Harām

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Haram (/həˈrɑːm, hæˈrɑːm, hɑːˈrɑːm, -ˈræm/; arabisch: حَرَام, ḥarām, [ħaˈraːm]) ist ein arabischer Begriff und bedeutet "verboten". Dies kann sich auf etwas Heiliges beziehen, zu dem Menschen, die sich nicht in einem Zustand der Reinheit befinden oder nicht in das heilige Wissen eingeweiht sind, keinen Zugang haben, oder, im direkten Gegensatz dazu, auf eine böse und somit "sündige Handlung, deren Ausführung verboten ist". Der Begriff bezeichnet auch etwas "beiseite gelegtes" und ist damit die arabische Entsprechung des hebräischen Begriffs קדוש, qadoš und des Begriffs sacer (vgl. heilig) im römischen Recht und in der Religion. In der islamischen Rechtswissenschaft bezeichnet haram jede Handlung, die von Gott verboten ist, und ist eines der fünf islamischen Gebote (الأحكام الخمسة, al-ʾAḥkām al-Ḵamsa), die die Moral des menschlichen Handelns definieren.

Handlungen, die haram sind, werden in der Regel in den religiösen Texten des Koran verboten, und die Sunna-Kategorie des haram ist der höchste Status des Verbots. Wenn etwas als haram gilt, bleibt es verboten, egal wie gut die Absicht ist oder wie ehrenhaft der Zweck ist. Sünden, gute und verdienstvolle Handlungen werden am Tag des Jüngsten Gerichts auf die Mizan (Waage) gelegt und nach der Aufrichtigkeit des Handelnden abgewogen. Die Ansichten der verschiedenen Madhhabs darüber, was haram ist und was nicht, können auf der Grundlage der gelehrten Auslegung der wichtigsten religiösen Texte (Koran und Hadith) erheblich voneinander abweichen.

Harām (arabisch حرام, DMG ḥarām) ist ein arabisches Adjektiv, das im Islam alles dasjenige bezeichnet, was nach der Scharīʿa unantastbar (siehe auch Haram (heiliger Bezirk)), unberührbar, unverletzlich, heilig, geheiligt oder aber verflucht, fluchbeladen bzw. verboten ist. In seiner Bedeutung ähnelt es im Deutschen am ehesten dem Begriff „Tabu“. Demnach ist etwas ḥarām, wenn es mit einem Tabu belegt ist. Eine, je nach Auslegung, gegensätzliche Bedeutung zu ḥarām hat das Wort ḥalāl (حلال). Es bezeichnet etwas nach der Scharīʿa Freigestelltes, das nicht mit einem Tabu belegt ist. Das Begriffspaar ḥarām/ḥalāl ist im Islam von höchster Bedeutung. Mit ihm wird sowohl in Bezug auf Handlungen als auch Objekte eine in der Religion begründete Ab- oder Zuneigung beschrieben.

Die vermeintlich gegensätzliche Doppelbedeutung des Begriffs "ḥarām" als „heilig“ oder aber „verflucht“ und der damit einhergehende Interpretationsspielraum wird im jüdisch-christlichen Kontext nochmals verstärkt. Hier stellt das „Heilige“ etwas in seinem Kern Positives und mit dem Göttlichen Assoziiertes dar. Durch diese Eigenschaft unterscheidet es sich grundsätzlich von aus der Religion abgeleiteten Tabus und kommt für eine treffende Übersetzung nur eingeschränkt in Frage.

Überblick

Handlungen, die haram sind, führen auf die eine oder andere Weise zu Schaden und gelten daher als Sünde, wenn sie von einem Muslim ausgeführt werden.

Sie fragen dich nach Wein und Glücksspiel. Sprich: "In ihnen ist großer Schaden und (dennoch) ein gewisser Nutzen für die Menschen. Doch ihr Schaden ist größer als ihr Nutzen..."

Durch die Erwähnung des Wortes "Nutzen" als Gegensatz zu "Sünde" stellt Vers 2:219 des Korans klar, dass haram das ist, was schädlich ist. In der Tat wird alles mit seinem Gegenteil bedeutungsvoll; z.B. wenn es keine Kälte gibt, werden wir nie verstehen, was Hitze ist. Sünde ist also das, was uns schadet. Wenn Gott sagt "Du sollst nicht", meint er "Du sollst dich nicht verletzen". Ein islamischer Grundsatz im Zusammenhang mit haram lautet: Wenn etwas verboten ist, dann gilt alles, was dazu führt, auch als haram. Ein ähnlicher Grundsatz besagt, dass die Sünde des haram nicht auf die Person beschränkt ist, die die verbotene Tätigkeit ausübt, sondern dass sich die Sünde auch auf andere erstreckt, die die Person bei dieser Tätigkeit unterstützen, sei es durch materielle oder moralische Unterstützung.

Die fünf Kategorien von الأحكام الخمسة, al-ʾAḥkām al-Ḵamsa oder die Hierarchie der Handlungen von erlaubt bis unerlaubt sind:

  1. واجب / فرض (farḍ/wājib) - Obligatorisch / "Pflicht"
  2. مستحب (mustaḥabb) - empfohlen, "wünschenswert"
  3. مباح (mubāḥ) - Neutral, "zulässig"
  4. مكروه (makrūh) - Abgelehnt, "entmutigt"
  5. حرام (ḥarām) - sündhaft, "verboten"

Die zwei Arten von haram sind:

  1. الحرام لذاته (al-ḥarām li-ḏātihi) - Verboten wegen ihres Wesens und des Schadens, den sie einer Person zufügen
  2. الحرام لغيره (al-ḥarām li-ġayrihi) - Verboten wegen äußerer Gründe, die nicht grundsätzlich schädlich sind, aber mit etwas verbunden sind, das verboten ist
    • Unrechtmäßig erworbener Reichtum, der durch Sünde erlangt wurde. Beispiele dafür sind Geld, das durch Betrug, Diebstahl, Korruption, Mord und Zinsen verdient wurde, oder jedes Mittel, das einem anderen Menschen Schaden zufügt. Auch ein Geschäft oder Verkauf während des Freitagsgebets Salat al-Jumu'ah. Es ist im Islam für einen Muslim verboten, von solchen haramen Handlungen zu profitieren. Jeder Gläubige, der von einem durch haram erworbenen Reichtum profitiert oder davon lebt, ist ein Sünder.
    • Das Gebet in einem unrechtmäßig eingenommenen Haus.

Der religiöse Begriff haram, der sich auf den Koran stützt, wird angewendet auf:

  • Handlungen, wie Fluchen, Unzucht, Mord und Respektlosigkeit gegenüber den Eltern.
  • Praktiken wie Riba (Wucher, Zinsen).
  • Bestimmte Speisen und Getränke, wie Schweinefleisch und Alkohol.
  • Einige ḥalāl-Objekte, Speisen oder Handlungen, die normalerweise halal (erlaubt) sind, aber unter bestimmten Bedingungen haram werden. Zum Beispiel halale Speisen und Getränke tagsüber im Ramadan oder eine Kuh oder ein anderes halales Tier, das nicht auf islamische Weise und im Namen Allahs (Gottes) geschlachtet wird.
  • Bestimmte Untätigkeit, wie z. B. das Verlassen der Sala.

Kultur

Linguistisch gesehen wird die Wurzel des Begriffs haram [vgl. althebräisch herem, d. h. "Gott gewidmet", "für den profanen Gebrauch verboten"] zur Bildung einer Vielzahl anderer Begriffe mit rechtlicher Bedeutung verwendet, wie z. B. hariim (ein Harem) und ihraam (ein Zustand der Reinheit). Darüber hinaus wird das gleiche Wort (haram) im Koran verwendet, um den heiligen Charakter der Ka'ba und der Gebiete von Mekka, Medina und Jerusalem zu bezeichnen. Diese Kategorie von heilig, heilig und unantastbar schließt auch Ehepartner und Universitätsgelände ein. Der juristische Gebrauch des Wortstamms ح-ر-م basiert also auf der Vorstellung von Grenzen zwischen dem Profanen und dem Heiligen, im Gegensatz zu Verboten, wie man normalerweise annimmt.

Umgangssprachlich nimmt das Wort haram verschiedene Bedeutungen an und steht in engerem Gegensatz zu halal, das das Erlaubte bezeichnet. In arabischsprachigen Ländern kann "haram" so viel wie "was für eine Schande" oder "wie schade" bedeuten (diese Bedeutung wurde auch vom modernen hebräischen Slang übernommen und ähnelt dem italienischen peccato). Der Begriff kann formell als Methode zur Züchtigung von Fremden verwendet werden, die sich unangemessen verhalten, oder unter Freunden als eine Form der Neckerei. Das Wort wird auch verwendet, um Kindern beizubringen, wie sie sich verhalten sollen, indem man ihnen unter anderem sagt, dass es haram ist, anderen Kindern oder Tieren zu schaden.

Die binären Konzepte von halal und haram werden in einer Reihe von kulturellen Ausdrücken verwendet, insbesondere ibn (Junge) al-halal und bint (Mädchen) al-halal. Diese Ausdrücke werden häufig verwendet, um sich auf geeignete Ehepartner zu beziehen, und stehen im Gegensatz zu ibn al-haram oder bint al-haram, die als Beleidigungen verwendet werden. In diesem Fall wird der Begriff haram im Sinne von unanständig oder unanständig verwendet und nicht im Sinne von "unrechtmäßig". Halal und haram werden auch in Bezug auf Geld (mal) verwendet. Mal al-haram bedeutet unrechtmäßig erworbenes Geld und bringt Verderben über diejenigen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Diese kulturellen Interpretationen dessen, was haram ist, beeinflussen die auf lokaler Ebene verwendeten rechtlichen Definitionen und werden von diesen beeinflusst. Das bedeutet, dass die volkstümlichen Vorstellungen von haram zum Teil auf der formalen islamischen Rechtsprechung und zum Teil auf der regionalen Kultur beruhen, und dass die volkstümlichen Vorstellungen ihrerseits die Art und Weise verändern, wie das Rechtssystem haram-Handlungen definiert und bestraft.

Verbotene Kategorien von Handlungen

Essen und Rauschmittel

Im Koran und in den Berichten der frühen Muslime werden Schweinefleisch, Fleischfresser (Löwen, Tiger, Wölfe, Hunde, Katzen usw.), Nichtwiederkäuer (Esel und Pferde), Tiere, die im Namen eines anderen Gottes als Allah geschlachtet wurden, sowie Tiere, die aufgrund von Krankheit, Verletzung, Betäubung, Vergiftung oder Schlachtung nicht im Namen Allahs gestorben sind, als verbotene Speisen bezeichnet. Pflanzenfresser oder wiederkäuende Tiere wie Rinder, Hirsche, Schafe, Ziegen und Antilopen sind einige Beispiele für Tiere, die halal sind, und zwar nur dann, wenn sie wie fühlende Wesen behandelt und schmerzlos geschlachtet werden, während sie das Bismillah und Allahu Akbar rezitieren. Wenn das Tier schlecht behandelt oder beim Schlachten gequält wird, ist das Fleisch haram.

Heirat und Familie

Der Islam ist sehr streng, wenn es um das Verbot von zina geht, sei es Ehebruch oder Geschlechtsverkehr zwischen zwei unverheirateten Personen.

Was Heiratsanträge betrifft, so gilt es als haram, wenn ein muslimischer Mann einer geschiedenen oder verwitweten Frau während ihrer iddah (der Wartezeit, in der sie nicht wieder heiraten darf) einen Antrag macht. Der Mann kann zwar seinen Heiratswunsch äußern, aber keinen tatsächlichen Antrag machen. Außerdem ist es einem muslimischen Mann untersagt, einer Frau, die mit einem anderen Mann verheiratet ist, einen Heiratsantrag zu machen.

Es gilt als haram für eine muslimische Frau, einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten. Der Grund dafür ist die Vorstellung, dass der Mann das Oberhaupt des Haushalts ist, derjenige, der die Familie unterstützt, und dass er für seine Frau verantwortlich ist. Muslime halten nichts davon, Frauen in die Hände von Personen zu geben, die den Islam nicht praktizieren, und ihnen die Verantwortung für muslimische Frauen zu übertragen, weil sie sich nicht um den Schutz der Riten der Religion kümmern.

Erbschaft

Es gilt als haram für einen Vater, seinen Kindern das Erbe vorzuenthalten. Es ist auch haram für einen Vater, der Frau oder den Kindern einer ihm nicht wohlgesonnenen Frau das Erbe vorzuenthalten. Außerdem ist es haram, wenn ein Verwandter einen anderen Verwandten durch Tricks um sein Erbe bringt.

Geschäftsethik

Riba, jede übermäßige Hinzufügung über das Kapital hinaus, wie Wucher und Zinsen, ist im Islam in jeder Form verboten. Zinsen verstoßen gegen die islamische Säule der Zakat, die es ermöglicht, dass Reichtum von den Reichen zu den Armen fließt. Riba ist verboten, weil er den Reichtum in den Händen der Reichen hält und ihn von den Armen fernhält. Es wird auch geglaubt, dass riba den Menschen egoistisch und gierig macht.

Alle Geschäfts- und Handelspraktiken, die nicht zu einem freien und fairen Austausch von Waren und Dienstleistungen führen, gelten als haram, wie Bestechung, Diebstahl und Glücksspiel. Daher sind alle Formen von Betrug und Unehrlichkeit im Geschäftsleben im Islam verboten.

Viele islamische Rechtsgelehrte und religiöse Gremien, darunter das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Ifta von Saudi-Arabien, haben den MLM-Handel als verboten oder haram eingestuft, was wie folgt begründet wird Tausch ohne Arbeit und Arbeit ohne Tausch, Vertrag auf einem anderen Vertrag oder Bedingung auf einer anderen Bedingung, Ähnlichkeit mit Riba (Zinsen), Ähnlichkeit mit Glücksspiel, weit verbreitete Ungewissheit über Gewinne und Verluste, nicht jeder profitiert gleichermaßen, finanzieller Betrug und Folter, Lügen und Übertreibung usw.

Kleidung und Schmuck

Im Islam sind sowohl Goldschmuck als auch Seidentücher für Männer verboten, während sie für Frauen erlaubt sind, solange sie nicht dazu dienen, Männer (außer ihren Ehemännern) sexuell anzuziehen. Das Verbot dieses Schmucks ist Teil eines umfassenderen islamischen Grundsatzes der Vermeidung eines luxuriösen Lebensstils.

Sowohl für Männer als auch für Frauen gilt es als haram, Kleidung zu tragen, die den Körper nicht richtig bedeckt (was in den Bekleidungsvorschriften mit dem Begriff "aurat/awrah" angegeben wird), sowie Kleidung, die transparent ist. Darüber hinaus verbietet der Islam eine übermäßige Verschönerung, die eine Veränderung der körperlichen Erscheinung beinhaltet. Körperliche Veränderungen, die als haram gelten, wie Tätowierungen, das Kürzen von Zähnen, kosmetische Operationen usw.

Der Islam verbietet auch die Verwendung von goldenen und silbernen Utensilien und reiner Seide im Haushalt, um einen luxuriösen Lebensstil im Haus zu vermeiden. Auch Statuen sind in den Häusern verboten, und Muslime dürfen sich nicht an der Herstellung von Statuen beteiligen, da dies gegen Tawhid verstößt.

Schirk

Die Verehrung von irgendjemandem oder irgendetwas anderem als Gott, bekannt als Schirk, ist eine schwere Sünde für einen Muslim.

Etymologie und verwandte Begriffe

Der Begriff ḥarām ist urverwandt mit dem hebräischen Begriff ḥerem (חרם), der in der hebräischen Bibel eine Aussonderung und Übereignung von Gütern und Personen an den Gott Israels JHWH bezeichnet und in der Lutherbibel mit „Bann“ übersetzt wird. Verwandt mit ḥarām ist auch das syrische Verb ܚܪܡ (ḥrm), das „weihen, verfluchen“ bedeutet.

Einen gemeinsamen Wortstamm hat das Adjektiv ḥarām mit dem arabischen Substantiv Ḥaram, das einen mit Tabus belegten Bezirk kennzeichnet. Zur gleichen Wurzel gehört auch Harem, dessen Bedeutung „Heiliger, unverletzlicher Ort; Heiligtum; geheiligter Bereich; weibliche Familienmitglieder, Frauen, Ehefrau“ umfasst.

Als Begriff für Handlungen

In Bezug auf Handlungen findet man den Begriff ḥarām bereits im Koran. So werden in Sure 16:116 die Menschen aufgefordert, nicht mit lügnerischer Zunge zu behaupten, dass das Eine erlaubt (ḥalāl) und das Andere verboten (ḥarām) sei. Nach islamischer Auffassung begeht ein Muslim mit der Ausführung einer vom Koran oder von der Rechtslehre als ḥarām eingestuften Tat eine Sünde. In diesem Sinne ist ḥarām von dem Adjektiv mamnu' / ممنوع / mamnūʿ abzugrenzen, das Verbote bezeichnet, die nicht vom Islam abgeleitet sind.

Ḥarām ist die letzte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft.

Als Begriff für Objekte

Auch für Objekte kommt der Begriff ḥarām schon im Koran vor. So wird an mehreren Stellen (zum Beispiel 2:144; 17:1) die Kaaba mit der sie umgebenden Anlage al-masdschid al-ḥarām (المسجد الحرام /‚die heilige Kultstätte / Moschee‘) genannt. Für die Kaaba selbst wird an anderer Stelle (Sure 5:97) der Begriff al-bait al-ḥarām (البيت الحرام /‚das heilige Haus‘) verwendet. In § 49 der Gemeindeordnung von Medina, die in ihrer erhaltenen Version auf das Jahr 627 zu datieren ist, wird auch das Tal der vorislamischen Siedlung Yathrib (islamisch: Medina) für ḥarām erklärt. Nach der klassischen Scharīʿa sind auch Schweinefleisch, Blut, Verendetes, Alkohol und weitere Objekte ḥarām.

Werke zum Thema

Eines der wichtigen neueren arabischen Werke, in dem Ḥarām-Verbote behandelt werden, ist das 1960 zum ersten Mal veröffentlichte Buch Das Erlaubte und das Verbotene im Islam (al-ḥalāl wa-l-ḥarām fī l-islām) von Yusuf al-Qaradawi. Hier werden unter anderem das Verbot, Denkmäler zu errichten, die verschiedenen Arten verbotener Magie und verschiedene Verbote aus dem ökonomischen Bereich, wie das Zinsverbot und das Verbot von Risikogeschäften, ausführlich erörtert.