Amtssprache
Eine Amtssprache ist eine Sprache, die in einem bestimmten Land, Staat oder einer anderen Rechtsordnung einen besonderen Status hat. In der Regel bezieht sich der Begriff "Amtssprache" nicht auf die Sprache, die von einem Volk oder einem Land verwendet wird, sondern auf die Sprache der Regierung (z. B. Justiz, Gesetzgebung und/oder Verwaltung). ⓘ
178 Länder erkennen eine Amtssprache an, 101 von ihnen sogar mehr als eine. Die italienische Regierung hat Italienisch erst 1999 zur Amtssprache erklärt, und einige Länder (wie die Vereinigten Staaten, Mexiko und Australien) haben nie de jure Amtssprachen auf nationaler Ebene erklärt. Andere Länder haben nicht-einheimische Sprachen zu Amtssprachen erklärt. ⓘ
In vielen Verfassungen der Welt werden eine oder mehrere Amts- oder Landessprachen erwähnt. Einige Länder nutzen die Bezeichnung als Amtssprache, um indigene Gruppen zu stärken, indem sie ihnen den Zugang zur Regierung in ihrer Muttersprache ermöglichen. In Ländern, die keine offizielle Sprache benennen, entwickelt sich in der Regel de facto eine Landessprache. Englisch ist die am weitesten verbreitete Amtssprache und hat in 51 Ländern einen anerkannten Status. Arabisch, Französisch und Spanisch sind ebenfalls weithin anerkannt. ⓘ
Eine Amtssprache, die auch eine einheimische Sprache ist, wird als endoglossisch bezeichnet, eine nicht einheimische Sprache als exoglossisch. Ein Beispiel dafür ist Nigeria, das drei endoglossische Amtssprachen hat. Damit will das Land die einheimischen Sprachen schützen, erkennt aber gleichzeitig die englische Sprache als Verkehrssprache an. Räumlich gesehen werden indigene (endoglossische) Sprachen vor allem in Eurasien als Amtssprachen (Staatssprachen) eingesetzt, während im größten Teil der "übrigen Welt" (d. h. in Afrika, Amerika, Australien und Ozeanien) hauptsächlich nicht-indigene (exoglossische) imperiale (europäische) Sprachen diese Funktion ausüben. Äthiopien, Somalia, Südafrika, die nordafrikanischen Länder, Grönland, Tansania, Samoa und Paraguay gehören zu den Ausnahmen von dieser Tendenz. ⓘ
Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge eingereicht werden. ⓘ
Innerhalb eines Landes oder eines Gebietes kann es gleichzeitig mehrere Amtssprachen geben. Staaten mit mehreren Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Amtssprachen und Arbeitssprachen sind auch bei internationalen Behörden wie der UNO und dem Europäischen Patentamt verbreitet. ⓘ
Geschichte
Als Darius der Große um 500 v. Chr. Mesopotamien dem persischen Reich einverleibte, wählte er eine Form der aramäischen Sprache (das so genannte offizielle Aramäisch oder kaiserliche Aramäisch) als Mittel zur schriftlichen Kommunikation zwischen den verschiedenen Regionen des riesigen Reiches mit seinen unterschiedlichen Völkern und Sprachen. Die aramäische Schrift war von Ägypten im Südwesten bis nach Baktrien und Sogdiana im Nordosten weit verbreitet. Texte wurden in den einheimischen Dialekten diktiert und auf Aramäisch niedergeschrieben und dann an den Orten, an denen sie empfangen wurden, wieder in der Muttersprache vorgelesen. ⓘ
Der erste Kaiser von Qin vereinheitlichte die Schriftsprache Chinas nach der Einigung des Landes im Jahr 221 v. Chr. Das klassische Chinesisch sollte für die nächsten 2000 Jahre die Standardschriftsprache bleiben. Der Standardisierung der gesprochenen Sprache wurde weniger politische Aufmerksamkeit geschenkt, und das Mandarin entwickelte sich ad hoc aus den Dialekten der verschiedenen kaiserlichen Hauptstädte, bis es Anfang des 20. Jahrhunderts offiziell standardisiert wurde. ⓘ
Statistik
Laut einer datumslosen oder anonymen Tabelle der amerikanischen Organisation U.S. English, die sich für die englische Sprache einsetzt, haben 178 Länder eine Amtssprache auf nationaler Ebene. Davon ist Englisch mit 67 Ländern die am weitesten verbreitete Sprache, die einen offiziellen Status hat. An zweiter Stelle steht Französisch (29 Länder), an dritter Arabisch (26 Länder), an vierter Spanisch (21 Länder), an dritter Portugiesisch (10 Länder) und an vierter Deutsch (6 Länder). ⓘ
In einigen Ländern wie Australien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten gibt es keine Amtssprache, die auf nationaler Ebene als solche anerkannt ist. Am anderen Ende der Skala steht Bolivien mit 37 offiziell anerkannten Sprachen, die meisten von allen Ländern der Welt. An zweiter Stelle nach Bolivien liegt Indien mit 22 offiziellen Sprachen. An dritter Stelle liegt Südafrika mit 11 Amtssprachen, die alle den gleichen Status haben; Bolivien räumt dem Spanischen Vorrang ein, Indien dem Englischen und dem Hindi. ⓘ
Politische Alternativen
Die Wahl einer Amtssprache (oder das Fehlen einer solchen) ist oft umstritten. Eine Alternative zu einer einzigen Amtssprache ist die "offizielle Mehrsprachigkeit", bei der eine Regierung mehrere Amtssprachen anerkennt. Bei diesem System sind alle staatlichen Dienstleistungen in allen Amtssprachen verfügbar. Jeder Bürger kann seine bevorzugte Sprache wählen, wenn er Geschäfte abwickelt. Die meisten Länder sind mehrsprachig und viele sind offiziell mehrsprachig. Taiwan, Kanada, die Philippinen, Belgien, die Schweiz und die Europäische Union sind Beispiele für offizielle Mehrsprachigkeit. Dies wurde als umstritten bezeichnet, und in einigen anderen Bereichen, in denen dies vorgeschlagen wurde, wurde die Idee abgelehnt. Sie wurde auch als notwendig für die Anerkennung verschiedener Gruppen oder als Vorteil für das Land bei der Selbstdarstellung gegenüber Außenstehenden bezeichnet. ⓘ
In bestimmten Ländern/Territorien
Afghanistan
Gemäß Kapitel 1, Artikel 16 der afghanischen Verfassung räumt die afghanische Regierung Paschtu und Dari den gleichen Status als Amtssprachen ein. ⓘ
Bangladesch
Nach der Unabhängigkeit Bangladeschs im Jahr 1971 verfolgte der damalige Staatschef Sheikh Mujibur Rahman die Politik "ein Staat - eine Sprache". Die De-facto-Landessprache Bengali ist gemäß dem dritten Artikel der Verfassung von Bangladesch die einzige Amtssprache des Landes. Die Regierung von Bangladesch führte 1987 den Bengali Language Implementation Act ein, um die obligatorische Verwendung von Bengali in allen Regierungsangelegenheiten sicherzustellen. ⓘ
Bulgarien
Bulgarisch ist die einzige Amtssprache in Bulgarien. ⓘ
Weißrussland
Weißrussisch und Russisch haben in der Republik Weißrussland offiziellen Status. ⓘ
Belgien
Belgien hat drei Amtssprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. ⓘ
Kanada
Gemäß dem Verfassungsgesetz von 1982 räumt die (Bundes-)Regierung Kanadas dem Englischen und dem Französischen den gleichen Status als Amtssprachen ein. Die Provinz New Brunswick ist ebenfalls offiziell zweisprachig, ebenso wie Yukon. Nunavut hat vier Amtssprachen: Englisch, Französisch, Inuktitut und Inuinnaqtun. In den Nordwest-Territorien gibt es elf Amtssprachen: Chipewyan/Dené, Cree, Englisch, Französisch, Gwich'in, Inuinnaqtun, Inuktitut, Inuvialuktun, Nordslavey, Südslavey und Tłı̨chǫ (Dogrib). Alle Provinzen bieten jedoch einige notwendige Dienstleistungen sowohl auf Englisch als auch auf Französisch an. ⓘ
In der Provinz Québec ist Französisch, die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung, durch das Gesetz über die Amtssprache (Québec) und die Charta der französischen Sprache als offizielle Sprache der Provinzregierung festgelegt. ⓘ
Äthiopien
Äthiopien hat fünf Amtssprachen (bis 2020 nur Amharisch): Amharisch, Oromo, Somali, Tigrinya und Afar. ⓘ
Finnland
Gemäß der finnischen Verfassung sind Finnisch und Schwedisch die Amtssprachen der Republik. Die Bürger haben das Recht, mit den Behörden in beiden Sprachen zu kommunizieren. ⓘ
Deutschland
Deutsch ist die Amtssprache in Deutschland. Zu den Minderheitensprachen gehören jedoch Sorbisch (Obersorbisch und Niedersorbisch), Romani, Dänisch und Nordfriesisch, die offiziell anerkannt sind. Migrantensprachen wie Türkisch, Russisch und Spanisch sind zwar weit verbreitet, aber keine offiziell anerkannten Sprachen. ⓘ
Hongkong
Nach dem Grundgesetz von Hongkong und der Verordnung über die Amtssprachen sind Chinesisch und Englisch gleichberechtigte Amtssprachen in Hongkong. Die Varietät des Chinesischen ist nicht vorgeschrieben; da Kantonesisch jedoch die von der Mehrheit der Hongkonger am häufigsten verwendete Sprache ist, bildet es de facto den Standard. Auch die traditionellen chinesischen Schriftzeichen werden in Hongkong am häufigsten verwendet und bilden den De-facto-Standard für die chinesische Schriftsprache, doch werden zunehmend vereinfachte chinesische Schriftzeichen verwendet, insbesondere in Bereichen, die mit dem Tourismus zusammenhängen. Im staatlichen Gebrauch sind Dokumente, die mit traditionellen chinesischen Schriftzeichen geschrieben wurden, gegenüber solchen, die mit vereinfachten chinesischen Schriftzeichen verfasst wurden, maßgebend. ⓘ
Indien
Die indische Verfassung (Teil 17) bestimmt als Amtssprache der indischen Regierung Englisch sowie das in der Devanagari-Schrift geschriebene Standard-Hindi. ⓘ
Der achte Anhang der indischen Verfassung listet 22 Sprachen auf, die als planmäßige Sprachen bezeichnet werden und Anerkennung, Status und offizielle Förderung erhalten haben. Darüber hinaus hat die indische Regierung den Sprachen Tamil, Sanskrit, Kannada, Telugu, Malayalam und Odia den Status einer klassischen Sprache verliehen. ⓘ
Israel
Am 19. Juli 2018 verabschiedete die Knesset ein Grundgesetz mit dem Titel Israel als Nationalstaat des jüdischen Volkes, das Hebräisch als "Staatssprache" und Arabisch als Sprache mit "besonderem Status im Staat" definiert (Artikel 4). Das Gesetz besagt ferner, dass es nicht so ausgelegt werden sollte, dass es den Status der arabischen Sprache in der Praxis vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes beeinträchtigt, d. h. es bewahrt den Status quo und ändert den Status von Hebräisch und Arabisch nur nominell. ⓘ
Vor dem Erlass des oben genannten Grundgesetzes wurde der Status der Amtssprache in Israel durch den 82. Absatz der "Palästina-Verordnung im Rat" vom 14. August 1922 für das britische Mandatsgebiet Palästina in der Fassung von 1939 bestimmt: Alle Verordnungen, amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Formulare der Regierung und alle amtlichen Bekanntmachungen der lokalen Behörden und Gemeinden in Gebieten, die durch Anordnung des Hochkommissars vorgeschrieben werden, werden in Englisch, Arabisch und Hebräisch veröffentlicht." ⓘ
Dieses Gesetz wurde, wie die meisten anderen Gesetze der britischen Mandatszeit, im Staat Israel vorbehaltlich bestimmter Änderungen, die von der provisorischen Legislative am 19. Mai 1948 veröffentlicht wurden, angenommen. Die Änderung besagt Folgendes:
- "Alle Bestimmungen des Gesetzes, die den Gebrauch der englischen Sprache vorschreiben, werden aufgehoben." ⓘ
In den meisten öffentlichen Schulen ist die Hauptunterrichtssprache Hebräisch, Englisch wird als zweite Sprache unterrichtet, und die meisten Schüler lernen eine dritte Sprache, in der Regel Arabisch, aber nicht unbedingt. Andere öffentliche Schulen haben Arabisch als Hauptunterrichtssprache und unterrichten Hebräisch als zweite Sprache und Englisch als dritte Sprache. Es gibt auch zweisprachige Schulen, an denen Hebräisch und Arabisch gleichermaßen unterrichtet werden. ⓘ
Einige andere Sprachen als Hebräisch und Arabisch, wie Englisch, Russisch, Amharisch, Jiddisch und Ladino, genießen einen gewissen Sonderstatus, sind aber keine Amtssprachen. So müssen beispielsweise mindestens 5 % der Sendezeit privater Fernsehsender ins Russische übersetzt werden (ein ähnliches Privileg gilt für Arabisch), Warnhinweise müssen in mehrere Sprachen übersetzt werden, Schilder sind meist dreisprachig (Hebräisch, Arabisch und Englisch), und die Regierung unterstützt die jiddische und ladinische Kultur (neben der hebräischen und arabischen). ⓘ
Lettland
Das Amtssprachengesetz erkennt Lettisch als einzige Amtssprache Lettlands an, während Lettisch als "historische Variante des Lettischen" und Livländisch als "Sprache der einheimischen (autochthonen) Bevölkerung" geschützt ist. Lettland bietet auch Bildungsprogramme für nationale Minderheiten in Russisch, Polnisch, Hebräisch, Ukrainisch, Estnisch, Litauisch und Weißrussisch an. Im Jahr 2012 gab es ein Verfassungsreferendum über die Erhebung des Russischen zur Ko-Amtssprache, doch wurde der Vorschlag von fast drei Vierteln der Wähler abgelehnt. ⓘ
Malaysia
Die offizielle Sprache Malaysias ist die malaiische Sprache (Bahasa Melayu), auch bekannt als Bahasa Malaysia oder kurz Bahasa. Bahasa Melayu wird durch Artikel 152 der malaysischen Verfassung geschützt. ⓘ
Niederlande
Niederländisch ist die Amtssprache der Niederlande (ein Gliedstaat des Königreichs der Niederlande). In der Provinz Friesland ist Friesisch die zweite Amtssprache. Niederländisch ist somit zwar die Amtssprache der karibischen Niederlande (Inseln Bonaire, Saba und Sint Eustatius), aber auf keiner der drei Inseln ist es die Hauptsprache: Papiamento ist die am häufigsten gesprochene Sprache auf Bonaire, während Englisch sowohl auf Saba als auch auf Sint Eustatius gesprochen wird. Diese Sprachen können in offiziellen Dokumenten verwendet werden (haben aber nicht denselben Status wie Friesisch). Niedersächsisch und Limburgisch, Sprachen, die in der Europäischen Charta anerkannt sind, werden in bestimmten Regionen der Niederlande gesprochen. ⓘ
Neuseeländisch
Neuseeland hat zwei Amtssprachen. Die Māori-Sprache und die Neuseeländische Gebärdensprache haben beide de jure offiziellen Status gemäß dem Māori Language Act 1987 und dem New Zealand Sign Language Act 2006. Englisch ist de facto die Amtssprache und wird in allen Situationen akzeptiert, ist aber nicht als solche anerkannt. ⓘ
Nigeria
Die Amtssprache in Nigeria ist Englisch, das gewählt wurde, um die kulturelle und sprachliche Einheit des Landes zu fördern. Die britische Kolonisierung endete 1960. ⓘ
Pakistan
Urdu und Englisch sind beide Amtssprachen in Pakistan. In Pakistan gibt es mehr als 60 weitere Sprachen. ⓘ
Polen
Polnisch ist die Amtssprache in Polen. ⓘ
Russland
Russisch ist Amtssprache in der Russischen Föderation und in allen Föderationssubjekten, aber viele Minderheitensprachen haben in den Gebieten, in denen sie heimisch sind, offiziellen Status. Eine Art föderales Subjekt in Russland, sind die Republiken, die in ihren Verfassungen neben Russisch weitere Amtssprachen zulassen können. Die Republiken sind oft um bestimmte einheimische ethnische Gruppen herum angesiedelt und sind oft Gebiete, in denen ethnische Russen und russischsprachige Muttersprachler eine Minderheit darstellen. ⓘ
Südafrika
Südafrika hat elf Amtssprachen, die größtenteils einheimische Sprachen sind. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel erstellt die Regierung jedoch nur selten Dokumente in den meisten Sprachen. Gegen das Pan South African Language Board, das zur Förderung der Mehrsprachigkeit, zur Entwicklung der elf Amtssprachen und zum Schutz der Sprachenrechte im Land eingerichtet wurde, wurden Vorwürfe der Misswirtschaft und Korruption erhoben. ⓘ
Schweiz
Die vier Landessprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Auf Bundesebene sind Deutsch, Französisch und Italienisch Amtssprachen, die Amtssprachen der einzelnen Kantone hängen von den dort gesprochenen Sprachen ab. ⓘ
Taiwan
Mandarin ist die am häufigsten verwendete Sprache in der Regierung. Nach dem Zweiten Weltkrieg machte die von Festlandchinesen geführte Regierung Mandarin zur Amtssprache, die in den Schulen und in der Regierung verwendet wurde. Nach dem Gesetz über die Entwicklung der Landessprachen kann die politische Partizipation in jeder Landessprache erfolgen, die als "natürliche Sprache einer ursprünglichen Volksgruppe Taiwans" definiert ist, wozu auch die Sprachen Formosan, Hakka und taiwanesisches Hokkien gehören. Nach Angaben der taiwanesischen Legislative Yuan wurde das Hakka-Grundlagengesetz geändert, um Hakka zu einer Amtssprache Taiwans zu machen. ⓘ
Ukraine
Die offizielle Sprache der Ukraine ist Ukrainisch. Der Status des Russischen als Regionalsprache hat zu erheblichen politischen Kontroversen geführt. ⓘ
Vereinigtes Königreich
De facto ist die Amtssprache des Vereinigten Königreichs Englisch. In Wales hat die walisische Sprache, die von etwa 20 % der Bevölkerung gesprochen wird, neben dem Englischen de jure offiziellen Status. ⓘ
Vereinigte Staaten
Englisch ist de facto die Landessprache der Vereinigten Staaten. Während es auf Bundesebene keine Amtssprache gibt, haben 32 der 50 US-Bundesstaaten und alle fünf bewohnten US-Territorien Englisch als eine oder die einzige Amtssprache festgelegt, während Gerichte festgestellt haben, dass die Einwohner der 50 Bundesstaaten keinen Anspruch auf staatliche Dienstleistungen in ihrer bevorzugten Sprache haben. Die öffentliche Debatte der letzten Jahrzehnte konzentrierte sich auf die Frage, ob Spanisch von der Regierung anerkannt werden sollte, oder ob alle Geschäfte auf Englisch abgewickelt werden sollten. ⓘ
In Kalifornien kann man seine Fahrprüfung in den folgenden 32 Sprachen ablegen: Amharisch, Arabisch, Armenisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Hmong, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Khmer, Koreanisch, Kroatisch, Laotisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi, Rumänisch, Russisch, Samoanisch, Spanisch, Tagalog/Filipino, Thailändisch, Tonga, Türkisch und Vietnamesisch. ⓘ
Der Staat New York bietet Formulare für die Wählerregistrierung in den folgenden fünf Sprachen an: Bengalisch, Chinesisch, Englisch, Koreanisch und Spanisch. Die gleichen Sprachen sind auch auf den Wahlzetteln in bestimmten Teilen des Staates (insbesondere in New York City) zu finden. ⓘ
Die pro-englischsprachige Website U.S. English sieht eine mehrsprachige Regierung als eine, die mit ihren Dienstleistungen das Wachstum sprachlicher Enklaven fördert und zu rassischen und ethnischen Konflikten beiträgt". Die Gegner einer offiziellen Sprachpolitik in den Vereinigten Staaten argumentieren, dass sie "die Fähigkeit der Regierung, die Menschen im Falle einer natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophe wie einem Wirbelsturm, einer Pandemie oder einem weiteren Terroranschlag zu erreichen, zu kommunizieren und zu warnen" beeinträchtigen würde. Der Politikprofessor Alan Patten vertritt die Ansicht, dass die Abkopplung (das offizielle Ignorieren des Problems) bei religiösen Fragen gut funktioniert, bei sprachlichen Fragen jedoch nicht möglich ist, da öffentliche Dienstleistungen in einer bestimmten Sprache angeboten werden müssen. Selbst wenn man sich bewusst bemüht, keine Amtssprache einzuführen, wird sich dennoch eine faktische Amtssprache oder die "Nationalsprache" herausbilden. Tatsächlich glauben zwei Drittel der Amerikaner, dass Englisch die offizielle Sprache der Vereinigten Staaten ist. ⓘ
Jugoslawien
Manchmal kann die Definition einer Amtssprache eher durch die nationale Identität als durch sprachliche Belange motiviert sein. Vor dem Zerfall 1991 hatte die SFR Jugoslawien vier Amtssprachen - Serbokroatisch, Slowenisch, Albanisch und Mazedonisch. Serbokroatisch diente als Lingua franca für die gegenseitige Verständigung und war auch die Sprache des Militärs. ⓘ
Bei der Unabhängigkeitserklärung Kroatiens (1991) wurde Kroatisch als Amtssprache festgelegt, und Serbien definierte seine Amtssprache ebenfalls als Serbisch. Bosnien-Herzegowina definierte drei Amtssprachen: Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Aus sprachlicher Sicht handelt es sich bei den verschiedenen Bezeichnungen um nationale Varietäten ein und derselben Sprache, die unter der Bezeichnung Serbokroatisch bekannt ist. Manche behaupten, die bosnische Regierung habe sich für die Definition von drei Sprachen entschieden, um die ethnischen Unterschiede zu verstärken und die Teilung des Landes aufrechtzuerhalten. Die in Montenegro verwendete Sprache, die traditionell als Dialekt des Serbischen galt, wurde nach der Unabhängigkeitserklärung Montenegros (2006) als montenegrinische Sprache standardisiert. ⓘ
Festlegung einer Amtssprache
Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider. ⓘ
In Nationalstaaten ist regelmäßig die überlieferte Sprache einer landesweiten Sprachgemeinschaft Amtssprache (siehe auch Nation). Sprachen, die eingeborene nationale Minderheiten zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtliche Amtssprachen anerkannt (zum Beispiel Hawaiisch auf Hawaii für etwa 1000 Sprecher). Die Sprachen, die Einwanderer in ihre Zielländer mitbringen, sind in aller Regel nicht Amtssprache im Einwanderungsland (falls doch, kann dies ein die Einwanderung begünstigender Faktor sein; siehe z. B. Deutsche in der Schweiz). ⓘ
Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier, Südafrika mit elf und Bolivien mit 36 Amtssprachen) sind „alle“ Landessprachen auch Amtssprachen. In den meisten Staaten gilt dagegen, ungeachtet des Vorkommens weiterer einheimischer Sprachen, nur eine einzige Sprache als Amtssprache, was mit der Notwendigkeit der staatlichen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet wird, aber auch zu einer Abwertung der Sprecher von Nicht-Amtssprachen und längerfristig zum Aussterben der Minderheitensprachen führen kann. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache hat in der Regel einen spracherhaltenden Effekt. ⓘ
Ein Kompromiss ist, einer Minderheitensprache auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache zu geben. Beispiele sind die deutsche Sprache in Südtirol und die sorbische Sprache in der Lausitz. In einzelnen Staaten, wie in Norwegen und der Schweiz, werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt. ⓘ
Bei den Gebärdensprachen ist bis heute als einzige die neuseeländische Gebärdensprache als gesamtstaatliche Amtssprache definiert worden. Auch in Österreich hat eine Gebärdensprache die Funktion einer Amtssprache übernommen und kann zumindest vor Gericht verwendet werden. ⓘ
Konflikte
Nach der Annexion von Gebieten mit fremdsprachiger Bevölkerung stellt sich die Frage nach der Amtssprache. Zum Beispiel kamen nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 auch französischsprachige Teile des Elsass und Lothringens als Reichsland Elsaß-Lothringen zum Deutschen Kaiserreich. Die Gerichtssprache wurde aufgrund des Gesetzes vom 14. Juni 1871 deutsch. Da das Reichsland zwar weitaus überwiegend deutschsprachig war, es aber eine starke französischsprachige Minderheit gab, wurde mit Verordnung vom 17. Dezember 1874 für eine Reihe von französischsprachigen Gemeinden die Gerichtssprache abweichend mit Französisch festgelegt. ⓘ
Manchmal versuchten Länder bzw. Regierungen, durch Aufzwingen einer einzigen Amtssprache ein annektiertes Gebiet zu assimilieren. ⓘ
In Vielvölkerstaaten kam es nicht selten zu Konflikten um die Amtssprache(n). In Cisleithanien, der westlichen Hälfte Österreich-Ungarns (1867–1918), kam es 1897/1898 zu einer tiefen innenpolitischen Krise, die die Badenische Sprachenverordnung in Böhmen und Mähren ausgelöst hatte. Mit dieser Verordnung sollte die Gleichberechtigung der tschechischen Amtssprache mit der deutschen gesichert werden, was die Deutschen nicht hinnehmen wollten. K.k. Ministerpräsident Gautsch scheiterte mit dem Versuch, eine pragmatische Lösung des Konflikts durch Lockerung der Verordnung zu finden. Sein Vorschlag, jeder Beamte müsse die im Dienst notwendigen Sprachen beherrschen, ließ zu viele Interpretationen offen. Unter der Regierung Clary-Aldringen wurden die Sprachverordnungen schließlich aufgehoben, der Konflikt blieb bis 1918, als die Tschechoslowakei gegründet wurde, ungelöst. ⓘ
Bei Staaten, die keine einheitliche Nation bilden oder bildeten, kann die Festlegung bzw. Änderung einer Amtssprache zu Konflikten führen. Darunter fallen zum Beispiel die Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, deren Grenzziehung oftmals willkürlich ohne Berücksichtigung von Sprachgrenzen und Völkergrenzen erfolgte (siehe Ethnische Minderheiten). In Afrika sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in der Demokratischen Republik Kongo, in der Elfenbeinküste oder Mali, Englisch in Sambia, Kenia oder Südafrika, Portugiesisch in Mosambik oder Angola. Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die im Gegensatz zum gemeinen Volk die Amtssprache beherrscht. ⓘ
In den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien in Amerika ist die Situation gänzlich anders. Dort sind die Indianersprachen und Eskimosprachen der Ureinwohner völlig in den Hintergrund gedrängt worden. Trotz der verschiedenen Muttersprachen der europäischen Einwanderer und der afrikanischen Sklaven hat sich die Sprache der jeweiligen Kolonialherren praktisch vollständig durchgesetzt. In großen Teilen Süd- und Mittelamerikas ist Spanisch Amtssprache; in Brasilien ist die Amtssprache Portugiesisch. ⓘ
Amtssprachen innerhalb Deutschlands
Wichtig für Deutschland sind einzelne vorzunehmende Differenzierungen. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder in Deutschland, ihre Sprachen und damit auch unter anderem die Amtssprachen aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen und der nur auf Bundesaufgaben (Regelungsbedarf in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Wichtig in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) ist ebenfalls die rechtliche Abgrenzung des Begriffs Amtssprache von Begriffen wie Gesetzessprache oder Gerichtssprache, die nicht identisch sind. ⓘ
Insgesamt existiert in Deutschland ein ganzes Bündel von Sprachen, die ganz oder zumindest regional oder sachlich partiell Amts-, Gesetzes-, Gerichts- oder Parlamentssprachen sind. Neben „Deutsch“, das normiert auf Bundesebene vor allem nach § 23 Abs. 1 VwVfG als Amtssprache im engen Sinne und nach § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Gerichtssprache bezeichnet wird, sind es unter weiteren Dänisch, Niederdeutsch, Friesisch, Sorbisch, Englisch, Französisch. Über europäisches Recht, sofern es greift, kann sogar jede Amts- bzw. Gerichtssprache jedes Mitgliedslands der Europäischen Union in einem Teilsegment zur partiellen Gerichtssprache werden (Anträge und Schriftstücke sind auch in diesen Sprachen vor deutschen Gerichten möglich). „Deutsch“ wird vielfach juristisch (in einzelnen Bereichen streitig) als Oberbegriff für Hochdeutsch, Plattdeutsch und alle Mundarten gleichermaßen interpretiert. ⓘ
Innerhalb Deutschlands ist keine Staatssprache definiert, weder auf Bundesebene noch auf der Ebene der 16 Länder. Eine entsprechende Grundgesetzergänzung wird seit den 2000er Jahren diskutiert. ⓘ