Tennō
Kaiser von Japan ⓘ | |
---|---|
天皇 | |
Kaiserlich | |
Amtsinhaber | |
Naruhito seit 1. Mai 2019 | |
Details | |
Stil | Seine (Kaiserliche) Majestät |
Mutmaßlicher Erbe | Fumihito |
Erster Monarch | Kaiser Jimmu (mythisch) Der historische Ursprung ist umstritten. |
Gründung | 11. Februar 660 v. Chr. (mythisch) Der historische Ursprung ist umstritten. |
Residenz | Kaiserpalast Tokio (offizielle Residenz) |
Ernennung | Erblich |
Website | www.kunaicho.go.jp |
Politik in Japan |
---|
|
Der Kaiser von Japan ist der Monarch und das Oberhaupt der kaiserlichen Familie von Japan. In der japanischen Verfassung wird er als Symbol des japanischen Staates und der Einheit des japanischen Volkes definiert, und seine Position leitet sich vom "Willen des Volkes ab, dem die souveräne Macht gehört". Das kaiserliche Hausgesetz regelt die kaiserliche Erbfolge. Der Kaiser ist immun gegen Strafverfolgung durch den Obersten Gerichtshof Japans. Er ist auch das Oberhaupt der Shinto-Religion. Auf Japanisch heißt der Kaiser Tennō (天皇, ausgesprochen [tennoꜜː]), wörtlich "Kaiser der Kami" oder "himmlischer Herrscher". In der japanischen Shinto-Religion gilt er als direkter Nachkomme der Sonnengöttin Amaterasu. Der Kaiser ist auch das Oberhaupt aller nationalen japanischen Orden, Ehrenzeichen, Medaillen und Auszeichnungen. Im Englischen war der Begriff Mikado (帝/御門) für den Kaiser früher üblich, gilt aber heute als veraltet. ⓘ
Derzeit ist der Kaiser von Japan das einzige Staatsoberhaupt der Welt, das den monarchischen Titel "Kaiser" trägt. Das Kaiserhaus von Japan ist das älteste der Welt. Die historischen Ursprünge der Kaiser liegen in der späten Kofun-Periode des 3. bis 6. Jahrhunderts n. Chr., aber nach der traditionellen Darstellung des Kojiki (fertiggestellt 712) und des Nihon Shoki (fertiggestellt 720) wurde Japan 660 v. Chr. von Kaiser Jimmu gegründet, der ein direkter Nachkomme von Amaterasu gewesen sein soll. ⓘ
Die Rolle des japanischen Kaisers wechselte historisch zwischen einer weitgehend zeremoniellen, symbolischen Rolle und der eines tatsächlichen kaiserlichen Herrschers. Seit der Errichtung des ersten Shogunats im Jahr 1199 haben die japanischen Kaiser im Gegensatz zu vielen westlichen Monarchen nur selten die Rolle eines Oberbefehlshabers auf dem Schlachtfeld eingenommen. Die japanischen Kaiser wurden fast immer von externen politischen Kräften kontrolliert, wenn auch in unterschiedlichem Maße. So waren beispielsweise zwischen 1192 und 1867 die shōguns bzw. ihre shikken-Regenten in Kamakura (1203-1333) de facto die Herrscher Japans, obwohl sie nominell vom Kaiser ernannt wurden. Nach der Meiji-Restauration im Jahr 1867 war der Kaiser die Verkörperung der gesamten souveränen Macht im Reich, wie in der Meiji-Verfassung von 1889 verankert. Seit dem Inkrafttreten der Verfassung von 1947 ist die Rolle des Kaisers auf die eines zeremoniellen Staatsoberhauptes ohne auch nur nominelle politische Befugnisse zurückgestuft worden. ⓘ
Der Kaiserpalast heißt seit Mitte des 19. Jahrhunderts Kyūjō (宮城), später Kōkyo (皇居), und befindet sich am ehemaligen Standort der Burg Edo im Herzen von Tokio (der heutigen Hauptstadt Japans). Zuvor residierten die Kaiser fast elf Jahrhunderte lang in Kyoto (der alten Hauptstadt). Der Geburtstag des Kaisers (derzeit der 23. Februar) ist ein nationaler Feiertag. ⓘ
Naruhito ist der derzeitige Kaiser von Japan. Er bestieg den Chrysanthementhron nach der Abdankung seines Vaters, Kaiser Akihito, am 1. Mai 2019. ⓘ
Tennō (jap. 天皇 „Himmlischer Herrscher“), eingedeutscht Tenno, ist ein japanischer Herrscher- und Adelstitel, der im Deutschen oft mit „Kaiser“ übersetzt wird, sowie in loserer Verwendung auch die Bezeichnung für das dynastische Geschlecht, das in Japan diesen Titel getragen hat. Derzeit ist Naruhito unter der Regierungsdevise (jap. Nengō) Reiwa (dt. „schöne Harmonie“) der amtierende 126. Tennō. ⓘ
Sitz des Kaisers und der kaiserlichen Familie ist der Kōkyo im Zentrum Tokios. ⓘ
Konstitutionelle Rolle
Im Gegensatz zu vielen konstitutionellen Monarchen ist der Kaiser nicht einmal nominell der Chef der Exekutive. In den meisten konstitutionellen Monarchien wird die Exekutivgewalt formell dem Monarchen übertragen, der jedoch aufgrund von Konventionen verpflichtet ist, auf den Rat des Kabinetts hin zu handeln. Im Gegensatz dazu überträgt Artikel 65 der japanischen Verfassung die Exekutivgewalt ausdrücklich dem Kabinett, dessen Vorsitzender der Premierminister ist. Der Kaiser ist auch nicht der Oberbefehlshaber der japanischen Selbstverteidigungskräfte. Das Gesetz über die japanischen Selbstverteidigungskräfte von 1954 überträgt diese Rolle ausdrücklich dem Premierminister. ⓘ
Die Befugnisse des Kaisers beschränken sich auf wichtige zeremonielle Funktionen. In Artikel 4 der Verfassung heißt es, dass der Kaiser "in Staatsangelegenheiten nur die in der Verfassung vorgesehenen Handlungen vornimmt und keine Befugnisse im Zusammenhang mit der Regierung hat". Ferner heißt es, dass "für alle Handlungen des Kaisers in Staatsangelegenheiten der Rat und die Zustimmung des Kabinetts erforderlich sind" (Artikel 3). In Artikel 4 heißt es weiter, dass der Kaiser diese Aufgaben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen delegieren kann. ⓘ
Der Kaiser ernennt zwar formell den Ministerpräsidenten, aber nach Artikel 6 der Verfassung muss er den Kandidaten "wie vom Landtag bestimmt" ernennen, ohne dass der Kaiser das Recht hat, die Ernennung abzulehnen. ⓘ
Artikel 6 der Verfassung überträgt dem Kaiser die folgenden zeremoniellen Aufgaben:
- Ernennung des Ministerpräsidenten auf Vorschlag des Landtages.
- Ernennung des Obersten Richters des Obersten Gerichtshofs auf Vorschlag des Kabinetts. ⓘ
Die weiteren Aufgaben des Kaisers sind in Artikel 7 der Verfassung festgelegt, in dem es heißt, dass "der Kaiser mit dem Rat und der Zustimmung des Kabinetts die folgenden Handlungen in Staatsangelegenheiten im Namen des Volkes vornimmt". In der Praxis werden alle diese Aufgaben nur nach den verbindlichen Weisungen des Kabinetts wahrgenommen:
- Verabschiedung von Verfassungsänderungen, Gesetzen, Kabinettsbeschlüssen und Verträgen.
- Einberufung des Landtags.
- Auflösung der Abgeordnetenkammer.
- Ausrufung der allgemeinen Wahl der Mitglieder des Landtages.
- Bestätigung der Ernennung und Entlassung von Staatsministern und anderen Beamten, wie gesetzlich vorgesehen, sowie der vollen Befugnisse und Beglaubigungen von Botschaftern und Ministern.
- Beglaubigung der allgemeinen und besonderen Amnestie, der Umwandlung der Strafe, der Begnadigung und der Wiederherstellung der Rechte.
- Verleihung von Ehrungen.
- Beglaubigung von Ratifikationsurkunden und anderen diplomatischen Dokumenten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Empfang von ausländischen Botschaftern und Ministern.
- Wahrnehmung von Zeremonialfunktionen. ⓘ
Regelmäßige Zeremonien des Kaisers mit verfassungsrechtlicher Grundlage sind die kaiserlichen Investituren (Shinninshiki) im Kaiserpalast von Tokio und die Thronrede im Haus der Räte im Gebäude des Nationalrats. Die letztgenannte Zeremonie eröffnet die ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen des Landtags. Die ordentlichen Sitzungen werden jeweils im Januar und nach den Neuwahlen zum Repräsentantenhaus eröffnet. Außerordentliche Sitzungen finden in der Regel im Herbst statt und werden dann eröffnet. ⓘ
Geschichte
Die Institution des Tennō wird bis in das Jahr 660 v. Chr. zurückgeführt. In diesem Jahr soll einer Legende nach Jimmu durch seine Thronbesteigung das japanische Kaiserhaus gegründet haben. Allerdings gibt es dafür keine Beweise, vermutlich existiert die Institution erst seit der Gründung des japanischen Staatswesens im 5. Jahrhundert. Seit der Begründung des Yamato-Reichs fand kein Dynastienwechsel mehr statt. Diese Kontinuität kam unter anderem dadurch zustande, dass für das Tennō-Amt in Ausnahmefällen auch Frauen eingesetzt werden konnten, wenngleich auch nur in symbolischer Funktion. Die Staatsgeschäfte wurden in diesen Fällen von ihren Ehemännern, den Prinzregenten ausgeführt. In den ersten japanischen Reichschroniken, die 712 und 720 abgefasst wurden, wird die Sonnengottheit Amaterasu als Ahnherrin des Tennō angeführt. ⓘ
Die Bedeutung des Tennō-Amtes hat im Laufe seiner Geschichte stark fluktuiert. Vom 7. bis zum 8. Jahrhundert stellten die Tennō tatsächlich die oberste Regierungsinstanz dar, im Laufe der Zeit wurde die Entscheidungsmacht des Tennō aber immer stärker durch Regenten, und schließlich durch die Shōgune eingeschränkt. Die Shogune übernahmen vom 12. bis 19. Jahrhundert praktisch die gesamte Regierungsgewalt, sie schafften das Amt des Tennō aber nicht ab, sondern behielten es bei, als Legitimation ihrer eigenen Rolle. Auch diese Machtlosigkeit während des Großteils der japanischen Geschichte sicherte indirekt den Fortbestand der Dynastie; denn wer die Macht im Lande übernehmen wollte, musste nicht den Tennō, sondern den Regenten oder Shōgun absetzen. ⓘ
Obwohl der Kaiser ein Symbol der Kontinuität mit der Vergangenheit ist, hat sich der Grad der vom Kaiser ausgeübten Macht im Laufe der japanischen Geschichte stark verändert. ⓘ
Ursprung (7.-8. Jahrhundert n. Chr.)
Im frühen 7. Jahrhundert begann man, den Kaiser als "Sohn des Himmels" (天子, tenshi, oder 天子様 tenshi-sama) zu bezeichnen. Der Kaisertitel wurde aus China entlehnt, da er von chinesischen Schriftzeichen abgeleitet ist, und wurde rückwirkend auf die legendären japanischen Herrscher angewandt, die vor dem 7. bis 8. ⓘ
Nach der traditionellen Darstellung des Nihon Shoki wurde Japan von Kaiser Jimmu im Jahr 660 v. Chr. gegründet. Die meisten modernen Gelehrten sind sich jedoch einig, dass Jimmu und die neun ersten Kaiser mythisch sind. ⓘ
Moderne Historiker sind im Allgemeinen der Ansicht, dass die Kaiser bis Suinin "weitgehend legendär" sind, da es nicht genügend Material gibt, um ihr Leben zu überprüfen und zu studieren. Kaiser Sujin (148-30 v. Chr.) ist der erste Kaiser, dessen Existenz nach Ansicht der Historiker direkt möglich ist, aber er wird aufgrund mangelnder Informationen als "legendär" bezeichnet. Die Kaiser von Kaiser Keiko bis Kaiser Ingyo (376-453 n. Chr.) werden als möglicherweise faktisch betrachtet. Kaiser Ankō (401-456), traditionell der 20. Kaiser, ist der früheste, allgemein anerkannte historische Herrscher über ganz Japan oder einen Teil davon. Die Regierungszeit von Kaiser Kinmei (ca. 509-571 n. Chr.), dem 29. Kaiser, ist die erste, für die die zeitgenössische Geschichtsschreibung nachprüfbare Daten angeben kann; die konventionell akzeptierten Namen und Daten der frühen Kaiser wurden jedoch erst mit der Regierungszeit von Kaiser Kanmu (737-806), dem 50. ⓘ
Archäologische Informationen über die frühesten historischen Herrscher Japans können in den alten Gräbern, den so genannten Kofun, enthalten sein, die zwischen dem frühen 3. und dem frühen 7. Jh. n. Chr. errichtet wurden. Seit der Meiji-Zeit weigert sich die kaiserliche Haushaltsbehörde jedoch, die Kofun für die Öffentlichkeit oder für Archäologen zu öffnen, mit der Begründung, man wolle die Geister der früheren Herrscher nicht stören. Artefakte aus der Kofun-Zeit wurden in Japan immer wichtiger, da die Meiji-Regierung sie nutzte, um die historische Gültigkeit der wiedererlangten Autorität des Kaisers zu legitimieren. Im Dezember 2006 änderte die kaiserliche Haushaltsbehörde ihren Standpunkt und beschloss, Forschern den Zugang zu einigen der Kofun ohne Einschränkungen zu gestatten. ⓘ
Streitigkeiten und Instabilität (10. Jahrhundert)
Tennō Go-Daigo versuchte ab 1330 mit einer Rebellion gegen die Hojo-Regenten und der Absetzung des Minamoto-Shoguns die tatsächliche Macht zurückzugewinnen, dagegen rebellierte der Ashikaga-Clan (ein Zweig der Minamoto). Go-Daigo floh mit seinem Hofstaat aus der Hauptstadt Kyoto nach Yoshino (südlicher Hof), während Ashikaga Takauji sich zum Shogun ernannte, die Hojo vernichtete, das Regentenamt entmachtete und in Kyoto einen Gegenkaiser aus einer älteren Linie der Dynastie einsetzte (nördlicher Hof). ⓘ
Die kaiserliche Dynastie spaltete sich in eine ältere (nördliche) und jüngere (südliche) Linie. Obwohl es mit dem Südhof verbündeten Truppen viermal gelang, Kyoto zu erobern, dankte 1392 der südliche Kaiser Go-Kameyama schließlich ab und unterwarf sich dem Shogun Ashikaga Yoshimitsu. ⓘ
Das Anwachsen der Samurai-Klasse ab dem 10. Jahrhundert schwächte allmählich die Macht der kaiserlichen Familie über das Reich und führte zu einer Zeit der Instabilität. Es ist bekannt, dass die Kaiser von Zeit zu Zeit in Konflikt mit dem regierenden Shogun gerieten. Einige Beispiele, wie die Rebellion von Kaiser Go-Toba gegen das Kamakura-Shogunat im Jahr 1221 und die Kenmu-Restauration unter Kaiser Go-Daigo im Jahr 1336, zeigen den Machtkampf zwischen dem kaiserlichen Hof in Kyoto und den Militärregierungen Japans. ⓘ
Fraktionelle Kontrolle (530er Jahre - 1867) und Shōguns (1192-1867)
Es gab sechs nicht-kaiserliche Familien, die japanische Kaiser kontrollierten: die Soga (530-645), die Fujiwara (850-1070), die Taira (1159-1180), die Minamoto und Kamakura Bakufu (1192-1333), die Ashikaga (1336-1565) und die Tokugawa (1603-1867). Jeder Shogun der Minamoto-, Ashikaga- und Tokugawa-Familien musste jedoch offiziell von den Kaisern anerkannt werden, die immer noch die Quelle der Souveränität waren, obwohl sie ihre Macht nicht unabhängig vom Shogunat ausüben konnten. ⓘ
Während des größten Teils des Zeitraums von 1192 bis 1867 wurde die politische Souveränität des Staates von den shōguns oder ihren shikken-Regenten (1203-1333) ausgeübt, deren Autorität durch kaiserliche Vollmacht verliehen wurde. Als die portugiesischen Entdecker zum ersten Mal mit den Japanern in Kontakt kamen (siehe Nanban-Periode), beschrieben sie die japanischen Verhältnisse in Analogie und verglichen den Kaiser mit großer symbolischer Autorität, aber wenig politischer Macht, mit dem Papst und den shōgun mit weltlichen europäischen Herrschern (z. B. dem Heiligen Römischen Kaiser). Im Einklang mit dieser Analogie verwendeten sie sogar den Begriff "Kaiser" in Bezug auf die shōguns und ihre Regenten, z. B. im Fall von Toyotomi Hideyoshi, den die Missionare "Kaiser Taico-sama" (von Taikō und dem Ehrentitel sama) nannten. Ein niederländischer Botschaftsbericht verwendete 1691 eine ähnliche Terminologie. Kaiserin Go-Sakuramachi war die letzte regierende Kaiserin Japans und regierte von 1762 bis 1771. Während der Sakoku-Periode von 1603 bis 1868 war der Handel zwischen Japan und Ausländern sehr begrenzt. Die Niederländer waren die einzigen westlichen Länder, die begrenzten Zugang zu Japan hatten. ⓘ
Kenmu-Restauration (1333-1336)
Kaiser Go-Daigo gelang es 1333, nach dem Sturz des Kamakura-Shogunats mit Hilfe von Ashikaga Takeuji, einem abtrünnigen Kamakura-General, die direkte Autorität wieder an den Kaiser zurückzugeben. Die kurze dreijährige Periode, in der die Macht direkt in der Hand des Kaisers lag, wird als Kenmu-Restauration bezeichnet. Die direkte Herrschaft des Kaisers erwies sich jedoch als unzureichend und scheiterte schließlich, als Takeuji die politische Macht an sich riss. ⓘ
Meiji-Restauration (1868)
Im Juli 1853 besuchten Commodore Perrys Black Ships der US-Marine zum ersten Mal die Bucht von Edo. Japan verfügte nicht über die militärische und industrielle Macht, um dies zu verhindern. Durch ungleiche Verträge wurde Japan genötigt und ausgenutzt. Nachdem Japan gewaltsam für den Außenhandel geöffnet wurde und sich das Shogunat als unfähig erwies, die "barbarischen" Eindringlinge aufzuhalten, begann Kaiser Kōmei, sich politisch durchzusetzen. Zu Beginn der 1860er Jahre änderte sich das Verhältnis zwischen dem Kaiserhof und dem Shogunat grundlegend. Unzufriedene Domänen und rōnin begannen, sich dem Ruf des sonnō jōi ("verehrt den Kaiser, vertreibt die Barbaren") anzuschließen. Die Domänen Satsuma und Chōshū, historische Feinde der Tokugawa, nutzten diesen Aufruhr, um ihre Kräfte zu bündeln und errangen außerhalb von Kyoto einen wichtigen militärischen Sieg gegen die Tokugawa-Truppen. ⓘ
Am 9. November 1867 wurde das Tokugawa-Shogunat nach über 250 Jahren aufgelöst, und Tokugawa Yoshinobu trat formell zurück, um Kaiser Meiji wieder die volle Macht zu übertragen. Die Meiji-Verfassung wurde am 11. Februar 1889 angenommen. Der Kaiser von Japan wurde zu einem aktiven Herrscher mit beträchtlicher politischer Macht in der Außenpolitik und Diplomatie, die er mit einem gewählten Reichstag teilte. Die japanischen Untertanen erhielten zahlreiche Rechte und Pflichten. ⓘ
Die Verfassung beschreibt den Kaiser (in Artikel 4) als: "das Oberhaupt des Reiches, das in sich die Rechte der Souveränität vereinigt", und er "übt sie gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Verfassung aus". Zu seinen Rechten gehörten die Verabschiedung und Verkündung von Gesetzen, deren Vollstreckung und die Ausübung des "Oberbefehls über das Heer und die Marine". Die 1893 geschaffene Verbindungskonferenz machte den Kaiser auch zum Leiter des Kaiserlichen Generalstabs. ⓘ
Zweiter Weltkrieg (1939-1945)
Kaiser Showa, auch bekannt als Hirohito, war während des Zweiten Weltkriegs an der Macht und kontrollierte sowohl den Souverän des Staates als auch die kaiserlichen Streitkräfte. Die Rolle des Kaisers als Oberhaupt der staatlichen Shinto-Religion wurde während des Krieges ausgenutzt, wodurch ein Kaiserkult entstand, der zu Kamikaze-Bombern und anderen Manifestationen von Fanatismus führte. Dies wiederum führte dazu, dass in der Potsdamer Erklärung gefordert wurde, "für alle Zeiten die Autorität und den Einfluss derjenigen zu beseitigen, die das japanische Volk getäuscht und verleitet haben, sich auf die Eroberung der Welt einzulassen". ⓘ
Im staatlichen Shinto galt der Kaiser als arahitogami (現人神) (ein kami oder eine lebende Gottheit). Nach der Kapitulation Japans erließen die Alliierten die Shinto-Richtlinie zur Trennung von Kirche und Staat in Japan. 1946 sah sich Hirohito gezwungen, die Erklärung zur Menschlichkeit zu verkünden, aber in der Erklärung wird das Wort Arahitogami (現人神) (manifester Kami oder Inkarnation eines Gottes) nicht verwendet, stattdessen das ungewöhnliche Wort akitsumikami (現御神, lebender Gott). Einige Experten bezweifeln daher, dass er auf seine Göttlichkeit verzichtet hat. Jean Herbert sagte, es sei unzulässig, seinen göttlichen Ursprung zu leugnen. ⓘ
Hirohito (Kaiser Shōwa) wurde vom Tokioter Kriegsverbrechertribunal der Nachkriegszeit ausgeschlossen. Gelehrte bestreiten die Macht, die er hatte, und die Rolle, die er während des Zweiten Weltkriegs spielte. Mit seiner Regierungszeit von 1926 bis zu seinem Tod im Jahr 1989 ist Hirohito der am längsten lebende und am längsten regierende historische japanische Kaiser und der zweitlängste Monarch der Welt (nach dem thailändischen König Bhumibol Adulyadej). ⓘ
Zeitgenössisch (1978 bis heute)
Der Kaiser von Japan hat den Yasukuni-Schrein seit 1978 nicht mehr besucht. Hirohito hielt einen offiziellen Boykott des Yasukuni-Schreins aufrecht, nachdem bekannt geworden war, dass dort heimlich Kriegsverbrecher der Klasse A verehrt wurden. Der Boykott wurde von seinen Nachfolgern Akihito und Naruhito fortgesetzt. ⓘ
1979 war Kaiser Shōwa der einzige Monarch der Welt, der den monarchischen Titel "Kaiser" trug. Kaiser Shōwa war der am längsten regierende historische Monarch in der Geschichte Japans und der am längsten regierende Monarch der Welt, bis er im Juli 2008 von König Bhumibol Adulyadej von Thailand übertroffen wurde. ⓘ
Laut dem Journalisten Makoto Inoue von The Nikkei wollte der emeritierte Kaiser Akihito näher am Volk sein, anstatt wie ein Gott oder ein Roboter behandelt zu werden. Inoue glaubt, dass er während seiner Regierungszeit die symbolische Rolle des Kaisers in ein menschliches Wesen verwandelt hat. Im März 2019 berichtete die Mainichi, dass 87 % der Meinung sind, Akihito habe seine Rolle als Symbol des Staates erfüllt. ⓘ
Am 30. April 2019 dankte Kaiser Akihito aus gesundheitlichen Gründen ab. Zuvor hatte bereits Kaiser Kōkaku im Jahr 1817 abgedankt. Naruhito bestieg am 1. Mai 2019 den Thron, der als Kinjō Tennō bezeichnet wird. ⓘ
Aktuelle Verfassung
1947 wurde die Nachkriegsverfassung Japans (日本国憲法, Nihonkoku-Kenpō) mit der Zustimmung des Kaisers am 3. November 1946 Gesetz. Es sieht ein parlamentarisches Regierungssystem vor und garantiert bestimmte Grundrechte. Demnach ist der Kaiser von Japan "das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes" und übt eine rein zeremonielle Rolle aus, ohne im Besitz der Souveränität zu sein. Sie wurde unter der alliierten Besatzung nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und änderte Japans vorherige Meiji-Verfassung im preußischen Stil, die dem Kaiser theoretisch unbegrenzte Befugnisse gewährte. Die liberale Verfassung wurde von mehreren europäischen Staaten inspiriert. Gegenwärtig ist sie ein starres Dokument und die älteste nicht geänderte Verfassung. ⓘ
Reich und Territorien
Historisch gesehen sind territoriale Bezeichnungen keine Voraussetzung für das Amt des Tennō (Kaiser). Vielmehr handelt es sich um die symbolische und religiöse Autoritätsgewalt des Kaisers. Seit dem Kamakura-Shogunat war der Kaiser de jure Eigentümer des Reiches. Während des größten Teils des mittelalterlichen Japans beruhte die legitime Autorität des Shoguns darauf, dass er vom Kaiser ernannt wurde und von ihm die Macht erhielt, auch wenn der Shogun de facto der Herrscher war. Der Kaiser galt als direkter Nachkomme von Amaterasu und war in der Shinto-Religion und den sentimentalen Traditionen von größter Bedeutung. Daher versuchte kein Shogun, den Kaiser an sich zu reißen. Stattdessen versuchten sie, den Kaiser unter Kontrolle zu halten und aus der Politik herauszuhalten. Allerdings hatte der Kaiser immer noch die Macht, die Zeit zu "kontrollieren", und zwar über das japanische Nengō, das die Zeitalter in den Kalendern nach den Kaisern benennt. Auch wenn er nur in einer Provinz Gefolgsleute hatte (wie es manchmal bei den südlichen und nördlichen Höfen der Fall war). ⓘ
Während der Kofun-Zeit war die erste Zentralregierung des vereinigten Staates Yamato in der Region Kinai in Zentraljapan. Das Territorium Japans hat sich im Laufe der Geschichte verändert. Seine größte Ausdehnung hatte das Kaiserreich Japan. Im Jahr 1938 betrug es 1.984.000 km2 (800.000 Quadratmeilen). Die maximale Ausdehnung einschließlich der Heimatinseln und des japanischen Kolonialreichs betrug 1942 8.510.000 km2 (3.300.000 km²). Nach seiner Niederlage im Zweiten Weltkrieg wurde das Kaiserreich aufgelöst. Die heutigen Territorien umfassen den japanischen Archipel und diese Gebiete. Ungeachtet der territorialen Veränderungen bleibt der Kaiser das formale Staatsoberhaupt Japans. Während des größten Teils der Geschichte lag die Macht de facto bei den Shogunen oder Premierministern. Der Kaiser war eher eine verehrte Verkörperung der göttlichen Harmonie als das Oberhaupt einer tatsächlichen Regierungsverwaltung. In Japan war es effektiver, wenn ehrgeizige Daimyo (Feudalherren) die tatsächliche Macht innehatten, da solche Positionen nicht von vornherein im Widerspruch zur Position des Kaisers standen. Die Shogune und Premierminister leiteten ihre Legitimität vom Kaiser ab. Die parlamentarische Regierung setzt eine ähnliche Koexistenz mit dem Kaiser fort. Der Name Nihon 日本 wurde erstmals zwischen 665 und 703 während der Asuka-Periode erwähnt. Das war mehrere Jahrhunderte nach dem Beginn der aktuellen kaiserlichen Linie. Die verschiedenen Namen Japans haben keinen Einfluss auf den Status des Kaisers als Staatsoberhaupt. ⓘ
Bildung
Traditionell hatten die Kaiser einen Bildungsbeauftragten. In jüngerer Zeit hatte Kaiser Taishō den Grafen Nogi Maresuke, Kaiser Shōwa den Marschall-Admiral Marquis Tōgō Heihachirō, und Kaiser Akihito hatte Elizabeth Gray Vining sowie Shinzō Koizumi als ihre Tutoren. ⓘ
Nach der Meiji-Verfassung mussten die Kaiser, einschließlich seiner Familie, eine Ausbildung an der Gakushuin-Universität erhalten. ⓘ
Altertum und Mittelalter
Das japanische Kaisertum folgte ursprünglich chinesischen Vorbildern. Militärmachthaber, Regenten und Seitenlinien entmachteten allerdings die Kaiser, abgedankte Ex-Kaiser mischten sich in die Machtkämpfe ein. Die gescheiterte Kemmu-Restauration führte zu einer ein halbes Jahrhundert andauernden Spaltung in eine nördliche und eine südliche Dynastie. Danach führte das Kaisertum fast ein halbes Jahrtausend lang nur noch ein reines Schattendasein. ⓘ
Taira und Minamoto
Nicht zur Thronfolge gelangte Angehörige des Kaiserhauses bildeten Seitenlinien, deren Einfluss sich ebenso vergrößerte wie ihr Machtstreben. Die wichtigsten dieser kaiserlichen Abkömmlinge bzw. Nebenlinien waren die Minamoto und die Taira. (Minamoto ist dabei nicht allein eine auf einen bestimmten Kaiserabkömmling zurückgehende Nachkommenschaft, sondern auch ein allgemeiner Überbegriff für einen auch spätere Nebenlinien einschließenden Clan.) In der Hōgen-Rebellion bzw. der Heiji-Rebellion entmachteten die Taira die Fujiwara-Regenten, wurden jedoch im Gempei-Krieg von den Minamoto geschlagen. Die Führungsspitze Japans war fortan dreigeteilt. ⓘ
Minamoto no Yoritomo riss 1192 als erster Shogun (Militärregent) Japans die tatsächliche Macht an sich, während formal die Hōjō (ein Zweig der Taira) als Zivilregenten weiterhin die Regierungsgeschäfte für den Kaiser führten und die Macht der Ex-Kaiser nach dem Jōkyū-Krieg beschnitten wurde. ⓘ
Neuzeit
Als Schattenkaisertum existierte das Tennō-Wesen auch nach dem Sturz der Ashikaga-Zeit, während der „Streitenden Reiche“ und der shogunlosen Zeit sowie unter den Tokugawa-Shogunen weiter bis zum Ende der Edo-Zeit. ⓘ
Erst durch die Reformen des Jahres 1868, bekannt als Meiji-Restauration, und durch das Scheitern der Gründung einer Republik auf Hokkaido bekam der Tennō wieder mehr politische Bedeutung zugesprochen. Der ideologische Anspruch dieser Reformen war eine Rückkehr zum Staatswesen des Altertums, als der Tennō noch alle Macht innehatte. Daher spricht man auch von einer Restauration. Dieser Begriff ist allerdings umstritten, gebräuchlich ist auch Renovation oder Revolution. ⓘ
Nationalistischer Kaiserkult und konstitutionelle Monarchie
Nach 1868 erfolgte eine konsequente Umgestaltung des japanischen Staates in einen modernen Nationalstaat. Der junge Meiji-tennō galt zwar als Oberhaupt des Staates, hatte aber de facto auch in dieser Regierungsform mehr zeremonielle Funktionen als wirkliche politische Gestaltungsmöglichkeiten. Die Verfassung von 1889, die an die Verfassung des Königreichs Preußen angelehnt war, sah die Person des Kaisers als unverletzlich an und seine ernannte Regierung war nicht dem Parlament, sondern ihm verantwortlich. ⓘ
Als Symbol des Staates spielte der Tennō aber in der nationalistischen Staatsideologie, die besonders im 20. Jahrhundert immer stärker forciert wurde, eine umso bedeutendere Rolle. Der Staat wurde als Familie dargestellt, der Tennō als Vater und die Untertanen als Kinder (Familiarismus). Es durfte außerdem niemand am göttlichen Ursprung des Tennō (wie er in den alten Mythen dargestellt wird) zweifeln. Auch die japanische Eroberungspolitik, die schließlich im Zweiten Weltkrieg und japanischen Kriegsverbrechen ihren Höhepunkt erreichte, wurde im Namen des Tennō geführt. ⓘ
Anrede und Namensgebung
In der japanischen Sprache gibt es zwei Wörter, die dem englischen Wort "Kaiser" entsprechen: tennō (天皇, "himmlischer Herrscher"), das sich ausschließlich auf den Kaiser Japans bezieht, und kōtei (皇帝), das in erster Linie nichtjapanische Kaiser bezeichnet. tennō bezieht sich nur auf einen Kaiser Japans, und kōtei auf einen Kaiser aller Länder. Sumeramikoto ("die kaiserliche Person") wurde auch im Altjapanischen verwendet. Der Begriff tennō wurde von den Kaisern bis zum Mittelalter verwendet; nach einer Periode der Nichtbenutzung wurde er ab dem 19. Die geschwächte Macht der Kaiser führte dazu, dass der Titel tennō von 1200 bis 1840 nicht mehr verwendet wurde; in dieser Zeit wurden lebende Kaiser shujō (主上) und verstorbene Kaiser in (院) genannt. Andere gebräuchliche Titel waren kō (皇), tei (帝), ō (王), alle mit der Bedeutung "Fürst" oder "Kaiser", und tenshi (天子) oder "Himmelskind". ⓘ
Im Englischen wurde früher der Begriff mikado (御門 oder 帝) verwendet, der wörtlich übersetzt "das ehrenvolle Tor" bedeutet (d. h. das Tor des kaiserlichen Palastes, das auf die Person hinweist, die den Palast bewohnt und besitzt; vgl. Sublime Porte, eine alte Bezeichnung für die osmanische Regierung), aber dieser Begriff ist heute veraltet (wie in The Mikado, einer Operette aus dem 19. ⓘ
Traditionell betrachten es die Japaner als respektlos, eine Person mit ihrem Vornamen anzusprechen, insbesondere wenn es sich um eine Person von hohem Rang handelt. Diese Konvention ist in der heutigen Zeit nur noch wenig gelockert, und unter Freunden ist es immer noch nicht ratsam, den Vornamen zu verwenden, da die übliche Anrede der Familienname ist. Im Falle der kaiserlichen Familie gilt es als äußerst unpassend, den Vornamen zu verwenden. Seit Kaiser Meiji ist es üblich, eine Ära pro Kaiser zu haben und jeden Kaiser nach seinem Tod mit dem Namen der Ära, der er vorstand, umzubenennen. Vor Kaiser Meiji wurden die Namen der Epochen häufiger geändert, und die posthumen Namen der Kaiser wurden anders gewählt. ⓘ
Hirohito, wie er außerhalb Japans üblicherweise auf Englisch genannt wird, wurde in Japan nie mit seinem Namen angesprochen. Nach seinem Tod wurde ihm posthum der Name Shōwa Tennō gegeben, der der einzige Name ist, den japanische Sprecher derzeit verwenden, wenn sie sich auf ihn beziehen. ⓘ
Der derzeitige Kaiser auf dem Thron wird in der Regel als Tennō Heika (天皇陛下, "Seine [kaiserliche] Majestät der Kaiser"), Kinjō Heika (今上陛下, "Seine derzeitige Majestät") oder einfach Tennō bezeichnet, wenn man Japanisch spricht. Kaiser Akihito erhielt bei seiner Abdankung am 30. April 2019 den Titel Daijō Tennō (太上天皇, Kaiser Emeritus), oft abgekürzt zu Jōkō (上皇), und wird voraussichtlich nach seinem Tod in Heisei Tennō (平成天皇) umbenannt und dann im Japanischen ausschließlich mit diesem Namen bezeichnet werden. ⓘ
Ursprung des Titels
Ursprünglich war der Herrscher Japans entweder als 大和大王/大君 (Yamato-ōkimi, "Großer König von Yamato"), 倭王/倭国王 (Wa-ō/Wakoku-ō, "König von Wa", extern verwendet) oder 治天下大王 (Ame-no-shita shiroshimesu ōkimi oder Sumera no mikoto, "Großer König, der alles unter dem Himmel regiert", intern verwendet) in japanischen und chinesischen Quellen vor dem 7. Jahrhundert. Die älteste diplomatische Erwähnung des Titels 天子 (Tenshi, Kaiser oder Sohn des Himmels) findet sich in einem diplomatischen Dokument, das Kaiser Suiko im Jahr 607 an die chinesische Sui-Dynastie sandte. In diesem Dokument stellte sich Kaiserin Suiko dem Kaiser Yang von Sui als 日出處天子 (Hi izurutokoro no tenshi) vor, was "Kaiser des Landes, in dem die Sonne aufgeht" bedeutet. Die älteste dokumentierte Verwendung des Titels 天皇 (Tennō, himmlischer Kaiser) findet sich auf einer Holzlatte (mokkan), die 1998 in Asuka-mura, Präfektur Nara, ausgegraben wurde und auf die Herrschaft von Kaiser Tenmu und Kaiserin Jitō im 7. ⓘ
Heiratstraditionen
Im Laufe der Geschichte ernannten japanische Kaiser und Adlige eine Ehefrau zur Hauptgemahlin, anstatt nur einen Harem oder eine Reihe von weiblichen Bediensteten zu unterhalten. ⓘ
Das japanische Kaiserhaus praktizierte bis zur Taishō-Periode (1912-1926) konsequent die offizielle Polygamie. Neben seiner Kaiserin konnte sich der Kaiser mehrere Nebengemahlinnen ("Konkubinen") unterschiedlichen Ranges nehmen, was er auch fast immer tat. Konkubinen waren auch anderen Dynasten (Shinnōke, Ōke) erlaubt. Nach einem Erlass von Kaiser Ichijō (reg. 986-1011) hatten einige Kaiser sogar zwei Kaiserinnen gleichzeitig (gekennzeichnet durch die getrennten Titel kōgō und chūgū). Mit Hilfe dieser Polygamie konnte der kaiserliche Clan mehr Nachkommen produzieren. (Söhne von Nebengemahlinnen wurden in der Regel auch als kaiserliche Prinzen anerkannt, und ein solcher Sohn konnte als Thronfolger anerkannt werden, wenn die Kaiserin keinen Erben gebar.) ⓘ
Von den acht regierenden Kaiserinnen Japans hat keine nach ihrer Thronbesteigung geheiratet oder ein Kind geboren. Einige von ihnen, die Witwen waren, hatten vor ihrer Regierungszeit Kinder gezeugt. Bei der Thronfolge wurden die Kinder der Kaiserin gegenüber den Söhnen der Nebengemahlinnen bevorzugt. Daher war es von Bedeutung, welche Stadtviertel bevorzugt die Hauptfrauen für die kaiserlichen Prinzen, d. h. die künftigen Kaiserinnen, stellten. ⓘ
Die älteste Tradition offizieller Eheschließungen innerhalb der kaiserlichen Dynastie betraf offenbar Eheschließungen zwischen Dynastiemitgliedern, sogar zwischen Halbgeschwistern oder zwischen Onkel und Nichte. Solche Ehen dienten dazu, das kaiserliche Blut besser zu bewahren oder Kinder zu zeugen, die eine Versöhnung zwischen zwei Zweigen der kaiserlichen Dynastie symbolisieren sollten. Töchter anderer Familien blieben Konkubinen, bis Kaiser Shōmu (701-706) seine Fujiwara-Gefährtin, die Kaiserin Kōmyō, zur Hauptgemahlin erhob, was ausdrücklich als die erste Erhebung dieser Art bezeichnet wurde. ⓘ
Die japanischen Monarchen waren, wie andere auch, auf Bündnisse mit mächtigen Häuptlingen und anderen Monarchen angewiesen. Viele dieser Bündnisse wurden durch Eheschließungen besiegelt. In Japan wurden solche Ehen jedoch bald als Elemente der Tradition aufgenommen, die die Eheschließungen späterer Generationen kontrollierten, obwohl das ursprüngliche praktische Bündnis seine eigentliche Bedeutung verloren hatte. Immer wieder kam es vor, dass ein kaiserlicher Schwiegersohn unter dem Einfluss seines mächtigen nicht-kaiserlichen Schwiegervaters stand. ⓘ
Ab dem 7. und 8. Jahrhundert nahmen sich die Kaiser vor allem Frauen des Fujiwara-Klans als ihre ranghöchsten Ehefrauen - die wahrscheinlichsten Mütter künftiger Monarchen. Dies wurde als Tradition der Heirat zwischen Erben zweier Kami (Shinto-Gottheiten) getarnt: Nachkommen von Amaterasu mit Nachkommen der Familienkami der Fujiwara. (Ursprünglich stammten die Fujiwara von einem relativ unbedeutenden Adel ab, weshalb ihr Kami in der japanischen Mythenwelt eher unauffällig ist.) Es galt als erstrebenswert, kaiserliche Kinder, Erben der Nation, mit beidseitiger Abstammung von den beiden Kami zu zeugen - oder zumindest passte es zu mächtigen Fujiwara-Fürsten, die so auf dem kaiserlichen Heiratsmarkt bevorzugt wurden. Die Realität hinter solchen Ehen war ein Bündnis zwischen einem kaiserlichen Prinzen und einem Fujiwara-Lord (seinem Schwiegervater oder Großvater), wobei letzterer mit seinen Ressourcen den Prinzen bei der Thronbesteigung unterstützte und meist auch die Regierung kontrollierte. Diese Vereinbarungen begründeten die Tradition der Regenten (Sesshō und Kampaku), wobei diese Ämter nur von einem Fujiwara sekke-Fürsten ausgeübt wurden. ⓘ
Zuvor hatten die Kaiser Frauen aus den Familien der regierenden Soga-Fürsten und Frauen aus dem kaiserlichen Clan geheiratet, d. h. Cousinen verschiedenen Grades und oft sogar ihre eigenen Halbschwestern. Mehrere kaiserliche Persönlichkeiten des 5. und 6. Jahrhunderts wie Prinz Shōtoku (574-622) waren Kinder von Halbgeschwisterpaaren. Solche Heiraten dienten oft als Bündnis- oder Nachfolgeregelung: Der Soga-Fürst sicherte sich die Herrschaft über einen Prinzen, der als Marionette auf den Thron gesetzt werden sollte; oder ein Prinz sicherte sich die Verbindung zweier kaiserlicher Nachkommen, um seinen eigenen Anspruch und den seiner Kinder auf den Thron zu stärken. Heiraten waren auch ein Mittel, um eine Versöhnung zwischen zwei kaiserlichen Zweigen zu besiegeln. ⓘ
Nach einigen Jahrhunderten konnten die Kaiser niemanden mehr von außerhalb dieser Familien zur Hauptfrau nehmen, ganz gleich, wie zweckmäßig eine solche Heirat war und welche Macht oder welchen Reichtum sie mit sich brachte. Nur sehr selten bestieg ein Fürst den Thron, dessen Mutter nicht aus einer der anerkannten Familien stammte. Die frühere Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit war zu einer strengen Tradition mutiert, die keine aktuelle Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit zuließ, sondern nur die Töchter eines begrenzten Kreises von Familien als geeignete Bräute vorschrieb, weil diese seit Jahrhunderten geeignete Bräute hervorgebracht hatten. Die Tradition war stärker geworden als das Gesetz. ⓘ
Fujiwara-Frauen wurden oft zu Kaiserinnen, während Konkubinen aus weniger angesehenen Adelsfamilien kamen. In den letzten tausend Jahren wurden die Söhne eines kaiserlichen Mannes und einer Fujiwara-Frau bei der Erbfolge bevorzugt. Die fünf Fujiwara-Familien, Ichijō, Kujō, Nijō, Konoe und Takatsukasa, waren vom 8. bis zum 19. Jahrhundert die wichtigste Quelle für kaiserliche Bräute, sogar häufiger als Töchter des kaiserlichen Clans selbst. Fujiwara-Töchter waren also die üblichen Kaiserinnen und Mütter von Kaisern. Das Gesetz des Kaiserhauses aus der Meiji-Ära von 1889 machte diese Beschränkung auf Bräute für den Kaiser und den Kronprinzen deutlich. Eine Klausel besagte, dass vor allem Töchter der Sekke (der fünf Hauptzweige der höheren Fujiwara) und Töchter des kaiserlichen Klans selbst als Bräute in Frage kamen. Das Gesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgehoben. Im Jahr 1959 heiratete der künftige Kaiser Akihito als erster Kronprinz seit mehr als tausend Jahren eine Gemahlin, die nicht aus dem zuvor zugelassenen Kreis stammte. ⓘ
Drei heilige Schätze
In der japanischen Mythologie wurden die heiligen Schätze Ninigi-no-Mikoto, dem Enkel der Göttin Amaterasu, bei der Ankunft von Tenson kōrin geschenkt. Amaterasu schickte ihn, um Japan zu befrieden, indem er die drei himmlischen Gaben brachte, die vom Kaiser verwendet werden. Der Bericht über die Entsendung von Ninigi auf die Erde erscheint im Nihon Shoki. Die drei heiligen Schätze wurden von den aufeinanderfolgenden japanischen Kaisern geerbt, die den heiligen Schätzen in der Mythologie entsprechen oder ähnlich sind. Diese drei Geschenke bedeuten, dass der Kaiser ein Nachkomme von Amaterasu ist. Die drei heiligen Schätze sind:
- Yata no Kagami (aufbewahrt im Großen Schrein von Ise, mit einer Kopie im zentralen Schrein der drei Palastheiligtümer)
- Yasakani no Magatama (aufbewahrt im zentralen Schrein der drei Palastheiligtümer)
- Kusanagi-Schwert (aufbewahrt im Atsuta-Schrein) ⓘ
Der Besitz des Juwels Yasakani no Magatama, des Schwertes Kusanagi und des Spiegels Yata no Kagami ist während des Nachfolgerechtsrituals (senso, 践祚) ein Zeugnis für den rechtmäßig dienenden Kaiser. ⓘ
Nachfolge
Die Ursprünge der japanischen Kaiserdynastie sind unklar, und sie stützt ihre Position auf die Behauptung, dass sie "seit undenklichen Zeiten" regiert hat. Es gibt keine Aufzeichnungen über einen Kaiser, der nicht ein Nachkomme eines anderen, noch früheren Kaisers gewesen sein soll (万世一系 bansei ikkei). Es besteht der Verdacht, dass Kaiser Keitai (um 500 n. Chr.) ein nicht verwandter Außenseiter gewesen sein könnte, obwohl die Quellen (Kojiki, Nihon-Shoki) angeben, dass er ein männlicher Nachkomme von Kaiser Ōjin war. Seine Nachkommen, einschließlich seiner Nachfolger, stammten jedoch den Aufzeichnungen zufolge von mindestens einer und wahrscheinlich mehreren kaiserlichen Prinzessinnen der älteren Linie ab. ⓘ
Vor Jahrtausenden entwickelte die japanische kaiserliche Familie ihr eigenes, eigentümliches System der Erbfolge. Es war nicht primogenital, sondern mehr oder weniger agnatisch und basierte hauptsächlich auf Rotation. Heute gilt in Japan die strenge agnatische Primogenitur, die von Preußen übernommen wurde, von dem Japan in den 1870er Jahren stark beeinflusst wurde. ⓘ
Die Kontrollprinzipien und ihr Zusammenspiel waren offensichtlich sehr komplex und ausgeklügelt, was zu eigenwilligen Ergebnissen führte. Einige der wichtigsten Prinzipien, die sich in der Nachfolge herauskristallisiert haben, waren:
- Frauen durften die Nachfolge antreten (aber es gab keine bekannten Kinder von ihnen, deren Vater nicht zufällig auch ein Verwandter des kaiserlichen Hauses war, es gibt also weder einen Präzedenzfall, dass ein Kind einer kaiserlichen Frau mit einem nicht-kaiserlichen Mann erben konnte, noch einen Präzedenzfall, der dies für Kinder von Kaiserinnen verbot). Eine weibliche Thronfolge war jedoch sehr viel seltener als eine männliche.
- Adoption war möglich und wurde häufig genutzt, um die Zahl der erbberechtigten Erben zu erhöhen (allerdings musste das adoptierte Kind ein Kind eines anderen verwandten Mitglieds des Kaiserhauses sein).
- Von der Abdankung wurde sehr häufig Gebrauch gemacht, sie kam sogar häufiger vor als der Tod auf dem Thron. Damals war die Hauptaufgabe des Kaisers eine priesterliche (oder göttliche), die so viele sich wiederholende Rituale beinhaltete, dass man der Meinung war, dass der Amtsinhaber nach einer Dienstzeit von etwa zehn Jahren einen verwöhnten Ruhestand als geehrter ehemaliger Kaiser verdiente.
- Die Primogenitur wurde nicht angewandt - in der Anfangszeit praktizierte das Kaiserhaus vielmehr so etwas wie ein Rotationssystem. Sehr oft folgte ein Bruder (oder eine Schwester) dem älteren Geschwisterpaar, selbst wenn der Vorgänger Kinder hinterließ. Der "Wechsel" der nächsten Generation erfolgte häufiger nach mehreren Personen der älteren Generation. Die Rotation erfolgte oft zwischen zwei oder mehreren Zweigen des Kaiserhauses, so dass mehr oder weniger entfernte Cousins aufeinander folgten. Kaiser Go-Saga ordnete sogar einen offiziellen Wechsel zwischen den Erben seiner beiden Söhne an, ein System, das einige Jahrhunderte lang beibehalten wurde (was schließlich zu einem durch den Shogun ausgelösten (oder genutzten) Streit zwischen diesen beiden Zweigen, den "südlichen" und "nördlichen" Kaisern, führte). Gegen Ende waren die Stellvertreter sehr entfernte Cousins und Cousinen, wenn man die männliche Abstammung mitzählt (aber die ganze Zeit über gab es Mischehen innerhalb des kaiserlichen Hauses, so dass sie enge Cousins und Cousinen waren, wenn man die weiblichen Verbindungen mitzählt). In den letzten fünfhundert Jahren war jedoch, wahrscheinlich aufgrund des konfuzianischen Einflusses, die Vererbung durch die Söhne - aber nicht immer oder sogar am häufigsten durch den ältesten Sohn - die Norm. ⓘ
Historisch gesehen ging die Nachfolge auf dem Chrysanthemen-Thron immer an Nachkommen in männlicher Linie aus dem kaiserlichen Geschlecht über. In der Regel waren dies Männer, obwohl während der Herrschaft von einhundert Monarchen elf Mal eine Frau (eine prähistorische und acht historische) Kaiser war. ⓘ
Vor über tausend Jahren begann eine Tradition, dass ein Kaiser relativ jung aufsteigen sollte. Ein Dynast, der das Kleinkindalter überschritten hatte, galt als geeignet und alt genug. Das Erreichen der Volljährigkeit war keine Voraussetzung. So sind viele japanische Kaiser als Kinder aufgestiegen, im Alter von 6 oder 8 Jahren. Die hochpriesterlichen Aufgaben galten als möglich für ein gehendes Kind. Eine Regierungszeit von etwa 10 Jahren wurde als ausreichender Dienst angesehen. Ein Kind zu sein war offenbar eine gute Eigenschaft, um mühsame Pflichten besser zu ertragen und die Unterwerfung unter politische Machthaber zu tolerieren sowie manchmal auch, um die wirklich mächtigen Mitglieder der kaiserlichen Dynastie zu verschleiern. Fast alle japanischen Kaiserinnen und Dutzende von Kaisern dankten ab und verbrachten den Rest ihres Lebens im verwöhnten Ruhestand, wobei sie hinter den Kulissen Einfluss ausübten. Mehrere Kaiser dankten bereits im Teenageralter ab und gingen in den wohlverdienten Ruhestand. Diese Traditionen spiegeln sich in der japanischen Folklore, im Theater, in der Literatur und in anderen Formen der Kultur wider, wo der Kaiser gewöhnlich als Jugendlicher beschrieben oder dargestellt wird. ⓘ
Vor der Meiji-Restauration gab es in Japan elf regierende Kaiserinnen, allesamt Töchter aus der männlichen Linie des Kaiserhauses. Keine von ihnen stieg nur als Ehefrau oder Witwe eines Kaisers auf. Kaiserliche Töchter und Enkelinnen bestiegen den Thron jedoch in der Regel als eine Art "Notlösung", wenn kein geeigneter Mann zur Verfügung stand oder einige kaiserliche Zweige miteinander rivalisierten, so dass ein Kompromiss gefunden werden musste. Mehr als die Hälfte der japanischen Kaiserinnen und viele Kaiser verzichteten auf den Thron, sobald ein geeigneter männlicher Nachkomme als alt genug für die Herrschaft angesehen wurde (in einigen Fällen sogar kurz nach dem Kleinkindalter). Vier Kaiserinnen, Kaiserin Suiko, Kaiserin Kōgyoku (auch Kaiserin Saimei) und Kaiserin Jitō sowie die legendäre Kaiserin Jingū, waren Witwen von verstorbenen Kaisern und Prinzessinnen kaiserlichen Blutes. Die eine, Kaiserin Genmei, war die Witwe eines Kronprinzen und einer Prinzessin des kaiserlichen Blutes. Die anderen vier, Kaiserin Genshō, Kaiserin Kōken (auch Kaiserin Shōtoku), Kaiserin Meishō und Kaiserin Go-Sakuramachi, waren unverheiratete Töchter früherer Kaiser. Keine dieser Kaiserinnen heiratete oder gebar nach der Thronbesteigung Kinder. ⓘ
In Artikel 2 der Meiji-Verfassung (der Verfassung des Kaiserreichs Japan) hieß es: "Der kaiserliche Thron wird durch kaiserliche männliche Nachkommen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das kaiserliche Haus bestiegen." Das Gesetz des Kaiserhauses von 1889 legte die Nachfolge auf männliche Nachkommen der kaiserlichen Linie fest und schloss weibliche Nachkommen ausdrücklich von der Nachfolge aus. Im Falle eines vollständigen Ausfalls der Hauptlinie würde der Thron auf den nächstgelegenen Nebenzweig, wiederum in männlicher Linie, übergehen. Wenn die Kaiserin keinen Erben gebar, konnte sich der Kaiser eine Konkubine nehmen, und der Sohn dieser Konkubine würde als Thronfolger anerkannt werden. Dieses Gesetz, das am selben Tag wie die Meiji-Verfassung verkündet wurde, stand gleichberechtigt neben dieser Verfassung. ⓘ
Artikel 2 der japanischen Verfassung, die 1947 unter dem Einfluss der US-Besatzungsverwaltung verkündet wurde, sieht vor, dass "der kaiserliche Thron dynastisch ist und die Thronfolge gemäß dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz über das kaiserliche Hauswesen erfolgt". Das kaiserliche Haushaltsgesetz von 1947, das in der zweiundneunzigsten und letzten Sitzung des Reichstags verabschiedet wurde, behielt den Ausschluss weiblicher Dynasten aus dem Gesetz von 1889 bei. Die Regierung von Premierminister Yoshida Shigeru schusterte das Gesetz in aller Eile zusammen, um das Kaiserhaus mit der von den Amerikanern verfassten Verfassung Japans in Einklang zu bringen, die im Mai 1947 in Kraft trat. In dem Bemühen, die Größe der kaiserlichen Familie zu kontrollieren, legt das Gesetz fest, dass nur legitime männliche Nachkommen in der männlichen Linie Dynasten sein können, dass kaiserliche Prinzessinnen ihren Status als Mitglieder der kaiserlichen Familie verlieren, wenn sie außerhalb der kaiserlichen Familie heiraten, und dass der Kaiser und andere Mitglieder der kaiserlichen Familie keine Kinder adoptieren dürfen. Außerdem wurde verhindert, dass andere Zweige als der Zweig, der von Taishō abstammt, weiterhin kaiserliche Prinzen sein können. ⓘ
Aktueller Stand
Die Nachfolge wird heute durch Gesetze geregelt, die vom Nationalrat verabschiedet werden. Das derzeitige Gesetz schließt Frauen von der Erbfolge aus. Eine Änderung dieses Gesetzes wurde in Erwägung gezogen, bis Prinzessin Kiko Prinz Hisahito zur Welt brachte. ⓘ
Bis zur Geburt von Hisahito, dem Sohn von Prinz Akishino, am 6. September 2006 gab es ein potenzielles Nachfolgeproblem, da Prinz Akishino das einzige männliche Kind war, das seit 1965 in der kaiserlichen Familie geboren wurde. Nach der Geburt von Prinzessin Aiko gab es eine öffentliche Debatte über eine Änderung des geltenden Gesetzes über das Kaiserhaus, um Frauen die Thronfolge zu ermöglichen. Im Januar 2005 ernannte Premierminister Junichiro Koizumi ein spezielles Gremium, das sich aus Richtern, Universitätsprofessoren und Beamten zusammensetzte, um Änderungen des kaiserlichen Haushaltsgesetzes zu prüfen und der Regierung Empfehlungen zu geben. ⓘ
Das Gremium, das sich mit der Frage der Thronfolge befasste, empfahl am 25. Oktober 2005, das Gesetz zu ändern, um Frauen der männlichen kaiserlichen Abstammungslinie die Besteigung des japanischen Throns zu ermöglichen. Am 20. Januar 2006 widmete Premierminister Junichiro Koizumi einen Teil seiner jährlichen Grundsatzrede der Kontroverse und versprach, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Frauen die Thronbesteigung ermöglicht, um sicherzustellen, dass die Thronfolge in Zukunft auf stabile Weise fortgesetzt wird. Kurz nach der Bekanntgabe, dass Prinzessin Kiko mit ihrem dritten Kind schwanger war, stellte Koizumi diese Pläne zurück. Ihr Sohn, Prinz Hisahito, ist nach dem geltenden Erbrecht der Dritte in der Thronfolge. Am 3. Januar 2007 gab Premierminister Shinzō Abe bekannt, dass er den Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über das Kaiserhaus fallen lassen werde. ⓘ
Ein anderer Vorschlag sieht vor, unverheirateten Männern aus den abgeschafften Nebenzweigen der kaiserlichen Familie die Möglichkeit zu geben, durch Adoption oder Heirat wieder in die Familie aufgenommen zu werden. Dies wäre eine Notmaßnahme, um eine stabile Nachfolge zu gewährleisten. Das Gesetz über das kaiserliche Hauswesen wird dadurch nicht geändert. Das Königtum der 11 Nebenzweige des Kaiserhauses, die im Oktober 1947 abgeschafft wurden, wird dadurch nicht wiederhergestellt. ⓘ
Kronprinz Akishino wurde am 8. November 2020 formell als erster in der Thronfolge des Chrysanthemenhauses erklärt. ⓘ
Beerdigungstraditionen
Während der Kofun-Periode wurden für die verstorbenen Kaiser so genannte "archaische Begräbnisse" abgehalten, doch sind nur die Begräbnisriten vom Ende der Periode bekannt, die in den Chroniken näher beschrieben werden. Im Mittelpunkt stand der Ritus des mogari (殯), einer provisorischen Aufbewahrungsstätte zwischen Tod und endgültiger Bestattung. ⓘ
Kaiserin Jitō war die erste japanische kaiserliche Persönlichkeit, die eingeäschert wurde (703). Danach wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Kaiser bis zur Edo-Zeit eingeäschert. In den folgenden 350 Jahren wurde die Erdbestattung zum bevorzugten Bestattungsbrauch. Bis 1912 wurden die Kaiser gewöhnlich in Kyoto beigesetzt. Seit Kaiser Taishō wurden die Kaiser auf dem Musashi Imperial Graveyard in Tokio beigesetzt. ⓘ
Im Jahr 2013 gab die kaiserliche Haushaltsbehörde bekannt, dass Kaiser Akihito und Kaiserin Michiko nach ihrem Tod eingeäschert werden sollen. ⓘ
Reichtum
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs galt die japanische Monarchie als eine der reichsten der Welt. Vor 1911 wurde nicht zwischen dem kaiserlichen Kronbesitz und dem persönlichen Besitz des Kaisers, der beträchtlich war, unterschieden. Mit dem im Januar 1911 in Kraft getretenen Gesetz über das kaiserliche Eigentum wurden zwei Kategorien kaiserlicher Besitztümer festgelegt: die Erb- oder Kronländereien und die persönlichen ("gewöhnlichen") Besitztümer der kaiserlichen Familie. Der kaiserliche Haushaltsminister wurde mit der Überwachung aller gerichtlichen Verfahren betreffend die kaiserlichen Besitztümer betraut. Nach dem Gesetz waren kaiserliche Liegenschaften nur dann steuerpflichtig, wenn kein Konflikt mit dem Reichshausgesetz bestand; Kronbesitz konnte jedoch nur für öffentliche oder kaiserlich sanktionierte Unternehmungen verwendet werden. Der persönliche Besitz bestimmter Mitglieder der kaiserlichen Familie sowie der Besitz von minderjährigen kaiserlichen Familienmitgliedern war von der Besteuerung ausgenommen. Zu diesen Familienmitgliedern gehörten die Kaiserinwitwe, die Kaiserin, der Kronprinz und die Kronprinzessin, der kaiserliche Enkel und die Gemahlin des kaiserlichen Enkels. Infolge der schlechten wirtschaftlichen Lage in Japan wurden 1921 289.259,25 Morgen Kronland (etwa 26 % des gesamten Landbesitzes) entweder verkauft oder an staatliche und private Interessen übertragen. 1930 wurde das Schloss Nagoya der Stadt Nagoya geschenkt, und sechs weitere kaiserliche Villen wurden zur gleichen Zeit verkauft oder geschenkt. 1939 wurde das Schloss Nijō, die ehemalige Kyotoer Residenz der Tokugawa-Shogune und kaiserlicher Palast seit der Meiji-Restauration, ebenfalls der Stadt Kyoto geschenkt. ⓘ
Ende 1935 besaß der kaiserliche Hof nach offiziellen Angaben der Regierung etwa 3.111.965 Morgen Landbesitz, wovon der größte Teil (2.599.548 Morgen) auf die privaten Ländereien des Kaisers entfiel, während sich die Gesamtfläche der Kronländereien auf etwa 512.161 Morgen belief; dieser Landbesitz umfasste Palastkomplexe, Wald- und Ackerland sowie andere Wohn- und Gewerbeimmobilien. Der Gesamtwert der kaiserlichen Besitztümer wurde damals auf 650 Millionen Yen geschätzt, was nach dem damaligen Wechselkurs etwa 195 Millionen US-Dollar entsprach. Hinzu kam das persönliche Vermögen des Kaisers, das sich auf Hunderte von Millionen Yen belief und zahlreiche Familienerbstücke und Einrichtungsgegenstände, reinrassiges Vieh und Investitionen in große japanische Unternehmen wie die Bank of Japan, andere große japanische Banken, das Imperial Hotel und Nippon Yusen umfasste. ⓘ
Nach der Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg wurden alle Nebenzweige der kaiserlichen Familie im Zuge der Besetzung des Landes durch die Alliierten und der anschließenden Verfassungsreformen abgeschafft, so dass diese Familien gezwungen waren, ihr Vermögen an private oder staatliche Eigentümer zu verkaufen. Die Zahl der Bediensteten in den kaiserlichen Haushalten wurde von einem Höchststand von etwa 6.000 auf etwa 1.000 reduziert. Die kaiserlichen Ländereien und das persönliche Vermögen des Kaisers (das damals auf 17,15 Millionen US-Dollar geschätzt wurde, was etwa 625 Millionen US-Dollar im Jahr 2017 entspricht) wurden entweder in staatlichen oder privaten Besitz überführt, mit Ausnahme von 6.810 Hektar Landbesitz. Seit den Verfassungsreformen von 1947 wird die kaiserliche Familie von einer offiziellen, von der japanischen Regierung genehmigten Zivilliste unterstützt. Die größten kaiserlichen Veräußerungen waren die ehemals kaiserlichen Waldgebiete Kiso und Amagi in den Präfekturen Gifu und Shizuoka, Weideland für die Viehzucht in Hokkaido und eine Viehzucht in der Region Chiba, die alle an das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei übertragen wurden. Der kaiserliche Besitz wurde seit 1947 nach mehreren Übertragungen an die Regierung weiter verkleinert. Zu den wichtigsten kaiserlichen Besitztümern gehören heute die beiden kaiserlichen Paläste in Tokio und Kyoto, mehrere kaiserliche Villen sowie eine Reihe von kaiserlichen Farmen und Wildreservaten. ⓘ
Im Jahr 2017 hatte Akihito ein geschätztes Nettovermögen von 40 Millionen US-Dollar. Der Reichtum und die Ausgaben des Kaisers und der kaiserlichen Familie sind Gegenstand von Spekulationen geblieben und wurden der Öffentlichkeit weitgehend vorenthalten, bis Mori Yohei, ein ehemaliger königlicher Korrespondent der Mainichi Shimbun, im Jahr 2003 durch ein kürzlich verabschiedetes Gesetz zur Information der Öffentlichkeit Zugang zu 200 Dokumenten erhielt. Moris Ergebnisse, die er in einem Buch veröffentlichte, enthüllten Einzelheiten über die Zivilliste der kaiserlichen Familie in Höhe von 240 Millionen US-Dollar (in Werten von 2003). Das Buch enthüllte unter anderem, dass die kaiserliche Familie über 1.000 Mitarbeiter beschäftigte. Die Gesamtkosten für die Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Inthronisierung von Kaiser Naruhito beliefen sich im Jahr 2019 auf etwa 16,6 Milliarden Yen (150 Millionen US-Dollar). Das sind 30 % mehr als bei der Thronbesteigung des emeritierten Kaisers Akihito (1990). ⓘ
Funktion
Die Hauptfunktion des Tennō ist heute rein zeremonieller Natur. Das Datum aller offiziellen Anlässe, sowohl staatlich als auch geschäftlich, wird nach der Dauer der Herrschaft des gegenwärtigen Kaisers berechnet (Japanische Zeitrechnung). ⓘ
Artikel 1 der Nachkriegsverfassung von 1946 erklärt, dass der Kaiser „das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“ sei. Seine politische Rolle ist auf eine Symbolfunktion beschränkt, die durch das Volk legitimiert ist; de jure ist er kein Staatsoberhaupt. ⓘ
Zu seinen politischen Funktionen gehören die Ernennung des Premierministers und des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes (Shinninshiki), die Einberufung des Parlamentes, die Verkündung von Gesetzen und die Entgegennahme der Akkreditierungsschreiben ausländischer Botschafter. Er hat in diesen Angelegenheiten aber keinerlei eigene Entscheidungsgewalt. Der Shōwa-Tennō Hirohito, der als Mitverantwortlicher des Zweiten Weltkrieges gilt, beteiligte sich nach Kriegsende nicht mehr am politischen Tagesgeschehen. Nach seinem Tod 1989 setzte sein Sohn Akihito diese Haltung fort, er nahm aber anlässlich von Staatsbesuchen und Audienzen – anders als sein Vater – zu außenpolitischen Fragen insbesondere der Aussöhnung mit den Kriegsgegnern Japans im Zweiten Weltkrieg Stellung, wobei ihm aber die Verfassung nach Ansicht der japanischen Regierung enge Grenzen auferlegte. ⓘ
In religiöser Hinsicht gilt der Tennō als der oberste Priester des Shintō. Diese sakrale Funktion geht auf das kaiserliche Erntedankfest Niiname-sai (新嘗祭, „Kosten des neuen Reises“) zurück. Bei diesem Ritual wird den Göttern durch den Kaiser frisch geernteter Reis geopfert. Im ersten Jahr nach der Thronbesteigung des Kaisers wird das Fest als Daijōsai (大嘗祭, „Großes Kosten“) begangen. Eine erste Erwähnung dieses Rituals, dessen Ursprung noch früher vermutet wird, findet sich im Geschichtswerk Nihonshoki aus dem Jahre 720. Das Fest veränderte sich im Laufe der Zeit und wurde zum heutigen gesetzlichen Feiertag, dem Tag des Dankes für die Arbeit. ⓘ
Kaiserliches Siegel
Das Kaiserliche Siegel zeigt eine stilisierte Chrysantheme mit 16 Blütenblättern (bzw. 32 Blütenblätter). Aus diesem Grund wird der japanische Kaiserthron auch als Chrysanthementhron bezeichnet. Das Kaiserliche Siegel wird nur von Mitgliedern der kaiserlichen Familie verwendet. Es existiert zwar kein Gesetz, welches das Kaiserliche Siegel zum Staatswappen erklärt, jedoch wird es weitestgehend als solches genutzt und ziert unter anderem die Hülle des japanischen Passes. ⓘ
Inthronisation
In der Moderne wird die Inthronisation des Tennō durch zwei Zeremonien markiert. Die offizielle Krönungszeremonie (即位の礼, Sokui no Rei), bei der der Premierminister anwesend ist, umrahmt die zeremonielle Besteigung des kaiserlichen Throns (高御座, Takamikura) und die formelle Übernahme der Throninsignien Japans. Eine stärker religiös ausgerichtete Zeremonie, das Daijōsai (大嘗祭, auch Ōnie no Matsuri), wird danach vom Kaiserlichen Hofamt ausgerichtet. Es handelt sich um ein shintōistisches Opferritual. ⓘ
Wegen der verfassungsmäßig untersagten Ausübung religiöser Aktivitäten durch den Staat (Artikel 20 der japanischen Verfassung) klagten einige Gruppen gegen die Teilnahme öffentlicher Amtsträger am Daijōsai bei der Thronbesteigung Kaiser Akihitos, das trotz seiner „privaten“ Natur mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Vorher war bereits durch die Bestattung des Shōwa-Tennō eine öffentliche Debatte um die religiöse Rolle des Tennō ausgelöst worden (siehe unten). Der Oberste Gerichtshof erklärte die Inthronisationszeremonie und die Teilnahme öffentlicher Amtsträger als verfassungsgemäß, da die Teilnahme an den Inthronisationsriten als „soziales Ritual“ die säkulare Natur des Staates nicht beeinträchtige. Die Regierung hatte bereits im Vorfeld der Thronbesteigung Akihitos eine Kommission mit der Vorbereitung der Zeremonie beauftragt und eine strikte Trennung der staatlichen und religiösen Akte vorgesehen. Das Gesetz über die kaiserliche Familie (皇室典範, kōshitsu tenpan) der Nachkriegszeit sieht in Artikel 24 zwar eine Inthronisierungsfeier vor, legt aber keine Details fest. ⓘ
Bestattungsriten
Beim Tod des Tennō ist nach dem Gesetz über die kaiserliche Familie ein großer Bestattungsritus (大喪の礼, Taisō no Rei) abzuhalten. Der Ritus als solcher bedient sich stark shintoistischer Symbolik, ist aber trotz gegenteiliger Auffassung des Kaiserhauses eine Erfindung der Meiji-Zeit mit ihrer Politik der Trennung von Shintō und Buddhismus (Shinbutsu-Bunri) – vorher erhielt der Tennō, wie die meisten anderen Japaner auch, ein buddhistisches Begräbnis. Zuletzt wurde ein solcher Ritus am 24. Februar 1989 bei der Bestattung des Shōwa-tennō Hirohito durchgeführt. Es war das erste Mal, dass diese Zeremonie nach dem Zweiten Weltkrieg sowie nach der politischen und verfassungsmäßigen Neubestimmung des Kaisertums stattfand. Dies führte fast zu einer Staatskrise und im asiatischen Ausland zu Protesten, da eine Abgrenzung der religiösen und staatlichen Funktionen und Bedeutungen während des Ritus sehr schwierig war. ⓘ