Finanzdienstleistung
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Finanzdienstleistungen sind die wirtschaftlichen Dienstleistungen, die von der Finanzindustrie erbracht werden, die ein breites Spektrum von Unternehmen umfasst, die Geld verwalten, darunter Kreditgenossenschaften, Banken, Kreditkartenunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Buchhaltungsunternehmen, Konsumfinanzierungsunternehmen, Börsenmakler, Investmentfonds, einzelne Vermögensverwalter und einige staatlich geförderte Unternehmen. ⓘ
Finanzdienstleistung ist eine Sammelbezeichnung für finanzwirtschaftliche marktfähige Dienstleistungen, die von Finanzintermediären, insbesondere Finanzdienstleistungsinstituten, angeboten werden. ⓘ
Geschichte
Der Begriff "Finanzdienstleistungen" hat sich in den Vereinigten Staaten unter anderem infolge des Gramm-Leach-Bliley-Gesetzes der späten 1990er Jahre durchgesetzt, das den Zusammenschluss verschiedener Arten von Unternehmen ermöglichte, die damals in der US-Finanzdienstleistungsbranche tätig waren. ⓘ
Die Unternehmen verfolgen in der Regel zwei unterschiedliche Ansätze für diese neue Art von Geschäften. Zum einen kauft eine Bank einfach eine Versicherungsgesellschaft oder eine Investmentbank, behält die ursprünglichen Marken des übernommenen Unternehmens bei und fügt die Übernahme ihrer Holdinggesellschaft hinzu, um ihre Erträge zu diversifizieren. Außerhalb der USA (z. B. in Japan) sind Nicht-Finanzdienstleistungsunternehmen innerhalb der Holdinggesellschaft zulässig. In diesem Szenario sieht jedes Unternehmen immer noch unabhängig aus und hat seine eigenen Kunden usw. Bei der anderen Variante würde eine Bank einfach ihre eigene Versicherungs- oder Maklerabteilung gründen und versuchen, diese Produkte an ihre eigenen Kunden zu verkaufen, wobei es Anreize für die Zusammenlegung mit einem einzigen Unternehmen gibt. ⓘ
Beziehung zur Regierung
Der Finanzsektor gehört traditionell zu den Bereichen, die in Zeiten einer allgemeinen Wirtschaftskrise von der Regierung unterstützt werden. Solche Rettungsaktionen genießen jedoch weniger öffentliche Unterstützung als die für andere Branchen. ⓘ
Banken
Kommerzielle Bankdienstleistungen
Eine Geschäftsbank ist das, was man gemeinhin einfach als Bank bezeichnet. Der Begriff "Geschäftsbank" wird verwendet, um sie von einer Investmentbank zu unterscheiden, einer Art von Finanzdienstleistungsunternehmen, das Unternehmen nicht direkt Geld leiht, sondern ihnen hilft, Geld von anderen Unternehmen in Form von Anleihen (Schulden) oder Aktienkapital (Eigenkapital) aufzunehmen. ⓘ
Zu den Hauptaufgaben von Geschäftsbanken gehören:
- die sichere Verwahrung von Geld und die Möglichkeit, bei Bedarf Geld abzuheben
- Ausstellung von Scheckbüchern, damit Rechnungen bezahlt werden können und andere Zahlungen per Post zugestellt werden können
- Gewährung von Privat-, Geschäfts- und Hypothekarkrediten (in der Regel Kredite für den Erwerb eines Hauses, einer Immobilie oder eines Unternehmens)
- Ausgabe von Kreditkarten und Bearbeitung von Kreditkartentransaktionen und Rechnungen
- Ausgabe von Debitkarten, die als Scheckersatz dienen
- Ermöglichung von Finanztransaktionen in Filialen oder an Geldautomaten (ATM)
- Überweisung von Geldern und elektronischer Geldtransfer zwischen Banken
- Erleichterung von Daueraufträgen und Lastschriften, so dass die Zahlungen für Rechnungen automatisch erfolgen können
- Bereitstellung von Überziehungskrediten für die vorübergehende Bereitstellung von bankeigenem Geld, um die monatlichen Ausgabenverpflichtungen eines Kunden auf seinem Girokonto zu erfüllen.
- Bereitstellung eines Internet-Banking-Systems, das es den Kunden ermöglicht, ihre jeweiligen Konten über das Internet einzusehen und zu verwalten.
- Bereitstellung von Kreditkartenvorschüssen aus bankeigenen Mitteln für Kunden, die monatliche Kreditvorschüsse begleichen möchten.
- Bereitstellung eines von der Bank selbst garantierten und vom Kunden im Voraus bezahlten Schecks, wie z. B. eines Kassenschecks oder eines zertifizierten Schecks.
- Notariatsdienst für Finanz- und andere Dokumente
- Entgegennahme von Kundeneinlagen und Gewährung von Krediten an Kunden.
- Verkauf von Anlageprodukten wie Investmentfonds usw.
Die Vereinigten Staaten sind der größte Standort für kommerzielle Bankdienstleistungen. ⓘ
Investmentbanking-Dienstleistungen
- Übernahme von Schuldverschreibungen und Eigenkapital für den privaten und öffentlichen Sektor, um Kapital zu beschaffen.
- Fusionen und Übernahmen - Übernahme und Beratung von Unternehmen bei Fusionen oder Übernahmen.
- Strukturierte Finanzierungen - Entwicklung komplizierter Produkte (in der Regel Derivate) für vermögende Privatpersonen und Institutionen mit komplizierteren finanziellen Bedürfnissen.
- Umstrukturierung - Unterstützung bei der finanziellen Umstrukturierung von Unternehmen
- Anlageverwaltung - Verwaltung von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) zur Erreichung bestimmter Anlageziele von Kunden.
- Wertpapierforschung - Unterhalten eine eigene Abteilung, die ihre Händler und Kunden unterstützt und eine öffentliche Meinung zu bestimmten Wertpapieren und Branchen vertritt.
- Maklerdienste - Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Auftrag ihrer Kunden (kann manchmal auch Finanzberatung beinhalten).
- Prime Brokerage - Eine exklusive Art von gebündelten Maklerdiensten, die speziell auf die Bedürfnisse von Hedgefonds zugeschnitten sind.
- Private Banking - Privatbanken bieten Bankdienstleistungen ausschließlich für vermögende Privatpersonen an. Viele Finanzdienstleister verlangen von einer Person oder einer Familie ein bestimmtes Mindestnettovermögen, um sich für Private Banking-Dienstleistungen zu qualifizieren. ⓘ
New York City und London sind die größten Zentren für Investmentbanking-Dienstleistungen. In New York dominiert das US-Inlandsgeschäft, während in London das internationale Geschäft und der Handel einen großen Teil der Investmentbanking-Aktivitäten ausmachen. ⓘ
Devisendienstleistungen
FX- oder Devisendienstleistungen werden von vielen Banken und spezialisierten Devisenmaklern auf der ganzen Welt angeboten. Zu den Devisendienstleistungen gehören:
- Währungsumtausch - hier können Kunden Banknoten in Fremdwährung kaufen und verkaufen.
- Überweisungen - Kunden können Gelder an internationale Banken im Ausland senden.
- Überweisungen - bei denen Kunden, die Wanderarbeiter sind, Geld in ihr Heimatland schicken. ⓘ
Im Jahr 2009 wurden in London 36,7 % der weltweiten Währungstransaktionen abgewickelt - ein durchschnittlicher Tagesumsatz von 1,85 Billionen US-Dollar - wobei in London mehr US-Dollar als in New York und mehr Euro als in jeder anderen europäischen Stadt zusammen gehandelt wurden. ⓘ
Investitionsdienstleistungen
- Kollektiver Investmentfonds - Ein Fonds, der als Anlagepool fungiert, so dass Anleger Geld in einen Fonds einzahlen können, der es auf der Grundlage ihres gemeinsamen, umrissenen Anlageziels in eine Vielzahl von Wertpapieren reinvestiert.
- Anlageberatungsbüros - Sie werden von registrierten Anlageberatern betrieben, die Kunden bei der Finanzplanung beraten und ihr Geld anlegen.
- Hedge-Fonds-Verwaltung - Hedge-Fonds nehmen häufig die Dienste von "Prime Brokerage"-Abteilungen bei großen Investmentbanken in Anspruch, um ihre Geschäfte auszuführen.
- Private-Equity-Fonds - Private-Equity-Fonds sind in der Regel geschlossene Fonds, die in der Regel eine Mehrheitsbeteiligung an Unternehmen übernehmen, die entweder privat sind oder nach der Übernahme in die Privatwirtschaft überführt werden. Private-Equity-Fonds nutzen häufig fremdfinanzierte Übernahmen (LBOs), um die Unternehmen, in die sie investieren, zu erwerben. Die erfolgreichsten Private-Equity-Fonds können Renditen erzielen, die deutlich über denen des Aktienmarktes liegen.
- Risikokapital - Privates Beteiligungskapital, das in der Regel von professionellen, externen Investoren für neue Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial bereitgestellt wird, um das Unternehmen zu einem Börsengang oder einem Verkauf des Unternehmens zu führen. Startup-Unternehmen werden in der Regel von einem Angel-Investor unterstützt.
- Family Office - Investment- und Vermögensverwaltungsunternehmen, das eine wohlhabende Familie oder eine kleine Gruppe wohlhabender Einzelpersonen mit auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Finanzplänen betreut. Ähnlich wie das Private Banking.
- Beratungsdienste - Diese Firmen (oder Abteilungen innerhalb eines größeren Unternehmens) betreuen Kunden mit Finanzberatern, die sowohl als Makler als auch als Finanzberater fungieren.
- Custody-Dienstleistungen - die sichere Verwahrung und Abwicklung des weltweiten Wertpapierhandels und die Betreuung der damit verbundenen Portfolios. Das weltweit verwahrte Vermögen beläuft sich auf etwa 100 Billionen US-Dollar.
New York City ist das größte Zentrum für Wertpapierdienstleistungen, gefolgt von London. ⓘ
Versicherung
- Versicherungsmakler - Versicherungsmakler vermitteln im Auftrag von Kunden Versicherungen (in der Regel Sach- und Haftpflichtversicherungen für Unternehmen). In jüngster Zeit wurden mehrere Websites eingerichtet, um den Verbrauchern grundlegende Preisvergleiche für Dienstleistungen wie Versicherungen zu ermöglichen, was in der Branche zu Kontroversen geführt hat.
- Underwriting von Versicherungen - Underwriter für Privatkunden schließen Versicherungen für Privatpersonen ab, eine Dienstleistung, die nach wie vor in erster Linie von Agenten, Versicherungsmaklern und Börsenmaklern angeboten wird. Underwriter können auch ähnliche gewerbliche Versicherungssparten für Unternehmen anbieten. Zu den Tätigkeiten gehören Versicherungen und Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen sowie Sach- und Unfallversicherungen.
- Finanzierung und Versicherung - eine Dienstleistung, die immer noch hauptsächlich in Autohäusern angeboten wird. Der F&I-Manager kümmert sich um die Finanzierung und Versicherung des vom Händler verkauften Fahrzeugs. F&I wird in Autohäusern, die dieses Modell übernommen haben, oft als "zweites Brutto" bezeichnet.
- Rückversicherung - Rückversicherung ist eine Versicherung, die an die Versicherer selbst verkauft wird, um sie vor katastrophalen Verlusten zu schützen.
Die Vereinigten Staaten, gefolgt von Japan und dem Vereinigten Königreich, sind die größten Versicherungsmärkte der Welt. ⓘ
Sonstige Finanzdienstleistungen
- Angel-Investment-Netzwerke - Eine Gruppe von Angel-Investoren kann ihr eigenes Netzwerk gründen, um die finanzielle Grundlage für künftige Unternehmen zu bilden.
- Kreditkartennetzwerke - Unternehmen, die als Brücke zwischen den Einzelhändlern und den Banken, die die Bankkarten ausgeben, dienen. Die wichtigsten Kreditkartennetzwerke sind: Mastercard, Visa Inc., Rupay, American Express und Discover Financial.
- Konglomerate - Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, z. B. eine Universalbank, das in mehr als einem Sektor des Finanzdienstleistungsmarktes tätig ist, z. B. Lebensversicherung, allgemeine Versicherung, Krankenversicherung, Vermögensverwaltung, Privatkundengeschäft, Großkundengeschäft, Investment Banking usw. Ein Hauptgrund für die Existenz solcher Geschäftsbereiche sind die Diversifizierungsvorteile, die sich ergeben, wenn verschiedene Arten von Geschäften zusammengefasst werden. Infolgedessen ist das ökonomische Kapital eines Konglomerats in der Regel wesentlich geringer als das ökonomische Kapital der Summe seiner Teile.
- Schuldenregulierung - Eine Verbraucherdienstleistung, die Einzelpersonen hilft, die zu viele Schulden haben, um sie wie gewünscht zu tilgen, aber keinen Konkurs anmelden wollen und ihre Schulden abbezahlen möchten. Diese Schulden können auf verschiedene Weise entstanden sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Privatkredite, Kreditkarten oder in einigen Fällen Handelskonten.
- Finanzmarktdienstleister - Organisationen, die Teil der Infrastruktur von Finanzdienstleistungen sind, wie z. B. Börsen, Clearingstellen, Derivat- und Warenbörsen und Zahlungssysteme wie Echtzeit-Bruttoabrechnungssysteme oder Interbankennetze.
- Rückforderung von Zahlungen - Unterstützung bei der Rückforderung von Geldern, die Unternehmen versehentlich an Lieferanten gezahlt haben, z. B. bei versehentlicher Doppelbezahlung einer Rechnung oder Nichtrückgabe einer Anzahlung. ⓘ
Finanzielle Ausfuhren
Ein Finanzexport ist eine Finanzdienstleistung, die von einem inländischen Unternehmen (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen) für ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Privatperson erbracht wird. Während Finanzdienstleistungen wie Bank-, Versicherungs- und Investmentmanagement häufig als inländische Dienstleistungen angesehen werden, wird ein zunehmender Anteil der Finanzdienstleistungen aus verschiedenen Gründen im Ausland, in anderen Finanzzentren, abgewickelt. Einige kleinere Finanzzentren wie Bermuda, Luxemburg und die Kaimaninseln sind nicht groß genug für einen inländischen Finanzdienstleistungssektor und haben als Offshore-Finanzzentren eine Rolle bei der Erbringung von Dienstleistungen für Gebietsfremde entwickelt. Die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit von Finanzdienstleistungen hat dazu geführt, dass einige Länder wie Japan, die früher autark waren, zunehmend Finanzdienstleistungen importieren. ⓘ
Der führende Exporteur von Finanzdienstleistungen, gemessen an den Ausfuhren abzüglich der Einfuhren, ist das Vereinigte Königreich, das 2014 Finanzdienstleistungen im Wert von 95 Milliarden US-Dollar exportierte. Die Position des Vereinigten Königreichs wird sowohl durch einzigartige Institutionen (wie Lloyd's of London für Versicherungen, die Baltic Exchange für die Schifffahrt usw.) als auch durch ein Umfeld begünstigt, das ausländische Firmen anzieht; viele internationale Unternehmen haben ihren globalen oder regionalen Hauptsitz in London und sind an der Londoner Börse notiert, und viele Banken und andere Finanzinstitute sind dort oder in Edinburgh tätig. ⓘ
Die einstmals individuell auf den Bankkunden zugeschnittenen Finanzprodukte wurden im Finanzwesen zunehmend aus Kostengründen und Gründen der Markttransparenz vereinheitlicht (Commoditisierung), so dass ab etwa 1980 der Ausdruck „Finanzindustrie“ aufkam. ⓘ
Allgemeines
Als anbietende Finanzintermediäre kommen insbesondere Kreditinstitute, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Leasing- oder Factoringgesellschaften, Kreditvermittler oder auch Schattenbanken in Frage. Angeboten werden Finanzinstrumente, Finanzierungsinstrumente, aber auch Vermögensverwaltung, Portfoliomanagement, Kreditservicing, Maklerpools oder bloße Finanzberatung. Nachfrager können andere Finanzintermediäre und Nichtbanken (Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und natürliche Personen) sein. ⓘ
Rechtsfragen
Europäische Union
Im Mai 1999 stellte die Europäische Kommission mit dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (englisch Financial Services Action Plan, FSAP) 42 Maßnahmen zur Schaffung eines funktionsfähigen Finanzbinnenmarktes vor. Die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende EU-Richtlinie 2002/65/EG vom September 2002 befasste sich mit dem Verbraucherschutz beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Sie definierte Finanzdienstleistungen als „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“. Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (kurz Finanzmarktrichtlinie; englische Abkürzung MiFID) vom April 2004 erweiterte die Abwicklung von Finanzdienstleistungen um Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister. Im Juni 2010 gab die Kommission eine Mitteilung zur „Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum“ heraus. In der Kapitaladäquanzverordnung vom Juni 2013 wird in Ziffer 116 verlangt, dass stabile Refinanzierungsstrukturen erforderlich sind, damit Haushalten und Unternehmen stets Finanzdienstleistungen bereitgestellt werden können. ⓘ
Deutschland speziell
Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) führte den Begriff der Finanzdienstleistung erstmals im April 2002 in das deutsche Recht ein. Eine der institutionellen Folgen war im Mai 2002 die Umbenennung des ehemaligen Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, das nach Zusammenlegung mit anderen Behörden gemäß § 1 Abs. 1 FinDAG in Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung BaFin) umbenannt wurde und damit den Begriff der Finanzdienstleistung als Behördenbezeichnung übernahm. ⓘ
Eine weitere bankenaufsichtsrechtliche Folge war, dass das Kreditwesengesetz (KWG) nunmehr zwischen Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen und CRR-Kreditinstituten unterscheidet, wobei es Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zu „Instituten“ zusammenfasst (§ 1 Abs. 1b KWG). Finanzdienstleistungsinstitute betreiben folgende Finanzdienstleistungen, die abschließend in § 1 Abs. 1a KWG aufgezählt sind:
- Anlagevermittlung
- Anlageberatung
- Betrieb eines multilateralen Handelssystems
- Platzierungsgeschäft
- Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung
- Finanzportfolioverwaltung
- Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (Eigenhandel)
- Vermittlung von Einlagen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung)
- Sortengeschäft
- Ankauf von Forderungen mit oder ohne Rückgriff (Factoring)
- Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber
- Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern (Anlageverwaltung). ⓘ
Wird bereits nur eines dieser Geschäfte gewerbsmäßig betrieben, handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut, das nach § 32 KWG einer Banklizenz bedarf. Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen; Eintragungen im Handelsregister dürfen nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen worden ist (§ 43 Abs. 1 KWG). Die Differenzierung zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten hat Folgen, weil insbesondere für Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen nach § 2 Abs. 7 und 7a KWG nicht sämtliche KWG-Vorschriften gelten. ⓘ
Im Sprachgebrauch werden zu den Finanzdienstleistungen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG sowie die von Versicherungen erbrachten Leistungen gezählt. Aufsichtsrechtlich erfolgt jedoch eine Unterscheidung in Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungsgeschäfte und Versicherungsgeschäfte. Dementsprechend werden an das Betreiben von Bankgeschäften im Kreditwesengesetz (§ 33 KWG) höhere Eigenkapitalanforderungen als an das Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften gestellt. Die Anforderungen an Versicherungsunternehmen finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz. ⓘ