Generalgouvernement

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Koordinaten: 50°03′N 19°56′E / 50.050°N 19.933°E

Generalgouvernement
Generalgouvernement (Deutsch)
1939–1945
Flagge des Generalgouvernements
Flagge
Wappen des Generalgouvernements
Wappen
Das Generalgouvernement im Jahr 1942
Das Generalgouvernement im Jahr 1942
StatusAdministrativ autonomer Bestandteil
von Deutschland
HauptstadtLitzmannstadt
(12. Oktober - 4. November 1939)
Krakau
(4. Nov. 1939 - 19. Jan. 1945)
Gemeinsame SprachenDeutsch (offiziell)
Polnisch, Ukrainisch, Jiddisch
RegierungZivile Verwaltung
Generalgouverneur 
• 1939–1945
Hans Frank
Staatssekretär 
• 1939–1940
Arthur Seyss-Inquart
• 1940–1945
Josef Bühler
Historische EpocheBesatzung Polens
im Zweiten Weltkrieg
- Invasion in Polen
1. September 1939
- Errichtung
26. Oktober 1939
- Galizien kommt hinzu
1. August 1941
- Polen wird für wiederhergestellt erklärt
22. Juli 1944
- Die UdSSR nimmt Warschau ein
17. Januar 1945
- Zerschlagung
19. Januar 1945
Währungzłoty
Reichsmark
Vorgänger von Gefolgt von
1939:
Militärverwaltung in Polen
1941:
Sowjetunion
Provisorische Regierung von Polen
Heute Teil vonPolen
Slowakei
Ukraine

Das Generalgouvernement (deutsch: Generalgouvernement, polnisch: Generalne Gubernatorstwo, ukrainisch: Генеральна губернія), auch Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete genannt, war eine deutsche Besatzungszone, die nach dem Überfall auf Polen durch Nazi-Deutschland, die Slowakei und die Sowjetunion 1939 zu Beginn des Zweiten Weltkriegs eingerichtet wurde. Die neu besetzte Zweite Polnische Republik war in drei Zonen aufgeteilt: das Generalgouvernement im Zentrum, die von Nazideutschland annektierten polnischen Gebiete im Westen und die von der Sowjetunion annektierten polnischen Gebiete im Osten. Das Gebiet wurde 1941, nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion, erheblich erweitert und umfasste den neuen Bezirk Galizien. Das Gebiet des Generalgouvernements entsprach in etwa dem österreichischen Teil des polnisch-litauischen Commonwealth nach der dritten Teilung Polens im Jahr 1795.

Grundlage für die Bildung des Generalgouvernements war der "Annexionserlass über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete". Dieser von Hitler am 8. Oktober 1939 verkündete Erlass behauptete, dass die polnische Regierung völlig zusammengebrochen sei. Mit dieser Begründung erklärte das deutsche Oberste Gericht alle polnischen Staatsangehörigen zu staatenlosen Untertanen, mit Ausnahme der Deutschstämmigen der Zwischenkriegszeit, die unter Missachtung des Völkerrechts zu den einzigen rechtmäßigen Bürgern Nazi-Deutschlands erklärt wurden.

Das Generalgouvernement wurde von Deutschland als separate Verwaltungseinheit für logistische Zwecke geführt. Als die Wehrmacht im Juni 1941 in die Sowjetunion einmarschierte (Operation Barbarossa), wurde das Gebiet des Generalgouvernements um die zuvor von der UdSSR annektierten polnischen Gebiete erweitert. Innerhalb weniger Tage wurde Ostgalizien überrannt und in den Distrikt Galizien eingegliedert. Bis 1945 umfasste das Generalgouvernement innerhalb seiner Vorkriegsgrenzen einen Großteil Mittel-, Süd- und Südostpolens (und der heutigen Westukraine), darunter die polnischen Großstädte Warschau, Krakau, Lwów (heute Lemberg, umbenannt in Lemberg), Lublin (siehe Lubliner Reservat), Tarnopol (siehe Geschichte des Ghettos Tarnopol), Stanisławów (heute Iwano-Frankiwsk, umbenannt in Stanislau; siehe Ghetto Stanisławów), Drohobycz und Sambor (siehe Ghettos Drohobycz und Sambor) und andere. Die geografischen Orte wurden in deutsche Namen umbenannt.

Die Verwaltung des Generalgouvernements bestand ausschließlich aus deutschen Beamten, die das Gebiet mit germanischen Siedlern besiedeln sollten, die die polnische Bevölkerung auf das Niveau von Leibeigenen reduzieren sollten, bevor sie schließlich biologisch ausgerottet wurden. Die nazideutschen Machthaber des Generalgouvernements hatten während des gesamten Krieges nicht die Absicht, die Macht mit den Einheimischen zu teilen, unabhängig von deren ethnischer Zugehörigkeit und politischer Ausrichtung. Die Behörden erwähnten den Namen Polen im Schriftverkehr nur selten. Die einzige Ausnahme bildete die Emissionsbank des Generalgouvernements in Polen (polnisch: Bank Emisyjny w Polsce, deutsch: Emissionbank in Polen).

Gliederung des Großdeutschen Reiches, Mai 1944

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die jüdische und ein großer Teil der polnischen Bevölkerung wurden umgebracht. Nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, wurde parallel zu den Vernichtungsaktionen (Vernichtung durch Arbeit) eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig vom Großdeutschen Reich abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach diesem Konzept stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein „Beutegut“ dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen „Trümmerhaufen“ verwandelt werden sollte.

Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ihrem Schicksal überlassen.

Name

Der vollständige Titel des Regimes in Deutschland lautete bis Juli 1940 Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete", ein Name, der gewöhnlich mit Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete" übersetzt wird. Gouverneur Hans Frank verkürzte den Namen am 31. Juli 1940 auf Anweisung Hitlers auf "Generalgouvernement".

Eine korrekte englische Übersetzung von Generalgouvernement, das aus dem Französischen entlehnt ist, lautet "General Governorate", da die korrekte Übersetzung des Begriffs Gouvernement nicht "Regierung", sondern "Gouvernement" lautet, was eine Art Verwaltungseinheit oder ein Gebiet ist.

Die deutsche Bezeichnung Generalgouvernement wurde in Anlehnung an das Generalgouvernement Warschau gewählt, ein ziviles Gebilde, das während des Ersten Weltkriegs vom Deutschen Reich in diesem Gebiet geschaffen wurde. Dieser Bezirk bestand von 1914 bis 1918 zusammen mit einer von Österreich-Ungarn kontrollierten Militärregierung von Lublin neben dem kurzlebigen Königreich Polen von 1916-1918, einem ähnlichen Rumpfstaat, der aus den damals russisch kontrollierten Teilen Polens gebildet wurde.

Das Gebiet war umgangssprachlich auch als Restpolen bekannt.

Geschichte

Hans Frank, Chef des Generalgouvernements, bei einer Polizeiparade in Krakau während der deutschen Besetzung Polens

Nach dem deutschen Angriff auf Polen wurden alle von der deutschen Armee besetzten Gebiete, einschließlich der Freien Stadt Danzig, zunächst unter Militärverwaltung gestellt. Dieses Gebiet erstreckte sich von der Ostgrenze Deutschlands und Ostpreußens im Jahr 1939 bis zum Bug, wo die deutschen Armeen ihren Vormarsch gestoppt und sich mit der Roten Armee der Sowjetunion im Rahmen ihres Geheimpakts gegen Polen zusammengeschlossen hatten.

Der am 23. August 1939 unterzeichnete Molotow-Ribbentrop-Pakt hatte das riesige Gebiet zwischen Weichsel und Bug der sowjetischen "Einflusssphäre" im geteilten Polen zugesagt, während die beiden Mächte Warschau gemeinsam regieren sollten. Um die Abweichung von der ursprünglichen Vereinbarung zu regeln, trafen sich die deutschen und sowjetischen Vertreter am 28. September erneut, um eine dauerhafte Grenze zwischen den beiden Ländern festzulegen. In dieser revidierten Fassung des Paktes wurde das betreffende Gebiet gegen die Einbeziehung Litauens in die sowjetische Sphäre getauscht, das ursprünglich zu Deutschland gehört hatte. Mit dem neuen Abkommen kam der gesamte zentrale Teil Polens, einschließlich des ethnischen Kerngebiets der Polen, unter ausschließlich deutsche Kontrolle.

Deutsch-sowjetische Grenze nach dem nationalsozialistisch-sowjetischen Überfall auf Polen, unterzeichnet in Moskau von Stalin und Ribbentrop im Rahmen des Zweiten Ribbentrop-Molotow-Pakts, bekannt als Grenzvertrag vom 28. September 1939

Hitler ordnete den direkten Anschluss großer Teile der besetzten polnischen Gebiete in der westlichen Hälfte der deutschen Zone an das Deutsche Reich an, um den Lebensraum des Reiches zu vergrößern. Deutschland organisierte die meisten dieser Gebiete als zwei neue Reichsgaue: Danzig-Westpreußen und Wartheland. Die übrigen drei Gebiete, die so genannten Zichenauer Gebiete, das östliche Oberschlesien und das Suwałki-Dreieck, wurden an benachbarte deutsche Gaue angeschlossen. Sowohl die RKF als auch die HTO führten drakonische Maßnahmen ein, um die sofortige Germanisierung der annektierten Gebiete zu erleichtern, was in der Regel zu Massenvertreibungen führte, insbesondere im Warthegau. Die verbleibenden Teile des ehemaligen Polens sollten ein deutsches Nebenland (March, Grenzland) als Grenzposten der deutschen Herrschaft im Osten werden. Mit einem Führererlass vom 12. Oktober 1939 wurde das Generalgouvernement eingerichtet; der Erlass trat am 26. Oktober 1939 in Kraft.

Hans Frank wurde zum Generalgouverneur des Generalgouvernements ernannt. Die deutschen Behörden stellten einen scharfen Kontrast zwischen dem neuen Reichsgebiet und einem angeblich besetzten Rumpfstaat her, der als Verhandlungsmasse gegenüber den Westmächten dienen konnte. Die Deutschen errichteten eine geschlossene Grenze zwischen den beiden deutschen Zonen, um die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den verschiedenen Teilen der polnischen Bevölkerung zu erschweren.

Die offizielle Bezeichnung für das neue Gebilde lautete "Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete", die dann durch Franks Erlass vom 31. Juli 1940 in "Generalgouvernement" geändert wurde. Diese Bezeichnung sagte jedoch nichts über den tatsächlichen Charakter der Verwaltung aus. Die deutschen Behörden betrachteten diese polnischen Gebiete (abgesehen von der kurzen Zeit der Militärverwaltung während des eigentlichen Einmarsches in Polen) nie als besetztes Gebiet. Die Nazis betrachteten den polnischen Staat mit seiner Niederlage im Septemberfeldzug als faktisch nicht mehr existent.

Insgesamt hatten 4 Millionen der 1939 im Generalgouvernement lebenden Bevölkerung ihr Leben verloren, als die sowjetischen Streitkräfte Ende 1944 in das Gebiet einrückten. Wenn der polnische Untergrund einen Deutschen tötete, wurden 50-100 Polen von der deutschen Polizei zur Strafe und als Warnung für andere Polen hingerichtet. Auch die meisten Juden, vielleicht bis zu zwei Millionen, wurden zusammengetrieben und ermordet. Die Deutschen zerstörten Warschau nach dem Warschauer Aufstand. Als die Sowjets Ende 1944 in Polen vorrückten, brach das Generalgouvernement zusammen. Amerikanische Truppen nahmen Hans Frank, der die Region regiert hatte, im Mai 1945 gefangen; er wurde einer der Angeklagten bei den Nürnberger Prozessen. Während des Prozesses nahm er den Katholizismus seiner Kindheit wieder auf und bekundete seine Reue. Frank übergab dem Tribunal vierzig Bände seiner Tagebücher, aus denen viele Beweise gegen ihn und andere gesammelt wurden. Er wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden. Am 1. Oktober 1946 wurde er zum Tod durch den Strang verurteilt. Das Urteil wurde am 16. Oktober vollstreckt.

Deutsche Absichten in Bezug auf die Region

Karte des Generalgouvernements (gelb) im Vergleich zur Zweiten Polnischen Republik (dunkelgrau), den heutigen Grenzen (weiß), der deutsch-polnischen Grenze von 1918 (schwarz) und den von Nazi-Deutschland annektierten Gebieten (blau)
Die orangefarbenen und gelben Gebiete des ehemaligen österreichischen Teils nach der Dritten Teilung der Polnisch-Litauischen Union 1795 entsprechen in etwa dem Generalgouvernement

Die Umwandlung Warschaus in eine "Modellstadt" wurde 1940 und später in ähnlicher Weise wie die Umwandlung Berlins geplant. Im März 1941 teilte Hans Frank seinen Untergebenen mit, dass Hitler den Beschluss gefasst habe, "dieses Gebiet innerhalb von 15-20 Jahren in ein rein deutsches Gebiet zu verwandeln". Er erklärte: "Wo jetzt 12 Millionen Polen leben, sollen 4 bis 5 Millionen Deutsche wohnen. Das Generalgouvernement muss so deutsch werden wie das Rheinland." 1942 hatten Hitler und Frank vereinbart, dass die Bezirke Krakau ("mit einer rein deutschen Hauptstadt") und Lublin die ersten Gebiete sein sollten, die von deutschen Kolonisten wiederbesiedelt werden sollten. Hitler erklärte: "Wenn diese beiden Schwachpunkte gestärkt sind, sollte es möglich sein, die Polen langsam zurückzudrängen." Merkwürdig an diesen Aussagen ist der Umstand, dass es nicht einmal genug deutsche Siedler gab, um das Wartheland "so deutsch wie das Rheinland" zu machen. Nach Aufzeichnungen von Martin Bormann sah die deutsche Politik vor, die Unterschicht der Polen auf den Status von Leibeigenen zu reduzieren, während die Mittel- und Oberschicht deportiert oder anderweitig eliminiert und schließlich durch deutsche Kolonisten der "Herrenrasse" ersetzt werden sollte.

Das Generalgouvernement ist unser Arbeitskräftereservoir für minderwertige Arbeiten (Ziegeleien, Straßenbau usw.) ... Unbedingt ist darauf zu achten, daß es keine "polnischen Herren" geben kann; wo es polnische Herren gibt, müssen sie, und das mag noch so hart klingen, umgebracht werden. (...) Der Führer muß noch einmal betonen, daß es für Polen nur einen Herrn gibt, und der ist ein Deutscher, es kann keine zwei Herren nebeneinander geben und es gibt auch keine Zustimmung dazu, deshalb sind alle Vertreter der polnischen Intelligenz zu töten ... Das Generalgouvernement ist ein polnisches Reservat, ein großes polnisches Arbeitslager. - Notiz von Martin Bormann über das Treffen von Dr. Hans Frank mit Adolf Hitler, Berlin, 2. Oktober 1940.

Deutsche Bürokraten entwarfen verschiedene Pläne für die Zukunft der ursprünglichen Bevölkerung. Ein Plan sah die Deportation von etwa 20 Millionen Polen nach Westsibirien und die Eindeutschung von 4 bis 5 Millionen vor; obwohl die Deportation in Wirklichkeit bedeutete, dass viele Polen getötet werden sollten, sollte eine kleine Anzahl "eingedeutscht" werden, und junge Polen mit guten Eigenschaften sollten entführt und in Deutschland erzogen werden. Im Generalgouvernement wurde das gesamte höhere Schulwesen abgeschafft und alle polnischen Kultureinrichtungen geschlossen.

1943 wählte die Regierung das Gebiet Zamojskie wegen seines fruchtbaren schwarzen Bodens für die weitere Germanisierung aus, und es wurden deutsche Kolonialsiedlungen geplant. Zamość wurde von der Regierung zunächst in Himmlerstadt umbenannt, die später in Pflugstadt umbenannt wurde; beide Namen wurden nicht umgesetzt. Der größte Teil der polnischen Bevölkerung wurde von den NS-Besatzungsbehörden mit dokumentierter Brutalität vertrieben. Himmler beabsichtigte, dass die Stadt Lublin bis Anfang 1944 einen deutschen Bevölkerungsanteil von 20 % bis 25 % und bis zum darauf folgenden Jahr von 30 % bis 40 % aufweisen sollte; zu diesem Zeitpunkt sollte Lublin zur deutschen Stadt erklärt werden und einen deutschen Bürgermeister erhalten.

Territoriale Aufteilung

Offizielle Proklamation des Generalgouvernements in Polen durch Deutschland, Oktober 1939

Die Frage nach der genauen territorialen Neuordnung der polnischen Provinzen im Falle eines deutschen Sieges im Osten wurde von den nationalsozialistischen Planern nie endgültig geklärt. Deutschland hatte bereits vor der Bildung des Generalgouvernements (26. Oktober 1939) große Teile des westlichen Vorkriegspolens annektiert (8. Oktober 1939), und auch das übrige Gebiet sollte zu einem späteren Zeitpunkt direkt in das Deutsche Reich eingegliedert werden. Die NS-Führung diskutierte zahlreiche Initiativen mit diesem Ziel.

Der früheste Vorschlag (Oktober/November 1939) sah die Schaffung eines separaten Reichsgaues Beskidenland vor, der mehrere südliche Teile der 1939 eroberten polnischen Gebiete (rund 18.000 km2) umfassen sollte und sich vom Gebiet westlich von Krakau bis zum Fluss San im Osten erstrecken sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Deutschland das Gebiet von Łódź noch nicht direkt annektiert, und Łódź (und nicht Kraków) diente als Hauptstadt des Generalgouvernements.

Im November 1940 sprach sich Gauleiter Arthur Greiser vom Reichsgau Wartheland dafür aus, die Landkreise Tomaschow Mazowiecki und Petrikau aus dem Generalgouvernementbezirk Radom in seinen Gau zu übertragen. Hitler stimmte zu, aber da Frank sich weigerte, die Kreise abzutreten, wurde die Lösung der Grenzfrage bis nach dem endgültigen Sieg verschoben.

Als Frank von den deutschen Plänen erfuhr, nach Beginn der Operation Barbarossa (Juni 1941) auf der Krim und in der Südukraine einen "Gotengau" zu gründen, äußerte er in einer Rede am 16. Dezember 1941 selbst die Absicht, den ihm unterstellten Bezirk in eine deutsche Provinz namens "Vandalengau" umzuwandeln.

Als Frank am 24. August 1942 erfolglos versuchte, von seinem Amt zurückzutreten, versuchte der NSDAP-Sekretär Martin Bormann, ein Projekt zur Auflösung des Generalgouvernements und zur Aufteilung des Gebiets in mehrere Reichsgaue voranzutreiben, da nur so die Germanisierung des Gebiets gewährleistet werden könne. Er schlug vor, die "ruhigere" Bevölkerung der ehemals österreichischen Gebiete (da dieser Teil Polens lange Zeit unter deutsch-österreichischer Herrschaft gestanden hatte, galt er als rassisch akzeptabler) vom Rest der Polen zu trennen und die Stadt Warschau als Zentrum der "Kriminalität" und des Untergrundwiderstands abzusperren.

Hans Frank mit Landräten im Jahr 1942 - von links: Ernst Kundt, Ludwig Fischer, Hans Frank, Otto Wächter, Ernst Zörner, Richard Wendler

Ludwig Fischer (Gouverneur von Warschau von 1939 bis 1945) widersetzte sich der vorgeschlagenen Verwaltungsvereinfachung, die sich aus diesen Diskussionen ergab. Fischer bereitete in seinem Hauptamt für Raumordnung in Warschau ein eigenes Projekt vor. Er schlug vor, die drei Provinzen Beskiden, Weichselland und Galizien (Galizien und Chełm) durch Aufteilung der Bezirke Radom und Lublin zu bilden. Weichselland sollte einen "polnischen Charakter" haben, Galizien einen "ukrainischen", und die Beskiden-Provinz sollte eine deutsche "Beimischung" (d.h. koloniale Besiedlung) aufweisen. Die weitere territoriale Planung dieser Warschauer Organisation unter Major Dr. Ernst Zvanetti schlug in einer Studie vom Mai 1943 zur Abgrenzung der Ostgrenze "Mitteleuropas" (d.h. des Großdeutschen Reiches) mit der "osteuropäischen Landmasse" eine deutsche Ostgrenze entlang der "Linie Memel-Odessa" vor.

In diesem Zusammenhang schlug Zvanetti in seiner Studie eine Neueinteilung des "Ostgaus" in drei geopolitische Blöcke vor:

  • eine Westgruppe mit den Gauen Danzig-Westpreußen, Wartheland und Schlesien
  • eine Mittelgruppe mit den Gauen Ostpreußen, Südpreußen, Litzmannstadt (Łódź) und Beskidenland
  • die Ostgruppe mit dem Gau Südostpreußen, zu dem Wolhynien (Wolhynien und der Bezirk Lublin), Galizien und Podolien (Podolien) gehören.

Verwaltung

Das Generalgouvernement wurde von einem Generalgouverneur verwaltet, dem das Amt des Generalgouverneurs zur Seite stand (am 9. Dezember 1940 in Regierung des Generalgouvernements geändert): Regierung des Generalgouvernements). Während der gesamten Zeit des Bestehens des Generalgouvernements gab es nur einen Generalgouverneur: Dr. Hans Frank. Die NSDAP-Struktur im Generalgouvernement war der Arbeitsbereich Generalgouvernement, der von Frank geleitet wurde.

An der Spitze des Amtes stand der Regierungschef, auch Staatssekretär (oder stellvertretender Gouverneur) genannt, Josef Bühler. Neben dem Generalgouverneur waren mehrere Personen befugt, Rechtsverordnungen zu erlassen, insbesondere der Höhere SS- und Polizeiführer des Generalgouvernements (Friedrich-Wilhelm Krüger; ab Oktober 1943: Wilhelm Koppe).

Ankündigung der Hinrichtung von 60 polnischen Geiseln und eine Liste von 40 neuen Geiseln, die von den NS-Behörden in Polen genommen wurden, 1943

Für Polen ist kein staatliches Protektorat vorgesehen, sondern eine vollständige deutsche Verwaltung. (...) Die Führungsschicht der Bevölkerung in Polen soll so weit wie möglich beseitigt werden. Die übrigen unteren Bevölkerungsschichten werden keine Sonderschulen erhalten, sondern sollen in irgendeiner Form unterdrückt werden. - Auszug aus dem Protokoll der ersten Konferenz der Leiter der Hauptpolizei und der Befehlshaber der Einsatzgruppen unter Leitung von Heydrichs Stellvertreter, SS-Brigadeführer Dr. Werner Best, Berlin, 7. September 1939

Das Generalgouvernement hatte keine internationale Anerkennung. Die von ihr verwalteten Gebiete waren weder ganz noch teilweise als künftiger polnischer Staat in einem deutsch beherrschten Europa vorgesehen. Nach Auffassung der NS-Regierung hatte der polnische Staat trotz der Existenz einer polnischen Exilregierung faktisch aufgehört zu existieren. Das Generalgouvernement hatte den Charakter einer Art Kolonialstaat. Es handelte sich nicht um eine polnische Marionettenregierung, da es keine polnischen Vertreter oberhalb der lokalen Verwaltung gab.

Der Regierungssitz des Generalgouvernements befand sich aus Sicherheitsgründen nicht in Warschau, sondern in Kraków (deutsch: Krakau). Die offizielle Staatssprache war Deutsch, obwohl Polnisch weiterhin von den lokalen Behörden verwendet wurde. Nützliche Einrichtungen des alten polnischen Staates wurden zur Vereinfachung der Verwaltung beibehalten. Die polnische Polizei, bei der es keine hochrangigen polnischen Offiziere gab (sie wurden verhaftet oder degradiert), wurde als Blaue Polizei reorganisiert und der Ordnungspolizei unterstellt. Das polnische Bildungssystem wurde ebenfalls beibehalten, die meisten höheren Bildungseinrichtungen wurden jedoch geschlossen. Die polnische Lokalverwaltung wurde beibehalten und den neuen deutschen Chefs unterstellt. Das polnische Steuersystem, einschließlich der Złoty-Währung, wurde beibehalten, aber die Einnahmen gingen an den deutschen Staat. Es wurde eine neue Bank gegründet, die neue Geldscheine ausgab.

Die Deutschen versuchten, Ukrainer und Polen gegeneinander auszuspielen. In den von Deutschland annektierten ukrainischen Gebieten wurden ab Oktober 1939 ukrainische Komitees gegründet, um die ukrainische Gemeinschaft gegenüber den deutschen Behörden zu vertreten und die etwa 30 000 ukrainischen Flüchtlinge zu unterstützen, die aus den sowjetisch kontrollierten Gebieten geflohen waren. Diese Komitees nahmen auch kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten auf, die von der vorherigen polnischen Regierung verboten worden waren. Schulen, Chöre, Lesegesellschaften und Theater wurden eröffnet, und zwanzig ukrainische Kirchen, die von der polnischen Regierung geschlossen worden waren, wurden wiedereröffnet. Im März 1941 gab es 808 ukrainische Bildungsvereine mit 46.000 Mitgliedern.

In Krakau wurde ein ukrainischer Verlag und eine ukrainische Zeitschrift gegründet, die - trotz des Kampfes mit der deutschen Zensur und der Papierknappheit - erfolgreich Schulbücher, Klassiker der ukrainischen Literatur und die Werke regimekritischer ukrainischer Schriftsteller aus der Sowjetunion veröffentlichten. Krakivs'ki Visti wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs von Frank geleitet und hatte Michael Chomiak als Herausgeber. Sie war "die führende juristische Zeitung" des Generalgouvernements und "zog mehr (und bessere) Mitarbeiter an, darunter die prominentesten ukrainischen Kulturschaffenden des (frühen) 20. Jahrhunderts".

Ukrainische Organisationen innerhalb des Generalgouvernements konnten die Freilassung von 85.000 ukrainischen Kriegsgefangenen aus dem deutsch-polnischen Konflikt aushandeln (obwohl sie sowjetischen Kriegsgefangenen ukrainischer Abstammung nicht helfen konnten).

Nach dem Krieg erklärte das Oberste Polnische Nationalgericht die Regierung des Generalgouvernements zu einer kriminellen Einrichtung.

Das Justizsystem

Teil der Verordnung von Hans Frank vom 31. Oktober 1939 zur "Bekämpfung der Gewalttaten im Generalgouvernement".

Abgesehen von den deutschen Militärtribunalen gab es in Polen zwischen dem deutschen Einmarsch und Anfang 1940 keine Gerichte. Zu dieser Zeit wurde das polnische Gerichtssystem wieder eingeführt und entschied in Fällen, die nicht deutsche Interessen betrafen, wofür ein paralleles deutsches Gerichtssystem eingerichtet wurde. In Fällen, in denen sich die Zuständigkeiten überschnitten, hatte das deutsche System Vorrang.

Es wurden neue Gesetze erlassen, die ethnische Polen und vor allem Juden diskriminierten. 1941 wurde ein neues Strafrecht eingeführt, das zahlreiche neue Straftaten vorsah und die Todesstrafe weit verbreitet machte. Die Todesstrafe wurde u.a. eingeführt für:

  • am 31. Oktober 1939 für alle Handlungen gegen die deutsche Regierung
  • am 21. Januar 1940 für Wirtschaftsspekulationen
  • am 20. Februar 1940 für die Verbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten
  • am 31. Juli 1940 für alle polnischen Offiziere, die sich nicht sofort bei der deutschen Verwaltung meldeten (sie wurden in Kriegsgefangenenlager gebracht)
  • am 10. November 1941 für jede Hilfeleistung an Juden
  • am 11. Juli 1942 für Landwirte, die die geforderte Ernte nicht lieferten
  • am 24. Juli 1943, weil sie nicht auf Aufforderung zum Baudienst erschienen waren
  • am 2. Oktober 1943 für die Behinderung des deutschen Wiederaufbauplans

Polizeiarbeit

Die Polizei im Generalgouvernement war unterteilt in:

  • die Ordnungspolizei (OrPo) (deutschstämmig)
  • die Blaue Polizei (polnisch unter deutscher Kontrolle)
  • Sicherheitspolizei (muttersprachlich deutsch), bestehend aus:
    • Kriminalpolizei (deutsch)
    • Gestapo (deutsch)

Die zahlreichsten OrPo-Bataillone konzentrierten sich auf die traditionellen Sicherheitsaufgaben als Besatzungsmacht. Einige von ihnen waren direkt an den Befriedungsmaßnahmen beteiligt. In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde diese Rolle aufgrund fehlender gerichtlicher Beweise und bewusster Verschleierung verschleiert, während der Schwerpunkt auf den bekannteren Einsatzgruppen lag, die dem von Reinhard Heydrich geführten RSHA unterstanden. Am 6. Mai 1940 richtete Gauleiter Hans Frank, der im besetzten Krakau stationiert war, den Sonderdienst ein, der sich auf ähnliche SS-Formationen namens Selbstschutz stützte, die seit 1939 im Warthegau im deutsch-angegliederten westlichen Teil Polens tätig waren. Der Sonderdienst setzte sich aus Volksdeutschen zusammen, die vor dem Angriff in Polen lebten und sich danach den Invasionstruppen anschlossen. Nach der Operation Barbarossa im Jahr 1941 gehörten zu ihnen jedoch auch sowjetische Kriegsgefangene, die sich freiwillig für eine spezielle Ausbildung meldeten, wie die "Trawnikimänner", die an allen wichtigen Tötungsstätten der "Endlösung" eingesetzt wurden. Viele dieser Männer konnten kein Deutsch und mussten von ihren einheimischen Kommandanten übersetzt werden. Die ukrainische Hilfspolizei wurde 1941 im Distrikt Galizien gebildet, viele Polizisten desertierten 1943 und schlossen sich der UPA an.

Die ehemaligen polnischen Polizisten, denen hochrangige polnische Offiziere fehlten (die verhaftet oder degradiert wurden), wurden zur Blauen Polizei eingezogen und der örtlichen Ordnungspolizei unterstellt.

Etwa 3.000 Männer dienten beim Sonderdienst im Generalgouvernement, der formell dem Leiter der Zivilverwaltung unterstellt war. Die Existenz des Sonderdienstes stellte eine große Gefahr für die nichtjüdischen Polen dar, die versuchten, den ghettoisierten Juden in den Städten zu helfen, wie z. B. im Ghetto Mińsk Mazowiecki, denn christliche Polen wurden unter dem Vorwurf der Hilfeleistung für Juden hingerichtet.

Es gab auch einen Waldschutzdienst, der für die Überwachung der bewaldeten Gebiete im Generalgouvernement zuständig war.

Eine Bahnpolizei überwachte die Eisenbahnen.

Die Deutschen nutzten polnische Vorkriegsgefängnisse und richteten neue Gefängnisse ein, wie das Polizeiviertel in der Jan-Chrystian-Schuch-Allee in Warschau und das Folterzentrum Under the Clock in Lublin.

Die deutsche Verwaltung baute ein Terrorsystem auf, um die polnische Bevölkerung zu kontrollieren und Meldungen über illegale Aktivitäten zu erzwingen, z. B. über das Verstecken von Roma, Kriegsgefangenen, Partisanenkämpfern und Juden. Die Deutschen bestimmten Geiseln, terrorisierten die lokalen Führer und übernahmen die kollektive Verantwortung. Die deutsche Polizei setzte verdeckte Operationen ein, um die Retter der deutschen Steinbrüche zu finden und zu töten.

Militärische Besatzungstruppen

Während der Besatzungszeit setzte Deutschland eine beträchtliche Anzahl seiner Streitkräfte ein, um die Kontrolle über die polnischen Gebiete zu behalten.

Anzahl der im Generalgouvernement stationierten Wehrmachts- und Polizeiformationen
Zeitspanne Armee der Wehrmacht Polizei und SS

(umfasst nur deutsche Streitkräfte)

Insgesamt
Oktober 1939 550,000 80,000 630,000
April 1940 400,000 70,000 470,000
Juni 1941 2.000.000 (hohe Zahl aufgrund des bevorstehenden Angriffs auf sowjetische Stellungen) 50,000 2,050,000
Februar 1942 300,000 50,000 350,000
April 1943 450,000 60,000 510,000
November 1943 550,000 70,000 620,000
April 1944 500,000 70,000 570,000
September 1944 1.000.000 (ein kleiner Teil nahm an der Niederschlagung des Warschauer Aufstands teil) 80,000 1,080,000

Nazi-Propaganda

Die Propaganda wurde von der Fachabteilung für Volksaufklärung und Propaganda (FAVuP), seit Frühjahr 1941 Hauptabteilung Propaganda (HAP), geleitet. Prasą kierował Dienststelle der Pressechef der Regierung des Generalgouvernements, a w Berlinie Der Bevollmächtigte des Generalgouverneurs in Berlin.

Antisemitische Propaganda

Antisemitisches Propagandaplakat der Nazis

Tausende von antisemitischen Plakaten wurden in Warschau verteilt.

Politische Propaganda

Deutsch-polnischsprachiges Rekrutierungsplakat: "'Lasst uns in Deutschland Landarbeit machen!' Geh sofort zu deinem Wójt."

Die Deutschen wollten, dass die Polen Befehle befolgen.

Polnischsprachige Zeitungen

  • Nowy Kurier Warszawski
  • Kurier Częstochowski
  • Goniec Krakowski
  • Dziennik Radomski
  • Goniec Codzienny
  • Ilustrowany Kurier Polski
  • Gazeta Lwowska
  • Fala

Kinos

Propagandawochenschauen der Deutschen Wochenschau gingen den Spielfilmvorführungen voraus. Einige Spielfilme enthielten ebenfalls NS-Propaganda. Der polnische Untergrund riet den Polen vom Kinobesuch ab und riet ihnen in einem gereimten Couplet: "Tylko świnie / siedzą w kinie" ("Nur Schweine gehen ins Kino").

Im besetzten Polen gab es keine polnische Filmindustrie. Einige wenige Polen arbeiteten jedoch mit den Deutschen zusammen und drehten Filme wie den antipolnischen Propagandafilm Heimkehr von 1941. In diesem Film wurden die Nebenrollen, die von jüdischen und polnischen Schauspielern gespielt wurden, von Igo Sym besetzt, der während der Dreharbeiten in seiner Warschauer Wohnung von der polnischen Widerstandsbewegung Union des bewaffneten Kampfes erschossen wurde; nach dem Krieg wurden die polnischen Darsteller wegen Mitarbeit an einem antipolnischen Propagandaunternehmen verurteilt, wobei die Strafen von einem offiziellen Verweis bis hin zu Gefängnisstrafen reichten.

Theater

Alle polnischen Theater wurden aufgelöst. In Warschau wurde ein deutsches Theater, das Theater der Stadt Warschau, und ein polnisches Theater unter deutscher Leitung, das Teatr Miasta Warszawy, gegründet. Es gab auch ein Komödientheater Teatr Komedia und 14 kleinere Theater. Das Juliusz Słowacki Theater in Krakau wurde von Deutschen genutzt.

Audio-Propaganda

Die Polen durften keine Radiogeräte benutzen. Jedes Gerät musste bis zum 25. Januar 1940 der örtlichen Verwaltung übergeben werden. Deutschstämmige waren verpflichtet, ihre Geräte zu registrieren.

Die deutschen Behörden stellten zu Propagandazwecken Megaphone auf, die von den Polen szczekaczki genannt wurden (von pol. szczekać "bellen").

Öffentliche Hinrichtungen

Ujazdów Avenue Gedenktafel für öffentliche Hinrichtungen, Warschau

Die Deutschen töteten Tausende von Polen, viele von ihnen zivile Geiseln, auf Warschauer Straßen und an Orten rund um Warschau (Warschauer Ring), um die Bevölkerung zu terrorisieren - sie erschossen oder erhängten sie. Die Exekutionen wurden hauptsächlich vom österreichischen Nazi Franz Kutschera, SS- und Polizeiführer, von September 1943 bis Januar 1944 angeordnet.

Stadtplanung und Verkehrsnetz

Warschau sollte nach dem Pabst-Plan wiederaufgebaut werden. Das Regierungsviertel befand sich rund um den Piłsudski-Platz.

Die Hauptstadt der GG Krakau wurde nach dem Generalbebauungsplan von Krakau von Hubert Ritter wiederaufgebaut. Hans Frank baute seine Residenz Schloss Wawel wieder auf. < Dębniki (Krakau) war das geplante Verwaltungsviertel der Nazis. In der Nähe des Krakowski-Parks wurde ein reines Wohngebiet für Deutsche errichtet.

Deutsche bauten die Eisenbahnlinie Łódź-Radom (teilweise in GG) und das Lokomotivgebäude in Radom.

Verwaltungsbezirke

Zu Verwaltungszwecken wurde das Generalgouvernement in vier Bezirke unterteilt. Diese waren der Distrikt Warschau, der Distrikt Lublin, der Distrikt Radom und der Distrikt Krakau. Nach der Operation Barbarossa gegen die Sowjets im Juni 1941 wurde Ostgalizien (ein Teil Polens, der auf der Grundlage des Ribbentrop-Molotow-Pakts von der Ukrainischen SSR annektiert wurde) in das Generalgouvernement eingegliedert und zu dessen fünftem Distrikt: Distrikt Galizien. Die neuen deutschen Verwaltungseinheiten waren viel größer als die von der polnischen Regierung organisierten, was darauf zurückzuführen war, dass in Deutschland nicht genügend Verwaltungspersonal für kleinere Einheiten vorhanden war.

Die fünf Bezirke wurden weiter unterteilt in Stadtkreise und Kreishauptmannschaften. Nach einem Erlass vom 15. September 1941 wurden die Namen der meisten größeren Städte (und der dazugehörigen Kreise) auf der Grundlage historischer deutscher Daten umbenannt oder, falls keine polnischen oder sowjetischen Namen existierten, eingedeutscht. Manchmal wurden auch die früheren Namen beibehalten (z. B. Radom). Die Bezirke und Kreise wurden wie folgt eingeteilt:

Verwaltungskarte des Generalgouvernements, Juli 1940 (vor Barbarossa)
Verwaltungskarte des Generalgouvernements, Juli 1941 - Januar 1944 nach Barbarossa
Bezirk Warschau
Stadtkreise Warschau (Warschau)
Kreishauptmannschaften Garwolin, Grojec (Grójec), Lowitsch (Lowicz), Minsk (Mińsk Mazowiecki), Ostrau (Ostrów Mazowiecka), Siedlce, Skierniewice2, Sochaczew, Sokolow-Wengrow (Sokołów Podlaski-Węgrów), Warschau-Land
Landkreis Krakau
Stadtkreis/
kreisfreie Stadt (seit 1940)
Krakau (Kraków)
Kreishauptmannschaften    Dembitz (Dębica), Jaroslau (Jarosław), Jassel (Jaslo), Krakau-Land, Krosno1, Meekow (Miechów), Neumarkt (Nowy Targ), Neu-Sandez (Nowy Sącz), Przemyśl1, Reichshof (Rzeszow), Sanok, Tarnau (Tarnów)
Bezirk Lublin
Stadtkreise Lublin
Kreishauptmannschaften Biala-Podlaska (Biała Podlaska), Bilgoraj, Cholm (Chelm), Grubeschow (Hrubieszow), Janow Lubelski, Krasnystaw, Lublin-Land, Pulawy, Rehden (Radzyn), Zamosch/Himmlerstadt/Pflugstadt (Zamość)
Bezirk Radom
Stadtkreise Kielce, Radom, Tschenstochau (Częstochowa)
Kreishauptmannschaften Busko (Busko-Zdrój), Jedrzejow, Kielce-Land, Konskie (Końskie), Opatau (Opatów), Petrikau (Piotrków Trybunalski), Radom-Land, Radomsko, Starachowitz (Starachowice), Tomaschow Mazowiecki (Tomaszów Mazowiecki)
Bezirk Galizien
Stadtkreise Lemberg (Lwiw/Lwów)
Kreishauptmannschaften Breschan (Brzeżany), Tschortkau (Czortków), Drohobycz, Kamionka-Strumilowa (Kamianka-Buzka), Kolomea (Kolomyia), Lemberg-Land, Rawa-Ruska (Rava-Ruska), Stanislau (Ivano-Frankivsk), Sambor (Sambir) Stryj, Tarnopol, Solotschiw (Zolochiv), Kallusch (Kalush)
1, hinzugefügt nach 1941. 2, nach 1941 entfernt.

Eine Änderung der Verwaltungsstruktur wurde von Finanzminister Lutz von Krosigk gewünscht, der aus finanziellen Gründen die fünf bestehenden Bezirke (Warschau, Krakau, Radom, Lublin und Galizien) auf drei reduzieren wollte. Im März 1943 verkündete er die Zusammenlegung der Bezirke Krakau und Galizien sowie die Aufteilung des Warschauer Bezirks auf den Bezirk Radom und den Bezirk Lublin. (Letzterer erhielt den Sonderstatus eines "Deutschtumsdistrikts" als "Probelauf" für die Germanisierung nach dem Generalplan Ost.) Die Umstrukturierung umfasste auch die Umwandlung von Warschau und Krakau in separate Stadtbezirke, wobei Warschau direkt dem Generalgouvernement unterstellt wurde. Dieser Erlass sollte am 1. April 1943 in Kraft treten und wurde nominell von Heinrich Himmler akzeptiert, aber Martin Bormann war dagegen, da er die Region einfach in Reichsgaue umgewandelt sehen wollte. Auch Wilhelm Frick und Friedrich-Wilhelm Krüger waren skeptisch, was die Nützlichkeit dieser Neuorganisation betraf, so dass sie nach weiteren Gesprächen zwischen Himmler und Frank wieder aufgehoben wurde.

Demografie

Im Dezember 1939 lebten im Generalgouvernement 11,4 Millionen Menschen. Ein Jahr später stieg die Einwohnerzahl auf 12,1 Millionen. Im Dezember 1940 waren 83,3 % der Bevölkerung Polen, 11,2 % Juden, 4,4 % Ukrainer und Weißrussen, 0,9 % Deutsche und 0,2 % andere. Etwa 860.000 Polen und Juden wurden in das Generalgouvernement umgesiedelt, nachdem sie aus den von Nazideutschland "annektierten" Gebieten vertrieben worden waren. Demgegenüber stand die deutsche Völkermordkampagne zur Liquidierung der polnischen Intelligenz und anderer Elemente, die als widerstandsfähig galten. Ab 1941 begannen auch Krankheiten und Hunger die Bevölkerung zu dezimieren.

Die Polen wurden auch in großer Zahl zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert: schließlich wurden etwa eine Million deportiert, von denen viele in Deutschland starben. Im Jahr 1940 wurde die Bevölkerung in verschiedene Gruppen aufgeteilt. Für jede Gruppe galten andere Rechte, Lebensmittelrationen, erlaubte Streifen in den Städten, öffentliche Verkehrsmittel und eingeschränkte Restaurants. Sie wurden von den am meisten Privilegierten bis zu den am wenigsten Privilegierten eingeteilt.

Verteilung von Lebensmitteln im Generalgouvernement im Dezember 1941 
Nationalität Tägliche Nahrungsenergiezufuhr
Deutsche 2.310 Kalorien (9.700 kJ)
Ausländer 1.790 Kalorien (7.500 kJ)
Ukrainer 930 Kalorien (3.900 kJ)
Polen 654 Kalorien (2.740 kJ)
Juden 184 Kalorien (770 kJ)
  1. Deutsche aus Deutschland (Reichsdeutsche),
  2. Deutsche aus dem Ausland, aktive ethnische Deutsche, Volksliste Kategorie 1 und 2 (siehe Volksdeutsche).
  3. Auslandsdeutsche, passive Deutsche und Familienangehörige (zu dieser Gruppe gehören auch einige ethnische Polen), Volkslistenkategorie 3 und 4,
  4. Ukrainer,
  5. Hochländer (Goralenvolk) - ein Versuch, die polnische Nation durch den Einsatz lokaler Kollaborateure zu spalten
  6. Polen (teilweise ausgerottet),
  7. Romani (schließlich als Kategorie weitgehend ausgerottet),
  8. Juden (schließlich als Kategorie weitgehend ausgerottet).

Wirtschaft

Nach dem Einmarsch in Polen im Jahr 1939 wurden Juden über 12 Jahren und Polen über 14 Jahren, die im Generalgouvernement lebten, zur Zwangsarbeit verpflichtet. Viele Polen aus anderen von Deutschland eroberten Regionen Polens wurden in das Generalgouvernement vertrieben, und das Gebiet wurde als Sklavenarbeitslager genutzt, aus dem Männer und Frauen zwangsverpflichtet wurden, um in Fabriken und landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland zu arbeiten. 1942 wurden alle im Generalgouvernement lebenden Nicht-Deutschen zur Zwangsarbeit verpflichtet.

Teile Warschaus und mehrere Städte (Wieluń, Sulejów, Frampol) wurden während des polnisch-deutschen Krieges im September 1939 zerstört. Die Polen waren nicht in der Lage, Baumaterialien für den Wiederaufbau ihrer Häuser oder Geschäfte zu kaufen. Sie verloren ihre Ersparnisse, und die GG-Währung, die den Spitznamen "Młynarki" trug, wurde von der von Deutschland kontrollierten Bank Emisyjny w Polsce verwaltet.

Sogenannte "Góral"-500-Złoty-Banknote, die in den Gebieten des GG verwendet wurde

Ehemaliges polnisches Staatseigentum wurde vom Generalgouvernement (oder von Nazi-Deutschland in den annektierten Gebieten) beschlagnahmt. Auch nennenswerter Besitz polnischer Privatpersonen (z. B. Fabriken und Großgrundbesitz) wurde häufig beschlagnahmt und von deutschen "Treuhändern" verwaltet. Die jüdische Bevölkerung wurde in die Ghettos deportiert, ihre Wohnungen und Geschäfte wurden von den Deutschen beschlagnahmt, kleine Unternehmen wurden manchmal an die Polen übergeben. Die Landwirte mussten große Lebensmittelkontingente für die Deutschen bereitstellen, und es gab Pläne für die Verstaatlichung aller Ländereien außer den kleinsten.

Die deutsche Verwaltung führte ein System der Ausbeutung der jüdischen und polnischen Bevölkerung ein, zu dem auch hohe Steuern gehörten.

Lebensmittelversorgung

Zwar streiten sich die Gelehrten darüber, ob der Massenhunger der jüdischen Bevölkerung Europas von September 1939 bis Juni 1941 ein Versuch war, einen Massenmord zu begehen, doch ist man sich einig, dass dieser Hunger einen großen Teil der Bevölkerung tötete. Zwischen 1939 und 1940 gab es eine Verschiebung in der Menge der vom Generalgouvernement eingesetzten Mittel. Im Jahr 1939 wurden beispielsweise sieben Millionen Tonnen Kohle verbraucht, 1940 waren es nur noch vier Millionen Tonnen Kohle, die das Generalgouvernement verbrauchte. Diese Verschiebung war bezeichnend für die Versorgungsengpässe, durch die Juden und Polen ihrer einzigen Heizquelle beraubt wurden. Obwohl Polen vor dem Krieg große Mengen an Lebensmitteln exportierte, war das Generalgouvernement 1940 nicht mehr in der Lage, das Land ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen, und exportierte dennoch Lebensmittel. Im Dezember 1939 waren die polnischen und jüdischen Aufnahmekomitees sowie die einheimischen Beamten im Generalgouvernement für die Versorgung der evakuierten Polen und Juden mit Lebensmitteln und Unterkünften zuständig. Im Vertreibungsprozess wurde die Hilfe für die evakuierten Polen und Juden durch das Generalgouvernement als ein schwacher Teil des Gesamtprozesses betrachtet. Während des gesamten Jahres 1939 war die Reichsbahn für viele andere wichtige Aufgaben zuständig, darunter die Deportation von Polen und Juden in Konzentrationslager sowie die Lieferung von Lebensmitteln und Rohstoffen an verschiedene Orte. Im Dezember 1940 wurden 87.833 Polen und Juden deportiert, was für die verschiedenen Verwaltungen, die nun für diese Deportierten zuständig waren, zusätzlichen Stress bedeutete. Während der Deportationen waren die Menschen gezwungen, tagelang in den Zügen zu bleiben, bis ein Platz gefunden wurde, an dem sie bleiben konnten. Infolge der Kälte und des Mangels an Lebensmitteln starben massenhaft Deportierte an den Folgen von Unterernährung, Kälte und den unzumutbaren Transportbedingungen.

Die Preise für Lebensmittel außerhalb von Ghettos und Konzentrationslagern mussten auf einem angemessenen Niveau festgesetzt werden, damit sie sich dem Schwarzmarkt anpassten; die Festsetzung eines angemessenen Preises würde sicherstellen, dass die Bauern ihre Ernte nicht illegal verkauften. Wenn die Preise in den Städten zu hoch angesetzt wurden, bestand die Befürchtung, dass die Arbeiter sich die Lebensmittel nicht leisten könnten und gegen die Preise protestieren würden. Aufgrund der Preisinflation, die im Generalgouvernement herrschte, wurde vielerorts auf das Tauschsystem (Tausch von Waren gegen andere Waren anstelle von Geld) zurückgegriffen. "Bei der Einführung der Rationierung im September 1940 bestand Marschall Petain darauf, dass 'jeder seinen Anteil an der gemeinsamen Not übernehmen muss'." Nicht nur in den Ghettos, sondern auch in den Städten herrschte eine eindeutige Lebensmittelknappheit, die dazu führte, dass sich jeder der Lebensmittelrationierung bewusst wurde und sich die Bedingungen für die jüdische Bevölkerung verschlechterten. Während die Arbeiter in Norwegen und Frankreich gegen die neue Lebensmittelrationierung protestierten, wurde sie in Deutschland und im Vereinigten Königreich, wo die Bürger die Kriegsanstrengungen unterstützten, eher befürwortet, so dass sie wirksamer war. In Fällen, in denen ein Land besetzt war, standen die Bürger der Rationierung von Lebensmitteln eher zögerlich gegenüber, so dass sie insgesamt nicht so wirksam war. Im Dezember 1941 erkannte das Generalgouvernement, dass das Verhungernlassen der jüdischen Bevölkerung eine kostengünstige und zweckmäßige Lösung war. Im August 1942 beschloss das Reich, die Lebensmittellieferungen aus dem Generalgouvernement zu reduzieren und 1,2 Millionen Juden, die keine für Deutschland wichtigen Arbeiten verrichteten, keine Lebensmittel mehr zukommen zu lassen. Die Nazis wussten um die Folgen des Nahrungsentzugs für die jüdische Bevölkerung und setzten ihn dennoch fort; die ultimative Revolte gegen die jüdische Rasse war der Massenmord durch Verhungern. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft verwaltete die Essensrationen in den Konzentrationslagern. Die Verwaltung der einzelnen Lager bezog die Lebensmittel vom freien Markt und aus den Depots der Waffen-SS (Standartenführer Tschentscher). Sobald die Lebensmittel in einem Lager eintrafen, war es Sache der Verwaltung, sie zu verteilen. Die Ernährung der Juden in diesen Lagern bestand aus "wässriger Rübensuppe, die aus Töpfen getrunken wurde; dazu gab es abends Sägemehlbrot mit etwas Margarine, 'stinkender Marmelade' oder 'fauliger Wurst'. Zwischen den beiden Mahlzeiten versuchten die Häftlinge, ein paar Tropfen verunreinigtes Wasser aus dem Wasserhahn in einer Waschbaracke zu schlürfen."

Der Schwarzmarkt

In dieser Zeit der Lebensmittelknappheit wandten sich die Juden an den Schwarzmarkt, um sich zu versorgen. Der Schwarzmarkt war sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ghettos von 1940 bis 1944 von großer Bedeutung. Außerhalb der Ghettos existierte der Schwarzmarkt, weil die Rationen für die Bürger nicht hoch genug waren, um gesund zu bleiben. In den osteuropäischen Ghettos erkannte die jüdische Bevölkerung im August 1941, dass sie, wenn sie gezwungen wäre, in den Ghettos zu bleiben, schließlich an Hunger sterben würde. Viele Menschen in den Ghettos trieben Handel mit der Außenwelt, um am Leben zu bleiben. Jüdische Menschen wurden gezwungen, in Ghettos zu leben, wo die Wirtschaft isoliert war und es große Lebensmittelknappheit gab, was dazu führte, dass sie als Quelle für billige Arbeitskräfte angesehen wurden; viele erhielten im Austausch für ihre Arbeit Lebensmittel, die auf der arischen Seite der Mauer gekauft wurden. Die Isolation der in die Ghettos gezwungenen Menschen führte zu einer Trennung zwischen Käufer und Verkäufer, wodurch ein weiterer Akteur hinzukam: der Schwarzmarkt-Zwischenhändler. Der Schwarzmarkt-Zwischenhändler würde durch die Herstellung von Verbindungen zwischen Verkäufern und Käufern einen Gewinn erzielen. Da Angebot und Nachfrage in den Ghettos unelastisch waren, war der Verkauf dieser Lebensmittel auf dem Schwarzmarkt äußerst wettbewerbsintensiv und für die meisten Juden in den Ghettos unerschwinglich.

Widerstand

Der Widerstand gegen die deutsche Besatzung begann fast sofort, obwohl es in Polen nur wenig für Guerillaoperationen geeignetes Terrain gab. Einige kleine, von Freiwilligen unterstützte Armeetruppen kämpften bis zum Frühjahr 1940, z. B. unter Major Henryk Dobrzański, und wurden dann wegen der deutschen Repressalien durch Hinrichtungen von Zivilisten aufgelöst.

Flagge der Heimatarmee

Die wichtigste Widerstandskraft war die Heimatarmee (polnisch: Armia Krajowa oder AK), die loyal zur polnischen Exilregierung in London stand. Sie setzte sich hauptsächlich aus den überlebenden Resten der polnischen Vorkriegsarmee sowie aus zahlreichen Freiwilligen zusammen. Daneben gab es noch andere Kräfte, wie die kommunistische Volksarmee (Armia Ludowa oder AL), die parallel zur PPR bestand und von der Sowjetunion organisiert und kontrolliert wurde. Die AK wurde auf 200.000 bis 600.000 Mann geschätzt, die AL auf 14.000 bis 60.000.

1942-1943 Deutsche Repressionen führten zum Zamość-Aufstand.

Deutsche Ankündigung der Erschießung von 9 polnischen Bauern wegen unversorgter Kontingente (Kontingente). Unterzeichnet vom Gouverneur des Distrikts Lublin am 25. November 1941

Im April 1943 begannen die Deutschen mit der Deportation der verbliebenen Juden aus dem Warschauer Ghetto, was den Aufstand im Warschauer Ghetto vom 19. April bis Mai auslöste. 16 Dies war der erste bewaffnete Aufstand gegen die Deutschen in Polen und ein Vorbote des größeren und längeren Warschauer Aufstands von 1944.

Im Juli 1944, als sich die sowjetischen Streitkräfte Warschau näherten, rief die Exilregierung zu einem Aufstand in der Stadt auf, um in ein befreites Warschau zurückzukehren und eine kommunistische Machtübernahme zu verhindern. Die AK unter der Führung von Tadeusz Bór-Komorowski startete am 1. August den Warschauer Aufstand als Antwort auf ihre Regierung und auf sowjetische und alliierte Hilfsversprechen. Die sowjetische Hilfe blieb jedoch aus, obwohl die sowjetische Armee nur 30 km entfernt war, und die Sowjetunion verweigerte den britischen und amerikanischen Flugzeugen den Zugang zu ihren Luftwaffenstützpunkten, so dass die westlichen Alliierten die Aufständischen nicht wirksam aus der Luft unterstützen konnten. Stattdessen nutzten sie weit entfernte italienische Stützpunkte für ihre Warschauer Luftbrücke. Nach 63 Tagen Kampf einigten sich die Anführer des Aufstands mit der Wehrmacht auf eine bedingte Kapitulation. Die 15.000 verbliebenen Soldaten der Heimatarmee erhielten den Status von Kriegsgefangenen (vor der Vereinbarung wurden gefangene Aufständische erschossen), und die verbliebene Zivilbevölkerung von 180.000 wurde vertrieben.

Bildung

Alle Universitäten in GG wurden aufgelöst, viele Krakauer Professoren wurden während der Sonderaktion Krakau inhaftiert.

Kultur in Polen

Die Deutschen plünderten die polnischen Museen. Viele der Kunstwerke gingen verloren. Die Deutschen verbrannten eine Reihe von Warschauer Bibliotheken, darunter die Polnische Nationalbibliothek, und zerstörten etwa 3,6 Millionen Bände.

Deutscher Sport

Hans Frank war ein begeisterter Schachspieler und organisierte daher Schachturniere des Generalgouvernements. Nur Deutsche durften an Sportveranstaltungen teilnehmen. Etwa 80 Fußballvereine spielten in vier Bezirksligen.

Holocaust

Nazi-Vernichtungslager im besetzten Polen, markiert mit schwarzen und weißen Totenköpfen. Das Generalgouvernement in Beige. Vernichtungslager Auschwitz (unten links) in der benachbarten neuen deutschen Provinz Oberschlesien

Auf der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 ermutigte der Staatssekretär des Generalgouvernements, SS-Brigadeführer Josef Bühler, Heydrich zur Umsetzung der "Endlösung". Aus seiner Sicht als Verwaltungsbeamter gehörte zu den Problemen in seinem Bezirk ein überentwickelter Schwarzmarkt. Er befürwortete als Abhilfe die schnellstmögliche Lösung der "Judenfrage". Für die Einrichtung der Vernichtungsanlagen in seinem Gouvernement sprach auch, dass es dort keine Transportprobleme gab, da alle Vermögenswerte der aufgelösten Polnischen Staatseisenbahnen (PKP) von der Ostbahn, der Krakauer Niederlassung der Generaldirektion der Ostbahn (Gedob), verwaltet wurden. Damit stand den SS-Totenkopfverbänden ein Netz von Todeszügen zur Verfügung.

Die neu konzipierte Operation Reinhard sollte ein wichtiger Schritt in der systematischen Liquidierung der Juden im besetzten Europa sein, beginnend mit denen im Generalgouvernement. Innerhalb weniger Monate wurden drei streng geheime Lager gebaut und mit stationären Gaskammern ausgestattet, die als Duschräume getarnt waren und auf der Aktion T4 basierten, nur um jeden Tag Tausende von Menschen effizient zu töten. Im Frühjahr 1942 begannen die Deutschen mit der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung unter dem Deckmantel der "Umsiedlung". Die drei Reinhard-Lager, darunter Treblinka (das tödlichste von allen), verfügten über übertragbares SS-Personal und waren fast identisch aufgebaut. Im Generalgouvernement befanden sich vier der sieben Vernichtungslager des Zweiten Weltkriegs, in denen die extremsten Maßnahmen des Holocausts durchgeführt wurden, darunter das nahe gelegene Konzentrationslager Majdanek, das Vernichtungslager Sobibor und das Vernichtungslager Belzec. Der Völkermord an unerwünschten "Rassen", vor allem an Millionen von Juden aus Polen und anderen Ländern, wurde zwischen 1942 und 1944 durch Vergasung vollzogen.

Bestrafungen

  • Hans Frank errichtete eine Schreckensherrschaft gegen die Zivilbevölkerung und war direkt am Massenmord an den Juden beteiligt. In den Nürnberger Prozessen wurde er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden und hingerichtet.
  • Ludwig Fischer war ein Gouverneur des Warschauer Bezirks. Er wurde verurteilt und in Warschau gehängt.
  • Ernst Kundt war ein Gouverneur des Distrikts Radom. Er wurde in der Tschechoslowakei verurteilt und gehängt.

Gouverneure des Distrikts Radom:

  • Karl Lasch (28. Dezember 1939 bis 1. August 1941)
  • Ernst Kundt (1. August 1941 bis 17. Januar 1945)

Galerie

Das Generalgouvernement

Einrichtung

Mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 wurde entsprechend einem vom Reichsministerium des Innern ausgearbeiteten Gesetz das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete einer Zivilverwaltung unterstellt und der militärischen Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost, Gerd von Rundstedt, entzogen. Die Einrichtung erfolgte abrupt und ohne Konsultation mit der Wehrmacht. Der Historiker Rolf-Dieter Müller sieht hier einen Zusammenhang mit der Kritik an der nationalsozialistischen Terrorpolitik, die Oberbefehlshaber Ost General Johannes Blaskowitz geäußert hatte. Er sah seinen Spielraum nun darauf reduziert, Ersatzeinheiten für die Westfront auszubilden und die Grenze zur Sowjetunion zu sichern, doch wusste er sich dadurch einen großen Einfluss im Generalgouvernement zu sichern.

Rechtsstellung

Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 ungeklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ respektive Reichsnebenland bezeichnet, das der deutschen Machtausübung („Raumhoheit“) unterliege, aber nicht Bestandteil des Großdeutschen Reiches sei, damit es als Ausland qualifiziert werden konnte. Vom Reich war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt. Der seinerzeit nationalsozialistische Rechtswissenschaftler Wilhelm Grewe bemerkte, dass in den offiziellen Verlautbarungen weder der Debellations- noch der Okkupationsbegriff verwendet würde. Daraus schloss er, dass die am Staatsbegriff orientierten Kategorien des hergebrachten Völkerrechts wie Staatsgebiet oder herrenloses Gebiet nicht mehr zeitgemäß seien: „Das Generalgouvernement ist weder herrenloses Gebiet noch deutsches Reichsgebiet im staatsrechtlichen Sinne“.

Zwangsarbeit

Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung

Die Polen erhielten nur circa 600 Kilokalorien am Tag. Sie wurden aufgrund der Verordnung über die Einführung der Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung des Generalgouvernements vom 26. Oktober 1939 zur Zwangsarbeit im Generalgouvernement herangezogen oder nach der Verordnung des Frank-Stellvertreters Josef Bühler zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (sog. Dienstverpflichtungsverordnung) vom 13. Mai 1942 auch in Gebiete außerhalb davon verschleppt. Kinder von Zwangsarbeiterinnen wurden in sogenannte Kindersammelstellen gebracht, die dem Zweck dienten, die Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen. Dies geschah vor allem durch systematische Verwahrlosung und durch Unterernährung. So erhielten die Kinder in der oberösterreichischen Sammelstelle Spital am Pyhrn beispielsweise täglich nur einen halben Liter Milch und drei Stück Zucker.

Arbeitszwang für die jüdische Bevölkerung

Mit Verordnung über die Einführung des Arbeitszwangs für die jüdische Bevölkerung des Generalgouvernements vom 26. Oktober 1939 wurde für die dort ansässigen Juden mit sofortiger Wirkung der Arbeitszwang eingeführt. Die Verpflichteten wurden zu diesem Zweck in „Zwangsarbeitertrupps“ zusammengefasst. Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften erließ nicht der für die Durchführung der Arbeitspflicht für die polnische Bevölkerung zuständige Leiter der Abteilung Arbeit im Amt des Generalgouverneurs, sondern der höhere SS- und Polizeiführer.

Verwaltungsaufbau

Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar Hitler, alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Die Zahl der deutschen Verwaltungsbeamten blieb klein, die Verwaltung erfolgte nach kolonialen Grundsätzen.

Sowohl auf Distrikts- als auch auf Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefasst (Einheit der Verwaltung), sodass für Sonderbehörden kein Raum war.

Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Gesetz vom 12. Oktober 1939:

  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
  • der Beauftragte für den Vierjahresplan,
  • der Generalgouverneur.

In Berlin war der „Bevollmächtigte des Generalgouverneurs“ damit beauftragt, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.

Die Polizei des Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau (HSSPF), der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums. Um wenigstens teilweise noch Einfluss auf die Exekutive zu behalten, baute Generalgouverneur Frank den Sonderdienst auf, eine Art Ersatzpolizei aus Volksdeutschen, die auf Kreisebene agierte. Hier zeigte sich die für das NS-Regime typische Polykratie, insofern es Frank trotz großen Anstrengungen nicht gelang, die Kompetenz für die Polizei und damit für die Volkstums- und Siedlungspolitik zu erlangen, die rasch das beherrschende Politikfeld im Generalgouvernement wurde.

Ihm unterstanden der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS). Diese Befehlshaber und die ihnen unterstellten Einsatzkommandos hatten im Wesentlichen die Aufgabe, in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehenen Menschen („Juden und Zigeuner“) zu ermorden.

In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer (SSPF).

Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte der Wehrmacht unterstanden dem Wehrmachtbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres. In einem Führererlass vom 19. Oktober 1939 wurden Sonderrechte der Wehrmacht zur Wahrung der militärischen Belange und im Falle innerer Unruhen festgelegt.

Wehrmacht

Mit der Einrichtung des Generalgouvernements übernahm Generaloberst Blaskowitz am 26. Oktober 1939 als Oberbefehlshaber Ost den militärischen Territorialbefehl, den zuvor Rundstedt hatte. Er exponierte sich durch offene Kritik an der Terror- und Volkstumspolitik im Generalgouvernement, zog sich Hitlers Unmut zu und wurde im Mai 1940 von Generalleutnant Curt Ludwig Freiherr von Gienanth abgelöst.

Truppenübungsplatz Süd

Ab Ende 1939 wurde mit der Planung und dem Aufbau großer Truppenübungsplätze begonnen. Zehntausende Polen mussten hierfür zwangsumgesiedelt werden. Der größte zusammenhängende Truppenübungsplatzkomplex, der Truppenübungsplatz Süd und der damit territorial zusammenhängende SS-Truppenübungsplatz Heidelager, entstand in Westgalizien. Er umfasste mehrere hundert Quadratkilometer. Des Weiteren wurde der große Truppenübungsplatz Mitte bei Radom eingerichtet. Weitere große Truppenübungsplätze der Wehrmacht waren der Truppenübungsplatz Rembertow bei Warschau und der Truppenübungsplatz Reichshof in Südpolen.

Im Zuge des Aufmarschs für „Unternehmen Barbarossa“ auf dem Gebiet des Generalgouvernements ging die militärische Führung auf die oberste Kommandobehörde des Heeres über. Ihr wurde auch der Militärbefehlshaber im Generalgouvernement unterstellt. Diese neue Bezeichnung hatte im Juli 1940 den alten Oberbefehlshaber Ost ersetzt. Das Generalgouvernement wurde seitdem nur noch verwaltungsmäßig als Operationsgebiet des Heeres angesehen und galt ab 1. September 1942 ansonsten als Heimatkriegsgebiet. Seitdem bildete das Generalgouvernement einen eigenen Wehrkreis, in dem Soldaten zur Wehrmacht eingezogen wurden. Gienanth wurde durch einen Wehrkreisbefehlshaber, General Siegfried Haenicke, ersetzt. Am 11. September 1944 wurde, der geänderten militärischen Lage entsprechend, ein Heeresgebiet Generalgouvernement eingerichtet.

NSDAP

Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).

Der Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP führte die „Deutsche Gemeinschaft“, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, sowie alle Volksdeutschen, erfasst waren. Die „Volksdeutsche Gemeinschaft“, gegründet am 20. April 1940, war im Mai 1941 in die „Deutsche Gemeinschaft“ überführt worden.

Justiz

Hinrichtungen wegen Unterstützung geflohener Juden (5. September 1942)

Die Gerichtsbarkeit lag bei den Höheren SS- und Polizeiführern, die Himmler unterstanden. Wichtige Städte im Generalgouvernement verfügten über deutsche Gerichte und ein deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte.

Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht wurde allerdings aufgehoben und durch ein Appellationsgericht an jedem Distriktsort ersetzt. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.

Post

Briefmarken Generalgouvernement

Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter (von Ende Oktober 1939 bis Januar 1945 Richard Lauxmann) hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter.

Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus. Nachdem im Dezember 1939 provisorisch mit polnischer Währungsbezeichnung und „Deutsche Post Osten“ überdruckte Hindenburg-Medaillon-Marken und im Frühjahr 1940 polnische Marken mit Überdruck „Generalgouvernement“ in Umlauf gebracht wurden, kamen im August 1940 die ersten eigens für die okkupierten Gebiete gestalteten Briefmarken an die Schalter. Bis Herbst 1944 erschienen rund 85 Werte für den normalen Postverkehr (siehe Briefmarken-Ausgaben für das Generalgouvernement 1940, 1941, 1942, 1943 und 1944) und 36 Dienstmarken. Zu den Gestaltern zählen Erwin Puchinger, Ferdinand Lorber und Wilhelm Dachauer.

Die Postgebühren entsprachen denen des Deutschen Reichs zum Umrechnungskurs 1 Pfennig = 2 Groschen.

Ab Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.

Bahn

Die während des Einmarsches in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Formell war diese, kurz Gedob genannte Einrichtung bereits am 26. Oktober 1939 gegründet worden. Die der Ostbahn selbst erfolgte erst am 27. November. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.

Bis zum Winter 1939/1940 waren die Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, dass die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.

Nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet, da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf.

Seit Oktober 1940 wurden durch das Otto-Programm die größeren West-Ost-Eisenbahnstrecken durch das Generalgouvernement nach Kriegsschäden wiederhergestellt und ausgebaut, sodass sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Insbesondere betraf dies die Eisenbahnstrecke von Radom via Demblin nach Lublin.

Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.

Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt. Durch Erlass vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt „Ostbahndirektionen“ hießen – Präsidenten ernannt. Im Übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt. Als die Rote Armee vorrückte, wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/45 nach und nach in den Westen verlagert und erreichten schließlich im Frühjahr 1945 über Bayreuth den Raum nördlich von Pilsen.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war „Ost“. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.

Stadtkreise und Kreishauptmannschaften 1944

Distrikt Galizien

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Krakau

Gouverneure des Distrikts Krakau:

  • Otto Wächter (26. Oktober 1939 bis 22. Januar 1942)
  • Richard Wendler (31. Januar 1942 bis 26. Mai 1943)
  • Ludwig Losacker (26. Mai bis 10. Oktober 1943)
  • Curt Ludwig Ehrenreich von Burgsdorff (23. November 1943 bis 18. Januar 1945)
Kreishauptmannschaften

Distrikt Lublin

Gouverneure des Distrikts Lublin:

  • Friedrich Schmidt (26. Oktober 1939 bis 1. Februar 1940)
  • Ernst Zörner (1. Februar 1940 bis 10. April 1943)
  • Richard Wendler (ab 26. Mai 1943)

SS- und Polizeiführer des Distrikts Lublin:

  • Odilo Globocnik (9. November 1939 bis 26. August 1943)
  • Jakob Sporrenberg (26. August 1943 bis November 1944)
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
  • Biala-Podlaska
  • Biłgoraj
  • Cholm
  • Hrubieszów
  • Krasnik
  • Krasnystaw
  • Lublin-Land
  • Pulawy
  • Radzyń
  • Zamosc
Stadtkreise
  • Kielce
  • Radom
  • Tschenstochau

Distrikt Warschau

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
  • Garwolin
  • Grojec
  • Lowitsch
  • Minsk
  • Ostrow
  • Siedlce
  • Sochaczew
  • Sokolow
  • Warschau-Land

Baedekers Generalgouvernement

Baedekers Generalgouvernement. Karl Baedeker, 1943

Im Jahr 1943 erschien in der Reihe Baedekers Reisehandbücher ein Band über das Generalgouvernement. Laut Vorwort des Verlags habe „der Herr Generalgouverneur Reichsminister Dr. Hans Frank“ die „Anregung zu diesem neuen Bande unserer Sammlung“ gegeben. In klassischer Baedeker-Manier will das „Reisehandbuch“ über den „Umfang der ordnenden und aufbauenden Arbeit“ des Deutschen Reichs im okkupierten „Weichselraum“ informieren. Dass diese „Aufbauarbeit“ die Organisation und Durchführung der Vertreibung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in diesem Gebiet einschloss, wurde in Baedekers Generalgouvernenment 1943 freilich verschwiegen.

Personen

Krüger, Himmler, Frank, Bühler (1942)
  • Hans Frank, Generalgouverneur in Krakau 1939–1945
  • Arthur Seyß-Inquart, stellvertretender Generalgouverneur 1939–1940
  • Josef Bühler, stellvertretender Generalgouverneur 1940–1945
  • Ernst Boepple, zweiter Staatssekretär 1941–1945
  • Theodor Bauder, Leiter der Hauptabteilung Bauwesen
  • Friedrich Siebert, Leiter Hauptabteilung Verwaltung
  • Max Frauendorfer, Leiter Hauptabteilung Arbeit
  • Hermann Senkowsky, Leiter Hauptabteilung Finanzen
  • Friedrich-Wilhelm Krüger, HSSPF, Staatssekretär bis 1943
  • Wilhelm Koppe, HSSPF, Staatssekretär ab 1943