Wehrpflicht
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Wehrpflicht nach Land |
Die Wehrpflicht (in den Vereinigten Staaten auch Draft genannt) ist die staatlich verordnete Einberufung von Personen zu einem nationalen Dienst, hauptsächlich zum Militärdienst. Die Wehrpflicht geht auf die Antike zurück und wird in einigen Ländern unter verschiedenen Bezeichnungen bis in die Gegenwart fortgesetzt. Das moderne System der nahezu flächendeckenden Wehrpflicht für junge Männer geht auf die Französische Revolution in den 1790er Jahren zurück, wo es die Grundlage für ein sehr großes und starkes Militär bildete. Die meisten europäischen Staaten übernahmen später das System in Friedenszeiten, so dass Männer ab einem bestimmten Alter 1-8 Jahre im aktiven Dienst dienen und dann in die Reservetruppe wechseln. ⓘ
Die Wehrpflicht ist aus einer Reihe von Gründen umstritten, z. B. aus religiösen oder philosophischen Gründen; aus politischen Gründen, z. B. wenn man für eine unbeliebte Regierung oder einen unpopulären Krieg dienen will; aus sexistischen Gründen, da in der Vergangenheit nur Männer eingezogen wurden; und aus ideologischen Gründen, z. B. weil man die Rechte des Einzelnen verletzt sieht. Die Einberufenen können sich dem Dienst entziehen, indem sie das Land verlassen und in einem anderen Land Asyl suchen. Einige Auswahlsysteme tragen diesen Einstellungen Rechnung, indem sie einen Ersatzdienst außerhalb von Kampfeinsätzen oder sogar außerhalb des Militärs vorsehen, z. B. den Siviilipalvelus (Zivildienst) in Finnland und den Zivildienst in Österreich, Deutschland und der Schweiz. In mehreren Ländern werden männliche Soldaten nicht nur für die Streitkräfte, sondern auch für paramilitärische Organisationen eingezogen, die ausschließlich polizeiähnliche Aufgaben im Inland wahrnehmen, wie z. B. Innentruppen, Grenzschutz oder nicht kampffähige Rettungsdienste wie den Zivilschutz. ⓘ
Ab 2022 werden viele Staaten keine Soldaten mehr einberufen und stattdessen auf Berufsarmeen mit Freiwilligen zurückgreifen. Die Möglichkeit, sich auf eine solche Regelung zu verlassen, setzt jedoch ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit voraus, sowohl was den Bedarf an Kriegseinsätzen als auch den Umfang der Feindseligkeiten betrifft. Viele Staaten, die die Wehrpflicht abgeschafft haben, behalten sich daher die Möglichkeit vor, die Wehrpflicht in Kriegs- oder Krisenzeiten wieder einzuführen. Staaten, die in Kriege oder zwischenstaatliche Rivalitäten verwickelt sind, werden die Wehrpflicht am ehesten einführen, und Demokratien werden die Wehrpflicht seltener einführen als Autokratien. Mit wenigen Ausnahmen wie Singapur und Ägypten ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass ehemalige britische Kolonien die Wehrpflicht einführen, da sie unter dem Einfluss britischer Anti-Wehrpflicht-Normen stehen, die auf den englischen Bürgerkrieg zurückgehen; das Vereinigte Königreich hat die Wehrpflicht 1960 abgeschafft. ⓘ
Die Wehrpflicht ist die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in den Streitkräften oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Es kann einerseits zwischen einer allgemeinen Wehrpflicht, auch wenn sich die Wehrpflicht mit wenigen Ausnahmen wie Israel, Norwegen, Schweden und teilweise China nur auf die männliche Bevölkerung erstreckt oder einer selektiven Wehrpflicht unterschieden werden, wenn nur ein Teil der Bevölkerung wie eine bestimmte Anzahl der Bürger (z. B. 20 % der wehrfähigen Menschen) oder bestimmte Bildungs- und Berufsgruppen zum Dienst herangezogen werden. ⓘ
Obwohl es sich definitionsgemäß um Zwangsarbeit handelt, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten ist, fällt die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht unter einen Ausnahmetatbestand in Art. 4 EMRK (dort als „militärische Dienstpflicht“) und ist somit nicht unmittelbar völkerrechtswidrig. Trotzdem ist sie unter Menschenrechtlern umstritten. ⓘ
Eine allgemeine Dienstpflicht, bei der es primär um den Dienst beispielsweise im sozialen Sektor geht, wie sie etwa in Deutschland des Öfteren diskutiert wird, würde im Gegensatz zur Wehrpflicht nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen und würde somit gegen die EMRK verstoßen. ⓘ
Geschichte
In vormoderner Zeit
Ilkum
Um die Regierungszeit von Hammurabi (1791-1750 v. Chr.) gab es im babylonischen Reich ein Wehrsystem namens Ilkum. Nach diesem System mussten die Wehrpflichtigen in Kriegszeiten in der königlichen Armee dienen. In Friedenszeiten mussten sie stattdessen Arbeitskräfte für andere Aktivitäten des Staates zur Verfügung stellen. Als Gegenleistung für diesen Dienst erhielten die Unterworfenen das Recht, Land zu besitzen. Möglicherweise handelte es sich bei diesem Recht nicht um Landbesitz an sich, sondern um ein bestimmtes, vom Staat bereitgestelltes Land. ⓘ
Es sind verschiedene Formen der Militärdienstvermeidung bekannt. Obwohl sie durch den Kodex von Hammurabi verboten wurde, scheint das Anheuern von Ersatzleuten sowohl vor als auch nach der Schaffung des Kodex praktiziert worden zu sein. Spätere Aufzeichnungen zeigen, dass Ilkum-Verpflichtungen regelmäßig gehandelt werden konnten. An anderen Orten verließen die Menschen einfach ihre Städte, um sich ihrem Ilkum-Dienst zu entziehen. Eine andere Möglichkeit bestand darin, Ilkum-Ländereien und die damit verbundenen Verpflichtungen zu verkaufen. Mit Ausnahme einiger weniger ausgenommener Klassen war dies nach dem Gesetzbuch von Hammurabi untersagt. ⓘ
Mittelalterliche Abgaben
Im Rahmen der Feudalgesetze auf dem europäischen Kontinent setzten die Grundbesitzer im Mittelalter ein System durch, bei dem alle Bauern, freien Bürger und Adligen im Alter von 15 bis 60 Jahren, die auf dem Land oder in den Städten lebten, auf Verlangen des Königs oder des örtlichen Fürsten zum Militärdienst einberufen wurden und die ihrem Vermögen entsprechenden Waffen und Rüstungen mitbrachten. Diese Abgaben kämpften als Lakaien, Unteroffiziere und bewaffnete Männer unter lokalen Vorgesetzten, die vom König oder dem örtlichen Fürsten ernannt wurden, wie der arrière-ban in Frankreich. Arrière-ban bezeichnete eine allgemeine Abgabe, bei der alle arbeitsfähigen Männer im Alter von 15 bis 60 Jahren, die im Königreich Frankreich lebten, vom König (oder vom Wachtmeister und den Marschällen) in den Krieg einberufen wurden. Die Männer wurden vom Landvogt (oder im Süden vom Sénéchal) einberufen. Die Landvögte waren militärische und politische Verwalter, die vom König eingesetzt wurden, um ein bestimmtes Gebiet einer Provinz zu verwalten und den Befehlen des Königs zu folgen. Die auf diese Weise einberufenen Männer wurden dann vom Leutnant einberufen, der der Vertreter des Königs und Militärgouverneur einer ganzen Provinz war, die viele Vogteien, Seneschalien und Kastellaneien umfasste. Alle Männer, vom reichsten Adligen bis zum ärmsten Bürger, wurden mit dem arrière-ban vorgeladen und sollten sich dem König oder seinen Beamten stellen. ⓘ
Im mittelalterlichen Skandinavien war die leiðangr (altnordisch), leidang (norwegisch), leding, (dänisch), ledung (schwedisch), lichting (niederländisch), expeditio (lateinisch) oder manchmal leþing (altenglisch) eine Abgabe freier Bauern, die zu Küstenflotten für saisonale Ausflüge und zur Verteidigung des Reiches eingezogen wurden. ⓘ
Der größte Teil der angelsächsischen englischen Armee, fyrd genannt, bestand aus englischen Teilzeitsoldaten, die aus den freien Bürgern der einzelnen Grafschaften ausgewählt wurden. In den Gesetzen von Ine von Wessex aus den 690er Jahren werden für die Vernachlässigung des Militärdienstes drei Stufen von Geldstrafen für verschiedene Gesellschaftsschichten festgelegt. ⓘ
Einige moderne Autoren behaupten, dass der Militärdienst in Europa auf den niederen Adel mit Landbesitz beschränkt war. Diese thegns waren die landbesitzende Aristokratie der damaligen Zeit und mussten eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr mit ihrer eigenen Rüstung und ihren eigenen Waffen dienen. Der Historiker David Sturdy hat davor gewarnt, den Fyrd als Vorläufer einer modernen nationalen Armee zu betrachten, die sich aus allen Gesellschaftsschichten zusammensetzte, und bezeichnete dies als "lächerliche Fantasie":
Der hartnäckige alte Glaube, dass sich Bauern und Kleinbauern zu einer nationalen Armee oder einem Fyrd zusammenschlossen, ist eine seltsame Wahnvorstellung, die sich Antiquare im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert ausgedacht haben, um die allgemeine Wehrpflicht zu rechtfertigen. ⓘ
Im feudalen Japan befreite das Dekret des Shogun von 1393 die Geldverleiher von religiösen oder militärischen Abgaben, wenn sie im Gegenzug eine jährliche Steuer zahlten. Der Ōnin-Krieg schwächte den Shogun, so dass den Geldverleihern erneut Abgaben auferlegt wurden. Diese Oberherrschaft war willkürlich und für das einfache Volk unberechenbar. Obwohl die Geldverleiher nicht arm waren, wurden sie von mehreren Oberherren um ihr Einkommen gebracht. Abgaben wurden für das Überleben des Herrschers notwendig und erlaubten es ihm, nach Belieben Steuern zu erheben. Zu diesen Abgaben gehörte die Tansen-Steuer auf landwirtschaftliche Flächen für zeremonielle Ausgaben. Die Yakubu takumai-Steuer wurde auf alle Grundstücke erhoben, um den Großen Schrein von Ise wieder aufzubauen, und die munabechisen-Steuer wurde auf alle Häuser erhoben. Zu dieser Zeit wurde Land in Kyoto von Gemeinen durch Wucher erworben, und 1422 drohte der Shogun damit, das Land jener Gemeinen zu pfänden, die ihre Abgaben nicht bezahlten. ⓘ
Militärische Sklaverei
Das System der Militärsklaven war im Nahen Osten weit verbreitet, beginnend mit der Schaffung eines Korps türkischer Sklavensoldaten (Ghulams oder Mamluks) durch den Abbasiden-Kalifen al-Mu'tasim in den 820er und 830er Jahren. Die türkischen Truppen übernahmen bald die Vorherrschaft in der Regierung und etablierten in der gesamten islamischen Welt das Muster einer herrschenden Militärklasse, die oft durch ihre ethnische Zugehörigkeit, ihre Kultur und sogar ihre Religion von der Masse der Bevölkerung getrennt war - ein Paradigma, das seinen Höhepunkt in den Mamelucken in Ägypten und den Janitscharen im Osmanischen Reich fand, Institutionen, die bis ins frühe 19. ⓘ
In der Mitte des 14. Jahrhunderts baute der osmanische Sultan Murad I. persönliche Truppen auf, die ihm gegenüber loyal sein sollten, und zwar mit einer Sklavenarmee namens Kapıkulu. Die neue Truppe wurde aufgebaut, indem christliche Kinder aus neu eroberten Ländern, insbesondere aus den entlegenen Gebieten seines Reiches, in einem System, das als devşirme (übersetzt "sammeln" oder "bekehren") bekannt ist, entführt wurden. Die gefangenen Kinder wurden gezwungen, zum Islam zu konvertieren. Die Sultane ließen die Jungen über mehrere Jahre hinweg ausbilden. Diejenigen, die sich als besonders kampffähig erwiesen, wurden in fortgeschrittenen Kriegskünsten ausgebildet, in den persönlichen Dienst des Sultans gestellt und zu Janitscharen, der Eliteeinheit der Kapıkulu, gemacht. Eine Reihe bedeutender Militärkommandeure der Osmanen und die meisten kaiserlichen Verwalter und hohen Beamten des Reiches, wie Pargalı İbrahim Pascha und Sokollu Mehmet Paşa, wurden auf diese Weise rekrutiert. Bis 1609 wuchs die Kapıkulu-Truppe des Sultans auf etwa 100.000 Mann an. ⓘ
In späteren Jahren wandte sich der Sultan an die Berberpiraten, um sein Jannisarenkorps zu versorgen. Ihre Angriffe auf Schiffe vor der afrikanischen Küste oder im Mittelmeer und die anschließende Gefangennahme von gesunden Männern, die als Lösegeld oder zum Verkauf angeboten wurden, lieferten einige Gefangene für das System des Sultans. Ab dem 17. Jahrhundert begannen christliche Familien, die unter osmanischer Herrschaft lebten, ihre Söhne freiwillig dem Kapikulu-System zu unterstellen, da sie darin eine potenziell unschätzbare Karrierechance für ihre Kinder sahen. Schließlich wandte sich der Sultan an ausländische Freiwillige aus den Kriegerclans der Tscherkessen in Südrussland, um seine Janitscharenarmeen zu verstärken. Insgesamt begann das System zusammenzubrechen, und die Loyalität der Janitscharen wurde immer fragwürdiger. Mahmud II. löste das Janitscharenkorps 1826 gewaltsam auf. ⓘ
Ähnlich wie die Janitscharen in Ursprung und Entwicklung waren die Mamelucken in Ägypten im Mittelalter. Bei den Mamelucken handelte es sich in der Regel um gefangene nicht-muslimische iranische und türkische Kinder, die von den Küsten Barbarys entführt oder als Sklaven gekauft worden waren. Die Ägypter assimilierten die Jungen und jungen Männer und bildeten sie zu islamischen Soldaten aus, die den muslimischen Kalifen und den ayyubidischen Sultanen im Mittelalter dienten. Die ersten Mamelucken dienten den Abbasidenkalifen im Bagdad des 9. Jahrhunderts. Mit der Zeit entwickelten sie sich zu einer mächtigen Militärkaste. Mehr als einmal übernahmen sie die Macht, zum Beispiel in Ägypten von 1250 bis 1517. ⓘ
Seit 1250 wurde Ägypten von der aus Kiptschak stammenden Bahri-Dynastie regiert. Sklaven aus dem Kaukasus dienten in der Armee und bildeten ein Elitetruppencorps. Schließlich revoltierten sie in Ägypten und gründeten die Burgi-Dynastie. Den Mamelucken gelang es dank ihrer hervorragenden Kampffähigkeiten, ihrer großen islamischen Armeen und ihrer überwältigenden Zahl, die christlichen Kreuzfahrerfestungen im Heiligen Land zu überwinden. Die Mamelucken verhinderten am erfolgreichsten, dass das mongolische Ilkhanat von Persien und Irak nach Ägypten vordrang. ⓘ
An der Westküste Afrikas nahmen die Berber-Muslime Nicht-Muslime gefangen, um sie als Arbeitskräfte einzusetzen. In der Regel konvertierten sie die jüngeren Menschen zum Islam, und viele von ihnen wurden recht assimiliert. In Marokko blickten die Berber eher nach Süden als nach Norden. Der marokkanische Sultan Moulay Ismail, genannt "der Blutrünstige" (1672-1727), beschäftigte ein Korps von 150.000 schwarzen Sklaven, die er "Schwarze Garde" nannte. Er setzte sie ein, um das Land zur Unterwerfung zu zwingen. ⓘ
In der Neuzeit
Die moderne Wehrpflicht, die massenhafte Rekrutierung von Staatsbürgern (levée en masse), wurde während der Französischen Revolution eingeführt, damit sich die Republik gegen die Angriffe der europäischen Monarchien verteidigen konnte. Der Abgeordnete Jean-Baptiste Jourdan gab dem Gesetz vom 5. September 1798, dessen erster Artikel lautete, seinen Namen: "Jeder Franzose ist Soldat und schuldet sich der Verteidigung der Nation". Es ermöglichte die Schaffung der Grande Armée, die Napoleon Bonaparte als "die bewaffnete Nation" bezeichnete und die die europäischen Berufsarmeen, die oft nur einige Zehntausend Mann zählten, überwältigte. Zwischen 1800 und 1813 wurden auf diese Weise mehr als 2,6 Millionen Männer in das französische Militär eingezogen. ⓘ
Die Niederlage der preußischen Armee schockierte vor allem das preußische Establishment, das sich nach den Siegen Friedrichs des Großen für unbesiegbar gehalten hatte. Die Preußen waren daran gewöhnt, sich auf eine überlegene Organisation und taktische Faktoren wie die Schlachtordnung zu verlassen, um überlegene Truppen gegen unterlegene Truppen einzusetzen. Bei annähernd gleichstarken Truppen, wie es bei Berufsheeren in der Regel der Fall war, waren diese Faktoren von großer Bedeutung. Sie verloren jedoch erheblich an Bedeutung, als die preußischen Armeen Napoleons Streitkräften gegenüberstanden, die in einigen Fällen mehr als zehnmal so groß waren wie die eigenen. Scharnhorst plädierte für die Einführung der levée en masse, der Wehrpflicht, wie sie in Frankreich praktiziert wurde. Das Krümpersystem war der Beginn der kurzfristigen Wehrpflicht in Preußen, im Gegensatz zu der zuvor üblichen langfristigen Wehrpflicht. ⓘ
Im Russischen Reich betrug die von den Leibeigenen "geschuldete" Militärdienstzeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts 25 Jahre. Im Jahr 1834 wurde sie auf 20 Jahre herabgesetzt. Die Rekruten durften nicht jünger als 17 und nicht älter als 35 Jahre sein. 1874 führte Russland die allgemeine Wehrpflicht nach modernem Muster ein, eine Neuerung, die erst durch die Abschaffung der Leibeigenschaft im Jahr 1861 möglich wurde. Das neue Militärgesetz sah vor, dass alle männlichen russischen Untertanen mit Vollendung des 20. Lebensjahres für sechs Jahre zum Militärdienst verpflichtet wurden. ⓘ
In den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg wurde die allgemeine Wehrpflicht nach weitgehend preußischem Vorbild zur Norm für die europäischen Armeen und die Armeen, die sich an ihnen orientierten. Bis 1914 waren die einzigen großen Armeen, die noch vollständig auf freiwillige Rekrutierung angewiesen waren, die von Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Einige Kolonialmächte wie Frankreich behielten ihre Wehrpflichtarmeen für den Dienst im eigenen Land bei, während sie professionelle Einheiten für den Einsatz in Übersee unterhielten. ⓘ
Die Weltkriege
Während der Weltkriege wurde das Spektrum der für die Einberufung in Frage kommenden Altersgruppen erweitert, um dem nationalen Bedarf gerecht zu werden. In den Vereinigten Staaten wurden im Rahmen des Selective Service System zunächst Männer im Alter von 21 bis 30 Jahren für den Ersten Weltkrieg eingezogen. 1918 wurde die Altersspanne für die Einberufung auf 18 bis 45 Jahre erweitert. Im Falle einer umfassenden Mobilisierung von Streitkräften, bei der der Dienst auch die Verteidigung der Heimatfront umfasst, kann das Alter der Wehrpflichtigen viel höher liegen, wobei die ältesten Wehrpflichtigen in Bereichen dienen, die eine geringere Mobilität erfordern. ⓘ
Während des Zweiten Weltkriegs war die alterserweiterte Wehrpflicht weit verbreitet: In Großbritannien wurde sie als "call-up" bezeichnet und bis zum Alter von 51 Jahren ausgedehnt. In Nazi-Deutschland wurde sie als Volkssturm" bezeichnet und umfasste Kinder ab 16 Jahren und Männer ab 60 Jahren. Während des Zweiten Weltkriegs wurden sowohl in Großbritannien als auch in der Sowjetunion Frauen eingezogen. Die Vereinigten Staaten standen kurz davor, Frauen in das Krankenschwesternkorps einzuziehen, weil sie davon ausgingen, dass sie das zusätzliche Personal für ihre geplante Invasion Japans benötigen würden. Die Japaner kapitulierten jedoch und die Idee wurde aufgegeben. ⓘ
Argumente gegen die Wehrpflicht
Sexismus
Männerrechtsaktivisten, Feministinnen und Gegner der Diskriminierung von Männern haben die Wehrpflicht als sexistisch kritisiert. Die National Coalition for Men, eine Männerrechtsgruppe, verklagte 2019 das US Selective Service System, was dazu führte, dass es von einem US-Bundesrichter für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Urteil des Bundesbezirksrichters wurde vom US-Berufungsgericht für den fünften Gerichtsbezirk einstimmig aufgehoben. Im September 2021 verabschiedete das Repräsentantenhaus den jährlichen Defence Authorization Act, der eine Änderung enthielt, die besagt, dass "alle Amerikaner zwischen 18 und 25 Jahren sich für den selektiven Dienst registrieren lassen müssen". Damit wurde das Wort "männlich" gestrichen, das eine mögliche Einberufung auf Frauen ausdehnt; der Gesetzentwurf wurde vom Senat mit parteiübergreifender Unterstützung angenommen. Die Maßnahme wird ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Kraft treten, sofern sie Bestand hat. ⓘ
Feministinnen haben argumentiert, dass die Wehrpflicht sexistisch ist, weil Kriege den Interessen dessen dienen, was sie als Patriarchat betrachten, das Militär eine sexistische Institution ist, die Wehrpflichtigen daher in Sexismus indoktriniert werden und die Wehrpflicht für Männer Gewalt durch Männer als gesellschaftlich akzeptabel normalisiert. Feministinnen haben in mehreren Ländern den Widerstand gegen die Wehrpflicht organisiert und sich daran beteiligt. ⓘ
Die Wehrpflicht wurde auch deshalb kritisiert, weil historisch gesehen nur Männer der Wehrpflicht unterworfen wurden. Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen oder als untauglich eingestuft werden, müssen oft einen Ersatzdienst leisten, wie den Zivildienst in Österreich, Deutschland und der Schweiz, oder zusätzliche Steuern zahlen, während Frauen von diesen Verpflichtungen befreit sind. Männer, die sich in den USA nicht für den Selective Service melden, haben keinen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, finanzielle Unterstützung, die Zulassung zu öffentlichen Colleges oder Universitäten, Bundeszuschüsse und -darlehen, eine Anstellung beim Bund und in einigen Bundesstaaten auch keinen Führerschein. ⓘ
Unfreiwillige Knechtschaft
Amerikanische Liberale lehnen die Wehrpflicht ab und fordern die Abschaffung des Selective Service System, da sie der Meinung sind, dass die Einberufung von Personen zu den Streitkräften unfreiwillige Knechtschaft darstellt. Ron Paul, ein ehemaliger Präsidentschaftskandidat der Libertären Partei der USA, sagte, dass die Wehrpflicht "fälschlicherweise mit Patriotismus in Verbindung gebracht wird, obwohl sie in Wirklichkeit Sklaverei und unfreiwillige Knechtschaft bedeutet". Die Philosophin Ayn Rand lehnte die Wehrpflicht ab und meinte, dass "von allen staatlichen Eingriffen in die Rechte des Einzelnen in einer gemischten Wirtschaft die Wehrpflicht die schlimmste ist. Sie ist eine Abschaffung der Rechte. Sie negiert das Grundrecht des Menschen - das Recht auf Leben - und etabliert das Grundprinzip des Etatismus: dass das Leben eines Menschen dem Staat gehört und der Staat es einfordern kann, indem er ihn zwingt, es im Kampf zu opfern". ⓘ
1917 fochten einige Radikale und Anarchisten, darunter Emma Goldman, das neue Einberufungsgesetz vor einem Bundesgericht an, da es einen direkten Verstoß gegen das im dreizehnten Zusatzartikel enthaltene Verbot der Sklaverei und unfreiwilligen Knechtschaft darstelle. Der Oberste Gerichtshof bestätigte jedoch am 7. Januar 1918 in der Rechtssache Arver gegen die Vereinigten Staaten einstimmig die Verfassungsmäßigkeit des Wehrpflichtgesetzes. In der Entscheidung heißt es, dass die Verfassung dem Kongress die Befugnis verleiht, den Krieg zu erklären und Armeen aufzustellen und zu unterstützen. Das Gericht betonte den Grundsatz der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Bürger:
- "Es darf nicht bezweifelt werden, dass das Konzept einer gerechten Regierung in ihrer Pflicht gegenüber dem Bürger die gegenseitige Verpflichtung des Bürgers, im Bedarfsfall Militärdienst zu leisten, und das Recht, ihn dazu zu zwingen, einschließt." ⓘ
Wirtschaftlich
Es kann argumentiert werden, dass sich die Wehrpflicht in Friedenszeiten unter dem Gesichtspunkt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht lohnt. Die Monate oder Jahre, in denen die fähigsten Soldaten ihren Dienst leisten, gehen zu Lasten der Produktivität der Wirtschaft; hinzu kommen die Kosten für ihre Ausbildung und in einigen Ländern auch für ihre Bezahlung. Verglichen mit diesen hohen Kosten ist der Nutzen sehr gering; sollte es jemals zu einem Krieg kommen, könnten Wehrpflicht und Grundausbildung schnell abgeschlossen werden, und in den meisten Ländern mit Wehrpflicht droht ohnehin kaum ein Krieg. In den Vereinigten Staaten ist jeder männliche Einwohner gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach seinem 18. Geburtstag beim Selective Service System anzumelden und für eine Einberufung zur Verfügung zu stehen; dies geschieht häufig automatisch durch eine Kfz-Zulassungsstelle oder durch die Registrierung als Wähler. ⓘ
Nach Milton Friedman können die Kosten der Wehrpflicht mit dem Gleichnis des zerbrochenen Fensters in der Argumentation gegen die Wehrpflicht verglichen werden. Die Kosten der Arbeit, des Militärdienstes, verschwinden nicht, auch wenn kein Gehalt gezahlt wird. Die Arbeitsleistung der Wehrpflichtigen wird effektiv verschwendet, da eine unwillige Arbeitskraft äußerst ineffizient ist. Besonders gravierend sind die Auswirkungen in Kriegszeiten, wenn zivile Fachkräfte gezwungen sind, als Amateursoldaten zu kämpfen. Nicht nur, dass die Arbeitsleistung der Wehrpflichtigen vergeudet wird und Produktivität verloren geht, beruflich qualifizierte Wehrpflichtige sind auch in der zivilen Arbeitswelt nur schwer zu ersetzen. Jeder Soldat, der zur Armee eingezogen wird, wird von seiner zivilen Arbeit abgezogen und trägt nicht mehr zur Wirtschaft bei, die das Militär finanziert. Dies mag in einem Agrar- oder vorindustriellen Staat, in dem das Bildungsniveau im Allgemeinen niedrig ist und in dem eine Arbeitskraft leicht durch eine andere ersetzt werden kann, weniger problematisch sein. In einer postindustriellen Gesellschaft, in der das Bildungsniveau hoch und die Arbeitskräfte anspruchsvoll sind und ein Ersatz für eine einberufene Fachkraft nur schwer zu finden ist, ist dies jedoch potenziell kostspieliger. Noch schlimmere wirtschaftliche Folgen ergeben sich, wenn der als Amateursoldat eingezogene Fachmann getötet oder auf Lebenszeit verstümmelt wird; seine Arbeitsleistung und Produktivität sind verloren. ⓘ
Argumente für die Wehrpflicht
Politische und moralische Beweggründe
Jean Jacques Rousseau sprach sich vehement gegen Berufsarmeen aus, da er der Meinung war, dass es das Recht und Privileg eines jeden Bürgers sei, sich an der Verteidigung der gesamten Gesellschaft zu beteiligen, und dass es ein Zeichen von moralischem Verfall sei, diese Aufgabe Profis zu überlassen. Er stützte seine Überzeugung auf die Entwicklung der römischen Republik, die zur gleichen Zeit zu Ende ging, als die römische Armee von einer Wehrpflichtigen- zu einer Berufsarmee wurde. In ähnlicher Weise verknüpfte Aristoteles die Aufteilung des bewaffneten Dienstes unter der Bevölkerung eng mit der politischen Ordnung des Staates. Niccolò Machiavelli plädierte nachdrücklich für die Wehrpflicht und sah in den aus Söldnereinheiten bestehenden Berufsarmeen die Ursache für das Scheitern der gesellschaftlichen Einheit in Italien. ⓘ
Andere Befürworter, wie William James, betrachten sowohl die Wehrpflicht als auch den Nationaldienst als Mittel, um jungen Erwachsenen Mündigkeit zu vermitteln. Einige Befürworter wie Jonathan Alter und Mickey Kaus befürworten die Wehrpflicht, um die soziale Gleichheit zu stärken, ein soziales Bewusstsein zu schaffen, Klassenunterschiede zu überwinden und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, sich in öffentliche Unternehmen einzubringen. Charles Rangel forderte während des Irak-Kriegs die Wiedereinführung der Wehrpflicht, nicht weil er ernsthaft damit rechnete, dass sie angenommen würde, sondern um zu betonen, dass die sozioökonomische Restratifizierung dazu führte, dass nur sehr wenige Kinder von Amerikanern der Oberschicht in den amerikanischen Streitkräften dienten, die ausschließlich aus Freiwilligen bestanden. ⓘ
Wirtschafts- und Ressourceneffizienz
Das britische Militär schätzt, dass in einer Berufsarmee eine Kompanie, die für den aktiven Dienst zur Friedenssicherung eingesetzt wird, drei inaktiven Kompanien zu Hause entspricht. Die Gehälter für jede Kompanie werden aus dem Militärhaushalt bezahlt. Im Gegensatz dazu gehen die Freiwilligen einer ausgebildeten Reserve ihren zivilen Tätigkeiten nach, wenn sie nicht im Einsatz sind. ⓘ
Für junge portugiesische Männer mit niedrigem Bildungsniveau, die 1967 geboren wurden, war es finanziell vorteilhafter, an der Wehrpflicht teilzunehmen, als sich auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt mit gleichaltrigen Männern zu messen, die eine höhere Ausbildung absolvierten. ⓘ
Einberufung von Frauen
Im Laufe der Geschichte wurden Frauen nur in einigen wenigen Ländern zu den Streitkräften eingezogen, im Gegensatz zur allgemeinen Praxis der Einberufung der männlichen Bevölkerung. Nach traditioneller Auffassung ist der Militärdienst eine Prüfung der Männlichkeit und ein Übergangsritus vom Knaben- zum Mannesalter. In den letzten Jahren wurde diese Auffassung mit der Begründung in Frage gestellt, dass sie gegen die Gleichstellung der Geschlechter verstößt, und einige Länder, insbesondere in Europa, haben die Wehrpflicht auf Frauen ausgedehnt. ⓘ
Zu den Ländern, die heute aktiv Frauen zum Militärdienst einberufen, gehören Bolivien, Tschad, Eritrea, Israel, Mosambik, Norwegen, Nordkorea und Schweden. ⓘ
Finnland führte 1995 die freiwillige Wehrpflicht für Frauen ein, so dass Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren die Möglichkeit haben, ihren Wehrdienst an der Seite der Männer zu leisten. ⓘ
Norwegen führte 2015 die Wehrpflicht für Frauen ein und ist damit das erste NATO-Mitglied, das einen gesetzlich vorgeschriebenen Wehrdienst für Männer und Frauen eingeführt hat. In der Praxis werden in Norwegen nur motivierte Freiwillige für den Dienst in der Armee ausgewählt. ⓘ
Schweden führte 2010 die Wehrpflicht für Frauen ein, die jedoch erst 2017 in Kraft trat. Damit war Schweden das zweite Land in Europa, das Frauen einberufen hat, und das zweite Land weltweit, das Frauen unter denselben formalen Bedingungen einberufen hat wie Männer. ⓘ
In Israel gibt es eine allgemeine Wehrpflicht für Frauen, obwohl sich Frauen in der Praxis dem Dienst entziehen können, indem sie eine religiöse Ausnahmegenehmigung beantragen, und mehr als ein Drittel der israelischen Frauen machen davon Gebrauch. ⓘ
Das sudanesische Gesetz erlaubt die Einberufung von Frauen, doch wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Im Vereinigten Königreich wurden Frauen während des Zweiten Weltkriegs ab 1941 in den Geltungsbereich der Wehrpflicht einbezogen, aber da alle Frauen mit unterhaltsberechtigten Kindern von der Wehrpflicht befreit waren und viele Frauen informell in Berufen wie Krankenschwester oder Lehrerin verblieben, war die Zahl der Einberufenen relativ gering. ⓘ
In der UdSSR gab es nie eine Einberufung von Frauen zu den Streitkräften, aber die schwere Störung des normalen Lebens und der hohe Anteil der Zivilbevölkerung, die nach der deutschen Invasion vom Zweiten Weltkrieg betroffen war, zog viele Freiwillige für den "Großen Vaterländischen Krieg" an. Mediziner beiderlei Geschlechts konnten und wollten (als Offiziere) eingezogen werden. Auch das sowjetische Universitätssystem verlangte von Chemiestudenten beiderlei Geschlechts, einen ROTC-Kurs in ABC-Abwehr zu absolvieren, und solche weiblichen Reserveoffiziere konnten in Kriegszeiten eingezogen werden. Die Vereinigten Staaten waren kurz davor, in Vorbereitung auf eine geplante Invasion Japans Frauen zum Krankenpflegekorps einzuberufen. ⓘ
1981 reichten in den Vereinigten Staaten mehrere Männer in der Rechtssache Rostker gegen Goldberg eine Klage ein, in der sie behaupteten, dass der Selective Service Act von 1948 gegen die Due Process Clause des fünften Verfassungszusatzes verstößt, da er vorschreibt, dass sich nur Männer beim Selective Service System (SSS) registrieren lassen müssen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Gesetz schließlich mit der Begründung, dass "das Argument für die Registrierung von Frauen auf Billigkeitserwägungen beruhte, der Kongress jedoch berechtigt war, sich bei der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Befugnisse auf die Frage des militärischen Bedarfs und nicht auf die 'Billigkeit' zu konzentrieren." Im Jahr 2013 entschied Richter Gray H. Miller vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Texas, dass das Erfordernis des Dienstes, nur Männer zuzulassen, verfassungswidrig sei, da zum Zeitpunkt der Entscheidung über Rostker Frauen der Dienst im Gefecht untersagt war, sich die Situation jedoch mit der Aufhebung der Beschränkungen 2013 und 2015 geändert hatte. Das Fifth Circuit hob Millers Urteil mit der Begründung auf, dass nur der Oberste Gerichtshof die Präzedenzentscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf Rostker aufheben könne. Der Oberste Gerichtshof prüfte die Entscheidung des Fifth Circuit im Juni 2021, lehnte es aber ab, sie zu überprüfen. In einer Stellungnahme, die von Richterin Sonia Sotomayor verfasst wurde und der sich die Richter Stephen Breyer und Brett Kavanaugh anschlossen, stimmten die drei Richter darin überein, dass die Wehrpflicht für Männer angesichts der veränderten Haltung des Militärs zu den Rollen wahrscheinlich verfassungswidrig sei. Da der Kongress jedoch seit 2016 über die National Commission on Military, National, and Public Service (NCMNPS) eine Gesetzgebung zur Abschaffung der Wehrpflicht für Männer prüft und bewertet, wäre es für den Gerichtshof unangebracht gewesen, zu diesem Zeitpunkt zu handeln. ⓘ
Am 1. Oktober 1999 vertrat der Judicial Yuan der Republik China in Taiwan in seiner Auslegung 490 die Auffassung, dass die körperlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen und die sich daraus ergebende Rollendifferenzierung in ihren jeweiligen sozialen Funktionen und Lebensbereichen nicht dazu führen, dass die Einberufung nur von Männern gegen die Verfassung der Republik China verstößt. Obwohl Frauen in Taiwan nicht eingezogen werden, sind transsexuelle Personen davon ausgenommen. ⓘ
Die Niederlande haben 2018 damit begonnen, Frauen in ihr Wehrpflicht-Registrierungssystem einzubeziehen, obwohl die Wehrpflicht derzeit für beide Geschlechter nicht durchgesetzt wird. ⓘ
In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäß Art. 59 Bundesverfassung Militärdienstpflicht für alle Schweizer. Im Abs. 1 dieses Artikels sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst vor (Zivildienst). Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Wehrpflicht dauert gemäß Art. 13 Militärgesetz in der Regel vom 20. bis 34. Altersjahr (für Mannschaftsdienstgrade, Unteroffiziere und Offiziere bis Oberleutnant). Die Pflichtigen werden so lange zu jährlichen Wiederholungskursen aufgeboten, bis eine dienstgradbezogene Anzahl von anrechenbaren Tagen erreicht ist. Für die Mannschaftsdienstgrade beträgt diese Zahl höchstens 262 Tage (siehe Schweizer Armee). Für Grade ab Hauptmann gibt es keine fixe Obergrenze. Sie leisten grundsätzlich sämtliche Dienstleistungen ihrer Einteilungsformation. Hauptleute werden im Alter von 42 Jahren entlassen, Stabsoffiziere (Major, Oberstleutnant, Oberst) im Alter von 50 (vgl. die Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)). ⓘ
Die Nichterfüllung der Militärdienstpflicht ist strafbar nach Art. 81 ff. des Militärstrafgesetzes. Erst seit 1996 besteht für Militärdienstpflichtige die Möglichkeit, ihre Wehrpflicht im Rahmen eines zivilen Ersatzdienstes (Zivildienst) zu erfüllen. ⓘ
Im Mai 2011 lehnte der Nationalrat mit 117 zu 53 Stimmen eine parlamentarische Initiative ab, die eine Sistierung der allgemeinen Wehrpflicht verlangt hat. ⓘ
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) reichte im Januar 2012 die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» ein. In der Volksabstimmung vom 22. September 2013 wurde die Initiative von 73,2 % der Abstimmenden abgelehnt – wie schon bei früheren Abstimmungen. ⓘ
Genau wie in Österreich oder wie es in Deutschland bis 2011 der Fall war, gibt es auch in der Schweiz den Gleichheitsgrundsatz, welcher die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz verlangt. Die in der Verfassung verankerte Wehrpflicht für Männer steht dazu im Widerspruch, doch hat sie als Lex Specialis Vorrang. Legitimiert wird die Tatsache, dass die Wehrpflicht nur für Männer gilt, damit, dass Männer für das Militär grundlegend besser geeignet wären als Frauen. ⓘ
In der Zeit, bevor Frauen dem Militär beitreten konnten, war das durchaus plausibel, doch erübrigt sich das Argument restlos, seit Frauen, sofern sie wollen, dem Militär uneingeschränkt beitreten können. Weiter wird argumentiert, dass es Sache des nationalen Gesetzgebers sei, ob die Landesverteidigung durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtigenheer organisiert wird und wer dazu herangezogen wird. Eine Wehrpflicht, die Frauen mit einschließt, wurde nie ernsthaft erwogen. In der Tat ist es aus völkerrechtlicher Sicht jedem Nationalstaat überlassen, wie er seine Landesverteidigung organisiert. Allerdings sehen Menschenrechtler trotzdem die Wehrpflicht für Männer als Diskriminierung. ⓘ
Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Ein Verweigerer aus Gewissensgründen ist eine Person, deren persönliche Überzeugungen mit dem Militärdienst oder, häufiger noch, mit einer Rolle in den Streitkräften unvereinbar sind. In einigen Ländern haben Kriegsdienstverweigerer einen besonderen rechtlichen Status, der ihre Wehrpflicht erweitert. In Schweden zum Beispiel können Verweigerer aus Gewissensgründen einen Dienst in der waffenlosen Zivilverteidigung wählen. ⓘ
Die Gründe für die Verweigerung des Militärdienstes sind vielfältig. Manche Menschen verweigern aus religiösen Gründen. Insbesondere die Mitglieder der historischen Friedenskirchen sind nach ihrer Lehre Pazifisten, und die Zeugen Jehovas sind zwar keine strikten Pazifisten, verweigern aber die Teilnahme an den Streitkräften mit der Begründung, dass sich Christen in internationalen Konflikten neutral verhalten sollten. ⓘ
Nach Land
Land | Wehrpflicht | Wehrpflicht Geschlecht ⓘ |
---|---|---|
Afghanistan | Nein (1992 abgeschafft) | K.A. |
Albanien | Nein (2010 abgeschafft) | K.A. |
Algerien | Ja | Männlich |
Angola | Ja | Männlich |
Argentinien | Nein. Freiwillig; die Einberufung kann aus bestimmten Gründen angeordnet werden; gemäß öffentlichem Gesetz Nr. 24.429 vom 5. Januar 1995 | K.A. |
Armenien | Ja | Männlich |
Australien (Wehrpflicht) | Nein (1972 vom Parlament abgeschafft) | K.A. |
Österreich | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
Aserbaidschan | Ja | Männlich |
Bahamas | Nein | K.A. |
Bangladesch | Nein (aber Freiwilligenarbeit bei Bangladesh Ansar möglich) | K.A. |
Barbados | Nein | K.A. |
Belgien | Nein (abgeschafft am 1. Januar 1994 durch das so genannte Delcroix-Gesetz vom 6. Juli 1993) | K.A. |
Belize | Nein | K.A. |
Bhutan | Nein | K.A. |
Bolivien | Ja (wenn die jährliche Zahl der Freiwilligen hinter dem Ziel zurückbleibt) | Männlich und weiblich |
Bosnien und Herzegowina | Nein (abgeschafft am 1. Januar 2006) | K.A. |
Brasilien (Wehrpflicht) | Ja, aber fast alle Rekruten sind in den letzten Jahren Freiwillige gewesen. (Zivildienst ist im Gesetz vorgesehen, wird aber nicht umgesetzt) | Männlich |
Bulgarien | Nein (per Gesetz am 1. Januar 2008 abgeschafft) | K.A. |
Kanada | Nein (gab es in den Jahren 1917-1918 und 1940-1945) | K.A. |
Chile | Ja | Männlich |
Volksrepublik China | Nein (Männliche Staatsbürger ab 18 Jahren müssen sich in den Rekrutierungsbüros der PLA für den Militärdienst registrieren lassen, aber die Regelung wird nicht durchgesetzt. Ausgenommen in Hongkong und Macao) | K.A. |
Kolumbien | Ja | Männlich |
Kroatien | Nein (2008 per Gesetz abgeschafft) | K.A. |
Kuba | Ja | Männlich |
Zypern (Wehrpflicht) | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
Tschechische Republik | Nein (2005 abgeschafft) | K.A. |
Dänemark (Wehrpflicht) | Ja, per Gesetz, aber in den letzten Jahren wurde die große Mehrheit der Rekruten als Freiwillige rekrutiert. Nach Angaben von Jyllands Posten ist die Wehrpflicht in der Praxis abgeschafft worden. (Zivildienst möglich) | Männlich |
Dschibuti | Nein | K.A. |
Ecuador | Nein (2008 ausgesetzt) | K.A. |
Ägypten | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
El Salvador | Nein. Legal, wird nicht praktiziert. | K.A. |
Eritrea | Ja (18 Monate per Gesetz, aber oft auf unbestimmte Zeit verlängert) | Männlich und weiblich |
Estland | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich und freiwillig weiblich |
Eswatini | Nein | K.A. |
Finnland | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich und freiwillig weiblich |
Frankreich | Nein (in Friedenszeiten 2001 ausgesetzt)Nationaler Universaldienst (militärische und zivile Anwendungen) wird ab 2021 eingeführt | Männlich und weiblich |
Gambia | Nein | K.A. |
Deutschland | Nein (vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 1. Juli 2011 für Friedenszeiten ausgesetzt) | K.A. |
Griechenland | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
Ungarn | Nein (Abschaffung der Wehrpflicht in Friedenszeiten im Jahr 2004) | K.A. |
Indien | Nein | K.A. |
Indonesien | Nein (hat aber ein ähnliches System, genannt PKRS (Pertahanan Keamanan Rakyat Semesta, Universelle Volksverteidigung und Sicherheit). Die Regierung zieht alle Männer und Frauen ein, wenn im Land ein Krieg ausbricht). | K.A. |
Irland | Nein | K.A. |
Iran | Ja | Männlich |
Irak | Nein (2003 abgeschafft) | K.A. |
Israel (Wehrpflicht) | Ja | Männliche und weibliche Juden, männliche Drusen und Tscherkessen, männliche und weibliche arabische Freiwillige |
Italien | Nein (in Friedenszeiten 2005 ausgesetzt) | K.A. |
Jamaika | Nein | K.A. |
Japan | Nein. Die japanische Verfassung hat die Wehrpflicht abgeschafft. Der Eintritt in die japanischen Selbstverteidigungskräfte ist freiwillig und erfolgt mit 18 Jahren. | K.A. |
Jordanien | Nein (1992 abgeschafft) | K.A. |
Nordkorea | Ja | Männlich und weiblich |
Südkorea | Ja (Ersatzdienst möglich) Das Wehrdienstgesetz wurde 1948 eingeführt. | Männlich |
Kuwait | Ja | Männlich |
Libanon | Nein (2007 abgeschafft) | K.A. |
Libyen | Ja | Männlich |
Litauen | Ja (jedes Jahr müssen etwa 3000 bis 4000 Wehrpflichtige ausgewählt werden, von denen bis zu 10 % unfreiwillig dienen) | Männlich |
Luxemburg | Nein | K.A. |
Malaysia | Nein, (malaysischer Nationaldienst) seit Januar 2015 aufgrund von Haushaltskürzungen der Regierung ausgesetzt | K.A. |
Malediven | Nein | K.A. |
Malta | Nein | K.A. |
Mexiko | Ja | Männlich |
Republik Moldau | Ja | K.A. |
Marokko | Ja (Wiedereinführung 2018) | Männlich |
Mosambik | Ja | Männlich und weiblich |
Myanmar | Unterschiedliche Quellen Ja, aber seit Januar 2011 nicht durchgesetzt. Nein (FWCC)
|
Männlich und weiblich |
Niederlande (Wehrpflicht) |
Ja, aber aktive Wehrpflicht seit 1997 ausgesetzt (außer in Curaçao und Aruba) | Männlich und weiblich |
Neuseeland | Nein (im Dezember 1972 abgeschafft) | K.A. |
Nigeria | Nein. Nach dem nigerianischen Gesetz über das Nationale Jugenddienstkorps (National Youths Service Corps Act) sind jedoch Hochschulabsolventen verpflichtet, ein Jahr lang Nationaldienst zu leisten. Der Dienst beginnt mit einer 3-wöchigen militärischen Ausbildung. | K.A. |
Nord-Mazedonien | Nein (2006 abgeschafft) | K.A. |
Norwegen | Per Gesetz ja, aber in der Praxis werden die Menschen nicht gegen ihren Willen zum Dienst gezwungen. Auch Totalverweigerer werden seit 2011 nicht mehr bestraft, sondern einfach vom Dienst befreit. | Männlich und weiblich |
Pakistan | Nein | K.A. |
Philippinen (Wehrpflicht) | Nein (2016 abgeschafft) | K.A. |
Polen | Nein (2009 abgeschafft), aber alle Männer ab 18 Jahren müssen sich einer obligatorischen militärischen Qualifikation unterziehen, um ihre Diensttauglichkeit im Falle eines Krieges oder einer Mobilisierung zu bestätigen. | K.A. |
Portugal | Nein (Die Wehrpflicht in Friedenszeiten wurde 2004 abgeschafft, aber es besteht weiterhin eine symbolische Wehrpflicht für alle 18-Jährigen beiderlei Geschlechts. Sie wird als Tag der nationalen Verteidigung (Dia da Defesa Nacional auf Portugiesisch) bezeichnet.) | N/A (die symbolische Verpflichtung gilt sowohl für Männer als auch für Frauen) |
Katar | Ja | Männlich |
Republik China (Taiwan) | Ja (Ersatzdienst möglich) Nach Angaben des Verteidigungsministers wird es ab 2018 keine Wehrpflicht mehr geben, allerdings haben alle nach 1995 geborenen Männer eine 4-monatige militärische Pflichtausbildung. |
Männlich |
Rumänien | Nein (abgeschafft am 1. Januar 2007), aber im Falle von Kriegszeiten, Ausgangssperren oder allgemeiner Mobilisierung wird die Wehrpflicht für Personen zwischen 20 und 35 Jahren automatisch wieder eingeführt. | K.A. |
Russland | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
Ruanda | Nein | K.A. |
Saudi-Arabien | Nein | K.A. |
Serbien | Nein | K.A. |
Seychellen | Nein | K.A. |
Singapur | Ja | Männlich |
Slowakei | Nein (abgeschafft am 1. Januar 2006) | K.A. |
Slowenien | Nein | K.A. |
Südafrika | Nein (1994 beendet, 2002 formalisiert) | K.A. |
Spanien | Nein (durch Gesetz am 31. Dezember 2001 abgeschafft) | K.A. |
Schweden | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich und weiblich |
Schweiz | Ja (Ersatzdienst möglich) | Männlich |
Syrien | Ja | Männlich |
Thailand | Ja | Männlich |
Tonga | Nein | K.A. |
Trinidad und Tobago | Nein | K.A. |
Tunesien | Ja | Männlich und weiblich |
Türkei (Wehrpflicht) | Ja | Männlich |
Vereinigte Arabische Emirate | Ja (seit 2014, obligatorisch für männliche Bürger zwischen 18 und 30 Jahren) | Männlich |
Ukraine | Ja (2013 abgeschafft, 2014 wiedereingeführt und laufend) | Männlich |
Vereinigtes Königreich (Wehrpflicht) | Nein. 1916-1920 und von 1939 bis zur Abschaffung am 31. Dezember 1960, außer Bermuda-Regiment) | K.A. |
Vereinigte Staaten (Wehrpflicht) | Nein (1973 abgeschafft), aber die Registrierung ist bei Männern für verschiedene staatliche Leistungen weiterhin erforderlich. | K.A. |
Vanuatu | Nein | K.A. |
Venezuela | Ja | Männlich und weiblich |
Österreich
Jeder männliche Staatsbürger der Republik Österreich vom 17. bis zum 50. Lebensjahr, Fachärzte bis zum 65. Lebensjahr, ist wehrpflichtig. Allerdings kann neben der Mobilmachung die Einberufung zu einer sechsmonatigen militärischen Grundausbildung im Bundesheer bis zum Alter von 35 Jahren erfolgen. Für Männer, die diese Ausbildung verweigern, ist ein neunmonatiger Zivildienst vorgeschrieben. ⓘ
Belgien
Belgien hat die Wehrpflicht im Jahr 1994 abgeschafft. Die letzten Wehrpflichtigen verließen den aktiven Dienst im Februar 1995. Bis heute (2019) befürwortet eine kleine Minderheit der belgischen Bürger die Wiedereinführung der Wehrpflicht, sowohl für Männer als auch für Frauen. ⓘ
Bulgarien
In Bulgarien galt die Wehrpflicht für Männer über 18 Jahren bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2008. Aufgrund eines Defizits in der Armee von rund 5500 Soldaten haben sich Teile der ehemaligen Regierungskoalition für die Wiedereinführung der Wehrpflicht ausgesprochen, allen voran Krasimir Karakachanov. Der Widerstand des wichtigsten Koalitionspartners GERB gegen diese Idee führte 2018 zu einem Kompromiss, der vorsah, dass Bulgarien bis 2019 anstelle der Wehrpflicht möglicherweise einen freiwilligen Wehrdienst einführen könnte, bei dem sich junge Bürger für einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten freiwillig melden können und dafür ein Grundgehalt erhalten. Dies wurde jedoch nicht weiterverfolgt. ⓘ
Kambodscha
Seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Jahr 1993 gibt es in dem Land keine offizielle Wehrpflicht mehr. Auch die Nationalversammlung hat die Wiedereinführung der Wehrpflicht aufgrund des Widerstands der Bevölkerung wiederholt abgelehnt. Im November 2006 wurde sie jedoch wiedereingeführt. Obwohl die Wehrpflicht für alle Männer zwischen 18 und 30 Jahren gilt (einige Quellen sprechen von bis zu 35 Jahren), werden angesichts der Verkleinerung der Streitkräfte weniger als 20 % der Männer dieser Altersgruppe rekrutiert. ⓘ
China
Die allgemeine Wehrpflicht in China geht auf den Staat Qin zurück, aus dem 221 v. Chr. das Reich Qin hervorging. Nach der Wiedervereinigung errichteten den historischen Aufzeichnungen zufolge insgesamt 300 000 zwangsverpflichtete Soldaten und 500 000 zwangsverpflichtete Arbeiter die Große Mauer von China. ⓘ
In den folgenden Dynastien wurde die allgemeine Wehrpflicht mehrmals abgeschafft und wieder eingeführt. ⓘ
Seit 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht in der Volksrepublik China theoretisch obligatorisch und wird durch ein Gesetz bekräftigt. Aufgrund der großen Bevölkerung Chinas und des großen Pools an Bewerbern, die für eine Rekrutierung zur Verfügung stehen, hat die Volksbefreiungsarmee jedoch immer genügend Freiwillige gehabt, so dass die Wehrpflicht in der Praxis überhaupt nicht erforderlich war. ⓘ
Zypern
Die Wehrpflicht in Zypern hat eine tief verwurzelte Geschichte, die mit dem Zypernproblem verwoben ist. Der Wehrdienst in der zyprischen Nationalgarde ist für alle männlichen Staatsbürger der Republik Zypern sowie für alle männlichen Nicht-Staatsbürger, die von einem Elternteil griechisch-zyprischer Abstammung geboren wurden, obligatorisch und dauert vom 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 50 Jahre alt werden. (Efthymiou, 2016). Alle männlichen Einwohner Zyperns, die im wehrfähigen Alter (ab 16 Jahren) sind, müssen beim Verteidigungsministerium ein Ausreisevisum beantragen. Derzeit dauert die Wehrpflicht in Zypern 14 Monate. ⓘ
Dänemark
Die Wehrpflicht ist in Dänemark seit der Wikingerzeit bekannt, als einer von zehn Männern dem König dienen musste. Friedrich IV. von Dänemark änderte das Gesetz im Jahr 1710 auf jeden 4. Die Männer wurden von den Grundbesitzern ausgewählt, und es wurde als Strafe angesehen. ⓘ
Seit dem 12. Februar 1849 muss jeder körperlich taugliche Mann Militärdienst leisten. In der dänischen Verfassung, die 1849 verkündet wurde, heißt es in § 81:
Jede männliche Person, die in der Lage ist, Waffen zu tragen, ist verpflichtet, mit seiner Person zur Verteidigung seines Landes beizutragen, und zwar nach Maßgabe der durch das Gesetz festgelegten Bestimmungen. - Verfassung Dänemarks
Die Wehrpflicht ist im dänischen Gesetz über die Wehrpflicht geregelt. Der Wehrdienst dauert 4-12 Monate. Es ist möglich, den Dienst zu verschieben, wenn man sich noch in einer Vollzeitausbildung befindet. Jeder Mann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird zum "Tag der Verteidigung" eingezogen, wo er mit dem dänischen Militär vertraut gemacht und auf seine Gesundheit getestet wird. Körperlich untaugliche Personen werden nicht zum Wehrdienst verpflichtet. Er ist nur für Männer obligatorisch, während es Frauen freisteht, der dänischen Armee beizutreten. In den letzten Jahren haben sich fast alle Männer freiwillig gemeldet. Bei der Einberufung 2015 waren 96,9 % aller Rekruten Freiwillige. ⓘ
Nach der Auslosung kann man Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen werden. Auf Totalverweigerung (Verweigerung des Zivildienstes) stehen nach dem Gesetz bis zu 4 Monate Gefängnis. Ein dänischer Mann, der sich für den Dienst meldete und später verweigerte, erhielt 2014 jedoch nur 14 Tage Hausarrest. In vielen Ländern wird die Desertion (Verweigerung nach der Einberufung) härter bestraft als die Verweigerung des Pflichtdienstes. ⓘ
Finnland
Die Wehrpflicht in Finnland ist Teil der allgemeinen Wehrpflicht für alle erwachsenen Männer (finnisch: maanpuolustusvelvollisuus; schwedisch: totalförsvarsplikt), die im 127§ der finnischen Verfassung festgelegt ist. ⓘ
Die Wehrpflicht kann in Form eines Militär- oder Zivildienstes erfolgen. Nach Angaben der finnischen Verteidigungskräfte aus dem Jahr 2011 haben knapp 80 % der finnischen Männer, die das 30. Die Zahl der weiblichen Freiwilligen, die sich jährlich zum Wehrdienst melden, hat sich bei etwa 300 eingependelt. Die Dienstzeit beträgt 165, 255 oder 347 Tage für Wehrpflichtige und 347 Tage für Wehrpflichtige, die zu Unteroffizieren oder Reserveoffizieren ausgebildet werden. Die Dauer des Zivildienstes beträgt immer zwölf Monate. Diejenigen, die sich für den unbewaffneten Dienst in Bereichen entscheiden, in denen ein unbewaffneter Dienst möglich ist, leisten je nach ihrer Ausbildung entweder neun oder zwölf Monate Dienst. ⓘ
Ein männlicher finnischer Staatsbürger, der sich weigert, sowohl Militär- als auch Zivildienst zu leisten, wird mit 173 Tagen Gefängnis bestraft, abzüglich der bereits abgeleisteten Tage. Solche Strafen werden in der Regel vollständig im Gefängnis verbüßt, ohne Bewährung. Die Zeugen Jehovas sind ab dem 27. Februar 2019 nicht mehr vom Dienst befreit. Die Einwohner der entmilitarisierten Åland-Inseln sind vom Wehrdienst befreit. Nach dem Wehrpflichtgesetz von 1951 sind sie jedoch verpflichtet, eine Zeit lang in einer örtlichen Einrichtung wie der Küstenwache zu dienen. Bis zur Ableistung dieses Dienstes sind sie jedoch von der Dienstpflicht befreit. Der Zivildienst auf den Åland-Inseln wurde seit der Einführung des Gesetzes nicht eingeführt, und es ist auch nicht geplant, ihn einzuführen. Die Einwohner von Åland können sich auch freiwillig zum Wehrdienst auf dem Festland melden. Seit 1995 ist es Frauen erlaubt, freiwillig Wehrdienst zu leisten und nach dem ersten freiwilligen Wehrdienst eine Karriere beim Militär zu verfolgen. ⓘ
Der Militärdienst erfolgt in den finnischen Verteidigungsstreitkräften oder im finnischen Grenzschutz. Alle Dienststellen der finnischen Verteidigungsstreitkräfte bilden Wehrpflichtige aus. Der Grenzschutz bildet Wehrpflichtige jedoch nur in landgestützten Einheiten aus, nicht aber in den Abteilungen der Küstenwache oder im Luftgeschwader des Grenzschutzes. Der Zivildienst kann im Zivildienstzentrum in Lapinjärvi oder in einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung mit pädagogischem, sozialem oder medizinischem Charakter abgeleistet werden. ⓘ
Deutschland
Zwischen 1956 und 2011 war die Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger in der Bundeswehr und in den 1970er Jahren auch im Bundesgrenzschutz obligatorisch (siehe Grenzschutzdienst). Mit dem Ende des Kalten Krieges verringerte die deutsche Regierung den Umfang ihrer Streitkräfte drastisch. Der geringe Bedarf an Wehrpflichtigen führte 2011 zur Aussetzung der Wehrpflicht. Seitdem dienen nur noch freiwillige Berufssoldaten in der Bundeswehr. ⓘ
Griechenland
Seit 1914 besteht in Griechenland für alle erwachsenen Männer eine Wehrpflicht von derzeit 12 Monaten (in der Vergangenheit jedoch bis zu 36 Monaten). Bürger, die aus dem aktiven Dienst entlassen werden, werden in der Regel in die Reserve versetzt und müssen in unregelmäßigen Abständen für 1-10 Tage einberufen werden. ⓘ
Die allgemeine Wehrpflicht wurde in Griechenland im Zuge der Militärreformen von 1909 eingeführt, obwohl es zuvor bereits verschiedene Formen der selektiven Wehrpflicht gab. In den letzten Jahren war die Wehrpflicht mit dem allgemeinen Mobilmachungszustand verbunden, der am 20. Juli 1974 aufgrund der Zypernkrise ausgerufen wurde (die Mobilmachung wurde am 18. Dezember 2002 offiziell beendet). ⓘ
Die Dauer des Militärdienstes lag in der Vergangenheit zwischen 12 und 36 Monaten und hing von verschiedenen Faktoren ab, die entweder mit der Person des Wehrpflichtigen oder der politischen Lage im östlichen Mittelmeerraum zusammenhingen. Obwohl Frauen in der griechischen Armee als Offiziere und Soldaten beschäftigt sind, sind sie nicht verpflichtet, sich zu melden. Die Soldaten sind nicht krankenversichert, erhalten aber während ihres Militärdienstes medizinische Unterstützung, einschließlich der Kosten für Krankenhausaufenthalte. ⓘ
In Griechenland gilt die Wehrpflicht für alle männlichen Bürger zwischen 19 und 45 Jahren. Im August 2009 wurde die Dauer der Wehrpflicht für das Heer von zuvor 12 Monaten auf 9 Monate verkürzt, während sie für die Marine und die Luftwaffe bei 12 Monaten blieb. Die Zahl der Wehrpflichtigen in den beiden letztgenannten Bereichen wurde mit dem Ziel einer vollständigen Professionalisierung stark reduziert. Dennoch wurde die Wehrpflicht beim Heer im März 2021 erneut auf 12 Monate angehoben, es sei denn, man dient in Einheiten in Evros oder auf den Inseln der nördlichen Ägäis, wo die Dauer bei 9 Monaten belassen wurde. Obwohl eine vollständige Professionalisierung in Erwägung gezogen wird, haben ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten und Missmanagement, einschließlich Verzögerungen und reduzierter Einstellungsquoten für Berufssoldaten, sowie ein weit verbreiteter Missbrauch des Aufschubverfahrens dazu geführt, dass ein solcher Plan verschoben wurde. ⓘ
Israel
In Israel besteht für alle Männer und Frauen, die fit und 18 Jahre alt sind, eine Wehrpflicht. Männer müssen 30 Monate und Frauen 24 Monate Dienst leisten, wobei die überwiegende Mehrheit der Wehrpflichtigen Juden sind. ⓘ
Einige israelische Bürger sind von der Wehrpflicht befreit:
- Nicht-jüdische arabische Bürger
- Personen mit ständigem Wohnsitz (nicht zivil) wie die Drusen auf den Golanhöhen
- Männliche ultraorthodoxe Juden können einen Aufschub beantragen, um an einer Jeschiwa zu studieren, und der Aufschub wird in der Regel zu einer Befreiung, obwohl sich einige für den Militärdienst entscheiden
- religiöse Jüdinnen, sofern sie erklären, dass sie aus religiösen Gründen nicht dienen können. Die meisten von ihnen entscheiden sich für die Alternative des freiwilligen Dienstes im Nationaldienst Sherut Leumi ⓘ
Alle oben genannten Personen können sich freiwillig zu den Israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF) melden, sofern sie eine entsprechende Erklärung abgeben. ⓘ
Männliche drusische und männliche tscherkessische israelische Staatsbürger sind gemäß der von ihren Gemeindeleitern getroffenen Vereinbarung wehrpflichtig (ihre Gemeindeleiter haben jedoch eine Klausel unterzeichnet, wonach alle weiblichen Drusen und weiblichen Tscherkessen vom Dienst befreit sind). ⓘ
Einige wenige männliche beduinische israelische Staatsbürger entscheiden sich bei jeder Einberufung, sich zum israelischen Militär zu melden (trotz ihres muslimisch-arabischen Hintergrunds, der sie von der Wehrpflicht befreit). ⓘ
Litauen
Im Februar 2015 wurde bekannt, dass Litauen die Wehrpflicht aufgrund der Ukrainekrise vorübergehend für eine Dauer von fünf Jahren wieder einführen möchte, nachdem diese 2008 abgeschafft worden war. Die Dienstzeit soll neun Monate betragen, rund 3.500 Staatsbürger sollen zur Litauischen Armee eingezogen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im März 2015 im Parlament eingebracht und angenommen. ⓘ
Luxemburg
Luxemburg praktizierte die Wehrpflicht von 1948 bis 1967. ⓘ
Moldawien
Die Republik Moldau, in der es derzeit eine männliche Wehrpflicht gibt, hat Pläne zur Abschaffung dieser Praxis angekündigt. Das moldawische Verteidigungsministerium kündigte an, dass ein Plan, der die schrittweise Abschaffung der Wehrpflicht vorsieht, ab Herbst 2018 umgesetzt werden soll. ⓘ
Niederlande
Die Wehrpflicht, die in den Niederlanden "Dienstpflicht" (niederländisch: dienstplicht) genannt wurde, wurde erstmals 1810 von den französischen Besatzungstruppen eingeführt. Napoleons Bruder Louis Bonaparte, der von 1806 bis 1810 König von Holland war, hatte bereits einige Jahre zuvor erfolglos versucht, die Wehrpflicht einzuführen. Jeder Mann, der 20 Jahre oder älter war, musste sich einschreiben. Per Los wurde entschieden, wer sich zum Dienst in der französischen Armee verpflichten musste. Es war möglich, gegen Bezahlung einen Ersatz zu organisieren. ⓘ
Später wurde die Wehrpflicht für alle Männer über 18 Jahren eingeführt. Ein Aufschub war möglich, zum Beispiel wegen eines Studiums. Wehrdienstverweigerer konnten anstelle des Militärdienstes einen zivilen Ersatzdienst leisten. Aus verschiedenen Gründen wurde dieser erzwungene Militärdienst Ende des zwanzigsten Jahrhunderts kritisiert. Da der Kalte Krieg vorbei war, bestand auch keine unmittelbare Gefahr eines Krieges mehr. Stattdessen wurde die niederländische Armee in immer mehr friedenserhaltenden Einsätzen eingesetzt. Die Komplexität und Gefährlichkeit dieser Einsätze machte den Einsatz von Wehrpflichtigen umstritten. Außerdem wurde das Wehrpflicht-System als ungerecht empfunden, da nur Männer eingezogen wurden. ⓘ
Im europäischen Teil der Niederlande ist die Wehrpflicht seit dem 1. Mai 1997 offiziell ausgesetzt. Zwischen 1991 und 1996 stellten die niederländischen Streitkräfte ihre Wehrpflichtigen schrittweise ab und wandelten sie in eine reine Berufsarmee um. Die letzten Wehrpflichtigen wurden 1995 eingezogen und 1996 demobilisiert. Die Aussetzung bedeutet, dass die Bürger nicht mehr gezwungen sind, in den Streitkräften zu dienen, solange dies nicht für die Sicherheit des Landes erforderlich ist. Seitdem ist die niederländische Armee eine reine Berufsarmee. Bis heute erhält jedoch jeder männliche und - ab Januar 2020 - jede weibliche Bürgerin im Alter von 17 Jahren ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass sie registriert sind, sich aber nicht zum Dienst melden müssen. ⓘ
Norwegen
Die Wehrpflicht wurde am 12. April 1907 mit dem Kongeriket Norges Grunnlov § 119. verfassungsmäßig eingeführt. Seit März 2016 gibt es in Norwegen eine schwache Form der Wehrpflicht für Männer und Frauen. In der Praxis werden die Rekruten nicht zum Dienst gezwungen, sondern es werden nur diejenigen ausgewählt, die motiviert sind. Jedes Jahr stehen etwa 60 000 Norweger für die Wehrpflicht zur Verfügung, aber nur 8 000 bis 10 000 werden eingezogen. Seit 1985 können sich Frauen als reguläre Rekrutinnen zum freiwilligen Dienst melden. Am 14. Juni 2013 stimmte das norwegische Parlament für die Ausdehnung der Wehrpflicht auf Frauen. Damit ist Norwegen das erste NATO-Mitglied und das erste europäische Land, das den Wehrdienst für beide Geschlechter zur Pflicht macht. Früher, zumindest bis Anfang der 2000er Jahre, waren alle Männer im Alter von 19 bis 44 Jahren dienstpflichtig, wobei gute Gründe erforderlich waren, um sich der Einberufung zu entziehen. Es gibt ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. ⓘ
Zusätzlich zum Militärdienst zieht die norwegische Regierung insgesamt 8.000 Männer und Frauen zwischen 18 und 55 Jahren zum nichtmilitärischen Zivilschutz ein. (Nicht zu verwechseln mit dem alternativen Zivildienst.) Ein früherer Militärdienst schließt eine spätere Einberufung zum Zivilschutz nicht aus, doch gilt eine Obergrenze von insgesamt 19 Monaten Dienstzeit. Die Nichtbeachtung von Mobilisierungsbefehlen zu Übungen und tatsächlichen Vorfällen kann mit Geldstrafen geahndet werden. ⓘ
Serbien
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es in Serbien keine Wehrpflicht mehr. Zuvor dauerte die Wehrpflicht für Männer 6 Monate. Verweigerer aus Gewissensgründen konnten sich jedoch stattdessen für einen 9-monatigen Zivildienst entscheiden. ⓘ
Am 15. Dezember 2010 stimmte das serbische Parlament für die Aussetzung der Wehrpflicht. Der Beschluss trat am 1. Januar 2011 vollständig in Kraft. ⓘ
Schweden
In Schweden galt die Wehrpflicht (schwedisch: värnplikt) für Männer zwischen 1901 und 2010. In den letzten Jahrzehnten war sie selektiv. Seit 1980 dürfen sich auch Frauen freiwillig melden und, wenn sie die Prüfungen bestehen, gemeinsam mit männlichen Wehrpflichtigen eine militärische Ausbildung absolvieren. Seit 1989 dürfen Frauen in allen militärischen Positionen und Einheiten dienen, auch im Kampf. ⓘ
Im Jahr 2010 wurde die Wehrpflicht geschlechtsneutral gestaltet, was bedeutet, dass sowohl Frauen als auch Männer zu gleichen Bedingungen eingezogen werden. Gleichzeitig wurde die Wehrpflicht in Friedenszeiten abgeschafft. Sieben Jahre später reaktivierte die schwedische Regierung die Wehrpflicht mit Verweis auf die zunehmende militärische Bedrohung. Seit 2018 sind sowohl Männer als auch Frauen wehrpflichtig. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich führte die Wehrpflicht zum ersten Mal im Januar 1916 (dem achtzehnten Monat des Ersten Weltkriegs) ein und schaffte sie 1920 wieder ab. Irland, das damals zum Vereinigten Königreich gehörte, war von den ursprünglichen Wehrpflichtgesetzen von 1916 ausgenommen, und obwohl ein weiteres Gesetz von 1918 die Befugnis zur Ausdehnung der Wehrpflicht auf Irland vorsah, wurde diese Befugnis nie in die Tat umgesetzt. ⓘ
Die Wehrpflicht wurde 1939, im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs, wieder eingeführt und blieb bis 1963 in Kraft. Nordirland war während des gesamten Zeitraums von der Wehrpflicht ausgenommen. ⓘ
Insgesamt wurden in beiden Weltkriegen acht Millionen Männer und mehrere hunderttausend jüngere alleinstehende Frauen eingezogen. Die Einführung der Wehrpflicht im Mai 1939, also noch vor Kriegsbeginn, war zum Teil auf den Druck der Franzosen zurückzuführen, die die Notwendigkeit einer großen britischen Armee für den Kampf gegen die Deutschen betonten. Ab Anfang 1942 wurden unverheiratete Frauen im Alter von 19-30 Jahren eingezogen. Die meisten wurden in die Fabriken geschickt, aber sie konnten sich auch freiwillig für den Auxiliary Territorial Service (ATS) und andere Frauendienste melden. Einige Frauen dienten in der Women's Land Army: zunächst als Freiwillige, später wurde die Wehrpflicht eingeführt. Frauen, die bereits in einem qualifizierten Beruf arbeiteten, der als hilfreich für die Kriegsanstrengungen angesehen wurde, wie z. B. eine Telefonistin im General Post Office, wurden jedoch angewiesen, ihre Arbeit wie bisher fortzusetzen. Keine Frau wurde zu Kampfeinsätzen eingeteilt, es sei denn, sie meldete sich freiwillig. Bis 1943 mussten Frauen bis zum Alter von 51 Jahren in irgendeiner Form Zwangsarbeit leisten. Während des Zweiten Weltkriegs meldeten sich 1,4 Millionen britische Männer freiwillig zum Dienst und 3,2 Millionen wurden einberufen. Die Wehrpflichtigen machten 50 % der Royal Air Force, 60 % der Royal Navy und 80 % der britischen Armee aus. ⓘ
Die Abschaffung der Wehrpflicht in Großbritannien wurde am 4. April 1957 vom neuen Premierminister Harold Macmillan verkündet, und die letzten Wehrpflichtigen wurden drei Jahre später rekrutiert. ⓘ
Vereinigte Staaten
Die Wehrpflicht in den Vereinigten Staaten wurde 1973 abgeschafft, aber Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren müssen sich beim Selective Service System registrieren lassen, damit die Wehrpflicht bei Bedarf wieder eingeführt werden kann. Präsident Gerald Ford hatte die obligatorische Einberufung 1975 ausgesetzt, doch Präsident Jimmy Carter setzte diese Verpflichtung fünf Jahre später wieder ein, als die Sowjetunion in Afghanistan intervenierte. Folglich müssen sich noch immer fast alle jungen Männer beim Selective Service registrieren lassen. Seit 1986 gab es keine strafrechtlichen Verfolgungen wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Einberufung. Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren und weibliche Mitglieder der US-Nationalgarde können gemäß § 246 des 10 U.S. Code und den Milizklauseln der Verfassung der Vereinigten Staaten zum Dienst in der Bundesmiliz eingezogen werden. ⓘ
Im Februar 2019 entschied das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Texas, dass die Einberufung nur für Männer gegen die Gleichheitsklausel des vierzehnten Verfassungszusatzes verstößt. In der Rechtssache National Coalition for Men v. Selective Service System, die von der gemeinnützigen Männerrechtsorganisation National Coalition for Men gegen das U.S. Selective Service System angestrengt wurde, stellte Richter Gray H. Miller fest, dass die nur für Männer geltende Registrierungspflicht verfassungswidrig ist, legte aber nicht fest, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen sollte. Dieses Urteil wurde vom Fifth Circuit aufgehoben. Im Juni 2021 lehnte es der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ab, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu überprüfen. ⓘ
Andere Länder
- Wehrpflicht in Australien
- Wehrpflicht in Kanada
- Wehrpflicht in Ägypten
- Wehrpflicht in Frankreich
- Wehrpflicht in Gibraltar
- Wehrpflicht in Malaysia
- Wehrpflicht in Mexiko
- Wehrpflicht in Neuseeland
- Wehrpflicht in Russland
- Wehrpflicht in Singapur
- Wehrpflicht in Südkorea
- Wehrpflicht in der Schweiz
- Wehrpflicht in Taiwan
- Wehrpflicht im Osmanischen Reich
- Wehrpflicht in der Republik China (Taiwan)
- Wehrpflicht im Russischen Reich
- Wehrpflicht in der Türkei
- Wehrpflicht in der Ukraine ⓘ
Verwandte Konzepte
- Arrière-Bann
- Zivile Wehrpflicht
- Ziviler öffentlicher Dienst
- Corvée
- Wirtschaftliche Wehrpflicht
- Zwang und Quotensystem
- Männliche Entbehrlichkeit
- Nationaler Dienst
- Pospolite ruszenie, Massenmobilisierung in Polen
- Zivildienst ⓘ
Kritik
Freiheit und Selbstbestimmung
Auch im Bezug auf die persönliche Freiheit wird die Wehrpflicht von ihren Gegnern kritisch gesehen. Bereits die Musterung wird von einigen – insbesondere im Bezug auf die darin enthaltene Intimuntersuchung – als eine sehr entwürdigende Prozedur wahrgenommen. ⓘ
Sicherheitspolitische Notwendigkeit
Während es im kalten Krieg in Europa primär darum ging, eine effektive Möglichkeit zur Landesverteidigung aufrechtzuerhalten, haben sich sicherheitspolitisch die Risiken verlagert. Hierbei wird argumentiert, dass Wehrpflichtige für Bedrohungen wie den Terrorismus oder für Auslandseinsätze nicht zu gebrauchen seien, und eine Invasion – für deren Abwehr eine große Anzahl an Infanteristen (und damit eine allgemeine Wehrpflicht) benötigt würde – zumindest bis zum Beginn des Ukraine-Krieges unwahrscheinlich schien. ⓘ
Wirtschaftliche Gründe
Auch auf ökonomischer Basis wird häufig die Meinung vertreten, dass die Wehrpflicht mehr schadet als nützt. Für die betroffenen Männer gehen sehr viel Zeit und sehr viele Monatsgehälter verloren. Während des Wehrdiensts zahlen sie in der Regel keine Einkommenssteuer und verursachen Kosten für die militärische Ausbildung, die Unterbringung und Verpflegung. ⓘ
Der Zivildienst wird auf ähnliche Weise kritisiert. Die betroffenen Männer stehen in dieser Zeit ihrem Arbeitgeber nicht zur Verfügung, sondern sind beispielsweise im Sozialbereich Tätigkeiten zugeteilt, für die sie oftmals nicht oder nur marginal ausgebildet wurden und/ oder nicht geeignet sind oder gar nicht wirklich gebraucht werden, so dass sie nur ganz einfache Hilfstätigkeiten erledigen können. Dazu kommt, dass die Zuweisung der Wehrpflichtigen ebenfalls mit viel Personalaufwand und Bürokratie verbunden und daher teuer ist. Hinzu kommt ferner, dass viele junge Männer vor Antritt des jeweiligen Dienstes häufig einige Zeit arbeitslos sind, da kein Arbeitgeber sie im Wissen, dass sie bald wieder weg müssen, einstellt. ⓘ
Befürworter der Wehrpflicht argumentieren hingegen, dass ein Berufsheer viel mehr kosten würde und auch das Sozialsystem ohne die Zivildiener viel teurer wäre. ⓘ
Andererseits stellt der zivile Ersatzdienst eigentlich die Ausnahme und nicht die Regel dar. Vor allem in Deutschland war in den letzten Jahren vor der Aussetzung der Wehrpflicht der Eindruck entstanden, die Wehrpflicht würde nur noch aufrechterhalten, um weiterhin Zivildienstleistende als preiswerte Arbeitskräfte im Sozialbereich zur Verfügung zu haben. Dieser Eindruck wurde vor allem dadurch hervorgerufen, dass zeitweilig sogar mehr Zivil- als Wehrdienstleistende im Einsatz waren. Allerdings spricht der Gesetzgeber ausdrücklich von einer Wehrpflicht, die ausnahmsweise im zivilen Bereich abgeleistet werden kann. Daher kann die Ausnahme nicht als Begründung für die Regel gelten. ⓘ
Garant für Freiheit und Sicherheit?
Befürworter der Wehrpflicht argumentieren, dass mit der Wehrpflicht effektiv verhindert wird, dass eine Regierung das eigene Volk mit dem Militär unterdrückt. Diese wird auch als wichtiger Stützpfeiler der Demokratie und als Kontrollmechanismus, dass das Militär nicht von der Regierung missbraucht wird, gesehen. ⓘ
Wehrpflichtgegner halten dem entgegen, dass eben dies nicht der Fall sei, da das Dritte Reich, Nordkorea, die UdSSR sowie auch aktuell Syrien eine Wehrpflichtigenarmee haben oder hatten und dort sehr wohl das eigene Volk unterdrückt wird bzw. wurde. Weiters habe die Wehrpflicht auch in der Geschichte stets für Aufrüstung und ideologische Kriege gesorgt, welche sich nicht auf Söldnerheere oder eher kleinere Berufsarmeen beschränkten, sondern wo alle jungen Männer mitgekämpft haben. Sowohl in der Zwischenkriegszeit als auch heute bezeichneten Wehrpflichtbefürworter die Wehrpflicht gerne als Schule der Nation oder als geeignetes Mittel, um jungen Männern Zucht und Ordnung zu lehren. Gern wird die Wehrpflicht als eine Art Gegenleistung der Bürger an den Staat betrachtet, die Bürger sollen die Möglichkeit und Pflicht haben, ihre Freiheit im Kriegsfall selbst zu verteidigen und das Gemeinwohl vor das eigene zu stellen; Wehrpflichtgegner sehen diese Sichtweise als totalitär an. ⓘ
Österreich
In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr, für Offiziere und Unteroffiziere bis zum 65. Lebensjahr (Art. 9a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz; § 1 Abs 2 und § 10 Wehrgesetz). Bis zum 35. Lebensjahr können Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst eingezogen werden. Seit 2006 beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes sechs Monate. Davor waren es acht Monate, wobei zumindest sechs Monate ohne zeitliche Unterbrechung geleistet werden mussten. Die fehlenden Monate wurden über den Zeitraum von mehreren Jahren durch Waffenübungen ergänzt. Bis alle sechs Monate abgeleistet sind, befindet sich der Wehrpflichtige im Milizstand. ⓘ
Gemäß dem im Verfassungsrang stehenden § 1 Abs 1 ZDG können Wehrpflichtige erklären, die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden, und deshalb Zivildienst leisten zu wollen. Dieser dauert neun Monate und kann bei verschiedenen Organisationen abgeleistet werden. Als Alternativen zum Zivildienst können länger andauernde Freiwilligendienste, wie jene beim Auslandsdienst, beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD), als Freiwilliges Soziales Jahr oder als Freiwilliges Umweltjahr abgeleistet werden. Durch die Ablehnung des Dienstes an der Waffe ist es 15 Jahre ab diesem Zeitpunkt nicht möglich, bis auf wenige Ausnahmen, waffenrechtliche Dokumente zu beantragen. ⓘ
Bis zum Jahr 1971 betrug der Grundwehrdienst neun Monate, wobei die letzten zwei Wochen eine automatische Dienstfreistellung darstellten. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde die Verkürzung auf sechs Monate plus 60 Tagen Truppenübung (=8 Monate) beschlossen, was de facto eine Verkürzung von nur zwei Wochen darstellte, da die Dienstfreistellung wegfiel. Ebenfalls unter Kreisky wurde 1975 die bis dahin einfachgesetzliche allgemeine Wehrpflicht für Männer mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 8. Juli 1975 (BGBl. Nr. 368/1975), gemeinsam mit dem neu geschaffenen Wehrersatzdienst (Zivildienst), in der Verfassung verankert. Wurden in den 1970er Jahren noch ein Großteil der Wehrpflichtigen zu sechs Monaten Grundwehrdienst einberufen und nur einige Spezialfunktionen mit Acht-Monat-Grundwehrdienern besetzt, so änderte sich das im Lauf der Jahre. ⓘ
Ein Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft ist für Männer, die zwischen 16 und 35 Jahre alt sind, über die für andere Österreicher üblichen Bedingungen hinaus eingeschränkt, so dass eine Umgehung der Wehrpflicht auf diesem Wege erschwert ist. Er ist nur dann möglich, wenn sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, wenn sie seit 5 Jahren außerhalb Österreichs leben oder den Dienst schon geleistet haben bzw. für untauglich befunden wurden (§ 37 Staatsbürgerschaftsgesetz). ⓘ
Das Ende des Wehrdienstes wird als „Abrüsten“ bezeichnet. ⓘ
Die Wehrpflicht wird in Österreich vor allem von der jüngeren Generation stark kritisiert, da sie im Widerspruch zur in der Verfassung verankerten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau steht. Wäre die Wehrpflicht nicht selbst in der Verfassung verankert, so wäre sie verfassungswidrig, da sie gegen selbige verstößt, indem unsachlich wegen des Geschlechts diskriminiert wird. ⓘ
Möglicherweise steht die Wehrpflicht ebenfalls im Widerspruch zum EU-Recht, nach welchem alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen, eine Beschwerde wurde im Juni 2020 beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Datenschutz sowie die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU durch die Wehrpflicht verletzt werden. Da das EU-Recht über der österreichischen Verfassung steht, muss Österreich die Wehrpflicht möglicherweise abschaffen, wenn sich die Beschwerde als begründet heraus stellen sollte. Ein Urteil ist noch ausständig. ⓘ
Bundesheer und Corona
Im März 2020 wurde gleichzeitig mit dem Lockdown angekündigt, dass zum ersten Mal in der Zweiten Republik die Miliz eingezogen wird. Auf der Homepage des Bundesheeres wurden täglich neue Bereiche veröffentlicht und ein FAQ eingerichtet. Von den rund 25.000 Milizsoldaten plante man 3.000 einzuziehen, da jedoch die erste Welle bereits am Abflauen war, wurden dann doch nur etwa 1.400 der Soldaten Anfang Mai tatsächlich eingezogen. Die Soldaten wurden für Tätigkeiten wie Fiebermessen an den Grenzen oder als Hilfskräfte für Lebensmittelgeschäfte eingesetzt, ebenfalls war geplant, dass diese bei der Post arbeiten sollen. Einige wurden nach bereits einem Monat wieder entlassen, für die restlichen endete der Einsatz Ende Juli. ⓘ
Die Grundwehrdiener, die Ende März fertig geworden wären, mussten 2 Monate länger bleiben. ⓘ
Debatte um Abschaffung und Volksbefragung
Im Zuge des Wiener Wahlkampfs im Oktober 2010 stellte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) die Wehrpflicht in Frage und forderte diesbezüglich eine Volksbefragung. Grüne, BZÖ und Team Stronach schlossen sich dieser Forderung an, ÖVP und FPÖ wollen die Wehrpflicht beibehalten. Gleichzeitig erstellte der Generalstab des österreichischen Bundesheers unterschiedliche Modelle zur Aussetzung der Wehrpflicht. Am 5. Jänner 2011 meldete der Kurier, es gäbe sieben verschiedene Modelle. Der Chef des Generalstabs, Edmund Entacher, dementierte die vom Kurier publizierten Zahlen noch am selben Tag und meinte, die tatsächlichen Modelle würden in den folgenden zwei Wochen veröffentlicht werden. ⓘ
Im August 2012 gab ÖVP-Chef Michael Spindelegger bekannt, dass sich die ÖVP entgegen ihrer früheren Linie mit der SPÖ auf eine Volksbefragung zur Frage der Wehrpflicht geeinigt habe. Diese fand am 20. Jänner 2013 statt. Dabei sollten sich die Abstimmenden zwischen den von der SPÖ („Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“) bzw. ÖVP („Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“) propagierten Modellen entscheiden. Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 59,7 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienst und 40,3 % für ein Berufsheer. ⓘ
Andere Länder (alphabetisch)
Australien
In Australien existierten von 1903 bis 1980 zwei Freiwilligenarmeen. Die heutige Armee, die Australian Defence Force, umfasst etwa 53.000 Soldaten. Die Wehrpflicht wurde 1972 aufgehoben. ⓘ
Bosnien und Herzegowina
Mit der Einführung einer einheitlichen Armee in Bosnien und Herzegowina wurde die allgemeine Wehrpflicht am 1. Januar 2006 aufgehoben. ⓘ
Brasilien
Laut Bundesgesetz Nr. 4375 existiert grundsätzlich eine Wehrpflicht für männliche Staatsbürger. Die tatsächliche Praxis orientiert sich jedoch am Personalbedarf der Streitkräfte, so dass die meisten Brasilianer keinen Wehrdienst ableisten müssen. ⓘ
China
In China dauert die Wehrpflicht zwei Jahre. Alle männlichen Bürger, die vor dem 31. Dezember eines Jahres das 18. Lebensjahr vollenden, können zum aktiven Dienst rekrutiert werden. Studenten sind von der allgemeinen Wehrpflicht befreit, allerdings müssen Frauen wie Männer einen mehrwöchigen Grundkurs auf dem Campusgelände ihrer jeweiligen Universität absolvieren. Weibliche Bürger können gemäß der oben genannten Bestimmung zum aktiven Dienst rekrutiert werden, wenn die Armee sie braucht. ⓘ
Die Volksbefreiungsarmee hat in Friedenszeiten eine Stärke von 2,3 Millionen Soldaten. Jedoch erreichen jedes Jahr mehr als 13 Millionen junger Männer das Wehrdienstalter. Durch Chinas riesige Bevölkerung und der dadurch großen Anzahl von Freiwilligen für die normale Armee hat Wehrpflicht praktisch kaum eine Bedeutung. Alle 18-Jährigen müssen sich selbst bei den Behörden einschreiben. Die vorwiegende Ausnahme in diesem System sind potentielle Studenten (männliche und weibliche), die militärisches Training (normalerweise für eine Woche oder mehr) mitmachen müssen, bevor ihre Studien beginnen oder – was öfter der Fall ist – ein Jahr nach Ende ihrer Studien (§ 43 des Wehrdienstgesetzes). ⓘ
Frankreich
In Frankreich trat am 8. November 1997 das loi 97-1019 in Kraft, das für alle nach 1979 geborenen französischen Jugendlichen, Jungen wie Mädchen, im In- und Ausland einen Vorbereitungstag für die Landesverteidigung (Journée d'appel de préparation à la défense, JAPD) verpflichtend macht. Demnach hätten alle vor 1980 geborenen jungen Männer bis Ende 2002 zehn Monate Wehrdienst leisten müssen. In einem Dekret des Ministerrats vom 27. Juni 2001 wurde das Ende der Übergangsphase um ein Jahr vorverlegt. Die Jugendlichen nehmen daran zwischen ihrer Erfassung und ihrem 18. Geburtstag teil. Mitte 2010 wurde der Tag umbenannt in Journée défense et citoyenneté. Im Jahr 2019 wurde der Service national universel (SNU) bzw. der Allgemeine Nationaldienst eingeführt, der seit 2021 als einmonatiger Pflichtdienst für alle Staatsbürger zu leisten ist. Der SNU kann zum Teil auch beim Militär abgeleistet werden. ⓘ
Griechenland
In Griechenland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die Wehrdienstdauer für Wehrpflichtige beträgt seit Mai 2021 zwölf Monate. Verwitwete Väter bzw. ältere Brüder mit der Sorgepflicht für einen oder mehrere Minderjährige sind von der Wehrpflicht befreit. Für Auslandsgriechen, die auch im Ausland geboren sind, beträgt die Wehrdienstdauer nur drei Monate, sie können aber auch einen unbefristeten Aufschub erhalten. Andere Auslandsgriechen, Einwanderer mit griechischem Pass und Geschwister einer Familie mit sechs oder mehr Kindern haben das Recht auf eine auf sechs Monate reduzierte Wehrdienstdauer. Für den ältesten Bruder von drei Geschwistern, für die zwei ältesten Brüder von vier Geschwistern, und für Väter beträgt sie neun Monate. Für Frauen gilt keine Wehrpflicht, sie können jedoch ohne Einschränkungen dem Militär beitreten. ⓘ
Iran
Im Iran besteht Wehrpflicht für Männer, der entsprechende Militärdienst wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verändert und dauert aktuell 21 Monate. Die Wehrpflicht ist dort sehr umstritten; im April 2021 haben 50.000 Menschen dafür unterschrieben, dass die Wehrpflicht abgeschafft wird. ⓘ
Italien
In Italien wurde die Wehrpflicht (und der zivile Ersatzdienst) zum 1. Juli 2005 ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ein freiwilliger einjähriger Wehrdienst eingeführt. Dieser ist Voraussetzung für Weiterverpflichtungen bei der Armee und für Bewerbungen bei Polizei, Carabinieri und anderen Sicherheitsbehörden. Das „Nationale Amt für den Zivildienst“ bietet daneben einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an. ⓘ
2018 wurde vom italienischen Innenminister Salvini vorgeschlagen, die Wehrpflicht wiedereinzuführen. Im Vordergrund stand dabei die Disziplinierung der Jugend, der Vorschlag wurde abgelehnt. ⓘ
Kanada
Die Regierung Kanadas führte 1917 (während des Ersten) und 1944 (während des Zweiten Weltkriegs) jeweils die Wehrpflicht ein. Beide Male kam es zu innenpolitischen Krisen (Wehrpflichtkrise von 1917 und Wehrpflichtkrise von 1944). Mittlerweile existiert dort die Wehrpflicht nicht mehr. ⓘ
Kosovo
Der Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt. Die Sicherheitskräfte des Kosovo wurden am 21. Januar 2009 gegründet. Seitdem besteht keine Wehrpflicht. In Zeiten Jugoslawiens musste eine Wehrpflicht für die Dauer von 18 Monaten abgelegt werden. ⓘ
Kroatien
Im Oktober 2007 beschloss das kroatische Parlament, dass ab dem 1. Januar 2008 nur noch Freiwillige zur kroatischen Armee einberufen werden. ⓘ
Lettland
Lettland schaffte die Wehrpflicht nach seinem NATO-Beitritt (29. März 2004) ab. Die lettischen Streitkräfte bestehen seit 2007 aus Berufssoldaten. Außerdem gibt es eine Nationalgarde; in dieser dienen Freiwillige. ⓘ
Der lettische Verteidigungsminister Artis Pabriks gab am 5. Juli 2022 bekannt, 2023 werde eine Wehrpflicht für Männer wiedereingeführt. Kontext ist der russische Überfall auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann. ⓘ
Namibia
In Namibia beziehungsweise Südwestafrika bestand vom 1. August 1980 bis zur Unabhängigkeit 1990 eine Wehrpflicht für Männer über 18 Jahre. Sie wurden in die South West African Territory Force (SWATF) einberufen und unter anderem zum Kampf gegen ihre eigenen Familien, die teilweise als Freiheitskämpfer der SWAPO (People’s Liberation Army of Namibia) dienten, eingesetzt. ⓘ
Die Wehrpflicht wurde in die Verfassung Namibias nicht übernommen und somit ist die Namibian Defence Force eine reine Berufsarmee. ⓘ
Nordkorea
In Nordkorea besteht Wehrpflicht für alle Männer. Die Dienstzeit beträgt elf Jahre. ⓘ
Seit 2015 sind auch Frauen in Nordkorea wehrpflichtig. Für sie dauert diese Pflicht sieben Jahre. In den Kasernen gibt es oftmals kein warmes Wasser und zu wenige Toiletten. Auch sexuelle Übergriffe auf die jungen Frauen seitens Vorgesetzter sind keine Seltenheit. Dies wäre theoretisch strafbar, doch wird es meist nicht verfolgt. ⓘ
Mangelernährung ist ebenfalls häufig der Fall. ⓘ
Polen
Im Herbst 2006 beschloss das polnische Parlament, die neunmonatige Wehrpflicht in Polen 2011 auslaufen zu lassen und spätestens 2012 eine reine Berufsarmee einzuführen. Dieser Plan wurde 2008 noch einmal von der Regierung beschleunigt, so dass seit 2010 in der polnischen Armee keine Wehrpflichtigen mehr Dienst tun. Volljährige Männer müssen trotzdem bei der Militärkommission (Komisja wojskowa) erscheinen und sich registrieren lassen, damit diese im Falle eines Krieges einberufen werden können. Dabei erfolgt eine medizinische Untersuchung, nach welcher bestimmt wird, inwiefern man zum Kriegsdienst überhaupt geeignet ist. ⓘ
Rumänien
Seit 2007 besteht in der rumänischen Armee keine Wehrpflicht in Friedenszeiten mehr. Rumänische Männer müssen sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres dennoch melden, da im Falle von Krieg oder Belagerung die Wehrpflicht im Alter von 20 bis 35 wieder eingeführt werden kann. Im Jahr 2002 war die Dauer des Wehrdienstes von zwölf auf acht Monate reduziert worden. Gleichzeitig mussten Universitätsabsolventen nur noch fünf statt bisher sechs Monate leisten. ⓘ
Russland
Ab 1. Januar 2008 wurde die Dienstzeit für Wehrpflichtige in Russland auf 12 Monate reduziert. Zuvor hatte sie 24 Monate betragen. Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zunächst hatten die Einberufungsbehörden – u. a. wegen des Fehlens von Ausführungsgesetzen – dieses Recht oft ignoriert. Der Dienst als Wehrpflichtiger in den russischen Streitkräften gilt als schwer erträglich bis lebensgefährlich und wird deshalb nach Möglichkeit, auch mithilfe von Korruption, umgangen. Für die in Russland wie anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion in den Reihen des Militärs üblichen Missstände und kriminellen Auswüchse (schikanöse Behandlung, Misshandlungen, Tötungen, echte und vorgetäuschte Selbstmorde) steht seit Jahrzehnten das Stichwort „Dedowschtschina“. Seit 2004 existiert ein Zivildienstgesetz, wonach der Ersatzdienst allerdings mit 21 Monaten fast doppelt so lang ist wie der Militärdienst, grundsätzlich heimatfern und auch als unbewaffneter Dienst in den Streitkräften abgeleistet werden kann. Akademiker müssen nur eine kurze militärische Grundausbildung statt des regulären Wehrdienstes absolvieren. Der Dienst beim sowjetischen Geheimdienst KGB und den paramilitärischen Truppen des sowjetischen Innenministeriums und deren heutigen russischen Nachfolgeorganisationen galt bzw. gilt als Wehrdienst. In Kriegseinsätze werden heute nur noch Freiwillige („Kontraktniki“) geschickt. Diese „Vertragssoldaten“ lassen sich in etwa mit den „freiwillig Längerdienenden“ in der Bundeswehr vergleichen. Im Zuge des völkerrechtswidrigen Russischer Überfall auf die Ukraine 2022 wurden zahlreiche Fälle von russischen Wehrdienstleistenden publik, die gegen ihren Willen und teilweise auch ohne ihr Wissen zum Kriegseinsatz gezwungen wurden. ⓘ
Da sehr viele junge Männer Russland verlassen um der Wehrpflicht zu entkommen und dadurch ein Fachkräftemangel entsteht, wurde im April 2022 die Wehrpflicht für IT-Fachkräfte ausgesetzt. ⓘ
Slowakei
In der Slowakei wurde die allgemeine Wehrpflicht eineinhalb Jahre nach dem NATO-Beitritt im Jahr 2005 abgeschafft. Im Jahr 2011 verfügte das Militär über 15.000 Soldaten. Das entspricht einem Viertel der Anzahl im Jahr 1993, dem ersten Jahr nach der Auflösung der Tschechoslowakei. Probleme haben die Streitkräfte in der notwendigen Rekrutierung von Fachkräften, wie Juristen oder Ärzten. ⓘ
Spanien
In Spanien wurde die Wehrpflicht 2001 abgeschafft, da sie bereits davor sehr unbeliebt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen war. Spanien hatte eine der höchsten Verweigerraten der Welt. ⓘ
Südafrika
Südafrika hat im August 1994 die Wehrpflicht abgeschafft. Während der Apartheid waren nur weiße männliche Personen ab 16 Jahren wehrpflichtig. Die Dienstzeit umfasste mehrere Jahre und wurde nicht hintereinander abgeleistet, sondern erfolgte mit teils großen Abständen zwischen den Einberufungen. Die Wehrpflichtigen wurden auch für den Dienst in der regulären Polizeitruppe des Landes eingesetzt und stellten zeitweise den Großteil der Polizisten im Lande. Ab 1984 existierte die „End Conscription Campaign“ (Kampagne zur Abschaffung der Wehrpflicht), die ihr Ziel nach den ersten freien und gleichen Wahlen 1994 erreichte. Es wird geschätzt, dass in den 1980er Jahren rund 50.000 südafrikanische (weiße) Jugendliche und junge Männer das Land nur aufgrund der Wehrverpflichtung verlassen haben. ⓘ
Südkorea
In Südkorea besteht die Wehrpflicht für alle Männer zwischen 18 und 28 Jahren. Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Frauen können freiwillig zum aktiven Dienst rekrutiert werden oder als Reservistin dienen. ⓘ
Türkei
Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst (vatan hizmeti) ist laut Art. 72 der türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Wehrdienstgesetzes (Gesetz Nr. 1111 vom 21. Juni 1927) Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers. Die Möglichkeit einer Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen ist nicht vorgesehen, vgl. Art. 45 MilitärStGB (Gesetz Nr. 1632 vom 22. Mai 1930). Bereits abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, etwa vor einer Einbürgerung, wird seit 1993 mit dem Ministerratsbeschluss 93/4613 anerkannt. ⓘ
Nach Art. 2 des Wehrdienstgesetzes beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem in das 20. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 19). Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem in das 41. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 40). Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig. ⓘ
Seit 2014 dauert der Wehrdienst in der Türkei 12 Monate. Hochschulabsolventen dienen nur 6 Monate. ⓘ
Für türkische Staatsbürger, die im Ausland leben und dort länger als drei Jahre (1095 Tage) berufstätig waren, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro zu vermeiden. ⓘ
Ukraine
Der Wehrdienst ist in der Ukraine gesetzlich geregelt und setzt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein. Der Wehrdienst (gesetzliche Pflicht) dauert insgesamt neun Monate. Die allgemeine Wehrpflicht für ukrainische Staatsbürger soll zum 1. Januar 2024 abgeschafft und die Armee in eine Berufsarmee verwandelt werden. ⓘ
Ungarn
In Ungarn wurde die allgemeine Wehrpflicht im Jahr 2004 136 Jahre nach ihrer Einführung abgeschafft. In den Jahren zuvor waren bereits immer weniger der Wehrpflichtigen eingezogen worden. ⓘ
Während dies 1990 noch 77.000 pro Jahr waren, so waren es am Ende nur noch 6000 pro Jahr. Gegen Ende wurde die Wehrpflicht als immer nutzloser angesehen und war unter den Betroffenen verhasst. ⓘ
USA
Die historische gewachsene Grundform des Wehrdienstes und damit der Wehrpflicht in den Vereinigten Staaten ist die Miliz. Bereits mit Beginn der Besiedlung in den kolonialen Zeit wurden lokale Milizen aufgeboten, um die neuen Siedlungen gegen Indianer zu verteidigen, auf deren Boden man diese Siedlungen errichtete. Die Siedler mussten die Miliz stellen und waren der Milizpflicht unterworfen. Für größere Feldzüge griff man auf Freiwillige zurück, die nur für den Feldzug angeworben wurden. Diese Mischung aus freiwilliger Miliz ergänzt durch Milizpflichtige auf Ebene der Einzelstaaten war die bestimmende Wehrform bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts und existiert mit der Nationalgarde, Staatsgarde und Reservemiliz noch heute. ⓘ
Milizpflicht der Bundesstaaten
Neben der Wehrpflicht für die Bundesstreitkräfte kennt die US-amerikanische Gesetzgebung heute immer noch die Milizpflicht. Während die Nationalgarde und die Staatsgarden inzwischen grundsätzlich aus Freiwilligen bestehen, gehören zur nichtorganisierten Miliz (englisch unorganized Militia) oder Reservemiliz alle männliche US-Amerikaner oder Ausländer mit Einbürgerungsabsicht vom 17. bis 45. Lebensjahr sowie weibliche Angehörige der Nationalgarde. Die Aktivierung der unorganisierten Miliz unterliegt der Regelung der Einzelstaaten. Sie ist unterschiedlich geregelt und meist auf Kriegsfall und Notlagen beschränkt. Die Angehörigen können dann als Verstärkung für die Staatsgarde oder die Polizei herangezogen werden, wenn sie nicht in den aktiven Streitkräften dienen oder einer sonstigen Ausnahme unterliegen. Vorbereitungen zu einer Mobilmachung gibt es nur selten. ⓘ