Gastarbeiter
Gastarbeiter (ausgesprochen [ˈɡastˌʔaʁbaɪtɐ] (listen); Singular und Plural; lit. Gastarbeiter) sind ausländische Arbeitnehmer oder Wanderarbeitnehmer, insbesondere solche, die zwischen 1955 und 1973 nach Westdeutschland gekommen sind und im Rahmen eines offiziellen Gastarbeiterprogramms Arbeit suchen. Infolgedessen werden Gastarbeiter im Allgemeinen als temporäre Migranten betrachtet, da ihr Aufenthalt im Einwanderungsland noch nicht als dauerhaft festgelegt ist. In anderen Ländern gab es ähnliche Programme: in den Niederlanden und Belgien hieß es Gastarbeiderprogramm; in Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland hieß es arbetskraftsinvandring (Arbeitskräfte-Einwanderung); und in Ostdeutschland wurden solche Arbeiter Vertragsarbeiter genannt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff "Fremdarbeiter" verwendet. Letzterer Begriff war jedoch negativ besetzt und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr verwendet. ⓘ
Der Begriff ist in Russland weit verbreitet (Russisch: гастарбайтер), um ausländische Arbeitskräfte aus der UdSSR oder Ländern der Dritten Welt zu bezeichnen. ⓘ
Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Österreich oder der Schweiz zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten umgangssprachlich verwendet. ⓘ
Historischer Hintergrund
Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte auf dem nordeuropäischen Festland ein großer Arbeitskräftemangel und in den südeuropäischen Ländern einschließlich der Türkei eine hohe Arbeitslosigkeit. ⓘ
Westdeutschland
In den 1950er und 1960er Jahren unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Anwerbeabkommen mit einer Reihe von Ländern: Italien (22. November 1955), Spanien (29. März 1960), Griechenland (30. März 1960), Türkei (30. Oktober 1961), Marokko (21. Juni 1963), Südkorea (16. Dezember 1963), Portugal (17. März 1964), Tunesien (18. Oktober 1965) und Jugoslawien (12. Oktober 1968). Diese Abkommen ermöglichten die Anwerbung von Gastarbeitern, die im industriellen Sektor in Berufen arbeiten sollten, die nur geringe Qualifikationen erforderten. ⓘ
Für diese Vereinbarungen gab es mehrere Begründungen. Zum einen erlebte Deutschland in den 1950er Jahren ein so genanntes Wirtschaftswunder und benötigte Arbeitskräfte. Der Arbeitskräftemangel verschärfte sich nach dem Bau der Berliner Mauer im August 1961, wodurch der Zustrom ostdeutscher Arbeitskräfte in großem Umfang drastisch reduziert wurde. Zweitens rechtfertigte die Bundesrepublik Deutschland diese Programme als eine Form der Entwicklungshilfe. Man ging davon aus, dass die Gastarbeiter nützliche Fähigkeiten erlernen würden, die ihnen nach ihrer Rückkehr beim Aufbau ihrer eigenen Länder helfen könnten. ⓘ
Die ersten Gastarbeiter wurden aus europäischen Ländern angeworben. Die Türkei übte jedoch Druck auf Westdeutschland aus, ihre Bürger als Gastarbeiter aufzunehmen. Theodor Blank, Staatssekretär für Arbeit, war gegen solche Abkommen. Er war der Meinung, dass die kulturelle Kluft zwischen Deutschland und der Türkei zu groß sei, und vertrat außerdem die Ansicht, dass Deutschland keine weiteren Arbeitskräfte benötige, da es in den ärmeren Regionen Deutschlands genügend Arbeitslose gebe, die diese Stellen besetzen könnten. Die Vereinigten Staaten übten jedoch politischen Druck auf Deutschland aus, um es zu stabilisieren und das Wohlwollen eines potenziellen Verbündeten zu gewinnen. Westdeutschland und die Türkei schlossen 1961 ein Abkommen. ⓘ
Nach 1961 wurden türkische Staatsbürger (hauptsächlich aus ländlichen Gebieten) bald zur größten Gruppe von Gastarbeitern in Westdeutschland. Sowohl die westdeutsche als auch die türkische Regierung gingen damals davon aus, dass die Arbeit in Deutschland nur "vorübergehend" sein würde. Die Migranten, Männer wie Frauen, durften ein oder zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten, bevor sie in ihr Heimatland zurückkehrten, um Platz für andere Migranten zu schaffen. Einige Migranten kehrten zurück, nachdem sie Ersparnisse für ihre Rückkehr angesammelt hatten. Der Anwerbevertrag wurde 1964 geändert, damit die türkischen Gastarbeiter länger bleiben konnten. ⓘ
Bis 2015 wurde Deutschland sowohl von der Mehrheit der politisch Verantwortlichen als auch von der Mehrheit der Bevölkerung nicht als Einwanderungsland wahrgenommen (kein Einwanderungsland"). Als die politische Führung des Landes feststellte, dass viele der in Deutschland lebenden Personen aus bestimmten Ländern arbeitslos waren, wurden einige Berechnungen angestellt, denen zufolge es auf lange Sicht billiger war, arbeitslose Ausländer für die Ausreise zu bezahlen als Arbeitslosengeld. Ein "Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft" wurde verabschiedet. Die Regierung begann, arbeitslosen Menschen aus einer Reihe von Ländern, wie Türken, Marokkanern und Tunesiern, eine so genannte Rückkehrprämie oder Rückkehrhilfe zu zahlen, wenn sie in ihre Heimat zurückkehrten. Eine Person, die in ihre Heimat zurückkehrte, erhielt 10.500 Deutsche Mark und zusätzlich 1.500 Deutsche Mark für ihren Ehepartner und ebenfalls 1.500 Deutsche Mark für jedes ihrer Kinder, wenn diese in ihr Herkunftsland zurückkehrten. ⓘ
Zwischen 1960 und 1971 gab es in der Türkei zwei Staatsstreiche, und das Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Leiter des türkischen Putschkomitees von 1960 (dem ersten Staatsstreich in der Türkei), Cemal Gürsel, unterzeichnet. Und sechs Jahre nach dem Zusammenbruch der pro-militärischen Koalitionsregierungen um die kemalistische CHP griff das Militär 1971 mit einem weiteren Staatsstreich erneut in das Geschehen ein. In den Jahren, in denen der Kalte Krieg begann, wurden diese beiden Putsche und der türkische Staatsstreich von 1980 zusammen mit anderen Putschen auf dem Balkan und im Nahen Osten manchmal als ausländische Interventionen der CIA bezeichnet, um Länder (wie die Türkei) im Rahmen der Operation Gladio, die 1956 ins Leben gerufen und 1990 aufgelöst wurde, stärker in die NATO zu integrieren oder zu beeinflussen. Während sich die Türkei in diesem Prozess der turbulenten Ereignisse und des wirtschaftlichen Zusammenbruchs befand, endete das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei 1973, aber nur wenige Arbeiter kehrten zurück, da es in der Türkei nur wenige gute Arbeitsplätze gab. Die Hälfte der türkischen Gastarbeiter kehrte nach Hause zurück, andere holten ihre Ehefrauen und Familienangehörigen nach und ließen sich in ethnischen Enklaven nieder. 1981 traten gesetzliche Beschränkungen für den Familiennachzug nach Westdeutschland in Kraft. ⓘ
2013 wurde aufgedeckt, dass Ex-Kanzler Helmut Kohl in den 1980er Jahren Pläne zur Halbierung der türkischen Bevölkerung in Deutschland hatte. Auch mehrere SPD-Politiker wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt und sein Stabschef Hans-Jürgen Wischnewski sowie der hessische Ministerpräsident Holger Börner sprachen sich für eine Begrenzung der Zuwanderung von Türken aus. ⓘ
Im Jahr 2010 lebten rund 4 Millionen türkischstämmige Menschen in Deutschland. Die in Deutschland geborene Generation besuchte deutsche Schulen, aber einige von ihnen beherrschten weder die deutsche noch die türkische Sprache, so dass sie entweder gering qualifizierte Jobs hatten oder arbeitslos waren. Die meisten sind Muslime und zögern derzeit, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. ⓘ
Deutschland wendet in seinem Staatsangehörigkeitsrecht den Grundsatz des jus sanguinis an, der das Recht auf die Staatsangehörigkeit auf der Grundlage der deutschen Abstammung und nicht des Geburtsortes bestimmt. Dementsprechend hatten Kinder von Gastarbeitern, die in Deutschland geboren wurden, nicht automatisch Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, sondern erhielten die "Aufenthaltsberechtigung" und konnten später in ihrem Leben die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, die Personen gewährt wurde, die mindestens 15 Jahre in Deutschland gelebt hatten und eine Reihe anderer Voraussetzungen erfüllten (sie mussten für ihren Lebensunterhalt arbeiten, durften nicht vorbestraft sein und andere Voraussetzungen). Heute erhalten Kinder von Ausländern, die auf deutschem Boden geboren sind, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sich der Elternteil seit mindestens acht Jahren als legaler Einwanderer in Deutschland aufhält. In der Regel können diese Kinder auch die Staatsangehörigkeit des Heimatlandes der Eltern haben. Diejenigen, die zwischen 18 und 23 Jahre alt sind, müssen sich entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Vorfahren behalten wollen. Die Regierungen der deutschen Bundesländer haben Kampagnen gestartet, um Einwanderer zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu bewegen. ⓘ
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hat eine Reihe von Vorteilen. So dürfen beispielsweise nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an bestimmten Wahlen teilnehmen. Außerdem dürfen bestimmte Berufe nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Tätigkeiten, die eine hohe Identifikation mit dem Staat erfordern. Nur wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann Lehrer, Polizist oder Soldat werden. Für die meisten Berufe ist die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch nicht erforderlich. Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sondern nur ein "Aufenthaltsrecht", kann trotzdem viele Sozialleistungen erhalten. Sie können Schulen besuchen, sind krankenversichert, erhalten Kindergeld, bekommen Sozialhilfe und Wohngeld. ⓘ
In vielen Fällen haben sich die Gastarbeiter, insbesondere die aus anderen europäischen Ländern mit christlichem Hintergrund, gut in die deutsche Gesellschaft integriert, auch wenn sie zunächst arm waren. Dietrich Tränhardt untersuchte dieses Thema beispielsweise in Bezug auf spanische Gastarbeiter. Während viele Spanier, die nach Deutschland kamen, Analphabeten waren, waren ihre Nachkommen akademisch erfolgreich (siehe: Akademische Leistungen verschiedener Gruppen in Deutschland) und schnitten auf dem Arbeitsmarkt gut ab. Spanische Gastarbeiter heirateten häufiger Deutsche, was als ein Indikator für Assimilation angesehen werden kann. Laut einer Studie aus dem Jahr 2000 stammten 81,2 % aller spanischen oder teilweise spanischen Kinder in Deutschland aus einer spanisch-deutschen Familie. ⓘ
In der deutschen Gesellschaft gab und gibt es Spannungen, weil sich muslimische Einwanderer religiös diskriminiert fühlen. Während beispielsweise die christlichen Kirchen in Deutschland die Kirchensteuer einziehen dürfen, ist dies muslimischen Moscheen nicht möglich, da sie noch nicht in einer Genossenschaft organisiert sind (was manchmal als Zwang zur christlichen Organisationsform für Nichtchristen kritisiert wird). Während an deutschen Universitäten jüdische, katholische und protestantische Geistliche und Religionslehrer ausgebildet werden, hat in der Vergangenheit keine der deutschen Universitäten eine Ausbildung für muslimische Lehrer und Geistliche angeboten. Heute gibt es jedoch solche Studiengänge. ⓘ
Muslime waren auch oft nicht erfreut, das christliche Kreuz in deutschen Klassenzimmern zu sehen, was damals noch relativ üblich war. Die Tatsache, dass die meisten Schulen katholischen und evangelischen Religionsunterricht und Ethik, aber keinen islamischen Religionsunterricht anbieten, wurde ebenfalls kritisiert (vor allem, weil der Religionsunterricht obligatorisch ist und durch Ethik ersetzt werden kann). Schüler dürfen in der Schule ein normales Kopftuch tragen. 2010 verklagte jedoch eine muslimische Schülerin den Direktor eines Gymnasiums, weil sie in der Schule keinen Khimar tragen durfte. ⓘ
In den 1960er Jahren arbeiteten die Gastarbeiter zumeist als un- oder angelernte Arbeiter in der Industrie. Dabei arbeiteten sie vor allem in Bereichen, in denen schwere und schmutzige Arbeit verrichtet werden musste und wo das Schichtsystem, serielle Produktionsformen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen (Fließbandarbeit) sowie der Akkordlohn den Arbeitsalltag bestimmten. Für die Unternehmen als Nachfrager von Arbeitskräften hatte die Rekrutierung von Gastarbeitern finanzielle Vorteile, weil aus ihrer Perspektive deutsche Arbeiter dieselben Arbeitsplätze nur mit erheblichen Lohnzugeständnissen angenommen hätten. Im Umkehrschluss hatte die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften somit auch Einfluss auf das Lohnniveau von deutschen Anbietern von Arbeitskraft insbesondere im Niedriglohnbereich. ⓘ
Am 23. November 1973 verfügte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aus Anlass der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise einen Anwerbestopp, der alle Anwerbestaaten außer Italien betraf. Bestimmte Branchen wurden allerdings am 13. November 1974 durch eine Weisung der Bundesanstalt für Arbeit vom Anwerbestopp ausgenommen. Es handelte sich dabei um die Branchen Bergbau, Fisch- und Konservenindustrie, Torfindustrie und Hotel- und Gaststättengewerbe. ⓘ
Der Anwerbestopp gilt für Drittstaatsangehörige de facto bis heute, wenngleich er durch Möglichkeiten des Familiennachzugs, der Aufenthaltserteilung zum Zweck des Studiums u. a. teilweise relativiert wurde. Zudem wurden durch die Green-Card-Offensive 2000, das Aufenthaltsgesetz 2005 und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen und die Beschäftigungsverordnung 2013 eng umgrenzte Möglichkeiten der Arbeitskräftezuwanderung für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten geschaffen. Bis heute gelten in den Anwerbeabkommen geregelte sozial- und aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen für Arbeitnehmer aus den Anwerbestaaten und ihre Familienangehörigen fort. ⓘ
Ostdeutschland
Nach der Teilung Deutschlands in Ost und West im Jahr 1949 herrschte in Ostdeutschland ein akuter Arbeitskräftemangel, vor allem aufgrund der Flucht von Ostdeutschen in die von den Alliierten besetzten Westzonen. 1966 schloss die DDR ihren ersten Gastarbeitervertrag mit Polen ab. Im Gegensatz zu den Gastarbeitern in Westdeutschland kamen die Gastarbeiter in Ostdeutschland hauptsächlich aus kommunistischen Ländern, die mit den Sowjets verbündet waren, und die SED nutzte ihr Gastarbeiterprogramm, um die internationale Solidarität zwischen den anderen kommunistischen Regierungen zu stärken. ⓘ
Die Gastarbeiter in der DDR kamen vor allem aus dem Ostblock, Ungarn, Polen, Algerien, Vietnam, Nordkorea, Angola, Mosambik und Kuba. Die Aufenthaltsdauer war in der Regel auf drei Jahre begrenzt. Die Bedingungen, unter denen die ostdeutschen Gastarbeiter leben mussten, waren wesentlich härter als die Lebensbedingungen der Gastarbeiter in Westdeutschland; die Unterbringung erfolgte hauptsächlich in Wohnheimen mit nur einem Geschlecht. Darüber hinaus war der Kontakt zwischen Gastarbeitern und DDR-Bürgern extrem eingeschränkt; Gastarbeiter waren in der Regel auf ihr Wohnheim oder einen Stadtteil beschränkt, den Deutsche nicht betreten durften - außerdem führten sexuelle Beziehungen zu einem Deutschen zur Ausweisung. Weibliche Vertragsarbeiter durften während ihres Aufenthalts nicht schwanger werden. Wenn sie es doch taten, wurden sie zu einer Abtreibung gezwungen. ⓘ
Nach dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 und der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 waren die in der ehemaligen DDR verbliebenen Gastarbeiter von Abschiebung, vorzeitigem Entzug der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie offener Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen. Von den 100 000 Gastarbeitern, die nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland verblieben, verließen etwa 75 % das Land aufgrund der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit in den ehemaligen ostdeutschen Gebieten. Vietnamesen galten nicht als legale Einwanderer und lebten in einer "Grauzone". Viele begannen, Waren am Straßenrand zu verkaufen. Zehn Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer erhielten die meisten Vietnamesen jedoch ein Aufenthaltsrecht und viele eröffneten kleine Geschäfte. ⓘ
Nach der Wiedervereinigung bot Deutschland den Gastarbeitern 2.000 US-Dollar und ein Ticket nach Hause an, wenn sie ausreisen würden. Das Land Vietnam nahm diejenigen nicht zurück, die sich weigerten, das Geld anzunehmen; Deutschland betrachtete sie nach 1994 als "illegale Einwanderer". 1995 zahlte Deutschland 140 Millionen Dollar an die vietnamesische Regierung und schloss einen Vertrag über die Rückführung ab, in dem festgelegt wurde, dass die Rückführung notfalls auch erzwungen werden konnte. Bis 2004 wurden 11.000 ehemalige vietnamesische Gastarbeiter repatriiert, 8.000 von ihnen gegen ihren Willen. ⓘ
Die Kinder der vietnamesischen Gastarbeiter bewirkten das, was als "vietnamesisches Wunder" bezeichnet wird. Wie eine Studie in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Marzahn zeigt, machen die vietnamesischstämmigen Schüler nur 2 % der Gesamtbevölkerung aus, aber 17 % der Schüler an den dortigen Gymnasien. Nach Angaben des Schulleiters des Barnim-Gymnasiums, eines Gymnasiums mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, stammen 30 % der Studienanfänger aus vietnamesischen Familien. ⓘ
In der DDR nahmen die Vertragsarbeiter eine ähnliche Rolle ein. 1989 waren 94.000 Vertragsarbeitnehmer in der DDR ansässig, zwei Drittel waren vietnamesischer Herkunft. Andere Herkunftsländer waren Kuba, Mosambik (siehe auch Madgermanes), Polen und Angola. Sie wurden zeitlich befristet bis zu fünf Jahren in DDR-Betrieben beschäftigt, teilweise auch ausgebildet. Die Arbeitnehmer wohnten in speziellen Wohnsiedlungen. Eine Integration dieser Arbeitskräfte, welche häufig nur unzureichend Deutsch sprachen, in die DDR-Gesellschaft war nicht angestrebt und fand nur in den seltensten Fällen statt. ⓘ
Eine innerdeutsche Besonderheit stellte die Arbeitskräfte- und Migrationsforschung in der DDR dar, die historische Wanderarbeiterbewegungen in Deutschland wie beispielsweise die Beschäftigung von Polen im Ruhrbergbau oder die Verschleppung und Ausbeutung von Fremdarbeitern in der Zeit des Nationalsozialismus untersuchte. Es handelte sich um ein in der westdeutschen Bundesrepublik lange Zeit weitgehend unerforschtes Feld, da sich auswertbare historische Quellenbestände fast alle im Besitz der DDR befanden. Deren Forschung war seit den 1970er Jahren ideologisch durch das Bemühen um Diskreditierung der westdeutschen „Gastarbeitergesellschaft“ bestimmt. „Sämtliche Formen der deutschen Arbeitskräftepolitik – vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik – wurden in der DDR simplifizierend als ‚Zwangsarbeitersystem des Imperialismus‘ zusammengefasst.“ Die DDR-Wissenschaft verfolgte die Absicht, eine Parallele zwischen der Gastarbeiterbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland und früheren, als Ausgeburt kapitalischer Ausbeutung der Arbeiterklasse gezeichneten Beispielen von Arbeitsmigration in Deutschland zu ziehen. ⓘ
Situation in Österreich
Aufbauend auf der Unterzeichnung des Raab-Olah-Abkommens vom 28. Dezember 1961 wurde 1962 ein Anwerbeabkommen mit Spanien abgeschlossen, das aber in der Praxis ohne Bedeutung blieb, da das Lohnniveau in Österreich im Vergleich etwa zum Lohnniveau in Deutschland und der Schweiz für potentielle spanische Arbeitskräfte wenig attraktiv war. Es folgten weitere, erfolgreichere Anwerbeabkommen mit der Türkei (1964) und mit Jugoslawien (1966). In den folgenden Jahren, vor allem zwischen 1969 und 1973, wanderten ungefähr 265.000 Menschen nach Österreich ein, bis es Anfang der 1970er Jahre angesichts der Wirtschaftskrise zum Anwerbestopp kam. 1973 stammten insgesamt 78,5 % der Gastarbeiter aus Jugoslawien und 11,8 % aus der Türkei. ⓘ
Zu den Gastarbeitern und ihren Nachkommen siehe auch: Türken in Österreich#Immigration von Gastarbeitern in den 1960er und 1970er Jahren und Serben in Österreich. ⓘ
Derzeit
Heute ist der Begriff Gastarbeiter nicht mehr zutreffend, da die ehemaligen Gastarbeitergemeinschaften, sofern sie nicht in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, ständige Einwohner oder Staatsbürger geworden sind und daher in keinem sinnvollen Sinne "Gäste" sind. Doch obwohl viele der ehemaligen "Gastarbeiter" inzwischen deutsche Staatsbürger sind, wird der Begriff "Ausländer" umgangssprachlich immer noch für sie sowie für ihre eingebürgerten Kinder und Enkelkinder verwendet. Seit einigen Jahren wird in der Politik ein neues Wort verwendet: Menschen mit Migrationshintergrund. Der Begriff wurde als politisch korrekt erachtet, da er sowohl Einwanderer als auch diejenigen einschließt, die aufgrund ihrer Einbürgerung nicht als Einwanderer bezeichnet werden können - sie werden umgangssprachlich (und nicht zwangsläufig fremdenfeindlich) "eingebürgerte Einwanderer" oder "Einwanderer mit deutschem Pass" genannt. Sie gilt auch für deutschstämmige Nachkommen von Menschen, die nach 1949 eingewandert sind. Um ihr Deutschsein zu betonen, werden sie auch häufig als Mitbürger bezeichnet, was dazu führen kann, dass man auch diejenigen, die noch Ausländer sind, oder sogar solche Türken in der Türkei, die nie einen Kontakt zu Deutschland hatten, als "unsere türkischen Mitbürger" bezeichnet. ⓘ
Gastarbeiter, als historischer Begriff, der sich auf das Gastarbeiterprogramm und die Situation in den 1960er Jahren bezieht, ist dagegen neutral und bleibt die korrekteste Bezeichnung. In der Literaturtheorie verwenden einige deutsche Schriftsteller mit Migrationshintergrund (z.B. Rafik Schami) die Begriffe "Gast" und "Gastgeber" provokativ. ⓘ
Der Begriff Gastarbeiter lebt in den serbisch-kroatischen (serbisch, bosnisch, kroatisch und montenegrinisch), bulgarischen, mazedonischen und slowenischen Sprachen weiter und bedeutet im Allgemeinen "Expatriate" (meist für die zweite Generation aus dem ehemaligen Jugoslawien oder Bulgarien, die im Ausland geboren wurde oder lebt). Die südslawische Schreibweise entspricht der lokalen Aussprache von gastarbajter (kyrillisch: гастарбаjтер oder гастарбайтер). Im Belgrader Jargon wird es üblicherweise zu gastoz (гастоз) verkürzt, abgeleitet von dem serbischen eingewanderten YouTube-Star mit dem Spitznamen "Gasttozz". Das kroatische Äquivalent zu diesem verkürzten Begriff ist gastić, das man in der Hauptstadt Zagreb hören kann. Manchmal werden sie jedoch in einem negativen Kontext als gastozi oder Švabe bezeichnet, nach den Donauschwaben, die das ehemalige Jugoslawien bewohnten und von denen die meisten heute in deutschsprachigen Ländern leben. Dies wird oft mit dem englischen Begriff "rich kid/spoiled brat" (reiches Kind/verwöhnte Göre) gleichgesetzt, da diese ehemaligen jugoslawischen Gastarbeiter im Vergleich zu ihren Verwandten, die immer noch in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien leben, einen beispiellosen Reichtum anhäufen, wobei die meisten von ihnen aufgrund der niedrigen Beschäftigungsquoten in dieser Region oft Mühe haben, sich finanziell über Wasser zu halten. ⓘ
Im modernen Russland wird der transliterierte Begriff Gastarbeiter (гастарбайтер) verwendet, um Arbeiter aus den ehemaligen Sowjetrepubliken zu bezeichnen, die auf der Suche nach Arbeit nach Russland (hauptsächlich Moskau und Sankt Petersburg) kommen. Diese Arbeiter kommen vor allem aus der Ukraine, Moldawien, Armenien und Tadschikistan, aber auch aus China, Afghanistan, Vietnam, Angola, Mosambik und Äthiopien, die als Gastarbeiter von außerhalb Europas kommen. Im Gegensatz zu Wörtern wie Gastrolle (гастроль, сoncert tour), "Gastprofessor" (eingeladen, den Kurs an einer anderen Universität zu lesen), die aus dem Deutschen ins Russische kamen, ist das Wort Gastarbeiter im modernen Russisch nicht neutral und hat eine negative Konnotation. ⓘ
Heutzutage gibt es Gastarbeiterprogramme auch außerhalb Europas, und in mehr als fünfzig Ländern weltweit wurden staatliche Gastarbeiterprogramme eingerichtet. ⓘ
Bemerkenswerte (Nachkommen von) Gastarbeitern
- Uğur Şahin
- Özlem Türeci
- Tarkan
- Bruno Labbadia
- Robert Prosinečki
- Robert und Niko Kovač
- Kristijan Golubović
- Fredi Bobic
- Maurizio Gaudino
- Cédric Soares
- Mustafa Doğan
- Mehmet Scholl
- Ilkay Gündoğan
- Mesut Özil
- Gonzalo Castro
- Mario Gómez
- Gabi Delgado-López
- Nino de Angelo
- Lou Bega
- Pietro Lombardi
- Sarah Lombardi
- Giovanni Zarrella
- Lars Castellucci
- Fabio De Masi
- Graciano Rocchigiani
- Franco Foda
- Nico Schulz
- Domenico Tedesco
- Cem Özdemir ⓘ
Entwicklung der Gastarbeiterimmigration
Situation in der Schweiz
Gewisse Regionen der Schweiz beschäftigten schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts vorübergehend viele fremde Arbeitskräfte, insbesondere im Eisenbahnbau. Der Bau der vielen Bahntunnels der Schweiz – Gotthard, Lötschberg, auch kleinere wie der Rosenberg in St. Gallen – wären ohne die vielen vorwiegend italienischen Mineure und Bergarbeiter unmöglich gewesen. In der Zeit der Hochkonjunktur vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs waren auch kaum einheimische Arbeitskräfte verfügbar und man konnte sie sich ja leisten. Mit dem Einbruch der Weltwirtschaftskrise änderte sich das rasch. Auch einheimische Arbeiter wurden arbeitslos und man suchte nach einer Möglichkeit, die Zuwanderung fremder Arbeiter und ihrer Familien zu begrenzen. Das sogenannte Saisonnierstatut von 1934 regelte, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitskräfte kurzfristig beschäftigt werden konnten. Dadurch, dass die Verträge nur für jeweils eine Saison abgeschlossen wurden, sollte sichergestellt werden, dass die Arbeiter danach wieder nach Hause fuhren. Dennoch zogen viele Arbeiter schließlich mitsamt ihren Familien in die Schweiz, was teilweise zu großen sozialen Problemen führte. ⓘ
Wirkungsgeschichte
Zur Wirkungsgeschichte in Deutschland siehe: Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland#Wirkungsgeschichte ⓘ
Zitat
„Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.“