Patent
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Ein Patent ist eine Art geistiges Eigentum, das seinem Inhaber das Recht gibt, andere für einen begrenzten Zeitraum von der Herstellung, der Nutzung oder dem Verkauf einer Erfindung auszuschließen, wenn er im Gegenzug eine befähigende Offenlegung der Erfindung veröffentlicht. In den meisten Ländern fallen Patentrechte unter das Privatrecht, und der Patentinhaber muss jemanden, der das Patent verletzt, verklagen, um seine Rechte durchzusetzen. In einigen Branchen sind Patente ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, in anderen sind sie irrelevant. ⓘ
Das Verfahren für die Erteilung von Patenten, die Anforderungen an den Patentinhaber und der Umfang der ausschließlichen Rechte sind je nach den nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen von Land zu Land sehr unterschiedlich. In der Regel muss eine Patentanmeldung jedoch einen oder mehrere Ansprüche enthalten, die den Umfang des angestrebten Schutzes festlegen. Ein Patent kann viele Ansprüche enthalten, von denen jeder ein bestimmtes Eigentumsrecht definiert. ⓘ
Nach dem TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) sollten Patente in den WTO-Mitgliedstaaten für jede Erfindung auf allen Gebieten der Technik erhältlich sein, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dennoch gibt es von Land zu Land, auch unter den WTO-Mitgliedsstaaten, Unterschiede bei der Frage, was ein patentierbarer Gegenstand ist. Das TRIPS-Übereinkommen sieht außerdem vor, dass die Schutzdauer mindestens zwanzig Jahre betragen sollte. ⓘ
Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen patente („Bestallungsbrief, Gewerbeschein“) entlehnt. Dieses ist gekürzt aus lettre patente („offener Brief“) und geht auf das lateinische (littera) patens („offener (Beglaubigungs-)Brief des Landesherrn“) zurück. Ursprünglich war „eine Urkunde über bestimmte Rechte“ gemeint, die heute überwiegende Bedeutung entwickelte sich mit dem modernen Patentwesen seit dem 19. Jahrhundert. ⓘ
Weltweit wurden im Jahr 2018 über 3,3 Millionen Patente beantragt. ⓘ
Der ursprüngliche Sinn eines Patentes ist die Offenlegung der Erfindung, wofür im Gegenzug das Schutzrecht gewährt wird. Wichtig bei Patenten ist immer der erste Anspruch ("Claim"), da von diesem alle anderen abgeleitet werden (in seltenen Fällen gibt es auch Patente ohne Ableitung). Falls die Inhalte dieses Anspruchs Gegenstand vorheriger Publikationen waren, ist die Offenlegung sinnlos, da aufgrund der reinen Reproduktionsleistung keine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt und das Patent damit nutzlos ist. Jeder kann die "Erfindung" basierend auf der vorherigen Publikation reproduzieren. Das Anmeldedatum des Patents ist dabei entscheidend und sollte - um Fehlanmeldungen zu vermeiden - bei der Recherche der Patentanwälte berücksichtigt werden (siehe auch Stand der Technik). ⓘ
Definition
Das Wort Patent stammt vom lateinischen patere ab, was so viel bedeutet wie "offenlegen" (d. h. zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung stellen). Es ist eine verkürzte Version des Begriffs "letters patent", der ein offenes Dokument oder Instrument war, das von einem Monarchen oder einer Regierung ausgestellt wurde und einer Person ausschließliche Rechte gewährte, was dem modernen Patentsystem vorausging. Ähnliche Erteilungen waren Landpatente, die von den frühen Regierungen der US-Bundesstaaten erteilt wurden, und Druckereipatente, ein Vorläufer des modernen Urheberrechts. ⓘ
Im modernen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff Patent in der Regel auf das Recht, das jedem gewährt wird, der etwas Neues, Nützliches und nicht Offensichtliches erfindet. Ein Patent wird oft als eine Form des geistigen Eigentumsrechts bezeichnet, ein Ausdruck, der auch für Marken und Urheberrechte verwendet wird und der Befürworter und Gegner hat (siehe auch Geistiges Eigentum § Der Begriff "geistiges Eigentum"). Einige andere Arten von Rechten an geistigem Eigentum werden in einigen Rechtsordnungen auch als Patente bezeichnet: Rechte an gewerblichen Mustern und Modellen werden in den USA als Geschmacksmuster bezeichnet, Rechte an Pflanzenzüchtungen werden manchmal als Pflanzenpatente bezeichnet, und Gebrauchsmuster und Gebrauchsmuster werden manchmal als kleine Patente oder Innovationspatente bezeichnet. ⓘ
Die Zusatzbezeichnung Gebrauchsmuster wird manchmal (vor allem in den USA) verwendet, um die primäre Bedeutung von diesen anderen Patentarten zu unterscheiden. Zu den besonderen Arten von Patenten für Erfindungen gehören biologische Patente, Patente für Geschäftsmethoden, chemische Patente und Softwarepatente. ⓘ
Geschichte
Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass bereits im antiken Griechenland in der griechischen Stadt Sybaris eine Form von Patentrechten anerkannt wurde, gilt das venezianische Patentstatut von 1474 allgemein als das erste gesetzliche Patentsystem. Neuere historische Forschungen legen jedoch nahe, dass das venezianische Patentstatut von 1474 von Gesetzen im Königreich Jerusalem inspiriert war, die den Entwicklern neuer Seidenherstellungstechniken Monopole gewährten. Ab 1474 wurden in Venedig systematisch Patente erteilt, und es wurde ein Dekret erlassen, wonach neue und erfinderische Vorrichtungen der Republik mitgeteilt werden mussten, um Rechtsschutz gegen potenzielle Rechtsverletzer zu erhalten. Die Schutzdauer betrug 10 Jahre. Als die Venezianer auswanderten, bemühten sie sich in ihrer neuen Heimat um einen ähnlichen Patentschutz. Dies führte zur Verbreitung von Patentsystemen in anderen Ländern. ⓘ
Das englische Patentsystem entwickelte sich von seinen frühmittelalterlichen Ursprüngen zum ersten modernen Patentsystem, das geistiges Eigentum anerkannte, um Erfindungen zu fördern; dies war die entscheidende rechtliche Grundlage, auf der die industrielle Revolution entstehen und gedeihen konnte. Im 16. Jahrhundert missbrauchte die englische Krone die Erteilung von Patentbriefen regelmäßig für Monopole. Nach einem öffentlichen Aufschrei sah sich König Jakob I. von England (VI. von Schottland) gezwungen, alle bestehenden Monopole zu widerrufen und zu erklären, dass sie nur für "Projekte neuer Erfindungen" verwendet werden durften. Dies wurde in das Statut der Monopole (1624) aufgenommen, in dem das Parlament die Befugnisse der Krone ausdrücklich dahingehend einschränkte, dass der König Patentbriefe nur an die Erfinder oder Einführer origineller Erfindungen für eine bestimmte Anzahl von Jahren ausstellen durfte. Das Statut bildete die Grundlage für spätere Entwicklungen im Patentrecht in England und anderswo. ⓘ
Wichtige Entwicklungen im Patentrecht ergaben sich im 18. Jahrhundert durch einen langsamen Prozess der gerichtlichen Auslegung des Gesetzes. Während der Herrschaft von Königin Anne mussten Patentanmeldungen eine vollständige Beschreibung der Funktionsweise der Erfindung enthalten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die juristischen Auseinandersetzungen um das Patent von James Watt für seine Dampfmaschine aus dem Jahr 1796 legten den Grundsatz fest, dass Patente für Verbesserungen einer bereits existierenden Maschine erteilt werden konnten und dass auch Ideen oder Prinzipien ohne konkrete praktische Anwendung legal patentiert werden konnten. ⓘ
Das englische Rechtssystem wurde zur Grundlage für das Patentrecht in Ländern mit einem Common Law-Erbe, darunter die Vereinigten Staaten, Neuseeland und Australien. In den Dreizehn Kolonien konnten Erfinder durch eine Petition an den Gesetzgeber der jeweiligen Kolonie Patente erhalten. Im Jahr 1641 wurde Samuel Winslow vom Massachusetts General Court das erste Patent in Nordamerika für ein neues Verfahren zur Salzherstellung erteilt. ⓘ
Das moderne französische Patentsystem wurde während der Revolution im Jahr 1791 geschaffen. Patente wurden ohne Prüfung erteilt, da das Recht des Erfinders als natürlich angesehen wurde. Die Patentkosten waren sehr hoch (zwischen 500 und 1.500 Francs). Importpatente schützten neue Geräte aus dem Ausland. Das Patentgesetz wurde 1844 überarbeitet - die Patentkosten wurden gesenkt und die Importpatente abgeschafft. ⓘ
Das erste Patentgesetz des US-Kongresses wurde am 10. April 1790 unter dem Titel "An Act to promote the progress of useful Arts" verabschiedet. Das erste Patent im Rahmen dieses Gesetzes wurde am 31. Juli 1790 Samuel Hopkins für ein Verfahren zur Herstellung von Pottasche (Kaliumkarbonat) erteilt. Ein überarbeitetes Patentgesetz wurde 1793 verabschiedet, und 1836 wurde eine größere Revision des Patentgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz von 1836 wurde ein wesentlich strengeres Anmeldeverfahren eingeführt, das auch die Einrichtung eines Prüfungssystems vorsah. Zwischen 1790 und 1836 wurden etwa zehntausend Patente erteilt. Bis zum Amerikanischen Bürgerkrieg waren etwa 80 000 Patente erteilt worden. ⓘ
Geschlechtsspezifische Unterschiede bei Patenten
In den USA waren Frauen in der Vergangenheit von der Erteilung von Patenten ausgeschlossen. Zwar bezog sich Abschnitt 1 des Patentgesetzes von 1790 auf "sie", aber verheiratete Frauen konnten kein Eigentum in ihrem eigenen Namen besitzen und hatten auch keinen Anspruch auf eigene Einkünfte, einschließlich der Einkünfte aus ihren Erfindungen. Diese historische Kluft zwischen den Geschlechtern hat sich im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts zwar verringert, aber die Ungleichheit ist immer noch weit verbreitet. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel waren 2015 nur 8 % der Erfinder weiblich. Dies kann zum Teil auf die historischen Hindernisse für Frauen bei der Erlangung von Patenten sowie auf die Tatsache zurückgeführt werden, dass Frauen in traditionell "patentintensiven" Sektoren, insbesondere in MINT-Sektoren, unterrepräsentiert sind. Marcowitz-Bitton et al. argumentieren, dass die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei Patenten auch ein Ergebnis interner Verzerrungen innerhalb des Patentsystems ist. ⓘ
Recht
Geistiges Eigentum ⓘ |
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Verwandte Themen |
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Auswirkungen
Ein Patent gibt nicht das Recht, eine Erfindung herzustellen, zu benutzen oder zu verkaufen. Vielmehr gewährt ein Patent aus rechtlicher Sicht das Recht, andere von der Herstellung, der Benutzung, dem Verkauf, dem Anbieten zum Verkauf oder der Einfuhr der patentierten Erfindung während der Laufzeit des Patents, die in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt, vorbehaltlich der Zahlung von Erhaltungsgebühren auszuschließen. Aus wirtschaftlicher und praktischer Sicht ist ein Patent jedoch besser und vielleicht präziser als ein Recht zu betrachten, das seinem Inhaber "das Recht gibt, zu versuchen, das Patent durch gerichtliche Geltendmachung auszuschließen", denn viele erteilte Patente erweisen sich als ungültig, sobald ihre Inhaber versuchen, sie vor Gericht geltend zu machen. Ein Patent ist ein begrenztes Eigentumsrecht, das die Regierung Erfindern im Gegenzug für ihre Zustimmung gewährt, Einzelheiten ihrer Erfindungen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Wie jedes andere Eigentumsrecht kann es verkauft, lizenziert, verpfändet, abgetreten oder übertragen, verschenkt oder einfach aufgegeben werden. ⓘ
Da ein Patent ein Ausschlussrecht ist, gibt es dem Patentinhaber nicht unbedingt das Recht, die Erfindung, die Gegenstand des Patents ist, zu verwerten. So sind beispielsweise viele Erfindungen Verbesserungen früherer Erfindungen, die noch durch das Patent eines anderen geschützt sein können. Erhält ein Erfinder ein Patent auf Verbesserungen einer bestehenden Erfindung, die noch unter Patentschutz steht, kann er die verbesserte Erfindung nur dann rechtmäßig nutzen, wenn der Patentinhaber der ursprünglichen Erfindung die Erlaubnis erteilt, die er unter Umständen verweigert. ⓘ
In einigen Ländern gibt es "Benutzungsbestimmungen", die vorschreiben, dass die Erfindung in dem Land, für das sie gilt, genutzt werden muss. Die Folgen der Nichtbenutzung einer Erfindung sind von Land zu Land unterschiedlich und reichen vom Entzug der Patentrechte bis zur Erteilung einer Zwangslizenz, die von den Gerichten an eine Partei vergeben wird, die eine patentierte Erfindung nutzen möchte. Der Patentinhaber hat die Möglichkeit, den Widerruf oder die Lizenz anzufechten, muss aber in der Regel nachweisen, dass durch die Nutzung der Erfindung die angemessenen Bedürfnisse der Öffentlichkeit befriedigt worden sind. ⓘ
Anfechtungen
In den meisten Ländern können Dritte die Gültigkeit eines erteilten oder zugelassenen Patents beim nationalen Patentamt anfechten; dies wird als Einspruchsverfahren bezeichnet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gültigkeit eines Patents vor Gericht anzufechten. In beiden Fällen versucht die anfechtende Partei zu beweisen, dass das Patent niemals hätte erteilt werden dürfen. Es gibt mehrere Anfechtungsgründe: Der beanspruchte Gegenstand ist überhaupt nicht patentierbar; der beanspruchte Gegenstand war zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu oder für den Fachmann offensichtlich; oder es wurde bei der Anmeldung eine Art Betrug begangen, z. B. bei der Auflistung der Erfinder oder bei den Angaben über den Zeitpunkt der Entdeckung usw. Patente können aus jedem dieser Gründe ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. ⓘ
Rechtsverletzung
Eine Patentverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Erlaubnis des Patentinhabers eine patentierte Erfindung herstellt, benutzt oder verkauft. Patente werden jedoch auf nationaler Basis durchgesetzt. Die Herstellung eines Gegenstands in China beispielsweise, der ein US-Patent verletzen würde, würde nach dem US-Patentrecht nur dann eine Verletzung darstellen, wenn der Gegenstand in die USA eingeführt würde. ⓘ
Zu den Verletzungen gehört auch die buchstäbliche Verletzung eines Patents, d. h. die Durchführung einer verbotenen Handlung, die durch das Patent geschützt ist. Es gibt auch die Doktrin der Äquivalente. Diese Doktrin schützt davor, dass jemand ein Produkt herstellt, das im Grunde genommen dasselbe Produkt ist, das durch das Patent geschützt ist, nur mit ein paar Änderungen. In einigen Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten, gibt es zwei weitere Formen der Haftung für Patentverletzungen. Die eine ist die mittelbare Rechtsverletzung, d. h. die Beteiligung an einer Rechtsverletzung durch einen anderen. Dabei kann es sich um ein Unternehmen handeln, das einem anderen Unternehmen bei der Herstellung eines patentierten Produkts hilft, oder um den Verkauf eines patentierten Produkts, das von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde. Es gibt auch die Anstiftung zur Patentverletzung, d. h. eine Partei veranlasst oder unterstützt eine andere Partei bei der Verletzung eines Patents. Ein Beispiel hierfür wäre ein Unternehmen, das eine andere Partei dafür bezahlt, ein patentiertes Produkt herzustellen, um den Marktanteil seines Konkurrenten zu verringern. Dies ist wichtig, wenn es um Waren auf dem grauen Markt geht, d. h. wenn ein Patentinhaber ein Produkt in Land A verkauft, in dem er das Produkt patentiert hat, und eine andere Partei es ohne die Erlaubnis des Inhabers in Land B kauft und verkauft, in dem der Inhaber ebenfalls ein Patent für das Produkt hat. Wenn in Land B entweder die nationale oder die regionale Erschöpfung gilt, kann der Eigentümer seine Patentrechte möglicherweise immer noch durchsetzen. Wenn Land B jedoch eine Politik der internationalen Erschöpfung verfolgt, hat der Patentinhaber keine Rechtsgrundlage für die Durchsetzung des Patents in Land B, da es bereits in einem anderen Land verkauft wurde. ⓘ
Durchsetzung
Patente können in der Regel nur auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden (z. B. bei einem US-Patent durch eine Patentverletzungsklage vor einem US-Bundesbezirksgericht), obwohl einige Länder (wie Frankreich und Österreich) strafrechtliche Sanktionen für mutwillige Patentverletzungen vorsehen. In der Regel verlangt der Patentinhaber eine finanzielle Entschädigung (Schadensersatz) für frühere Verletzungen und eine Unterlassungsklage, die dem Beklagten künftige Verletzungshandlungen verbietet, oder er verlangt entweder Schadensersatz oder eine Unterlassungsklage. Um eine Patentverletzung zu beweisen, muss der Patentinhaber nachweisen, dass der beschuldigte Patentverletzer alle Erfordernisse von mindestens einem der Patentansprüche ausübt. (In vielen Gerichtsbarkeiten ist der Geltungsbereich des Patents nicht auf das beschränkt, was wörtlich in den Ansprüchen steht, zum Beispiel aufgrund der Äquivalenzlehre). ⓘ
Ein beschuldigter Patentverletzer hat das Recht, die Gültigkeit des Patents, das angeblich verletzt wurde, in einer Widerklage anzufechten. Ein Patent kann aus Gründen für ungültig erklärt werden, die in den einschlägigen Patentgesetzen beschrieben sind, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Oft sind die Gründe eine Untergruppe der Voraussetzungen für die Patentierbarkeit in dem betreffenden Land. Obwohl es einem Patentverletzer im Allgemeinen freisteht, sich auf jeden verfügbaren Nichtigkeitsgrund zu berufen (z. B. auf eine Vorveröffentlichung), haben einige Länder Sanktionen vorgesehen, um zu verhindern, dass dieselben Fragen der Gültigkeit erneut verhandelt werden. Ein Beispiel dafür ist das britische Certificate of contested validity. ⓘ
Patentlizenzvereinbarungen sind Verträge, in denen sich der Patentinhaber (der Lizenzgeber) bereit erklärt, dem Lizenznehmer das Recht einzuräumen, die beanspruchte Erfindung herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen oder zu importieren, in der Regel gegen eine Lizenzgebühr oder eine andere Vergütung. Es ist üblich, dass Unternehmen, die in komplexen technischen Bereichen tätig sind, mehrere Lizenzvereinbarungen im Zusammenhang mit der Herstellung eines einzigen Produkts abschließen. Darüber hinaus ist es ebenso üblich, dass Konkurrenten in solchen Bereichen im Rahmen von gegenseitigen Lizenzvereinbarungen Patente aneinander lizenzieren, um die Vorteile der Nutzung der patentierten Erfindungen des jeweils anderen zu teilen. Freiheitslizenzen wie die Apache-2.0-Lizenz sind eine Mischform aus Urheberrechts-/Marken-/Patentlizenz/Vertrag, da die drei geistigen Eigentumsrechte in einer zentralen Lizenz gebündelt werden. Dies kann die Durchsetzung erschweren, da Patentlizenzen nicht auf diese Weise im Rahmen des Urheberrechts gewährt werden können und als Vertrag betrachtet werden müssen. ⓘ
Eigentumsverhältnisse
In den meisten Ländern können sowohl natürliche als auch juristische Personen ein Patent beantragen. In den Vereinigten Staaten kann jedoch nur der/die Erfinder ein Patent anmelden, obwohl es später an eine juristische Person übertragen werden kann und Erfinder verpflichtet sein können, Erfindungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags an ihren Arbeitgeber zu übertragen. In den meisten europäischen Ländern kann das Eigentum an einer Erfindung kraft Gesetzes vom Erfinder auf den Arbeitgeber übergehen, wenn die Erfindung im Rahmen der normalen oder speziell zugewiesenen Arbeitspflichten des Erfinders gemacht wurde, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass eine Erfindung aus der Erfüllung dieser Pflichten resultiert, oder wenn der Erfinder eine besondere Verpflichtung hatte, die Interessen des Unternehmens des Arbeitgebers zu fördern. Anmeldungen von Systemen künstlicher Intelligenz wie DABUS wurden in den USA, im Vereinigten Königreich und beim Europäischen Patentamt mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich nicht um natürliche Personen handelt. ⓘ
Die Erfinder, ihre Rechtsnachfolger oder ihre Bevollmächtigten werden Inhaber des Patents, wenn es erteilt wird. Wenn ein Patent mehreren Inhabern erteilt wird, können die Gesetze des betreffenden Landes und etwaige Vereinbarungen zwischen den Inhabern den Umfang beeinflussen, in dem jeder Inhaber das Patent nutzen kann. In einigen Ländern kann beispielsweise jeder Inhaber seine Rechte an dem Patent frei lizenzieren oder an eine andere Person abtreten, während das Gesetz in anderen Ländern solche Handlungen ohne die Zustimmung des/der anderen Inhabers/Inhaber verbietet. ⓘ
Die Möglichkeit, Eigentumsrechte zu übertragen, erhöht die Liquidität eines Patents als Eigentum. Erfinder können Patente erwerben und sie dann an Dritte verkaufen. Die Dritten sind dann Eigentümer der Patente und haben die gleichen Rechte, andere an der Verwertung der beanspruchten Erfindungen zu hindern, als hätten sie die Erfindungen ursprünglich selbst gemacht. ⓘ
Geltende Gesetze
Die Erteilung und Durchsetzung von Patenten unterliegt den nationalen Gesetzen sowie internationalen Verträgen, sofern diese in nationales Recht umgesetzt wurden. Patente werden von nationalen oder regionalen Patentämtern erteilt, d. h. von nationalen oder regionalen Verwaltungsbehörden. Ein bestimmtes Patent ist daher nur für den Schutz einer Erfindung in dem Land nützlich, in dem das Patent erteilt wurde. Mit anderen Worten: Das Patentrecht ist territorialer Natur. Wenn eine Patentanmeldung veröffentlicht wird, wird die in der Anmeldung offengelegte Erfindung zum Stand der Technik und tritt in Ländern, in denen der Patentanmelder keinen Schutz beantragt, in den öffentlichen Bereich ein (sofern sie nicht durch andere Patente geschützt ist), so dass die Anmeldung im Allgemeinen zum Stand der Technik wird, und zwar gegenüber jedem (einschließlich des Anmelders), der in diesen Ländern Patentschutz für die Erfindung beantragen könnte. ⓘ
In der Regel bildet ein Land oder eine Gruppe von Ländern ein Patentamt, das für den Betrieb des nationalen Patentsystems im Rahmen der einschlägigen Patentgesetze zuständig ist. Das Patentamt ist in der Regel für die Erteilung von Patenten zuständig, während die Verletzung von Patenten in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gerichte fällt. ⓘ
Die Zuständigkeit für Patentgesetze ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Im Vereinigten Königreich ist das materielle Patentrecht im Patents Act 1977 in seiner geänderten Fassung enthalten. In den Vereinigten Staaten ermächtigt die Verfassung den Kongress, Gesetze zur "Förderung des Fortschritts der Wissenschaft und der nützlichen Künste ..." zu erlassen. Die vom Kongress verabschiedeten Gesetze sind in Titel 35 des United States Code kodifiziert und begründen das United States Patent and Trademark Office. ⓘ
Es besteht ein Trend zur weltweiten Harmonisierung der Patentgesetze, wobei die Welthandelsorganisation (WTO) in diesem Bereich besonders aktiv ist. Das TRIPS-Abkommen hat den Nationen ein Forum geboten, sich auf ein einheitliches Patentrecht zu einigen, und ist damit weitgehend erfolgreich. Die Konformität mit dem TRIPS-Abkommen ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die WTO und wird daher von vielen Ländern als wichtig angesehen. Dies hat auch dazu geführt, dass viele Entwicklungsländer, die in der Vergangenheit möglicherweise andere Gesetze entwickelt haben, um ihre Entwicklung zu fördern, ihre Patentgesetze im Einklang mit der weltweiten Praxis durchsetzen. ⓘ
Auf internationaler Ebene gibt es internationale Vertragsverfahren, wie die Verfahren im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) [das die Europäische Patentorganisation (EPOrg) bildet], die einen Teil des Anmelde- und Prüfungsverfahrens zentralisieren. Ähnliche Vereinbarungen bestehen zwischen den Mitgliedsstaaten der ARIPO und der OAPI, den analogen Verträgen zwischen afrikanischen Ländern und den neun GUS-Mitgliedsstaaten, die die Eurasische Patentorganisation gebildet haben. Ein wichtiges internationales Übereinkommen im Zusammenhang mit Patenten ist die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, die ursprünglich im Jahr 1883 unterzeichnet wurde. Die Pariser Verbandsübereinkunft legt eine Reihe grundlegender Regeln für Patente fest, und obwohl die Übereinkunft nicht in allen nationalen Rechtsordnungen unmittelbare Rechtswirkung hat, sind die Grundsätze der Übereinkunft in alle nennenswerten aktuellen Patentsysteme eingeflossen. Die Pariser Verbandsübereinkunft legt einen Mindestpatentschutz von 20 Jahren fest, doch der wichtigste Aspekt der Übereinkunft ist das Recht auf Inanspruchnahme einer Priorität: Die Einreichung einer Anmeldung in einem Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft berechtigt für ein Jahr zur Einreichung einer Anmeldung in einem anderen Mitgliedstaat und zur Inanspruchnahme des ursprünglichen Anmeldetags. Ein weiterer wichtiger Vertrag ist der Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird und für mehr als 150 Länder gilt. Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) bietet ein einheitliches Verfahren für die Einreichung von Patentanmeldungen zum Schutz von Erfindungen in allen Vertragsstaaten und räumt den Inhabern eine 30-monatige Priorität für Anmeldungen ein, im Gegensatz zu den 12 Monaten, die die Pariser Verbandsübereinkunft gewährt. Eine im Rahmen des PCT eingereichte Patentanmeldung wird als internationale Anmeldung oder PCT-Anmeldung bezeichnet. Die Schritte für PCT-Anmeldungen sind wie folgt 1. Einreichung der PCT-Patentanmeldung ⓘ
2. Prüfung in der internationalen Phase ⓘ
3. Prüfung in der nationalen Phase. ⓘ
Neben diesen internationalen Abkommen für Patente gab es den Patent Law Treaty (PLT). Dieser Vertrag vereinheitlichte die Anforderungen an den Anmeldetag, standardisierte die Anmeldung und die Formulare, ermöglichte die elektronische Kommunikation und Anmeldung, verhinderte den unbeabsichtigten Verlust von Rechten und vereinfachte die Verfahren der Patentämter. ⓘ
Manchmal erteilen Staaten anderen Personen als dem Patentinhaber die Erlaubnis, ein patentiertes Produkt herzustellen, und zwar in verschiedenen Situationen, die mit der öffentlichen Ordnung oder dem öffentlichen Interesse in Einklang stehen. Dazu können Zwangslizenzen, wissenschaftliche Forschung und die Durchfuhr im Land gehören. ⓘ
Anmeldung und Verfolgung
Vor der Anmeldung, die unabhängig davon, ob ein Patent erteilt wird oder nicht, kostenpflichtig ist, muss eine Person sicherstellen, dass ihr Material patentierbar ist. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass patentierbares Material von Menschenhand geschaffen sein muss, was bedeutet, dass alles Natürliche nicht patentiert werden kann. Das bedeutet, dass alles, was natürlich ist, nicht patentiert werden kann. Mineralien, Materialien, Gene, Fakten, Organismen und biologische Prozesse können beispielsweise nicht patentiert werden, aber wenn jemand diese Materialien nimmt und einen erfinderischen, nicht offensichtlichen Schritt unternimmt, um etwas von Menschen Geschaffenes zu schaffen, könnte das Endergebnis patentierbar sein. Dies gilt auch für künstlich hergestellte Bakterienstämme, wie in der Rechtssache Diamond gegen Chakrabarty entschieden wurde. Die Patentierbarkeit hängt auch von der öffentlichen Ordnung ab; wenn sie gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ist sie nicht patentierbar. Ein Beispiel hierfür ist die Patentierung einer vom Menschen veränderten höheren Lebensform, wie z. B. einer Maus, wie im Fall Harvard College gegen Kanada. Darüber hinaus müssen patentierbare Materialien neu und nützlich sein und eine nicht nahe liegende erfinderische Tätigkeit aufweisen. ⓘ
Ein Patent wird durch Einreichung einer schriftlichen Anmeldung beim zuständigen Patentamt beantragt. Die Person oder das Unternehmen, das die Anmeldung einreicht, wird als "Anmelder" bezeichnet. Der Anmelder kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger sein. Die Anmeldung enthält eine Beschreibung der Herstellung und Verwendung der Erfindung, die so detailliert sein muss, dass ein Fachmann auf dem Gebiet der Technik die Erfindung herstellen und verwenden kann. In einigen Ländern sind besondere Angaben erforderlich, z. B. über die Nützlichkeit der Erfindung, die beste dem Erfinder bekannte Ausführungsform der Erfindung oder das technische Problem bzw. die technischen Probleme, die durch die Erfindung gelöst werden. Es können auch Zeichnungen zur Veranschaulichung der Erfindung eingereicht werden. ⓘ
Die Anmeldung enthält auch einen oder mehrere Ansprüche, in denen festgelegt wird, was ein Patent abdeckt oder welchen "Schutzumfang" es hat. ⓘ
Nach der Einreichung wird eine Anmeldung häufig als "zum Patent angemeldet" bezeichnet. Diese Bezeichnung verleiht zwar keinen Rechtsschutz, und ein Patent kann erst nach seiner Erteilung durchgesetzt werden, doch dient sie als Warnung für potenzielle Patentverletzer, dass sie im Falle der Erteilung des Patents möglicherweise schadenersatzpflichtig werden. ⓘ
Sobald eine Patentanmeldung eingereicht ist, wird sie "verfolgt". Ein Patentprüfer prüft die Patentanmeldung, um festzustellen, ob sie den Patentierbarkeitsanforderungen des betreffenden Landes entspricht. Entspricht die Anmeldung nicht den Anforderungen, werden dem Anmelder bzw. seinem Patent- oder Rechtsanwalt mit einem Bescheid des Amtes Einwände mitgeteilt, auf die der Anmelder reagieren kann. Die Anzahl der Bescheide und Antworten ist von Land zu Land unterschiedlich, aber letztendlich wird eine endgültige Ablehnung durch das Patentamt ausgesprochen, oder die Patentanmeldung wird erteilt, was nach Zahlung zusätzlicher Gebühren zu einem erteilten, durchsetzbaren Patent führt. In einigen Ländern haben Dritte die Möglichkeit, zwischen Erteilung und Erteilung oder nach der Erteilung ein Einspruchsverfahren einzuleiten. ⓘ
Nach der Erteilung des Patents sind in den meisten Ländern Jahresgebühren zu entrichten, um das Patent in Kraft zu halten. Diese Gebühren sind in der Regel jährlich zu entrichten. Einige Länder oder regionale Patentämter (z. B. das Europäische Patentamt) verlangen auch jährliche Jahresgebühren für eine Patentanmeldung, bevor diese erteilt wird. ⓘ
Kosten
Die Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung, die Weiterverfolgung bis zur Erteilung und die Aufrechterhaltung des Patents sind von Land zu Land unterschiedlich und können auch von der Art und Komplexität der Erfindung und der Art des Patents abhängen. ⓘ
Das Europäische Patentamt schätzte im Jahr 2005 die durchschnittlichen Kosten für die Erlangung eines europäischen Patents (über eine Euro-Direktanmeldung, d. h. nicht auf der Grundlage einer PCT-Anmeldung) und die Aufrechterhaltung des Patents für eine Laufzeit von 10 Jahren auf rund 32 000 €. Seit dem Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens am 1. Mai 2008 ist diese Schätzung jedoch nicht mehr aktuell, da weniger Übersetzungen erforderlich sind. ⓘ
In den Vereinigten Staaten wurden im Jahr 2000 die Kosten für die Erlangung eines Patents (Patent Prosecution) auf 10.000 bis 30.000 Dollar pro Patent geschätzt. Kommt es zu einem Patentstreit (was im Jahr 1999 in etwa 1.600 Fällen der Fall war, verglichen mit 153.000 Patenten, die im selben Jahr erteilt wurden), steigen die Kosten beträchtlich: Obwohl 95 % der Patentstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden, entstehen in den Fällen, die vor Gericht landen, Anwaltskosten in der Größenordnung von einer Million Dollar pro Fall, ohne die damit verbundenen Geschäftskosten. ⓘ
Nichtinländerbehandlung im Anmeldeverfahren
Die Inländerbehandlung in den nationalen Patentämtern war in den nördlichen Ländern weit verbreitet, bis sie nach der Aushandlung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums verboten wurde. Nach den Artikeln 2 und 3 dieser Übereinkunft genießen juristische und natürliche Personen, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates der Übereinkunft sind oder dort ihren Wohnsitz haben, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in allen anderen Verbandsländern die Vergünstigungen, die ihre jeweiligen Gesetze den eigenen Staatsangehörigen gewähren. ⓘ
Darüber hinaus verbietet das TRIPS-Übereinkommen ausdrücklich jede derartige Diskriminierung. In Artikel 27.1 des TRIPS-Übereinkommens heißt es: "Patente sind ohne Diskriminierung nach dem Ort der Erfindung, dem Gebiet der Technik und danach, ob es sich um eingeführte oder im Inland hergestellte Erzeugnisse handelt, zu erteilen und Patentrechte zu genießen". ⓘ
Alternativen
Eine Defensivveröffentlichung ist die Veröffentlichung einer detaillierten Beschreibung einer neuen Erfindung, ohne diese zu patentieren, um den Stand der Technik und die öffentliche Identifizierung als Schöpfer/Urheber einer Erfindung nachzuweisen, wobei eine Defensivveröffentlichung auch anonym sein kann. Eine defensive Veröffentlichung verhindert, dass andere die Erfindung später patentieren können. ⓘ
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die absichtlich vertraulich gehalten wird und die ihrem Besitzer einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Geschäftsgeheimnisse werden durch Geheimhaltungsvereinbarungen und das Arbeitsrecht geschützt, die jeweils Informationslecks wie Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht und Industriespionage verhindern. Im Vergleich zu Patenten haben Geschäftsgeheimnisse den Vorteil, dass der Wert eines Geschäftsgeheimnisses so lange bestehen bleibt, bis es veröffentlicht wird, während ein Patent nur für eine bestimmte Zeit in Kraft ist, nach der andere die Erfindung frei kopieren können; es müssen keine Gebühren an Behörden gezahlt oder Papiere eingereicht werden; es hat eine sofortige Wirkung und erfordert keine Offenlegung von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Der größte Nachteil eines Geschäftsgeheimnisses ist seine Anfälligkeit für Reverse Engineering. ⓘ
Vorteile
Zu den primären Anreizen des Patentsystems gehören die Anreize, überhaupt etwas zu erfinden, die Erfindung offenzulegen, wenn sie einmal gemacht wurde, die notwendigen Summen zu investieren, um die Erfindung zu erproben, zu produzieren und zu vermarkten, und frühere Patente zu umgehen und zu verbessern. ⓘ
Patente bieten Anreize für wirtschaftlich effiziente Forschung und Entwicklung (FuE). Eine jährlich vom Institute for Prospective Technological Studies (IPTS) durchgeführte Studie zeigt, dass die 2.000 weltweit größten Unternehmen im Jahr 2008 mehr als 430 Milliarden Euro in ihre FuE-Abteilungen investiert haben. Wenn die Investitionen als Input von F&E betrachtet werden können, sind die tatsächlichen Produkte und Patente der Output. Auf der Grundlage dieser Gruppen hat ein Projekt namens Corporate Invention Board die Patentportfolios gemessen und analysiert, um ein originelles Bild ihrer technologischen Profile zu erstellen. Die Befürworter von Patenten argumentieren, dass ohne Patentschutz die Ausgaben für Forschung und Entwicklung deutlich geringer wären oder ganz wegfallen würden, was die Möglichkeit von technologischen Fortschritten oder Durchbrüchen einschränken würde. Die Unternehmen würden bei ihren FuE-Investitionen sehr viel vorsichtiger sein, da es Dritten freistehen würde, jede Entwicklung zu nutzen. ⓘ
Die logische Folge einer effizienteren FuE ist eine effizientere Volkswirtschaft: Es hat sich gezeigt, dass eine Zunahme der Patentanmeldungen mit einem Anstieg des Volkseinkommens verbunden ist. Eine Studie aus dem Jahr 2009 über die Auswirkungen von Patenten in verschiedenen Ländern der Welt zeigt beispielsweise, dass ein Anstieg der Patentanmeldungen um 10 % im Jahr 1910 im Durchschnitt zu einem Anstieg des Pro-Kopf-BIP um 9 bis 11 % im Jahr 1960 führte. Die positiven Auswirkungen der Patentierung auf das Volkseinkommen waren in den USA, der Schweiz und Schweden besonders ausgeprägt. Die Patentierung ist jedoch offensichtlich nicht der einzige Faktor, der das BIP-Wachstum beeinflusst: Unter anderem spielt auch die Schulbildung eine große Rolle. ⓘ
"Das Patent internalisiert die Externalität, indem es dem [Erfinder] ein Eigentumsrecht an seiner Erfindung einräumt. ⓘ
Gemäß der ursprünglichen Definition des Begriffs "Patent" sollen Patente die Offenlegung von Innovationen in der Öffentlichkeit zum Wohle der Allgemeinheit erleichtern und fördern. Somit kann die Patentierung als Beitrag zu offener Hardware nach einer Sperrfrist (in der Regel von 20 Jahren) angesehen werden. Hätten Erfinder nicht den rechtlichen Schutz von Patenten, würden sie es in vielen Fällen vorziehen oder dazu neigen, ihre Erfindungen geheim zu halten (z. B. Geschäftsgeheimnisse). Durch die Erteilung von Patenten werden die Einzelheiten einer neuen Technologie im Allgemeinen öffentlich zugänglich gemacht, so dass sie nach Ablauf des Patents von jedermann genutzt oder von anderen Erfindern weiter verbessert werden können. Wenn die Laufzeit eines Patents abgelaufen ist, stellt die öffentliche Aufzeichnung außerdem sicher, dass die Erfindung des Patentinhabers nicht für die Menschheit verloren ist. ⓘ
Ein Effekt der modernen Patentnutzung ist, dass ein kleiner Erfinder, der sich sowohl das Patentierungsverfahren als auch die Verteidigung des Patents leisten kann, den Status des ausschließlichen Rechts nutzen kann, um Lizenzgeber zu werden. Auf diese Weise kann der Erfinder Kapital aus der Lizenzierung der Erfindung ansammeln und Innovationen ermöglichen, da er sich nicht um die Herstellung der Erfindung kümmern muss. Auf diese Weise kann die Zeit und Energie des Erfinders auf die reine Innovation verwendet werden, während sich andere auf die Herstellbarkeit konzentrieren können. ⓘ
Eine weitere Auswirkung der modernen Patentverwendung besteht darin, dass Konkurrenten in die Lage versetzt werden, um die patentierte Erfindung herum zu konstruieren (oder nach R. S. Praveen Raj zu "erfinden"), und gleichzeitig Anreize dafür erhalten. Dies kann einen gesunden Wettbewerb zwischen den Herstellern fördern, der zu einer schrittweisen Verbesserung der technologischen Basis führt. ⓘ
Kritik
Rechtswissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler, Aktivisten, politische Entscheidungsträger, Industriezweige und Handelsorganisationen haben unterschiedliche Ansichten über Patente vertreten und kontroverse Debatten zu diesem Thema geführt. Jahrhundert entstanden kritische Sichtweisen, die sich insbesondere auf die Grundsätze des Freihandels stützten. Zeitgenössische Kritiker haben diese Argumente aufgegriffen und behaupten, dass Patente Innovationen blockieren und Ressourcen verschwenden (z. B. durch patentbezogene Gemeinkosten), die andernfalls produktiv zur Verbesserung der Technologie eingesetzt werden könnten. Diese und andere Forschungsergebnisse zeigen, dass Patente die Innovation aufgrund der folgenden Mechanismen verringern:
- Qualitativ minderwertige, bereits bekannte oder offensichtliche Patente behindern Innovation und Kommerzialisierung.
- Die Blockierung der Nutzung von Grundlagenwissen durch Patente führt zu einer "Tragödie der Gemeingüter", bei der künftige Innovationen außerhalb eines einzigen Unternehmens in einem ganzen Bereich nicht stattfinden können.
- Patente schwächen den öffentlichen Bereich und die daraus entstehende Innovation.
- Patentdickichte oder "sich überschneidende Patentrechte" verlangsamen insbesondere die Innovation.
- Breite Patente hindern Unternehmen daran, Produkte zu vermarkten und schaden der Innovation. Im schlimmsten Fall werden solche breiten Patente von nicht praktizierenden Unternehmen (Patenttrollen) gehalten, die nicht zur Innovation beitragen. Die Durchsetzung von minderwertigen Patenten durch Patent-Trolle hat zu Kritik am Patentamt und am System selbst geführt. Im Jahr 2011 beispielsweise entstanden den Unternehmen in den Vereinigten Staaten direkte Kosten in Höhe von 29 Milliarden Dollar durch Patent-Trolle. Nach Angaben der Santa Clara University School of Law machten Klagen von "Patentverwertungsunternehmen" 61 % aller Patentfälle im Jahr 2012 aus.
- Bei Patenten wird ein Einheitsmodell auf Branchen mit unterschiedlichen Bedürfnissen angewandt, was insbesondere für die Softwarebranche unproduktiv ist.
- Auch die Rentensucht von Inhabern pharmazeutischer Patente steht in der Kritik, denn die hohen Preise, die sie ermöglichen, machen lebensrettende Medikamente für viele Menschen unerschwinglich. ⓘ
Boldrin und Levine kommen zu dem Schluss: "Unsere bevorzugte politische Lösung ist die vollständige Abschaffung von Patenten und die Suche nach anderen legislativen Instrumenten, die weniger anfällig für Lobbyismus und Rent-Seeking sind, um Innovationen zu fördern, wenn es eindeutige Beweise dafür gibt, dass Laissez-faire nicht ausreicht." Die Abschaffung von Patenten könnte jedoch in einigen Ländern eine politische Herausforderung darstellen, da die wichtigsten wirtschaftlichen Theorien, die das Patentrecht stützen, davon ausgehen, dass Erfinder und Innovatoren Patente benötigen, um die mit Forschung, Erfindung und Vermarktung verbundenen Kosten wieder hereinzuholen; diese Argumentation wird geschwächt, wenn die neuen Technologien diese Kosten senken. In einem Papier aus dem Jahr 2016 wird für eine erhebliche Schwächung der Patente plädiert, da die aktuellen Technologien (z. B. 3D-Druck, Cloud Computing, synthetische Biologie usw.) die Kosten für Innovationen gesenkt haben. ⓘ
Die Debatten über die Nützlichkeit von Patenten für ihr primäres Ziel sind Teil eines umfassenderen Diskurses über den Schutz des geistigen Eigentums, in dem sich auch unterschiedliche Ansichten zum Urheberrecht widerspiegeln. ⓘ
Anti-Patent-Initiativen
- Patente auf teure Medikamente werden oft als Beispiel für die Unzulänglichkeit patentbasierter Mechanismen angeführt. Eine von Südafrika in der Vergangenheit angewandte Ausweichlösung ist die Verabschiedung eines erklärten nationalen Gesetzes, das dem Staat das Recht gibt, preiswerte Generika ohne Genehmigung zu importieren und auf eine spätere Verbesserung der internationalen Vorschriften und Anreizsysteme zu warten.
- Im Jahr 2020 forderten mehrere Initiativen, unter anderem von Indien und Südafrika, einen Verzicht auf TRIPS-Impfstoffpatente, um die weltweite Einführung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen. Es wurden jedoch keine Mechanismen alternativer Anreizsysteme für die medizinische Forschung und Entwicklung oder technische Details der vorgeschlagenen "Aufteilung" nach bestimmten Gewinnsummen genannt, und einige argumentieren, dass nicht die Rechte an geistigem Eigentum, sondern das Produktions-Know-how das Haupthindernis für den Ausbau der Kapazitäten ist.
- Das Patent Busting Project ist eine Initiative der Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich gegen Patente wendet, von denen die Organisation behauptet, sie seien unrechtmäßig und würden Innovationen unterdrücken oder die Online-Ausdrucksmöglichkeiten einschränken. Die Initiative wurde 2004 ins Leben gerufen und umfasst zwei Phasen: die Dokumentation des durch diese Patente verursachten Schadens und die Einreichung von Anfechtungsklagen beim United States Patent and Trademark Office (USPTO).
- Der Patentkritiker Joseph Stiglitz hat Preise als Alternative zu Patenten vorgeschlagen, um Lösungen für globale Probleme wie AIDS voranzutreiben.
- Im Jahr 2012 startete Stack Exchange Ask Patents, ein Forum für das Crowdsourcing von Stand der Technik, um Patente für ungültig zu erklären.
- Mehrere Autoren haben sich dafür ausgesprochen, einen defensiven Stand der Technik zu entwickeln, um Patentierungen aufgrund von Offensichtlichkeit mit Hilfe von Listen oder Algorithmen zu verhindern. So hat beispielsweise ein Rechtsprofessor der University of North Carolina School of Law eine Methode zum Schutz der DNA-Forschung vorgestellt, die auch auf andere Technologien angewendet werden könnte. Chin schrieb einen Algorithmus, um 11 Millionen "offensichtliche" Nukleotidsequenzen zu generieren, die als Stand der Technik gelten, und sein algorithmischer Ansatz hat sich bereits als wirksam erwiesen, um Ansprüche auf Oligonukleotidzusammensetzungen, die seit der Veröffentlichung der Liste eingereicht wurden, zu antizipieren und wurde vom US-Patentamt mehrfach zitiert. Kürzlich entwickelte Joshua Pearce einen Open-Source-Algorithmus zur Identifizierung des Stands der Technik für 3D-Druckmaterialien, um diese Materialien nach Patentstandards offensichtlich zu machen. Da sich die 3D-Druckergemeinde bereits mit rechtlichen Fragen auseinandersetzt, wurde diese Entwicklung in der Fachpresse heftig diskutiert. Chin brachte dasselbe auf Algorithmen basierende Offensichtlichkeitsargument bei DNA-Sonden vor.
- Google und andere Technologieunternehmen gründeten 2014 das LOT-Netzwerk, um Patentverwertungsgesellschaften zu bekämpfen, indem sie Patente gegenseitig lizenzieren und so rechtliche Schritte dieser Gesellschaften verhindern. ⓘ
Ökonomische Analyse
Der Patenteigner hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern. Damit wird es ihm ermöglicht, einen monopolistischen Preis zu realisieren und nicht nur eine Kompensation für die Forschungs- und Entwicklungskosten der Erfindung, sondern auch einen Profit zu erhalten. ⓘ
Das grundsätzliche Problem, das der Patentschutz lösen soll, ist Marktversagen, das sich aus der positiven Externalität von Forschung ergibt: In der Regel liegt der soziale Nutzen einer Erfindung deutlich über dem privaten Nutzen. Deswegen würde die private Forschung allein zu wenig investieren. Zu schwache Eigentumsrechte führen zu suboptimalen Innovationsraten, weil Investoren unzureichend entlohnt werden. Der Staat kann dieses Marktversagen bekämpfen, indem er Forschung durch Steuergelder subventioniert, oder indem er geistige Eigentumsrechte definiert und schützt. Ein zu starker Eigentumsschutz ist jedoch ebenfalls nicht optimal, weil Erfindungen dann zu wenig genutzt und weiterentwickelt werden können. Die Stärke des Eigentumsschutzes variiert entlang verschiedener Dimensionen. Die Höhe definiert, welche Erfindungen geschützt werden können. Die Länge definiert, wie lange eine Erfindung geschützt werden kann. Die Tiefe definiert den Umfang der geschützten Aktivitäten. ⓘ
Es besteht also im Fall von Patenten ein Trade-off zwischen der Schaffung von Anreizen zur Forschung und Veröffentlichung von Erfindungen einerseits, und der Einschränkung der Nutzung geschützter Erfindungen während der Patentlaufzeit andererseits. Neben der Einschränkung der praktischen Nutzung von Erfindungen gibt es auch negative Auswirkungen auf die Geschwindigkeit der Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstands (seit Ende der 1990er Jahre unter dem Begriff Anti-Allmende diskutiert): Wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden patentrechtlich geschützt werden, wird es anderen Forschern erschwert, die Methoden zu nutzen und auf diesem Wissen aufzubauen. ⓘ
Innovationsraten
Wie sich Patente auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (bzw. Grundlagenforschung und angewandte Forschung) auswirken, ist nicht abschließend geklärt. Patente auf Genfragmente könnten die Forschung aufhalten, weil eine Firma, die diese Genfragmente nutzen will, unter Umständen erst mehrere Lizenzen von verschiedenen Patenteignern erwerben muss. Das Gleiche gilt für die Patentierung grundlegender biotechnologischer Konzepte, die für die weitere Forschung wichtig sind, siehe Biopatent. ⓘ
Laut einem empirischen Test der Anti-Allmende für die Biowissenschaften liegt ein mäßiger negativer Effekt auf die Grundlagenforschung vor (gemessen in Zitationen). Dabei ist unklar, welcher Mechanismus dem veränderten Zitationsverhalten zugrunde liegt. Möglicherweise verschiebt ein Patentschutz lediglich den Fokus anderer Forscher auf andere, gut substituierbare Projekte; dies würde einen geringen negativen Effekt durch Patente implizieren. Unklar ist zweitens, ob vor allem diejenigen Wissenschaftler betroffen waren, die die mit dem später erteilten Patentschutz assoziierte Publikation bereits vorher zitiert hatten, oder ob die Reduktion in erster Linie auf eine Beschränkung von potenziell erstmaligen Zitationen zurückzuführen ist. ⓘ
Eine internationale Analyse von 177 patentrelevanten Politikmaßnahmen in 60 Ländern über 150 Jahre kam zu dem Ergebnis, dass eine Ausweitung des Patentschutzes Innovation (gemessen im Patentindex) fördert, wenn der Patentschutz anfangs schwach war; sie dagegen behindert, wenn der Patentschutz anfangs stark war. ⓘ
Einer weiteren Studie zufolge kann eine mit einem starken Patentrecht assoziierte geringere Zahl von Patenten allerdings einen größeren sozialen Nutzen haben als die mit einem schwachen Patentrecht assoziierte größere Zahl von Patenten, wenn ein größerer Anteil der kleineren Zahl von Erfindungen weiterentwickelt wird und den Produktmarkt erreichen. ⓘ
Bekanntgabe
Ein Erfinder hat die Möglichkeit, seine Erfindung entweder geheim zu halten oder der Öffentlichkeit preiszugeben. Eine Patentanmeldung (und damit die darin beschriebene Erfindung) wird durch das jeweilige Patentamt publiziert. Abgesehen von eher exotischen, geheimzuhaltenden Gebieten ist Patentschutz nur mit einer Veröffentlichung der Erfindung möglich. Da ein Patent die Verwendung der Erfindung durch Dritte einschränkt, steigt mit der Möglichkeit Patentschutz zu erlangen die Wahrscheinlichkeit, dass Erfindungen bekanntgegeben werden. Eine Bekanntgabe ist aus mehreren Gründen sozial vorteilhaft gegenüber einer Geheimhaltung: Nach dem Auslaufen des Patentschutzes (spätestens nach Ablauf der Höchstlaufzeit von üblicherweise 20 Jahren) kann jeder die Erfindung frei nutzen. Zudem verringert eine Bekanntgabe die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Wissenschaftler an derselben Erfindung arbeiten, obwohl es effizienter wäre, wenn sie an unterschiedlichen Projekten forschten. Drittens kann eine Bekanntgabe neue Ideen inspirieren. Aus diesen Gründen können Patente einen gesellschaftlichen Nutzen bringen, selbst wenn sie nicht die Innovationsraten steigern sollten. ⓘ
Einer Umfrage unter US-amerikanischen und japanischen Firmen zufolge sind die mit der Bekanntgabe assoziierten Spillover relativ gering, da in schnell voranschreitenden Technologiebereichen die Informationen zum Zeitpunkt der Patentvergabe bereits größtenteils veraltet sind. Allerdings können Unternehmen durchaus anhand von Patentanmeldungen von Wettbewerbern einen Hinweis auf deren technische Entwicklungsrichtungen erhalten. ⓘ
Technologietransfer
Nachdem ein Patenteigner einen Schutz auf seine Erfindung erhalten hat, kann er entscheiden, ob er die Erfindung selbst nutzt oder das Nutzungsrecht durch eine Lizenzierung an Andere überträgt. Empirische Studien zeigen, dass die Stärke des Patentschutzes einen wichtigen, positiven Einfluss in Richtung der Lizenzierung ausübt. Starke Patentrechte fördern die vertikale Integration und Arbeitsteilung, da sie die Transaktionskosten von Übertragungsverhandlungen reduzieren. In der Halbleiterbranche bildeten sich auf Chipdesign spezialisierte Firmen heraus, nachdem das Patentrecht gestärkt wurde. Im Biotechnologie-Sektor wird beobachtet, dass etablierte Pharmakonzerne mit kleinen und jungen Unternehmen arbeitsteilig kooperieren. ⓘ
Insofern korrigiert ein Patent seine Schwäche, Dritte von einer Nutzung von Erfindungen auszuschließen, zu einem gewissen Grad selbst: Ein stärkeres Ausschlussrecht fördert den Transfer von Erfindungen. Der Bayh–Dole Act in den USA, der Universitäten ein Patentrecht auf durch öffentliche Mittel finanzierte Erfindungen erlaubte, begünstigte den Austausch von Erfindungen zwischen Universitäten und dem Privatsektor. ⓘ
Andererseits kann ein stärkeres Patentrecht auch wettbewerbsschädliche Prozesse fördern, wie Kollusion (z. B. durch Kreuzlizenzierungen) und Unternehmenskonzentration. Insbesondere in der der Landwirtschaft vorgelagerten Industrie wurden in den 1990er Jahren viele unabhängige Biotechnologie-Firmen von großen Chemiekonzernen übernommen, so Calgene und Asgrow durch Monsanto, Mycogen durch Dow, oder Pioneer durch DuPont. ⓘ
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Ökonomische Modellierung der Frage der Patentierung
Bei dieser Fragestellung geht es um die Frage, ob ein Marktakteur ein Patent anmelden soll oder nicht. Dies geschieht unter Prämisse eines gegebenen, wirtschaftlich rational gestalteten Patentsystems. ⓘ
Eine Patentanmeldung kann in einem bestimmten Entwicklungsbereich (Technik, Software, Pflanzensorten etc.) dann für einen Marktakteur sinnvoll sein, wenn die Entwicklungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung der Erfindung notwendig sind) erheblich höher sind als die Plagiierungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung einer Kopie der Erfindung notwendig sind). Denn nur dann erleidet der Erfinder einen Nachteil, der durch das zeitlich begrenzte Monopol des Erstanbieters eines Produktes basierend auf der Erfindung nicht in jedem Falle ausgeglichen werden kann. Diese Kostenstruktur unterscheidet sich je nach Entwicklungsbereich stark: So sind Entwicklungsprozesse in der Technik langwierig. Man muss unter Umständen viele Materialien ausprobieren und mehrere Prototypen entwickeln, bis ein optimales Verfahren gefunden wird. Bei Medikamenten dauert es oft Jahre, bis eine gute Wirkstoffkombination gefunden wird. Diese optimale Lösung wird aber durch Markteintritt schnell bekannt und kann so leicht kopiert werden. So ist in der Technik die Entwicklungszeit viel größer (zum Beispiel 7 Jahre) als die Zeit zum Kopieren nach Markteintritt (zum Beispiel 6 Monate). ⓘ
Im Rahmen der normativen Gestaltungsfrage des Patentrechtes ist die häufig im juristischen Bereich verwendete Eigentumstheorie/naturrechtliche Argumentation aus ökonomischer Sicht unzulässig, da sich mit ihr keine rationale ökonomische Abgrenzung vornehmen lässt (im Sinne eines Trade-offs von Vorteilen und Nachteilen). ⓘ
Handelbare Wirtschaftsgüter
Patente sind buchhalterisch erfassbar und können einen Marktwert besitzen. ⓘ
Sie dienen der Information von Marktkonkurrenten über technisches Wissen und Lizenzierungsmöglichkeiten: So wird Dritten Doppelarbeit bei der Innovation erspart, während der Patentinhaber seine Erfindung im Wege der Lizenzierung risikoarm kommerzialisieren kann. Außerdem werden Dritte mit der Schutzrechtslage über drohende Ansprüche wegen Patentverletzung informiert. ⓘ
Patente sind auch Basis für Kooperationen: Patentierte Erfindungen können in einen arbeitsteiligen Innovationsprozess oder als Einlage in eine zu gründende Gesellschaft eingebracht werden. ⓘ
Bei Insolvenzen von Patente haltenden Unternehmen besteht mitunter das Problem, dass die Patente an die Gläubiger verpfändet wurden, was die Weiterführung der Geschäfte durch den Insolvenzverwalter oder den Verkauf des insolventen Unternehmens erschwert oder sogar unmöglich macht. ⓘ
Imageeffekt
Patente werden oftmals zu Werbezwecken verwendet. Bezeichnungen wie „patentiert“ oder engl. „patent pending“ assoziieren eine höhere Qualität und können damit auch höhere Produktpreise rechtfertigen. Die ETH Zürich wirbt als Bildungsanbieter mit 90 Patentanmeldungen und 200 Erfindungsmeldungen pro Jahr. ⓘ
Patentstrategien
Innovative Unternehmen, die ihre Entwicklungen gegen Nachahmung schützen möchten, versuchen einen Patentschutz für solche Produkte und Verfahren zu erreichen, welche zu einem wirtschaftlichen, technischen oder auch nur einem Marketingvorteil führen, um sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ein umfassender Patentbestand eines Unternehmens kann zudem dann hilfreich sein, wenn das Unternehmen von einem Patent eines Wettbewerbers Gebrauch machen möchte (Kreuzlizenzierung), da es im Gegenzug dem Wettbewerber die Benutzung eines oder mehrerer seiner Patente anbieten kann. ⓘ
Die alternative Strategie für ein Unternehmen, anstelle von Patentanmeldungen zu versuchen, Entwicklungen geheim zu halten, ist in Zeiten von steigender Mitarbeiterfluktuation riskant, da die Gefahr des Bekanntwerdens der Entwicklung außerhalb des Unternehmens groß ist. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Wettbewerber unabhängig dieselben Entwicklungen macht und seinerseits zum Patent anmeldet. Zwar räumen eine Reihe von Ländern dem bereits nutzenden Unternehmen ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht ein, dies ist jedoch nicht in allen Ländern der Fall, so dass bei Geheimhaltung sogar die Gefahr droht, dass der Wettbewerber die Nutzung der Entwicklung verbieten kann. ⓘ
Wenn einerseits der Aufwand zur Erlangung eines Patentschutzes vermieden werden soll, gleichzeitig aber verhindert werden soll, dass ein Wettbewerber, der beispielsweise unabhängig dieselbe Entwicklung macht, ein Patent auf diese Technologie erhält, kann eine Sperrveröffentlichung getätigt werden. ⓘ
Eine nicht immer scharfe Trennung von Patentarten lautet wie folgt: Vorratspatente werden für Erfindungen angemeldet, deren wirtschaftliche Verwertbarkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht feststeht. Vorratspatente, die lediglich bestehende Patente verbessern, werden als Ausbaupatente bezeichnet. Solche Vorratspatente tragen natürlich zu einem Ausbau des eigenen Patentbestands bei (siehe oben). ⓘ
Als Sperrpatente (nicht zu verwechseln mit der oben genannten Sperrveröffentlichung) werden solche Patente bezeichnet, die vom Patentinhaber nicht genutzt werden, sondern lediglich Dritten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment verwehren sollen. ⓘ
Gemeinnützige Verbände (zum Beispiel DVS) und Organisationen (zum Beispiel DIN) erstellen zur Vereinheitlichung von Produkten und Verfahren Normen und Standards. In den jeweiligen Ausschüssen arbeiten die Industrie, das Handwerk, Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen gleichberechtigt mit. Die erstellten Schriftstücke werden der Öffentlichkeit während einer Einspruchsfrist vorgestellt. Einwände und Verbesserungsvorschläge müssen vom Ausschuss behandelt werden. Produkte und Verfahren, die in einer Norm oder einem Standard beschrieben worden sind, lassen sich nicht patentieren, da sie veröffentlicht sind. Mitunter wird befürchtet, dass eine Firma ein patentiertes Verfahren in einen Standardisierungsprozess einbringen und erst hinterher verraten wird, dass sie auf den erarbeiteten Standard Patente hält, um so durch die Standardisierung den eigenen Absatz zu steigern (siehe auch: standardessentielles Patent - Verfahren vor dem EuGH in der Rs. C-170/13 (Huawei gegen ZTE) und die Schlussanträge in diesem Vorabentscheidungsverfahren durch den Generalanwalt Wathelet vom 20. November 2014, unter anderem im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung). ⓘ
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass bei öffentlichem Interesse eine Zwangslizenz erteilt wird, wenn der Patentinhaber zuvor die Einräumung einer Lizenz gegen eine angemessene Lizenzgebühr verweigert hat. ⓘ
Rechtliche Aspekte
Recht auf das Patent: Patentierung
Materielle Voraussetzungen
Damit eine Erfindung patentiert wird bzw. ein einmal erteiltes Patent rechtsbeständig ist, müssen eine Reihe von materiellen Voraussetzungen vorliegen:
- Überall auf der Welt wird gefordert, dass die zu patentierende Erfindung auf sog. erfinderischer Tätigkeit beruhen muss, also – unjuristisch ausgedrückt – für einen Fachmann im Metier mehr sein muss als eine einfache Kombination oder Abwandlung dessen, was schon irgendwann früher irgendwie irgendwo auf der Welt bekannt geworden ist. Im US-Jargon nennt sich das non-obviousness.
- Die europäischen Systeme fordern auch Neuheit, d. h., es darf nicht Stand der Technik sein. Als Stand der Technik im Patentwesen gilt alles, was zuvor der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, beispielsweise in Fachbüchern, Messen oder anderen Patenten, auch Patentanmeldungen die noch nicht bekannt geworden (d. h. veröffentlicht) sind.
- In den meisten Patentsystemen wird auch gefordert, dass die zu patentierende Erfindung als Ganzes technischer Natur ist.
- Die zu patentierende Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.
- Pro Patent darf nur eine Erfindung patentiert werden – Einheitlichkeitskriterium ⓘ
Verfahren zur Patenterteilung
Es gibt zwei qualitativ unterschiedliche Systemauslegungen: Systeme mit Prüfung einer Patentanmeldung vor Erteilung und Systeme mit sofortiger Patentierung, bei denen erst im möglichen Verletzungsverfahren überprüft wird, ob die Erfindung patentfähig ist. Die großen Patentsysteme auf der Welt sind mit Prüfungsverfahren vor Erteilung ausgestattet, insbesondere die in Deutschland, England, Europa, USA, Japan und China. ⓘ
Für das Prüfungsverfahren gibt es die jeweiligen Patentämter, in denen technisch ausgebildete Prüfer die obigen materiellen Kriterien und daneben auch andere vorgeschriebene Kriterien überprüfen. Wenn eine angemeldete Erfindung den Kriterien genügt, wird sie zum Patent erteilt, andernfalls zurückgewiesen. ⓘ
Die Rechtsbeständigkeit eines Patents kann auch nach Erteilung jederzeit notfalls gerichtlich überprüft werden. ⓘ
Das Patenterteilungsverfahren nennt sich im US-Jargon patent prosecution. ⓘ
Verfahren nach Patenterteilung
Die meisten Patentsysteme lassen auch nach Erteilung eines Patents die förmliche Überprüfung der Schutzwürdigkeit des Patents zu. Es gibt hierzu beispielsweise das Einspruchsverfahren oder die Nichtigkeitsklage. ⓘ
Recht aus dem Patent: Der Schutz aus dem Patent
Rechtliche Schutzwirkung
Patente sind nicht Erlaubnisse, etwas tun zu dürfen, sondern Verbietungsrechte. Sie entfalten einen Schutzbereich, innerhalb dessen die Erfindung von niemandem außer dem Patentinhaber bzw. von anderen nur mit Genehmigung des Patentinhabers (Lizenz) genutzt werden darf. ⓘ
Wenn doch Patentverletzung stattgefunden hat, können dem Inhaber einzelfallabhängig einer oder mehrere der folgende Ansprüche gegen den Verletzer zustehen:
- Anspruch auf Schadenersatz für die Vergangenheit, inklusive Auskunftsanspruch zur Bestimmung des Schadensersatzes,
- Unterlassungsanspruch für die Zukunft, d. h. Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr. ⓘ
Patentverletzung
Als Patentverletzung bezeichnet man die unrechtmäßige Nutzung von Patenten. Dies kann unabsichtlich sowie vorsätzlich geschehen, wenn eine Technologie, die noch einem Schutzrecht untersteht, ohne Lizenz genutzt wird. Nach deutschem Patentrecht muss die jeweilige Technologie noch im verletzten Bereich erteilt sein. Bei Verdacht auf eine Patentverletzung kann diese von einem Patentanwalt begutachtet werden. Bindende Festlegungen können aber nur die Gerichte erlassen. In Deutschland sind zwölf Zivilgerichte mit Patentstreitkammern speziell auf Patentstreitigkeiten ausgerichtet. ⓘ
Anzahl Patente
Österreich
2015 wurden beim Patentamt in Österreich fast 10.000 Erfindungen eingereicht, 5 % mehr als 2014. 3.000 Patente wurden angemeldet, die Hälfte davon wurde patentiert. Die meisten Patentanmeldungen gab es in Oberösterreich (544), gefolgt von Wien (419) und der Steiermark (371). Die Unternehmen, die die meisten Patente einreichten waren AVL List (Verbrennungsmotorenentwicklung), Zumtobel (Leuchten) und ihre Tochter Tridonic. ⓘ