Steinigung
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Mord und Totschlag |
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Mord |
Hinweis: Je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich
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Totschlag |
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Nicht-strafrechtliche Tötung |
Hinweis: Je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich
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Durch Opfer oder Opfer |
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Familie |
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Andere |
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Die Steinigung oder Lapidation ist eine Methode der Todesstrafe, bei der eine Gruppe Steine auf eine Person wirft, bis diese an einem stumpfen Trauma stirbt. Sie ist seit der Antike als eine Form der Bestrafung für schwere Vergehen bezeugt. ⓘ
Die Tora und der Talmud schreiben die Steinigung als Strafe für eine Reihe von Vergehen vor. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte das rabbinische Judentum eine Reihe von Verfahrensbeschränkungen, die diese Gesetze praktisch nicht durchsetzbar machten. Obwohl die Steinigung im Koran nicht erwähnt wird, hat die klassische islamische Rechtsprechung (fiqh) die Steinigung als Hadd (von der Scharia vorgeschriebene) Strafe für bestimmte Formen von Zina (unerlaubtem Geschlechtsverkehr) auf der Grundlage von Hadithen (dem islamischen Propheten Mohammed zugeschriebene Aussprüche und Handlungen) verhängt. Außerdem wurde eine Reihe von Verfahrensvorschriften entwickelt, die den Nachweis von Zina in der Praxis erschwerten. ⓘ
Die Steinigung scheint im alten Israel die Standardmethode der Todesstrafe gewesen zu sein. Ihre Anwendung ist für die frühchristliche Zeit bezeugt, doch vermieden jüdische Gerichte in späteren Zeiten im Allgemeinen Steinigungsurteile. In der vormodernen Geschichte der islamischen Welt sind nur wenige Einzelfälle von Steinigungen bekannt. Die Strafgesetze der meisten modernen Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit wurden von westlichen Modellen abgeleitet. In den letzten Jahrzehnten haben mehrere Staaten unter dem Einfluss islamistischer Bewegungen Steinigungen und andere hudud-Strafen in ihre Strafgesetzbücher aufgenommen. Diese Gesetze sind für religiöse Konservative aufgrund ihres biblischen Ursprungs von besonderer Bedeutung, obwohl sie in der Praxis eine weitgehend symbolische Rolle gespielt haben und tendenziell in Vergessenheit geraten sind. ⓘ
In jüngster Zeit ist die Steinigung eine gesetzliche oder gewohnheitsmäßige Strafe im Iran, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Mauretanien, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Jemen, Nordnigeria, Afghanistan, Brunei und in den Stammesgebieten Pakistans, einschließlich des nordwestlichen Kurram-Tals und der nordwestlichen Khwezai-Baezai-Region, obwohl sie nur selten vollstreckt wird. In einigen dieser Länder, darunter Afghanistan, wo die Steinigung nicht legal ist, wird sie von Militanten, Stammesführern und anderen außergerichtlich durchgeführt. In einigen anderen Ländern, darunter Nigeria und Pakistan, ist die Steinigung zwar eine legale Form der Bestrafung, wurde aber nie legal vollzogen. Die Steinigung wird von Menschenrechtsorganisationen verurteilt, und Steinigungsurteile haben internationale Kontroversen ausgelöst. Die Bestrafung des Ehebruchs durch Steinigung wird in der muslimischen Welt unterschiedlich stark befürwortet. Die Spanne reicht von 86 % der Muslime in Pakistan bis zu 6 % der Muslime in Albanien und Bosnien. ⓘ
Die Steinigung (lateinisch lapidatio, von lapis ‚Stein‘) ist eine jahrtausendealte Art der Hinrichtung. Sie wird von Menschengruppen ausgeführt, die die oft bis zur Hüfte oder unter die Brust eingegrabene Person durch Steinwürfe auf ihren Kopf und Oberkörper töten. ⓘ
Diese Praxis war im Altertum als gesellschaftliche Form der Rache verbreitet, die einer Gruppe die sofortige Tötung eines Opfers ermöglichte. ⓘ
Auch Tiere, die Menschen getötet hatten, wurden gesteinigt. ⓘ
Diese als besonders grausam geltende und relativ langsame Hinrichtungsart verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Verbot der Folter und grausamer erniedrigender Strafen (Art. 5) in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) aufgenommen und durch die UN-Antifolterkonvention konkretisiert wurde. Steinigung für Tatbestände wie Ehebruch bricht zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip. ⓘ
Religiöse Schriften und Gesetze
Judentum
Tora
Die jüdische Tora (die ersten fünf Bücher der hebräischen Bibel: Genesis, Exodus, Levitikus, Numeri und Deuteronomium) dient als gemeinsame religiöse Referenz für das Judentum. Die Steinigung ist die in der Tora am häufigsten erwähnte Hinrichtungsmethode. (Mord wird nicht als ein durch Steinigung zu bestrafendes Vergehen erwähnt, aber es scheint, dass ein Mitglied der Familie des Opfers den Mörder töten durfte; siehe Bluträcher). Die Verbrechen, die mit Steinigung bestraft wurden, waren die folgenden:
- Berühren des Berges Sinai, während Gott Moses die Zehn Gebote gab, Exodus 19:13
- Ein Ochse, der jemanden zu Tode reißt, soll gesteinigt werden, Exodus 21:28
- Den Sabbat brechen, Numeri 15:32-36
- Seine "Nachkommenschaft" dem "Molech" opfern, Levitikus 20:2-5
- Einen "Hausgeist" haben (oder ein Geisterbeschwörer sein) oder ein "Zauberer" sein, Levitikus 20:27
- Versuchen, Menschen zu anderen Religionen zu bekehren, Deuteronomium 13:7-11
- Gott verfluchen, Levitikus 24:10-16
- Götzendienst, Deuteronomium 17:2-7; oder andere dazu verführen, Deuteronomium 13:7-12
- "Rebellion" gegen die Eltern, Deuteronomium 21:18-21.
- Eine Braut, die sich als Jungfrau ausgibt und dann feststellt, dass sie als verlobte Jungfrau vorsätzlich Geschlechtsverkehr mit einem fremden Mann hatte Deuteronomium 22:13-21
- Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau, die in einer Stadt mit einem anderen Mann verlobt ist, weil sie nicht geschrien hat, Deuteronomium 22:23-24; beide Parteien sollen zu Tode gesteinigt werden.
- Erzwungener Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau, die mit einem anderen Mann verlobt ist, auf einem Feld, wo niemand ihre Schreie hören und sie retten konnte, Deuteronomium 22,25-27; der Mann soll gesteinigt werden.
- Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern, Levitikus 20:13 ⓘ
In der Tora wird die Steinigung derjenigen beschrieben, die andere zum Abfall vom Judentum verleiten:
Wenn dich dein Bruder, der Sohn deiner Mutter oder dein Sohn oder deine Tochter oder die Frau deines Busens oder dein Freund, der dir wie deine eigene Seele ist, heimlich verführt und sagt: Lass uns hingehen und anderen Göttern dienen, die du nicht kennst, weder du noch deine Väter; [den Göttern der Völker, die um dich her sind, nahe oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern Ende der Erde; dem sollst du nicht zustimmen und nicht auf ihn hören, und dein Auge soll sich nicht erbarmen, und du sollst ihn nicht schonen und nicht verbergen: Sondern du sollst ihn töten; deine Hand soll zuerst über ihm sein, um ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst ihn mit Steinen steinigen, dass er stirbt; denn er hat versucht, dich von dem HERRN, deinem Gott, wegzustoßen, der dich aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft, herausgeführt hat.
- Deuteronomium 13:6-10 ⓘ
Ein in der Bibel erwähnter Fall, der in keine der oben genannten Kategorien fällt, war der von Achan, der zusammen mit seinen Schafen, seinem Vieh und seinen Kindern zu Tode gesteinigt wurde, weil er während Josuas Eroberung Kanaans Wertgegenstände aus Jericho geraubt hatte. ⓘ
Mischna
Der Talmud beschreibt vier Hinrichtungsmethoden: Steinigung, Gießen von geschmolzenem Blei in die Kehle des Verurteilten, Enthauptung und Strangulierung (siehe Kapital- und Körperstrafen im Judentum). Die Mischna gibt die folgende Liste von Personen an, die gesteinigt werden sollten. ⓘ
"Für die folgenden Sünder gilt die Steinigung - אלו הן הנסקלין
- einer, der mit seiner Mutter ein Verhältnis hatte - הבא על האם
- mit der Frau seines Vaters - ועל אשת האב
- mit seiner Schwiegertochter - ועל הכלה
- ein menschlicher Mann mit einem menschlichen Mann - ועל הזכור
- oder bei Rindern - ועל הבהמה
- und dasselbe ist der Fall mit einer Frau, die sich vor dem Vieh entblößt - והאשה המביאה את הבהמה
- mit einem Gotteslästerer - והמגדף
- ein Götzendiener - והעובד עבודת כוכבים
- derjenige, der eines seiner Kinder dem Molech opfert - והנותן מזרעו למולך
- einer, der sich mit bekannten Geistern beschäftigt - ובעל אוב
- ein Zauberer - וידעוני
- jemand, der den Sabbat verletzt - והמחלל את השבת
- jemand, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht - והמקלל אביו ואמו
- jemand, der eine verlobte Jungfrau überfallen hat - והבא על נערה המאורסה
- ein Verführer, der die Menschen zur Anbetung von Götzen verführt hat - והמסית
- und derjenige, der eine ganze Stadt in die Irre führt - והמדיח
- eine Hexe (männlich oder weiblich) - והמכשף
- ein störrischer und rebellischer Sohn - ובן סורר ומורה" ⓘ
Da Gott allein als der einzige Schiedsrichter bei der Anwendung der Todesstrafe angesehen wurde und nicht fehlbare Menschen, machte der Sanhedrin die Steinigung zu einer hypothetischen Obergrenze für die Härte der Strafe. ⓘ
Vor dem frühen Christentum, insbesondere in der Mischna, wuchsen in der jüdischen Gesellschaft die Zweifel an der Wirksamkeit der Todesstrafe im Allgemeinen (und der Steinigung im Besonderen) als nützliches Abschreckungsmittel. In der Folge rieten die zentralen Gesetzgeber von ihrer Anwendung ab. In der Mischna heißt es:
Ein Sanhedrin, der einen Mann einmal in sieben Jahren zum Tode verurteilt, wird als destruktiv bezeichnet. Rabbi Elieser ben Asarja sagt, dass dies auch für einen Sanhedrin gilt, der einen Menschen sogar einmal in siebzig Jahren zum Tode verurteilt. Rabbi Akiba und Rabbi Tarfon sagen: Wären wir im Sanhedrin gewesen, wäre nie jemand hingerichtet worden. Rabban Simeon ben Gamaliel sagt: Sie hätten die Blutvergießer in Israel vervielfacht. ⓘ
In den folgenden Jahrhunderten schränkten die führenden jüdischen Weisen die Anwendung der Todesstrafe so stark ein, dass sie de facto illegal wurde. Die Beschränkungen sollten die Hinrichtung Unschuldiger verhindern und enthielten viele Bedingungen für die Zulässigkeit einer Zeugenaussage, die nur schwer zu erfüllen waren. ⓘ
Der Philosoph Moses Maimonides schrieb: "Es ist besser und befriedigender, tausend Schuldige freizusprechen, als einen einzigen Unschuldigen zum Tode zu verurteilen." Ihm ging es darum, dass das Gesetz seine öffentliche Wahrnehmung bewahrt, um seine Majestät zu bewahren und den Respekt des Volkes zu erhalten. Seiner Ansicht nach gefährden Fehler bei der Begehung von Straftaten die Integrität des Rechts viel stärker als Fehler bei der Unterlassung. ⓘ
Modus des Urteils
Nach rabbinischem Recht kann die Todesstrafe nur durch das Urteil eines regulär konstituierten Gerichts mit dreiundzwanzig qualifizierten Mitgliedern verhängt werden. Es muss die glaubwürdige und überzeugende Aussage von mindestens zwei qualifizierten Augenzeugen des Verbrechens vorliegen, die auch bestätigen müssen, dass der Täter vor dem Verbrechen und den Folgen seines Vorhabens gewarnt worden war. Der Täter muss volljährig und bei klarem Verstand sein, und es muss nachgewiesen werden, dass er die Straftat aus freiem Willen und ohne die Hilfe anderer begangen hat. ⓘ
Am Tag der Urteilsverkündung wird der Verurteilte zur Hinrichtung geführt. Das Gesetz der Tora (Levitikus 19,18) schreibt vor: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst"; und die Rabbiner behaupten, dass diese Liebe über die Grenzen des sozialen Umgangs im Leben hinaus ausgedehnt und sogar auf den verurteilten Verbrecher angewandt werden muss, der, "obwohl er ein Sünder ist, doch dein Bruder ist" (Mak. 3,15; Sanh. 44a): "Der Geist der Liebe muss sich darin zeigen, dass man ihm einen würdigen Tod gewährt" (Sanh. 45a, 52a). Das Gesetz der Tora sieht vor (Dtn 24,16): "Die Eltern sollen nicht für die Kinder sterben, und die Kinder sollen nicht für die Eltern sterben; jeder soll für seine eigenen Sünden sterben", und die rabbinische Rechtsprechung folgt diesem Grundsatz sowohl nach dem Buchstaben als auch nach dem Geist. Eine Verurteilung geht nicht mit der Einziehung der Güter des Verurteilten einher; der Besitz des Verurteilten geht an seine gesetzlichen Erben über. ⓘ
Der Talmud beschränkt die Anwendung der Todesstrafe auf jüdische Verbrecher, die:
- (A) die, während sie im Begriff waren, das Verbrechen zu begehen, in Anwesenheit von zwei Zeugen gewarnt wurden, das Verbrechen nicht zu begehen (und nur Personen, die eine strenge Liste von Standards erfüllen, werden als akzeptable Zeugen betrachtet); und
- (B) nachdem sie gewarnt wurden, das Verbrechen vor denselben zwei Zeugen begingen. ⓘ
Theoretisch unterscheidet sich die talmudische Methode der Steinigung von der Steinigung durch den Mob. Nach dem mündlich überlieferten jüdischen Gesetz gehen, nachdem der jüdische Verbrecher vor dem Großen Sanhedrin für schuldig befunden wurde, die beiden gültigen Zeugen und der verurteilte Verbrecher an den Rand eines zweistöckigen Gebäudes. Von dort aus sollen die beiden Zeugen den Verbrecher vom Dach eines zweistöckigen Gebäudes stoßen. Die Höhe von zwei Stockwerken wurde gewählt, weil der Talmud davon ausgeht, dass diese Höhe ein schnelles und schmerzloses Ableben ermöglicht, aber nicht so hoch ist, dass der Körper zerstückelt wird. Nachdem der Verbrecher gestürzt ist, sollen die beiden Zeugen einen großen Felsbrocken auf den Verbrecher fallen lassen, wobei beide Zeugen den Felsbrocken gemeinsam anheben müssen. Wenn der Verbrecher weder durch den Sturz noch durch das Zerdrücken des großen Felsblocks stirbt, müssen die Menschen in der Umgebung ihn schnellstens durch Steinigung mit allen Steinen, die sie finden können, zum Tode verurteilen. ⓘ
Islam
Die islamische Scharia stützt sich auf den Koran und die Hadithe als Hauptquellen. ⓘ
Koran
Die Steinigung wird im kanonischen Text des Koran nicht als Form der Todesstrafe erwähnt. Islamische Gelehrte gehen jedoch traditionell davon aus, dass es einen Koranvers gibt ("Wenn ein Mann oder eine Frau Ehebruch begeht, dann steinigt sie..."), der zwar textlich "aufgehoben" wurde, aber seine Rechtskraft behalten hat. ⓘ
Im überlieferten Text des Koran ist die Strafe für einen unverheirateten Ehebrecher (Zani) oder eine unverheiratete Ehebrecherin (Zania) die Auspeitschung:
"Die Frau und der Mann, die sich der Unzucht schuldig gemacht haben, sollen jeweils mit hundert Striemen ausgepeitscht werden: Wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, dann soll euch in ihrem Fall kein Mitleid rühren, und eine Gruppe der Gläubigen soll ihre Bestrafung bezeugen."
- Qur'an 24:2 ⓘ
"Und diejenigen, die keusche Frauen anklagen und keine vier Zeugen mitbringen, peitschen sie aus, indem sie ihnen achtzig Striemen verpassen, und lassen keine Beweise von ihnen zu; und diese sind die Frevler. Es sei denn, sie bereuen danach und handeln richtig; denn Allah ist verzeihend, barmherzig."
- Qur'an 24:4-5 ⓘ
Hadith
Die Steinigung in der Sunna orientiert sich hauptsächlich an den jüdischen Steinigungsregeln der Thora. In einigen Hadithen wird erwähnt, dass Muhammad die Steinigung eines verheirateten jüdischen Mannes und einer verheirateten Frau anordnete, die einen illegalen sexuellen Akt begingen, nachdem er die Thora konsultiert hatte. ⓘ
Ibn 'Umar berichtete: Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Propheten gebracht, weil sie einen illegalen Geschlechtsverkehr begangen hatten. Der Prophet fragte die Juden: "Was macht ihr (normalerweise) mit ihnen?" Sie antworteten: "Wir schwärzen ihre Gesichter und bringen sie in Ungnade." Er sagte: "Bringt die Thora her und rezitiert sie, wenn ihr wahrhaftig seid." Sie (holten sie und) kamen und baten einen einäugigen Mann zu rezitieren. Er fuhr fort zu rezitieren, bis er einen Teil erreichte, auf den er seine Hand legte. Der Prophet sagte: "Hebe deine Hand!" Er hob seine Hand, und siehe, da erschien der Vers von Ar-Rajm (Steinigung der Ehebrecher). Dann sagte er: "O Muhammad! Sie sollten zu Tode gesteinigt werden, aber wir verbergen dieses göttliche Gesetz unter uns." Da befahl der Prophet, die beiden Sünder zu steinigen, und sie wurden gesteinigt, und ich sah, wie der Mann die Frau vor den Steinen schützte.
- Band 9, Buch 93, Nummer 633: (Siehe Hadith Nr. 809, Bd. 8) ⓘ
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Die Juden kamen zum Gesandten Allahs und berichteten ihm, dass ein Mann und eine Frau aus ihrer Mitte unerlaubten Geschlechtsverkehr praktiziert hätten. Der Gesandte Allahs sagte zu ihnen: "Was findet ihr in der Thora (Altes Testament) über die gesetzliche Strafe Ar-Rajm (Steinigung)?" Sie antworteten: "Wir verkünden ihr Verbrechen und peitschen sie aus." Abdullah bin Salam sagte: "Ihr erzählt eine Lüge; die Tora enthält die Anordnung des Rajm." Sie brachten die Thora und öffneten sie, und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers des Rajm und las die Verse vor und nach ihm. Abdullah bin Salam sagte zu ihm: "Hebe deine Hand." Als er seine Hand hob, war der Vers von Rajm dort geschrieben. Sie sagten: "Muhammad hat die Wahrheit gesagt; die Thora hat den Vers von Rajm. Daraufhin gab der Prophet den Befehl, beide zu steinigen. ('Abdullah bin 'Umar sagte: "Ich sah den Mann, der sich über die Frau beugte, um sie vor den Steinen zu schützen."
- Band 4, Buch 56, Nummer 829: ⓘ
In einigen anderen wird ein Beduine ausgepeitscht, während eine jüdische Frau zu Tode gesteinigt wird, weil sie Sex außerhalb der Ehe hatte. ⓘ
Die Steinigung wird in mehreren Hadithen als Strafe beschrieben. Schiitische und sunnitische Hadith-Sammlungen unterscheiden sich, weil die Gelehrten der beiden Traditionen unterschiedliche Auffassungen über die Zuverlässigkeit der Überlieferer und die Imamah haben. Schiitische Überlieferungen zur Steinigung finden sich in Kitab al-Kafi, sunnitische Überlieferungen zur Steinigung in Sahih Bukhari und Sahih Muslim. Auf der Grundlage dieser Hadithe werden in einigen muslimischen Ländern verheiratete Ehebrecher zum Tode verurteilt, während einvernehmlicher Sex zwischen Unverheirateten mit 100 Peitschenhieben bestraft wird. ⓘ
In den Hadithen wird die Steinigung als Strafe gemäß der Scharia beschrieben. In anderen Hadithen wird die Steinigung als Strafe für illegalen Sex zwischen Mann und Frau, illegalen Sex mit einer Sklavin sowie für alle, die an homosexuellen Beziehungen beteiligt sind, vorgeschrieben. In einigen Sunna wird die Methode der Steinigung beschrieben, bei der zunächst eine Grube ausgehoben und die untere Hälfte der Person teilweise darin vergraben wird. ⓘ
Überliefert von Abu Huraira und Zaid bin Khalid Al-Juhani: Ein Beduine kam zum Gesandten Allahs und sagte: "O Gesandter Allahs! Ich bitte dich bei Allah, meinen Fall nach Allahs Gesetzen zu beurteilen." Sein Gegner, der gelehrter war als er, sagte: "Ja, richte zwischen uns nach Allahs Gesetzen, und erlaube mir zu sprechen." Der Gesandte Allahs sagte: "Sprich." Er (d.h. der Beduine oder der andere Mann) sagte: "Mein Sohn arbeitete als Arbeiter für diesen (Mann), und er beging unerlaubten Geschlechtsverkehr mit seiner Frau. Die Leute sagten mir, dass mein Sohn gesteinigt werden müsse, und so löste ich meinen Sohn aus, indem ich hundert Schafe und eine Sklavin bezahlte. Dann befragte ich die Religionsgelehrten darüber, und sie teilten mir mit, dass mein Sohn hundert Peitschenhiebe erhalten und für ein Jahr ins Exil geschickt werden müsse, und die Frau dieses Mannes müsse gesteinigt werden." Der Gesandte Allahs sagte: "Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, ich werde zwischen euch nach Allahs Gesetzen richten. Die Sklavin und das Schaf sollen dir zurückgegeben werden, dein Sohn soll hundert Peitschenhiebe erhalten und für ein Jahr in die Verbannung geschickt werden. Du, Unais, gehst zu der Frau dieses Mannes, und wenn sie ihre Schuld bekennt, steinige sie zu Tode." Unais ging am nächsten Morgen zu dieser Frau, und sie gestand. Der Gesandte Allahs befahl, sie zu steinigen.
Überliefert von Ash-Shaibani: Ich fragte 'Abdullah bin Abi 'Aufa nach dem Rajam (Steinigung von jemandem für illegalen Geschlechtsverkehr). Er antwortete: "Der Prophet vollzog die Strafe des Rajam." Ich fragte: "War das vor oder nach der Offenbarung der Surat-an-Nur?" Er antwortete: "Ich weiß es nicht."
Aisha berichtete: Abd b. Zam'a sagte: Gesandter Allahs, er ist mein Bruder, denn er wurde auf dem Bett meines Vaters von seiner Sklavin geboren. Der Gesandte Allahs sah seine Ähnlichkeit und fand eine deutliche Ähnlichkeit mit 'Utba. (Aber) er sagte: Er ist dein 'Abd (b. Zam'a), denn das Kind ist demjenigen zuzuschreiben, auf dessen Bett es geboren wurde, und die Steinigung demjenigen, der Unzucht treibt.
Islamische Rechtsprechung (fiqh)
Die Steinigung (arabisch: رجم Rajm, manchmal auch als Rajam geschrieben) wurde in den Texten der frühen, mittelalterlichen und modernen islamischen Rechtsprechung (fiqh) ausführlich erörtert. ⓘ
Nach traditioneller Rechtsprechung kann Zina Ehebruch (von verheirateten Parteien), Unzucht (von unverheirateten Parteien), Prostitution, Bestialität und Vergewaltigung umfassen. Die Einstufung von homosexuellem Geschlechtsverkehr als zina ist je nach Rechtsschule unterschiedlich. Obwohl die Steinigung für Zina im Koran nicht erwähnt wird, sind sich alle Schulen der traditionellen Rechtsprechung auf der Grundlage von Hadithen einig, dass sie mit Steinigung zu bestrafen ist, wenn der Täter muhsan (erwachsen, frei, muslimisch und verheiratet) ist, wobei einige diese Strafe auf bestimmte andere Fälle ausweiten und in anderen Fällen eine mildere Strafe vorschreiben. Die Täter müssen aus freiem Willen gehandelt haben. Nach traditioneller Rechtsprechung muss Zina durch die Aussage von vier Augenzeugen der tatsächlichen Penetration oder durch ein viermaliges, später nicht widerrufenes Geständnis nachgewiesen werden. Nach der Maliki-Rechtsschule kann auch die Schwangerschaft einer unverheirateten Frau als Beweismittel herangezogen werden, doch kann die Strafe durch eine Reihe rechtlicher "Anscheinsbeweise" (shubuhat) abgewendet werden, z. B. durch das Bestehen eines ungültigen Ehevertrags. Diese Voraussetzungen machten es praktisch unmöglich, Zina in der Praxis zu beweisen. Vergewaltigung wurde traditionell unter verschiedenen Rechtskategorien verfolgt, für die normale Beweisregeln galten. Die Beschuldigung der Zina ohne die erforderlichen Augenzeugen wird als qadhf (القذف) bezeichnet, was selbst ein Hadd-Verbrechen ist, das mit einer Strafe von 80 Peitschenhieben geahndet wird und bei dem man als Zeuge untragbar ist, wenn man nicht bereut und sich bessert. ⓘ
Nach dem islamischen Konzept des Li'an kann die Aussage eines Mannes, der seine eigene Frau ohne weitere Zeugen anklagt, akzeptiert werden, wenn er viermal bei Gott schwört, dass er die Wahrheit sagt, und einen fünften Eid leistet, um Gottes Verurteilung zu erlangen, falls sie lügen. Wenn seine Frau in diesem Fall einen Gegenschwur leistet, wird keine Strafe verhängt. ⓘ
In einem der am weitesten verbreiteten islamischen Rechtskommentare, Al-Muwatta von Malik ibn Anas, heißt es, dass eine bestrittene Schwangerschaft ein ausreichender Beweis für Ehebruch ist und die Frau zu Tode gesteinigt werden muss. ⓘ
- Hanafi
Die hanafitischen Rechtsgelehrten sind der Ansicht, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des religiös verbotenen Geschlechtsverkehrs ein Muhsan sein muss, um mit Rajm (Steinigung) bestraft zu werden. Ein Muhsan ist ein erwachsener, freier Muslim, der zuvor legitime sexuelle Beziehungen in der Ehe hatte, unabhängig davon, ob die Ehe noch besteht. Mit anderen Worten: Die Steinigung gilt nicht für jemanden, der nie in seinem Leben verheiratet war (nur die öffentliche Auspeitschung ist die obligatorische Strafe in solchen Fällen). ⓘ
Als Beweismittel akzeptiert der hanafitische Fiqh Folgendes: Selbstbekenntnis oder die Aussage von vier männlichen Zeugen (weibliche Zeugen sind nicht zulässig). In der hanafitischen Literatur zum islamischen Recht werden zwei Arten der Steinigung beschrieben. Erstens, wenn die Strafe auf bayyina oder konkreten Beweisen (vier männliche Zeugen) beruht. In diesem Fall wird die Person gefesselt, eine Grube ausgehoben, die gefesselte Person in die Grube gelegt und teilweise darin begraben, so dass sie nicht entkommen kann, und anschließend wird die öffentliche Steinigung vollzogen. Eine Frau, die zur Steinigung verurteilt wird, muss teilweise bis zur Brust eingegraben werden. Die ersten Steine werden von den Zeugen und dem Ankläger geworfen, danach von der anwesenden muslimischen Gemeinschaft, so Abū Ḥanīfa und andere Hanafi-Gelehrte. Bei der zweiten Art der Steinigung, wenn die Strafe auf einem Selbstbekenntnis beruht, wird die Steinigung durchgeführt, ohne eine Grube zu graben oder die Person teilweise zu begraben. In diesem Fall sollte der Qadi (Richter) den ersten Stein werfen, bevor sich andere Muslime anschließen. Wenn die Person flieht, ist es ihr erlaubt zu gehen. ⓘ
Hanafi-Gelehrte legen die Größe des Steins, der für den Rajm verwendet werden soll, auf die Größe der eigenen Hand fest. Er sollte weder zu groß sein, um einen zu schnellen Tod zu verursachen, noch zu klein, um nur Schmerzen zu verursachen. ⓘ
Die Hanafis sind traditionell der Ansicht, dass die Zeugen die ersten Steine werfen sollten, wenn die Verurteilung durch Zeugen zustande gekommen ist, und der Qadi muss die ersten Steine werfen, wenn die Verurteilung durch ein Geständnis zustande gekommen ist. ⓘ
- Schafi'i
Die Literatur der schafiitischen Schule enthält die gleiche Analyse des islamischen Rechts wie die der hanafitischen Schule. Sie empfiehlt jedoch, dass der erste Stein in allen Fällen vom Imam oder seinem Stellvertreter geworfen wird, gefolgt von der muslimischen Gemeinschaft, die Zeuge der Steinigung wird. ⓘ
- Hanbali
Der hanbalitische Rechtsgelehrte Ibn Qudamah erklärt: "Die muslimischen Rechtsgelehrten sind sich einig, dass die Steinigung eine festgelegte Strafe für den verheirateten Ehebrecher und die Ehebrecherin ist. Die Strafe ist in einer Reihe von Überlieferungen festgehalten, und die Praxis Muhammads ist eine authentische Quelle, die sie bestätigt. Diese Ansicht wird von allen Gefährten, Nachfolgern und anderen muslimischen Gelehrten vertreten, mit Ausnahme der Kharijiten." ⓘ
Nach dem islamischen Recht der Hanbali werden alle Formen des einvernehmlichen, aber religiös illegalen Sex mit Rajm bestraft. ⓘ
- Maliki
Die Maliki-Rechtsschule (fiqh) vertritt die Auffassung, dass die Steinigung die erforderliche Strafe für illegalen Sex durch eine verheiratete oder verwitwete Person sowie für jede Form homosexueller Beziehungen unter Männern ist. Malik ibn Anas, der Begründer des Maliki-Fiqh, betrachtete eine Schwangerschaft bei einer unverheirateten Frau als schlüssigen Beweis für Zina. Er erklärte auch, dass eine bestrittene Schwangerschaft ein ausreichender Beweis für Ehebruch sei und dass jede muslimische Frau, die von einem Mann schwanger ist, mit dem sie zum Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht verheiratet ist, zu Tode gesteinigt werden müsse. Später ließen die muslimischen Maliki-Gelehrten das Konzept des "schlafenden Embryos" zu, wonach eine geschiedene Frau der Steinigungsstrafe entgehen konnte, wenn sie unverheiratet blieb und innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Scheidung schwanger wurde, wobei davon ausgegangen wurde, dass sie von ihrem früheren Ehemann geschwängert worden war, der Embryo aber fünf Jahre lang inaktiv blieb. ⓘ
Geschichte
Die Steinigung ist im Nahen Osten seit der Antike als eine Form der Todesstrafe für schwere Sünden bezeugt. Die Praxis der Steinigung war jedoch nicht nur auf den Nahen Osten beschränkt, sondern es gibt auch zahlreiche historische Belege dafür, dass die Steinigung auch im Westen angewendet wurde. Der antike Geograf Pausanias beschreibt, dass sowohl der ältere als auch der jüngere Aristokrates von Orchomenus im antiken Griechenland um das 7. vorchristliche Jahrhundert zu Tode gesteinigt wurden. ⓘ
Im alten Israel war die Steinigung "vermutlich" die Standardform der Todesstrafe. Sie ist im Alten Testament als Strafe für Gotteslästerung, Götzendienst und andere Verbrechen bezeugt, bei der die gesamte Gemeinde den Übeltäter außerhalb der Stadt mit Steinen bewarf. Auch der Tod des Stephanus, von dem im Neuen Testament berichtet wird (Apostelgeschichte 7:58), wurde auf diese Weise organisiert. Paulus wurde in Lystra gesteinigt und dem Tod überlassen (Apostelgeschichte 14,19). Josephus und Eusebius berichten, dass Pharisäer Jakobus, den Bruder Jesu, steinigten, nachdem sie ihn kurz vor dem Fall Jerusalems im Jahr 70 n. Chr. von der Zinne des Tempels gestürzt hatten. Die Historiker sind sich nicht einig darüber, ob die römischen Behörden den jüdischen Gemeinden erlaubten, Todesstrafen gegen diejenigen zu verhängen, die gegen religiöse Gesetze verstießen, oder ob es sich bei diesen Vorfällen um eine Form der Lynchjustiz handelte. In der Spätantike setzte sich bei jüdischen Gerichten die Tendenz durch, die Todesstrafe überhaupt nicht anzuwenden. Dort, wo mittelalterliche jüdische Gerichte die Befugnis hatten, Todesurteile zu verhängen und zu vollstrecken, taten sie dies weiterhin für besonders schwere Vergehen, wenn auch nicht unbedingt für die im Gesetz definierten, und verzichteten im Allgemeinen auf die Steinigung. ⓘ
Abgesehen von "einigen seltenen und isolierten" Fällen aus der vormodernen Ära und einigen Fällen aus jüngerer Zeit gibt es keine historischen Aufzeichnungen darüber, dass die Steinigung wegen Zina in der islamischen Welt legal vollstreckt wurde. In der Neuzeit wurde das auf der Scharia basierende Strafrecht weitgehend durch Gesetze ersetzt, die von europäischen Modellen inspiriert sind. Die islamische Wiedergeburt des späten 20. Jahrhunderts brachte jedoch islamistische Bewegungen hervor, die die vollständige Umsetzung der Scharia forderten, einschließlich der Wiedereinführung der Steinigung und anderer hudud-Strafen. Eine Reihe von Faktoren hat zum Aufstieg dieser Bewegungen beigetragen, darunter das Versagen autoritärer säkularer Regime, die Erwartungen ihrer Bürger zu erfüllen, und der Wunsch muslimischer Bevölkerungsgruppen, angesichts einer als kulturell empfundenen Invasion aus dem Westen zu kulturell authentischeren Formen der soziopolitischen Organisation zurückzukehren. Die Befürworter von Rechtsreformen auf der Grundlage der Scharia waren der Ansicht, dass das "westliche Recht" seine Chance auf Entwicklung und Gerechtigkeit verspielt hatte, und hofften, dass eine Rückkehr zum islamischen Recht bessere Ergebnisse bringen würde. Sie hofften auch, dass die Einführung harter Strafen der Kriminalität und den sozialen Problemen ein Ende setzen würde. ⓘ
In der Praxis haben sich die Islamisierungskampagnen auf einige sehr sichtbare Themen konzentriert, die mit der konservativen muslimischen Identität in Verbindung gebracht werden, insbesondere auf den Hidschab der Frauen und die hudud-Strafen (Auspeitschen, Steinigung und Amputation), die für bestimmte Verbrechen vorgeschrieben sind. Für viele Islamisten bilden die hudud-Strafen den Kern der göttlichen Scharia, da sie durch den Buchstaben der Schrift und nicht durch menschliche Ausleger festgelegt werden. Moderne Islamisten haben die strengen Verfahrensvorschriften, die von klassischen Rechtsgelehrten entwickelt wurden, um ihre Anwendung einzuschränken, zumindest theoretisch oft abgelehnt. Mehrere Länder, darunter Iran, Pakistan, Sudan und einige nigerianische Staaten, haben die Hudud-Regeln in ihre Strafrechtssysteme aufgenommen, die jedoch grundlegende Einflüsse früherer westlicher Reformen beibehalten haben. In der Praxis waren diese Änderungen weitgehend symbolisch, und abgesehen von einigen Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, um die Durchsetzung der neuen Regeln zu demonstrieren, wurden die hudud-Strafen in der Regel nicht mehr angewandt, manchmal aber je nach dem lokalen politischen Klima wiederbelebt. Die obersten Gerichte des Sudan und des Iran haben nur selten Urteile zur Steinigung oder Amputation gebilligt, und die obersten Gerichte Pakistans und Nigerias haben dies nie getan. ⓘ
Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen die Steinigung im Rahmen der jüngsten Reformen in das staatliche Recht aufgenommen wurde, hat Saudi-Arabien nie ein Strafgesetzbuch verabschiedet, und die saudischen Richter folgen nach wie vor der traditionellen hanbalistischen Rechtsprechung. Todesurteile werden in Saudi-Arabien fast ausschließlich nach dem richterlichen Ermessensspielraum (tazir) und nicht nach den von der Scharia vorgeschriebenen Strafen (hudud) verhängt, wobei der klassische Grundsatz gilt, dass hudud-Strafen nach Möglichkeit vermieden werden sollten. ⓘ
In China war die Steinigung eine der vielen Tötungsmethoden, die während der Kulturrevolution durchgeführt wurden, einschließlich des Massakers von Guangxi. ⓘ
Aktuelle Rechtslage und Anwendung
Seit September 2010 ist die Steinigung eine Strafe, die in einigen Ländern wie Saudi-Arabien, Sudan, Iran, Somalia, Jemen und einigen überwiegend muslimischen Staaten im Norden Nigerias als Strafe für Zina ("Ehebruch durch Verheiratete") gesetzlich verankert ist. ⓘ
Afghanistan
Steinigungen sind in Afghanistan illegal, werden aber in einigen Teilen des Landes von Stammesführern und Taliban-Aufständischen außergerichtlich vollstreckt. Vor der Taliban-Regierung wurden die meisten Gebiete Afghanistans, abgesehen von der Hauptstadt Kabul, von Warlords oder Stammesführern kontrolliert. Das afghanische Rechtssystem hing in hohem Maße von der lokalen Kultur einer einzelnen Gemeinschaft und der politischen oder religiösen Ideologie ihrer Führer ab. Steinigungen kamen auch in gesetzlosen Gebieten vor, wo Selbstjustizler die Tat zu politischen Zwecken begingen. Nach der Machtübernahme durch die Taliban wurde sie zu einer Form der Bestrafung für bestimmte schwere Verbrechen oder Ehebruch. Nach dem Sturz der Taliban-Regierung setzte die Karzai-Regierung das Strafgesetzbuch von 1976 wieder in Kraft, das die Steinigung als Strafe nicht vorsah. Im Jahr 2013 schlug das Justizministerium die öffentliche Steinigung als Strafe für Ehebruch vor. Die Regierung musste den Vorschlag jedoch zurückziehen, nachdem er durchgesickert war und einen internationalen Aufschrei ausgelöst hatte. Obwohl die Steinigung in Afghanistan offiziell verboten ist, wird sie weiterhin gelegentlich als Verbrechen gemeldet. ⓘ
Aceh-Territorium
Am 14. September 2009 verabschiedete der scheidende Legislativrat von Aceh ein Gesetz, das die Steinigung von verheirateten Ehebrechern vorsah. Der damalige Gouverneur Irwandi Yusuf weigerte sich jedoch, das Gesetz zu unterzeichnen, so dass es weiterhin ein Gesetz ohne Rechtskraft ist und nach Ansicht mancher immer noch als Entwurf und nicht als Gesetz gilt. Im März 2013 strich die Regierung von Aceh die Bestimmung über die Steinigung aus ihrem eigenen Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch. ⓘ
Brunei
Ab dem 3. April 2019 werden alle muslimischen Personen, die des homosexuellen Geschlechtsverkehrs und des Ehebruchs für schuldig befunden werden, zu Tode gesteinigt, so die Ankündigung eines neuen Strafgesetzes in Brunei. Die Bestrafung erfolgt "vor den Augen einer Gruppe von Muslimen". Brunei ist das erste südostasiatische Land, das offiziell die öffentliche Steinigung als gerichtliche Form der Bestrafung einführt. ⓘ
Am 5. Mai bestätigte der Sultan von Brunei, dass das De-facto-Moratorium (eine Verzögerung oder Aussetzung einer Tätigkeit oder eines Gesetzes) für die Todesstrafe auf das Scharia-Strafgesetzbuch Anwendung finden wird, und verpflichtete Brunei zur Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter (UNCAT). ⓘ
Iran
Die iranische Justiz hat 2002 ein offizielles Moratorium für Steinigungen erlassen. 2007 bestätigte die iranische Justiz jedoch, dass ein Mann, der zehn Jahre zuvor wegen Ehebruchs verurteilt worden war, in der Provinz Qazvin zu Tode gesteinigt wurde. Im Jahr 2008 versuchte die Justiz, die Strafe aus den Büchern zu streichen, indem sie dem Parlament ein Gesetz zur Genehmigung vorlegte. Im Jahr 2009 wurden zwei Menschen in Mashhad in der Provinz Razavi Khorasan zur Strafe für das Verbrechen des Ehebruchs zu Tode gesteinigt. Das geänderte Strafgesetzbuch, das 2013 verabschiedet wurde, enthält keinen ausdrücklichen Wortlaut mehr, der die Steinigung als Strafe für Ehebruch vorschreibt. Rechtsexperten zufolge wurde die Steinigung als Strafe für Ehebruch zwar aus dem neuen iranischen Strafgesetzbuch gestrichen, doch bleibt sie eine mögliche Form der Bestrafung, da sie im Strafgesetzbuch nach wie vor aufgeführt ist, ohne dass angegeben wird, wann sie angewandt werden sollte, und die Bestrafung auf der Grundlage des Fiqh (traditionelle islamische Rechtsprechung) erfolgen kann, der Bestimmungen zur Steinigung enthält. Im Jahr 2013 bestätigte der Sprecher des Justizausschusses des iranischen Parlaments, dass das Strafgesetzbuch die Steinigung zwar nicht mehr vorschreibt, sie aber nach der Scharia weiterhin eine gültige Strafe ist, die nach dem Strafgesetzbuch vollstreckt werden kann. Der bekannteste Fall in Iran war die Steinigung von Soraya Manutchehri im Jahr 1986. ⓘ
- Methoden ⓘ
In der Fassung von 2008 des islamischen Strafgesetzbuchs von Iran wird detailliert beschrieben, wie Steinigungsstrafen für Ehebruch auszuführen sind, und in einigen Zusammenhängen wird sogar angedeutet, dass die Opfer durch diese Strafe dem Tod entgehen können:
Artikel 102 - Ein ehebrecherischer Mann soll bis zur Taille und eine ehebrecherische Frau bis zur Brust in einem Graben begraben und dann zu Tode gesteinigt werden.
Artikel 103 - Wenn die zur Steinigung verurteilte Person dem Graben, in dem sie begraben wird, entkommt, dann wird sie, wenn der Ehebruch durch Zeugenaussagen bewiesen wird, zur Bestrafung zurückgebracht, aber wenn er durch ihr eigenes Geständnis bewiesen wird, dann wird sie nicht zurückgebracht.
Artikel 104 - Die Größe des Steins, der bei der Steinigung verwendet wird, darf nicht zu groß sein, um den Verurteilten mit einem oder zwei Würfen zu töten, und gleichzeitig nicht zu klein, um als Stein bezeichnet zu werden. ⓘ
Je nach den Einzelheiten des Falles kann die Steinigung durch den Richter, der die Angelegenheit überwacht, oder durch einen der ursprünglichen Zeugen des Ehebruchs eingeleitet werden. Vor und nach der Durchführung einer Steinigung müssen unter Umständen auch bestimmte religiöse Verfahren befolgt werden, z. B. das Einhüllen der zu steinigenden Person in ein traditionelles Grabgewand vor der Prozedur. ⓘ
Die im Gesetz von 2008 vorgesehene Methode der Steinigung ähnelte derjenigen in einer Fassung des iranischen Strafgesetzbuchs von 1999. Der Iran hat sein Strafgesetzbuch im Jahr 2013 überarbeitet. Das neue Gesetzbuch enthält die oben genannten Passagen nicht, sieht aber die Steinigung als Hadd-Strafe vor. So heißt es beispielsweise in Buch I, Teil III, Kapitel 5, Artikel 132 des neuen islamischen Strafgesetzbuchs (IPC) von 2013 in der Islamischen Republik Iran: "Wenn ein Mann und eine Frau mehr als einmal gemeinsam Zina begehen und die Todesstrafe und die Auspeitschung oder die Steinigung und die Auspeitschung verhängt werden, wird nur die Todesstrafe oder die Steinigung vollstreckt, je nachdem, was anwendbar ist". Buch 2, Teil II, Kapitel 1, Artikel 225 des 2013 veröffentlichten iranischen Strafgesetzbuchs besagt: "Die Hadd-Strafe für Zina eines Mannes und einer Frau, die die Bedingungen des ihsan erfüllen, ist die Steinigung zum Tode". ⓘ
Im August 2010 waren im Iran elf Personen zur Steinigung verurteilt, darunter sieben Frauen. Im Iran besteht seit Ende 2002 ein Steinigungsmoratorium. Die damalige Initiative des iranischen Parlaments zur Abschaffung der Steinigung wurde vom iranischen Wächterrat blockiert. Im Februar 2003 wurde vom Vorsitzenden der Justiz, Ayatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, zugesagt, die Steinigung als Hinrichtungsform abzuschaffen. Dies hatte jedoch nur empfehlenden Charakter; die Reformierung des Strafgesetzes steht bis heute noch aus. ⓘ
Anfang Juli 2010 wandten sich zwei iranische Jugendliche an die internationale Öffentlichkeit, um die drohende Steinigung ihrer Mutter, Sakineh Mohammadi Ashtiani, zu verhindern. Nach Auskunft der Sprecherin des internationalen Komitees gegen die Steinigung hatten die Iranischen Behörden Anfang November 2010 den Weg für die Hinrichtung Ashtianis (nicht unbedingt durch Steinigung) freigemacht. Nach internationalen diplomatischen Interventionen, u. a. seitens des französischen Außenministers, wies die iranische offizielle Presseagentur am 3. November 2010 „westliche Medienberichte“ zurück und gab bekannt, Ashtiani sei gegenwärtig bei „guter Gesundheit“. Die Strafe wurde Anfang 2011 in eine zehnjährige Gefängnisstrafe umgewandelt. ⓘ
Die internationale Kampagnenorganisation Avaaz sammelte im Juli 2010 per Internet Unterschriften für eine Petition gegen Steinigungen; die Petition wurde (Stand 2. August 2010) von über 551.000 Menschen unterschrieben. ⓘ
Irak
2007 wurde Du'a Khalil Aswad, ein jesidisches Mädchen, von ihren Stammesangehörigen im Nordirak gesteinigt, weil sie mit einem muslimischen Jungen zusammen war. ⓘ
Im Jahr 2012 wurden in Bagdad mindestens 14 Jugendliche gesteinigt, offenbar im Rahmen einer militanten schiitischen Kampagne gegen die westliche "Emo"-Mode. Dies wurde jedoch von den schiitischen Gelehrten verurteilt. ⓘ
Ein irakischer Mann wurde im August 2014 in der nördlichen Stadt Mosul vom IS gesteinigt, nachdem ein sunnitisches islamisches Gericht ihn wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt hatte. ⓘ
Nigeria
Seit der Einführung des Scharia-Rechtssystems im überwiegend muslimischen Norden Nigerias im Jahr 2000 wurden mehr als ein Dutzend nigerianische Muslime wegen sexueller Vergehen - von Ehebruch bis Homosexualität - zum Tod durch Steinigung verurteilt. Keines dieser Urteile wurde jedoch tatsächlich vollstreckt. Sie wurden entweder in der Berufung verworfen, in Haftstrafen umgewandelt oder nicht vollstreckt, was zum Teil auf den Druck von Menschenrechtsgruppen zurückzuführen ist. ⓘ
Pakistan
Im Rahmen der Islamisierungsmaßnahmen von Zia-ul-Haq wurde mit den Hudood-Verordnungen von 1979 die Steinigung (rajm) an einem öffentlichen Ort als Strafe für Ehebruch (zina) und Vergewaltigung (zina-bil-jabr) eingeführt, wenn diese von einer verheirateten Person begangen wurden. Die Steinigung wurde jedoch seit Inkrafttreten des Gesetzes nie offiziell angewandt, und alle gerichtlichen Hinrichtungen erfolgen durch Erhängen. Die erste Verurteilung und Verurteilung zur Steinigung (von Fehmida und Allah-Bakhsh) im September 1981 wurde auf nationalen und internationalen Druck hin aufgehoben. Eine weitere Verurteilung wegen Ehebruchs und Steinigung (von Shahida Parveen und Muhammad Sarwar) Anfang 1988 löste Empörung aus und führte zu einer Neuverhandlung und einem Freispruch durch das Scharia-Bundesgericht. In diesem Fall vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Scheidung von Shahidas früherem Ehemann, Khushi Muhammad, dem Vorsitzenden des Gemeinderats hätte mitgeteilt werden müssen, wie es in Abschnitt 7(3) der muslimischen Familienrechtsverordnung von 1961 vorgesehen ist. Dieser Abschnitt besagt, dass ein Mann, der sich von seiner Frau scheiden lässt, dies beim Unionsrat registrieren lassen muss. Andernfalls kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Scheidung ungültig ist und das Paar nach der Ehebruch-Verordnung verurteilt werden kann. Im Jahr 2006 wurden die Verordnungen, die die Steinigung im Falle von Ehebruch oder Vergewaltigung vorsehen, vom Gesetzgeber aus ihrem vorrangigen Status gestrichen. ⓘ
Außergerichtliche Steinigungen in Pakistan sind in jüngster Zeit bekannt geworden. Im März 2013 wurde der pakistanische Soldat Anwar Din, der in Parachinar stationiert war, öffentlich gesteinigt, weil er angeblich eine Liebesbeziehung mit einem Mädchen aus einem Dorf in der nordwestlichen Kurram-Agentur des Landes hatte. Am 11. Juli 2013 wurde Arifa Bibi, eine junge Mutter von zwei Kindern, von einem Stammesgericht im Bezirk Dera Ghazi Khan im Punjab wegen des Besitzes eines Mobiltelefons zum Tode durch Steinigung verurteilt. Die Mitglieder ihrer Familie wurden angewiesen, das Urteil zu vollstrecken, und ihre Leiche wurde weit entfernt von ihrem Dorf in der Wüste vergraben. ⓘ
Im Februar 2014 wurde ein Ehepaar in einem abgelegenen Gebiet der Provinz Baluchistan gesteinigt, nachdem es einer ehebrecherischen Beziehung beschuldigt worden war. Am 27. Mai 2014 wurde Farzana Parveen, eine 25-jährige verheiratete Frau, die im dritten Monat schwanger war, getötet, indem sie von fast 20 Mitgliedern ihrer Familie vor dem Obersten Gerichtshof von Lahore vor "einer Menge von Schaulustigen" mit Schlagstöcken und Ziegelsteinen angegriffen wurde, wie ein Ermittler der Polizei mitteilte. Die Angreifer, zu denen angeblich auch ihr Vater und ihre Brüder gehörten, griffen Farzana und ihren Ehemann Mohammad Iqbal mit Schlagstöcken und Ziegelsteinen an. Ihr Vater Mohammad Azeem, der wegen Mordes verhaftet wurde, bezeichnete den Mord Berichten zufolge als "Ehrenmord" und sagte: "Ich habe meine Tochter getötet, weil sie unsere ganze Familie beleidigt hat, indem sie ohne unsere Zustimmung einen Mann geheiratet hat." Der Mann, dessen zweite Frau Farzana geworden war, Iqbal, erklärte gegenüber einer Nachrichtenagentur, er habe seine frühere Frau erwürgt, um Farzana heiraten zu können, und die Polizei teilte mit, er sei wegen des Mordes an seiner ersten Frau freigelassen worden, weil ein "Kompromiss" mit seiner Familie erzielt worden sei. ⓘ
Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien wurden Steinigungsurteile verhängt. Zwischen 1981 und 1992 wurden vier Fälle von Hinrichtungen durch Steinigung gemeldet. ⓘ
Sudan
Im Mai 2012 verurteilte ein sudanesisches Gericht Intisar Sharif Abdallah wegen Ehebruchs zum Tode; die Anklage wurde angefochten und zwei Monate später fallen gelassen. Im Juli 2012 verurteilte ein Strafgericht in Khartum, Sudan, die 23-jährige Layla Ibrahim Issa Jumul wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung. Amnesty International berichtete, dass ihr während des Prozesses ein Rechtsbeistand verweigert wurde und sie nur auf der Grundlage ihres Geständnisses verurteilt wurde. Die Organisation bezeichnete sie als "Gewissensgefangene", die "ausschließlich wegen einvernehmlicher sexueller Beziehungen" inhaftiert ist, und setzte sich für ihre Freilassung ein. Im September wurde Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzes von 1991, der für Apostasie den Tod durch Steinigung vorsah, in den Tod durch Erhängen geändert. ⓘ
Somalia
Im Oktober 2008 wurde ein Mädchen, Aisha Ibrahim Duhulow, in einem somalischen Fußballstadion bis zum Hals eingegraben und dann vor mehr als 1 000 Menschen zu Tode gesteinigt. Die Steinigung erfolgte, nachdem sie sich angeblich vor einem Scharia-Gericht in Kismayo, einer von islamistischen Aufständischen kontrollierten Stadt, des Ehebruchs schuldig bekannt hatte. Nach Angaben der Aufständischen hatte sie erklärt, dass sie die Anwendung der Scharia wünsche. Anderen Quellen zufolge hatte das Opfer jedoch geweint, um Gnade gefleht und musste in das Loch gezwungen werden, bevor es bis zum Hals in der Erde vergraben wurde. Amnesty International erfuhr später, dass das Mädchen in Wirklichkeit 13 Jahre alt war und von der al-Shabab-Miliz verhaftet wurde, nachdem sie berichtet hatte, von drei Männern vergewaltigt worden zu sein. ⓘ
Im September 2014 steinigten somalische al-Shabab-Kämpfer eine Frau zu Tode, nachdem sie von einem inoffiziellen Gericht des Ehebruchs für schuldig befunden worden war. ⓘ
Vereinigte Arabische Emirate
Die Steinigung ist in den VAE eine legale Form der gerichtlichen Bestrafung von Ehebruch und Homosexualität. Artikel 354 des Bundesstrafgesetzbuchs besagt: "Wer eine Frau vergewaltigt oder mit einem Mann Sodomie begeht, wird mit dem Tod bestraft". 2006 wurde ein Ausländer wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Zwischen 2009 und 2013 wurden mehrere Personen zum Tode durch Steinigung verurteilt. Im Mai 2014 wurde ein asiatisches Hausmädchen in Abu Dhabi zum Tode durch Steinigung verurteilt. ⓘ
Islamischer Staat
Im Herbst 2014 wurden mehrere Hinrichtungen von Ehebruch durch Steinigung durch den IS bekannt. Die Zeitschrift des Islamischen Staates, Dabiq, dokumentierte die Steinigung einer Frau in Raqqa als Strafe für Ehebruch. ⓘ
Im Oktober 2014 veröffentlichte der IS ein Video, das zu zeigen schien, wie ein syrischer Mann seine Tochter wegen angeblichen Ehebruchs zu Tode steinigt. ⓘ
Ansichten
Unterstützung
Unter Christen
Der verstorbene amerikanische Calvinist und christliche Rekonstruktionist Rousas John (R. J.) Rushdoony, sein Sohn Mark und sein Schwiegersohn Gary North befürworteten die Wiedereinführung der Strafmaßnahmen des mosaischen Gesetzes. Unter einem solchen System würde die Liste der zivilen Verbrechen, die mit der Todesstrafe durch Steinigung geahndet werden, Homosexualität, Ehebruch, Inzest, Lüge über die eigene Jungfräulichkeit, Bestialität, Hexerei, Götzendienst oder Apostasie, öffentliche Gotteslästerung, falsche Prophezeiung, Entführung, Vergewaltigung und Falschaussage in einem Todesfall umfassen. ⓘ
Unter Muslimen
Eine vom Pew Research Center im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage ergab, dass die Steinigung als Strafe für Ehebruch (Sex zwischen Menschen, von denen mindestens eine Person verheiratet ist; wenn beide Teilnehmer unverheiratet sind, erhalten sie 100 Peitschenhiebe) in der muslimischen Bevölkerung weltweit unterschiedlich befürwortet wird. Die größte Unterstützung für die Steinigung findet sich bei den Muslimen in der Region Naher Osten-Nordafrika und in den südasiatischen Ländern, während die Unterstützung bei den Muslimen im Mittelmeerraum und in den zentralasiatischen Ländern generell geringer ist. Die Befürwortung ist bei Muslimen, die die Scharia als Gesetz des Landes wollen, durchweg höher als bei Muslimen, die die Scharia nicht wollen. Die Unterstützung für die Steinigung ist in den verschiedenen Ländern wie folgt: Südasien: Pakistan (86 % aller Muslime, 89 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Afghanistan (84 % aller Muslime, 85 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Bangladesch (54 % aller Muslime, 55 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein) ⓘ
Naher Osten und Nordafrika: Palästinensische Gebiete (81% aller Muslime, 84% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Ägypten (80% aller Muslime, 81% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Jordanien (65% aller Muslime, 67% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Irak (57% aller Muslime, 58% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein) ⓘ
Südostasien: Malaysia (54% aller Muslime, 60% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Indonesien (42% aller Muslime, 48% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Thailand (44% aller Muslime, 51% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein) ⓘ
Afrika südlich der Sahara: Niger (70% aller Muslime), Dschibuti (67%), Mali (58%), Senegal (58%), Guinea-Bissau (54%), Tansania (45%), Ghana (42%), DR Kongo (39%), Kamerun (36%), Nigeria (33%) ⓘ
Zentralasien: Kirgisistan (26% aller Muslime, 39% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Tadschikistan (25% aller Muslime, 51% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Aserbaidschan (16%), Türkei (9% aller Muslime, 29% der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein) ⓘ
Süd- und Osteuropa: Russland (13 % aller Muslime, 26 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Kosovo (9 % aller Muslime, 25 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Albanien (6 % aller Muslime, 25 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein), Bosnien (6 % aller Muslime, 21 % der Muslime, die sagen, die Scharia sollte das Gesetz des Landes sein) ⓘ
Zu den Ländern, in denen eine beträchtliche Anzahl von Muslimen die Frage nicht beantwortet hat oder unentschlossen ist, ob sie die Steinigung bei Ehebruch befürworten, gehören Malaysia (19 % aller Muslime), Kosovo (18 %), Irak (14 %), die Demokratische Republik Kongo (12 %) und Tadschikistan (10 %). ⓘ
Opposition
Die Steinigung wurde von mehreren Menschenrechtsorganisationen verurteilt. Einige Gruppen, wie Amnesty International und Human Rights Watch, lehnen jegliche Todesstrafe, einschließlich der Steinigung, ab. Andere Gruppen wie RAWA (Revolutionary Association of the Women of Afghanistan) oder das Internationale Komitee gegen Steinigung (ICAS) lehnen die Steinigung an sich als besonders grausame Praxis ab. ⓘ
Konkrete Steinigungsurteile, wie im Fall von Amina Lawal, haben oft internationalen Protest hervorgerufen. Gruppen wie Human Rights Watch sympathisieren zwar mit diesen Protesten, haben aber die Sorge geäußert, dass der westliche Fokus auf Steinigungen als besonders "exotische" oder "barbarische" Handlungen von dem ablenkt, was sie als die größeren Probleme der Todesstrafe ansehen. Sie argumentieren, dass das "grundlegendere Menschenrechtsproblem in Nigeria das dysfunktionale Justizsystem ist". ⓘ
Im Iran wurde die Kampagne Stop Stoning Forever von verschiedenen Frauenrechtsaktivisten ins Leben gerufen, nachdem im Mai 2006 ein Mann und eine Frau in Mashhad gesteinigt worden waren. Hauptziel der Kampagne ist die gesetzliche Abschaffung der Steinigung als Form der Bestrafung von Ehebruch im Iran. ⓘ
Menschenrechte
Die Steinigung wird von Menschenrechtsgruppen als eine Form der grausamen und ungewöhnlichen Bestrafung und der Folter sowie als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt. ⓘ
Rechte der Frauen
Die Steinigung wird als Verletzung der Rechte der Frauen und als eine Form der Diskriminierung von Frauen angeprangert. Zwar werden auch Männer gesteinigt, doch die überwiegende Mehrheit der Opfer sind Berichten zufolge Frauen. Nach Angaben der internationalen Gruppe Women Living Under Muslim Laws ist die Steinigung "eine der brutalsten Formen der Gewalt gegen Frauen, um ihre Sexualität und ihre Grundfreiheiten zu kontrollieren und zu bestrafen". ⓘ
Amnesty International hat argumentiert, dass die Gründe, aus denen Frauen unverhältnismäßig stark von Steinigungen betroffen sind, unter anderem darin liegen, dass Frauen von den Gerichten nicht gleich und fair behandelt werden, dass Frauen, da sie häufiger Analphabeten sind als Männer, eher Geständnisse für Verbrechen unterschreiben, die sie nicht begangen haben, und dass die allgemeine Diskriminierung von Frauen in anderen Lebensbereichen dazu führt, dass sie eher wegen Ehebruchs verurteilt werden. ⓘ
LGBT-Rechte
Die Steinigung richtet sich in bestimmten Rechtsordnungen auch gegen Homosexuelle und andere Personen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen unterhalten. In Mauretanien, Nordnigeria, Somalia, Saudi-Arabien, Brunei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Jemen ist die gesetzliche Strafe für Sodomie der Tod durch Steinigung. ⓘ
Recht auf Privatleben
Menschenrechtsorganisationen argumentieren, dass viele Handlungen, auf die die Steinigung abzielt, gar nicht illegal sein sollten, da ihre Ächtung in das Recht der Menschen auf ein Privatleben eingreift. Amnesty International erklärte, die Steinigung betreffe "Handlungen, die von vornherein nicht kriminalisiert werden sollten, einschließlich einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und der Wahl der eigenen Religion". ⓘ
Beispiele
Antike
- Palamedes aus der griechischen Mythologie, einigen Quellen zufolge als Verräter zu Tode gesteinigt.
- Lucius Appuleius Saturninus, gest. 100 v. Chr., Großvater des späteren Triumvirs Marcus Aemilius Lepidus
- Pankratius von Taormina, um 40 n. Chr.
- Jakobus der Gerechte, 62 n. Chr., nach seiner Verurteilung durch den Sanhedrin
- Möglicherweise der heilige Timotheus (von hellenistischen Heiden), nach 67 n. Chr.
- Konstantin-Silvanus, Gründer der Paulizianer, 684 in Armenien gesteinigt
- Chase (Sohn des Ioube), muslimischer byzantinischer Beamter arabischer Herkunft, 915 in Athen gesteinigt
- Saint Eskil, angelsächsischer Mönch, von schwedischen Wikingern gesteinigt, um 1080
- Moctezuma II., 1520, letzter Aztekenkaiser (nach westlicher Darstellung; nach aztekischer Darstellung wurde er von den Spaniern getötet) ⓘ
Abgewendet
- Xenophon erwähnt in seiner Anabasis (4. Jh. v. Chr.), dass mehrere Menschen angeklagt und gesteinigt werden sollten, was jedoch abgewendet wurde, darunter Xenophon selbst. ⓘ
Modern
- Soraya Manutchehri, 1986, eine 35-jährige Frau, die im Iran nach unbestätigten Vorwürfen des Ehebruchs gesteinigt wurde
- Mahboubeh M. und Abbas H., auf dem Friedhof Behest-e Zahra, südlich von Teheran, Iran, 2006. Die Öffentlichkeit war nicht zu der Steinigung eingeladen, und die Medien berichteten nicht über den Vorfall. Er wurde jedoch durch Mundpropaganda an eine Journalistin und Frauenrechtsaktivistin weitergegeben. Die Aktivistin sammelte Informationen und machte den Vorfall in der Welt bekannt. Daraufhin gründeten mehrere Frauenrechtlerinnen, Anwältinnen und Mitglieder der Freiwilligen-Netzwerke die Kampagne Stop Stoning Forever, um die Steinigung im Iran zu stoppen.
- Du'a Khalil Aswad, 2007, ein 17-jähriges Mädchen, das im Irak zu Tode gesteinigt wurde
- Solange Medina, 2009, eine 20-jährige Frau, die in Ciudad Juárez, Chihuahua, Mexiko, zu Tode gesteinigt wurde
- Gustavo Santoro, 2010, ein Bürgermeister einer Kleinstadt in Mexiko, der vermutlich durch Steinigung ermordet wurde
- Murray Seidman, 2011, ein 70-jähriger Senior in Lansdowne, Pennsylvania, in der Nähe von Philadelphia, der von dem 28-jährigen John Thomas zu Tode gesteinigt wurde, nachdem er dem jüngeren Mann sexuelle Avancen gemacht haben soll. Thomas verteidigt sich damit, dass er es getan habe, weil das Alte Testament vorschreibt, Homosexuelle in bestimmten Situationen zu töten. Thomas bekannte sich schuldig und wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20-40 Jahren verurteilt. ⓘ
Im Einsatzgebiet der Bundeswehr, im Distrikt Dascht-e-Archi der Provinz Kundus, wurde im August 2010 ein unverheiratetes Liebespaar, der 28-jährige Abdul Qayom und die 20-jährige Sedeqa, öffentlich von den Taliban gesteinigt. ⓘ
Abgewendet
- Amina Lawal wurde 2002 in Nigeria zum Tod durch Steinigung verurteilt, aber in der Berufung freigelassen.
- Sakineh Mohammadi Ashtiani wurde 2006 in Iran zum Tod durch Steinigung verurteilt. Nach einer Überprüfung wurde das Urteil umgewandelt und sie wurde 2014 freigelassen.
- Safiya Husseini wurde in Nigeria zum Tod durch Steinigung verurteilt, aber nach einer Berufung freigelassen.
- Shaheen Abdel Rahman in Fujeirah, Vereinigte Arabische Emirate, 2006
- Zoleykhah Kadkhoda im Iran ⓘ
Biblisch
Im Tanakh (Altes Testament):
- Der Sohn einer israelitischen Frau und eines ägyptischen Mannes, weil er Gott verflucht hatte (Levitikus 24:10-23)
- Ein Mann, der am Sabbat Holz sammelte (Numeri 15:32-36)
- Achan (Josua 7)
- Adoniram, der Steuereintreiber von König Rehabeam (1. Könige 12,18)
- Naboth, (1 Könige 21)
- Sacharja ben Jojada, der den Ungehorsam des Volkes gegenüber den Geboten anprangerte (2. Chronik 24,20-21, vielleicht auch Matthäus 23,35)
Im Neuen Testament:
- Der heilige Stephanus, der um 31 n. Chr. der Gotteslästerung beschuldigt wurde (Apostelgeschichte 6:8-14, 7:58-60).
- Paulus, der Apostel, der in Lystra auf Betreiben von Juden gesteinigt wurde. Er wurde für tot gehalten, dann aber wiederbelebt. (Apostelgeschichte 14:19)
Im Talmud
- Jeschu der Nazarener "wird hinausgeführt werden, um gesteinigt zu werden" (Sanhedrin 43a) ⓘ
Abgewendet
Im Tanakh und im Alten Testament:
Im Neuen Testament:
- Im Johannesevangelium, Kapitel 8, wird die Geschichte von Jesus und der Frau, die beim Ehebruch ergriffen wurde, erzählt, in der die Menschen die Frau steinigen wollten.
- Jesus (Johannes 8:59, Johannes 10:31)
- Der Hauptmann des Tempels und seine Beamten fürchteten, dass sie von den Bürgern Jerusalems gesteinigt werden könnten, weil sie die Apostel daran hinderten, über Jesus zu predigen (Apostelgeschichte 5,26)
- Paulus und Barnabas, nachdem sie in Ikonium eine Spaltung zwischen Gläubigen und Ungläubigen provoziert hatten (Apostelgeschichte 14,4) ⓘ
In der Literatur
- Shirley Jacksons "Die Lotterie" schildert eine jährliche Lotterie, bei der ein Mitglied einer kleinen, isolierten amerikanischen Gemeinde rituell gesteinigt und geopfert wird. Das Buch behandelt Themen wie Sündenbocksuche, das dem Menschen innewohnende Böse und die zerstörerische Natur der Befolgung alter, überholter Rituale. Das Musikvideo zu "Man That You Fear" von Marilyn Manson basiert auf dieser Geschichte.
- Robert A. Heinleins Stranger in a Strange Land erreicht seinen Höhepunkt mit einer Steinigung.
- Freidoune Sahebjams Buch La Femme Lapidée von 1990 basiert auf der Geschichte einer Frau, die 1986 im Iran gesteinigt wurde. Das Buch diente als Grundlage für den Film The Stoning of Soraya M. aus dem Jahr 2008.
- Simon Perrys All Who Came Before gipfelt in einer Steinigung beim Einzug von Barabbas in Jerusalem.
- Die Prinzessin: Eine wahre Geschichte vom Leben hinter dem Schleier in Saudi-Arabien von Jean Sasson beschreibt ein Mädchen, das zum Tod durch Steinigung verurteilt wird.
- In dem 2003 erschienenen Roman Der Drachenläufer von Khaled Hosseini wird ein Paar in einem Fußballstadion in Afghanistan gesteinigt.
- Im Roman "Der dunkle Wald" von Liu Cixin aus dem Jahr 2008 wird der Wallfacer Rey Diaz von seinem eigenen Volk gesteinigt, weil er die ganze Welt in Gefahr gebracht hat.
- In dem Kriminalroman "Die Steinigung" von Peter Papathanasiou aus dem Jahr 2021 wird eine Lehrerin in einer australischen Outback-Stadt an einen Baum gefesselt und gesteinigt. ⓘ
- Forschung
- Rudolf Hirzel: Die Strafe der Steinigung. Teubner, Leipzig 1909 (Digitalisat) ⓘ
- Fallbeispiele
- Christine Ockrent (Hrsg.): Das Schwarzbuch zur Lage der Frauen: Eine Bestandsaufnahme. Pendo, 1. Auflage 2007, ISBN 3-86612-134-2
- Safiya Hussaini, Raffaele Masto, Theda Krohm-Linke: Ich, Safiya. Verurteilt zum Tod durch Steinigung. Blanvalet, 2. Auflage 2006, ISBN 3-442-36485-X
- Freidoune Sahebjam: Die gesteinigte Frau – Die Geschichte der Soraya Manoutchehri, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1992, ISBN 3-498-06267-0 ⓘ
In Film und Fernsehen
- A Stoning in Fulham County, 1988 - Ein Fernsehfilm über eine Selbstjustiz-Steinigung in einer amerikanischen Amish-Gemeinde.
- Monty Python's Life of Brian stellt eine Steinigung aus der Zeit von Jesus von Nazareth in einem humorvollen Kontext dar und endet damit, dass ein großer Felsbrocken auf den jüdischen Beamten und nicht auf das Opfer geworfen wird. Im Film wird erwähnt, dass Frauen bei Steinigungen nicht zugelassen sind, doch fast alle Steinewerfer entpuppen sich als Frauen, die als Männer verkleidet sind.
- Shirley Jacksons "Die Lotterie" wurde 1969 von Larry Yust als Teil einer didaktischen Veröffentlichung für das "Short Story Showcase" der Encyclopædia Britannica zu einem Kurzfilm (20 Minuten) verarbeitet.
- Der Film The Kite Runner schildert die Steinigung einer Ehebrecherin durch die Taliban in einem öffentlichen Stadion während eines Fußballspiels.
- Der Film Mission Istanbul schildert die Steinigung einer Ehebrecherin in Kabul durch die fiktive Terrorgruppe Abu Nazir, bis sie von dem Protagonisten Vikas Sagar unterbrochen wird.
- Die Steinigung von Soraya M., ein Film von 2008
- Sorbas der Grieche, ein Roman von Nikos Kazantzakis aus dem Jahr 1946 und ein Film mit Anthony Quinn aus dem Jahr 1964, enthält eine grausame Steinigungsszene, in der die Frau gerettet wird, nur um am Tatort erstochen zu werden.
- Osama (2003) von Regisseur Siddiq Barmak zeigt eine Frau, die in Vorbereitung auf die Steinigung begraben wird.
- In einer Folge von CSI: Miami 2011 wird ein weiblicher College-Rüpel durch Lapidation ermordet.
- In Lady Gagas Musikvideo zu ihrem Lied Judas gibt es eine Szene, in der Gaga zu Tode gesteinigt wird.
- Obwohl das islamische Recht die Steinigung für verheiratete Ehebrecher vorschreibt, wird in der Fernsehserie Sleeper Cell über eine radikale islamistische Untergrundgruppe eine Szene gezeigt, in der ein Mitglied wegen Verrats gesteinigt wird.
- In Spartacus: War of the Damned (2010-13), Staffel 3, Episode 2, wird ein Sklave von der römischen Öffentlichkeit gesteinigt.
- In Timbuktu (2014), einem Film über islamistische Aufständische in Timbuktu, Mali, werden ein Mann und eine Frau bis zum Hals eingegraben und zu Tode gesteinigt. ⓘ
Antikes Griechenland
Im antiken Griechenland wurden des Öfteren griechische Vollbürger einer Polis gesteinigt, die des Hoch- und Landesverrats, der Desertion, der Ermordung ihrer Mutter, des Tempelraubs oder anderweitiger Missachtung der Götter für schuldig befunden worden waren. Voraus ging wahrscheinlich ein Verfahren, das mit einem Ratsbeschluss oder einer Volksabstimmung endete. Bei auf frischer Tat Ertappten oder gefassten Flüchtigen, die schon angeklagt waren, galt ihre Schuld als erwiesen, so dass die Steinigung direkt ausgeführt werden durfte. Dies geschah außerhalb des jeweiligen Stadtgebiets, etwa an einem Flussufer, durch Ratsmitglieder und/oder die Stadtbevölkerung. ⓘ
Solche Fälle sind in erzählender Literatur seit der Ilias belegt und werden als fortbestehende Praxis auch durch entsprechende Szenen in klassischen Dramen bestätigt. ⓘ
Judentum und Christentum
Die Steinigung wird im Tanach und demnach auch im Alten Testament als Strafe für Taten von Israeliten in Israel gefordert, die als Verbrechen an Gott und dem ganzen Volk galten. Dazu gehörten Götzendienst (z. B. Dtn 17,5 EU), Bruch des Gebots, den Sabbat zu halten (Num 15,35 EU), Wahrsagen (Lev 20,17 EU), Ehebruch (Lev 20,10 EU; Dtn 22,22 EU), Ungehorsam gegenüber den Eltern (Dtn 21,21 EU) und Gotteslästerung (z. B. in Lev 24,14-16 EU). Diese Art der Strafe sollte eine abschreckende Wirkung auf das Volk ausüben (Gewalt in der Bibel). ⓘ
Im Neuen Testament wird die Steinigung mehrmals erwähnt, jedoch nicht als Todesstrafe, sondern als Gefährdung durch Lynchjustiz aus dem Volk (Mt 21,35 EU; 23,37 EU; Lk 20,6 EU). Dies spiegelt die damalige Situation der römischen Besatzung wider, als der römische Statthalter sich das alleinige Entscheidungsrecht für Todesstrafen und deren Ausführung vorbehielt. Gleichwohl galt die Steinigung Vertretern des Judentums weiterhin als die bei bestimmten Vergehen nach der Tora geforderte Hinrichtungsart, etwa für vorsätzlichen Bruch des Sabbatgebots oder Anmaßung gegenüber religiösen Autoritäten. Deshalb war den neutestamentlichen Erzählungen zufolge Jesus von Nazaret mehrmals der Gefahr der spontanen Steinigung ausgesetzt (Joh 8,59 EU; 10,31-39 EU). Er selbst bewahrte laut Joh 8,1-11 EU eine wegen Ehebruchs angeklagte Frau vor der Steinigung, indem er die in Lev 20,10 und Dtn 17,6-7 festgesetzten Hürden (die Ankläger sollen anfangen, Steine zu werfen) erschwerte: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe zuerst den Stein auf sie“ (Joh 8,7). Gemäß Lev 20,10 und Dtn 22,22 hätte auch der bei dem angeblichen Ehebruch beteiligte Mann gesteinigt werden müssen. ⓘ
Nachdem der römische Statthalter Pontius Pilatus 36 abgesetzt worden und sein Nachfolger noch nicht eingetroffen war, nutzte der Sanhedrin die Vakanz des Amtes und wandte die Steinigung wegen religiöser Vergehen wieder an. So wurde der frühchristliche Missionar Stephanus wegen Gotteslästerung zum Tod verurteilt und von den Anklägern vor der Stadt gesteinigt (Apg 7,54-60 EU). Paulus wurde in Lystra von einer Menge gesteinigt, überlebte jedoch (Apg 14,19-20 EU). ⓘ
In späterer Zeit wurde die ursprüngliche Methode gemildert. Der Talmud erzählt, dass im Falle solcher todeswürdiger Verbrechen den Delinquenten vor der Hinrichtung ein Mittel eingegeben wurde, das sie betäubte. Im talmudischen Judentum wird die Steinigung in der Mischna (Traktat Sanhedrin 7,2 ff.) erörtert (VII 4a):
„Diese werden gesteinigt: Wer [seiner] Mutter beiwohnt, der Frau des Vaters, der Schwiegertochter, einem Mann oder einem Vieh beiwohnt, oder eine Frau, die einem Vieh beiwohnt, und ein Lästerer, wer Götzendienst treibt, wer von seinen Nachkommen dem Moloch gibt, ein Totenbeschwörer, ein Wahrsager, wer den Sabbat entweiht, wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wer einem verlobten Mädchen beiwohnt, ein Verlocker, ein Verführer [zum Götzendienst], ein Zauberer und ein unbändiger oder widerspenstiger Sohn.“ ⓘ
Rabbi Eleasar ben Asarja kritisierte jede Form von Todesstrafe, indem er einen Gerichtshof „mörderisch“ nannte, der nur einmal im Laufe von siebzig Jahren ein Todesurteil ausgesprochen hatte. Noch weiter gehen Rabbi Akiba und Rabbi Tarfon, von denen folgende Aussage überliefert ist: „Hätten wir im Synhedrion gesessen, wäre niemals ein Mensch hingerichtet worden.“ ⓘ
Wenn es dann doch zur Vollstreckung kam, war vorgeschrieben, dass die Hinrichtungsstätte außerhalb des Lagers bzw. der Stadt liegen musste, in einer solchen Entfernung, dass bis zur Hinausführung des Verurteilten Gelegenheit gegeben war, dass Dritte oder der Verurteilte selbst eine Wiederaufnahme des Verfahrens begehren und zudem verlangen konnten, nochmals vor das Richterkollegium geführt zu werden, um neue Anträge zur Abänderung des Todesurteils vorbringen zu können (Sanh. 6,1). Die Richter selbst mussten am Tage der Hinrichtung fasten (bSanh. 63 a). ⓘ
In Verbindung mit Mt 7,1 EU („Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“) und Mt 28,20 EU („lehret sie halten alles, was ich euch geboten habe“) haben Christen das Verhalten Jesu als Aufhebung der Todesstrafe gedeutet, die zumindest innerhalb der Glaubensgemeinschaft nicht angewandt werden sollte. Im seit dem Frühmittelalter vom Christentum geprägten Europa war die Steinigung keine offizielle Hinrichtungsart, sondern wurde allenfalls bei Lynchmorden angewandt: etwa bei Ansverus in Ratzeburg oder Stephanos dem Jüngeren in Byzanz. ⓘ
Steinigungsritual
Teil der Wallfahrt (Haddsch) eines Muslims nach Mekka ist die symbolische Steinigung des Satans in Mina. Dabei wirft der Pilger sieben unterwegs aufgelesene Kiesel gegen eine Steinsäule. ⓘ
Sonstige
Die Tunesierin Ghofrane Haddaoui wurde 2004 von mindestens zwei tunesischen Jugendlichen in Frankreich durch Steinigung ermordet. Obwohl sich die Hintergründe nicht vollständig aufklären ließen, löste dieser erste Steinigungsfall in Europa seit Gründung der EU internationale Diskussionen über die Integration von Muslimen und den Umgang mit Islamisten aus. ⓘ
Jesiden
Am 7. April 2007 wurde die minderjährige Kurdin Du’a Khalil Aswad von einer Menschenmenge bei Mosul im Irak gesteinigt, um sie für ihren angeblichen Übertritt zum Islam zu bestrafen. Ihre Familie gehört zu den Jesiden. ⓘ
Weblinks
- Internationale Gesellschaft für Menschenrechte: Steinigung
- Tilman Nagel (FAZ, 19. August 2010): Die einzige koranische Strafe, die nicht im Koran steht
- Internationale Petition: Stoppt die Steinigungen! ⓘ
Einzelbelege
he:ארבע מיתות בית דין ⓘ