Recht
Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Die genaue Definition des Rechts ist seit langem Gegenstand von Diskussionen. Es wurde verschiedentlich als Wissenschaft und als Kunst der Gerechtigkeit bezeichnet. Staatlich durchgesetzte Gesetze können von einer Gruppe von Gesetzgebern oder von einem einzelnen Gesetzgeber erlassen werden, was zu Gesetzen führt; von der Exekutive durch Erlasse und Verordnungen oder von Richtern durch Präzedenzfälle, in der Regel in Rechtsordnungen des Common Law. Privatpersonen können rechtsverbindliche Verträge abschließen, darunter auch Schiedsvereinbarungen, die alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung zu den üblichen Gerichtsverfahren vorsehen. Die Schaffung von Gesetzen selbst kann durch eine schriftliche oder stillschweigende Verfassung und die darin verankerten Rechte beeinflusst werden. Das Recht prägt die Politik, die Wirtschaft, die Geschichte und die Gesellschaft auf verschiedene Weise und dient als Vermittler der Beziehungen zwischen den Menschen. ⓘ
Die Rechtssysteme unterscheiden sich von Land zu Land, und ihre Unterschiede werden in der Rechtsvergleichung analysiert. In zivilrechtlichen Rechtsordnungen kodifiziert und konsolidiert ein Gesetzgeber oder ein anderes zentrales Organ das Recht. In Common-Law-Systemen können Richter durch Präzedenzfälle verbindliches Fallrecht schaffen, auch wenn dies gelegentlich von einem höheren Gericht oder der Legislative aufgehoben werden kann. Historisch gesehen hat religiöses Recht weltliche Angelegenheiten beeinflusst und wird auch im 21. Jahrhundert noch in einigen Religionsgemeinschaften angewandt. Die auf islamischen Grundsätzen beruhende Scharia ist in mehreren Ländern, darunter Iran und Saudi-Arabien, das wichtigste Rechtssystem. ⓘ
Der Geltungsbereich des Rechts kann in zwei Bereiche unterteilt werden. Das öffentliche Recht betrifft Staat und Gesellschaft, einschließlich Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Das Privatrecht befasst sich mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Einzelpersonen und/oder Organisationen in Bereichen wie Verträge, Eigentum, Delikte und Handelsrecht. Diese Unterscheidung ist in Ländern des Zivilrechts stärker ausgeprägt, insbesondere in Ländern mit einem separaten System von Verwaltungsgerichten; im Gegensatz dazu ist die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Recht in Rechtsordnungen des Common Law weniger ausgeprägt. ⓘ
Das Recht bietet eine Quelle für wissenschaftliche Untersuchungen in den Bereichen Rechtsgeschichte, Philosophie, Wirtschaftsanalyse und Soziologie. Das Recht wirft auch wichtige und komplexe Fragen zu Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit auf. ⓘ
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. ⓘ
Philosophie des Rechts
Aber was ist eigentlich ein Gesetz? [...] Wenn ich sage, dass der Gegenstand von Gesetzen immer allgemein ist, dann meine ich damit, dass das Recht Subjekte in ihrer Gesamtheit und Handlungen im Abstrakten betrachtet und niemals eine bestimmte Person oder Handlung. [...] Unter diesem Gesichtspunkt sieht man sofort, dass man nicht mehr fragen kann, wessen Sache es ist, Gesetze zu machen, da sie Akte des allgemeinen Willens sind; auch nicht, ob der Fürst über dem Gesetz steht, da er ein Mitglied des Staates ist; auch nicht, ob das Gesetz ungerecht sein kann, da niemand sich selbst gegenüber ungerecht ist; auch nicht, wie wir gleichzeitig frei und den Gesetzen unterworfen sein können, da sie nur Register unseres Willens sind.
Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, II, 6. ⓘ
Die Rechtsphilosophie wird gemeinhin als Jurisprudenz bezeichnet. Die normative Rechtswissenschaft fragt: "Wie sollte das Recht sein?", während die analytische Rechtswissenschaft fragt: "Was ist Recht?" ⓘ
Analytische Jurisprudenz
Es gab mehrere Versuche, eine "allgemein akzeptable Definition des Rechts" zu finden. Im Jahr 1972 vertrat Baron Hampstead die Auffassung, dass es keine solche Definition geben kann. McCoubrey und White erklärten, dass es auf die Frage "Was ist Recht?" keine einfache Antwort gibt. Glanville Williams sagte, dass die Bedeutung des Wortes "Recht" von dem Kontext abhängt, in dem das Wort verwendet wird. So seien beispielsweise das "frühe Gewohnheitsrecht" und das "Stadtrecht" Kontexte, in denen das Wort "Recht" zwei unterschiedliche und unvereinbare Bedeutungen habe. Thurman Arnold sagte, dass es offensichtlich ist, dass es unmöglich ist, das Wort "Recht" zu definieren, und dass es ebenso offensichtlich ist, dass der Kampf um die Definition dieses Wortes niemals aufgegeben werden sollte. Man kann den Standpunkt vertreten, dass es nicht notwendig ist, das Wort "Recht" zu definieren (z. B. "lassen wir die Allgemeinheiten beiseite und kommen wir zu den Fällen"). ⓘ
Eine Definition besagt, dass Recht ein System von Regeln und Richtlinien ist, die durch soziale Institutionen durchgesetzt werden, um das Verhalten zu steuern. In The Concept of Law argumentiert Hart, dass das Recht ein "System von Regeln" ist; Austin sagt, dass das Recht "der Befehl eines Souveräns ist, der durch die Androhung einer Sanktion unterstützt wird"; Dworkin beschreibt in seinem Text mit dem Titel Law's Empire das Recht als ein "Interpretationskonzept", um Gerechtigkeit zu erreichen; und Raz argumentiert, dass das Recht eine "Autorität" ist, um die Interessen der Menschen zu vermitteln. Holmes sagte: "Die Prophezeiungen dessen, was die Gerichte in der Tat tun werden, und nichts Anmaßendes mehr, sind das, was ich unter dem Gesetz verstehe." In seiner Abhandlung über das Recht argumentiert Aquin, dass das Recht eine vernünftige Ordnung der Dinge ist, die das Gemeinwohl betrifft und von demjenigen verkündet wird, der mit der Sorge für die Gemeinschaft beauftragt ist. Diese Definition enthält sowohl positivistische als auch naturalistische Elemente. ⓘ
Verbindung zu Moral und Gerechtigkeit
Definitionen des Rechts werfen oft die Frage auf, inwieweit das Recht die Moral einschließt. Die utilitaristische Antwort von John Austin lautete, dass das Recht "Befehle eines Souveräns, unterstützt durch die Androhung von Sanktionen, sind, dem die Menschen zu gehorchen pflegen". Die Naturrechtler auf der anderen Seite, wie Jean-Jacques Rousseau, argumentieren, dass das Recht im Wesentlichen moralische und unveränderliche Naturgesetze widerspiegelt. Das Konzept des "Naturrechts" entstand in der antiken griechischen Philosophie gleichzeitig und in Verbindung mit dem Begriff der Gerechtigkeit und fand durch die Schriften von Thomas von Aquin, insbesondere seine Abhandlung über das Recht, erneut Eingang in den Mainstream der westlichen Kultur. ⓘ
Nach der Fertigstellung der ersten beiden Teile seines Buches Splendeurs et misères des courtisanes, das den Abschluss des gesamten Werkes bilden sollte, besuchte Honoré de Balzac die Conciergerie. Danach beschloss er, einen dritten Teil hinzuzufügen, der schließlich den Namen Où mènent les mauvais chemins (Wo die bösen Wege enden) erhielt und ganz der Beschreibung der Bedingungen im Gefängnis gewidmet war. In diesem dritten Teil erklärt er:
Das Gesetz ist gut, es ist notwendig, seine Ausführung ist schlecht, und die Sitten beurteilen die Gesetze nach der Art und Weise, wie sie ausgeführt werden. ⓘ
Hugo Grotius, der Begründer eines rein rationalistischen Systems des Naturrechts, vertrat die Ansicht, dass das Recht sowohl aus einem sozialen Impuls - wie Aristoteles angedeutet hatte - als auch aus der Vernunft erwächst. Immanuel Kant vertrat die Ansicht, ein moralischer Imperativ verlange, dass Gesetze "so gewählt werden, als ob sie als universelle Naturgesetze gelten sollten". Jeremy Bentham und sein Schüler Austin vertraten in Anlehnung an David Hume die Auffassung, dass damit das Problem des "Ist" und des "Soll" vermengt wurde. Bentham und Austin plädierten für den Positivismus des Rechts, d. h. dafür, dass das wirkliche Recht von der "Moral" völlig getrennt ist. Kant wurde auch von Friedrich Nietzsche kritisiert, der den Gleichheitsgrundsatz ablehnte und der Meinung war, dass das Recht dem Willen zur Macht entspringt und nicht als "moralisch" oder "unmoralisch" bezeichnet werden kann. ⓘ
1934 setzte der österreichische Philosoph Hans Kelsen die positivistische Tradition in seinem Buch Reine Theorie des Rechts fort. Kelsen vertrat die Auffassung, dass das Recht zwar von der Moral getrennt ist, aber dennoch eine "Normativität" besitzt, d. h. wir sollten es befolgen. Während Gesetze positive "Ist"-Aussagen sind (z. B. beträgt das Bußgeld für das Rückwärtsfahren auf der Autobahn 500 €), sagt uns das Recht, was wir tun "sollten". Man kann also davon ausgehen, dass jede Rechtsordnung eine Grundnorm hat, die uns anweist, sie zu befolgen. Kelsens wichtigster Gegner, Carl Schmitt, lehnte sowohl den Positivismus als auch die Idee der Rechtsstaatlichkeit ab, weil er den Vorrang abstrakter normativer Prinzipien vor konkreten politischen Positionen und Entscheidungen nicht akzeptierte. Schmitt vertrat daher eine Jurisprudenz der Ausnahme (Ausnahmezustand), die bestritt, dass Rechtsnormen die gesamte politische Erfahrung umfassen könnten. ⓘ
Später im 20. Jahrhundert attackierte H. L. A. Hart in The Concept of Law Austin für seine Vereinfachungen und Kelsen für seine Fiktionen. Hart vertrat die Auffassung, dass das Recht ein System von Regeln ist, das in primäre (Verhaltensregeln) und sekundäre (Regeln, die an Beamte gerichtet sind, die die primären Regeln verwalten) unterteilt ist. Die sekundären Regeln werden weiter unterteilt in Regeln der Rechtsprechung (zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten), Regeln der Änderung (die es ermöglichen, Gesetze zu ändern) und die Regel der Anerkennung (die es ermöglicht, Gesetze als gültig zu erkennen). Zwei von Harts Schülern setzten die Debatte fort: In seinem Buch Law's Empire griff Ronald Dworkin Hart und die Positivisten an, weil sie sich weigerten, Recht als moralische Frage zu behandeln. Dworkin argumentiert, dass das Recht ein "interpretatives Konzept" ist, das von den Richtern verlangt, die beste und gerechteste Lösung für einen Rechtsstreit zu finden, die ihren verfassungsrechtlichen Traditionen entspricht. Joseph Raz hingegen verteidigte die positivistische Sichtweise und kritisierte in The Authority of Law den Ansatz der "weichen Sozialthese" von Hart. Raz vertritt die Auffassung, dass das Recht eine Autorität ist, die allein durch soziale Quellen und ohne Bezugnahme auf moralische Überlegungen identifizierbar ist. Seiner Ansicht nach sollte jede Kategorisierung von Regeln, die über ihre Rolle als maßgebliche Instrumente der Vermittlung hinausgeht, am besten der Soziologie und nicht der Rechtswissenschaft überlassen werden. ⓘ
Geschichte
Die Geschichte des Rechts ist eng mit der Entwicklung der Zivilisation verknüpft. Das altägyptische Recht, das bis ins Jahr 3000 v. Chr. zurückreicht, basierte auf dem Konzept des Ma'at und zeichnete sich durch Tradition, rhetorische Rede, soziale Gleichheit und Unparteilichkeit aus. Im 22. Jahrhundert v. Chr. formulierte der alte sumerische Herrscher Ur-Nammu das erste Gesetzbuch, das aus kasuistischen Aussagen bestand ("wenn ... dann ..."). Um 1760 v. Chr. entwickelte König Hammurabi das babylonische Recht weiter, indem er es kodifizierte und in Stein niederschrieb. Hammurabi stellte mehrere Exemplare seines Gesetzeskodex im ganzen Königreich Babylon als Stelen auf, die für die gesamte Öffentlichkeit sichtbar waren; dies wurde als Codex Hammurabi bekannt. Die am besten erhaltene Kopie dieser Stelen wurde im 19. Jahrhundert von britischen Assyriologen entdeckt und ist seitdem vollständig transliteriert und in verschiedene Sprachen übersetzt worden, darunter Englisch, Italienisch, Deutsch und Französisch. ⓘ
Das Alte Testament stammt aus dem Jahr 1280 v. Chr. und hat die Form von moralischen Imperativen als Empfehlungen für eine gute Gesellschaft. Der kleine griechische Stadtstaat, das antike Athen, war etwa ab dem 8. Jahrhundert v. Chr. die erste Gesellschaft, die auf einer umfassenden Einbeziehung ihrer Bürger beruhte, wobei Frauen und versklavte Menschen ausgeschlossen waren. Allerdings gab es in Athen weder eine Rechtswissenschaft noch ein einheitliches Wort für "Recht"; stattdessen stützte man sich auf die dreifache Unterscheidung zwischen göttlichem Recht (thémis), menschlichem Erlass (nomos) und Gewohnheit (díkē). Dennoch enthielt das antike griechische Recht wichtige verfassungsrechtliche Neuerungen für die Entwicklung der Demokratie. ⓘ
Das römische Recht war stark von der griechischen Philosophie beeinflusst, aber seine detaillierten Regeln wurden von professionellen Juristen entwickelt und waren hoch entwickelt. Im Laufe der Jahrhunderte zwischen dem Aufstieg und dem Niedergang des Römischen Reiches wurde das Recht an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst und unter Theodosius II. und Justinian I. umfassend kodifiziert. Obwohl die Kodizes im Frühmittelalter durch Gewohnheitsrecht und Rechtsprechung ersetzt wurden, wurde das römische Recht um das elfte Jahrhundert herum wiederentdeckt, als mittelalterliche Rechtsgelehrte begannen, römische Kodizes zu erforschen und ihre Konzepte an das kanonische Recht anzupassen, wodurch das jus commune entstand. Zur Orientierung wurden lateinische Rechtssprüche (so genannte brocards) zusammengestellt. Im mittelalterlichen England entwickelten die königlichen Gerichte eine Reihe von Präzedenzfällen, die später zum Common Law wurden. Es wurde ein europaweiter Law Merchant gegründet, damit die Kaufleute nach gemeinsamen Standards handeln konnten und nicht mit den vielen zersplitterten Facetten der lokalen Gesetze. Das Law Merchant, ein Vorläufer des modernen Handelsrechts, betonte die Vertragsfreiheit und die Veräußerbarkeit von Eigentum. Als der Nationalismus im 18. und 19. Jahrhundert zunahm, wurde das Handelsrecht im Rahmen neuer Zivilgesetzbücher in das lokale Recht der Länder aufgenommen. Das napoleonische und das deutsche Gesetzbuch wurden zu den einflussreichsten. Im Gegensatz zum englischen Common Law, das aus riesigen Bänden mit Fallrecht besteht, sind die Kodizes in kleinen Büchern leicht zu exportieren und von den Richtern leicht anzuwenden. Heute gibt es jedoch Anzeichen für eine Annäherung von Zivilrecht und Gewohnheitsrecht. Das EU-Recht ist in Verträgen kodifiziert, entwickelt sich aber de facto durch Präzedenzfälle, die vom Europäischen Gerichtshof festgelegt werden. ⓘ
Das alte Indien und China stehen für unterschiedliche Rechtstraditionen und verfügten historisch über unabhängige Schulen der Rechtstheorie und -praxis. Das Arthashastra, das wahrscheinlich um 100 n. Chr. verfasst wurde (obwohl es auch älteres Material enthält), und das Manusmriti (ca. 100-300 n. Chr.) waren grundlegende Abhandlungen in Indien und umfassen Texte, die als maßgebliche rechtliche Anleitung gelten. Die zentrale Philosophie von Manu war Toleranz und Pluralismus und wurde in ganz Südostasien zitiert. Während der muslimischen Eroberungen auf dem indischen Subkontinent wurde die Scharia von den muslimischen Sultanaten und Reichen eingeführt, insbesondere die Fatawa-e-Alamgiri des Mogulreiches, die von Kaiser Aurangzeb und verschiedenen Gelehrten des Islams verfasst wurde. In Indien wurden sowohl die hinduistische Rechtstradition als auch das islamische Recht durch das Common Law verdrängt, als Indien Teil des britischen Empire wurde. Malaysia, Brunei, Singapur und Hongkong übernahmen ebenfalls das Common-Law-System. Die ostasiatische Rechtstradition spiegelt eine einzigartige Mischung aus weltlichen und religiösen Einflüssen wider. Japan war das erste Land, das damit begann, sein Rechtssystem nach westlichem Vorbild zu modernisieren, indem es Teile des französischen, vor allem aber des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches importierte. Dies spiegelte teilweise den Status Deutschlands als aufstrebende Macht im späten 19. Jahrhundert wider. In ähnlicher Weise wich das traditionelle chinesische Recht in den letzten Jahren der Qing-Dynastie einer Verwestlichung in Form von sechs Privatrechtskodizes, die hauptsächlich auf dem japanischen Modell des deutschen Rechts basierten. Heute ist das taiwanesische Recht am engsten mit den Kodifizierungen aus dieser Zeit verbunden, was auf die Spaltung zwischen den Nationalisten von Chiang Kai-shek, die dorthin flohen, und den Kommunisten von Mao Zedong zurückzuführen ist, die 1949 die Kontrolle über das Festland erlangten. Die derzeitige rechtliche Infrastruktur in der Volksrepublik China wurde stark vom sowjetischen sozialistischen Recht beeinflusst, das im Wesentlichen das Verwaltungsrecht auf Kosten der privatrechtlichen Rechte aufbläht. Aufgrund der rasanten Industrialisierung befindet sich China heute in einem Reformprozess, zumindest was die wirtschaftlichen, wenn nicht gar die sozialen und politischen Rechte betrifft. Ein neues Vertragsrecht aus dem Jahr 1999 bedeutete eine Abkehr von der administrativen Vorherrschaft. Außerdem trat China nach fünfzehnjährigen Verhandlungen im Jahr 2001 der Welthandelsorganisation bei. ⓘ
Rechtssysteme
Im Allgemeinen lassen sich die Rechtssysteme in Civil Law- und Common Law-Systeme unterteilen. Moderne Wissenschaftler vertreten die Auffassung, dass diese Unterscheidung zunehmend an Bedeutung verloren hat; die zahlreichen Rechtsübertragungen, die für das moderne Recht typisch sind, führen dazu, dass moderne Rechtssysteme viele Merkmale gemeinsam haben, die traditionell entweder als typisch für das Common Law oder das Civil Law angesehen wurden. Der Begriff "Zivilrecht", der sich auf das aus Kontinentaleuropa stammende zivile Rechtssystem bezieht, ist nicht zu verwechseln mit "Zivilrecht" im Sinne der vom Strafrecht und dem öffentlichen Recht unterschiedenen Themen des Common Law. ⓘ
Die dritte Art von Rechtssystem - das in einigen Ländern ohne Trennung von Kirche und Staat akzeptiert wird - ist das religiöse Recht, das auf den heiligen Schriften beruht. Welchem System ein Land unterliegt, hängt oft von seiner Geschichte, seinen Beziehungen zu anderen Ländern oder der Einhaltung internationaler Normen ab. Die Quellen, die von den Rechtsordnungen als verbindlich anerkannt werden, sind die bestimmenden Merkmale eines jeden Rechtssystems. Die Klassifizierung ist jedoch eher eine Frage der Form als des Inhalts, da oft ähnliche Regeln gelten. ⓘ
Das Zivilrecht
Das Zivilrecht ist das heute in den meisten Ländern der Welt geltende Rechtssystem. Im Zivilrecht sind die als maßgebend anerkannten Quellen in erster Linie die Gesetzgebung - insbesondere Kodifizierungen in Verfassungen oder von der Regierung erlassenen Gesetzen - und das Gewohnheitsrecht. Kodifikationen reichen Jahrtausende zurück, ein frühes Beispiel ist der babylonische Codex Hammurabi. Die modernen Zivilrechtssysteme gehen im Wesentlichen auf die vom byzantinischen Kaiser Justinian I. im 6. Jahrhundert erlassenen Gesetzbücher zurück, die im Italien des 11. Jahrhunderts wiederentdeckt wurden. Das römische Recht zur Zeit der Römischen Republik und des Römischen Reiches war stark verfahrensorientiert, und es gab keine professionelle juristische Klasse. Stattdessen wurde ein Laienrichter, iudex, gewählt, um zu entscheiden. Entscheidungen wurden nicht systematisch veröffentlicht, so dass die Rechtsprechung, die sich entwickelte, verschleiert und fast unerkannt blieb. Jeder Fall musste nach den Gesetzen des Staates neu entschieden werden, was die (theoretische) Unwichtigkeit von Richterentscheidungen für künftige Fälle in heutigen Zivilrechtssystemen widerspiegelt. Von 529 bis 534 n. Chr. kodifizierte und konsolidierte der byzantinische Kaiser Justinian I. das bis dahin geltende römische Recht, so dass nur noch ein Zwanzigstel der Masse der früheren Rechtstexte übrig blieb. Dies wurde als Corpus Juris Civilis bekannt. Wie ein Rechtshistoriker schrieb, "blickte Justinian bewusst auf das goldene Zeitalter des römischen Rechts zurück und wollte es auf den Höhepunkt zurückführen, den es drei Jahrhunderte zuvor erreicht hatte". Das justinianische Gesetzbuch blieb im Osten bis zum Untergang des Byzantinischen Reiches in Kraft. Westeuropa stützte sich auf eine Mischung aus dem Theodosianischen Kodex und dem germanischen Gewohnheitsrecht, bis der Justinianische Kodex im 11. Jahrhundert wiederentdeckt wurde und Gelehrte der Universität Bologna ihn zur Auslegung ihrer eigenen Gesetze heranzogen. Zivilrechtliche Kodifizierungen, die sich eng an das römische Recht anlehnten, verbreiteten sich in ganz Europa bis zur Aufklärung; im 19. Jahrhundert modernisierten dann sowohl Frankreich mit dem Code Civil als auch Deutschland mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ihre Gesetzbücher. Diese beiden Gesetzbücher haben nicht nur die Rechtssysteme der kontinentaleuropäischen Länder (z. B. Griechenland), sondern auch die japanischen und koreanischen Rechtstraditionen stark beeinflusst. Heute gibt es Länder mit einem Zivilrechtssystem, das von Russland und der Türkei bis zu den meisten Ländern Mittel- und Lateinamerikas reicht. ⓘ
Anarchistisches Recht
Der Anarchismus wurde in weiten Teilen der Welt in der Gesellschaft praktiziert. Es gibt anarchistische Massengemeinschaften, die von Syrien bis zu den Vereinigten Staaten reichen und von Hunderten bis zu Millionen reichen. Der Anarchismus umfasst ein breites Spektrum an sozialpolitischen Philosophien mit unterschiedlichen Tendenzen und Umsetzungen. ⓘ
Das anarchistische Recht befasst sich in erster Linie damit, wie der Anarchismus in einer Gesellschaft umgesetzt wird, wobei der Rahmen auf dezentralisierten Organisationen und gegenseitiger Hilfe basiert und die Vertretung durch eine Form der direkten Demokratie erfolgt. Die Gesetze basieren auf ihrer Notwendigkeit. Ein großer Teil der anarchistischen Ideologien wie Anarchosyndikalismus und Anarchokommunismus konzentriert sich auf dezentralisierte Arbeitergewerkschaften, Genossenschaften und Syndikate als Hauptinstrument der Gesellschaft. ⓘ
Sozialistisches Recht
Sozialistisches Recht ist das Rechtssystem in kommunistischen Staaten wie der ehemaligen Sowjetunion und der Volksrepublik China. In der Wissenschaft herrscht Uneinigkeit darüber, ob es sich dabei um ein vom Zivilrecht getrenntes System handelt, da es auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Ideologie erhebliche Abweichungen gibt, wie z. B. die Unterordnung der Judikative unter die regierende Partei. ⓘ
Common Law und Equity
In Common-Law-Rechtssystemen werden Gerichtsentscheidungen ausdrücklich als "Recht" anerkannt und stehen gleichberechtigt neben den von der Legislative verabschiedeten Gesetzen und den von der Exekutive erlassenen Vorschriften. Die "Doktrin des Präzedenzfalls" oder "stare decisis" (lateinisch für "sich an Entscheidungen halten") bedeutet, dass Entscheidungen höherer Gerichte für untere Gerichte und künftige Entscheidungen desselben Gerichts bindend sind, um sicherzustellen, dass ähnliche Fälle zu ähnlichen Ergebnissen führen. Im Gegensatz dazu sind in den Systemen des "Zivilrechts" die gesetzlichen Bestimmungen in der Regel detaillierter und die gerichtlichen Entscheidungen kürzer und weniger detailliert, da der Richter oder Anwalt nur schreibt, um den Einzelfall zu entscheiden, und nicht, um eine Argumentation darzulegen, an der sich künftige Gerichte orientieren sollen. ⓘ
Das Common Law hat seinen Ursprung in England und wurde von fast allen Ländern übernommen, die einst zum britischen Empire gehörten (mit Ausnahme von Malta, Schottland, dem US-Bundesstaat Louisiana und der kanadischen Provinz Quebec). Im mittelalterlichen England, nach der normannischen Eroberung, variierte das Recht von Grafschaft zu Grafschaft und beruhte auf unterschiedlichen Stammesbräuchen. Das Konzept des "Common Law" entwickelte sich während der Herrschaft Heinrichs II. im späten 12. Jahrhundert, als Heinrich Richter ernannte, die befugt waren, ein institutionalisiertes und einheitliches Rechtssystem zu schaffen, das für das ganze Land "allgemein" galt. Der nächste große Schritt in der Entwicklung des Gewohnheitsrechts erfolgte, als König Johann von seinen Baronen gezwungen wurde, ein Dokument zu unterzeichnen, das seine Befugnis zur Verabschiedung von Gesetzen einschränkte. Diese "große Charta" oder Magna Carta von 1215 verlangte auch, dass die Richterschar des Königs ihre Gerichte und Urteile an "einem bestimmten Ort" abhielt, anstatt an unberechenbaren Orten im ganzen Land autokratisch Recht zu sprechen. Eine konzentrierte und elitäre Gruppe von Richtern erlangte unter diesem System eine dominierende Rolle bei der Rechtsetzung, und im Vergleich zu ihren europäischen Pendants wurde die englische Justiz stark zentralisiert. Während das höchste Gericht in Frankreich beispielsweise 1297 einundfünfzig Richter zählte, waren es am englischen Court of Common Pleas nur fünf. Dieses mächtige und engmaschige Gerichtswesen führte zu einem systematischen Prozess der Entwicklung des Common Law. ⓘ
Das System wurde jedoch zu sehr systematisiert, zu starr und unflexibel. Daher baten im Laufe der Zeit immer mehr Bürger den König, das Gewohnheitsrecht außer Kraft zu setzen, und der Lordkanzler entschied im Namen des Königs, was in einem Fall gerecht war. Seit der Zeit von Sir Thomas More, dem ersten Juristen, der zum Lordkanzler ernannt wurde, entwickelte sich neben dem starren Gewohnheitsrecht eine systematische Equity-Rechtsprechung, die ihren eigenen Court of Chancery hervorbrachte. Anfangs wurde die Equity oft als sprunghaft kritisiert, da sie je nach Fußlänge des Kanzlers variierte. Im Laufe der Zeit entwickelten die Billigkeitsgerichte solide Grundsätze, insbesondere unter Lord Eldon. Im 19. Jahrhundert wurden die beiden Systeme in England und 1937 in den USA zusammengeführt. ⓘ
Bei der Entwicklung des Common Law haben akademische Schriften immer eine wichtige Rolle gespielt, sowohl um übergreifende Grundsätze aus der verstreuten Rechtsprechung zusammenzutragen als auch um für Änderungen zu argumentieren. William Blackstone war ab etwa 1760 der erste Gelehrte, der das Gewohnheitsrecht sammelte, beschrieb und lehrte. Aber nicht nur durch die Beschreibung, sondern auch durch die Suche nach Erklärungen und zugrundeliegenden Strukturen veränderte sich die Funktionsweise des Rechts langsam. ⓘ
Religiöses Recht
Das religiöse Recht basiert ausdrücklich auf religiösen Vorschriften. Beispiele hierfür sind die jüdische Halakha und die islamische Scharia, die beide als "zu befolgender Weg" übersetzt werden können, während das christliche Kirchenrecht in einigen Kirchengemeinden ebenfalls fortbesteht. Die Religion impliziert für das Recht oft Unveränderlichkeit, da das Wort Gottes nicht von Richtern oder Regierungen geändert oder mit Gesetzen belegt werden kann. Ein gründliches und detailliertes Rechtssystem erfordert jedoch in der Regel eine menschliche Ausarbeitung. So enthält beispielsweise der Koran einige Gesetze, die durch Auslegung, Qiyas (Analogieschlüsse), Ijma (Konsens) und Präzedenzfälle als Quelle für weitere Gesetze dienen. Dies ist hauptsächlich in einem Korpus von Gesetzen und Rechtsprechung enthalten, der als Scharia bzw. Fiqh bekannt ist. Ein weiteres Beispiel ist die Tora oder das Alte Testament, der Pentateuch oder die Fünf Bücher Mose. Es enthält das grundlegende jüdische Gesetzbuch, das von einigen israelischen Gemeinden verwendet wird. Die Halakha ist ein Kodex des jüdischen Rechts, der einige der Auslegungen des Talmuds zusammenfasst. Das israelische Recht erlaubt es den Streitparteien jedoch nur, religiöse Gesetze anzuwenden, wenn sie dies wünschen. Das kanonische Recht wird nur von Mitgliedern der katholischen Kirche, der östlich-orthodoxen Kirche und der anglikanischen Gemeinschaft angewandt. ⓘ
Kanonisches Recht
Das kanonische Recht (von griechisch kanon, "gerade Messlatte, Lineal") ist eine Reihe von Verordnungen und Vorschriften, die von der kirchlichen Autorität (Kirchenleitung) für die Verwaltung einer christlichen Organisation oder Kirche und ihrer Mitglieder erlassen werden. Es ist das interne Kirchenrecht, das für die katholische Kirche (sowohl die lateinische Kirche als auch die katholischen Ostkirchen), die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen sowie die einzelnen nationalen Kirchen innerhalb der anglikanischen Gemeinschaft gilt. Die Art und Weise, wie dieses Kirchenrecht erlassen, ausgelegt und manchmal auch entschieden wird, ist in diesen drei Kirchen sehr unterschiedlich. In allen drei Traditionen war ein Kanon ursprünglich eine von einem Kirchenrat verabschiedete Regel; diese Kanones bildeten die Grundlage des Kirchenrechts. ⓘ
Die katholische Kirche verfügt über das älteste kontinuierlich funktionierende Rechtssystem der westlichen Welt, das der Entwicklung des modernen europäischen Zivilrechts und des Common Law vorausging. Der Codex des Kirchenrechts von 1983 regelt die lateinische Kirche sui juris. Für die katholischen Ostkirchen, die andere Disziplinen und Praktiken entwickelt haben, gilt der Kanonische Kodex der Ostkirchen. Das kanonische Recht der katholischen Kirche beeinflusste das Gewohnheitsrecht während des Mittelalters, indem es die Lehre des römischen Rechts wie die Unschuldsvermutung beibehielt. ⓘ
Scharia-Recht
Bis zum 18. Jahrhundert wurde die Scharia in der gesamten muslimischen Welt in nicht kodifizierter Form praktiziert, wobei der Mecelle-Kodex des Osmanischen Reichs im 19. Jahrhundert einen ersten Versuch darstellte, Elemente der Scharia zu kodifizieren. Seit Mitte der 1940er Jahre wurden in einem Land nach dem anderen Anstrengungen unternommen, um die Scharia besser an die modernen Bedingungen und Vorstellungen anzupassen. In der heutigen Zeit stützen sich die Rechtssysteme vieler muslimischer Länder sowohl auf die Traditionen des Zivilrechts und des Gewohnheitsrechts als auch auf das islamische Recht und den Brauch. Die Verfassungen einiger muslimischer Staaten wie Ägypten und Afghanistan erkennen den Islam als Staatsreligion an und verpflichten den Gesetzgeber, sich an die Scharia zu halten. Saudi-Arabien erkennt den Koran als seine Verfassung an und wird auf der Grundlage des islamischen Rechts regiert. Auch im Iran wurde das islamische Recht nach 1979 wieder in das Rechtssystem aufgenommen. In den letzten Jahrzehnten war die Forderung nach der Wiedereinführung der Scharia eines der grundlegenden Merkmale der Bewegung des islamischen Wiederaufstiegs, die eine große Menge an Literatur hervorgebracht und die Weltpolitik beeinflusst hat. ⓘ
Rechtliche Methoden
Man unterscheidet zwischen Methoden der juristischen Argumentation (Rechtsanwendung) und Methoden der Rechtsauslegung (Rechtsdeutung). Erstere sind der juristische Syllogismus, der in den Rechtssystemen des Zivilrechts vorherrscht, die Analogie, die in den Rechtssystemen des Common Law, insbesondere in den USA, vorherrscht, und die argumentativen Theorien, die in beiden Systemen vorkommen. Bei den letzteren handelt es sich um verschiedene Regeln (Richtlinien) der Rechtsauslegung wie die Richtlinien der sprachlichen Auslegung, der teleologischen Auslegung oder der systemischen Auslegung sowie um spezifischere Regeln, z. B. die goldene Regel oder die Unfugregel. Darüber hinaus gibt es viele weitere Argumente und Auslegungskanonen, die insgesamt eine Gesetzesauslegung ermöglichen. ⓘ
Der Juraprofessor und ehemalige Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten Edward H. Levi stellte fest, dass das "Grundmuster der juristischen Argumentation die Argumentation anhand von Beispielen" ist, d. h. die Argumentation durch den Vergleich von Ergebnissen in Fällen, in denen ähnliche Rechtsfragen gelöst wurden. In einer Rechtssache des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, in der es um verfahrenstechnische Maßnahmen eines Inkassounternehmens zur Vermeidung von Fehlern ging, wies Richterin Sotomayor darauf hin, dass "die juristische Argumentation kein mechanischer oder streng linearer Prozess ist". ⓘ
Jurimetrik ist die formale Anwendung quantitativer Methoden, insbesondere der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik, auf rechtliche Fragen. Die Anwendung statistischer Methoden in Gerichtsverfahren und juristischen Fachartikeln hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen. ⓘ
Juristische Institutionen
Es ist eine wirkliche Einheit von ihnen allen in ein und derselben Person, geschlossen durch einen Bund eines jeden Menschen mit jedem Menschen, so als ob jeder Mensch zu jedem Menschen sagen würde: Ich erlaube und verzichte auf mein Recht, mich selbst zu regieren, an diesen Mann oder diese Versammlung von Männern, unter der Bedingung, dass du dein Recht an ihn abgibst und alle seine Handlungen in gleicher Weise erlaubst.
Die wichtigsten Rechtsinstitutionen in den Industrieländern sind unabhängige Gerichte, repräsentative Parlamente, eine rechenschaftspflichtige Exekutive, das Militär und die Polizei, die bürokratische Organisation, die Anwaltschaft und die Zivilgesellschaft selbst. John Locke in seinen "Two Treatises of Government" und Baron de Montesquieu in "The Spirit of the Laws" plädierten für eine Gewaltenteilung zwischen den politischen, legislativen und exekutiven Organen. Im Gegensatz zur absolutistischen Theorie des Leviathan von Thomas Hobbes vertraten sie den Grundsatz, dass keine Person die gesamte Staatsgewalt an sich reißen darf. Sun Yat-sens Fünf-Mächte-Verfassung für die Republik China führte die Gewaltenteilung noch weiter, indem sie zwei zusätzliche Regierungszweige vorsah - einen Kontroll-Yuan zur Überwachung der Rechnungsprüfung und einen Prüfungs-Yuan zur Kontrolle der Beschäftigung von Beamten. ⓘ
Max Weber und andere haben das Denken über die Ausdehnung des Staates neu gestaltet. Die moderne militärische, polizeiliche und bürokratische Macht über das tägliche Leben der Bürger wirft besondere Probleme für die Rechenschaftspflicht auf, die frühere Autoren wie Locke oder Montesquieu nicht vorhersehen konnten. Die Sitten und Gebräuche der Rechtsberufe sind ein wichtiger Bestandteil des Zugangs der Menschen zum Recht, während der Begriff Zivilgesellschaft die sozialen Einrichtungen, Gemeinschaften und Partnerschaften bezeichnet, die die politische Grundlage des Rechts bilden. ⓘ
Justizwesen
Die Justiz besteht aus einer Reihe von Richtern, die Streitigkeiten schlichten, um ein Urteil zu fällen. In den meisten Ländern gibt es Berufungsgerichte mit einem obersten Gericht als letzte Instanz. In den Vereinigten Staaten ist dies der Supreme Court, in Australien der High Court, im Vereinigten Königreich der Supreme Court, in Deutschland das Bundesverfassungsgericht und in Frankreich die Cour de Cassation. In den meisten europäischen Ländern kann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das nationale Recht außer Kraft setzen, wenn das EU-Recht relevant ist. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg können Bürger aus den Mitgliedstaaten des Europarats in Menschenrechtsfragen klagen. ⓘ
In einigen Ländern kann die höchste richterliche Instanz Gesetze außer Kraft setzen, die sie für verfassungswidrig hält. In der Rechtssache Brown v. Board of Education hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten beispielsweise zahlreiche bundesstaatliche Gesetze auf, die rassentrennende Schulen eingeführt hatten, da sie mit dem vierzehnten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten unvereinbar waren. ⓘ
Eine Justiz ist theoretisch an die Verfassung gebunden, wie alle anderen staatlichen Organe auch. In den meisten Ländern dürfen Richter nur die Verfassung und alle anderen Gesetze auslegen. In den Ländern des Common Law, in denen es sich nicht um verfassungsmäßige Angelegenheiten handelt, kann die Judikative jedoch nach der Doktrin der Präzedenzfälle auch Recht schaffen. Im Vereinigten Königreich, in Finnland und Neuseeland gilt das Ideal der parlamentarischen Souveränität, wonach die nicht gewählte Justiz die von der demokratischen Legislative verabschiedeten Gesetze nicht aufheben darf. ⓘ
In kommunistischen Staaten wie China werden die Gerichte oft als Teil der Exekutive betrachtet oder sind der Legislative untergeordnet; staatliche Institutionen und Akteure üben somit in unterschiedlicher Weise Einfluss auf die Justiz aus. In muslimischen Ländern prüfen Gerichte häufig, ob staatliche Gesetze mit der Scharia vereinbar sind: Das Oberste Verfassungsgericht Ägyptens kann solche Gesetze für ungültig erklären, und im Iran stellt der Wächterrat sicher, dass die Gesetzgebung mit den "Kriterien des Islam" vereinbar ist. ⓘ
Legislative
Prominente Beispiele für Gesetzgebungen sind das Parlament in London, der Kongress in Washington D.C., der Bundestag in Berlin, die Duma in Moskau, das Parlamento Italiano in Rom und die Assemblée nationale in Paris. Nach dem Prinzip der repräsentativen Regierung wählen die Menschen die Politiker, die ihre Wünsche umsetzen sollen. Obwohl es in Ländern wie Israel, Griechenland, Schweden und China nur eine Kammer gibt, haben die meisten Länder zwei Kammern, d. h. zwei getrennt voneinander ernannte gesetzgebende Kammern. ⓘ
In das "Unterhaus" werden Politiker gewählt, die kleinere Wahlkreise vertreten. Das "Oberhaus" wird in der Regel gewählt, um die Bundesstaaten in einem föderalen System (wie in Australien, Deutschland oder den Vereinigten Staaten) oder verschiedene Wahlkreise in einem einheitlichen System (wie in Frankreich) zu vertreten. Im Vereinigten Königreich wird das Oberhaus von der Regierung als Kontrollinstanz eingesetzt. Ein Kritikpunkt an Zweikammersystemen mit zwei gewählten Kammern ist, dass sich Ober- und Unterhaus einfach spiegeln können. Die traditionelle Rechtfertigung des Zweikammersystems besteht darin, dass das Oberhaus als Kontrollinstanz fungiert. Dadurch können Willkür und Ungerechtigkeit im Regierungshandeln minimiert werden. ⓘ
Um ein Gesetz zu verabschieden, muss eine Mehrheit der Mitglieder einer Legislative in jeder Kammer für einen Gesetzentwurf stimmen. Normalerweise gibt es mehrere Lesungen und Änderungsvorschläge der verschiedenen politischen Fraktionen. Wenn ein Land eine feste Verfassung hat, kann eine besondere Mehrheit für Änderungen der Verfassung erforderlich sein, was Gesetzesänderungen erschwert. In der Regel steht eine Regierung an der Spitze des Prozesses, die sich aus Mitgliedern des Parlaments zusammensetzen kann (z. B. im Vereinigten Königreich oder in Deutschland). In einem Präsidialsystem wird die Regierung jedoch in der Regel von einer Exekutive und den von ihr ernannten Kabinettsmitgliedern gebildet (z. B. in den Vereinigten Staaten oder Brasilien). ⓘ
Exekutive
In einem Rechtssystem ist die Exekutive das Zentrum der politischen Autorität des Staates. In einem parlamentarischen System, wie in Großbritannien, Italien, Deutschland, Indien und Japan, wird die Exekutive als Kabinett bezeichnet und setzt sich aus Mitgliedern der Legislative zusammen. An der Spitze der Exekutive steht der Regierungschef, dessen Amt vom Vertrauen der Legislative getragen wird. Da die politischen Parteien in Volkswahlen mit der Regierung betraut werden, kann der Vorsitzende einer Partei zwischen den Wahlen wechseln. ⓘ
Das Staatsoberhaupt steht nicht an der Spitze der Exekutive, sondern erlässt symbolisch die Gesetze und vertritt die Nation. Beispiele hierfür sind der deutsche Bundespräsident (der von den Mitgliedern der Legislative auf Bundes- und Landesebene ernannt wird), die Königin des Vereinigten Königreichs (ein erbliches Amt) und der österreichische Bundespräsident (der vom Volk gewählt wird). Das andere wichtige Modell ist das Präsidialsystem, das in den Vereinigten Staaten und in Brasilien zu finden ist. In Präsidialsystemen fungiert die Exekutive sowohl als Staatsoberhaupt als auch als Regierungschef und ist befugt, ein nicht gewähltes Kabinett zu ernennen. In einem Präsidialsystem ist die Exekutive von der Legislative getrennt, der sie nicht rechenschaftspflichtig ist. ⓘ
Obwohl die Rolle der Exekutive von Land zu Land unterschiedlich ist, wird sie in der Regel die meisten Gesetze vorschlagen und die Regierungsagenda vorgeben. In Präsidialsystemen hat die Exekutive oft das Recht, ein Veto gegen Gesetze einzulegen. In beiden Systemen sind die meisten Exekutivbeamten für die Außenbeziehungen, das Militär und die Polizei sowie für die Bürokratie zuständig. Minister oder andere Beamte stehen an der Spitze der öffentlichen Ämter eines Landes, z. B. des Außen- oder Verteidigungsministeriums. Die Wahl eines anderen Exekutivmitglieds kann daher den Regierungsansatz eines ganzen Landes revolutionieren. ⓘ
Militär und Polizei
Während es militärische Organisationen schon so lange gibt wie die Regierung selbst, ist die Idee einer ständigen Polizeitruppe ein relativ modernes Konzept. So wurden beispielsweise im mittelalterlichen England im Rahmen des Systems der reisenden Strafgerichte (assizes) Schauprozesse und öffentliche Hinrichtungen eingesetzt, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und so die Kontrolle zu behalten. Die erste moderne Polizei gab es wahrscheinlich im Paris des 17. Jahrhunderts am Hof von Ludwig XIV., obwohl die Pariser Polizeipräfektur behauptet, sie seien die ersten uniformierten Polizisten der Welt gewesen. ⓘ
Max Weber vertrat den berühmten Standpunkt, dass der Staat derjenige ist, der das Monopol für die legitime Anwendung von Gewalt kontrolliert. Das Militär und die Polizei üben auf Ersuchen der Regierung oder der Gerichte Gewalt aus. Der Begriff "gescheiterter Staat" bezieht sich auf Staaten, die nicht in der Lage sind, ihre Politik umzusetzen oder durchzusetzen; ihre Polizei und ihr Militär haben keine Kontrolle mehr über Sicherheit und Ordnung, und die Gesellschaft entwickelt sich zur Anarchie, d. h. zur Abwesenheit einer Regierung. ⓘ
Bürokratie
Die Etymologie des Begriffs Bürokratie leitet sich vom französischen Wort für Büro (bureau) und dem altgriechischen Wort für Macht (kratos) ab. Wie das Militär und die Polizei führen auch die Staatsbediensteten und die Organe der Bürokratie eines Rechtssystems die Weisungen der Exekutive aus. Eine der frühesten Erwähnungen des Begriffs stammt von Baron de Grimm, einem deutschen Schriftsteller, der in Frankreich lebte. Im Jahr 1765 schrieb er:
Der wirkliche Geist der Gesetze in Frankreich ist jene Bürokratie, über die sich der verstorbene Monsieur de Gournay so sehr zu beklagen pflegte; hier werden die Ämter, Schreiber, Sekretäre, Inspektoren und Intendanten nicht zum Nutzen des öffentlichen Interesses ernannt, ja das öffentliche Interesse scheint eingerichtet worden zu sein, damit die Ämter existieren können. ⓘ
Der Zynismus gegenüber dem "Beamtentum" ist nach wie vor weit verbreitet, und die Arbeit der öffentlichen Bediensteten wird in der Regel mit der gewinnorientierten Privatwirtschaft verglichen. Tatsächlich gibt es auch in privaten Unternehmen, insbesondere in großen, Bürokratien. Abgesehen von der negativen Wahrnehmung der "Bürokratie" werden öffentliche Dienstleistungen wie Schulbildung, Gesundheitsfürsorge, Polizeiarbeit oder öffentliche Verkehrsmittel als wichtige staatliche Aufgaben angesehen, die das öffentliche bürokratische Handeln zum Zentrum der Regierungsmacht machen. ⓘ
Max Weber vertrat zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Ansicht, dass das entscheidende Merkmal eines entwickelten Staates seine bürokratische Unterstützung ist. Weber schrieb, dass die typischen Merkmale der modernen Bürokratie darin bestehen, dass Beamte den Auftrag definieren, dass der Arbeitsbereich durch Regeln gebunden ist und dass das Management aus Karriereexperten besteht, die von oben nach unten verwalten, schriftlich kommunizieren und den Ermessensspielraum der Beamten durch Regeln binden. ⓘ
Juristischer Beruf
Eine logische Folge der Rechtsstaatlichkeit ist das Vorhandensein eines Rechtsberufs, der autonom genug ist, um sich auf die Autorität der unabhängigen Justiz berufen zu können; das Recht auf Beistand durch einen Barrister in einem Gerichtsverfahren ergibt sich aus dieser logischen Folge - in England wird die Funktion des Barristers oder Advokaten von der des Rechtsberaters unterschieden. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, sollte das Recht für jedermann in angemessener Weise zugänglich sein, und die Menschen sollten in der Lage sein, vorauszusehen, wie das Recht sie betrifft. ⓘ
Um die Professionalität aufrechtzuerhalten, wird die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in der Regel entweder von einer Regierung oder einer unabhängigen Regulierungsbehörde wie einer Anwaltskammer, einem Anwaltsrat oder einer Anwaltsvereinigung überwacht. Moderne Anwälte erlangen eine eigene berufliche Identität durch bestimmte rechtliche Verfahren (z. B. das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung) und sind gesetzlich verpflichtet, eine besondere Qualifikation zu erwerben (eine juristische Ausbildung, die mit einem Bachelor of Laws, einem Bachelor of Civil Law oder einem Juris Doctor abgeschlossen wird). Es können auch höhere akademische Abschlüsse angestrebt werden. Beispiele hierfür sind ein Master of Laws, ein Master of Legal Studies, ein Anwaltslehrgang oder ein Doktor der Rechtswissenschaften) und werden durch gesetzliche Ernennungsformen (Zulassung zur Anwaltschaft) in ihr Amt eingesetzt. Es gibt nur wenige Ehrentitel für berühmte Anwälte, wie z. B. "Esquire" für Anwälte höheren Ranges und "Doctor of Law" für eine Person, die einen Doktortitel in Rechtswissenschaften erworben hat. ⓘ
Viele muslimische Länder haben ähnliche Regeln für die juristische Ausbildung und den Anwaltsberuf entwickelt, aber einige erlauben Anwälten mit einer Ausbildung im traditionellen islamischen Recht nach wie vor, vor Gerichten des Personenstandsrechts zu praktizieren. In China und anderen Entwicklungsländern gibt es nicht genügend professionell ausgebildete Personen, um die bestehenden Gerichtssysteme zu besetzen, und dementsprechend sind die formalen Standards lockerer. ⓘ
Nach der Zulassung arbeitet ein Rechtsanwalt häufig in einer Anwaltskanzlei, in einer Kanzlei als Einzelanwalt, in einer Regierungsstelle oder in einem privaten Unternehmen als interner Rechtsberater. Darüber hinaus kann ein Jurist auch als Rechtsforscher tätig werden, der über eine Bibliothek, einen kommerziellen Dienst oder als Freiberufler Rechtsforschung auf Abruf anbietet. Viele Menschen mit einer juristischen Ausbildung setzen ihre Fähigkeiten auch außerhalb des juristischen Bereichs ein. ⓘ
Für die Ausübung des Rechts in der Tradition des Common Law ist die Rechtsforschung von großer Bedeutung, um den aktuellen Stand des Rechts zu ermitteln. Dazu gehört in der Regel das Studium von Rechtsprechungsberichten, juristischen Fachzeitschriften und Gesetzen. Zur Rechtspraxis gehört auch das Verfassen von Dokumenten wie Schriftsätzen, Verträgen, Testamenten und Trusts. Je nach Fachgebiet sind auch Verhandlungs- und Streitbeilegungsfähigkeiten (einschließlich ADR-Techniken) wichtig für die juristische Praxis. ⓘ
Zivilgesellschaft
Das klassisch-republikanische Konzept der "Zivilgesellschaft" geht auf Hobbes und Locke zurück. Locke verstand die Zivilgesellschaft als Menschen, die "ein gemeinsames Recht und eine Rechtsprechung haben, auf die sie sich berufen können, und die befugt sind, Streitigkeiten zwischen ihnen zu entscheiden". Der deutsche Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel unterschied in Elemente der Rechtsphilosophie zwischen dem "Staat" und der "bürgerlichen Gesellschaft". ⓘ
Hegel vertrat die Auffassung, dass die bürgerliche Gesellschaft und der Staat im Rahmen seiner dialektischen Geschichtstheorie polare Gegensätze sind. Der moderne Dipol Staat-Bürgergesellschaft wurde in den Theorien von Alexis de Tocqueville und Karl Marx reproduziert. In der postmodernen Theorie ist die Zivilgesellschaft notwendigerweise eine Quelle des Rechts, da sie die Grundlage für die Meinungsbildung der Menschen ist und sie sich für das einsetzen, was ihrer Meinung nach Recht sein sollte. Der australische Anwalt und Autor Geoffrey Robertson QC schrieb über das internationale Recht: "Eine seiner wichtigsten modernen Quellen findet sich in den Reaktionen gewöhnlicher Männer und Frauen und der Nichtregierungsorganisationen, die viele von ihnen unterstützen, auf die Menschenrechtsverletzungen, die sie auf dem Fernsehbildschirm in ihrem Wohnzimmer sehen." ⓘ
Redefreiheit, Vereinigungsfreiheit und viele andere individuelle Rechte ermöglichen es den Menschen, sich zu versammeln, zu diskutieren, ihre Regierungen zu kritisieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Je mehr Menschen an der Ausübung politischer Macht über ihr Leben beteiligt sind, davon betroffen sind und in der Lage sind, diese zu verändern, desto akzeptabler und legitimer wird das Gesetz für die Menschen. Zu den bekanntesten Institutionen der Zivilgesellschaft gehören Wirtschaftsmärkte, gewinnorientierte Unternehmen, Familien, Gewerkschaften, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Wohlfahrtsverbände, Debattierclubs, Nichtregierungsorganisationen, Nachbarschaften, Kirchen und religiöse Vereinigungen. Es gibt keine klare rechtliche Definition der Zivilgesellschaft und der zu ihr gehörenden Institutionen. Die meisten Institutionen und Einrichtungen, die versuchen, eine Liste von Institutionen zu erstellen (wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss), schließen die politischen Parteien aus. ⓘ
Bereiche des Rechts
Alle Rechtssysteme befassen sich mit denselben grundlegenden Fragen, aber die Rechtsordnungen kategorisieren und identifizieren ihre Rechtsthemen auf unterschiedliche Weise. Eine gängige Unterscheidung ist die zwischen "öffentlichem Recht" (ein Begriff, der eng mit dem Staat verbunden ist und Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht umfasst) und "Privatrecht" (das Vertrags-, Delikts- und Eigentumsrecht umfasst). In zivilrechtlichen Systemen fallen Verträge und unerlaubte Handlungen unter ein allgemeines Schuldrecht, während das Treuhandrecht durch gesetzliche Regelungen oder internationale Übereinkommen geregelt wird. Internationales Recht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht und Treuhandrecht gelten als die "traditionellen Kernfächer", obwohl es noch viele weitere Disziplinen gibt. ⓘ
Internationales Recht
Das internationale Recht kann sich auf drei Bereiche beziehen: das öffentliche internationale Recht, das internationale Privatrecht oder Kollisionsrecht und das Recht der supranationalen Organisationen.
- Das öffentliche Völkerrecht betrifft die Beziehungen zwischen souveränen Staaten. Die Quellen für die Entwicklung des Völkerrechts sind Gewohnheiten, Praktiken und Verträge zwischen souveränen Staaten, wie z. B. die Genfer Konventionen. Das Völkerrecht kann von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (die nach dem Scheitern des Völkerbundes zur Verhinderung des Zweiten Weltkriegs gegründet wurden), der Internationalen Arbeitsorganisation, der Welthandelsorganisation oder dem Internationalen Währungsfonds gestaltet werden. Das Völkerrecht hat einen besonderen Status als Recht, da es keine internationale Polizei gibt und die Gerichte (z. B. der Internationale Gerichtshof als wichtigstes Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen) nicht in der Lage sind, Ungehorsam zu bestrafen. Die vorherrschende Art und Weise, internationales Recht durchzusetzen, ist im Wesentlichen immer noch "Selbsthilfe", d. h. die Reaktion von Staaten auf angebliche Verstöße gegen internationale Verpflichtungen durch andere Staaten. Einige wenige Gremien, wie die WTO, verfügen jedoch über wirksame Systeme der verbindlichen Schlichtung und Streitbeilegung, die durch Handelssanktionen ergänzt werden.
- Das Kollisionsrecht oder internationale Privatrecht in Ländern des Zivilrechts betrifft die Frage, vor welchem Gericht ein Rechtsstreit zwischen privaten Parteien verhandelt werden sollte und welches Recht anzuwenden ist. Heutzutage sind Unternehmen zunehmend in der Lage, Kapital- und Arbeitslieferketten über Grenzen hinweg zu verlagern und mit ausländischen Unternehmen Handel zu treiben, wodurch die Frage, welches Land zuständig ist, noch dringlicher wird. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für ein Handelsschiedsverfahren nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958.
- Das Recht der Europäischen Union ist das erste und bisher einzige Beispiel für ein supranationales Recht, d. h. ein international anerkanntes Rechtssystem neben den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation. Angesichts des Trends zu einer zunehmenden globalen wirtschaftlichen Integration streben viele regionale Abkommen - insbesondere die Afrikanische Union - ein ähnliches Modell an. In der EU haben die souveränen Staaten ihre Autorität in einem System von Gerichten und dem Europäischen Parlament gebündelt. Diese Institutionen sind in der Lage, Rechtsnormen sowohl gegen als auch für die Mitgliedstaaten und die Bürger in einer Weise durchzusetzen, wie es im Rahmen des Völkerrechts nicht möglich ist. Wie der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung in der Rechtssache Van Gend en Loos aus dem Jahr 1963 feststellte, stellt das Recht der Europäischen Union "eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts" zum gegenseitigen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen der Mitgliedstaaten dar. ⓘ
Lediglich Rechtserkenntnisquellen (Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen, Art. 38 Abs. 1 Buchst. d IGH-Statut) sind richterliche Entscheidungen (Richterrecht) und die anerkannten Lehrmeinungen der Wissenschaft. ⓘ
Nach dem Geltungsbereich unterscheidet man nationales (innerstaatliches) Recht, das innerhalb jedes einzelnen Staates gilt, Gemeinschaftsrecht einer Staatengemeinschaft und das Völkerrecht. ⓘ
Das nationale Recht lässt sich nach dem Rechtsetzungsorgan noch weiter untergliedern. In einem Bundesstaat wie Deutschland gibt es Bundesrecht und Landesrecht. Unterhalb der staatlichen Ebene gibt es öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) und berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts (Beispiel: Rechtsanwaltskammer), die für ihren Bereich ebenfalls Recht setzen können. ⓘ
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht regelt die Angelegenheiten des Staates. Das Verfassungsrecht betrifft sowohl die Beziehungen zwischen Exekutive, Legislative und Judikative als auch die Menschenrechte oder bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen gegenüber dem Staat. Die meisten Rechtsordnungen, wie die der Vereinigten Staaten und Frankreichs, haben eine einzige kodifizierte Verfassung mit einer Bill of Rights. Einige wenige, wie das Vereinigte Königreich, haben kein solches Dokument. Eine "Verfassung" besteht einfach aus den Gesetzen, die den "body politic" bilden und sich aus Gesetzen, Rechtsprechung und Konventionen zusammensetzen. Der Fall Entick gegen Carrington veranschaulicht einen Verfassungsgrundsatz, der sich aus dem Gewohnheitsrecht ableitet. Das Haus von Entick wurde von Sheriff Carrington durchsucht und durchwühlt. Als Entick sich vor Gericht beschwerte, argumentierte Sheriff Carrington, dass ein Durchsuchungsbefehl eines Regierungsministers, des Earl of Halifax, eine gültige Befugnis sei. Es gab jedoch weder eine schriftliche gesetzliche Bestimmung noch eine gerichtliche Ermächtigung. Der leitende Richter, Lord Camden, erklärte:
Der große Zweck, zu dem die Menschen in die Gesellschaft eingetreten sind, war die Sicherung ihres Eigentums. Dieses Recht ist in allen Fällen heilig und unantastbar, in denen es nicht durch ein öffentliches Gesetz zum Wohle der Allgemeinheit aufgehoben oder verkürzt wurde ... Wenn keine Entschuldigung gefunden oder vorgebracht werden kann, ist das Schweigen der Bücher eine Autorität gegen den Beklagten, und der Kläger muss Recht bekommen. ⓘ
Das von John Locke inspirierte Grundprinzip der Verfassung besagt, dass der Einzelne alles tun kann, was nicht gesetzlich verboten ist, und der Staat nichts tun darf, was nicht gesetzlich erlaubt ist. Das Verwaltungsrecht ist die wichtigste Methode für die Bürger, staatliche Stellen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bürger können eine Behörde, einen Gemeinderat, einen öffentlichen Dienst oder ein Ministerium auf gerichtliche Überprüfung von Handlungen oder Entscheidungen verklagen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Gesetz übereinstimmen und dass die staatliche Stelle das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat. Das erste spezialisierte Verwaltungsgericht war der Conseil d'État, der 1799 nach der Machtübernahme Napoleons in Frankreich eingerichtet wurde. ⓘ
Eine Teildisziplin des Verfassungsrechts ist das Wahlrecht. Es befasst sich mit den Regeln für Wahlen. Diese Regeln ermöglichen es, den Willen des Volkes in funktionierende Demokratien umzusetzen. Das Wahlrecht befasst sich mit Fragen der Wahlberechtigung, der Wählerregistrierung, des Zugangs zu den Stimmzetteln, der Wahlkampffinanzierung und der Parteienfinanzierung, der Neueinteilung der Wahlbezirke, der Zuteilung von Wahlbezirken, der elektronischen Stimmabgabe und der Wahlmaschinen, der Zugänglichkeit von Wahlen, der Wahlsysteme und -formeln, der Stimmenauszählung, der Wahlanfechtungen, der Volksabstimmungen und Fragen wie Wahlbetrug und Wahlverschweigen. ⓘ
Strafrecht
Das Strafrecht, auch Strafrecht genannt, befasst sich mit Verbrechen und Strafe. Es regelt die Definition von Straftaten und die Strafen für Straftaten, die hinreichend schädliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben, trifft aber weder ein moralisches Urteil über einen Straftäter noch legt es der Gesellschaft Beschränkungen auf, die Menschen physisch daran hindern, eine Straftat zu begehen. Die Ermittlung, Festnahme, Anklage und Verurteilung mutmaßlicher Straftäter wird durch das Strafprozessrecht geregelt. Der paradigmatische Fall eines Verbrechens besteht darin, dass ohne begründeten Zweifel bewiesen werden muss, dass eine Person zweier Dinge schuldig ist. Erstens muss der Beschuldigte eine Handlung begehen, die von der Gesellschaft als kriminell angesehen wird, den so genannten actus reus (schuldhafte Handlung). Zweitens muss der Angeklagte den erforderlichen böswilligen Vorsatz haben, eine Straftat zu begehen (mens rea). Bei den so genannten Straftaten mit verschuldensunabhängiger Haftung reicht jedoch der actus reus aus. Die Strafrechtssysteme der zivilrechtlichen Tradition unterscheiden zwischen Vorsatz im weiteren Sinne (dolus directus und dolus eventualis) und Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit wird nicht strafrechtlich geahndet, es sei denn, ein bestimmtes Verbrechen sieht eine entsprechende Strafe vor. ⓘ
Beispiele für Straftaten sind Mord, Körperverletzung, Betrug und Diebstahl. In Ausnahmefällen können für bestimmte Handlungen Verteidigungsgründe geltend gemacht werden, z. B. Tötung in Notwehr oder Berufung auf Unzurechnungsfähigkeit. Ein weiteres Beispiel ist der englische Fall R v Dudley and Stephens aus dem 19. Jahrhundert, in dem der Einwand der "Notwendigkeit" geprüft wurde. Die Mignonette, die von Southampton nach Sydney segelte, sank. Drei Besatzungsmitglieder und Richard Parker, ein 17-jähriger Kabinenjunge, waren auf einem Floß gestrandet. Sie waren am Verhungern, und der Kajütenjunge war dem Tod nahe. Vor lauter Hunger tötete und aß die Besatzung den Kabinenjungen. Die Besatzung überlebte und wurde gerettet, aber wegen Mordes vor Gericht gestellt. Sie argumentierten, es sei notwendig gewesen, den Kajütenjungen zu töten, um ihr eigenes Leben zu retten. Lord Coleridge äußerte sich sehr ablehnend und urteilte: "Das eigene Leben zu bewahren ist im Allgemeinen eine Pflicht, aber es kann die einfachste und höchste Pflicht sein, es zu opfern." Die Männer wurden zum Tode durch den Strang verurteilt, doch die öffentliche Meinung sprach sich mit überwältigender Mehrheit für das Recht der Besatzung aus, ihr eigenes Leben zu schützen. Schließlich wandelte die Krone ihre Strafe in eine sechsmonatige Gefängnisstrafe um. ⓘ
Strafrechtliche Vergehen werden nicht nur als Vergehen gegen einzelne Opfer, sondern auch gegen die Gemeinschaft angesehen. Der Staat übernimmt, in der Regel mit Hilfe der Polizei, die Führung bei der Strafverfolgung, weshalb Fälle in Ländern des Common Law als "The People v ..." oder "R (für Rex oder Regina) v ..." zitiert werden. Außerdem werden häufig Laienjurys eingesetzt, um die Schuld von Angeklagten in Tatsachenfragen festzustellen: Jurys können die gesetzlichen Bestimmungen nicht ändern. In einigen Industrieländern gibt es immer noch die Todesstrafe für kriminelle Handlungen, aber die normale Strafe für ein Verbrechen ist eine Gefängnisstrafe, eine Geldstrafe, staatliche Aufsicht (z. B. Bewährung) oder gemeinnützige Arbeit. Das moderne Strafrecht wurde in erheblichem Maße von den Sozialwissenschaften beeinflusst, insbesondere im Hinblick auf Strafzumessung, Rechtsforschung, Gesetzgebung und Rehabilitation. Auf internationaler Ebene sind 111 Länder Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, der gegründet wurde, um Menschen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen. ⓘ
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht befasst sich mit einklagbaren Versprechen und lässt sich mit dem lateinischen Ausdruck pacta sunt servanda (Vereinbarungen müssen eingehalten werden) zusammenfassen. In den Rechtsordnungen des Common Law sind drei Schlüsselelemente für das Zustandekommen eines Vertrags erforderlich: Angebot und Annahme, Gegenleistung und die Absicht, Rechtsbeziehungen zu schaffen. In der Rechtssache Carlill gegen Carbolic Smoke Ball Company warb ein medizinisches Unternehmen damit, dass sein neues Wundermittel, der Smokeball, die Grippe der Menschen heilen würde, und wenn dies nicht der Fall sei, würden die Käufer 100 Pfund erhalten. Viele Menschen klagten auf ihre 100 Pfund, als das Mittel nicht wirkte. Aus Angst vor dem Konkurs argumentierte Carbolic, die Werbung sei nicht als ernsthaftes, rechtsverbindliches Angebot zu verstehen. Sie sei eine Aufforderung zur Behandlung, eine bloße Anpreisung, ein Gimmick. Das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass Carbolic einem vernünftigen Menschen ein ernsthaftes Angebot gemacht hatte, das durch die beruhigende Aussage "1000 Pfund sind hinterlegt" unterstrichen wurde. Ebenso hätten die Leute das Angebot wohlwollend geprüft, indem sie die "deutlichen Unannehmlichkeiten" in Kauf genommen hätten, ein fehlerhaftes Produkt zu verwenden. "Lesen Sie die Werbung, wie Sie wollen, und verdrehen Sie sie, wie Sie wollen", sagte Lord Justice Lindley, "es handelt sich um ein eindeutiges Versprechen, das in einer völlig unmissverständlichen Sprache ausgedrückt wird". ⓘ
Als Gegenleistung wird die Tatsache bezeichnet, dass alle Vertragsparteien etwas von Wert ausgetauscht haben. Einige Common-Law-Systeme, darunter Australien, rücken von der Idee der Gegenleistung als Voraussetzung ab. Die Idee des Estoppel oder der culpa in contrahendo kann verwendet werden, um Verpflichtungen während vorvertraglicher Verhandlungen zu schaffen. ⓘ
In den Rechtsordnungen des Zivilrechts werden Verträge in vielerlei Hinsicht anders behandelt, wobei der Staat sowohl beim Zustandekommen als auch bei der Durchsetzung von Verträgen eine stärkere Rolle spielt. Im Vergleich zu Common-Law-Rechtsordnungen enthalten Civil-Law-Systeme mehr obligatorische Klauseln in Verträgen, lassen den Gerichten einen größeren Spielraum bei der Auslegung und Änderung von Vertragsbedingungen und schreiben eine stärkere Verpflichtung zu Treu und Glauben vor, setzen aber auch eher Strafklauseln und eine bestimmte Vertragserfüllung durch. Sie verlangen auch keine Gegenleistung, damit ein Vertrag verbindlich ist. In Frankreich kommt ein gewöhnlicher Vertrag einfach auf der Grundlage eines "Zusammentreffens der Willensrichtungen" oder einer "Willensübereinstimmung" zustande. Deutschland hat einen besonderen Ansatz für Verträge, der mit dem Eigentumsrecht zusammenhängt. Das "Abstraktionsprinzip" besagt, dass die persönliche Verpflichtung aus einem Vertrag unabhängig von dem übertragenen Eigentumstitel entsteht. Wenn Verträge aus irgendeinem Grund ungültig sind (z. B. wenn ein Autokäufer so betrunken ist, dass er nicht geschäftsfähig ist), kann die vertragliche Zahlungsverpflichtung unabhängig vom Eigentum an dem Auto für ungültig erklärt werden. In diesem Fall wird das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und nicht das Vertragsrecht angewandt, um das Eigentum an den rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. ⓘ
Delikte und unerlaubte Handlungen
Bestimmte zivilrechtliche Delikte werden in Common-Law-Systemen als Delikte (torts) und in Civil-Law-Systemen als Delikte (delicts) zusammengefasst. Eine unerlaubte Handlung liegt vor, wenn man eine Pflicht gegenüber einer anderen Person verletzt oder gegen ein bestehendes Recht verstoßen hat. Ein einfaches Beispiel wäre, jemanden versehentlich mit einem Kricketball zu treffen. Nach dem Recht der Fahrlässigkeit, der häufigsten Form der unerlaubten Handlung, könnte der Geschädigte von der verantwortlichen Partei Schadenersatz für seine Verletzungen verlangen. Die Grundsätze der Fahrlässigkeit werden durch den Fall Donoghue gegen Stevenson veranschaulicht. Ein Freund von Donoghue bestellte in einem Café in Paisley eine undurchsichtige Flasche Ingwerbier (die für den Verzehr von Donoghue bestimmt war). Nachdem er die Hälfte davon getrunken hatte, schüttete Donoghue den Rest in einen Becher. Die verwesenden Überreste einer Schnecke schwammen heraus. Sie gab an, einen Schock erlitten zu haben, erkrankte an einer Gastroenteritis und verklagte den Hersteller, weil er die Verunreinigung des Getränks fahrlässig zugelassen hatte. Das House of Lords entschied, dass der Hersteller für die Erkrankung von Frau Donoghue haftbar ist. Lord Atkin vertrat einen eindeutig moralischen Ansatz und sagte:
Die Haftung für Fahrlässigkeit [...] beruht zweifellos auf einem allgemeinen öffentlichen Gefühl des moralischen Fehlverhaltens, für das der Täter zahlen muss. [...] Die Regel, dass du deinen Nächsten lieben sollst, wird im Gesetz zu: Du darfst deinen Nächsten nicht verletzen; und die Frage des Anwalts: Wer ist mein Nächster? erhält eine eingeschränkte Antwort. Sie müssen angemessene Sorgfalt walten lassen, um Handlungen oder Unterlassungen zu vermeiden, von denen Sie vernünftigerweise annehmen können, dass sie Ihren Nächsten verletzen könnten. ⓘ
Dies wurde zur Grundlage für die vier Grundsätze der Fahrlässigkeit, nämlich dass (1) Stevenson Donoghue eine Sorgfaltspflicht für die Bereitstellung sicherer Getränke schuldete; (2) er seine Sorgfaltspflicht verletzte; (3) der Schaden ohne seine Verletzung nicht eingetreten wäre; und (4) seine Handlung die unmittelbare Ursache für ihren Schaden war. Ein weiteres Beispiel für eine unerlaubte Handlung könnte ein Nachbar sein, der mit seinen Maschinen auf seinem Grundstück übermäßig lauten Lärm verursacht. Im Rahmen einer Klage wegen Belästigung könnte der Lärm unterbunden werden. Delikte können auch vorsätzliche Handlungen wie Körperverletzung oder Hausfriedensbruch umfassen. Eine bekanntere unerlaubte Handlung ist die Verleumdung, die beispielsweise vorliegt, wenn eine Zeitung unhaltbare Behauptungen aufstellt, die den Ruf eines Politikers schädigen. Eher berüchtigt sind die wirtschaftlichen Delikte, die in einigen Ländern die Grundlage des Arbeitsrechts bilden, indem sie Gewerkschaften für Streiks haftbar machen, wenn das Gesetz keine Immunität vorsieht. ⓘ
Eigentumsrecht
Das Sachenrecht regelt Eigentum und Besitz. Grundbesitz, manchmal auch "Immobilien" genannt, bezieht sich auf das Eigentum an Grund und Boden und den damit verbundenen Gegenständen. Persönliches Eigentum bezieht sich auf alles andere: bewegliche Gegenstände wie Computer, Autos, Schmuck oder immaterielle Rechte wie Aktien und Anteile. Ein dingliches Recht ist ein Recht auf ein bestimmtes Stück Eigentum, im Gegensatz zu einem Recht in personam, das eine Entschädigung für einen Verlust, aber nicht die Rückgabe einer bestimmten Sache ermöglicht. Das Bodenrecht bildet die Grundlage für die meisten Arten des Eigentumsrechts und ist das komplexeste. Es betrifft Hypotheken, Mietverträge, Lizenzen, Vereinbarungen, Dienstbarkeiten und die gesetzlichen Systeme für die Eintragung von Grundstücken. Regelungen für die Nutzung von persönlichem Eigentum fallen unter geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht, Treuhandgesellschaften und Handelsrecht. Ein Beispiel für einen grundlegenden Fall des meisten Eigentumsrechts ist Armory gegen Delamirie [1722]. Der Junge eines Schornsteinfegers fand ein mit Edelsteinen besetztes Schmuckstück. Er brachte es zu einem Goldschmied, um es schätzen zu lassen. Der Lehrling des Goldschmieds sah es sich an, entfernte heimlich die Steine und sagte dem Jungen, es sei drei halbe Pence wert und er würde es kaufen. Der Junge sagte, dass er das Schmuckstück lieber zurückhaben wolle, und der Lehrling gab es ihm zurück, allerdings ohne die Steine. Der Junge verklagte den Goldschmied, weil sein Lehrling versucht hatte, ihn zu betrügen. Lord Chief Justice Pratt entschied, dass der Junge zwar nicht als Eigentümer des Juwels angesehen werden könne, aber als rechtmäßiger Besitzer ("Finder"), bis der ursprüngliche Eigentümer gefunden sei. Tatsächlich hatten sowohl der Lehrling als auch der Junge ein Recht auf den Besitz des Juwels (ein technischer Begriff, der bedeutet, dass etwas jemandem gehören könnte), aber das Besitzrecht des Jungen wurde als besser angesehen, weil es nachweislich zeitlich zuerst gegeben war. Der Besitz mag neun Zehntel des Gesetzes ausmachen, aber nicht alles. ⓘ
Dieser Fall wird herangezogen, um die Auffassung von Eigentum in den Rechtsordnungen des Common Law zu untermauern, wonach derjenige der Eigentümer ist, der den besten Anspruch auf ein Stück Eigentum gegenüber allen Anfechtungsparteien nachweisen kann. Der klassische zivilrechtliche Ansatz zum Eigentum, der von Friedrich Carl von Savigny vertreten wird, geht hingegen davon aus, dass es sich um ein Recht handelt, das der Welt gegenüber besteht. Verpflichtungen, wie Verträge und unerlaubte Handlungen, werden als Rechte betrachtet, die zwischen Individuen gelten. Die Idee des Eigentums wirft viele weitere philosophische und politische Fragen auf. Locke vertrat die Auffassung, dass unser "Leben, unsere Freiheiten und unsere Güter" unser Eigentum sind, weil wir unseren Körper besitzen und unsere Arbeit mit unserer Umgebung vermischen. ⓘ
Die Subjektiven Rechte werden ihrerseits unterschieden in absolute Rechte und relative Rechte. ⓘ
Relative Rechte sind Rechte, die sich gegen bestimmte Personen richten. Unter den relativen Rechten ist von zentraler Bedeutung der Anspruch, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können (vgl. § 194 Bürgerliches Gesetzbuch). Dazu gehören typischerweise die Rechte aus Verträgen, beispielsweise beim Kaufvertrag der Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung und umgekehrt des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises, aber auch viele andere, beispielsweise der Schadensersatzanspruch aus Delikt wegen der Verletzung des Körpers oder von Sachen anderer. Eine besondere Art von subjektiven Rechten sind Gestaltungsrechte, welche die Befugnis geben, subjektive Rechte zu begründen, zu verändern oder aufzuheben – typischerweise etwa Kündigungserklärungen, die Anfechtung von Willenserklärungen oder der Rücktritt vom Vertrag. ⓘ
Eigenkapital und Trusts
Equity ist ein Regelwerk, das sich in England unabhängig vom "Common Law" entwickelt hat. Das Common Law wurde von Richtern und Barristers verwaltet. Der Lordkanzler hingegen konnte als Hüter des königlichen Gewissens das von Richtern geschaffene Recht außer Kraft setzen, wenn er dies für gerecht hielt. Dies bedeutete, dass die Gerechtigkeit eher durch Prinzipien als durch starre Regeln funktionierte. Während es weder im Common Law noch im Civil Law möglich ist, das Eigentum an einer Sache von der Kontrolle über sie zu trennen, ist dies im Rahmen der Equity-Regelung durch eine als Treuhand bezeichnete Vereinbarung möglich. Treuhänder kontrollieren das Eigentum, während das wirtschaftliche oder gerechte Eigentum am Treuhandvermögen bei Personen liegt, die als Begünstigte bezeichnet werden. Treuhänder sind ihren Begünstigten gegenüber verpflichtet, das ihnen anvertraute Vermögen sorgfältig zu verwalten. In dem frühen Fall Keech gegen Sandford [1722] hatte ein Kind die Pacht eines Marktes in Romford, London, geerbt. Herr Sandford wurde damit betraut, sich um dieses Anwesen zu kümmern, bis das Kind erwachsen war. Zuvor aber lief der Pachtvertrag aus. Der Vermieter hatte Herrn Sandford (offenbar) mitgeteilt, dass er nicht wollte, dass das Kind den verlängerten Mietvertrag erhält. Der Vermieter war jedoch (anscheinend) gerne bereit, Herrn Sandford stattdessen den Mietvertrag anzubieten. Herr Sandford nahm ihn an. Als das Kind (jetzt Herr Keech) erwachsen war, verklagte er Herrn Sandford auf den Gewinn, den er durch den Erhalt des Mietvertrags für den Markt erzielt hatte. Herrn Sandford sollte man vertrauen, aber er brachte sich in einen Interessenkonflikt. Lord King, der Lordkanzler, stimmte dem zu und ordnete an, dass Herr Sandford seine Gewinne zurückgeben müsse. Er schrieb: "Ich sehe sehr wohl, dass, wenn ein Treuhänder bei der Verweigerung einer Erneuerung einen Pachtvertrag für sich selbst haben könnte, nur wenige Treuhandgüter erneuert werden würden. [...] Dies mag sehr hart erscheinen, da der Treuhänder die einzige Person von allen ist, die die Pacht nicht haben könnte; aber es ist sehr angemessen, dass die Regel strikt verfolgt und keineswegs gelockert wird." ⓘ
Lord King LC war besorgt darüber, dass Treuhänder Gelegenheiten nutzen könnten, um Treuhandeigentum für sich selbst zu nutzen, anstatt es zu betreuen. Geschäftsspekulanten, die sich Treuhandfonds zunutze machten, hatten erst kürzlich einen Börsenkrach verursacht. Strenge Pflichten für Treuhänder fanden Eingang in das Gesellschaftsrecht und wurden auf Direktoren und Vorstandsvorsitzende angewandt. Ein weiteres Beispiel für die Pflicht eines Treuhänders könnte darin bestehen, Eigentum klug zu investieren oder zu verkaufen. Dies gilt vor allem für Pensionsfonds, die wichtigste Form von Treuhandgesellschaften, bei denen die Anleger die Ersparnisse der Menschen bis zu ihrer Pensionierung treuhänderisch verwalten. Treuhandgesellschaften können aber auch für wohltätige Zwecke eingerichtet werden, berühmte Beispiele sind das British Museum oder die Rockefeller Foundation. ⓘ
Weitere Disziplinen
Das Recht geht weit über die Kernfächer hinaus und erstreckt sich auf praktisch alle Lebensbereiche. Der Einfachheit halber werden drei Kategorien vorgestellt, obwohl die Themen ineinandergreifen und sich überschneiden. ⓘ
- Recht und Gesellschaft ⓘ
- Das Arbeitsrecht befasst sich mit den dreiseitigen Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Gewerkschaft. Dazu gehören die Regelung von Tarifverhandlungen und das Streikrecht. Das individuelle Arbeitsrecht bezieht sich auf Rechte am Arbeitsplatz, wie Arbeitsplatzsicherheit, Gesundheit und Sicherheit oder Mindestlohn.
- Menschenrechte, Bürgerrechte und Menschenrechtsgesetze sind wichtige Bereiche, die jedem Menschen grundlegende Freiheiten und Ansprüche garantieren. Diese sind in Kodizes wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention (mit der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet wurde) und der Bill of Rights der USA niedergelegt. Der Vertrag von Lissabon macht die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in allen Mitgliedstaaten außer Polen und dem Vereinigten Königreich rechtsverbindlich.
- Das Zivil- und das Strafverfahren betreffen die Regeln, die die Gerichte im Verlauf eines Prozesses und eines Berufungsverfahrens befolgen müssen. Beide betreffen das Recht eines Bürgers auf ein faires Verfahren oder eine faire Anhörung.
- Im Beweisrecht geht es darum, welche Materialien vor Gericht zulässig sind, um einen Fall aufzubauen.
- Das Einwanderungsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht betreffen das Recht von Ausländern, in einem fremden Staat zu leben und zu arbeiten sowie die Staatsangehörigkeit zu erwerben oder zu verlieren. Beide betreffen auch das Asylrecht und das Problem der Staatenlosen.
- Das Sozialversicherungsrecht bezieht sich auf die Rechte, die Menschen gegenüber der Sozialversicherung haben, wie z. B. Arbeitslosengeld oder Wohngeld.
- Das Familienrecht befasst sich mit Ehe- und Scheidungsverfahren, den Rechten der Kinder und den Rechten an Eigentum und Geld im Falle einer Trennung.
- Das Transaktionsrecht ist die Rechtspraxis im Bereich Wirtschaft und Geld. ⓘ
- Recht und Handel
- Das Gesellschaftsrecht ist aus dem Recht der Treuhandgesellschaften hervorgegangen und beruht auf dem Grundsatz der Trennung von Eigentum und Kontrolle. Das Recht der modernen Gesellschaft begann mit dem Joint Stock Companies Act von 1856 im Vereinigten Königreich, der Investoren ein einfaches Registrierungsverfahren ermöglichte, um eine beschränkte Haftung unter der separaten Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft zu erlangen.
- Das Handelsrecht umfasst ein komplexes Vertrags- und Eigentumsrecht. Das Handelsvertreterrecht, das Versicherungsrecht, das Wechselrecht, das Insolvenz- und Konkursrecht und das Kaufrecht sind allesamt wichtig und gehen auf die mittelalterliche Lex Mercatoria zurück. Der britische Sale of Goods Act 1979 und der US Uniform Commercial Code sind Beispiele für kodifizierte Handelsgrundsätze des Common Law.
- Das Admiralitätsrecht und das Seerecht bilden einen grundlegenden Rahmen für den freien Handel über die Ozeane und Meere der Welt, sofern sie sich außerhalb der Kontrollzone eines Landes befinden. Schifffahrtsunternehmen arbeiten nach den allgemeinen Grundsätzen des Handelsrechts, die für einen globalen Markt verallgemeinert wurden. Das Seerecht umfasst auch spezielle Fragen wie Bergung, Pfandrechte auf See und Verletzungen von Passagieren.
- Das Recht des geistigen Eigentums dient dem Schutz von Urhebern und anderen Herstellern geistiger Güter und Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um Rechtsansprüche (Urheberrechte, Marken, Patente und verwandte Schutzrechte), die sich aus einer geistigen Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Literatur und Kunst ergeben.
- Bei der Restitution geht es um die Wiedererlangung des Gewinns einer anderen Person und nicht um die Entschädigung für den eigenen Verlust.
- Ungerechtfertigte Bereicherung Wenn jemand auf Kosten eines anderen ungerechtfertigt bereichert wurde (oder wenn für eine Transaktion eine "fehlende Grundlage" vorliegt), entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung, um diesen Gewinn rückgängig zu machen.
- Das Weltraumrecht ist ein relativ neues Gebiet, das sich mit den völkerrechtlichen Aspekten menschlicher Aktivitäten in der Erdumlaufbahn und im Weltraum befasst. Zunächst befasste es sich mit den Beziehungen zwischen den Ländern im Weltraum über Verträge, doch zunehmend werden auch Bereiche wie die Kommerzialisierung des Weltraums, Eigentum, Haftung und andere Fragen behandelt. ⓘ
- Recht und Regulierung ⓘ
- Das Steuerrecht umfasst Vorschriften für die Mehrwertsteuer, die Körperschaftssteuer und die Einkommenssteuer.
- Im Bankenrecht und in der Finanzmarktregulierung werden Mindeststandards für die Höhe des von den Banken zu haltenden Kapitals und Regeln für die beste Vorgehensweise bei Investitionen festgelegt. Damit soll das Risiko von Wirtschaftskrisen wie dem Wall-Street-Crash von 1929 abgesichert werden.
- Die Regulierung befasst sich mit der Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen. Das Wasserrecht ist ein Beispiel dafür. Vor allem seit die Privatisierung populär wurde und die Verwaltung von Dienstleistungen dem öffentlichen Recht entzogen hat, sind private Unternehmen, die die zuvor vom Staat kontrollierten Aufgaben übernehmen, in unterschiedlichem Maße an die soziale Verantwortung gebunden. Energie, Gas, Telekommunikation und Wasser sind in den meisten OECD-Ländern regulierte Branchen.
- Das Wettbewerbsrecht, das in den Vereinigten Staaten als Kartellrecht bekannt ist, ist ein sich ständig weiterentwickelndes Gebiet, das bis zu den römischen Dekreten gegen Preisabsprachen und der englischen Restraint of Trade-Doktrin zurückreicht. Das moderne Wettbewerbsrecht geht auf die US-amerikanischen Anti-Kartell- und Anti-Monopol-Gesetze (Sherman Act und Clayton Act) vom Ende des 20. Jahrhunderts zurück. Jahrhunderts. Es dient der Kontrolle von Unternehmen, die versuchen, ihren wirtschaftlichen Einfluss zu nutzen, um die Marktpreise auf Kosten des Verbraucherwohls zu verzerren.
- Das Verbraucherrecht kann von Vorschriften über missbräuchliche Vertragsbedingungen und -klauseln bis hin zu Richtlinien für die Gepäckversicherung von Fluggesellschaften reichen.
- Das Umweltrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf das Kyoto-Protokoll und die potenziellen Gefahren des Klimawandels. Der Umweltschutz dient auch der Bestrafung von Umweltverschmutzern innerhalb der nationalen Rechtssysteme.
- Das Luftrecht befasst sich mit allen Vorschriften und technischen Normen, die für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen gelten, und ist ein wesentlicher Bestandteil sowohl der Pilotenausbildung als auch des Pilotenbetriebs. Die Nichteinhaltung der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Normen macht einen Flugbetrieb illegal. Das Luftrecht wird durch nationale Zivilluftfahrtgesetze (oder -vorschriften) geregelt, die sich meist an den Empfehlungen oder verbindlichen Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) orientieren. Die Vorschriften werden häufig als CARS und die Normen als CATS abgekürzt. Sie entwickeln sich ständig weiter, um sich an neue Technologien oder wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen (z. B. bei medizinischen Protokollen, die Piloten einhalten müssen, um flugtauglich zu sein oder eine Lizenz zu erhalten). ⓘ
Überschneidungen mit anderen Bereichen
Wirtschaftswissenschaften
Im 18. Jahrhundert legte Adam Smith eine philosophische Grundlage für die Erklärung der Beziehung zwischen Recht und Wirtschaft vor. Die Disziplin entstand zum Teil aus der Kritik an den Gewerkschaften und dem US-amerikanischen Kartellrecht. Die einflussreichsten Vertreter wie Richard Posner und Oliver Williamson sowie die so genannte Chicago School von Ökonomen und Juristen wie Milton Friedman und Gary Becker sind im Allgemeinen Befürworter der Deregulierung und Privatisierung und lehnen staatliche Regulierung oder das, was sie als Einschränkung der Funktionsweise freier Märkte betrachten, ab. ⓘ
Der bekannteste Wirtschaftsanalytiker des Rechts ist der Nobelpreisträger von 1991, Ronald Coase, der in seinem ersten großen Artikel, The Nature of the Firm (1937), argumentierte, dass der Grund für die Existenz von Firmen (Unternehmen, Partnerschaften usw.) in den Transaktionskosten liegt. Rationale Individuen handeln durch bilaterale Verträge auf offenen Märkten, bis die Transaktionskosten dazu führen, dass es kosteneffizienter ist, Unternehmen für die Produktion von Dingen einzusetzen. In seinem zweiten wichtigen Artikel, The Problem of Social Cost (1960), vertrat er die Ansicht, dass die Menschen in einer Welt ohne Transaktionskosten miteinander verhandeln würden, um die gleiche Verteilung der Ressourcen zu erreichen, unabhängig davon, wie ein Gericht bei Eigentumsstreitigkeiten entscheiden würde. Coase führte als Beispiel den Fall Sturges gegen Bridgman an, in dem ein lärmender Süßwarenhersteller und ein ruhiger Arzt Nachbarn waren und vor Gericht darüber stritten, wer umziehen müsse. Coase sagte, dass unabhängig davon, ob der Richter entschied, dass der Süßwarenhersteller den Betrieb seiner Maschinen einstellen oder der Arzt sich damit abfinden müsse, sie eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung darüber treffen könnten, wer umziehen müsse, die das gleiche Ergebnis bei der Verteilung der Ressourcen erreiche. Nur das Vorhandensein von Transaktionskosten kann dies verhindern. Das Gesetz sollte also vorwegnehmen, was passieren würde, und sich an der effizientesten Lösung orientieren. Der Gedanke ist, dass Gesetze und Vorschriften nicht so wichtig oder wirksam sind, um den Menschen zu helfen, wie Juristen und staatliche Planer glauben. Coase und andere wie er wollten einen anderen Ansatz, um die Beweislast für positive Auswirkungen auf eine Regierung zu legen, die in den Markt eingreift, indem sie die Kosten der Maßnahmen analysiert. ⓘ
Soziologie
Die Rechtssoziologie ist ein breit gefächertes Studiengebiet, das die Wechselwirkung zwischen Recht und Gesellschaft untersucht und sich mit der Rechtswissenschaft, der Rechtsphilosophie, der Sozialtheorie und spezielleren Fächern wie der Kriminologie überschneidet. Die Institutionen der sozialen Konstruktion, die sozialen Normen, die Streitbeilegung und die Rechtskultur sind Schlüsselbereiche für die Untersuchung in diesem Wissensgebiet. Die Rechtssoziologie wird manchmal als Teildisziplin der Soziologie angesehen, aber ihre Verbindungen zur akademischen Disziplin der Rechtswissenschaft sind ebenso stark, und sie ist am besten als transdisziplinäre und multidisziplinäre Studie zu verstehen, die sich auf die Theoretisierung und empirische Untersuchung von Rechtspraktiken und -erfahrungen als soziale Phänomene konzentriert. In den Vereinigten Staaten wird dieser Bereich gewöhnlich als law and society studies bezeichnet; in Europa wird er eher als socio-legal studies bezeichnet. Anfangs waren Juristen und Rechtsphilosophen der Rechtssoziologie gegenüber misstrauisch. Kelsen griff einen ihrer Begründer, Eugen Ehrlich, an, der die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen dem positiven Recht, das Juristen erlernen und anwenden, und anderen Formen des "Rechts" oder sozialen Normen, die das Alltagsleben regeln und im Allgemeinen verhindern, dass Konflikte vor die Anwälte und Gerichte gelangen, deutlich machen wollte. Die zeitgenössische Forschung in der Rechtssoziologie befasst sich in hohem Maße mit der Art und Weise, wie sich das Recht außerhalb diskreter staatlicher Gerichtsbarkeiten entwickelt, wie es durch soziale Interaktion in vielen verschiedenen Arten von sozialen Arenen produziert wird und wie es eine Vielfalt von Quellen (oft konkurrierender oder widersprüchlicher) Autorität in gemeinschaftlichen Netzwerken erwirbt, die manchmal innerhalb von Nationalstaaten, aber zunehmend auch transnational existieren. ⓘ
Um 1900 definierte Max Weber seinen "wissenschaftlichen" Ansatz zum Recht, indem er die "rechtliche Rationalität" als eine Art von Herrschaft bezeichnete, die nicht auf persönliche Autorität, sondern auf die Autorität abstrakter Normen zurückzuführen ist. Als formale Rechtsrationalität bezeichnete er das Hauptmerkmal eines kohärenten und kalkulierbaren Rechts, das die Voraussetzung für moderne politische Entwicklungen und den modernen bürokratischen Staat war. Nach Webers Auffassung entwickelte sich dieses Recht parallel zum Wachstum des Kapitalismus. Ein anderer führender Soziologe, Émile Durkheim, schrieb in seinem klassischen Werk Die Arbeitsteilung in der Gesellschaft, dass mit zunehmender Komplexität der Gesellschaft das Zivilrecht, das sich in erster Linie mit Rückerstattung und Entschädigung befasst, auf Kosten des Strafrechts und der strafrechtlichen Sanktionen wächst. Weitere namhafte frühe Rechtssoziologen waren Hugo Sinzheimer, Theodor Geiger, Georges Gurvitch und Leon Petrażycki in Europa sowie William Graham Sumner in den USA. ⓘ
Allgemeines
Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von dem konkreten Recht des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen (subjektives Recht). Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“. ⓘ
Der Begriff des Rechts
Etymologie
Das Wort „Recht“ ist aus der indogermanischen Wurzel *h₃reĝ-, „aufrichten, gerade richten“ entstanden und somit aus etymologischer Sicht moralisch konnotiert. Der etymologische Hintergrund des deutschen Wortes ist der gleiche wie in vielen europäischen Sprachen (niederländisch recht, französisch droit, spanisch derecho, italienisch diritto, englisch right); auch in außereuropäischen Sprachen finden sich Entsprechungen. ⓘ
Inhaltlich ist der deutsche Begriff stark von der Bedeutung des lateinischen ius beeinflusst, das ursprünglich die menschliche Ordnung gegenüber der überirdischen Ordnung (fas) bezeichnete. Diese mit ius bezeichnete Ordnung wurde durch leges konkretisiert, die zunächst Riten darstellten, später aber in die Form staatlicher Gesetze überführt wurden. Mit dieser Begriffswende der lex vom Ritus zum staatlichen Gesetz veränderte sich der Begriff des lateinischen ius und über die spätscholastische Philosophie und die Rezeption des römischen Rechts auch die Bedeutung des deutschen Worts „Recht“. ⓘ
In diesem etymologischen Dreiklang aus moralischem Anspruch, herkömmlich-ritueller Lebensordnung und staatlicher Gesetzgebung finden sich bereits drei wesentliche Eckpunkte des (modernen) Diskurses über den Rechtsbegriff, die noch um die geschichtliche Bedingtheit des Rechts ergänzt werden können. ⓘ
Diskurs über den Begriff
Vor dem Hintergrund dieses sprachgeschichtlich vielschichtigen Begriffs wird die Frage, was Recht ist, wie also „Recht“ von der Gesamtheit gesellschaftlicher Normen abzugrenzen ist, unterschiedlich beantwortet. Staatlich institutionalisiertes Recht ist im Gegensatz zu anderen Normenordnungen wie Moral, Sitte oder Brauch kodifiziert und unterliegt eigenen Entscheidungs-, Änderungs- und Anerkennensregeln. Essentialistische Ansätze versuchen, diese Frage allgemein verbindlich zu beantworten und beanspruchen damit den „wahren“ Begriff des Rechts. Demgegenüber versuchen nominalistische Ansätze lediglich, eine praktikable Definition aufzustellen, die den Rechtsbegriff für den jeweiligen Untersuchungsbereich zweckmäßig erfasst, während er „für andere Zwecke ganz anders abgegrenzt werden mag“. Umstritten ist, ob Recht inhaltlich frei gesetzt werden kann. Bei Vertretern des Rechtspositivismus, die nur gesetztes Recht als Recht anerkennen, ist häufig unklar, inwieweit die Autoren eine essentialistische oder nominalistische Definition beabsichtigen. ⓘ
Der Begriff des Rechts in einzelnen rechtswissenschaftlichen Disziplinen
Rechtsdogmatik
Das wohl gängigste Verständnis des Rechtsbegriffs in der Rechtsdogmatik geht von einer engen Verknüpfung des Rechts mit dem Staat aus. Danach gehören zum Recht die staatlich erlassenen Rechtssätze (Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge, Richterrecht etc.) sowie staatlich anerkannte Rechtssätze (Kirchenrecht, Handelsgewohnheitsrecht, in begrenztem Umfang auch Naturrecht). Eine solche Definition vermeidet insbesondere Abgrenzungsschwierigkeiten gegenüber moralischen und sittlichen Normen; diese können durch staatliche Akte zu Rechtsnormen werden. ⓘ
Rechtsethnologie
In der Rechtsethnologie (oder: Rechtsanthropologie) wurde gerade in den Anfängen ethnologischer Forschung darüber diskutiert, ob Konfliktlösungsmechanismen nichtstaatlicher Gesellschaften als Recht bezeichnet werden können. Die Frage, ob nichtstaatliche Gesellschaften über Recht (und nicht nur über Moral und Sitte) verfügen, wird inzwischen mehrheitlich bejaht. ⓘ
Rechtsphilosophie
Die Rechtsphilosophie umfasst unter allen Disziplinen die wohl größte Spannbreite an unterschiedlich verstandenen Rechtsbegriffen. Während der Rechtspositivismus allein auf staatliche Normen abstellt, sehen Naturrechtslehren die staatlichen Gesetze – wenn überhaupt – als Teil des Rechts an. Eine Zwischenstellung nimmt die Historische Schule der Rechtswissenschaft ein, die das positive Recht gerade als geschichtlich gewachsene Ausprägung des Naturrechts ansieht. ⓘ
Rechtssoziologie
Die Rechtssoziologie kennt drei Wege, Recht als gesellschaftlichen Teilbereich zu erfassen: zum Ersten durch die Feststellung von Normen, die im Zusammenleben der Gruppe für verbindlich gehalten werden und an denen sich aus diesem Grunde die Normadressaten bei ihrem Verhalten orientieren; zum Zweiten durch die Feststellung von Verhaltensmustern, nach denen das Gruppenleben tatsächlich abläuft; und zum Dritten durch die Feststellung von Verhaltensmustern, nach denen der Rechtstab in bestimmten sozialen Situationen reagiert. ⓘ
Rechtstheologie
Das Recht ist definiert als eine im Menschen innerlich wirkende geistige Macht, die ihn antreibt, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, die aber durch eine äußere Macht unterstützt werden muss, um ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen zu erzielen. Alle alten Völker schreiben dem Recht einen überirdischen Ursprung zu. ⓘ
Recht und Rechtsordnung
In modernen Gesellschaften bildet das Recht eine Rechtsordnung. Grundbausteine dieser Rechtsordnung sind Rechtsvorschriften, d. h. Verhaltensgebote, die zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten, und Rechtsentstehungsnormen, d. h. Regeln darüber, wer auf welche Weise generelle Vorschriften und konkrete Pflichten begründen kann. Rechtsentstehungsnormen waren in der Frühzeit des Rechts hauptsächlich Regeln über die Entstehung von Gewohnheitsrecht. Heute sind es vor allem gesetzliche Ermächtigungen, die bestimmen, wer auf welche Weise allgemeine Vorschriften erlassen oder konkrete Rechtspflichten begründen kann (letzteres z. B. durch eine staatliche Anordnung oder „privatautonom“, insbesondere durch Abschluss eines Vertrages). ⓘ
Recht, Moral und Sitte
Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark. Recht kann moralischen Bewertungen entspringen. So ist beispielsweise Bigamie in Deutschland gemäß § 1306 BGB verboten und strafbar. Es gibt allerdings auch moralisch neutrale Rechtssätze, zum Beispiel das Links- oder Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr. Recht und Moral decken sich also häufig, jedoch nicht immer. ⓘ
Recht bezieht sich vornehmlich auf das äußere Verhalten des Menschen, während sich die Moral an die Gesinnung des Menschen wendet. Das Recht unterscheidet sich von der Moral auch durch die Art, wie es Geltung fordert und in einem normierten Verfahren durch von der Gemeinschaft autorisierte Organe (Justiz, Sicherheitsbehörden) zwangsweise durchgesetzt wird. Moralisches Verhalten kann durch staatliche Organe nur erzwungen werden, soweit es durch das Recht gefordert wird. ⓘ
Eine Sitte wie eine Kleiderordnung kann rechtlich verbindlich sein, muss es aber nicht. So sind Richter und Rechtsanwälte häufig gesetzlich verpflichtet, eine Robe zu tragen. ⓘ
Funktionen des Rechts
Das Recht erfüllt mehrere Funktionen: Es soll das soziale Miteinander ordnen, Konflikte geordnet und verbindlich lösen und den Einzelnen vor Übergriffen anderer Personen oder des Staates schützen. Durch das Recht gestaltet der Staat die Gesellschaft mit. Die Funktion des Rechts als Konfliktsentscheidung ist der Ansatzpunkt für die juristische Methodenlehre. ⓘ
Rechtswissenschaftlich sind folgende Funktionen des Rechts anerkannt:
- Ordnungsfunktion: In diesem, auch als Garantie- oder Rechtssicherheitsfunktion bezeichneten Wirkbereich stellt das Recht Erwartungen der Individuen sicher, indem es gewisse Situationen in vorhersehbarer Weise regelt und somit eine verlässliche Basis sozialer Beziehungen zur Verfügung stellt. Dafür kommt es teils gar nicht auf den Inhalt der Regelungen an, sondern nur auf die Existenz einer Regelung an sich; als Beispiel für einen solchen Fall wird hier das Rechts- oder Linksfahrgebot genannt. ⓘ
- Die Friedensfunktion, auch Konfliktbereinigungs- oder Befriedungsfunktion genannt, bezeichnet die Wirkung des Rechts für den sozialen Frieden; dieser wird zum einen dadurch hergestellt, dass Streitigkeiten durch (gerechte) materielle und Verfahrensregelungen im Recht kanalisiert werden, zum anderen dadurch, dass durch bindende Beschlüsse, sei es eines Gerichts oder durch Einigung der Parteien, der Streit zwischen den Parteien beendet wird. ⓘ
- Wertfunktion: Daneben dient Recht auch der Aufrechterhaltung der Werte, die die Einzelnen in einer Gesellschaft von Rechtsgenossen ihrem Handeln zugrunde legen. Insofern hat Recht auch die Funktion, bestehende Orientierungen aufrechtzuerhalten. Diese Funktion wird aus rechtssoziologischer Perspektive meist ausgeklammert; denn die Anerkennung dieser Funktion birgt die Gefahr, in einem nächsten Schritt die Werte zu ermitteln und somit den beschreibend-analytischen Weg zu verlassen. ⓘ
- Die Freiheitsfunktion sichert dem Einzelnen Freiräume zu, die ihn vor Zugriffen Dritter und in neueren Stadien der Geschichte auch vor staatlicher Machtausübung schützen. Dieser Schutz kann durch Ansprüche gegenüber Dritten sowie Abwehr- oder Statusrechte vermittelt werden. ⓘ
- Integrationsfunktion: Zudem dient das Recht auch der Integration von Gesellschaften. Die Rechtseinheit stellt zugleich eine politische Einheit her, die nicht zuletzt dadurch erfolgt, dass das Recht ein gemeinsames Rechtsbewusstsein und übereinstimmende Rechtsüberzeugungen schaffen kann. ⓘ
- Legitimationsfunktion: Diese Funktion beschreibt, dass sich politische Herrschaft des Rechts als legitimatorischen Instruments bedient. (Der Rechtshistoriker Uwe Wesel nennt sie daher „Herrschaftsfunktion“.) Dies kann – sowohl im Hinblick auf die Legitimation der konkreten Herrschaftsstruktur im Ganzen als auch im Hinblick auf die Legitimation einzelner Aspekte oder Entscheidungen – auf zwei Weisen geschehen: im Positiven, indem die Ausübung der Herrschaft rechtlichen Ansprüchen genügt, im Negativen, indem die rechtsförmige Ausgestaltung der Herrschaft den Anschein der Interesselosigkeit gibt und so die Sicht auf die eigentlichen Motive der Herrschaftsausübung trübt. ⓘ
- Steuerungs- und Gestaltungsfunktion: Diese Funktion bezeichnet die Möglichkeit, durch Rechtsnormen das Verhalten gesellschaftlicher Akteure zu regeln. Politische Programme werden mithilfe des Rechts umgesetzt und der Alltag hierdurch gestaltet und gesteuert; somit trägt das Recht mittelbar zur Beförderung sozialen Wandels bei. ⓘ
- Die Kontrollfunktion des Rechts ermöglicht die nachträgliche Überprüfung der Herrschaftsausübung und begrenzt die Herrschaft dadurch. Sie ist unter den Funktionen des Rechts die jüngste. Die Kontrolle kann durch Außenstehende oder politische Konkurrenten veranlasst werden. ⓘ
Die funktionelle Analyse wird meist aus rechtssoziologischer Perspektive vorgenommen. Uwe Wesel unterscheidet darüber hinaus aus historischer Perspektive zwischen vorstaatlichem und staatlichem Recht, wobei er dem vorstaatlichen Recht allein eine Ordnungs- und Gerechtigkeitsfunktion zuschreibt, während er das staatliche Recht zusätzlich durch eine Herrschafts- und (historisch später entstandene) Herrschaftskontrollfunktion gekennzeichnet sieht. Ähnlich unterscheidet der Rechtswissenschaftler Bernd Rüthers zwischen politischen, d. h. an Herrschaft gebundenen, und gesellschaftlichen Funktionen des Rechts, die er noch um Funktionen für das Individuum ergänzt. ⓘ
Das System des Rechts
Der Aufbau der einzelnen Normen
Rechtssystematisch wird das ursprüngliche apodiktische Recht etwa der Zehn Gebote (Du sollst/sollst nicht …) vom konditionalen Recht (wenn – dann) unterschieden, das die moderne Gesetzgebung prägt. ⓘ
Normbefehle (Rechtsnormen) werden im Voraus, vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung formuliert. Es muss daher zugleich geregelt werden, für welchen Fall sie gelten. So entsteht der Aufbau einer modernen Rechtsnorm: „Wenn die Voraussetzungen A, B und C erfüllt sind, dann soll die Rechtsfolge R eintreten.“ Die Gesamtheit der erforderlichen Voraussetzungen nennt man Tatbestand, die einzelne erforderliche Voraussetzung nennt man Tatbestandsmerkmal. Normen bestehen somit aus Tatbestand und Rechtsfolge. ⓘ
Rechtsfolge ist das Entstehen von Rechten und Pflichten. Es gibt auch Normen, die als negative Rechtsfolge anordnen, dass Rechte und Pflichten gerade nicht entstehen (zum Beispiel: Wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ist ein Rechtsgeschäft nichtig). ⓘ
Die Durchsetzbarkeit des geltenden Rechts in Deutschland
Für die Durchsetzung des Rechts ist durch Gerichte vorgesorgt. Die Einzelnen müssen in der Regel ihr Recht vor den staatlichen Gerichten und nicht durch Selbsthilfe suchen. Soweit Rechte strafrechtlich bewehrt sind, ist dem verletzten Bürger ebenfalls die Bestrafung des Täters in Selbstjustiz untersagt. Hier besteht zur Verwirklichung ein staatlicher Strafanspruch, für dessen Durchsetzungen die Strafjustiz, nämlich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sorgen sollen. Was Gerichtsentscheidungen anordnen, ist – wiederum mit staatlicher Hilfe – zwangsweise durchsetzbar durch Organe des Justizvollzugs (in der Strafvollstreckung) beziehungsweise der Zwangsvollstreckung (zur Durchsetzung von Urteilen der Zivilgerichte) bzw. der Vollziehung (zur Durchsetzung von Titeln der Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichte). ⓘ
Wenn sich ein Richter bei der Rechtsgewährung nicht an das Recht hält, sieht das deutsche Recht für den Fall der Rechtsbeugung strafrechtliche (§ 339 StGB), im übrigen dienstrechtliche Sanktionen gegen ihn (etwa seine Entfernung aus dem Dienst) vor (vgl. §§ 62 und 78 des Deutschen Richtergesetzes). ⓘ
Ein auf die richtige richterliche Entscheidung gerichteter Zwang ist nicht vorgesehen, denn der Richter soll unabhängig von Weisungen (in richterlicher Unabhängigkeit) nach bestem Wissen und Gewissen urteilen. ⓘ
Teilaspekte des geltenden Rechts
Rechtskreise
Das geltende Recht lässt sich nach (ideen-)geschichtlicher Herkunft in verschiedene Rechtskreise einteilen. Die größten Rechtskreise sind der kontinentaleuropäische, der angelsächsische, der chinesische und der islamische Rechtskreis. Rechtskreise unterscheiden sich bei der Setzung der Normen (Gesetzesrecht, Gewohnheits- und Richterrecht, göttliches Recht), aber auch der Rechtsanwendung, z. B. was die Rolle des Richters angeht. ⓘ
Rechtsquellen
Den Begriff Rechtsquelle kann man in einem weiten und einem engen Sinn verstehen. ⓘ
In einem weiten Sinn betrifft er alle Faktoren, die das objektive Recht prägen bzw. aus denen Recht ermittelt werden kann. Diesem Begriff nach fallen etwa die rechtswissenschaftliche Lehre, die Praxis der Verwaltung und das Rechtsempfinden der Bürger und Rechtsanwender darunter. Die faktisch wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law (Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law) abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Die Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert werden kann. ⓘ
Dem engeren Begriff der Rechtsquelle nach ist all das Recht, was für den Rechtsanwender verbindliche Rechtssätze erzeugt. Die Frage nach den Rechtsquellen ist besonders vor dem Hintergrund des Gewaltenteilungsprinzips relevant, denn danach entscheidet sich, wer verbindliche Rechtssätze schaffen darf. Besonders wichtig ist als Rechtsquelle daher das geschriebene, in einem verfassungskonformen Verfahren geschaffene Recht sowie die Verfassung selbst. Daneben gibt es als Rechtsquelle auch das Gewohnheitsrecht, welches insbesondere im Bereich des Völkerrechts noch eine große Rolle spielt. ⓘ
Unter die genannten Kategorien fallen im Einzelnen die folgenden Rechtsquellen: ⓘ
Recht der Europäischen Union
Die Rechtsquellen des Europarechts lassen sich folgendermaßen unterteilen:
- Primärrecht (Verträge: EU-Vertrag, AEU-Vertrag, Euratom-Vertrag und dazugehörige Anhänge und Protokolle)
- Sekundärrecht (von EU-Organen erlassene Rechtsakte)
- Verordnung (unmittelbar geltendes Recht)
- Richtlinie (richtet sich an die Staaten, wirkt nur ausnahmsweise unmittelbar für den Einzelnen)
- Entscheidungen
- Empfehlungen
- Stellungnahme
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ⓘ
Innerstaatliches Recht
- Verfassung (in formalem Sinne nicht unbedingt immer vorhanden, z. B. Vereinigtes Königreich)
- Parlamentsgesetz (Gesetz im formellen Sinn)
- Durch die Exekutive gesetztes, nachrangiges Recht (z. B. Verordnung)
- Satzung
- Richterrecht, das vor allem in England und den USA große Bedeutung als Rechtsquelle hat
- Gewohnheitsrecht
- Verwaltungsvorschrift oder Verwaltungsrichtlinie (hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsquelle im eigentlichen Sinn, sondern um eine behördeninterne Bindung von Verwaltungsermessen.) bzw. die Bindung an eine von der vorgesetzten Behörde vorgegebene Auslegung von Rechtsvorschriften. ⓘ
Neben dem Recht, das von öffentlich-rechtlichen Rechtsetzungsorganen gesetzt wird, sind Rechtsquellen für einzelne Rechte und Pflichten auch:
- Vertrag
- einseitiges Rechtsgeschäft (z. B. Testament)
- privatrechtliche Satzung (Verein, Aktiengesellschaft)
- Einzelakt (Verwaltungsakt, vgl. § 35 VwVfG) ⓘ
Begriffliche Differenzierungen
Recht und Rechte lassen sich nach verschiedenen Aspekten unterteilen. ⓘ
Formelles Recht und materielles Recht
Die Rechtsnormen, die Rechte und Pflichten regeln, bezeichnet man als materielles Recht, beispielsweise die Regelungen des Strafrechts Deutschlands, wann ein Mord vorliegt und wie er zu bestrafen ist, oder dass wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Vertragsverhältnis der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann. ⓘ
Als formelles Recht werden dagegen diejenigen Regelungen bezeichnet, die dem Vorgang der Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts dienen, also insbesondere die Verfahrens- und Prozessordnungen der einzelnen Gerichtszweige. Sie regeln, meist nach den Rechtsgebieten unterschieden, die Zuständigkeit des Gerichts, das gerichtliche Verfahren und die Form der gerichtlichen Entscheidung. Dabei wird meist unterschieden zwischen einem Verfahren, in dem die grundlegenden Feststellungen getroffen werden (die meist mit einem Urteil enden), und einem Vollstreckungsverfahren, das der Durchsetzung der Gerichtsentscheidung dient. ⓘ
Öffentliches Recht und Privatrecht
Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. ⓘ
Das öffentliche Recht regelt die Angelegenheiten der Allgemeinheit. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen, in denen sich die Hoheitsträger und der Einzelne (Hoheitsbetroffene) in einem Über- und Unterordnungsverhältnis befinden. Zum anderen sind es die Rechtsbeziehungen der Hoheitsträger untereinander. Hoheitsträger sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die Beliehenen (natürliche und juristische Personen des Privatrechts, denen durch Rechtsvorschrift eng begrenzte öffentliche Aufgaben und hoheitliche Befugnisse übertragen worden sind). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in erster Linie die staatlichen Gebietskörperschaften Bund und Land und die nichtstaatlichen Gebietskörperschaften, vor allem Landkreis und Gemeinde oder Europäische Unionsrecht (EU), aber auch die (Personal)Körperschaften wie etwa die Universitäten oder die berufsständischen Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Handwerkskammer, Handelskammer usw.). ⓘ
Das Privatrecht regelt demgegenüber die Rechtsbeziehungen, in denen sich die Beteiligten auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen der natürlichen Personen, der juristischen Personen des Privatrechts (Körperschaften und Stiftungen des Privatrechts) und der teilrechtsfähigen Vereinigungen des Privatrechts, wie etwa die rechtsfähige Personengesellschaft (§ 124 Abs. 1 HGB), die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) oder die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das sind zum anderen die Rechtsbeziehungen, in denen juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Hoheitsträger, sondern als Privatrechtssubjekte verwaltungsprivatrechtlich (Erfüllung von öffentlichen Aufgaben in privatrechtlichen Handlungsformen) oder fiskalisch (etwa als Grundstückseigentümer) beteiligt sind. ⓘ
Zum öffentlichen Recht gehören das Völkerrecht, das Europarecht (Unionsrecht), das Staatsrecht (Bund, Land), das Verwaltungsrecht, das Strafrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht, Kriminalstrafrecht), das Kirchenrecht (Staatskirchenrecht, innerkirchliches Recht der Kirchen mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts), das öffentliche Organisationsrecht (juristische Personen des öffentlichen Rechts, Beliehene; Behördenorganisation, Gerichtsverfassung) sowie das Verfahrens- und Prozessrecht (auch: Zivilprozessrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeitsgerichtliches Prozess- und Verfahrensrecht). ⓘ
Das Privatrecht gliedert sich in das allgemeine Privatrecht (bürgerliches Recht) und in die Sonderprivatrechte. Zu den Sonderprivatrechten gehören vor allem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierrecht, das Wettbewerbsrecht, das Privatversicherungsrecht und – mit einem hohen Anteil an öffentlich-rechtlichen Regelungen – das Arbeitsrecht. Das bürgerliche Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) ist in Deutschland hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch, in Österreich hauptsächlich im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. ⓘ
Historisch bedeutsam ist die Gestaltung eines einheitlichen Arbeitsrechts in den sozialistischen Staaten, z. B. das Arbeitsrecht in der DDR. ⓘ
Subordinationsrecht und Koordinationsrecht
Ähnlich den Kategorien von privatem Recht unterscheiden sich Subordinations- und Koordinationsrecht dadurch, dass die Rechtssubjekte in einem Subordinationsrechtsverhältnis in einem Überunterordnungsverhältnis zueinanderstehen, während Koordinationsrecht aus einem Rechtsverhältnis resultiert, in dem die Rechtssubjekte rechtlich gleichgestellt sind. ⓘ
Das Subordinationsrecht deckt sich mit dem Begriff des öffentlichen Rechts; zum Koordinationsrecht zählt neben dem Privatrecht auch das Völkerrecht. ⓘ
Einzelne Rechtsgebiete
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass sich die Komplexität des menschlichen Zusammenlebens in der Rechtsordnung widerspiegelt. Die dadurch bedingte Stofffülle führt ihrerseits dazu, dass sich das Recht in etliche Teilgebiete untergliedern lässt, was vor allem im Rahmen der juristischen Ausbildung unverzichtbar ist. ⓘ
Die traditionelle Aufteilung des Stoffs in der an den Hochschulen gelehrten Rechtswissenschaft nimmt dabei primär auf die bereits geschilderte Aufteilung in das Privatrecht einerseits und das öffentliche Recht andererseits Bezug. Daneben treten das Strafrecht und das Prozessrecht. Beide sind streng genommen Bestandteil des öffentlichen Rechts, da sie ebenfalls das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln. Die spezifischen Eigenheiten beider Rechtsgebiete lassen jedoch ihre separate Behandlung in der Praxis sachgerecht erscheinen. ⓘ
Das Privatrecht lässt sich weiter untergliedern in die einzelnen bürgerlichen Rechtsgebiete, also das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht, in das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute, das Gesellschaftsrecht u. a. ⓘ
Das öffentliche Recht unterteilt sich weiter in die großen Bereiche des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Staatskirchenrechts. Das Steuerrecht, das begrifflich nur ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts ist, wird wegen seiner Bedeutung und seines Umfangs ebenso wie wegen seiner starken Bezüge zum Wirtschaftsrecht heute regelmäßig als eigenständiges Untergebiet des öffentlichen Rechts begriffen. ⓘ
Eine schematische Übersicht über die Stoffgliederung des deutschen Rechts bietet der Artikel Bundesdeutsches Recht. ⓘ
Geschichtliche Grundlagen
Allgemeines zur Geschichtlichkeit des Rechts
„Alles Recht entwickelt sich.“ Diese Wandelbarkeit des positiven Rechts wurde von Montesquieu erstmals artikuliert und ist heute unbestritten. Über lange Zeiten der Geschichte scheint es aber nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert gewesen zu sein, dass positives Recht evolutionären Charakter hat und somit geändert werden kann. So erklärt sich beispielsweise, dass große Kodifikationen sich zumeist auf älteres, bestehendes Recht berufen oder dass einige Rechtsänderungen im Mittelalter mittels Urkundenfälschungen, die ein schon bestehendes Recht vortäuschten, vorgenommen wurden. ⓘ
Der Geschichtlichkeit des Rechts widersprechen auch solche Theorien nicht, die bestimmte Funktionen des Rechts zur Bestimmung von Normgefügen als Recht heranziehen. Denn diese Funktionen sind nicht rechtsimmanent, sondern werden ihm zur besseren Analyse zugeschrieben. ⓘ
Der geschichtliche Ursprung des Rechts
Mit dem geschichtlichen Ursprung des Rechts befasst sich die Rechtsethnologie; er spielt aber auch zu Bekräftigung rechtsphilosophischer und -soziologischer Hypothesen eine Rolle. ⓘ
Als erste schriftliche Kodifikationen des Rechts gelten der Codex Ur-Nammu und der Codex Hammurapi. Wie bei allen frühen schriftlichen Quellen (z. B. auch beim Zwölftafelgesetz) war der Inhalt dieser Codices jedoch keine genuine Rechtsetzung, sondern – zumindest zum Teil – eine Sammlung und Zusammenfassung bestehender, ungeschriebener Rechtsnormen. ⓘ
Über die Entstehung dieses frühgeschichtlichen ungeschriebenen Rechts als soziales Teilsystem gibt es keine Gewissheit; nach der ganz überwiegenden Ansicht jedoch waren Recht, Religion und Moral in vorgeschichtlichen Gesellschaften nicht abgrenzbare Teile einer umfassenden Sittlichkeit, die sich erst in einer späteren Phase der gesellschaftlichen Entwicklung als eigenständige Teilsysteme ausdifferenziert haben. ⓘ
Nach einer anderen Hypothese ist das Recht eine Hervorbringung der Religion. In diesem Sinne sollen Rechtsnormen aus religiösen Normen umgewandelte Handlungsvorschriften sein. In der Tat berufen sich noch heute einige Rechtssysteme auf ihre Entstehung aus göttlicher Offenbarung, so das jüdische Recht, die Scharia und zum Teil das kanonische Recht. Aufgrund mehrerer Argumente wird diese Hypothese heute allerdings nicht mehr ausdrücklich vertreten: Wesel hält ihr entgegen, dass in den Gesellschaften der Jäger und Sammler die Verbote des Ehebruchs, des Totschlags und des Diebstahls niemals religiöse Bedeutung gehabt hätten. Zudem weist Malinowski darauf hin, dass religiöse Gebote archaischer Gesellschaften „absolut festgelegt, strikt zu befolgen und umfassend sind“, während ihre Rechtsregeln „dem Wesen nach elastisch und anpassungsfähig“ sind und es sich – in scheinbarem Widerspruch – gleichwohl „zweifellos um Regeln bindenden Rechts“ handeln kann. Diese Argumente sagen freilich nichts aus über die religiöse Legitimierung des Rechts in späteren Stadien der gesellschaftlichen Entwicklung; nur betrifft dies einen (späteren) Entwicklungsschritt des Rechts, hingegen nicht seinen geschichtlichen Ursprung. ⓘ