Atomwaffensperrvertrag
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ⓘ | |
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Unterzeichnet | 1. Juli 1968 |
Standort | Moskau, Russland; London, Vereinigtes Königreich; Washington D.C., Vereinigte Staaten |
Wirksam | 5. März 1970 |
Bedingung | Ratifizierung durch die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und 40 weitere Unterzeichnerstaaten. |
Parteien | 191 (vollständige Liste) Nicht-Vertragsstaaten: Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan und Südsudan |
Verwahrer | Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und der Russischen Föderation (Nachfolgerin der Sowjetunion) |
Sprachen | Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch und Chinesisch |
Vollständiger Text | |
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Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, allgemein bekannt als Nichtverbreitungsvertrag oder NVV, ist ein internationaler Vertrag, dessen Ziel es ist, die Verbreitung von Kernwaffen und Waffentechnologie zu verhindern, die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu fördern und das Ziel der nuklearen Abrüstung und der allgemeinen und vollständigen Abrüstung zu erreichen. Zwischen 1965 und 1968 wurde der Vertrag vom Achtzehn-Nationen-Ausschuss für Abrüstung, einer von den Vereinten Nationen geförderten Organisation mit Sitz in Genf, Schweiz, ausgehandelt. ⓘ
Der Vertrag wurde 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat 1970 in Kraft. Wie im Vertragstext vorgesehen, kamen die Vertragsparteien des NVV im Mai 1995 nach fünfundzwanzig Jahren zusammen und einigten sich darauf, den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Dem NVV sind mehr Länder beigetreten als jedem anderen Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsabkommen, was die Bedeutung des Vertrags unterstreicht. Im August 2016 waren 191 Staaten dem Vertrag beigetreten, obwohl Nordkorea, das 1985 beigetreten war, den Vertrag jedoch nie einhielt, 2003 seinen Austritt aus dem NVV ankündigte, nachdem es unter Verletzung zentraler Verpflichtungen Kernwaffen gezündet hatte. Vier UN-Mitgliedsstaaten haben den NVV nie akzeptiert, von denen drei über Atomwaffen verfügen oder vermutlich verfügen werden: Indien, Israel und Pakistan. Darüber hinaus ist der 2011 gegründete Südsudan dem Vertrag nicht beigetreten. ⓘ
Der Vertrag definiert Kernwaffenstaaten als diejenigen, die vor dem 1. Januar 1967 einen Kernsprengkörper gebaut und getestet haben; dies sind die Vereinigten Staaten (1945), Russland (1949), das Vereinigte Königreich (1952), Frankreich (1960) und China (1964). Von vier weiteren Staaten ist bekannt oder wird vermutet, dass sie über Kernwaffen verfügen: Indien, Pakistan und Nordkorea haben offen getestet und erklärt, dass sie Atomwaffen besitzen, während Israel seinen Atomwaffenstatus absichtlich nicht klar definiert hat. ⓘ
Der Atomwaffensperrvertrag wird oft als eine zentrale Vereinbarung angesehen:
Die Nichtkernwaffenstaaten des NVV verpflichten sich, niemals Kernwaffen zu erwerben, und die Kernwaffenstaaten des NVV verpflichten sich im Gegenzug, die Vorteile der friedlichen Kerntechnologie zu teilen und die nukleare Abrüstung mit dem Ziel der endgültigen Abschaffung ihrer Kernwaffenarsenale zu verfolgen.
Der Vertrag wird alle fünf Jahre auf so genannten Überprüfungskonferenzen überprüft. Obwohl der Vertrag ursprünglich auf 25 Jahre befristet war, beschlossen die Unterzeichnerparteien auf der Überprüfungskonferenz am 11. Mai 1995 in New York City im Konsens, den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern, was den Bemühungen der US-Regierung unter der Leitung von Botschafter Thomas Graham Jr. zu verdanken ist. ⓘ
Als der NVV vorgeschlagen wurde, rechnete man mit 25-30 Kernwaffenstaaten innerhalb von 20 Jahren. Heute, über vierzig Jahre später, sind fünf Staaten nicht Vertragspartei des NVV, darunter die einzigen vier weiteren Staaten, von denen man annimmt, dass sie Kernwaffen besitzen. Es wurden mehrere zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um den NVV und das breitere System der Nichtverbreitung von Kernwaffen zu stärken und es Staaten zu erschweren, die Fähigkeit zur Herstellung von Kernwaffen zu erlangen, darunter die Ausfuhrkontrollen der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer und die verstärkten Überprüfungsmaßnahmen des Zusatzprotokolls der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO). ⓘ
Kritiker argumentieren, dass der NVV weder die Verbreitung von Kernwaffen noch die Motivation zum Erwerb von Kernwaffen verhindern kann. Sie sind enttäuscht über die begrenzten Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, da die fünf zugelassenen Kernwaffenstaaten immer noch 13.400 Sprengköpfe in ihren gemeinsamen Beständen haben. Mehrere hochrangige Beamte der Vereinten Nationen haben erklärt, dass sie wenig tun können, um Staaten davon abzuhalten, Atomreaktoren zur Herstellung von Atomwaffen zu nutzen. ⓘ
Struktur des Vertrags
Der NVV besteht aus einer Präambel und elf Artikeln. Obwohl das Konzept der "Säulen" nirgendwo im NVV zum Ausdruck kommt, wird der Vertrag dennoch manchmal als ein Drei-Säulen-System interpretiert, wobei ein Gleichgewicht zwischen den Säulen impliziert ist:
- Nichtverbreitung,
- Abrüstung und
- das Recht auf die friedliche Nutzung der Kerntechnik. ⓘ
Diese Säulen sind miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig. Ein wirksames Nichtverbreitungsregime, dessen Mitglieder ihren Verpflichtungen nachkommen, bildet eine wesentliche Grundlage für Fortschritte bei der Abrüstung und ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Mit dem Recht auf Zugang zu den Vorteilen der friedlichen Kerntechnik geht die Verantwortung für die Nichtverbreitung einher. Fortschritte bei der Abrüstung verstärken die Bemühungen um die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und die Durchsetzung der Einhaltung der Verpflichtungen, wodurch auch die friedliche nukleare Zusammenarbeit erleichtert wird. Das "Säulen"-Konzept wurde von einigen in Frage gestellt, die der Meinung sind, dass es beim NVV, wie der Name schon sagt, in erster Linie um die Nichtverbreitung geht, und die befürchten, dass die Formulierung "drei Säulen" irreführenderweise impliziert, dass die drei Elemente die gleiche Bedeutung haben. ⓘ
Erste Säule: Nichtverbreitung
Nach Artikel I des NVV verpflichten sich die Kernwaffenstaaten, keine Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper an irgendeinen Empfänger weiterzugeben oder einen Nichtkernwaffenstaat in irgendeiner Weise bei der Herstellung oder dem Erwerb einer Kernwaffe zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen. ⓘ
Nach Artikel II des NVV verpflichten sich die Nichtkernwaffenstaaten, keine Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörper zu erwerben oder die Kontrolle über sie auszuüben und keine Unterstützung bei der Herstellung solcher Sprengkörper zu suchen oder zu erhalten. ⓘ
Nach Artikel III des Vertrags verpflichten sich die Nichtkernwaffenstaaten, die IAEO-Kontrollen zu akzeptieren, um zu überprüfen, ob ihre nuklearen Aktivitäten ausschließlich friedlichen Zwecken dienen. ⓘ
Fünf Staaten werden vom NVV als Kernwaffenstaaten (NWS) anerkannt: China (unterzeichnet 1992), Frankreich (1992), die Sowjetunion (1968; Verpflichtungen und Rechte wurden von der Russischen Föderation übernommen), das Vereinigte Königreich (1968) und die Vereinigten Staaten (1968), die auch die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind. ⓘ
Diese fünf NWS verpflichten sich, keine "Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper" weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat (NNWS) in keiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Kernwaffen zu erwerben (Artikel I). Die NNWS-Vertragsparteien verpflichten sich, keine Kernwaffen "zu empfangen", "herzustellen" oder "zu erwerben" oder "Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen zu suchen oder zu erhalten" (Artikel II). Die NNWS-Vertragsparteien verpflichten sich außerdem, die Sicherheitsüberwachung durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) zu akzeptieren, um zu überprüfen, dass sie die Kernenergie nicht von der friedlichen Nutzung zu Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern abzweigen (Artikel III). ⓘ
Die fünf NWS-Parteien haben sich verpflichtet, ihre Kernwaffen nicht gegen eine Nicht-NWS-Partei einzusetzen, es sei denn als Reaktion auf einen nuklearen Angriff oder einen konventionellen Angriff im Bündnis mit einem Kernwaffenstaat. Diese Verpflichtungen wurden jedoch nicht formell in den Vertrag aufgenommen, und die genauen Einzelheiten haben sich im Laufe der Zeit geändert. Die USA hatten von 1959 bis 1991 auch Atomsprengköpfe auf Nordkorea, einen Nicht-NWS-Staat, gerichtet. Der frühere Verteidigungsminister des Vereinigten Königreichs, Geoff Hoon, hat sich ebenfalls ausdrücklich auf die Möglichkeit des Einsatzes der Atomwaffen des Landes als Reaktion auf einen nicht konventionellen Angriff durch "Schurkenstaaten" berufen. Im Januar 2006 deutete der französische Präsident Jacques Chirac an, dass ein Vorfall von staatlich gefördertem Terrorismus in Frankreich einen nuklearen Vergeltungsschlag in kleinem Maßstab auslösen könnte, der darauf abzielt, die Machtzentren des "Schurkenstaates" zu zerstören. ⓘ
Zweite Säule: Abrüstung
Nach Artikel VI des NVV verpflichten sich alle Vertragsparteien, nach Treu und Glauben Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens, zur nuklearen Abrüstung und zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung zu führen. ⓘ
Artikel VI des NVV stellt die einzige verbindliche Verpflichtung in einem multilateralen Vertrag zum Ziel der Abrüstung durch die Kernwaffenstaaten dar. Die Präambel des NVV enthält Formulierungen, die den Wunsch der Vertragsunterzeichner bekräftigen, die internationalen Spannungen abzubauen und das internationale Vertrauen zu stärken, um eines Tages die Voraussetzungen für einen Produktionsstopp von Kernwaffen und einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung zu schaffen, der insbesondere die Kernwaffen und ihre Trägersysteme aus den nationalen Arsenalen beseitigt. ⓘ
Der Wortlaut von Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags erlegt allen Unterzeichnern des NVV wohl nur eine vage Verpflichtung auf, sich in Richtung allgemeiner nuklearer und vollständiger Abrüstung zu bewegen: "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, nach Treu und Glauben Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur baldigen Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung zu führen." Nach dieser Auslegung verlangt Artikel VI nicht unbedingt, dass alle Unterzeichner tatsächlich einen Abrüstungsvertrag abschließen. Vielmehr werden sie lediglich aufgefordert, "in gutem Glauben zu verhandeln". ⓘ
Andererseits haben einige Regierungen, insbesondere die Nichtkernwaffenstaaten, die der Bewegung der Blockfreien Staaten angehören, den Wortlaut von Artikel VI als alles andere als vage interpretiert. Ihrer Ansicht nach stellt Artikel VI eine formale und spezifische Verpflichtung für die im NVV anerkannten Kernwaffenstaaten dar, sich selbst von Kernwaffen zu entwaffnen, und sie argumentieren, dass diese Staaten ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Androhung oder des Einsatzes von Kernwaffen vom 8. Juli 1996 den Text von Artikel VI einstimmig dahingehend interpretiert, dass
Es besteht die Verpflichtung, nach Treu und Glauben Verhandlungen zur nuklearen Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.
Der IGH stellt in seiner Stellungnahme fest, dass diese Verpflichtung alle NVV-Vertragsparteien (nicht nur die Kernwaffenstaaten) betrifft und keinen bestimmten Zeitrahmen für die nukleare Abrüstung vorgibt. ⓘ
Kritiker der vom NVV anerkannten Kernwaffenstaaten (die Vereinigten Staaten, Russland, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich) argumentieren gelegentlich, dass das Versäumnis der vom NVV anerkannten Kernwaffenstaaten, sich selbst von Kernwaffen zu befreien, insbesondere in der Zeit nach dem Kalten Krieg, einige Nicht-Kernwaffenstaaten, die den NVV unterzeichnet haben, verärgert hat, wie sie meinen. Ein solches Versäumnis, so fügen diese Kritiker hinzu, rechtfertige die Nicht-Kernwaffen-Unterzeichnerstaaten, aus dem NVV auszutreten und ihre eigenen Kernwaffenarsenale aufzubauen. ⓘ
Andere Beobachter sind der Meinung, dass der Zusammenhang zwischen Weiterverbreitung und Abrüstung auch in die andere Richtung wirken kann, d.h. dass das Scheitern der Lösung der Weiterverbreitungsbedrohungen im Iran und in Nordkorea die Abrüstungsaussichten beeinträchtigen wird. Kein derzeitiger Atomwaffenstaat, so das Argument, würde ernsthaft in Erwägung ziehen, seine letzten Atomwaffen zu beseitigen, wenn er nicht darauf vertrauen kann, dass andere Länder sie nicht erwerben werden. Einige Beobachter sind sogar der Meinung, dass gerade die Fortschritte bei der Abrüstung der Supermächte - die zur Abschaffung von Tausenden von Waffen und Trägersystemen geführt haben - den Besitz von Kernwaffen letztendlich attraktiver machen könnten, da der strategische Wert eines kleinen Arsenals höher eingeschätzt wird. Ein US-Beamter und NVV-Experte warnte 2007: "Die Logik legt nahe, dass der 'Grenznutzen' einer Atomwaffe als militärisches Machtinstrument zunimmt, wenn die Zahl der Atomwaffen abnimmt. Im Extremfall, den die Abrüstung ja gerade zu schaffen hofft, wäre der strategische Nutzen selbst von ein oder zwei Atomwaffen enorm. ⓘ
Dritte Säule: Friedliche Nutzung der Kernenergie
Artikel IV des NVV erkennt das Recht aller Vertragsparteien an, die Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln und von der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich im Einklang mit ihren Nichtverbreitungsverpflichtungen zu profitieren. Artikel IV ermutigt auch zu einer solchen Zusammenarbeit. Diese so genannte dritte Säule sieht den Transfer von Nukleartechnologie und -material an NVV-Vertragsparteien zu friedlichen Zwecken im Rahmen der Entwicklung ziviler Kernenergieprogramme in diesen Ländern vor, vorbehaltlich der IAEO-Sicherungsmaßnahmen, mit denen nachgewiesen werden soll, dass ihre Nuklearprogramme nicht für die Entwicklung von Kernwaffen genutzt werden. ⓘ
Da die kommerziell verbreiteten Leichtwasserreaktor-Kernkraftwerke mit angereichertem Uranbrennstoff betrieben werden, müssen die Staaten in der Lage sein, Uran entweder anzureichern oder es auf dem internationalen Markt zu kaufen. Mohamed ElBaradei, der damalige Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde, bezeichnete die Verbreitung von Anreicherungs- und Wiederaufbereitungskapazitäten als "Achillesferse" des nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Im Jahr 2007 verfügten 13 Staaten über Anreicherungskapazitäten. ⓘ
In den 1960er und 1970er Jahren wurden im Rahmen des Programms "Atoms for Peace" der Vereinigten Staaten und eines ähnlichen Programms der Sowjetunion viele Staaten, fast 60, mit Forschungsreaktoren ausgestattet, die mit waffenfähigem hochangereichertem Uran (HEU) betrieben wurden. In den 1980er Jahren wurde in den Vereinigten Staaten ein Programm zur Umrüstung von HEU-Forschungsreaktoren auf niedrig angereicherten Brennstoff gestartet, um die Weiterverbreitung zu verhindern. Im Jahr 2015 besaßen jedoch 26 Staaten mehr als 1 kg ziviles HEU, und im Jahr 2016 beliefen sich die HEU-Bestände für die zivile Forschung auf 60 Tonnen, wobei 74 Forschungsreaktoren noch HEU verwendeten. ⓘ
Da die Verfügbarkeit von spaltbarem Material seit langem als Haupthindernis und "Schrittmacher" für die Bemühungen eines Landes um die Entwicklung von Kernwaffen gilt, wurde es 2004 zu einem Schwerpunkt der US-Politik erklärt, die weitere Verbreitung von Urananreicherungs- und Plutoniumwiederaufbereitungstechnologie (auch bekannt als "ENR") zu verhindern. Es wird befürchtet, dass Länder, die über ENR-Kapazitäten verfügen, diese Fähigkeit nutzen können, um bei Bedarf spaltbares Material für den Waffeneinsatz zu produzieren, und damit über ein "virtuelles" Kernwaffenprogramm verfügen. Die Frage, inwieweit die Mitglieder des NVV ein "Recht" auf die ENR-Technologie haben, ungeachtet ihrer potenziell schwerwiegenden Auswirkungen auf die Verbreitung von Kernwaffen, steht daher im Mittelpunkt der politischen und rechtlichen Debatten über die Bedeutung von Artikel IV und seine Beziehung zu den Artikeln I, II und III des Vertrags. ⓘ
Länder, die als Nichtkernwaffenstaaten Vertragsparteien des NVV geworden sind, haben in der Regel keine Kernwaffen gebaut, obwohl einige dies versucht haben und einer den NVV schließlich verlassen und Kernwaffen erworben hat. Die IAEO stellte fest, dass der Irak seine Verpflichtungen zur Sicherheitsüberwachung verletzt hatte, und der UN-Sicherheitsrat verhängte Strafsanktionen. Nordkorea hat sein NVV-Überwachungsabkommen nie eingehalten und wurde wiederholt wegen dieser Verstöße angeklagt; später trat es aus dem NVV aus und testete mehrere Kernwaffen. Der Iran wurde in einer ungewöhnlichen Nicht-Konsens-Entscheidung wegen Nichteinhaltung seiner NVV-Überwachungsverpflichtungen verurteilt, weil er es "in einer Reihe von Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt hat", Aspekte seines Anreicherungsprogramms zu melden. 1991 meldete Rumänien zuvor nicht gemeldete nukleare Aktivitäten des früheren Regimes, und die IAEO berichtete dem Sicherheitsrat diese Nichteinhaltung nur zur Information. Libyen verfolgte ein geheimes Kernwaffenprogramm, bevor es dieses im Dezember 2003 aufgab. Die IAEO meldete die Nichteinhaltung der Sicherungsmaßnahmen durch Syrien an den UN-Sicherheitsrat, der daraufhin keine Maßnahmen ergriff. ⓘ
In einigen Regionen verringert die Tatsache, dass alle Nachbarn nachweislich frei von Kernwaffen sind, den Druck, den einzelne Staaten verspüren könnten, selbst solche Waffen zu bauen, selbst wenn die Nachbarn bekanntermaßen friedliche Kernenergieprogramme haben, die ansonsten verdächtig sein könnten. In dieser Hinsicht funktioniert der Vertrag wie geplant. ⓘ
Im Jahr 2004 sagte Mohamed ElBaradei, dass nach einigen Schätzungen fünfunddreißig bis vierzig Staaten über das Wissen verfügen könnten, um Atomwaffen zu entwickeln. ⓘ
Wichtigste Artikel
Artikel I: Jeder Kernwaffenstaat (NWS) verpflichtet sich, keine Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper an einen Empfänger weiterzugeben und keinen Nichtkernwaffenstaat bei der Herstellung oder dem Erwerb solcher Waffen oder Sprengkörper zu unterstützen. ⓘ
Artikel II: Jede Nicht-NWS-Partei verpflichtet sich, von keiner Seite Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper zu erhalten, solche Waffen oder Sprengkörper nicht herzustellen oder zu erwerben und keine Unterstützung bei deren Herstellung zu erhalten. ⓘ
Artikel III: Jede Nicht-NWS-Partei verpflichtet sich, mit der IAEO ein Abkommen über die Anwendung ihrer Sicherungsmaßnahmen auf das gesamte Kernmaterial bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten des Staates zu schließen und die Abzweigung dieses Materials zu Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern zu verhindern. ⓘ
Artikel IV: (1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als berühre er das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien, die Erforschung, Erzeugung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke ohne Diskriminierung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrags zu entwickeln. ⓘ
2. Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den möglichst umfassenden Austausch von Ausrüstungen, Materialien und wissenschaftlichen und technologischen Informationen für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und haben das Recht, sich daran zu beteiligen. Die Vertragsparteien, die dazu in der Lage sind, arbeiten auch zusammen, indem sie allein oder zusammen mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur weiteren Entwicklung der Anwendungen der Kernenergie für friedliche Zwecke, insbesondere in den Hoheitsgebieten der Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind, beitragen, wobei die Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt gebührend zu berücksichtigen sind. ⓘ
Artikel VI: Jede Vertragspartei "verpflichtet sich, nach Treu und Glauben Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur baldigen Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle fortzusetzen". ⓘ
Artikel IX: "Im Sinne dieses Vertrags ist ein Kernwaffenstaat ein Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen anderen Kernsprengkörper hergestellt und zur Explosion gebracht hat." ⓘ
Artikel X: Legt das Recht fest, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszutreten. Er legt auch die Laufzeit des Vertrags fest (25 Jahre vor der Verlängerungsinitiative von 1995). ⓘ
Geschichte
Auslöser für den Atomwaffensperrvertrag war die Sorge um die Sicherheit in einer Welt mit vielen Atomwaffenstaaten. Man erkannte, dass die Abschreckungsbeziehung zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion aus dem Kalten Krieg brüchig war. Eine größere Zahl von Kernwaffenstaaten würde die Sicherheit für alle verringern und die Risiken von Fehleinschätzungen, Unfällen, unbefugtem Einsatz von Waffen, Eskalation der Spannungen und nuklearen Konflikten erhöhen. Seit dem Einsatz von Kernwaffen in Hiroshima und Nagasaki im Jahr 1945 ist zudem klar, dass die Entwicklung nuklearer Fähigkeiten durch Staaten diese in die Lage versetzen könnte, Technologie und Material für Waffenzwecke abzuzweigen. Daher wurde das Problem der Verhinderung solcher Abzweigungen zu einem zentralen Thema in den Diskussionen über die friedliche Nutzung der Kernenergie. ⓘ
Die 1946 begonnenen Bemühungen, ein internationales System zu schaffen, das allen Staaten unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen den Zugang zur Kerntechnik ermöglicht, wurden 1949 aufgrund ernster politischer Differenzen zwischen den Großmächten eingestellt, ohne dass dieses Ziel erreicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten sowohl die Vereinigten Staaten als auch die ehemalige Sowjetunion Atomwaffen getestet und begannen, ihre Bestände aufzustocken. ⓘ
Im Dezember 1953 forderte US-Präsident Dwight D. Eisenhower in seinem Vorschlag "Atoms for Peace", den er auf der achten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorstellte, die Gründung einer internationalen Organisation, die die friedliche Kerntechnik verbreiten und gleichzeitig die Entwicklung von Waffenkapazitäten in weiteren Ländern verhindern sollte. Sein Vorschlag führte 1957 zur Gründung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), die mit der doppelten Aufgabe der Förderung und Kontrolle der Kerntechnik betraut wurde. Die technischen Aktivitäten der IAEO begannen 1958. Ein 1961 eingerichtetes vorläufiges Sicherungssystem für kleine Kernreaktoren wurde 1964 durch ein System für größere Anlagen ersetzt und in den folgenden Jahren auf weitere kerntechnische Anlagen ausgedehnt. In den letzten Jahren gipfelten die Bemühungen zur Stärkung der Wirksamkeit und Verbesserung der Effizienz des IAEO-Sicherungssystems in der Genehmigung des Musterzusatzprotokolls durch den Gouverneursrat der IAEO im Mai 1997. ⓘ
Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde der Grundsatz der Nichtverbreitung von Kernwaffen bereits 1957 in Verhandlungen behandelt. Der NVV-Prozess wurde 1958 von Frank Aiken, dem irischen Außenminister, in Gang gesetzt. Der NVV gewann in den frühen 1960er Jahren erheblich an Dynamik. Mitte der 1960er Jahre war die Struktur eines Vertrags zur Wahrung der Nichtverbreitung von Kernwaffen als internationale Verhaltensnorm klar, und 1968 wurde eine endgültige Einigung über einen Vertrag erzielt, der die Weiterverbreitung von Kernwaffen verhindern, die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie ermöglichen und das Ziel der nuklearen Abrüstung fördern sollte. Der Vertrag wurde 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt, wobei Finnland der erste Staat war, der unterzeichnete. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der südafrikanischen Apartheid wurde der Beitritt nahezu universell. 1992 traten die Volksrepublik China und Frankreich dem NVV bei, als letzte der fünf im Vertrag anerkannten Atommächte. ⓘ
Der Vertrag sah in Artikel X vor, dass 25 Jahre nach seinem Inkrafttreten eine Konferenz einberufen werden sollte, um zu entscheiden, ob der Vertrag auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben oder um einen oder mehrere festgelegte Zeiträume verlängert werden sollte. Dementsprechend einigten sich die Vertragsstaaten auf der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV im Mai 1995 - ohne Abstimmung - auf eine unbefristete Verlängerung des Vertrags und beschlossen, dass weiterhin alle fünf Jahre Überprüfungskonferenzen stattfinden sollen. Nachdem Brasilien 1998 dem NVV beigetreten war, blieb als einziger Nichtkernwaffenstaat Kuba übrig, das dem NVV (und dem Vertrag über die NWFZ von Tlatelolco) im Jahr 2002 beitrat. ⓘ
Mehrere NVV-Vertragsstaaten haben ihre Kernwaffen oder Kernwaffenprogramme aufgegeben. Südafrika hatte ein Kernwaffenprogramm, hat aber inzwischen darauf verzichtet und ist dem Vertrag 1991 beigetreten, nachdem es sein kleines Kernwaffenarsenal vernichtet hatte; danach haben die übrigen afrikanischen Länder den Vertrag unterzeichnet. Die ehemaligen Sowjetrepubliken, in denen Atomwaffen stationiert waren, nämlich die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan, gaben diese Waffen an Russland ab und traten 1994 nach der Unterzeichnung des Budapester Memorandums über Sicherheitsgarantien dem NVV bei. ⓘ
Die Nachfolgestaaten der aufgelösten Staaten Jugoslawien und Tschechoslowakei traten dem Vertrag ebenfalls bald nach ihrer Unabhängigkeit bei. Montenegro und Osttimor waren die letzten Länder, die dem Vertrag nach ihrer Unabhängigkeit 2006 und 2003 beitraten; das einzige andere Land, das im 21. Jahrhundert beitrat, war Kuba im Jahr 2002. Die drei mikronesischen Länder, die mit den USA einen Pakt der freien Assoziation geschlossen haben, traten dem NVV 1995 bei, ebenso wie Vanuatu. ⓘ
Die großen südamerikanischen Länder Argentinien, Chile und Brasilien traten 1995 und 1998 bei. Zu den Ländern der Arabischen Halbinsel gehörten 1988 Saudi-Arabien und Bahrain, 1989 Katar und Kuwait, 1995 die Vereinigten Arabischen Emirate und 1997 Oman. Die europäischen Staaten Monaco und Andorra traten 1995-6 bei. In den 1990er Jahren traten auch Myanmar (1992) und Guyana (1993) bei. ⓘ
Gemeinsame Nutzung von Kernwaffen durch die Vereinigten Staaten und die NATO
Als der Vertrag ausgehandelt wurde, hatte die NATO geheime Abkommen über die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen geschlossen, in deren Rahmen die Vereinigten Staaten anderen NATO-Staaten Kernwaffen zur Verfügung stellten, die in diesen Staaten gelagert wurden. Einige argumentieren, dies sei ein Akt der Weiterverbreitung, der gegen Artikel I und II des Vertrags verstoße. Dem wird entgegengehalten, dass die USA die Kontrolle über die in den NATO-Staaten gelagerten Waffen hatten und dass eine Weitergabe der Waffen oder eine Kontrolle über sie nicht beabsichtigt war, "es sei denn, es wurde beschlossen, in einen Krieg einzutreten, bei dem der Vertrag keine Rolle mehr spielen würde", so dass kein Verstoß gegen den NVV vorliege. Diese Vereinbarungen wurden einigen der Staaten, darunter auch der Sowjetunion, die den Vertrag aushandelten, bekannt gegeben, aber die meisten Staaten, die den NVV 1968 unterzeichneten, wussten zu diesem Zeitpunkt nichts von diesen Vereinbarungen und Auslegungen. ⓘ
Schätzungen zufolge stellen die Vereinigten Staaten im Jahr 2005 immer noch etwa 180 taktische B61-Atombomben zur Verfügung, die von Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei im Rahmen dieser NATO-Vereinbarungen eingesetzt werden. Viele Staaten und die Bewegung der Blockfreien Staaten argumentieren nun, dass dies gegen Artikel I und II des Vertrags verstößt, und üben diplomatischen Druck aus, um diese Abkommen zu beenden. Sie weisen darauf hin, dass die Piloten und das übrige Personal der "nicht-nuklearen" NATO-Staaten den Umgang mit und den Einsatz von US-Atombomben üben und dass nicht-amerikanische Kampfflugzeuge für den Einsatz von US-Atombomben umgerüstet wurden, was die Weitergabe einiger technischer Informationen über Kernwaffen zur Folge gehabt haben muss. Die NATO ist der Ansicht, dass ihre "Nuklearstreitkräfte weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Kriegsverhütung spielen, aber ihre Rolle ist jetzt eher politischer Natur". ⓘ
Die Politik der nuklearen Teilhabe der USA sollte ursprünglich dazu beitragen, die Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern - nicht zuletzt, um Westdeutschland davon zu überzeugen, keine eigenständigen Kernwaffen zu entwickeln, indem man ihm versicherte, dass Westdeutschland im Falle eines Krieges mit dem Warschauer Pakt in der Lage sein würde, zur Selbstverteidigung auf (US-)Atomwaffen zurückzugreifen. (Bis zu diesem Zeitpunkt eines totalen Krieges würden die Waffen selbst jedoch in den Händen der USA bleiben). Es ging darum, die Ausbreitung von Ländern mit eigenen Kernwaffenprogrammen zu begrenzen und sicherzustellen, dass die NATO-Verbündeten nicht den Weg der Weiterverbreitung einschlagen würden. (Westdeutschland wurde in den Einschätzungen der US-Geheimdienste einige Jahre lang als ein Land diskutiert, das das Potenzial hätte, eigene Kernwaffenfähigkeiten zu entwickeln, wenn die Beamten in Bonn nicht davon überzeugt wären, dass die Verteidigung gegen die Sowjetunion und ihre Verbündeten auf andere Weise gewährleistet werden könnte.) ⓘ
Nicht-Unterzeichner
Vier Staaten - Indien, Israel, Pakistan und der Südsudan - haben den Vertrag nie unterzeichnet. Indien und Pakistan haben ihre Kernwaffenprogramme öffentlich bekannt gegeben, und Israel verfolgt seit langem eine Politik der bewussten Zweideutigkeit in Bezug auf sein Kernwaffenprogramm (siehe Liste der Staaten mit Kernwaffen). ⓘ
Indien
Indien hat Kernwaffen gezündet, zuerst 1974 und erneut 1998. Es verfügt schätzungsweise über genügend spaltbares Material für mehr als 150 Sprengköpfe und war eines der wenigen Länder, die eine No-First-Use-Politik verfolgten, d. h. die Zusage, keine Kernwaffen einzusetzen, es sei denn, ein Gegner, der Kernwaffen einsetzt, greift zuerst an, Indiens ehemaliger NSA Shivshankar Menon signalisierte jedoch in einer Rede anlässlich der Feierlichkeiten zum Goldenen Jubiläum des National Defence College in Neu-Delhi am 21. Oktober 2010 eine deutliche Verschiebung von "kein Ersteinsatz" zu "kein Ersteinsatz gegen Nicht-Atomwaffenstaaten", eine Doktrin, die Menon zufolge Indiens "strategische Kultur mit ihrer Betonung auf minimaler Abschreckung" widerspiegelt. ⓘ
Indien argumentiert, dass der Atomwaffensperrvertrag einen Klub von "nuklearen Besitzern" und eine größere Gruppe von "nuklearen Nichtbesitzern" schafft, indem er den legalen Besitz von Atomwaffen auf die Staaten beschränkt, die sie vor 1967 getestet haben, aber der Vertrag erklärt nie, aus welchen ethischen Gründen eine solche Unterscheidung gültig ist. Der damalige indische Außenminister Pranab Mukherjee sagte bei einem Besuch in Tokio im Jahr 2007: "Wenn Indien den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet hat, dann nicht wegen seines mangelnden Engagements für die Nichtverbreitung, sondern weil wir den Atomwaffensperrvertrag für einen fehlerhaften Vertrag halten, der die Notwendigkeit einer universellen, nicht-diskriminierenden Überprüfung und Behandlung nicht anerkennt." Obwohl es inoffizielle Gespräche über die Schaffung einer südasiatischen atomwaffenfreien Zone unter Einbeziehung Indiens und Pakistans gegeben hat, gilt dies in absehbarer Zeit als höchst unwahrscheinlich. ⓘ
Anfang März 2006 schlossen Indien und die Vereinigten Staaten trotz der Kritik in beiden Ländern ein Abkommen über die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Kerntechnik. Im Rahmen dieses Abkommens hat sich Indien verpflichtet, 14 seiner 22 Kernkraftwerke als zivil zu nutzen einzustufen und sie der IAEO zu unterstellen. Mohamed ElBaradei, der damalige Generaldirektor der IAEO, begrüßte das Abkommen und bezeichnete Indien als "wichtigen Partner im Rahmen des Nichtverbreitungsregimes". ⓘ
Im Dezember 2006 verabschiedete der Kongress der Vereinigten Staaten den United States-India Peaceful Atomic Energy Cooperation Act und bestätigte damit eine Vereinbarung, die während des Besuchs von Premierminister Manmohan Singh in den Vereinigten Staaten im Juli 2005 geschmiedet und während des Besuchs von Präsident Bush in Indien Anfang 2006 bekräftigt wurde. Das Gesetz ermöglicht die Weitergabe von zivilem Kernmaterial an Indien. Trotz seines Status außerhalb des Atomwaffensperrvertrags wurde die nukleare Zusammenarbeit mit Indien auf der Grundlage seiner sauberen Nichtverbreitungsbilanz und Indiens Energiebedarf aufgrund seiner raschen Industrialisierung und einer Bevölkerung von über einer Milliarde Menschen genehmigt. ⓘ
Am 1. August 2008 genehmigte die IAEO das indische Sicherungsabkommen, und am 6. September 2008 wurde Indien auf der Tagung der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) in Wien, Österreich, die Ausnahmegenehmigung erteilt. Der Konsens wurde nach der Überwindung der von Österreich, Irland und Neuseeland geäußerten Bedenken erzielt und stellt einen beispiellosen Schritt dar, einem Land, das den NVV und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) nicht unterzeichnet hat, eine Ausnahme zu gewähren. Gleichzeitig könnte Indien mit anderen Ländern, die dazu bereit sind, in den Handel mit Kernwaffen einsteigen. Der US-Kongress billigte dieses Abkommen und Präsident Bush unterzeichnete es am 8. Oktober 2008. ⓘ
Als China 2010 eine erweiterte nukleare Zusammenarbeit mit Pakistan ankündigte, prangerten Befürworter der Rüstungskontrolle beide Abkommen an und behaupteten, sie schwächten den NVV, da sie Nuklearprogramme in Staaten ermöglichten, die nicht Vertragspartei des NVV sind. ⓘ
Im Januar 2011 weigerte sich Australien, das zu den drei größten Uranproduzenten gehört und über die größten bekannten Uranreserven der Welt verfügt, trotz des diplomatischen Drucks aus Indien weiterhin, Uran nach Indien zu exportieren. ⓘ
Im November 2011 kündigte die australische Premierministerin Julia Gillard an, Ausfuhren nach Indien zulassen zu wollen, ein Politikwechsel, der von der nationalen Konferenz ihrer Partei im Dezember genehmigt wurde. Im darauffolgenden Monat hob Gillard das seit langem bestehende australische Verbot von Uranexporten nach Indien auf. Sie sagte weiter: "Wir sollten eine Entscheidung im nationalen Interesse treffen, eine Entscheidung über die Stärkung unserer strategischen Partnerschaft mit Indien in diesem asiatischen Jahrhundert", und erklärte, dass jede Vereinbarung über den Verkauf von Uran an Indien strenge Sicherheitsvorkehrungen beinhalten würde, um sicherzustellen, dass das Uran nur für zivile Zwecke verwendet wird und nicht in Atomwaffen mündet. ⓘ
Am 5. September 2014 besiegelte Tony Abbott, Gillards Nachfolger als australischer Premierminister, ein ziviles Atomabkommen über den Verkauf von Uran an Indien. "Wir haben ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Nuklearbereich unterzeichnet, weil Australien darauf vertraut, dass Indien in diesem Bereich das Richtige tut, so wie es das auch in anderen Bereichen getan hat", erklärte Abbott gegenüber Reportern, nachdem er und der indische Premierminister Narendra Modi eine Vereinbarung über den Verkauf von Uran für die friedliche Stromerzeugung unterzeichnet hatten. ⓘ
Pakistan
Nach den indischen Atomtests im Mai 1998 führte Pakistan zwei Atomtests durch, den Chagai-I und den Chagai-II. Obwohl es nur wenige bestätigte Informationen gibt, wurde 2015 geschätzt, dass Pakistan über bis zu 120 Sprengköpfe verfügt. Nach Analysen der Carnegie Endowment for International Peace und des Stimson Center verfügt Pakistan über genügend Spaltmaterial für 350 Sprengköpfe. ⓘ
Pakistanische Beamte argumentieren, der NVV sei diskriminierend. Auf die Frage bei einem Briefing im Jahr 2015, ob Islamabad den NVV unterzeichnen würde, wenn Washington darum bäte, wurde Außenminister Aizaz Ahmad Chaudhry mit den Worten zitiert: "Es ist ein diskriminierender Vertrag. Pakistan hat das Recht, sich selbst zu verteidigen, also wird Pakistan den NVV nicht unterzeichnen. Warum sollten wir?" Bis 2010 hatte Pakistan immer die Position vertreten, dass es den NVV unterzeichnen würde, wenn Indien dies täte. Im Jahr 2010 gab Pakistan diese historische Position auf und erklärte, dass es dem NVV nur als anerkannter Atomwaffenstaat beitreten würde. ⓘ
Die NSG-Leitlinien schließen derzeit die Ausfuhr von Kernwaffen durch alle wichtigen Lieferanten nach Pakistan aus, mit sehr engen Ausnahmen, da Pakistan nicht über umfassende IAEO-Sicherheitsmaßnahmen verfügt (d. h. Sicherheitsmaßnahmen für alle seine nuklearen Aktivitäten). Pakistan hat versucht, ein ähnliches Abkommen wie mit Indien zu erreichen, aber diese Bemühungen wurden von den Vereinigten Staaten und anderen NSG-Mitgliedern mit der Begründung zurückgewiesen, dass Pakistans Erfolgsbilanz als Proliferator von Atomwaffen es unmöglich macht, in naher Zukunft irgendeine Art von Atomabkommen zu schließen. ⓘ
Im Jahr 2010 unterzeichnete China Berichten zufolge ein ziviles Nuklearabkommen mit Pakistan und begründete dies mit dem "friedlichen" Charakter des Abkommens. Die britische Regierung kritisierte dies mit der Begründung, dass "die Zeit für ein ziviles Atomabkommen mit Pakistan noch nicht reif sei". China ersuchte die Gruppe der Nuklearlieferanten nicht um eine formelle Genehmigung und behauptete stattdessen, dass seine Zusammenarbeit mit Pakistan mit dem Beitritt Chinas zur NSG "grandfathered" sei, eine Behauptung, die von anderen NSG-Mitgliedern bestritten wurde. Pakistan beantragte die Mitgliedschaft am 19. Mai 2016 und wurde dabei von der Türkei und China unterstützt. Viele NSG-Mitglieder sprachen sich jedoch gegen die Mitgliedschaft Pakistans aus, unter anderem wegen des illegalen Beschaffungsnetzwerks des pakistanischen Wissenschaftlers A.Q. Khan, das die Atomprogramme von Iran, Libyen und Nordkorea unterstützte. Pakistanische Beamte wiederholten den Antrag im August 2016. ⓘ
Israel
Israel verfolgt seit langem eine Politik der bewussten Zweideutigkeit in Bezug auf sein Atomprogramm (siehe Liste der Länder mit Atomwaffen). Israel entwickelt seit 1958 an seinem Standort Dimona im Negev Nukleartechnologie, und einige Nichtverbreitungsanalysten schätzen, dass Israel zwischen 100 und 200 Sprengköpfe mit wiederaufbereitetem Plutonium gelagert haben könnte. Die Haltung zum Atomwaffensperrvertrag wird mit der "israelischen Ausnahmestellung" erklärt, einem von Professor Gerald M. Steinberg geprägten Begriff, der sich auf die Auffassung bezieht, dass die geringe Größe des Landes, seine allgemeine Verwundbarkeit sowie die Geschichte tiefer Feindseligkeit und groß angelegter Angriffe durch Nachbarstaaten eine Abschreckungsfähigkeit erfordern. ⓘ
Die israelische Regierung weigert sich, den Besitz von Atomwaffen zu bestätigen oder zu leugnen, obwohl dies inzwischen als offenes Geheimnis gilt, nachdem der israelische Junior-Nukleartechniker Mordechai Vanunu - der später verhaftet und von Israel wegen Hochverrats verurteilt wurde - 1986 gegenüber der britischen Sunday Times Beweise über das Programm veröffentlicht hatte. ⓘ
Am 18. September 2009 forderte die Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) Israel in einer Resolution zu den "israelischen Nuklearfähigkeiten" auf, seine Nuklearanlagen für Inspektionen durch die IAEO zu öffnen und den Atomwaffensperrvertrag einzuhalten. Die Resolution wurde mit einer knappen Mehrheit von 49 zu 45 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Der leitende israelische Delegierte erklärte, dass "Israel in keiner Weise mit dieser Resolution zusammenarbeiten wird". Ähnliche Resolutionen wurden jedoch in den Jahren 2010, 2013, 2014 und 2015 abgelehnt. Wie im Falle Pakistans schließen die NSG-Leitlinien derzeit die Ausfuhr von Kernwaffen durch alle wichtigen Lieferanten nach Israel aus. ⓘ
Nordkorea
Nordkorea trat dem Vertrag am 12. Dezember 1985 bei, um von der Sowjetunion Unterstützung beim Bau von vier Leichtwasserreaktoren zu erhalten. Nach einer Reihe von Inspektionen in den Jahren 1992-93, bei denen festgestellt wurde, dass Nordkorea die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente in der Nuklearanlage Yongbyon nicht vollständig deklariert hatte, wurde jedoch festgestellt, dass das Land das IAEO-Überwachungsabkommen nicht einhielt. Daraufhin kündigte Nordkorea am 12. März 1993 seine Absicht an, aus dem Vertrag auszusteigen, woraufhin Präsident Bill Clinton Sanktionen ankündigte und militärische Maßnahmen in Erwägung zog. Die Krise endete mit dem vom ehemaligen US-Präsidenten Jimmy Carter ausgehandelten Rahmenabkommen, in dem Nordkorea einem von der IAEO überwachten Einfrieren der Plutoniumproduktionsanlagen und dem Bau neuer Reaktoren im Gegenzug für zwei Leichtwasserreaktoren und Schweröllieferungen durch das von den USA geführte Konsortium Korean Peninsula Energy Development Organization zustimmte. Nordkorea gab auch seinen Austritt aus dem NVV auf. ⓘ
In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren äußerten sich Kritiker des Abkommens sowie Clintons Nachfolger George W. Bush skeptisch über die Einhaltung des vereinbarten Rahmens durch Nordkorea. Während der Verhandlungen im Jahr 2002 beschuldigte der stellvertretende US-Außenminister James A. Kelly Nordkorea, ein geheimes Programm für hochangereichertes Uran zu unterhalten; der erste stellvertretende Außenminister Kang Sok-ju und der stellvertretende Außenminister Kim Kye-gwan bestritten die Vorwürfe, behaupteten jedoch, Nordkorea habe ein Recht auf Atomwaffen. Die USA stellten daraufhin im Dezember 2002 die Heizöllieferungen an Nordkorea ein, und die Regierung der DVRK kündigte am 10. Januar 2003 erneut den Austritt aus dem NVV an. Der Austritt wurde am 10. April 2003 wirksam, womit Nordkorea der erste Staat war, der aus dem Vertrag austrat. ⓘ
Im April 2003 stimmte Nordkorea den multilateralen Sechs-Parteien-Gesprächen zu, um eine diplomatische Lösung für das Problem zu finden, die von China ausgerichtet wurden und an denen die Vereinigten Staaten, Südkorea, Russland und Japan teilnahmen. Nordkorea forderte zunächst die Wiederaufnahme der Brennstofflieferungen, während die Vereinigten Staaten die "vollständige, überprüfbare und unumkehrbare Demontage" des nordkoreanischen Atomprogramms forderten. Am 10. Februar 2005 erklärte Nordkorea öffentlich, dass es Atomwaffen besitze, und zog sich aus den Sechs-Parteien-Gesprächen zurück. "Wir hatten bereits die entschlossene Maßnahme ergriffen, aus dem Atomwaffensperrvertrag auszusteigen, und haben Atomwaffen zur Selbstverteidigung hergestellt, um der immer unverhohleneren Politik der Bush-Regierung, die DVRK [Demokratische Volksrepublik Korea] zu isolieren und zu unterdrücken, zu begegnen", hieß es in einer Erklärung des nordkoreanischen Außenministeriums zu diesem Thema. Die Sechs-Parteien-Gespräche wurden im Juli 2005 wieder aufgenommen. ⓘ
Am 19. September 2005 gab Nordkorea bekannt, dass es einem vorläufigen Abkommen zustimmen würde. Im Rahmen dieses Abkommens würde Nordkorea alle bestehenden Atomwaffen und nuklearen Produktionsanlagen verschrotten, dem Atomwaffensperrvertrag wieder beitreten und IAEA-Inspektoren wieder zulassen. Die schwierige Frage der Lieferung von Leichtwasserreaktoren als Ersatz für das nordkoreanische Kernkraftwerksprogramm gemäß dem vereinbarten Rahmen von 1994 sollte in künftigen Gesprächen geklärt werden. Am nächsten Tag wiederholte Nordkorea seinen bekannten Standpunkt, dass es weder sein Atomwaffenarsenal abbauen noch dem Atomwaffensperrvertrag beitreten wird, solange es keinen Leichtwasserreaktor erhält. Die Sechs-Parteien-Gespräche brachen schließlich zusammen, bevor ein endgültiges Abkommen ausgehandelt werden konnte, nachdem das US-Außenministerium die Banco Delta Asia gemäß Abschnitt 311 des Patriot Act wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit nordkoreanischen Konten sanktioniert hatte. ⓘ
Am 2. Oktober 2006 kündigte der nordkoreanische Außenminister an, dass sein Land "in der Zukunft" einen Atomtest durchführen wolle, ohne jedoch den Zeitpunkt zu nennen. Am Montag, den 9. Oktober 2006 um 01:35:28 Uhr (UTC) entdeckte der United States Geological Survey 70 km (43 Meilen) nördlich von Kimchaek, Nordkorea, ein seismisches Ereignis der Stärke 4,3, das auf einen Atomtest hinweist. Die nordkoreanische Regierung gab kurz darauf bekannt, dass sie einen erfolgreichen unterirdischen Test einer Kernspaltungsanlage durchgeführt habe. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 1718 Sanktionen gegen Nordkorea verhängt hatte, wurden die Sechs-Parteien-Gespräche wieder aufgenommen. Im Februar 2007 einigten sich die Parteien auf die "Initial Actions for the Implementation for the Joint Statement" (Erste Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung), wonach Nordkorea seine Kernwaffenprogramme, einschließlich des Reaktors in Yongbyon, im Gegenzug für die Rückgabe eingefrorener Gelder bei der Banco Delta Asia und ausländischer Energiehilfe abbauen würde. Die Vereinbarung scheiterte jedoch an Verifikationsproblemen, und Nordkorea zog sich 2009 vollständig aus den Sechs-Parteien-Gesprächen zurück, nachdem die anderen Mitglieder die nordkoreanischen Raketentests von 2009 verurteilt und alle US- und IAEO-Inspektoren des Landes verwiesen hatten. Die Vereinten Nationen reagierten daraufhin mit der Verabschiedung der Resolution 1874 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit der das Sanktionssystem erweitert wurde. ⓘ
2007 legten Berichte aus Washington nahe, dass die CIA-Berichte aus dem Jahr 2002, in denen es hieß, Nordkorea entwickle ein Waffenprogramm mit angereichertem Uran, was zum Austritt Nordkoreas aus dem Atomwaffensperrvertrag führte, die Erkenntnisse übertrieben oder falsch interpretiert hatten. Aber auch abgesehen von diesen Pressebehauptungen gibt es in den öffentlichen Unterlagen einige Informationen, die auf die Existenz von Uranbestrebungen hindeuten. Abgesehen davon, dass der Erste Stellvertretende Minister Nordkoreas, Kang Sok-ju, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Existenz eines Urananreicherungsprogramms zugab, enthüllte der damalige pakistanische Präsident Musharraf, dass das Proliferationsnetzwerk von A.Q. Khan Nordkorea eine Reihe von Gaszentrifugen für die Urananreicherung zur Verfügung gestellt hatte. Darüber hinaus wurden in Presseberichten US-Beamte zitiert, wonach Beweise, die bei der Zerschlagung der libyschen Massenvernichtungswaffenprogramme gewonnen wurden, darauf hindeuten, dass Nordkorea die Quelle für Libyens Uranhexafluorid (UF6) ist - was, wenn es stimmt, bedeuten würde, dass Nordkorea über eine Uranumwandlungsanlage zur Herstellung von Ausgangsmaterial für die Zentrifugenanreicherung verfügt. Nordkorea gab im September 2009 offiziell die Existenz eines Urananreicherungsprogramms bekannt. ⓘ
Nach den zunehmenden Spannungen im Zusammenhang mit dem nordkoreanischen Atomprogramm, dem Untergang der ROKS Cheonan und der Bombardierung von Yeonpyeong begann Nordkorea 2011, sein Interesse an einer Rückkehr zu den Sechs-Parteien-Gesprächen zu bekunden. Bilaterale Verhandlungen zwischen Nordkorea und den Vereinigten Staaten nach dem Tod von Kim Jong-il führten am 29. Februar 2012 zum "Schalttag-Abkommen", in dem sich Nordkorea bereit erklärte, Inspektionen der IAEO zuzulassen und die Sechsparteiengespräche wieder aufzunehmen. Diese diplomatischen Errungenschaften wurden jedoch durch den Abschuss der Unha-3-Rakete schnell wieder zunichte gemacht, woraufhin die Vereinigten Staaten die Nahrungsmittelhilfe einstellten. Nordkorea führte 2013, im Januar 2016, im September 2016 und 2017 weitere Atomtests durch und gab bekannt, dass es miniaturisierte Sprengköpfe und ballistische Interkontinentalraketen entwickelt. Außerdem behauptete es, bei den Tests im Januar 2016 und 2017 erfolgreich thermonukleare Waffen eingesetzt zu haben. Die Entwicklung nordkoreanischer Atomwaffen führte 2017-2018 zu einer Nordkorea-Krise, die beinahe zu einem Krieg geführt hätte, da sowohl der nordkoreanische Oberste Führer Kim Jong-un als auch US-Präsident Donald Trump mit militärischen Maßnahmen drohten. Die Krise konnte nach einer Reihe von Treffen zwischen Kim Jong-un, US-Außenminister Mike Pompeo und dem südkoreanischen Präsidenten Moon Jae-in abgewendet werden und gipfelte schließlich 2018 in dem Gipfeltreffen zwischen Nordkorea und den Vereinigten Staaten in Singapur zwischen Trump und Kim, dem ersten persönlichen Treffen zwischen den Staatschefs der USA und Nordkoreas. Die IAEO fordert Nordkorea seit 2013 auf, ihr und dem NVV wieder beizutreten. ⓘ
Iran
Teil einer Serie über das ⓘ |
Nuklearprogramm des Iran |
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Der Iran ist seit 1970 Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags (NVV), hat jedoch seine Verpflichtungen aus dem NVV nicht erfüllt, und der Status seines Atomprogramms ist weiterhin umstritten. Im November 2003 berichtete der Generaldirektor der IAEO, Mohamed ElBaradei, dass der Iran wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg seine Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag nicht erfüllt hat, und zwar in Bezug auf
- Meldung des in den Iran eingeführten Kernmaterials;
- die Meldung der Weiterverarbeitung und Verwendung von importiertem Kernmaterial
- die Meldung von Anlagen und anderen Orten, an denen Kernmaterial gelagert und verarbeitet wurde. ⓘ
Nach etwa zwei Jahren diplomatischer Bemühungen unter Führung der EU3 und der vorübergehenden Aussetzung des iranischen Anreicherungsprogramms stellte der Gouverneursrat der IAEO gemäß Artikel XII.C der IAEO-Satzung in einer seltenen Entscheidung ohne Konsens bei 12 Enthaltungen fest, dass diese Versäumnisse eine Nichteinhaltung des IAEO-Sicherungsabkommens darstellen. Dies wurde dem UN-Sicherheitsrat 2006 gemeldet, der daraufhin eine Resolution verabschiedete, in der der Iran aufgefordert wurde, seine Anreicherung auszusetzen. Stattdessen nahm der Iran sein Anreicherungsprogramm wieder auf. ⓘ
Die IAEO konnte nachweisen, dass deklariertes Nuklearmaterial im Iran nicht abgezweigt wurde, und setzt ihre Arbeit fort, um zu überprüfen, ob es keine nicht deklarierten Aktivitäten gibt. Im Februar 2008 berichtete die IAEO außerdem, dass sie sich mit "angeblichen Studien" zur Waffentauglichkeit befasst, die sich auf Dokumente stützen, die von bestimmten Mitgliedstaaten vorgelegt wurden und von denen diese Staaten behaupteten, sie stammten aus dem Iran. Der Iran wies die Behauptungen als "unbegründet" und die Dokumente als "Fälschungen" zurück. Im Juni 2009 teilte die IAEO mit, dass der Iran nicht mit der Organisation in Bezug auf die verbleibenden Fragen kooperiert habe, die geklärt werden müssen, um die Möglichkeit einer militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms auszuschließen. ⓘ
Die Vereinigten Staaten kamen zu dem Schluss, dass der Iran seine Verpflichtungen aus Artikel III des Atomwaffensperrvertrags verletzt habe, und argumentierten darüber hinaus anhand von Indizien, dass das iranische Anreicherungsprogramm für Waffenzwecke bestimmt sei und daher gegen die iranischen Verpflichtungen aus Artikel II des Atomwaffensperrvertrags verstoße. Der National Intelligence Estimate (NIE) der USA vom November 2007 kam später zu dem Schluss, dass der Iran sein aktives Kernwaffenprogramm im Herbst 2003 eingestellt hatte und dass es bis Mitte 2007 eingestellt geblieben war. In den "Key Judgments" des NIE wurde jedoch auch klargestellt, dass es sich bei dem, was der Iran 2003 tatsächlich eingestellt hatte, nur um "Arbeiten zur Entwicklung und Herstellung von Kernwaffen sowie verdeckte Arbeiten im Zusammenhang mit der Uranumwandlung und Urananreicherung" handelte, d. h. um die Aspekte der iranischen Kernwaffenbemühungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Presse durchgesickert und zum Gegenstand von Untersuchungen der IAEO geworden waren. ⓘ
Da das iranische Urananreicherungsprogramm in Natanz - und die fortlaufenden Arbeiten an einem Schwerwasserreaktor in Arak, der sich ideal für die Plutoniumproduktion eignen würde - insgeheim schon Jahre zuvor in Verbindung mit genau den in der NIE erörterten Arbeiten zur Entwicklung von Atomwaffen begonnen hatten, halten viele Beobachter die fortgesetzte Entwicklung der iranischen Fähigkeiten zur Herstellung von Spaltmaterial für ausgesprochen beunruhigend. Insbesondere weil die Verfügbarkeit von spaltbarem Material seit langem als Haupthindernis für die Entwicklung von Kernwaffen und als wichtigstes "Pacing-Element" für ein Waffenprogramm angesehen wird, bedeutet die Tatsache, dass der Iran Berichten zufolge die Arbeiten zur Herstellung von Waffen eingestellt hat, möglicherweise nicht viel. Wie der Director of National Intelligence (DNI) der Bush-Regierung, Mike McConnell, im Jahr 2008 sagte, waren die Aspekte der Arbeit, die der Iran angeblich eingestellt hat, "wahrscheinlich der am wenigsten bedeutende Teil des Programms". ⓘ
Der Iran erklärte, dass er im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags das Recht habe, Uran zu friedlichen Zwecken anzureichern, und dass er seine Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag und der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation stets erfüllt habe. Der Iran erklärte ferner, dass sein Anreicherungsprogramm Teil seines zivilen Kernenergieprogramms sei, das nach Artikel IV des NVV zulässig ist. Die Bewegung der Blockfreien Staaten hat die fortgesetzte Zusammenarbeit des Irans mit der IAEO begrüßt und das Recht des Irans auf die friedliche Nutzung der Kerntechnik bekräftigt. ⓘ
Zu Beginn seiner Amtszeit als Generalsekretär der Vereinten Nationen, zwischen 2007 und 2016, begrüßte Ban Ki-moon den fortgesetzten Dialog zwischen dem Iran und der IAEO. Er drängte auf eine friedliche Lösung des Problems. ⓘ
Im April 2010 erklärte Präsident Obama bei der Unterzeichnung des amerikanisch-russischen New-START-Vertrags, dass die Vereinigten Staaten, Russland und andere Länder Konsequenzen für den Iran fordern, wenn dieser seinen Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag nicht nachkommt: "Wir werden keine Handlungen tolerieren, die den Atomwaffensperrvertrag missachten, ein Wettrüsten in einer lebenswichtigen Region riskieren und die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft und unsere kollektive Sicherheit gefährden." ⓘ
2015 handelte der Iran ein Atomabkommen mit der P5+1 aus, einer Gruppe von Ländern, die aus den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats (China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten) sowie Deutschland besteht. Am 14. Juli 2015 schlossen die P5+1 und Iran den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan ab, mit dem die Sanktionen gegen Iran im Gegenzug für Einschränkungen der nuklearen Aktivitäten des Landes und eine verstärkte Überprüfung durch die IAEO aufgehoben wurden. Am 8. Mai 2018 zog Präsident Donald Trump die Vereinigten Staaten aus dem JCPOA zurück und verhängte erneut Sanktionen gegen Iran. ⓘ
Südafrika
Südafrika ist das einzige Land, das selbst Atomwaffen entwickelt und später abgebaut hat - im Gegensatz zu den ehemaligen Sowjetstaaten Ukraine, Weißrussland und Kasachstan, die Atomwaffen von der ehemaligen UdSSR geerbt haben und ebenfalls dem NVV als Nichtkernwaffenstaaten beigetreten sind. ⓘ
Während der Zeit der Apartheid entwickelte die südafrikanische Regierung eine tiefe Furcht vor einem Aufstand der Schwarzen und der Bedrohung durch den Kommunismus. Dies führte zur Entwicklung eines geheimen Atomwaffenprogramms als ultimative Abschreckung. Südafrika verfügt über große Uranvorkommen, die in den Goldminen des Landes abgebaut werden. Die Regierung errichtete in Pelindaba in der Nähe von Pretoria eine Kernforschungsanlage, in der Uran sowohl auf Brennstoffqualität für das Kernkraftwerk Koeberg als auch auf Waffenqualität für die Bombenproduktion angereichert wurde. ⓘ
1991 unterzeichnete der südafrikanische Botschafter in den Vereinigten Staaten, Harry Schwarz, auf internationalen Druck hin und als ein Regierungswechsel bevorstand, den Atomwaffensperrvertrag. 1993 gab der damalige Präsident Frederik Willem de Klerk offen zu, dass das Land eine begrenzte Atomwaffenkapazität entwickelt hatte. Diese Waffen wurden später abgebaut, bevor Südafrika dem Atomwaffensperrvertrag beitrat und sich für die Inspektion durch die IAEO öffnete. Im Jahr 1994 schloss die IAEO ihre Arbeit ab und erklärte, dass das Land sein Kernwaffenprogramm vollständig abgebaut habe. ⓘ
Libyen
Libyen hatte den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet (1968) und ratifiziert (1975) und unterlag den Inspektionen der IAEO zur Überwachung von Kernwaffen, führte jedoch unter Verletzung seiner NVV-Verpflichtungen ein geheimes Programm zur Entwicklung von Kernwaffen durch, wobei es Material und Technologien verwendete, die vom A.Q. Khan-Netzwerk zur Verbreitung von Kernwaffen zur Verfügung gestellt wurden - darunter auch tatsächliche Kernwaffenentwürfe, die angeblich aus China stammten. Im März 2003 nahm Libyen geheime Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich über die mögliche Einstellung seiner MVW-Programme auf. Im Oktober 2003 wurde Libyen in Verlegenheit gebracht, als eine Lieferung von Zentrifugenteilen pakistanischer Bauart aus Malaysia, die ebenfalls Teil des Proliferationsrings von A. Q. Khan war, abgefangen wurde. ⓘ
Im Dezember 2003 gab Libyen bekannt, dass es sich bereit erklärt hatte, alle seine Massenvernichtungswaffenprogramme zu beseitigen, und gestattete US-amerikanischen und britischen Teams (sowie IAEO-Inspektoren) die Einreise in das Land, um diesen Prozess zu unterstützen und dessen Abschluss zu überprüfen. Die Kernwaffenentwürfe, Gaszentrifugen für die Urananreicherung und andere Ausrüstungsgegenstände - einschließlich der Prototypen für verbesserte ballistische SCUD-Raketen - wurden von den Vereinigten Staaten aus Libyen entfernt. (Auch die libyschen Chemiewaffenbestände und Chemiebomben wurden unter internationaler Kontrolle vor Ort vernichtet, nachdem Libyen dem Chemiewaffenübereinkommen beigetreten war). Die Nichteinhaltung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen durch Libyen wurde dem UN-Sicherheitsrat gemeldet, ohne dass jedoch Maßnahmen ergriffen wurden, da die Rückkehr Libyens zur Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen und von Artikel II des NVV begrüßt wurde. ⓘ
Im Jahr 2011 wurde die libysche Regierung von Muammar al-Gaddafi im libyschen Bürgerkrieg mit Hilfe einer militärischen Intervention der NATO-Truppen gestürzt, die unter der Schirmherrschaft der Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrats handelte. Gaddafis Sturz acht Jahre nach der Abrüstung Libyens, bei der Gaddafi sich bereit erklärte, das libysche Atomwaffenprogramm zu beseitigen, wurde wiederholt von Nordkorea zitiert, das Gaddafis Schicksal als "abschreckendes Beispiel" betrachtet, das Nordkoreas Entscheidung beeinflusst, sein Atomwaffenprogramm und -arsenal trotz des Drucks zur Denuklearisierung aufrechtzuerhalten und zu intensivieren. ⓘ
Syrien
Syrien ist seit 1969 Vertragsstaat des Atomwaffensperrvertrags und verfügt über ein begrenztes ziviles Atomprogramm. Vor dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs war bekannt, dass das Land nur einen kleinen, in China gebauten Forschungsreaktor, SRR-1, betreibt. Obwohl das Land eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen Osten befürwortet, wurde es beschuldigt, ein militärisches Nuklearprogramm zu verfolgen und eine Nuklearanlage in der Wüste im Gouvernement Deir ez-Zor zu betreiben. Die Komponenten des Reaktors waren wahrscheinlich in Nordkorea entwickelt und hergestellt worden, wobei der Reaktor in Form und Größe dem nordkoreanischen Yongbyon Nuclear Scientific Research Center verblüffend ähnlich ist. Diese Informationen alarmierten das israelische Militär und den Geheimdienst so sehr, dass die Idee eines gezielten Luftangriffs entstand. Daraus entstand die Operation Orchard, die am 6. September 2007 stattfand und an der bis zu acht Flugzeuge der israelischen Luftwaffe teilnahmen. Die israelische Regierung soll die Idee zu dieser Operation an die US-Regierung unter Bush herangetragen haben, die es jedoch ablehnte, sich daran zu beteiligen. Der Atomreaktor wurde bei dem Angriff zerstört, bei dem auch etwa zehn nordkoreanische Arbeiter getötet wurden. Der Angriff führte weder zu einem internationalen Aufschrei noch zu ernsthaften syrischen Vergeltungsmaßnahmen, da beide Parteien versuchten, ihn geheim zu halten: Israel wollte trotz des von den umliegenden Staaten seit einem halben Jahrhundert erklärten Kriegszustands keine Öffentlichkeit für seinen Bruch des Waffenstillstands, während Syrien nicht bereit war, sein geheimes Atomprogramm zuzugeben. ⓘ
Austritt aus dem Vertrag
Nach Artikel X kann ein Staat den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten (neunzig Tagen) verlassen, wenn "außergewöhnliche Ereignisse, die mit dem Gegenstand dieses Vertrags in Zusammenhang stehen, die höchsten Interessen seines Landes gefährdet haben". Der Staat muss in dieser Mitteilung die Gründe für den Austritt aus dem NVV angeben. ⓘ
Die NATO-Staaten argumentieren, dass der Vertrag im Falle eines "allgemeinen Kriegszustands" nicht mehr gilt, so dass die beteiligten Staaten den Vertrag ohne Vorankündigung verlassen können. Dies ist ein notwendiges Argument, um die Politik der gemeinsamen Nutzung von Atomwaffen durch die NATO zu unterstützen. Das Argument der NATO stützt sich auf die Formulierung "the consequent need to make every effort to avert the danger of such a war" in der Präambel des Vertrags, die auf Betreiben von US-Diplomaten eingefügt wurde, mit dem Argument, dass der Vertrag zu diesem Zeitpunkt seine Funktion, einen allgemeinen Krieg zu verhindern, nicht mehr erfüllen würde und somit nicht mehr bindend wäre. Siehe die gemeinsame Nutzung von Atomwaffen durch die Vereinigten Staaten und die NATO oben. ⓘ
Auch Nordkorea hat durch die Anwendung dieser Vertragsbestimmung für Aufregung gesorgt. Artikel X.1 verlangt von einem Staat nur eine Kündigungsfrist von insgesamt drei Monaten und sieht nicht vor, dass andere Staaten die Auslegung des Begriffs "höchste Interessen seines Landes" durch einen Staat in Frage stellen können. 1993 kündigte Nordkorea seinen Austritt aus dem NVV an. Nach 89 Tagen einigte sich Nordkorea jedoch mit den Vereinigten Staaten auf ein Einfrieren seines Atomprogramms im Rahmen des vereinbarten Rahmens und setzte seine Rücktrittsankündigung "aus". Im Oktober 2002 beschuldigten die Vereinigten Staaten Nordkorea, das Rahmenabkommen zu verletzen, indem es ein geheimes Urananreicherungsprogramm verfolgte, und setzten die Lieferungen von Schweröl im Rahmen dieses Abkommens aus. Als Reaktion darauf wies Nordkorea IAEO-Inspektoren aus, deaktivierte IAEO-Ausrüstung und kündigte am 10. Januar 2003 an, dass es die Aussetzung seiner früheren NPT-Austrittsnotifikation beende. Nordkorea erklärte, dass für den Austritt aus dem NVV eine Frist von nur einem weiteren Tag ausreiche, da das Land zuvor 89 Tage Zeit gehabt habe. ⓘ
Der Gouverneursrat der IAEO wies diese Auslegung zurück. Die meisten Länder vertraten die Auffassung, dass eine neue dreimonatige Rücktrittsankündigung erforderlich sei, und einige bezweifelten, dass die Notifizierung Nordkoreas die Anforderungen des Vertrags in Bezug auf "außergewöhnliche Ereignisse" und "höchste Interessen" erfüllt. In der Gemeinsamen Erklärung vom 19. September 2005 zum Abschluss der vierten Runde der Sechs-Parteien-Gespräche wurde Nordkorea zur "Rückkehr" in den NVV aufgefordert, womit implizit anerkannt wurde, dass das Land zurückgetreten war. ⓘ
Jüngste und künftige Ereignisse
Das wichtigste Ergebnis der Konferenz von 2000 war die einvernehmliche Annahme eines umfassenden Schlussdokuments, das unter anderem "praktische Schritte für die systematischen und schrittweisen Bemühungen" zur Umsetzung der Abrüstungsbestimmungen des NVV enthielt, die gemeinhin als die Dreizehn Schritte bezeichnet werden. ⓘ
Am 18. Juli 2005 traf US-Präsident George W. Bush mit dem indischen Premierminister Manmohan Singh zusammen und erklärte, er werde sich für eine Änderung des US-Rechts und der internationalen Regeln einsetzen, um den Handel mit ziviler Nukleartechnologie der USA mit Indien zu ermöglichen. Der britische Kolumnist George Monbiot vertrat damals die Ansicht, dass der Atomdeal zwischen den USA und Indien in Verbindung mit den Versuchen der USA, dem Iran (einem Unterzeichnerstaat des NVV) die zivile Technologie zur Herstellung von Kernbrennstoff vorzuenthalten, das NVV-Regime zerstören könnte. ⓘ
In der ersten Jahreshälfte 2010 wurde stark vermutet, dass China ein ziviles Nuklearabkommen mit Pakistan unterzeichnet hatte, das angeblich "friedlich" war. ⓘ
Befürworter der Rüstungskontrolle kritisierten das angebliche Abkommen zwischen China und Pakistan ebenso wie das Abkommen zwischen den USA und Indien mit der Begründung, dass beide Abkommen gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen, da sie Atomprogramme in Staaten ermöglichen, die nicht Vertragsparteien des NVV sind. In einigen Berichten wurde behauptet, das Abkommen sei ein strategischer Schachzug Chinas, um den Einfluss der USA in Südasien auszugleichen. ⓘ
Einem Bericht des US-Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 2001 zufolge hatte China Pakistan mit Nuklearmaterial versorgt und beim Bau der pakistanischen Atomwaffenentwicklungsanlagen entscheidende technologische Unterstützung geleistet, was einen Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag darstellte, den China schon damals unterzeichnet hatte. ⓘ
Auf der siebten Überprüfungskonferenz im Mai 2005 gab es große Differenzen zwischen den Vereinigten Staaten, die wollten, dass sich die Konferenz auf die Nichtverbreitung von Atomwaffen konzentriert, insbesondere auf ihre Anschuldigungen gegen den Iran, und den meisten anderen Ländern, die das Fehlen einer ernsthaften nuklearen Abrüstung durch die Atommächte betonten. Die blockfreien Staaten bekräftigten ihre Position und betonten die Notwendigkeit der nuklearen Abrüstung. ⓘ
Die Überprüfungskonferenz 2010 fand im Mai 2010 in New York City statt und verabschiedete ein Abschlussdokument, das eine Zusammenfassung des Vorsitzenden der Überprüfungskonferenz, des philippinischen Botschafters Libran Capactulan, sowie einen Aktionsplan enthielt, der im Konsens angenommen wurde. Die Konferenz 2010 wurde allgemein als Erfolg gewertet, da ein Konsens erzielt wurde, wo die vorherige Überprüfungskonferenz 2005 im Chaos endete, was viele auf das Engagement von US-Präsident Barack Obama für die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung zurückführten. Einige haben davor gewarnt, dass dieser Erfolg unrealistisch hohe Erwartungen geweckt hat, die zu einem Scheitern der nächsten Überprüfungskonferenz im Jahr 2015 führen könnten. ⓘ
Der "Globale Gipfel für nukleare Sicherheit" fand am 12. und 13. April 2010 statt. Der Gipfel wurde von Präsident Obama in Prag vorgeschlagen und sollte den Atomwaffensperrvertrag in Verbindung mit der Proliferation Security Initiative und der Global Initiative to Combat Nuclear Terrorism stärken. Siebenundvierzig Staaten und drei internationale Organisationen nahmen an dem Gipfel teil, der ein Kommuniqué und einen Arbeitsplan veröffentlichte. Weitere Informationen finden Sie unter Gipfel für nukleare Sicherheit 2010. ⓘ
In einer großen politischen Rede am Brandenburger Tor in Berlin am 19. Juni 2013 skizzierte Obama Pläne zur weiteren Reduzierung der Anzahl der Sprengköpfe im US-Atomwaffenarsenal. Laut Foreign Policy schlug Obama vor, die Zahl der strategischen Nuklearsprengköpfe um ein Drittel zu reduzieren - zusätzlich zu den bereits im New-START-Vertrag geforderten Kürzungen - und damit die Zahl der stationierten Sprengköpfe auf etwa 1.000 zu senken". Obama versucht, diese Reduzierungen mit Russland auszuhandeln, um die nukleare Haltung des Kalten Krieges zu überwinden", heißt es in den Briefing-Unterlagen, die Foreign Policy vorliegen. In der gleichen Rede betonte Obama die Bemühungen seiner Regierung, jegliche Atomwaffenfähigkeiten des Irans und Nordkoreas zu isolieren. Er rief auch zu erneuten parteiübergreifenden Bemühungen im US-Kongress auf, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren, und forderte die Länder auf, einen neuen Vertrag auszuhandeln, um die Produktion von spaltbarem Material für Atomwaffen zu beenden. ⓘ
Am 24. April 2014 wurde bekannt, dass die Marshallinseln in Den Haag Klage gegen die Vereinigten Staaten, die ehemalige Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, Frankreich, China, Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel eingereicht haben, um die Abrüstungsbestimmungen des NNPT durchzusetzen. ⓘ
Die Überprüfungskonferenz 2015 der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) fand vom 27. April bis 22. Mai 2015 bei den Vereinten Nationen in New York statt und wurde vom algerischen Botschafter Taous Feroukhi geleitet. Der Vertrag, insbesondere Artikel VIII Absatz 3, sieht alle fünf Jahre eine Überprüfung der Funktionsweise des Vertrags vor, eine Bestimmung, die von den Vertragsstaaten auf der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV von 1995 und auf der NVV-Überprüfungskonferenz von 2000 bekräftigt wurde. Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2015 prüften die Vertragsstaaten die Umsetzung der Vertragsbestimmungen seit 2010. Trotz intensiver Konsultationen konnte die Konferenz keine Einigung über den inhaltlichen Teil des Entwurfs des Abschlussdokuments erzielen. ⓘ
Kritik und Antworten
Im Laufe der Jahre wurde der Atomwaffensperrvertrag von vielen Staaten der Dritten Welt als "eine Verschwörung der nuklearen 'Reichen', um die nuklearen 'Habenichtse' in Schach zu halten" angesehen. Dieses Argument hat seine Wurzeln in Artikel VI des Vertrags, der "die Kernwaffenstaaten verpflichtet, ihre Nuklearbestände aufzulösen und eine vollständige Abrüstung anzustreben. Die nicht-nuklearen Staaten sehen keine Anzeichen dafür, dass dies geschieht". Einige argumentieren, dass die NWS ihren Abrüstungsverpflichtungen gemäß Artikel VI des NVV nicht vollständig nachgekommen sind. Einige Länder wie Indien haben den NVV kritisiert, weil er "Staaten diskriminiert, die am 1. Januar 1967 keine Kernwaffen besaßen", während der Iran und zahlreiche arabische Staaten Israel dafür kritisiert haben, den NVV nicht unterzeichnet zu haben. Enttäuschung herrscht über die begrenzten Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, da die fünf zugelassenen Kernwaffenstaaten immer noch 13.400 Sprengköpfe (Stand Februar 2021) besitzen. ⓘ
Wie bereits erwähnt, hat der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Androhung oder des Einsatzes von Kernwaffen festgestellt, dass "die Verpflichtung besteht, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu einer nuklearen Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle führen". Einige Kritiker der Kernwaffenstaaten behaupten, dass sie gegen Artikel VI verstoßen haben, weil sie die Abrüstung nicht zur treibenden Kraft in der nationalen Planung und Politik in Bezug auf Kernwaffen gemacht haben, während sie andere Staaten auffordern, für ihre Sicherheit ohne Kernwaffen zu planen. ⓘ
Die Vereinigten Staaten reagieren auf die Kritik an ihrer Abrüstungsbilanz, indem sie darauf hinweisen, dass sie seit dem Ende des Kalten Krieges über 13.000 Kernwaffen beseitigt und über 80 % ihrer stationierten strategischen Sprengköpfe sowie 90 % der bei der NATO stationierten nicht-strategischen Sprengköpfe eliminiert haben. US-Beamte haben auch auf die laufenden Arbeiten der USA zur Demontage von Atomsprengköpfen hingewiesen. Als die von Präsident George W. Bush angeordneten beschleunigten Abrüstungsmaßnahmen abgeschlossen waren, war das US-Arsenal weniger als ein Viertel so groß wie am Ende des Kalten Krieges und kleiner als zu jedem anderen Zeitpunkt seit der Eisenhower-Regierung, lange vor der Ausarbeitung des NVV. ⓘ
Die Vereinigten Staaten haben außerdem Uran im Wert von Tausenden von Waffen aufgekauft, das zuvor in sowjetischen Atomwaffen enthalten war, um es in Reaktorbrennstoff umzuwandeln. Als Folge dieser Bemühungen wird schätzungsweise jede zehnte Glühbirne in den Vereinigten Staaten mit Kernbrennstoff betrieben, der aus Sprengköpfen entfernt wurde, die während des Kalten Krieges gegen die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten gerichtet waren. ⓘ
Der US-Sonderbeauftragte für die Nichtverbreitung von Kernwaffen stimmte zu, dass Nichtverbreitung und Abrüstung miteinander verknüpft sind, wobei er feststellte, dass sie sich gegenseitig verstärken können, aber auch, dass wachsende Verbreitungsrisiken ein Umfeld schaffen, das die Abrüstung erschwert. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Russland verteidigen ebenfalls ihre nukleare Abrüstungsbilanz, und die fünf NWS des NVV gaben 2008 eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre Abrüstungsverpflichtungen nach Artikel VI bekräftigten. ⓘ
Laut Thomas Reed und Danny Stillman hat der NVV ein riesiges Schlupfloch": Artikel IV gibt jedem Nichtkernwaffenstaat das "unveräußerliche Recht", Kernenergie zur Stromerzeugung zu nutzen. Eine "Reihe hochrangiger Beamter, sogar innerhalb der Vereinten Nationen, haben argumentiert, dass sie wenig tun können, um Staaten davon abzuhalten, Atomreaktoren zur Herstellung von Atomwaffen zu nutzen". In einem Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 heißt es dazu:
Die Wiederbelebung des Interesses an der Kernenergie könnte zur weltweiten Verbreitung von Technologien zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente führen, die ein offensichtliches Verbreitungsrisiko darstellen, da mit diesen Technologien spaltbares Material hergestellt werden kann, das direkt für Kernwaffen verwendet werden kann.
Nach Ansicht von Kritikern haben die Staaten, die über Kernwaffen verfügen, aber nach dem NVV nicht dazu berechtigt sind, keinen nennenswerten Preis für ihr Streben nach Waffenfähigkeit gezahlt. Außerdem wurde der NVV durch eine Reihe von bilateralen Vereinbarungen der NVV-Unterzeichnerstaaten, insbesondere der Vereinigten Staaten, ausdrücklich geschwächt. ⓘ
Aufgrund der Besorgnis über das langsame Tempo der nuklearen Abrüstung und den anhaltenden Rückgriff auf Kernwaffen in militärischen und sicherheitspolitischen Konzepten, Doktrinen und Maßnahmen wurde im Juli 2017 der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen angenommen und am 20. September 2017 zur Unterzeichnung aufgelegt. Er tritt am 22. Januar 2021 in Kraft und verbietet jedem Vertragsstaat die Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Stationierung, Weitergabe, den Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen sowie die Unterstützung dieser Aktivitäten. In seiner Präambel bekräftigt er die entscheidende Rolle der vollständigen und wirksamen Umsetzung des NVV. ⓘ
Kritik
Kritik am Inhalt des Vertrags
Kritiker bemängeln, der Atomwaffensperrvertrag schreibe eine Ungleichheit zwischen den offiziellen Atommächten und den kernwaffenfreien Staaten fest: Während letzteren der Besitz dieser Waffen verboten ist, würden die Atommächte keine Bestrebungen machen, ihre Abrüstungsverpflichtung umzusetzen. Verstärkt werde diese Ungleichheit dadurch, dass die im Vertrag festgelegten Atomwaffenstaaten zugleich die ständigen Mitglieder im UNO-Sicherheitsrat sind, die dort ein Vetorecht haben und völkerrechtliche Versuche, sie zur Abrüstung zu bewegen, blockieren können. Es wird in Frage gestellt, ob die Atommächte, die alle schon Angriffskriege geführt haben, die moralische Berechtigung haben, anderen Staaten Vorschriften über ihre Bewaffnung zu machen. ⓘ
Auch wird kritisiert, dass der Vertrag die Ausbreitung von Atomwaffen nicht umfassend begrenzen konnte. Seit geraumer Zeit wird angenommen, dass Israel – vermutlich bereits seit 1967 – über Kernwaffen verfügt, wenngleich dies von israelischer Seite weder bestätigt noch dementiert wird. Indien und Pakistan haben offiziell bestätigt, solche Waffen zu besitzen, und haben sie getestet. Nordkorea hat bis September 2017 mehrere Atombomben und zuletzt eine Wasserstoffbombe getestet, bevor das Land am 21. April 2018 die Einstellung der Tests verkündete. Auch Südafrika hat während der Apartheid ein Kernwaffenprogramm verfolgt, dieses Anfang der 1990er aber freiwillig aufgedeckt und beendet. Südafrika gilt daher als Musterbeispiel, wie UN-Embargos von Staaten unterlaufen werden können. Auch das Iranische Atomprogramm ist ein Kritikpunkt. Einige Politiker fordern eine Abschaffung von Atomwaffen. ⓘ