Konkubinat

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Hagar und Ismael in der Wüste von François-Joseph Navez, 1820. Hagar war eine Sklavin und Abrahams Konkubine, die seinen Sohn Ismael zur Welt brachte.

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Beziehungen
(Überblick)

Das Konkubinat ist eine zwischenmenschliche und sexuelle Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, bei der das Paar keine vollständige Ehe eingehen will oder kann. Konkubinat und Ehe werden oft als ähnlich betrachtet, schließen sich aber gegenseitig aus.

Das Konkubinat war in China bis ins 20. Jahrhundert eine formelle und institutionalisierte Praxis, die die Rechte und Pflichten der Konkubinen aufrechterhielt. Eine Konkubine konnte frei oder als Sklavin geboren sein, und ihre Erfahrungen konnten je nach den Launen ihrer Herren sehr unterschiedlich sein. Während der mongolischen Eroberungen wurden sowohl ausländische Könige als auch gefangene Frauen als Konkubinen genommen. Auch im Japan der Meiji-Zeit war das Konkubinat als Statussymbol weit verbreitet, ebenso wie in der indischen Gesellschaft, in der die Vermischung von Kasten und Religionen verpönt und tabu war und das Konkubinat mit Frauen praktiziert werden konnte, deren Heirat als unerwünscht galt, z. B. mit Frauen aus einer niedrigeren Kaste oder mit muslimischen Frauen, die in einem hinduistischen Haushalt nicht akzeptiert wurden und umgekehrt.

In vielen Gesellschaften des Nahen Ostens diente das Konkubinat der Fortpflanzung. Die Praxis, dass eine unfruchtbare Frau ihrem Mann eine Sklavin als Konkubine gibt, wird im Gesetzbuch von Hammurabi und in der Bibel erwähnt, wo Abraham Hagar als Pilegesh nimmt. Die Kinder aus solchen Beziehungen würden als legitim angesehen. Solche Konkubinate waren auch in der vormodernen muslimischen Welt weit verbreitet, und viele der Herrscher des abbasidischen Kalifats und des Osmanischen Reichs wurden aus solchen Beziehungen geboren. In ganz Afrika, von Ägypten bis Südafrika, führte das Sklavenkonkubinat zu rassisch gemischten Bevölkerungen. Diese Praxis ging mit der Abschaffung der Sklaverei zurück.

Im alten Rom wurde die Praxis als concubinatus formalisiert, der lateinische Begriff, von dem sich der englische Begriff concubine" ableitet. Die Römer praktizierten sie monogam, und die Kinder der Konkubine erhielten kein Erbe. Die christliche Kirche versuchte, das Konkubinat auszurotten, aber es blieb in den christlichen Gesellschaften bis in die frühe Neuzeit weit verbreitet. In den europäischen Kolonien und auf den amerikanischen Sklavenplantagen gingen ledige und verheiratete Männer langfristige sexuelle Beziehungen mit einheimischen Frauen ein. In Niederländisch-Ostindien schuf das Konkubinat gemischtrassige indoeuropäische Gemeinschaften.

In der jüdisch-christlichen Welt wurde der Begriff Konkubine fast ausschließlich auf Frauen angewandt, obwohl auch ein männlicher Konkubinatspartner als Konkubine bezeichnet werden kann. Im 21. Jahrhundert wird der Begriff Konkubinat in einigen westlichen Ländern als geschlechtsneutraler Rechtsbegriff für das Zusammenleben (einschließlich des Zusammenlebens zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern) verwendet.

Als Konkubinat (lateinisch concubinatus) bezeichnet man eine oft dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht durch das Eherecht geregelt ist. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung wird als Konkubine oder Beischläferin bezeichnet; eine Bezeichnung für den männlichen Partner hat sich im deutschen Sprachgebrauch nicht etabliert. Während der Terminus im deutschen Sprachraum im Allgemeinen veraltet ist, ist er in der Schweiz lebendig geblieben und wird auch auf gegenwärtige unverheiratet zusammenlebende Paare angewendet.

Etymologie und Sprachgebrauch

Die englischen Begriffe "concubine" und "concubinage" tauchen im 14. Jahrhundert auf und leiten sich von lateinischen Begriffen aus der römischen Gesellschaft und dem römischen Recht ab. Der Begriff Konkubine (um 1300), der "eine Geliebte, eine Frau, die mit einem Mann zusammenlebt, ohne mit ihm verheiratet zu sein" bedeutet, stammt von den lateinischen Begriffen concubina (f.) und concubinus (m.), die im römischen Recht "jemand, der unverheiratet mit einem verheirateten Mann oder einer verheirateten Frau zusammenlebt" bedeuteten. Die lateinischen Begriffe leiten sich von dem Verb concumbere "mit, zusammen liegen, zusammenleben" ab, einer Assimilation von "com", einer Vorsilbe, die "mit, zusammen" bedeutet, und "cubare", was "sich hinlegen" bedeutet. Der Begriff "Konkubine" ist in der historischen und wissenschaftlichen Literatur weit verbreitet und wird je nach Kontext sehr unterschiedlich verwendet. Jahrhundert bezieht sich der Begriff in der Regel ausdrücklich auf außereheliche Beziehungen, "entweder zu einer Mätresse oder zu einer Sexsklavin", wobei der Aspekt des Zusammenlebens in der ursprünglichen Bedeutung nicht mehr so stark betont wird.

Der Begriff "Konkubinat" entstand im späten 14. Jahrhundert im Englischen und bezeichnet den "Zustand, eine Konkubine zu sein; Handlung oder Praxis des Zusammenlebens in Intimität ohne legale Ehe". Er wurde aus dem Lateinischen über das Altfranzösische abgeleitet, wo der Begriff wiederum vom lateinischen concubinatus abgeleitet worden sein könnte, einer Institution im alten Rom, die "ein dauerhaftes Zusammenleben zwischen Personen bedeutete, für die es keine rechtlichen Hindernisse gab". Es wurde auch als eine langfristige sexuelle Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau beschrieben, die nicht rechtlich verheiratet sind. Im vormodernen bis modernen Recht wurde der Begriff Konkubinat in einigen Rechtsordnungen zur Beschreibung des Zusammenlebens verwendet, und in Frankreich wurde er 1999 als das französische Äquivalent einer zivilrechtlichen Vereinigung formalisiert. Auch im US-amerikanischen Rechtssystem wurde der Begriff des Konkubinats früher verwendet, er hat sich jedoch nie weiterentwickelt und gilt heute als veraltet.

Im alten Rom ist der Begriff concubina erstmals in den Komödien des Plautus belegt. Der Wortstamm ist concumbere, „beieinander liegen“.

Das als concubinatus bezeichnete Zusammenleben zwischen Mann und Frau ohne Eheschließung war besonders bei Angehörigen der römischen Armee verbreitet und als Rechtsinstitution bedingt anerkannt. In der Spätantike wurde das Konkubinat unter christlichem Einfluss bekämpft.

Das römische Konkubinat existierte bereits vor der Kaiserzeit und der Spätrepublik aber in dieser Zeitspanne fand ein regelrechter Aufschwung im Vorkommen statt.

Merkmale

Formen des Konkubinats gab es in allen Kulturen, wenngleich die Verbreitung der Praxis und die Rechte und Erwartungen der beteiligten Personen sehr unterschiedlich waren, ebenso wie die Rechte der aus solchen Beziehungen hervorgegangenen Nachkommen, der rechtliche und soziale Status einer Konkubine, ihre Rolle innerhalb eines Haushalts und die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Institution. Eine Konkubinatsbeziehung konnte freiwillig bestehen, wenn die Beteiligten sich darauf einigten, keine Ehe einzugehen, oder unfreiwillig (d. h. durch Sklaverei). In Gesellschaften, die Sklaven besaßen, waren die meisten Konkubinen Sklaven, auch "Sklaven-Konkubinen" genannt. Diese Institutionalisierung des Konkubinats mit Sklavinnen geht auf die babylonische Zeit zurück und wurde in patriarchalischen Kulturen im Laufe der Geschichte immer wieder praktiziert. Unabhängig vom Status und den Rechten der beteiligten Personen waren sie in der Regel schlechter gestellt als ein rechtmäßiger Ehepartner, und oft waren die Erbrechte eingeschränkt oder ausgeschlossen.

Konkubinat und Ehe werden oft als gleichwertig betrachtet, schließen sich aber gegenseitig aus. In der Vergangenheit konnte ein Paar vielleicht aufgrund von Unterschieden in der sozialen Schicht, der ethnischen Zugehörigkeit oder der Religion nicht heiraten, oder ein Mann wollte die rechtlichen und finanziellen Komplikationen einer Ehe vermeiden. Zu den praktischen Hindernissen oder sozialen Hemmnissen, die ein Paar von einer Heirat abhalten, können Unterschiede im sozialen Rang, eine bestehende Ehe und Gesetze gegen Bigamie, religiöse oder berufliche Verbote oder die fehlende Anerkennung durch die zuständigen Behörden gehören.

Die Konkubine in einem Konkubinat hatte in der Regel einen niedrigeren sozialen Status als der Verheiratete oder der Hausherr, und dies war häufig der Grund, warum das Konkubinat der Ehe vorgezogen wurde. Eine Konkubine konnte eine "Ausländerin" in einer Gesellschaft sein, die Ehen zwischen Ausländern und Bürgern nicht anerkannte. Es konnte sich aber auch um eine Sklavin oder eine Person aus einer armen Familie handeln, die an einer Verbindung mit einem Mann aus dem Adel interessiert war. In anderen Fällen war es bestimmten sozialen Gruppen wie den römischen Soldaten verboten, zu heiraten, und das Konkubinat war eine Alternative zur Ehe.

In polygynen Verhältnissen war die Anzahl der Konkubinen, die innerhalb einer einzelnen Konkubinatsvereinbarung erlaubt waren, sehr unterschiedlich. Im römischen Recht, wo Monogamie erwartet wurde, war die Beziehung identisch (und eine Alternative) zur Ehe, abgesehen von der fehlenden ehelichen Zuneigung beider oder einer der Parteien, die Rechte in Bezug auf Eigentum, Erbschaft und sozialen Rang verlieh. Im Gegensatz dazu hielten sich in Teilen Asiens und des Nahen Ostens mächtige Männer so viele Konkubinen, wie sie finanziell unterstützen konnten. Einige Königshäuser hatten Tausende von Konkubinen. In solchen Fällen diente das Konkubinat als Statussymbol und zur Zeugung von Söhnen. In Gesellschaften, die Polygynie akzeptierten, hatte eine Konkubine gegenüber einer Mätresse Vorteile, da die Kinder einer Konkubine legitim waren, während die Kinder einer Mätresse als "Bastarde" betrachtet wurden.

Kategorisierung

Wissenschaftler haben versucht, die verschiedenen Formen des Konkubinats, die in der Welt praktiziert wurden, zu kategorisieren.

Die International Encyclopedia of Anthropology nennt vier verschiedene Formen des Konkubinats:

  • Das königliche Konkubinat, bei dem Politik mit Fortpflanzung verbunden war. Konkubinen wurden zu Gefährtinnen des Herrschers, förderten die diplomatischen Beziehungen und sorgten für den Fortbestand der königlichen Blutlinie. Kaiserliche Konkubinen konnten aus der allgemeinen Bevölkerung oder aus Kriegsgefangenen ausgewählt werden. Beispiele hierfür waren das kaiserliche China, das Osmanische Reich und das Sultanat von Kano.
  • Elitenkonkubinat, das Männern die Möglichkeit bot, ihren sozialen Status zu erhöhen und ihre Begierden zu befriedigen. Die meisten dieser Männer hatten bereits eine Frau. In Ostasien wurde diese Praxis durch den Konfuzianismus gerechtfertigt. In der muslimischen Welt glich das Konkubinat der Sklaverei.
  • Das Konkubinat konnte eine Form der eheähnlichen Beziehung sein, die es einem Paar, das nicht heiraten konnte oder wollte, ermöglichte, zusammenzuleben. Dies war im mittelalterlichen Europa und im kolonialen Asien weit verbreitet. In Europa hielten einige Familien jüngere Söhne von der Heirat ab, um eine Aufteilung des Familienvermögens auf mehrere Erben zu verhindern.
  • Das Konkubinat konnte auch als eine Form der sexuellen Versklavung von Frauen in einem patriarchalischen System dienen. In solchen Fällen konnten die Kinder der Konkubine den Kindern der Ehefrau dauerhaft unterlegen sein. Beispiele hierfür sind das Indien der Moguln und Korea der Choson-Zeit.

Junius P. Rodriguez nennt drei kulturelle Muster des Konkubinats: Asiatisch, islamisch und europäisch.

Antike

Mesopotamien

In Mesopotamien war es üblich, dass eine unfruchtbare Frau ihrem Mann eine Sklavin als Konkubine zur Verfügung stellte, um Kinder zu gebären. Der Status solcher Konkubinen war zweideutig; sie durften normalerweise nicht verkauft werden, sondern blieben Sklavinnen der Frau. Aus der späten babylonischen Zeit gibt es jedoch Berichte, dass Konkubinen verkauft werden konnten.

Assyrien

Altassyrische Periode (20.-18. Jahrhundert v. Chr.)

Im Allgemeinen war die Ehe monogam. "Wenn die Frau nach zwei oder drei Jahren Ehe noch keine Kinder geboren hatte, durfte der Ehemann eine Sklavin kaufen (die auch von der Frau ausgewählt werden konnte), um Erben zu zeugen. Diese Frau blieb jedoch eine Sklavin und erlangte nie den Status einer zweiten Frau.

Mittelassyrische Periode (14.-11. Jahrhundert v. Chr.)

In der mittelassyrischen Periode trug die Hauptfrau (assatu) auf der Straße einen Schleier, ebenso wie eine Konkubine (esirtu), wenn sie die Hauptfrau begleitete oder wenn sie verheiratet war. "Wenn ein Mann seine Konkubine in der Öffentlichkeit verschleiert, indem er erklärt: 'Sie ist meine Frau', dann ist diese Frau seine Frau." Für unverheiratete Frauen, Prostituierte und Sklavinnen war es verboten, auf der Straße einen Schleier zu tragen. "Die Kinder einer Konkubine waren rangniedriger als die Nachkommen einer Ehefrau, aber sie konnten erben, wenn die Ehe der letzteren kinderlos blieb."

Altes Ägypten

Ushabti einer Konkubine, mit nacktem Körper, Schmuck unter den Brüsten und rasiertem Schambein mit sichtbarer Vulva, die eine schwere Perücke mit erotischen Andeutungen trägt (bemaltes Holz, 2050-1710 v. Chr.)

Während die meisten alten Ägypter monogam lebten, hatte ein männlicher Pharao neben der großen königlichen Gemahlin auch andere, weniger bedeutende Ehefrauen und Konkubinen. Auf diese Weise konnte der Pharao diplomatische Ehen mit den Töchtern von Verbündeten schließen, wie es bei den alten Königen üblich war. Das Konkubinat war im alten Ägypten eine übliche Beschäftigung für Frauen, insbesondere für begabte Frauen. In einem Ersuchen um vierzig Konkubinen von Amenhotep III. (ca. 1386-1353 v. Chr.) an einen Mann namens Milkilu, Prinz von Gezer, heißt es:

"Siehe, ich habe dir Hanya, den Beauftragten der Bogenschützen, mit Waren geschickt, um schöne Konkubinen, d. h. Weberinnen, zu haben. Silber, Gold, Gewänder, Edelsteine aller Art, Stühle aus Ebenholz sowie alle guten Dinge, die 160 Deben wert sind. Insgesamt: vierzig Konkubinen - der Preis jeder Konkubine beträgt vierzig Silberstücke. Schickt also sehr schöne Konkubinen ohne Makel." - (Lewis, 146)

Die Konkubinen wurden im Harem des Pharaos gehalten. Amenhotep III. hielt seine Konkubinen in seinem Palast in Malkata, der zu den prunkvollsten in der Geschichte Ägyptens gehörte. Der König galt als würdig, viele Frauen zu haben, solange er sich auch um seine Große Königliche Gemahlin kümmerte.

Das antike Griechenland

Im antiken Griechenland war es in der Oberschicht üblich, sich eine Konkubine (altgriechisch: παλλακίς pallakís) zu halten, bei der es sich zumeist um eine Sklavin oder eine Ausländerin handelte, gelegentlich aber auch um eine frei geborene Frau, die aus armen Familien stammte. Die von Sklaven gezeugten Kinder blieben Sklaven und die von nicht-sklavischen Konkubinen variierten im Laufe der Zeit; manchmal hatten sie die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Gesetz sah vor, dass ein Mann einen anderen Mann töten konnte, der bei dem Versuch einer Beziehung mit seiner Konkubine erwischt wurde. In der Mitte des 4. Jahrhunderts konnten Konkubinen Eigentum erben, wurden aber wie Ehefrauen als sexuelles Eigentum behandelt. Zwar finden sich in der Literatur Hinweise auf die sexuelle Ausbeutung von Mägden, doch galt es als schändlich für einen Mann, solche Frauen unter demselben Dach wie seine Frau zu halten. Apollodorus von Acharnae sagte, dass Hetären Konkubinen waren, wenn sie eine dauerhafte Beziehung zu einem einzigen Mann hatten, aber dennoch wurden die beiden Begriffe synonym verwendet.

Das alte Rom

Ein concubinatus (lateinisch für "Konkubinat" - siehe auch concubina, "Konkubine", milder als paelex, und concubinus, "Bräutigam") war eine Einrichtung der Quasi-Ehe zwischen römischen Bürgern, die aus verschiedenen Gründen keine volle Ehe eingehen wollten. Diese Institution war häufig bei unausgeglichenen Paaren anzutreffen, bei denen einer der Partner einer höheren sozialen Schicht angehörte oder einer der beiden frei und der andere frei geboren war. Sie unterschied sich jedoch von einem contubernium, bei dem mindestens einer der Partner ein Sklave war.

Die Beziehung zwischen einem freien Bürger und einem Sklaven oder zwischen Sklaven wurde als contubernium bezeichnet. Der Begriff beschreibt ein breites Spektrum von Situationen, von der einfachen sexuellen Sklaverei bis zur Quasi-Ehe. Suetonius zufolge war Caenis, eine Sklavin und Sekretärin von Antonia Minor, bis zu ihrem Tod im Jahr 74 n. Chr. Vespasians Ehefrau "in allem außer dem Namen". Es war auch nicht ungewöhnlich, dass Sklaven familienähnliche Verbindungen eingingen, die zwar erlaubt waren, aber nicht unter dem Schutz des Gesetzes standen. Das Gesetz erlaubte es dem Sklavenhalter, den Sklaven freizulassen und einen Konkubinat oder eine reguläre Ehe einzugehen.

Asien

Das Konkubinat war vor dem frühen 20. Jahrhundert in ganz Ostasien sehr beliebt. Für Männer diente das Konkubinat in erster Linie dem Vergnügen und der Erzeugung zusätzlicher Erben, während Frauen durch die Beziehung finanzielle Sicherheit erlangen konnten. Kinder von Konkubinen hatten geringere Rechte in Bezug auf das Erbe, das durch das Dishu-System geregelt wurde.

In Ländern wie China und der muslimischen Welt konnte die Konkubine eines Königs Macht erlangen, insbesondere wenn ihr Sohn ebenfalls Monarch wurde.

China

Statue von Yang Guifei (719-756), der Lieblingskonkubine von Kaiser Tang Xuanzong von China
Porträt einer Konkubine, von dem chinesischen Maler Lam Qua, 1864

In China hatten erfolgreiche Männer oft Konkubinen, bis diese Praxis mit der Machtübernahme durch die Kommunistische Partei Chinas im Jahr 1949 verboten wurde. Der chinesische Standardbegriff, der mit "Konkubine" übersetzt wird, war qiè , ein Begriff, der seit der Antike verwendet wurde. Das Konkubinat ähnelte insofern der Ehe, als Konkubinen anerkannte Sexualpartnerinnen eines Mannes waren und von ihm Kinder gebären sollten. Inoffizielle Konkubinen (chinesisch: 婢妾; pinyin: bì qiè) hatten einen niedrigeren Status, und ihre Kinder galten als unehelich. Der englische Begriff concubine wird auch für das verwendet, was die [[Langzeichen|Chinese]]n als pínfēi (chinesisch: 嬪妃) oder "Gemahlinnen des Kaisers" bezeichnen, eine offizielle Position, die oft einen sehr hohen Rang hat.

Im vormodernen China war es für einen Mann illegal und gesellschaftlich verpönt, mehr als eine Frau zu haben, aber es war akzeptabel, Konkubinen zu haben. Von Anfang an kauften wohlhabende Männer Konkubinen und nahmen sie zusätzlich zu ihrer Frau in ihren Haushalt auf. Der Kauf einer Konkubine war mit dem Kauf eines Sklaven vergleichbar, doch hatten Konkubinen einen höheren sozialen Status.

In den frühesten Aufzeichnungen konnte ein Mann so viele Konkubinen haben, wie er sich leisten konnte zu kaufen. Ab der östlichen Han-Periode (25-220 n. Chr.) war die Zahl der Konkubinen, die ein Mann haben konnte, gesetzlich begrenzt. Je höher der Rang und je edler die Identität eines Mannes war, desto mehr Konkubinen durfte er haben. Die Behandlung und Situation einer Konkubine war unterschiedlich und wurde durch den sozialen Status des Mannes, mit dem sie verbunden war, sowie durch die Haltung seiner Frau beeinflusst. Im Buch der Riten, Kapitel "Das Muster der Familie" (chinesisch: 內則), heißt es: "Wenn es Verlobungsriten gab, wurde sie zur Ehefrau, und wenn sie darauf verzichtete, zur Konkubine." Ehefrauen brachten eine Mitgift in eine Beziehung ein, Konkubinen hingegen nicht. Eine Konkubinatsbeziehung konnte ohne die bei Ehen üblichen Zeremonien eingegangen werden, und einer Konkubine war weder eine Wiederverheiratung noch eine Rückkehr in ihr Geburtshaus als Witwe gestattet. Es gibt frühe Aufzeichnungen darüber, dass Konkubinen angeblich zusammen mit ihren Herren lebendig begraben wurden, um ihnen "im Jenseits Gesellschaft zu leisten".

Die Stellung der Konkubine war im Allgemeinen schlechter als die der Ehefrau. Obwohl eine Konkubine Erben zeugen konnte, waren ihre Kinder sozial schlechter gestellt als die Kinder der Ehefrau, obwohl sie einen höheren Status hatten als uneheliche Kinder. Das Kind einer Konkubine musste zwei Frauen gegenüber seine Pflicht erfüllen: seiner biologischen Mutter und seiner rechtlichen Mutter, der Frau seines Vaters. Nach dem Tod einer Konkubine brachten ihre Söhne ihr ein Opfer dar, aber diese Opfer wurden von den Enkeln der Konkubine nicht fortgesetzt, die nur der Frau ihres Großvaters Opfer brachten.

Bis zur Song-Dynastie (960-1276) galt es als schwerwiegender Verstoß gegen die gesellschaftliche Moral, eine Konkubine zur Ehefrau zu erheben. Während der Qing-Dynastie (1644-1911) verbesserte sich der Status der Konkubinen. Es wurde erlaubt, eine Konkubine zur Ehefrau zu erheben, wenn die ursprüngliche Ehefrau gestorben war und die Konkubine die Mutter der einzigen überlebenden Söhne war. Außerdem wurde das Verbot, eine Witwe zur Wiederverheiratung zu zwingen, auf verwitwete Konkubinen ausgedehnt. In dieser Zeit scheinen die Tafeln für die Konkubinenmütter häufiger in den Ahnenaltären der Familien aufgestellt worden zu sein, und in den Genealogien einiger Geschlechter werden die Konkubinenmütter aufgeführt. Viele der Konkubinen des Kaisers der Qing-Dynastie waren frei geborene Frauen aus prominenten Familien. Konkubinen von Männern mit niedrigerem sozialen Status konnten entweder frei geboren oder Sklavinnen sein.

Die kaiserlichen Konkubinen, die von den Kaisern in der Verbotenen Stadt gehalten wurden, hatten unterschiedliche Ränge und wurden traditionell von Eunuchen bewacht, um sicherzustellen, dass sie von niemandem außer dem Kaiser geschwängert werden konnten. Im China der Ming-Zeit (1368-1644) gab es ein offizielles System zur Auswahl von Konkubinen für den Kaiser. Das Alter der Kandidatinnen lag hauptsächlich zwischen 14 und 16 Jahren. Tugenden, Verhalten, Charakter, Aussehen und Körperbau waren die Auswahlkriterien.

Trotz der Einschränkungen, die den chinesischen Konkubinen auferlegt wurden, gibt es in der Geschichte und der Literatur mehrere Beispiele für Konkubinen, die große Macht und großen Einfluss erlangten. Lady Yehenara, auch bekannt als Kaiserinwitwe Cixi, war eine der erfolgreichsten Konkubinen der chinesischen Geschichte. Cixi kam zunächst als Konkubine des Kaisers Xianfeng an den Hof und brachte seinen einzigen überlebenden Sohn zur Welt, der später Kaiser Tongzhi wurde. Nach dem Tod ihres Mannes wurde sie schließlich für 47 Jahre die faktische Herrscherin des Qing-China.

Eine Untersuchung des Konkubinats findet sich in einem der vier großen klassischen Romane, dem Traum von der roten Kammer (vermutlich ein halbautobiografischer Bericht über das Familienleben des Autors Cao Xueqin). Drei Generationen der Familie Jia werden von einer bemerkenswerten Konkubine des Kaisers, Jia Yuanchun, der volljährigen Schwester des männlichen Protagonisten Jia Baoyu, unterstützt. Im Gegensatz dazu entwickeln die jüngeren Halbgeschwister der Konkubine Zhao, Jia Tanchun und Jia Huan, verzerrte Persönlichkeiten, weil sie die Kinder einer Konkubine sind.

Die Konkubinen und Harems der Kaiser werden in romantischen Romanen des 21. Jahrhunderts, die sich an weibliche Leser richten und in der Antike spielen, besonders hervorgehoben. Als Handlungselement werden die Kinder von Konkubinen mit einem Status dargestellt, der weit unter dem der tatsächlichen Geschichte liegt. Die Genres zhai dou (chinesisch: 宅斗,Residenzintrigen) und gong dou (chinesisch: 宫斗,Haremsintrigen) zeigen Konkubinen und Ehefrauen sowie deren Kinder, die heimlich intrigieren, um Macht zu erlangen. Kaiserin im Palast", ein Roman und Fernsehdrama vom Typ "Gong dou", hatte im China des 21. Jahrhunderts großen Erfolg.

In Hongkong wurde 1971 offiziell das Gesetzbuch der Großen Qing abgeschafft, wodurch das Konkubinat illegal wurde. Der Kasinomagnat Stanley Ho aus Macau nahm sich 1957 seine "zweite Frau" als offizielle Konkubine, während seine "dritte und vierte Ehefrau" keinen offiziellen Status haben.

Mongolen

Polygynie und Konkubinat waren in der mongolischen Gesellschaft weit verbreitet, insbesondere bei mächtigen mongolischen Männern. Dschingis Khan, Ögedei Khan, Jochi, Tolui und Kublai Khan (unter anderem) hatten alle viele Ehefrauen und Konkubinen.

Dschingis Khan erwarb häufig Ehefrauen und Konkubinen von Reichen und Gesellschaften, die er erobert hatte. Diese Frauen waren oft Prinzessinnen oder Königinnen, die er gefangen nahm oder die ihm geschenkt wurden. Dschingis Khans berühmteste Konkubine war Möge Khatun, die laut dem persischen Historiker Ata-Malik Juvayni "Dschingis Khan von einem Häuptling des Bakrin-Stammes geschenkt wurde, und er liebte sie sehr". Nach dem Tod von Dschingis Khan wurde Möge Khatun die Frau von Ögedei Khan. Auch Ögedei schätzte sie als Ehefrau, und sie begleitete ihn häufig auf seinen Jagdausflügen.

Japan

Samurai Toyotomi Hideyoshi aus dem 16. Jahrhundert mit seinen Frauen und Konkubinen

Bevor die Monogamie in der Meiji-Zeit gesetzlich vorgeschrieben wurde, war das Konkubinat unter den Adligen weit verbreitet. Ihr Zweck war es, männliche Erben zu sichern. So hatte beispielsweise der Sohn einer kaiserlichen Konkubine oft die Chance, Kaiser zu werden. Yanagihara Naruko, eine hochrangige Konkubine von Kaiser Meiji, brachte Kaiser Taishō zur Welt, der später von Kaiserin Haruko, der offiziellen Ehefrau von Kaiser Meiji, adoptiert wurde. Selbst in Kaufmannsfamilien wurde das Konkubinat gelegentlich eingesetzt, um Erben zu sichern. Asako Hirooka, eine Unternehmerin und Tochter einer Konkubine, arbeitete hart, um das Überleben der Familie ihres Mannes nach der Meiji-Restauration zu sichern. Da sie bei der Geburt ihrer einzigen Tochter Kameko ihre Fruchtbarkeit verlor, nahm ihr Mann - mit dem sie sich gut verstand - Asakos Dienstmädchen als Konkubine und zeugte mit ihr drei Töchter und einen Sohn. Kameko, das Kind der offiziellen Ehefrau, heiratete einen adligen Mann und führte den Familiennamen mütterlicherseits weiter.

Ein Samurai konnte sich Konkubinen nehmen, aber ihr Hintergrund wurde von ranghöheren Samurai überprüft. In vielen Fällen kam die Aufnahme einer Konkubine einer Heirat gleich. Die Entführung einer Konkubine, obwohl in der Fiktion üblich, wäre beschämend, wenn nicht gar kriminell gewesen. Handelte es sich bei der Konkubine um eine Bürgerliche, wurde ein Bote mit einem Verlobungsgeld oder einem Vermerk über die Steuerbefreiung geschickt, um die Zustimmung der Eltern einzuholen. Auch wenn die Frau keine rechtmäßige Ehefrau war, was normalerweise als Degradierung angesehen wurde, glaubten viele wohlhabende Kaufleute, dass die Konkubine eines Samurai besser war als die rechtmäßige Ehefrau eines einfachen Mannes. Wenn die Tochter eines Kaufmanns einen Samurai heiratete, tilgte das Geld ihrer Familie die Schulden des Samurai, und der soziale Status des Samurai verbesserte das Ansehen der Kaufmannsfamilie. Wenn die bürgerliche Konkubine eines Samurai einen Sohn zur Welt brachte, konnte der Sohn den sozialen Status seines Vaters erben.

Konkubinen besaßen manchmal großen Einfluss. Nene, die Frau von Toyotomi Hideyoshi, war dafür bekannt, dass sie die Entscheidungen ihres Mannes zeitweise überstimmte, und Yodo-dono, seine Konkubine, wurde nach Hideyoshis Tod de facto Herrin der Burg Osaka und des Toyotomi-Clans.

Korea

Die Joseon-Monarchen hatten einen Harem, der Konkubinen unterschiedlichen Ranges umfasste. Kaiserin Myeongseong gelang es, Söhne zu zeugen und so zu verhindern, dass die Söhne der Konkubinen an die Macht kamen.

Kinder von Konkubinen hatten bei der Heirat oft einen geringeren Wert. Eine Tochter einer Konkubine konnte keinen von ihrer Frau geborenen Sohn desselben Ranges heiraten. Jang Nok-su zum Beispiel war die von einer Konkubine geborene Tochter eines Bürgermeisters, die zunächst mit einem Sklavendiener verheiratet war und später eine hochrangige Konkubine von Yeonsangun wurde.

In der 1392 gegründeten Joseon-Dynastie wurde darüber diskutiert, ob die Kinder eines freien und eines sklavischen Elternteils als frei oder als Sklaven gelten sollten. Das Kind eines Gelehrten-Beamten und einer Sklaven-Konkubinen-Mutter war immer frei, obwohl das Kind keine Regierungsämter bekleiden konnte.

Indien

Raja Savant Singh von Kishangarh (reg. 1748-1757) mit seiner Lieblingskonkubine Bani Thani.

Im hinduistischen Indien konnte das Konkubinat mit Frauen praktiziert werden, mit denen eine Heirat unerwünscht war, z. B. mit einer Frau aus einer niedrigeren Kaste oder einer Nicht-Hindu-Frau. Die aus dem Konkubinat hervorgegangenen Kinder folgten der Kastenzugehörigkeit der Mutter.

Im mittelalterlichen Rajasthan hatte die herrschende Rajput-Familie oft bestimmte Frauen, die paswan, khawaas, pardayat genannt wurden. Diese Frauen wurden vom Herrscher gehalten, wenn ihre Schönheit ihn beeindruckt hatte, aber ohne formelle Heirat. Manchmal erhielten sie Rechte an den Einkünften eines bestimmten Dorfes, so wie es Königinnen taten. Ihre Kinder waren gesellschaftlich akzeptiert, erhielten aber keinen Anteil am Eigentum der Herrscherfamilie und heirateten andere, die den gleichen Status wie sie hatten.

Konkubinat wurde in elitären Rajput-Haushalten zwischen dem 16. und 20. Jahrhundert praktiziert. Weibliche Sklavendienerinnen oder Sklavenhalterinnen konnten in den Rang einer Konkubine (genannt khavas, pavas) erhoben werden, wenn ein Herrscher sie attraktiv fand. Der Eintritt in das Konkubinat wurde durch ein Ritual markiert, das sich jedoch von den Ritualen zur Heirat unterschied. Die Rajputen nahmen keine Konkubinen aus den unteren Kasten und verzichteten auf Charans, Brahmanen und andere Rajputen. Es gibt Fälle, in denen Ehefrauen mit ihren Rajput-Liebhabern durchbrennen und deren Konkubinen werden.

Europa

Wikinger

Polygynie war unter Wikingern weit verbreitet, und reiche und mächtige Wikingermänner neigten dazu, viele Ehefrauen und Konkubinen zu haben. Die Wikinger kauften oft Frauen oder nahmen sie gefangen und machten sie zu ihren Ehefrauen oder Konkubinen. Das Konkubinat der Wikinger war mit der Sklaverei verbunden; die Wikinger nahmen sich sowohl freie Frauen als auch Sklavinnen als Konkubinen. Forscher vermuten, dass die Wikinger ihre Segeltörns und Raubzüge ursprünglich aus dem Bedürfnis heraus begannen, Frauen aus fremden Ländern aufzuspüren. Polygone Beziehungen in der wikingerzeitlichen Gesellschaft könnten zu einem Mangel an geeigneten Frauen für den Durchschnittsmann geführt haben; Polygynie erhöht den Wettbewerb zwischen den Männern in der Gesellschaft, weil sie einen Pool unverheirateter Männer schafft, die bereit sind, sich auf riskante, statuserhöhende und sexuelle Verhaltensweisen einzulassen. Der Durchschnittsmann der Wikinger könnte also gezwungen gewesen sein, riskantere Handlungen vorzunehmen, um Reichtum und Macht zu erlangen, damit er geeignete Frauen finden konnte. Das Konzept wurde im 11. Jahrhundert vom Historiker Dudo von Saint-Quentin in seiner halbfiktiven Geschichte der Normannen beschrieben. Die Annalen von Ulster schildern die Vergewaltigung und berichten, dass die Wikinger im Jahr 821 ein irisches Dorf plünderten und "eine große Anzahl von Frauen in die Gefangenschaft verschleppten".

Frühes Christentum und Feudalismus

Die von den patristischen Schriftstellern entwickelte christliche Moral propagierte weitgehend die Ehe als einzige Form der Verbindung zwischen Mann und Frau. Sowohl der heilige Augustinus als auch der heilige Hieronymus verurteilten die Institution des Konkubinats scharf. Parallel dazu verbesserte das spätkaiserliche römische Recht die Rechte des klassischen römischen Konkubinats und ging mit dem Corpus Iuris Civilis von Justinian so weit, das Erbrecht auf diese Verbindungen auszuweiten.

Die beiden Auffassungen, die christliche Verurteilung und die weltliche Kontinuität mit dem römischen Rechtssystem, standen während des gesamten Mittelalters im Konflikt, bis die Kirche im 14. und 15. Jahrhundert das Konkubinat in den von ihr kontrollierten Gebieten verbot.

Mittlerer Osten

"Haremsszene mit Müttern und Töchtern in verschiedenen Kostümen" (zwischen 1875 und 1933)
Hurrem Sultan (Roxalena) war die "Lieblingskonkubine" von Suleiman dem Prächtigen und später seine Ehefrau. Suleiman wurde mit ihr monogam und verstieß damit gegen den osmanischen Brauch.

In der mittelalterlichen muslimischen arabischen Welt bezeichnete der Begriff "Konkubine" (surriyya) eine Sklavin (jāriya), ob muslimisch oder nicht, mit der ihr Herr neben dem Haushalt oder anderen Diensten auch Geschlechtsverkehr hat. Derartige Beziehungen waren im vorislamischen Arabien und in anderen Kulturen der weiteren Region üblich. Der Islam führte rechtliche Beschränkungen und Disziplin für das Konkubinat ein und förderte die Manumission. Darüber hinaus befürwortete der Islam die Erziehung, Befreiung oder Heirat von Sklavinnen, wenn sie den Islam annehmen und den Polytheismus oder die Untreue aufgeben. In Vers 23:6 des Korans wird der Geschlechtsverkehr mit Konkubinen nur dann erlaubt, wenn das Verhältnis zu ihnen harmonisch ist. Kinder von Konkubinen werden im Allgemeinen als ehelich oder unehelich erklärt, und die Mutter eines freien Kindes wurde nach dem Tod des männlichen Partners als frei betrachtet. Es gibt Hinweise darauf, dass Konkubinen einen höheren Rang hatten als Sklavinnen. Abu Hanifa und andere plädierten für bescheidene Praktiken für die Konkubine und empfahlen, die Konkubine im Haus anzusiedeln und ihre Keuschheit zu schützen und sie nicht zum Verkauf oder zum Teilen mit Freunden oder Verwandten zu missbrauchen. Während die Gelehrten die Herren ermahnten, ihre Sklaven gleich zu behandeln, war es einem Herrn erlaubt, eine Konkubine zu bevorzugen. Einige Gelehrte empfahlen, ein Hochzeitsbankett (walima) zu veranstalten, um die Konkubinatsbeziehung zu feiern; dies ist jedoch in der islamischen Lehre nicht vorgeschrieben und stellt eher die selbst bevorzugte Meinung bestimmter nicht-liberaler islamischer Gelehrter dar. Sogar der arabische Begriff für die Konkubine surriyya könnte von sarat abgeleitet worden sein, was so viel wie "Eminenz" bedeutet und auf den höheren Status der Konkubine gegenüber anderen Sklavinnen hinweist.

Im Koran wird das Wort "surriyya" nicht verwendet, sondern stattdessen der Ausdruck "Ma malakat aymanukum" (das, was deine rechte Hand besitzt), der 15 Mal im Buch vorkommt. Sayyid Abul Ala Maududi erklärt, dass "zwei Kategorien von Frauen von dem allgemeinen Gebot, die Geschlechtsteile zu schützen, ausgenommen sind: (a) Ehefrauen, (b) Frauen, die rechtmäßig in seinem Besitz sind".

Einige behaupten, dass das Konkubinat ein vorislamischer Brauch war, der unter dem Islam praktiziert werden durfte, wobei Juden und Nichtmuslime eine Konkubine heiraten durften, nachdem sie sie unterrichtet und gut erzogen hatten und ihr dann die Freiheit gegeben wurde. Andere behaupten, dass Konkubinen im Islam bis ins 19. Jahrhundert üblich waren. In den Traditionen der abrahamitischen Religionen hatte Abraham eine Konkubine namens Hagar, die ursprünglich eine Sklavin seiner Frau Sarah war. Die Geschichte von Hagar sollte die Wahrnehmung des Konkubinats in der frühen islamischen Geschichte beeinflussen.

Sikainiga schreibt, dass ein Grund für das Konkubinat im Islam darin bestand, dass es "das sexuelle Verlangen der Sklavinnen befriedigte und dadurch die Ausbreitung der Unmoral in der muslimischen Gemeinschaft verhinderte". Die meisten islamischen Denkschulen beschränkten das Konkubinat auf eine Beziehung, in der die Sklavin ihrem Herrn gegenüber monogam sein musste (obwohl die Monogamie des Herrn ihr gegenüber nicht erforderlich ist), aber laut Sikainga wurde dies in der Realität nicht immer praktiziert, und die Sklavinnen wurden von anderen Männern im Haushalt des Herrn angegriffen. Diese Ansichten von Sikaingia sind umstritten und werden bestritten.

Eine "Cariye" oder osmanische Konkubine, Gemälde von Gustav Richter (1823-1884)

In der Antike gab es zwei Quellen für Konkubinen, die unter einem islamischen Regime erlaubt waren. In erster Linie wurden nicht-muslimische Frauen, die als Kriegsgefangene genommen wurden, zu Konkubinen gemacht, wie es nach der Grabenschlacht oder in zahlreichen späteren Kalifaten geschah. Es wurde gefördert, Sklavinnen, die ihren ursprünglichen Glauben ablehnten und den Islam annahmen, zu entmündigen oder sie in eine formelle Ehe zu bringen.

Die Expansion verschiedener muslimischer Dynastien führte zum Erwerb von Konkubinen durch Kauf, Geschenke von anderen Herrschern und Kriegsgefangenschaft. Eine große Anzahl von Konkubinen wurde zu einem Statussymbol. Fast alle abbasidischen Kalifen wurden von Konkubinen geboren. Auch mehrere schiitische Zwölfer-Imame wurden mit Konkubinen geboren. Auch die Sultane des Osmanischen Reiches waren oft die Söhne von Konkubinen. Dies führte dazu, dass Konkubinen einen gewissen Einfluss auf die osmanische Politik ausübten. Viele Konkubinen entwickelten soziale Netzwerke und häuften persönlichen Reichtum an, was ihnen einen sozialen Aufstieg ermöglichte. Mit der Abschaffung der Sklaverei ab dem 19. Jahrhundert ging diese Praxis zurück.

Osmanische Sultane schienen das Konkubinat der Ehe vorzuziehen, und eine Zeit lang wurden alle königlichen Kinder von Konkubinen geboren. Die Gemahlinnen der osmanischen Sultane waren oft weder türkisch noch muslimischer Abstammung. Leslie Peirce argumentiert, dass dies daran lag, dass eine Konkubine nicht den politischen Einfluss hatte, den eine Prinzessin oder eine Tochter der lokalen Elite besaß. Osmanische Sultane schienen auch nur einen Sohn mit jeder Konkubine zu haben; das heißt, sobald eine Konkubine einen Sohn gebar, hatte der Sultan keinen Verkehr mehr mit ihr. Dies schränkte die Macht der einzelnen Söhne ein.

Neue Welt

Freie farbige Frau mit ihrer Quadroon-Tochter; Collage aus dem späten 18. Jahrhundert, New Orleans

Als die Sklaverei im kolonialen Amerika institutionalisiert wurde, nahmen sich weiße Männer, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht, manchmal versklavte Frauen als Konkubinen; Kinder aus solchen Verbindungen blieben Sklaven.

In den verschiedenen europäischen Kolonien in der Karibik nahmen sich die weißen Pflanzer aufgrund des Mangels an weißen Frauen schwarze und mulattische Konkubinen. Die Kinder aus solchen Verbindungen wurden manchmal aus der Sklaverei entlassen und erbten sogar von ihrem Vater, obwohl dies bei der Mehrheit der Kinder aus solchen Verbindungen nicht der Fall war. Diese Beziehungen schienen in der Kolonie Jamaika gesellschaftlich akzeptiert zu sein und zogen sogar europäische Auswanderer auf die Insel.

Brasilien

Im kolonialen Brasilien wurde von den Männern erwartet, dass sie Frauen heirateten, die ihnen an Status und Wohlstand ebenbürtig waren. Alternativ dazu praktizierten einige Männer das Konkubinat, eine außereheliche sexuelle Beziehung. Diese Art von Beziehung wurde von der katholischen Kirche verurteilt, und das Konzil von Trient drohte denjenigen, die sie eingingen, mit der Exkommunikation. Bei den Konkubinen handelte es sich sowohl um Sklavinnen als auch um ehemalige Sklaven. Ein Grund dafür, nicht-weiße Frauen als Konkubinen zu nehmen, war, dass es mehr freie weiße Männer als freie weiße Frauen gab, obwohl Ehen zwischen den Rassen nicht illegal waren.

Vereinigte Staaten

Beziehungen zu Sklaven in den Vereinigten Staaten und der Konföderation wurden manchmal euphemistisch als konkubinär bezeichnet. Diese Beziehungen mit unfreien Sklaven, die von lebenslangen bis hin zu einmaligen oder seriellen sexuellen Besuchen reichen, verdeutlichen ein radikales Machtungleichgewicht zwischen einem Menschen, der als Eigentum betrachtet wird, und seinem rechtmäßigen Besitzer. Sie werden nun unabhängig von der Behauptung einer sexuellen Anziehung oder Zuneigung durch eine der beiden Parteien als Vergewaltigung definiert. Dies liegt daran, dass eine versklavte Person, als der persönliche Besitz von Sklaven gesetzlich verankert wurde, keine rechtliche Macht über ihre eigene Rechtspersönlichkeit hatte, da die rechtliche Kontrolle über sie bei einer anderen Person lag. Die Unfähigkeit, als Sklave irgendeine Art von Zustimmung zu geben, ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass ein Sklavenhalter in der Lage war, Handlungen und Erklärungen, einschließlich solcher der Zuneigung, Anziehung und Zustimmung, durch Belohnungen und Bestrafungen rechtlich zu erzwingen, aber rechtlich wurde das Konzept der Sklaverei in den Vereinigten Staaten und den Konföderierten Staaten durch das Gesetz, das die Rechtspersönlichkeit eines Sklaven besaß, definiert und durchgesetzt; Dies bedeutete, dass der Sklavenhalter die rechtliche Grundlage für die Zustimmung des Sklaven darstellte, der die einzige Quelle für die Zustimmung zur körperlichen Unversehrtheit und zu allen Bemühungen des Sklaven war, sofern sie nicht durch das Gesetz geregelt oder eingeschränkt waren. Mit der Anerkennung der Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowohl im Recht der Vereinigten Staaten als auch im internationalen Gewohnheitsrecht wird die Rechtsgrundlage der Sklaverei für alle Zeiten verworfen und damit auch jedes Recht der Eigentümer, die eine stellvertretende sexuelle oder sonstige Zustimmung für ihre Sklaven hatten.

Freie Männer in den Vereinigten Staaten nahmen manchmal Sklavinnen in Beziehungen, die sie als Konkubinat bezeichneten, obwohl die Ehe zwischen den Rassen in den Kolonien und den späteren Vereinigten Staaten gesetzlich verboten war. In vielen Kolonien und Bundesstaaten gab es auch Gesetze gegen Rassenmischung oder jegliche Beziehungen zwischen Rassen. Ab 1662 wurde in der Kolonie Virginia, gefolgt von anderen Kolonien, der Grundsatz, dass Kinder den Status ihrer Mutter annahmen, d. h. der Grundsatz partus sequitur ventrem, in das Gesetz aufgenommen. Dies führte zu Generationen von multirassischen Sklaven, von denen einige vor dem amerikanischen Bürgerkrieg rechtlich als weiß galten (ein Achtel oder weniger afrikanisch, was einem Urgroßelternteil entspricht).

In einigen Fällen unterhielten Männer langfristige Beziehungen zu versklavten Frauen, schenkten ihnen und ihren gemischtrassigen Kindern die Freiheit und versorgten ihre Kinder mit Lehrstellen, Bildung und Kapitaltransfer. Die Beziehung zwischen Thomas Jefferson und Sally Hemings ist ein Beispiel dafür. Solche Arrangements waren im amerikanischen Süden während der Vorkriegszeit häufiger anzutreffen.

Plaçage

In Louisiana und den ehemaligen französischen Territorien entwickelte sich ein formalisiertes System des Konkubinats, das Plaçage genannt wurde. Europäische Männer nahmen versklavte oder freie farbige Frauen als Mätressen, nachdem sie mit ihnen eine Mitgift, ein Haus oder eine andere Übertragung von Eigentum vereinbart hatten und manchmal, wenn sie versklavt waren, Freiheit und Bildung für ihre Kinder anboten. Vor allem in New Orleans entwickelte sich eine dritte Klasse freier Farbiger. Viele von ihnen wurden gebildet, waren Handwerker und Grundbesitzer. Diese französischsprachigen und katholischen Frauen verbanden französische und afroamerikanische Kultur und bildeten eine Elite zwischen den Europäern und den Sklaven. Heute werden die Nachkommen der freien Farbigen allgemein als Louisiana-Kreolen bezeichnet.

Im Judentum

Der Israelit findet seine Konkubine tot vor seiner Tür - von Gustave Doré

Im Judentum ist eine Konkubine eine Ehegefährtin, die der Ehefrau unterlegen ist. Bei den Israeliten erkannten die Männer ihre Konkubinen in der Regel an, und diese Frauen genossen im Haus die gleichen Rechte wie legitime Ehefrauen.

Altes Judentum

Der Begriff Konkubine bezog sich nicht unbedingt auf Frauen nach der ersten Ehefrau. Ein Mann konnte viele Ehefrauen und Konkubinen haben. Rechtlich gesehen galten alle Kinder, die einer Konkubine geboren wurden, als Kinder der Frau, der sie unterstellt war. Sarah musste Ismael (den Sohn von Hagar) aus ihrem Haus holen, weil Ismael rechtlich gesehen immer der erstgeborene Sohn sein würde, auch wenn Isaak ihr leibliches Kind war. Der Konkubine wurde vielleicht nicht der gleiche Respekt entgegengebracht wie der Ehefrau. In den levitischen Vorschriften über sexuelle Beziehungen unterscheidet sich das hebräische Wort, das gemeinhin mit "Ehefrau" übersetzt wird, von dem hebräischen Wort, das "Konkubine" bedeutet. Bei mindestens einer anderen Gelegenheit wird der Begriff jedoch für eine Frau verwendet, die keine Ehefrau ist, nämlich für die Magd von Jakobs Frau. Im levitischen Gesetzbuch war der Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und der Frau eines anderen Mannes verboten und wurde mit dem Tod für beide Beteiligten geahndet. Da es als höchster Segen angesehen wurde, viele Kinder zu haben, gaben die Frauen ihre Mägde oft ihren Männern, wenn diese unfruchtbar waren, wie im Fall von Sara und Hagar und Rahel und Bilha. Die Kinder der Konkubine waren oft gleichberechtigt mit denen der Ehefrau; so war beispielsweise König Abimelech der Sohn von Gideon und seiner Konkubine. Spätere biblische Gestalten wie Gideon und Salomo hatten neben vielen gebärfähigen Ehefrauen auch Konkubinen. In den Büchern der Könige heißt es zum Beispiel, dass Salomo 700 Frauen und 300 Nebenfrauen hatte.

Abbildung aus der Morgan-Bibel, die zeigt, wie die Benjaminiter die Frauen von Silo als Konkubinen nehmen

Der Bericht über den namenlosen Leviten in Richter 19-20 zeigt, dass die Entnahme von Konkubinen in Israel zur Zeit der Richter nicht ausschließlich Königen oder Patriarchen vorbehalten war und dass die Vergewaltigung einer Konkubine für die israelitische Nation völlig inakzeptabel war und zu einem Bürgerkrieg führte. In der Geschichte scheint der Levit ein normales Mitglied des Stammes zu sein, dessen Konkubine eine Frau aus Bethlehem in Juda war. Diese Frau war ihm untreu und verließ ihn schließlich, um zu ihrem väterlichen Haus zurückzukehren. Nach vier Monaten beschloss der Levit, der als ihr Ehemann bezeichnet wurde, zum Haus ihres Vaters zu reisen, um seine Konkubine zur Rückkehr zu bewegen. Sie ist bereit, mit ihm zurückzukehren, und der Schwiegervater ist sehr entgegenkommend. Der Schwiegervater überredet den Leviten, noch einige Tage zu bleiben, bis die Gruppe am späten Abend verspätet aufbricht. Die Gruppe kommt an einer nahe gelegenen nicht-israelitischen Stadt vorbei und erreicht sehr spät die Stadt Gibea, die im Land der Benjaminiter liegt. Die Gruppe sitzt auf dem Stadtplatz und wartet darauf, dass ein Einheimischer sie für den Abend einlädt, wie es bei Reisenden üblich war. Ein alter Mann aus dem Ort lädt sie ein, in seinem Haus zu übernachten, und bietet ihnen Gastrecht an, indem er ihnen die Füße wäscht und ihnen zu essen gibt. Eine Bande böser Städter überfällt das Haus und verlangt, dass der Gastgeber den Leviten schickt, damit sie ihn vergewaltigen können. Der Gastgeber bietet an, seine jungfräuliche Tochter und die Konkubine des Leviten hinauszuschicken, damit sie ihn vergewaltigen können, um das Gastrecht gegenüber dem Leviten nicht zu brechen. Um seine eigene Sicherheit und die seines Gastgebers zu gewährleisten, gibt der Levit den Männern schließlich seine Konkubine, die die ganze Nacht hindurch vergewaltigt und missbraucht wird, bis sie im Morgengrauen zusammengebrochen an der Haustür liegt. Am nächsten Morgen findet der Levit sie, als er weggehen will. Als sie auf die Aufforderung ihres Mannes, aufzustehen, nicht reagiert (möglicherweise weil sie tot ist, obwohl die Sprache unklar ist), setzt der Levit sie auf seinen Esel und geht nach Hause. Zu Hause angekommen, zerlegt er ihren Körper und verteilt die 12 Teile im ganzen Volk Israel. Die Israeliten versammeln sich, um zu erfahren, warum sie solch grausame Geschenke erhalten haben, und der Levit erzählt ihnen von der sadistischen Vergewaltigung seiner Konkubine. Das Verbrechen wird von den israelitischen Stammesangehörigen als ungeheuerlich empfunden, und sie rächen sich an den Männern von Gibea und dem benachbarten Stamm Benjamin, indem sie die Gibeaner unterstützen, sie gnadenlos töten und alle ihre Städte niederbrennen. Die Einwohner von Jabesch-Gilead werden zur Strafe dafür, dass sie sich den 11 Stämmen im Krieg gegen die Benjaminiter nicht angeschlossen haben, abgeschlachtet, und ihre 400 unverheirateten Töchter werden mit den 600 überlebenden Benjaminitern zwangsverheiratet. Schließlich werden die 200 überlebenden Benjaminiten, die immer noch keine Frauen haben, von den anderen Stämmen in einer Massenheirat entführt.

Mittelalterliches und modernes Judentum

Im Judentum werden Konkubinen mit dem hebräischen Begriff pilegesh (hebräisch: פילגש) bezeichnet. Der Begriff ist ein Lehnwort aus dem Altgriechischen παλλακίς und bedeutet "eine Herrin, die im Haus wohnt".

Dem babylonischen Talmud zufolge bestand der Unterschied zwischen einer Konkubine und einer rechtmäßigen Ehefrau darin, dass letztere eine Ketubah erhielt und ihrer Heirat (nissu'in) eine erusin ("formelle Verlobung") vorausging, was bei einer Konkubine nicht der Fall war. Eine Meinung im Jerusalemer Talmud argumentiert, dass die Konkubine ebenfalls einen Ehevertrag erhalten sollte, allerdings ohne eine Klausel, die eine Scheidungsregelung vorsieht. Nach Raschi "Ehefrauen mit Kidduschin und Ketubba, Konkubinen mit Kidduschin aber ohne Ketubba"; diese Lesart stammt aus dem Jerusalemer Talmud,

Bestimmte jüdische Denker wie Maimonides waren der Ansicht, dass Konkubinen ausschließlich der königlichen Führung vorbehalten waren und dass ein einfacher Bürger keine Konkubine haben durfte. Solche Denker vertraten sogar die Ansicht, dass Bürgerliche keine sexuellen Beziehungen außerhalb einer Ehe eingehen dürfen. Maimonides war nicht der erste jüdische Denker, der das Konkubinat kritisierte. Levitikus Rabba zum Beispiel verurteilt diesen Brauch scharf. Andere jüdische Denker wie Nahmanides, Samuel ben Uri Shraga Phoebus und Jacob Emden lehnten das Verbot von Konkubinen entschieden ab. Trotz dieser Verbote blieb das Konkubinat in den jüdischen Haushalten des Osmanischen Reiches weit verbreitet und ähnelte der Praxis in den muslimischen Haushalten.

Im Hebräischen des heutigen Staates Israel wird pilegesh oft als Äquivalent des englischen Wortes "mistress" verwendet - d. h. die Partnerin in außerehelichen Beziehungen -, ungeachtet der rechtlichen Anerkennung. Es wurden Versuche unternommen, pilegesh als eine Form vorehelicher, nichtehelicher oder außerehelicher Beziehungen zu popularisieren (die je nach Sichtweise der handelnden Person(en) nach jüdischem Recht erlaubt sind).

Konkubinat und Sklaverei

In einem bestimmten Zusammenhang unterschied sich die Institution des Konkubinats von einer freien, quasi ehelichen Lebensgemeinschaft insofern, als es einer freien Frau verboten war, sich an einem Konkubinat zu beteiligen, und diese Institution nur Sklaven vorbehalten war. Diese Art des Konkubinats wurde in patriarchalischen Kulturen im Laufe der Geschichte praktiziert. In vielen Gesellschaften wurde die Konkubine automatisch freigelassen, nachdem sie ein Kind bekommen hatte. Einer Studie zufolge war dies in etwa einem Drittel der sklavenhaltenden Gesellschaften der Fall, vor allem in der muslimischen Welt. In Gesellschaften, in denen die Freilassung von Konkubinen nicht gesetzlich vorgeschrieben war, wurde sie in der Regel trotzdem durchgeführt. In Gesellschaften, die Sklaven besaßen, waren die meisten Konkubinen Sklavinnen, aber nicht alle. Die Besonderheit des Konkubinats, die es für bestimmte Männer attraktiv machte, bestand darin, dass die Konkubine vom Mann abhängig war - sie konnte nach dem Willen des Herrn verkauft oder bestraft werden. Orlando Peterson zufolge hatten Sklaven, die als Konkubinen gehalten wurden, ein höheres Maß an materiellem Komfort als Sklaven, die in der Landwirtschaft oder im Bergbau eingesetzt wurden.

Rechtswesen

Das Rechtswesen wies für die Ehe und das Konkubinat sowohl Unterschiede als auch Überschneidungen auf. Bestimmte Grundvoraussetzungen für die Ehe und das Konkubinat notwendig: Das Mädchen musste das Pubertätsalter von 12 Jahren erreicht haben, Verwandtschaft stellte ein Hindernis dar und die Partnerschaft zwischen einem Tutor und seinem früheren Mündel war verboten. Alle sonstigen Hindernisse, die im öffentlichen Interesse der Ehe als Grundlage des Staates galten, entfielen dagegen für das Konkubinat. Nichtsdestotrotz waren diese Beziehungen erheblich selbstregulierend, da moralische Normen und Rechtsprinzipien unterschiedliche Funktionen haben. Dadurch wurde die Entwicklung der Rechtsregulierung komplex und unvorhersehbar.

Stuprum und adulterium

Praktischer Ausgangspunkt für die Entstehung des Konkubinats war das von Augustus verkündete Lex Iulia de adulteriis coercendis um 18./17. v. Chr. Dieses bezweckte die Unterdrückung unehelicher, sexueller Beziehungen, die von der römischen Gesellschaft als inakzeptabel angesehen wurden, insbesondere den Ehebruch. Solche Handlungen wurden durch ein Gerichtsverfahren vor einem ständigen Strafgericht, dem Quaestio Perpetua de Adulteriis, bestraft, was die Macht dieses Gesetzes belegt. Die Juristen beschwerten sich allerdings darüber, dass adulterium (Sexualdelikt mit einer verheirateten und von der Strafverfolgung nicht ausgenommenen Frau) und stuprum (Unzucht mit einer unverheirateten, nicht unter dem Strafgesetzt ausgeschlossenen Frau) im Gesetz nicht ausreichend definiert waren. In ihren rechtlichen Stellungnahmen rieten sie demnach unterschiedlich; aus persönlicher Überzeugung oder als Reaktion auf Richtlinien von bestimmten Kaisern. Der Kontext ihrer Ratschläge kann eine Aufzeichnung einer Gerichtsentscheidung, ein Kommentar zum Lex Julia et Papia oder Ratschläge zur Haftungsvermeidung für stuprum sein. Es galt somit eine außereheliche Beziehung, nämlich das Konkubinat, zu verwirklichen ohne Gefahr zu laufen, dass eine Strafanzeige nach dem Lex Iulia de adulteriis coercendis erfolgte.

Juristen diskutierten Kategorien von Konkubinen, die ohne strafrechtliche Verfolgung erlaubt waren. Dies waren die sua liberta (die eigene, freigelassene Frau), die aliena liberta (die freigelassene Frau eines anderen Patrons) und ingenua (die Freigeborene). In Rechtstext des Juristen Marcellus (D.23.2.41.1) führt er aus, dass er kein Konkubinat mit einer aliena liberta erlauben würde, denn sie könne den ehrbaren Status einer materfamilias nicht wahren, was bezeugt, dass die sua liberta diesen innehaben konnte. Mit dieser Stellungnahme bestätigt Marcellus die Ehrbarkeit eines Patrons seine Freigelasse als Konkubine zu nehmen. Dies würde die Ansicht belegen, dass der männliche Partner seine sua liberta Konkubine wegen Ehebruchs strafrechtlich verfolgen konnte. Daraus ist zu schließen, dass diese Kategorie des Konkubinats deutlich eheähnlich einzustufen wäre. Andere Juristen stellten breitere Definitionen für Konkubinen auf, indem sie freigelassene Sklavinnen anderer Männer einschließen und nicht-verrufene, freigeborene Frauen niedrigen Status. Marcian definierte in seinem Rechtstext (D.25.7.3.pr.), dass alienae libertae und ingenuae Konkubinen werden können.

Eigentum

Grundsätzlich waren Mann und Frau zivilrechtlich gleichgestellt, denn sie konnten zu gleichen Teilen erben. Frauen konnten ihr Eigentum selbst verwalten sowie Berufe ausüben und Geschäfte führen. Die Ehe hatte rechtliche Auswirkungen in zwei wichtigen Bereichen: im Eigentum und bei der Produktion legitimer Kinder. Die Mitgift (dos) fungierte als finanzielle Absicherung für die im Falle einer schuldlosen Trennung oder bei dem Tod des Ehegattens. Die Konkubine konnte formlos entlassen werden. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Konkubine finanziell nicht abgesichert war. Dos konnte ohne Ehe nicht existieren, aber der umgekehrte Fall konnte vorkommen. Plautus bestätigte, dass eine Ehe ohne Mitgift unerwünscht und unanständig angesehen war und dass dos darauf hindeutete, dass beide Parteien eher eine legale Ehe als ein Konkubinat beabsichtigten. Es schien daher unangemessen, ein Mädchen ohne dos in eine reiche Familie zu verheiraten, denn dies brachte das Mädchen in eine schwache Position.

Schenkungen

Ehegatten durften sich nicht gegenseitig beschenken. Im Gegensatz dazu durfte die Konkubine beschenkt werden. und diese Geschenke konnten sogar beachtlich sein. Sie durften nicht zurückgenommen werden, auch nicht im Falle eines späteren Ehevertrags zwischen denselben Parteien; ein zuvor rechtsgültiges Geschenk wurde damit nicht ungültig. Ein Geschenk war ungültig, wenn eine Ehe den römischen Gepflogenheiten und Gesetzen entsprach.

Erbschaft

Die Erbschaft zwischen Ehepartnern war im Rechtswesen festgelegt. In manchen Fällen war es sogar vorteilhaft, wenn die Beziehung als Konkubinat angesehen wurde, denn der Mann konnte seiner Konkubine zumindest Geschenke machen, die ihr rechtlich gehörten. Soldaten, die in einer festen Beziehung leben wollten, mussten sogar ein Konkubinat eingehen. Sie durften ihren Konkubinen Erbschaften und Vermächtnisse hinterlassen, wenn ein militärisches Testament vorlag, solange diese Frauen "respektabel" mit der Würde einer materfamilias waren. Bezüglich Erbschaft scheint die Konkubine in der schwächsten Position in Vergleich mit deren Kindern gewesen zu sein, denn für die Soldatenkinder war gesorgt. Außerdem spielte der häufige Analphabetismus mancher Frauen eine Rolle. Analphabeten setzten Schreibkundige ein, konnten aber natürlich potenziell von ihnen betrogen werden. Die Soldatenzeugnisse beim Dienstverlass dienten dazu Betrug zu vermeiden und deren Formulierungen belegen eine Art legitimer Ehe, nämlich eine monogame und dauerhafte Beziehung. Diese konnten für eine gewisse Rechtssicherheit für die Konkubine beitragen.

Moral- und Wertevorstellungen

Die Konkubine war ein Ersatz für die fehlende Ehefrau in manchen Lebensphasen des römischen Mannes. Diese Zusammenlebensform beruhte auf Absicht, Moral und Wertevorstellungen, was zu Verwirrungen auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene führte. Es konnte kompliziert werden, die Art der Beziehung eindeutig festzustellen.

Eine Konkubine unterschied sich von einer Ehefrau rein durch die Absicht des Mannes keine Ehe eingehen zu wollen und die Konkubine als coniunx (Gatte) zu betrachten. Der anhaltende Wille, den Partner als coniunx zu betrachten, wurden von Juristen als affectio maritalis (eheliche Haltung) definiert. Falls der Mann seine Absicht im Hinblick auf die Beziehung änderte, konnte das Konkubinat in eine Ehe übergehen, vorausgesetzt, dass keine rechtlichen Disqualifikationen vorlagen.

Es ist davon auszugehen, dass die erwünschten Tugenden der Ehefrau direkt übertragbar auf die Konkubine waren. Die Frau hatte „bescheiden, rechtschaffen, einfach, gut, tüchtig, zuverlässig, klug, gehorsam, liebevoll, treu, keusch und schamhaft“ zu sein. Die Konkubine stellte somit einen Teil eines funktionierenden Systems dar und muss sich in der quasi-Rolle der Ehefrau befunden haben, ohne auf deren Rechte zurückgreifen zu können.

Konkubinat im christlichen Kulturkreis

Wortbedeutung im katholischen Kirchenrecht

Nach katholischem Kirchenrecht galten Ehen, die im Geltungsbereich des Tridentinischen Konzils und des damit zusammenhängenden Eheschließungsrechts nicht vor dem zuständigen katholischen Pfarrer geschlossen wurden, noch bis ins 20. Jahrhundert als Konkubinat. Dies galt für Ehen zwischen Evangelischen, die vor einem evangelischen Pfarrer geschlossen wurden, ebenso wie für bloße Zivilehen. Für bestimmte Gebiete wurde jedoch die verbindliche Wirkung des tridentinischen Dekrets für protestantische Ehen ausgesetzt, zuerst durch eine päpstliche Konstitution von Benedikt XIV. vom 4. November 1741 (Benedictina), so dass die evangelische Ehe dort nicht als Konkubinat angesehen werden konnte.

Wortbedeutung in Deutschland und Österreich

In Deutschland und Österreich werden die Begriffe Konkubinat und Konkubine heute vorwiegend auf nichteheliche Partnerschaften in früheren Epochen bezogen. Nicht selten wurden diese Beziehungen, die in vielen Fällen auf mangelnden Eheschließungsmöglichkeiten wie fehlenden Heiratslizenzen beruhten, strafrechtlich verfolgt. Beispielsweise bedrohte der mit „Konkubinat“ überschriebene Artikel 95 des Bayerischen Polizeistrafgesetzbuchs von 1862, das bis 1871 in Kraft blieb, „Personen, welche in fortgesetzter außerehelicher Geschlechtsverbindung in einer Wohnung zusammenleben“ mit einer Geldstrafe bis zu 25 Gulden oder Arrest bis zu 8 Tagen und ordnete die Trennung der Partner an. Das Bayerische Polizeistrafgesetzbuch von 1872 enthielt zunächst keine Bestimmung gegen das Konkubinat, es wurde allerdings 1882 durch Einfügung des Art. 50a wieder unter Strafe gestellt (Geldstrafe oder Haft bis zu 8 Tage, im Wiederholungsfall bis zu sechs Wochen). Das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz von 1957 als Nachfolger des Polizeistrafgesetzbuchs bedrohte das Konkubinat nach Art. 25 mit Geldstrafe oder Haft bis zu zwei Wochen, allerdings nur noch, wenn es dadurch zu „erheblichem öffentlichen Ärgernis“ gekommen war. Zum 1. September 1970 wurde die Strafbarkeit des Konkubinats in Bayern abgeschafft. Heute werden eheähnliche Gemeinschaften im Allgemeinen nicht mehr als Konkubinat bezeichnet, und man spricht statt von einer „Konkubine“ von einer (festen) Freundin, Lebensgefährtin oder (Lebens-)Partnerin.

Wortbedeutung in der Schweiz

Mitbedingt durch die späte Aufhebung der gleichnamigen Strafvorschriften hat in der Schweiz der Ausdruck Konkubinat die ehemals negativen oder ideologischen Konnotationen weitgehend verloren, die im übrigen deutschen Sprachraum erhalten geblieben sind (Helvetismus). Konkubinat wird hier als Synonym zu Begriffen wie „Ehe ohne Trauschein“, „wilde Ehe“, „nichteheliche Lebensgemeinschaft“, „konsensuale Lebensgemeinschaft“ oder „eheähnliche Gemeinschaft“ verwendet. Das Zusammenleben von zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht, welche jedoch keinen Trauschein besitzen, wird als Konkubinat bezeichnet, sofern die betreffenden Personen nicht miteinander verwandt sind. Im Konkubinat leben Menschen aller Altersgruppen mit oder ohne Kinder zusammen.

Personen, welche in einem Konkubinat leben, haben einen anderen juristischen und sozialen Schutz als ein verheiratetes Paar. Mit einem Konkubinatsvertrag können Paare sich absichern.

Voraussetzungen:

Wenn ein Paar ein eheähnliches Zusammenleben führt, ist dies ein Konkubinat. Ein Vertrag ist nicht zwingend notwendig, dieser kann aber bei einer Trennung Streitigkeiten vorbeugen, denn er schafft beispielsweise Klarheit über das Aufteilen der Finanzen. Das Konkubinat kann jederzeit aufgelöst werden.

Bis vor einigen Jahren gab es in einigen Kantonen der Schweiz ein rechtlich festgesetztes Konkubinatsverbot, das zum Beispiel im Kanton Zürich folgendermaßen lautete: „Das Konkubinat ist untersagt. Die Gemeinderäte haben von Konkubinatsverhältnissen dem Statthalteramt Kenntnis zu geben. Dieses erlässt die erforderlichen Verfügungen zur Aufhebung des Verhältnisses unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung wegen Ungehorsams.“ Das Konkubinatsverbot wurde in der Schweiz erst in jüngster Vergangenheit (im Kanton Zürich 1972, im Kanton Wallis 1995) aufgehoben. Für das Konkubinat bestehen heute kaum gesetzliche Bestimmungen, finanzielle Ansprüche (insbesondere betr. Mietrecht) werden nach den Regeln für die einfache Gesellschaft (Art. 530ff Obligationenrecht) entschieden. Durch Vertrag können die Konkubinatspartner die finanziellen Ansprüche auch anders regeln, solche Konkubinatsverträge werden aber selten abgeschlossen. Der letzte Kanton, in dem das Konkubinatsverbot abgeschafft wurde, war 1996 das Wallis.

Verwandte Begriffe

Verwandte, teilweise auch bedeutungsgleiche Bezeichnungen für außereheliche oder nicht vollgültige, aber dauerhafte Beziehungen sind Kebse, Mätresse, Kurtisane oder Hetäre. Die veraltete, heute nur noch im Dialekt verwendete Bezeichnung Kebse (auch Kebs oder Kebsweib) bezog sich auf eine Zweit- oder Nebenehe, die Kebsehe, während Kennzeichen des Konkubinats gerade die fehlende Eheschließung ist. Eine Mätresse war hingegen die offiziell anerkannte Geliebte eines absolutistischen Fürsten und nahm an dessen Hof eine quasi-offizielle gesellschaftliche Rolle ein. Erst nach dem Ende des Absolutismus, als die Funktion der Mätresse am Hof weggefallen war, kam es zu einer Bedeutungsannäherung der Bezeichnungen Konkubine und Mätresse. Grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt, wenn auch tatsächlich von gewisser Dauer, waren die Verbindungen der Kurtisanen, die im 16. bis 19. Jahrhundert in gesellschaftlich gehobener Stellung wechselnde Beziehungen pflegten. Als Hetären bezeichnet man bestimmte, ebenfalls sozial anerkannte und gebildete Liebesdienerinnen der antiken Welt.

Konkubinat im Alten Testament

Im alten Testament kommt der Begriff Pilegesch vor (in den Lutherbibeln bis 1912 mit Kebsweib, seitdem mit Nebenfrau wiedergegeben). Etymologisch ist der Begriff verwandt mit dem Altgriechischen παλλακίς pallakis, das Wort für Konkubine. Rechtlich waren die Pilegesch den regulären Ehefrauen untergeordnet. Nach der jüdischen Rechtsprechung im Babylonischen Talmud (Sanhedrin 21a) besaß eine Pilegesch keinen Heiratsvertrag und auch keine Heiratszeremonie.