Wudū'
Teil einer Serie über |
Islamische Rechtsprechung (fiqh) |
---|
Islamische Studien |
Wuḍūʾ (arabisch: الوضوء al-wuḍūʼ [wʊˈdˤuːʔ]) ist das islamische Verfahren zur Reinigung von Körperteilen, eine Art rituelle Reinigung oder Waschung. Die 4 Fardh (Pflichthandlungen) von Wudu bestehen aus dem Waschen des Gesichts, der Arme und dem Abwischen des Kopfes und der Füße mit Wasser. ⓘ
Wudu ist ein wichtiger Teil der rituellen Reinheit im Islam. Sie unterliegt dem Fiqh (islamische Rechtsprechung), der die Regeln für die Hygiene festlegt und die Rituale definiert, die sie ausmachen. ⓘ
Sie wird normalerweise vor dem Gebet (Salah oder Salat) durchgeführt. Zu den Aktivitäten, die Wudu ungültig machen, gehören Urinieren, Stuhlgang, Blähungen, Tiefschlaf, leichte Blutungen, Menstruation, Wochenbett und Geschlechtsverkehr. ⓘ
Wudu wird oft als "Teilwaschung" übersetzt, im Gegensatz zu ghusl als "Vollwaschung", bei der der ganze Körper gewaschen wird. Sie steht auch im Gegensatz zu tayammum ("trockene Waschung"), bei der Sand oder Staub anstelle von Wasser verwendet wird, hauptsächlich aufgrund von Wasserknappheit oder anderen schädlichen Auswirkungen auf die Person. Die Reinigung des Körpers und der Kleidung wird als taharah bezeichnet. ⓘ
Wudū' (arabisch وضوء, DMG Wuḍūʾ; persisch آبدست āb-dast, zusammengesetzt aus āb ‚Wasser‘ und dast ‚Hand‘; türkisch abdest) ist die kleine rituelle Waschung im Islam zur Erzielung der rituellen Reinheit (tahāra). ⓘ
Wie viele Bestandteile des islamischen Ritualrechts unterliegt auch der Wuḍūʾ vielfältigen Kontroversen bezüglich der zugehörigen obligatorischen (farḍ) und freiwilligen (sunna bzw. mandūb) Bestandteile einerseits und der Umstände, die es ungültig werden lassen andererseits (nawaqid). Dies folgt aus der unterschiedlichen Bewertung der Prophetenaussprüche und des Korantextes, deren Argumentationen auf Basis der Regeln der arabischen Sprache geschehen. ⓘ
Grundlage von Wudu
Koran
Im Koran 2:222 heißt es: "Denn Gott liebt diejenigen, die sich Ihm beständig zuwenden, und Er liebt diejenigen, die sich rein und sauber halten."[2:222] Der islamische Prophet Muhammad sagte: "Reinlichkeit ist die Hälfte des Glaubens." ⓘ
Fiqh (islamische Rechtsprechung)
Wudu an sich ist eine mustahabb (empfehlenswerte Handlung) in islamischen Riten, aber sie wird unter besonderen Bedingungen wie dem täglichen Gebet (salah) und Tawaf und Anbetung obligatorisch. ⓘ
Beschreibung im Hadith
Wudu im Hadith Abu Hurairah berichtete in Bezug auf den Tag der Auferstehung, dass Muhammad, als er gefragt wurde, ob er in der Lage sein würde, Muslime zu erkennen, sagte: "Ja, ihr werdet ein Zeichen haben, das andere Menschen nicht haben werden. Ihr würdet zu mir kommen mit einer weißen Blesse auf eurer Stirn und weißen Flecken an euren Füßen wegen der Spuren der Waschung." ⓘ
Abu Hurayra sagte: "Ich habe den Propheten (Friede sei mit ihm) sagen hören: "Bei einem Gläubigen würde der Schmuck die Stellen erreichen, die die Waschung erreicht." ⓘ
Uthman berichtete, dass Muhammad sagte: "Wer die Waschung gut verrichtet hat, dessen Sünden werden aus seinem Körper herauskommen, sogar unter seinen Nägeln." ⓘ
Umar berichtete, dass Muhammad sagte: "Niemand unter euch verrichtet wuḍūʾ und verrichtet wuḍūʾ gründlich - oder angemessen - und bezeugt dann: 'Es gibt keinen Gott außer Allah allein, der keinen Partner hat, und ich bezeuge, dass Muhammad Allahs Gesandter ist', ohne dass ihm die acht Tore des Gartens geöffnet werden, so dass er durch dasjenige von ihnen eintreten kann, das er wünscht." ⓘ
Wudu aus großen Gewässern verrichten
In zahlreichen Hadithen von Ja'far al-Sadiq wird erwähnt, dass es zulässig ist, Wudu mit Wasser zu verrichten, das nicht mit dem Geruch toter Tiere überlagert ist. Wenn es ein totes Tier gibt, wird empfohlen, die Wudu auf der gegenüberliegenden Seite des Ortes zu machen, an dem sich das Tier befand. Er sagte auch, dass es zulässig ist, Wudu aus den Teichen zwischen Mekka und Medina zu nehmen, in denen Menschen Ghusl verrichten, Hunde und Tiere trinken und Tiere sterben, solange der Wasserstand mindestens bis zu den Knien reicht. ⓘ
Wudu an einem Brunnen verrichten
Es wurde von Ali al-Ridha berichtet, dass man, wenn ein Tropfen Urin, Blut oder tierische Exkremente in einen Brunnen fällt, etwa zehn Eimer davon entfernen muss, bevor man Wudu verrichtet. Wenn sich die Fäkalien im Wasser aufgelöst haben, müssen vierzig bis fünfzig Eimer entfernt werden. Ja'far al-Sadiq hat auch erwähnt, dass man, wenn ein Tier in den Brunnen fällt und sich nicht darin aufgelöst hat, fünf bis sieben Eimer Wasser aus dem Brunnen entfernen muss oder bis sich der Geruch oder Geschmack des Wassers ändert. Wenn das Tier jedoch blutet oder eine offene Wunde hat, muss man dreißig bis vierzig Eimer entnehmen, bevor es für Wudu gereinigt ist. Wenn ein Kamel im Brunnen stirbt oder Wein in den Brunnen gegossen wird, muss das gesamte Wasser abgelassen werden. ⓘ
Rituelle Anforderungen
Arten von Wasser
- Erlaubt
Das Wudu-Wasser muss mutlaq sein, das heißt rein oder unvermischt (nicht unbedingt chemisch rein). Der Name einer Flüssigkeit, die normalerweise von Menschen als Wasser angesehen wird.
- Geschmolzener Schnee oder Hagel
- Wasser aus dem Meer, Seen oder Teichen.
- Brunnenwasser oder Wasser aus einem Springbrunnen ⓘ
- Verboten
- Grünes Wasser (grünes Wasser bedeutet normalerweise schmutziges Wasser)
- Wasser, das von Bäumen oder Früchten stammt
- Wasser, das Urin, Blut oder Stuhl enthält oder von einem Tier oder einem toten Tier berührt wurde
- Gebrauchtes Wasser für wuḍūʾ oder ghusl (gemäß der hanbalistischen Denkschule) ⓘ
Es gibt noch weitere Handlungen, die während des wuḍūʾ ausgeführt werden, und die detaillierten Handlungen des wuḍūʾ können in 3 Arten eingeteilt werden: ⓘ
Farā'id nach sunnitischen Muslimen
Nach Ansicht der sunnitischen Muslime findet sich das koranische Gebot für wudu in der sechsten Ayah der Sure 5. Die Ayah wurde von Muhammad Muhsin Khan, Rashad Khalifa, Abdullah Yusuf Ali, Pickthall und Maulana Muhammad Ali wie folgt übersetzt. Beachten Sie, dass sich die Übersetzungen dieser Gelehrten auf die Fußwaschung beziehen. ⓘ
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch erhebt, um das Gebet zu verrichten, dann wascht eure Gesichter und eure Unterarme bis zu den Ellenbogen und wischt euch über den Kopf und wascht eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand des Junub seid, dann reinigt euch. Wenn ihr aber krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch vom Ort der Erleichterung kommt oder ihr euch an Frauen gewandt habt und kein Wasser findet, dann sucht euch saubere Erde und wischt euch damit über Gesicht und Hände. Allah beabsichtigt nicht, euch Schwierigkeiten zu machen, sondern Er beabsichtigt, euch zu reinigen und Seine Gunst an euch zu vollenden, damit ihr dankbar sein könnt.
- Al-Ma'ida, Sura 5, Ayah 6
Unter Bezugnahme auf den obigen Vers sind sich die sunnitischen Denkschulen einig, dass die folgenden vier Handlungen beim Wudu verpflichtend sind (Farā'id, auch Faraid genannt, ist die Einzahl von fard und bedeutet "von Gott befohlene rituelle Pflicht". Gemeint sind die fünf täglichen Gebete, die Wohltätigkeit, das Fasten und die Pilgerfahrt"), d. h. sie sind notwendig, damit Wudu gültig ist:
- Waschen des Gesichts
- Waschen beider Arme von den Fingerspitzen bis zu den Ellbogen und darüber hinaus
- Abwischen des Kopfes. Über den ausreichenden Teil gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen.
- Das Waschen beider Füße bis zu den Knöcheln einschließlich. ⓘ
Die Pflicht der folgenden Handlungen ist unter den Fiqh-Schulen umstritten, aber wenn sie nicht als verpflichtend angesehen werden, gelten sie als empfohlen:
- Die Absicht, d. h. die Entschlossenheit im Herzen, Wudu als gottesdienstlichen Akt und nicht als gewöhnliche Reinigung zu vollziehen. Dies ist in den Madhhab-Schulen der Maliki, Shafi'i und Hanbali obligatorisch.
- Wudu in aufeinanderfolgenden Handlungen zu verrichten, d.h. es sollte keine längeren Pausen während des Rituals geben. Dies wird in den Maliki- und Hanbali-Schulen als obligatorisch angesehen.
- Die Reihenfolge der Wudu-Handlungen, d.h. erst das Gesicht waschen, dann die Arme, dann das Gesicht abwischen und schließlich die Füße waschen. Dies ist in den Schulen der Shafi'i und Hanbali verpflichtend.
- Das Reiben der gewaschenen Organe während der Waschung. Dies ist in der Maliki-Schule obligatorisch. ⓘ
Es reicht nicht aus, mit der nassen Hand über die Füße zu streichen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Masah über lederne Fußbekleidung, die so genannten Khuffs, durchgeführt werden. Dies wird in mehreren Berichten bestätigt
- Überliefert von Abd-Allah ibn Amr: "... wir fuhren gerade mit nassen Händen über unsere Füße (ohne sie gründlich zu waschen), da sprach er uns mit lauter Stimme an und sagte zweimal oder dreimal: 'Rettet eure Fersen vor dem Feuer.'"
- Überliefert von 'Ubaid Ibn Juraij: "...und er pflegte die Waschung zu vollziehen, während er die Schuhe trug (d.h. er wusch seine Füße und zog dann die Schuhe an)."
- Überliefert von Yahya Al-Mazini: "'Kannst du mir zeigen, wie der Gesandte Allahs die Waschung zu vollziehen pflegte?' ...und wusch seine Füße (bis zu den Knöcheln)."
- Überliefert von 'Amr: "...und dann wusch er sich die Füße bis zu den Knöcheln."
- Überliefert von Humran: "...und wusch seine Füße bis zu den Knöcheln..."
- Überliefert von 'Amr bin Yahya: "...und wusch sich die Füße bis zu den Knöcheln..."
- Überliefert von 'Abdullah bin Zaid: "...und wusch ihm die Füße (bis zu den Knöcheln)." ⓘ
Farā'id nach schiitischen Muslimen
Schiitische Muslime glauben auch, dass das koranische Gebot für wuḍūʾ im sechsten Vers von Al-Ma'ida, der fünften Sure, enthalten ist. Die Ayat wurde von Muhammad Habib Shakir wie folgt übersetzt. (Beachten Sie, dass sich die Übersetzung dieses Gelehrten auf das Abwischen der Füße bezieht.) ⓘ
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet vorbereitet, dann wascht eure Gesichter und eure Hände (und Arme) bis zu den Ellenbogen; reibt eure Köpfe (mit Wasser) und eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr euch in einem Zustand zeremonieller Unreinheit befindet, dann badet euren ganzen Körper. Wenn ihr aber krank seid oder auf einer Reise, oder einer von euch kommt von einem Naturereignis, oder ihr seid mit Frauen in Berührung gekommen, und ihr findet kein Wasser, dann nehmt euch reinen Sand oder Erde und reibt damit eure Gesichter und Hände ein; denn Allah will euch nicht in Schwierigkeiten bringen, sondern euch rein machen und seine Gnade an euch vollenden, damit ihr dankbar seid.
- Al-Ma'ida, Sura 5, Ayah 6 ⓘ
- Wascht das Gesicht ein- oder zweimal mit eurer rechten Hand.
- Beide Arme einschließlich der Ellbogen ein- oder zweimal waschen (die linke Hand wäscht den rechten Arm und dann die rechte Hand den linken Arm).
- Wischen Sie ein Viertel des Kopfes mit dem Wasser der rechten Hand ab.
- Das Abwischen beider Füße einmal bis mit dem an beiden Händen verbliebenen Wasser (rechte Hand, rechter Fuß. linke Hand, linker Fuß). ⓘ
Mustahabbāt (empfohlene Handlungen)
Eine Handvoll Mustahabbāt (empfohlene und verdienstvolle, aber nicht erforderliche) Handlungen, von denen man annimmt, dass sie den wuḍūʾ besser machen. Wenn eine dieser Handlungen ausgelassen wird, wird die wuḍūʾ dennoch als gültig angesehen. ⓘ
- Rezitieren der Shahadah nach der Waschung.
- Während der wuḍūʾ sollte man sich nicht mit weltlichen Gesprächen beschäftigen.
- Einen sauberen Ort für die Waschung zu wählen.
- Bei der Waschung kein Wasser verschwenden.
- Mit der rechten und dann mit der linken Seite beginnen.
- Jedes Dhikr zu verrichten, das einen näher zu Allah bringt, wie Istighfar oder jedes andere Dhikr, das man mag. ⓘ
Alternativen
Muslimen, die aufgrund einer Hautkrankheit, einer Behinderung oder des Mangels an sauberem Wasser usw. nicht in der Lage sind, die vorherrschende Form der Waschung durchzuführen, wird empfohlen, tayammum, manchmal auch "trockene Waschung" genannt, mit Sand oder Staub anstelle von Wasser durchzuführen. Eine solche alternative Form der rituellen Reinheit kann auch in Fällen akzeptiert werden, in denen man bei kaltem Wetter eine Unterkühlung befürchtet. ⓘ
Tayammum ist auch dann zu vollziehen, wenn man verunreinigt ist (bei Janabah) und kein Ghusl vollziehen konnte, und ist unter bestimmten Umständen zulässig. ⓘ
Durchführung
Wudu im Sunnitentum
Sunnitische Muslime verrichten Folgendes:
- (Vergewissern Sie sich, dass alle Körperteile, die für Wudu gewaschen werden sollen, vollständig nass sind, bevor Sie zum nächsten Teil übergehen)
- Beginnen Sie mit der Niyya (Absicht), Wuḍūʾ zu verrichten und reinigen Sie Geist, Körper und Seele von ihren Unreinheiten.
- Bismillah rezitieren. (Korrektur: denken Sie einfach "Bismillah" in Ihrem Kopf, da es nicht angemessen ist, den Namen Allahs im Badezimmer zu erwähnen)
- Waschen Sie die rechte Hand bis zum Handgelenk (und zwischen den Fingern) bis zu dreimal (dreimal ist sunnah, aber einmal ist fard/verpflichtend), dann ähnlich für die linke Hand.
- Danach gurgeln Sie mit Wasser im Mund und spucken das Wasser aus (bis zu dreimal). Putzen Sie die Zähne mit einem Miswak, falls vorhanden (dies sollte vor Wudu, vor dem Spülen des Mundes oder kurz vor dem Salah geschehen); es wird empfohlen, nach dem Trinken von Milch oder dem Verzehr jeglicher Art von Fetten einen Miswak zu verwenden.
- Etwas Wasser sollte in die rechte Hand genommen und dreimal in die Nasenlöcher geschnieft und dann ausgeblasen werden (besonders nach dem Aufwachen aus dem Schlaf). Der linke kleine Finger sollte nach jeder Spülung für die Reinigung des rechten und linken Nasenlochs verwendet werden.
- Waschen Sie das gesamte Gesicht (vom Haaransatz bis zum Bart *falls zutreffend* und fahren Sie mit den Fingern durch den Bart). Wenn Haarsträhnen über das Gesicht fallen, schieben Sie sie nicht beiseite, da es Sunna ist, die nassen Hände über die Strähnen zu tupfen. Waschen Sie das Gesicht bis zu dreimal (aber einmal ist Pflicht).
- Waschen Sie den gesamten rechten Arm, einschließlich der Hand, bis zum Ellenbogen (bis zu dreimal); dann den linken Arm (bis zu dreimal). Führen Sie die Finger der einen Hand zwischen den Fingern der anderen Hand hindurch, um sicherzustellen, dass keine Stelle trocken bleibt. Ringe und Armbänder sollten abgenommen werden, um sicherzustellen, dass kein Teil der Hände trocken ist; dies gilt auch für bestimmte Arten von Ohrringen.
- Führen Sie dann die Masah durch. Die nassen Hände sollten über und durch das Haar bis zu den Haarspitzen geführt werden; dann sollten (ohne die Hände zu waschen) die Zeigefinger der rechten und linken Hand benutzt werden, um die Knicke des rechten und linken Ohrs (gleichzeitig) zu reinigen, und in der gleichen Operation sollten die Daumen benutzt werden, um die Rückseite der Ohren zu reinigen; man darf die Masah nicht über einer muslimischen Kopfbedeckung machen.
- Beginnen Sie mit dem rechten Fuß und waschen Sie beide Füße dreimal von den Zehen bis zu den Knöcheln. Achten Sie darauf, dass Sie zwischen den Zehen beider Füße reinigen, beginnend mit dem kleinen Zeh des rechten Fußes und endend mit dem kleinen Zeh des linken Fußes.
- Nach der Wudu wird empfohlen, den Durood oder die Shahadah zu rezitieren
"Ašhadu ʾan lā ʾilāha ʾilla -llāhu, wa-ʾašhadu ʾanna muḥammadan rasūlu -llāh." Dann kann man dieses Dua rezitieren: "Allahummaz aal-ni minttwwabi-n waz-aal-ni minal mu-ta-tahhirin"
- Biete zwei Rak'at an, wenn oder falls deine Wudu nicht korrekt durchgeführt wurde.
- Das Verfahren für tayammum ist etwas anders. ⓘ
Ungültigkeitserklärung
Theoretisch kann man eine Wuḍūʾ für das Salat verrichten, und diese Wudu würde für den Rest des Tages als gültig angesehen werden, es sei denn, man macht sie durch bestimmte Handlungen ungültig. Muslime glauben, dass bestimmte Handlungen die Wudu ungültig machen (oft als "Unterbrechung der Wudu" und "Verlust der Wudu" bezeichnet), obwohl der Koran die meisten dieser Handlungen nicht erklärt und sich die Regeln zwischen den Schulen unterscheiden. Laut der Website von Hidden Pearls,
Während der Recherche und der Produktion dieses Videos und dieses Blogbeitrags stießen wir auf so viele widersprüchliche Meinungen darüber, was Wudu unterbricht und was nicht. Die verschiedenen Denkschulen gehen in dieser Frage leider weit auseinander. Vor allem bei der Frage nach allgemeinen Blutungen und Erbrechen waren wir sogar überrascht, dass es keine richtige Antwort zu geben scheint. ⓘ
Laut sunnitischen Muslimen
Nach dem sunnitischen Islam ist die Wudu in folgenden Fällen ungültig:
- Langsamer Schlaf in liegender Position.
- Schlafen mit Hilfe einer Stütze - Schlafen im Stehen oder Sitzen ohne irgendeine Art von Stütze unterbricht die wudu nicht.
- Verlust der Sinne.
- Ohnmacht.
- Defäkation oder Urinieren.
- Geruchliche oder hörbare Blähungen.
- Ausstoß von Sperma (Ghusl ist erforderlich).
- Erbrechen - Erbrechen mit dem Mund, das Wasser oder Eiter oder Blut oder Nahrung enthält, macht die Wudu ungültig, Erbrechen mit Husten unterbricht die Wudu nicht.
- Berühren der Geschlechtsteile mit bloßen Händen (nicht gemäß Hanafi Madhhab).
- Blut oder Eiter, das den Körper verlässt, so dass es die Austrittsstelle verlässt (wenn das Blut oder der Eiter jedoch aus den Geschlechtsteilen austritt, bricht jede Menge die Wuḍūʾ). Beachten Sie, dass Blutungen außer an den Geschlechtsteilen das wuḍūʾ gemäß dem Shafi'i Madhhab nicht ungültig machen. ⓘ
Nach Ansicht der schiitischen Muslime
Nach der schiitischen Theologie ist die Wudu in folgenden Fällen ungültig
- wenn Abfall oder Materie die untersten Extremitäten des Körpers, den Anus und die Harnröhre, als Kot, Urin, Sperma oder Gas verlässt. Damit Wudhu durch Blähungen ungültig wird, muss man das Ausscheiden tatsächlich hören oder riechen, sonst wird es nicht als ungültig angesehen.
- wenn jemand in einen tiefen Schlaf fällt, in dem er kein waches Bewusstsein hat.
- alles, was zum Verlust des Bewusstseins führt, wie z.B. Rausch, Trunkenheit, Narkose.
- alles, was Ghusl erfordert, wie z.B. Junub und das Berühren eines Leichnams unter besonderen Umständen. ⓘ
Aufstoßen und Erbrechen machen das Wudhu nicht ungültig, allerdings wird dringend empfohlen, sich danach den Mund auszuspülen. Blutungen werden ebenfalls nicht als ungültig angesehen, da Ja'far al-Sadiq in einem Hadith klarstellte, dass eine schlimme Wunde kein Grund ist, Wudhu zu wiederholen. Dieses Konzept erstreckt sich auch auf Parasiten, die den Körper durch die beiden Extremitäten verlassen können. Das Schneiden von Haaren oder Nägeln macht Wudhu nicht ungültig, aber der Betreffende sollte die Stelle mit Wasser abwischen. ⓘ
Ursachen der Unreinheit (Nadschasah)
Es gibt bestimmte Ereignisse, die den Wuḍūʾ aufheben. Hierzu gehören gewöhnlich ⓘ
- alles, was aus den beiden Ausscheidungsöffnungen (d. h. Harnröhre und Anus) austritt
- Schlaf
- Verlust des Verstandes ⓘ
Die Schāfiʿiten lehnen das Ungültigwerden des Wuḍūʾ durch Blutung ab und fügen hinzu:
- Berühren einer Person des anderen Geschlechts
- Berühren der Genitalien oder des Afters einer Person ⓘ
Die Hanbaliten fügen hinzu:
- Apostasie
- Essen von Kamelfleisch
- Bedingung beim Berühren einer Person des anderen Geschlechts: dies geschehe mit einer begehrenden Absicht ⓘ
Die Hanafiten lehnen das Ungültigwerden des Wuḍūʾ durch jegliche Berührungen ab, fügen aber das stimmhafte Lachen im Gebet zu den hadath hinzu. ⓘ
Bei den Malikiten lässt kurzer, leichter Schlaf das Wuḍūʾ nicht ungültig werden. Bei Berührungen einer Person anderen Geschlechts nehmen sie eine ähnliche gleiche Position ein, wie die Hanbaliten: ein lustvoller Gedanke bei der Berührung, oder die dahingehende Absicht führen zur Ungültigkeit, wie auch das Berühren des Penis. ⓘ
Ort
Während viele Moscheen und Medersen mit angeschlossenem Gebetssaal der islamischen Welt über Brunnenbecken oder Brunnenschalen verfügen, hat sich in der Osmanischen Architektur die Tradition der aufwändig gestalteten Şadırvan-Brunnen entwickelt. In wasserarmen Gebieten (z. B. im Süden Marokkos) gab es auch die Möglichkeit einer rituellen Reinigung vor dem Gebet mit Hilfe eines glattpolierten Steines oder trockener Erde bzw. Sand (Tayammum). ⓘ