Niederlassungserlaubnis
Rechtlicher Status von Personen ⓘ |
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Der ständige Wohnsitz ist der legale Aufenthaltsstatus einer Person in einem Land oder Gebiet, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzt, in dem sie aber das Recht hat, sich dauerhaft aufzuhalten. In der Regel handelt es sich um einen dauerhaften Aufenthalt; eine Person mit einem solchen Rechtsstatus wird als Daueraufenthalter bezeichnet. In den Vereinigten Staaten wird eine solche Person als Green-Card-Inhaber bezeichnet, formaler jedoch als Lawful Permanent Resident (LPR). ⓘ
Die Daueraufenthaltsgenehmigung selbst unterscheidet sich von der Aufenthaltsgenehmigung, die diese Personen von der Einwanderungskontrolle befreit. Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung müssen auch dann einer Einwanderungskontrolle unterzogen werden, wenn sie kein Bleiberecht haben. Ein Bleiberecht gewährt jedoch automatisch eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Mit diesem Status ist in den meisten Fällen auch eine Arbeitserlaubnis verbunden. In vielen westlichen Ländern verleiht der Status des ständigen Wohnsitzes dem Inhaber ein Aufenthaltsrecht, auch wenn er nicht Bürger des jeweiligen Landes ist. ⓘ
Die Niederlassungserlaubnis ist im deutschen Ausländerrecht ein Aufenthaltsstatus nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen erwerben nach einer gewissen Aufenthaltszeit ein Daueraufenthaltsrecht, das durch eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts oder durch eine Daueraufenthaltskarte bescheinigt wird. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an sie ist gleichwohl möglich. ⓘ
Länder mit Daueraufenthaltsrecht
Nicht alle Länder gestatten eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Rechte und Anwendung können sehr unterschiedlich sein. ⓘ
In allen Ländern der Europäischen Union gibt es die Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, da die EU-Gesetzgebung einem EU-Bürger, der in ein anderes EU-Land umzieht, nach fünfjährigem Aufenthalt den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten verleiht. Die Europäische Union legt auch das Recht auf Daueraufenthalt für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in der Richtlinie (2003/109/EG) fest. Ein neuer Ansatz war die Gewährung von Rechten über die nationalen Grenzen der Staaten, die der Richtlinie beigetreten sind. ⓘ
Da Hongkong und Macau, beides Sonderverwaltungsregionen Chinas, keine eigenen Staatsbürgerschaftsgesetze haben, bezieht sich der Begriff "Daueraufenthaltsberechtigte" auf Personen, die ein Aufenthaltsrecht in diesen Gebieten haben. Die meisten ständigen Einwohner chinesischer Abstammung sind nach dem chinesischen Staatsangehörigkeitsrecht chinesische Staatsbürger. ⓘ
Andere Länder haben unterschiedliche Formen eines solchen Aufenthalts und Beziehungen zu anderen Ländern in Bezug auf den ständigen Aufenthalt. ⓘ
Zu den Ländern und Gebieten, die eine Art von Daueraufenthaltsgenehmigung haben, gehören:
- Argentinien
- Australien
- Bahrain
- Belize
- Brasilien
- Brunei Darussalam (genannt penduduk tetap)
- Kanada (Daueraufenthaltsberechtigte wurden vor dem 28. Juni 2002 als "landed immigrants" bezeichnet)
- Chile
- China (genannt 永久居留权 (yǒngjiǔ-jūliúquán), Programm seit 2004)
- Im Jahr 2016 gab es zum ersten Mal mehr als 10.000 ausländische Daueraufenthaltsberechtigte in China. China Daily schrieb, dass das Verfahren in diesem Jahr zwar vereinfacht wurde, aber "die Erlangung der chinesischen "Green Card" gilt als eine der schwierigsten Aufgaben der Welt".
- Costa Rica
- Curaçao (genannt Sedula)
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- Europäische Union:
- Österreich (genannt Niederlassungsbewilligung) - Beschreibungen
- Belgien (B- oder C-Genehmigung für Nicht-EWR-Bürger) - Beschreibungen
- Bulgarien (genannt karta za postojanno prebivavašt v Republika Bălgarija čuždenec)
- Kroatien
- Zypern - Beschreibungen
- Tschechische Republik (genannt trvalý pobyt) - Beschreibungen
- Dänemark (genannt permanente opholdstilladelse) - Beschreibungen
- Estland - Beschreibungen
- Finnland (Genehmigung P) - Beschreibungen
- Frankreich (einige Arten von titre de séjour, wie die carte de résident) - Beschreibungen
- Deutschland (sogenannte Niederlassungserlaubnis) - Beschreibungen
- Griechenland (genannt Πράσινη Κάρτα) - Beschreibungen
- Ungarn - Beschreibungen
- Irland (genannt Permanent residency card) - Beschreibungen
- Italien - Beschreibungen
- Lettland (genannt "Uzturēšanās atļauja") - Beschreibungen
- Litauen - Beschreibungen
- Luxemburg (genannt résident longue durée/long-term resident)
- Malta
- Niederlande (genannt Verblijfsvergunning voor onbepaalde tijd; Erlaubnis der Klassen II, IV oder V) - Beschreibungen
- Polen (genannt Karta rezydenta długoterminowego UE) - Beschreibungen
- Portugal (genannt residência permanente ) - Beschreibungen für Nicht-EU-Bürger
- Rumänien (genannt Permis de şedere permanentă) - Beschreibungen
- Slowakei (genannt trvalý pobyt)
- Slowenien - Beschreibungen
- Spanien - Beschreibungen
- Schweden (genannt Permanent Uppehållstillstånd) - Beschreibungen
- Ghana
- Guatemala
- Hongkong (durch das Bleiberecht, mit oder ohne chinesische Staatsbürgerschaft)
- Indien (genannt "Permanent Resident Status Scheme") - Beschreibungen
- Indonesien (genannt "Kartu Izin Tinggal Tetap")
- Iran
- Israel (der Begriff תושב קבע toshav-keva bezieht sich auf einen ständigen Einwohner ohne israelische Staatsbürgerschaft)
- Japan (genannt 永住許可 eijūkyoka)
- Macau (genannt Residente Permanente, mit oder ohne chinesische Staatsbürgerschaft)
- Malaysia (genannt pemastautin tetap)
- Mexiko
- neuseeland
- Nicaragua (genannt Résidents Permanents Nicaragua) - Beschreibungen
- Nord-Mazedonien
- Norwegen
- Panama
- Peru (für Personen aus Ländern, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft verboten ist, besteht die Möglichkeit einer Daueraufenthaltsgenehmigung. Für die Daueraufenthaltsgenehmigung ist lediglich eine Jahresgebühr zu entrichten, und es sind keine weiteren Dokumente erforderlich)
- Philippinen
- Katar - Beschreibungen
- Republik China (Taiwan)
- Russland (genannt "вид на жительство" vid na žítel'stvo, oder ПМЖ pe-em-žé)
- St. Kitts und Nevis
- Singapur
- Süd-Afrika
- Südkorea
- Schweiz (genannt Niederlassungsbewilligung (Permis d'établissement, Niederlassungsbewilligung oder Permesso di domicilio), gemeinhin als C-Ausweis (Permis C, C-Ausweis oder Permesso C) bezeichnet)
- Thailand
- Trinidad und Tobago
- Ukraine (genannt "посвідка на постійне проживання" 'posvidka na postijne prozhyvannya, oder ППП "pe-pe-pe")
- Vereinigtes Königreich (entweder durch unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder Bleiberecht oder Daueraufenthalt für EWR-Bürger) - Beschreibungen
- Vereinigte Staaten (rechtmäßig zugelassener Daueraufenthaltsberechtigter) ⓘ
Andere Formen der Daueraufenthaltsgenehmigung
- Indien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, aber ehemalige indische Staatsbürger und Personen indischer Herkunft können eine Overseas Citizen of India (OCI)-Karte beantragen, die es ihnen erlaubt, frei in Indien zu leben und zu arbeiten, abgesehen von der Möglichkeit, für bestimmte politische Ämter zu kandidieren und Verfassungsämter zu besetzen. Sie dürfen auch nicht wählen oder landwirtschaftliche Flächen erwerben. Ehepartner, die nur mit einer Person verheiratet sind, die eine OCI-Karte besitzt oder für eine OCI-Karte in Frage kommt, können ebenfalls eine OCI-Karte beantragen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren verheiratet sind. Sobald die Ehe aufgelöst wird, geht der OCI-Status für den Ehepartner ohne Verbindung zu Indien automatisch verloren. Im Jahr 2016 hat Indien Ausländern unter bestimmten Bedingungen den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten zuerkannt.
- Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, und ehemalige türkische Staatsbürger, die ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben (z. B. weil sie in einem Land eingebürgert wurden, das normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, wie Österreich, Deutschland, Japan oder Südkorea), können die "Blaue Karte" (mavi kart) beantragen, die ihnen einige Bürgerrechte zurückgibt, z. B. das Recht, in der Türkei zu leben und zu arbeiten, das Recht, Land zu besitzen oder das Recht zu erben, aber nicht das Wahlrecht.
- Einige Länder haben Verträge geschlossen, die das Reisen und den Zugang zu den Arbeitsmärkten regeln (nicht-staatliche/nicht-militärische Arbeit): Ein Bürger eines EU-Landes kann in anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz auf unbegrenzte Zeit leben und arbeiten (und Bürger dieser Länder können in EU-Ländern leben und arbeiten). Das Trans-Tasmanische Reiseabkommen zwischen Australien und Neuseeland erlaubt es Bürgern beider Länder, im jeweils anderen Land zu leben und zu arbeiten. Ein Bürger eines Mitgliedsstaates des Golf-Kooperationsrates (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate) kann in anderen Mitgliedsstaaten leben und arbeiten.
- Um in einem Land zu wählen, gewählt zu werden und für den öffentlichen Sektor oder die nationale Sicherheit zu arbeiten, ist jedoch fast immer die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes erforderlich. ⓘ
Goldene Visa
Ein "goldenes Visum" ist ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt, das Personen erteilt wird, die - häufig durch den Erwerb von Immobilien - eine bestimmte Summe in das ausstellende Land investieren. Goldene Visa stammen aus den 1980er Jahren und wurden im 21. Jahrhundert sehr viel beliebter und verfügbarer. Goldene Visa erfordern Investitionen von 100.000 $ in Dominica bis zu 2.000.000 £ im Vereinigten Königreich. Die gängigste Methode zur Erlangung eines goldenen Visums ist der Kauf von Immobilien mit einem Mindestwert. Einige Länder wie Zypern und Malta bieten ebenfalls "goldene Pässe" (Staatsbürgerschaft) für Einzelpersonen an, wenn diese eine bestimmte Summe investieren. ⓘ
Die Erteilung so genannter "goldener Visa" hat in mehreren Ländern eine Kontroverse ausgelöst. ⓘ
Beschränkungen für Daueraufenthaltsberechtigte
Je nach Land haben Daueraufenthaltsberechtigte in der Regel die gleichen Rechte wie Staatsbürger, mit Ausnahme der folgenden:
- Sie dürfen nicht wählen (in einigen Fällen, wie z. B. bei den Commonwealth-Bürgern im Vereinigten Königreich und in Neuseeland, ist das Wahlrecht jedoch erlaubt).
- Sie dürfen nicht für ein öffentliches Amt kandidieren (mit Ausnahme von Unionsbürgern mit ständigem Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die bei Kommunal- und Europawahlen kandidieren dürfen).
- In den meisten Fällen dürfen sie keine Beschäftigung im öffentlichen Sektor ausüben. Kanada und Neuseeland erlauben dies; einige Länder wie Brasilien und Portugal erlauben dies nur für dauerhaft ansässige Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes mit gemeinsamen Wurzeln besitzen).
- Sie dürfen sich in der Regel nicht für eine Beschäftigung bewerben, die die nationale Sicherheit betrifft. In Singapur müssen männliche Staatsbürger, die vor dem 18. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft erhalten haben, einen Nationaldienst ableisten. Die meisten Männer der ersten Generation sind davon befreit.
- Sie dürfen bestimmte Arten von Immobilien nicht besitzen.
- Sie erhalten keinen Reisepass des Landes (es sei denn, sie sind staatenlos oder können keinen Reisepass des Landes ihrer Staatsangehörigkeit erhalten; in diesem Fall können sie stattdessen eine Identitätsbescheinigung erhalten).
- Sie haben keinen Zugang zum konsularischen Schutz des Landes (in einigen Ländern wie Australien ist dies möglich).
- Sie können die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem sie eine bestimmte Aufenthaltsdauer erfüllt haben. ⓘ
Pflichten von Daueraufenthaltsberechtigten
Dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen müssen unter Umständen bestimmte Aufenthaltsverpflichtungen erfüllen, um ihren Status zu behalten. In einigen Fällen kann die Daueraufenthaltsgenehmigung an eine bestimmte Art von Beschäftigung oder die Führung eines Unternehmens geknüpft sein. ⓘ
In vielen Ländern besteht für die Bürger eine Wehrpflicht. In einigen Ländern, wie z. B. Singapur, gilt diese Pflicht auch für Daueraufenthaltsberechtigte. In Singapur sind jedoch die meisten Daueraufenthaltsberechtigten der ersten Generation von der Wehrpflicht befreit, und nur ihre Söhne werden zum Wehrdienst herangezogen. ⓘ
Ein ähnlicher Ansatz wird in den Vereinigten Staaten verfolgt, wo alle männlichen Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz im Alter von 18 bis 26 Jahren verpflichtet sind, sich für den Militärdienst anzumelden (Selective Service); diese Verpflichtung gilt theoretisch auch für Personen, die sich illegal im Land aufhalten. Anträge auf Staatsbürgerschaft können abgelehnt oder anderweitig behindert werden, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist. ⓘ
Daueraufenthaltsberechtigte können verpflichtet werden, sich für eine bestimmte Mindestdauer in dem Land aufzuhalten, das ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt (wie in Australien und Kanada). Daueraufenthaltsberechtigte können ihren Status verlieren, wenn sie sich länger als eine bestimmte Zeit außerhalb des Gastlandes aufhalten (wie in den Vereinigten Staaten). ⓘ
Daueraufenthaltsberechtigte haben dieselben steuerlichen Pflichten wie Staatsbürger. ⓘ
Verlust des Status
Dauerhaft ansässige Personen können ihren Status verlieren, wenn sie die ihnen auferlegten Aufenthalts- oder sonstigen Pflichten nicht erfüllen. Zum Beispiel:
- Sie verlassen das Land für mehr als eine bestimmte Anzahl von Tagen (je nach Land unterschiedlich, in der Regel jedoch für mehr als 2 Jahre).
- Sie werden zu einer Bedrohung für die nationale Sicherheit oder begehen schwere Straftaten und werden abgeschoben oder des Landes verwiesen. ⓘ
Zugang zur Staatsbürgerschaft
In der Regel können dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen nach einem ständigen Aufenthalt (in der Regel fünf Jahre) in dem betreffenden Land die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen. Eine doppelte/mehrfache Staatsbürgerschaft kann zulässig sein, muss es aber nicht. ⓘ
In vielen Ländern kann ein Antrag auf Einbürgerung aus charakterlichen Gründen abgelehnt werden, so dass es manchmal möglich ist, sich in dem Land aufzuhalten (als Nicht-Einwohner), aber nicht Staatsbürger zu werden. In den Vereinigten Staaten beträgt die Aufenthaltsdauer für die Staatsbürgerschaft in der Regel fünf Jahre, auch wenn Daueraufenthaltsberechtigte, die seit mindestens drei Jahren mit einem US-Bürger verheiratet sind, in drei Jahren einen Antrag stellen können. Diejenigen, die in den Streitkräften gedient haben, können sich für ein beschleunigtes Verfahren qualifizieren, das die Staatsbürgerschaft nach nur einem Jahr oder sogar ohne Aufenthaltserfordernis ermöglicht. ⓘ
Goldene Pässe
Seit den 1990er Jahren bieten einige Länder zusätzlich zu den goldenen Visa goldene Pässe für ausländische Staatsangehörige an, die eine bestimmte Summe in die Wirtschaft des ausstellenden Landes investieren (häufig durch den Erwerb von Immobilien). Die Ausstellung von EU-Pässen durch Zypern und Malta hat eine Kontroverse ausgelöst, dürfte den ausstellenden Ländern jedoch Einnahmen in Milliardenhöhe bescheren. ⓘ
Automatische Berechtigung
Ein uneingeschränktes Daueraufenthaltsrecht wird automatisch zwischen den folgenden Ländern gewährt:
- Der Republik Irland und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Wahlrechts bei allgemeinen Wahlen.
- Die Staaten des Nordischen Rates.
- Die Republik Belarus und die Russische Föderation.
- Indien und Nepal. ⓘ
In einigen Fällen (z. B. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) können die Bürger der teilnehmenden Länder nach Belieben im jeweils anderen Land leben und arbeiten, haben aber keinen Status, der dem eines ständigen Einwohners vollständig entspricht. Im Rahmen des Trans-Tasmanischen Reiseabkommens gewähren Australien und Neuseeland ihren Staatsbürgern das Recht, sich dauerhaft im jeweils anderen Land aufzuhalten und dort zu arbeiten. Die Rechte und Ansprüche von Neuseeländern, die im Rahmen dieses Abkommens in Australien leben (die so genannte Sonderkategorie des Visums), sind jedoch etwas geringer als die von australischen Staatsbürgern mit ständigem Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Arbeitslosengeld und ähnliche Leistungen. ⓘ
Nachweis des ständigen Wohnsitzes
Personen, denen ein ständiger Wohnsitz in einem Land gewährt wird, erhalten in der Regel ein Dokument, das diesen Status rechtlich belegt. In der Vergangenheit beschränkten sich viele Länder darauf, in den Reisepass einen Stempel einzutragen, aus dem hervorging, dass der Inhaber als Daueraufenthaltsberechtigter zugelassen wurde oder dass er von der Einwanderungskontrolle befreit war und ohne Einschränkungen arbeiten durfte. Andere Länder stellten einen Lichtbildausweis aus, klebten eine Visummarke oder eine Aufenthaltsbescheinigung in den Pass der Person oder stellten ein Schreiben aus, das den Status des ständigen Wohnsitzes bestätigt. ⓘ
- In Argentinien wird Nicht-Staatsbürgern eine argentinische "DNI" ausgestellt, die die gleichen Merkmale wie argentinische Staatsbürger aufweist, aber zusätzliche Daten wie das Herkunftsland und das Ausfülldatum enthält.
- In Australien und Neuseeland wird ein Ausdruck des Visums für den ständigen Wohnsitz oder des Residentenvisums auf eine Seite des Reisepasses des ständigen Wohnsitzes geklebt (am 1. September 2015 hat Australien die Ausstellung von Visumetiketten für Inhaber australischer Visa eingestellt).
- In Kanada erhalten Daueraufenthaltsberechtigte einen Ausweis mit Foto, die so genannte Permanent Resident Card. Außerdem erhalten sie ein offizielles Dokument namens Confirmation of Permanent Residence oder Record of Landing am Tag der Verleihung des Status eines ständigen Einwohners.
- In Costa Rica wird Daueraufenthaltsberechtigten ein Lichtbildausweis ausgestellt, der gemeinhin als "cedula" bezeichnet wird.
- In den Ländern der Europäischen Union ist die Aufenthaltsgenehmigung ein Lichtbildausweis nach einem gemeinsamen EU-Design.
- In Deutschland werden Aufenthaltstitel seit dem 1. September 2011 als Lichtbildausweise nach einem einheitlichen EU-Design ausgestellt. Davor waren die Aufenthaltstitel Aufkleber (ähnlich wie Visa), die in den Reisepass des Einwohners eingeklebt wurden.
- In Ghana wird für dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Aufklebers ausgestellt, der im Reisepass des Einwohners angebracht wird.
- In Hongkong wird ständigen Einwohnern eine Hongkong Permanent Identity Card ausgestellt.
- In Japan und Südkorea wird allen ansässigen Ausländern eine Aufenthaltskarte ausgestellt, und für dauerhaft Ansässige wird dieser Status angegeben.
- In Litauen wird ständigen Einwohnern ein Lichtbildausweis (Leidimas gyventi) nach einem gemeinsamen EU-Muster ausgestellt.
- In Macau wird ständigen Einwohnern eine Identitätskarte für ständige Einwohner (Bilhete de Identidade de Residente Permanente) ausgestellt.
- In Malaysia wird für Daueraufenthaltsberechtigte eine MyPR-Karte ausgestellt, die der MyKad-Karte für malaysische Staatsbürger ähnelt. Der Unterschied besteht in der Farbe (rot statt blau) und den zusätzlichen Informationen über das Herkunftsland des Karteninhabers.
- In der Republik China (Taiwan) wird ständigen Einwohnern ein blauer Lichtbildausweis (APRC) ausgestellt. Daueraufenthaltsberechtigten kann auch eine separate offene Arbeitserlaubnis ausgestellt werden, die es ihnen ermöglicht, eine Beschäftigung in allen nicht-staatlichen Positionen anzunehmen, für die sie qualifiziert sind.
- In Singapur erhalten dauerhaft Aufenthaltsberechtigte einen blauen Personalausweis mit Lichtbild, Daumenabdruck und anderen persönlichen Angaben, ähnlich dem rosa Personalausweis für Staatsbürger.
- In der Slowakei wurde für dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen früher ein roter Lichtbildausweis ausgestellt. Seit 2011 ist die Slowakei auf das gemeinsame EU-Design umgestiegen.
- In Südafrika erhalten dauerhaft aufenthaltsberechtigte Personen, die ihren Pass mit einem Sichtvermerk versehen haben, eine Bescheinigung und ein standardmäßiges grünes Ausweisbuch mit dem Vermerk "NON S.A. CITIZEN".
- In der Schweiz erhalten Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz entweder einen biometrischen Ausweis gemäß den Schengen-Bestimmungen, wenn sie keine EU-/EFTA-Bürger sind, oder einen Papierausweis in einer gelben Plastikhülle, wenn sie EU-/EFTA-Bürger sind.
- Im Vereinigten Königreich wird dem Antragsteller ein Lichtbildausweis, die so genannte biometrische Aufenthaltsgenehmigung, ausgestellt, auf der vermerkt ist, dass es sich um eine Niederlassungserlaubnis für unbefristeten Aufenthalt handelt.
- In den Vereinigten Staaten wird Nicht-Staatsbürgern mit ständigem Wohnsitz ein Ausweis mit Foto ausgestellt, der als Permanent Resident Card (oder einfach als "Green Card") bezeichnet wird. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass die Karte stets bei sich getragen werden muss. ⓘ
Brexit
Das European Union Settlement Scheme ist ein Programm, das 2019 vom britischen Innenministerium ins Leben gerufen wurde, um die Registrierung von EU-Bürgern, die vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union dort ansässig sind, zu bearbeiten. ⓘ
Erfolgreiche Antragsteller erhalten entweder den "Pre-settled"-Status oder den "Settled"-Status, je nachdem, wie lange sie bereits im Vereinigten Königreich ansässig sind. ⓘ
Zweck
Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt. Sie gilt unbefristet, auch wenn der für die Niederlassungserlaubnis verwendete elektronische Aufenthaltstitel eine technische Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren besitzt. Sofern der Inhaber einer Niederlassungserlaubnis ein neues Trägerdokument erhält (Reisepass oder deutsches Passersatzpapier, vgl. § 4 AufenthV), wird die Niederlassungserlaubnis lediglich übertragen, ohne dass die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft werden. Die Niederlassungserlaubnis erlischt jedoch in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (vgl. § 51 AufenthG), insbes. bei einer Ausweisung, einer nicht nur vorübergehenden Ausreise und einer nicht vorher genehmigten Abwesenheit aus der Bundesrepublik Deutschland von mehr als 6 Monaten, wobei für bestimmte Personengruppen weitere Ausnahmen gelten (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 AufenthG). Darüber hinaus berechtigt sie sowohl zur Ausübung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Bei der Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde, ob eine Ausweisungsverfügung erlassen werden soll, stellt die Niederlassungserlaubnis im Falle eines mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalts einen Gesichtspunkt des Bleibeinteresses (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) dar, der im Rahmen einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib (§ 53 Abs. 1 AufenthG) das öffentliche Ausweisungsinteresse (§ 54 AufenthG) zurückdrängen kann. Die Niederlassungserlaubnis kann daher neben der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als die rechtlich stärkste Form der fünf Arten des Aufenthaltstitels bezeichnet werden (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). ⓘ
Voraussetzungen zur Erteilung
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG:
- der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
- die Sicherung des Lebensunterhalts (siehe § 2 Abs. 3 AufenthG),
- der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens (bspw. Privatversicherung zur Altersvorsorge oder Berufsständische Versorgung),
- die grundsätzliche Straffreiheit,
- die Erlaubnis zur Beschäftigung, sofern der Ausländer Arbeitnehmer ist,
- der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse für die im konkreten Einzelfall ausgeübte Erwerbstätigkeit (bspw. Approbation, Eintrag in die Handwerksrolle)
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (siehe § 2 Abs. 11 AufenthG),
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland,
- ausreichender Wohnraum für sich und seine Familienangehörige (siehe § 2 Abs. 4 AufenthG). ⓘ
Von diesen einzelnen Voraussetzungen gibt es jeweils Ausnahmen und ergänzende Regelungen. So kann von den Voraussetzungen der Nr. 2, 3, 7 und 8 bei Ausländern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen abgesehen werden. ⓘ
Neben der allgemeinen Vorschrift des § 9 Aufenthaltsgesetz zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt es noch einige Sondervorschriften, nach denen ebenfalls (unter abweichenden Bedingungen) Niederlassungserlaubnisse erteilt werden können:
- Fachkräfte (§ 18c Abs. 1 AufenthG)
- Inhaber einer Blauen Karte/EU (§ 18c Abs. 2 AufenthG)
- Hochqualifizierte (§ 18c Abs. 3 AufenthG)
- Selbständige Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG)
- Humanitäre Gründe (§ 26 Abs. 3 und 4 AufenthG)
- Familiäre Lebensgemeinschaften mit Deutschen (§ 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht für Kinder (§ 35 Abs. 1 S. 1 und 2 AufenthG)
- Ehemalige Deutsche (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG) ⓘ
So wird bspw. bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an einen Familienangehörigen eines Deutschen gem. § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG nur der dreijährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 AufenthG (und entsprechender Aufenthalt), die Lebensunterhaltssicherung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gefordert. Die bspw. grundsätzlich für eine Niederlassungserlaubnis gem. § 9 benötigten 60 Rentenbeiträge oder gar der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung werden für eine Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG nicht gefordert. ⓘ
Des Weiteren können bei einigen Ausländern Übergangsregelungen greifen, die in § 104 AufenthG geregelt sind. So brauchen bspw. gem. § 104 Abs. 2 AufenthG Ausländer mit einem Aufenthaltstitel, der vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurde, für eine Niederlassungserlaubnis nur einfache Sprachkenntnisse, keine 60 Beiträge in die Rentenversicherung und keine Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Zu erwähnen ist bspw. auch, dass in § 104 Abs. 8 AufenthG geregelt wurde, dass Familienangehörige von Deutschen, die zum Zeitpunkt des 5. September 2013 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 AufenthG waren, für eine Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 S. 1 AufenthG nur einfache Sprachkenntnisse nachweisen müssen. ⓘ
Form
Seit 1. September 2011 wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben. Die Eintragung der Niederlassungserlaubnis in den Nationalpass in Form eines Aufklebers findet nicht mehr statt. Soweit dies bei einzelnen Behörden immer noch geschieht, ist dies rechtswidrig. ⓘ
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bestimmen sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und betragen zwischen 113,00 € und 147,00 € (§ 44 AufenthV), wobei auch Befreiungen und Ermäßigungen möglich sind (§ 52 AufenthV). ⓘ
In Bezug auf türkische Staatsbürger, die vom Assoziierungsabkommen EWG – Türkei profitieren, hat das Bundesverwaltungsgerichts die Höhe der Gebühr für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen das im Abkommen festgehaltene Diskriminierungsverbot verstoße. Von Ersteren wird für die Niederlassungserlaubnis (und andere Aufenthaltstitel) nunmehr die gleiche Gebühr erhoben wie von Inländern für die Ausstellung eines Personalausweises (Stand 2021 je nach Alter des Antragstellers 22,80 € bzw. 28,80 €) (§ 52a AufenthV). ⓘ