Benelux
Benelux-Union
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Mitgliedsstaaten der Benelux-Union
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Verwaltungszentrum und größte Agglomeration |
Brüssel 50°51′N 4°21′E / 50.850°N 4.350°E |
Offizielle Sprachen |
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Typ | Politische und wirtschaftliche Union |
Mitgliedsstaaten |
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Legislative | Parlament |
Gründung | |
- Unterzeichnung des Vertrags über die Zollunion
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5. September 1944 |
- Zollunion in Kraft getreten
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1. Januar 1948 |
- Erneuerung unterzeichnet
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17. Juni 2008 |
- Erneuerung in Kraft
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1. Januar 2010 |
Bereich | |
- Gesamt
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75.149 km2 (29.015 sq mi) |
Einwohnerzahl | |
- Schätzung für 2021
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29,903,464 |
- Siedlungsdichte
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394/km2 (1.020,5/qm) |
BIP (PPP) | Schätzung für 2021 |
- Gesamt
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1,757 Billionen Dollar |
- Pro-Kopf
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$58,773 |
Währung | Euro (EUR) |
Zeitzone | UTC+1 (MEZ) |
- Sommer (DST)
|
UTC+2 (MESZ) |
Fahrende Seite | rechts |
Die Benelux-Union (niederländisch: Benelux Unie; französisch: Union Benelux; luxemburgisch: Benelux-Unioun), auch einfach Benelux genannt, ist eine politisch-wirtschaftliche Union und formelle internationale Regierungszusammenarbeit dreier benachbarter Staaten in Westeuropa: Belgien, Niederlande und Luxemburg. Der Name setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Namen der drei Länder zusammen - Belgien, Niederlande, Luxemburg - und wurde zunächst als Bezeichnung für das Zollabkommen verwendet, mit dem die Union ins Leben gerufen wurde (unterzeichnet im Jahr 1944). Heute wird der Begriff allgemeiner verwendet, um die geografische, wirtschaftliche und kulturelle Gruppierung der drei Länder zu bezeichnen. ⓘ
Die Benelux-Länder sind eine wirtschaftlich dynamische und dicht besiedelte Region, in der 5,6 % der europäischen Bevölkerung (29,55 Millionen Einwohner) und 7,9 % des gemeinsamen BIP der EU (36 000 €/Einwohner) auf nur 1,7 % der Gesamtfläche der EU leben. Derzeit arbeiten 37 % aller EU-Grenzgänger in den Benelux-Staaten und den angrenzenden Gebieten. 35.000 belgische Staatsbürger arbeiten in Luxemburg, während 37.000 belgische Staatsbürger jeden Tag die Grenze überschreiten, um in den Niederlanden zu arbeiten. Darüber hinaus arbeiten 12.000 Niederländer und fast tausend Luxemburger in Belgien. ⓘ
Die wichtigsten Organe der Union sind das Ministerkomitee, der Rat der Union, das Generalsekretariat, der Interparlamentarische Konsultativrat und der Benelux-Gerichtshof, während das Benelux-Amt für geistiges Eigentum dasselbe Gebiet abdeckt, aber nicht Teil der Benelux-Union ist. ⓘ
Das Benelux-Generalsekretariat hat seinen Sitz in Brüssel. Es ist die zentrale Plattform für die Zusammenarbeit in der Benelux-Union. Es nimmt die Sekretariatsgeschäfte des Ministerkomitees, des Rates der Benelux-Union und der verschiedenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen wahr. Das Generalsekretariat unterstützt die Benelux-Zusammenarbeit auf inhaltlicher, verfahrenstechnischer, diplomatischer und logistischer Ebene. Der Generalsekretär ist Alain de Muyser aus Luxemburg, und es gibt zwei Stellvertreter: Der stellvertretende Generalsekretär Frank Weekers aus den Niederlanden und der stellvertretende Generalsekretär Rudolf Huygelen aus Belgien. ⓘ
Die Präsidentschaft der Benelux-Staaten wird abwechselnd von den drei Ländern für ein Jahr wahrgenommen. Luxemburg hat die Präsidentschaft für 2022 inne. ⓘ
Geschichte
1944 unterzeichneten Vertreter der drei Länder im Exil das Londoner Zollabkommen, den Vertrag zur Gründung der Benelux-Zollunion. Dieser Vertrag wurde 1947 ratifiziert und war von 1948 bis zu seiner Ablösung durch die Benelux-Wirtschaftsunion in Kraft. Die ursprüngliche Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wurde im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut und führte zur Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion (Benelux Economische Unie, Union Économique Benelux) am 3. Februar 1958 in Den Haag, der am 1. November 1960 in Kraft trat. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den drei Partnern war es zunächst, die Zollschranken an ihren Grenzen zu beseitigen und den freien Personen-, Kapital-, Dienstleistungs- und Warenverkehr zwischen den drei Ländern zu gewährleisten. Dieser Vertrag war das erste Beispiel für die internationale wirtschaftliche Integration in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. ⓘ
Die drei Länder waren damit Vorreiter und Vorbild für die künftige europäische Integration, wie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Gemeinschaft-Europäische Union (EG-EU). Die drei Partner haben auch den Schengen-Prozess eingeleitet, der 1985 in Kraft trat. Die Benelux-Zusammenarbeit wurde ständig angepasst und geht heute weit über die reine Wirtschaftszusammenarbeit hinaus und erstreckt sich auf neue und aktuelle Politikbereiche wie Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Wirtschaft. ⓘ
Im Jahr 1965 wurde der Vertrag zur Errichtung eines Benelux-Gerichtshofs unterzeichnet. Er trat 1974 in Kraft. Der Gerichtshof, der sich aus Richtern der höchsten Gerichte der drei Staaten zusammensetzt, soll die einheitliche Auslegung der gemeinsamen Rechtsnormen gewährleisten. Der Sitz dieser internationalen Rechtsinstitution befindet sich in Luxemburg. ⓘ
Im Zweiten Weltkrieg regte die Exilregierung von Belgien eine weitere Zusammenarbeit von „Benelux“ an, doch der niederländische Außenminister Van Kleffens war zurückhaltend. Er und seine Kabinettskollegen orientierten sich außenwirtschaftlich mehr auf die atlantische Zusammenarbeit (d. h. mit dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten) und Handelsliberalisierung. Dieser Standpunkt änderte sich aufgrund personeller Veränderungen im Kabinett im Sommer 1943, und im Oktober 1943 unterzeichneten die drei Exilregierungen in London eine Übereinkunft, die sich einen freien Valutaverkehr zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zum Ziel machte. Am 5. September 1944 beschlossen die Exilregierungen die Gründung der Benelux-Zollunion. ⓘ
Am 1. Januar 1948 trat der gemeinsame, ziemlich niedrige Außenhandelstarif in Kraft, was die finanzielle Situation der Niederlande nicht verbesserte. Der Beschluss vom Juni 1948, die Benelux-Währungen vollständig konvertibel zu machen, störte den Handel. Das Währungsproblem wurde erst 1950 im Rahmen der Europäischen Zahlungsunion gelöst. ⓘ
Erneuerung des Abkommens
Der 1958 zwischen den Benelux-Staaten geschlossene Vertrag zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion war auf einen Zeitraum von 50 Jahren begrenzt. In den darauffolgenden Jahren und erst recht nach der Gründung der Europäischen Union konzentrierte sich die Zusammenarbeit der Benelux-Staaten auf die Entwicklung anderer Tätigkeitsbereiche in einem sich ständig verändernden internationalen Kontext. ⓘ
Am Ende der 50 Jahre beschlossen die Regierungen der drei Benelux-Länder, das Abkommen zu erneuern und dabei die neuen Aspekte der Benelux-Zusammenarbeit - wie die Sicherheit - und die neue föderale Regierungsstruktur Belgiens zu berücksichtigen. Der ursprüngliche Gründungsvertrag, der 2010 auslaufen sollte, wurde durch einen neuen Rechtsrahmen (den Vertrag zur Revision des Vertrags zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion) ersetzt, der am 17. Juni 2008 unterzeichnet wurde. ⓘ
Der neue Vertrag hat keine zeitliche Begrenzung und der Name der Benelux-Wirtschaftsunion wurde in Benelux-Union geändert, um den breiten Geltungsbereich der Union widerzuspiegeln. Die Hauptziele des Vertrages sind die Fortsetzung und Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen den drei Mitgliedstaaten in einem größeren europäischen Kontext. Der erneuerte Vertrag sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass die Benelux-Staaten mit anderen europäischen Mitgliedstaaten oder mit regionalen Kooperationsstrukturen zusammenarbeiten werden. Die neue Benelux-Zusammenarbeit konzentriert sich auf drei Hauptthemen: Binnenmarkt und Wirtschaftsunion, Nachhaltigkeit, Justiz und innere Angelegenheiten. Die Anzahl der Strukturen im erneuerten Vertrag wurde reduziert und somit vereinfacht. ⓘ
Aktivitäten seit 2008
Benelux strebt eine Zusammenarbeit zwischen den Regionen an, sei es mit Frankreich und Deutschland (Nordrhein-Westfalen) oder darüber hinaus mit den baltischen Staaten, dem Nordischen Rat, den Visegrad-Ländern oder sogar darüber hinaus. Im Jahr 2018 wurde eine neue politische Erklärung zwischen den Benelux-Staaten und Nordrhein-Westfalen verabschiedet, um der Zusammenarbeit einen weiteren Impuls zu geben. ⓘ
Die Benelux-Staaten sind im Bereich des geistigen Eigentums besonders aktiv. Die drei Länder haben ein Benelux-Markenamt und ein Benelux-Musteramt eingerichtet, die beide in Den Haag ansässig sind. Im Jahr 2005 schlossen sie einen Vertrag zur Gründung des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum, das mit seinem Inkrafttreten am 1. September 2006 beide Ämter ablöste. Diese Organisation ist die offizielle Stelle für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in den Benelux-Ländern. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, die Existenz von Ideen, Konzepten, Mustern, Prototypen und dergleichen formell zu registrieren. ⓘ
Einige Beispiele für jüngste Benelux-Initiativen sind: die automatische Anerkennung von Diplomen und Abschlüssen innerhalb der Benelux-Staaten für Bachelor- und Masterstudiengänge im Jahr 2015 und für alle anderen Abschlüsse im Jahr 2018; gemeinsame Straßenkontrollen im Jahr 2014 und ein Benelux-Pilotprojekt mit digitalen Frachtbriefen (e-CMR) im Jahr 2017; ein neuer Benelux-Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit im Jahr 2018, der einen direkten Zugang zu den polizeilichen Datenbanken und Melderegistern der jeweils anderen Seite innerhalb der Grenzen der nationalen Gesetzgebung vorsieht und es einigen Polizeikräften ermöglicht, in bestimmten Situationen die Grenzen zu überschreiten. Die Benelux-Staaten haben sich auch verpflichtet, bei der Anpassung an den Klimawandel zusammenzuarbeiten. In einer gemeinsamen politischen Erklärung vom Juli 2020 wurde die Europäische Kommission aufgefordert, dem Radverkehr in der europäischen Klimapolitik und den Strategien für nachhaltigen Verkehr Priorität einzuräumen, den Bau von Radverkehrsinfrastrukturen zu kofinanzieren und Mittel zur Förderung der Radverkehrspolitik bereitzustellen. ⓘ
Am 5. Juni 2018 feierte der Benelux-Vertrag sein 60-jähriges Bestehen. Im Jahr 2018 wurde ein Benelux-Jugendparlament eingerichtet. ⓘ
Neben der Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Vertrags gibt es auch eine politische Zusammenarbeit im Benelux-Kontext, einschließlich Gipfeltreffen der Regierungschefs der Benelux-Staaten. Im Jahr 2019 wurde ein Benelux-Gipfel in Luxemburg abgehalten. Im Jahr 2020 wurde unter niederländischem Vorsitz am 7. Oktober ein Benelux-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten abgehalten, der aufgrund der COVID-19-Pandemie online stattfand. ⓘ
Zusammenarbeit mit anderen geopolitischen Regionen
Die Benelux-Staaten arbeiten auch im sogenannten Pentalateralen Energieforum zusammen, einer regionalen Kooperationsgruppe, die aus fünf Mitgliedern besteht - den Benelux-Staaten, Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Energieminister der verschiedenen Länder, die am 6. Juni 2007 gegründet wurden, vertreten insgesamt 200 Millionen Einwohner und 40 % des europäischen Stromnetzes. ⓘ
2017 versammelten sich die Mitglieder der Benelux-Staaten, des Baltikums, der drei Mitglieder des Nordischen Rates (Schweden, Dänemark und Finnland) und aller anderen EU-Mitgliedstaaten, um die Zusammenarbeit im digitalen Binnenmarkt zu verstärken und über soziale Fragen, die Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union, die Einwanderung und die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu diskutieren. Auch die Außenbeziehungen nach der Annexion der Krim durch Russland und das türkische Verfassungsreferendum 2017 standen auf der Tagesordnung. ⓘ
Seit 2008 arbeitet die Benelux-Union mit dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen zusammen. ⓘ
Im Jahr 2018 unterzeichnete die Benelux-Union eine Erklärung mit Frankreich zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. ⓘ
Politik
Benelux-Institutionen
Gemäß dem Vertrag von 2008 gibt es fünf Benelux-Institutionen: das Benelux-Ministerkomitee, der Benelux-Rat, das Benelux-Parlament, der Benelux-Gerichtshof und das Benelux-Generalsekretariat. Neben diesen fünf Institutionen ist auch die Benelux-Organisation für geistiges Eigentum eine unabhängige Organisation. ⓘ
Benelux-Ministerkomitee: Das Ministerkomitee ist das oberste Entscheidungsgremium der Benelux-Staaten. Ihm gehört mindestens ein Vertreter auf Ministerebene aus den drei Ländern an. Seine Zusammensetzung variiert je nach Tagesordnung. Die Minister legen die Leitlinien und Prioritäten der Benelux-Zusammenarbeit fest. Die Präsidentschaft des Ausschusses wechselt jährlich zwischen den drei Ländern. ⓘ
Benelux-Rat: Der Rat setzt sich aus hohen Beamten der zuständigen Ministerien zusammen. Seine Zusammensetzung variiert je nach Tagesordnung. Die Hauptaufgabe des Rates besteht darin, die Dossiers für die Minister vorzubereiten. ⓘ
Interparlamentarischer Konsultativrat der Benelux-Länder: Das Benelux-Parlament (offiziell als "Interparlamentarischer Konsultativrat" bezeichnet) wurde 1955 gegründet. Diese parlamentarische Versammlung setzt sich aus 49 Mitgliedern der jeweiligen nationalen Parlamente zusammen (21 Mitglieder des niederländischen Parlaments, 21 Mitglieder der belgischen nationalen und regionalen Parlamente und 7 Mitglieder des luxemburgischen Parlaments). Seine Mitglieder informieren und beraten ihre jeweiligen Regierungen in allen Benelux-Angelegenheiten. Am 20. Januar 2015 unterzeichneten die Regierungen der drei Länder, einschließlich der belgischen Gemeinschafts- und Regionalregierungen, in Brüssel den Vertrag über die Interparlamentarische Versammlung der Benelux-Staaten. Dieser Vertrag ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Er löste das Übereinkommen von 1955 über den Beratenden Interparlamentarischen Rat für die Benelux-Staaten ab. Die offizielle Bezeichnung ist in der täglichen Praxis seit einigen Jahren weitgehend überholt: Sowohl intern in den Benelux-Staaten als auch bei externen Verweisen wird seit einigen Jahren de facto die Bezeichnung Benelux-Parlament verwendet. ⓘ
Benelux-Gerichtshof: Der Benelux-Gerichtshof ist ein internationales Gericht. Seine Aufgabe ist es, die Einheitlichkeit der Anwendung der Benelux-Gesetzgebung zu fördern. Bei Schwierigkeiten mit der Auslegung einer gemeinsamen Benelux-Rechtsnorm müssen die nationalen Gerichte den Benelux-Gerichtshof um eine Auslegungsentscheidung ersuchen, der dann eine verbindliche Entscheidung trifft. Die Mitglieder des Gerichtshofs werden aus den Reihen der Richter der belgischen Cour de cassation, des niederländischen Hoge Raad und der luxemburgischen Cour de cassation ernannt. ⓘ
Generalsekretariat Benelux: Das Generalsekretariat, das seinen Sitz in Brüssel hat, bildet die Kooperationsplattform der Benelux-Union. Es fungiert als Sekretariat für das Ministerkomitee, den Rat und verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen. Das Generalsekretariat verfügt über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Benelux-Zusammenarbeit und ist mit den politischen Übereinstimmungen und Unterschieden zwischen den drei Ländern vertraut. Aufbauend auf dem bereits Erreichten stellt das Generalsekretariat sein Wissen, sein Netzwerk und seine Erfahrung in den Dienst der Partner und Akteure, die seinen Auftrag unterstützen. Es initiiert, unterstützt und überwacht die Ergebnisse der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Sicherheit. ⓘ
Benelux arbeitet auf der Grundlage eines Jahresplans zusammen, der in ein vierjähriges gemeinsames Arbeitsprogramm eingebettet ist. ⓘ
Benelux-Rechtsinstrumente
Die Benelux-Union ist eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit. ⓘ
Der Vertrag zur Gründung der Benelux-Union sieht ausdrücklich vor, dass das Benelux-Ministerkomitee auf vier Rechtsinstrumente zurückgreifen kann (Art. 6, Absatz 2, unter a), f), g) und h)): 1. Beschlüsse ⓘ
Beschlüsse sind rechtsverbindliche Regelungen zur Durchführung des Vertrags zur Gründung der Benelux-Union oder anderer Benelux-Verträge. ⓘ
Ihre Rechtsverbindlichkeit betrifft die Benelux-Staaten (und ihre unterstaatlichen Einheiten), die sie umsetzen müssen. Sie haben jedoch keine unmittelbare Wirkung gegenüber einzelnen Bürgern oder Unternehmen (ungeachtet eines etwaigen indirekten Schutzes ihrer Rechte auf der Grundlage solcher Beschlüsse als Quelle des internationalen Rechts). Nur nationale Bestimmungen zur Umsetzung eines Beschlusses können unmittelbar Rechte und Pflichten für Bürger oder Unternehmen begründen. ⓘ
2. Abkommen ⓘ
Das Ministerkomitee kann Abkommen ausarbeiten, die dann den Benelux-Staaten (und/oder ihren substaatlichen Einheiten) zur Unterzeichnung und anschließenden parlamentarischen Ratifizierung vorgelegt werden. Diese Abkommen können sich mit jedem beliebigen Thema befassen, auch mit Politikbereichen, die noch nicht von der Zusammenarbeit im Rahmen der Benelux-Union erfasst sind. ⓘ
Es handelt sich um traditionelle Verträge, die sowohl für die Behörden als auch für die Bürger oder Unternehmen unmittelbar rechtsverbindlich sind. Die Verhandlungen finden jedoch nicht ad hoc, sondern im Rahmen der Benelux-Arbeitsgruppen und -Institutionen statt. ⓘ
3. Empfehlungen ⓘ
Empfehlungen sind unverbindliche Orientierungen, die auf Ministerebene angenommen werden und das Funktionieren der Benelux-Union untermauern. Diese (politischen) Orientierungen sind zwar rechtlich nicht bindend, aber da sie auf höchster politischer Ebene angenommen wurden und ihre Rechtsgrundlage direkt im Vertrag verankert ist, stellen sie eine starke moralische Verpflichtung für alle betroffenen Behörden in den Benelux-Ländern dar. ⓘ
4. Richtlinien ⓘ
Richtlinien des Ministerkomitees sind lediglich interinstitutionelle Weisungen an den Benelux-Rat und/oder das Generalsekretariat, für die sie verbindlich sind. Von diesem Instrument wurde bisher nur gelegentlich Gebrauch gemacht, hauptsächlich um bestimmte Aktivitäten innerhalb einer Benelux-Arbeitsgruppe zu organisieren oder ihnen einen Anstoß zu geben. ⓘ
Alle vier Instrumente bedürfen der einstimmigen Zustimmung der Mitglieder des Ministerkomitees (und, im Falle von Vereinbarungen, der anschließenden Unterzeichnung und Ratifizierung auf nationaler Ebene). ⓘ
Merkmale
Länder
Königreich Belgien | Königreich der Niederlande | Großherzogtum Luxemburg ⓘ | |
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Flagge | |||
Wappen | |||
Offizieller lokaler Name | Koninkrijk België Königshaus Belgien Königreich Belgien |
Koninkrijk der Nederlanden | Großherzogtum Lëtzebuerg Großherzogtum Luxemburg Großherzogtum Luxemburg |
Gemeinsamer Name | Belgien | Die Niederlande | Luxemburg |
Einwohnerzahl (2021) |
11,611,419 | 17,203,616 | 639,321 |
Bereich | 30.528 km2 | 41.543 km2 | 2.586,4 km2 |
Bevölkerungsdichte | 363,6/km2 | 407,8/km2 | 194,1/km2 |
Hauptstadt | Brüssel | Amsterdam | Luxemburg Stadt |
Größte städtische Gebiete | Brüssel : 2.500.000 Antwerpen : 1,200,000 Lüttich : 749.110 Gent: 594.582 Charleroi : 522.522 |
Amsterdam: 2.480.394 Rotterdam: 1.181.284 Den Haag : 1.054.793 Utrecht : 656.342 Haarlem : 424.601 |
Luxemburg-Stadt : 180.000 Esch-sur-Alzette : 33.939 Differdange : 24.805 Dudelange : 20.003 Ettelbruck : 8.544 |
Staatsform | Föderale parlamentarische konstitutionelle Monarchie | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie |
Derzeitige Staatsoberhäupter und Regierungschefs | Philippe (Monarch) Alexander De Croo (Premierminister) |
Willem-Alexander (Monarch) Mark Rutte (Ministerpräsident) |
Henri (Monarch) Xavier Bettel (Ministerpräsident) |
Offizielle Sprachen | Niederländisch, Französisch, Deutsch | Niederländisch, Regional: Englisch, Friesisch, Papiamento/Papiamentu | Französisch, Deutsch, Luxemburgisch |
Wichtigste Religionen | 58% römisch-katholisch 16% Andere Christen 5% Islam 2% Andere Religion |
49,2% Nicht-Religiöse 24,4% römisch-katholisch 15,8% Protestantisch 4,9% Islam |
68% Römisch-katholisch 3% Protestantisch 3% Andere Christen 2% Islam |
BIP (nominal) | $454,687 Milliarden | $938,419 Milliarden | 57,423 Mrd. $ |
BIP (nominal) pro Kopf | $40,107 | $43,603 | $101,994 |
BIP (PPP) | 494,121 Mrd. $ | $832,623 Milliarden | 55,730 Mrd. $ |
BIP (KKP) pro Kopf | $43,585 | $49,166 | $98,987 |
Reale BIP-Wachstumsrate | 1.30% | 1.80% | 4.40% |
Währung | Euro | Euro Dollar der Vereinigten Staaten |
Euro |
Militärisches Personal | 37,500 | 46,500 | 1,510 |
Erwerbsbevölkerung | 5,279,000 | 7,884,000 | 265,800 |
Assoziierte Territorien
Aruba | Curaçao | Sint Maarten ⓘ | ||||
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Flagge | ||||||
Wappen | ||||||
Offizieller lokaler Name | Land Aruba | Land Curaçao/ Pais Kòrsou | Land Sint Maarten | |||
Einwohnerzahl (2021) |
106,537 | 190,338 | 44,042 | |||
Bereich | 180 km2 | 444 km2 | 34 km2 | |||
Bevölkerungsdichte | 575,21/km2 | 344/km2 | 1110/km2 | |||
Hauptstadt | Oranjestad | Willemstad | Philipsburg | |||
Staatsform | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie | |||
Souveräner Staat | Königreich der Niederlande | |||||
Derzeitige Staatsoberhäupter und Regierungschefs | Willem-Alexander (Monarch) Evelyn Wever-Croes (Premierministerin) |
Willem-Alexander (Monarch) Gilmar Pisas (Premierminister) |
Willem-Alexander (Monarch) Silveria Jacobs (Ministerpräsidentin) | |||
Offizielle Sprachen | Niederländisch, Papiamento | Niederländisch, Englisch, Papiamentu | Niederländisch, Englisch | |||
Wichtigste Religionen | 75,3% römisch-katholisch 4,9% evangelisch 1,7% Zeugen Jehovas 1,2% Andere Religion |
72,8%, römisch-katholisch 6,6% Pfingstler 3,2% evangelisch 3% Adventisten |
41,9% evangelisch 33,1% römisch-katholisch 5,2% Hinduistisch 4,1% Andere Christen | |||
BIP (nominal) | 2,664 Mrd. $ | $3,159 Milliarden | $1,059 Milliarden | |||
BIP (nominal) pro Kopf | $25,751 | $18,360 | $18,360 | |||
BIP (PPP) | $2,516 Milliarden | $3,128 Milliarden | 0,3658 Mrd. $ | |||
BIP (KKP) pro Kopf | $36,015 | $15,000 | $36,327 | |||
Reale BIP-Wachstumsrate | 2.40% | 3.60% | 3.60% | |||
Währung | Arubanischer Gulden | Niederländischer Antillen-Gulden | Niederländischer Antillen-Gulden |