Mufti
Teil einer Serie über den Islam ⓘ |
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Ein Mufti (/ˈmʌfti/; arabisch: مفتي) ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der befugt ist, eine unverbindliche Stellungnahme (Fatwa) zu einem Punkt des islamischen Rechts (Scharia) abzugeben. Der Akt des Erlasses von Fatwas wird iftāʾ genannt. Muftis und ihre Fatwas spielten im Laufe der islamischen Geschichte eine wichtige Rolle, die in der Neuzeit eine neue Bedeutung erlangte. ⓘ
Die Praxis der ifta geht auf den Koran und die frühen islamischen Gemeinschaften zurück und kristallisierte sich mit dem Aufkommen der traditionellen Rechtstheorie und der Schulen der islamischen Rechtsprechung (madhahib) heraus. Im klassischen Rechtssystem dienten Fatwas, die von Muftis als Antwort auf private Anfragen herausgegeben wurden, dazu, die muslimische Bevölkerung über den Islam zu informieren, Gerichte in schwierigen Fragen des islamischen Rechts zu beraten und das materielle Recht auszuarbeiten. In späteren Zeiten erließen Muftis auch öffentliche und politische Fatwas, in denen sie zu Kontroversen über die Lehre Stellung nahmen, die Politik der Regierung legitimierten oder Missstände in der Bevölkerung zum Ausdruck brachten. ⓘ
Traditionell galt ein Mufti als Gelehrter mit aufrechtem Charakter, der über eine gründliche Kenntnis des Korans, der Hadithe und der Rechtsliteratur verfügte. Muftis fungierten als unabhängige Gelehrte im klassischen Rechtssystem. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die sunnitischen Muftis allmählich in die staatliche Bürokratie eingegliedert, während die schiitischen Rechtsgelehrten im Iran seit der frühen Neuzeit nach und nach eine autonome Autorität erlangten. ⓘ
Mit der Ausbreitung kodifizierter staatlicher Gesetze und einer westlich geprägten juristischen Ausbildung in der modernen muslimischen Welt spielen Muftis im Allgemeinen nicht mehr ihre traditionelle Rolle bei der Klärung und Ausarbeitung der vor Gericht geltenden Gesetze. Muftis beraten jedoch weiterhin die Öffentlichkeit zu anderen Aspekten der Scharia, insbesondere zu Fragen der religiösen Rituale und des Alltagslebens. Einige moderne Muftis werden vom Staat ernannt, um Fatwas zu erlassen, während andere in beratenden religiösen Räten tätig sind. Wieder andere erteilen Fatwas als Antwort auf private Anfragen im Fernsehen oder im Internet. Moderne öffentliche Fatwas haben in der muslimischen Welt und darüber hinaus zu Kontroversen geführt und diese manchmal auch ausgelöst. ⓘ
Die rechtliche Methodik der modernen Fatwas weicht oft von der vormodernen Praxis ab. Während die Verbreitung moderner Fatwas zeigt, wie wichtig vielen Muslimen die islamische Authentizität ist, wurde bisher nur wenig untersucht, um festzustellen, inwieweit die muslimische Öffentlichkeit die religiöse Autorität der Muftis weiterhin anerkennt oder ihren Rat befolgt. ⓘ
Beruf | |
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Art des Berufes | Beruf, Berufung |
Tätigkeitsbereiche | Islamische Studien |
Beschreibung | |
Zuständigkeiten | mündliche Argumentation, Kenntnisse des islamischen Rechts, Kenntnisse des klassischen Arabisch |
Erforderliche Ausbildung | ein Ijazah- oder Universitätsabschluss |
Einsatzgebiete Beschäftigung | Religiöse Führung |
Verwandte Berufe | Imam, Qadi, Marja' |
Ein Mufti (arabisch المفتي, DMG al-muftī; indet. مفت / muftin) ist ein offizieller Erteiler von islamischen Rechtsgutachten. Der Mufti ist ein Rechtsgelehrter, der ein islamrechtliches Gutachten (Fatwa) über eine Rechtsfrage nach Maßstäben der Rechtswissenschaft „Fiqh“ abgibt und dieses gemäß der von ihm befolgten Rechtsschule schariarechtlich begründet. Vergleichbar mit den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der Mufti bei der Gestaltung des islamischen Gesetzes eine entscheidende Rolle. Fatwas können auch von Privatpersonen, manchmal auch Vertretern des Staates – in Schlichtungsverfahren von staatlichem Belang – vom Mufti-Amt eingeholt werden. ⓘ
Das Amt des obersten Muftis übt der so genannte Großmufti aus. Er leitet eine Zentralinstitution, der mehrere regionale Muftis angehören. Während Muftiate von Muftis geleitet werden, werden die übergeordneten Organisationseinheiten, die Großmuftiate, von Großmuftis geleitet. ⓘ
Terminologie
Das Wort Mufti stammt von der arabischen Wurzel f-t-y, die unter anderem "Jugend, Neuheit, Klärung, Erklärung" bedeutet. Von der gleichen Wurzel leiten sich eine Reihe verwandter Begriffe ab. Die Antwort eines Muftis wird als Fatwa bezeichnet. Die Person, die einen Mufti um eine Fatwa bittet, wird als Mustafti bezeichnet. Der Akt des Erlasses von Fatwas wird iftāʾ genannt. Der Begriff futyā bezieht sich auf das Ersuchen und Erteilen von Fatwas. ⓘ
Ursprünge
Die Ursprünge der Muftis und der Fatwa lassen sich bis zum Koran zurückverfolgen. Der Koran weist den islamischen Propheten Mohammed bei mehreren Gelegenheiten an, wie er auf Fragen seiner Anhänger zu religiösen und sozialen Praktiken reagieren soll. Mehrere dieser Verse beginnen mit dem Satz: "Wenn sie dich nach ... fragen, sage ...". In zwei Fällen (4:127, 4:176) wird dies mit Verbalformen der Wurzel f-t-y ausgedrückt, die das Bitten um oder das Geben einer verbindlichen Antwort bedeuten. In der Hadith-Literatur wird diese Drei-Wege-Beziehung zwischen Gott, Muhammad und den Gläubigen in der Regel durch eine Zwei-Wege-Konsultation ersetzt, bei der Muhammad direkt auf Fragen seiner Gefährten (sahaba) antwortet. ⓘ
Nach der islamischen Lehre hörte Gott mit dem Tod Muhammads im Jahr 632 auf, durch Offenbarungen und Propheten mit den Menschen zu kommunizieren. Zu diesem Zeitpunkt wandte sich die rasch wachsende muslimische Gemeinschaft an die Gefährten Muhammads als die maßgeblichen Stimmen unter ihnen, um religiöse Führung zu erhalten, und von einigen von ihnen wird berichtet, dass sie Verlautbarungen zu einem breiten Spektrum von Themen herausgegeben haben. Die Generation der Gefährten wurde in dieser Rolle wiederum von der Generation der Nachfolger (tabi'un) abgelöst. Die Institution der ifta entwickelte sich so in den islamischen Gemeinschaften in einem Frage-und-Antwort-Format zur Vermittlung religiösen Wissens und nahm mit der Entwicklung der klassischen Theorie des islamischen Rechts ihre endgültige Form an. Bis zum 8. Jahrhundert n. Chr. wurden Muftis als Rechtsexperten anerkannt, die das islamische Recht ausarbeiteten und seine Anwendung auf praktische Fragen, die sich in der islamischen Gemeinschaft ergaben, erläuterten. ⓘ
Schon im Koran sind Hinweise auf rechtliche Fragestellungen und ihre Beantwortung zu finden. Während Fragen in der mekkanischen Periode von Mohammeds Aktivität noch rein theologischer Natur waren (z. B. Sure 79, Vers 42; Sure 20, Vers 105), traten in der medinensischen Periode der Prophetie erste Fragen und ihre Beantwortung im ritualrechtlichen Bereich auf. Die Formel ist fast überall identisch: „Sie fragen dich nach … Sag: … usw.“ So wird der Prophet gefragt, was und in welcher Höhe man spenden soll (Sure 2, Vers 215). Ähnlich fragt man auch, ob es im heiligen Monat erlaubt sei, zu kämpfen (Sure 2, Vers 217). An anderen Koranstellen bedient man sich einer weiteren Formel: „Sie fragen dich um Auskunft über …“; das arabische Verb dazu ist „yastaftuna-ka …“ und ist von derselben Wurzel wie die Worte Fatwa/Mufti/ifta' abgeleitet. Die Rechtsauskunft wird, der Diktion des Korans entsprechend, manchmal von Gott selbst erteilt: „Sag: Gott gibt euch Auskunft darüber …“: Qul: Allahu yuftikum fi … (Sure 4, Vers 127 und Vers 176). Gott und Mohammed sind die Instanzen, an die sich die Muslime der medinensischen Gemeinde bei Problemen und Auseinandersetzungen zu wenden haben:
„Ihr Gläubigen! Gehorcht Gott und dem Gesandten und denen unter euch, die zu befehlen haben [oder: zuständig sind]! Und wenn ihr über eine Sache streitet [und nicht einig werden könnt], dann bringt sie vor Gott und den Gesandten, wenn [anders] ihr an Gott und den jüngsten Tag glaubt.“
Die islamische Rechtslehre hat mit der Entwicklung und Festigung des Mufti-Amtes im Staatswesen Voraussetzungen definiert, die für die Erfüllung dieses hohen Amtes bis in die Gegenwart hinein notwendig sind:
- Männliches Geschlecht (es gibt allerdings Bestrebungen, diese Regel zu übergehen),
- Zugehörigkeit zur islamischen Religion. Ein Nicht-Muslim kann keine Fatwa erteilen.
- Verstand. Geisteskranke können keine Fatwa erteilen.
- Volljährigkeit.
- Die Fähigkeit, bei der Fatwa-Erteilung Idschtihad anzuwenden. ⓘ
Die letzte Voraussetzung umschreibt asch-Schafii wie folgt: Kenntnis des Korans, der Abrogation, der Koranauslegung, ferner Kenntnis des Hadith, der Sunna des Propheten, der arabischen Sprache und der kontroversen Rechtsansichten in den Provinzen im Dār al-Islām. ⓘ
Im vormodernen Islam
Tätigkeit des Muftis (iftāʾ)
Die Rechtstheorie der ifta wurde in den klassischen Texten des usul al-fiqh (Grundsätze der Rechtsprechung) formuliert, während die eher praktischen Richtlinien für Muftis in Handbüchern zu finden waren, die adab al-mufti oder adab al-fatwa (Etikette des Muftis/der Fatwa) genannt wurden. ⓘ
Die Fatwa eines Muftis wird als Antwort auf eine Anfrage erteilt. Fatwas können von einer einfachen Ja/Nein-Antwort bis hin zu einer Abhandlung in Buchlänge reichen. Eine kurze Fatwa kann als Antwort auf die Frage eines Laien einen wohlbekannten Rechtsgrund angeben, während eine "große" Fatwa ein Urteil zu einem noch nie dagewesenen Fall enthalten kann, in dem die rechtliche Begründung für die Entscheidung ausführlich dargelegt wird. Anfragen an Muftis sollten sich auf reale und nicht auf hypothetische Situationen beziehen und in allgemeiner Form formuliert werden, wobei Namen von Orten und Personen weggelassen werden sollten. Da ein Mufti die Situation nicht über die in der Anfrage enthaltenen Informationen hinaus erforschen sollte, wurden Anfragen zu strittigen Angelegenheiten oft sorgfältig formuliert, um die gewünschte Antwort zu erhalten. Ob ein Mufti die Anfrage verstand, hing in der Regel von seinen Kenntnissen der örtlichen Bräuche und der Umgangssprache ab. Wenn die Anfrage unklar oder nicht detailliert genug war, um ein Urteil zu fällen, sollte der Mufti dies theoretisch in seiner Antwort erwähnen. Muftis zogen in schwierigen Fällen oft einen anderen Mufti zu Rate, obwohl diese Praxis in der Rechtstheorie nicht vorgesehen war, die die futya als eine Transaktion zwischen einem qualifizierten Juristen und einem "unqualifizierten" Bittsteller ansah. ⓘ
Theoretisch wurde von einem Mufti erwartet, dass er unentgeltlich Fatwas erlässt. In der Praxis erhielten die Muftis in der Regel Unterstützung aus der Staatskasse, aus öffentlichen Stiftungen oder aus privaten Spenden. Die Annahme von Bestechungsgeldern war untersagt. Bis zum 11. oder 12. Jahrhundert ging die große Mehrheit der Rechtsgelehrten anderen Tätigkeiten nach, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei handelte es sich in der Regel um Berufe der Unter- und Mittelschicht wie Gerberei, Manuskriptkopieren oder Kleinhandel. ⓘ
Die Rolle der Muftis
Die klassische Institution der ifta ähnelt dem jus respondendi im römischen Recht und den responsa im jüdischen Recht. ⓘ
Muftis haben im klassischen Rechtssystem drei wichtige Rollen gespielt:
- Sie sorgten für die Vermittlung von Informationen über den Islam, indem sie der muslimischen Bevölkerung Rechtsauskünfte erteilten und sie in rituellen und ethischen Fragen berieten;
- Beratung von Gerichten zu Feinheiten des islamischen Rechts als Antwort auf Anfragen von Richtern;
- Ausarbeitung des materiellen islamischen Rechts, insbesondere durch eine Gattung von Rechtsliteratur, die von Autoren-Juristen entwickelt wurde, die Fatwas prominenter Muftis sammelten und in Bücher aufnahmen. ⓘ
Die islamische Lehre betrachtet die Praxis der ifta als eine kollektive Verpflichtung (farḍ al-kifāya), die von einigen Mitgliedern der Gemeinschaft erfüllt werden muss. Vor dem Aufkommen der modernen Schulen war das Studium des Rechts ein Kernstück der höheren Bildung in der islamischen Welt. Eine relativ kleine Klasse von Rechtsgelehrten kontrollierte die Auslegung der Scharia in einem breiten Spektrum von Fragen, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung waren, von Ritualen bis hin zu Finanzen. Es galt als Voraussetzung für qualifizierte Rechtsgelehrte, ihr Wissen durch Lehren oder das Verfassen von Fatwas zu vermitteln. Der ideale Mufti wurde als eine Person mit gelehrten Fähigkeiten und vorbildlichen Sitten angesehen, und Muftis wurden im Allgemeinen mit dem Respekt und der Ehrerbietung behandelt, die diesen Erwartungen entsprachen. ⓘ
Bei schwierigen Fällen oder potenziell umstrittenen Urteilen holten die Richter in der Regel die Meinung eines Muftis ein, der eine höhere wissenschaftliche Autorität als sie selbst besaß. Fatwas wurden von den Gerichten routinemäßig bestätigt, und wenn eine Fatwa missachtet wurde, geschah dies in der Regel, weil eine andere Fatwa, die eine andere Position unterstützte, als überzeugender angesehen wurde. Wenn eine Streitpartei nicht in der Lage war, eine Fatwa zu erhalten, die ihre Position unterstützte, war es unwahrscheinlich, dass sie ihren Fall vor Gericht weiterverfolgte, und sie entschied sich stattdessen für eine informelle Schlichtung oder gab ihren Anspruch ganz auf. Manchmal konnten Muftis um eine Fatwa zu einem bereits ergangenen Gerichtsurteil ersucht werden, was als informelles Berufungsverfahren fungierte, aber das Ausmaß dieser Praxis und ihr Mechanismus variierten im Laufe der Geschichte. Während in den meisten Teilen der islamischen Welt Richter von keiner politischen Autorität dazu verpflichtet wurden, Muftis zu konsultieren, war diese Praxis im muslimischen Spanien obligatorisch, so dass eine gerichtliche Entscheidung ohne vorherige Genehmigung durch einen Rechtsexperten als ungültig angesehen wurde. ⓘ
Autoren-Juristen sammelten Fatwas von Muftis mit hohem wissenschaftlichem Ansehen und fassten sie zu prägnanten Formulierungen von Rechtsnormen für Richter zusammen, die eine Zusammenfassung der Rechtsprechung für eine bestimmte Madhhab (Rechtsschule) darstellten. Die Autoren-Juristen suchten nach Fatwas, die die sozialen Bedingungen ihrer Zeit und ihres Ortes widerspiegelten, und entschieden sich oft für spätere Rechtsgutachten, die von der Lehre der frühen Autoritäten abwichen. Untersuchungen von Wael Hallaq und Baber Johansen haben gezeigt, dass die in diesen Bänden gesammelten Urteile der Muftis einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des islamischen Rechts haben konnten und manchmal auch hatten. ⓘ
In den ersten Jahrhunderten des Islam schlossen sich die Rollen des Mufti, des Schriftgelehrten und des Richters nicht gegenseitig aus. Ein Rechtsgelehrter konnte an einem einzigen Tag einen Lehrzirkel leiten, eine Fatwa-Sitzung abhalten und Gerichtsurteile fällen, während er seine Nachtstunden dem Schreiben einer juristischen Abhandlung widmete. Diejenigen, die in der Lage waren, alle vier Funktionen auszuüben, galten als die fähigsten Juristen. ⓘ
Qualifikationen eines Muftis
Die Grundvoraussetzung für die Erteilung von Fatwas im Rahmen der klassischen Rechtstheorie waren religiöse Kenntnisse und Frömmigkeit. Laut den adab al-mufti-Handbüchern muss ein Mufti erwachsen, Muslim, vertrauenswürdig und zuverlässig, von gutem Charakter und gesundem Verstand, ein wacher und strenger Denker, ein ausgebildeter Jurist und kein Sünder sein. In der Praxis ergab sich das Ansehen der Muftis aus ihrem Ruf als Gelehrte und aufrechte Persönlichkeiten. Das Verfassen von Fatwas gehörte zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten im mittelalterlichen Islam, und Muftis gehörten zu den am besten ausgebildeten Religionsgelehrten ihrer Zeit. ⓘ
Nach der Rechtstheorie oblag es jedem Mufti zu entscheiden, wann er bereit war, zu praktizieren. In der Praxis studierte ein angehender Jurist in der Regel mehrere Jahre bei einem oder mehreren anerkannten Gelehrten und folgte dabei einem Lehrplan, der arabische Grammatik, Hadith, Recht und andere Religionswissenschaften umfasste. Der Lehrer entschied, wann der Schüler bereit war, Fatwas zu erlassen, indem er ihm ein Zertifikat (ijaza) ausstellte. ⓘ
In den ersten Jahrhunderten des Islams ging man davon aus, dass ein Mufti ein Mujtahid ist, d. h. ein Rechtsgelehrter, der in der Lage ist, Rechtsurteile direkt aus den Schriftquellen durch unabhängige Argumentation (ijtihad) abzuleiten, die Zuverlässigkeit von Hadithen zu bewerten und die entsprechenden rechtlichen Methoden anzuwenden oder sogar zu entwickeln. Ab etwa 1200 n. Chr. begannen Rechtstheoretiker zu akzeptieren, dass die Muftis ihrer Zeit möglicherweise nicht über das Wissen und die juristischen Fähigkeiten verfügten, um diese Tätigkeit auszuüben. Außerdem war man der Ansicht, dass die wichtigsten Fragen der Rechtswissenschaft bereits von den großen Rechtsgelehrten früherer Zeiten behandelt worden waren, so dass spätere Muftis nur noch den innerhalb ihrer Rechtsschule (taqlid) festgelegten Rechtsauffassungen zu folgen brauchten. Zu diesem Zeitpunkt wurde zwischen den Begriffen Mufti und Mujtahid unterschieden, und die Rechtstheoretiker unterteilten die Juristen in drei oder mehr Kompetenzstufen. ⓘ
Anders als das Amt des Qadi, das in der klassischen Scharia Männern vorbehalten ist, konnten Fatwas sowohl von qualifizierten Frauen als auch von Männern erlassen werden. In der Praxis waren die überwiegende Mehrheit der Juristen, die das langwierige Studium der Sprach- und Religionswissenschaften absolvierten, um die Qualifikation zur Erteilung von Fatwas zu erlangen, Männer. Sklaven und blinde oder stumme Personen waren theoretisch ebenfalls vom Richteramt ausgeschlossen, nicht aber vom Amt des Muftis. ⓘ
Mufti vs. Richter
Der Mufti und der Richter spielen in der klassischen Scharia unterschiedliche Rollen, und dementsprechend gibt es auch Unterschiede zwischen einer Fatwa und einer Qada (Gerichtsentscheidung):
- Eine Fatwa ist unverbindlich, während eine Gerichtsentscheidung verbindlich und vollstreckbar ist.
- Eine Fatwa kann sich mit Ritualen, ethischen Fragen, religiösen Lehren und manchmal sogar mit philosophischen Fragen befassen, während sich Gerichtsurteile mit rechtlichen Fragen im engeren Sinne befassen.
- Die Autorität eines Gerichtsurteils gilt nur für den konkreten Fall, während eine Fatwa für alle Fälle gilt, die den Voraussetzungen der Anfrage entsprechen.
- Eine Fatwa wird auf der Grundlage der in der Anfrage angegebenen Informationen erstellt, während ein Richter den Sachverhalt aktiv untersucht.
- Ein Richter bewertet die konkurrierenden Ansprüche zweier Parteien in einem Streitfall, um zu einem Urteil zu gelangen, während eine Fatwa auf der Grundlage der von einem einzelnen Bittsteller vorgelegten Informationen erstellt wird.
- Fatwas prominenter Rechtsgelehrter wurden als Präzedenzfälle in Büchern gesammelt, während Gerichtsentscheidungen in Gerichtsregister eingetragen, aber nicht anderweitig verbreitet wurden.
- Zwar waren sowohl Muftis als auch Richter Ausleger der Scharia, doch konzentrierte sich die richterliche Auslegung auf die Bewertung von Beweisen wie Zeugenaussagen und Eiden, während ein Mufti textliche Rechtsquellen (Schriften und Rechtsliteratur) untersuchte.
- Im klassischen Rechtssystem waren Richter Beamte, die vom Herrscher ernannt wurden, während Muftis Privatgelehrte und keine ernannten Beamten waren. ⓘ
Einrichtungen
Vor dem 11. Jahrhundert n. Chr. konnte jeder, der eine wissenschaftliche Anerkennung als islamischer Rechtsgelehrter besaß, Fatwas erlassen. Etwa ab dieser Zeit begann jedoch das öffentliche Amt des Mufti neben der privaten Erteilung von Fatwas zu entstehen. In Khurasan ernannten die Herrscher ein Oberhaupt der örtlichen Ulama, den so genannten Shaykh al-Islam, der auch als Obermufti fungierte. Die Mamelucken ernannten vier Muftis, einen für jede der vier sunnitischen Madhhabs, für die Berufungsgerichte der Provinzhauptstädte. Die Osmanen organisierten die Muftis in einer hierarchischen Bürokratie, an deren Spitze ein Obermufti des Reiches stand, der shaykh al-islam. Der osmanische Shaykh al-Islam (türkisch: şeyhülislam) gehörte zu den mächtigsten Staatsbeamten. Schreiber prüften die an die osmanischen Muftis gerichteten Anfragen und schrieben sie um, um die Erteilung von Fatwas zu erleichtern. Im Indien der Moguln und im Iran der Safawiden trug der Obermufti den Titel sadr. ⓘ
In den ersten Jahrhunderten des Islams wurden die Muftis in informellen Studienzirkeln ausgebildet, doch ab dem 11. und 12. Jahrhundert begannen die herrschenden Eliten, Institutionen für höhere religiöse Bildung, die so genannten Madrasas, zu gründen, um sich die Unterstützung und Zusammenarbeit der Ulema (Religionsgelehrten) zu sichern. Madrasas, die sich in erster Linie dem Studium der Rechtswissenschaften widmeten, verbreiteten sich bald in der gesamten islamischen Welt und trugen dazu bei, das islamische Wissen über die städtischen Zentren hinaus zu verbreiten und verschiedene islamische Gemeinschaften in einem gemeinsamen kulturellen Projekt zu vereinen. ⓘ
In einigen Staaten, wie etwa im muslimischen Spanien, wurden Muftis in beratender Funktion den Gerichten zugewiesen. Im muslimischen Spanien saßen die Juristen auch in einer Schura (Rat), die den Herrscher beriet. Muftis wurden außerdem in andere öffentliche Funktionen berufen, beispielsweise als Marktinspektoren. ⓘ
Im schiitischen Islam
Während das Amt des Muftis in weiten Teilen der sunnitischen muslimischen Welt allmählich in die staatliche Bürokratie eingegliedert wurde, ging das schiitische religiöse Establishment im Iran seit der frühen Neuzeit einen anderen Weg. Während der Safawidenherrschaft beanspruchten unabhängige islamische Rechtsgelehrte (mujtahids) die Autorität, den verborgenen Imam zu vertreten. Im Rahmen der Usuli-Doktrin, die im 18. Jahrhundert unter den schiitischen Zwölfergruppen und unter der Qajar-Dynastie vorherrschte, beanspruchten die Mudschtahids außerdem, kollektiv als Stellvertreter des Imams zu handeln. Nach dieser Doktrin sollen alle Muslime einem hochrangigen lebenden Mudschtahid folgen, der den Titel marja' al-taqlid trägt und dessen Fatwas im Gegensatz zu Fatwas im sunnitischen Islam als verbindlich gelten. Im Gegensatz zu den sunnitischen Muftis erlangten die schiitischen Mudschtahids somit allmählich eine zunehmende Unabhängigkeit vom Staat. ⓘ
Öffentliche und politische Fatwas
Während die meisten Fatwas an eine Einzelperson oder einen Richter gerichtet waren, spielten einige öffentliche oder politische Fatwas eine wichtige Rolle bei der religiösen Legitimation, bei Lehrstreitigkeiten, politischer Kritik oder politischer Mobilisierung. Da Muftis im Laufe der islamischen Geschichte zunehmend in die staatliche Bürokratie integriert wurden, wurde von ihnen häufig erwartet, dass sie die Regierungspolitik unterstützen. Osmanische Sultane holten regelmäßig Fatwas des Obermuftis für administrative und militärische Initiativen ein, darunter auch Fatwas, die den Dschihad gegen das Ägypten der Mamelucken und den Iran der Safawiden billigten. Fatwas des osmanischen Obermuftis wurden von den Herrschern auch zur Legitimierung neuer sozialer und wirtschaftlicher Praktiken eingeholt, wie z. B. Finanz- und Strafgesetze, die außerhalb der Scharia erlassen wurden, der Druck nicht-religiöser Bücher (1727) und Impfungen (1845). ⓘ
Zu anderen Zeiten übten Muftis ihren Einfluss unabhängig vom Herrscher aus, und mehrere osmanische und marokkanische Sultane wurden durch eine Fatwa abgesetzt. Dies geschah zum Beispiel mit dem osmanischen Sultan Murad V. aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit. Öffentliche Fatwas wurden auch verwendet, um Lehrfragen zu diskutieren und in einigen Fällen zu verkünden, dass bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen, die sich als Muslime bezeichneten, aus der islamischen Gemeinschaft ausgeschlossen werden sollten (eine Praxis, die als Takfir bekannt ist). Sowohl im politischen als auch im gelehrten Bereich wurden Lehrkontroversen zwischen verschiedenen Staaten, Konfessionen oder Gelehrtenzentren von duellierenden Fatwas begleitet. Muftis wirkten auch dem Einfluss von Richtern und weltlichen Funktionären entgegen. Indem sie Missstände und Rechtsansprüche der Bevölkerung artikulierten, veranlassten öffentliche Fatwas oft ein ansonsten nicht reagierendes Gerichtssystem, Abhilfe zu schaffen. ⓘ
In der modernen Ära
Moderne Institutionen
Unter der europäischen Kolonialherrschaft wurde die Institution des Dar al-ifta in einer Reihe von Madrasas (Rechtsschulen) als zentraler Ort für die Erteilung von Fatwas eingerichtet, und diese Organisationen ersetzten in erheblichem Maße unabhängige Muftis als religiöse Führer für die allgemeine Bevölkerung. Nach der Unabhängigkeit gründeten die meisten muslimischen Staaten nationale Organisationen, die sich der Erteilung von Fatwas widmeten. Ein Beispiel dafür ist die 1895 gegründete ägyptische Dar al-Ifta, die dazu dient, eine nationale Vision des Islam durch Fatwas zu formulieren, die als Antwort auf staatliche und private Anfragen herausgegeben werden. Nationale Regierungen in Ländern mit muslimischer Mehrheit haben auch Räte hochrangiger Religionsgelehrter eingerichtet, die die Regierung in religiösen Fragen beraten und Fatwas erlassen. Diese Räte sind in der Regel Teil des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten und nicht des Justizministeriums, das gegenüber der Exekutive eine selbstbewusstere Haltung einnehmen kann. ⓘ
Während die Obermuftis früherer Zeiten einer Hierarchie von Muftis und Richtern vorstanden, die die traditionelle Rechtsprechung anwandten, haben die meisten modernen Staaten europäisch geprägte Rechtsordnungen übernommen und wenden keine traditionellen Gerichtsverfahren oder traditionell ausgebildeten Richter mehr an. Staatliche Muftis vertreten im Allgemeinen eine Vision des Islam, die mit dem staatlichen Recht ihres Landes vereinbar ist. ⓘ
Obwohl einige frühe Theoretiker die Ansicht vertraten, dass Muftis keine Fragen zu bestimmten Themen, wie z. B. Theologie, beantworten sollten, haben Muftis in der Praxis Fragen zu einem breiten Spektrum von Themen behandelt. Dieser Trend setzte sich in der Neuzeit fort, und die heutigen staatlich bestellten Muftis und Einrichtungen für die ifta beantworten staatliche und private Anfragen zu verschiedenen Themen, darunter politische Konflikte, islamische Finanzen und medizinische Ethik, und tragen so zur Herausbildung einer nationalen islamischen Identität bei. ⓘ
Muftis haben sich in der Neuzeit zunehmend auf das Verfahren des Ijtihad gestützt, d. h. auf die Ableitung von Rechtsentscheidungen auf der Grundlage einer unabhängigen Analyse und nicht auf die Übereinstimmung mit den Meinungen früherer Rechtsautoritäten (taqlid). Während Muftis in der Vergangenheit mit einer bestimmten Rechtsschule (madhhab) verbunden waren, begannen viele Muftis im 20. Jahrhundert, ihre intellektuelle Unabhängigkeit von traditionellen Rechtsschulen zu behaupten. ⓘ
Die modernen Medien haben kooperative Formen der ifta erleichtert. Netzwerke von Muftis werden häufig von Fatwa-Websites eingebunden, so dass Anfragen an die Muftis im Netzwerk verteilt werden, die weiterhin als individuelle Rechtsgelehrte agieren. In anderen Fällen schließen sich islamische Rechtsgelehrte verschiedener Nationalitäten, Rechtsschulen und manchmal sogar Konfessionen (Sunniten und Schiiten) zusammen, um eine gemeinsame Fatwa zu verfassen, von der erwartet wird, dass sie in der Öffentlichkeit größere Autorität genießt als individuelle Fatwas. Die kollektive Fatwa (manchmal auch ijtihād jamāʿī, "kollektive Rechtsauslegung" genannt) ist eine neue historische Entwicklung und findet sich beispielsweise in Gremien islamischer Finanzinstitute und internationalen Fatwa-Räten. ⓘ
Es gibt keine internationale islamische Autorität zur Beilegung von Differenzen bei der Auslegung des islamischen Rechts. Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit hat eine Internationale Islamische Fiqh-Akademie gegründet, deren Rechtsgutachten jedoch nicht verbindlich sind. ⓘ
Rolle in der Politik
In der Neuzeit waren öffentliche "Fatwa-Kriege" Ausdruck politischer Kontroversen in der muslimischen Welt, von antikolonialen Kämpfen bis hin zum Golfkrieg in den 1990er Jahren, als Muftis in einigen Ländern Fatwas erließen, die die Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition unterstützten, während Muftis aus anderen Ländern den irakischen Aufruf zum Dschihad gegen die USA und ihre Kollaborateure befürworteten. ⓘ
Während der Zeit des westlichen Kolonialismus erließen einige Muftis Fatwas, um den Widerstand der Bevölkerung gegen die Fremdherrschaft zu mobilisieren, während andere von den Kolonialbehörden dazu veranlasst wurden, Fatwas zu erlassen, die die Anpassung an die Kolonialherrschaft unterstützten. Muftis griffen auch bei vielen anderen Gelegenheiten während der Kolonialzeit in den politischen Prozess ein. So erreichte 1904 eine Fatwa marokkanischer Ulema die Entlassung europäischer Experten, die vom Staat angeheuert worden waren, während 1907 eine andere marokkanische Fatwa die Absetzung des Sultans bewirkte, weil dieser es versäumt hatte, den Staat gegen die französische Aggression zu verteidigen. Auch die Tabakprotest-Fatwa des iranischen Muftis Mirza Shirazi aus dem Jahr 1891, die das Rauchen verbot, solange das britische Tabakmonopol in Kraft war, erreichte ihr Ziel. ⓘ
Einige Muftis der Neuzeit, wie der Mufti der libanesischen Republik in der Mitte des 20. Jahrhunderts und der Großmufti des Sultanats Oman, waren wichtige politische Führer. Im Iran nutzte Ayatollah Khomeini Proklamationen und Fatwas, um eine Reihe von Institutionen einzuführen und zu legitimieren, darunter den Rat der Islamischen Revolution und das iranische Parlament. Khomeinis bekanntestes Fatwa war die Proklamation, mit der Salman Rushdie wegen seines Romans Die satanischen Verse zum Tode verurteilt wurde. ⓘ
Viele militante und reformorientierte Bewegungen haben in der Neuzeit Fatwas verbreitet, die von Personen erlassen wurden, die nicht über die traditionell für einen Mufti erforderlichen Qualifikationen verfügen. Ein berühmtes Beispiel ist die Fatwa, die 1998 von Osama Bin Laden und vier seiner Verbündeten herausgegeben wurde und in der der "Dschihad gegen Juden und Kreuzfahrer" verkündet und zur Tötung amerikanischer Zivilisten aufgerufen wurde. Viele islamische Rechtsgelehrte prangerten nicht nur den Inhalt der Fatwa an, sondern betonten auch, dass bin Laden nicht qualifiziert sei, eine Fatwa zu erlassen oder den Dschihad auszurufen. ⓘ
Die Amman-Botschaft war eine Erklärung, die 2005 in Jordanien von fast 200 prominenten islamischen Rechtsgelehrten unterzeichnet wurde und als "Gegen-Fatwa" gegen die weit verbreitete Verwendung des Takfir (Exkommunikation) durch dschihadistische Gruppen diente, um den Dschihad gegen die Herrscher der Länder mit muslimischer Mehrheit zu rechtfertigen. In der Amman-Botschaft werden acht legitime islamische Rechtsschulen anerkannt und Apostasie-Erklärungen gegen sie verboten. In der Erklärung wurde auch festgestellt, dass Fatwas nur von ordnungsgemäß ausgebildeten Muftis erlassen werden können, womit versucht wurde, Fatwas zu delegitimieren, die von Kämpfern erlassen wurden, die nicht über die erforderliche Qualifikation verfügen. ⓘ
Irrtümliche und manchmal bizarre Fatwas, die von unqualifizierten oder exzentrischen Personen, die als Muftis auftreten, erlassen werden, haben zuweilen Anlass zu Beschwerden über ein "Chaos" in der modernen Praxis der Ifta gegeben. ⓘ
Rolle in der Gesellschaft
Die Fortschritte bei den Printmedien und das Aufkommen des Internets haben die Rolle der Muftis in der modernen Gesellschaft verändert. In der vormodernen Ära wurden die meisten Fatwas, die als Antwort auf private Anfragen erlassen wurden, nur vom Antragsteller gelesen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beantwortete der reformorientierte islamische Gelehrte Rashid Rida in der regelmäßigen Fatwa-Rubrik seiner in Kairo erscheinenden Zeitschrift Al-Manar Tausende von Anfragen aus der ganzen muslimischen Welt zu einer Vielzahl von sozialen und politischen Themen. Als der Großmufti von Ägypten, Sayyid Tantawy, Ende des 20. Jahrhunderts eine Fatwa erließ, die Zinsgeschäfte erlaubte, wurde das Urteil in der ägyptischen Presse sowohl von Religionsgelehrten als auch von intellektuellen Laien heftig debattiert. ⓘ
Im Internetzeitalter ist eine große Zahl von Websites entstanden, die Fatwas für Leser in aller Welt anbieten. IslamOnline beispielsweise veröffentlicht ein Archiv von "Live-Fatwas", deren Zahl sich bis 2007 auf über tausend belief, sowie Biografien der Muftis. Zusammen mit den Muftis, die in Radiosendungen und Satellitenfernsehprogrammen Fatwas verkünden, haben diese Websites zur Entstehung neuer Formen der zeitgenössischen Ifta beigetragen. Im Gegensatz zu den prägnanten oder technischen Fatwas der Vormoderne sind die über die modernen Massenmedien verbreiteten Fatwas oft umfassender und für die breite Öffentlichkeit zugänglich. ⓘ
Da der Einfluss der Muftis im Gerichtssaal in der Neuzeit abgenommen hat, ist der Anteil der Fatwas, die sich mit Ritualen befassen, relativ gestiegen und hat sich in rein religiösen Bereichen wie Koranexegese, Glaubensbekenntnis und Sufismus weiter ausgebreitet. Moderne Muftis erteilen Fatwas zu so unterschiedlichen Themen wie Versicherungen, geschlechtsangleichende Operationen, Mondforschung und Bierkonsum. Im privaten Bereich haben einige Muftis begonnen, Sozialarbeitern zu ähneln, die Ratschläge zu verschiedenen persönlichen Fragen des täglichen Lebens erteilen. Die große Anzahl von Fatwas, die in der modernen Welt erstellt werden, zeugt von der Bedeutung der islamischen Authentizität für viele Muslime. Es gibt jedoch nur wenige Untersuchungen, die Aufschluss darüber geben, inwieweit Muslime die Autorität von Muftis anerkennen und ihre Urteile im wirklichen Leben befolgen. ⓘ
Die Regeln der Fatwa-Erteilung
Mit der Entwicklung des Fatwa-Wesens entstand eine eigene literarische Gattung, die man Adab al-mufti wal-mustafti أدب المفتي والمستفتي / Adab al-muftī wal-mustaftī /‚Das gute Benehmen des Muftis und des Ratsuchenden‘ nannte. In diesen Schriften wird dargelegt, welche Arten von Fragen gestellt werden können, ob der Mufti in seiner ratgeberischen Tätigkeit über die eigentliche Fragestellung hinausgehen darf und in welcher Form er die Quellen, die er in seiner Beweisführung verwendet, angeben muss. Im Allgemeinen vertreten die islamischen Gelehrten die Ansicht, dass der Mufti für seine Arbeit weder Lohn noch Geschenke annehmen darf. Seine Aufwandsentschädigungen beschränken sich lediglich auf Papier und Tinte. Die bekannteste Abhandlung über dieses Thema verfasste Ibn Qayyim al-Dschauziya († 1350) gemäß den Regeln der hanbalitischen Rechtsschule. ⓘ
Im islamischen Westen verfasste Ibn Hazm († 1064) eine Monographie über die Verhaltensregeln der Ratgeber von den Prophetengefährten bis in die späteren Generationen hinein. ⓘ
Die Fatwa-Sammlungen
In den ersten Sammlungen der sowohl das ritualrechtliche als auch das profane Leben betreffenden Überlieferungen des 8. Jahrhunderts wird auf konkrete Einzelfälle bezogene Rechtsauskünfte mehrfach hingewiesen. Die Rechtsliteratur überliefert viele Fatwas von den Gründern der islamischen Rechtsschulen aus jener Zeit. Es ist jedoch von Fall zu Fall zu untersuchen, ob die gestellten Fragen und ihre Beantwortung vor dem Hintergrund der tatsächlichen Rechtspraxis entstanden oder lediglich der Rechtstheorie islamischer Juristen zuzuordnen sind. Die Inhalte der islamischen Rechtsgutachten und Beschreibung der Funktionen der Muftis sind bedeutende historischen Quellen zur Untersuchung der doktrinären Entwicklung des islamischen Rechts. ⓘ
Die praxisbezogene Beratertätigkeit in der Frühzeit kann vor allem in al-Andalus, zur Regierungszeit des oben genannten Abd ar-Rahman III. gut nachgezeichnet werden. Zwar handelt es sich dabei nicht um Mufti-, sondern um Gerichtsakten aus dem Kadi-Amt von Córdoba, dennoch gehen die jeweiligen Rechtsurteile (hukm /ahkam) des Richters auf entsprechende Anweisungen und ratgeberische Tätigkeiten der befragten Muftis zurück. Die älteste dieser Sammlungen, die dann zu einem eigenständigen literarischen Genre führen sollte, stammt von Ibn Sahl al-Qurtubi († 1093), der nach seinen Archivarbeiten auf solche Rechtsgutachten aus dem späten 9. und frühen 10. Jahrhundert zurückgreifen konnte. ⓘ
Späteren Ursprungs ist die fragmentarische Fatwa-Sammlung, die Abū Hanīfa und seinem Schüler asch-Schaibani zugeschrieben werden; sie stammen aus dem 16. Jahrhundert. Eine weitere Sammlung wird dem Hanafiten Abu l-Laith as-Samarqandi († gegen 983) zugeschrieben; die ältesten Abschriften davon liegen aus dem 12. Jahrhundert vor. Dem Schafiiten al-Qaffal († 1026) wird eine ähnliche Sammlung zugeschrieben, die noch von späteren Generationen der Rechtsschule benutzt worden ist. ⓘ
Die bekannteste Ratgebertätigkeit im 20. Jahrhundert entwickelte sich auf den Seiten der Zeitschrift al-Manar (Kairo, 1898–1940), wo Raschīd Ridā tagesaktuelle Fragen beantwortete. Diese Fatwas sind in sechs Bänden unter dem Titel „Fatawa al-Imam Muhammad Raschid Rida“ (فتاوى الإمام محمد رشيد رضا / Fatāwā al-Imām Muḥammad Rašīd Riḍā) 1970 in Beirut erschienen. ⓘ
Muftiate in Russland und in der Sowjetunion
Im zaristischen Russland wurde 1788 im Zuge der neuen Toleranzpolitik von Katharina II. (1729–1796) die "Orenburger Geistliche Mohammadanische Versammlung" in Ufa geschaffen, die von einem Mufti geleitet wurde. Diese geistliche Versammlung fungierte als Muftiat und wurde nach ihrer zu Anfang der Sowjetzeit erfolgten Schließung im Jahre 1944 wiederbelebt. Daneben wurden 1944 drei weitere Muftiate auf dem Gebiet der Sowjetunion geschaffen, eines in Baku (für die Muslime in Aserbaidschan, Georgien und Armenien), ein weiteres in Buinaksk (für die Muslime des Nordkaukasus) und ein drittes in Taschkent (für Zentralasien und Kasachstan). Der Sitz des nordkaukasischen Muftiats wurde 1973 nach Machatschkala verlegt. ⓘ
Während somit in der Sowjetunion der Nachkriegsphase nur vier offizielle Muftiate existierten, entstanden in den 1990er Jahren noch zahlreiche weitere Muftiate, und zwar nicht nur in den unabhängig gewordenen Staaten der GUS, sondern auch in den einzelnen Republiken, Regionen und Städten der Russischen Föderation. Gegenwärtig bestehen zwei große rivalisierende Muftiate in der Russischen Föderation, nämlich erstens die Zentrale Geistliche Verwaltung der Muslime Russlands (ZDUM) unter Mufti Talgat Tadschuddin, die sich in der Nachfolge der Orenburger Geistlichen Versammlung sieht, und zweitens die Geistliche Verwaltung Muslime der zentral-europäischen Region Russlands (DUMER) unter Leitung von Mufti Rawil Ismagilowitsch Gainutdin, einem früheren Schüler von Tadschuddin. Er wurde 1996 Vorsitzender des neu geschaffenen Russischen Muftirates, der als Dachorganisation die Autorität aller Muftis der Russischen Föderation repräsentieren soll. ⓘ
Redewendung
Die Autorität, die Muftis zeitweise hatten und haben, kann man an der im Französischen, aber auch im Deutschen und Italienischen vorkommenden Redewendung „par ordre du mufti“ erkennen (in deutschsprachigen Texten oft „per Order di Mufti“, „per order mufti“, „per Mufti-Beschluss“ etc.). Gemeint ist hier eine undurchsichtige, von oben herab erlassene Verordnung. ⓘ