Rädern
Das Richtrad, auch Katharinenrad oder einfach nur Rad genannt, war eine Foltermethode, die von der Antike über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit vor allem in Europa zur öffentlichen Hinrichtung verwendet wurde, indem man einem Verbrecher die Knochen brach oder ihn zu Tode knüppelte. Diese Praxis wurde 1813 in Bayern und 1836 im Kurfürstentum Hessen abgeschafft: Die letzte bekannte Hinrichtung durch das "Rad" fand 1841 in Preußen statt. Im Heiligen Römischen Reich war sie eine "Spiegelstrafe" für Wegelagerer und Straßendiebe und wurde im Sachsenspiegel für Mord und Brandstiftung mit Todesfolge verhängt. ⓘ
Bestrafung
Diejenigen, die als Mörder, Vergewaltiger, Verräter und/oder Räuber verurteilt wurden und auf dem Rad hingerichtet werden sollten, wurden zu einem öffentlichen Bühnengerüst gebracht und am Boden festgebunden. Bei dem Hinrichtungsrad handelte es sich in der Regel um ein großes hölzernes Speichenrad, wie es auch bei hölzernen Transportwagen und Kutschen verwendet wurde (oft mit einem Eisenrand), das manchmal absichtlich mit einem rechteckigen Eisenstich versehen wurde, der wie eine Klinge aus einem Teil des Randes herausragt. Das Hauptziel des ersten Aktes war die qualvolle Verstümmelung des Körpers, nicht der Tod. Daher begann die häufigste Form mit dem Brechen der Beinknochen. Zu diesem Zweck ließ der Henker das Hinrichtungsrad auf die Schienbeine des Verurteilten fallen und arbeitete sich dann zu den Armen vor. Dabei waren Rhythmus und Anzahl der Schläge jeweils vorgeschrieben, manchmal auch die Anzahl der Speichen des Rades. Um die Wirkung zu verstärken, wurden oft scharfkantige Hölzer unter die Gelenke des Verurteilten gelegt. Später gab es Vorrichtungen, in denen der Verurteilte "angeschnallt" werden konnte. Obwohl nicht üblich, konnte der Scharfrichter angewiesen werden, den Verurteilten am Ende des ersten Aktes hinzurichten, indem er in einem "Gnadenstoß" auf den Hals oder das Herz zielte. Noch seltener geschah dies gleich zu Beginn (vom Kopf abwärts). ⓘ
Im zweiten Akt wurde die Leiche in ein weiteres hölzernes Speichenrad eingeflochten, was durch die gebrochenen Gliedmaßen möglich war, oder an das Rad gebunden. Das Rad wurde dann an einem Mast oder einer Stange aufgerichtet, wie bei einer Kreuzigung. Danach durfte der Scharfrichter den Verurteilten notfalls enthaupten oder gar erdrosseln. Alternativ wurde unter dem Rad ein Feuer angezündet, oder der "geräderte" Verurteilte wurde einfach ins Feuer geworfen. Gelegentlich wurde auch ein kleiner Galgen auf dem Rad aufgestellt, zum Beispiel, wenn neben Mord auch ein Schuldspruch wegen Diebstahls erging. ⓘ
Da der Körper nach der Hinrichtung auf dem Rad zurückblieb und den Aasfressern, Vögeln und der Verwesung überlassen wurde, hatte diese Form der Bestrafung wie die antike Kreuzigung eine sakrale Funktion über den Tod hinaus: Nach dem damaligen Glauben sollte dadurch der Übergang vom Tod zur Auferstehung verhindert werden. ⓘ
Fiel der Verurteilte lebendig vom Rad oder schlug die Hinrichtung auf andere Weise fehl, etwa weil das Rad selbst zerbrach oder aus seiner Position fiel, wurde dies als göttliches Eingreifen gedeutet. Es gibt Votivbilder von geretteten Opfern des Rades, und es gibt Literatur darüber, wie man solche Verletzungen am besten behandelt. ⓘ
Die Überlebenszeit nach einem "Rad" oder "Bruch" konnte beträchtlich sein. Es gibt Berichte über einen Mörder aus dem 14. Jahrhundert, der nach der Bestrafung drei Tage lang bei Bewusstsein blieb. Im Jahr 1348, während der Zeit des Schwarzen Todes, wurde ein jüdischer Mann namens Bona Dies dieser Bestrafung unterzogen. Die Behörden gaben an, dass er danach noch vier Tage und Nächte bei Bewusstsein blieb. Im Jahr 1581 blieb der möglicherweise fiktive deutsche Serienmörder Christman Genipperteinga neun Tage lang bei Bewusstsein, bevor er starb, nachdem er absichtlich mit "starkem Alkohol" am Leben gehalten worden war. ⓘ
Alternativ wurden die Verurteilten mit dem Spreizstab gefesselt und an einer Salve, einem Kreuz aus zwei X-förmig zusammengenagelten Holzbalken, zerbrochen, woraufhin der verstümmelte Körper des Opfers auf dem Rad ausgestellt werden konnte. ⓘ
Variante mit Eisenstange, Paris 1633 ⓘ
Varianten
Mancherorts war es üblich, die Knochen mit einer Eisenstange (barré) direkt am Rad zu zerschlagen oder den Körper dazu an einem Andreaskreuz zu befestigen. ⓘ
Symbolisches Rädern
Nicht immer wurde die volle Grausamkeit des Räderns ausgeübt. Auch nach der Verurteilung zu dieser Strafe war es möglich und zu verschiedenen Zeiten und in einzelnen Gerichtsbezirken auch üblich, dass der Verurteilte dazu begnadigt wurde, dass er zunächst mittels einer schnell wirkenden Todesart hingerichtet wurde und das Rädern dann erst post mortem an seinem Körper vollstreckt wurde. ⓘ
In einigen Fällen wurde ein Delinquent auch direkt zu mehreren Hinrichtungsarten verurteilt. Der Bayerische Hiasl, bürgerlich Matthias Klostermayr, wurde 1771 als Bandenführer zum Tode verurteilt. Er wurde zunächst erdrosselt, sein Körper dann gerädert, enthauptet und schließlich gevierteilt und die Körperteile in vier Städten, in deren Gebiet er geraubt hatte, öffentlich aufgesteckt. ⓘ
Geschichte
Möglicherweise fränkische Ursprünge
Der Historiker Pieter Spierenburg erwähnt eine Erwähnung des Autors Gregor von Tours aus dem sechsten Jahrhundert als möglichen Ursprung für die Bestrafung, jemanden auf dem Rad zu brechen. Zur Zeit Gregors konnte ein Verbrecher in eine tiefe Furche gelegt werden, und dann wurde ein schwer beladener Wagen über ihn gefahren. Die letztgenannte Praxis könnte somit als symbolische Wiederholung der früheren Strafe angesehen werden, bei der die Menschen buchstäblich von einem Wagen überrollt wurden. ⓘ
Frankreich
In Frankreich wurden die Verurteilten auf ein Wagenrad gesetzt, wobei ihre Gliedmaßen entlang der Speichen über zwei robuste Holzbalken gestreckt wurden. Das Rad wurde langsam in Drehung versetzt, und dann wurde ein großer Hammer oder eine Eisenstange über den Spalt zwischen den Balken auf die Gliedmaßen geschlagen, wodurch die Knochen gebrochen wurden. Dieser Vorgang wurde auf unmenschliche Weise mehrmals pro Gliedmaße wiederholt. Manchmal wurde "gnädigerweise" angeordnet, dass der Henker dem Verurteilten Schläge auf die Brust und den Unterleib versetzen sollte, so genannte Gnadenhiebe, die tödliche Verletzungen verursachten. Ohne diese Schläge konnte der gebrochene Mann Stunden und sogar Tage überstehen, in denen Vögel an dem hilflosen Opfer picken konnten. Schließlich führten Schock und Dehydrierung zum Tod. In Frankreich konnte eine besondere Gnade, das retentum, gewährt werden, bei der der Verurteilte nach dem zweiten oder dritten Schlag oder in besonderen Fällen sogar vor Beginn des Bruchs erdrosselt wurde. ⓘ
Heiliges Römisches Reich
Im Heiligen Römischen Reich war das Rad eine Strafe, die vor allem Männern vorbehalten war, die wegen schweren Mordes (Mord, der während eines anderen Verbrechens oder an einem Familienmitglied begangen wurde) verurteilt wurden. Weniger schwere Verbrecher wurden "von oben nach unten" geknüppelt, mit einem tödlichen ersten Schlag auf den Hals. Schwerere Verbrecher wurden "von unten nach oben" bestraft, beginnend mit den Beinen, wobei sie manchmal stundenlang geprügelt wurden. Die Anzahl und die Reihenfolge der Schläge wurden im Urteil des Gerichts festgelegt (so erhielt der Serienmörder Peter Niers, der des 544fachen Mordes für schuldig befunden wurde, im Jahr 1581 nach zwei Tagen langer Folter 42 Schläge mit dem Rad und wurde schließlich lebendig gevierteilt). Die Leichen wurden den Aasfressern überlassen, und die Köpfe der Verbrecher wurden oft aufgespießt. ⓘ
Die "Zürcher Blutgerichtsordnung" aus dem 15. Jahrhundert beschreibt detailliert, wie das Brechen am Rad ablaufen soll: Zunächst wird der Delinquent bäuchlings, mit gefesselten Händen und Füssen an ein Brett gefesselt, von einem Pferd zum Hinrichtungsplatz gezogen. Dann wird das Rad zweimal auf jeden Arm geschlagen, ein Schlag oberhalb des Ellenbogens, der andere unterhalb. Dann wird jedes Bein über und unter den Knien auf die gleiche Weise behandelt. Der abschließende neunte Schlag erfolgt in der Mitte der Wirbelsäule, so dass diese bricht. Dann wird der gebrochene Körper auf das Rad geflochten (d.h. zwischen die Speichen), und das Rad wird auf eine Stange gehämmert, die dann aufrecht mit dem anderen Ende in der Erde befestigt wird. Der Verbrecher wird dann auf dem Rad "schwimmend" sterben und verrotten gelassen. ⓘ
Fall Dolle; unklarer Fall
Am 1. Oktober 1786 sollte Heinrich Dolle in der Grafschaft Tecklenburg wegen schweren Mordes an einem Juden durch Zerbrechen auf dem Rad hingerichtet werden. Das Gericht hatte entschieden, dass Dolle von oben herab gebrochen werden sollte: Der erste Schlag des Rades sollte seine Brust zerquetschen (traditionell wurde angenommen, dass er dadurch sofort starb). Das Gericht wies den Scharfrichter Essmeyer an, Dolle vor dem ersten Schlag heimlich zu erdrosseln (mit der Garotte). Die Umstehenden waren schockiert über die ihrer Meinung nach grob verpfuschte Hinrichtung durch Essmeyer und seinen Sohn und dachten, Dolle sei während des gesamten Verfahrens und auch noch nachdem Essmeyer Dolle auf dem Rad befestigt und an einer Stange hochgezogen hatte, am Leben gewesen. Der Stadtarzt kletterte auf einer Leiter hinauf (die Essmeyers waren inzwischen weg) und stellte fest, dass Dolle tatsächlich noch lebte; er starb sechs Stunden später. ⓘ
Die Essmeyers wurden wegen schweren Fehlverhaltens vor Gericht gestellt. Es wurde festgestellt, dass die Schnur um Doles Hals nicht fest genug gezogen war und dass Essmeyer entgegen seinen Pflichten als Scharfrichter die Verwendung eines nicht ausreichend schweren Rades akzeptiert hatte. Das unzureichende Gewicht habe dazu geführt, dass die Truhe nicht zerquetscht worden sei. Außerdem seien ein Arm und ein Bein von Dolle nicht nach den Regeln des Strafverfahrens gebrochen worden. Und schließlich war der Nagel, der üblicherweise durch das Gehirn des Verurteilten geschlagen wurde, um ihn auf dem Rad zu befestigen, viel zu tief eingeschlagen worden. Viele waren der Meinung, dass Essmeyers Fehlverhalten weniger auf grobe Inkompetenz als auf bewusste Grausamkeit zurückzuführen war, da Dolle kurz vor seiner Hinrichtung vom Katholizismus zur reformierten Kirche übergetreten war. (Essmeyer war gläubiger Katholik.) Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Grausamkeit Essmeyers, verurteilte ihn aber zu zwei Jahren Zwangsarbeit und verbot ihm, jemals wieder als Henker zu arbeiten. Sein junger Sohn wurde aus Gnaden von jeglichem schuldhaften Fehlverhalten freigesprochen. ⓘ
Indischer Subkontinent
Ein langer Kampf zwischen der Sikh-Gemeinschaft und den islamischen Herrschern führte zur Hinrichtung von Sikhs. Im Jahr 1746 wurden Bhai Subeg Singh und Bhai Shahbaz Singh auf rotierenden Rädern hingerichtet. ⓘ
Schottland
In Schottland wurde 1603 oder 1604 ein Diener namens Robert Weir in Edinburgh auf dem Rad zerbrochen (die Quellen sind sich nicht einig). Diese Strafe wurde dort nur selten angewandt. Das Verbrechen war die Ermordung von John Kincaid, Lord of Warriston, im Namen seiner Frau Jean Kincaid. Weir wurde an ein Wagenrad gefesselt und mit dem Schar eines Pfluges geschlagen und gebrochen. Lady Warriston wurde später enthauptet. ⓘ
Sklavenaufstände
In New York wurden mehrere Sklaven nach ihrer Beteiligung an einem gescheiterten Sklavenaufstand im Jahr 1712 auf dem Scheiterrad hingerichtet. Zwischen 1730 und 1754 wurden in Französisch-Louisiana elf Sklaven, die ihre Herren getötet oder angegriffen hatten oder vor ihnen geflohen waren, mit dem Brechrad getötet. Am 7. Juni 1757 wurde der französische Kolonist Jean Baptiste Baudreau Dit Graveline II von den französischen Kolonialbehörden vor der Kathedrale St. Louis in New Orleans, Louisiana, auf einem Brechrad hingerichtet. ⓘ
Habsburger Reich
Am Ende des Aufstands von Horea, Cloșca und Crișan im Jahr 1785 (im österreichischen Fürstentum Siebenbürgen (1711-1867)) wurden zwei der Anführer des Aufstands, Horea und Cloșca, zur Hinrichtung durch das Fallbeil verurteilt. Crișan erhängte sich im Gefängnis, bevor das Urteil vollstreckt werden konnte. Nach einem im selben Jahr erschienenen Buch von Adam F. Geisler wurden die beiden Anführer "von unten auf" gebrochen, d. h. die unteren Gliedmaßen wurden vor den oberen gebrochen, was die Folter verlängerte. ⓘ
Russland
Das Brechrad wurde im Großen Nordischen Krieg Anfang des 17. Jahrhunderts häufig eingesetzt. ⓘ
Schweden
Johann Patkul war ein livländischer Edelmann, der 1707 vom schwedischen König Karl XII. wegen Hochverrats verurteilt wurde. Der Priester Lorentz Hagen war ein Freund von Patkul und beschrieb die Schrecken, die sein Freund erleiden musste, als Patkul dazu verurteilt wurde, auf dem Rad gebrochen zu werden:
Hier versetzte ihm der Henker den ersten Schlag. Seine Schreie waren schrecklich. "O Jesus! Jesus, hab Erbarmen mit mir!" Diese grausame Szene zog sich sehr in die Länge und war von größtem Schrecken; denn da der Henker kein Geschick in seinem Handwerk hatte, erhielt der Unglückliche unter seinen Händen mehr als fünfzehn Schläge, unter die sich jedes Mal das kläglichste Stöhnen und die Anrufung des Namens Gottes mischten. Nach zwei Schlägen auf die Brust verließen ihn schließlich Kraft und Stimme. Im Sterben hörte man ihn gerade noch sagen: "Schlagt mir den Kopf ab", und der Scharfrichter, der noch zögerte, legte seinen Kopf selbst auf das Schafott: Nach vier Schlägen mit dem Beil wurde der Kopf vom Körper getrennt und der Körper gevierteilt. Das war das Ende des berühmten Patkul, und Gott sei seiner Seele gnädig! ⓘ
Spätere Verwendung
Das Fallbeil wurde in Deutschland noch bis ins frühe 19. Jahrhundert als Hinrichtungsmethode verwendet. In Bayern wurde es erst 1813 vollständig abgeschafft und in Hessen-Kassel noch bis 1836 verwendet. In Preußen wurde die Todesstrafe durch Enthauptung mit einem großen Schwert, durch Verbrennen und durch Zerschlagen auf dem Rad verhängt. Das damalige preußische Strafgesetzbuch sah vor, dass ein Verbrecher auf dem Rad zerbrochen werden musste, wenn er ein besonders abscheuliches Verbrechen begangen hatte. Der König gab dem Scharfrichter stets den Befehl, den Verbrecher zu erdrosseln (was mit einem kleinen, nicht leicht zu sehenden Strick geschah), bevor seine Gliedmaßen gebrochen wurden. Die letzte Hinrichtung durch diese härtere Form der Todesstrafe, die von Rudolf Kühnapfel, fand am 13. August 1841 statt. ⓘ
Archäologie
Da die Leichen der Opfer des Brechrads oft über einen langen Zeitraum den Umwelteinflüssen ausgesetzt waren, gibt es kaum archäologische Befunde zum "Brechrad"; zur Abschreckung wurden die Leichen oft über viele Jahre öffentlich ausgestellt, Wind und Wetter ausgesetzt, auch Vögel und andere Aasfresser konnten die Überreste und Knochen mitnehmen. Im deutschsprachigen Raum sind bisher nur wenige archäologische Funde von Bruchrad-Opfern dokumentiert worden. Im Herbst 2013 wurde in Groß Pankow (Deutschland) bei der Verlegung der Bundesstraße 189 zwischen Perleberg und Pritzwalk in Brandenburg das Skelett eines Mannes gefunden, dessen Lage und Verletzungsspuren auf den Tod durch das "brechende Rad" hinweisen. Anhand einer eisernen Gürtelschnalle wurde das Skelett auf das 15. bis 17. Jahrhundert datiert. Die Identität des Mannes ist unbekannt. Ein ähnlicher archäologischer Fund wurde 2014 in Pöls-Oberkurzheim, Steiermark, Österreich, entdeckt. ⓘ
Im Juli 2020 wurden bei Allensbach im Kreis Konstanz mehrere Skelette zwischen den Fundamenten eines mächtigen Galgens gefunden. Eines davon ist das Skelett eines Mannes, der den Verletzungsspuren nach gerädert und enthauptet worden war. ⓘ
Metaphorische Verwendungen
Das zerbrechende Rad war auch als große Schande bekannt und tauchte in mehreren Ausdrücken als solche auf. Im Niederländischen gibt es den Ausdruck opgroeien voor galg en rad, "für den Galgen und das Rad aufwachsen", was so viel bedeutet wie "zum Unheil bestimmt sein". Es wird auch in dem chilenischen Ausdruck morir en la rueda, "auf dem Rad sterben", erwähnt, was bedeutet, über etwas zu schweigen. Der niederländische Ausdruck ik ben geradbraakt, wörtlich "ich bin am Rad zerbrochen", wird verwendet, um körperliche Erschöpfung und Schmerzen zu beschreiben, so wie der deutsche Ausdruck sich gerädert fühlen und der dänische Ausdruck radbrækket fast ausschließlich auf körperliche Erschöpfung und großes Unbehagen verweisen. ⓘ
Im Finnischen bezieht sich teilata, "mit dem Rad hinrichten", auf energische und heftige Kritik oder Ablehnung von Leistungen, Ideen oder Innovationen. Das deutsche Verb radebrechen ("am Rad brechen") kann sich auf falsches Sprechen beziehen, zum Beispiel mit einem starken ausländischen Akzent oder mit einem großen Anteil an Fremdvokabular. In ähnlicher Weise kann das norwegische radbrekke auf Kunst und Sprache angewandt werden und bezieht sich auf einen Gebrauch, der als Verunglimpfung von Tradition und Höflichkeit angesehen wird, mit Konnotationen von vorsätzlicher Ignoranz oder Bosheit. Im Schwedischen kann rådbråka im gleichen Sinne verwendet werden wie die englische Redewendung rack one's brain" (sich den Kopf zerbrechen) oder, wie im Deutschen, die Sprache verstümmeln. ⓘ
Das Wort roué, das eine ausschweifende oder lüsterne Person bezeichnet, stammt aus dem Französischen und hatte ursprünglich die Bedeutung "auf dem Rad brechen". Da die Hinrichtung durch das Rad in Frankreich und einigen anderen Ländern Verbrechen von besonderer Grausamkeit vorbehalten war, verstand man unter roué auf natürliche Weise einen Menschen, der moralisch schlimmer war als ein "Galgenvogel", einen Verbrecher, der nur für gewöhnliche Verbrechen den Galgen verdiente. Er war auch ein Anführer der Ungerechtigkeit, denn der Anführer einer Bande von Räubern (zum Beispiel) wurde auf dem Rad zerbrochen, während seine obskuren Gefolgsleute lediglich gehängt wurden. Philipp, der Herzog von Orléans, der von 1715 bis 1723 Regent von Frankreich war, gab dem Begriff die Bedeutung von pietätlosem und gefühllosem Wüstling, die er seit seiner Zeit trägt, indem er ihn gewohnheitsmäßig auf die sehr schlechte männliche Gesellschaft anwandte, die seine Privatsphäre und seine Freizeit amüsierte. Die klassische Quelle für diese Verwendung des Beinamens ist in den Memoiren von Saint-Simon zu finden. ⓘ
Ein anderer französischer Ausdruck ist "rouer de coups", was so viel bedeutet wie "jemandem eine Tracht Prügel verpassen". ⓘ
Im Englischen wird gelegentlich das Zitat "Who breaks a butterfly upon a wheel?" aus Alexander Popes "Epistle to Dr. Arbuthnot" verwendet, das sich auf große Anstrengungen bezieht, um etwas Geringfügiges oder Unwichtiges zu erreichen. ⓘ
Im Tschechischen ist "jdi na kolo", wörtlich "an das Rad gehen", ein milder Fluch. Es wird heute nur noch selten verwendet. ⓘ
Das Verb „radebrechen“ enthält als Bestimmungswort „Rad“ und als Grundwort das althochdeutsche brehhōn, was „niederschlagen“ bedeutet. Über die mittelhochdeutsche Bedeutung von „am Rad die Glieder brechen“ hieß es ab neuhochdeutscher Zeit sinngemäß „quälen“. Seit dem 17. Jahrhundert wird es in dem Sinne von „eine Sprache verstümmeln“ verwendet. Einen weiteren lexikalischen Niederschlag bietet die Redewendung „sich (wie) gerädert fühlen“. Sie spielt an auf die Zeit zwischen dem körperlichen Vollzug und dem Tod, in der der Delinquent „zerschlagen“ und ausgeliefert nichts weiter tun kann, als seinen jämmerlichen Zustand auszuhalten und darauf zu hoffen, dass dieser so bald wie möglich endet. Die Wendung ist Beispiel für die Stilfigur der Hyperbel (Übertreibung) und wird benutzt, um starkes körperliches Missempfinden und Erschöpfung insbesondere beim morgendlichen Aufstehen oder nach physischen bzw. emotionalen Strapazen zu illustrieren. Sprachgeschichtlich handelt es sich um eine Bedeutungsverflachung, die durch Abwehr qua Banalisierung entstanden sein könnte. Vielen heutigen Sprechern ist die ursprüngliche Bedeutung nicht bewusst. ⓘ
Hinrichtung der Heiligen Katharina
In mittelalterlichen Hagiographien wie der Legenda sanctorum wird berichtet, dass die heilige Katharina von Alexandria dazu verurteilt wurde, auf einem dieser Geräte hingerichtet zu werden, weil sie sich geweigert hatte, ihrem christlichen Glauben abzuschwören, woraufhin das Rad als Katharinenrad bekannt wurde, das auch als ihr ikonographisches Attribut verwendet wurde. Es heißt, dass das Rad auf wundersame Weise zerbrach, als sie es berührte; daraufhin wurde sie geköpft. Als Attribut wird es in der Regel in einer kleinen Version neben ihr zerbrochen dargestellt, oder manchmal als Miniatur, die sie in der Hand hält; auch das damals verwendete Schwert wird oft gezeigt. ⓘ
Wappen mit Katharinenrädern
Personen
- Thomas de Brantingham
- Katherine Swynford ⓘ
Organisationen
- St. Catharine's College, Cambridge
- St. Catharine's College, Oxford
- Universität Santo Tomas, Fakultät für Philosophie
- Worshipful Company of Turners
- Föderale Universität von Santa Catarina ⓘ
Orte
- Altena, Deutschland
- Dzierzgoń, Polen
- Garching bei München, Deutschland
- Goa, Indien, während der portugiesischen Herrschaft
- Hjørring, Dänemark, wo die Heilige Katharina die Schutzpatronin der Stadt ist.
- Kaarina, Finnland, bis 2009 und die Vereinigung von Piikkiö mit Kaarina
- Kremnica, Slowakei
- Kuldīga, Lettland
- Molsheim, Frankreich
- Niedererbach, Deutschland
- Prien am Chiemsee, Deutschland, wo die Heilige Katharina die Schutzpatronin der Stadt ist
- Sinaai, Belgien
- Wachtebeke, Belgien
- Catalina Island, Vereinigte Staaten ⓘ
Darstellungen
In Pieter Bruegels Gemälden Triumph des Todes (um 1562) und Kreuztragung Christi (1564) sind am Richtpfahl aufgerichtete Räder zu sehen. ⓘ
Das Bauernkriegspanorama von Bad Frankenhausen von Werner Tübke weist nahe den „Pestkranken“ und dem Schwarzen Tod eine Szene „Die Richtstatt“ auf, die an diese Hinrichtungsform erinnert. Sie zeigt die Aufrichtung eines Geräderten. Eine weitere Darstellung eines Geräderten findet sich in einem runden Fenster der Tübinger Stiftskirche (Chorseite). ⓘ
Der grausame Tod von Jean Calas – in Toulouse am 9. März 1762 auf das Rad geflochten ⓘ
Opfer
Geräderte
Wurde das Opfer nach dem Rädern nicht von seinen Henkern erwürgt, konnte es noch mehrere Stunden unter größten Qualen weiterleben, bis der Tod durch Kreislaufzusammenbruch eintrat. ⓘ
Im Mittelalter wurden beispielsweise folgende Personen gerädert:
- Friedrich von Isenberg († 1226), der nach dem Totschlag an dem Kölner Erzbischof Engelbert in Köln hingerichtet wurde. Er lebte noch mindestens einen Tag nach seiner Räderung.
- Rudolf von Wart († 1309) ⓘ
- Bischof Gerhard von Schwarzburg ließ 1397 die vier Haupträdelsführer der Aufständischen der Stadt Würzburg im fränkischen Städtekrieg vor den Toren der zerstörten Stadt Würzburg rädern ⓘ
Beispiele in der Neuzeit von durch Rädern Hingerichtete waren:
- Hans Spiess, ein Söldner, der 1503 nach einer Bahrprobe hingerichtet wurde
- Hans Kohlhase (1500–1540), dem historischen Vorbild für Michael Kohlhaas, wird üblicherweise auch die Hinrichtung durch Rädern zugeschrieben, allerdings gibt es hierfür keine eindeutigen Belege
- Lippold Ben Chluchim (1530–1573)
- Christman Gniperdoliga († 1581), überlebte das Rädern mehrere Tage.
- Peter Stump (1525–1589)
- Pierre Canal (1564–1610)
- Drei der ergriffenen Mörder des Paul von Münch 1669
- Johann Reinhold von Patkul (1660–1707)
- Alexander Wassiljewitsch Kikin (1670–1718)
- Cartouche (1693–1721)
- Franz Laubler (1684–1726)
- Johann Friedrich Schwan (1729–1760)
- Francesco Arcangeli (1737–1768), nachdem ihm der Mord an Johann Joachim Winckelmann nachgewiesen wurde
- Matthias Klostermayr (1736–1771)
- Gaspard de Besse (1757–1781)
- 1785 wurden Horea und Cloșca, die Anführer des Horea-Aufstands in Siebenbürgen, gerädert und gevierteilt
- Rudolf Kühnapfel (1814–1841) aus Frauenburg, der Mörder des Bischofs Andreas Stanislaus von Hatten, wurde letztmals in Preußen gerädert ⓘ
Rechtsauffassung
Solche Tötungsarten wurden als angemessene Vergeltung (analoges Talion) empfunden. So hieß es etwa in einem Sprichwort: „Mit böse muß man böses vertreiben.“ Johannes Agricola erläuterte dies in einer seiner Sprichwörtersammlungen so: „Böse buben beschedigen alle welt / darumb muß man reder haben / galgen / rabensteine / thurn / gefengnis / hencker unnd stockmeister / damit man den bösen buben were.” Strafjustiz wurde also als Verteidigung der Gesellschaft gegen chaotische Zustände aufgefasst. Die Gottheit selbst sorgte nach damaliger Vorstellung dafür, dass jeden Übeltäter die ihm angemessene Strafe ereilte („was den Raben gehört ertrincket nicht“). ⓘ