Zehnt
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Steuern |
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Ein Aspekt der Steuerpolitik |
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Der Zehnte (/taɪð/; aus dem Altenglischen: teogoþa "Zehntel") ist ein Zehntel von etwas, das als Beitrag an eine religiöse Organisation oder als Pflichtsteuer an die Regierung gezahlt wird. Heutzutage ist der Zehnte in der Regel freiwillig und wird in Form von Bargeld, Schecks oder neuerdings auch über das Internet entrichtet, während in der Vergangenheit der Zehnte in Form von Naturalien, z. B. landwirtschaftlichen Erzeugnissen, entrichtet werden musste. Nach der Trennung von Kirche und Staat wird die mit dem Steuersystem verbundene Kirchensteuer in vielen Ländern stattdessen zur Unterstützung der Landeskirche verwendet. Spenden an die Kirche, die über den geschuldeten Zehnten hinausgehen, oder von Besuchern einer Gemeinde, die keine Mitglieder oder Anhänger sind, werden als Opfergaben bezeichnet und sind oft für bestimmte Zwecke bestimmt, z. B. für ein Bauprogramm, den Schuldenabbau oder Missionsarbeit. ⓘ
Viele christliche Konfessionen sind der Ansicht, dass Jesus gelehrt hat, dass der Zehnte in Verbindung mit einer tiefen Sorge um "Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue" (vgl. Matthäus 23,23) gegeben werden muss. Der Zehnte wurde auf frühen christlichen Kirchenkonzilien gelehrt, darunter auf dem Konzil von Tours im Jahr 567 und auf dem Dritten Konzil von Mâcon im Jahr 585. Der Zehnte ist nach wie vor eine wichtige Lehre in vielen christlichen Konfessionen, wie den Kongregationalisten, den Methodisten und den Siebenten-Tags-Adventisten. Einige christliche Kirchen, wie z. B. die Methodisten, lehren das Konzept des Vorratszehnten, das besagt, dass der Zehnte vorrangig an die örtliche Kirche gegeben werden muss, bevor er an Apostolate oder Wohltätigkeitsorganisationen gespendet werden kann. ⓘ
Im traditionellen jüdischen Recht und in der Praxis gibt es seit der Antike verschiedene Formen des Zehnten. Orthodoxe Juden praktizieren in der Regel ma'aser kesafim (Abgabe von 10 % ihres Einkommens an wohltätige Zwecke). Im modernen Israel befolgen einige religiöse Juden weiterhin die Gesetze des landwirtschaftlichen Zehnten, z. B. ma'aser rishon, terumat ma'aser und ma'aser sheni. ⓘ
Der Begriff Zehnt, Zehent, Zehnter, Zehend, der Zehnte (auch Kirchenzehnter; lateinisch decima [pars], „zehnter Teil“, mittelniederdeutsch teghede) oder Dezem (von lateinisch decem „zehn“) bezeichnet eine etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine geistliche (etwa Domkapitel, Pfarrkirche) oder eine weltliche (König, Grundherr) Institution. ⓘ
Eine solche Abgabe war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients bekannt und über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich. ⓘ
Alter Naher Osten
Keines der erhaltenen außerbiblischen Gesetze des Alten Orients befasst sich mit dem Zehnten, obwohl andere Sekundärdokumente zeigen, dass dies eine weit verbreitete Praxis im Alten Orient war. William W. Hallo (1996) erkennt für Israel Vergleiche mit seiner altorientalischen Umgebung an; in Bezug auf den Zehnten sind die Vergleiche mit anderen altorientalischen Belegen jedoch nicht eindeutig, und die altorientalische Literatur liefert kaum Belege für die Praxis des Zehnten und die Erhebung des Zehnten. ⓘ
Die esretu - "ešretū", die ugaritische und babylonische Zehntelsteuer
Nachfolgend sind einige konkrete Beispiele für den mesopotamischen Zehnten aufgeführt, die dem Assyrian Dictionary des Oriental Institute of the University of Chicago, Band 4 "E", S. 369, entnommen sind:
- [Bezugnehmend auf eine zehnprozentige Steuer, die vom örtlichen Herrscher auf Kleidungsstücke erhoben wurde:] "der Palast hat acht Kleidungsstücke als Zehnten (auf 85 Kleidungsstücke) genommen"
- "...elf Kleidungsstücke als Zehnten (von 112 Kleidungsstücken)"...
- "...(der Sonnengott) Schamasch verlangt den Zehnten..."
- "Vier Minen Silber, der Zehnte von Bel, Nabu und Nergal..."
- "...er hat, zusätzlich zum Zehnten für Ninurta, die Steuer des Gärtners bezahlt"
- "...den Zehnten des Hauptbuchhalters, er hat ihn [dem Sonnengott] Schamasch übergeben"
- "...warum zahlst du nicht den Zehnten an die Frau von Uruk?"
- "...(ein Mann) schuldet Gerste und Datteln als Rest des Zehnten der **Jahre drei und vier"
- "...den Zehnten des Königs auf Gerste der Stadt..."
- "...in Bezug auf die Ältesten der Stadt, die (der König) **zur Zahlung des Zehnten aufgefordert hat..."
- "... den Einnehmer des Zehnten des Landes Sumundar..."
- "...(der Beamte Ebabbar in Sippar), der für den Zehnten zuständig ist..." ⓘ
Hebräische Bibel
Patriarchen
In Genesis 14:18-20 trifft Abraham, nachdem er Lot gerettet hat, mit Melchisedek zusammen. Nachdem Melchisedek ihn gesegnet hatte, gab Abraham ihm den Zehnten von allem, was er im Kampf gewonnen hatte:
"Da brachte Melchisedek, der König von Salem, Brot und Wein heraus. Er war Priester des Höchsten Gottes und segnete Abram und sprach: "Gesegnet sei Abram durch den Höchsten Gott, den Schöpfer des Himmels und der Erde. Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde in deine Hand gegeben hat". Und Abram gab ihm den zehnten Teil von allem".
- Genesis 14:18-20 ⓘ
In 1. Mose 28,16-22 verspricht Jakob nach seinem visionären Traum von der Jakobsleiter und dem Segen Gottes Gott den Zehnten:
"Da erwachte Jakob aus seinem Schlaf und sagte: "Der Herr ist an diesem Ort, und ich habe es nicht gewusst. Und er fürchtete sich und sagte: "Wie groß ist dieser Ort! Dies ist nichts anderes als das Haus Gottes, und dies ist die Pforte des Himmels". ⓘ Am frühen Morgen nahm Jakob den Stein, den er unter sein Haupt gelegt hatte, stellte ihn als Säule auf und goss Öl darauf. Er nannte den Ort Bethel, aber der Name der Stadt war zuerst Lus. Da legte Jakob ein Gelübde ab und sagte: Wenn Gott mit mir ist und mich auf dem Weg, den ich gehe, behütet und mir Brot zu essen und Kleider zum Anziehen gibt, so dass ich mit Frieden in das Haus meines Vaters zurückkehre, dann soll der Herr mein Gott sein, und dieser Stein, den ich zu einer Säule aufgerichtet habe, soll das Haus Gottes sein. Und von allem, was du mir gibst, will ich dir den vollen Zehnten geben".
- Mose 28:16-22
Mosaisches Gesetz
Der Zehnte wird in den Büchern Levitikus, Numeri und Deuteronomium ausdrücklich erwähnt. Das Zehntensystem war in einem Siebenjahreszyklus organisiert, der dem Schmita-Zyklus entsprach. Dieser obligatorische Zehnte wurde lokal "innerhalb deiner Tore" (Deuteronomium 14:28) verteilt, um die Leviten zu unterstützen und den Armen zu helfen. ⓘ
Jedes Jahr wurden Bikkurim, Terumah, Ma'aser Rishon und Terumat Ma'aser vom Getreide, Wein und Öl getrennt (Deuteronomium 14:22). (Was die anderen Früchte und Erzeugnisse betrifft, so ist die biblische Vorschrift, den Zehnten zu geben, umstritten.) Der erste Zehnte ist die Abgabe eines Zehntels der landwirtschaftlichen Erzeugnisse (nach der Abgabe der Standard-Terumah) an die Leviten (oder aaronischen Priester). Historisch gesehen wurde der erste Zehnte während der Zeit des Ersten Tempels an die Leviten gegeben. Ungefähr zu Beginn des Baus des Zweiten Tempels führten Esra und sein Beth din die Abgabe an die Kohanim ein. ⓘ
Im Gegensatz zu anderen Opfergaben, die nur in der Stiftshütte verzehrt werden durften, konnte der zweite Zehnte überall verzehrt werden. In den Jahren eins, zwei, vier und fünf des Shemitta-Zyklus befahl Gott den Kindern Israels, einen zweiten Zehnten zu nehmen, der an den Ort des Tempels gebracht werden sollte (Deuteronomium 14:23). Der Eigentümer der Erzeugnisse sollte 1/10 seiner fertigen Erzeugnisse abtrennen und in die Altstadt von Jerusalem bringen, nachdem er Terumah und den ersten Zehnten abgetrennt hatte. Wenn die Familie jedoch zu weit von Jerusalem entfernt wohnte, konnte der Zehnte auf Münzen eingelöst werden (Deuteronomium 14:24-25). Dann forderte die Bibel den Besitzer der eingelösten Münzen auf, den Zehnten auszugeben, "um zu kaufen, was du willst: Vieh, Schafe, Wein oder ein anderes vergorenes Getränk oder alles, was du willst" (Deuteronomium 14,26). Das Gebot beinhaltete die Verpflichtung, die Münzen für Dinge auszugeben, die für den menschlichen Verzehr bestimmt waren. ⓘ
In den Jahren drei und sechs des Schematah-Zyklus legten die Israeliten den (zweiten) Zehnten stattdessen als Armenzehnten beiseite und gaben ihn den Fremden, Waisen und Witwen. ⓘ
Die Leviten, auch bekannt als der Stamm Levi, waren Nachkommen von Levi. Sie waren Assistenten der aaronischen Priester (die Kinder Aarons und damit eine Untergruppe des Stammes Levi) und besaßen oder erbten kein territoriales Erbe (Numeri 18:21-28). Ihre Funktion in der Gesellschaft war die von Tempelfunktionären, Lehrern und vertrauenswürdigen Beamten, die die Gewichte und Waagen überwachten und Verträge bezeugten. Die von den anderen israelitischen Stämmen gespendeten Güter waren ihre Unterhaltsquelle. Sie erhielten von "ganz Israel" den Zehnten an Lebensmitteln oder Vieh zur Unterstützung und legten ihrerseits einen zehnten Teil dieses Zehnten (bekannt als Terumat hamaaser) für die aaronischen Priester beiseite. ⓘ
Ein zusätzlicher Zehnter, der im Buch Levitikus (27:32-33) erwähnt wird, ist der Zehnte vom Vieh, der im Tempel in Jerusalem als korban geopfert werden soll. ⓘ
Buch Nehemia
Der Zehnte wird im Buch Nehemia, das vermutlich in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr. entstand, mehrfach erwähnt. Nehemia 10 umreißt die Bräuche in Bezug auf den Zehnten. Die Leviten sollten einen Zehnten (den Zehnten) "in allen unseren Bauerngemeinden" erhalten, und einen Teil des Zehnten sollten sie zur Aufbewahrung in den Tempel bringen. In Nehemia 13:4-19 wird berichtet, wie Eljaschib Tobija ein Büro im Tempel zur Verfügung stellte, und zwar in einem Raum, der zuvor zur Aufbewahrung des Zehnten genutzt worden war, während Nehemia abwesend war. Als Nehemia zurückkehrte, nannte er das eine böse Sache, warf alle Haushaltsgegenstände Tobias hinaus und ließ seine Räume reinigen, damit sie wieder für den Zehnten verwendet werden konnten. ⓘ
Kleine Propheten
Im Buch Maleachi findet sich eine der meistzitierten Bibelstellen über den Zehnten, die an die Söhne Jakobs gerichtet ist:
Denn ich, Jehova, ändere mich nicht; darum werdet ihr, ihr Söhne Jakobs, nicht verzehrt. Seit den Tagen eurer Väter seid ihr von meinen Ordnungen abgewichen und habt sie nicht gehalten. Kehrt um zu mir, so will ich mich zu euch bekehren, spricht der HERR Zebaoth. Ihr aber sprecht: "Wohin sollen wir umkehren? "Will der Mensch Gott berauben? Doch ihr beraubt mich. Aber ihr sagt: 'Wie haben wir dich beraubt?' Mit euren Zehnten und Beiträgen. Ihr seid mit einem Fluch belegt, denn ihr beraubt mich, euer ganzes Volk. Bringt den vollen Zehnten in das Vorratshaus, damit in meinem Haus Nahrung vorhanden ist. Und so prüfe mich, spricht der Herr der Heerscharen, ob ich nicht die Fenster des Himmels für euch öffne und Segen auf euch herabschütte, bis keine Not mehr da ist. Ich will den Fresser für dich zügeln, dass er die Früchte deines Bodens nicht verderbe, und dein Weinstock auf dem Feld soll nicht versagen, spricht der Herr der Heerscharen. Dann werden dich alle Völker gesegnet nennen, denn du wirst ein Land der Freude sein, spricht der Herr der Heerscharen."
- Maleachi 3:6-12 ⓘ
Deuterokanonisches Buch
Das deuterokanonische Buch Tobit liefert ein Beispiel für alle drei Arten von Zehnten, die während der babylonischen Gefangenschaft praktiziert wurden:
"An religiösen Feiertagen ging ich oft allein nach Jerusalem, wie es das Gesetz für alle Israeliten für alle Zeiten vorschreibt. Ich eilte nach Jerusalem und nahm die ersten Früchte meiner Ernte, den zehnten Teil meiner Herden und den ersten Teil der Wolle meiner Schafe mit. Diese Dinge würde ich den Priestern, den Nachkommen Aarons, auf dem Altar darbringen. Das erste Zehntel meines Getreides, des Weins, des Olivenöls, der Granatäpfel, der Feigen und der anderen Früchte würde ich den Leviten geben, die in Jerusalem dienten. In sechs von sieben Jahren brachte ich auch den Gegenwert des zweiten Zehntels dieser Ernten nach Jerusalem, wo ich ihn jedes Jahr ausgab. Dieses Geld gab ich Waisen und Witwen und den Heiden, die sich Israel angeschlossen hatten. Im dritten Jahr, wenn ich es ihnen brachte und gab, aßen wir gemeinsam nach den Vorschriften des mosaischen Gesetzes, wie es mich meine Großmutter Debora gelehrt hatte..."
- Tobit 1:6-8 ⓘ
Judentum
Orthodoxe Juden befolgen weiterhin die Gesetze von Terumah und Ma'aser sowie den Brauch, 10 % des Einkommens für wohltätige Zwecke abzugeben (ma'aser kesafim). Aufgrund von Zweifeln am Status von Personen, die behaupten, Kohanim oder Levi'im zu sein, die nach den schweren römisch-christlichen Verfolgungen und dem Exil aufkamen, wird in der hebräischen Bibel der Zehnte von 10 % für die Leviten und der "Zehnte des Zehnten" (Numeri 18:26) von 10 % von 10 % (1 %) erhoben. Die Mischna und der Talmud enthalten eine Analyse des ersten Zehnten, des zweiten Zehnten und des Armenzehnten. ⓘ
Tiere werden in der heutigen Zeit, in der der Tempel nicht mehr steht, nicht verzehntet. ⓘ
Christentum
Viele Kirchen praktizierten den Zehnten, wie er auf dem Konzil von Tours 567 gelehrt wurde, und auf dem Dritten Konzil von Mâcon 585 n. Chr. wurde für diejenigen, die sich nicht an dieses kirchliche Gesetz hielten, die Strafe der Exkommunikation verhängt. Der Zehnte kann auf einmal an die Kirche gegeben werden (wie es in vielen christlichen Ländern mit einer Kirchensteuer üblich ist) oder über das ganze Jahr verteilt werden; während des Teils der westlichen christlichen Liturgie, der als Offertorium bekannt ist, legen die Menschen oft einen Teil ihres Zehnten (manchmal zusammen mit weiteren Gaben) in den Sammelteller. ⓘ
In 2. Korinther 9,7 ist vom fröhlichen Geben die Rede, in 2. Korinther 8,12 wird dazu ermutigt, so viel zu geben, wie man sich leisten kann, in 1. Korinther 16,1-2 ist vom wöchentlichen Geben die Rede (auch wenn es sich dabei um einen gesparten Betrag für Jerusalem handelt), in 1. Timotheus 5,17-18 wird dazu ermahnt, die finanziellen Bedürfnisse der christlichen Arbeiter zu unterstützen, in Apostelgeschichte 11,29 wird dafür geworben, die Hungernden zu speisen, wo immer sie auch sein mögen, und in Jakobus 1,27 heißt es, dass es reine Religion ist, Witwen und Waisen zu helfen. ⓘ
Laut einer Studie von LifeWay Research aus dem Jahr 2018, bei der 1.010 Amerikaner befragt wurden, sagen 86 % der Menschen mit evangelikalen Überzeugungen, dass der Zehnte auch heute noch ein biblisches Gebot ist. Auch 87 % der Baptisten, 86 % der Pfingstler und 81 % der konfessionslosen Gläubigen teilen diese Position. ⓘ
Konfessionelle Positionen
Adventistische Kirchen
Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten lehrt in ihren Grundüberzeugungen: "Wir erkennen Gottes Eigentum an, indem wir ihm und unseren Mitmenschen treu dienen und den Zehnten und die Opfergaben für die Verkündigung seines Evangeliums und den Unterhalt seiner Kirche geben." ⓘ
Täuferische Kirchen
Die Mennonitische Kirche lehrt, dass "der Zehnte als minimaler Grundbetrag eines der Prinzipien ist, auf denen das finanzielle Geben in diesem 'Erstlingsfrucht'-System beruht":
Wir sind abhängig von Gottes gnädigen Gaben für Nahrung und Kleidung, für unsere Erlösung und für das Leben selbst. Wir müssen uns nicht an Geld und Besitz festhalten, sondern können teilen, was Gott uns gegeben hat. Die Praxis der gegenseitigen Hilfe ist Teil des Teilens von Gottes Gaben, so dass niemand in der Familie des Glaubens ohne das Lebensnotwendige ist. Ob durch Gütergemeinschaft oder andere Formen des finanziellen Teilens, die gegenseitige Hilfe setzt die Praxis Israels fort, Witwen, Waisen, Ausländern und anderen wirtschaftlich Bedürftigen besondere Fürsorge zukommen zu lassen (Dtn 24,17-22). Zehnte und Erstlingsgaben waren ebenfalls Teil dieses wirtschaftlichen Teilens (Dtn 26; vgl. Mt 23,23). ⓘ
Baptistische Kirchen
Die National Baptist Convention of America lehrt, dass "Baptisten glauben, dass ein angemessener Sinn für Haushalterschaft mit dem 'Zehnten' beginnt; eine Gabe davon gehört dem Herrn. Der Zehnte gehört dem Herrn. Wir haben nicht gegeben, weil wir den Zehnten gegeben haben. Unser Geben beginnt mit der Gabe {nachdem wir den Zehnten gegeben haben}." ⓘ
Im Traktat der National Association of Free Will Baptists, Kapitel XVI, heißt es ausdrücklich, dass sowohl das Alte als auch das Neue Testament "den Zehnten als Gottes Finanzplan für die Unterstützung seines Werkes lehren". ⓘ
Die Southern Baptist Convention erklärt in Artikel XIII ihrer Baptist Faith and Message, dass "Gott die Quelle aller Segnungen ist, zeitlich und geistlich; alles, was wir haben und sind, verdanken wir ihm. Christen haben eine geistliche Schuldnerschaft gegenüber der ganzen Welt, eine heilige Treuhänderschaft für das Evangelium und eine verbindliche Haushalterschaft für ihren Besitz. Sie sind daher verpflichtet, ihm mit ihrer Zeit, ihren Talenten und ihrem materiellen Besitz zu dienen, und sollten all dies als ihnen anvertraut ansehen, damit sie es zur Ehre Gottes und zur Hilfe für andere einsetzen. Nach der Heiligen Schrift sollen die Christen von ihren Mitteln freudig, regelmäßig, systematisch, verhältnismäßig und großzügig für die Förderung der Sache des Erlösers auf Erden beitragen". Der Zehnte wird nicht ausdrücklich erwähnt, wird aber traditionell in den Kirchen der Südlichen Baptisten gelehrt und praktiziert. ⓘ
Katholische Kirche
Das Konzil von Trient, das nach der Reformation stattfand, lehrte, dass der Zehnte Gott oder der Religion gebührt und dass es ein Sakrileg ist, ihn vorzuenthalten", aber die katholische Kirche verlangt von niemandem mehr, zehn Prozent des Einkommens zu geben. Die Kirche bittet die Katholiken jetzt einfach darum, die Mission ihrer Gemeinde zu unterstützen. Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es: "Die Gläubigen haben auch die Pflicht, für die materiellen Bedürfnisse der Kirche zu sorgen, jeder nach seinen Möglichkeiten". ⓘ
Lutherische Kirchen
Die Lutherische Kirche-Missouri-Synode lehrt, dass sie "zu einem fröhlichen, dem Erstling verpflichteten, angemessenen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zehnten) Leben und Geben in allen Lebensbereichen durch christliche Verwalter ermutigt". ⓘ
Methodistische Kirchen
Die Kirchenordnung der Allegheny Wesleyan Methodist Connection, die die Lehre vom Lagerhauszehnten lehrt, besagt:
Dass alle unsere Leute mindestens ein Zehntel ihres gesamten Einkommens als finanzielle Mindestverpflichtung an Gott abliefern und zusätzlich freiwillige Gaben, wie Gott sie begünstigt hat. Der Zehnte wird auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des Zehnten oder des Nettoeinkommens beim Betrieb eines Unternehmens berechnet. ⓘ
Im "Book of Discipline" der United Methodist Church heißt es, dass es in der Verantwortung der Geistlichen liegt, "die Ortsgemeinde darüber aufzuklären, dass der Zehnte das Mindestziel des Gebens in der United Methodist Church ist". ⓘ
Die Kirche des Nazareners lehrt den Lagerhauszehnten, bei dem die Mitglieder gebeten werden, ein Zehntel ihres Einkommens an ihre Ortsgemeinde zu spenden - dies hat Vorrang vor Spenden an Apostolate oder Wohltätigkeitsorganisationen. ⓘ
Die mährische Kirche
Die Mährische Kirche ermutigt ihre Mitglieder, "den Dienst der Kirche mit dem Ziel des Zehnten finanziell zu unterstützen". Sie "betrachtet es als heilige Verantwortung und echte Chance, treue Verwalter all dessen zu sein, was Gott uns anvertraut hat: unsere Zeit, unsere Talente [und] unsere finanziellen Mittel". ⓘ
Orthodoxe Kirchen
Im mittelalterlichen östlichen Christentum war der Zehnte nicht so weit verbreitet wie im Westen. Eine Verfassung der Kaiser Leo I. (reg. 457-474) und Anthemius (reg. 467-472) erwartete von den Gläubigen offenbar freiwillige Zahlungen und verbot den Zwang. ⓘ
Die griechisch-orthodoxe Erzdiözese von Amerika lehrt "anteiliges Geben und den Zehnten als normale Praktiken des christlichen Gebens". ⓘ
Pfingstgemeinden
Die Pentecostal Church of God lehrt: "Wir erkennen die biblische Pflicht aller unserer Leute und auch der Geistlichen an, den Zehnten wie dem Herrn zu geben. Der Zehnte sollte für die Unterstützung des aktiven Dienstes und für die Verbreitung des Evangeliums und des Werkes des Herrn im Allgemeinen verwendet werden". ⓘ
Die International Pentecostal Holiness Church weist die Gläubigen ebenfalls darauf hin:
Unsere Verpflichtung gegenüber Jesus Christus schließt Haushalterschaft ein. Nach der Bibel gehört alles Gott. Wir sind Verwalter seiner Ressourcen. Unsere Haushalterschaft für unseren Besitz beginnt mit dem Zehnten. Von allen unseren Mitgliedern wird erwartet, dass sie den Zehnten ihres gesamten Einkommens an den Herrn abliefern. ⓘ
Reformierte Kirchen
Im Book of Order der Presbyterianischen Kirche (USA) heißt es in Bezug auf die Verpflichtung zum Zehnten:
"Das Geben ist seit jeher ein Zeichen für christliches Engagement und Nachfolge. Die Art und Weise, wie ein Gläubiger Gottes Gaben in Form von materiellen Gütern, persönlichen Fähigkeiten und Zeit einsetzt, sollte eine treue Antwort auf Gottes Selbsthingabe in Jesus Christus und auf Christi Ruf zum Dienst an und zum Teilen mit anderen in der Welt sein. Der Zehnte ist ein wichtiger Ausdruck der christlichen Disziplin der Haushalterschaft". ⓘ
Die United Church of Christ, eine Konfession in der kongregationalistischen Tradition, lehrt dies:
Wenn wir den Zehnten geben, stellen wir Gott an die erste Stelle. Wir vertrauen auf Gottes Fülle, anstatt uns Sorgen zu machen, nicht genug zu haben. Kirchen, die den Zehnten geben, leben eine Vision der Fülle und nicht eine Mentalität der Knappheit. ⓘ
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (LDS-Kirche) stützt sich bei der Erhebung des Zehnten auf die folgenden zusätzlichen Schriftstellen:
Und dies soll der Anfang des Zehnten für mein Volk sein. Und danach sollen die, die auf diese Weise den Zehnten entrichtet haben, jährlich ein Zehntel aller ihrer Zinsen zahlen; und das soll ihnen für immer ein stehendes Gesetz sein, für mein heiliges Priestertum, spricht der Herr.
- Lehre und Bündnisse 119:3-4 (siehe auch Lehre und Bündnisse 64:23-24) ⓘ
Und es war derselbe Melchisedek, dem Abraham den Zehnten gab; ja, sogar unser Vater Abraham gab den Zehnten von einem Zehntel von allem, was er besaß.
- Alma 13:15 ⓘ
Der Zehnte wird derzeit von der Kirche als die Zahlung eines Zehntels des Jahreseinkommens definiert. Viele Kirchenführer haben sich für die Zahlung des Zehnten ausgesprochen. Jeder Heilige der Letzten Tage hat einmal im Jahr die Möglichkeit, sich mit seinem Bischof zu treffen, um den Zehnten zu entrichten. Die Zahlung des Zehnten ist für Mitglieder obligatorisch, um das Priestertum zu erhalten oder eine TEMPEL-Empfehlung für die Aufnahme in den Tempel zu bekommen. ⓘ
Die LDS-Kirche ist ein Laienwerk. Das gespendete Geld wird für den Bau und die Instandhaltung ihrer Gebäude sowie für die Förderung der Arbeit der Kirche verwendet. Keines der durch den Zehnten eingenommenen Gelder wird an örtliche Kirchenbeamte oder an Personen, die in der Kirche dienen, ausgezahlt. Diejenigen, die hauptamtlich in der Kirchenleitung tätig sind, erhalten zwar ein Stipendium für ihren Lebensunterhalt, aber dieses wird aus Mitteln gezahlt, die nicht aus dem Zehnten stammen, z. B. aus Investitionen. Auch die Brigham Young University, eine von der Kirche geförderte Einrichtung, erhält "einen erheblichen Teil" ihrer Unterhalts- und Betriebskosten aus den Zehnten der Kirchenmitglieder. ⓘ
Kirchliche Erhebung von religiösen Spenden und Steuern
England und Wales
Das Recht, den Zehnten zu erheben, wurde den englischen Kirchen im Jahr 855 von König Ethelwulf verliehen. Der saladinische Zehnte war eine königliche Steuer, die jedoch 1188 anhand der kirchlichen Grenzen festgesetzt wurde. Die Rechtsgültigkeit des Zehntensystems wurde durch das Statut von Westminster von 1285 bestätigt. Mit der Auflösung der Klöster gingen viele Zehntrechte auf weltliche Grundbesitzer und die Krone über, und der Zehnt konnte bis 1577 durch ein Gesetz aus dem 37. Jahr der Herrschaft Heinrichs VIII. gelöscht werden. Adam Smith kritisierte dieses System in The Wealth of Nations (1776) mit dem Argument, dass eine feste Pacht die Bauern zu einer weitaus effizienteren Arbeit anspornen würde. ⓘ
Im siebzehnten Jahrhundert lehnten verschiedene abweichende Gruppen die Zahlung des Zehnten an die Kirche von England ab. Die Quäker waren eine dieser Gruppen und wehrten sich gegen die Zahlung von Zwangsabgaben für den Unterhalt eines professionellen Ministeriums. Im Jahr 1659 wurde eine Anleitung für ein nationales System zur Aufzeichnung von Geldstrafen, Veruntreuungen und Inhaftierungen wegen Nichtzahlung des Zehnten herausgegeben, wie der folgende Auszug aus einem Dokument zeigt. ⓘ
Klausel 9. Bußgelder von Freunden sollen gesammelt und aufgezeichnet werden, wobei die Betroffenen in jeder Versammlung einem Aufzeichner Bericht erstatten sollen, der wiederum der nächsten Generalversammlung der Grafschaft Bericht erstatten soll, damit dieser von einem Bezirksaufzeichner aufgezeichnet werden kann.
- Aus dem Registerbuch einer monatlichen Versammlung in Hampshire, 1659 ⓘ
Diese Aufzeichnungen wurden schließlich von Joseph Besse zusammengestellt und 1753 veröffentlicht. Sie dokumentieren die weit verbreitete Verfolgung auf den britischen Inseln und im Ausland. Diese Verfolgung nahm erst in den 1680er Jahren ab, was nicht zuletzt den Bemühungen von William Penn zu verdanken war, der aufgrund der früheren Verbindungen seines Vaters am Hof mit Karl I. und James, Herzog von York, befreundet war und sich bei ihnen für die Quäker in England bzw. auf dem Kontinent einsetzte. ⓘ
Eine ausführlichere Beschreibung und Geschichte bis zu den Reformen des 19. Jahrhunderts, verfasst von Sir William Blackstone und herausgegeben von anderen gelehrten Juristen der damaligen Zeit, finden Sie weiter unten. ⓘ
Das System endete allmählich mit dem Tithe Commutation Act von 1836, dessen langlebige Tithe Commission sie durch eine Kommutationszahlung, Landzuteilung und/oder Pachtzahlungen an diejenigen, die die Kommutationszahlung zahlten, ersetzte und die Gelegenheit nutzte, die verbleibende Verpflichtung zur Reparatur des Altarraums festzulegen (aufzuteilen), wenn das Pfarrhaus während des Mittelalters von einem religiösen Haus oder Kollegium übernommen worden war. Die Aufzeichnungen geben einen Überblick über den Grundbesitz in den meisten Pfarreien, die Tithe Files sind eine sozioökonomische Geschichtsquelle. Die zusammengefasste Zahlung von Zehntabgaben für mehrere Jahre wurde zwischen den Zehntbesitzern zum Zeitpunkt ihres Aussterbens aufgeteilt. ⓘ
Diese Umwandlung verringerte die Probleme für die endgültigen Zahler, da der Zehnte effektiv mit den Pachten zusammengelegt wurde, konnte jedoch durch die Erhöhung der Transaktionsnachfrage nach Geld zu Problemen bei der Geldversorgung führen. Später führte der Niedergang der Großgrundbesitzer dazu, dass Pächter zu Grundbesitzern wurden und wieder direkt zahlen mussten; dies führte auch zu erneuten prinzipiellen Einwänden von Nicht-Anglikanern. Außerdem blieb das System der Haftung für die Reparatur des Altarraums intakt, das die Minderheit der Pfarreien betraf, in denen das Pfarramt von Laien übernommen worden war. Welche Grundstücke genau betroffen waren, hing vom Inhalt der Dokumente ab, z. B. vom Inhalt der Zusammenlegungsurkunden und der Verteilungskarten. ⓘ
Ablösung des Zehnten
Die von den Grundbesitzern anstelle des abgeschafften englischen Zehnten gezahlten Pachtgebühren wurden durch eine öffentliche Ausgabe im Rahmen des Tithe Act 1936 in Annuitäten umgewandelt, die über die Tithe Redemption Commission an den Staat gezahlt wurden. Diese Zahlungen wurden 1960 auf das Board of Inland Revenue übertragen, und die verbleibenden Zahlungen wurden durch den Finance Act 1977 eingestellt. ⓘ
Mit dem Tithe Act 1951 wurde die obligatorische Ablösung des englischen Zehnten durch die Grundbesitzer eingeführt, wenn die jährlich zu zahlenden Beträge weniger als 1 £ betrugen, so dass der bürokratische Aufwand und die Kosten für die Einziehung kleiner Beträge entfielen. ⓘ
Griechenland
Für griechische Bürger gab es nie eine gesonderte Kirchensteuer oder einen Pflichtzehnten. Der Staat zahlt die Gehälter des Klerus der etablierten Kirche Griechenlands und erhält im Gegenzug die Nutzung von Grundstücken, vor allem von Waldflächen, die der Kirche gehören. Der Rest der Kircheneinnahmen stammt aus freiwilligen, steuerlich absetzbaren Spenden der Gläubigen. Diese werden von jeder Diözese unabhängig verwaltet. ⓘ
Irland
Seit der englischen Reformation im 16. Jahrhundert entschied sich die Mehrheit der Iren dafür, römisch-katholisch zu bleiben, und musste den Zehnten in Höhe von etwa 10 % der landwirtschaftlichen Erträge eines Gebiets entrichten, um die etablierte Staatskirche, die anglikanische Church of Ireland, zu erhalten und zu finanzieren, zu der nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung konvertierte. Die irischen Presbyterianer und andere Minderheiten wie die Quäker und Juden befanden sich in der gleichen Situation. ⓘ
In der Zeit von 1831-36, dem so genannten Zehntenkrieg, wurde gegen die Erhebung des Zehnten Widerstand geleistet. Mit der Verabschiedung des Tithe Commutation Act im Jahr 1836 wurden die Zehntabgaben gesenkt und auf die Pacht erhoben. Mit der Auflösung der Kirche von Irland durch das irische Kirchengesetz von 1869 wurde der Zehnt abgeschafft. ⓘ
Vereinigte Staaten
Während die Bundesregierung nie eine Kirchensteuer oder einen Pflichtzehnten von ihren Bürgern erhoben hat, haben die Bundesstaaten bis ins frühe 19. Die Vereinigten Staaten und ihre staatlichen Untergliederungen befreien die meisten Kirchen auch von der Zahlung der Einkommenssteuer (gemäß Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code und ähnlicher staatlicher Gesetze, die es den Spendern auch ermöglichen, die Spenden als Einzelposten bei der Einkommenssteuer abzusetzen). Außerdem können Kirchen ganz oder teilweise von anderen staatlichen und lokalen Steuern wie Umsatz- und Grundsteuern befreit werden. Geistliche, wie z. B. Pfarrer und Mitglieder religiöser Orden (die ein Armutsgelübde abgelegt haben), können von der Bundessteuer auf Einkünfte aus geistlichen Diensten befreit werden. Einkünfte aus nicht-geistlichen Diensten sind steuerpflichtig, und die Kirchen sind verpflichtet, von diesen nicht steuerbefreiten Einkünften Einkommensteuer auf Bundes- und Landesebene einzubehalten. Sie sind auch verpflichtet, den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung und die Medicare-Steuer im Rahmen der FICA einzubehalten und den Arbeitgeberanteil für das nicht steuerbefreite Einkommen zu zahlen. ⓘ
Spanien und Lateinamerika
Sowohl der Zehnte (diezmo), eine Abgabe von 10 % auf die gesamte landwirtschaftliche Produktion, als auch die "Erstlingsfrüchte" (primicias), eine zusätzliche Ernteabgabe, wurden in Spanien während des gesamten Mittelalters und der frühen Neuzeit zur Unterstützung der örtlichen katholischen Kirchengemeinden erhoben. ⓘ
Der Zehnte überquerte den Atlantik mit dem Spanischen Reich; die Indianer, die die große Mehrheit der Bevölkerung im kolonialen Spanisch-Amerika ausmachten, waren jedoch von der Zahlung des Zehnten auf einheimische Feldfrüchte wie Mais und Kartoffeln, die sie für ihren eigenen Lebensunterhalt anbauten, befreit. Nach einigen Debatten wurden die Indianer im kolonialen Spanisch-Amerika gezwungen, den Zehnten auf die von ihnen produzierten europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie Weizen, Seide, Kühe, Schweine und Schafe zu zahlen. ⓘ
Der Zehnte wurde in mehreren lateinamerikanischen Ländern, darunter Mexiko, bald nach der Unabhängigkeit von Spanien (die 1810 begann) abgeschafft. In Argentinien wurde der Zehnte 1826 und in Spanien selbst 1841 abgeschafft. ⓘ
Staatliche Erhebung christlicher religiöser Opfergaben und Steuern
Österreich
In Österreich müssen die Mitglieder der katholischen und der evangelischen Kirche eine umgangssprachlich als Kirchensteuer bezeichnete Abgabe (offiziell Kirchenbeitrag genannt) entrichten. Sie wird von den Kirchen selbst und nicht vom Staat eingehoben. Der Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer kann man sich nur durch eine offizielle Erklärung zum Austritt aus der Kirche entziehen. Die Steuer wird auf der Grundlage des persönlichen Einkommens berechnet. Sie beträgt etwa 1,1 Prozent (katholische Kirche) und 1,5 Prozent (evangelische Kirche). ⓘ
Dänemark
Alle Mitglieder der dänischen Kirche zahlen eine Kirchensteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Die Steuer beträgt im Allgemeinen etwa 1 % des steuerpflichtigen Einkommens. ⓘ
Finnland
Mitglieder der Staatskirchen zahlen eine Kirchensteuer, die je nach Gemeinde zwischen 1 und 2 % des Einkommens beträgt. Darüber hinaus werden 2,55 % der Unternehmenssteuern an die Staatskirchen ausgeschüttet. Die Kirchensteuern sind in das gemeinsame nationale Steuersystem integriert. ⓘ
Deutschland
Deutschland erhebt von allen Personen, die sich zum Christentum bekennen, eine Kirchensteuer in Höhe von etwa 8-9 % ihrer Einkommensteuer, was effektiv (sehr abhängig von der sozialen und finanziellen Situation) typischerweise zwischen 0,2 % und 1,5 % des Gesamteinkommens liegt. Das Aufkommen wird unter den katholischen, lutherischen und anderen protestantischen Kirchen aufgeteilt. ⓘ
Die Kirchensteuer hat ihre Wurzeln bereits im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Sie wurde im Konkordat von 1933 zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und der katholischen Kirche bekräftigt. Heute ist ihre Rechtsgrundlage Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung. Diese Gesetze erlaubten ursprünglich nur den Kirchen selbst, ihre Mitglieder zu besteuern, aber im nationalsozialistischen Deutschland wurde die Einziehung der Kirchensteuer dem deutschen Staat übertragen. Dies hat zur Folge, dass sowohl der deutsche Staat als auch der Arbeitgeber über die Religionszugehörigkeit jedes Steuerzahlers informiert werden. Dieses System ist auch heute noch in Kraft. Die obligatorische Offenlegung der Religionszugehörigkeit gegenüber Behörden oder Arbeitgebern stellte einen Verstoß gegen die ursprünglichen europäischen Datenschutzrichtlinien dar, ist aber jetzt erlaubt, nachdem die deutsche Regierung eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. ⓘ
Die Kirchensteuer ist in Deutschland für bekennende Mitglieder einer bestimmten Religionsgemeinschaft obligatorisch. Sie wird auf der Ebene der Lohn- und Gehaltsempfänger einbehalten. Die Pflicht zur Zahlung dieser Steuer beginnt theoretisch mit dem Tag der Taufe. Wer sie nicht mehr zahlen will, muss beim Amtsgericht oder Standesamt schriftlich erklären, dass er aus der Kirche austritt. Sie werden dann aus den Kirchenbüchern gestrichen und können die Sakramente, die Beichte und bestimmte Gottesdienste nicht mehr empfangen; eine römisch-katholische Kirche kann einer solchen Person ein Grab verweigern. Neben der Regierung muss der Steuerzahler auch seinen Arbeitgeber über seine Religionszugehörigkeit (oder deren Fehlen) informieren, um eine ordnungsgemäße Steuereinbehaltung zu gewährleisten. ⓘ
Diese Opt-out-Möglichkeit wird auch von Mitgliedern von "Freikirchen" (z. B. Baptisten) genutzt, um die Kirchensteuer, von der die Freikirchen nicht profitieren, nicht zu zahlen und ihre eigene Kirche direkt zu unterstützen. ⓘ
Italien
Ursprünglich zahlte die italienische Regierung unter Benito Mussolini im Rahmen der Lateranverträge von 1929 mit dem Heiligen Stuhl ein monatliches Gehalt an katholische Geistliche. Dieses Gehalt wurde "Congrua" genannt. Das Acht-Promille-Gesetz ist das Ergebnis eines Abkommens zwischen der Italienischen Republik und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1984. ⓘ
Nach diesem Gesetz können die italienischen Steuerzahler darüber abstimmen, wie die 0,8 % ("acht Promille") der gesamten von Italien erhobenen Einkommenssteuer IRPEF auf bestimmte religiöse Konfessionen oder alternativ auf ein vom italienischen Staat betriebenes Sozialhilfeprogramm aufgeteilt werden sollen. Diese Erklärung wird auf dem IRPEF-Formular abgegeben. Diese Abstimmung ist nicht obligatorisch; der gesamte durch die IRPEF-Steuer erhobene Betrag wird im Verhältnis zu den ausdrücklichen Erklärungen verteilt. ⓘ
In der letzten offiziellen Erklärung des italienischen Finanzministeriums für das Jahr 2000 werden sieben Begünstigte genannt: der italienische Staat, die katholische Kirche, die Waldenser, die jüdischen Gemeinschaften, die Lutheraner, die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten und die Versammlungen Gottes in Italien. ⓘ
Die Steuer wurde wie folgt aufgeteilt:
- 87,17% Katholische Kirche
- 10,35% Italienischer Staat
- 1,21% Waldenser
- 0,46% Jüdische Gemeinschaften
- 0,32% Lutheraner
- 0,28% Adventisten des siebten Tages
- 0,21% Versammlungen Gottes in Italien ⓘ
Im Jahr 2000 nahm die katholische Kirche fast eine Milliarde Euro ein, während der italienische Staat etwa 100 Millionen Euro erhielt. ⓘ
Schottland
In Schottland waren die Zehnten bestimmter Erträge des Landes für den Unterhalt der Kirche und des Klerus bestimmt. Im Zuge der Reformation wurde der größte Teil des kirchlichen Besitzes von der Krone, Adligen und Landbesitzern erworben. Im Jahr 1567 legte der schottische Kronrat fest, dass ein Drittel der Einkünfte aus den Ländereien für die Bezahlung des Klerus der reformierten Kirche von Schottland verwendet werden sollte. Im Jahr 1925 wurde das System durch ein Gesetz neu gefasst und eine Vereinheitlichung der Stipenden auf einen festen Geldwert vorgesehen. Der Court of Session fungierte als Teind Court. Die Teinds wurden schließlich durch Abschnitt 56 des Abolition of Feudal Tenure etc. (Scotland) Act 2000 abgeschafft. ⓘ
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine offizielle Staatskirche; alle 26 Kantone (Staaten) unterstützen jedoch mindestens eine der drei traditionellen Konfessionen - die römisch-katholische, die alt-katholische oder die protestantische - mit Mitteln, die durch Steuern erhoben werden. Jeder Kanton hat seine eigenen Regelungen für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. In einigen Kantonen ist die Kirchensteuer (bis zu 2,3 Prozent) freiwillig, während in anderen Kantonen eine Person, die sich entscheidet, keine Kirchensteuer zu zahlen, offiziell aus der Kirche austreten muss. In einigen Kantonen können private Unternehmen die Zahlung der Kirchensteuer nicht vermeiden. ⓘ
Zehnten und Zehntenrecht in England vor der Reform
Auszüge aus Sir William Blackstone, Commentaries on the Laws of England: ⓘ
Definition und Klassifizierung und Zehntpflichtige
. Der Zehnte wird definiert als der zehnte Teil des Zuwachses, der jährlich aus den Erträgen der Ländereien, den Vorräten auf den Ländereien und dem persönlichen Fleiß der Einwohner entsteht und sich erneuert:
- Die erste Art wird gewöhnlich "predial" genannt, wie von Korn, Gras, Hopfen und Holz;
- die zweite gemischte, wie von Wolle, Milch, Schweinen u.s.w., die aus natürlichen Produkten besteht, aber zum Teil durch die Pflege des Menschen genährt und erhalten wird; und von diesen muss der Zehnte brutto bezahlt werden:
- die dritte persönliche, wie die der Handwerke, des Gewerbes, der Fischerei und dergleichen; und von diesen ist nur der zehnte Teil des reinen Gewinns und des Gewinns zu zahlen.
...
Im Allgemeinen ist der Zehnte zu zahlen für alles, was jährlich wächst, wie Korn, Heu, Obst, Vieh, Geflügel und dergleichen; nicht aber für alles, was aus der Substanz der Erde ist oder nicht jährlich wächst, wie Stein, Kalk, Kreide und dergleichen; auch nicht für Geschöpfe, die von wilder Natur oder ferae naturae sind, wie Hirsche, Falken und dergleichen, deren Wachstum, um dem Eigentümer zu nützen, nicht jährlich, sondern gelegentlich ist. ⓘ
Geschichte
Wir können nicht genau feststellen, wann der Zehnte in diesem Land eingeführt wurde. Möglicherweise wurden sie zeitgleich mit der Einführung des Christentums unter den Sachsen durch den Mönch Augustin gegen Ende des fünften Jahrhunderts eingeführt. Aber die erste Erwähnung, die ich in einem schriftlichen englischen Gesetz gefunden habe, findet sich in einem Verfassungsdekret, das auf einer Synode im Jahre 786 n. Chr. erlassen wurde und in dem die Zahlung des Zehnten im Allgemeinen nachdrücklich vorgeschrieben wird. Dieser Kanon oder Erlass, der zunächst nicht die Laien band, wurde von zwei Königreichen der Heptarchie in ihren parlamentarischen Ständekonventen, die jeweils aus den Königen von Mercia und Northumberland, den Bischöfen, Herzögen, Senatoren und dem Volk bestanden, wirksam bestätigt. Das war einige Jahre später als die Zeit, in der Karl der Große die Zahlung der Abgaben in Frankreich einführte und die berühmte Aufteilung in vier Teile vornahm: einen für den Unterhalt des Kirchengebäudes, den zweiten für die Armen, den dritten für den Bischof und den vierten für den Pfarrklerus. ⓘ
Begünstigte
Bei ihrer ersten Einführung war zwar jeder verpflichtet, den allgemeinen Zehnten zu entrichten, doch konnte er ihn den Priestern geben, die ihm gefielen, was man willkürliche Zehntabgaben nannte, oder er konnte ihn in die Hände des Bischofs geben, der die Einkünfte der Kirche, die damals gemeinsam waren, unter seinen Diözesanklerikern verteilte. Aber als die Diözesen in Pfarreien aufgeteilt wurden, wurde der Zehnte jeder Pfarrei ihrem eigenen Pfarrer zugeteilt, zuerst durch gemeinsame Zustimmung oder durch die Ernennung der Grundherren, und danach durch das geschriebene Gesetz des Landes. ⓘ ...Es ist nun allgemein anerkannt, dass der Zehnte von Rechts wegen dem Pfarrer der Pfarrei zusteht, es sei denn, es gibt eine besondere Ausnahme. Dieser Pfarrer der Pfarrei kann, wie wir früher gesehen haben, entweder der eigentliche Inhaber oder der Aneigner der Pfründe sein: Aneignungen sind eine Methode zur Ausstattung von Klöstern, die von der regulären Geistlichkeit als Ersatz für willkürliche Zehntabgaben erfunden worden zu sein scheint.
Freistellungen
Wir haben festgestellt, dass der Zehnte dem Pfarrer von Rechts wegen geschuldet wird, es sei denn, es liegt eine besondere Befreiung vor: Sehen wir also drittens, wer von der Zahlung des Zehnten ... entweder teilweise oder ganz befreit werden kann, erstens durch einen echten Vergleich oder zweitens durch Gewohnheit oder Verschreibung. ⓘ
Erstens, ein wirklicher Vergleich ist, wenn eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer der Ländereien und dem Pfarrer oder Vikar mit der Zustimmung des Ordinarius und des Patrons getroffen wird, dass diese Ländereien für die Zukunft von der Zahlung des Zehnten befreit werden, weil dem Pfarrer ein Stück Land oder eine andere wirkliche Entschädigung anstelle und zur Befriedigung dessen gegeben wird. ⓘ
Zweitens ist eine Entlastung durch Gewohnheit oder Vorschrift, wenn solche Personen oder solche Ländereien von Zeit zu Zeit entweder teilweise oder ganz von der Zahlung des Zehnten befreit worden sind. Und diese uralte Gewohnheit ist für alle Parteien verbindlich, da sie ihrer Natur nach ein Beweis für die allgemeine Zustimmung und Duldung ist; und sie setzt mit Recht voraus, dass früher ein wirklicher Vergleich geschlossen wurde. Diese Gewohnheit oder Vorschrift ist entweder de modo decimandi, oder de non-decimando. ⓘ
Ein modus decimandi, der gewöhnlich nur mit dem einfachen Namen modus bezeichnet wird, liegt vor, wenn nach dem Gewohnheitsrecht eine besondere Art des Zehnten erlaubt ist, die sich von dem allgemeinen Recht unterscheidet, den Zehnten in Naturalien zu nehmen, die den tatsächlichen zehnten Teil des jährlichen Zuwachses ausmachen. Dies ist manchmal eine finanzielle Entschädigung, wie zwei Pence pro Morgen für den Zehnten von Land; manchmal ist es eine Entschädigung in Arbeit und Mühe, wie dass der Pfarrer nur den zwölften Hahn Heu haben soll und nicht den zehnten, als Gegenleistung dafür, dass der Besitzer es für ihn macht; manchmal soll der Pfarrer anstelle einer großen Menge von rohem oder unvollkommenem Zehnten eine geringere Menge haben, wenn er zu größerer Reife gelangt, wie ein Paar Hühner anstelle von Zehnteiern; und dergleichen. Kurz gesagt, jedes Mittel, durch das das allgemeine Gesetz des Zehnten geändert und eine neue Art der Erhebung eingeführt wird, wird modus decimandi oder besondere Art des Zehnten genannt. ⓘ
Eine prescription de non-decimando ist ein Anspruch auf vollständige Befreiung vom Zehnten und darauf, keine Entschädigung dafür zu zahlen. So ist der König durch sein Vorrecht von allen Zehntabgaben befreit. So soll ein Vikar keinen Zehnten an den Rektor zahlen, noch der Rektor an den Vikar, denn ecclesia decimas non-folvit ecclesiae. Diese aber gelten sowohl für den König als auch für die Geistlichen; denn ihre Pächter oder Mieter sollen den Zehnten von demselben Land zahlen, obwohl es in ihrem eigenen Besitz nicht zinspflichtig ist. Und im Allgemeinen ist es eine feststehende Regel, dass in Laienhänden modus de non-decimando non-valet. Aber geistliche Personen oder Körperschaften, wie Klöster, Äbte, Bischöfe und dergleichen, waren immer in der Lage, ihre Ländereien auf verschiedene Weise vollständig vom Zehnten zu befreien: wie
- Durch reale Komposition:
- Durch die päpstliche Freistellungsbulle:
- Durch die Einheit des Besitzes; wenn z.B. das Pfarrhaus einer Pfarrei und Ländereien in derselben Pfarrei beide zu einem Ordenshaus gehörten, waren diese Ländereien durch diese Einheit des Besitzes vom Zehnten befreit:
- Durch Verjährung; da sie nie zum Zehnten verpflichtet waren, weil sie immer in geistlichen Händen waren:
- Kraft ihres Ordens; wie die Tempelritter, Zisterzienser und andere, deren Ländereien vom Papst mit einer Zehntentlastung privilegiert wurden. Obwohl bei der Auflösung der Abteien durch Heinrich VIII. die meisten dieser Befreiungen vom Zehnten mit ihnen zusammen gefallen wären und die Ländereien wieder zinspflichtig geworden wären, wären sie nicht durch das Statut 31 Hen. VIII. c. 13. gestützt und aufrechterhalten worden, das besagt, dass alle Personen, die in den Besitz der Ländereien einer dann aufgelösten Abtei kommen, diese frei und vom Zehnten befreit halten sollten, und zwar in der gleichen großen und großzügigen Weise, wie die Abteien selbst sie früher hielten. Und aus diesem Ursprung sind alle Ländereien hervorgegangen, die, da sie sich in Laienhänden befinden, gegenwärtig behaupten, frei vom Zehnten zu sein; denn wenn jemand nachweisen kann, dass seine Ländereien solche Abteiländereien waren und auch auf irgendeine der vorgenannten Weisen von den Zehnten befreit waren, so ist das jetzt eine gute Vorschrift de non-decimando. Aber er muss diese beiden Erfordernisse nachweisen; denn Abteiländereien ohne einen besonderen Grund für die Entlastung sind natürlich nicht entlastet; ebenso wenig wird eine prescription de non-decimando bei der vollständigen Entlastung vom Zehnten von Nutzen sein, wenn sie sich nicht auf solche Abteiländereien bezieht.
Coggeshall bei Braintree, Essex; das Holz wurde auf die Zeit zwischen 1130 und 1270 datiert. ⓘ
Islam
Zakāt (arabisch: زكاة [zækæːh]) oder "Almosengeben", eine der Fünf Säulen des Islam, ist die Abgabe eines kleinen Prozentsatzes des eigenen Vermögens an wohltätige Zwecke. Sie dient in erster Linie als Wohlfahrtsbeitrag für arme und bedürftige Muslime, obwohl auch andere einen rechtmäßigen Anteil haben können. Ein islamischer Staat hat nicht nur die Pflicht, die Zakat zu erheben, sondern sie auch gerecht zu verteilen. ⓘ
Die Zakat ist auf drei Arten von Vermögenswerten zu entrichten: Vermögen, Produktion und Tiere. Die bekanntere Zakat auf Vermögen beträgt 2,5 Prozent des angesammelten Vermögens, das über den persönlichen Bedarf hinausgeht. Die Produktion (Landwirtschaft, Industrie, Vermietung usw.) unterliegt einer Zakat von 10 % oder 5 % (auch bekannt als Ushur (عُشر) oder "ein Zehntel"), wobei die Regel gilt, dass, wenn sowohl Arbeit als auch Kapital involviert sind, ein Satz von 5 % angewandt wird, wenn nur eines der beiden für die Produktion verwendet wird, dann beträgt der Satz 10 %. Für Einkünfte, die weder Arbeit noch Kapital erfordern, wie z. B. das Auffinden eines unterirdischen Schatzes, beträgt der Satz 20 %. Die Regeln für die Zakat auf Tierbestände sind je nach Art der Tiergruppe festgelegt und in der Regel recht detailliert. ⓘ
Muslime erfüllen diese religiöse Pflicht, indem sie einen festen Prozentsatz ihres überschüssigen Vermögens abgeben. Die Zakat ist mit einem so hohen Gerechtigkeitsempfinden verbunden, dass sie oft mit dem fünfmal täglich wiederholten rituellen Gebet (Salat) gleichgesetzt wird. Muslime sehen in diesem Prozess auch eine Möglichkeit, sich von ihrer Gier und ihrem Egoismus zu reinigen und zukünftige Geschäfte zu sichern. Darüber hinaus reinigt die Zakat den Empfänger, weil sie ihn vor der Demütigung des Bettelns bewahrt und ihn davor bewahrt, die Reichen zu beneiden. Da die Zakat einen so hohen Stellenwert hat, ist die "Strafe" für die Nichtzahlung sehr hart. In der 2. Ausgabe der Enzyklopädie des Islam heißt es: "...die Gebete derjenigen, die die Zakat nicht zahlen, werden nicht angenommen". Das liegt daran, dass ohne Zakat eine enorme Härte für die Armen entsteht, die es sonst nicht geben würde. Abgesehen von der Angst, dass ihre Gebete nicht erhört werden, sollten diejenigen, die dazu in der Lage sind, diese dritte Säule des Islam praktizieren, da der Koran besagt, dass dies das ist, was Gläubige tun sollten. ⓘ
Nicht-Muslime (erwachsene Männer im wehrfähigen Alter), die in einem islamischen Staat leben, müssen die Dschizya zahlen, was sie vom Militärdienst befreit, und sie zahlen keine Zakat. ⓘ
Ismailitische Muslime zahlen den Zehnten an ihr geistliches Oberhaupt, den Aga Khan, bekannt unter dem Begriff Dasond in der Sprache Gujarati, der wiederum ein Achtel des Arbeitseinkommens eines Gemeindemitglieds bezeichnet. ⓘ
Sikhismus
Daswandh (Punjabi: ਦਸਵੰਧ), manchmal auch Dasvandh genannt, ist der zehnte Teil (oder 10 Prozent) des Einkommens, der nach den Grundsätzen der Sikhs im Namen Gottes gespendet werden sollte. ⓘ
Nichtreligiöse
Außerhalb der Religion gibt es auch Organisationen, die das weltliche Zehntengeben fördern. ⓘ
Giving What We Can" (Geben, was wir können) fördert die öffentliche Verpflichtung, mindestens 10 % des eigenen Einkommens an die wirksamsten Wohltätigkeitsorganisationen zu spenden. ⓘ
Der Zehnte im Christentum
Teils wird angenommen, im Neuen Testament werde von den Christen kein Zehnter gefordert, sondern nur eine freiwillige Unterstützung armer Mitchristen und armer Gemeinden. Unterstützer einer Interpretation des Zehnts nach mosaischen Vorbild berufen sich auf die Stellen Mt 23,23 EU und Lk 11,42 EU, in denen Jesus dieser Argumentation zufolge am Zehnten festhält. Befürworter einer freiwilligen Abgabe berufen sich jedoch auf 2 Kor 9,7 EU. Der Apostel Paulus zieht hier die freiwilligen Gaben eindeutig den Zwangsabgaben vor. ⓘ
In der Frühzeit des Christentums forderten verschiedene Kirchenväter von den Gläubigen die Abgabe eines Zehnten. Erstmals gesichert in der Vita Severini als Christenpflicht erwähnt, wurde er 585 erstmals für das Königreich Burgund im Rahmen der Dritten Synode von Macon eingeführt. ⓘ
Weiter heißt es in einem Schreiben Papst Gregors II. vom 1. Dezember 722 an den hl. Bonifatius:
„Aus den Einkünften der Kirche und den Opfergaben der Gläubigen soll er [Bonifatius] vier Teile machen: Einen davon soll er für sich behalten, den zweiten unter den Geistlichen verteilen, entsprechend ihrem Eifer in der Erfüllung ihrer Pflichten, den dritten Teil soll er an die Armen und Fremden geben, den vierten soll er aber für den Kirchenbau zurücklegen.“
Papst Zacharias schrieb 748 einen Brief an vornehme Franken, in dem der Zehnt als bereits bestehend genannt wurde:
„Was aber die Zehnten der Gläubigen betrifft, die in den Kirchen dargebracht werden, so soll es nicht im Belieben des Gebers liegen, sie zu verteilen. Denn die Satzungen der heiligen Väter bestimmen, dass daraus vom Bischof vier Teile gemacht werden sollen. […] Daraus müssen nämlich die Almosen bereitgestellt werden, daraus muss der Kirchenbau und die Altarausstattung bezahlt werden.“
Zur Zeit Karls des Großen wurde der Kirchenzehnt im Kapitular von Herstal 779 Reichsgesetz, um die fränkische Kirche mit Mitteln zu versorgen. Dies wurde später vollständig im Decretum Gratiani um 1140 geregelt. ⓘ
Regional unterschiedlich erhielten meist der Bischof, der Pfarrer, die Armen und das Bistum je ein Viertel des Zehnten; ab dem 10. Jahrhundert bekam ein Drittel der Pfarrer und zwei Drittel der Bischof, der daraus die Armenfürsorge leisten und für den Bedarf des Bistums (Sachaufwand, Fabrica ecclesiae) aufkommen musste. In Schweden galt bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts folgende Zehntaufteilung: Ein Drittel bekam der Priester. Die restlichen zwei Drittel wurden dann abermals gedrittelt für Bischöfe, Fabrica ecclesia und Arme. ⓘ
Durch das Eigenkirchenwesen (Grundherren, z. B. Adlige, besaßen Kirchen zu Eigen) und die Klöster als weltliche Grundherren wurde der Zehnte jedoch oft de facto zur weltlichen Abgabe – der Eigenkirchenherr erhielt zwei Drittel, der Pfarrer ein Drittel. Oft wurde der Zehnte auch verpachtet, und der Pächter bekam die Differenz zwischen dem Zehnten und den tatsächlichen Abgaben. ⓘ
Der Zehnte im Mittelalter
Entwicklung
Der Zehnt im Mittelalter ist eine auf dem Grund liegende Abgabe in Naturalien, die zunächst direkt an den Pfarrer abzuliefern war, sich aber seit etwa dem Jahr 1000 von der Pfarrorganisation weitgehend getrennt hatte. Aufgrund der geringer gewordenen Sesshaftigkeit der Bevölkerung über längere Zeit hinweg wurde der Zehnt aus praktischen Gründen von einer persönlichen Leistung zu einer an das Grundstück gebundenen Abgabe verwandelt. Dadurch war auch eine Begründung für die spätere Grundstücksteuer und Vermögensteuer gegeben. ⓘ
Die Empfänger des Zehnten verpachteten das Recht der Zehnterhebung oft, um mit festen Einnahmen rechnen zu können. Die Pächter waren Handelsleute und standen nicht unbedingt nah zur Kirche, sodass diese immer weniger davon sah. Die Pfründen wurden von ihrer ursprünglichen Aufgabe oft sogar dann entfremdet, wenn sie von Klerikern verwaltet wurden. Zur Zeit der Reformation waren 93 Prozent der Pfründen nicht bei einer Pfarrei angesiedelt. Die daraus resultierende Verdrossenheit der Bevölkerung war ein Nährboden für die Bauernaufstände und die Reformation im 16. Jahrhundert. Auch der Diözesan- und Ordensklerus war, soweit nicht als exemt anerkannt, zehntpflichtig und besonders über wiederkehrende Papstzehnte empört. ⓘ
Abgabeformen
Das Decretum Gratiani zeichnet eine Modellvorstellung des Zehnten. In der Rechtswirklichkeit kann er sich in eine Vielzahl von Teilabgaben aufteilen. Der Zehnt ist in den Quellen zumeist als eine unabhängig von der Erntemenge festgelegte Abgabe dokumentiert. Er lag je nach Region und Bodenqualität zwischen 30 Prozent und ca. 10 Prozent der Ernte. ⓘ
In Europa wurden zur Aufbewahrung in den Dörfern spezielle große Scheunen, die Zehntscheunen (im alemannischen Sprachraum „Zehntscheuern“), gebaut, die vielfach nach der Kirche die größten Bauwerke eines Dorfes darstellten. Der Pfarrer oder ein eigener Zehentner hoben den Zehent ein, wobei dieser meist vom Zehentholden selbst an einem Sammelpunkt wie dem Wirtschaftshof der Pfarre oder dem Zehnthof abzuliefern war. Zehntpflichtige Orte oder Höfe wurden auch als Zehntbesitz bezeichnet. Der Zehntbesitz wurde meist durch Kauf, Stiftung oder Schenkung erworben. Ein einzelnes Kloster, wie Ebstorf in der Lüneburger Heide, konnte über 60 Dörfer im Zehntbesitz haben. Im Mittelalter wurde der aus dem Alten Testament stammende Zehnt erweitert. Man unterschied zwischen Großzehnt und Kleinzehnt:
- Der Großzehnt war analog der Bibel auf Getreide und meist Großvieh zu entrichten.
- Der Kleinzehnt war zusätzlich auf andere Feldfrüchte als Fruchtzehnt (Küchenkräuter, Obst, Gemüse) und Kleinvieh zu entrichten. Was genau kleinzehntpflichtig war, war örtlich unterschiedlich. ⓘ
Daneben entwickelten sich weitere Zehntarten, die ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich erhoben wurden:
- der Weinzehnt (auch „nasser Zehnten“) auf gekelterte Weine
- der Heuzehnt auf geerntetes Heu
- der Holzzehnt auf geschlagenes Holz
- der Fleisch- alias Blutzehnt auf geschlachtete Tiere oder Tierprodukte wie Fleisch, Eier und Milch
- der Neubruchzehnt oder Novalzehnt (auch Rottzehnt, Rodezehnt oder Reutezehnt, in der Schweiz ebenso „Neugrützehnt“) auf Neubruch, das heißt auf neugewonnenes, durch Rodung für den Ackerbau nutzbar gemachtes Land
- der Etterzehnt, der auf Erträge von Gärten und Feldern innerhalb des Etters erhoben wurde,
- der Bergzehnt im Bergbau
- der Kreuzzugszehnt, eine zeitlich befristete Abgabe zur Finanzierung eines Kreuzzugs ⓘ
Abschaffung des Zehnten
Nach der Reformation wurde der Zehnte in protestantischen Gebieten der Schweiz verstaatlicht – im Ausgleich dazu übernahm der Staat die finanzielle Verantwortung für die Kirchen. Das Gleiche gilt für die skandinavischen Länder unter der Herrschaft Christians III. von Dänemark und Norwegen. ⓘ
In der Schweiz wurde der Zehnt ab 1798 als Folge des Einmarsches der Franzosen unter Napoleon Bonaparte und der von ihm eingerichteten Helvetischen Republik abgeschafft. Um die weggefallenen Feudalabgaben und die Sonderbelastungen des Krieges auszugleichen wurde die bisher einzige zentralistische Steuergesetzgebung der Schweiz eingeführt. Damit wollte man die von den Franzosen geplünderten Staatskassen, die französischen Besatzungskosten und Kriegssteuern sowie den für die Schweiz ungewöhnlich großen Staatsapparat finanzieren. Die an Frankreich entrichteten Gelder wurden größtenteils zur Finanzierung des Ägyptenfeldzugs verwendet. Die zunehmende Finanznot des Staates führte dazu, dass die Zehnten ab 1802 wieder zu entrichten waren, in einzelnen Regionen bereits früher. ⓘ
Auch in Deutschland hielt sich der Zehnte noch bis ins 19. Jahrhundert. In vielen Fällen war die Abschaffung des Zehnten mit einer Ablösesumme verbunden, die oft zu starker und langer Verschuldung der Bauern führte, wie beispielsweise in der Zehntablösung in Baden. Um das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, wurden die Sparkassen gegründet, zum Beispiel die Nassauische Landes-Credit-Casse (als Vorgängerin der Nassauischen Sparkasse) zur Zehntablösung in Nassau. ⓘ
Der Zehnte im Islam
Ein islamisches Gegenstück zum Zehnten ist der sogenannte ʿUschr (arabisch عشر, DMG ʿušr ‚Zehntel‘). Er soll bereits von Mohammed eingeführt worden sein. So wird zum Beispiel überliefert, dass Mohammed nach der Bekehrung des arabischen Stamms der Chathʿam denjenigen Angehörigen des Stammes, die durch Bäche bewässerte Felder besaßen, den zehnten Teil ihrer Ernte als Steuer auferlegte. Diejenigen, die dagegen durch Röhren bewässerte Felder besaßen, mussten nur die Hälfte dieses Betrages zahlen. Allgemein wurde später die Regel festgeschrieben, dass landwirtschaftliche Flächen, die durch Regen oder durchgehend wasserführende Ströme bewässert wurden, mit dem ganzen ʿUschr belegt wurden, bei der Notwendigkeit künstlicher Bewässerung dagegen nur der halbe ʿUschr entrichtet werden musste. Der ʿUschr galt als Teil der Zakāt. Im vorkolonialen Marokko wurde der ʿUschr in den „Ländern des Machzen“ vom Sultan und außerhalb von einem Verbündeten des Sultans mit dessen Erlaubnis erhoben. ⓘ
Nachdem der ʿUschr in den meisten islamischen Ländern im Zuge der Modernisierung abgeschafft wurde, hat man ihn in Pakistan 1980 im Rahmen der Reislamisierungspolitik unter General Mohammed Zia-ul-Haq wieder eingeführt. Die Zakat and 'Ushr Ordinance vom Juli 1980 bestimmt in Art. 5, dass auf alle landwirtschaftlichen Flächen ʿUschr in Höhe von 5 Prozent zu entrichten ist. Es wird also nur die Zahlung des verminderten ʿUschr-Satzes verlangt. Der ʿUschr muss in Bargeld entrichtet werden, bei Weizen und Reis kann die Zahlung aber auch in Naturalien geleistet werden. ⓘ