeitigen Grenzen zu Kroatien (SW) und Bosnien und Herzegowina (NW), der Adriaküste (E) und der Gemeinde Igalo (NE))
  • Region Sandžak-Raška, österreichisch-ungarisch besetzt 1878 bis zum Rückzug 1908, während es formal Teil des Osmanischen Reiches war
  • Das Kaiserreich behandelte Bosnien-Herzegowina ähnlich wie die anderen Mächte ihre überseeischen Kolonien

Andere Besitzungen der österreichisch-ungarischen Monarchie

  • Das Kaiserreich beschloss, keine Kolonien in Übersee anzustreben.
  • Der einzige Besitz außerhalb Europas war eine kleine Konzession in der Stadt Tianjin in China. Sie wurde als Gegenleistung für die Unterstützung der Acht-Nationen-Allianz bei der Niederschlagung des Boxeraufstandes gewährt. Obwohl das Gebiet nur 16 Jahre lang in österreichisch-ungarischem Besitz war, hinterließen die Österreich-Ungarn in diesem Teil der Stadt ihre Spuren in Form von Bauwerken, die noch heute in der Stadt stehen.

Einige andere europäische Provinzen waren bereits vor 1867 Teil der Habsburger Monarchie gewesen.

Insignien

Flaggen

Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch

  • eine gemeinsame rot-weiß-rote Seekriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild), zuvor bereits seit 1. Jänner 1787 geführt,
  • Truppenfahnen des gemeinsamen Heeres und
  • eine gemeinsame, per 1. August 1869 eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde).

Die Farben des Hauses Habsburg sind gleichzeitig die Flagge der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Schwarz-Gelb). Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen.

Am 12. Oktober 1915 wurde auf kaiserlichen Erlass für die Marine eine Serie von neuen Flaggen beschlossen, darunter auch eine neu gestaltete Kriegs- und Marineflagge. Auf Grund der Kriegsbedingungen kam es jedoch nie zur Einführung der neuen Flaggen. Hingegen sah man die neue Kriegsflagge zum Beispiel auf Postkarten abgedruckt. Auch zeigten einige österreichisch-ungarische Flugzeuge die Flagge auf dem Leitwerk.

Wappen

Von 1867 bis 1915 war der Doppeladler der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k. u. k.) Institutionen Österreich-Ungarns; er wurde von der Dynastie schon lang vor der Einrichtung der Doppelmonarchie geführt und symbolisierte den kaiserlichen Rang.

Ungarische Politiker waren damit stets unzufrieden, weil der Doppeladler gleichzeitig Symbol der österreichischen, cisleithanischen Reichshälfte war. 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, eine Kombination aus den gleichberechtigten Wappen der beiden Reichshälften und dem (kleineren) des Herrscherhauses. Die Devise indivisibiliter ac inseparabiliter („unteilbar und untrennbar“) sollte die Verbundenheit der beiden in einer Realunion verbundenen Monarchien darstellen.

Das (mittlere) Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.

Nachwirkungen Österreich-Ungarns in die heutige Zeit

Einordnung Österreich-Ungarns in den Nachfolgestaaten

In den ersten Jahrzehnten nach dem Ende der k. u. k. Monarchie wurde diese von Kritikern häufig als „Völkerkerker“ und „dem Untergang geweiht“ bezeichnet. Die Nachfolgestaaten sahen ihre gemeinsame Geschichte vor 1918 vor allem unter dem Aspekt der Unterdrückung und Verhinderung der Selbstbestimmung der Nationalitäten. Die Schlagworte „Völkerkerker“, aber auch „Germanisierung“ im Hinblick auf die Habsburgermonarchie wurden im südslawischen Raum ab 1918 und verstärkt nach 1945 verwendet und hielten sich bis in die 1990er Jahre im öffentlichen Gedächtnis und Diskurs. Im Gegensatz dazu bezeichnete Winston Churchill die Zertrümmerung Österreich-Ungarns als große Tragödie, weil dieses Reich einer großen Anzahl von Völkern jahrhundertelang den Vorteil von Handel und Sicherheit beziehungsweise eines gemeinsamen Lebens ermöglichte und nach dessen Zerfall keines dieser Völker gegen den Druck Deutschlands oder Russlands bestehen konnte.

Spätestens seit dem EU-Beitritt der meisten Nachfolgestaaten lässt sich wieder unbefangen über auch positive Seiten des früheren gemeinsamen Staates sprechen: das große gemeinsame Wirtschaftsgebiet, die Personenfreizügigkeit, die staatsbürgerlichen Rechte, die für damalige Zeiten moderne Gerichtsbarkeit bzw. Verwaltung und die schrittweise politische Emanzipation der ärmeren Bevölkerungsschichten. Denn nach den Wirren der Zwischenkriegszeit, dem zunehmenden Antisemitismus und Rassismus, dem Zweiten Weltkrieg, dem Holocaust und vier Jahrzehnten kommunistischer Diktatur werden diese Errungenschaften vielfach anders bewertet als zuvor. Die meisten Bewohner der Doppelmonarchie assoziierten trotz vieler Mängel (Massenarmut oder Nationalitätenprobleme bzw. Magyarisierung) mit der Habsburgermonarchie staatliche Bildung, beginnende einfache Sozialhilfe, ein allgemeines Gesundheitswesen, weitgehende religiöse Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und den Erhalt einer entwickelten Infrastruktur. Auch anerkannten die meisten Aktivisten der Minderheiten dabei die Bedeutung des Gemeinwesens Österreich-Ungarn als ein System der kollektiven Sicherheit, wobei zwischen dem österreichischen bzw. dem ungarischen Reichsteil große Unterschiede herrschten. Diese Merkmale der Habsburgermonarchie blieben noch lange in Erinnerung.

Der „Habsburger-Effekt“ soll noch heute die Bewohner diesseits der ehemaligen Grenzen prägen. Ehemalige Institutionen der Monarchie wirken demnach noch nach mehreren Generationen durch kulturelle Normen fort. Menschen, die auf dem ehemaligen Gebiet leben, würden messbar mehr Vertrauen in lokale Gerichte und Polizei haben und auch weniger Bestechungsgelder für öffentliche Dienste zahlen als ihre Landsleute jenseits der alten Grenze.

In den Nachfolgestaaten der Doppelmonarchie wird bis heute weitgehend das schon 1918 gegebene Eisenbahnnetz betrieben. Vielerorts sind noch öffentliche Gebäude (vom Theater bis zum Bahnhof) im typischen Baustil der Zeit vor 1918 erhalten. Auch in der Wissenschafts- und Kulturgeschichte ist das Erbe der Monarchie unübersehbar.

Wirtschaftliche und politische Kooperationsformen

Kritiker der heutigen österreichischen Außenpolitik bemängeln, dass die Zusammenarbeit mit den österreichischen Nachbarstaaten im Norden, Osten und Südosten seit 1989 keine wesentliche Rolle gespielt habe. Dem stehen sehr beträchtliche Investitionen österreichischer Unternehmen in diesen Nachbarländern gegenüber. Außerdem existieren auch innerhalb der Europäischen Union besonders intensivierte Kooperationen zwischen Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen Monarchie. So streben die Visegrád-Staaten schon seit 1991 nach stärkerer politischer und wirtschaftlicher Kooperation untereinander.

Folgen von Migrationsbewegungen und kulturelle Identifikation

Als Folge der beiden Weltkriege und des anschließenden Kalten Krieges sind mehrere Millionen Angehörige deutschsprachiger, ehemals österreichisch-ungarischer Familien als Flüchtlinge, Heimatvertriebene und Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, wo sie seither mit ihren Nachkommen ansässig sind und sich größtenteils der jeweiligen regionalen Mehrheitsbevölkerung assimiliert haben. Der Anteil dieser Familien, der in Westdeutschland Aufnahme fand, ist weitaus größer als der in Österreich sesshaft gewordene Teil, obwohl auch nach dem Zerfall der Monarchie die Republik Österreich – und hier insbesondere die Stadt Wien – seit jeher häufig als kulturelles Zentrum der deutschsprachigen Altösterreicher angesehen wurde. Weitere Familien sind in andere Länder wie die USA, Kanada, Israel oder Australien ausgewandert.

Nationalitätenproblem und Reformkonzepte

Spätestens seit dem Revolutionsjahr 1848 entwickelte sich durch den wachsenden Nationalismus, der zusehends auch die angeblich „geschichtslosen“ Nationen ergriff, das Nationalitätenproblem im Habsburgerreich zur Existenzfrage. In einem Europa der sich bildenden Nationalstaaten, in dem der Nationalismus als absolut stärkste politische Kraft empfunden wurde, sahen viele Bewohner Österreich-Ungarns den übernationalen Vielvölkerstaat, wie auch die meisten Europäer, immer mehr als lebensunfähigen Anachronismus. Von ihren Gegnern wurde die Donaumonarchie als „Völkergefängnis“ charakterisiert, aus dem es sich zu befreien gelte. Die Frage, ob das Nationalitätenproblem des Habsburgerreiches überhaupt lösbar war, wird in der Forschung grundsätzlich eher bejaht als verneint.

Trialismus-Vorschlag von Heinrich Hanau, Wien 1909

Reformkonzepte zur Rettung der Monarchie wurden einige entwickelt, oft undurchführbar und unpraktisch. Eines dieser Konzepte wurde 1867 sogar durchgeführt: der Ausgleich mit Ungarn. Die Verwirklichung des Dualismus war aber aus der Not geboren, in welche die deutsche Vorherrschaft in Österreich, nach den Niederlagen im italienischen und im Deutschen Krieg, geraten war. Mit Deutschland und Italien waren zwei neue Nationalstaaten entstanden, in der Donaumonarchie wurde nur ein reiner Machtausgleich mit den Magyaren durchgeführt. Die Herrschaft über die übrigen Völker der Monarchie, die eine Mehrheit in der Bevölkerung ausmachten, wurde zwischen ihnen und den deutschen Österreichern zweigeteilt. Die Ungarn hatten also, als die entwickeltste Nation neben den Deutschen, ebenfalls eine Vorrangstellung erhalten, die sie in den folgenden Jahrzehnten auch am zähesten und unnachgiebigsten verteidigten. Ungarn wurde bis zum endgültigen Zusammenbruch der Monarchie, durch seine Politik der Zwangsmagyarisierung und sein undemokratisches Wahlrecht, sogar einer der reaktionärsten Staaten Europas. Ungarn war ein Pseudo-Nationalstaat, er wurde trotz seiner gemischten nationalen Zusammensetzung wie ein Nationalstaat regiert.

In Cisleithanien zeigten Rechtsprechung und Verwaltung eine wesentlich tolerantere Behandlung der slawischen und romanischen Nationalitäten, „wenn auch die österreichische Verwaltungspolitik gegenüber den Slowenen in der Südsteiermark und bis kurz vor Kriegsausbruch auch in Krain sowie die Exzesse des Alldeutschtums in Böhmen im Einzelnen vielfach als Gegenbeispiele herangezogen werden könnten“. Die schlechtere Behandlung der Nationalitäten in Ungarn lag aber nicht in der Verfassung begründet, sondern an der Praxis der Behörden, an dem Versagen von Justiz, Verwaltung und der Politik.

Da auch in der österreichischen Reichshälfte die Verhältnisse, insbesondere zwischen Deutschen und Tschechen, immer schlechter wurden, wurden die Forderungen nach Umgestaltung der Monarchie immer dringender. Das südslawische trialistische Programm stand während des größten Teiles der letzten zwei Generationen des Habsburgerreiches an erster Stelle der Reformpläne, wobei in seiner konservativen Form die Slowenen nicht inbegriffen waren. Dabei sollte neben dem österreichischen und dem ungarischen Reichsteil ein südslawisches Reich unter kroatischer Führung entstehen, der zahlenmäßig und an historischer Tradition stärksten südslawischen Gruppe des Reiches. Dieser südslawische Staat sollte im Interesse des Gesamtreiches einerseits Ungarn schwächen und andererseits großserbischen Ambitionen entgegenwirken. Der Trialismus schloss allerdings eine umfassendere Lösung des Nationalitätenproblems aus. Der kroatische Trialismus zog, wie Hohenwarts Plan zur Versöhnung der Tschechen im Jahr 1871, nur den nationalen Status einer einzelnen Volksgruppe in Betracht. Die österreichische Nationalitätenfrage war jedoch so verwickelt, dass die Behandlung einer dieser Fragen offensichtlich die aller anderen beeinflusste.

Das Konzept des Trialismus hatte in den letzten Jahrzehnten der Monarchie, durch den serbischen und damit verbundenen südslawischen Antagonismus, neben der naturgemäßen Ablehnung durch Ungarn ohnehin wenig Chancen auf Realisierung. Hatte der Trialismus, neben kroatischen konservativen Kreisen, zeitweise auch den Thronfolger Franz Ferdinand als Förderer, so entwickelten sich dessen Reformpläne aber bald in die Richtung einer umfassenden Föderalisierung. Seine gegen Ungarn gerichteten Pläne bezogen sich in erster Linie auf die ungarischen Nationalitäten, nicht weil sie sozial und politisch benachteiligt waren, sondern weil er sie für staatstreu hielt. Dieses Ziel konnte der vorerst von Franz Ferdinand favorisierte Kronländerföderalismus, der keinerlei Rücksicht auf ethnische Verhältnisse nahm, jedoch kaum verwirklichen.

Schließlich wurde der Thronfolger zum Kristallisationspunkt der großösterreichischen Bewegung, die eine Föderalisierung aller Völker des Reiches auf ethnischer Grundlage vorsah, obwohl er deren prononciertester ideologischer Stütze, dem Föderalisierungskonzept Popovicis, letztlich auch nicht völlig zustimmen konnte. Franz Ferdinand legte sich technisch nie auf einen dieser Pläne fest, seine Absichten widersprachen einander manchmal und waren häufig verschwommen. Er verfolgte einen Zickzackkurs zwischen einem ethnischen und einem historisch-traditionellen Föderalismus, kam zuweilen wieder auf den Trialismus zurück und vertrat eine Art von verwässertem Zentralismus.

1905 wurden in Mähren mit dem Mährischen Ausgleich vier Landesgesetze beschlossen, die eine Lösung der deutsch-tschechischen Nationalitätenprobleme gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.

Das bekannte Personalitätsprinzip Karl Renners sah eine territoriale Gliederung in Kreise vor, wobei sich der autonome Status auf die einzelnen Individuen bezog.

Im Wesentlichen hat sich der Nationalitätenkampf vor 1914 selbst in seinen radikalen Formen, mit Ausnahme der alldeutschen, serbischen und zum Teil italienischen und ruthenischen Propaganda, doch vorwiegend mit der Reform des Reiches befasst und nicht mit den Zielen und Methoden, die zu seiner Auflösung führen sollten. Aber vom Zustandekommen eines wirklich allseits befriedigenden nationalen Ausgleichs war die Monarchie 1914 noch weit entfernt. Da ein etwaiger habsburgischer Bundesstaat aber meist aus bloßen Torsos von Nationen bestanden hätte, mussten auch die Föderalisierungskonzepte scheitern.

Der Historiker Pieter M. Judson argumentiert, dass nationalistische Propaganda in Österreich-Ungarn im Wesentlichen nur von Teilen der jeweiligen nationalen Bildungseliten betrieben worden sei und bis zum Ersten Weltkrieg bei der breiten Bevölkerung kaum Wirkung entfaltet hätte. Die Loyalität der Bevölkerung habe hingegen der Habsburgerdynastie und den rechtsstaatlichen Institutionen des Reiches gegolten: „Die Existenz nationalistischer Bewegungen und Konflikte schwächte den Staat nicht lebensbedrohlich und führte mit Sicherheit nicht zu seinem Zusammenbruch im Jahr 1918“. Das Narrativ vom Habsburgerreich als „Völkerkerker“ sei lediglich eine nachträgliche Rechtfertigungsstrategie von Politikern der Nachfolgestaaten gewesen.

Auswanderung aus Österreich-Ungarn

Auswanderer aus Österreich-Ungarn auf einem Schiff der Austro-Americana in Triest

Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus. Sie waren arm und arbeitslos und erhofften sich in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen. Etwa 1,8 Millionen Menschen kamen davon aus der cisleithanischen Reichshälfte und etwa 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast drei Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten von Amerika, 358.000 Personen wählten Argentinien als neue Heimat, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 wanderten nach Australien aus. Der Rest verteilte sich auf andere Länder.

Allein im Jahre 1907 verließen rund eine halbe Million Menschen ihre Heimat. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da sich unter den Auswanderern viele junge arbeitsfähige Männer befanden. 1901–1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleinere Parzellen, von Auswanderern öffentlich versteigert. Ausgewanderte schrieben an ihre daheim gebliebenen Bekannten und Familienangehörige oft begeistert von „drüben“ – manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt.

Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremerhaven, wo die Schiffe der großen Reedereien, der Norddeutsche Lloyd und die Hamburg-Amerika-Linie, anlegten. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund einen Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus mit der Austro-Americana dauerte eine Reise nur noch 15 Tage. Jährlich führten 32 bis 38 Fahrten in die USA. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft.

Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. Von 1907 bis 1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging.

Bildung

Alphabetisierungsrate in Österreich-Ungarn (Volkszählung 1880)

Im Bereich der allgemeinen Volksbildung kam es durch die allgemeine Unterrichtspflicht zu einem kontinuierlichen Rückgang des insbesondere in den östlichen und südlichen Reichsteilen noch vielfach vorhandenen Analphabetentums. Dieses blieb jedoch weiterhin ein erhebliches bildungspolitisches Problem und behinderte die Teilnahme von weiten Bevölkerungskreisen am gesellschaftlichen und politischen Leben.

Prozentsätze der Analphabeten (Personen älter als 6 Jahre)
Kronland 1880 1900 Absolute Abnahme der
Analphabeten­quote
von 1880 bis 1900
Relative Abnahme der
Analphabeten­quote
von 1880 bis 1900
Böhmen 08,5 05,3 03,2 37,6
Dalmatien 87,3 73,6 13,7 15,7
Galizien 77,1 63,9 13,2 17,1
Niederösterreich 08,5 06,0 02,5 29,4
Oberösterreich 08,6 05,8 02,8 32,6
Bukowina 87,5 65,2 22,3 25,5
Kärnten 39,6 24,0 15,6 39,4
Krain 45,4 31,4 14,1 30,8
Salzburg 11,7 08,7 03,0 25,6
Österreichisch-Schlesien 11,8 11,2 00,6 05,1
Steiermark 27,8 18,0 09,8 35,3
Mähren 10,4 07,8 02,6 25,0
Tirol und Vorarlberg 09,7 07,1 02,6 26,8
Küstenland 56,8 38,2 18,6 32,7
Österreichische Reichshälfte 34,4 27,4 07,0 20,3
Ungarische Reichshälfte 58,8 41,0 17,8 30,3

Neben dem Grundschulwesen bestand parallel für den Militär-Nachwuchs ein eigenes Schulsystem, welches speziell auf militärische Anforderungen ausgerichtet war. Eine Übersicht über diese Schule findet sich in den folgenden beiden Artikeln:

  • Militärschulwesen (Österreich, 1859)
  • Militärschulwesen (Österreich, 1900)

Kultur und Wissenschaft

Besonders der wirtschaftliche Aufschwung der Donaumonarchie ist mit Franz Josephs I. Namen verbunden, der nach wie vor auf vielen Wiener Prachtbauten aus dieser Zeit als Inschrift zu lesen ist. Nach der 1857 vom Kaiser angeordneten Schleifung der mittelalterlichen Stadtbefestigungen Wiens war Platz für eine die gesamte Innenstadt umfassende Prachtstraße geworden. Entlang dieser Straße, der 1865 fertiggestellten Wiener Ringstraße, entstanden nicht nur die Palais der reichen Bankiers und Großindustriellen, sondern auch der Erweiterungsbau der kaiserlichen Hofburg, große Museen, welche die kaiserlichen Kunst- und Natursammlungen beherbergten, ein Parlamentsgebäude für den Reichsrat, die Neue Universität, das Neue Rathaus, das Hofburgtheater und eine zum Andenken an die Errettung des Kaisers vor einem Attentäter im Jahre 1853 gestiftete Votivkirche.

Ball im Wiener Rathaus mit Bürgermeister Karl Lueger, 1904

Der Selbstmord des Architekten Van der Nüll, Miterbauer der Wiener Oper, als Reaktion auf eine Kritik des Kaisers, veranlasste Franz Joseph, zu kulturellen Angelegenheiten nur noch sehr zurückhaltend Stellung zu nehmen. Es heißt, der Kaiser habe sich bei allen möglichen kulturellen Anlässen nur noch mit der stereotypen Phrase: „Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut!“ geäußert.

Obwohl Franz Joseph I. oft als schwarzer Reaktionär und grauer Bürokrat beschrieben wurde, blühte besonders in den Jahren um 1900 unter seiner Regierung die Geisteskultur in Österreich-Ungarn wie nie zuvor und nie danach. Allerdings nahm der Monarch – im Gegensatz zu seinem Sohn Kronprinz Rudolf – nie selbst aktiv an den neuen kulturellen und intellektuellen Strömungen Anteil; sie berührten ihn nicht, während sein späterer Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand oft wütend dagegen auftrat.

Wien war Anziehungspunkt für viele Wissenschaftler wie Christian Doppler und Ludwig Boltzmann. Albert Einstein war kurzzeitig Universitätsprofessor an der Karl-Ferdinands-Universität in Prag. Philosophen der Moderne wie Ludwig Wittgenstein, Sohn des österreichischen Großindustriellen Karl Wittgenstein, und Ernst Mach beeinflussten wesentlich den späteren Wiener Kreis. Nicht zufällig fallen Sigmund Freuds wichtigste Arbeiten an der medizinischen Fakultät der Universität Wien in die Zeit um 1900.

Auf dem Gebiet der Bildenden Kunst entwickelte sich Gustav Klimt vom Dekorationsmaler der Ringstraßen-Bauten über die Wiener Secession zum Vorreiter der modernen Malerei. Die Zurückhaltung des Kaisers erlaubte es dem Architekten Adolf Loos, genau gegenüber dem barocken inneren Burgtor der kaiserlichen Hofburg im Jahre 1910 sein umstrittenes erstes schmuck- und ornamentloses Wohnhaus zu bauen. Franz Joseph soll die Hofburg seit damals stets durch andere Tore verlassen haben.

Mehr noch als die bildende Kunst hatte die Musik während der Doppelmonarchie eine große Blütezeit. Wien, bereits seit den Tagen von Mozart und Beethoven als „Hauptstadt der Musik“ bekannt, hatte nach wie vor eine führende Stelle sowohl in der ernsten Musik (besonders die Orchestermusik, bei Anton Bruckner, Gustav Mahler und Richard Strauss), als in der Unterhaltungsmusik (Wiener Walzer bei der Strauss-Dynastie, Wiener Operette bei Johann Strauss (Sohn) und Franz Lehár). In den letzten Jahren der österreichisch-ungarischen Monarchie entwickelte Arnold Schönberg die atonale Musik, womit dieser einer der einflussreichsten und bedeutendsten Komponisten des 20. Jahrhunderts wurde.

Auch die österreichische Filmgeschichte begann in Österreich-Ungarn. In Wien wurden 1896 die ersten beweglichen Bilder Österreichs von den Gebrüdern Lumière präsentiert, und bis zur Gründung der ersten österreichischen Filmproduktionsgesellschaften Ende der 1910er Jahre waren hauptsächlich französische Filmgesellschaften für die noch sehr bescheidene Filmproduktion verantwortlich. Während des Ersten Weltkriegs entstanden mehrere Kriegswochenschauen, die patriotisch und unter Aufsicht der kaiserlichen Zensurbehörde vom Frontgeschehen berichteten. Auch Propagandafilme wurden in großer Anzahl hergestellt, und 1918, das letzte Jahr der Habsburger-Herrschaft, war mit rund 100 Spielfilmen das produktivste Jahr der österreichischen Filmindustrie zur Zeit der Monarchie.

Im heutigen Budapest, seit 1777 Universitätsstadt, war schon 1834–1841 das Nationalmuseum und 1864 das Palais der Akademie der Wissenschaften errichtet worden. Nach dem Ausgleich 1867 waren die Ungarn bestrebt, ihre Hauptstadt zur Konkurrentin Wiens werden zu lassen. Buda (dt. Ofen) am rechten Donauufer war mit der Königsburg lang die bedeutendste Stadt des Königreiches gewesen, wurde aber im 19. Jahrhundert vom am linken Ufer gelegenen Pest überholt. 1872 wurden die beiden Städte zu Budapest vereinigt. Opernhäuser, Theater, Bibliotheken und Museen wurden errichtet, in Pest erhielt die Stadt eine Ringstraße (körút). Am Pester Donauufer entstand das riesige neugotische Parlamentsgebäude. Bei Neubauten um 1900 wurden Jugendstil und ungarischer Nationalstil angewandt, oft eine Mischung beider.

Literatur

  • Bertrand Michael Buchmann: Kaisertum und Doppelmonarchie (=Geschichte Österreichs. Band 5). Pichler, Wien 2003, ISBN 3-85431-313-6.
  • Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild. (das Kronprinzenwerk), 24-bändige landeskundliche Enzyklopädie über alle Kronländer der Monarchie, Hofdruckerei, Wien 1885–1902.
  • Konrad Canis: Die bedrängte Großmacht. Österreich-Ungarn und das europäische Mächtesystem 1866/67–1914. Schöningh, Paderborn 2016, ISBN 978-3-506-78564-0.
  • Zeffiro Ciuffoletti: Das Reich der Habsburger 1848–1918. Photographien aus der österreichisch-ungarischen Monarchie. Brandstätter, Wien 2001, ISBN 3-85498-163-5.
  • François Fejtő: Requiem für eine Monarchie. Die Zerschlagung Österreich-Ungarns. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1991, ISBN 3-215-07526-1.
  • Lothar Höbelt: „Stehen oder Fallen?“ Österreichische Politik im Ersten Weltkrieg. Böhlau, Wien 2015, ISBN 978-3-205-79650-3.
  • Franz Hubmann: Das k. und k. Photoalbum. Ein Bilderreigen aus den Tagen der Donaumonarchie. Ueberreuter, Wien 1991, ISBN 3-8000-3389-5.
  • Pieter M. Judson: Habsburg. Geschichte eines Imperiums. 1740-1918 C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70653-0.
  • Michael Ley: Donau-Monarchie und europäische Zivilisation. Über die Notwendigkeit einer Zivilreligion. (= Schriftenreihe: Passagen Politik) Passagen Verlag, Wien 2004, ISBN 3-85165-637-7.
  • Bernd Rill: Böhmen und Mähren. Geschichte im Herzen Mitteleuropas. 2 Bände, Katz, Gernsbach 2006, ISBN 3-938047-17-8.
  • Hazel Rossotti: In der Donaumonarchie 1848–1918. Komet, Wien 2005, ISBN 3-89836-253-1.
  • Adam Wandruszka (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1973–2010 (derzeit 18 Bände).
  • Christiane Zintzen (Hrsg.): Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild. Aus dem Kronprinzenwerk von Erzherzog Rudolf. Böhlau, Wien 1999, ISBN 3-205-99102-8.

Film

  • Hugo Portisch, Sepp Riff: Das Ende der Monarchie. Vom Reich zur Republik. Dokumentation, Österreich 1987; 90 Min.