Ombudsmann
Ein Ombudsmann (/ˈɒmbʊdzmən/, auch US: /-bədz-, -bʌdz-/, schwed: [ˈɔ̂mːbʉːdsˌman]), Ombudsperson, Ombudsmann, Ombudsmann oder Anwalt der Öffentlichkeit ist ein Beamter, der in der Regel von der Regierung oder vom Parlament ernannt wird, aber über ein hohes Maß an Unabhängigkeit verfügt. In einigen Ländern kann ein Generalinspektor, ein Bürgeranwalt oder ein anderer Beamter ähnliche Aufgaben wie ein nationaler Ombudsmann haben und ebenfalls von der Legislative ernannt werden. Unterhalb der nationalen Ebene kann ein Ombudsmann von einer Landes-, Kommunal- oder Stadtregierung ernannt werden. Inoffizielle Ombudsleute können von einem Unternehmen wie einem Versorgungsunternehmen, einer Zeitung, einer Nichtregierungsorganisation oder einer Berufsaufsichtsbehörde ernannt werden oder sogar für diese arbeiten. ⓘ
Die typischen Aufgaben eines Ombudsmanns bestehen darin, Beschwerden zu untersuchen und zu versuchen, sie zu lösen, in der Regel durch (verbindliche oder nicht verbindliche) Empfehlungen oder Vermittlung. Ombudsleute versuchen manchmal auch, systemische Probleme zu erkennen, die zu schlechten Dienstleistungen oder Verletzungen der Rechte der Bürger führen. Auf nationaler Ebene haben die meisten Ombudsleute ein umfassendes Mandat, das sich auf den gesamten öffentlichen Sektor und manchmal auch auf Teile des privaten Sektors (z. B. beauftragte Dienstleister) erstreckt. In einigen Fällen ist das Mandat enger gefasst, z. B. auf bestimmte Bereiche der Gesellschaft. Zu den neueren Entwicklungen gehört die Schaffung von spezialisierten Kinder-Ombudsleuten. ⓘ
In einigen Ländern wird ein Ombudsmann, der mit der Behandlung von Anliegen gegenüber der nationalen Regierung betraut ist, formeller als "Parliamentary Commissioner" bezeichnet (z. B. der Parliamentary Commissioner for Administration im Vereinigten Königreich und der Ombudsmann des Bundesstaates Westaustralien). In vielen Ländern, in denen der Ombudsmann auch für den Schutz der Menschenrechte zuständig ist, wird der Ombudsmann als nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt. Das Amt des Ombudsmannes wurde bis zum Ende des 20. Jahrhunderts von den meisten Regierungen und einigen zwischenstaatlichen Organisationen wie der Europäischen Union eingerichtet. ⓘ
Ein Ombudsmann bzw. Ombudsfrau oder Ombudsperson erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. In den 1970er-Jahren verbreitete sich die Institution weltweit. Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet von altnordisch umboð ‚Auftrag‘, ‚Vollmacht‘. ⓘ
Ursprünge und Etymologie
Ein Prototyp des Ombudsmannes könnte in China während der Qin-Dynastie (221 v. Chr.) und später in Korea während der Joseon-Dynastie entstanden sein. Das Amt des geheimen königlichen Inspektors oder amhaeng-eosa (암행어사, 暗行御史) gab es nur in der Joseon-Dynastie, wo ein direkt vom König ernannter verdeckter Beamter inkognito in die Provinzen geschickt wurde, um Regierungsbeamte zu überwachen und sich um die Bevölkerung zu kümmern. Der römische Tribun hatte eine ähnliche Funktion und war befugt, ein Veto gegen Gesetze einzulegen, die gegen die Plebejer verstießen. Ein weiterer Vorläufer des Ombudsmanns war der Diwān al-Maẓālim (دِيوَانُ الْمَظَالِمِ), der offenbar auf den zweiten Kalifen zurückgeht, Umar (634-644), und das Konzept der Qaḍī al-Quḍāt (قَاضِي الْقُضَاةِ). Sie wurden auch in Siam, Indien, der Liao-Dynastie (Khitan-Reich), Japan und China bezeugt. ⓘ
Der aus dem Schwedischen, Norwegischen und Dänischen stammende Begriff ombudsmand geht etymologisch auf das altnordische Wort umboðsmaðr zurück, das im Wesentlichen "Vertreter" bedeutet (wobei das Wort umbud/ombud "Bevollmächtigter", "Anwalt" bedeutet, d. h. jemand, der bevollmächtigt ist, für jemand anderen zu handeln, eine Bedeutung, die es in den skandinavischen Sprachen noch immer hat). Im dänischen Recht von Jütland aus dem Jahr 1241 lautet der Begriff umbozman und bedeutet konkret einen königlichen Beamten in Hundert. Ab 1552 wird der Begriff auch in anderen nordischen Sprachen verwendet, so im Isländischen und Färöischen umboðsmaður, im Norwegischen ombudsmann/ombodsmann und im Schwedischen ombudsman. Die allgemeine Bedeutung war und ist ungefähr "ein Mann, der (jemanden) vertritt" (d. h. ein Vertreter) oder "ein Mann mit einem Auftrag (von jemandem)" (ein Kommissar). Die schwedischsprachige Minderheit in Finnland verwendet die schwedische Terminologie. Die verschiedenen Formen des Suffixes -mand, -maður usw. sind nur die Formen, die das gemeinsame germanische Wort, das das englische Wort man darstellt, in den verschiedenen Sprachen hat. So ist die moderne Pluralform ombudsmen des englischen Lehnworts ombudsman etymologisch vernünftig; aber das war auch der milde Protest von Emily O'Reilly, als sie zum ersten Mal zur Bürgerbeauftragten Irlands gewählt wurde:
- Ich werde eine Ombudsfrau sein, habe aber keine Schwierigkeiten damit, als beides bezeichnet zu werden. ⓘ
Die Verwendung des Begriffs in seiner heutigen Form begann in Norwegen und wurde von Schweden mit dem schwedischen parlamentarischen Ombudsmann übernommen, der durch das Regierungsinstrument von 1809 eingerichtet wurde, um die Rechte der Bürger durch die Einrichtung einer von der Exekutive unabhängigen Kontrollinstanz zu schützen. Der Vorgänger des schwedischen parlamentarischen Ombudsmanns war das Amt des Obersten Ombudsmanns (Högste Ombudsmannen), das 1713 vom schwedischen König Karl XII. eingerichtet wurde. Karl XII. befand sich in der Türkei im Exil und brauchte einen Vertreter in Schweden, der dafür sorgte, dass Richter und Beamte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und ihren Pflichten handelten. Wenn sie dies nicht taten, hatte der Oberste Bürgerbeauftragte das Recht, sie wegen Fahrlässigkeit zu belangen. Im Jahr 1719 wurde das schwedische Amt des Obersten Bürgerbeauftragten zum Justizkanzler. Der parlamentarische Ombudsmann wurde 1809 vom schwedischen Reichstag als parallele Institution zum immer noch bestehenden Justizkanzler eingerichtet und spiegelt das von Montesquieu entwickelte Konzept der Gewaltenteilung wider. ⓘ
Der parlamentarische Ombudsmann ist die Institution, die in den skandinavischen Ländern zu ihrer heutigen Form weiterentwickelt wurde und die in der Folge in vielen anderen Teilen der Welt übernommen wurde. Das Wort Ombudsmann und seine spezifische Bedeutung wurden in der Zwischenzeit in verschiedene Sprachen übernommen, beispielsweise ins Niederländische. Die deutsche Sprache verwendet Ombudsmann, Ombudsfrau und Ombudsleute. Nennenswerte Ausnahmen sind Französisch, Italienisch, Spanisch und Finnisch, die stattdessen Übersetzungen verwenden. Moderne Varianten dieses Begriffs sind Ombud, Ombuds, Ombudsperson oder Ombudsfrau, und der übliche englische Plural ist Ombudsmen. In Nigeria ist der Ombudsmann als Public Complaints Commission oder Ombudsman bekannt. ⓘ
In der Politik
Im Allgemeinen ist ein Ombudsmann ein staatlicher Beamter, der dazu ernannt wird, die Regierungstätigkeit im Interesse der Bürger zu kontrollieren und die Untersuchung von Beschwerden über unangemessene Regierungstätigkeit gegenüber den Bürgern zu überwachen. Stellt der Ombudsmann fest, dass eine Beschwerde begründet ist, kann das Problem behoben werden, oder es wird ein Bericht des Ombudsmanns veröffentlicht, der Empfehlungen für Änderungen enthält. Weitere Abhilfemaßnahmen hängen von den Gesetzen des betreffenden Landes ab, beinhalten aber in der Regel eine finanzielle Entschädigung. In den meisten Ländern haben die Ombudsleute nicht die Befugnis, aufgrund einer Beschwerde ein Gerichtsverfahren oder eine Strafverfolgung einzuleiten. Der Begriff bezieht sich auf die antiken römischen "Volkstribunen" (tribuni plebis), deren Aufgabe es war, im politischen Prozess im Namen der Bürger zu intervenieren. ⓘ
Der große Vorteil eines Ombudsmannes besteht darin, dass er oder sie Beschwerden von außerhalb der beanstandeten staatlichen Institution prüft und so die Interessenkonflikte vermeidet, die mit der Selbstkontrolle verbunden sind. Das System der Ombudsleute hängt jedoch in hohem Maße von der Auswahl einer geeigneten Person für das Amt und von der Mitwirkung zumindest eines wirksamen Beamten aus dem Staatsapparat ab. Die Institution ist auch kritisiert worden: "Ombudsleute sind Relikte des Absolutismus, die die schlimmsten Auswüchse der Verwaltungswillkür ausbügeln sollen, während die Machtstrukturen intakt bleiben." ⓘ
In Organisationen
Viele private Unternehmen, Universitäten, gemeinnützige Organisationen und Regierungsbehörden verfügen ebenfalls über einen Ombudsmann (oder eine Ombudsstelle), der bzw. die sich an interne Mitarbeiter, Führungskräfte und/oder andere Personengruppen wendet. Diese Ombudsstellen sind so strukturiert, dass sie unabhängig arbeiten, indem sie dem Geschäftsführer oder dem Vorstand unterstellt sind, und gemäß den Praxisstandards der Internationalen Ombudsmann-Vereinigung (IOA) haben sie keine andere Rolle in der Organisation. Organisatorische Ombudsleute erhalten oft mehr Beschwerden als alternative Verfahren wie anonyme Hotlines. ⓘ
Seit den 1960er Jahren hat der Beruf in den Vereinigten Staaten und Kanada an Bedeutung gewonnen, insbesondere in Unternehmen, Universitäten und Regierungsbehörden. Der organisatorische Ombudsmann arbeitet als benannte neutrale Partei, die in einer Organisation einen hohen Rang einnimmt, aber nicht zur Geschäftsleitung gehört. Unter Verwendung einer alternativen Streitbeilegung (ADR) oder eines angemessenen Streitbeilegungsansatzes kann ein organisatorischer Ombudsmann Whistleblowern oder Mitarbeitern und Managern mit ethischen Bedenken Optionen anbieten; er kann Coaching, Pendeldiplomatie, allgemeine Lösungen (d. h. eine Lösung, die die Identität einer Person schützt, indem sie für eine Gruppe von Personen und nicht nur für die eine Person gilt) und Mediation bei Konflikten anbieten; er kann Problembereiche aufspüren und Empfehlungen für die Änderung von Richtlinien oder Verfahren zur Unterstützung eines geordneten Systemwandels geben. ⓘ
Ombudsmann-Dienste nach Land
Für spezielle Ombudsleute oder Beauftragte für Kinder oder Jugendliche siehe auch Kinder-Ombudsmann#Ombudsdienste für Kinder nach Land. ⓘ
Albanien
Der Volksanwalt (Ombudsmann) der Republik Albanien (Albanisch: Avokati i Popullit) wurde in Kapitel VI der im November 1998 verabschiedeten albanischen Verfassung (Artikel 60-63 und 134) vorgesehen. In Artikel 60 heißt es: "Der Volksanwalt verteidigt die Rechte, Freiheiten und rechtmäßigen Interessen des Einzelnen gegen rechtswidrige oder unzulässige Handlungen oder Unterlassungen der Organe der öffentlichen Verwaltung". Das Parlament verabschiedete das Gesetz über den Volksanwalt, Gesetz Nr. 8454, im Februar 1999. Der Volksanwalt wird von drei Fünfteln aller Mitglieder der Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, wobei ein Recht auf Wiederwahl besteht. Das Gesetz wurde seitdem durch das Gesetz Nr. 8600 vom 10. April 2000 und das Gesetz Nr. 9398 vom 12. Mai 2005 geändert. ⓘ
Die derzeitige Ombudsfrau ist Erinda Ballanca, die am 22. Mai 2017 gewählt wurde und Igli Totozani, die am 23. Dezember 2011 gewählt wurde, und Dr. Emir Dobjani, der seit Februar 2000 im Amt war, ablöste. ⓘ
In Albanien wurde das Amt des Volksanwalts mit der Verfassung von 1998 eingeführt. An diesen Ombudsmann können die Bürger Beschwerden richten, wenn sie ihre Menschen- und Individualrechte verletzt sehen. ⓘ
Andorra
Im Fürstentum Andorra wird der Ombudsmann Raonador del Ciutadà genannt. ⓘ
Argentinien
Der Defensor del Pueblo de la Nación Argentina [es] (Verteidiger des Volkes der argentinischen Nation), der in Artikel 86 der Verfassung verankert ist, ist ein unabhängiges Gremium, das mit dem argentinischen Nationalkongress verbunden und funktional autonom ist, da es von keiner Behörde Weisungen erhält und die gleichen Immunitäten und Vorrechte genießt wie ein Gesetzgeber. ⓘ
Die Hauptaufgaben sind erstens die Verteidigung der Menschenrechte und anderer von der Verfassung geschützter Rechte, Garantien und Interessen gegenüber Handlungen oder Unterlassungen der öffentlichen Verwaltung und zweitens die Kontrolle der öffentlichen Verwaltungsaufgaben. Laut Gesetz muss der Verteidiger mit 2/3 der anwesenden Mitglieder jedes Zweiges des Kongresses für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden und kann wieder ernannt werden. ⓘ
Als die Amtszeit des letzten Amtsinhabers, Eduardo René Mondino, im Jahr 2008 ablief, wurde jedoch kein Nachfolger für dieses Amt gewählt. Somit ist das Amt seit 2009 unbesetzt. ⓘ
Armenien
Das Amt des Menschenrechtsverteidigers oder Ombudsmanns von Armenien wurde im Oktober 2003 per Gesetz geschaffen. Auf der offiziellen Website wird das Ziel des Amtes als Schutz und Wiederherstellung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beschrieben. Sie nimmt Beschwerden gegen staatliche und lokale Beamte entgegen. Im Februar 2004 wurde Larisa Alaverdyan per Präsidialdekret in das Amt berufen. Der zweite Ombudsmann war Armen Harutyunyan, der am 17. Februar 2006 von der Nationalversammlung gemäß Artikel 83.1 der Verfassung mit mehr als 3/5 der Abgeordnetenstimmen für eine sechsjährige Amtszeit gewählt wurde, die am 20. Februar beginnen sollte. Das Gesetz aus dem Jahr 2003, das das Amt regelt, wurde später in den Jahren 2006, 2008 und 2010 geändert. Karen Andreasyan war die dritte Menschenrechtsverteidigerin in Armenien. Am 2. März 2011 wählte die armenische Nationalversammlung den neuen armenischen Ombudsmann. 83 Parlamentarier stimmten dafür und 13 dagegen. Karen Andreasyan hat sein Amt als Menschenrechtsverteidiger Armeniens am 3. März 2011 angetreten. ⓘ
Der derzeitige Menschenrechtsbeauftragte, Arman Tatoyan, wurde im Februar 2016 von der Nationalversammlung gewählt und ist damit der vierte Ombudsmann Armeniens. Arman Tatoyan war der ehemalige stellvertretende Justizminister. ⓘ
Australien
Der erste Ombudsmann in Australien war der westaustralische Ombudsmann im Jahr 1971, kurz darauf folgten der südaustralische Ombudsmann im Jahr 1972 und der viktorianische Ombudsmann im Jahr 1973. Der Commonwealth Ombudsmann in Australien wurde 1976 eingerichtet. Der Ombudsmann kann Beschwerden über die Handlungen und Entscheidungen der australischen Regierungsstellen und -behörden sowie über die von den meisten privaten Auftragnehmern für die australische Regierung erbrachten Dienstleistungen untersuchen und die von der australischen Bundespolizei durchgeführten Untersuchungen von Beschwerden überwachen. ⓘ
Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesstaat Ombudsmann-Agenturen, eine Reihe von Ombudsmännern aus der Wirtschaft, Kinderbeauftragte und viele andere Stellen, die Beschwerden bearbeiten und überprüfen, wie im Hauptartikel beschrieben. ⓘ
Österreich
Die dreiköpfige Volksanwaltschaft wurde 1977 als unabhängige Kontrollinstanz für die gesamte öffentliche Verwaltung Österreichs eingerichtet. Sie prüft die Rechtmäßigkeit von Behördenentscheidungen und untersucht mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Mitglieder werden vom Parlament für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. ⓘ
Es gibt auch Ombudsstellen für Kinder. ⓘ
Aserbaidschan
Der Beauftragte für Menschenrechte (Ombudsmann) der Republik Aserbaidschan ist auch die nationale Menschenrechtsinstitution des Landes, die vom Internationalen Koordinierungsausschuss der NMRI mit dem Status A akkreditiert wurde. Die erste Ombudsfrau, Elmira Süleymanova, wurde am 2. Juli 2002 vom Parlament gewählt und 2010 für eine zweite Amtszeit wiederbestellt. Süleymanova (geb. 1937), eine ehemalige Chemieprofessorin, war in der Frauenbewegung in Aserbaidschan aktiv. Im Jahr 2022 wird sie seit 20 Jahren im Amt sein. Vielen internationalen Organisationen und Publikationen zufolge ist Aserbaidschan eines der Länder, in denen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger am schlechtesten behandelt werden. Das Büro des Ombudsmanns wurde kritisiert, weil es bei Beschwerden über Folter und Unterdrückung von Aktivisten und Oppositionellen ein Auge zudrückt. ⓘ
Barbados
Gemäß dem Ombudsmanngesetz von 1980 wird der Ombudsmann von Barbados vom Generalgouverneur mit Zustimmung beider Häuser der Legislative ernannt. Der derzeitige Ombudsmann von Barbados ist Valton Bend, ein ehemaliger Magistrat. ⓘ
Bahrain
Der bahrainische Ombudsmann (arabisch: الأمانة العامة للتظلمات) ist ein finanziell und verwaltungstechnisch unabhängiges Sekretariat im Innenministerium von Bahrain, das eingerichtet wurde, um die Einhaltung der im Verhaltenskodex für die Polizei sowie in den Verwaltungsvorschriften für die Leistung von Beamten festgelegten professionellen Standards der Polizeiarbeit zu gewährleisten. Der Ombudsmann arbeitet innerhalb eines allgemeinen Rahmens, der die Achtung der Menschenrechte und die Konsolidierung der Justiz, der Rechtsstaatlichkeit und des öffentlichen Vertrauens im Einklang mit der Empfehlung 1717 und der Empfehlung 1722 Absatz (d) im Bericht der unabhängigen bahrainischen Untersuchungskommission (BICI) umfasst. Der Ombudsmann nimmt seine Befugnisse und seinen Auftrag in voller Unabhängigkeit wahr, was die bei ihm eingehenden Beschwerden gegen ziviles oder öffentliches Sicherheitspersonal im bahrainischen Innenministerium wegen angeblicher strafbarer Handlungen aufgrund, während oder als Ergebnis ihres Aufgabenbereichs betrifft. Darüber hinaus informiert der Ombudsmann die zuständige Behörde im bahrainischen Innenministerium, damit sie Disziplinarmaßnahmen gegen Personen ergreift, die im Ministerium beschäftigt sind. Er informiert auch die Staatsanwaltschaft in den Fällen, die Straftaten darstellen. Er informiert sowohl den Beschwerdeführer als auch den Beschuldigten über die Schritte, die zur Untersuchung der Beschwerden unternommen wurden, und über die Schlussfolgerungen der Untersuchungen. ⓘ
Belgien
In Belgien gibt es eine föderale und vier regionale gesetzliche Ombudsstellen, die alle das übliche Spektrum der Beschwerdebearbeitung, -untersuchung und -vermittlung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten ihres Gründungsgesetzgebers abdecken.
- Die Stelle, die für Beschwerden gegen die föderalen Behörden zuständig ist, ist der Föderale Ombudsmann (niederländisch: de federale Ombudsman, französisch: le Médiateur fédéral, deutsch: der föderale Ombudsmann). Das Amt wurde 1997 eingerichtet.
- Der Vlaamse Ombudsdienst (Flämischer Ombudsdienst) wurde vom flämischen Parlament durch ein Dekret vom 7. Juli 1998 (das Ombudsdekret) eingerichtet.
- Der wallonische Ombudsmann (Médiateur de la Région Wallonne), der durch ein Dekret des wallonischen Parlaments vom 22. Dezember 1994 eingesetzt wurde, soll allen natürlichen oder juristischen Personen, die Schwierigkeiten mit den wallonischen Regionalbehörden haben, helfen, eine Lösung ohne Rechtsstreit zu finden.
- Der Ombudsmann der Französischen Gemeinschaft (Médiateur de la Communauté française), der vom Parlament der Französischen Gemeinschaft per Dekret vom 20. Juni 2002 eingesetzt wurde, ist für die Bearbeitung von Beschwerden von Bürgern zuständig, die ein Problem mit einer Verwaltungseinheit der Französischen Gemeinschaft haben. Ihre Aufgabe ist es, den Dialog zwischen dem Bürger und der betreffenden Verwaltung zu fördern.
- In der kleinsten Sprachregion wurde mit Dekret vom 26. Mai 2009 der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen. Darin wird der Ombudsmann verpflichtet, zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden zu vermitteln und nach alternativen Wegen der Konfliktlösung zu suchen, um Streitigkeiten beizulegen und in einigen Fällen einen Rechtsstreit zu vermeiden. In seiner Plenarsitzung vom 17. Mai 2010 ernannte das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Cedric Langer für eine Amtszeit von sechs Jahren zum ersten Ombudsmann.
Belgien hat auch separate Kinderbeauftragte für die französische und flämische Gemeinschaft. Auf föderaler Ebene gibt es einen Ombudsdienst für Renten (Ombudsdienst Pensioenen, Service de médiation Pensions, Ombudsmann für Pensionen). ⓘ
Bermuda
Das Amt des Ombudsmannes für Bermuda wurde durch die Verfassung von Bermuda eingerichtet und unterliegt dem Ombudsmanngesetz von 2004. Die erste nationale Ombudsfrau für Bermuda, Arlene Brock, wurde am 1. August 2005 vom Gouverneur nach Rücksprache mit dem Premierminister ernannt, der sich zuvor mit dem Oppositionsführer beraten hatte. Der Ombudsmann untersucht Beschwerden über das Verwaltungshandeln von Behörden, einschließlich Ministerien, Gremien und Einrichtungen, die vom Gesetzgeber eingerichtet oder finanziert werden. ⓘ
Bosnien und Herzegowina
Die Institution des Ombudsmanns/der Ombudsleute für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina ist auch die von den Vereinten Nationen akkreditierte nationale Menschenrechtsinstitution des Landes. Sie wurde 2004 per Gesetz geschaffen. ⓘ
Während die Abteilung für Kinderrechte des Ombudsmanns Mitglied des Netzwerks der Kinder-Ombudsleute ist, gibt es in der Republika Srpska einen eigenen Kinder-Ombudsmann. ⓘ
Brasilien
In Brasilien nimmt das Ministério Público (Ministerium für öffentliche Angelegenheiten) die Rolle des Ombudsmannes wahr. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung, die laut Verfassung die Aufgabe hat, die tatsächliche Einhaltung der öffentlichen Behörden, der relevanten öffentlichen Dienstleistungen und der in der Verfassung garantierten Rechte zu gewährleisten und die zu ihrer Gewährleistung erforderlichen Maßnahmen zu fördern. ⓘ
Bulgarien
Der Ombudsmann der Republik Bulgarien (bulgarisch: Омбудсман на Република България, Ombudsman na Republika Balgariya) ist die nationale Menschenrechtsinstitution, zusätzlich zu den normalen Aufgaben im Zusammenhang mit Missständen in der Verwaltung. Die Institution wurde 1998 als "Verteidiger der Bürger" (Граждански защитник, Grazhdanski zashtitnik) gegründet, der erste Ombudsmann wurde jedoch erst im April 2005 gewählt. Seit dem 3. September 2019 wird das Amt von Diana Kovacheva ausgeübt. In den meisten Teilen des Landes gibt es auch regionale Ombudsleute (Bürgerbeauftragte, Граждански посредници, Grazhdanski posrednitsi). ⓘ
Kanada
In Kanada gibt es Ombudsstellen in den meisten Abteilungen der Bundesregierung, in vielen Provinz- und Kommunalverwaltungen sowie in staatlichen Unternehmen wie CBC und Canada Post. Es gibt einen Ombudsmann für das Verteidigungsministerium und die kanadischen Streitkräfte, ein Büro des Ombudsmanns für das Beschaffungswesen, ein Büro des Ombudsmanns für Verbrechensopfer, ein Büro der Ombudsperson für Steuerzahler und ein Büro des Ombudsmanns für Veteranen. ⓘ
Darüber hinaus gibt es in Kanada mehrere unabhängige Ombudsstellen, darunter der Ombudsmann für Bankdienstleistungen und Investitionen und verschiedene Kinderanwaltsbüros. ⓘ
Während es in Kanada keinen einzigen nationalen legislativen Ombudsmann gibt, verfügen neun kanadische Provinzen und ein Territorium über parlamentarische Ombudsleute (manchmal auch "Bürgerschützer" oder "Bürgervertreter" genannt) in der klassischen/legislativen Tradition, die die Provinzregierung überwachen und öffentliche Beschwerden entgegennehmen und untersuchen. Sie sind:
- Alberta Ombudsmann, gegründet 1967;
- Büro der Ombudsperson, British Columbia;
- Ombudsmann Manitoba, eingerichtet 1970;
- Büro des Ombudsmanns von New Brunswick, gegründet 1967;
- Bürgerbeauftragter von Neufundland und Labrador;
- Büro des Ombudsmanns von Nova Scotia, eingerichtet 1970;
- Ontario Ombudsmann, eingerichtet 1975
- Ontario Patienten-Ombudsmann, eingerichtet 2015
- Ombudsmann von Quebec (französisch: Le Protecteur du citoyen), eingerichtet 1968;
- Ombudsmann von Saskatchewan, eingerichtet 1972;
- Büro des Ombudsmannes und Beauftragten für Information und Datenschutz in Yukon; und
- Ombudsperson Prince Edward Island, eingerichtet 2022. ⓘ
Chile
Chile ist 2012 das einzige Land in Südamerika ohne eine nationale Ombudsstelle, obwohl eine solche in einer vom Präsidenten im Jahr 2000 im Senat vorgeschlagenen Verfassungsreform vorgesehen war. Auf der Website der Iberoamerikanischen Föderation der Ombudsleute ist Chile nicht als Land mit einem Ombudsmann aufgeführt. Es gibt jedoch ein "Capítulo Chileno del Ombudsman" (Chilenisches Kapitel des Ombudsmanns), eine Organisation, die sich für die Einführung eines nationalen Ombudsmannes einsetzt. ⓘ
Einige andere öffentliche Einrichtungen wie das Nationale Institut für Menschenrechte (Instituto Nacional de Derechos Humanos) oder der Transparenzrat (Consejo para la Transparencia) haben insofern eine Quasi-Ombudsmannfunktion, als ihre Statuten ihnen die Möglichkeit geben, sich zum Schutz und zur Weiterentwicklung der Grundrechte an die Legislative und die Justiz zu wenden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ombudsstellen haben sie jedoch keinen Verfassungsrang, sondern wurden durch einfache Gesetze geschaffen. ⓘ
Kolumbien
Der Volksverteidiger (spanisch: Defensoría del Pueblo) oder die Ombudsstelle von Kolumbien ist die nationale Behörde, die für die Überwachung des Schutzes der Bürger- und Menschenrechte innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Staates Kolumbien zuständig ist. ⓘ
Costa Rica
Die Ombudsstelle in Costa Rica, die auch die nationale Menschenrechtsinstitution ist, trägt als einzige den Namen Verteidiger der Einwohner (spanisch: Defensoría de los Habitantes). Im Jahr 1993 wurde die ehemalige Ombudsstelle für Kinder übernommen. ⓘ
Zypern
Der Beauftragte für die Verwaltung (griechisch: Γραφείο Επιτρόπου Διοικήσεως), gewöhnlich als Ombudsmann bezeichnet, ist eine unabhängige Behörde in Zypern und wurde am 15. März 1991 eingerichtet. Das Amt wird derzeit von Maria Stylianou-Lottides ausgeübt. ⓘ
Es gibt auch einen Beauftragten für die Rechte der Kinder. ⓘ
Tschechische Republik
Der Ombudsmann (tschechisch: Veřejný ochránce práv) der Tschechischen Republik wird häufiger einfach als Ombudsmann bezeichnet. Das Amt wurde 1999 eingerichtet. Es hat die traditionelle Rolle des Ombudsmanns, zwischen Beschwerdeführern und Beamten in öffentlichen Einrichtungen zu vermitteln, verfügt aber über keine direkten Mittel oder Mechanismen zur Durchsetzung. Sollte die zuständige Stelle keine Abhilfe schaffen, kann der Ombudsmann die Angelegenheit an die Regierung weiterleiten. Nachdem der erste tschechische Ombudsmann, Otakar Motejl, im Mai 2010 im Amt verstorben war, wurde der ehemalige Verfassungsrichter Pavel Varvařovský im September 2010 vom Unterhaus des Parlaments in dieses Amt gewählt. Nach seinem Rücktritt im Dezember 2013 wurde Anna Šabatová, die von 2001 bis 2007 stellvertretende Ombudsfrau war, im Februar 2014 in das Amt gewählt und vereidigt. ⓘ
Dänemark
- Der parlamentarische Ombudsmann (dänisch: Folketingets Ombudsmand) wurde 1955 in Dänemark eingerichtet, um Beschwerden von Einzelpersonen oder von Amts wegen in allen Angelegenheiten zu untersuchen, die die öffentliche Verwaltung betreffen, einschließlich Missständen in der Verwaltungstätigkeit zentraler oder lokaler Behörden. Zu den wichtigsten Fachgebieten des Bürgerbeauftragten gehören das Verwaltungsrecht, das Verfassungsrecht, die Rechte der Insassen von Justizvollzugsanstalten und der Zugang zu Informationen. Der Ombudsmann wird vom dänischen Parlament ernannt.
- Der Verbraucher-Ombudsmann (Forbrugerombudsmanden) wurde 1974 eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Verbraucherschutz- und Marketingvorschriften von privaten Unternehmen eingehalten werden. Der Ombudsmann kann in letzter Instanz vor dem See- und Handelsgericht Kopenhagen Klage erheben.
- (Der höchste Vertreter der dänischen Regierung in Grönland wird seit 1979 Königlicher Ombudsmann (Rigsombudsmanden) genannt. Hier wird das Wort jedoch eher in seiner älteren allgemeinen Bedeutung als Beauftragter verwendet.)
- Im Februar 2011 lehnte die dänische Regierung einen Antrag eines Ausschusses der Vereinten Nationen ab, das Amt eines Ombudsmanns für Kinder (Børneombudsmand) zu schaffen. Die Regierung entschied sich stattdessen für die Schaffung eines spezialisierten "Kinderbüros" (Børnekontor) als Teil der bestehenden Ombudsmann-Institution. ⓘ
Pflegeombudsmann im Gesundheitswesen von Wien
Im Wiener Pflegebereich nahm nach verschiedenen Pflegeskandalen der von Stadträtin Elisabeth Pittermann eingesetzte Pflegeombudsmann Werner Vogt ähnliche Aufgaben wahr (bis 2006). Seit 2007 hat Konrad Brustbauer die Aufgaben übernommen. ⓘ
In Ecuador nimmt der so genannte Volksverteidiger (spanisch: Defensor del Pueblo) die Aufgaben eines Ombudsmannes wahr. ⓘ
El Salvador
In El Salvador gibt es einen Prokurator für Menschenrechte, der auch als Ombudsmann bezeichnet wird (spanisch: Procurador para la Defensa de los Derechos Humanos). ⓘ
Estland
Der estnische Justizkanzler (Estnisch: Õiguskantsler) ist ein unabhängiger Wächter über die Grundprinzipien der estnischen Verfassung und der Beschützer der individuellen Rechte. Die Funktion des Ombudsmanns wurde dem Justizkanzler im Jahr 1999 übertragen. Der Justizkanzler überwacht, ob die staatlichen Stellen die Grundrechte und -freiheiten der Bürger und die Grundsätze der guten Regierungsführung einhalten. Im Jahr 2004 wurden die Aufgaben des Ombudsmannes auf lokale Regierungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ausgeweitet. ⓘ
Bürgerbeauftragter der Europäischen Union
In der Europäischen Union gibt es als Ombudsmann den Europäischen Bürgerbeauftragten. Jeder Bürger der Union oder jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Union kann sich bei dem Bürgerbeauftragten über einen Missstand bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen der Gemeinschaft – mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse – beschweren. Seit 2013 ist Emily O'Reilly Bürgerbeauftragte der EU. Ihre Aufgabe besteht darin, einen Schutz der Bürger gegen Missstände bei der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU zu gewährleisten. Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz durch mangelnde Freigabe oder Verweigerung von Informationen. ⓘ
Finnland
In Finnland ist das Amt des parlamentarischen Ombudsmanns (finnisch: Eduskunnan oikeusasiamies, schwed: Riksdagens justitieombudsmannen), nach dem Vorbild des schwedischen Bürgerbeauftragten, wurde durch die Verfassung von 1919 eingerichtet. Der Bürgerbeauftragte wird vom Parlament ernannt und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Regierungsstellen und Beamten das Gesetz befolgen. Der parlamentarische Ombudsmann teilt viele Aufgaben mit dem Justizkanzler. Der Bürgerbeauftragte verfügt über weitreichende Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse, hat Zugang zu allen staatlichen Einrichtungen, Dokumenten und Informationssystemen und kann erforderlichenfalls polizeiliche Ermittlungen anordnen. Stellt der Bürgerbeauftragte fest, dass ein Regierungsbeamter nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz gehandelt hat, kann er oder sie Ratschläge für die ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes erteilen, den Beamten rügen oder in extremen Fällen eine Strafverfolgung anordnen. Teilweise aufgrund der Strafverfolgungsbefugnisse genießt das Amt großes Ansehen, und die Rechtsgutachten des Bürgerbeauftragten werden in der Regel strikt befolgt und haben großes Gewicht, wenn es keinen Präzedenzfall gibt. ⓘ
Es gibt auch spezielle Bürgerbeauftragte für die Gleichstellung der Geschlechter (finnisch: Tasa-arvovaltuutettu/Schwedisch: Jämställdhetsombudsmannen), das Wohlergehen von Kindern (finnisch: Lapsiasiavaltuutettu/Schwedisch: Barnombudsmannen), den Schutz vor Diskriminierung (finnisch: Yhdenvertaisuusvaltuutettu/Schwedisch: Diskrimineringsombudsmannen), Datenschutz und Verbraucherschutz, die unter der Schirmherrschaft verschiedener Ministerien und anderer Regierungsbehörden arbeiten. Jeder Gesundheitsdienstleister in Finnland ist gesetzlich verpflichtet, einen Ombudsmann für Patientenrechte zu haben. ⓘ
Frankreich
1973 schuf die französische Regierung das Amt des Ombudsmanns (französisch: Médiateur de la République). Durch eine Reform im Mai 2011 wurde dieses Amt mit dem Ombudsmann für Kinder (Défenseur des enfants), der Gleichstellungsbehörde (Haute autorité de lutte contre les discriminations et pour l'égalité, HALDE) und der Aufsichtsbehörde für das Verhalten der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden, der Commission nationale de déontologie de la sécurité (CNDS), zu einer neuen Behörde mit dem Namen Verteidiger der Rechte (Défenseur des droits) zusammengelegt. Im Juli 2011 wurde Dominique Baudis vom Staatsrat auf Vorschlag des Premierministers für eine einzige Amtszeit von sechs Jahren in dieses Amt berufen, verstarb jedoch im April 2014. Im Juni 2014 wurde der ehemalige Minister Jacques Toubon für die folgenden sechs Jahre gewählt. Seit dem 22. Juli 2020 wird das Amt von der ehemaligen Journalistin und Armutsbekämpferin Claire Hédon ausgeübt. ⓘ
Georgien
Der Ombudsmann von Georgien (georgisch: სახალხო დამცველი) ist eine nationale Menschenrechtsinstitution. Das Amt wurde 1997 vom Parlament eingerichtet. Der Ombudsmann wird mit parlamentarischer Mehrheit für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und muss die Verfassung und das Gesetz sowie die allgemein anerkannten Grundsätze und Regeln des Völkerrechts und die von Georgien geschlossenen internationalen Verträge und Abkommen beachten. Der Ombudsmann überwacht den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, untersucht Menschenrechtsverletzungen und hilft bei der Durchsetzung von Rechtsmitteln. Das Amt überwacht die Tätigkeit nationaler oder lokaler Behörden, öffentlicher Bediensteter und juristischer Personen, bewertet alle von ihnen erlassenen Rechtsakte und gibt Empfehlungen und Vorschläge ab. Das Amt ist auch in der Menschenrechtserziehung tätig. ⓘ
Deutschland
Das nächstgelegene Äquivalent zu einer föderalen Ombudsstelle in Deutschland ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der Beschwerden über Missstände in der Verwaltung entgegennimmt und prüft. Es gibt eine Reihe von sektoralen Ombudsleuten, darunter der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP). ⓘ
- Private Banken: Bundesverband deutscher Banken e. V.
- Volks- und Raiffeisenbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Sparkassen: Deutscher Sparkassen- und Giroverband
- Öffentliche Banken: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
- Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank ⓘ
Gibraltar
Der Ombudsmann für öffentliche Dienstleistungen in Gibraltar ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, Beschwerden aus der Öffentlichkeit über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Regierung von Gibraltar und bestimmter öffentlicher Einrichtungen und Auftragnehmer zu untersuchen. Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde im April 1999 mit der Ernennung von Henry Pinna zum ersten Bürgerbeauftragten für öffentliche Dienste in Gibraltar eingerichtet. ⓘ
Griechenland
Der Bürgeranwalt (Ombudsmann) von Griechenland (griechisch: Συνήγορος του Πολίτη) wurde 1998 als unabhängige Behörde eingerichtet. Nach dem Rücktritt von Professor Georgios Kaminis im September 2010 gingen die Aufgaben des Bürgeranwalts auf die stellvertretende Ombudsfrau Kalliopi Spanou über. Der Bürgerbeauftragte wird von sechs stellvertretenden Bürgerbeauftragten unterstützt, die die Aktivitäten des Bürgerbeauftragten in den sechs Themenbereichen koordinieren, für die das Büro zuständig ist: i) Bürgerrechte, ii) Sozialschutz, iii) Lebensqualität, iv) Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, v) Kinderrechte und vi) Gleichstellung der Geschlechter. ⓘ
Hongkong
Das Office of The Ombudsman, das bis 1994 unter dem Namen Commission for Administrative Complaints bekannt war, ist eine unabhängige gesetzliche Behörde, die 1989 auf der Grundlage der Commissioner for Administrative Complaints Ordinance 1988 eingerichtet wurde, um Missstände in der öffentlichen Verwaltung durch unabhängige und unparteiische Untersuchungen zu beheben und den Standard der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. ⓘ
Ungarn
Nach 1989, dem Ende der kommunistischen Ära, wurden mehrere Stellen für parlamentarische Beauftragte (ungarisch: Országgyűlési biztos) bzw. Ombudsleute geschaffen:
- Beauftragter für Bürgerrechte (Állampolgári jogok biztosa)
- Datenschutzbeauftragter (Adatvédelmi biztos)
- Beauftragter für Minderheitenrechte (Kisebbségi jogok biztosa)
- Ombudsmann für zukünftige Generationen (A jövő nemzedékek ombudsmanja, ab 2008) ⓘ
Seit dem 1. Januar 2012 sind die vier Ombudsmänner zu einem Amt des Beauftragten für Grundrechte (Alapvető jogok biztosa) zusammengefasst. ⓘ
Island
Das Amt des Althing-Ombudsmannes (Isländisch: Umboðsmaður Alþingis) wurde 1987 durch das Gesetz Nr. 13/1987 eingerichtet, das sich mit Beschwerden gegen die Regierung befasst. Die Befugnisse des Ombudsmanns wurden 1997 durch das Gesetz Nr. 85/1997 auf die kommunale Ebene ausgeweitet. Der Ombudsmann wird vom Parlament (Althing oder Alþingi) für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Ziel des Ombudsmanns ist es, die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat und den lokalen Behörden zu schützen und Gleichberechtigung und gute Verwaltungspraxis zu fördern. ⓘ
Indien
Die indische Regierung hat mehrere Ombudsmänner (manchmal auch Chief Vigilance Officer (CVO) genannt) ernannt, die sich um Beschwerden von Einzelpersonen im Bank- und Versicherungswesen und anderen Sektoren kümmern, die von privaten und öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen bedient werden. Die CVC (Central Vigilance Commission) wurde auf Empfehlung des Santhanam-Ausschusses (1962-64) eingerichtet. ⓘ
Lokpal
In Indien ist der Ombudsmann als Lokpal oder Lokayukta bekannt. Am 5. Januar 1966 wurde eine Kommission für Verwaltungsreformen (ARC) unter dem Vorsitz von Shri Morarji Desai eingesetzt. Sie empfahl einen zweistufigen Mechanismus: Lokpal im Zentrum (parlamentarischer Beauftragter, wie in Neuseeland) und je ein Lokayukta auf der Ebene der Bundesstaaten, um Beschwerden der Bürger abzustellen. Allerdings erstreckte sich die Zuständigkeit des Lokpal nicht auf die Justiz (wie im Falle Neuseelands). Die Zentralregierung brachte 1968 das erste Lokpal-Gesetz, das Lokpal and Lokayuktas Bill, ein, und 2005 wurden weitere Gesetze verabschiedet. Das endgültige Gesetz wurde nach allen Änderungen am 17. Dezember 2013 von der Rajya Sabha und am 18. Dezember 2013 von der Loksabha verabschiedet. ⓘ
Lokayukta
Die Institution des Lokayukta auf Bundesstaatsebene hat sich schrittweise entwickelt. Orissa war der erste Staat, der 1970 einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Lokayukta vorlegte, aber Maharashtra war der erste Staat, der die Institution 1972 einrichtete. Andere Staaten folgten: Bihar (1974), Uttar Pradesh (1977), Madhya Pradesh (1981), Andhra Pradesh (1983), Himachal Pradesh (1983), Karnataka (1984), Assam (1986), Gujarat (1988), Delhi (1995), Punjab (1996), Kerala (1998), Chhattishgarh (2002), Uttaranchal (2002), West Bengal (2003) und Haryana (2004). Die Struktur des Lokayukta ist nicht in allen Bundesstaaten einheitlich. In einigen Bundesstaaten gibt es UpaLokayukta, die dem Lokayukta unterstellt sind, und in einigen Bundesstaaten hat der Lokayukta nicht die Befugnis, suo moto eine Untersuchung zu veranlassen. ⓘ
Im Bundesstaat Kerala gibt es einen Ombudsmann für lokale Selbstverwaltungsinstitutionen wie Panchayats, Gemeinden und Körperschaften. Der Ombudsmann kann Vorwürfe über Handlungen, Untätigkeit, Korruption und Missstände in der Verwaltungstätigkeit prüfen/untersuchen. Ein pensionierter Richter des Obersten Gerichtshofs wird vom Gouverneur für eine Amtszeit von drei Jahren gemäß dem Kerala Panchayat Raj Act ernannt. ⓘ
Im Bundesstaat Rajasthan wurde die Lokayukta-Institution 1973 nach Verabschiedung des Rajasthan Lokayukta and Up-Lokayuktas Act, 1973 durch die Legislative des Staates eingerichtet. ⓘ
Nicht-Bank-Finanzunternehmen
Die Reserve Bank of India hat ein "Ombudsmann-Programm" eingeführt, mit dem Beschwerden gegen Nicht-Bank-Finanzunternehmen (NBFC) kostenlos bearbeitet werden können. ⓘ
Diese Regelung gilt nur für diejenigen NBFC, die:
- Vermögenswerte von mehr als ₹1.000.000.000 haben; UND/ODER
- Einlagen annehmen. ⓘ
Der Beschwerdeführer kann die Beschwerde in den folgenden Fällen beim Ombudsmann der NBFC einreichen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Zweigstelle oder der eingetragene Sitz der NBFC fällt:
- Wenn die NBFC nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde antwortet;
- wenn der Beschwerdeführer mit der Antwort der NBFC nicht zufrieden ist;
- Wenn die NBFC die Beschwerde ablehnt oder nicht anerkennt. ⓘ
Anti-Korruptions-Bewegungen
Die indische Anti-Korruptions-Bewegung von 2011, die von den sozialen Aktivisten Anna Hazare und Arvind Kejriwal angeführt wird, fordert unter anderem die Schaffung einer stärkeren Ombudsstelle (mit Zuständigkeit für alle staatlichen Institutionen) durch die Verabschiedung eines Jan-Lokpal-Gesetzes als Alternative zu dem von der Regierung im Jahr 2010 vorgeschlagenen Lokpal-Gesetz. ⓘ
Indonesien
Der Ombudsmann der Republik Indonesien, früher Nationale Ombudsmann-Kommission genannt, ist eine staatliche Einrichtung in Indonesien, die befugt ist, die Ausführung öffentlicher Dienstleistungen zu überwachen, die sowohl von Staatsbeamten als auch von der Regierung organisiert werden, einschließlich derjenigen, die von staatseigenen Unternehmen, regionalen Unternehmen und staatseigenen juristischen Personen oder Privatpersonen erbracht werden, die mit der Ausführung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen betraut sind und deren Mittel ganz oder teilweise aus dem staatlichen Einnahmen- und Ausgabenhaushalt oder dem regionalen Einnahmen- und Ausgabenhaushalt stammen. Diese Institution wurde auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 37 von 2008 über den Ombudsmann der Republik Indonesien gegründet, das auf der Plenarsitzung der DPR RI am 9. September 2008 ratifiziert wurde.
Iran
Der staatliche Ombudsmann des Iran ist das Generalinspektorat. Dieses Büro war eines der Gründungsmitglieder der AOA (Asian Ombudsman Association) und war Gastgeber der 4. und 13. jährlichen AOA-Konferenz in den Jahren 1999 und 2013. Im Iran ist eine Organisation namens دیوان عدالت اداری oder "Verwaltungsgerichtshof" dafür zuständig, die Beschwerden von diskriminierten Regierungsangestellten oder -mitarbeitern zu untersuchen. ⓘ
Irland
Das Office of the Ombudsman wurde auf der Grundlage des Ombudsman Act 1980 eingerichtet. Der Bürgerbeauftragte wird vom irischen Präsidenten auf Vorschlag der beiden Kammern des Oireachtas ernannt und ist Beamter des Staates. Der Ombudsmann befasst sich mit Beschwerden gegen Ministerien, lokale Behörden, die Health Service Executive (Irland), private und öffentliche Pflegeheime und direkte Unterbringungsdienste. ⓘ
In Irland gibt es weitere Ombudsleute. Der erste Renten-Ombudsmann, Paul Kenny, wurde 2003 ernannt. Emily Logan wurde im März 2004 Irlands erste Ombudsfrau für Kinder. Der Ombudsmann für Finanzdienstleistungen vereinigte 2005 die älteren Ämter des Ombudsmanns für Versicherungen und des Ombudsmanns für Kreditinstitute. Ebenfalls 2005 wurde das Amt des Ombudsmannes für die Streitkräfte eingerichtet, dessen erste Inhaberin Paulyn Marrinan Quinn ist, die zuvor als Ombudsmann für Versicherungen tätig war. Durch ein Gesetz von 2005 wurde ein dreiköpfiges Gericht, die Garda Síochána Ombudsman Commission, geschaffen, das Beschwerden über die Polizei des Landes untersucht. Alle diese Ämter sind gesetzlich verankert und ihre Inhaber sind Staatsbedienstete. ⓘ
Ein (nicht gesetzlicher) Presse-Ombudsmann hat im Januar 2008 seine Arbeit aufgenommen, und es wurde ein Gesetz zur Einrichtung eines Ombudsmanns für Rechtsdienstleistungen veröffentlicht. Das Gesetz über den Ombudsmann (Änderung) von 2008 sah den gesetzlichen Schutz des Titels des Ombudsmanns vor. Dieses Gesetz wurde als Ombudsman (Amendment) Act 2012 verabschiedet, wodurch die Anzahl der staatlichen Behörden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmannes fallen, erhöht und der Ombudsmann zum Direktor (Chief Executive) des Büros der Kommission für Ernennungen im öffentlichen Dienst ernannt wurde. ⓘ
Irische Bürgerbeauftragte waren bisher Michael Mills von 1984 bis 1994, Kevin Murphy von 1994 bis 2003, Emily O'Reilly von 2003 bis 2013 und Peter Tyndall, der im Dezember 2013 ernannt wurde. ⓘ
Israel
Der State Comptroller fungiert laut Gesetz auch als Ombudsmann. Er oder sie übt diese Funktion über eine spezielle Einheit im Büro des State Comptroller aus, die als Office of the Ombudsman bekannt ist. Der Ombudsmann untersucht Beschwerden gegen Einrichtungen, die laut Gesetz der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen, darunter Ministerien, lokale Behörden, staatliche Unternehmen und Institutionen und staatliche Unternehmen sowie deren Mitarbeiter. ⓘ
Italien
Es gibt keine allgemeine nationale Ombudsstelle, aber durch das Gesetz Nr. 112 vom 12. Juli 2011 wurde ein Ombudsmann für Kinder und Jugendliche als unabhängige Einrichtung geschaffen. Viele subnationale Verwaltungseinheiten (Regionen, Provinzen und Gemeinden) verfügen über eigene Ombudsleute (italienisch: difensore civico), die von den Regional-, Provinz- oder Kommunalräten gewählt werden. ⓘ
Jamaika
Das Amt des Ombudsmanns wurde im Jahr 2000 durch das Gesetz über den Ombudsmann (Public Defender Act 1999) geschaffen und löste das Amt des parlamentarischen Ombudsmanns von Jamaika ab, das seit 1978 bestanden hatte. Der Ombudsmann (derzeit Earl Witter) hat die typische Ombudsfunktion der Untersuchung und Behebung von Missständen in der Verwaltung und ist darüber hinaus für die Untersuchung angeblicher Verstöße gegen die verfassungsmäßigen Rechte zuständig. ⓘ
Kasachstan
Der Beauftragte für Menschenrechte (Kasachisch: Адам құқықтары жөніндегі Уәкіл), auch Nationaler Ombudsmann der Republik Kasachstan genannt, ist Askar Shakirov, der 2007 ernannt wurde. Das Amt wurde 2002 per Präsidialdekret als nationale Menschenrechtsinstitution mit Unterstützung der OSZE geschaffen. ⓘ
Im Jahr 2021 verabschiedete das Unterhaus des kasachischen Parlaments, die so genannten Majilis, einen Gesetzesentwurf über die Ombudsperson für Menschenrechte in Kasachstan. Außerdem wurden Gesetzesänderungen angenommen, um den Rechtsstatus der Ombudsperson und die Grundsätze ihrer Rolle zu definieren. ⓘ
Kenia
Die Kommission für Verwaltungsjustiz wurde durch das Gesetz über die Kommission für Verwaltungsjustiz (Commission on Administrative Justice Act) von 2011 (im Folgenden als das Gesetz bezeichnet) gemäß Artikel 59 (4) der kenianischen Verfassung eingerichtet. Die CAJ ist eine Kommission im Sinne von Kapitel 15 der Verfassung und hat den Status und die Befugnisse einer Kommission gemäß diesem Kapitel. ⓘ
Kosovo
Die Ombudsstelle im Kosovo (OIK) nimmt Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder Amtsmissbrauch durch eine öffentliche Behörde im Kosovo entgegen und untersucht sie. Die Institution wird derzeit von Ombudsmann Sami Kurteshi geleitet, einem ehemaligen Oppositionsaktivisten, politischen Gefangenen und Menschenrechtsaktivisten, der am 4. Juni 2009 von der Versammlung des Kosovo in dieses Amt gewählt wurde. Im Oktober 2011 wählte die Versammlung fünf stellvertretende Ombudspersonen: Isa Hasani, Bogoljub Staletovic [aus der serbischen Gemeinschaft], Shqipe Malaj-Ibra, Ibrahim Arslan (aus der türkischen Gemeinschaft) und Basri Berisha. ⓘ
Der erste Ombudsmann, Marek Antoni Nowicki, wurde im Juli 2000 vom damaligen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (SRSG), Bernard Kouchner, ernannt; Nowickis Ernennung wurde 2002, 2004 und 2005 von den nachfolgenden SRSGs Michael Steiner, Harri Holkeri und Søren Jessen-Petersen verlängert. Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 ernannte Jessen-Petersen einen kosovarischen Rechtsanwalt, Hilmi Jashari, zum amtierenden Ombudsmann, der dieses Amt bis zum Amtsantritt von Kurteshi innehatte. ⓘ
Die OIK verfügt über mehrere Büros im gesamten Kosovo und beteiligt sich (wenn auch noch nicht akkreditiert) am weltweiten Netz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie am europäischen Ombudsmannnetz. ⓘ
Kirgisische Republik
Der Ombudsmann der Kirgisischen Republik (kirgisisch: Акыйкатчы, Akyikatchy) übt eine parlamentarische Kontrolle über die Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Menschen und Bürger aus. ⓘ
Lettland
Seit 2007 ist der lettische Ombudsmann eine personalisierte Institution, die wörtlich "Verteidiger der Rechte" (lettisch: Tiesībsargs) heißt. Der derzeitige Ombudsmann ist seit 2011 Juris Jansons. Zuvor wurden ähnliche Aufgaben vom Nationalen Menschenrechtsbüro (lettisch: Valsts cilvēktiesību birojs, 1995-2006) wahrgenommen. ⓘ
Litauen
In Litauen entspricht das Amt des parlamentarischen Kontrolleurs (litauisch: Seimo kontrolierius), der vom litauischen Parlament (Seimas) ernannt wird, am ehesten dem Amt des Ombudsmanns. ⓘ
Es gibt auch einen Ombudsmann für Kinder. ⓘ
Malta
Seit 1995 gibt es in Malta einen Beauftragten für Verwaltungsuntersuchungen, den so genannten Ombudsmann. Das Amt des Bürgerbeauftragten ist eine verfassungsmäßige Einrichtung, die durch die maltesische Verfassung geschaffen und durch das Gesetz über den Bürgerbeauftragten geregelt wird. Der Ombudsmann kann von Amts wegen oder aufgrund einer Beschwerde die Handlungen staatlicher Organe oder anderer öffentlicher Einrichtungen untersuchen. In Malta ist der Ombudsmann auch ein Beamter des Parlaments und wird vom maltesischen Repräsentantenhaus durch eine Entschließung ernannt, die von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des Hauses unterstützt wird. Der Bürgerbeauftragte kann von anderen Kommissionsmitgliedern unterstützt werden, die für spezielle Bereiche im Einklang mit dem Gesetz ernannt werden. Die Empfehlungen des maltesischen Ombudsmannes sind rechtlich nicht bindend, haben aber eine gewisse Überzeugungskraft. ⓘ
Mexiko
Nationale Menschenrechtskommission (Mexiko) ⓘ
Am 13. Februar 1989 schuf das Sekretariat des Innenministeriums die "Allgemeine Menschenrechtsabteilung" als vollständig abhängige Stelle innerhalb der Struktur des Ministeriums. Am 6. Juni 1990 wurde die Allgemeine Menschenrechtsabteilung per Präsidialdekret in "Nationale Menschenrechtskommission" umbenannt und erhielt volle Autonomie von ihrem übergeordneten Ministerium. ⓘ
Erst 1990, nach einigen Verfassungsreformen, wurde die Nationale Menschenrechtskommission vollständig von der Regierung unabhängig. ⓘ
Der derzeitige Präsident (Ombudsmann) ist Luis Raúl González Pérez. ⓘ
Moldawien
In der Republik Moldau gibt es mindestens seit 1998 Beamte mit Ombudsmann-Funktionen, allerdings mit einigen Unterschieden bei den Namen der Ämter und dem Kontext. Seit 2014 heißt die Ombudsperson Volksanwalt (Ombudsmann) (rumän: Avocatul Poporului (Ombudsmanul), russ: Народный Адвокат (Омбудсмен)), und leitet zusammen mit einem Generalsekretär und dem Anwalt der Kinder ein Büro mit 65 Personen, darunter Vertreter für vier autonome Regionen. Volksanwältin ist seit dem 24. September 2021 Natalia Moloșag, und die Kinderanwältin (formell: Volksanwalt für die Rechte des Kindes, rumän: Avocatul Poporului pentru drepturile copilului, russ: Народный Адвокат по Защите Прав Ребёнка) ist seit 8. April 2016 Maia Bănărescu. ⓘ
Nepal
Im nepalesischen Kontext gibt es hauptsächlich zwei Organisationen, die als "Ombudsmann-Typ" arbeiten. Die nepalesische Verfassung (2015) hat die Einrichtung der Kommission für die Untersuchung von Amtsmissbrauch als einflussreiche Einrichtung zur Korruptionsprävention fortgesetzt. Zuvor wurde mit der zweiten Änderung der Verfassung des Königreichs Nepal im Jahr 1975 eine Kommission zur Korruptionsprävention in der Art eines Ombudsmannes eingerichtet, die eine umfassende Rolle bei der Untersuchung, Beurteilung und Verfolgung von Korruption spielt. Eine weitere Institution zur Korruptionsbekämpfung ist das National Vigilance Center (NVC), das direkt dem Premierminister unterstellt ist. ⓘ
Niederlande
In Artikel 78 der niederländischen Verfassung in der Fassung von 1983 wurde das Amt eines nationalen Bürgerbeauftragten eingerichtet. Der Ombudsmann kann von Amts wegen oder aufgrund einer Beschwerde die Handlungen staatlicher Organe oder anderer öffentlicher Einrichtungen untersuchen. Der Ombudsmann und sein Stellvertreter werden von der Abgeordnetenkammer für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Erreichen des Rentenalters ernannt. Das Amt umfasst auch einen Ombudsmann für Kinder. ⓘ
Neuseeland
Das Amt des Ombudsmannes wurde in Neuseeland 1962 eingerichtet, um Beschwerden gegen Regierungsstellen zu untersuchen. Im Jahr 1975 wurde das Amt mit einem leitenden Bürgerbeauftragten und mehreren anderen Bürgerbeauftragten erweitert. Im Jahr 1983 wurden seine Zuständigkeiten auf die Untersuchung von Behörden ausgeweitet, die es versäumen, gemäß dem Official Information Act 1982 angeforderte Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgerbeauftragte ist auch für den Schutz von "Whistleblowern" und die Untersuchung der Verwaltung von Gefängnissen und anderen Haftanstalten zuständig. ⓘ
Außerdem gibt es einen Kinderbeauftragten. Neuseeland hat auch drei Ombudsmänner für die Industrie - den neuseeländischen Ombudsmann für das Bankwesen, den Ombudsmann für das Versicherungs- und Sparwesen und den Beauftragten für Beschwerden im Bereich Elektrizität und Gas, der nur dem Namen nach ein Ombudsmann ist. ⓘ
Nordmazedonien
Seit 1997 gibt es in Nordmazedonien einen Ombudsmann für den Schutz der Bürgerrechte (mazedonisch: Naroden pravobranitel). Der Ombudsmann wird vom Parlament ernannt und übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes über den Ombudsmann aus. ⓘ
Norwegen
- Der Ombudsmann für Geschlechtergleichstellung und Antidiskriminierung (norwegisch: Likestillings- og diskrimineringsombudet) wurde 1978 als Ombudsmann für Geschlechtergleichstellung (Likestillingsombudet) gegründet und war der erste seiner Art weltweit. Im Jahr 2006 wurde der Ombudsmann umstrukturiert und befasst sich nun mit Diskriminierung im Allgemeinen. Die Aufgabe des Ombuds ist die Durchsetzung des norwegischen Gleichstellungsgesetzes und des Gesetzes über das Verbot der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der nationalen Herkunft, der Abstammung, der Hautfarbe, der Sprache, der religiösen und ethischen Orientierung sowie der sexuellen Orientierung (Diskriminierungsgesetz). Der Ombudsmann ist auch mit der Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften des Arbeitsumweltgesetzes beauftragt. Das Mandat des Ombuds umfasst auch die aktive Förderung der Gleichstellung von diskriminierten Gruppen und die Entwicklung neuer Erkenntnisse durch Dokumentation und Überwachung.
- Der norwegische parlamentarische Ombudsmann (Sivilombudet) untersucht Beschwerden von Bürgern oder kann sich aus eigener Initiative mit Themen befassen: Beschwerden von Bürgern über Ungerechtigkeit oder Missstände in der Verwaltung der Zentralregierung oder der lokalen Behörden.
- Der parlamentarische Ombudsmann für die norwegischen Streitkräfte (Ombudsmannen for Forsvaret) soll die Rechte aller Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Streitkräfte schützen und zu einer wirksamen militärischen Verteidigung beitragen. Jeder, der sich zu Unrecht, ungerecht oder unangemessen behandelt fühlt, kann sich an den Ombudsmann wenden und eine Untersuchung der Angelegenheit beantragen, um festzustellen, ob ein Unrecht begangen wurde, und um geeignete Abhilfemaßnahmen zu erwirken. Fragen und Umstände, die vor, während oder nach dem Militärdienst auftreten, können dem Bürgerbeauftragten zur Kenntnis gebracht werden.
- Der Ombudsmann für Kinder (Barneombudet) hat die gesetzlichen Rechte, Kinder und ihre Rechte zu schützen. Seit 1981 arbeitet der Ombudsmann für Kinder in Norwegen kontinuierlich an der Verbesserung der nationalen und internationalen Gesetzgebung, die das Wohlergehen von Kindern betrifft. Norwegen war das erste Land der Welt, das einen Ombudsmann für Kinder einrichtete.
- Es gibt auch einen Ombudsmann für Verbraucherangelegenheiten; siehe Norwegischer Verbraucher-Ombudsmann.
- Lokale und regionale Behörden haben oft Ombudsleute. Beispiele hierfür sind Ombudsleute für Gesundheit und Soziales, Ombudsleute für ältere Menschen und Ombudsleute für Schüler und Auszubildende der Sekundarstufe II. ⓘ
Pakistan
In Pakistan wurde die Einrichtung einer Ombudsmann-Institution schon seit einiger Zeit befürwortet, bevor Artikel 276 der Interimsverfassung von 1972 die Ernennung eines Bundes-Ombudsmanns (Urdu: Wafaqi Mohtasib) und von Ombudsleuten auf Provinzebene vorsah. Die Verfassung von 1973 sah ebenfalls einen föderalen Ombudsmann vor, und die Institution wurde schließlich durch die Verordnung über die Einrichtung des Amtes des Wafaqi Mohtasib (Ombudsmann) von 1983 (President's Order No. 1 of 1983) geschaffen, die nun aufgrund von Artikel 270-A Teil der pakistanischen Verfassung ist. Er nahm seine Tätigkeit am 8. August 1983 auf. Das Amt des Bürgerbeauftragten wird derzeit von Salman Farooqi ausgeübt. Der Ombudsmann hat seinen Hauptsitz in Islamabad und Regionalbüros in Lahore, Sukkur, Quetta, Faisalabad, Multan, Dera Ismail Khan, Peshawar und Karachi. ⓘ
Weitere Ombudsstellen in Pakistan sind die Büros der Provinz-Ombudsleute (Mohtasib-e-Aala) in Punjab, Belutschistan und Sindh, ein Banken-Ombudsmann, der Banking Mohtasib Pakistan, ein Bundes-Ombudsmann für Versicherungen und ein Bundes-Steuer-Ombudsmann. Auch in der umstrittenen Region Azad Jammu und Kaschmir gibt es ein Ombudsmannbüro. Im Rahmen des Gesetzes zum Schutz von Frauen vor Belästigung am Arbeitsplatz (Protection of Women against Harassment at Workplace Act 2010) wurde Musarrat Hilali im selben Jahr zur ersten föderalen Ombudsperson für den Schutz von Frauen vor Belästigung am Arbeitsplatz ernannt. Das Gesetz sieht ähnliche Stellen auf der Ebene der Provinzen vor. ⓘ
Die verschiedenen Ombudsstellen sind in einem Forum der pakistanischen Ombudsleute (FPO) zusammengeschlossen, und die föderalen Stellen sind der Asian Ombudsman Association (AOA) und dem International Ombudsman Institute (IOI) angeschlossen. ⓘ
Peru
Die peruanische Ombudsstelle heißt Öffentlicher Verteidiger (spanisch: Defensoría del Pueblo). Zu den Aufgaben der Institution, die in der Verfassung von 1993 vorgesehen ist und 1996 geschaffen wurde, gehört die Bekämpfung von Missständen in der Verwaltung, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung. Sie verfügt über 36 Büros im ganzen Land. Die derzeitige Defensora (Ombudsfrau), Beatriz Merino, wurde am 29. September 2005 vom Kongress für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Die Defensoría ist als nationale Menschenrechtsinstitution mit A-Status akkreditiert. Außerdem gibt es einen speziellen Ombudsmann für die Polizei (Defensoría de la Policia). ⓘ
Philippinen
Das Amt des philippinischen Ombudsmanns ist durch die Verfassung von 1987 ermächtigt, sowohl die Regierung als auch staatliche Unternehmen vor Korruption zu schützen und im Falle solcher Vergehen Recht zu sprechen. ⓘ
Die Ständige Kommission
Auf den Philippinen kann die Ständige Kommission der Revolutionsregierung als Vorläufer des heutigen Büros des Bürgerbeauftragten angesehen werden. Artikel 21 des Dekrets vom 23. Juni 1898 zur Gründung der Revolutionsregierung der Philippinen sah eine Ständige Kommission unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten vor, die über alle von den Provinzräten entschiedenen Strafsachen in Berufung entscheiden sollte. Bei diesen Fällen handelte es sich um solche, die gegen Ministerialbeamte und Beamte der Provinzen und Gemeinden eingereicht wurden. ⓘ
Die Ständige Kommission bestand auch nach der Ratifizierung der Verfassung von 1899, im Volksmund als Malolos-Verfassung bekannt, weiter. Gemäß Nr. 1, Artikel 55 der besagten Verfassung bestand eine der Befugnisse der Kommission darin, "festzustellen, ob ausreichende Gründe vorliegen, um gegen den Präsidenten der Republik, die Abgeordneten, die Ministerialbeamten, den Obersten Richter des Obersten Gerichtshofs und den Generalstaatsanwalt in den von der Verfassung vorgesehenen Fällen vorzugehen. ⓘ
Frühere Verwaltungen
Die nachfolgenden Regierungen sahen ebenfalls die Einrichtung von Stellen vor, die sich mit Korruptionsfällen im öffentlichen Dienst befassen sollten. Präsident Quirino richtete 1950 einen Integritätsrat ein. Präsident Magsaysay schuf unmittelbar nach seinem Amtsantritt 1957 die Presidential Complaints and Action Commission. Präsident Garcia richtete 1958 das Presidential Committee on Administration Performance Efficiency ein und Präsident Macapagal schuf 1962 ein Presidential Anti-Graft Committee. Präsident Marcos schuf 1966 ein Präsidialamt für Reformen und Regierungsgeschäfte. ⓘ
1969 wurde durch das Republikgesetz Nr. 6028 das Amt des Bürgerberaters geschaffen. Wie bei den früheren Behörden, die von früheren Regierungen geschaffen wurden, bestand die Aufgabe des Bürgerberaters jedoch hauptsächlich darin, Untersuchungen durchzuführen und Empfehlungen an den Kongress und den Präsidenten zu richten. Außerdem wurde RA Nr. 6028 überhaupt nicht umgesetzt. In der Folge schuf Präsident Marcos 1970 eine Beschwerde- und Untersuchungsstelle und im darauf folgenden Jahr das Presidential Administrative Assistance Committee. ⓘ
Der Tanodbayan
Die Verfassung von 1973 (Abschnitte 5 und 6, Artikel XIII) sah die Einrichtung eines Sondergerichts mit der Bezeichnung Sandiganbayan und eines Büros des Ombudsmanns mit der Bezeichnung Tanodbayan vor. Mit den Präsidialerlassen Nr. 1486 und 1487 wurden am 11. Juni 1978 die Sandiganbayan bzw. die Tanodbayan eingerichtet. Beide Erlasse wurden später geändert. ⓘ
Die Tanodbayan nimmt Beschwerden in Bezug auf öffentliche Ämter entgegen und untersucht sie, einschließlich derer in staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen, gibt geeignete Empfehlungen ab und leitet in geeigneten Fällen Straf-, Zivil- oder Verwaltungsklagen vor dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Stelle ein. Andererseits ist die Sandiganbayan für straf- und zivilrechtliche Fälle zuständig, in denen es um Bestechung und korrupte Praktiken und andere Straftaten geht, die von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, einschließlich derer in staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen, begangen wurden. ⓘ
Gegenwärtig
Die Verfasser der Verfassung von 1987 sahen den Ombudsmann als einen offiziellen Kritiker vor, der die Gesetze, Verfahren und Praktiken in der Regierung untersucht, einen Mobilisator, der sicherstellt, dass den Bürgern ein stetiger Fluss von Dienstleistungen gewährt wird, und einen Wachhund, der die allgemeine und spezifische Leistung aller Regierungsbeamten und -angestellten prüft. (vgl. Journal Nr. 40 vom 26. Juli 1986, S. 432). Um das Amt des Bürgerbeauftragten weiter zu stärken und von der Politik und den Druckkräften abzuschirmen, machte die Verfassung es zu einer steuerlich autonomen Einrichtung (vgl. Abschnitt 14, Art. XI, Verfassung von 1987), die von allen anderen Regierungszweigen unabhängig ist und von einem Bürgerbeauftragten mit einer festen Amtszeit von sieben Jahren geleitet wird, der nur durch ein Amtsenthebungsverfahren abgesetzt werden kann. (vgl. Abschnitt 2, Art. XI, Verfassung von 1987). Der Bürgerbeauftragte und seine Stellvertreter sind Vorsitzende bzw. Mitglieder einer Verfassungskommission, deren Ernennung nicht durch den Kongress bestätigt werden muss. (vgl. Abschnitte 9 und 10, Art. XI, Verfassung von 1987). ⓘ
Es ist eindeutig beabsichtigt, daß das Amt seine außerordentlichen Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse über die Handlungen aller öffentlichen Beamten und Angestellten, Ämter und Agenturen uneingeschränkt und ungehindert ausüben kann. Es kann nicht nur von sich aus oder auf Beschwerde hin jede Amtshandlung oder Unterlassung untersuchen, die rechtswidrig, ungerecht, unangemessen oder ineffizient erscheint; es kann Beamte dazu anhalten, alle gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen oder Pflichten auszuführen oder zu beschleunigen; es kann jeden Missbrauch oder jede Unangemessenheit bei der Ausübung solcher Pflichten unterbinden, verhindern und kontrollieren; es kann die Vorlage von Dokumenten in Bezug auf Verträge, Auszahlungen und Finanztransaktionen von Regierungsbeamten verlangen, um darin enthaltene Unregelmäßigkeiten aufzuspüren. (vgl. Abschnitt 13, Art. XI, Verfassung von 1987). Die Übertragung dieser weitreichenden Befugnisse wird in der Verfassung mit der Verleihung des ansprechenden Titels "Beschützer des Volkes" an den Bürgerbeauftragten und seine Stellvertreter eingeleitet (vgl. Abschnitt 12, Art. XI). ⓘ
Am 24. Juli 1987 erließ Präsidentin Corazon C. Aquino die Exekutivverordnung Nr. 243, in der die Schaffung des Amtes für wirksam erklärt und seine Zusammensetzung, Befugnisse und Funktionen neu festgelegt wurden. Am 12. Mai 1988 nahm das Amt des Bürgerbeauftragten mit der Ernennung des Bürgerbeauftragten und seines allgemeinen Stellvertreters seine Tätigkeit auf. Unmittelbar danach wurden ebenfalls je ein stellvertretender Bürgerbeauftragter für Luzon, Visayas und Mindanao vom Präsidenten ernannt. Dieses Datum wurde zur Grundlage für die Feierlichkeiten zum Jahrestag des Büros des Bürgerbeauftragten. ⓘ
Am 17. November 1989 erließ der Kongress das Republikgesetz Nr. 6770, auch bekannt als das Gesetz über den Bürgerbeauftragten von 1989, das die funktionelle und strukturelle Organisation des Amtes des Bürgerbeauftragten vorsieht und seine Befugnisse, Funktionen und Pflichten festlegt. Mit der Verabschiedung des Republic Act 6770 wollte der Kongreß einen Ombudsmann haben, der ein effektiver und aktiver Wächter ist, indem er den Ombudsmann mit angemessenen Befugnissen ausstattete, die verhindern, daß der Ombudsmann ein "zahnloser Tiger" ist. (vgl. Journal, Sitzung Nr. 15, 17. August 1988) ⓘ
Polen
Der polnische Ombudsmann heißt Rzecznik Praw Obywatelskich, was in der Regel mit Beauftragter für den Schutz der Bürgerrechte oder Beauftragter für Menschenrechte übersetzt wird. Das Amt fungiert auch als nationale Menschenrechtsinstitution und ist vom Internationalen Strafgerichtshof mit dem Status A akkreditiert. Der Inhaber des Amtes seit 2006, Dr. Janusz Bogumił Kochanowski, kam bei der Flugzeugkatastrophe von Smolensk im April 2010 ums Leben. Seine Nachfolgerin ist Irena Lipowicz. Seit 2015 hatte Adam Bodnar dieses Amt inne, doch am 15. April 2021 wurde er vom regierungsfreundlichen Verfassungsgericht aus dem Amt gedrängt, obwohl noch kein Nachfolger ernannt worden war. Nach einiger Zeit wurde jedoch Marcin Wiącek(pl) zum neuen Ombudsmann ernannt. ⓘ
Portugal
Der portugiesische Ombudsmann wird als Provedor de Justiça [pt] (wörtlich: Justizverwalter) bezeichnet, und seine Rolle ist in Artikel 23 der portugiesischen Verfassung festgelegt:
1. Die Bürger können sich mit Beschwerden über Handlungen oder Unterlassungen der Behörden an den Bürgerbeauftragten wenden, der diese ohne Entscheidungsbefugnis prüft und den zuständigen Stellen die Empfehlungen übermittelt, die erforderlich sind, um Ungerechtigkeiten zu verhindern oder wiedergutzumachen. ⓘ
2. (2) Die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten ist unabhängig von den in dieser Verfassung oder in den Gesetzen vorgesehenen Gnadenakten und Rechtsbehelfen. ⓘ
3. (3) Das Amt des Bürgerbeauftragten ist ein unabhängiges Organ, und die Versammlung der Republik ernennt den Bürgerbeauftragten für die vom Gesetz festgelegte Dauer. ⓘ
4. Die Organe und Vertreter der öffentlichen Verwaltung arbeiten mit dem Bürgerbeauftragten bei der Erfüllung seines Auftrags zusammen.
Neben den traditionellen Wegen können Beschwerden auch online eingereicht werden, und es gibt gebührenfreie Leitungen für Kinder und eine für Senioren. Der erste Ombudsmann war Manuel da Costa Brás (Tenente-Coronel, Oberstleutnant). ⓘ
Rumänien
Das Amt des Ombudsmannes ist der Volksanwalt (rumänisch: Avocatul Poporului). Seit dem 26. Juni 2019 ist die derzeitige Ombudsfrau Renate Webber, die seit dem 15. April 2014 von Victor Ciorbea abgelöst wurde. ⓘ
Russland
Das Amt des Menschenrechtsbeauftragten der Russischen Föderation (Ombudsmann, russisch: Уполномоченный по правам человека) wird seit 2010 von Tatjana Moskalkowa ausgeübt. Der Beauftragte wird vom Parlament für eine feste Amtszeit ernannt. Der Ombudsmann kann nicht vor Ablauf seiner Amtszeit entlassen werden und ist keinem Machtorgan unterstellt, auch nicht dem Präsidenten oder der Regierung. ⓘ
Die 83 Verwaltungsregionen Russlands haben das Recht, einen lokalen Ombudsmann zu wählen, dessen Befugnisse auf die jeweilige Region beschränkt sind. Im Jahr 2014 hatte weniger als die Hälfte von diesem Recht Gebrauch gemacht. ⓘ
Es gibt auch den Posten eines Beauftragten für die Rechte des Kindes, der vom Präsidenten ernannt wird. Dieses Amt wurde von 2016 bis 2021 von Anna Kusnezowa ausgeübt. ⓘ
Im Juni 2012 unterzeichnete Wladimir Putin die Exekutivverordnung über den Präsidialbeauftragten für Unternehmerrechte und ernannte Boris Titow zu diesem Amt. ⓘ
Serbien
In Serbien ist der Beschützer der Bürger der Republik Serbien (Ombudsmann) eine unabhängige staatliche Behörde, die mit dem Schutz der Menschenrechte und Freiheiten beauftragt ist. Er wurde 2005 durch das Gesetz über den Ombudsmann in das Rechtssystem eingeführt und 2006 in der serbischen Verfassung bestätigt. Der Ombudsmann wird von der Nationalversammlung der Republik Serbien für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und ist der Versammlung für seine Arbeit rechenschaftspflichtig. Der Ombudsmann genießt die gleiche Immunität wie ein Mitglied des Parlaments. ⓘ
Der erste serbische Ombudsmann, Saša Janković, wurde im Juli 2007 von der Nationalversammlung gewählt. Er hat vier Stellvertreter, die auf verschiedene Bereiche spezialisiert sind, insbesondere auf den Schutz der Rechte von Personen im Freiheitsentzug, die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte von Kindern, die Rechte von Minderheiten und die Rechte von Menschen mit Behinderungen. ⓘ
Der Ombudsmann ist zuständig für die Überwachung der Arbeit der Regierungsbehörden, der für den Rechtsschutz der Eigentumsrechte und -interessen der Republik Serbien zuständigen Organe und Organisationen, Unternehmen und Institutionen, denen öffentliche Befugnisse übertragen wurden. Er ist nicht zuständig für die Nationalversammlung, den Präsidenten, die Regierung, das Verfassungsgericht, Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Der Bürgerbeauftragte leitet ein Verfahren auf die Beschwerde eines Bürgers hin oder auf eigene Initiative ein. Die Organe der staatlichen Verwaltung sind gesetzlich verpflichtet, mit dem Bürgerbeauftragten zusammenzuarbeiten und ihm Zugang zu ihren Räumlichkeiten und allen in ihrem Besitz befindlichen Daten zu gewähren, unabhängig vom Grad der Geheimhaltung, wenn dies für die laufende Untersuchung oder die Präventivmaßnahmen des Bürgerbeauftragten von Interesse ist. Als Ergebnis einer Untersuchung kann der Bürgerbeauftragte die Entlassung eines Beamten empfehlen, der für die Verletzung von Bürgerrechten verantwortlich gemacht wird, er kann ein Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung einleiten und die Einleitung eines Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder eines anderen geeigneten Verfahrens verlangen. ⓘ
Der Bürgerbeauftragte kann auch präventiv tätig werden, indem er Ratschläge und Stellungnahmen zu Fragen aus seinem Zuständigkeitsbereich abgibt, um die Arbeitsweise der Verwaltungsbehörden zu verbessern und den Schutz der menschlichen Freiheiten und Rechte zu stärken. Der Bürgerbeauftragte hat das Recht, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Gesetze vorzuschlagen, der Regierung und der Nationalversammlung Stellungnahmen zu in Vorbereitung befindlichen Verordnungen abzugeben und sich an das Verfassungsgericht zu wenden, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen anzufechten. ⓘ
Der Bürgerbeauftragte legt der Nationalversammlung einen Jahresbericht über seine Arbeit und seine Erkenntnisse sowie weitere Sonderberichte vor. ⓘ
Der Ombudsmann ist Vollmitglied des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI), der Internationalen Ombudsmann-Vereinigung (IOA), des Europäischen Netzwerks der Ombudsleute für Kinder (ENOC) und der Vereinigung der Ombudsleute des Mittelmeerraums (AOM). Im Mai 2010 wurde sie als nationale Menschenrechtsinstitution mit dem Status A" akkreditiert. ⓘ
Slowakei
Die Funktion des Ombudsmanns wurde durch das Ombudsmanngesetz (564/2001) eingeführt. Die Nationalversammlung ernennt einen Kandidaten für dieses Amt mit einer Amtszeit von fünf Jahren und maximal zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten. Der Ombudsmann legt dem Nationalrat zumindest einen Jahresbericht vor. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundrechte oder einer großen Zahl von Betroffenen kann der Ombudsmann jederzeit einen Sonder- oder außerordentlichen Bericht veröffentlichen. Dies ist zwischen 2013 und 2017 dreimal geschehen, aber aufgrund des "oppositionellen Hintergrunds" der zweitjüngsten Ombudsfrau, Richterin Jana Dubovcová, wurden ihre Bedenken von der Parlamentsmehrheit ignoriert, viele Abgeordnete waren bei ihren Reden abwesend, und die öffentlichen Einrichtungen durften den Bericht ignorieren, so dass keine Maßnahmen zur Behebung der Situation getroffen wurden. Die jüngste Ombudsfrau, die Juristin und Hochschullehrerin Mária Patakyová, wurde im März 2017 gewählt. ⓘ
Slowenien
Die Institution des Menschenrechtsombudsmanns der Republik Slowenien wurde mit der neuen Verfassung der Republik Slowenien, die im Dezember 1991 verabschiedet wurde, in die slowenische Verfassungsordnung aufgenommen. Der Ombudsmann für Menschenrechte ist in Artikel 159 der Verfassung definiert, der vorsieht, dass zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gegenüber den staatlichen Behörden, den lokalen Selbstverwaltungsbehörden und den Trägern der öffentlichen Gewalt das Amt des Ombudsmanns für die Rechte der Bürger durch Gesetz eingerichtet wird. ⓘ
Der Ombudsmann für Menschenrechte der Republik Slowenien ist eine verfassungsrechtliche Kategorie, die nicht der Exekutive, Judikative oder Legislative untersteht. Der Ombudsmann ist daher nicht Teil eines Behördenmechanismus, sondern fungiert vielmehr als Aufseher über die Behörden, da er als Institution deren willkürliche Eingriffe in die Menschenrechte und Grundfreiheiten einschränkt. ⓘ
Der Bürgerbeauftragte ist in seiner Arbeit nicht nur auf direkte Verletzungen der in der Verfassung definierten Menschenrechte und Grundfreiheiten beschränkt, sondern kann in jedem Fall tätig werden, in dem es um die Verletzung von Rechten einer Person durch einen Träger einer Behörde geht. Er kann auch im Falle einer ungerechten und mangelhaften staatlichen Verwaltung in Bezug auf den Einzelnen eingreifen. Wenn dies berücksichtigt wird, kann es einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung und Verbesserung der Rechts- und Verwaltungskultur zwischen den Inhabern von Befugnissen und dem Individuum haben. ⓘ
Der Ombudsmann für Menschenrechte ist im Verhältnis zu den staatlichen Organen eine autonome und unabhängige Einrichtung. ⓘ
Der Ombudsmann kann Verletzer verwarnen, dass sie ihre Verletzung abstellen oder begangene Unregelmäßigkeiten beseitigen sollen, oder er kann sogar eine Entschädigung vorschlagen. Er kann im Namen einer Person und mit deren Ermächtigung beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit von Vorschriften oder amtlichen Dokumenten stellen oder eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung eines Rechts einreichen. Er kann der Regierung oder dem Parlament Initiativen zur Änderung von Gesetzen und anderen Vorschriften vorlegen. Er kann auch allen Einrichtungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, vorschlagen, ihren Umgang und ihre Beziehungen zu den Kunden zu verbessern. Der Ombudsmann kann auch jedem seine Meinung zu Fällen mitteilen, die mit der Verletzung von Rechten und Freiheiten zusammenhängen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Verfahren es sich handelt und in welchem Stadium der Bearbeitung es sich bei der betreffenden Einrichtung befindet. ⓘ
Der Ombudsmann kann nicht anstelle der betreffenden staatlichen oder kommunalen Behörde oder des Inhabers einer öffentlichen Genehmigung tätig werden oder Verstöße oder Unregelmäßigkeiten beseitigen. Diejenigen, die den Verstoß oder die Unregelmäßigkeit begangen haben, sind auch selbst verpflichtet, den Verstoß oder die Unregelmäßigkeit abzustellen. Unregelmäßigkeit. Ebenso kann sich der Bürgerbeauftragte nicht mit Fällen befassen, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind, außer in Ausnahmefällen. ⓘ
Südafrika
- Public Protector
- Generalrechnungsprüfer ⓘ
Spanien
Der nationale Ombudsmann Spaniens ist der Defensor del Pueblo (Verteidiger des Volkes), der sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltung befasst und die Möglichkeit hat, Fälle vor das Verfassungsgericht zu bringen. Das Amt spielt eine wichtige Rolle in den internationalen Netzwerken der Bürgerbeauftragten und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, insbesondere durch die Ibero-Amerikanische Vereinigung der Bürgerbeauftragten (FIO). ⓘ
Bürgerbeauftragte in den autonomen Gemeinschaften
In den autonomen Gemeinschaften Spaniens gibt es vergleichbare Stellen, und zwar folgende:
- Defensor del Pueblo Andaluz (Andalusien)
- Justicia de Aragón (Aragonien)
- Ararteko (vollständiger Name auf der Website: Herriaren Defendatzailea: Ararteko) (Baskenland)
- Diputado del Común (Kanarische Inseln)
- Procurador del Común (Kastilien und León)
- Síndic de Greuges de Catalunya (Katalonien)
- Personero del Común (Extremadura)
- Valedor do Pobo (Galicien)
- Síndic de Greuges de les Illes Balears (Balearische Inseln)
- Defensor del Pueblo de la Región de Murcia (Murcia)
- Defensor del Pueblo de Navarra/Nafarroako Arartekoa (Navarra)
- Síndic de Greuges de la Comunitat Valenciana (Valencianische Gemeinschaft) ⓘ
Siehe auch Syndic für weitere Verwendungen des Wortes síndic im katalanischen Sprachraum. ⓘ
Ehemalige Ombudsleute in den autonomen Gemeinschaften
Schweden
Das Amt des parlamentarischen Ombudsmanns (schwedisch: Riksdagens ombudsmän, oder Justitieombudsmannen) wurde mit der Regierungsurkunde von 1809 geschaffen, ursprünglich unter dem Titel Ombudsmannen för Riksens ständer. ⓘ
Das Amt wurde nach dem Vorbild des Justizkanzlers (schwedisch: Justitiekanslern) und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung geschaffen. Der Justizkanzler wurde 1714 als Bevollmächtigter von König Karl XII. von Schweden eingesetzt, um die königliche Regierung zu vertreten. Heute fungiert er als Ombudsmann, der im Namen der Regierung vor allem darüber wacht, dass die schwedischen Behörden die Gesetze einhalten, aber auch Entschädigungsforderungen von Personen bearbeitet, die inhaftiert, aber später freigesprochen wurden, oder andere Schäden durch Behörden verursacht haben. ⓘ
Der parlamentarische Ombudsmann wiederum wurde als Vertreter des Parlaments ernannt, um darüber zu wachen, dass alle öffentlichen Behörden die Gesetze und Verordnungen einhalten. Letzterer hatte die besondere Aufgabe, die Bürger zu schützen und als Staatsanwalt rechtswidrige Regierungs- oder Behördenmaßnahmen zu verfolgen und problematische Gesetze zu kritisieren, die Gleichheit vor Gericht zu gewährleisten, Kontrollen durchzuführen und Beschwerden zu bearbeiten. ⓘ
Mit der zunehmenden Aufmerksamkeit für Diskriminierungsfragen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde eine Reihe neuer Antidiskriminierungs-Ombudsleute ernannt, die später mit der Einrichtung des Gleichstellungs-Ombudsmanns (schwedisch: Diskrimineringsombudsmannen) im Jahr 2009 unter einem Dach zusammengefasst wurden. ⓘ
Der Ombudsmann für Kinder (schwedisch: Barnombudsmannen) wurde 1993 eingerichtet und ist für Angelegenheiten zuständig, die die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen. ⓘ
Der Generaldirektor der schwedischen Verbraucherschutzbehörde ist der designierte Verbraucher-Ombudsmann (schwedisch: Konsumentombudsmannen). ⓘ
Nicht von der Regierung ernannte Stellen sind der Pressombudsmannen, der die Einhaltung des Ethikkodexes der schwedischen Printmedienindustrie überwacht, und der Sameombudsmannen, ein Anwalt für die Rechte der einheimischen samischen Minderheit in Schweden, der bis 1997 vom Saami-Rat ernannt wurde. ⓘ
Taiwan
Gemäß der taiwanesischen Verfassung und ihrer siebten Änderung fungiert der Kontroll-Yuan, einer der fünf Zweige der taiwanesischen Regierung, als Ombudsmann. Der Kontroll-Yuan fungiert nicht nur als Rechnungsprüfer der nationalen Regierung und ist für die Amtsenthebung von Beamten zuständig, sondern untersucht auch Petitionen und Beschwerden der Öffentlichkeit über die Politik der Regierung und Verfehlungen von Beamten (sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene) und schlägt Abhilfemaßnahmen vor. Die betreffenden Regierungsstellen müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung auf die vorgeschlagenen Maßnahmen reagieren. ⓘ
Die 29 Mitglieder des Kontroll-Yuan werden vom Präsidenten ernannt und vom Legislativ-Yuan für eine Amtszeit von sechs Jahren bestätigt, die verlängert werden kann. ⓘ
Im Jahr 2020 wurde unter dem Kontroll-Yuan die Nationale Menschenrechtskommission als nationale Menschenrechtsinstitution im Einklang mit den Pariser Grundsätzen eingerichtet, die befugt ist, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Gesetzgebung zum Schutz der Menschenrechte zu erleichtern und die Menschenrechtserziehung zu fördern. ⓘ
Tadschikistan
Das Büro des Menschenrechtsombudsmanns wurde 2009 eingerichtet und wird von der OSZE unterstützt. Der derzeitige Ombudsmann ist Zarif Alizoda, der von Präsident Emomalii Rahmon ernannt und vom Parlament im Mai 2009 bestätigt wurde. Zu den Aufgaben seines Amtes gehört die Menschenrechtserziehung, bei der er mit anderen öffentlichen Einrichtungen und NROs zusammenarbeitet. Außerdem arbeitet er mit einer Koalition von NRO bei der Überwachung von Haftanstalten zusammen. ⓘ
Thailand
Das Büro des thailändischen Ombudsmannes (Thai: ผู้ตรวจการแผ่นดินของรัฐสภา, RTGS: Phu Truat Kan Phaendin Khong Ratthasapha) wurde mit der thailändischen Verfassung von 1997 oder der "Volksverfassung" geschaffen. Der Name wurde in der thailändischen Verfassung von 2007 zu Ombudsmann (Thai: ผู้ตรวจการแผ่นดิน, RTGS: Phu Truat Kan Phaendin) verkürzt. Die Idee für ein solches Amt tauchte erstmals in der Verfassung von 1974 auf. Am 1. April 2000 wurde der erste thailändische Ombudsmann vom König ernannt. ⓘ
Die Ombudsleute werden vom thailändischen König auf Anraten des thailändischen Senats ernannt. Die Ombudsleute untersuchen Beschwerden der Öffentlichkeit gegen Beamte und Behörden. Sie haben die Befugnis zur Strafverfolgung, nicht aber zur Vollstreckung von Urteilen. In der Verfassung von 2007 wurde der Ombudsmann damit beauftragt, die ethischen Praktiken von Politikern, Regierungsbeamten oder Staatsbediensteten zu überwachen und einen Ethikkodex aufzustellen, der von allen Behörden befolgt werden muss, einschließlich des Ethikkodex des Ombudsmanns. ⓘ
Im Januar 2020 hob das Büro des Bürgerbeauftragten seine Reisebestimmungen aus den Jahren 2012 und 2014 auf, die nur die Ausgaben der Bürgerbeauftragten bei Inlands- und Auslandsreisen abdeckten, und ersetzte sie durch eine neue Version, die es den Ehepartnern der Bürgerbeauftragten ermöglicht, die gleichen Leistungen bei Auslandsreisen in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen umfassen alle Transport- und Unterbringungskosten sowie ein Tagegeld von 3.100 Baht oder alle anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Baht pro Tag. Die Vorschriften traten am 29. Januar in Kraft, nachdem sie in der Royal Gazette angekündigt worden waren. Die neuen Vorschriften gingen nicht auf die Frage ein, warum Ehepartner auf öffentliche Kosten reisen sollten. ⓘ
Ombudsleute werden für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Ab August 2019 sind Thailands Ombudsmänner:
- General Viddhavat Rajatanun, leitender Ombudsmann (ernannt 2012)
- Boon Tapanadul, Ombudsmann
- Herr Somjak Suwansujarit, Ombudsmann ⓘ
Im Jahr 2019 untersuchte das Büro des Ombudsmannes 4.762 Fälle, von denen 2.530 "bearbeitet" wurden. Die meisten Beschwerden betrafen die Königlich Thailändische Polizei und das Department of Local Administration (DLA). Seit seiner Gründung im Jahr 2000 hat das Büro des Ombudsmanns 48.441 Fälle untersucht und 46.209 (95,4%) davon gelöst. ⓘ
Türkei
Das Büro des Ombudsmannes wurde nach der Verabschiedung des Verfassungsreferendums von 2010 eingerichtet. Das Büro des Ombudsmanns ist für die Prüfung und Untersuchung aller Arten von Verwaltungsakten, Handlungen, Einstellungen und Verhaltensweisen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und Freiheiten, die Konformität mit dem Gesetz und die Fairness und Angemessenheit im Rahmen des Charakters der Republik Türkei, wie er in ihrer Verfassung verankert ist, zuständig. Er übt seine Funktionen als Teil des Büros des Parlamentspräsidenten aus. Das Büro des Ombudsmanns heißt Öffentliche Kontrollinstitution (KDK) und verfügt über einen unabhängigen und autonomen Haushalt. ⓘ
Ukraine
Das Amt des Ombudsmannes bzw. des Menschenrechtsbeauftragten in der Ukraine wurde 1998 eingerichtet. Die erste Ombudsfrau war Nina Karpachova bis 2012. Am 24. April 2012 wurde Valeriya Lutkovska in geheimer Wahl vom ukrainischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Gemäß Artikel 55 der Verfassung von 1996 hat "jeder das Recht, sich zum Schutz seiner Rechte an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments zu wenden". In Artikel 101 heißt es: "Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments übt die parlamentarische Kontrolle über die Einhaltung der verfassungsmäßigen Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten aus." Die Rechtsgrundlage des Amtes, das auch die nationale Menschenrechtsinstitution der Ukraine ist, ist im Gesetz 767/97 festgelegt, in dem das Amt als "Beauftragter für Menschenrechte" des Parlaments bezeichnet wird. Lyudmyla Denisova wurde am 15. März 2018 vom ukrainischen Parlament in das Amt gewählt und im Mai 2022 von der Werchowna Rada entlassen. Ihr wurde vorgeworfen, nicht überprüfbare Aussagen über angebliche Sexualverbrechen durch russische Truppen gemacht zu haben. Eine Neubesetzung fand nicht statt. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich ist das Amt des Bürgerbeauftragten dem Westminster-Parlament zugeordnet, dessen Zuständigkeit sich auf alle Abteilungen der Zentralregierung und andere Regierungseinrichtungen erstreckt. 1967 wurde das Amt des Parliamentary Commissioner for Administration geschaffen, das die Tätigkeit der zentralen Regierungsstellen abdeckt. Später wurde ein separater Ombudsmann für den (nationalen) Gesundheitsdienst geschaffen, aber dieses Amt wurde bisher immer von derselben Person ausgeübt, und die beiden Ämter werden gewöhnlich als Parlamentarischer Bürgerbeauftragter und Bürgerbeauftragter für den Gesundheitsdienst bezeichnet. Dieser Bürgerbeauftragte untersucht in der Regel Beschwerden, die von einem Mitglied des Parlaments an ihn herangetragen werden, wenn nachweislich ein "Missstand in der Verwaltungstätigkeit" vorliegt, der zu einer "nicht behobenen Ungerechtigkeit" geführt hat. Beschwerden an den Bürgerbeauftragten unterliegen einer "Verjährungsfrist" - dies bedeutet, dass der Bürgerbeauftragte eine Beschwerde als unzuständig betrachten kann, wenn zwischen dem Ereignis oder dem Ablauf der Ereignisse, über die sich die Beschwerde richtet, und dem Eingang der Beschwerde beim Bürgerbeauftragten zu viel Zeit vergangen ist. ⓘ
Für die Bearbeitung von Beschwerden über Ministerien und Behörden der dezentralen Verwaltungen gibt es eigene Stellen. Es handelt sich dabei um den nordirischen Bürgerbeauftragten, den walisischen Bürgerbeauftragten für öffentliche Dienste und den schottischen Bürgerbeauftragten für öffentliche Dienste, die jeweils der nordirischen Versammlung, dem walisischen Parlament und dem schottischen Parlament unterstehen. ⓘ
Der Ombudsmann für die Kommunalverwaltung (formell die Kommission für die Verwaltung der Kommunalverwaltung - es gibt zwei Kommissare) für England und Wales wurde 1973 geschaffen, ein ähnliches Amt für Schottland 1974; seither wurde neben dem nordirischen Ombudsmann eine Reihe weiterer Ombudsleute für den öffentlichen und privaten Sektor geschaffen. ⓘ
Andere Ombudsmanndienste im Vereinigten Königreich
- Communications and Internet Services Adjudication Scheme (CISAS) bietet kostenlose, unabhängige Streitbeilegung mit Kommunikationsanbietern
- Financial Ombudsman Service bietet Verbrauchern und kleinen Unternehmen einen kostenlosen, unabhängigen Dienst zur Beilegung von Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen und anderen Finanzorganisationen (einschließlich privater Krankenversicherungen)
- Financial Services Ombudsman Scheme für die Isle of Man
- Ombudsmann für Möbel
- Ombudsmann für Wohnungswesen: Ein unabhängiger Dienst, der sich mit Beschwerden gegen Vermieter und Makler sowie mit anderen Streitigkeiten im Wohnungswesen befasst.
- Ombudsmann für richterliche Ernennungen und Verhaltensregeln
- Juristischer Ombudsmann
- Ombudsmann für Kraftfahrzeuge
- Ombudsmann für öffentliche Dienste in Nordirland
- Office of the Independent Adjudicator prüft individuelle Beschwerden von Studenten gegen Universitäten
- Ombudsman Services ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das Streitigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Energie und Urheberrechtslizenzen löst
- Parlamentarischer Ombudsmann und Ombudsmann für das Gesundheitswesen
- Polizei-Ombudsmann für Nordirland
- Der Ombudsmann für Renten untersucht und entscheidet Beschwerden und Streitigkeiten über private, öffentliche und andere Renten und Rentensysteme des öffentlichen Sektors
- Ombudsmann für Gefangene, Nordirland
- Ombudsmann für Gefängnisse und Bewährungshilfe
- Ombudsmann für Immobilien, befasst sich mit Verbraucherstreitigkeiten mit Immobilienmaklern
- Ombudsmann für öffentliche Dienste in Wales
- Ombudsmann für Umzugsdienste
- Ombudsmann für Rechtsdienstleistungen in Schottland
- Ombudsmann für schottische öffentliche Dienste ⓘ
Frühere Ombudsmann-Dienste im Vereinigten Königreich
- Der Ombudsmann für den Einzelhandel war vom 1. Januar 2015 bis Juli 2017 tätig, als das Unternehmen seinen Ombudsmannstatus verlor ⓘ
Vereinigte Staaten
Die Mitglieder des Kongresses der Vereinigten Staaten fungieren als Ombudsmänner auf Bundesebene in ihrer Aufsichtsfunktion über die Bundesbehörden und beschäftigen Mitarbeiter, die speziell für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften und die Untersuchung von Missständen in der Verwaltung im Namen der Wähler zuständig sind. ⓘ
Uruguay
Im Jahr 2012 wurde der uruguayische Ombudsmann ernannt. Der Ombudsmann wurde 2010 als parlamentarischer Beauftragter geschaffen. Der offizielle Name der Institution lautet Instituto para los Derechos Humanos y Defensoria del Pueblo (Institut für Menschenrechte und Volksverteidigung). Es setzt sich aus fünf vom uruguayischen Parlament ernannten Mitgliedern zusammen. ⓘ
Usbekistan
Das Amt des Bevollmächtigten des Oliy Majlis der Republik Usbekistan für Menschenrechte oder Ombudsmann wurde 1995 auf Initiative des Präsidenten Usbekistans geschaffen, dann aber durch ein 1997 erlassenes Gesetz, das 2003 durch eine Verfassungsreform und 2004 durch ein neues Ombudsmann-Statut verstärkt wurde. Die derzeitige bevollmächtigte Person, die von der Obersten Versammlung Usbekistans (Oliy Majlis) ernannt wird, ist Ulugbek Muhammadiev. Das Amt war einer der ersten Ombudsmänner, die in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten eingerichtet wurden, und wird von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa technisch unterstützt. ⓘ
In der Fiktion
In der Science-Fiction-Fernsehserie Babylon 5 werden die Schlichter an Bord der Raumstation Babylon 5, die über Fälle von öffentlichen Beschwerden entscheiden, als Ombudsleute (sowohl im Singular als auch im Plural) bezeichnet, die geschlechtsneutrale Bezeichnung für einen Ombudsmann. Genau wie ihre modernen europäischen Pendants sind die Ombudsleute nur für öffentliche Fälle zuständig, einschließlich Raub, Körperverletzung und Mord, und legen das Recht nicht aus, wie es eine reguläre Gerichtsbarkeit tut. ⓘ
Opus der Pinguin war Ombudsmann in dem Streifen Bloom County, bis er gefeuert wurde. ⓘ
John Perry, der Protagonist von The Last Colony, geschrieben von John Scalzi, beginnt den Roman als Ombudsmann für eine neu angesiedelte menschliche Kolonie. ⓘ
Der Webcomic PvP startete Anfang März 2009 eine Geschichte, die die Comicserie und den Film Watchmen parodiert und den Titel The Ombudsmen trägt. ⓘ
Die Fox-News-Parodie Red Eye with Greg Gutfeld traf sich dreimal pro Folge mit "TV's Andy Levy, Ombudsmann". ⓘ
Aufgabenfeld
Ein Ombud (altnordisch umboð ‚Vollmacht‘) ist eine häufig ehrenamtliche Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen – unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig beachtet würden (zum Beispiel von Kindern, Krankenhauspatienten, Gewaltopfern). ⓘ
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. ⓘ
Dies geschieht durch:
- eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
- Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
- Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
- oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall. ⓘ
Immer mehr Organisationen und Institutionen (bis hin zur UN) richten eine Stelle für einen Ombudsmann ein oder beschäftigen ganze Stäbe von Ombudsleuten. Zunehmend fallen auch sog. Compliance Officers unter den Begriff, die mehr als etwa interne Revision jene Compliance durchsetzen, die etwa (vorbeugend) Korruptionen verhindern soll. ⓘ
Vor allem wo ein großes Publikum angesprochen wird, also auch viel Konfliktstoff gegeben ist, werden solche Beschwerdestellen institutionalisiert. Auch Medien wie Zeitungsverlage beschäftigen zunehmend Ombudsleute. Sie sollen zwischen Lesern und Anzeigenkunden auf der einen Seite und Redaktionen und Verlag auf der anderen Seite vermitteln. Viele Medien-Ombudsleute in Deutschland sind seit 2018 in der gemeinnützigen Vereinigung der Medien-Ombudsleute zusammengeschlossen. ⓘ
Institution in Schweden
In Schweden ist ein Ombudsmann eine von Regierung oder Parlament ernannte, unabhängige Vertrauensperson, die Beschwerden von Menschen gegenüber der Verwaltung nachgeht. Insoweit gewinnen Ombudsleute im Rahmen der Verwaltungsethik eine zunehmende Relevanz. ⓘ
König Karl XII. von Schweden floh nach der Niederlage gegen Russland 1709 ins Osmanische Reich, wo er das System des Muhtasib kennenlernte. Nach seiner Rückkehr führte er 1718 das vergleichbare System des sogenannten Justizkanzlers ein. 1809 wurde diesem der Ombudsman zur Seite gestellt. ⓘ
Die Dienste eines Ombudsmanns sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen werden. In der Regel nimmt er Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht. ⓘ
Der Ombudsmann ist lediglich gegenüber dem Parlament verantwortlich, dem er in regelmäßigen Abständen Rechenschaft schuldet. Im Rahmen seiner Zuständigkeit darf er bei allen Ämtern schriftliche oder mündliche Auskünfte abfragen, Besichtigungen durchführen und die Herausgabe aller notwendigen Akten fordern. Er darf auch auf eigene Initiative hin Untersuchungen durchführen. ⓘ
Der Ombudsmann eignet sich für den politischen Systemvergleich zwischen Skandinavien und – zum Beispiel – Deutschland: Während er in der Bundesrepublik als Klage- und Beschwerdeinstanz in wenigen Einzelfällen gedacht ist, kann er in den politischen Systemen Skandinaviens sogar Verfassungsrang haben. Die Ombudsleute verfügen dort zum Teil über einen ganzen Stab von Mitarbeitern. In Finnland ist die Aufgabe der „Vermittler“ sogar gesetzlich geregelt. Es geht insofern um eine Fortschreibung des Konkordanz-Modells, in dem auch im Verwaltungsablauf Anregungen aus der Praxis ins System des Konsenses miteinfließen sollen. Der Ombudsmann hat in Skandinavien somit nicht – wie z. B. in Deutschland – nur eine Mittlerposition, sondern viel weitreichendere Kompetenzen und genießt mehr Aufmerksamkeit. Er darf umfangreiche Untersuchungen führen, parlamentarische Untersuchungen einleiten, hat im Parlament Fragerecht und kann in einigen Ländern Skandinaviens sogar Gesetzesinitiativen einbringen. Dies ist vor dem Hintergrund des Konkordanz-Modells zu sehen, dem Wunsch, bei allen Entscheidungen einen möglichst breiten Konsens der Parteien, Verbände, Interessenvertretungen und damit der Bürger zu erzielen. Ein nicht zu unterschätzender Sachverhalt ist dabei die Stärkung des Vertrauens der Bürger in Politik und Verwaltung. ⓘ
Ombudsleute in Deutschland
Das Modell des Ombudsmanns wurde in Deutschland namentlich durch die Einführung des Wehrbeauftragten des Bundestages (Art. 45b GG) mit Gesetz vom 19. März 1956 bekannt. ⓘ
Bürgerbeauftragte
In Deutschland gibt es Bürgerbeauftragte, die neben den Petitionsausschüssen die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung unterstützen, in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (Matthias Crone), Rheinland-Pfalz (Barbara Schleicher-Rothmund), Schleswig-Holstein, Thüringen (Kurt Herzberg), seit 2016 in Baden-Württemberg und seit dem 21. März 2018 auch in Bayern als einziger Bürgerbeauftragte, welcher nicht parlamentarisch gewählt wird. In Berlin ist ein Bürgerbeauftragter in Planung, der gleichzeitig Polizeibeauftrager werden soll. ⓘ
Für Mecklenburg-Vorpommern ist z. B. folgendes geregelt:
„Zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten wählt der Landtag auf die Dauer von sechs Jahren den Bürgerbeauftragten; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Er kann ihn mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages vorzeitig abberufen. Auf eigenen Antrag ist er von seinem Amt zu entbinden.
Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er wird auf Antrag von Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig.“
Gefängnis-Ombudsleute
Während in manchen Staaten die Gefängnisse mit zum Aufgabenbereich allgemeiner Ombudsleute, Volksanwälte oder Bürgerbeauftragte gehören (z. B. Dänemark, Österreich, Polen, Spanien), gibt es anderswo spezielle Beschwerde- und Überwachungsorganisationen für Gefängnisse (z. B. Großbritannien). ⓘ
In Deutschland wird seit langem, insbesondere von Birgitta Wolf die Einrichtung einer Gefängnis-Ombudsinstitution gefordert. Ein Durchbruch in diese Richtung konnte jedoch erst 2007 erzielt werden, als die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am 17. April 2007 den Ombudsmann für den Strafvollzug vorstellte. Er soll wie der Wehrbeauftragte sowohl Klagen von Gefangenen wie Beschäftigten im Strafvollzug nachgehen. Eine umfassendere Regelung ist im Rahmen des Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen (OPCAT) zu erwarten. ⓘ
Ombudsleute im öffentlichen Dienst
Als Ombudsleute gegen Korruption können im kommunalen Bereich freiberufliche Rechtsanwälte oder Richter a. D. zur Verstärkung der Antikorruptionsstelle im Revisionsamt der Stadtverwaltung eingesetzt werden. Ebenso wie die Stadt Hemer hat auch die Nachbarstadt Iserlohn Anfang September 2010 eine Ombudsstelle zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet und als Ombudsmann einen Richter a. D. bestellt. ⓘ
In eine Doppelfunktion begeben sich Ombudsleute der strafrechtsbezogenen Korruptionsbekämpfung, die simultan für Bestandsaufnahmen zur Aufklärung zivilrechtlicher Haftungsfälle von der auftraggebenden Behörde eingesetzt werden. ⓘ
In den öffentlich-rechtlichen deutschen Forschungseinrichtungen gibt es seit 1999 Ombudsleute. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft richtete im gleichen Jahr unter dem Namen „Ombudsman der Deutschen Forschungsgemeinschaft“ (heute: Ombudsman für die Wissenschaft) einen dreiköpfigen Ombudsrat ein. ⓘ
Seit November 2010 gibt es bei der Polizei Hessen einen Ombudsmann. Die Anlaufstelle für Polizeiangehörige in Hessen ist unmittelbar beim Hessischen Innenministerium angesiedelt. ⓘ
Volksanwalt in Österreich
Die Volksanwaltschaft in Österreich ist ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung sowie ein Ombudsmann, der zwischen Bürgern einerseits, Ämtern und Behörden andererseits vermitteln soll, wenn erstere sich ungerecht behandelt fühlen. Die meisten Bundesländer haben sich der Bundesvolksanwaltschaft angeschlossen, nur Tirol und Vorarlberg haben einen eigenen Landesvolksanwalt. ⓘ
Ombudsleute in der Schweiz
Mehrere Kantone und Städte haben öffentlich-rechtlich angestellte Ombudsleute. Die erste schweizerische Ombudsmann-Stelle wurde 1971 in der Stadt Zürich eingerichtet; amtlich heißt der Ombudsmann hier Beauftragter in Beschwerdesachen. Diejenige des Kantons Zürich folgte 1978, und seither haben etwa auch die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zug und Waadt oder die Städte Bern, St. Gallen, Winterthur oder Luzern Ombudsleute eingestellt. ⓘ
Institution in Polen
Im Bereich des polnischen Verfassungsrechts ermöglichen zwei Hauptrechtsmittel den Rechtsschutz vielfältiger Rechtspositionen mit Verfassungsrang und anderer Rechtsgüter. Es sind – gem. Art. 79 der polnischen Verfassung – die Verfassungsbeschwerde, die ähnlich wie im deutschen Verfassungsrecht konzipiert ist, und – gem. Art. 208 der polnischen Verfassung – die Beschwerde an den Beauftragten für Bürgerrechte (polnisch Rzecznik Praw Obywatelskich). Der Tätigkeitsbereich des Ombudsmanns wird durch das Gesetz über den Ombudsmann vom 15. Juli 1987 näher geregelt. Er kann tätig werden, wenn an ihn Beschwerden von Privatpersonen, Gemeindevertretungen, des Bürgerbeauftragten zum Schutz der Kinderrechte geleitet werden oder wenn er selbst kraft Amtes die Überprüfung für erforderlich hält. Bemerkenswert ist, dass die Beschwerde keine Formalien erfüllen muss, sondern nur den Beschwerdeführer und die Angelegenheit erkennen lassen soll. Der Ombudsmann kann das Verfahren einstellen, an das zuständige Gericht weiterleiten, den Beschwerdeführer lediglich über mögliche Rechtsbehelfe informieren oder das Verfahren selbst einleiten und führen. ⓘ
Rechtskanzler in Estland
In Estland wurde die Institution des Rechtskanzlers mit der 1938 in Kraft getretenen Verfassung eingeführt. Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1991 trat 1992 die neue freiheitlich-demokratische Verfassung in Kraft. Kapitel XII der estnischen Verfassung von 1992 regelt die Institution des Rechtskanzlers (auf estnisch õiguskantsler). Der Rechtskanzler von Estland hat kraft Verfassung zwei Hauptaufgaben:
- die Rechte und Freiheiten der Petenten zu schützen (die Ombudsmann-Funktion) und
- die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu überprüfen und im Bedarfsfall die Verfassungsaufsichtskammer des Staatsgerichts anzurufen (die Initiierungsfunktion der Normenkontrolle). ⓘ
Der Rechtskanzler ist kraft Verfassung unabhängig. Der Kandidat für das Amt wird vom Staatspräsidenten Estlands dem Parlament vorgeschlagen und in geheimer Abstimmung für sieben Jahre gewählt. In der Kanzlei des Rechtskanzlers arbeiten zurzeit ca. 40 Berater. ⓘ
Institution in Namibia
In Namibia steht der Ombudsmann dem Büro des Ombudsmanns (englisch The Office of the Ombudsman) vor. Er hat laut der Verfassung Namibias und dem Ombudsman Act (Act 7 of 1990) vier Aufgaben, auf Antrag oder Anweisung, zu erfüllen:
- Verteidigung der Menschenrechte
- Korruptionsbekämpfung
- Verwaltungsprobleme
- Probleme im Naturschutz ⓘ
Zudem gibt es seit 2009 einen Medienombudsmann (englisch Media Ombudsman), der ausschließlich für den Bereich der Medien zuständig ist. ⓘ
Ombudsleute im nichtpolitischen Bereich
Deutschland
Ombudsleute gewannen auch für den zivilen Bereich schnell an Attraktivität. Dort gibt es mittlerweile in verschiedenen Branchen Ombudsleute. Sie einzuschalten ist grundsätzlich kostenlos, ihre Kompetenzen sind branchenabhängig. Meist ist der Spruch für das Unternehmen bindend (wenn eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschritten wird), für den Kunden besteht (bei Ablehnung durch den Ombudsmann) die Möglichkeit der Klage. Die 2012 geänderte Zivilprozessordnung erlaubt es Gerichten, den Streitparteien eine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Entscheiden sie sich dafür, ordnet der Richter das Ruhen des Verfahrens an. Der Versicherungsombudsmann konnte in diesen Fällen bislang jedoch nicht aktiv werden. Denn laut alter Verfahrungsordnung durfte er nur eingreifen, wenn der Fall nicht gleichzeitig vor Gericht anhängig war. ⓘ
Bausparkassen
- Ombudsfrau der Privaten Bausparkassen, Bundesverband der Privaten Bausparkassen
- Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen ⓘ
Investmentfonds
- Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverbands Investment und Asset Management e. V.
- Ombudsstelle Geschlossene Fonds des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ⓘ
Energieversorgungsunternehmen
- Schlichtungsstelle Energie ⓘ
Versicherungen
- Versicherungsverträge mit Verbrauchern (§ 214 VVG, § 13 BGB): privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen, beispielsweise Versicherungsombudsmann e. V.
- gesetzliche und private Krankenversicherung: Unabhängige Patientenberatung Deutschland (§ 65b SGBG V)
- Private Kranken- und Pflegeversicherung: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Versicherte der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung: Bundesamt für Soziale Sicherung als Beschwerdestelle ⓘ
Immobilien
- Ombudsmann des Immobilienverbands Deutschland IVD ⓘ
Deutsche Bahn
Nach dem ICE-Unglück von Eschede setzte die Deutsche Bahn erstmals einen Ombudsmann ein, Otto Ernst Krasney. ⓘ
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. ⓘ
Schufa
Seit 1. September 2014 hat die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Hans-Jürgen Papier als Ombudsmann eingesetzt. ⓘ
Wissenschaft
Der Ombudsman für die Wissenschaft wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet. Er bearbeitet Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Er steht allen wissenschaftlich in Deutschland tätigen offen, unabhängig von einer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. ⓘ
Rechtsanwaltschaft
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen (ehemaligem) Mandant und Rechtsanwalt aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 15.000 Euro kann die bundesweit tätige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingeschaltet werden. Dazu gehören Streitigkeiten über Gebührenrechnungen und Schadensersatzansprüche wegen Schlechtleistung des Anwalts. ⓘ
Der Schlichter darf nicht Rechtsanwalt sein oder in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt gewesen sein. Damit soll die Unabhängigkeit gewahrt werden. Der Schlichter ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Seit Anfang 2011 ist Renate Jaeger die Schlichterin. ⓘ
Pflege und Soziale Arbeit
In stationären Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe des Landes Brandenburg können seit 2011 Ombudspersonen ernannt werden. Die Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätig und sollen die Beteiligung der Bewohner am gesellschaftlichen Leben des Stadtteils oder der Gemeinde fördern sowie den Bewohnerschaftsrat unterstützen. Die Ombudspersonen knüpfen Kontakte zu Akteuren des Sozialraums, wie Kirchengemeinden, Seniorenvertretungen, Kitas oder Schulen. Sie fungiert als eine Art Brückenbauer zwischen der Einrichtung, dem Gemeinwesen und der Stadt- bzw. Amtsverwaltung, indem sie Wünsche und Interessen der Bewohner aufgreift und weiterleitet. ⓘ
Österreich
Wiener Ombudsmann für Finanzdienstleistungen
Der Wiener Ombudsmann für Finanzdienstleistungen steht seit 1996 steht im Auftrag der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien (WKW) für Konsumentenanfragen bei Problemen im Rahmen von Vermögensaufbau und Finanzierung zur Verfügung. Die Wiener Fachgruppe Finanzdienstleister setzt sich als Interessenvertretung – auf nationaler und internationaler Ebene – für die Schaffung von allgemein gültigen Qualitätsstandards und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Finanzdienstleistungsbranche ein. ⓘ
Die Ombudsstelle hat das Ziel, bei Problemen im Rahmen von Geldanlageberatung zwischen Konsumenten, selbstständigen Finanzdienstleistern (wie beispielsweise gewerbliche Vermögensberater) sowie Produktgebern und Finanzinstituten rasch sowie unbürokratisch – im Sinne einer außergerichtlichen Lösung – zu vermitteln. Darüber hinaus stehen die Überprüfung von Gewerbeberechtigungen, die Meldung von unbefugten Beratern sowie die Vermittlung zwischen Finanzdienstleistern und Konsumenten im Mittelpunkt der Tätigkeit. ⓘ
Österreichischer Internet-Ombudsmann
Im Jahre 1999 initiierte das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) die Schaffung eines österreichischen Internet Ombudsmannes. Das Ziel war, Konsumenten rasch und unbürokratisch zu helfen und die Qualität der E-Commerce-Angebote im Sinne der Verbraucher zu verbessern. Außerdem sollte das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit von E-Commerce gestärkt und dadurch die Nutzung von E-Commerce durch die österreichische Wirtschaft gefördert werden. ⓘ
Dieses Konzept einer unabhängigen, von Internet- und Konsumentenschutzorganisationen getragenen Informations- und Beratungsstelle steht im Einklang mit der Anfang 2000 erlassenen E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Mittlerweile ist der Internet-Ombudsmann in ein Netzwerk von europäischen Konsumentenschutzeinrichtungen eingebunden. ⓘ
Alleine im Jahr 2009 wurden 10.009 Beschwerden (2008: 7.353) zum Thema E-Commerce vom Team des Internet-Ombudsmanns bearbeitet, dokumentiert und inhaltlich ausgewertet. Der Internet-Ombudsmann verfügt dadurch über die umfassendste Dokumentation zu Problemen mit E-Commerce in Österreich. Außerdem stieg die Zahl der bearbeiteten Beschwerden seit 2005 rasant an, was vor allem an den stark gestiegenen Beschwerden über vermeintliche „Gratis“-Angebote im Internet liegt. ⓘ
Der Internet-Ombudsmann ist eine vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bestätigte Schlichtungseinrichtung, die der Empfehlung 98/257/EG entspricht. Er ist damit Teil eines Systems der organisierten europaweiten außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Projekt wurde im Jahr 2000 mit dem österreichischen Staatspreis für PR ausgezeichnet. ⓘ
Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen
Ab 1. Februar 2007 richtet der Fachverband der Versicherungsmakler einen Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen ein, die aus dem Dreiecksverhältnis Kunden, Versicherungen und Makler ergeben. Eine unabhängige Schlichtungskommission unter dem Vorsitz des bisherigen OGH-Richters Ekkehard Schalich prüft Rechtsstreitigkeiten. Ziel der Einrichtung ist eine Stärkung der Rechtssicherheit. Die raschen und unbürokratischen Erkenntnisse der Schlichtungsstelle sind rechtlich nicht bindend, stellen aber eine starke moralische Vorentscheidung dar. ⓘ
Der in der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelte Fachverband der Versicherungsmakler richtet die österreichische „Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen“ ein. Eine unabhängige Schlichtungskommission entscheidet rasch und unbürokratisch über Rechtsstreitigkeiten zwischen Maklern, Versicherungskunden und Versicherungen. Den Vorsitz in der Kommission wird der bisherige OGH-Senatspräsident und Vorsitzender des versicherungsrechtlichen Senates Ekkehard Schalich übernehmen. „Statt die Ergebnisse jahrelanger Gerichtsprozesse abzuwarten, können sich Makler im Interesse ihrer Kunden künftig an die Schlichtungsstelle wenden, um schneller zu ihrem Recht zu kommen.“ (Gunter Riedlsperger, Bundesobmann des Fachverbands) ⓘ
Ombudsmanninitiativen von Medien
In Österreich besteht seit 1970 der Zeitungsombudsmann der Kleinen Zeitung. ⓘ
Schweiz
Privatrechtliche Ombudsleute existieren beispielsweise für den Bankenbereich, den Telekommunikationsbereich, den Krankenversicherungs-Bereich und der Werbung (Schweizerische Lauterkeitskommission) sowie für Privatversicherung und SUVA. Im Medienbereich gibt es drei sprachregionale Ombudsstellen für die Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen. Im Weiteren gibt es den Ombudsman der Schweizer Reisebranche, welcher in Konflikten zwischen Reisenden und schweizerischen Reiseveranstaltern vermittelt. ⓘ