Wilderei

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Der Wilderer von Frédéric Rouge (1867-1950)

Unter Wilderei versteht man das illegale Jagen oder Fangen von Wildtieren, das in der Regel mit Landnutzungsrechten verbunden ist. Die Wilderei wurde früher von verarmten Bauern zu Subsistenzzwecken und zur Ergänzung ihrer kargen Ernährung betrieben. Sie stand im Gegensatz zu den Jagdprivilegien von Adel und Territorialherren.

Seit den 1980er Jahren wird der Begriff "Wilderei" auch für die illegale Ernte von Wildpflanzenarten verwendet. In der Landwirtschaft wird der Begriff "Wilderei" auch auf den Verlust von Böden oder Gras durch die schädigende Wirkung von Viehfüßen angewandt, was sich auf die Verfügbarkeit von produktivem Land, die Wasserverschmutzung durch erhöhten Abfluss und Probleme mit dem Wohlergehen von Vieh auswirken kann. Der Diebstahl von Vieh, wie z. B. Viehdiebstahl, wird als Diebstahl und nicht als Wilderei eingestuft.

Im UN-Ziel 15 für nachhaltige Entwicklung ist die nachhaltige Nutzung aller Wildtiere verankert. Es sieht Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vor, um sicherzustellen, dass diese für heutige und künftige Generationen verfügbar sind.

Lebensbeschreibung des Wilddiebs Matthias Klostermayr von 1772.

Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren. Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.

Rechtliche Aspekte

Der Wilderer, 1916, Skizze von Tom Thomson, Kunstgalerie von Ontario, Toronto

1998 schlugen Umweltwissenschaftler der University of Massachusetts Amherst das Konzept der Wilderei als Umweltkriminalität vor und definierten jede Aktivität als illegal, die gegen die Gesetze und Vorschriften zum Schutz erneuerbarer natürlicher Ressourcen verstößt, einschließlich der illegalen Ernte von Wildtieren mit der Absicht, sie zu besitzen, zu transportieren, zu konsumieren oder zu verkaufen und ihre Körperteile zu verwenden. Sie betrachten die Wilderei als eine der größten Bedrohungen für das Überleben von Pflanzen- und Tierpopulationen. Wildbiologen und Naturschützer sind der Ansicht, dass sich Wilderei sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten nachteilig auf die biologische Vielfalt auswirkt, da die Wildtierpopulationen zurückgehen, Arten lokal dezimiert werden und die Funktionalität von Ökosystemen gestört wird.

Kontinentaleuropa

Hinrichtung des Wilderers und Räuberhauptmanns Matthias Klostermayr, des „Bayerischen Hiasl“, Dillingen 1771
Das Ende des Wildschützen, 1894

Ursprünglich hatten alle das Recht, zu jagen. Dieses wurde auch noch bis weit ins Mittelalter nicht angegriffen, und so durfte jeder Freie, vornehmlich die Bauern, jagen, um entweder seinen Viehbestand oder seinen Grund vor Wildschaden zu verteidigen oder um sich Nahrung zu verschaffen. Doch mit der immer weiter steigenden Abhängigkeit der Bauern von ihren Landesherren sowie der steigenden Besitzergreifung von freien Ländereien seitens des Adels wurde dieses Recht mehr und mehr ausgehöhlt.

Als der Adel damit begann, die Jagd als eine sportliche Herausforderung und als vergnüglichen Zeitvertreib zu verstehen, wurde den Bürgern schließlich das Recht der Hohen Jagd entzogen und unter Strafe gestellt. Ernteschäden durch Wildverbiss und Ernteausfälle, verursacht durch Flurschäden adliger Jagdgesellschaften, die über die Felder stürmten – ohne Anspruch auf Entschädigung für die Betroffenen –, nahmen zu.

Gleichzeitig übernahmen Forstbeamte oder durch den Landesherren legitimierte Personen den Schutz, die Pflege sowie die Überwachung des Jagdreviers. Alle damit illegal gewordenen Jäger wurden fortan als Wilderer oder Wilddieb bezeichnet und als Verbrecher angesehen und verfolgt, weil sie das Eigentum des Landesherren antasteten.

Es darf trotz aller verklärender Wildererromantik nicht verkannt werden, dass Wilderer oft auch Verbrecher waren, denen ein Menschenleben wenig bedeutete. Davon zeugen die vielen aktenkundigen Fälle von ermordeten Förstern und Jagdaufsehern. Andererseits hatte mancher „Wilddieb“ keine andere Möglichkeit, sich und seine Familie vor dem Hungertod zu bewahren.

Mit der Revolution von 1848 wurde auch das Jagdprivileg des Adels abgeschafft, was zunächst jedoch nicht zu einem Rückgang der Wilderei führte, da das Jagdrecht an Grundbesitz bzw. den Erwerb einer Jagdkarte als Berechtigungsausweis gebunden war. Das Wildern ist jedoch auch heute in den meisten Ländern eine Straftat, da die Grundlage des Jagdrechtes weiterhin auf dem Gedanken des Privateigentums ruht. Die Wilderei, in diesem Zusammenhang „Jagdwilderei“, ist in Deutschland nach § 292 des StGB eine Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte. Wegen Wilderei wird derjenige bestraft, der den Jagdausübungsberechtigten aus seiner Stellung verdrängt und als Nichtberechtigter Wild fängt, erlegt und sich aneignet. Im Bundesjagdgesetz befasst sich § 23 Jagdschutz mit Wilderei.

Die Wilderer wurden von der armen Landbevölkerung häufig zu Helden verklärt. Zum einen, weil sie den Landesherren oft ein Schnippchen schlagen konnten, zum anderen, weil das erbeutete Wild eine Möglichkeit darstellte, die Familie zu ernähren oder es gewinnbringend zu verkaufen. So hatte der Spessarter Erzwilderer Johann Adam Hasenstab einen florierenden Wildbrethandel bis Frankfurt.

Besonders die Wilderer aus feudalen Jagdgebieten (z. B. Spessart) wurden schon recht früh durch die ansässige Bevölkerung heroisiert. Dies nahm zur französischen Besatzungszeit unter Napoleon noch zu. In den Alpen entstand im 19. Jahrhundert eine buchstäbliche Wildererromantik, da wie das Jagen auch das Wildern in den gefährlichen Bergregionen nicht nur extrem gute Ortskenntnisse, sondern auch besondere Kühnheit und Naturverständnis voraussetzte. Die Gebirgsjäger und -wilderer zeichneten sich daher bereits im frühen 19. Jahrhundert, in dem Bergsteigen noch völlig fremd war, durch hohe bergsteigerische Fähigkeiten aus, und vielfach lassen sich auch heute noch manche Gebirgswanderwege auf ursprünglich durch Jäger angelegte Pfade zurückführen. Speziell im bayerisch-österreichischen Grenzraum waren Wilderer auch meist Schmuggler. Bei diesen sogenannten Wildererpfaden handelte es sich oftmals um ausgetretene Wechsel des Wildes durch das Unterholz (Wildpfade, Wildwechsel).

Im Zuge der Romantik Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Gebirgs-Wildschützen schließlich in Verbindung mit den Alpen-Motiven auch in Kunst und Literatur immer häufiger als „natürliche Helden“ dargestellt und verehrt.

Während waidgerecht mit der Büchse jagende Wilderer, denen oft eine unstillbare Jagdleidenschaft angedichtet wurde, im öffentlichen Ansehen entschuldigt und selbst noch in den 1950er-Jahren in Heimatfilmen verklärt wurden, darf nicht verkannt werden, dass diese Art der Wilderei die Ausnahme war. Die Regel waren Schlingensteller und Aasjäger, die sich nicht um das Leiden des Wildes kümmerten. Weder suchten sie nach, wenn das beschossene Wild nicht sofort zusammenbrach (Nachsuche), noch beachteten sie Schonzeiten, noch scherte sie das Leiden des geschlingten Wildes, das oft tagelang in der Schlinge litt.

Die Strafen für Wilderei nahmen schnell schwere Ausmaße an und konnten bei Wiederholungstätern auch bis zur Galeere oder Todesstrafe reichen. Der Adel wollte durch die drakonischen Maßnahmen die Wilderei von Anfang an im Keim ersticken. Das Phänomen des Wilderns hatte durchaus auch politischen Sprengstoff, da es mit der Nichtanerkennung des Herrenrechts der Jagd aus Sicht des Adels die vermeintlich von Gott gewollte hierarchische Ordnung bedrohte. Die Wilderei erhielt damit die Qualität eines politischen Verbrechens.

Nicht selten wurden die Wilderer durch die Forstbeamten des Landesherren gejagt und noch vor dem eigentlichen Ergreifen getötet.

Anfangs wurden die Wilderer noch mit dem Aufsetzen eines Hirschgeweihs entehrt, das sie für mehrere Tage tragen mussten. Schließlich kamen als Strafmaß auch am Pranger stehen oder schwere Arbeitsdienste hinzu. Eine weitere Form der Demütigung war die sogenannte Wildererkappe, eine eiserne Kopfbedeckung, die unter schweren Schmerzen am Kopf des Verurteilten festgenietet wurde und die dieser dann für einen längeren Zeitraum zu tragen hatte. Wurden die Wilderer durch den Strang hingerichtet, so wurde auch als Zeichen ihrer Straftat sowie zur Abschreckung oftmals ein Geweih oder Fell über dem Galgen angebracht. Wilderermuseen gibt es in Gehlberg und Schmiedefeld am Rennsteig.

Grab eines Wilderers in Schliersee, mit einem Zitat aus der ersten Strophe des Jennerwein-Liedes. Hin und wieder wird gewildertes Wild auf das Grab gelegt, um an das "Girgl" zu erinnern.
Marterl am Riederstein, bei Baumgartenschneid, Tegernsee. An dieser Stelle wurden 1897 die Überreste eines Wilderers gefunden, der von einem Jagdausflug im Jahr 1861 nicht zurückkehrte.

Die Entwicklung des modernen Jagdrechts ist eng mit der vergleichsweise modernen Idee des ausschließlichen Privateigentums an Grund und Boden verbunden. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden die Einschränkungen des Jagd- und Schießrechts auf Privatgrundstücken von Wildhütern und Förstern durchgesetzt. Sie verweigerten die gemeinsame Nutzung der Wälder, z. B. das Sammeln von Harz und die Waldweide, sowie das Recht der Bauern auf Jagd und Fischfang. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erlaubte der vergleichsweise leichte Zugang zu Gewehren den Bauern und Knechten jedoch zunehmend das Wildern. Die Jagd diente im 18. Jahrhundert als theatralische Demonstration der aristokratischen Herrschaft über das Land und hatte auch einen starken Einfluss auf die Landnutzungsmuster. Die Wilderei griff nicht nur in die Eigentumsrechte ein, sondern kollidierte auch symbolisch mit der Macht des Adels. Zwischen 1830 und 1848 nahmen Wilderei und wilderebedingte Todesfälle in Bayern zu. Die deutschen Revolutionen von 1848/49 wurden als generelle Erlaubnis zum Wildern in Bayern interpretiert. Die Reform des Jagdrechts im Jahr 1849 beschränkte die legale Jagd auf reiche Grundbesitzer und das Bürgertum, die Jagdgebühren zahlen konnten; dies führte zu einer Enttäuschung in der breiten Öffentlichkeit, die Wilderer weiterhin wohlwollend betrachtete. In einigen Grenzregionen, in denen der Schmuggel eine wichtige Rolle spielte, war der Widerstand gegen diese Entwicklung besonders groß. Im Jahr 1849 wurden die bayerischen Streitkräfte aufgefordert, eine Reihe von Gemeinden an der Grenze zu Österreich zu besetzen. Sowohl in Wallgau (heute ein Ortsteil von Garmisch-Partenkirchen) als auch in Lackenhäuser im Bayerischen Wald musste jeder Haushalt im Rahmen eines Militäreinsatzes zur Niederschlagung der Unruhen einen Soldaten einen Monat lang verpflegen und beherbergen. Die Einwohner von Lackenhäuser hatten mehrere Scharmützel mit österreichischen Förstern und Militärs, die durch gewilderte Hirsche ausgelöst wurden. Die gut bewaffneten Leute, die sich den Vertretern des Staates entgegenstellten, wurden als "kecke Wilderer" bezeichnet. Einige Wilderer und ihre gewaltsamen Tode, wie Matthias Klostermayr (1736-1771), Georg Jennerwein (1848-1877) und Pius Walder (1952-1982), erlangten Berühmtheit und hatten eine starke kulturelle Wirkung, die bis heute anhält. Die Wilderei wurde als Mutprobe benutzt. Sie hatte eine gewisse erotische Konnotation, wie in Franz Schuberts Liebeslied des Jägers (1828, Schubert Thematischer Katalog 909). Der Text von Franz von Schober verband die grenzenlose Jagd mit dem Streben nach Liebe. Weitere Sagen und Geschichten rund um die Wilderei reichten von der Oper Freischütz von 1821 bis zu Wolfgang Franz von Kobells Erzählung von 1871 über den Brandner Kasper, einen Tegernseer Schlosser und Wilderer, der einen besonderen Pakt mit dem Sensenmann schloss.[5]

Während Wilderer bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein eine starke lokale Unterstützung genossen, zeigte der Fall Walder einen deutlichen Wandel in der Einstellung. Die Stadtbewohner hatten immer noch eine gewisse Sympathie für den Hinterwäldler-Rebellen, während die lokale Bevölkerung weit weniger dafür war.

Vereinigtes Königreich

Messingschild an der Tür der Tremedda Farm aus dem Jahr 1868 mit der Warnung, dass Wilderer beim ersten Anblick erschossen werden sollen

Wie der Schmuggel hat auch die Wilderei im Vereinigten Königreich eine lange Geschichte. Das Verb "wildern" leitet sich vom mittelenglischen Wort "pocchen" ab, das wörtlich "in einem Beutel" bedeutet und mit "Beutel" verwandt ist. Wilderei wurde für England in den "Pleas of the Forest", den Übertretungen des strengen anglo-normannischen Waldgesetzes, schonungslos aufgezeichnet. Wilhelm der Eroberer, der ein großer Liebhaber der Jagd war, führte ein System von Waldgesetzen ein und setzte es durch. Dieses galt außerhalb des Gewohnheitsrechts und diente dazu, Wildtiere und ihren Lebensraum im Wald vor der Jagd durch das gemeine englische Volk zu schützen und das Jagdrecht dem neuen französischsprachigen anglo-normannischen Adel vorzubehalten. Fortan wurde die Jagd auf Wild in den königlichen Wäldern durch das gemeine Volk, also die Wilderei, ausnahmslos mit dem Tod durch den Strang bestraft. Im Jahr 1087 brachte ein Gedicht namens "The Rime of King William" in der Peterborough Chronicle die englische Empörung über die strengen neuen Gesetze zum Ausdruck. Die Wilderei wurde in der Literatur seit der Zeit der Balladen von Robin Hood als ein Aspekt des "grünen Waldes" des fröhlichen Englands romantisiert; in einer Geschichte wird Robin Hood dargestellt, wie er König Richard dem Löwen das Wildbret von illegal im Sherwood Forest erlegten Hirschen anbietet, wobei der König übersieht, dass diese Jagd ein Kapitalverbrechen war. Die weit verbreitete Akzeptanz dieser kriminellen Aktivität kommt in der Bemerkung Non est inquirendum, unde venit venison ("Es ist nicht zu fragen, woher das Wildbret kommt") von Guillaume Budé in seiner Traitte de la vénerie zum Ausdruck. Der englische Adel und die Grundbesitzer waren jedoch auf lange Sicht äußerst erfolgreich bei der Durchsetzung des modernen Eigentumsbegriffs, was sich z. B. in der Einfriedung von Gemeindeland und später in den Highland Clearances ausdrückte, bei denen es sich um die Zwangsumsiedlung von Menschen aus traditionellen Grundbesitzverhältnissen und ehemaligem Gemeindeland handelte. Im 19. Jahrhundert wurden Gesetze erlassen, wie z. B. der Night Poaching Act 1828 und der Game Act 1831 im Vereinigten Königreich, sowie verschiedene Gesetze in anderen Ländern.

Vereinigte Staaten

Lady Baltimore, ein Weißkopfseeadler in Alaska, überlebte am 15. August 2015 einen Wilderungsversuch im Gehege des Juneau Raptor Center

In Nordamerika eskalierte die eklatante Missachtung der Gesetze durch Wilderer zu bewaffneten Konflikten mit den Gesetzeshütern, darunter die Austernkriege in der Chesapeake Bay und die gemeinsame amerikanisch-britische Anti-Wilderei-Operation im Beringmeer von 1891 wegen der Jagd auf Robben.

Verstöße gegen Jagdgesetze und -vorschriften im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Wildtieren sowie gegen lokale oder internationale Programme zum Schutz von Wildtieren stellen in der Regel strafbare Wildtierverbrechen dar. Die folgenden Verstöße und Vergehen werden in den USA als Wilderei angesehen:

  • Jagen, Töten oder Sammeln von Wildtieren, die von der IUCN als gefährdet eingestuft werden und durch Gesetze wie den Endangered Species Act (Gesetz über gefährdete Arten), den Migratory Bird Treaty Act (Gesetz über wandernde Vögel) von 1918 und internationale Verträge wie CITES geschützt sind.
  • Fischen und Jagen ohne Lizenz.
  • Fangen von Wildtieren außerhalb der gesetzlichen Zeiten und außerhalb der Jagdsaison; in der Regel wird die Brutzeit zur Schonzeit erklärt, in der Wildtiere gesetzlich geschützt sind.
  • Verbotene Verwendung von Maschinengewehren, Gift, Sprengstoff, Schlingenfallen, Netzen und Fallgruben.
  • Andere Verstöße gegen falsche Waffen, wie die Verwendung von Kartuschengewehren in der Vorderlader- oder Bogenschießsaison oder in Gebieten, in denen nur Schrotflinten erlaubt sind, oder das Töten von Großwild mit unzureichender Feuerkraft, z. B. mit .22 Long Rifle-Munition.
  • Verbotene Verwendung von Ködern mit Futter, Lockvögeln oder aufgezeichneten Rufen, um die Chancen für den Abschuss von Wildtieren zu erhöhen.
  • Die Jagd aus einem fahrenden Fahrzeug oder Flugzeug heraus.
  • Auskundschaften von Wildtieren aus einem Flugzeug.
  • Das nächtliche Anstrahlen von Wild mit einem Scheinwerfer, um dessen natürliche Abwehrkräfte zu beeinträchtigen und so einen leichten Abschuss zu ermöglichen, gilt als Tierquälerei. Diese Jagdmethode ist in Kalifornien, Virginia, Connecticut, Florida, Michigan und Tennessee verboten.
  • Entnahme von Wildtieren auf Land, das eingeschränkt ist, das jemand anderem gehört oder für das er eine Lizenz besitzt.
  • Das Tier oder die Pflanze wurde von einem Forscher mit einer Markierung versehen.
  • Erschießen eines Tieres in einem begrenzten Gebiet (Jagd in Dosen).

Afrika

Stephen Corry, Direktor der Menschenrechtsorganisation Survival International, hat argumentiert, dass der Begriff "Wilderei" zuweilen dazu verwendet wird, die traditionellen Subsistenzmethoden indigener Völker zu kriminalisieren und ihnen die Jagd auf ihrem angestammten Land zu verbieten, wenn dieses Land zu reinen Wildnisgebieten erklärt wird. Corry argumentiert, dass Parks wie das Central Kalahari Game Reserve zum Nutzen ausländischer Touristen und Safarigruppen verwaltet werden, und zwar auf Kosten der Lebensgrundlage von Stammesvölkern wie den Kalahari-Buschleuten.

Motive

Soziologische und kriminologische Untersuchungen zur Wilderei zeigen, dass in Nordamerika Menschen aus kommerziellen Gründen, für den Eigenbedarf, als Trophäen, aus Freude und Nervenkitzel beim Töten von Wildtieren oder weil sie mit bestimmten Jagdvorschriften nicht einverstanden sind, ein traditionelles Recht auf die Jagd beanspruchen oder eine negative Einstellung gegenüber der Justizbehörde haben, wildern. In den ländlichen Gebieten der Vereinigten Staaten ist das Hauptmotiv für Wilderei die Armut. Die Befragung von 41 Wilderern im Einzugsgebiet des Atchafalaya-Flusses in Louisiana ergab, dass 37 von ihnen jagen, um sich und ihre Familien zu ernähren; 11 gaben an, dass die Wilderei Teil ihrer persönlichen oder kulturellen Geschichte ist; neun verdienen Geld mit dem Verkauf von gewildertem Wild, um ihre Familien zu unterstützen; acht fühlen sich ermutigt und begeistert, wenn sie Wildhüter überlisten.

In den ländlichen Gebieten Afrikas sind die Hauptmotive für die Wilderei der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten und ein begrenztes Potenzial für Landwirtschaft und Viehzucht. Die arme Bevölkerung ist für ihr Überleben auf die natürlichen Ressourcen angewiesen und erzielt durch den Verkauf von Buschfleisch, das in den städtischen Zentren hohe Preise erzielt, Bargeldeinnahmen. Körperteile von Wildtieren sind auch für traditionelle Medizin und Zeremonien gefragt. Die Existenz eines internationalen Marktes für gewilderte Wildtiere bedeutet, dass gut organisierte Banden professioneller Wilderer in gefährdete Gebiete eindringen, um dort zu jagen, und dass Verbrechersyndikate den Handel mit Körperteilen von Wildtieren über ein komplexes, miteinander verbundenes Netzwerk zu Märkten außerhalb der jeweiligen Herkunftsländer organisieren. Bewaffnete Konflikte in Afrika wurden mit verstärkter Wilderei und dem Rückgang der Wildtiere in Schutzgebieten in Verbindung gebracht, was wahrscheinlich auf die Störung der traditionellen Lebensgrundlagen zurückzuführen ist, die die Menschen dazu veranlasst, nach alternativen Nahrungsquellen zu suchen.

Die Ergebnisse einer in mehreren Dörfern Tansanias durchgeführten Befragung zeigen, dass einer der Hauptgründe für die Wilderei der Verzehr und Verkauf von Buschfleisch ist. In der Regel wird Buschfleisch als eine Untergruppe der Wilderei betrachtet, da die Jagd auf Tiere ungeachtet der Gesetze zum Schutz bestimmter Tierarten erfolgt. Viele Familien konsumieren mehr Buschfleisch, wenn es keine alternativen Proteinquellen wie Fisch gibt. Je weiter die Familien vom Reservat entfernt waren, desto geringer war die Wahrscheinlichkeit, dass sie illegal Wildtiere für Buschfleisch jagten. Es ist wahrscheinlicher, dass sie kurz vor der Erntesaison und während starker Regenfälle auf Buschfleischjagd gehen, da es vor der Erntesaison nicht viel landwirtschaftliche Arbeit gibt und starke Regenfälle die Spuren der Menschen verwischen, was es den Wilderern erleichtert, mit ihren Verbrechen davonzukommen.

Armut scheint ein wichtiger Grund für die Wilderei zu sein, und zwar sowohl in Afrika als auch in Asien. In Thailand beispielsweise gibt es anekdotische Berichte über den Wunsch nach einem besseren Leben für die Kinder, die Wilderer auf dem Lande dazu bringen, das Risiko der Wilderei einzugehen, obwohl sie die Ausbeutung der Wildtiere nicht mögen.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Wilderei ist die hohe kulturelle Nachfrage nach Wildtierprodukten wie Elfenbein, die in China als Symbol für Status und Reichtum gelten. Laut Joseph Vandegrift erlebte China im 21. Jahrhundert einen ungewöhnlichen Anstieg der Nachfrage nach Elfenbein, der auf den wirtschaftlichen Aufschwung zurückzuführen ist, der es mehr Chinesen der Mittelschicht ermöglichte, über eine höhere Kaufkraft zu verfügen, was sie dazu veranlasste, ihren neu erworbenen Reichtum mit Elfenbein zu zeigen, das seit der Han-Dynastie eine seltene Ware ist.

In China gibt es Probleme mit dem Schutz von Wildtieren, insbesondere im Zusammenhang mit Tigern. Mehrere Autoren arbeiteten gemeinsam an einer Studie mit dem Titel "Public attitude toward tiger farming and tiger conservation in Beijing, China" (Öffentliche Einstellung zu Tigerfarmen und Tigerschutz in Peking, China), in der sie die Frage untersuchten, ob es besser wäre, Tiger auf einer Farm zu züchten oder sie in einem Wildtierschutzgebiet unterzubringen, um die Art zu erhalten. Mit einer Umfrage unter 1 058 Einwohnern von Peking, China, von denen 381 Universitätsstudenten und die anderen 677 normale Bürger waren, wurde versucht, die öffentliche Meinung zu Tigern und deren Schutz zu ermitteln. Den Befragten wurden Fragen zum Wert von Tigern in Bezug auf Ökologie, Wissenschaft, Bildung, Ästhetik und Kultur gestellt. Es kristallisierte sich jedoch ein Grund heraus, warum Tiger im illegalen Handel immer noch sehr gefragt sind: Kulturell gesehen sind sie immer noch Statussymbole für die Oberschicht, und ihnen werden immer noch geheimnisvolle medizinische und gesundheitliche Wirkungen zugeschrieben.

Auswirkungen der Wilderei

Gedenkstätte für von Wilderern getötete Nashörner in der Nähe der St. Lucia-Mündung, Südafrika

Zu den schädlichen Auswirkungen der Wilderei können gehören:

  • Entwaldung: Raubtiere, Pflanzenfresser und fruchtfressende Wirbeltiere können sich nicht so schnell erholen, wie sie aus einem Wald entfernt werden; mit dem Rückgang ihrer Populationen ändert sich das Muster der Samenprädation und -ausbreitung; Baumarten mit großen Samen dominieren allmählich einen Wald, während kleinwüchsige Pflanzenarten lokal aussterben.
  • Verringerung der Tierpopulationen in freier Wildbahn und mögliche Ausrottung.
  • Die effektive Größe von Schutzgebieten wird verringert, da Wilderer die Ränder dieser Gebiete als frei zugängliche Ressourcen nutzen.
  • Wildtourismusdestinationen werden mit negativer Publicity konfrontiert; Inhaber von Genehmigungen für wildtierbezogene Landnutzungen, touristische Reise- und Beherbergungsunternehmen verlieren Einkommen; Beschäftigungsmöglichkeiten werden reduziert.
  • Auftreten von Zoonosekrankheiten, die durch die Übertragung hochvariabler Retrovirusketten verursacht werden:
    • Ausbrüche des Ebola-Virus im Kongobecken und in Gabun in den 1990er Jahren wurden mit dem Schlachten von Affen und dem Verzehr von deren Fleisch in Verbindung gebracht.
    • Der Ausbruch von SARS in Hongkong wird auf den Kontakt mit und den Verzehr von Fleisch von maskierten Palmzibetkatzen, Marderhunden, chinesischen Frettchen und anderen kleinen Fleischfressern zurückgeführt, die auf südchinesischen Wildtiermärkten erhältlich sind.
    • Buschfleischjäger in Zentralafrika, die mit dem humanen T-lymphotropen Virus infiziert waren, hatten engen Kontakt zu wildlebenden Primaten.
    • Forschungsergebnisse über wilde Zentralschimpansen in Kamerun deuten darauf hin, dass diese auf natürliche Weise mit dem Affenschaumvirus infiziert sind und ein Reservoir für HIV-1, einen Vorläufer des erworbenen Immunschwächesyndroms beim Menschen, darstellen.

Produkte

Ein Muschelverkäufer in Tansania verkauft Muscheln an Touristen, die lebend aus dem Meer geholt wurden, wobei das Tier im Inneren getötet wurde.

Den Körperteilen vieler Tiere, wie z. B. Tiger und Nashörner, werden in einigen Kulturen traditionell bestimmte positive Wirkungen auf den menschlichen Körper zugeschrieben, darunter die Steigerung der Potenz und die Heilung von Krebs. Diese Teile werden in Gebieten, in denen dieser Glaube praktiziert wird - meist asiatische Länder, insbesondere Vietnam und China - auf dem Schwarzmarkt verkauft. Solche alternativmedizinischen Überzeugungen sind pseudowissenschaftlich und werden von der evidenzbasierten Medizin nicht unterstützt.

Ein Verkäufer, der auf einem chinesischen Markt illegale Gegenstände zur Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin verkauft. Einige der abgebildeten Stücke enthalten Teile von Tieren, wie z. B. eine Tigerpfote.

In der traditionellen chinesischen Medizin werden häufig Inhaltsstoffe aus allen Pflanzenteilen, dem Blatt, dem Stängel, der Blüte und der Wurzel, aber auch aus Tieren und Mineralien verwendet. Die Verwendung von Teilen gefährdeter Tierarten (z. B. Seepferdchen, Nashornhörner, Binturong, Schuppentierschuppen und Tigerknochen und -krallen) hat zu Kontroversen geführt und einen Schwarzmarkt mit Wilderern entstehen lassen. Der tief verwurzelte kulturelle Glaube an die Kraft von Tigerteilen ist in China und anderen ostasiatischen Ländern so weit verbreitet, dass selbst Gesetze zum Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten wie dem Sumatra-Tiger die Zurschaustellung und den Verkauf dieser Teile auf offenen Märkten nicht verhindern können, so ein Bericht von TRAFFIC aus dem Jahr 2008. Zu den beliebten "medizinischen" Tigerteilen aus gewilderten Tieren gehören Tigergenitalien, die die Potenz verbessern sollen, und Tigeraugen.

Die Nashornpopulationen sind vom Aussterben bedroht, weil die Nachfrage in Asien (für traditionelle Medizin und als Luxusartikel) und im Nahen Osten (wo die Hörner als Dekoration verwendet werden) steigt. Ein sprunghafter Anstieg der Nachfrage nach Nashorn-Horn in Vietnam wurde auf Gerüchte zurückgeführt, dass das Horn Krebs heile, obwohl dies wissenschaftlich nicht haltbar ist. Im Jahr 2012 wurde ein Kilogramm zerkleinertes Nashornhorn für bis zu 60.000 Dollar verkauft, teurer als ein Kilogramm Gold. Vietnam ist das einzige Land, das Schalen zum Zermahlen von Nashornhorn in Massenproduktion herstellt.

Elfenbein, ein natürliches Material verschiedener Tiere, spielt eine große Rolle im Handel mit illegalem Tiermaterial und in der Wilderei. Elfenbein wird für die Herstellung von Kunstgegenständen und Schmuck verwendet, wobei das Elfenbein mit Mustern versehen wird. China ist ein Abnehmer des Elfenbeinhandels und macht einen großen Teil des Elfenbeinumsatzes aus. Im Jahr 2012 berichtete die New York Times über einen starken Anstieg der Elfenbeinwilderei, wobei etwa 70 % des gesamten illegalen Elfenbeins nach China fließt.

Auch Pelz ist ein natürliches Material, das von Wilderern begehrt ist. Ein Gamsbart, ein Haarbüschel, das in den Alpenregionen Österreichs und Bayerns traditionell als Schmuck an Trachtenhüten getragen wird, wurde früher als Jagdtrophäe (und Wilderertrophäe) getragen. In der Vergangenheit wurde er ausschließlich aus dem Haar des unteren Halses der Gämse hergestellt.

Anti-Wilderei-Bemühungen

Auf der ganzen Welt gibt es verschiedene Bemühungen zur Bekämpfung der Wilderei.

Afrika

TRAFFIC deckt viele Wildereigebiete und Handelsrouten auf und hilft bei der Unterbindung der Schmuggelrouten, die die Wilderer nutzen, um das Elfenbein in Gebiete mit hoher Nachfrage, vor allem Asien, zu bringen.

Jährlich werden bis zu 35.000 afrikanische Elefanten geschlachtet, um die Nachfrage nach ihren Elfenbeinstoßzähnen zu befriedigen. Dieses Elfenbein wird dann zu Schmuck, Musikinstrumenten und anderen Schmuckstücken verarbeitet.

Mitglieder des Rhino Rescue Project haben ein Verfahren zur Bekämpfung der Nashornwilderei in Südafrika eingeführt, bei dem eine Mischung aus unlöschbarem Farbstoff und einem Parasitizid in die Hörner der Tiere gespritzt wird, wodurch die Hörner aufgespürt werden können und Käufer vom Verzehr des Horns abgehalten werden. Da das Horn des Nashorns aus Keratin besteht, ist das Verfahren für das Tier nicht schmerzhaft, so die Befürworter.

Eine weitere Strategie zur Bekämpfung von Nashornwilderern in Afrika ist RhODIS, eine Datenbank, in der die DNA von Nashörnern aus beschlagnahmten Hörnern und anderen Waren, die illegal gehandelt wurden, sowie die an Orten der Wilderei sichergestellte DNA gesammelt werden. RhODIS vergleicht die DNA bei der Suche nach Übereinstimmungen; wenn eine Übereinstimmung gefunden wird, wird sie verwendet, um die Wilderer aufzuspüren.

Der Africa's Wildlife Trust bemüht sich um den Schutz der afrikanischen Elefantenpopulationen vor Wilderei in Tansania. Die Jagd auf Elfenbein wurde 1989 verboten, aber die Wilderei auf Elefanten geht in vielen Teilen Afrikas, die vom wirtschaftlichen Niedergang betroffen sind, weiter. Die Internationale Stiftung zur Bekämpfung der Wilderei verfolgt einen strukturierten, militärähnlichen Ansatz zur Erhaltung der Bestände und setzt dabei Taktiken und Technologien ein, die normalerweise dem Schlachtfeld vorbehalten sind. Der Gründer Damien Mander ist ein Befürworter des Einsatzes von militärischer Ausrüstung und Taktiken, einschließlich unbemannter Luftfahrzeuge, für militärisch anmutende Anti-Wilderei-Einsätze. Derartige militärische Ansätze werden kritisiert, weil sie die eigentlichen Ursachen der Wilderei nicht beseitigen, sondern weder die Rolle der globalen Handelsnetze" noch die anhaltende Nachfrage nach Tierprodukten in Angriff nehmen. Stattdessen führen sie "zu zwanghaften, ungerechten und kontraproduktiven Ansätzen zum Schutz der Wildtiere".

Chengeta Wildlife ist eine Organisation, die Wildtierschutzteams ausrüstet und ausbildet und Lobbyarbeit bei afrikanischen Regierungen betreibt, damit diese Anti-Wilderei-Kampagnen durchführen. Die Elefantenspaziergänge von Jim Nyamu sind Teil der Bemühungen in Kenia, die Elfenbeinwilderei einzudämmen.

Im Jahr 2013 forderte der tansanische Minister für natürliche Ressourcen und Tourismus, Wilderer bei Sichtkontakt zu erschießen, um das Massensterben von Elefanten zu stoppen. Seit Dezember 2016 dürfen Anti-Wilderer-Polizeieinheiten in Namibia das Feuer auf Wilderer erwidern, wenn auf sie geschossen wird. Die Regierung von Botswana hat 2013 eine "shoot-to-kill"-Politik gegen Wilderer als "legitime Erhaltungsstrategie" und "notwendiges Übel" eingeführt, die die Wilderei so weit reduziert hat, dass sie in dem Land als "praktisch nicht existent" gilt, und dass auch Nachbarländer wie Südafrika ähnliche Maßnahmen ergreifen sollten, um Wildtiere vor dem Aussterben zu bewahren. Im Mai 2018 kündigte die kenianische Regierung an, Wilderer mit der Todesstrafe zu bestrafen, da Geldstrafen und lebenslange Haftstrafen "nicht abschreckend genug waren, um die Wilderei einzudämmen, daher die vorgeschlagene härtere Strafe". Menschenrechtsorganisationen lehnen den Schritt ab, aber Tierschützer unterstützen ihn. Save the Rhino, eine in Großbritannien ansässige Organisation, die sich für Wildtiere einsetzt, stellt fest, dass in Kenia zwischen 2016 und 2017 23 Nashörner und 156 Elefanten von Wilderern getötet wurden. Im März 2019 wird die Maßnahme vom kenianischen Gesetzgeber im Schnellverfahren umgesetzt.

Asien

Als Zeichen gegen die Wilderei werden manchmal große Mengen an Elfenbein vernichtet, auch bekannt als "Elfenbein-Crush". Im Jahr 2013 waren die Philippinen das erste Land, das seine beschlagnahmten Elfenbeinbestände vernichtete. Im Jahr 2014 folgte China diesem Beispiel und vernichtete sechs Tonnen Elfenbein als symbolisches Zeichen gegen die Wilderei.

Frederick Chen zufolge gibt es zwei Hauptlösungen, die die Angebotsseite dieses Wilderei-Problems angehen und seine Auswirkungen verringern würden: die Durchsetzung und Verabschiedung von mehr politischen Maßnahmen und Gesetzen zum Schutz der Tierwelt und die Ermutigung lokaler Gemeinschaften, die Wildtiere in ihrer Umgebung zu schützen, indem sie mehr Landrechte erhalten.

Nichtsdestotrotz hat Frederick Chen zwei Arten von Effekten beschrieben, die sich aus der Nachfrageökonomie ergeben: den Mitläufer- und den Snob-Effekt. Bei ersterem geht es darum, dass Menschen ein Produkt begehren, weil viele andere es kaufen, während der Snob-Effekt ähnlich ist, jedoch mit einem deutlichen Unterschied: Die Menschen werden sich darum reißen, etwas zu kaufen, wenn es einen Reichtum darstellt, den sich nur wenige Eliten leisten können. Daher würde der Snob-Effekt einen Teil der Vorteile von Gesetzen, Vorschriften oder Praktiken zur Bekämpfung der Wilderei zunichte machen: Wenn ein Teil des Angebots abgeschnitten wird, steigen die Seltenheit und der Preis des Objekts, und nur einige wenige haben das Verlangen und die Kaufkraft dafür. Auch wenn Ansätze zur Eindämmung der Wilderei von der Angebotsseite her vielleicht nicht die beste Option sind, da die Menschen eher bereit sind, seltenere Gegenstände zu kaufen, vor allem in Ländern, die mehr Wohlstand und damit eine höhere Nachfrage nach illegalen Gütern haben, plädiert Frederick Chen dennoch dafür, dass wir uns auch auf die Suche nach Möglichkeiten zur Verringerung der Nachfrage nach diesen Gütern konzentrieren sollten, um das Problem der Wilderei besser zu bekämpfen. In der Tat gibt es einige Hinweise darauf, dass Maßnahmen zur Verringerung der Verbrauchernachfrage bei der Bekämpfung der Wilderei wirksamer sein könnten als eine ständig verstärkte Polizeiarbeit zur Ergreifung von Wilderern. Fast keine der Gruppen, die Maßnahmen zur Verringerung der Verbrauchernachfrage ergreifen, bewerten jedoch die Auswirkungen ihrer Aktionen.

Eine weitere Lösung zur Eindämmung der Wilderei, die in Tigers of the World vorgeschlagen wurde, ist die Umsetzung einer multilateralen Strategie, die auf verschiedene Parteien abzielt, um die Wildtigerpopulationen im Allgemeinen zu erhalten. Dieser multilaterale Ansatz beinhaltet die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden, um die Wilderei zu bekämpfen und zu verhindern, da organisierte Verbrechersyndikate von der Wilderei und dem Handel mit Tigern profitieren; daher ist es notwendig, das gesellschaftliche Bewusstsein zu schärfen und mehr Schutz- und Ermittlungstechniken einzusetzen. So haben beispielsweise Naturschutzgruppen die Parkranger und die örtlichen Gemeinden stärker für die Auswirkungen der Tigerwilderei sensibilisiert - sie erreichten dies durch gezielte Werbung, die die Hauptzielgruppe ansprach. Gezielte Werbung mit gewalttätigeren Bildern, die den Unterschied zwischen Tigern in der Natur und als Handelsware verdeutlichen, hatte großen Einfluss auf die allgemeine Bevölkerung, um die Wilderei und die Gleichgültigkeit gegenüber diesem Problem zu bekämpfen. Auch der Einsatz von Sprechern wie Jackie Chan und anderen berühmten asiatischen Schauspielern und Models, die sich gegen die Wilderei einsetzten, half der Bewegung für den Schutz von Tigern.

Im Juli 2019 wurden in Vietnam mit Gips ummantelte Nashornhörner beschlagnahmt, die aus den Vereinigten Arabischen Emiraten geschmuggelt wurden. Trotz des Handelsverbots seit den 1970er Jahren hat die Wilderei von Nashornhörnern im letzten Jahrzehnt zugenommen und die Nashornpopulation in eine Krise geführt.

Die Wilderei hat sowohl in Afrika als auch in China viele Ursachen. Das Problem der Wilderei ist nicht einfach zu lösen, da die traditionellen Methoden zur Bekämpfung der Wilderei die Armut, die einige Wilderer antreibt, und die lukrativen Gewinne der organisierten Verbrechersyndikate, die mit dem illegalen Handel mit Wildtieren handeln, nicht berücksichtigt haben. Naturschützer hoffen, dass der neu entstehende multilaterale Ansatz, der die Öffentlichkeit, Naturschutzgruppen und die Polizei einbezieht, erfolgreich für die Zukunft dieser Tiere sein wird.

Vereinigte Staaten

Einige Wildhüter haben Roboter als Lockvögel eingesetzt, die in gut einsehbaren Gebieten platziert wurden, um Wilderer anzulocken und zu verhaften, nachdem die Lockvögel erschossen wurden. Köder mit Robotern, die die natürlichen Bewegungen nachahmen, werden ebenfalls von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt. Das Radarsystem Marine Monitor überwacht sensible Meeresgebiete auf illegale Schiffsbewegungen.

Deutschland

Georg Jennerwein, der „Girgl von Schliers“, ein bayerischer Wilderer und Volksheld des 19. Jh.

Jagdwilderei ist in Deutschland nach § 292 des StGB eine „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“. Die Kodifizierung als eigenständiges Delikt neben dem Diebstahl ist notwendig, da nach der zivilrechtlichen Eigentumsordnung wilde Tiere als herrenlos gelten und zunächst, solange sie leben, nicht eigentumsfähig sind.

Jagdwilderei liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt oder erlegt, oder sich oder einem Dritten zueignet, oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Zu den Dingen, die dem Jagdrecht unterliegen, gehören auch alle Teile eines Wildes, wie z. B. Geweihe/Gehörne/Hörner, Knochen, Federn. Wer also als Besucher in einem Jagdbezirk ohne (nachträgliche) Erlaubnis z. B. eine abgeworfene Geweihstange aufnimmt und mit nach Hause nimmt, begeht Wilderei im Sinne des Gesetzes.

Jagdwilderei

Strafgesetzbuch
§ 292 StGB Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

  1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
  2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen, Tellereisen oder in anderer nicht waidmännischer Weise oder
  3. von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

Tötung von Wild aus Gründen des Tierschutzes

Situatives Beispiel: Auf einer Straße wird ein Stück Wild durch Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug schwer verletzt. Eine Person, die wenig später an der Unfallstelle erscheint, erkennt die Notwendigkeit, das Tier zur Beendigung seiner Leiden zu töten. Welche Mittel sie dazu einsetzt (Schusswaffe, Messer, Injektion, händisch etc.), ist dabei unerheblich.

Diese Person nimmt hier ein Notstandsrecht wahr (Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist). Die Beendigung von Leiden ist ein Gebot des Tierschutzes und ist ein höher geschätztes Gut, welches die Verletzung fremden Jagdrechtes gestattet.

Zwingende Voraussetzungen sind aber:

  • Die Verletzung des Tieres ist so schwer, dass das Töten ein „vernünftiger Grund“ ist.
  • Die Tötung darf nur durch Personen erfolgen, welche die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Dies sind z. B. Jagdscheininhaber, Tierärzte oder Schlachter.
  • Die Tötung hat schnell und möglichst schmerzfrei zu erfolgen.
  • Es darf kein Wille zur Aneignung des Wildes erkennbar sein.

Um den letzten Punkt zu bestätigen, sollte die tötende Person ihre Personalien der Polizei und dem Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung stellen bzw. anschließend auf das Eintreffen derselben warten. Das Wild darf nicht aufgenommen und vom Ort des Unfalls entfernt werden. Die etwaige Sicherung des Straßenverkehrs hat dabei allerdings Vorrang; in diesem Fall muss das Wild aber in der unmittelbaren Nähe verbleiben.

Fischwilderei

Strafgesetzbuch
§ 293 StGB Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

  1. fischt oder
  2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Österreich

Grabstein des 1982 erschossenen österreichischen Wilderers Pius Walder

In Österreich wird Wilderei nach folgenden Gesetzen als Straftatbestand behandelt:

  • § 137 StGB – Eingriff in fremdes Jagd- und Fischrecht
  • § 138 StGB – Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht
  • § 140 StGB – Gewaltanwendung eines Wilderers
  • § 141 StGB – Entwendung

Die Aufklärungsrate der angezeigten Wildereifälle liegt in Österreich etwa bei 35 Prozent.

In St. Pankraz (Oberösterreich) existiert ein vom Soziologen und Kulturanthropologen Roland Girtler geleitetes Wilderermuseum.

Schweiz

In der Schweiz wird Wilderei unter Art. 17 (Vergehen: Haft- oder Geldstrafe) und Art. 18 (Übertretung: Geldbuße) im Schweizer Jagdgesetz behandelt.

Weltweit

Straßensperre des California Department of Fish and Wildlife (CDFW) zur Kontrolle von Jägern

Heute gefährdet gewerbsmäßige Wilderei weltweit den Bestand vieler Tierarten. Insbesondere in Entwicklungsländern leiden viele Nationalparks unter Wilderei. Manche Wilderer zielen dabei auf rituell oder kulturell bedeutsame Körperteile ab (z. B. Tigerfelle, Nashorn-Hörner, Elefanten-Stoßzähne). Andere Wilderer (meist Ortsansässige) jagen dagegen zur Sicherung ihrer Ernährung.

Durch Wilderei mehr oder weniger stark bedrohte Tierarten sind unter anderem:

  • Zugvögel, die auf ihrem Weg in die Winterquartiere oder ihre Brutgebiete im Mittelmeerraum geschossen oder gefangen werden, z. B. Abschuss gefährdeter Greifvögel wie Weihen oder Baumfalken auf Malta, der Fang von Ortolanen in Frankreich oder von seltenen Grasmücken auf Zypern.
  • verschiedene Katzenarten, namentlich der Tiger, von dessen acht noch im 20. Jahrhundert bekannten Unterarten mittlerweile drei vollkommen ausgerottet wurden.
  • die sogenannten Big Five, darunter wegen der Hörner und Stoßzähne insbesondere Nashörner und Elefanten.
  • Menschenaffen, dabei vor allem Gorillas und Orang-Utans.

Bekannte Wilderer

Georg Herrenreiter, Wilderer und Scharfschütze. 121 bestätigte Abschüsse. EK2 und Bayerische Tapferkeitsmedaille
  • Johann Adam Hasenstab (1716–1773), Rothenbuch Spessart, erschossen vom Jäger Johann Sator
  • Heinrich Anton Leichtweiß (1723–1793), Wiesbaden
  • Matthias Klostermayr (1736–1771), Bayern
  • Franz Troglauer (1754–1801), Oberpfalz in Bayern
  • Karl Stülpner (1762–1841), Erzgebirge
  • Hans Eidig (1804–1836 oder 1837), Lüneburger Heide
  • Der Lexengangerl (geb. ca. um 1810), Oberpfalz in Bayern
  • Johann Muckel (1814–1882), Raum Düsseldorf
  • Josef Sattler (1830–1878), Niederbayern
  • Hasen-Ahlers (1831–1913), Landkreis Oldenburg in Niedersachsen
  • Hermann Klostermann (1838–unbekannt), Eggegebirge, Sauerland, Waldeck
  • Georg Jennerwein (1852–1877), Bayern
  • Adolf Scheuber (geb. 1870), Nidwalden. Verurteilter Mörder und Wilderer. Flucht vermutlich nach Uruguay.
  • Johann Mieger (1882–1938), Taunus
  • Mathias Kneißl genannt Kneißl Hias, (1875–1902)
  • Franz Kleinschmidt (1888–1918), Schrecken der Tucheler Heide, Westpreußen
  • Georg Herrenreiter (1891–1916). Obwohl vorbestrafter Wilderer, erhielt er die Bayerische Tapferkeitsmedaille
  • Josef Hacker (1896–1919), Schleching, von einem staatlichen Jäger von vorn mit einem Kopfschuss getötet
  • Hans Jemetz (1901–1977), genannt König vom Lusen, Bayern, Bayerischer Wald, Lusen
  • Felix Laubhuber (* 1948), bekannt aus der Reportage von 2008 Grüß Gott Gams – Felix und die Wildschützen der Alpen
  • Pius Walder (1952–1982), Innervillgraten, Tirol
  • Alois Huber (1958–2013), Wilderer von Annaberg, siehe auch Mehrfachmord in Annaberg
  • Horst Eberhöfer (* 1969), Südtirol, bekannt aus der Reportage von 2008 Grüß Gott Gams – Felix und die Wildschützen der Alpen
  • Andreas Johannes Schmitt (* 1984), Tötung zweier Polizisten im Landkreis Kusel