UN-Menschenrechtsrat
Gründung | 15. März 2006; vor 16 Jahren |
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Art | Untergeordnetes Organ |
Rechtlicher Status | Aktiv |
Hauptsitz | Genf, Schweiz |
Präsident | Federico Villegas |
Übergeordnete Organisation | Generalversammlung der Vereinten Nationen |
Website | www.ohchr.org |
Afrikanische Staaten (13) Asiatisch-pazifische Staaten (13) Osteuropäische Staaten (6) Lateinamerikanische und karibische Staaten (8) Westeuropäische und andere Staaten (7) |
"Alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollten sich an den Menschenrechtsrat wenden können, der ihnen ein Forum und ein Sprungbrett für Maßnahmen bietet." - Ban Ki-moon, UN-Generalsekretär, 2007 ⓘ
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) ist ein Organ der Vereinten Nationen, dessen Aufgabe es ist, die Menschenrechte in der ganzen Welt zu fördern und zu schützen. Dem Rat gehören 47 Mitglieder an, die für eine gestaffelte dreijährige Amtszeit auf der Grundlage von Regionalgruppen gewählt werden. Der Sitz des Rates befindet sich im Büro der Vereinten Nationen in Genf in der Schweiz. ⓘ
Der Rat untersucht Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und befasst sich mit thematischen Menschenrechtsfragen wie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Glaubens- und Religionsfreiheit, Frauenrechten, LGBT-Rechten und den Rechten rassischer und ethnischer Minderheiten. ⓘ
Der Rat wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. März 2006 eingerichtet und ersetzt die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNCHR, hier CHR). Der Rat arbeitet eng mit dem Amt des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) zusammen und bezieht die Sonderverfahren der Vereinten Nationen ein. Der Rat ist stark kritisiert worden, weil er Mitgliedsländer aufnimmt, die sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen. ⓘ
Wegen seiner Zusammensetzung und seines Abstimmungsverhaltens, das teilweise als parteilich bewertet wird, ist er umstritten. ⓘ
Unter der Trump-Regierung waren die USA zeitweilig aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten. Am 7. April 2022 wurde die Mitgliedschaft Russlands auf Beschluss der Vollversammlung ausgesetzt. ⓘ
Aufbau
Die Mitglieder der Generalversammlung wählen die Mitglieder, die die 47 Sitze des Menschenrechtsrats besetzen. Die Amtszeit für jeden Sitz beträgt drei Jahre, und kein Mitglied darf einen Sitz für mehr als zwei aufeinander folgende Amtszeiten innehaben. Die Sitze sind wie folgt auf die Regionalgruppen der Vereinten Nationen verteilt: 13 für Afrika, 13 für Asien, sechs für Osteuropa, acht für Lateinamerika und die Karibik (GRULAC) und sieben für die Gruppe Westeuropa und andere (WEOG). Die vorherige Menschenrechtskommission bestand aus 53 Mitgliedern, die vom Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder gewählt wurden. ⓘ
Tagungen
Der UNHRC hält dreimal im Jahr, im März, Juni und September, ordentliche Sitzungen ab. Auf Antrag eines Drittels der Mitgliedsstaaten kann der UNHRC jederzeit eine Sondersitzung zur Behandlung von Menschenrechtsverletzungen und Notfällen einberufen. Bis Mai 2020 fanden bereits 28 Sondersitzungen statt. ⓘ
Mitglieder
Der Rat besteht aus 47 Mitgliedern, die jedes Jahr von der Generalversammlung für eine gestaffelte dreijährige Amtszeit gewählt werden. Die Mitglieder werden auf der Grundlage einer ausgewogenen geografischen Rotation nach dem System der regionalen Gruppierungen der Vereinten Nationen ausgewählt. Die Mitglieder können für eine weitere Amtszeit wiedergewählt werden, danach müssen sie ihren Sitz aufgeben. ⓘ
Die Sitze sind wie folgt verteilt:
- 13 für die Afrikanische Gruppe
- 13 für die Asien-Pazifik-Gruppe
- 6 für die osteuropäische Gruppe
- 8 für die Gruppe Lateinamerika und Karibik
- 7 für die westeuropäische und sonstige Gruppe ⓘ
Derzeitige
Laufzeit | Afrikanische Staaten (13) | Asiatisch-pazifische Staaten (13) | Osteuropäische Staaten (6) |
Lateinamerikanische & karibische Staaten (8) |
Westeuropäische & Andere Staaten (7) ⓘ |
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2022–2024 |
Benin Kamerun Eritrea Gambia Somalia |
Indien Kasachstan Malaysia Katar Vereinigte Arabische Emirate |
Litauen Montenegro |
Argentinien Honduras Paraguay |
Finnland Luxemburg Vereinigte Staaten |
2021–2023 |
Côte d'Ivoire Gabun Malawi Senegal |
China Nepal Pakistan Usbekistan |
Ukraine Tschechische Republik |
Bolivien Kuba Mexiko |
Frankreich Vereinigtes Königreich |
2020–2022 |
Libyen Mauretanien Sudan Namibia |
Indonesien Japan Marshallinseln Südkorea |
Armenien Polen |
Brasilien Venezuela |
Deutschland Niederlande |
Vorherige
Laufzeit | Afrikanische Staaten (13) | Asien-Pazifik Staaten (14) | Osteuropäische Staaten (5) |
Lateinamerikanische & karibische Staaten (8) |
Westeuropäische & Andere Staaten (7) ⓘ |
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2019–2021 |
Burkina Faso Kamerun Eritrea Somalia Togo |
Bahrain Bangladesch Fidschi Indien Philippinen |
Bulgarien Tschechische Republik |
Argentinien Bahamas Uruguay |
Österreich Dänemark Italien |
2018–2020 |
Angola DR Kongo Nigeria Senegal |
Afghanistan Nepal Katar Pakistan |
Slowakei Ukraine |
Chile Mexiko Peru |
Australien Spanien |
2017–2019 |
Ägypten Ruanda Südafrika Tunesien |
China Irak Japan Saudi-Arabien |
Kroatien Ungarn |
Brasilien Kuba |
Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten (verlassen im Juni 2018) Island (ab 13. Juli 2018) |
2016–2018 |
Burundi Côte d'Ivoire Äthiopien Kenia Togo |
Republik Korea Kirgisistan Mongolei Philippinen Vereinigte Arabische Emirate |
Georgien Slowenien |
Ecuador Panama Venezuela |
Belgien Deutschland Schweiz |
2015–2017 |
Botswana Kongo Ghana Nigeria |
Bangladesch Indien Indonesien Katar |
Albanien Lettland |
Bolivien El Salvador Paraguay |
Niederlande Portugal |
2014–2016 |
Algerien Marokko Namibia Südafrika |
China Malediven Saudi-Arabien Vietnam |
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Russische Föderation |
Kuba Mexiko |
Frankreich Vereinigtes Königreich |
2013–2015 |
Äthiopien Côte d'Ivoire Gabun Kenia Sierra Leone |
Japan Kasachstan Pakistan Republik Korea Vereinigte Arabische Emirate |
Estland Montenegro |
Argentinien Brasilien Venezuela |
Deutschland Irland Vereinigte Staaten |
2012–2014 |
Benin Botswana Burkina Faso Kongo |
Indien Indonesien Kuwait Philippinen |
Rumänien Tschechische Republik |
Chile Costa Rica Peru |
Italien Österreich |
2011–2013 |
Angola Libyen Mauretanien Uganda |
Katar Malaysia Malediven Thailand |
Moldawien Polen |
Ecuador Guatemala |
Schweiz Spanien |
2010–2012 |
Dschibuti Kamerun Mauritius Nigeria Senegal |
Bangladesch China Jordanien Kirgisistan Saudi-Arabien |
Russische Föderation Ungarn |
Kuba Mexiko Uruguay |
Belgien Norwegen Vereinigte Staaten |
2009–2011 |
Burkina Faso Gabun Ghana Sambia |
Bahrain Japan Pakistan Republik Korea |
Slowakei Ukraine |
Argentinien Brasilien Chile |
Frankreich Vereinigtes Königreich |
2008–2010 |
Ägypten Angola Madagaskar Südafrika |
Indien Indonesien Katar Philippinen |
Bosnien und Herzegowina Slowenien |
Bolivien Nicaragua |
Niederlande Italien |
2006–2009 |
Dschibuti Kamerun Mauritius Nigeria Senegal |
Aserbaidschan Bangladesch China Jordanien Malaysia Saudi-Arabien |
Russische Föderation | Kuba Mexiko Uruguay |
Deutschland Kanada Schweiz |
2006–2008 |
Gabun Ghana Mali Sambia |
Japan Pakistan Sri Lanka Republik Korea |
Rumänien Ukraine |
Brasilien Guatemala Peru |
Frankreich Vereinigtes Königreich |
2006–2007 |
Algerien Marokko Südafrika Tunesien |
Bahrain Indien Indonesien Philippinen |
Polen Tschechische Republik |
Argentinien Ecuador |
Finnland Niederlande |
Präsidenten
Nr. | Name | Land | Zeit ⓘ |
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16 | Federico Villegas | Argentinien | 1. Januar 2022 - heute |
15 | Nazahat Shameen Khan | Fidschi | 1. Januar 2021 - 31. Dezember 2021 |
14 | Elisabeth Tichy-Fisslberger | Österreich | 1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020 |
13 | Coly Seck | Senegal | 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019 |
12 | Vojislav Šuc | Slowenien | 1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018 |
11 | Joaquín Alexander Maza Martelli | El Salvador | 1. Januar 2017 - 31. Dezember 2017 |
10 | Choi Kyong-lim | Südkorea | 1. Januar 2016 - 31. Dezember 2016 |
9 | Joachim Rücker | Deutschland | 1. Januar 2015 - 31. Dezember 2015 |
8 | Baudelaire Ndong Ella | Gabun | 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2014 |
7 | Remigiusz Henczel | Polen | 1. Januar 2013 - 31. Dezember 2013 |
6 | Laura Dupuy Lasserre | Uruguay | 19. Juni 2011 - 31. Dezember 2012 |
5 | Sihasak Phuangketkeow | Thailand | 19. Juni 2010 - 18. Juni 2011 |
4 | Alex Van Meeuwen | Belgien | 19. Juni 2009 - 18. Juni 2010 |
3 | Martin Ihoeghian Uhomoibhi | Nigeria | 19. Juni 2008 - 18. Juni 2009 |
2 | Doru Romulus Costea | Rumänien | 19. Juni 2007 - 18. Juni 2008 |
1 | Luis Alfonso de Alba | Mexiko | 19. Juni 2006 - 18. Juni 2007 |
Nr | Name | Land | Amtszeit ⓘ |
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16. | Federico Villegas | Argentinien | 2022 |
15. | Nazhat Shameem Khan | Fidschi | 01.01.2021 – 31.12.2021 |
14. | Elisabeth Tichy-Fisslberger | Österreich | 01.01.2020 – 31.12.2020 |
13. | Coly Seck | Senegal | 01.01.2019 – 31.12.2019 |
12. | Vojislav Šuc | Slowenien | 01.01.2018 – 31.12.2018 |
11. | Joaquín Alexander Maza Martelli | El Salvador | 01.01.2017 – 31.12.2017 |
10. | Kyonglim Choi | Südkorea | 01.01.2016 – 31.12.2016 |
9. | Joachim Rücker | Deutschland | 01.01.2015 – 31.12.2015 |
8. | Baudelaire Ndong Ella | Gabun | 16.06.2014 – 31.12.2014 |
7. | Remigiusz Henczel | Polen | 01.01.2013 – 31.12.2013 |
6. | Laura Dupuy Lasserre | Uruguay | 19.06.2011 – 09.12.2012 |
5. | Sihasak Phuangketkeow | Thailand | 19.06.2010 – 18.06.2011 |
4. | Alex Van Meeuwen | Belgien | 19.06.2009 – 18.06.2010 |
3. | Martin Ihoeghian Uhomoibhi | Nigeria | 19.06.2008 – 18.06.2009 |
2. | Doru Romulus Costea | Rumänien | 19.06.2007 – 18.06.2008 |
1. | Luis Alfonso de Alba | Mexiko | 19.06.2006 – 18.06.2007 |
Suspendierungen
Die Generalversammlung kann die Rechte und Privilegien jedes Ratsmitglieds aussetzen, das nach ihrer Auffassung während der Dauer seiner Mitgliedschaft anhaltend grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen begangen hat. Für die Aussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung erforderlich. In der Resolution zur Einsetzung des UNHRC heißt es, dass "die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Mitglieder des Rates den Beitrag der Kandidaten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte sowie ihre diesbezüglichen freiwilligen Zusagen und Verpflichtungen berücksichtigen" und dass "die in den Rat gewählten Mitglieder die höchsten Standards bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte einhalten". ⓘ
Auf der Grundlage dieser Bestimmungen und als Reaktion auf eine Empfehlung der Ratsmitglieder beschloss die Generalversammlung am 1. März 2011, die Mitgliedschaft Libyens angesichts der Lage im Land nach dem "gewaltsamen Vorgehen gegen regierungsfeindliche Demonstranten" durch Muammar Gaddafi auszusetzen; Libyen wurde am 18. November 2011 wieder als Mitglied in den Rat aufgenommen. ⓘ
Am 7. April 2022, nur wenige Tage nach dem Auftauchen von Foto- und Videomaterial über das Massaker von Bucha, suspendierte die elfte Sondersitzung der Generalversammlung Russland vom Rat aufgrund der groben und systematischen Menschenrechtsverletzungen, die während der russischen Invasion in der Ukraine 2022 begangen wurden. Der stellvertretende Botschafter Gennadi Kusmin erklärte, Russland habe sich in Erwartung der Abstimmung bereits früher am Tag aus dem Rat zurückgezogen. Russland war das erste Mitglied des UN-Sicherheitsrats, das aus einem Gremium der Vereinten Nationen ausgeschlossen wurde. ⓘ
Unmittelbar zuständige Nebenorgane
Universal Periodic Review Arbeitsgruppe
Ein wichtiger Bestandteil des Rates ist die regelmäßige Überprüfung aller 193 UN-Mitgliedstaaten, die so genannte allgemeine regelmäßige Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR). Der Mechanismus stützt sich auf Berichte aus verschiedenen Quellen, darunter auch Beiträge von Nichtregierungsorganisationen (NRO). Die Situation eines jeden Landes wird in einer dreieinhalbstündigen Debatte untersucht. ⓘ
Der erste Zyklus der UPR fand zwischen 2008 und 2011 statt, der zweite Zyklus zwischen 2012 und 2016, und der dritte Zyklus begann 2017 und wird voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschlossen sein. ⓘ
In der Resolution der Generalversammlung zur Einsetzung des Rates heißt es, dass "der Rat fünf Jahre nach seiner Einsetzung seine Arbeit und Funktionsweise überprüft". Die Hauptarbeit der Überprüfung wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe geleistet, die vom Rat in seiner Resolution 12/1 vom 1. Oktober 2009 eingesetzt wurde. Die Überprüfung wurde im März 2011 mit der Annahme eines "Ergebnisses" auf der 16. Tagung des Rates abgeschlossen, das der Entschließung 16/21 beigefügt ist. ⓘ
Erster Zyklus: Die folgenden Bedingungen und Verfahren wurden in der Resolution 60/251 der Generalversammlung festgelegt:
- Die Überprüfungen sollen über einen Zeitraum von vier Jahren stattfinden (48 Länder pro Jahr). Dementsprechend sollen die 193 Länder, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, in der Regel alle zwischen 2008 und 2011 einer solchen Überprüfung unterzogen werden;
- Die Reihenfolge der Überprüfungen sollte den Grundsätzen der Universalität und Gleichbehandlung entsprechen;
- Alle Mitgliedstaaten des Rates werden überprüft, solange sie dem Rat angehören, und die ersten Mitglieder des Rates werden als erste überprüft;
- Bei der Auswahl der zu überprüfenden Länder muss der Grundsatz der gerechten geografischen Verteilung beachtet werden;
- Die ersten zu überprüfenden Mitgliedstaaten und die ersten zu überprüfenden Beobachtungsstaaten werden in jeder Regionalgruppe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, um die vollständige Einhaltung der gerechten geografischen Aufteilung zu gewährleisten. Die Überprüfungen werden dann in alphabetischer Reihenfolge durchgeführt. ⓘ
Zweiter Zyklus: Die Resolution 16/21 des Menschenrechtsrates brachte die folgenden Änderungen:
- Die Überprüfungen sollen in einem Zeitraum von viereinhalb Jahren stattfinden (42 Länder pro Jahr). Dementsprechend werden die 193 Länder, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, in der Regel alle zwischen 2012 und 2016 einer solchen Überprüfung unterzogen;
- Die Reihenfolge der Überprüfungen wird ähnlich sein wie beim ersten Zyklus;
- Die Dauer jeder Überprüfung wird von drei auf dreieinhalb Stunden verlängert;
- Der zweite und die folgenden Überprüfungszyklen sollten sich unter anderem auf die Umsetzung der Empfehlungen konzentrieren. ⓘ
Ähnliche Mechanismen gibt es auch in anderen Organisationen: Internationale Atomenergiebehörde, Europarat, Internationaler Währungsfonds, Organisation Amerikanischer Staaten und Welthandelsorganisation. ⓘ
Beratender Ausschuss
Die Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte war das wichtigste Nebenorgan der Menschenrechtskommission. Die Unterkommission setzte sich aus 26 gewählten Menschenrechtsexperten zusammen, deren Mandat darin bestand, Studien über diskriminierende Praktiken durchzuführen und Empfehlungen abzugeben, um sicherzustellen, dass rassische, nationale, religiöse und sprachliche Minderheiten gesetzlich geschützt werden. ⓘ
Im Jahr 2006 übernahm der neu geschaffene UNHRC die Verantwortung für die Unterkommission. Das Mandat der Unterkommission wurde um ein Jahr (bis Juni 2007) verlängert, aber sie trat im August 2006 zum letzten Mal zusammen. Auf ihrer letzten Sitzung empfahl die Unterkommission die Einrichtung eines beratenden Menschenrechtsausschusses, der den UNHRC beraten sollte. ⓘ
Im September 2007 beschloss der UNHRC die Einrichtung eines beratenden Ausschusses mit 18 Mitgliedern, die sich wie folgt verteilen: fünf aus afrikanischen Staaten, fünf aus asiatischen Staaten, drei aus lateinamerikanischen und karibischen Staaten, drei aus westeuropäischen und anderen Staaten und zwei Mitglieder aus osteuropäischen Staaten. ⓘ
Beschwerdeverfahren
Das UNHRC-Beschwerdeverfahren wurde am 18. Juni 2007 (durch die UNHRC-Resolution 5/1) für die Meldung von anhaltenden Mustern grober und zuverlässig belegter Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten in jedem Teil der Welt und unter allen Umständen eingerichtet. ⓘ
Der UNHRC hat zwei Arbeitsgruppen für sein Beschwerdeverfahren eingerichtet:
- Die Arbeitsgruppe für Mitteilungen (Working Group on Communications, WGC) besteht aus fünf Experten, die vom Beratenden Ausschuss aus den Reihen seiner Mitglieder benannt werden, einer aus jeder Regionalgruppe. Die Amtszeit der Sachverständigen beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederernennung. Die Sachverständigen entscheiden, ob eine Beschwerde untersucht werden sollte; in diesem Fall wird sie an die WGS weitergeleitet.
- Die Arbeitsgruppe "Lage" (WGS) besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Regionalgruppen aus den Reihen der Mitglieder des Rates für ein Jahr ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist möglich. Die WGS tritt zweimal im Jahr für fünf Arbeitstage zusammen, um die ihr vom WGC übermittelten Mitteilungen, einschließlich der Antworten der Staaten darauf, sowie die Situationen zu prüfen, die dem UNHRC bereits im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorliegen. Auf der Grundlage der vom WGC bereitgestellten Informationen und Empfehlungen legt der WGS dem UNHRC einen Bericht über gleichbleibende Muster grober und zuverlässig belegter Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor und gibt dem UNHRC Empfehlungen für das weitere Vorgehen. ⓘ
- Einreichung einer Beschwerde ⓘ
Der Vorsitzende des WGC prüft Beschwerden auf ihre Zulässigkeit. Eine Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und darf nicht anonym sein. Der UNHRC nennt Beispiele für Fälle, die als konsistente Muster grober Menschenrechtsverletzungen angesehen werden können, wie die angebliche Verschlechterung der Menschenrechte von Angehörigen einer Minderheit, einschließlich Zwangsräumungen, Rassentrennung und minderwertige Lebensbedingungen, sowie die angeblich unwürdigen Haftbedingungen für Häftlinge und Gefängnispersonal, die zu Gewalt und Tod von Insassen führen. Einzelpersonen, Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen können behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein oder über direkte, verlässliche Kenntnisse von solchen Verletzungen zu verfügen. ⓘ
Die Beschwerden können sich auf jeden Staat beziehen, unabhängig davon, ob er einen bestimmten Vertrag ratifiziert hat. Beschwerden sind vertraulich, und der UNHRC wird nur mit dem Beschwerdeführer kommunizieren, es sei denn, er beschließt, dass die Beschwerde öffentlich behandelt wird. ⓘ
Die Interaktion mit dem Beschwerdeführer und dem UNHRC während des Beschwerdeverfahrens erfolgt nach Bedarf. In der UNHRC-Resolution 5/1, Absatz 86, wird betont, dass das Verfahren opferorientiert ist. In Absatz 106 heißt es, dass das Beschwerdeverfahren sicherstellt, dass die Beschwerdeführer in den wichtigsten Phasen über das Verfahren informiert werden. Der Menschenrechtsrat kann weitere Informationen von den Beschwerdeführern oder von Dritten anfordern. ⓘ
Nach der ersten Prüfung wird ein Auskunftsersuchen an den betreffenden Staat gerichtet, das innerhalb von drei Monaten nach dem Ersuchen beantwortet werden muss. Der WGS erstattet dann dem UNHRC Bericht, in der Regel in Form eines Resolutionsentwurfs oder einer Entscheidung über die in der Beschwerde beschriebene Situation. ⓘ
Der UNHRC entscheidet bei Bedarf vertraulich über die zu treffenden Maßnahmen, mindestens jedoch einmal jährlich. In der Regel dürfen zwischen der Übermittlung der Beschwerde an den betreffenden Staat und der Prüfung durch den UNHRC nicht mehr als 24 Monate vergehen. Einzelpersonen oder Gruppen, die eine Beschwerde einreichen, sollten die Tatsache, dass sie eine Beschwerde eingereicht haben, nicht öffentlich bekannt geben. ⓘ
Um angenommen zu werden, müssen die Beschwerden:
- schriftlich und in einer der sechs UN-Amtssprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) eingereicht werden;
- eine möglichst detaillierte Beschreibung der relevanten Fakten (einschließlich der Namen der mutmaßlichen Opfer, Daten, Orte und sonstiger Beweise) enthalten und 15 Seiten nicht überschreiten;
- nicht offenkundig politisch motiviert sein;
- darf sich nicht ausschließlich auf Berichte stützen, die von den Massenmedien verbreitet wurden;
- sie dürfen nicht bereits im Rahmen eines Sonderverfahrens, eines Vertragsorgans oder eines anderen Beschwerdeverfahrens der Vereinten Nationen oder eines ähnlichen regionalen Verfahrens im Bereich der Menschenrechte behandelt worden sein;
- nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, es sei denn, es zeigt sich, dass diese Rechtsmittel unwirksam wären oder unangemessen lange dauern würden;
- keine missbräuchliche oder beleidigende Sprache verwenden. ⓘ
Das Beschwerdeverfahren ist nicht dazu gedacht, in Einzelfällen Rechtsmittel einzulegen oder mutmaßlichen Opfern eine Entschädigung zu gewähren. ⓘ
- Wirksamkeit ⓘ
Aufgrund des vertraulichen Charakters des Verfahrens ist es fast unmöglich, herauszufinden, welche Beschwerden das Verfahren durchlaufen haben und wie wirksam es ist. ⓘ
Es gilt der Grundsatz der Nichtüberschneidung, was bedeutet, dass das Beschwerdeverfahren nicht die Prüfung eines Falles aufnehmen kann, der bereits von einem Sonderverfahren, einem Vertragsorgan oder einem anderen Beschwerdeverfahren der Vereinten Nationen oder einer ähnlichen regionalen Organisation im Bereich der Menschenrechte behandelt wird. ⓘ
Auf der Website des UNHRC findet sich unter der Rubrik "Beschwerdeverfahren" eine Liste der Fälle, mit denen der UNHRC seit 2006 im Rahmen des Beschwerdeverfahrens befasst wurde. Diese Liste ist erst seit 2014 öffentlich zugänglich, enthält aber im Allgemeinen außer dem beteiligten Staat keine weiteren Angaben zu den Situationen, die geprüft wurden. ⓘ
In einigen Fällen sind die Informationen etwas aufschlussreicher, zum Beispiel wurde die Situation von Gewerkschaften und Menschenrechtsverteidigern im Irak aufgeführt, die 2012 geprüft wurde, aber der UNHRC beschloss, diese Prüfung einzustellen. ⓘ
Das Beschwerdeverfahren wurde aufgrund seiner vertraulichen Art als zu nachsichtig bezeichnet. Einige haben oft den Wert des Verfahrens in Frage gestellt, aber 94 % der Staaten reagieren auf die an sie gerichteten Beschwerden. ⓘ
Das OHCHR erhält jährlich zwischen 11.000 und 15.000 Mitteilungen. In den Jahren 2010/11 wurden 1.451 von 18.000 Beschwerden zur weiteren Bearbeitung an den WGC weitergeleitet. Der UNHRC hat auf seiner 19. Sitzung im Jahr 2012 vier Beschwerden geprüft. Die meisten Fälle, die geprüft wurden, sind inzwischen eingestellt worden. ⓘ
Die Geschichte zeigt, dass das Verfahren fast wie eine Petition funktioniert; wenn genügend Beschwerden eingehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass der UNHRC dem Staat oder dem betreffenden Thema einen Sonderberichterstatter zuweist. Es wurde gesagt, dass ein Vorteil des Verfahrens in der Vertraulichkeit liegt, die die Möglichkeit bietet, mit dem betreffenden Staat durch einen eher [diplomatischen] Prozess in Kontakt zu treten, der zu besseren Ergebnissen führen kann als ein eher kontradiktorischer Prozess der öffentlichen Anschuldigung. ⓘ
Einige halten das Verfahren für ein nützliches Instrument, das der internationalen Gemeinschaft in Situationen zur Verfügung steht, in denen sich das Anprangern und Beschimpfen als unwirksam erwiesen hat. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Beschwerde gegen jeden Staat eingereicht werden kann, unabhängig davon, ob er einen bestimmten Vertrag ratifiziert hat. ⓘ
Aufgrund der begrenzten Informationen, die über das Beschwerdeverfahren zur Verfügung gestellt werden, ist es schwierig, Kommentare über das Verfahren selbst, die verwendeten Ressourcen und seine Wirksamkeit abzugeben. ⓘ
Andere Nebenorgane
Neben der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, dem Beschwerdeverfahren und dem Beratenden Ausschuss verfügt der UNHRC über folgende weitere Nebenorgane:
- der Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker, der die Arbeitsgruppe für indigene Völker der Menschenrechtskommission ersetzt hat
- Forum für Minderheitenfragen, eine Plattform zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Fragen, die nationale oder ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten betreffen
- Sozialforum, ein Raum für den Dialog zwischen den Vertretern der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, einschließlich der Basisorganisationen, und zwischenstaatlichen Organisationen über Fragen im Zusammenhang mit dem nationalen und internationalen Umfeld, das für die Förderung der Wahrnehmung aller Menschenrechte durch alle erforderlich ist. ⓘ
Besondere Verfahren
"Sonderverfahren" ist die allgemeine Bezeichnung für die Mechanismen, die vom Menschenrechtsrat eingerichtet wurden, um Beobachtungen und Ratschläge von Experten zu Menschenrechtsfragen in allen Teilen der Welt einzuholen. Sonderverfahren werden entweder als thematische Mandate, die sich auf die wichtigsten Phänomene von Menschenrechtsverletzungen weltweit konzentrieren, oder als Ländermandate, die über die Menschenrechtssituation in bestimmten Ländern oder Gebieten berichten, kategorisiert. Bei den Sonderverfahren kann es sich entweder um Einzelpersonen (sogenannte "Sonderberichterstatter" oder "unabhängige Sachverständige") handeln, die als unabhängige Experten in einem bestimmten Menschenrechtsbereich fungieren sollen, oder um Arbeitsgruppen, die in der Regel aus fünf Mitgliedern bestehen (eines aus jeder UN-Region). Im August 2017 gab es 44 thematische und 12 Ländermandate. ⓘ
Die Mandate der Sonderverfahren werden durch die Resolution, mit der sie eingerichtet werden, festgelegt und definiert. Die Mandatsträger können verschiedene Tätigkeiten ausüben, darunter die Bearbeitung von Einzelbeschwerden, die Durchführung von Studien, die Beratung bei der technischen Zusammenarbeit und die Durchführung von Werbeaktivitäten. In der Regel berichten die Mandatsträger der Sonderverfahren dem Rat mindestens einmal im Jahr über ihre Ergebnisse. ⓘ
Mandatsträger der Sonderverfahren
Die Mandatsträger der Sonderverfahren sind in ihrer persönlichen Eigenschaft tätig und erhalten keine Vergütung für ihre Arbeit. Der unabhängige Status der Mandatsträger ist von entscheidender Bedeutung, um ihre Aufgaben unparteiisch erfüllen zu können. Das OHCHR stellt den Mandatsträgern personelle und logistische Unterstützung bei der Durchführung ihrer Arbeit zur Verfügung. ⓘ
Die Bewerber um ein Mandat für ein Sonderverfahren werden von einer beratenden Gruppe aus fünf Ländern, einem aus jeder Region, geprüft. Nach den Gesprächen der Beratungsgruppe legt die Gruppe dem Präsidenten des UNHRC eine Auswahlliste der Kandidaten vor. Nach Konsultationen mit der Führung jeder regionalen Gruppierung stellt der Präsident einen einzigen Kandidaten vor, der von den Mitgliedstaaten des UNHRC auf der Sitzung nach der Schaffung eines neuen Mandats oder nach Ablauf der Amtszeit eines bestehenden Mandatsträgers genehmigt wird. ⓘ
Ländermandate müssen jährlich vom UNHRC erneuert werden; thematische Mandate müssen alle drei Jahre erneuert werden. Die Amtszeit eines Mandatsträgers ist unabhängig davon, ob er ein thematisches oder ein länderspezifisches Mandat innehat, im Allgemeinen auf sechs Jahre begrenzt. ⓘ
Die Liste der Mandatsträger für thematische Sonderverfahren finden Sie hier: Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen ⓘ
Sonderberichterstatter für das Recht auf freie Meinungsäußerung
Die vom Menschenrechtsrat am 28. März 2008 beschlossenen Änderungen der Aufgaben des Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit haben zu scharfer Kritik aus westlichen Ländern und von Menschenrechts-NGOs geführt. Die zusätzliche Aufgabe ist wie folgt formuliert:
- (d) über Fälle zu berichten, in denen der Missbrauch des Rechts auf freie Meinungsäußerung einen Akt der rassischen oder religiösen Diskriminierung darstellt, unter Berücksichtigung der Artikel 19 (3) und 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der allgemeinen Bemerkung Nr. 15 des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, die besagt, dass das Verbot der Verbreitung aller Ideen, die auf rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen, mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist
(zitiert nach S. 67 im offiziellen Entwurfsprotokoll des Rates). Der Änderungsantrag wurde von Ägypten und Pakistan eingebracht und mit 27 gegen 15 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen, unterstützt von anderen Mitgliedern der Organisation der Islamischen Konferenz, China, Russland und Kuba. Infolge der Änderung zogen mehr als 20 der ursprünglich 53 Mitunterzeichner der Hauptresolution - zur Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters - ihre Unterstützung zurück, obwohl die Resolution mit 32 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen wurde. Unter anderem protestierten die Delegierten aus Indien und Kanada dagegen, dass der Sonderberichterstatter nun nicht nur über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung berichten muss, sondern in einigen Fällen auch über die Ausübung dieses Rechts, was "das Mandat des Sonderberichterstatters auf den Kopf stellt". ⓘ
Außerhalb der UNO wurde die Änderung von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen, Index on Censorship, Human Rights Watch und der International Humanist and Ethical Union kritisiert, die alle die Ansicht teilen, dass die Änderung die Meinungsfreiheit bedroht. ⓘ
Gemessen an den endgültig abgegebenen Stimmen war dies bei weitem nicht die umstrittenste der 36 Resolutionen, die auf der 7. Die meisten Ablehnungen betrafen die Bekämpfung der Diffamierung von Religionen (Resolution 19, S. 91-97) mit 21 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen sowie die weiterhin scharfe Verurteilung und Ernennung eines Sonderberichterstatters für Nordkorea (Resolution 15, S. 78-80) mit 22-7 Stimmen und 18 Enthaltungen. Auch bei den meisten Berichten, in denen Israel kritisiert wurde, gab es mehr oder weniger viele Gegenstimmen. Andererseits wurden zahlreiche Entschließungen einstimmig ohne Abstimmung angenommen, darunter die recht scharfe Kritik an Myanmar (Entschließungen 31 und 32) und die etwas weniger scharfe Kritik an Sudan (Entschließung 16). ⓘ
Besondere Themen
Indigene Völker (EMRIP)
Der Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völker (EMRIP) wurde 2007 vom Menschenrechtsrat eingerichtet und sein Mandat im September 2016 geändert. Dieses Gremium berät den Menschenrechtsrat mit Expertenwissen zu den Rechten indigener Völker und unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Ziele der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker. ⓘ
Myanmar
Im August 2018 veröffentlichte der UNHRC einen Forschungsbericht, in dem er zu dem Schluss kam, dass sechs Generäle der myanmarischen Streitkräfte wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Rohingya-Muslimen strafrechtlich verfolgt werden sollten. Der UNHRC führte im Rahmen dieser Untersuchung 875 Einzelinterviews durch, die bestätigten, dass die Armee Myanmars ein Pogrom anführte, das mehr als 10.000 Rohingya das Leben kostete. ⓘ
Israel und Palästina
Der Sonderberichterstatter für die Palästinafrage bei der vorherigen UNCHR, dem aktuellen UNHRC und der Generalversammlung war zwischen 2001 und 2008 John Dugard. Bayefski zitiert ihn mit den Worten, dass sein Mandat darin bestehe, "Menschenrechtsverletzungen durch Israel zu untersuchen, nicht durch Palästinenser". ⓘ
2006 Schaffung des Tagesordnungspunktes 7 und angeblich unverhältnismäßiger Fokus auf den israelisch-palästinensischen Konflikt
Ein besonderer Kritikpunkt ist die Konzentration auf den israelisch-palästinensischen Konflikt bei jeder Sitzung als Tagesordnungspunkt 7 (von 10), wobei der Rat am 30. Juni 2006 beschloss, die "Menschenrechtssituation in Palästina und anderen besetzten arabischen Gebieten" zu überprüfen. ⓘ
Punkt 7. Menschenrechtslage in Palästina und anderen besetzten arabischen Gebieten
- Menschenrechtsverletzungen und Auswirkungen der israelischen Besetzung Palästinas und anderer besetzter arabischer Gebiete
- Recht auf Selbstbestimmung des palästinensischen Volkes ⓘ
Der Rat beschloss am 30. Juni 2006, die Überprüfung angeblicher Menschenrechtsverletzungen durch Israel zu einem festen Bestandteil jeder Ratstagung zu machen. Der Sonderberichterstatter des Rates für den israelisch-palästinensischen Konflikt ist das einzige Expertenmandat des Rates, das nicht ausläuft. Die Resolution, die von der Organisation der Islamischen Konferenz unterstützt wurde, wurde mit 29 zu 12 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Human Rights Watch forderte den Rat auf, auch die von bewaffneten palästinensischen Gruppen begangenen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu untersuchen. Human Rights Watch forderte den Rat auf, die Selektivität zu vermeiden, die seinen Vorgänger diskreditiert hat, und forderte ihn auf, Sondersitzungen zu anderen dringenden Situationen, wie der in Darfur, abzuhalten. ⓘ
Keiner der neun anderen Punkte befasst sich ausschließlich mit einem bestimmten Konflikt. Der Sonderberichterstatter des Rates für den israelisch-palästinensischen Konflikt ist das einzige Expertenmandat des Rates, das nicht ausläuft. Im Jahr 2006 argumentierte UN-Generalsekretär Kofi Annan, die Kommission solle sich nicht "unverhältnismäßig stark auf die Verstöße Israels konzentrieren". Nicht, dass Israel einen Freifahrtschein erhalten sollte. Ganz und gar nicht. Aber der Rat sollte schwerwiegenden Verstößen, die von anderen Staaten begangen werden, die gleiche Aufmerksamkeit schenken". ⓘ
Am 20. Juni 2007 gab Generalsekretär Ban Ki-moon eine Erklärung ab, die wie folgt lautete "Der Generalsekretär ist enttäuscht über die Entscheidung des Rates, nur ein spezifisches regionales Thema herauszugreifen, angesichts der Bandbreite und des Umfangs der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt." ⓘ
Der ehemalige Ratsvorsitzende Doru Costea, die Europäische Union, Kanada und die Vereinigten Staaten haben dem UNHRC vorgeworfen, sich unverhältnismäßig stark auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die israelische Besetzung des Westjordanlandes zu konzentrieren. Viele unterstellen eine israelfeindliche Voreingenommenheit - der Rat hat mehr Resolutionen zur Verurteilung Israels verabschiedet als der Rest der Welt zusammen. ⓘ
Boris Johnson, der damalige Staatssekretär für auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten, sagte am 18. Juni 2018: "Wir teilen die Ansicht, dass ein eigener Tagesordnungspunkt, der sich ausschließlich auf Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete konzentriert, unverhältnismäßig ist und der Sache des Friedens schadet." ⓘ
Dekret vom Januar 2008
Der UNHRC hat eine Erklärung veröffentlicht, in der Israel aufgefordert wird, seine Militäroperationen im Gazastreifen einzustellen und die Grenzen des Gazastreifens zu öffnen, um die Einfuhr von Lebensmitteln, Treibstoff und Medikamenten zu ermöglichen. Der UNHRC nahm die Resolution mit 30 zu 1 Stimmen an, wobei sich 15 Staaten der Stimme enthielten. ⓘ
"Leider wurde weder in dieser Resolution noch in der laufenden Sitzung die Rolle beider Parteien angesprochen. Es ist bedauerlich, dass der aktuelle Resolutionsentwurf die Raketenangriffe auf israelische Zivilisten nicht verurteilt", sagte der kanadische Vertreter Terry Cormier, der als einziger dagegen stimmte. ⓘ
Die Vereinigten Staaten und Israel boykottierten die Sitzung. Der US-Botschafter Warren Tichenor sagte, der unausgewogene Ansatz des Rates habe "seine Glaubwürdigkeit verspielt", da er es versäumt habe, auf die anhaltenden Raketenangriffe auf Israel einzugehen. "Das heutige Vorgehen hilft dem palästinensischen Volk nicht, in dessen Namen die Befürworter dieser Sitzung zu handeln behaupten", sagte er in einer Erklärung. "Die Befürworter eines palästinensischen Staates müssen die Art von aufrührerischer Rhetorik und Handlungen, die diese Sitzung darstellt, vermeiden, die nur die Spannungen anheizen und die Chancen auf Frieden untergraben", fügte er hinzu. "Wir glauben, dass dieser Rat die Tatsache bedauern sollte, dass unschuldige Zivilisten auf beiden Seiten leiden", sagte der slowenische Botschafter Andrej Logar im Namen der sieben EU-Staaten im Rat. ⓘ
Auf einer Pressekonferenz in Genf am Mittwoch antwortete UN-Generalsekretär Ban Ki-moon auf die Frage nach der Sondersitzung zum Gazastreifen: "Ich schätze es, dass sich der Rat eingehend mit dieser besonderen Situation befasst. Und er tut dies zu Recht. Ich würde es auch begrüßen, wenn sich der Rat mit der gleichen Aufmerksamkeit und Dringlichkeit mit allen anderen Angelegenheiten in der Welt befassen würde. Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen die Menschenrechte missbraucht und nicht richtig geschützt werden", sagte er. ⓘ
März 2008 Ernennung von Richard Falk zum Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten
Dugard wurde 2008 von Richard Falk abgelöst, der Israels Behandlung der Palästinenser mit der Behandlung der Juden durch die Nazis während des Holocausts verglich. Wie sein Vorgänger bezieht sich auch Falks Mandat nur auf die Menschenrechtslage in Israel. Die Palästinensische Autonomiebehörde hat Falk inoffiziell zum Rücktritt aufgefordert, unter anderem, weil sie ihn für einen "Parteigänger der Hamas" hält. Falk bestreitet dies und bezeichnete die angegebenen Gründe als "im Wesentlichen unwahr". Im Juli 2011 veröffentlichte Richard Falk in seinem Blog eine Karikatur, die von Kritikern als antisemitisch bezeichnet wurde. Die Karikatur zeigte einen blutrünstigen Hund mit dem Wort "USA", der eine Kippa, eine jüdische Kopfbedeckung, trägt. Daraufhin wurde Falk von führenden Politikern in den Vereinigten Staaten und einigen europäischen Ländern heftig kritisiert. Die Vereinigten Staaten bezeichneten Falks Verhalten als "beschämend und empörend" und "eine Blamage für die Vereinten Nationen" und forderten ihn offiziell zum Rücktritt auf. Die ehemalige US-Abgeordnete Ileana Ros-Lehtinen, die frühere Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses, forderte Falk ebenfalls zum Rücktritt auf. Die Anti-Defamation League bezeichnete die Karikatur als eine "Botschaft des Hasses". Laut einer UN-Pressemitteilung kritisierte der damalige israelische Botschafter bei den Vereinten Nationen, Itzhak Levanon, die Ernennung von Richard Falk zum Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten scharf. Botschafter Levanon erklärte, Falk habe in einem Artikel geschrieben, es sei "keine unverantwortliche Übertreibung, die Behandlung der Palästinenser mit den kriminalisierten kollektiven Gräueltaten der Nazis in Verbindung zu bringen", und argumentierte, dass "jemand, der solche Ansichten öffentlich und wiederholt geäußert hat, unmöglich als unabhängig, unparteiisch oder objektiv gelten kann". Die israelische Regierung kündigte an, Falk ein Visum für Israel, das Westjordanland und den Gazastreifen zu verweigern, zumindest bis zur Sitzung des Menschenrechtsrates im September 2008. ⓘ
Auch die Vertreter der USA und Kanadas kritisierten die Ernennung, während ein palästinensischer Vertreter sie befürwortete. ⓘ
Der Berichterstatter zwischen 2008 und 2014, Richard A. Falk, wurde beschuldigt, antisemitisch zu sein. ⓘ
Gaza-Bericht
Am 3. April 2009 wurde der südafrikanische Richter Richard Goldstone zum Leiter der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen ernannt, die internationale Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Recht im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg untersuchen soll. Die Mission wurde durch die Resolution S-9/1 des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen eingerichtet. ⓘ
Am 15. September 2009 veröffentlichte die UN-Erkundungsmission ihren Bericht, in dem sie feststellte, dass es Beweise dafür gibt, dass Israel während des Gaza-Konflikts schwerwiegende Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht begangen hat und dass Israel Handlungen begangen hat, die Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen". Die Mission stellte außerdem fest, dass es Beweise dafür gibt, dass "palästinensische bewaffnete Gruppen durch den wiederholten Abschuss von Raketen und Mörsern auf Südisrael Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben". Die Mission rief dazu auf, beide Konfliktparteien an den UN-Sicherheitsrat zu verweisen, um sie vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen, falls sie sich weigern, bis Dezember 2009 völlig unabhängige Untersuchungen einzuleiten. ⓘ
Goldstone hat inzwischen die Schlussfolgerungen des Berichts, dass Israel Kriegsverbrechen begangen hat, teilweise zurückgezogen, da neue Beweise die Entscheidungsfindung der israelischen Befehlshaber beleuchtet haben. Er sagte: "Ich bedauere, dass unsere Untersuchungsmission nicht über solche Beweise verfügte, die die Umstände erklärten, unter denen wir sagten, dass Zivilisten in Gaza ins Visier genommen wurden, denn das hätte wahrscheinlich unsere Feststellungen über Absicht und Kriegsverbrechen beeinflusst." ⓘ
Goldstone räumte ein, dass Israel die Empfehlungen des Berichts, "jede Partei solle [die Vorfälle] transparent und nach Treu und Glauben untersuchen", "in erheblichem Maße" umgesetzt habe, aber "die Hamas hat nichts getan". Die Palästinensische Autonomiebehörde hat die Empfehlungen des Berichts ebenfalls umgesetzt, indem sie "Ermordungen, Folterungen und illegale Inhaftierungen, die von der Fatah im Westjordanland verübt wurden", untersucht hat, aber Goldstone stellte fest, dass "die meisten dieser Anschuldigungen durch diese Untersuchung bestätigt wurden". ⓘ
Kontroverse im März 2011
Bei der Eröffnungssitzung des UNHRC im Februar 2011 kritisierte die amerikanische Außenministerin Hillary Clinton die "strukturelle Voreingenommenheit" des Rates gegenüber dem Staat Israel: "Die strukturelle Voreingenommenheit gegen Israel - einschließlich eines ständigen Tagesordnungspunktes für Israel, während alle anderen Länder unter einem gemeinsamen Punkt behandelt werden - ist falsch. Und sie untergräbt die wichtige Arbeit, die wir gemeinsam zu leisten versuchen." ⓘ
Ein Leitartikel in der Jerusalem Post enthüllte anschließend, dass der UNHRC "kurz davor steht, sechs Resolutionen ... zur Verurteilung Israels zu verabschieden", und stellte fest, dass dies die höchste Anzahl von Resolutionen sei, die jemals in einer einzigen Sitzung gegen Israel verabschiedet wurde. Die Menschenrechtsaktivistin und leitende Mitarbeiterin des Hudson Institute, Anne Bayefsky, beschuldigte den UNHRC, es versäumt zu haben, antisemitische Propaganda zu entfernen, die von der IHH während einer der Sitzungen verteilt wurde. Bei dem fraglichen Material handelte es sich um eine Illustration, die Israel als finstere Nazi-Krake darstellte, die die Kontrolle über ein Schiff ergreift. ⓘ
Die Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses, Ileana Ros-Lehtinen (R), kündigte an, sie werde eine Gesetzgebung vorschlagen, die die Finanzierung der UNO durch die USA von einer umfassenden Reform abhängig mache, und forderte den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem UNHRC, da "Israel das einzige Land auf der ständigen Tagesordnung des Rates ist, während Missbräuche durch Schurkenregime wie Kuba, China und Syrien ignoriert werden". ⓘ
Aufnahme eines Hamas-Mitglieds
Im März 2012 wurde der UNHRC kritisiert, weil er eine Veranstaltung mit einem Hamas-Politiker im Genfer UN-Gebäude ermöglichte. Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu kritisierte die Entscheidung des UNHRC mit den Worten: "Er vertritt eine Organisation, die wahllos Kinder und Erwachsene, Frauen und Männer angreift. Unschuldige - das ist ihr bevorzugtes Ziel". Der israelische Botschafter bei den Vereinten Nationen, Ron Prosor, verurteilte die Rede mit der Begründung, die Hamas sei eine international anerkannte Terrororganisation, die Zivilisten angreife. "Einen Hamas-Terroristen einzuladen, um vor der Welt über Menschenrechte zu sprechen, ist so, als würde man Charles Manson bitten, die Mordermittlungseinheit des NYPD zu leiten", sagte er. ⓘ
Kritik im März 2012
Die Vereinigten Staaten forderten den UNHRC in Genf auf, seine anti-israelische Voreingenommenheit zu beenden. Sie nahmen insbesondere Anstoß an dem Tagesordnungspunkt 7 des Rates, unter dem bei jeder Sitzung die Menschenrechtsbilanz Israels erörtert wird. Kein anderes Land hat einen eigenen Tagesordnungspunkt. Die US-Botschafterin beim UNHRC, Eileen Chamberlain Donahoe, erklärte, die Vereinigten Staaten seien zutiefst beunruhigt über die "voreingenommene und unverhältnismäßige Konzentration des Rates auf Israel". Sie sagte, dass die Heuchelei bei der Resolution zu den Golanhöhen noch deutlicher zutage getreten sei, die vom syrischen Regime zu einer Zeit befürwortet wurde, als es seine eigenen Bürger ermordete. ⓘ
Resolution 2015
Am 3. Juli 2015 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Resolution A/HRC/29/L.35 zur "Gewährleistung von Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit für alle Verstöße gegen das Völkerrecht in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem". Die Resolution wurde mit 41 Stimmen angenommen, darunter die acht amtierenden EU-Mitglieder (Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Irland, die Niederlande, Portugal, Lettland und Estland), einer Gegenstimme (die USA) und fünf Enthaltungen (Indien, Kenia, Äthiopien, Paraguay und Mazedonien). Indien begründete seine Stimmenthaltung mit dem Verweis auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in der Resolution, obwohl "Indien kein Unterzeichner des Römischen Statuts zur Gründung des IStGH ist". ⓘ
Ereignisse nach 2018
Am 19. Juni 2018 zogen sich die Vereinigten Staaten aus dem UNHRC zurück und beschuldigten das Gremium der Voreingenommenheit gegenüber Israel und des Versagens, Menschenrechtsverletzer zur Rechenschaft zu ziehen. Nikki Haley, US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, bezeichnete die Organisation als "Senkgrube der politischen Voreingenommenheit". Auf der 38. Sitzung des UNHRC am 2. Juli 2018 boykottierten die westlichen Staaten de facto den Tagesordnungspunkt 7, indem sie sich nicht dazu äußerten. Israel wurde vom Rat seit seiner Gründung im Jahr 2006 in 78 Resolutionen verurteilt - mehr Resolutionen, die Israel verurteilen, als den Rest der Welt zusammen. Bis April 2007 hatte der Rat elf Resolutionen verabschiedet, in denen er Israel, das einzige Land, das er ausdrücklich verurteilt hatte, verurteilte. Umgekehrt hat er gegenüber dem Sudan, einem Land mit von den Arbeitsgruppen des Rates dokumentierten Menschenrechtsverletzungen, "tiefe Besorgnis" geäußert. ⓘ
Am 9. Juli 2021 erklärte Michael Lynk, der Sonderberichterstatter für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, auf einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf, dass die israelischen Siedlungen im Westjordanland einem Kriegsverbrechen gleichkämen, und forderte die Länder auf, Israel für seine illegale Besetzung zur Kasse zu bitten. Israel, das das Mandat von Lynk nicht anerkennt, boykottierte die Sitzung. ⓘ
Am 21. März 2022 legte Lynk einen Bericht vor, in dem es heißt, dass Israels Kontrolle über das Westjordanland und den Gazastreifen einer Apartheid gleichkommt, einem "institutionalisierten Regime systematischer Rassenunterdrückung und Diskriminierung". Das israelische Außenministerium und andere israelische und jüdische Organisationen bezeichneten Lynk als israelfeindlich und den Bericht als unbegründet. ⓘ
Im Anschluss an die israelisch-palästinensische Krise 2021 beschloss der Rat am 27. Mai 2021 die Einsetzung einer Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, die mögliche Kriegsverbrechen und andere Übergriffe in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten untersuchen soll. Die Kommission wird dem Menschenrechtsrat ab Juni 2022 jährlich Bericht erstatten. Im Gegensatz zu früheren Untersuchungsmissionen ist die Untersuchung ergebnisoffen und wird "alle zugrundeliegenden Ursachen der wiederkehrenden Spannungen, der Instabilität und der Verlängerung des Konflikts, einschließlich der systematischen Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund der nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Identität" untersuchen. ⓘ
Die Vereinigten Staaten und der Präsident des UNHRC
In der Charta des Rates ist das Recht des Rates verankert, Sonderermittler für Länder zu ernennen, deren Menschenrechtslage besonders besorgniserregend ist, was viele Entwicklungsländer seit langem ablehnen. Eine Ratssitzung in Genf im Jahr 2007 löste eine Kontroverse aus, nachdem Kuba und Weißrussland, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, von einer Liste mit neun Sondermandaten gestrichen worden waren. Die Liste, zu der auch Nordkorea, Kambodscha und Sudan gehörten, war von der aufgelösten Kommission übernommen worden. Zu Kuba und Weißrussland heißt es in der UN-Erklärung, Ban habe darauf hingewiesen, "dass das Fehlen eines Sonderberichterstatters für ein bestimmtes Land dieses nicht von seinen Verpflichtungen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entbindet". ⓘ
Die Vereinigten Staaten sagten einen Tag vor der UN-Erklärung, dass die Einigung im Rat ernsthafte Fragen aufwerfe, ob das neue Gremium unparteiisch sein könne. Alejandro Wolff, stellvertretender ständiger Vertreter der USA bei den Vereinten Nationen, warf dem Rat "eine pathologische Besessenheit von Israel" vor und prangerte auch sein Vorgehen gegenüber Kuba und Belarus an. "Ich denke, die Bilanz spricht langsam für sich selbst", sagte er vor Journalisten. ⓘ
Der Präsident des UNHRC, Doru Costea, antwortete: "Ich stimme mit ihm überein. Die Arbeitsweise des Rates muss ständig verbessert werden". Er fügte hinzu, der Rat müsse das Verhalten aller an komplexen Konflikten beteiligten Parteien untersuchen und nicht nur einen Staat unter die Lupe nehmen. ⓘ
Niederlande
In einer Rede auf der Herzliya-Konferenz des IDC in Israel im Januar 2008 kritisierte der niederländische Außenminister Maxime Verhagen das Vorgehen des Menschenrechtsrates gegen Israel. "Bei den Vereinten Nationen ist es zur Gewohnheit geworden, Israel zu tadeln, während der Terror der Hamas in verschlüsselter Sprache oder gar nicht erwähnt wird. Die Niederlande sind der Ansicht, dass sowohl in New York als auch im Menschenrechtsrat in Genf die Dinge richtig gestellt werden sollten", so Verhagen. ⓘ
2006 Libanon-Konflikt
Auf seiner zweiten Sondertagung im August 2006 kündigte der Rat die Einsetzung einer hochrangigen Untersuchungskommission an, die den Vorwürfen nachgehen soll, Israel habe während des Konflikts zwischen Israel und dem Libanon 2006 systematisch libanesische Zivilisten angegriffen und getötet. Die Resolution wurde mit 27 Ja-Stimmen gegen 11 Nein-Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen angenommen. Vor und nach der Abstimmung hatten mehrere Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen eingewandt, dass der Rat seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setze, wenn er die Resolution ausschließlich auf Israel ausrichte und die Angriffe der Hisbollah auf israelische Zivilisten außer Acht lasse. Die Mitglieder der Untersuchungskommission, die am 1. September 2006 bekannt gegeben wurden, waren Clemente Baena Soares aus Brasilien, Mohamed Chande Othman aus Tansania und Stelios Perrakis aus Griechenland. Die Kommission stellte fest, dass ihr Bericht über den Konflikt unvollständig wäre, wenn sie nicht beide Seiten umfassend untersuchen würde, dass aber "die Kommission nicht berechtigt ist, selbst wenn sie es wollte, [ihre Charta] so auszulegen, dass sie auch die Untersuchung der Aktionen der Hisbollah in Israel zulässt", da der Rat ihr ausdrücklich verboten hatte, die Aktionen der Hisbollah zu untersuchen. ⓘ
Diffamierung der Religion
Von 1999 bis 2011 haben die Menschenrechtskommission und der UNHRC Resolutionen gegen die "Diffamierung von Religion" verabschiedet. ⓘ
Klimawandel
Der Menschenrechtsrat hat die Resolution 10/4 über Menschenrechte und Klimawandel verabschiedet. Auf seiner 48. Sitzung hat der Rat in Resolution 13 (A/HRC/48/13) das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt. ⓘ
Eritrea-Bericht
Im Juni 2015 beschuldigte der UNHRC in einem 500-seitigen Bericht die Regierung Eritreas weit verbreiteter Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehörten außergerichtliche Hinrichtungen, Folter, ein auf unbestimmte Zeit verlängerter Nationaldienst und Zwangsarbeit sowie weit verbreitete sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und sexuelle Knechtschaft durch Staatsbeamte. Der Guardian schrieb, dass der Bericht "eine Litanei von Menschenrechtsverletzungen durch das 'totalitäre' Regime von Präsident Isaias Afwerki 'in einem Ausmaß und in einer Größenordnung, wie man sie nur selten anderswo erlebt hat'" auflistet. In dem Bericht wird auch behauptet, dass diese serienmäßigen Verstöße Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten. ⓘ
Das eritreische Außenministerium bezeichnete den Bericht der Kommission als "wilde Anschuldigungen", die "völlig unbegründet und unbegründet" seien, und warf dem UNHRC "üble Nachrede und falsche Anschuldigungen" vor. ⓘ
Der stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament sagte, der Bericht beschreibe "sehr ernste Menschenrechtsverletzungen", und erklärte, dass die EU-Finanzierung für die Entwicklung nicht wie bisher fortgesetzt werden könne, wenn sich in Eritrea nichts ändere. ⓘ
Jemen
In einem Bericht für den UNHRC heißt es, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien hätten während der von Saudi-Arabien geführten Intervention im Jemen Kriegsverbrechen begangen. ⓘ
Ägypten
Die Vereinten Nationen verurteilten die Verhaftung von drei ägyptischen Menschenrechtsaktivisten der Ägyptischen Initiative für persönliche Rechte (EIPR) im November 2020. Die Aktivisten wurden angeklagt und inhaftiert, weil sie Verbindungen zu Terrorgruppen haben sollen. Die EIPR erklärte, die Verhaftung sei eine "klare und koordinierte Antwort" auf ihre Arbeit gegen Menschenrechtsverletzungen im Land und die Verhaftung des Leiters der EIPR, Gasser Abdel-Razek, sei ein Versuch, die Menschenrechtsarbeit in Ägypten zu beenden. ⓘ
Russland
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stimmte am 4. März 2022 mit 32 zu 2 Stimmen bei 13 Enthaltungen für die Einsetzung der Internationalen Untersuchungskommission für die Ukraine, eines unabhängigen Ausschusses aus drei Menschenrechtsexperten, der den Auftrag hat, mutmaßliche Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bei der russischen Invasion in der Ukraine zu untersuchen. ⓘ
Auf ihrer elften Sondersitzung nahm die UN-Generalversammlung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine Resolution an, um Russland aufgrund von Berichten über grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche während des russischen Einmarsches in der Ukraine im Jahr 2022 vom Menschenrechtsrat auszuschließen. Für die Maßnahme war eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Länder erforderlich, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt wurden. Die Maßnahme wurde mit 93 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 58 Enthaltungen angenommen. Nach der Aussetzung gab der stellvertretende UN-Botschafter Russlands, Gennadi Kusmin, bekannt, dass Russland beschlossen habe, den Menschenrechtsrat ganz zu verlassen. ⓘ
Fragen zur Kandidatur
Syrien
Im Juli 2012 kündigte Syrien an, dass es sich um einen Sitz im UNHRC bewerben würde. Dies geschah, obwohl es ernstzunehmende Beweise dafür gab (die von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, einschließlich der UN selbst, vorgelegt wurden), dass der syrische Präsident Bashar al-Assad das Abschlachten von Tausenden von Zivilisten genehmigt und finanziert hatte; Schätzungen zufolge wurden bis Juli 2012 während des syrischen Bürgerkriegs 14.000 Zivilisten getötet. Nach Angaben von UN Watch war die Kandidatur Syriens nach dem geltenden Wahlsystem praktisch sicher. Syrien wäre im Falle seiner Wahl für die Förderung der Menschenrechte verantwortlich gewesen. Daraufhin verfassten die Vereinigten Staaten und die Europäische Union eine Resolution, um sich gegen die Kandidatur auszusprechen. Am Ende stand Syrien bei der Wahl zum UNHRC am 12. November 2012 nicht auf dem Stimmzettel. ⓘ
Sudan und Äthiopien
Im Juli 2012 wurde berichtet, dass der Sudan und Äthiopien für einen Sitz im UNHRC nominiert wurden, obwohl sie von Menschenrechtsorganisationen schwerer Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden. UN Watch verurteilte die Nominierung des Sudan und wies darauf hin, dass der sudanesische Präsident Omar Al-Bashir vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Völkermordes angeklagt wurde. Nach Angaben von UN Watch war dem Sudan ein Sitz praktisch sicher. Ein gemeinsames Schreiben von 18 afrikanischen und internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft forderte die Außenminister der Afrikanischen Union auf, ihre Unterstützung für Äthiopien und den Sudan für einen Sitz rückgängig zu machen, indem sie ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen vorwarfen und Beispiele für solche Verletzungen aufführten. Sudan stand bei der Wahl zum UNHRC am 12. November 2012 nicht auf dem Stimmzettel, aber Äthiopien wurde gewählt. ⓘ
Saudi-Arabien
Im September 2015 wurde Faisal bin Hassan Trad, Saudi-Arabiens Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, zum Vorsitzenden des Beratenden Ausschusses des UNHRC gewählt, dem Gremium, das unabhängige Experten ernennt. Der Direktor von UN Watch, Hillel Neuer, sagte dazu: "Es ist ein Skandal, dass die UN ein Land, das in diesem Jahr [2015] mehr Menschen enthauptet hat als ISIS, zum Vorsitzenden eines wichtigen Menschenrechtsgremiums gewählt hat. Petro-Dollars und Politik haben die Menschenrechte übertrumpft". Saudi-Arabien schloss auch Kritik während der UN-Sitzung aus. Im Januar 2016 ließ Saudi-Arabien den prominenten schiitischen Kleriker Scheich Nimr hinrichten, der freie Wahlen in Saudi-Arabien gefordert hatte. ⓘ
Im September 2017 sagte US-Präsident Donald Trump, es sei "peinlich", dass im UN-Menschenrechtsausschuss Länder vertreten seien, die selbst Gräueltaten begangen hätten, ohne jedoch ein bestimmtes Land zu nennen. ⓘ
Am 13. Oktober 2020 verlor Saudi-Arabien seine Bewerbung um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat. Saudi-Arabien und China konkurrierten mit Pakistan, Usbekistan und Nepal um einen der vier Sitze. China erhielt 139 Stimmen, Usbekistan 164, Pakistan 169, und Saudi-Arabien wurde mit 90 Stimmen Fünfter, geschlagen von Nepal mit 150 Stimmen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch verurteilte die Kandidatur von China und Saudi-Arabien und bezeichnete sie als "zwei der missbräuchlichsten Regierungen der Welt". ⓘ
Venezuela
Als die UN-Generalversammlung im Oktober 2019 für die Aufnahme Venezuelas in den UN-Menschenrechtsrat stimmte, schrieb die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft: "Ich bin persönlich bestürzt, dass 105 Länder für diesen Affront gegen das Leben und die Würde des Menschen gestimmt haben. Es ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Menschenrechtsrat kaputt ist, und es unterstreicht, warum die Vereinigten Staaten sich zurückgezogen haben." Venezuela war beschuldigt worden, dem venezolanischen Volk humanitäre Hilfe aus anderen Ländern vorzuenthalten und seine Wähler im Austausch für Lebensmittel und medizinische Versorgung zu manipulieren. Der Rat war regelmäßig dafür kritisiert worden, dass er Mitglieder aufnahm, die selbst im Verdacht standen, Menschenrechte zu verletzen. ⓘ
Positionen der Länder
Sri Lanka
Sri Lanka geriet Anfang 2012 zunehmend in die Kritik, nachdem ein Resolutionsentwurf des UNHRC vorgelegt worden war, der sich mit der Rechenschaftspflicht des Landes im Hinblick auf seine Versöhnungsaktivitäten befasste. In dem ursprünglichen Resolutionsentwurf der Vereinigten Staaten hieß es, der UNHRC sei "besorgt darüber, dass der LLRC-Bericht [Lessons Learnt and Reconciliation Commission] nicht angemessen auf die schwerwiegenden Vorwürfe von Verstößen gegen das Völkerrecht eingeht". Die UNHRC-Resolution lautet dann wie folgt
- "1. fordert die Regierung Sri Lankas auf, die konstruktiven Empfehlungen des LLRC-Berichts umzusetzen und alle notwendigen zusätzlichen Schritte zu unternehmen, um ihren einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich zu verpflichten, glaubwürdige und unabhängige Maßnahmen einzuleiten, um Gerechtigkeit, Gleichheit, Rechenschaftspflicht und Versöhnung für alle Menschen in Sri Lanka zu gewährleisten,
- 2. Fordert die Regierung Sri Lankas auf, so schnell wie möglich einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen, in dem die Schritte aufgeführt sind, die die Regierung unternommen hat und noch unternehmen wird, um die Empfehlungen der LLRC umzusetzen und auch die mutmaßlichen Verstöße gegen das Völkerrecht anzugehen,
- 3. 3. ermutigt das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte und die einschlägigen Sonderverfahren, Beratung und technische Hilfe bei der Umsetzung dieser Schritte zu leisten und die Regierung Sri Lankas zu akzeptieren, und ersucht das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, dem Rat auf seiner zweiundzwanzigsten Tagung einen Bericht über die Leistung dieser Hilfe vorzulegen." ⓘ
Die srilankische Botschafterin in Genf, Tamara Kunanayakam, wies darauf hin, dass 80 % des Finanzbedarfs des UNHRC von mächtigen Nationen wie den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten bereitgestellt werden. Außerdem werden Schlüsselpositionen im UNHRC meist von Personen besetzt, die in den auswärtigen Diensten dieser Länder tätig waren. Sri Lanka vertritt den Standpunkt, dass diese Tatsache die Unparteilichkeit der Aktivitäten des UNHRC erheblich beeinträchtigt, insbesondere wenn es um die Entwicklungsländer geht. Aus diesem Grund hat Sri Lanka zusammen mit Kuba und Pakistan eine Resolution eingebracht, die Transparenz bei der Finanzierung und der personellen Besetzung des UNHRC während der 19. Die Resolution wurde am 4. April 2012 angenommen. ⓘ
Der ursprüngliche Resolutionsentwurf der USA für den UNHRC, der den Anstoß für die Transparenzinitiative Sri Lankas, Kubas und Pakistans gab, wurde daraufhin erheblich geändert und 2013 verabschiedet. Narayan Lakshman, der für The Hindu aus Washington, D.C. schreibt, sagte, die Vereinigten Staaten hätten die Resolution "verwässert", während UN Watch die überarbeitete Resolution als "abgeschwächt" bezeichnete. Lakshman merkte an, dass "ein ganzer Absatz, in dem ein 'ungehinderter Zugang' ... für eine Reihe von externen Beobachtern und Spezialisten gefordert wird, gestrichen wurde", und dass die Forderung nach einer internationalen Untersuchung von "angeblichen Menschenrechtsverletzungen" in der umformulierten Resolution zwar angehoben wurde, dann aber "in Richtung einer offensichtlichen Bevorzugung Sri Lankas bei der Durchführung eigener interner Untersuchungen abschweifte". Er stellte fest, dass im Allgemeinen "schwächere Formulierungen anstelle eines verurteilenden Tons" eingefügt worden seien. Die überarbeitete Resolution trug weiterhin den Titel "Förderung von Versöhnung und Rechenschaftspflicht in Sri Lanka" und erhielt den UN-Code "A/HRC/22/L.1/Rev.1". In ihrer endgültigen Fassung wurde die US-Resolution von 33 Ländern mitgetragen, darunter drei weitere Mitglieder des UN-Sicherheitsrats (Großbritannien, Frankreich und Deutschland) und vier weitere europäische Staaten (Irland, Italien, die Niederlande und die Schweiz). Die Resolution wurde am 21. März 2013 mit 25 Ja-Stimmen - darunter die Befürworter der Resolution und andere EU-Länder sowie Südkorea - und 13 Nein-Stimmen angenommen (neun Länder enthielten sich der Stimme oder waren abwesend). ⓘ
Vereinigte Staaten
US-Präsident George W. Bush erklärte, dass die Vereinigten Staaten sich nicht um einen Sitz im Rat bemühen würden, da dies von außen effektiver wäre. Er hat jedoch zugesagt, den Rat finanziell zu unterstützen. Der Sprecher des Außenministeriums, Sean McCormack, sagte: "Wir werden eng mit unseren Partnern in der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten, um den Rat zu ermutigen, sich mit schwerwiegenden Fällen von Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie dem Iran, Kuba, Simbabwe, Burma, Sudan und Nordkorea zu befassen". ⓘ
Das US-Außenministerium teilte am 5. März 2007 mit, dass die Vereinigten Staaten im zweiten Jahr in Folge beschlossen hätten, sich nicht um einen Sitz im Menschenrechtsrat zu bemühen, da das Gremium durch die wiederholten Angriffe auf Israel und das Versäumnis, gegen andere Menschenrechtsverletzer vorzugehen, seine Glaubwürdigkeit verloren habe. Sprecher Sean McCormack sagte, der Rat habe sich "ausschließlich" auf Israel konzentriert, während Länder wie Kuba, Myanmar und Nordkorea von einer Prüfung verschont geblieben seien. Er sagte, dass die Vereinigten Staaten, obwohl sie nur eine Beobachterrolle haben werden, weiterhin ein Schlaglicht auf Menschenrechtsfragen werfen werden. Das ranghöchste republikanische Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses, Ileana Ros-Lehtinen, unterstützte die Entscheidung der Regierung. "Anstatt als starker Verteidiger grundlegender Menschenrechte aufzutreten, ist der Menschenrechtsrat als schwache Stimme, die grober politischer Manipulation ausgesetzt ist, ins Wanken geraten", sagte sie. ⓘ
Nach der Verabschiedung des UNHRC-Pakets zum Institutionenaufbau im Juni 2007 verurteilten die USA erneut die Voreingenommenheit in der Agenda der Institution. Sprecher Sean McCormack kritisierte erneut, dass sich die Kommission auf Israel konzentriere, obwohl es weltweit viel dringendere Menschenrechtsthemen wie den Sudan oder Myanmar gäbe, und kritisierte die Absetzung der Sonderberichterstatter für Kuba und Weißrussland sowie verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten, die die Mitgliedstaaten daran hinderten, über die Themen abzustimmen; eine ähnliche Kritik äußerte der kanadische Vertreter. Im September 2007 stimmte der US-Senat dafür, dem Rat die Mittel zu streichen. ⓘ
Die Vereinigten Staaten sprachen sich gemeinsam mit Australien, Kanada, Israel und drei weiteren Ländern gegen den Resolutionsentwurf des UNHRC zu den Arbeitsregeln aus und begründeten dies damit, dass der Schwerpunkt nach wie vor auf Israel liege und Maßnahmen gegen Länder mit schlechter Menschenrechtsbilanz zu kurz kämen. Die Resolution wurde in einer seltenen, von Israel erzwungenen Abstimmung mit 154 zu 7 Stimmen angenommen, wobei sie auch von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und China unterstützt wurde, obwohl sie normalerweise im Konsens verabschiedet wird. Der Botschafter der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen, Zalmay Khalilzad, sprach von der "unerbittlichen Konzentration des Rates auf ein einziges Land - Israel" und stellte dem das Versäumnis gegenüber, "schwere Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern wie Simbabwe, Nordkorea, Iran, Weißrussland und Kuba anzusprechen". Khalilzad sagte, abgesehen von der Verurteilung der Niederschlagung der Proteste gegen die Regierung in Birma sei das vergangene Jahr des Rates "sehr schlecht" gewesen und habe "unsere Hoffnungen nicht erfüllt". ⓘ
Am 6. Juni 2008 gab die Human Rights Tribune bekannt, dass sich die Vereinigten Staaten vollständig aus dem UNHRC zurückgezogen und ihren Beobachterstatus aufgegeben haben. ⓘ
Die Vereinigten Staaten boykottierten den Rat während der Amtszeit von George W. Bush, kehrten ihre Haltung jedoch während der Amtszeit von Obama um. Ab 2009, als die Vereinigten Staaten eine führende Rolle in der Organisation übernahmen, begannen amerikanische Kommentatoren jedoch zu argumentieren, dass der UNHRC zunehmend an Bedeutung gewinne. ⓘ
Am 31. März 2009 kündigte die Regierung von Barack Obama an, dass sie die frühere Position des Landes umkehren und dem UNHRC beitreten würde; Neuseeland erklärte sich bereit, nicht für den Rat zu kandidieren, um den Vereinigten Staaten Platz zu machen, damit sie zusammen mit Belgien und Norwegen für die WEOG-Sitze kandidieren konnten. ⓘ
Am 19. Juni 2018 gaben US-Außenminister Mike Pompeo und die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Nikki Haley, bekannt, dass sich die Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zurückziehen und warfen dem Rat vor, "heuchlerisch und eigennützig" zu sein; in der Vergangenheit hatte Haley ihm "chronische anti-israelische Voreingenommenheit" vorgeworfen. "Wenn der Menschenrechtsrat Israel schlechter behandelt als Nordkorea, Iran und Syrien, dann ist der Rat selbst töricht und seines Namens unwürdig. Es ist an der Zeit, dass die Länder, die es besser wissen, Änderungen fordern", sagte Haley damals in einer Erklärung und verwies auf die Verabschiedung von fünf Resolutionen durch den Rat, in denen Israel verurteilt wird. "Die Vereinigten Staaten bewerten weiterhin unsere Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat. Unsere Geduld ist nicht unbegrenzt." ⓘ
Im Dezember 2020 erklärte die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft, der UN-Menschenrechtsrat sei "ein Zufluchtsort für Despoten und Diktatoren, israelfeindlich und ineffektiv bei echten Menschenrechtskrisen". ⓘ
Am 8. Februar 2021, nach der Wahl von Joe Biden, kündigte Außenminister Antony Blinken an, dass sich die Regierung Biden wieder im UN-Menschenrechtsrat engagieren werde. ⓘ
UN-Generalsekretär Antonio Guterres bedauerte den Austritt der USA. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, nannte die Entscheidung „enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend“. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini ließ mitteilen, der Austritt „gefährdet die Rolle der USA als Verfechter und Unterstützer der Demokratie in der Welt“. ⓘ
China
Am 1. April 2020 trat China dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bei. ⓘ
Chinas Xinjiang-Politik
Im Juli 2019 unterzeichneten UN-Botschafter aus 22 Ländern, darunter Australien, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Spanien, Deutschland und Japan, ein gemeinsames Schreiben an den UNHRC, in dem sie Chinas Misshandlung der Uiguren und anderer Minderheitengruppen verurteilten und die chinesische Regierung aufforderten, die Umerziehungslager in Xinjiang zu schließen. ⓘ
Daraufhin unterzeichneten UN-Botschafter aus 50 Ländern, darunter Russland, Nigeria, Pakistan, die Philippinen, die Vereinigten Arabischen Emirate, Sudan, Ägypten, Saudi-Arabien, Katar, Angola, Algerien und Myanmar, ein gemeinsames Schreiben an den UNHRC, in dem sie Chinas "bemerkenswerte Erfolge in Xinjiang" lobten und sich gegen die "Politisierung von Menschenrechtsfragen" wandten. ⓘ
Im August 2019 teilte Katar dem Präsidenten des UNHRC mit, dass es beschlossen habe, sich von dem Antwortschreiben zurückzuziehen. Menschenrechtsaktivisten lobten die Entscheidung Katars. ⓘ
West-Neuguinea
Im März 2017 gab Vanuatu auf der 34. ordentlichen Tagung des UN-Menschenrechtsrats eine gemeinsame Erklärung im Namen von Tonga, Nauru, Palau, Tuvalu, den Salomonen und den Marshallinseln ab, in der es Menschenrechtsverletzungen in dem seit 1963 von Indonesien besetzten Westneuguinea anprangerte und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte aufforderte, einen Bericht zu erstellen. Indonesien wies die Anschuldigungen Vanuatus zurück. Außerdem wurde eine gemeinsame Erklärung der NRO abgegeben. Während des 50-jährigen Papua-Konflikts sind mehr als 100.000 Papuas gestorben. ⓘ
Kritik
Die Vereinigten Staaten boykottierten den UNHRC während der Regierung von George W. Bush, um gegen die repressiven Staaten unter den Mitgliedern zu protestieren. Im März 2009 änderte die Obama-Regierung diese Position und beschloss, sich wieder zu engagieren" und einen Sitz im UNHRC zu suchen. Ab 2009, als die Vereinigten Staaten eine führende Rolle in der Organisation übernahmen, begannen amerikanische Kommentatoren jedoch zu argumentieren, dass der UNHRC zunehmend an Bedeutung gewinne. ⓘ
Der UNHRC ist wegen der repressiven Staaten unter seinen Mitgliedern in die Kritik geraten. Zu den Ländern mit fragwürdiger Menschenrechtsbilanz, die im UNHRC vertreten sind, gehören Pakistan, Kuba, Saudi-Arabien, China, Indonesien und Russland. ⓘ
Am 12. Oktober 2021 kritisierte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die Wahlen zum UNHRC und forderte die UN-Mitgliedsländer auf, nicht für Kamerun, Eritrea, die Vereinigten Arabischen Emirate und andere Kandidaten zu stimmen, da sie eine miserable Menschenrechtsbilanz aufweisen. Es wurde behauptet, dass diese Länder die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Gremium nicht erfüllen. Der UN-Direktor von Human Rights Watch, Louis Charbonneau, sagte, dass die Wahl solch schwerwiegender Rechtsverletzer eine schreckliche Botschaft aussende, dass die UN-Mitgliedsstaaten die grundlegende Aufgabe des Rates, die Menschenrechte zu schützen, nicht ernst nehmen. ⓘ
Blockabstimmung
Einem Bericht von Reuters aus dem Jahr 2008 zufolge behaupten unabhängige Menschenrechtsgruppen, dass der UNHRC von einigen Ländern des Nahen Ostens und Afrikas kontrolliert wird, die von China, Russland und Kuba unterstützt werden und sich gegenseitig vor Kritik schützen. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon kritisierte daraufhin die Ineffektivität des UNHRC und erklärte, er sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Er forderte die Länder auf, "die Rhetorik fallen zu lassen" und sich über "parteipolitisches Getue und regionale Spaltungen" hinwegzusetzen und sich für die Menschen in der Welt einzusetzen. Dies folgt auf die Kritik, die seit der Einrichtung des UNHRC geäußert wurde, als Israel bei den meisten Gelegenheiten verurteilt wurde und andere Vorkommnisse in der Welt wie Darfur, Tibet, Nordkorea, Pakistan und Simbabwe nicht im Rat diskutiert wurden. ⓘ
Von den 53 Ländern, die Chinas Verhängung des Hongkong National Security Law nach den Hongkong-Protesten 2019-2020 verteidigten, waren mindestens 43 Teilnehmer der chinesischen Belt and Road Initiative, wobei ein Axios-Reporter feststellte, dass "Peking den UN-Menschenrechtsrat effektiv dazu genutzt hat, genau die Aktivitäten zu unterstützen, gegen die er eigentlich geschaffen wurde." ⓘ
Ban Ki-Moon rief auch die Vereinigten Staaten auf, dem Rat vollständig beizutreten und eine aktivere Rolle zu spielen. ⓘ
Der UNHRC wurde 2009 dafür kritisiert, dass er eine von Sri Lanka vorgelegte Resolution annahm, in der das Verhalten des Landes im Vanni gelobt wurde, während er die Forderung nach einer internationalen Untersuchung von Kriegsverbrechen ignorierte. ⓘ
Programm zur Rechenschaftspflicht
Am 18. Juni 2007, ein Jahr nach seiner ersten Sitzung, verabschiedete der UNHRC sein Paket zum Aufbau von Institutionen, das ihm als Leitfaden für seine künftige Arbeit dienen sollte. Zu den Elementen dieses Pakets gehört die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung, die die Menschenrechtslage in allen 193 UN-Mitgliedstaaten bewertet. Ein weiteres Element ist ein Beratender Ausschuss, der als Denkfabrik des UNHRC dient und ihn mit Fachwissen und Ratschlägen zu thematischen Menschenrechtsfragen versorgt. Ein weiteres Element ist ein Beschwerdeverfahren, das es Einzelpersonen und Organisationen ermöglicht, Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen an den Rat zu richten. ⓘ
Geschichte
Gründung
Beschluss
Die UN-Generalversammlung verabschiedete in ihrer 72. Plenarsitzung am 15. März 2006 die Resolution 60/251 mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die Vereinigten Staaten von Amerika, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Belarus. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen. ⓘ
Kommentare zur Gründung
Die damalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, stufte die Einrichtung des Menschenrechtsrats als Entscheidung von historischer Bedeutung ein, deren tatsächliche Auswirkung auf das Leben der Menschen aber noch untersucht werden müsse. Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die Vereinigten Staaten für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der ehemalige deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranischstämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird. Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören unter anderem mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat. Die USA ließ sich erstmals unter Präsident Barack Obama in das Gremium wählen. ⓘ