Niemandsland
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Krieg |
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Niemandsland ist brachliegendes oder herrenloses Land oder ein unbewohntes oder verödetes Gebiet, das zwischen Parteien umstritten sein kann, die es aus Angst oder Unsicherheit unbesetzt lassen. Ursprünglich wurde der Begriff verwendet, um ein umstrittenes Gebiet oder eine Mülldeponie zwischen Lehnsherren zu definieren. In der heutigen Zeit wird er häufig mit dem Ersten Weltkrieg in Verbindung gebracht, um das Gebiet zwischen zwei feindlichen Grabensystemen zu beschreiben, das von keiner Seite kontrolliert wird. Der Begriff wird auch metaphorisch verwendet, um ein zweideutiges, anomales oder unbestimmtes Gebiet in Bezug auf eine Anwendung, Situation oder Gerichtsbarkeit zu bezeichnen. Manchmal wurde er auch zur Bezeichnung eines bestimmten Ortes verwendet. ⓘ
Der Begriff Niemandsland (lateinisch terra nullius) bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also
- staatsrechtlich herrenlos ist oder
- von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird oder
- zwischen den Frontlinien eines Krieges liegt. ⓘ
Im übertragenen Sinn wird damit auch ein besonders unwirtliches Gebiet bezeichnet. ⓘ
Terra Nullius war ein bereits im römischen Rechtswesen geläufiger Rechtsbegriff. Verwandt in Bedeutung und Anwendung ist der Begriff Res Nullius, der so viel wie Niemandes Sache oder Eigentum bedeutet. ⓘ
In moderner Anwendung bezieht sich der Begriff auf Doktrinen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, die Schlüsse auf die Besitzrechte an Gebieten zuließen, die von keiner Entität kontrolliert wurden, die von einer europäischen Macht anerkannt war. ⓘ
Im 18. Jahrhundert wurde unter anderem vom Schweizer Völkerrechtler Emerich de Vattel daraus abgeleitet, dass unkultiviertes Land, das keiner anerkannten Macht untersteht, niemandem gehört, und man schuf damit quasi eine Rechtsgrundlage für die europäischen Mächte, von „primitiven“ Völkern bewohnte Gebiete zu kolonisieren. ⓘ
Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierte Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf. ⓘ
Herkunft
Laut Alasdair Pinkerton, einem Experten für Humangeographie an der Royal Holloway, University of London, wird der Begriff erstmals im Domesday Book (1086) erwähnt, um Parzellen jenseits der Londoner Stadtmauern zu beschreiben. Im Oxford English Dictionary findet sich ein Verweis auf den Begriff aus dem Jahr 1320 in der Schreibweise nonesmanneslond, um ein Gebiet zu beschreiben, das umstritten oder in einen Rechtsstreit verwickelt war. Derselbe Begriff wurde später als Name für das Stück Land außerhalb der Nordmauer Londons verwendet, das als Hinrichtungsort bestimmt war. In der Nautik wird der Begriff auch für einen Raum mittschiffs verwendet, der sich ursprünglich zwischen dem Vorschiff und dem Mast eines Rahsegelschiffs befand und in dem verschiedene Taue, Takelage, Blöcke und andere Vorräte gelagert wurden. Im Vereinigten Königreich bezeichneten mehrere Orte, die No Man's Land genannt wurden, "außerparochiale Räume, die jenseits der Herrschaft der Kirche lagen, jenseits der Herrschaft verschiedener Lehnsgüter, die vom König vergeben wurden ... Landstreifen zwischen diesen verschiedenen Machtsystemen". ⓘ
Beispiele
Erster Weltkrieg
Als die reguläre Armee im August 1914, kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, in Frankreich eintraf, war der Begriff in der britischen Armee nicht weit verbreitet. Die zu Beginn des Krieges am häufigsten verwendeten Bezeichnungen für das Gebiet zwischen den Schützengräben waren "between the trench" oder "between the lines". Der Begriff "Niemandsland" wurde erstmals von dem Soldaten und Historiker Ernest Swinton in seiner Kurzgeschichte "The Point of View" in einem militärischen Zusammenhang verwendet. Swinton verwendete den Begriff in der Kriegskorrespondenz an der Westfront und erwähnte ihn speziell im Zusammenhang mit dem Wettlauf zum Meer Ende 1914. Der deutsch-britische Weihnachtsfrieden von 1914 brachte den Begriff in den allgemeinen Sprachgebrauch, und danach tauchte er häufig in offiziellen Kommuniqués, Zeitungsberichten und in der Personalkorrespondenz der Mitglieder der British Expeditionary Force auf. ⓘ
Im Ersten Weltkrieg erstreckte sich das Niemandsland oft über mehrere hundert Meter und in manchen Fällen über weniger als 10 Meter. Es wurde von Maschinengewehren, Mörsern, Artillerie und Schützen auf beiden Seiten heftig verteidigt, war oft stark zerklüftet und mit Stacheldraht, rudimentären improvisierten Landminen sowie Leichen und verwundeten Soldaten übersät, die es nicht durch den Kugelhagel, die Explosionen und die Flammen schafften. Das Gebiet war manchmal durch chemische Waffen verseucht. Es war dem Beschuss durch die gegnerischen Schützengräben ausgesetzt, und das schwierige Gelände verlangsamte im Allgemeinen jeden Vormarschversuch. ⓘ
Die Soldaten waren nicht nur gezwungen, das Niemandsland beim Vormarsch und gegebenenfalls beim Rückzug zu durchqueren, sondern nach einem Angriff mussten auch die Bahrenträger das Niemandsland betreten, um die Verwundeten zu bergen. Das Niemandsland blieb bis zum Ende des Ersten Weltkriegs ein fester Bestandteil des Schlachtfelds, als mechanisierte Waffen (z. B. Panzer) verschanzte Linien weniger hinderlich machten. ⓘ
Die Auswirkungen der Niemandsländer des Ersten Weltkriegs sind bis heute spürbar, beispielsweise in Verdun in Frankreich, wo die Zone Rouge (Rote Zone) nicht explodierte Munition enthält und durch Arsen, Chlor und Phosgen unbewohnbar vergiftet ist. Die Zone ist vollständig abgeriegelt und gilt nach wie vor als zu gefährlich für die Zivilbevölkerung, um dorthin zurückzukehren: "Das Gebiet gilt immer noch als stark vergiftet, weshalb die französische Regierung einen riesigen Wald aus Schwarzkiefern gepflanzt hat, der wie ein lebender Sarkophag wirkt", kommentiert Alasdair Pinkerton, Forscher an der Royal Holloway University of London, und vergleicht die Zone mit der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl, die ebenfalls von einem "Betonsarkophag" umgeben ist. ⓘ
Kalter Krieg
Während des Kalten Krieges war ein Beispiel für Niemandsland" das Gebiet in der Nähe des Eisernen Vorhangs. Offiziell gehörte das Gebiet zu den Ostblockstaaten, aber über den gesamten Eisernen Vorhang hinweg gab es mehrere breite, mehrere hundert Meter breite, unbewohnte Landstriche mit Wachtürmen, Minenfeldern, nicht explodierten Bomben und anderen derartigen Trümmern. Fluchtversuche aus den Ostblockländern, die die Grenzanlagen erfolgreich überwunden hatten, konnten von den Grenzsoldaten in der Zone noch immer aufgegriffen oder erschossen werden. ⓘ
Der US-Marinestützpunkt in der Bucht von Guantánamo, Kuba, ist durch den so genannten Kaktusvorhang vom eigentlichen Kuba getrennt. Ende 1961 ließ die kubanische Armee ihre Truppen eine 13 km lange Barriere aus Opuntia-Kakteen entlang des nordöstlichen Abschnitts des 28 km langen Zauns um den Stützpunkt pflanzen, um zu verhindern, dass Wirtschaftsflüchtlinge aus Kuba in die Vereinigten Staaten umgesiedelt werden. Dies wurde als "Kaktusvorhang" bezeichnet, eine Anspielung auf den Eisernen Vorhang in Europa und den Bambusvorhang in Ostasien. US-amerikanische und kubanische Truppen legten rund 55.000 Landminen im Niemandsland aus und schufen damit das zweitgrößte Minenfeld der Welt und das größte auf dem amerikanischen Kontinent. Am 16. Mai 1996 ordnete Präsident Bill Clinton an, die US-Landminen zu entfernen und durch Bewegungs- und Geräuschsensoren zu ersetzen, um Eindringlinge zu erkennen. Die kubanische Regierung hat das entsprechende Minenfeld auf ihrer Seite der Grenze nicht beseitigt. ⓘ
Israel-Jordanien
Das Waffenstillstandsabkommen von 1949 zwischen Israel und Transjordanien wurde am 3. April 1949 in Rhodos unter Vermittlung der UNO unterzeichnet. Die Waffenstillstandslinien wurden im November 1948 festgelegt. Zwischen den Linien blieb ein Gebiet übrig, das als Niemandsland definiert wurde. Solche Gebiete gab es in Jerusalem zwischen dem westlichen und dem südlichen Teil der Stadtmauer von Jerusalem und Musrara. Ein Streifen Land nördlich und südlich von Latrun war ebenfalls als Niemandsland" bekannt, da er zwischen 1948 und 1967 weder von Israel noch von Jordanien kontrolliert wurde. ⓘ
Aktuelles Niemandsland
- Die entmilitarisierte Zone Koreas wurde nach dem Ende des Koreakriegs 1953 zwischen Nord- und Südkorea eingerichtet.
- Das Rückzugsabkommen, das Israel und Syrien nach dem Jom-Kippur-Krieg 1974 unterzeichneten, richtete eine von der Disengagement Observer Force der Vereinten Nationen bewachte Pufferzone auf den Golanhöhen ein, einschließlich Quneitra.
- Die Pufferzone der Vereinten Nationen in Zypern (die Grüne Linie) und das verlassene Varosha fungieren seit 1974 als Niemandsland zwischen Zypern und dem türkisch besetzten Nordzypern. ⓘ
Anwendungsfälle
Typische Anwendungsfälle sind:
- ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das keiner rechtlichen Hoheit unterstellt ist,
- die internationalen Gewässer oder die Hohe See,
- ein im Krieg umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gelände,
- der Weltraum,
- ein Schiff in internationalen Gewässern ohne Staatsflagge oder Besatzung. ⓘ
Terrae Nullius im 20. und 21. Jahrhundert
Das größte Niemandsland weltweit ist Marie-Byrd-Land in der Antarktis, das von keiner Nation beansprucht wird. Daneben gibt es in der Antarktis Gebiete, die zwar von bestimmten Nationen beansprucht werden, aber völkerrechtlich umstritten sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten erklärte, dass sie Gebietsansprüche nicht anerkenne und die gesamte Antarktis Niemandsland sei (siehe Antarktisvertrag). ⓘ
Noch 1931 besetzte Norwegen ein Gebiet im Osten Grönlands mit der Terra-Nullius-Begründung. Der Ständige Internationale Gerichtshof entschied 1933 jedoch in dieser Angelegenheit für Dänemark. ⓘ
In der Geschichte gibt es mehrere Beispiele für sogenannte Neutrale Zonen zwischen zwei Staaten. Die bekanntesten waren die Neutrale Zone zwischen Saudi-Arabien und Irak, die von 1922 bis 1991 Bestand hatte, und die Neutrale Zone zwischen Saudi-Arabien und Kuwait, die von 1922 bis 1970 bestand. Diese Gebiete wurden von den angrenzenden Staaten gemeinsam verwaltet. ⓘ
1992 stellte in Australien das höchste Gericht des Landes in der Entscheidung Mabo v. Queensland (No. 2) fest, dass der Kontinent vor Beginn der Kolonisierung durch England keine Terra Nullius war. Dies führte dazu, dass den Aborigines und Torres-Strait-Insulanern mit dem Native Title Landrechte gewährt wurden. ⓘ
Im Nahostkonflikt gibt es die beispielsweise vom Völkerrechtler Elihu Lauterpacht, dem Herausgeber von Oppenheim’s International Law vertretene – wenngleich stark umstrittene – Auffassung, dass kein Staat zu Beginn des Krieges von 1948/49 Souveränität über das Westjordanland gehabt habe und Jordanien sich durch die militärische Aneignung im Verlauf dieses Krieges keine legitimen Rechte an dem Gebiet erworben habe. In seinen Augen war das Gebiet daher Terra Nullius, „das sich jeder Staat aneignen durfte, der effektive und stabile Kontrolle ausüben konnte, ohne auf illegale Mittel zurückzugreifen.“ ⓘ
Bir Tawil ist ein kleines Gebiet zwischen den Grenzen von Ägypten und Sudan, das aufgrund verschieden ausgelegter Grenzziehungen von 1899 und 1902 als Niemandsland gilt. ⓘ
Eine Kuriosität stellt das Fürstentum Sealand dar. Ein Privatmann proklamierte 1967 eine verlassene Plattform vor der Küste Englands, die er als Terra Nullius ansah, zu einem unabhängigen Staat. Die Mikronation erfuhr allerdings keinerlei internationale Anerkennung. ⓘ
Der jüngste vermeintliche Anwendungsfall der Terra-nullius-Doktrin ist die Gründung der Mikronation Liberland durch den Tschechen Vít Jedlička im Donau-Grenzgebiet zwischen Serbien und Kroatien. Jedlička argumentiert, das von ihm beanspruchte Gebiet sei im Rahmen von Grenzstreitigkeiten zwischen beiden Ländern herrenlos geworden. ⓘ