Bürgerkrieg
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Krieg |
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Ein Bürgerkrieg oder innerstaatlicher Krieg ist ein Krieg zwischen organisierten Gruppen innerhalb desselben Staates (oder Landes). Ziel der einen Seite kann es sein, die Kontrolle über das Land oder eine Region zu übernehmen, die Unabhängigkeit einer Region zu erreichen oder die Regierungspolitik zu ändern. Der Begriff ist eine Abwandlung des lateinischen bellum civile, der sich auf die verschiedenen Bürgerkriege der Römischen Republik im ersten Jahrhundert vor Christus bezog. ⓘ
Die meisten modernen Bürgerkriege sind mit dem Eingreifen von Mächten von außen verbunden. Laut Patrick M. Regan in seinem Buch Civil Wars and Foreign Powers (2000) kam es in etwa zwei Dritteln der 138 innerstaatlichen Konflikte zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Jahr 2000 zu einem internationalen Eingreifen, wobei die Vereinigten Staaten in 35 dieser Konflikte intervenierten. ⓘ
Ein Bürgerkrieg ist ein Konflikt von hoher Intensität, an dem häufig reguläre Streitkräfte beteiligt sind und der anhaltend, organisiert und in großem Maßstab geführt wird. Bürgerkriege können eine große Zahl von Opfern fordern und erhebliche Ressourcen verbrauchen. ⓘ
Die Bürgerkriege seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben im Durchschnitt etwas mehr als vier Jahre gedauert, ein dramatischer Anstieg gegenüber dem Durchschnitt von eineinhalb Jahren im Zeitraum 1900-1944. Während die Zahl der neuen Bürgerkriege seit Mitte des 19. Jahrhunderts relativ konstant geblieben ist, hat die zunehmende Dauer dieser Kriege dazu geführt, dass immer mehr Kriege gleichzeitig geführt werden. So wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht mehr als fünf Bürgerkriege gleichzeitig geführt, während es gegen Ende des Kalten Krieges mehr als 20 gleichzeitige Bürgerkriege gab. Seit 1945 haben Bürgerkriege mehr als 25 Millionen Menschen das Leben gekostet und Millionen weitere vertrieben. Somalia, Burma (Myanmar), Uganda und Angola sind Beispiele für Länder, die eine vielversprechende Zukunft hatten, bevor sie in Bürgerkriege verwickelt wurden. ⓘ
Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt auf dem Territorium eines Staates zwischen verschiedenen Gruppen. Diese ringen im Kampf gegeneinander um die Kontrolle der Gewalt innerhalb des Staates. Eine allgemein akzeptierte Definition, die über diese Beschreibung hinausgeht, existiert bislang nicht. Einmischungen in Bürgerkriege vom Ausland aus sind häufig. ⓘ
Bürgerkriegsparteien können bewaffnete Volksgruppen, Milizen, Parteien, Partisanenverbände, Privatarmeen oder Warlords sein. Auch Auseinandersetzungen zwischen den Streitkräften einer Staatsregierung und einer oder mehreren organisierten Gruppen von Aufständischen (Rebellen, Guerilleros) werden als Bürgerkrieg bezeichnet. Dabei kann es den kämpfenden Gruppen um eine regionale Autonomie gehen, um die Herrschaft über das gesamte Staatsgebiet, oder auch um die Sezession von einem Staat, die Gründung eines eigenen Staates oder den Anschluss an einen anderen Staat. Die Gründe für solche Ziele können politischer, ethnischer, religiöser oder auch sozialer Natur sein. Ein Bürgerkrieg wird häufig ohne Rücksicht auf völkerrechtliche Regeln geführt. Solche Regeln wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Vereinten Nationen geschaffen. ⓘ
Formale Klassifizierung
James Fearon, Bürgerkriegsforscher an der Stanford University, definiert einen Bürgerkrieg als "einen gewaltsamen Konflikt innerhalb eines Landes, der von organisierten Gruppen ausgetragen wird, die die Macht im Zentrum oder in einer Region übernehmen oder die Regierungspolitik ändern wollen". Ann Hironaka führt weiter aus, dass eine Seite eines Bürgerkriegs der Staat ist. Stathis Kalyvas definiert Bürgerkrieg als "bewaffnete Kämpfe, die innerhalb der Grenzen einer anerkannten souveränen Einheit zwischen Parteien stattfinden, die zu Beginn der Feindseligkeiten einer gemeinsamen Autorität unterstehen". Die Intensität, ab der ein Aufruhr zu einem Bürgerkrieg wird, ist in der Wissenschaft umstritten. Einige Politikwissenschaftler definieren einen Bürgerkrieg als einen Krieg mit mehr als 1.000 Opfern, während andere weiter spezifizieren, dass mindestens 100 Opfer auf jeder Seite zu beklagen sein müssen. Die Correlates of War, ein von Konfliktforschern häufig genutzter Datensatz, klassifiziert Bürgerkriege als Kriege mit mehr als 1000 kriegsbedingten Opfern pro Jahr des Konflikts. Diese Zahl ist nur ein kleiner Bruchteil der Millionen von Toten, die beispielsweise im Zweiten Sudanesischen Bürgerkrieg und im Kambodschanischen Bürgerkrieg zu beklagen waren, schließt aber mehrere öffentlichkeitswirksame Konflikte wie die Unruhen in Nordirland und den Kampf des Afrikanischen Nationalkongresses im Südafrika der Apartheidzeit aus. ⓘ
Legt man das Kriterium von 1.000 Todesopfern pro Jahr zugrunde, so gab es zwischen 1816 und 1997 213 Bürgerkriege, von denen 104 zwischen 1944 und 1997 stattfanden. Legt man das weniger strenge Kriterium von 1.000 Todesopfern pro Jahr zugrunde, so gab es zwischen 1945 und 2007 über 90 Bürgerkriege, von denen 2007 noch 20 andauerten. ⓘ
In den Genfer Konventionen wird der Begriff "Bürgerkrieg" nicht ausdrücklich definiert; sie umreißen jedoch die Verantwortlichkeiten der Parteien in "bewaffneten Konflikten, die keinen internationalen Charakter haben". Darunter fallen auch Bürgerkriege, doch enthält der Text der Konventionen keine spezifische Definition des Bürgerkriegs. ⓘ
Dennoch hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz versucht, in seinen Kommentaren zu den Genfer Konventionen eine gewisse Klarstellung vorzunehmen, indem es feststellte, dass die Konventionen "so allgemein und so vage sind, dass viele Delegationen befürchteten, sie könnten so verstanden werden, dass sie jede mit Waffengewalt begangene Handlung umfassen". Dementsprechend sehen die Kommentare verschiedene "Bedingungen" vor, von denen die Anwendung der Genfer Konvention abhängen würde; der Kommentar weist jedoch darauf hin, dass diese nicht als starre Bedingungen zu verstehen sind. Die vom IKRK in seinem Kommentar aufgeführten Bedingungen lauten wie folgt:
- Die Partei, die sich gegen die rechtmäßige Regierung auflehnt, muss über organisierte militärische Kräfte verfügen, die für ihre Handlungen verantwortlich sind, in einem bestimmten Gebiet agieren und über die Mittel verfügen, die Einhaltung des Übereinkommens zu respektieren und sicherzustellen.
- Daß die rechtmäßige Regierung verpflichtet ist, auf die regulären Streitkräfte gegen Aufständische zurückzugreifen, die militärisch organisiert sind und sich im Besitz eines Teils des Staatsgebiets befinden.
- (a) dass die rechtmäßige Regierung die Aufständischen als kriegführende Parteien anerkannt hat; oder ⓘ
(b) dass sie für sich die Rechte eines Kriegführenden beansprucht hat; oder ⓘ
(c) dass sie die Aufständischen nur für die Zwecke dieses Übereinkommens als kriegführende Parteien anerkannt hat, oder ⓘ
(d) dass die Streitigkeit als Bedrohung des Weltfriedens, als Friedensbruch oder als Angriffshandlung auf die Tagesordnung des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung der Vereinten Nationen gesetzt worden ist. ⓘ
- (a) Dass die Aufständischen über eine Organisation verfügen, die vorgibt, die Merkmale eines Staates zu haben. ⓘ
(b) Die aufständische Zivilbehörde übt die faktische Herrschaft über die Bevölkerung in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets aus. ⓘ
(c) Die Streitkräfte handeln unter der Leitung einer organisierten Behörde und sind bereit, die allgemeinen Kriegsgesetze zu beachten. ⓘ
(d) Die aufständische Zivilbehörde erklärt sich bereit, sich an die Bestimmungen des Übereinkommens zu halten. ⓘ
Für das Einhalten der humanitären Regeln besteht grundsätzlich Staatenverantwortlichkeit. Zusätzlich wurde in den Genfer Konventionen eine individuelle Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane kodifiziert, die sich im Völkerstrafrecht niedergeschlagen hat. ⓘ
Ursachen
Laut einer 2017 veröffentlichten Übersichtsstudie über die Bürgerkriegsforschung gibt es drei wichtige Erklärungen für Bürgerkriege: gierbasierte Erklärungen, bei denen der Wunsch des Einzelnen nach Gewinnmaximierung im Mittelpunkt steht, klagebasierte Erklärungen, bei denen der Konflikt als Reaktion auf sozioökonomische oder politische Ungerechtigkeit gesehen wird, und chancenbasierte Erklärungen, bei denen Faktoren im Mittelpunkt stehen, die eine gewaltsame Mobilisierung erleichtern. Der Studie zufolge ist die einflussreichste Erklärung für den Ausbruch von Bürgerkriegen die chancenbasierte Erklärung von James Fearon und David Laitin in ihrem Artikel in der American Political Science Review von 2003. ⓘ
Habgier
Wissenschaftler, die sich mit den Ursachen von Bürgerkriegen befassen, werden von zwei gegensätzlichen Theorien angezogen: Habgier und Missgunst. Grob gesagt: Werden Konflikte durch Unterschiede in der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder einer anderen sozialen Zugehörigkeit verursacht, oder werden Konflikte ausgelöst, weil es im wirtschaftlichen Interesse von Einzelpersonen und Gruppen liegt, sie auszulösen? Wissenschaftliche Analysen stützen die Schlussfolgerung, dass wirtschaftliche und strukturelle Faktoren bei der Vorhersage von Bürgerkriegen wichtiger sind als identitätsbedingte Faktoren. ⓘ
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde von einem Team der Weltbank eine umfassende Studie über Bürgerkriege durchgeführt. Der Rahmen der Studie, die als Collier-Hoeffler-Modell bezeichnet wurde, untersuchte 78 Fünf-Jahres-Schritte, in denen von 1960 bis 1999 Bürgerkriege auftraten, sowie zum Vergleich 1 167 Fünf-Jahres-Schritte ohne Bürgerkrieg. Es zeigte sich, dass folgende Faktoren eine statistisch signifikante Auswirkung auf die Wahrscheinlichkeit haben, dass in einem bestimmten Fünfjahreszeitraum ein Bürgerkrieg ausbricht: Ein hoher Anteil von Primärrohstoffen an den nationalen Exporten erhöht das Risiko eines Konflikts erheblich. Ein Land, in dem der Anteil der Rohstoffe am Bruttoinlandsprodukt 32 % beträgt, hat ein Risiko von 22 %, innerhalb eines bestimmten Fünfjahreszeitraums in einen Bürgerkrieg zu geraten, während ein Land, das keine Rohstoffe exportiert, ein Risiko von 1 % hat. Aufgeschlüsselt nach Erdöl- und Nicht-Erdöl-Gruppen ergaben sich unterschiedliche Ergebnisse: Ein Land mit einer relativ geringen Abhängigkeit von Erdölexporten ist etwas weniger gefährdet, während eine hohe Abhängigkeit von Erdöl als Exportgut zu einem etwas höheren Bürgerkriegsrisiko führt als eine nationale Abhängigkeit von einem anderen Primärrohstoff. Die Autoren der Studie interpretierten dies als Ergebnis der Leichtigkeit, mit der Primärrohstoffe im Vergleich zu anderen Formen des Reichtums erpresst oder erbeutet werden können; so ist es zum Beispiel einfacher, die Produktion einer Goldmine oder eines Ölfeldes zu erbeuten und zu kontrollieren als einen Sektor der Bekleidungsherstellung oder des Gastgewerbes. ⓘ
Eine zweite Finanzquelle ist die nationale Diaspora, die Rebellionen und Aufstände aus dem Ausland finanzieren kann. Die Studie ergab, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs versechsfacht, wenn man die Größe der Diaspora eines Landes von der kleinsten in der Studie ermittelten Größe auf die größte umstellt. ⓘ
Ein höherer Anteil an männlichen Sekundarschülern, ein höheres Pro-Kopf-Einkommen und eine höhere Wirtschaftswachstumsrate hatten alle signifikante Auswirkungen auf die Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs. Insbesondere verringerte eine um 10 % über dem Durchschnitt liegende Einschulung von Männern in weiterführenden Schulen die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts um etwa 3 %, während eine um 1 % über dem Studiendurchschnitt liegende Wachstumsrate zu einem Rückgang der Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs um etwa 1 % führte. In der Studie wurden diese drei Faktoren als Ersatz für den durch Rebellion entgangenen Verdienst interpretiert, so dass ein geringerer entgangener Verdienst die Rebellion fördert. Anders ausgedrückt: Junge Männer (die die überwiegende Mehrheit der Kämpfer in Bürgerkriegen ausmachen) schließen sich mit geringerer Wahrscheinlichkeit einer Rebellion an, wenn sie eine Ausbildung erhalten oder ein gutes Gehalt beziehen und davon ausgehen können, dass es ihnen in Zukunft gut gehen wird. ⓘ
Ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen wurde als Ursache für Missstände vorgeschlagen, die bewaffnete Rebellionen auslösen. Damit dies zutrifft, müsste jedoch auch die wirtschaftliche Ungleichheit ein wesentlicher Faktor für Rebellionen sein, was nicht der Fall ist. Die Studie kam daher zu dem Schluss, dass das wirtschaftliche Modell der Opportunitätskosten die Ergebnisse besser erklärt. ⓘ
Beschwerde
Die meisten Indikatoren für "Missstände" - die Theorie, dass Bürgerkriege aufgrund von Identitätsproblemen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen beginnen - waren statistisch unbedeutend, einschließlich wirtschaftlicher Gleichheit, politischer Rechte, ethnischer Polarisierung und religiöser Spaltung. Nur die ethnische Dominanz, d. h. die Tatsache, dass die größte ethnische Gruppe die Mehrheit der Bevölkerung stellt, erhöhte das Risiko eines Bürgerkriegs. In einem Land mit ethnischer Dominanz ist die Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs fast doppelt so hoch. Die kombinierten Auswirkungen von ethnischer und religiöser Fraktionierung, d. h. die Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs ist umso geringer, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zwei zufällig ausgewählte Personen unterschiedlichen ethnischen oder religiösen Gruppen angehören, waren jedoch ebenfalls signifikant und positiv, solange das Land keine ethnische Dominanz aufweist. Die Studie interpretiert dies dahingehend, dass Minderheitengruppen eher rebellieren, wenn sie das Gefühl haben, dominiert zu werden, dass aber Rebellionen umso wahrscheinlicher sind, je homogener die Bevölkerung und damit der Zusammenhalt der Rebellen ist. Diese beiden Faktoren können sich also in vielen Fällen gegenseitig abschwächen. ⓘ
Kritik an der Theorie "Gier versus Unzufriedenheit
David Keen, Professor am Development Studies Institute der London School of Economics, ist einer der Hauptkritiker der Theorie von Gier und Unzufriedenheit, die vor allem von Paul Collier aufgestellt wurde, und vertritt den Standpunkt, dass ein Konflikt, auch wenn er ihn nicht definieren kann, nicht auf ein einziges Motiv zurückgeführt werden kann. Er ist der Ansicht, dass Konflikte viel komplexer sind und daher nicht mit vereinfachten Methoden analysiert werden sollten. Er ist mit den quantitativen Forschungsmethoden von Collier nicht einverstanden und ist der Meinung, dass der Schwerpunkt stärker auf persönlichen Daten und der menschlichen Perspektive der Konfliktparteien liegen sollte. ⓘ
Neben Keen haben mehrere andere Autoren Arbeiten vorgelegt, die entweder die Theorie von Habgier und Missgunst mit empirischen Daten widerlegen oder ihre endgültige Schlussfolgerung ablehnen. Autoren wie Cristina Bodea und Ibrahim Elbadawi, die gemeinsam den Beitrag "Riots, coups and civil war: Revisiting the greed and grievance debate", argumentieren, dass empirische Daten viele der Befürworter der Gier-Theorie widerlegen und die Idee "irrelevant" machen können. Sie untersuchen eine Vielzahl von Faktoren und kommen zu dem Schluss, dass bei Konflikten zu viele Faktoren eine Rolle spielen, die sich nicht nur auf Gier oder Missgunst beschränken lassen. ⓘ
Anthony Vinci argumentiert überzeugend, dass "das vertretbare Konzept der Macht und die primäre Motivation des Überlebens bessere Erklärungen für die Motivation bewaffneter Gruppen und im weiteren Sinne für die Austragung interner Konflikte liefern". ⓘ
Möglichkeiten
James Fearon und David Laitin stellen fest, dass ethnische und religiöse Vielfalt einen Bürgerkrieg nicht wahrscheinlicher macht. Stattdessen stellen sie fest, dass Faktoren, die es den Rebellen erleichtern, Fußsoldaten zu rekrutieren und Aufstände aufrechtzuerhalten, wie "Armut - die für finanziell und bürokratisch schwache Staaten kennzeichnend ist und auch die Rekrutierung von Rebellen begünstigt -, politische Instabilität, unwegsames Gelände und große Bevölkerungszahlen" die Wahrscheinlichkeit von Bürgerkriegen erhöhen. ⓘ
Sowohl autoritäre als auch demokratische Staaten können stabil sein, wenn sie über die finanziellen und militärischen Kapazitäten zur Niederschlagung von Aufständen verfügen. ⓘ
Andere Ursachen
Verhandlungsprobleme
In einem vom Bürgerkrieg zerrissenen Staat sind die streitenden Mächte oft nicht in der Lage, sich zu verpflichten, oder haben nicht das Vertrauen, an das Engagement der anderen Seite zu glauben, den Krieg zu beenden. Wenn die beteiligten Parteien ein Friedensabkommen in Erwägung ziehen, sind sie sich der hohen Anreize bewusst, sich zurückzuziehen, sobald eine von ihnen eine Maßnahme ergriffen hat, die ihre militärische, politische oder wirtschaftliche Macht schwächt. Bindungsprobleme können ein dauerhaftes Friedensabkommen verhindern, da die beteiligten Mächte wissen, dass keiner von ihnen in der Lage ist, seinen Teil der Abmachung in Zukunft einzuhalten. Staaten sind oft nicht in der Lage, Konfliktfallen (wiederkehrende Bürgerkriegskonflikte) zu entkommen, weil es an starken politischen und rechtlichen Institutionen fehlt, die zu Verhandlungen motivieren, Streitigkeiten schlichten und Friedensvereinbarungen durchsetzen. ⓘ
Regierungsführung
Die Politikwissenschaftlerin Barbara Walter vertritt die Auffassung, dass die meisten Bürgerkriege der Gegenwart in Wirklichkeit Wiederholungen früherer Bürgerkriege sind, die oft entstehen, wenn die politischen Führer der Öffentlichkeit gegenüber nicht rechenschaftspflichtig sind, wenn die Öffentlichkeit nur unzureichend an der Politik beteiligt ist und wenn es an Transparenz der Informationen zwischen den Führungskräften und der Öffentlichkeit mangelt. Walter argumentiert, dass diese Probleme, wenn sie richtig umgedreht werden, als politische und rechtliche Beschränkungen der Exekutivgewalt wirken und die etablierte Regierung zwingen, dem Volk besser zu dienen. Darüber hinaus schaffen diese politischen und rechtlichen Beschränkungen eine standardisierte Möglichkeit, Einfluss auf die Regierung zu nehmen und die Glaubwürdigkeit von Friedensverträgen zu erhöhen. Laut Walter ist die Stärke der Institutionalisierung und der guten Regierungsführung eines Landes - und nicht das Vorhandensein von Demokratie oder das Armutsniveau - der wichtigste Indikator für die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Bürgerkriegs. ⓘ
Militärischer Vorteil
Die große Streuung der Bevölkerung und - in geringerem Maße - das Vorhandensein von Gebirgslandschaften erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts. Beide Faktoren begünstigen die Rebellen, da eine in Richtung der Grenzen verstreute Bevölkerung schwieriger zu kontrollieren ist als eine in einer zentralen Region konzentrierte Bevölkerung, während die Berge ein Terrain bieten, in dem die Rebellen Zuflucht suchen können. In einer systematischen Untersuchung aus dem Jahr 2006 wurde das unwegsame Gelände als einer der wichtigsten Faktoren hervorgehoben. ⓘ
Größe der Bevölkerung
Die verschiedenen Faktoren, die zum Risiko eines Bürgerkriegs beitragen, nehmen mit der Bevölkerungszahl zu. Das Risiko eines Bürgerkriegs steigt ungefähr proportional mit der Bevölkerungszahl eines Landes. ⓘ
Armut
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Armut und Bürgerkrieg, aber die Kausalität (welche Ursache die andere verursacht) ist unklar. Einige Studien haben ergeben, dass in Regionen mit einem niedrigeren Pro-Kopf-Einkommen die Wahrscheinlichkeit eines Bürgerkriegs größer ist. Die Wirtschaftswissenschaftler Simeon Djankov und Marta Reynal-Querol argumentieren, dass die Korrelation falsch ist und dass ein niedrigeres Einkommen und ein höherer Konflikt eher das Ergebnis anderer Phänomene sind. Im Gegensatz dazu zeigte eine Studie von Alex Braithwaite und Kollegen systematische Beweise für "einen kausalen Pfeil, der von Armut zu Konflikten führt". ⓘ
Ungleichheit
Während es eine vermeintlich negative Korrelation zwischen dem absoluten Wohlstandsniveau und der Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs eines Bürgerkriegs gibt, könnte die relative Deprivation tatsächlich eine relevantere mögliche Ursache sein. In der Vergangenheit führte ein höheres Maß an Ungleichheit zu einer höheren Bürgerkriegswahrscheinlichkeit. Da bekannt ist, dass Kolonialherrschaft oder Bevölkerungsgröße das Bürgerkriegsrisiko erhöhen, könnte man auch zu dem Schluss kommen, dass "die Unzufriedenheit der Kolonisierten, die durch die Schaffung von Grenzen über Stammesgrenzen hinweg und die schlechte Behandlung durch die Kolonisatoren verursacht wurde", eine wichtige Ursache für Bürgerkriege ist. ⓘ
Zeit
Je mehr Zeit seit dem letzten Bürgerkrieg verstrichen ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Konflikt wiederholt. In der Studie gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen: eine chancenbezogene und eine klagebezogene. Die verstrichene Zeit kann den Wertverlust des Kapitals darstellen, um das der Aufstand geführt wurde, und somit die Opportunitätskosten eines erneuten Konflikts erhöhen. Alternativ kann die verstrichene Zeit den allmählichen Prozess der Heilung alten Hasses darstellen. Die Studie ergab, dass das Vorhandensein einer Diaspora den positiven Effekt der Zeit erheblich verringert, da die Finanzierung durch die Diaspora den Wertverlust des rebellionsspezifischen Kapitals ausgleicht. ⓘ
Der Evolutionspsychologe Satoshi Kanazawa hat argumentiert, dass eine wichtige Ursache für Konflikte zwischen Gruppen in der relativen Verfügbarkeit von Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter liegen könnte. Er fand heraus, dass Polygynie die Häufigkeit von Bürgerkriegen stark erhöht, nicht aber von zwischenstaatlichen Kriegen. Gleditsch et al. fanden keinen Zusammenhang zwischen ethnischen Gruppen mit Polygynie und einer erhöhten Häufigkeit von Bürgerkriegen, aber Nationen mit legaler Polygamie haben möglicherweise mehr Bürgerkriege. Sie argumentierten, dass Frauenfeindlichkeit eine bessere Erklärung ist als Polygynie. Sie fanden heraus, dass mehr Frauenrechte mit weniger Bürgerkriegen einhergingen und dass die legale Polygamie keine Auswirkungen hatte, nachdem für die Frauenrechte kontrolliert wurde. ⓘ
Die Politikwissenschaftlerin Elisabeth Wood von der Universität Yale bietet eine weitere Erklärung dafür, warum Zivilisten rebellieren und/oder Bürgerkriege unterstützen. In ihren Studien zum salvadorianischen Bürgerkrieg kommt Wood zu dem Schluss, dass die traditionellen Erklärungen von Habgier und Missgunst nicht ausreichen, um das Entstehen dieser Aufstandsbewegung zu erklären. Stattdessen argumentiert sie, dass "emotionales Engagement" und "moralische Verpflichtungen" die Hauptgründe dafür sind, dass sich Tausende von Zivilisten, die meisten von ihnen aus armen und ländlichen Verhältnissen, der Nationalen Befreiungsfront Farabundo Martí anschlossen oder sie unterstützten, obwohl sie individuell sowohl hohen Risiken als auch praktisch keinen vorhersehbaren Gewinnen ausgesetzt waren. Wood führt die Beteiligung am Bürgerkrieg auch auf den Wert zurück, den die Aufständischen der Veränderung der sozialen Beziehungen in El Salvador beimaßen, eine Erfahrung, die sie als "Freude am Handeln" bezeichnet. ⓘ
Dauer und Auswirkungen
Problematisch ist die Unterscheidung zwischen Krieg und Bürgerkrieg, wenn geteilte Staaten einen bewaffneten Konflikt untereinander austragen, wie in Vietnam und Korea geschehen. Beide Fälle werden überwiegend als internationale Konflikte eingestuft. ⓘ
Die Teilung Koreas in eine sowjetische und eine US-Besatzungszone führte zur Rivalität zwischen einer westlich orientierten und einer kommunistischen Führungsgruppe, die beide die nationale Wiedervereinigung unter ihrer eigenen Führung erzwingen wollten. Daraus entwickelte sich der Koreakrieg, ein internationaler Krieg im Zeichen des Ost-West-Konfliktes. ⓘ
Nach der Niederlage der französischen Kolonialmacht in Französisch-Indochina gegen den kommunistischen Widerstand wurde die Unabhängigkeit Vietnams erklärt. Vietnam wurde auf der Indochinakonferenz 1954 provisorisch in eine nördliche und eine südliche Zone geteilt, in der ein Waffenstillstand gelten und gemeinsame Wahlen stattfinden sollten. Die USA verhinderten jedoch die Vereinigung des Landes und hielten in der südlichen Zone ein Satellitenregime aufrecht. Als dieses im Guerillakrieg zu stürzen drohte, begannen die USA einen Krieg in Vietnam. Der Norden wurde von der Sowjetunion und anderen kommunistischen Ländern unterstützt. Die USA wurden schließlich nach zehn Jahren zum Rückzug gezwungen. Wegen der Beteiligung der beiden Großmächte wird der Vietnamkrieg nicht als Bürgerkrieg betrachtet, sondern als internationaler Krieg. ⓘ
Ann Hironaka, Autorin von Neverending Wars, unterteilt die moderne Geschichte der Bürgerkriege in die Zeit vor dem 19. Jahrhundert, das 19. bis frühe 20. Im Europa des 19. Jahrhunderts nahm die Dauer der Bürgerkriege deutlich ab, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass es sich bei den Konflikten um Kämpfe um das Machtzentrum des Staates handelte, dass zentralisierte Regierungen stark waren und dass andere Staaten in der Regel schnell und entschieden eingriffen, um die Regierung zu unterstützen. Nach dem Zweiten Weltkrieg überstieg die Dauer der Bürgerkriege die des 19. Jahrhunderts, was vor allem auf die Schwäche der vielen postkolonialen Staaten und das Eingreifen der Großmächte auf beiden Seiten des Konflikts zurückzuführen ist. Die offensichtlichste Gemeinsamkeit von Bürgerkriegen ist, dass sie in schwachen Staaten stattfinden. ⓘ
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert
Die Bürgerkriege im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren in der Regel von kurzer Dauer; zwischen 1900 und 1944 dauerten die Bürgerkriege durchschnittlich eineinhalb Jahre. In den meisten Fällen bildete der Staat selbst das offensichtliche Zentrum der Autorität, und die Bürgerkriege wurden daher um die Kontrolle des Staates geführt. Dies bedeutete, dass derjenige, der die Kontrolle über die Hauptstadt und das Militär hatte, in der Regel den Widerstand niederschlagen konnte. Eine Rebellion, die es nicht schaffte, schnell die Hauptstadt und die Kontrolle über das Militär an sich zu reißen, war in der Regel zum schnellen Untergang verurteilt. So fanden beispielsweise die Kämpfe im Zusammenhang mit der Pariser Kommune von 1871 fast ausschließlich in Paris statt und endeten schnell, als sich das Militär auf die Seite der Regierung in Versailles stellte und Paris eroberte. ⓘ
Die Macht nichtstaatlicher Akteure führte dazu, dass der Souveränität im 18. und 19. Jahrhundert ein geringerer Stellenwert beigemessen wurde, wodurch die Zahl der Bürgerkriege weiter zurückging. So wurden beispielsweise die Piraten an der Berberküste aufgrund ihrer militärischen Macht als De-facto-Staaten anerkannt. Die Piraten von der Berberküste brauchten also nicht gegen das Osmanische Reich - ihre nominelle Regierung - zu rebellieren, um die Anerkennung ihrer Souveränität zu erlangen. Umgekehrt besaßen Staaten wie Virginia und Massachusetts in den Vereinigten Staaten von Amerika zwar keinen souveränen Status, verfügten aber über eine erhebliche politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit, die mit einer schwachen föderalen Kontrolle einherging, so dass der Anreiz zur Abspaltung geringer war. ⓘ
Die beiden großen Ideologien der Welt, Monarchismus und Demokratie, führten zu mehreren Bürgerkriegen. Eine bipolare Welt, die zwischen den beiden Ideologien aufgeteilt ist, hat sich jedoch nicht entwickelt, was vor allem auf die Dominanz der Monarchisten während des größten Teils des Zeitraums zurückzuführen ist. Die Monarchisten intervenierten in der Regel in anderen Ländern, um die Übernahme der Kontrolle durch demokratische Bewegungen und die Bildung demokratischer Regierungen zu verhindern, die von den Monarchisten als gefährlich und unberechenbar angesehen wurden. Die Großmächte (im Wiener Kongress von 1815 definiert als das Vereinigte Königreich, Habsburg-Österreich, Preußen, Frankreich und Russland) koordinierten häufig Interventionen in Bürgerkriegen anderer Länder, fast immer auf der Seite der amtierenden Regierung. Angesichts der militärischen Stärke der Großmächte erwiesen sich diese Interventionen fast immer als entscheidend und beendeten die Bürgerkriege rasch. ⓘ
In dieser Zeit gab es mehrere Ausnahmen von der allgemeinen Regel der schnellen Bürgerkriege. Der Amerikanische Bürgerkrieg (1861-1865) war aus mindestens zwei Gründen ungewöhnlich: Er wurde sowohl um regionale Identitäten als auch um politische Ideologien geführt und endete in einem Zermürbungskrieg und nicht, wie sonst üblich, in einer Entscheidungsschlacht um die Kontrolle der Hauptstadt. Der Spanische Bürgerkrieg (1936-1939) erwies sich als außergewöhnlich, weil beide Seiten des Kampfes von intervenierenden Großmächten unterstützt wurden: Deutschland, Italien und Portugal unterstützten den Oppositionsführer Francisco Franco, während Frankreich und die Sowjetunion die Regierung unterstützten (siehe Stellvertreterkrieg). ⓘ
Seit 1945
In den 1990er Jahren fanden in einem durchschnittlichen Jahr etwa zwanzig Bürgerkriege gleichzeitig statt, eine Rate, die etwa zehnmal so hoch ist wie der historische Durchschnitt seit dem 19. Die Zahl der neuen Bürgerkriege hatte jedoch nicht nennenswert zugenommen; der drastische Anstieg der Zahl der laufenden Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg war auf die Verdreifachung der durchschnittlichen Dauer der Bürgerkriege auf über vier Jahre zurückzuführen. Dieser Anstieg war eine Folge der gestiegenen Zahl der Staaten, der Fragilität der nach 1945 gebildeten Staaten, des Rückgangs der zwischenstaatlichen Kriege und der Rivalität im Kalten Krieg. ⓘ
Nach dem Zweiten Weltkrieg trennten sich die europäischen Großmächte in zunehmendem Maße von ihren Kolonien: Die Zahl der ehemaligen Kolonialstaaten stieg nach dem Krieg von etwa 30 auf fast 120. In den 1980er Jahren flachte die Zahl der Staatsgründungen ab, so dass nur noch wenige Kolonien übrig blieben. Mehr Staaten bedeuteten auch mehr Staaten, in denen lange Bürgerkriege geführt werden konnten. Hironaka misst die Auswirkungen der gestiegenen Zahl ehemaliger Kolonialstaaten statistisch als Anstieg der Zahl der Bürgerkriege nach dem Zweiten Weltkrieg um 165 % gegenüber der Zahl vor 1945. ⓘ
Die neuen Ex-Kolonialstaaten schienen zwar der Blaupause des idealisierten Staates zu folgen - eine zentralisierte Regierung, ein von definierten Grenzen umschlossenes Territorium und Bürger mit definierten Rechten - sowie Accessoires wie eine Nationalflagge, eine Hymne, einen Sitz bei den Vereinten Nationen und eine offizielle Wirtschaftspolitik zu besitzen, doch waren sie in Wirklichkeit viel schwächer als die westlichen Staaten, denen sie nachempfunden waren. In den westlichen Staaten entsprach die Struktur der Regierungen weitgehend den tatsächlichen Fähigkeiten der Staaten, die über Jahrhunderte mühsam entwickelt worden waren. Die Entwicklung starker Verwaltungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung von Steuern, steht in engem Zusammenhang mit den intensiven Kriegen zwischen europäischen Raubstaaten im 17. und 18: "Der Krieg hat den Staat gemacht und der Staat hat den Krieg gemacht". So ist beispielsweise die Entstehung der modernen Staaten Deutschland und Italien im 19. Jahrhundert eng mit den Expansions- und Konsolidierungskriegen verbunden, die von Preußen bzw. Sardinien-Piemont geführt wurden. Der westliche Prozess der Bildung effektiver und unpersönlicher Bürokratien, der Entwicklung effizienter Steuersysteme und der Integration des nationalen Territoriums setzte sich bis ins 20. Dennoch galten die westlichen Staaten, die bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts überlebten, schon allein deshalb als "stark", weil es ihnen gelungen war, die institutionellen Strukturen und die militärischen Fähigkeiten zu entwickeln, die erforderlich waren, um den Raubzug der anderen Staaten zu überleben. ⓘ
In scharfem Gegensatz dazu war die Entkolonialisierung ein völlig anderer Prozess der Staatsbildung. Die meisten imperialen Mächte hatten nicht die Notwendigkeit gesehen, ihre Kolonien auf die Unabhängigkeit vorzubereiten. So hatte Großbritannien Indien und Sri Lanka eine begrenzte Selbstverwaltung gewährt, während es Britisch-Somaliland nur als Handelsposten behandelte, während alle wichtigen Entscheidungen für die französischen Kolonien in Paris getroffen wurden und Belgien jegliche Selbstverwaltung untersagte, bis es seinen Kolonien 1960 plötzlich die Unabhängigkeit gewährte. Wie den westlichen Staaten früherer Jahrhunderte fehlte es den neuen Ex-Kolonien an einer autonomen Bürokratie, die Entscheidungen auf der Grundlage des Nutzens für die Gesellschaft als Ganzes treffen würde, anstatt auf Korruption und Vetternwirtschaft zu reagieren, um eine bestimmte Interessengruppe zu begünstigen. In einer solchen Situation manipulieren Fraktionen den Staat, um sich selbst zu begünstigen, oder die Staatsführung nutzt die Bürokratie, um ihre eigenen Interessen zu fördern. Das Fehlen einer glaubwürdigen Staatsführung wurde durch die Tatsache verschärft, dass die meisten Kolonien zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit wirtschaftliche Verlustbringer waren, da es ihnen sowohl an einer produktiven wirtschaftlichen Basis als auch an einem Steuersystem fehlte, das die Ressourcen aus der Wirtschaftstätigkeit wirksam einziehen konnte. Zu den wenigen Staaten, die bei der Entkolonialisierung Gewinne erzielten, gehörte Indien, zu dem nach Ansicht von Wissenschaftlern auch Uganda, Malaysia und Angola gerechnet werden können. Auch die imperialen Mächte räumten der territorialen Integration keine Priorität ein und sahen im aufkeimenden Nationalismus möglicherweise eine Gefahr für ihre Herrschaft. Viele neue unabhängige Staaten waren daher verarmt, verfügten über minimale Verwaltungskapazitäten in einer zersplitterten Gesellschaft und sahen sich gleichzeitig mit der Erwartung konfrontiert, die Anforderungen eines modernen Staates sofort erfüllen zu müssen. Solche Staaten werden als "schwach" oder "fragil" bezeichnet. Die Kategorisierung "stark"-"schwach" ist nicht gleichbedeutend mit "westlich"-"nicht-westlich", da einige lateinamerikanische Staaten wie Argentinien und Brasilien und Staaten des Nahen Ostens wie Ägypten und Israel als "starke" Verwaltungsstrukturen und wirtschaftliche Infrastrukturen gelten. ⓘ
In der Vergangenheit hatte es die internationale Gemeinschaft auf schwache Staaten abgesehen, um sie territorial zu absorbieren oder kolonial zu beherrschen, oder aber sie zerfielen in Teile, die klein genug waren, um von einer lokalen Macht effektiv verwaltet und gesichert zu werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die internationalen Normen in Bezug auf Souveränität jedoch in einer Weise geändert, die die Existenz schwacher Staaten unterstützt und aufrechterhält. Schwachen Staaten wird de jure die gleiche Souveränität zugestanden wie anderen Staaten, auch wenn sie de facto keine Souveränität oder Kontrolle über ihr eigenes Territorium haben, einschließlich der Privilegien der internationalen diplomatischen Anerkennung und einer gleichberechtigten Stimme in den Vereinten Nationen. Darüber hinaus bietet die internationale Gemeinschaft schwachen Staaten Entwicklungshilfe an, was dazu beiträgt, die Fassade eines funktionierenden modernen Staates aufrechtzuerhalten, indem der Anschein erweckt wird, dass der Staat in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben der Kontrolle und Ordnung zu erfüllen. Die Herausbildung eines starken internationalen Rechtsregimes und von Normen gegen territoriale Aggression steht in engem Zusammenhang mit dem drastischen Rückgang der Zahl zwischenstaatlicher Kriege, obwohl dies auch auf die Auswirkungen des Kalten Krieges oder auf die sich verändernde wirtschaftliche Entwicklung zurückgeführt wird. Infolgedessen wurde es immer wahrscheinlicher, dass eine militärische Aggression, die zu einer territorialen Annexion führt, eine internationale Verurteilung, diplomatische Zensur, eine Kürzung der internationalen Hilfe oder die Einführung wirtschaftlicher Sanktionen nach sich zieht, oder, wie im Fall der irakischen Invasion in Kuwait 1990, eine internationale Militärintervention, um die territoriale Aggression rückgängig zu machen. In ähnlicher Weise hat sich die internationale Gemeinschaft weitgehend geweigert, abtrünnige Regionen anzuerkennen, während sie einige abtrünnige, selbsterklärte Staaten wie Somaliland in der Schwebe der diplomatischen Anerkennung hält. Es gibt zwar keine umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten, die diese Beziehung untersuchen, aber Hironakas statistische Studie ergab eine Korrelation, die darauf hindeutet, dass jede größere internationale Anti-Sezessionserklärung die Zahl der andauernden Bürgerkriege um +10 % oder insgesamt +114 % von 1945 bis 1997 erhöhte. Der diplomatische und rechtliche Schutz, den die internationale Gemeinschaft gewährt, sowie die wirtschaftliche Unterstützung schwacher Regierungen und die Entmutigung von Sezessionsbestrebungen hatten somit den unbeabsichtigten Effekt, Bürgerkriege zu fördern. ⓘ
Bürgerkriege sind charakterisiert durch Anwendungen von militärischer Gewalt im innenpolitischen Kontext. Der Sturz eines Diktators, ein Staatsstreich oder ein Putschversuch können in einen Bürgerkrieg münden, und jede Revolution lässt sich auch als Bürgerkrieg beschreiben. Auch die gewaltsame Unterdrückung von Autonomie- beziehungsweise Sezessionsbestrebungen ethnischer oder nationaler Minderheiten kann einen Bürgerkrieg verursachen. Häufig entstehen oder eskalieren Bürgerkriege während zwischenstaatlicher Kriege infolge von Interventionen auswärtiger Mächte (hierzu siehe auch Fünfte Kolonne). ⓘ
Oft ist schon wenn ein Bürgerkrieg beigelegt wird, der Keim zu seiner Fortsetzung in einem weiteren Bürgerkrieg gelegt: Offene Rechnungen, Ungerechtigkeit, Grund zur Rache. So wird „die Abfolge zu einem Kreislauf“. Anscheinend „bedeutete, zivilisiert zu sein, dass man zu Bürgerkriegen in der Lage und auf fatale Weise für sie anfällig war.“ ⓘ
Interventionen von außen
Seit 1945 gab es ein enormes Maß an internationalen Interventionen in Bürgerkriegen, die nach Ansicht mancher dazu dienten, Kriege zu verlängern. Laut Patrick M. Regan in seinem Buch Civil Wars and Foreign Powers (2000) kam es in etwa 2/3 der 138 innerstaatlichen Konflikte zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Jahr 2000 zu internationalen Interventionen, wobei die Vereinigten Staaten in 35 dieser Konflikte eingriffen. Obwohl Interventionen seit Bestehen des internationalen Systems praktiziert werden, hat sich ihre Art wesentlich verändert. Es wurde üblich, dass sowohl der Staat als auch die Oppositionsgruppe ausländische Unterstützung erhielten, so dass Kriege weit über den Punkt hinaus fortgesetzt werden konnten, an dem die inländischen Ressourcen erschöpft waren. Supermächte wie die europäischen Großmächte hatten schon immer keine Skrupel, in Bürgerkriege einzugreifen, die ihre Interessen berührten, während entfernte Regionalmächte wie die Vereinigten Staaten die interventionistische Monroe-Doktrin von 1821 für Ereignisse in ihrem mittelamerikanischen "Hinterhof" geltend machen konnten. Die große Zahl schwacher Staaten nach 1945 ermöglichte jedoch das Eingreifen ehemaliger Kolonialmächte, regionaler Mächte und benachbarter Staaten, die selbst oft über knappe Ressourcen verfügten. ⓘ
Effektivität der Intervention
Die Wirksamkeit von Interventionen ist weithin umstritten, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Daten mit Selektionsverzerrungen behaftet sind; wie Fortna argumentiert hat, suchen sich die Friedenstruppen schwierige Fälle selbst aus. Unter Berücksichtigung dieses Effekts ist Forta der Ansicht, dass die Friedenssicherung bei der Verkürzung von Kriegen durchschlagenden Erfolg hat. Andere Wissenschaftler sind jedoch anderer Meinung. Knaus und Stewart sind äußerst skeptisch, was die Wirksamkeit von Interventionen angeht, und vertreten die Auffassung, dass sie nur dann funktionieren können, wenn sie mit äußerster Vorsicht und Sensibilität für den Kontext durchgeführt werden, eine Strategie, die sie als "prinzipientreuen Inkrementalismus" bezeichnen. Nur wenige Interventionen haben ihrer Meinung nach einen solchen Ansatz bewiesen. Andere Wissenschaftler äußern spezifischere Kritik; Dube und Naidu zeigen beispielsweise, dass die US-Militärhilfe, eine weniger konventionelle Form der Intervention, anscheinend den Paramilitärs zugute kommt und so die Gewalt verschärft. Weinstein vertritt ganz allgemein die Auffassung, dass Interventionen den Prozess der "autonomen Erholung" stören könnten, bei dem der Bürgerkrieg zur Staatsbildung beiträgt. ⓘ
Im Durchschnitt waren Bürgerkriege mit zwischenstaatlicher Intervention 300 % länger als solche ohne. Aufgeschlüsselt ist ein Bürgerkrieg mit Intervention auf nur einer Seite um 156 % länger, während ein Bürgerkrieg mit Intervention auf beiden Seiten im Durchschnitt um weitere 92 % länger ist. Handelt es sich bei einem der intervenierenden Staaten um eine Supermacht, verlängert sich der Bürgerkrieg um weitere 72 %; ein Konflikt wie der angolanische Bürgerkrieg, bei dem es zu einer beidseitigen ausländischen Intervention kommt, auch durch eine Supermacht (im Falle Angolas sogar durch zwei Supermächte), wäre im Durchschnitt 538 % länger als ein Bürgerkrieg ohne internationale Intervention. ⓘ
Hauptartikel: Humanitäre Intervention ⓘ
Eine Intervention aus humanitärem Grund kann völkerrechtlich zulässig sein, wenn es sich um den Schutz eigener Staatsbürger handelt, die in einem fremden Staat in Gefahr geraten sind. Hierbei kann es sich um eine Botschaftsbesetzung oder eine Flugzeugentführung handeln. Erforderlich für ein solches Eingreifen ist die Erlaubnis der Regierung des betreffenden Landes. ⓘ
Eine Intervention zum Schutz fremder Staatsbürger ist völkerrechtswidrig. Solche Interventionen darf ausschließlich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließen und nur als kollektive Sicherheitsmaßnahme veranlassen. ⓘ
Auswirkungen des Kalten Krieges
Der Kalte Krieg (1947-1991) sorgte für ein globales Netz materieller und ideologischer Unterstützung, das häufig dazu beitrug, Bürgerkriege fortzuführen, die hauptsächlich in schwachen ehemaligen Kolonialstaaten und nicht in den relativ starken Staaten des Warschauer Pakts und der Nordatlantikvertragsorganisation geführt wurden. In einigen Fällen überlagerten die Supermächte die Ideologie des Kalten Krieges mit lokalen Konflikten, während in anderen Fällen lokale Akteure, die sich der Ideologie des Kalten Krieges bedienten, die Aufmerksamkeit einer Supermacht auf sich zogen, um Unterstützung zu erhalten. Eine andere statistische Auswertung als die oben für Interventionen verwendete ergab, dass Bürgerkriege, an denen pro- oder antikommunistische Kräfte beteiligt waren, 141 % länger dauerten als der durchschnittliche Konflikt außerhalb des Kalten Krieges, während ein Bürgerkrieg des Kalten Krieges, der die Aufmerksamkeit einer Supermacht auf sich zog, zu Kriegen führte, die in der Regel mehr als dreimal so lange dauerten wie andere Bürgerkriege. Umgekehrt führte das Ende des Kalten Krieges, das durch den Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 gekennzeichnet war, zu einer Verkürzung der Dauer der Bürgerkriege des Kalten Krieges um 92 % oder, anders ausgedrückt, zu einer ungefähr zehnfachen Steigerung der Beendigungsrate der Bürgerkriege des Kalten Krieges. Zu den langwierigen Bürgerkriegen im Zusammenhang mit dem Kalten Krieg, die zum Stillstand kamen, gehören die Kriege in Guatemala (1960-1996), El Salvador (1979-1991) und Nicaragua (1970-1990). ⓘ
Nach 2003
Barbara F. Walter zufolge "unterscheiden sich die Bürgerkriege nach 2003 in dreierlei Hinsicht von früheren Bürgerkriegen. Erstens finden die meisten von ihnen in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit statt. Zweitens vertreten die meisten der in diesen Kriegen kämpfenden Rebellengruppen radikal-islamistische Ideen und Ziele. Drittens verfolgen die meisten dieser radikalen Gruppen eher transnationale als nationale Ziele". Sie argumentiert, "dass der Wandel der Informationstechnologie, insbesondere das Aufkommen des Web 2.0 in den frühen 2000er Jahren, die große neue Innovation ist, die wahrscheinlich viele dieser Veränderungen vorantreibt." ⓘ
Auswirkungen
Bürgerkriege haben oft schwerwiegende wirtschaftliche Folgen: Zwei Studien schätzen, dass jedes Jahr des Bürgerkriegs das BIP-Wachstum eines Landes um etwa 2 % verringert. Er hat auch regionale Auswirkungen, indem er das BIP-Wachstum der Nachbarländer verringert. Bürgerkriege haben auch das Potenzial, das Land in eine Konfliktfalle zu locken, in der jeder Konflikt die Wahrscheinlichkeit künftiger Konflikte erhöht. ⓘ
Begriffsentwicklung und Definitionsversuche
Die Formulierung einer allgemein gültigen Definition des Begriffs Bürgerkrieg ist laut dem Politikwissenschaftler David Armitage in doppelter Hinsicht problematisch: Vor allem sei Bürgerkrieg ein „im Kern umstrittener Begriff“, dessen Gebrauch ein Werturteil beinhalte und daher äußerst konfliktträchtig sei. Zudem hätten Bürgerkriege kein unveränderliches Wesen, sondern ereigneten sich in vielfältigen geschichtlichen Verhältnissen, von denen man für die Definition abstrahieren müsse. Damit unterliege der Begriff einer intellektuellen Genealogie. „Schon der Gebrauch des Begriffs (oder der Verzicht darauf) ist Teil des Konflikts“ (Armitage). Denn ob man den Begriff Bürgerkrieg verwende, könne „davon abhängen, ob man Herrscher oder Rebell ist“. Und die „Schlacht um Namen“ könne sich auch noch lange fortsetzen, nachdem der bewaffnete Konflikt beendet ist. Denn bei dem umstrittenen Begriff gehe es um die Elemente des Streits; er hat nicht nur moralische und politische Nebenbedeutungen, sondern auch juristische Auswirkungen. Zuerst und vor allem sei der Bürgerkrieg eine Erfahrung derer, die ihn führen bzw. erleiden – längst, bevor er international dazu erklärt werde. ⓘ
In seinem Entwurf zu einer Theorie des Bürgerkriegs hat der Historiker Michael Riekenberg zentrale Elemente des Bürgerkriegs herausgearbeitet. Demnach können Bürgerkriege nur in Staatengebilden geführt werden, weil der Zweck des Bürgerkriegs die Erringung der politischen Macht in einem Staat ist. Dazu wird der innere Feind im Mittel der Gewalt ausgeschaltet, wobei die typische Bürgerkriegsfigur der Störer ist. Dieser soll aus einer Gemeinschaft ausgeschlossen werden, sei es durch seine Vernichtung oder durch seine Vertreibung. Weil die verschiedenen Bürgerkriegsparteien zuvor in einer Gesellschaftsordnung zusammenlebten, ist es schließlich notwendig, dass die Gewaltakteure im Bürgerkrieg sich auch gegen ihre eigene Geschichte wenden. Das, was sie einmal mit ihrem jetzigen Feind verband, muss aus der Erinnerung getilgt werden. Bürgerkriege richten sich demnach nicht nur gegen den Anderen, sondern ebenso gegen Teile der eigenen Biographie. Dies erklärt nach Riekenberg, warum ihr Gewaltpegel besonders hoch ausfallen kann. ⓘ
Historiker wie Henning Börm verweisen zudem darauf, dass es sich bei einem Bürgerkrieg stets um eine Extremform „sozialer Desintegration“ handle, die dadurch geprägt sei, dass Gruppen, die bislang Angehörige derselben Gemeinschaft (bzw. Bürger desselben Staates) gewesen seien, Gewalt gegeneinander einsetzen: „Personen, die bislang als Mitglieder derselben Gruppe verstanden wurden, müssen nun ausdrücklich und mit grausamer Konsequenz exkludiert werden; Bürgerkrieg ist also ein gewaltsamer Ausdruck extremer sozialer Desintegration, wobei der Gegenseite die Legitimität abgesprochen wird. Überdies mag der Konflikt asymmetrisch sein, doch kennt er auf beiden Seiten Anführer und Strukturen; gekämpft wird vorwiegend um die politische Kontrolle des Gemeinwesens, wobei diese durchaus nicht Selbstzweck sein muss.“ Die Legitimation dieses fundamentalen Tabubruchs sei stets aufwendig; die Legitimität der Gegenseite werde regelmäßig bestritten. Da man dem inneren Feind zudem vorwerfen könne, sich für seine Seite des Konfliktes entschieden zu haben und also ein „Verräter“ zu sein, seien Bürgerkriege oftmals von besonderer Grausamkeit gekennzeichnet. ⓘ
In der Antike kannten die Griechen den Begriff stasis, der ursprünglich „Standpunkt“ oder „Parteiung“ bedeutet, spätestens seit Solon aber auch ganz allgemein inneren Zwiespalt und Meinungsverschiedenheiten von Interessengruppen, bis hin zu gewaltsamen und blutigen Auseinandersetzungen, also einschließlich dessen, was man später als Bürgerkrieg bezeichnete. Die klassische Darstellung zu diesem Problem, das die griechischen Poleis immer wieder plagte, lieferte Thukydides in seinem Werk über den Peloponnesischen Krieg (Buch 3,79-84). ⓘ
Von der römischen Formulierung bellum civile – wörtlich „bürgerlicher Krieg“ –, die erstmals im 1. Jahrhundert v. Chr. erscheint, leiten sich die Begriffe dafür in den europäischen Sprachen ab (italienisch guerra civile, französisch guerre civil, spanisch guerra civil, englisch civil war). Allerdings ist für Armitage „der Kern des Begriffs ... ein Paradox und sogar ein Widerspruch in sich“. Denn was könne an einem Krieg bürgerlich oder zivil sein? Und die Parteien verhielten sich gegeneinander eben nicht mehr wie Bürger eines Gemeinwesens. ⓘ
Eine besondere Ausprägung haben Bürgerkriege im islamischen Kulturkreis unter der Bezeichnung Fitna. ⓘ
Bürgerkrieg im Staatsrecht
Der bewaffnete Kampf von Aufständischen gegen die Regierung ist illegal, je nach Verfassung des betreffenden Staates nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts oder des Standrechts. Er gilt als Hochverrat. ⓘ
Bei einem erfolgreichen Kampf aufstrebender Schichten um eine Um- oder Neugestaltung der staatlichen Ordnung spricht man auch von einer Revolution und übernimmt damit letztlich die Sicht der Sieger. ⓘ
Bürgerkrieg im Völkerrecht
Völkerrecht ist primär das Recht zwischenstaatlicher Beziehungen, die zwischen Staaten geltende Rechtsordnung. Es regelt das, was nicht im innerstaatlichen Recht der einzelnen souveränen Staaten festgelegt ist. Im Vordergrund des Kriegsvölkerrechts stehen die völkerrechtliche Verhinderung von Gewalt und die völkerrechtliche Eingrenzung von Gewalt in bewaffneten Konflikten zwischen Staaten. Das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2, Punkt 4 der Charta der Vereinten Nationen) gilt für den Bürgerkrieg nicht. In der Fortentwicklung dieses Kriegsrechts wurden aber Regeln mit internationaler Geltung kodifiziert, die Bürgerkriege betreffen, bewaffnete Auseinandersetzungen, die sich im Inneren von Staaten abspielen. Einige Grundsätze des Kriegsgefangenenrechts und des Schutzes von Zivilpersonen wurden auch für den Bürgerkrieg als verbindlich erklärt. ⓘ
Intervention von außen
Unter einer Intervention wird im Allgemeinen die Einmischung von Staaten oder internationalen Organisationen in Angelegenheiten verstanden, die der alleinigen Zuständigkeit eines Nationalstaats unterliegen. Diese alleinige Zuständigkeit wurde im 19. Jahrhundert bei der Entwicklung des Nationalstaatensystems aus dem Begriff der Souveränität abgeleitet. Das heutige Völkerrecht hat bisher keine allgemeingültige Definition entwickelt, was genau eine Intervention ist. Vorhandene internationale Regelungen werden in der Staatenpraxis unterschiedlich ausgelegt. ⓘ
In Bürgerkriegen verliert der Begriff der Intervention seine rechtliche Klarheit. Nicht immer handelt es sich um einen Aufstand gegen die Regierung eines Landes. Wenn rivalisierende Bürgerkriegsparteien existieren und dadurch die politische Macht auf unterschiedliche Gruppen aufgeteilt ist, ist es meistens sehr schwierig festzustellen, welche politische Gruppe über die Souveränität verfügt. Damit wird es auch schwierig zu definieren, was als Eingriff in Souveränitätsrechte zu werten ist. ⓘ
Zwischenstaatliches Interventionsverbot
Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta fordert von seinen Mitgliedsstaaten, jede gewaltsame Einmischung, die gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet ist, zu unterlassen. Die Generalversammlung der UN entwickelte Details zu dieser Regel in der Friendly Relations Declaration von 1970. Dort heißt es im Hinblick auf Bürgerkriege:
- Jeder Staat hat die Pflicht, jede Gewaltmaßnahme zu unterlassen, welche die Völker, auf die sich die Erläuterung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung bezieht, ihres Rechts auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit beraubt.
- Jeder Staat hat die Pflicht, die Aufstellung oder die Förderung der Aufstellung irregulärer Streitkräfte oder bewaffneter Banden, namentlich von Söldnern, zu unterlassen, die für Einfälle in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates bestimmt sind.
- Jeder Staat hat die Pflicht, die Organisierung, Anstiftung oder Unterstützung von Bürgerkriegs- oder Terrorhandlungen in einem anderen Staat und die Teilnahme daran oder die Duldung organisierter Aktivitäten in seinem Hoheitsgebiet, die auf die Begehung solcher Handlungen gerichtet sind, zu unterlassen, wenn die in diesem Absatz genannten Handlungen die Androhung oder Anwendung von Gewalt einschließen. ⓘ
Geltungsbereich und Grundsätze der Genfer Konventionen
Artikel 1, Absatz 2 des Zusatzprotokoll II von 1977 erläutert den Geltungsbereich der Genfer Konventionen. Bei Fällen innerer Unruhen und Spannungen wie Tumulten, bei vereinzelt auftretende Gewalttaten und andere ähnlichen Handlungen, die nicht als bewaffnete Konflikte gelten, sind sie nicht anwendbar. Voraussetzung für ihre Anwendung ist, dass eine Bürgerkriegspartei überhaupt zu anhaltenden, koordinierten Kampfhandlungen in der Lage ist und für die Einhaltung des humanitären Kriegsrechts sorgen kann. Dazu muss die Bürgerkriegspartei auch die effektive Macht über einen Teil des Staatsgebietes errungen haben. ⓘ
Das Zusatzprotokoll enthält weiterhin einige Grundsätze, die auch für den Bürgerkrieg gelten:
- Schutz der Gefangenen (keine Folter, Geiselnahme oder erniedrigende und entwürdigende Behandlung, keine Verurteilung und Hinrichtung ohne Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht)
- Versorgung der Verwundeten
- Verschonung der Zivilbevölkerung ⓘ
Es kann aber vorkommen, dass sich die Konfliktparteien freiwillig bereit erklären, auch die übrigen Schutzbestimmungen einzuhalten. Während der Bürgerkriege in Algerien, Kongo, Jemen und Nigeria war das zum Beispiel der Fall. ⓘ
Trotz der Vereinheitlichung des Kriegsbegriffs und der Vereinheitlichung des humanitären Schutzes unterscheiden sich auf anderen Gebieten die völkerrechtlichen Regeln für internationale bewaffnete Konflikte von den Regeln, die für bewaffnete Auseinandersetzung im Inneren von Staaten gelten. Es gibt dadurch zwei verschiedene internationale Rechtsregelungssysteme, eines für den internationalen Konflikt und eines für den nichtinternationalen Konflikt. ⓘ
Ausprägungen seit 1945
Wie schon nach dem Ersten Weltkrieg kam es auch nach dem Zweiten Weltkrieg wegen der nunmehr veränderten politischen Verhältnisse zu zahlreichen Konflikten, die mit bewaffneter Gewalt ausgetragen wurden. Die Gefahr eines Atomkrieges und das Verbot der Gewaltanwendung in zwischenstaatlichen Beziehungen durch die Vereinten Nationen veranlasste die Großmächte, offene kriegerische Auseinandersetzungen untereinander zu vermeiden. Zwischenstaatliche Kriege sind seltener geworden, die Auseinandersetzung hat sich in die Dritte Welt verlagert. Unterstützung von Bürgerkriegsparteien soll die eigene Position stärken. Bürgerkrieg ist dadurch vielfach zum Ersatz für den zwischenstaatlichen Krieg geworden (siehe Stellvertreterkrieg). ⓘ
Ein Schwerpunkt sind Bürgerkriege, in denen um die Regierungsmacht gekämpft wird, wobei diese oft nur das vordergründige Ziel ist. Eigentlich wird dabei um das Gesellschaftssystem, um die Gesellschaftsordnung gekämpft. Ein weiterer Schwerpunkt sind Bürgerkriege, in denen ethnische oder religiöse Gruppen um größere Autonomie innerhalb ihres Zentralstaates kämpfen, um Sezession zur Bildung oder zur Wiedergewinnung eines eigenen unabhängigen Staates, um Anschluss an einen Nachbarstaat. ⓘ
Manche Bürgerkriege wurden nur durch offene militärische Intervention von außen entschieden, so in Griechenland 1949 oder in Malaysia 1957. Die Intervention Indiens im Bangladesch-Krieg ebnete der Sezession Ostpakistans (Bangladesch) entscheidend den Weg in die nationale Unabhängigkeit. ⓘ
Befreiungsbewegungen
Nationale Unabhängigkeitskriege gegen europäische Kolonialmächte trugen auch den Charakter von Bürgerkriegen, wenn sie sich gegen Führungsschichten richteten, die mit der Kolonialmacht kollaborierten. Darin ähnelten sie den Partisanenkriegen in besetzten Gebieten des Zweiten Weltkriegs, in denen die Besatzungsmächte bekämpft wurden. Nach dem Unabhängigkeitskampf und der Entmachtung der älteren Führungsschicht schlug die zuvor überwiegend nationale Revolution in den ehemaligen Kolonien auch in eine soziale Revolution um. Beispiele dafür sind Vietnam, Algerien, Guinea-Bissau, Angola, Mosambik. ⓘ
Bis 1977 galten Befreiungskriege gegen eine herrschende Kolonialmacht nach damaligem Völkerrecht als Bürgerkrieg, da sich das Geschehen bis zur anerkannten Unabhängigkeit auf dem Gebiet eines einzigen Staates abspielte. Seit dem Genfer I. Zusatzprotokoll stehen sie den internationalen Konflikten gleich. Damit soll sichergestellt werden, dass das humanitäre Kriegsrecht beim Kampf eines Volkes für seine Unabhängigkeit angewendet werden muss. Diese Regelung bindet jedoch nur diejenigen Staaten, die dieses Zusatzprotokoll auch unterzeichnet haben. ⓘ
Bürgerkriege in ehemaligen Kolonien
Nach Erlangen der nationalen Unabhängigkeit wird in einer ehemaligen Kolonie die Regierung nicht zwangsläufig von der Bevölkerungsmehrheit gestellt. Es kann daher zu einem Bürgerkrieg kommen, in dem eine unterdrückte Mehrheit den Aufstand gegen eine autochthone Minderheit versucht, die aufgrund einer historischen vorkolonialen Herrschaftsstruktur an der Macht ist. So war in Ruanda der Aufstand der schwarzen Hutu-Bauern gegen die hellhäutigere Krieger-Kaste der Tutsi ein Jahr nach Erlangung der Unabhängigkeit 1962 erfolgreich. In Sansibar stürzten nur einen Monat nach der nationalen Unabhängigkeit 1963 die überwiegend schwarzen Unterschichten die Herrschaft der seit Jahrhunderten einheimischen Araber. ⓘ
In verschiedenen portugiesischen Kolonien kam es im Umfeld der Unabhängigkeit zu Bürgerkriegen zwischen linken und rechten Parteien um die politische Macht, so über Jahrzehnte in Angola und Mosambik. Den Bürgerkrieg 1975 in Portugiesisch-Timor nutzte Indonesien als Legitimation zur Besetzung des Landes. ⓘ
Regime Change Actions
Missliebige politische Systeme durch Unterstützung und Finanzierung aufständischer Gruppen zu stürzen, zählt zu den indirekten Interventionen, die dem Interventionsverbot der Vereinten Nationen widersprechen. Beispiele in Mittelamerika sind die vom CIA 1954 durchgeführte Operation PBSUCCESS in Guatemala oder die amerikanische Unterstützung der paramilitärischen Contras gegen die sozialistische sandinistische Regierung Nicaraguas im Contra-Krieg in den 1980er Jahren. ⓘ
Beispiele für Bürgerkriege
- Römische Bürgerkriege (133–30 v. Chr.)
- Chinesischer Bürgerkrieg, genannt An-Lushan-Rebellion (755–763)
- Ungarischer Bürgerkrieg (1526–1538)
- Englischer Bürgerkrieg (1642–1649)
- Portugiesischer Bürgerkrieg (1828–1834)
- Spanische Bürgerkriege (1833–1840, 1847–1849, 1872–1876)
- Schweizer Sonderbundskrieg (1847)
- Taiping-Aufstand (1851–1864)
- Amerikanischer Bürgerkrieg (Sezessionskrieg) (1861–1865)
- Bürgerkrieg in Chile (1891)
- Kolumbianischer Bürgerkrieg (1899–1902)
- Konstitutionelle Revolution (1905–1911)
- Irischer Bürgerkrieg (1922–1923)
- Österreichischer Bürgerkrieg (1934)
- Spanischer Bürgerkrieg (1936–1939)
- Jugoslawischer Bürgerkrieg (1941–1945)
- Algerischer Unabhängigkeitskrieg (1954–1962)
- Sudanesische Sezessionskriege (1955–1972, 1983–2005)
- Bürgerkriege in Ruanda (1963, 1990–1994)
- Namibischer Unabhängigkeitskrieg (1966–1989)
- Nordirischer Bürgerkrieg (1969–1998)
- Libanesischer Bürgerkrieg (1975–1990)
- Mosambikanischer Bürgerkrieg (1977–1992)
- Bürgerkrieg in Sri Lanka (1983–2009)
- Liberianischer Bürgerkrieg (1989–1996, 1999–2003)
- Somalischer Bürgerkrieg (seit 1988/1991)
- Bosnienkrieg (1992–1995)
- Bürgerkrieg in Sierra Leone (1991–2002)
- Kosovokrieg (1998–1999)
- Darfur-Konflikt (seit 2003)
- Bürgerkrieg im Gazastreifen (Juni 2007)
- Bürgerkrieg in Syrien (seit 2011) ⓘ
Früher wurde der Dreißigjährige Krieg auch als Deutscher Bürgerkrieg bezeichnet. Auch die Kriege zwischen souveränen Orten im Gebiet der heutigen Schweiz wurden in der Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts, die bis heute fortwirkt, gerne als Bürgerkriege bezeichnet. Damit wurde der Begriff des Bürgerkrieges aber überdehnt und mithin sinnlos. ⓘ
Ernst Nolte prägte die eher metaphorische Bezeichnung der beiden Weltkriege als „Europäischer Bürgerkrieg“, ein Werk, dessen Kurzfassung in einem FAZ-Artikel vom 6. Juni 1986 über ‚Die Vergangenheit, die nicht vergehen will‘, den sogenannten Historikerstreit auslöste. Von einer "Weltbürgerkriegskoalition gegen Hitler" hatte Helmut Ridder bereits 1967 geschrieben. ⓘ
Bürgerkriege mit starker ausländischer Beteiligung
- Russischer Bürgerkrieg (1917–1920)
- Chinesischer Bürgerkrieg (1917–1937, 1945–1949)
- Spanischer Bürgerkrieg (1936–1939)
- Griechischer Bürgerkrieg (1946–1949)
- Vietnamkrieg (1946–1975)
- Angolanischer Bürgerkrieg (1975–2002)
- Jemenitischer Bürgerkrieg (1962–1970)
- Bewaffneter Konflikt in Kolumbien (seit 1964)
- Bürgerkrieg in der Dominikanischen Republik (1965)
- Bürgerkrieg im Tschad (1966–1989)
- Libanesischer Bürgerkrieg (1958, 1975–1990)
- Afghanischer Bürgerkrieg (seit 1978)
- Insurrektion im Irak (2006 – 2008)
- Bürgerkrieg in Libyen (2011)
- Bürgerkrieg in Syrien (seit 2011) ⓘ