Heiligsprechung
Eine Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung; zu lateinisch canon ‚Kanon, verbindliches Verzeichnis‘ [gemeint ist das Martyrologium Romanum] von altgriechisch κανών kanōn, deutsch ‚Maßstab, Norm‘) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtlicher und dogmatischer Akt, in dem der römische Papst erklärt, dass für die römisch-katholische Kirche nach entsprechender Prüfung die Gewissheit bestehe, dass ein bestimmter Verstorbener sich in der sogenannten „seligmachenden Gottesschau“ befinde und deswegen als Heiliger bezeichnet werden dürfe und als solcher verehrt werden soll. Voraussetzung dafür sind entweder das Erleiden des Martyriums oder der Nachweis eines heroischen Tugendgrads des Betreffenden. Bei Kandidaten, die keine Märtyrer waren, wird zudem der Nachweis eines Wunders gefordert. Die Heiligsprechung hat in der römisch-katholischen Kirche insofern liturgische Bedeutung, als nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern zu ihm um seine Fürsprache und mit ihm zu Gott gebetet werden könne. Als Synonym für die Seligsprechung oder die Heiligsprechung wird auch die Wendung „Erhebung zur Ehre der Altäre“ benutzt. Heiligsprechungen gelten in der römisch-katholischen Kirche als irreformable Sätze des feierlichen Lehramtes. Die Kanonisierungsformel entspricht daher in Anruf der Dreifaltigkeit und mit Bezugnahme auf die päpstliche Autorität der Formel, mit der ein Lehrsatz zum Dogma erhoben wird. ⓘ
Der Begriff Heiligsprechung bezeichnet nur den formalen kirchenrechtlichen Akt, nicht etwa die paulinische Anrede aller Getauften als „Heilige“ (vgl. 1 Kor 1,2 EU). ⓘ
Die Heiligsprechung ist die Erklärung einer verstorbenen Person zu einem offiziell anerkannten Heiligen, d. h. der offizielle Akt einer christlichen Gemeinschaft, durch den eine Person für würdig erklärt wird, öffentlich verehrt zu werden, und ihr Name in den kanonischen Heiligenkatalog oder die autorisierte Liste der von dieser Gemeinschaft anerkannten Heiligen aufgenommen wird. ⓘ
Katholische Kirche
Während des Pontifikats von Johannes Paul II. (1978–2005) wurden 482 Personen heiliggesprochen. Er sprach damit mehr Personen heilig als alle seine Vorgänger zusammen.
Am 12. Mai 2013 sprach Papst Franziskus bei der ersten Heiligsprechung seines Pontifikats Antonio Primaldo und seine Gefährten – die 800 Märtyrer von Otranto – heilig. ⓘ
Die Kosten für das Verfahren müssen von den Antragstellern (Diözesen, Ordensgemeinschaften) aufgebracht werden. Schätzungen zufolge muss hierfür ein Betrag von mindestens 50.000 Euro angesetzt werden, der sich aus Gebühren und Taxen bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Honoraren für (z. B. medizinische) Gutachter, Bezahlung des Postulators, Kostenersatz für Zeugen, Erstellung der Dokumentation, Übersetzungsarbeiten, Druckkosten, Dekoration während der Feierlichkeiten etc. ergibt. ⓘ
Im Jahr 1997 wurden etwa 1500 Selig- und Heiligsprechungsverfahren bearbeitet, wobei pro Verfahren etwa 250.000 Euro an Kosten anfielen. Sollte jedoch so viel nicht aufgebracht werden können, ist bei der Kongregation für die Heiligsprechungen ein Fonds eingerichtet, um immer auch Verfahren aus armen Kirchenregionen zu ermöglichen. ⓘ
Die Heiligsprechung ist eine päpstliche Erklärung, dass die katholischen Gläubigen ein bestimmtes verstorbenes Mitglied der Kirche verehren dürfen. Die Päpste begannen im zehnten Jahrhundert, solche Dekrete zu erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt regelten die Ortsbischöfe die Verehrung heiliger Männer und Frauen in ihren eigenen Diözesen, und es kann sein, dass es für einen bestimmten Heiligen überhaupt kein formelles Dekret gab. In den folgenden Jahrhunderten wurden die Verfahren zunehmend reguliert, und die Päpste begannen, das Recht, jemanden zu einem katholischen Heiligen zu erklären, auf sich selbst zu beschränken. Im heutigen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff auf den Akt, durch den eine christliche Kirche eine verstorbene Person zu einem Heiligen erklärt, woraufhin die Person in die Liste der anerkannten Heiligen, den so genannten Kanon", aufgenommen wird. ⓘ
Historische Entwicklung
Der Kanon der Messe im römischen Ritus enthält nur die Namen der Märtyrer sowie den der Heiligen Jungfrau Maria und seit 1962 auch den des Heiligen Josef, ihres Ehemanns. ⓘ
Im vierten Jahrhundert begann man jedoch, "Bekenner" öffentlich zu verehren, d. h. Menschen, die ihren Glauben nicht durch ihren Tod, sondern durch ihr Wort und ihr Leben bekannt hatten. Beispiele für solche Menschen sind der heilige Hilarion und der heilige Ephrem der Syrer im Osten sowie der heilige Martin von Tours und der heilige Hilary von Poitiers im Westen. Ihre Namen wurden in die Diptychen, die in der Liturgie ausdrücklich verehrten Heiligenlisten, aufgenommen, und ihre Gräber wurden wie die der Märtyrer geehrt. Da das Zeugnis ihres Lebens nicht so eindeutig war wie das der Märtyrer, wurden sie nur mit Zustimmung des Ortsbischofs öffentlich verehrt. Dieser Vorgang wird oft als "lokale Heiligsprechung" bezeichnet. ⓘ
Diese Zustimmung war sogar für die Verehrung eines angeblichen Märtyrers erforderlich. In seiner Geschichte der donatistischen Häresie berichtet der heilige Optatus, dass eine katholische Matrone namens Lucilla in Karthago die Zensur der Kirche auf sich zog, weil sie die Reliquien eines angeblichen Märtyrers geküsst hatte, dessen Ansprüche auf das Martyrium rechtlich nicht bewiesen worden waren. Und der heilige Cyprian (gestorben 258) empfahl, die Ansprüche derjenigen, die angeblich für den Glauben gestorben waren, mit größter Sorgfalt zu prüfen. Alle Umstände, die das Martyrium begleiteten, sollten untersucht werden; der Glaube der Leidtragenden und die Motive, die sie bewegten, sollten streng geprüft werden, um die Anerkennung von Personen zu verhindern, die es nicht verdient hatten. Man suchte nach Beweisen in den Gerichtsprotokollen der Prozesse oder bei Personen, die bei den Prozessen anwesend gewesen waren. ⓘ
Augustinus von Hippo (gestorben 430) berichtet über das Verfahren, das zu seiner Zeit für die Anerkennung eines Märtyrers angewandt wurde. Der Bischof der Diözese, in der das Martyrium stattfand, richtete ein kanonisches Verfahren ein, um die Untersuchung mit äußerster Strenge durchzuführen. Die Akten des Prozesses wurden entweder an den Metropoliten oder den Primas geschickt, der die Sache sorgfältig prüfte und nach Rücksprache mit den Weihbischöfen erklärte, ob der Verstorbene den Namen "Märtyrer" und die öffentliche Verehrung wert war. ⓘ
Obwohl es sich nicht um "Heiligsprechungen" im engeren Sinne handelte, gingen den Akten der formellen Anerkennung, wie der Errichtung eines Altars über dem Grab des Heiligen oder der Überführung der Reliquien des Heiligen in eine Kirche, formelle Untersuchungen über die Heiligkeit des Lebens der Person und die Wunder voraus, die der Fürsprache dieser Person zugeschrieben wurden. ⓘ
Solche Anerkennungsurkunden für einen Heiligen waren streng genommen nur für die Diözese oder Kirchenprovinz, für die sie ausgestellt wurden, verbindlich, wurden aber mit der Verbreitung des Ruhmes eines Heiligen oft auch anderswo akzeptiert. ⓘ
Natur
In der katholischen Kirche, sowohl in der lateinischen Kirche als auch in den Teilkirchen des Ostens, ist der Akt der Heiligsprechung dem Apostolischen Stuhl vorbehalten und erfolgt am Ende eines langen Prozesses, der umfangreiche Beweise dafür erfordert, dass der Kandidat für die Heiligsprechung so vorbildlich und heilig gelebt und gestorben ist, dass er würdig ist, als Heiliger anerkannt zu werden. Die offizielle Anerkennung der Heiligkeit durch die Kirche bedeutet, dass die Person nun im Himmel ist und öffentlich angerufen und in der Liturgie der Kirche, einschließlich der Heiligenlitanei, offiziell erwähnt werden darf. ⓘ
In der katholischen Kirche ist die Heiligsprechung ein Dekret, das die allgemeine Verehrung des Heiligen erlaubt. Für die Erlaubnis, den Heiligen nur lokal zu verehren, ist nur die Seligsprechung erforderlich. ⓘ
Verfahren vor der Reservierung beim Apostolischen Stuhl
Mehrere Jahrhunderte lang konnten die Bischöfe, mancherorts auch nur die Primaten und Patriarchen, Märtyrern und Bekennern öffentliche kirchliche Ehren erweisen; eine solche Ehrung wurde jedoch immer nur für das örtliche Gebiet verfügt, für das die Verleiher zuständig waren. Erst die Annahme des cultus durch den Papst machte den cultus universell, denn nur er kann die universale katholische Kirche regieren. In diese Disziplin schlichen sich jedoch Missbräuche ein, die sowohl auf Indiskretionen des Volkes als auch auf die Nachlässigkeit einiger Bischöfe bei der Untersuchung des Lebens derjenigen zurückzuführen waren, denen sie erlaubten, als Heilige verehrt zu werden. ⓘ
Im mittelalterlichen Abendland wurde der Apostolische Stuhl gebeten, sich in die Frage der Heiligsprechungen einzuschalten, um verbindlichere Entscheidungen zu gewährleisten. Die Heiligsprechung des heiligen Udalric, Bischof von Augsburg, durch Papst Johannes XV. im Jahr 993 war das erste unbestrittene Beispiel für eine päpstliche Heiligsprechung eines Heiligen außerhalb Roms, der für die gesamte Kirche als würdig für die liturgische Verehrung erklärt wurde. ⓘ
In der Folgezeit wurde häufiger auf das Urteil des Papstes zurückgegriffen. Gegen Ende des 11. Jahrhunderts begannen die Päpste, ihr ausschließliches Recht, die Verehrung eines Heiligen zu genehmigen, gegenüber den älteren Rechten der Bischöfe, dies für ihre Diözesen und Regionen zu tun, geltend zu machen. Die Päpste verfügten daher, dass die Tugenden und Wunder von Personen, die für die öffentliche Verehrung vorgeschlagen wurden, auf Konzilien, genauer gesagt auf allgemeinen Konzilien, geprüft werden sollten. Papst Urban II., Papst Calixtus II. und Papst Eugen III. hielten sich an diese Regel. ⓘ
Ausschließlicher Vorbehalt für den Apostolischen Stuhl
Hugh de Boves, Erzbischof von Rouen, sprach Walter von Pontoise oder St. Gaultier 1153 heilig, der letzte Heilige in Westeuropa, der von einer anderen Autorität als dem Papst heiliggesprochen wurde: "Der letzte Fall einer Heiligsprechung durch einen Metropoliten soll die des heiligen Gaultier oder Gaucher, [A]bbot von Pontoise, durch den Erzbischof von Rouen gewesen sein. Ein Dekret von Papst Alexander III. aus dem Jahr 1170 verlieh dem Papst das Vorrecht, soweit es die westliche Kirche betraf". In einem Dekret von 1173 rügte Papst Alexander III. einige Bischöfe dafür, dass sie die Verehrung eines Mannes erlaubten, der lediglich im Rausch getötet worden war, verbot die Verehrung des Mannes und verfügte bezeichnenderweise, dass "ihr euch daher nicht anmaßen sollt, ihn in Zukunft zu ehren; denn selbst wenn durch ihn Wunder gewirkt wurden, ist es euch nicht erlaubt, ihn ohne die Autorität der katholischen Kirche als Heiligen zu verehren." Die Theologen sind sich über die volle Bedeutung des Dekrets von Papst Alexander III. uneinig: Entweder wurde ein neues Gesetz erlassen, in diesem Fall behielt sich der Papst erstmals das Recht der Seligsprechung vor, oder es wurde ein bestehendes Gesetz bestätigt. ⓘ
Das durch das Dekret von Papst Alexander III. eingeleitete Verfahren wurde jedoch durch eine Bulle von Papst Innozenz III. bestätigt, die anlässlich der Heiligsprechung von Kunigunde von Luxemburg im Jahr 1200 erlassen wurde. Die Bulle von Papst Innozenz III. führte zu immer umfangreicheren Anfragen an den Apostolischen Stuhl bezüglich Heiligsprechungen. Da das Dekret von Papst Alexander III. nicht alle Kontroversen beendete und einige Bischöfe es nicht befolgten, soweit es die Seligsprechung betraf, deren Recht sie bis dahin sicher besaßen, erließ Papst Urban VIII. am 5. Juli 1634 das Apostolische Schreiben Caelestis Hierusalem cives, das sowohl das uralte Recht der Heiligsprechung als auch das der Seligsprechung ausschließlich dem Apostolischen Stuhl vorbehielt. Er regelte diese beiden Rechtsakte durch sein Decreta servanda in beatificatione et canonizatione Sanctorum vom 12. März 1642 weiter. ⓘ
Verfahren von 1734 bis 1738 bis 1983
In seinem fünfbändigen Werk De Servorum Dei beatificatione et de Beatorum canonizatione hat der bedeutende Kanonist Prospero Lambertini (1675-1758), der spätere Papst Benedikt XIV., die Verfahrensnormen des Apostolischen Schreibens Caelestis Hierusalem cives von Papst Urban VIII. aus dem Jahr 1634 und der Decreta servanda in beatificatione et canonizatione Sanctorum aus dem Jahr 1642 sowie die damals übliche Praxis näher erläutert. Sein von 1734 bis 1738 veröffentlichtes Werk war für die Verfahren bis 1917 maßgebend. Der Artikel "Selig- und Heiligsprechungsprozess im Jahr 1914" beschreibt die Verfahren bis zur Verkündung des Codex von 1917. Der Inhalt von De Servorum Dei beatifιcatione et de Beatorum canonizatione wurde in den Codex Iuris Canonici von 1917 aufgenommen, der bis zur Promulgation des überarbeiteten Codex Iuris Canonici im Jahr 1983 durch Papst Johannes Paul II. galt. Vor der Promulgation des revidierten Codex im Jahr 1983 veranlasste Papst Paul VI. eine Vereinfachung der Verfahren. ⓘ
Seit 1983
Die Apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister von Papst Johannes Paul II. vom 25. Januar 1983 und die von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am 7. Februar 1983 erlassenen Normen zur Umsetzung der Konstitution in den Diözesen setzten die von Papst Paul VI. eingeleitete Vereinfachung des Verfahrens fort. Entgegen der landläufigen Meinung wurde durch die Reformen nicht das Amt des Promotor Fidei (lateinisch: Promotor Fidei) abgeschafft, der im Volksmund als Anwalt des Teufels bezeichnet wird und dessen Aufgabe es ist, das zugunsten der Heiligsprechung vorgelegte Material zu hinterfragen. Die Reformen sollten den kontradiktorischen Charakter des Prozesses verringern. Im November 2012 ernannte Papst Benedikt XVI. Monsignore Carmello Pellegrino zum Promotor des Glaubens. ⓘ
Die Kandidaten für die Heiligsprechung durchlaufen das folgende Verfahren:
- Diener Gottes (Servus Dei): Der Heiligsprechungsprozess beginnt auf Diözesanebene. Ein Bischof mit Jurisdiktionsgewalt, in der Regel der Bischof des Ortes, an dem der Kandidat gestorben oder begraben ist, obwohl auch ein anderer Ordinarius mit dieser Befugnis ausgestattet werden kann, erteilt die Erlaubnis, eine Untersuchung über die Tugenden des Betreffenden einzuleiten, und zwar als Antwort auf eine Petition von Gläubigen, die entweder tatsächlich oder pro forma eingereicht wird. Diese Untersuchung beginnt in der Regel nicht früher als fünf Jahre nach dem Tod der Person, die untersucht werden soll. Der Papst als Bischof von Rom kann ebenfalls ein Verfahren einleiten und ist befugt, auf die Wartezeit von fünf Jahren zu verzichten, wie dies z. B. im Fall der heiligen Teresa von Kalkutta durch Papst Johannes Paul II. und im Fall von Lúcia Santos sowie von Papst Johannes Paul II. selbst durch Papst Benedikt XVI. geschehen ist. In der Regel wird eine Vereinigung zur Förderung der Sache des Kandidaten gegründet, eine gründliche Suche in den Schriften, Reden und Predigten des Kandidaten unternommen, eine detaillierte Biografie verfasst und Augenzeugenberichte gesammelt. Wenn genügend Beweise gesammelt wurden, legt der Ortsbischof die Untersuchung des Kandidaten, der den Titel "Diener Gottes" (lateinisch: Servus Dei) trägt, der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse der Römischen Kurie vor, der ein Postulator zugewiesen wird, dessen Aufgabe es ist, weitere Beweise für das Leben des Dieners Gottes zu sammeln. Ordensgemeinschaften, die regelmäßig mit der Kongregation zu tun haben, ernennen oft ihren eigenen Generalpostulator. Irgendwann wird dann die Erlaubnis erteilt, den Leichnam des Dieners Gottes zu exhumieren und zu untersuchen. Es wird eine Non-Cultus-Bescheinigung ausgestellt, dass keine abergläubische oder häretische Verehrung oder ein unangemessener Kult des Dieners Gottes oder seines Grabes stattgefunden hat, und die Reliquien werden mitgenommen und aufbewahrt.
- Ehrwürdig (Venerabilis; abgekürzt "Ven.") oder "heroisch in Tugend": Wenn genügend Beweise gesammelt wurden, empfiehlt die Kongregation dem Papst, die heroische Tugend des Dieners Gottes zu verkünden; das heißt, dass der Diener Gottes die theologischen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sowie die Kardinaltugenden der Klugheit, der Gerechtigkeit, der Tapferkeit und der Mäßigung "in heroischem Maße" ausgeübt hat. From this time the one said to be "heroic in virtue" is entitled "Venerable" (Latin: Venerabilis). A Venerable does not yet have a feast day, permission to erect churches in their honor has not yet been granted, and the Church does not yet issue a statement on their probable or certain presence in Heaven, but prayer cards and other materials may be printed to encourage the faithful to pray for a miracle wrought by their intercession as a sign of God's will that the person be canonized.
- Blessed (Beatus or Beata; abbreviated "Bl."): Beatification is a statement of the Church that it is "worthy of belief" that the Venerable is in Heaven and saved. Attaining this grade depends on whether the Venerable is a martyr:
- For a martyr, the Pope has only to make a declaration of martyrdom, which is a certification that the Venerable gave their life voluntarily as a witness of the Faith or in an act of heroic charity for others.
- Für einen Nicht-Märtyrer, die alle als "Bekenner" bezeichnet werden, weil sie sich "bekannt" haben, d. h. durch ihr Leben Zeugnis für den Glauben abgelegt haben, ist der Nachweis erforderlich, dass auf die Fürsprache des Ehrwürdigen ein Wunder geschehen ist, d. h. dass Gott ein Zeichen dafür gegeben hat, dass die Person die Seligpreisung genießt, indem er ein Wunder vollbracht hat, für das der Ehrwürdige eingetreten ist. Gegenwärtig handelt es sich bei diesen Wundern fast immer um wundersame Heilungen von Gebrechen, da diese angesichts der kirchlichen Beweisanforderungen für Wunder am leichtesten zu beurteilen sind; z. B. ein Patient war an einer Krankheit erkrankt, für die keine Heilung bekannt war; Gebete wurden an den Ehrwürdigen gerichtet; der Patient wurde geheilt; die Heilung erfolgte spontan, augenblicklich, vollständig und dauerhaft; und die Ärzte können keine natürliche Erklärung für die Heilung finden. Die Erfüllung der entsprechenden Bedingungen ermöglicht die Seligsprechung, die dem Ehrwürdigen dann den Titel "Seliger" (lateinisch: Beatus oder Beata) verleiht. Es wird ein Festtag festgelegt, der jedoch normalerweise nur in der Heimatdiözese des Seligen, an bestimmten Orten, die mit ihr verbunden sind, oder in den Kirchen oder Häusern des Ordens des Seligen, wenn er einem solchen angehörte, begangen werden darf. Pfarreien dürfen normalerweise nicht zu Ehren von beati benannt werden.
- Heiliger (Sanctus oder Sancta; abgekürzt "St." oder "S."): Um heiliggesprochen zu werden, müssen normalerweise mindestens zwei Wunder auf die Fürsprache der Seligen nach ihrem Tod gewirkt worden sein. Für beati, d. h. Bekenner, die nicht zu Märtyrern erklärt wurden, ist jedoch nur ein Wunder erforderlich, das normalerweise zu dem hinzukommt, das für die Seligsprechung ausschlaggebend war. In sehr seltenen Fällen kann ein Papst nach der Seligsprechung von der Forderung nach einem zweiten Wunder absehen, wenn er, das Kardinalskollegium und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übereinstimmend der Meinung sind, dass der Selige ein Leben von großem Verdienst geführt hat, das durch bestimmte Handlungen belegt ist. Dieses außerordentliche Verfahren wurde von Papst Franziskus bei der Heiligsprechung von Papst Johannes XXIII. angewandt, der den ersten Teil des Zweiten Vatikanischen Konzils einberufen hatte. ⓘ
Die Heiligsprechung ist eine Erklärung der Kirche, dass die betreffende Person mit Sicherheit die seligmachende Vision des Himmels genießt. Der Titel "Heiliger" (lateinisch: Sanctus oder Sancta) ist dann angemessen und spiegelt wider, dass der Heilige ein Abglanz der Heiligkeit (sanctitas) Gottes selbst ist, die allein aus der Gabe Gottes stammt. Dem Heiligen wird ein Festtag zugewiesen, der überall in der Weltkirche gefeiert werden kann, auch wenn er nicht unbedingt als "obligatorisches" Fest in den Allgemeinen Römischen Kalender oder in die lokalen Kalender aufgenommen wird; zu seinen Ehren können Pfarrkirchen errichtet werden, und die Gläubigen können den Heiligen frei feiern und ehren. ⓘ
Obwohl die Anerkennung der Heiligkeit durch den Papst nicht direkt eine Tatsache der göttlichen Offenbarung betrifft, muss sie dennoch von den Gläubigen zumindest gemäß dem universalen Lehramt der Kirche als unfehlbar "endgültig gehalten" werden, weil sie eine Wahrheit ist, die durch historische Notwendigkeit mit der Offenbarung verbunden ist. ⓘ
Was die katholischen Ostkirchen betrifft, so haben die einzelnen Kirchen sui juris das Recht, Heilige für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich zu "verherrlichen", auch wenn dies nur selten geschehen ist. ⓘ
Gleichberechtigte Heiligsprechung
Die Päpste haben mehrmals der Weltkirche die Verehrung eines seit langem lokal verehrten Heiligen, den "cultus", gestattet, ohne das oben beschriebene ordentliche gerichtliche Verfahren der Heiligsprechung durchzuführen. Dieser Akt eines Papstes wird als "equipollent" oder "gleichwertige Heiligsprechung" und "Bestätigung des cultus" bezeichnet. In solchen Fällen ist es nicht erforderlich, dass dem Heiligen ein Wunder zugeschrieben wird, um seine Heiligsprechung zu ermöglichen. Nach den Regeln, die Papst Benedikt XIV. (reg. 17. August 1740 - 3. Mai 1758) aufgestellt hat, gibt es drei Voraussetzungen für eine äquivalente Heiligsprechung: (1) Bestehen eines antiken Kultes um die Person, (2) eine allgemeine und ständige Bestätigung der Tugenden oder des Martyriums der Person durch glaubwürdige Historiker und (3) ein ununterbrochener Ruhm der Person als Wundertäter. ⓘ
Protestantische Konfessionen
Die meisten protestantischen Konfessionen erkennen Heilige nicht förmlich an, da sie glauben, dass alle christlichen Gläubigen (lebende und verstorbene und unabhängig von dem spezifischen Zweig des Christentums, dem sie angehörten) als Heilige gelten. Einige Konfessionen tun dies jedoch, wie unten dargestellt. ⓘ
Anglikanische Gemeinschaft
Die Kirche von England, die Mutterkirche der Anglikanischen Gemeinschaft, hat Karl I. auf den Konvokationen von Canterbury und York im Jahr 1660 heiliggesprochen. ⓘ
Vereinigte Methodistische Kirche
Die Generalkonferenz der Vereinigten Methodistischen Kirche hat einzelne Personen formell zu Märtyrern erklärt, darunter Dietrich Bonhoeffer (2008) und Martin Luther King Jr. (2012). ⓘ
Östlich-orthodoxe Kirche
In den autokephalen nationalen orthodoxen Kirchen des Ostens werden verschiedene Begriffe für die Heiligsprechung verwendet: канонизация ("Heiligsprechung") oder прославление ("Verherrlichung", in der russisch-orthodoxen Kirche), კანონიზაცია (kanonizats'ia, Georgische Orthodoxe Kirche), канонизација (Serbische Orthodoxe Kirche), canonizare (Rumänische Orthodoxe Kirche) und Канонизация (Bulgarische Orthodoxe Kirche). In anderen autokephalen orthodoxen Ostkirchen werden weitere Begriffe für die Heiligsprechung verwendet: αγιοκατάταξη (Katharevousa: ἁγιοκατάταξις), agiokatataxi/agiokatataxis, "Rang unter den Heiligen" (Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel, Kirche von Zypern, Kirche von Griechenland), kanonizim (Albanische Orthodoxe Kirche), kanonizacja (Polnische Orthodoxe Kirche) und kanonizace/kanonizácia (Tschechische und Slowakische Orthodoxe Kirche). ⓘ
Die Orthodoxe Kirche in Amerika, eine östliche orthodoxe Kirche, die teilweise als autokephal anerkannt ist, verwendet den Begriff "Glorifizierung" für die offizielle Anerkennung einer Person als Heiliger. ⓘ
Orientalisch-orthodoxe Kirche
Innerhalb der Armenischen Apostolischen Kirche, die zur Orientalischen Orthodoxie gehört, gab es seit den 1980er Jahren Diskussionen über die Heiligsprechung der Opfer des armenischen Völkermords. Am 23. April 2015 wurden alle Opfer des Völkermordes heiliggesprochen. ⓘ
Kritik an Selig- und Heiligsprechungen
Moralische und politische Einwände
- Die Heiligsprechung von Gianna Beretta Molla (1922–1962) und die Seligsprechung Elisabetha Canoni Moras als „Vorbilder christlicher Vollkommenheit“ wurden verschiedentlich kritisiert.Quelle? Molla hatte ihr eigenes Leben geopfert, indem sie sich gegen einen operativen Eingriff in der Schwangerschaft wehrte, da er den Tod des Kindes zur Folge gehabt hätte. Mora blieb ihrem Ehemann treu, der sie psychisch und physisch misshandelte.Quelle?
- Josemaría Escrivás Heiligsprechung wurde kritisiert, da der Gründer des Opus Dei offen Bewunderung für die Diktatur Francos gezeigt und den Sturz des chilenischen Präsidenten Allende durch Pinochet als „nötiges Blutvergießen“ bezeichnet hatte.
- Auch die Seligsprechung von Papst Pius IX. (1792–1878), der nach Aussage einiger jüdischer Verbände antisemitische Haltungen an den Tag gelegt habe, wurde kritisiert. ⓘ
Kritik aus den reformatorischen Kirchen
Kritik aus reformatorischen Kirchen ist hauptsächlich durch Martin Luther überliefert, der die Funktion der Heiligen als Mittler zwischen Gott und den Menschen, sowie die dadurch implizierte Vorbildfunktion ablehnte (vgl. 1 Tim 2,5 LUT): „Es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich selbst gegeben hat für alle zur Erlösung.“ Teil dieser Erkenntnis war, dass auch Heilige nicht frei von Sünde sind. Andere Reformatoren gingen noch weiter und lehnten wie Johannes Calvin und Ulrich Zwingli jede Heiligenverehrung als Teufelswerk und Verstoß gegen das Bilderverbot ab. Die gemeinsame Überzeugung aller reformatorischen Bewegungen (und späteren Kirchen) ist es deshalb, dass es keine Heiligsprechung durch die Kirche geben könne. ⓘ
Im Neuen Testament gibt es drei Wörter, die mit „heilig“ übersetzt werden: hagios (der Heilige Geist und die von Gott berufenen Heiligen), hosios (bezieht sich auf die Heiligung des Lebenswandels) und hieros (das zur göttlichen Macht gehörige oder von ihr erfüllte). In allen Fällen geht die Berufung oder der Lebenswandel zur Heiligkeit die innere Einstellung der Gläubigen voraus: „… Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der HERR aber sieht das Herz an.“ (1 Sam 16,7 LUT) ⓘ