Hanf
Cannabis | |
---|---|
Gewöhnlicher Hanf | |
Wissenschaftliche Klassifizierung | |
Königreich: | Pflanzen (Plantae) |
Klade: | Tracheophyten |
Klade: | Angiospermen |
Klade: | Eudikotyledonen |
Klade: | Rosengewächse |
Ordnung: | Rosengewächse |
Familie: | Cannabaceae |
Gattung: | Cannabis L. |
Arten: | |
|
Teil einer Serie über ⓘ |
Cannabis |
---|
Cannabis (/ˈkænəbɪs/) ist eine Gattung von Blütenpflanzen in der Familie der Cannabaceae. Die Anzahl der Arten innerhalb der Gattung ist umstritten. Drei Arten können anerkannt werden: Cannabis sativa, Cannabis indica und Cannabis ruderalis; C. ruderalis kann in C. sativa enthalten sein; alle drei können als Unterarten einer einzigen Art, C. sativa, behandelt werden; oder C. sativa kann als eine einzige ungeteilte Art akzeptiert werden. Es wird allgemein angenommen, dass die Gattung in Asien beheimatet ist und von dort stammt. ⓘ
Die Pflanze ist auch unter dem Namen Hanf bekannt, obwohl dieser Begriff häufig nur für Cannabis-Sorten verwendet wird, die für den Nicht-Drogenkonsum angebaut werden. Cannabis wird seit langem für Hanffasern, Hanfsamen und deren Öle, Hanfblätter für die Verwendung als Gemüse und Saft, für medizinische Zwecke und als Freizeitdroge verwendet. Industriehanfprodukte werden aus Cannabispflanzen hergestellt, die so ausgewählt werden, dass sie eine große Menge an Fasern produzieren. Um dem UN-Suchtstoffübereinkommen zu entsprechen, wurden einige Cannabissorten so gezüchtet, dass sie nur minimale Mengen an Tetrahydrocannabinol (THC), dem wichtigsten psychoaktiven Bestandteil, enthalten. Einige Sorten wurden selektiv gezüchtet, um einen maximalen THC-Gehalt (ein Cannabinoid) zu erzeugen, dessen Stärke durch das Trocknen der Früchte erhöht wird. Aus der Pflanze werden verschiedene Verbindungen, darunter Haschisch und Haschischöl, extrahiert. ⓘ
In den USA wird "Industriehanf" von der Bundesregierung als Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 % des Trockengewichts eingestuft. Diese Klassifizierung wurde in der Farm Bill von 2018 eingeführt und dahingehend verfeinert, dass auch aus Hanf gewonnene Extrakte, Cannabinoide und Derivate in die Definition von Hanf einbezogen werden. ⓘ
Im Jahr 2013 wurden weltweit 60.400 Kilogramm Cannabis legal produziert. Im Jahr 2014 gab es schätzungsweise 182,5 Millionen Cannabiskonsumenten (3,8 % der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren). Dieser Prozentsatz hat sich zwischen 1998 und 2014 nicht wesentlich verändert. ⓘ
Hanf ⓘ | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Hanfpflanzen | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
| ||||||||||||
Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Cannabis | ||||||||||||
L. |
Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse. Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde. ⓘ
Die einzelnen Bestandteile der Pflanze (Fasern, Samen, Blätter, Blüten) werden ungenauerweise ebenfalls als Hanf bezeichnet. Aus diesen Pflanzenteilen können, je nach verwendeter Art der Gattung, verschiedene Produkte hergestellt werden:
- Seile (aus den Fasern der Stängel),
- Speiseöl (aus den Samen),
- ätherisches Öl (aus destillierten Blättern und Blüten)
- sowie Haschisch und Marihuana (aus getrockneten Blättern, Blüten und Blütenständen). ⓘ
Hanf gilt vielfach als Rauschdroge. Ihre Legalisierung wird in vielen Ländern diskutiert, unter anderem in Deutschland. ⓘ
Beschreibung
Cannabis ist eine einjährige, zweihäusige, blühende Pflanze. Die Blätter sind handförmig zusammengesetzt oder gezähnt und haben gesägte Fiederblättchen. Das erste Blattpaar hat in der Regel nur ein Fiederblättchen; die Anzahl der Fiederblättchen nimmt allmählich zu, bis zu einem Maximum von etwa dreizehn Fiederblättchen pro Blatt (normalerweise sieben oder neun), je nach Sorte und Wachstumsbedingungen. An der Spitze einer blühenden Pflanze verringert sich diese Zahl wieder auf ein einzelnes Fiederblättchen pro Blatt. Am Hauptstamm einer ausgewachsenen Pflanze sind die unteren Blattpaare in der Regel gegenständig und die oberen Blattpaare wechselständig angeordnet. ⓘ
Die Blätter weisen ein eigentümliches und diagnostisches Venenmuster auf, das es Personen, die mit der Pflanze wenig vertraut sind, ermöglicht, ein Cannabisblatt von nicht verwandten Arten zu unterscheiden, die verwirrend ähnliche Blätter haben (siehe Abbildung). Wie bei gezackten Blättern üblich, hat jede Zacke eine zentrale Ader, die sich bis zu ihrer Spitze erstreckt. Allerdings entspringt die Zackenader weiter unten in der zentralen Ader des Blättchens, typischerweise gegenüber der Position nicht der ersten Kerbe, sondern der nächsten Kerbe. Das bedeutet, dass die Vene, die die Spitze der Zahnung versorgt, auf ihrem Weg von der Mittelrippe der Blattfieder bis zur Spitze der Zahnung dicht an der dazwischen liegenden Kerbe vorbeiführt. Manchmal verläuft die Ader tatsächlich tangential zur Kerbe, oft aber auch in geringem Abstand, und in diesem Fall zweigt eine Spornader (gelegentlich ein Paar solcher Spornadern) ab und verbindet sich am tiefsten Punkt der Kerbe mit dem Blattrand. Dieses Aderungsmuster variiert leicht zwischen den einzelnen Sorten, aber im Allgemeinen ermöglicht es, Cannabisblätter von oberflächlich ähnlichen Blättern ohne Schwierigkeiten und ohne spezielle Ausrüstung zu unterscheiden. Winzige Proben von Cannabispflanzen können auch durch die mikroskopische Untersuchung von Blattzellen und ähnlichen Merkmalen genau identifiziert werden, doch erfordert dies besondere Fachkenntnisse und Ausrüstung. ⓘ
Vermehrung
Alle bekannten Cannabissorten sind windbestäubt, und die Frucht ist eine Achäne. Die meisten Cannabis-Sorten sind Kurztagspflanzen, möglicherweise mit Ausnahme von C. sativa subsp. sativa var. spontanea (= C. ruderalis), die gemeinhin als "selbstblühend" beschrieben wird und tagesneutral sein kann. ⓘ
Cannabis ist überwiegend zweihäusig, d. h. es hat unvollständige Blüten, wobei die staminaten "männlichen" und die pistillaten "weiblichen" Blüten auf getrennten Pflanzen vorkommen. "Schon sehr früh erkannten die Chinesen die Cannabispflanze als zweihäusig an", und das Erya-Wörterbuch (ca. 3. Jahrhundert v. Chr.) definierte xi 枲 "männliches Cannabis" und fu 莩 (oder ju 苴) "weibliches Cannabis". Die männlichen Blüten stehen normalerweise in lockeren Rispen, die weiblichen in Trauben. ⓘ
Es sind auch viele einhäusige Sorten beschrieben worden, bei denen einzelne Pflanzen sowohl männliche als auch weibliche Blüten tragen. (Obwohl einhäusige Pflanzen oft als "Zwitter" bezeichnet werden, tragen echte Zwitter - die bei Cannabis weniger häufig vorkommen - staminate und pistillate Strukturen zusammen auf einzelnen Blüten, während einhäusige Pflanzen männliche und weibliche Blüten an verschiedenen Stellen derselben Pflanze tragen). Subdioezie (das Auftreten von einhäusigen und zweihäusigen Individuen innerhalb derselben Population) ist weit verbreitet. Viele Populationen wurden als sexuell labil beschrieben. ⓘ
Als Ergebnis intensiver Selektion beim Anbau weist Cannabis viele sexuelle Phänotypen auf, die sich anhand des Verhältnisses von weiblichen und männlichen Blüten bei einem Individuum oder einer typischen Sorte beschreiben lassen. Zweihäusige Sorten werden für die Drogenproduktion bevorzugt, bei der die (von den weiblichen Blüten produzierten) Früchte verwendet werden. Zweihäusige Sorten werden auch für die Herstellung von Textilfasern bevorzugt, während einhäusige Sorten für die Zellstoff- und Papierproduktion bevorzugt werden. Es wurde vorgeschlagen, dass das Vorhandensein von Einhäusigkeit dazu genutzt werden kann, legale Hanfkulturen von illegalen Drogenkulturen zu unterscheiden, aber Sativa-Sorten produzieren oft einhäusige Individuen, was möglicherweise auf Inzucht zurückzuführen ist. ⓘ
Bestimmung des Geschlechts
Cannabis hat einen der kompliziertesten Mechanismen der Geschlechtsbestimmung unter den zweihäusigen Pflanzen. Es wurden viele Modelle zur Erklärung der Geschlechtsbestimmung bei Cannabis vorgeschlagen. ⓘ
Auf der Grundlage von Studien zur Geschlechtsumkehr bei Hanf wurde erstmals 1924 von K. Hirata berichtet, dass ein XY-Geschlechtsbestimmungssystem vorhanden ist. Zu dieser Zeit war das XY-System das einzige bekannte System der Geschlechtsbestimmung. Das X:A-System wurde erstmals 1925 bei Drosophila spp. beschrieben. Bald darauf widersprach Schaffner der Interpretation von Hirata und veröffentlichte die Ergebnisse seiner eigenen Studien zur Geschlechtsumkehr bei Hanf. Er kam zu dem Schluss, dass ein X:A-System in Gebrauch war und dass das Geschlecht außerdem stark von den Umweltbedingungen beeinflusst wurde. ⓘ
Seitdem wurden viele verschiedene Arten von Systemen zur Geschlechtsbestimmung entdeckt, insbesondere bei Pflanzen. Zweihäusigkeit ist im Pflanzenreich relativ selten, und bei einem sehr geringen Prozentsatz der zweihäusigen Pflanzenarten wurde das XY-System festgestellt. In den meisten Fällen, in denen das XY-System vorkommt, geht man davon aus, dass es sich erst kürzlich und unabhängig entwickelt hat. ⓘ
Seit den 1920er Jahren wurde eine Reihe von Modellen zur Geschlechtsbestimmung bei Cannabis vorgeschlagen. Ainsworth beschreibt die Geschlechtsbestimmung in der Gattung als "einen X/Autosom-Dosierungstyp". ⓘ
Die Frage, ob tatsächlich heteromorphe Geschlechtschromosomen vorhanden sind, ließe sich am einfachsten beantworten, wenn solche Chromosomen in einem Karyotyp deutlich sichtbar wären. Cannabis war eine der ersten Pflanzenarten, bei denen ein Karyotyp erstellt wurde; dies geschah jedoch zu einer Zeit, als die Erstellung von Karyotypen nach heutigen Maßstäben primitiv war (siehe Geschichte der Zytogenetik). Es wurde berichtet, dass heteromorphe Geschlechtschromosomen bei staminaten Individuen von zweihäusigem "Kentucky"-Hanf vorkommen, aber nicht bei pistillaten Individuen derselben Sorte. Es wurde angenommen, dass der zweihäusige "Kentucky"-Hanf einen XY-Mechanismus verwendet. Heterosomen wurden weder bei analysierten Individuen von einhäusigem "Kentucky"-Hanf noch bei einer nicht identifizierten deutschen Sorte beobachtet. Es wurde angenommen, dass diese Sorten eine Geschlechtschromosomenzusammensetzung XX haben. Anderen Forschern zufolge war bis 1996 noch kein moderner Karyotyp von Cannabis veröffentlicht worden. Befürworter des XY-Systems erklären, dass das Y-Chromosom etwas größer als das X-Chromosom ist, aber zytologisch schwer zu unterscheiden ist. ⓘ
In jüngerer Zeit haben Sakamoto und verschiedene Mitautoren mit Hilfe von RAPD mehrere genetische Markersequenzen isoliert, die sie als "Male-Associated DNA in Cannabis" (MADC) bezeichnen und die sie als indirekten Beweis für ein männliches Chromosom interpretieren. Mehrere andere Forschergruppen haben über die Identifizierung von männlich-assoziierten Markern mit Hilfe von RAPD und AFLP berichtet. Ainsworth kommentierte diese Ergebnisse mit den Worten, ⓘ
Es ist nicht überraschend, dass männlich-assoziierte Marker relativ häufig vorkommen. Bei zweihäusigen Pflanzen, bei denen keine Geschlechtschromosomen identifiziert wurden, deuten Marker für Männlichkeit entweder auf das Vorhandensein von Geschlechtschromosomen hin, die durch zytologische Methoden nicht unterschieden werden konnten, oder darauf, dass der Marker eng mit einem Gen verbunden ist, das an der Geschlechtsbestimmung beteiligt ist. ⓘ
Es ist bekannt, dass die Geschlechtsbestimmung durch die Umwelt bei einer Vielzahl von Arten stattfindet. Viele Forscher haben vorgeschlagen, dass das Geschlecht bei Cannabis durch Umweltfaktoren bestimmt oder stark beeinflusst wird. Ainsworth berichtet, dass die Behandlung mit Auxin und Ethylen als Pflanzenhormon#Ethylen feminisierende Wirkungen hat, und dass die Behandlung mit Cytokininen und Gibberellinen maskulinisierende Wirkungen hat. Es wurde berichtet, dass das Geschlecht bei Cannabis durch chemische Behandlung umgekehrt werden kann. Es wurde eine PCR-basierte Methode zum Nachweis von frauenassoziierten DNA-Polymorphismen durch Genotypisierung entwickelt. ⓘ
Dichte Traube weiblicher Blüten, typisch für drogenähnliche Cannabissorten ⓘ
Biochemie und Drogen
Cannabispflanzen produzieren eine große Anzahl von Chemikalien als Teil ihrer Verteidigung gegen Pflanzenfresser, siehe Chemische Abwehrkräfte bei Cannabis. Eine Gruppe davon sind die so genannten Cannabinoide, die beim Konsum psychische und physische Wirkungen hervorrufen. ⓘ
Cannabinoide, Terpenoide und andere Verbindungen werden von drüsigen Trichomen abgesondert, die vor allem an den Blütenkelchen und -blättern der weiblichen Pflanzen vorkommen. Als Droge wird es in der Regel in Form von getrockneten Fruchtständen ("Knospen" oder "Marihuana"), Harz (Haschisch) oder verschiedenen Extrakten, die zusammen als Haschischöl bekannt sind, angeboten. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde es in den meisten Ländern der Welt illegal, Cannabis für den Verkauf und manchmal sogar für den persönlichen Gebrauch anzubauen oder zu besitzen. ⓘ
Mikroskopische Aufnahme C. sativa (links), C. indica (rechts) ⓘ
Chromosomen und Genom
Cannabis ist wie viele andere Organismen diploid, d. h. mit einem Chromosomenkomplex von 2n=20, obwohl auch polyploide Individuen künstlich hergestellt wurden. Die erste Genomsequenz von Cannabis, deren Größe auf 820 Mb geschätzt wird, wurde 2011 von einem Team kanadischer Wissenschaftler veröffentlicht. ⓘ
Taxonomie
Die Gattung Cannabis wurde früher zur Familie der Brennnesselgewächse (Urticaceae) oder zur Familie der Maulbeergewächse (Moraceae) gezählt und später zusammen mit der Gattung Humulus (Hopfen) in eine eigene Familie, die Hanfgewächse (Cannabaceae sensu stricto), eingeordnet. Jüngste phylogenetische Studien auf der Grundlage von cpDNA-Restriktionsstellenanalysen und Gensequenzierungen deuten stark darauf hin, dass die Cannabaceae sensu stricto aus der ehemaligen Familie Celtidaceae hervorgegangen sind und dass die beiden Familien zu einer einzigen monophyletischen Familie, den Cannabaceae sensu lato, zusammengeführt werden sollten. ⓘ
Es wurden verschiedene Arten von Cannabis beschrieben und als Arten, Unterarten oder Sorten klassifiziert:
- Pflanzen, die für die Faser- und Samenproduktion angebaut werden und als schwach giftige, nicht-drogenhaltige oder Faser-Typen bezeichnet werden.
- Pflanzen, die für die Drogenproduktion angebaut werden und als hochtoxische oder Drogenarten bezeichnet werden.
- entkommene, hybridisierte oder wilde Formen eines der oben genannten Typen. ⓘ
Cannabispflanzen produzieren eine einzigartige Familie von Terpeno-Phenol-Verbindungen, die als Cannabinoide bezeichnet werden und von denen einige den "Rausch" erzeugen, den man beim Konsum von Marihuana erleben kann. Es sind 483 identifizierbare chemische Bestandteile der Cannabispflanze bekannt, und mindestens 85 verschiedene Cannabinoide sind aus der Pflanze isoliert worden. Die beiden Cannabinoide, die in der Regel in großen Mengen produziert werden, sind Cannabidiol (CBD) und/oder Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), aber nur THC ist psychoaktiv. Seit den frühen 1970er Jahren werden Cannabispflanzen nach ihrem chemischen Phänotyp oder "Chemotyp" kategorisiert, der auf der Gesamtmenge des produzierten THC und dem Verhältnis von THC zu CBD basiert. Obwohl die Gesamtproduktion von Cannabinoiden durch Umweltfaktoren beeinflusst wird, ist das THC/CBD-Verhältnis genetisch festgelegt und bleibt während der gesamten Lebensdauer einer Pflanze unverändert. Nicht-drogenhaltige Pflanzen produzieren relativ geringe Mengen THC und hohe Mengen CBD, während drogenhaltige Pflanzen hohe Mengen THC und niedrige Mengen CBD produzieren. Wenn sich Pflanzen dieser beiden Chemotypen kreuzen, haben die Pflanzen der ersten Filialgeneration (F1) einen mittleren Chemotyp und produzieren mittlere Mengen an CBD und THC. Weibliche Pflanzen dieses Chemotyps können genügend THC produzieren, um für die Drogenproduktion verwendet zu werden. ⓘ
Seit mehr als zwei Jahrhunderten wird darüber diskutiert, ob es sich bei den Drogen- und Nicht-Drogen-, Kultur- und Wildtypen von Cannabis um eine einzige, sehr variable Art handelt oder ob die Gattung polytypisch ist und mehr als eine Art umfasst. Dies ist ein umstrittenes Thema, da es keine allgemein anerkannte Definition einer Art gibt. Ein weithin angewandtes Kriterium für die Anerkennung von Arten ist, dass es sich bei Arten um "Gruppen von sich tatsächlich oder potenziell kreuzenden natürlichen Populationen handelt, die von anderen solchen Gruppen reproduktiv isoliert sind". Populationen, die physiologisch in der Lage sind, sich zu kreuzen, aber morphologisch oder genetisch voneinander abweichen und geografisch oder ökologisch isoliert sind, werden manchmal als separate Arten betrachtet. Es ist nicht bekannt, dass es bei Cannabis physiologische Barrieren für die Fortpflanzung gibt, und Pflanzen aus sehr unterschiedlichen Quellen sind untereinander fruchtbar. Physikalische Barrieren für den Genaustausch (z. B. die Gebirgskette des Himalaya) könnten jedoch dazu geführt haben, dass sich die Genpools von Cannabis vor dem Beginn menschlicher Eingriffe auseinanderentwickelt haben, was zur Artbildung führte. Es ist nach wie vor umstritten, ob die morphologische und genetische Divergenz innerhalb der Gattung aufgrund der geografischen oder ökologischen Isolation ausreicht, um die Anerkennung von mehr als einer Art zu rechtfertigen. ⓘ
Frühe Klassifizierungen
Die Gattung Cannabis wurde erstmals von Carl Linnaeus im Jahr 1753 nach dem "modernen" System der taxonomischen Nomenklatur klassifiziert, das auch heute noch für die Benennung der Arten verwendet wird. Er betrachtete die Gattung als monotypisch, d. h. mit nur einer einzigen Art, die er Cannabis sativa L. nannte (L. steht für Linnaeus und bezeichnet die Autorität, die die Art zuerst benannte). Linnaeus war mit dem europäischen Hanf vertraut, der zu dieser Zeit weit verbreitet war. Im Jahr 1785 veröffentlichte der bekannte Evolutionsbiologe Jean-Baptiste de Lamarck eine Beschreibung einer zweiten Cannabisart, die er Cannabis indica Lam nannte. Lamarck stützte seine Beschreibung der neu benannten Art auf in Indien gesammelte Pflanzenexemplare. Er beschrieb, dass C. indica eine schlechtere Faserqualität als C. sativa hat, aber einen größeren Nutzen als Rauschmittel. Im 19. Jahrhundert wurden weitere Cannabis-Arten vorgeschlagen, darunter Stämme aus China und Vietnam (Indochina), die die Namen Cannabis chinensis Delile und Cannabis gigantea Delile ex Vilmorin erhielten. Viele Taxonomen hielten diese vermeintlichen Arten jedoch für schwer zu unterscheiden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Konzept der einzelnen Arten noch weitgehend akzeptiert, außer in der Sowjetunion, wo Cannabis weiterhin Gegenstand aktiver taxonomischer Studien war. Der Name Cannabis indica wurde in verschiedenen Pharmakopöen aufgeführt und war weit verbreitet, um Cannabis zu bezeichnen, das für die Herstellung von medizinischen Zubereitungen geeignet war. ⓘ
20. Jahrhundert
1924 kam der russische Botaniker D.E. Janichevsky zu dem Schluss, dass das Ruderal-Cannabis in Zentralrussland entweder eine Varietät von C. sativa oder eine eigene Art ist, und schlug C. sativa L. var. ruderalis Janisch und Cannabis ruderalis Janisch als alternative Namen vor. 1929 ordnete der renommierte Pflanzenforscher Nikolai Vavilov wilde oder verwilderte Cannabis-Populationen in Afghanistan C. indica Lam. var. kafiristanica Vav. und ruderale Populationen in Europa C. sativa L. var. spontanea Vav. zu. 1940 schlugen die russischen Botaniker Serebriakova und Sizov eine komplexe Klassifizierung vor, in der sie auch C. sativa und C. indica als separate Arten anerkannten. Innerhalb von C. sativa erkannten sie zwei Unterarten an: C. sativa L. subsp. culta Serebr. (bestehend aus kultivierten Pflanzen) und C. sativa L. subsp. spontanea (Vav.) Serebr. (bestehend aus wilden oder verwilderten Pflanzen). Serebriakova und Sizov unterteilten die beiden Unterarten von C. sativa in 13 Sorten, darunter vier verschiedene Gruppen innerhalb der Unterart culta. Sie unterteilten C. indica jedoch nicht in Unterarten oder Sorten. ⓘ
In den 1970er Jahren erlangte die taxonomische Klassifizierung von Cannabis in Nordamerika zusätzliche Bedeutung. In den Gesetzen zum Verbot von Cannabis in den Vereinigten Staaten und Kanada wurden Produkte von C. sativa ausdrücklich als verbotene Materialien genannt. Findige Anwälte der Verteidigung argumentierten in einigen Fällen, dass es sich bei dem beschlagnahmten Cannabismaterial möglicherweise nicht um C. sativa handelte und es daher nicht gesetzlich verboten war. Die Anwälte beider Seiten rekrutierten Botaniker, die als Sachverständige aussagen sollten. Für die Staatsanwaltschaft sagte unter anderem Dr. Ernest Small aus, während Dr. Richard E. Schultes und andere für die Verteidigung aussagten. Die Botaniker lieferten sich hitzige Debatten (außerhalb des Gerichts), und beide Lager stellten die Integrität des jeweils anderen in Frage. Die Anwälte der Verteidigung konnten sich oft nicht durchsetzen, da die Absicht des Gesetzes eindeutig war. ⓘ
1976 veröffentlichten der kanadische Botaniker Ernest Small und der amerikanische Taxonom Arthur Cronquist eine taxonomische Überarbeitung, die eine einzige Cannabisart mit zwei Unterarten und jeweils zwei Varietäten anerkennt. Der Rahmen ist somit:
- C. sativa L. subsp. sativa, vermutlich selektiert nach Merkmalen, die die Faser- oder Samenproduktion verbessern.
- C. sativa L. subsp. sativa var. sativa, domestizierte Sorte.
- C. sativa L. subsp. sativa var. spontanea Vav., wilde oder entkommene Sorte.
- C. sativa L. subsp. indica (Lam.) Small & Cronq., hauptsächlich für die Drogenproduktion ausgewählt.
- C. sativa L. subsp. indica var. indica, domestizierte Sorte.
- C. sativa subsp. indica var. kafiristanica (Vav.) Small & Cronq, wilde oder entkommene Sorte. ⓘ
Diese Klassifizierung basierte auf mehreren Faktoren, darunter Interfertilität, Einheitlichkeit der Chromosomen, Chemotyp und numerische Analyse der phänotypischen Merkmale. ⓘ
Die Professoren William Emboden und Loran Anderson sowie der Harvard-Botaniker Richard E. Schultes und seine Mitarbeiter führten in den 1970er Jahren ebenfalls taxonomische Studien über Cannabis durch und kamen zu dem Schluss, dass stabile morphologische Unterschiede bestehen, die die Anerkennung von mindestens drei Arten, C. sativa, C. indica und C. ruderalis, rechtfertigen. Für Schultes bedeutete dies eine Umkehrung seiner früheren Interpretation, dass Cannabis monotypisch ist und nur eine einzige Art hat. Nach Schultes' und Andersons Beschreibungen ist C. sativa hoch und locker verzweigt mit relativ schmalen Blättchen, C. indica ist kürzer, kegelförmig und hat relativ breite Blättchen, und C. ruderalis ist kurz, verzweigungslos und wächst wild in Zentralasien. Diese taxonomische Interpretation wurde von Cannabisliebhabern übernommen, die üblicherweise schmalblättrige "Sativa"-Sorten von breitblättrigen "Indica"-Sorten unterscheiden. McPartland ist der Ansicht, dass die Taxonomie von Schultes nicht mit früheren Arbeiten (Protologen) übereinstimmt und teilweise für die verbreitete Verwendung verantwortlich ist. ⓘ
Fortlaufende Forschung
Die im späten 20. Jahrhundert entwickelten molekularen Analysetechniken werden auf Fragen der taxonomischen Klassifizierung angewandt. Dies hat zu zahlreichen Neuklassifizierungen auf der Grundlage der evolutionären Systematik geführt. Mehrere Studien mit Random Amplified Polymorphic DNA (RAPD) und anderen Arten von genetischen Markern wurden an Drogen- und Faserstämmen von Cannabis durchgeführt, in erster Linie für die Pflanzenzucht und für forensische Zwecke. Der niederländische Cannabisforscher E.P.M. de Meijer und seine Mitarbeiter beschrieben einige ihrer RAPD-Studien als Beweis für einen "extrem hohen" Grad an genetischem Polymorphismus zwischen und innerhalb von Populationen, was auf ein hohes Maß an potenzieller Variation für die Selektion hindeutet, selbst bei stark selektierten Hanfsorten. Sie merkten auch an, dass diese Analysen die Kontinuität des Cannabis-Genpools in den untersuchten Akzessionen bestätigen und eine weitere Bestätigung dafür liefern, dass die Gattung aus einer einzigen Art besteht, obwohl es sich bei ihrer Studie nicht um eine systematische Studie an sich handelt. ⓘ
Eine Untersuchung der genetischen, morphologischen und chemotaxonomischen Variation zwischen 157 Cannabis-Zugängen bekannter geografischer Herkunft, einschließlich Faser-, Drogen- und Wildpopulationen, zeigte eine Cannabinoid-Variation im Cannabis-Keimplasma. Die Muster der Cannabinoidvariation unterstützen die Anerkennung von C. sativa und C. indica als separate Arten, nicht aber von C. ruderalis. C. sativa enthält Faser- und Samen-Landrassen sowie verwilderte Populationen, die aus Europa, Zentralasien und der Türkei stammen. Schmalblättrige und breitblättrige Drogenakzessionen, süd- und ostasiatische Hanfakzessionen und verwilderte Populationen aus dem Himalaya wurden C. indica zugeordnet. Im Jahr 2005 führte eine genetische Analyse derselben Reihe von Akzessionen zu einer Klassifizierung in drei Arten: C. sativa, C. indica und (vorläufig) C. ruderalis. Eine weitere Arbeit in der Reihe über chemotaxonomische Variationen im Terpenoidgehalt des ätherischen Öls von Cannabis ergab, dass mehrere breitblättrige Drogenstämme in der Sammlung relativ hohe Gehalte an bestimmten Sesquiterpenalkoholen, einschließlich Guaiol und Isomeren von Eudesmol, aufwiesen, die sie von den anderen vermuteten Taxa unterscheiden. ⓘ
Eine 2020 durchgeführte Analyse von Einzelnukleotid-Polymorphismen ergab fünf Cannabis-Cluster, die grob den Hanfsorten (einschließlich der volkstümlichen "Ruderalis"), der volkstümlichen "Indica" und der volkstümlichen "Sativa" entsprechen. ⓘ
Trotz fortschrittlicher Analysetechniken wird ein Großteil des in der Freizeit konsumierten Cannabis ungenau klassifiziert. Ein Labor an der Universität von British Columbia stellte fest, dass Jamaican Lamb's Bread, das angeblich zu 100 % aus Sativa besteht, in Wirklichkeit fast zu 100 % Indica (die gegenteilige Sorte) ist. Die Legalisierung von Cannabis in Kanada (seit dem 17. Oktober 2018) könnte die Forschung im privaten Sektor ankurbeln, insbesondere im Hinblick auf die Diversifizierung der Sorten. Sie dürfte auch die Klassifizierungsgenauigkeit von Cannabis für den Freizeitgebrauch verbessern. Die Legalisierung in Verbindung mit der Aufsicht der kanadischen Regierung (Health Canada) über die Produktion und Kennzeichnung wird wahrscheinlich zu mehr und genaueren Tests führen, um genaue Sorten und Inhaltsstoffe zu bestimmen. Darüber hinaus dürfte der Aufstieg der handwerklichen Cannabisproduzenten in Kanada für Qualität, Experimente/Forschung und eine Diversifizierung der Sorten unter den privaten Produzenten sorgen. ⓘ
Populärer Gebrauch
Die wissenschaftliche Debatte über die Taxonomie hat sich kaum auf die Terminologie ausgewirkt, die unter den Züchtern und Konsumenten von Cannabis als Droge weit verbreitet ist. Cannabiskenner unterscheiden drei verschiedene Typen, die sich auf Faktoren wie Morphologie, Verbreitungsgebiet, Aroma und subjektive psychoaktive Eigenschaften stützen. "Sativa" ist die am weitesten verbreitete Sorte, die in der Regel hochgewachsen und locker verzweigt ist und in warmen Tieflandregionen vorkommt. "Indica" bezeichnet kürzere, buschigere Pflanzen, die an kühlere Klimazonen und Hochlandregionen angepasst sind. "Ruderalis" ist der informelle Name für die kurzen Pflanzen, die wild in Europa und Zentralasien wachsen. ⓘ
Wenn man die morphologischen Konzepte auf die wissenschaftlichen Namen im Rahmen von Small 1976 überträgt, bezieht sich "Sativa" im Allgemeinen auf C. sativa subsp. indica var. indica, "Indica" bezieht sich im Allgemeinen auf C. s. subsp. i. kafiristanica (auch bekannt als afghanica), und "Ruderalis", die einen geringeren THC-Gehalt aufweist, kann zu C. sativa subsp. sativa gezählt werden. Die drei Namen passen besser in den Rahmen von Schultes, wenn man über die Unstimmigkeiten mit früheren Arbeiten hinwegsieht. Definitionen der drei Begriffe anhand anderer Faktoren als der Morphologie führen zu unterschiedlichen, oft widersprüchlichen Ergebnissen. ⓘ
Züchter, Saatgutunternehmen und Anbauer von Cannabis des Drogentyps beschreiben häufig die Abstammung oder die groben phänotypischen Merkmale von Sorten, indem sie sie als "reine Indica", "überwiegend Indica", "Indica/Sativa", "überwiegend Sativa" oder "reine Sativa" kategorisieren. Diese Kategorien sind jedoch höchst willkürlich: Eine "AK-47"-Hybridsorte hat sowohl die Auszeichnung "Beste Sativa" als auch "Beste Indica" erhalten. ⓘ
Evolutionäre Geschichte
Cannabis hat sich wahrscheinlich im mittleren Oligozän von seinem nächsten Verwandten, dem Humulus (Hopfen), abgespalten, was nach Schätzungen der molekularen Uhr vor etwa 27,8 Millionen Jahren geschah. Das Ursprungszentrum von Cannabis liegt wahrscheinlich auf dem nordöstlichen tibetischen Plateau. Die Pollen von Humulus und Cannabis sind sich sehr ähnlich und schwer zu unterscheiden. Der älteste Pollen, von dem man annimmt, dass er von Cannabis stammt, stammt aus Ningxia, China, an der Grenze zwischen dem tibetischen Plateau und dem Lößplateau, und wird auf das frühe Miozän, vor etwa 19,6 Millionen Jahren, datiert. Im späten Pleistozän war Cannabis in Asien weit verbreitet. Das älteste bekannte Cannabis in Südasien stammt aus der Zeit vor etwa 32.000 Jahren. ⓘ
Verwendungszwecke
Cannabis wird für eine Vielzahl von Zwecken verwendet. ⓘ
Geschichte
Genetischen und archäologischen Beweisen zufolge wurde Cannabis erstmals vor etwa 12 000 Jahren in Ostasien während der frühen Jungsteinzeit domestiziert. Die Verwendung von Cannabis als bewusstseinsverändernde Droge ist durch archäologische Funde in prähistorischen Gesellschaften in Eurasien und Afrika belegt. Die älteste schriftliche Erwähnung des Cannabiskonsums ist der Hinweis des griechischen Historikers Herodot auf die Skythen in Mitteleurasien, die Cannabis-Dampfbäder nahmen. In seinen Historien (ca. 440 v. Chr.) heißt es: "Die Skythen nehmen, wie gesagt, etwas von diesem Hanfsamen [vermutlich Blüten] und werfen ihn, unter die Filzdecken kriechend, auf die glühenden Steine; sogleich raucht er und gibt einen solchen Dampf ab, wie ihn kein griechisches Dampfbad übertreffen kann; die Skythen, entzückt, schreien vor Freude." Auch die Griechen und Römer der Antike verwendeten Cannabis. ⓘ
In China werden die psychoaktiven Eigenschaften von Cannabis im Shennong Bencaojing (3. Jahrhundert nach Christus) beschrieben. Cannabisrauch wurde von Daoisten eingeatmet, die ihn in Räuchergefäßen verbrannten. ⓘ
Im Nahen Osten verbreitete sich der Konsum über das islamische Reich bis nach Nordafrika. Im Jahr 1545 verbreitete sich Cannabis in der westlichen Hemisphäre, wo die Spanier es wegen seiner Verwendung als Faser nach Chile einführten. In Nordamerika wurde Cannabis in Form von Hanf für die Herstellung von Seilen, Stoffen und Papier angebaut. ⓘ
Freizeitkonsum
Cannabis ist weltweit eine beliebte Freizeitdroge, nur noch hinter Alkohol, Koffein und Tabak. Man geht davon aus, dass allein in den Vereinigten Staaten über 100 Millionen Amerikaner Cannabis probiert haben, wobei 25 Millionen Amerikaner innerhalb des letzten Jahres Cannabis konsumiert haben. ⓘ
Die psychoaktiven Wirkungen von Cannabis sind bekanntermaßen dreiphasiger Natur. Zu den primären psychoaktiven Wirkungen gehören ein Zustand der Entspannung und in geringerem Maße auch der Euphorie aufgrund der wichtigsten psychoaktiven Substanz, dem Tetrahydrocannabinol. Sekundäre psychoaktive Wirkungen, wie die Fähigkeit zu philosophischem Denken, Introspektion und Metakognition, wurden in Verbindung mit Angstzuständen und Paranoia berichtet. Zu den tertiären psychoaktiven Wirkungen der Droge Cannabis gehören schließlich eine Erhöhung der Herzfrequenz und des Hungergefühls, die vermutlich durch 11-OH-THC, einen in der Leber gebildeten psychoaktiven Metaboliten von THC, verursacht werden. ⓘ
Bei größeren Mengen, die über eine Pfeife, eine Bong oder einen Verdampfer konsumiert werden, ist die normale Wahrnehmung nach etwa drei Stunden wiederhergestellt. Wird jedoch eine große Menge oral eingenommen, kann die Wirkung viel länger anhalten. Nach 24 Stunden bis zu einigen Tagen können je nach Dosierung, Häufigkeit und Toleranz gegenüber der Droge geringfügige psychoaktive Wirkungen spürbar werden. ⓘ
Es gibt verschiedene Formen der Droge Cannabis, darunter Extrakte wie Haschisch und Haschischöl, die aufgrund ihres Aussehens anfälliger für Verfälschungen sind, wenn sie nicht reguliert werden. ⓘ
Cannabidiol (CBD), das selbst keine psychotropen Wirkungen hat (obwohl es manchmal eine kleine stimulierende Wirkung, ähnlich wie Koffein, zeigt), schwächt die durch THC allein verursachten höheren Angstwerte ab oder reduziert sie. ⓘ
Laut einer Delphic-Analyse britischer Forscher aus dem Jahr 2007 weist Cannabis im Vergleich zu Nikotin und Alkohol ein geringeres Abhängigkeitsrisiko auf. Allerdings kann der tägliche Cannabiskonsum mit psychischen Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit oder Schlaflosigkeit einhergehen, und die Anfälligkeit für Panikattacken kann mit dem Anstieg der THC-Metaboliten zunehmen. Cannabis-Entzugssymptome sind in der Regel mild und nicht lebensbedrohlich. Das Risiko unerwünschter Folgen des Cannabiskonsums kann durch die Einführung evidenzbasierter Aufklärungs- und Interventionsinstrumente verringert werden, die der Öffentlichkeit mit praktischen Regulierungsmaßnahmen vermittelt werden. ⓘ
Medizinischer Gebrauch
Medizinisches Cannabis (oder medizinisches Marihuana) bezieht sich auf die Verwendung von Cannabis und seinen Cannabinoid-Bestandteilen zur Behandlung von Krankheiten oder zur Verbesserung von Symptomen. Cannabis wird verwendet, um Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie zu lindern, den Appetit von Menschen mit HIV/AIDS zu verbessern und chronische Schmerzen und Muskelkrämpfe zu behandeln. Cannabinoide werden derzeit auf ihre Wirkung bei Schlaganfällen untersucht. Für Depressionen, Angstzustände, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen, das Tourette-Syndrom, posttraumatische Belastungsstörungen und Psychosen gibt es keine Belege. Zwei Cannabisextrakte - Dronabinol und Nabilon - sind von der FDA als Medikamente in Pillenform zur Behandlung der Nebenwirkungen von Chemotherapie und AIDS zugelassen. ⓘ
Kurzfristiger Konsum verstärkt sowohl leichte als auch schwere unerwünschte Wirkungen. Häufige Nebenwirkungen sind Schwindel, Müdigkeit, Erbrechen und Halluzinationen. Die langfristigen Auswirkungen von Cannabis sind unklar. Besorgniserregend sind Gedächtnis- und Wahrnehmungsprobleme, Suchtgefahr, Schizophrenie bei jungen Menschen und das Risiko, dass Kinder Cannabis versehentlich einnehmen. ⓘ
Industrielle Verwendung (Hanf)
Als Hanf wird die haltbare, weiche Faser aus dem Stamm (Stängel) der Cannabispflanze bezeichnet. Cannabis sativa-Sorten werden aufgrund ihrer langen Stängel für die Fasergewinnung verwendet; Sativa-Sorten können mehr als sechs Meter hoch werden. Hanf kann sich jedoch auf jedes Industrie- oder Lebensmittelprodukt beziehen, das nicht für die Verwendung als Droge bestimmt ist. In vielen Ländern gibt es Grenzwerte für den Gehalt an psychoaktiven Substanzen (THC) in Produkten, die als Hanf gekennzeichnet sind. ⓘ
Industriell genutztes Cannabis ist in Zehntausenden von kommerziellen Produkten wertvoll, insbesondere als Faser, die von Papier, Seilen, Baumaterial und Textilien im Allgemeinen bis hin zu Kleidung reicht. Hanf ist stärker und haltbarer als Baumwolle. Außerdem ist er eine nützliche Quelle für Lebensmittel (Hanfmilch, Hanfsamen, Hanföl) und Biokraftstoffe. Hanf wurde in den letzten 12 000 Jahren von vielen Zivilisationen, von China bis Europa (und später Nordamerika), genutzt. In der Neuzeit wurden neue Anwendungen und Verbesserungen mit bescheidenem kommerziellen Erfolg erforscht. ⓘ
Antike und religiöse Verwendungen
Die Cannabispflanze wird seit Tausenden von Jahren in vielen Kulturen medizinisch verwendet. In den Yanghai-Gräbern, einem riesigen antiken Friedhof (54 000 m2) im Bezirk Turfan in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien im Nordwesten Chinas, wurde das 2700 Jahre alte Grab eines Schamanen entdeckt. Man nimmt an, dass er der Jushi-Kultur angehörte, die Jahrhunderte später im Hanshu, Kap. 96B, beschrieben wurde. In der Nähe des Kopfes und der Füße des Schamanen befanden sich ein großer Lederkorb und eine Holzschale, gefüllt mit 789 g Cannabis, das durch die klimatischen Bedingungen und die Bestattung hervorragend erhalten blieb. Ein internationales Team wies nach, dass dieses Material Tetrahydrocannabinol, den psychoaktiven Bestandteil von Cannabis, enthält. Vermutlich wurde das Cannabis von dieser Kultur als medizinisches oder psychoaktives Mittel oder als Hilfsmittel für die Wahrsagerei verwendet. Dies ist die älteste Dokumentation von Cannabis als pharmakologisch wirksames Mittel. Die frühesten Belege für das Rauchen von Cannabis wurden in den 2 500 Jahre alten Gräbern des Jirzankal-Friedhofs im Pamir-Gebirge in Westchina gefunden, wo Cannabisreste in Brennern mit verkohlten Kieselsteinen gefunden wurden, die möglicherweise bei Beerdigungsritualen verwendet wurden. ⓘ
Siedlungen aus der Zeit um 2200-1700 v. Chr. in Baktrien und Margiana verfügten über ausgeklügelte rituelle Strukturen mit Räumen, die alles enthielten, was zur Herstellung von Getränken mit Extrakten aus Mohn (Opium), Hanf (Cannabis) und Ephedra (das Ephedrin enthält) benötigt wurde. Obwohl es keine Belege für die Verwendung von Ephedra durch Steppenvölker gibt, haben sie Hanf kultisch verwendet. Der kultische Gebrauch erstreckte sich von Rumänien bis zum Fluss Jenissei und hatte im 3. Jahrtausend v. Chr. begonnen. ⓘ
Cannabis wird erstmals in den hinduistischen Veden zwischen 2000 und 1400 v. Chr. im Atharvaveda erwähnt. Im 10. Jahrhundert n. Chr. wurde es von einigen Indern als "Nahrung der Götter" bezeichnet. Der Konsum von Cannabis wurde schließlich zu einem rituellen Bestandteil des hinduistischen Holi-Festes. Einer der ersten, der diese Pflanze für medizinische Zwecke verwendete, war Korakkar, einer der 18 Siddhas. Die Pflanze wird in der tamilischen Sprache Korakkar Mooli genannt, was so viel wie Korakkars Kraut bedeutet. ⓘ
Im Buddhismus gilt Cannabis allgemein als Rauschmittel und kann die Entwicklung von Meditation und klarem Bewusstsein behindern. In der alten germanischen Kultur wurde Cannabis mit der nordischen Liebesgöttin Freya in Verbindung gebracht. Ein im Buch Exodus erwähntes Salböl soll nach Ansicht einiger Übersetzer Cannabis enthalten. Die Sufis haben Cannabis seit dem 13. Jahrhundert n. Chr. in einem spirituellen Kontext verwendet. ⓘ
In der Neuzeit hat die Rastafari-Bewegung Cannabis als ein Sakrament angenommen. Die Ältesten der Ethiopian Zion Coptic Church, einer 1975 in den Vereinigten Staaten gegründeten religiösen Bewegung, die weder mit Äthiopien noch mit der koptischen Kirche in Verbindung steht, betrachten Cannabis als Eucharistie und behaupten, es sei eine mündliche Tradition aus Äthiopien, die bis in die Zeit Christi zurückreicht. Wie die Rastafari haben auch einige moderne gnostische christliche Sekten behauptet, Cannabis sei der Baum des Lebens. Andere organisierte Religionen, die im 20. Jahrhundert gegründet wurden und Cannabis als Sakrament behandeln, sind das THC-Ministerium, der Kantheismus, die Cannabis-Versammlung und die Kirche der Erkenntnis (Church of Cognizance). ⓘ
Cannabis wird häufig von Sufis verwendet - der mystischen Auslegung des Islam, die einen starken Einfluss auf die lokalen muslimischen Praktiken in Bangladesch, Indien, Indonesien, der Türkei und Pakistan ausübt. Cannabiszubereitungen werden häufig bei Sufi-Festen in diesen Ländern verwendet. Der pakistanische Schrein von Lal Shahbaz Qalandar in der Provinz Sindh ist besonders bekannt für den weit verbreiteten Gebrauch von Cannabis bei den Feierlichkeiten des Schreins, insbesondere beim jährlichen Urs-Fest und den Dhamaal-Sitzungen am Donnerstagabend - oder meditativen Tanzsitzungen. ⓘ
Regulierung und Verbot von Cannabis in den Vereinigten Staaten
Das Marihuana-Steuergesetz von 1937 war eine der ersten Maßnahmen gegen Cannabis im ganzen Land. Dieses Gesetz wurde 1969 im Fall Leary gegen die Vereinigten Staaten gekippt und im darauf folgenden Jahr vom Kongress durch den Controlled Substances Act ersetzt. Im Rahmen des CSA wurde Cannabis in die Liste I eingestuft, die ein hohes Missbrauchspotenzial und keine anerkannte medizinische Verwendung vorsah, wodurch sogar die medizinische Verwendung der Droge verboten wurde. Diese Einstufung wurde seit der Unterzeichnung des CSA beibehalten, obwohl mehrfach versucht wurde, die Einstufung zu ändern. Als unmittelbare Reaktion darauf befürwortete die Libertarian Party (Vereinigte Staaten) als eine der ersten großen Parteien die Legalisierung von Cannabis in ihrem ersten Programm von 1972, in dem es heißt: "Wir befürworten die Aufhebung aller Gesetze, die "Verbrechen ohne Opfer" schaffen, die heute in Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzen verankert sind - wie etwa Gesetze über freiwillige sexuelle Beziehungen, Drogenkonsum, Glücksspiel und Selbstmordversuche." Da die Cannabisprohibition bis ins 21. Jahrhundert andauerte, wurde 2002 die U.S. Marijuana Party als Ein-Themen-Partei zur Beendigung des Krieges gegen Drogen und zur Legalisierung von Cannabis gegründet. Auch die Bundesstaaten haben begonnen, den Prozess der Annullierung (der US-Verfassung) einzuleiten, um die Bundesgesetze in Bezug auf Cannabis außer Kraft zu setzen. Kalifornien begann den Trend mit der Legalisierung von medizinischem Cannabis im Jahr 1996. Inzwischen ist Cannabis in 18 Staaten für den Freizeitkonsum vollständig legalisiert, wobei die meisten Staaten die Bundesgesetze für Cannabis in irgendeiner Form außer Kraft gesetzt haben. ⓘ
Etymologie
Das Wort Cannabis stammt aus dem Griechischen κάνναβις (kánnabis) (siehe lateinisch cannabis), das ursprünglich skythisch oder thrakisch war. Es ist verwandt mit dem persischen kanab, dem englischen canvas und möglicherweise dem englischen hemp (altenglisch hænep). ⓘ
Inhaltsstoffe
Cannabinoide, Terpenoide und andere flüchtige Substanzen werden von Trichomen abgegeben. Diese Pflanzenbestandteile treten fast ausschließlich auf den Kelchblättern und Tragblättern weiblicher Hanfpflanzen auf. ⓘ
Verbreitung
Ursprünglich war Hanf vermutlich in Zentralasien beheimatet. Da er durch menschliches Zutun seit Tausenden von Jahren immer weiter verbreitet wurde, lässt sich das natürliche Verbreitungsgebiet jedoch nicht mehr sicher genau eingrenzen. Heute ist Hanf fast weltweit in den gemäßigten bis tropischen Zonen zu finden, sowohl kultiviert als auch verwildert. ⓘ
Geschichte
Genomanalysen und Resequenzierungen lassen darauf schließen, dass Cannabis sativa bereits im frühen Neolithikum in Ostasien kultiviert wurde. Die umfassende genomische Untersuchung von 110 Pflanzenproben verschiedenen Ursprungs weltweit zeigte, dass alle derzeit bekannten Hanf- und Cannabinoid-Kultivare von einem Ur-Genpool abstammen, der mit heutigen Cannabis-Wildpflanzen/-varietäten in China assoziiert ist. Genomisch datiert existierten vor ca. 12.000 Jahren frühe domestizierte Vorfahren von Nutzhanf- und Cannabinoid-Typen, die von „Basal“-Cannabis abstammen. ⓘ
Mittelalter und Neuzeit
Hanf blieb auch nach der Antike in Europa eine wichtige Nutzpflanze. Kaiser Karl der Große erwähnte 812 im Kapitel LXII seiner Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii den Hanf (canava), wenngleich er ihn auch nicht in die Liste der als verpflichtend anzubauenden Pflanzen aufnahm. ⓘ
Viele mittelalterliche Waffen wie etwa der Langbogen, dessen Sehnen aus Hanf bestanden, wären ohne die robuste und widerstandsfähige Hanffaser, die enorme Zugkräfte aushält, nicht anzufertigen gewesen. ⓘ
Über Spanien fand im 13. Jahrhundert eine weitere Anwendung der Hanffaser ihren Weg nach Europa – die Papierherstellung. Da die Papierherstellung aus Holz damals noch nicht beherrscht wurde, war Hanf neben Lumpen, die selbst oft aus Hanf bestanden, der wichtigste Rohstoff für die Papierproduktion. So entstand in Nürnberg 1290 eine erste Papiermühle auf deutschem Boden, und Gutenberg druckte 1455 seine berühmte Gutenberg-Bibel auf Hanfpapier. Die vielfach kolportierte Aussage, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 sowie deren Entwürfe seien auf Hanfpapier gedruckt, wurde anhand der Originaldokumente vom US-amerikanischen National Constitution Center und Politifact als Mythos bezeichnet. ⓘ
Abraham Gotthelf Kästner empfahl in dem von ihm übersetzten Buch Abhandlungen aus der Naturlehre von 1744 den gemeinsamen Anbau von Hanf und Kümmel und schilderte hierzu die genaue Vorgehensweise. ⓘ
Hanfseile und Segeltuch aus Hanf waren in der Schifffahrt wichtig, da die Faser sehr widerstandsfähig gegenüber Salzwasser ist und weniger Wasser aufnimmt als beispielsweise Baumwolle – Baumwollsegel würden bei Regen derartig schwer, dass die Masten brechen könnten. Auch Flachsleinen war ein schlechter Ersatz, da es bei Kontakt mit Wasser anders als Leinwand aus Hanf binnen weniger Monate verrottet. Venedig erreichte seine Vormachtstellung als bedeutendes Handelszentrum im Mittelalter unter anderem durch die hohe Qualität der Seilerei. In Südwestdeutschland ging der Hanfanbau mit dem Aufkommen des für die Bauern rentableren Tabakanbaus sowie mit der Einfuhr von Sisalfasern zurück und kam bis zum Ersten Weltkrieg bis auf wenige Ausnahmen praktisch zum Erliegen. ⓘ
Moderne und Gegenwart
In der Mitte des 20. Jahrhunderts verdrängten Kunstfasern besonders des Herstellers DuPont den Hanf auch aus der Bekleidungsherstellung, unterstützt von der Anti-Cannabis-Kampagne von Harry J. Anslinger. Ausnahmen bildeten hier die „Hemp-for-Victory“-Kampagne des US-Militärs, das dringend den Rohstoff Hanf für die Rüstung brauchte, sowie die Landwirtschaftspolitik im nationalsozialistischen Deutschland, die den Anbau von Hanf als nachwachsenden Rohstoff vor Kriegsbeginn in wenigen Jahren vervierfachte. ⓘ
Der landwirtschaftliche Anbau von Hanf hat seit seiner „Wiedergeburt“ Anfang der 1990er-Jahre kontinuierlich zugenommen. Trotzdem liegt die Produktion in Europa weit hinter der Nachfrage zurück. ⓘ
Dank seiner Eigenschaften konnte Hanf in vielen Bereichen der Wirtschaft wieder Fuß fassen. Er eignet sich zum Hausbau ebenso wie als Basis für Farben, Lacke, Waschmittel und vieles mehr. Die Hanffaser ist der Baumwollfaser in vielerlei Hinsicht überlegen und auch für die Herstellung bestimmter Papiere geeignet. ⓘ
Hanferzeugnisse zeigen eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Verschleiß, sodass die Fasern oft recycelt werden können und auch frühe, geschichtliche Druckerzeugnisse eine gute Haltbarkeit aufweisen. ⓘ
In der Pflanzenzüchtung wird Hanf als Parzellenisolation von Zuchtgärten genutzt, in denen mit Windbestäubern wie Beta-Rüben gearbeitet wird. ⓘ
Hanfsamen finden auch als Futtermittel Verwendung. Sie kommen vor allem in Vogelfuttermischungen und Kornfuttermischungen für Nagetiere (häufig für Meerschweinchen und Kaninchen) vor. Sie haben wie alle Sämereien einen hohen Fettgehalt und sorgen daher gerade bei Jungtieren für schnelles Wachstum. ⓘ
Um den legalen Anbau und Vertrieb hat sich eine finanzielle Infrastruktur meist kleinerer Unternehmen entwickelt. ⓘ
Verwendung
Als Kulturpflanze angebauter Hanf wird im Frühjahr ausgesät, die Samen keimen gewöhnlich nach drei bis sieben Tagen. Bei einer Wuchshöhe von etwa zehn Zentimeter werden die ersten echten Laubblätter (nach den Keimblättern) gebildet. Die Pflanze wächst bei zunehmender Tageslänge, blüht aber nur, wenn die Tageslänge abnimmt, d. h. die Dunkelperiode etwa 10 bis 12 Stunden überschreitet (also erst im Spätsommer). Bei der Nutzung als Arznei- und Drogenpflanze werden nur blühende weibliche Pflanzen verwendet, Hanfsamen und Hanföl von fruchtenden weiblichen Pflanzen. Bei der Nutzung als Faserpflanze werden die vegetativen, nicht blühenden Sprossen verwertet. Die Anbausysteme hängen daher stark von der Nutzung ab. ⓘ
Da Hanf Schwermetalle aus dem Boden akkumuliert, kann es zur Phytosanierung bei Belastung mit Cadmium eingesetzt werden. Die höchsten Konzentrationen werden dabei in den Blättern erzielt. Cadmium, Nickel, Blei, Quecksilber, Cobalt, Molybdän und Arsen wird in sauren Böden am stärksten aufgenommen. Die Pflanze reagiert auf den Stress durch die Schwermetallbelastung durch vermehrte Bildung von Phytochelatinen. ⓘ
Nutzhanf
Als älteste Spuren einer Nutzung von wild gesammeltem Hanf zur Fasergewinnung gelten Fasern aus der Dzudzuana-Höhle in Georgien, deren Alter auf etwa 30.000 Jahre geschätzt wird. In der berühmten Fundstelle Dolní Věstonice in Südmähren wurden Abdrücke von genutzten Fasern entdeckt, die vermutlich etwa 26.000 Jahre alt sind. Der Ursprung des Anbaus von Nutzhanf als Kulturpflanze wird in China vermutet, nach archäologischen Funden und schriftlichen Quellen soll er etwa 5000 bis 6000 Jahre alt sein. Der Sage nach hat der Urkaiser Shennong den Anbau gelehrt. Die tatsächlich ältesten Nachweise von Kulturhanf in China gehen auf die Yangshao-Kultur zurück, wo in Linjia verkohlte Hanfsamen in einem Keramikgefäß ausgegraben wurden, deren Alter auf 5500 bis 4500 Jahre geschätzt wurde. In der Siedlung Banpo, die um 3600 v. Chr. aufgegeben wurde, wurden Gewebereste gefunden, deren Zuordnung zum Hanf aber nicht völlig gesichert ist. Als sicherer gelten Abdrücke von Hanfschnüren in Keramikgefäßen aus derselben Zeit. Weitere Funde von Geweberesten aus Hanffasern stammen etwa aus Tahojuang im Kreis Yongjing, Gansu (4150 bis 3780 Jahre alt) oder von einer Ausgrabung in der Küstenebene von Zhejiang (5500 bis 4200 Jahre alt). In einem der ältesten Werke der chinesischen Literatur, dem Xia Xiao Zheng („kleiner Kalender der Xia-Dynastie“), dessen Alter auf vielleicht 3000 Jahre geschätzt wird, wird der Hanfanbau bereits erwähnt. Die Chinesen nutzten Hanffasern auch seit langer Zeit zur Papierherstellung, es war der erste dafür in größerem Stil verwendete Rohstoff. Zahlreiche der Bücher, die in den Mogao-Grotten nahe Dunhuang entdeckt wurden und die auf das 9. Jahrhundert nach Christus datiert werden, sind auf Hanfpapier geschrieben. ⓘ
Von der Antike bis tief ins 20. Jahrhundert war Hanf ein anerkannter und unentbehrlicher Rohstoff zur Herstellung einer Vielzahl von Gegenständen, darunter Kleidung, Hanfseile, Taue und Takelagen für Schiffe, Verbandstoffe (Verbandmittel und Scharpien) und Papier. ⓘ
In den Jahren nach 1985 kam es zu einem regelrechten Hanf-Boom, der den Anwendungen der Nutzpflanze immensen Vortrieb einbrachte. Im Zuge dieser Hanfwelle entstanden in aller Welt Strukturen, die sich für eine Normalisierung der gesetzlichen Lage oder schlicht für eine vollständige Legalisierung einsetzten. Das weltweit wachsende Engagement und der damit wachsende politische Druck führten dazu, dass man sich auf europäischer Ebene mit Hanfanbau beschäftigte und dass heute (2017) 52 Nutzhanf-Sorten in der EU zum Anbau erlaubt sind. ⓘ
Hanf ist als nachwachsender Rohstoff wegen seiner problemlosen Zucht und vollständigen Nutzbarkeit beliebt. Es werden keinerlei Herbizide benötigt, weil die Pflanzen bereits nach wenigen Tagen den Boden vollständig beschatten, sodass kein Unkraut mehr Licht findet. Außerdem ist er äußerst schädlingsresistent und pflegeleicht. Hanf produziert mehr Biomasse als jede andere heimische Nutzpflanze. In der Wirtschaft ist Hanf äußerst vielseitig einsetzbar und wird wegen seiner hohen Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und niedrigen Energiebilanz geschätzt. ⓘ
Hanf als Arzneimittel
Die pharmakologischen Wirkungen von Hanf sind erst in jüngster Zeit in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe, die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). ⓘ
Studien weisen auf ein mögliches arzneiliches Potential von medizinischem Hanf bei gewissen Krebsformen. Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht. ⓘ
Die Verschreibungsfähigkeit von Hanfblüten und Hanfextrakten ist national unterschiedlich geregelt. Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der UN verlangt im Artikel 28 eine nationale Behörde, die die Verwendung reguliert und kontrolliert. Erstes europäisches Land, das eine solche Regelung traf, waren die Niederlande, wo seit 2001 medizinisches Cannabis Patienten verschrieben werden kann. Schon vorher war die Selbstversorgung über halblegale Coffeeshops geduldet worden, die einige Patienten weiterhin dem neuen verschriebenen medizinischen Cannabis vorzogen. In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) seit dem 10. März 2017 ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, das theoretisch von jedem Arzt verschrieben werden kann, wenn dieser den Einsatz als sinnvoll erachtet. In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabisextrakten gemäß § 14 Zif. 3 Suchtgiftverordnung verschreibbar. Inzwischen sind in den meisten anderen europäischen Ländern Cannabis-Präparate wie Nabiximols erlaubt, in den meisten auch andere Präparate wie Epidiolex (mit dem, nicht psychoaktiven Cannabidiol als Wirkstoff). In vielen Ländern der Europäischen Union, zum Beispiel seit 2018 Portugal, Dänemark, Polen, Frankreich, Großbritannien, wurden nationale Programme für verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis aufgelegt; eine einheitliche Reglung in der EU existiert bisher aber nicht. 2019 folgte die Schweiz mit einer nationalen Regelung. Außerhalb Europas existieren vergleichbare Regelungen so in Israel und in Australien schon seit 2016. Stand 2018, hatten aber nur vier Länder, Deutschland, Kanada, Israel und die Niederlande, Cannabis auch als Kraut (also als Pflanzliche Arzneidroge) für den medizinischen Gebrauch freigegeben. Kompliziert ist die Sachlage in den USA, wo es je nach Bundesstaat viele abweichende Regelungen gibt. ⓘ
Als Medizinalhanf kommen sowohl Cannabis sativa als auch Cannabis indica bzw. daraus resultierende Hybride zur Verwendung. Kulturhanf wird nur selten, in weitgehend naturbelassener (und nicht berauschender) Form, als Hanföl und ätherisches Hanföl eingesetzt. Häufiger dient er als Grundstoff zur Gewinnung zugelassener Arzneimittel wie beispielsweise Dronabinol, da Nutzhanf nur pharmakologisch unwirksame THC-Gehalte von unter 1 % aufweist. ⓘ
Hanf als Nahrungsmittel
Hanfsamen, die für den menschlichen Verzehr hergestellt werden, enthalten Proteine, Kohlenhydrate und Fette (hauptsächlich in Form von Hanfsamen-Öl) ebenso wie einen hohen Anteil an Ballaststoffen und verschiedene Vitamine und Mineralien. ⓘ
Die Hanfnuss und das daraus gewonnene Hanföl gelten als nahrhaftes Nahrungsmittel. Hanfnüsse und Hanföl enthalten mehr als 90 % mehrfach ungesättigte Fettsäuren. Hier sind besonders die essenziellen Fettsäuren Linolsäure und Alpha-Linolsäure hervorzuheben. Gerade die Omega-3-Fettsäure Alpha-Linolensäure kommt in sehr wenigen Speiseölen in solch großen Mengenanteilen vor. Hanföl ist durch seine insgesamt ausgewogene Fettsäurezusammensetzung ein sehr wertvolles Speiseöl. Es eignet sich sehr gut für die Küche, nicht nur wegen seines besonderen Geschmacks, sondern auch wegen seines Reichtums an lebenswichtigen Fettsäuren. ⓘ
Durch Hanflebensmittel kann eine gesunde Ernährung durch die wertvollen Inhaltsstoffe in idealer Weise abgerundet werden. ⓘ
Anbau
Die Wurzeln des Hanfs können bei entsprechenden Bodenverhältnissen (auf Braunerde, deren Humushorizont jedoch durch einen feinerdereichen Horizont unterlagert ist) bis zu 140 cm in den Boden eindringen – das ist wesentlich tiefer als bei vergleichbaren Nutzpflanzen. Aus diesem Grund wurde Hanf früher häufig auf ausgelaugten, verhärteten Böden gepflanzt, um den Boden zu lockern und gegebenenfalls für den späteren Anbau anspruchsvollerer Pflanzen wie etwa Getreide vorzubereiten. Hanf wurde ebenfalls in versteppten Gebieten verwendet, um den Boden nicht nur zu lockern, sondern zugleich zu beschatten. Erst wenn der Boden gebessert war, wurden andere Nutzpflanzen gesät. ⓘ
Gesundheitliche Risiken
Hanffasern und deren Stäube können, wie alle Cellulosefasern, aufgrund der glykosidischen Bindung der Art β1→4 nicht von Säugetieren abgebaut werden. Je nach Reinigungsprozess kommen zudem unterschiedliche Mengen an verbliebenen pflanzlichen und bakteriellen Antigenen aus dem Ausgangsmaterial vor. Es wird diskutiert, ob häufiges Einatmen der Stäube von Cellulosefasern zu einer Bioakkumulation in der Lunge führen kann, die sich dann eventuell in dem Krankheitsbild der Byssinose äußern könnte. ⓘ
Rechtslage
Deutschland
In Deutschland gehören „Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ und „Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“, sowie die Tetrahydrocannabinole Δ6a(10a)-THC, Δ6a-THC, Δ7-THC, Δ8-THC, Δ10-THC, Δ9(11)-THC und ihre stereochemischen Varianten gemäß § 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit der Anlage I des BtMG zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen. Ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. ⓘ
Eine Genehmigung kann jedoch ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark reduzierten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Seit Anfang 2009 gab es die ersten Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Cannabis. Dieses wurde über eine Apotheke aus den Niederlanden bezogen. ⓘ
Der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) unterliegt der Anlage II des BtMG. ⓘ
Seit Mai 2011 in Deutschland, mit der Verkündung der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt, ist Cannabis, sofern es für die Zubereitung von Arzneimitteln verwendet wird, verkehrsfähig und cannabishaltige Fertigarzneimittel verschreibungsfähig. Seit dem 10. März 2017 können Ärzte in Deutschland darüber hinaus ihren Patienten auch Cannabisblüten und Cannabisextrakte verschreiben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten unter Umständen. ⓘ
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Er gilt rechtlich als straffreie Selbstschädigung (vgl. objektive Zurechnung). Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben zu haben. Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann. In der Regel kommt es aber zu einem Eintrag in die Führerscheindatei (Drogenkonsument: Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen). Dabei reicht bereits ein einziger Eintrag, der beim Test auch unterhalb des Grenzwertes liegen kann (BTM-Anzeige unter der Grenze, bez. THC-COOH-Wert), um eine Aufforderung zum Drogenscreening durch die Verwaltungsbehörde zu bekommen. Hierbei gilt die umgekehrte Beweislast. Der Führer eines Kfz muss auf seine Kosten beweisen, dass die gefundenen Abbauwerte nicht vom Konsum von Drogen herrühren. ⓘ
Die Ampelkoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2021 gebildet hat, hat in ihrem am 24. November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag festgelegt, dass die kontrollierte Abgabe von Haschisch und Marihuana an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften legalisiert werden soll. ⓘ