Mutterkreuz

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Ehrenkreuz der Deutschen Mutter
Ehrenkreuz der Deutschen Mutter
Deutsches Reich Mother's Cross of Honour.jpg
TypZivile staatliche Auszeichnung
Verliehen für"...außergewöhnliche Verdienste um das deutsche Volk" (an reichsdeutsche und volksdeutsche Mütter, die sich durch Redlichkeit und vorbildliche Mutterschaft ausgezeichnet und vier oder mehr Kinder in der Elternrolle gezeugt und erzogen haben)
Verliehen durchNazi-Deutschland
FörderungswürdigkeitReichsdeutsche Mütter - später erweitert auf volksdeutsche Mütter
StatusInaktiv
Errichtet16. Dezember 1938
Erstmals vergeben21. Mai 1939
Zuletzt verliehenbis zum 8. Mai 1945 (Datum des Ausscheidens)
Vorrang
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Nächster (niedriger)Keine
VerwandtKeine

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, umgangssprachlich auch Mutterehrenkreuz oder einfach Mutterkreuz genannt, war eine staatliche Auszeichnung, die von der Regierung des Deutschen Reiches verliehen wurde, um eine reichsdeutsche Mutter für besondere Verdienste um die deutsche Nation zu ehren. Später wurde die Berechtigung auch auf volksdeutsche Mütter ausgedehnt, z. B. aus Österreich und dem Sudetenland, die früher in das Deutsche Reich eingegliedert worden waren.

Das Ehrenzeichen wurde von 1939 bis 1945 in drei Klassen verliehen: Bronze, Silber und Gold an reichsdeutsche Mütter, die sich durch Redlichkeit und vorbildliche Mutterschaft auszeichneten und mindestens vier oder mehr Kinder in der Elternrolle gezeugt und aufgezogen hatten. Eine ähnliche, bis heute andauernde Praxis wurde bereits 1920 in Frankreich eingeführt, indem die Médaille de la Famille française (Medaille der französischen Familie) verliehen wurde, eine Ehrung für französische Mütter, die mehrere Kinder in angemessener Weise erzogen haben.

Mutterkreuz der 1. Stufe in Gold
Mutterkreuz der 2. Stufe in Silber

Das Abzeichen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Propagandamitteln. Sein Herstellen, öffentliches Tragen oder Verbreiten ist verboten, da hier das Hakenkreuz abgebildet ist. Daher ist es nach §86 Abs. 4 StGB gestattet, Symbole aus der NS-Zeit zu Aufklärungs-, Bildungs-, und Forschungszwecken zu zeigen.

Geschichte

In Anerkennung der großen Bedeutung der Rolle der Frau und der Mutterschaft für ein starkes Deutschland wurde das Ehrenkreuz der deutschen Mutter am 16. Dezember 1938 von Führer und Reichskanzler Adolf Hitler per Erlass in Berlin eingeführt. In der Präambel der Rechtsverordnung heißt es:

Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter" (Originaltext: "Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter").

Die Kreuze wurden jährlich am zweiten Sonntag im Mai (Muttersonntag oder Muttertag) verliehen, aber auch auf andere nationale jährliche Festtage ausgedehnt. So wurden die ersten Verleihungen trotz der Einführung im Jahr 1938 im Mai 1939 vorgenommen.

Auszeichnung

Das Mutterkreuz wurde in drei Klassen eingeteilt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Mütter verliehen: Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938. Reichsgesetzblatt (RGBI) Teil I, 1938, Nr. 224, Seite 1923 (Auf Englisch: Rechtsverordnung des Führers und Reichskanzlers über die Errichtung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938. Reichsgesetzblatt (RGBl) Teil I, 1938, Nr. 224, Seite 1923), und dessen strenges Nominierungsprüfungsprotokoll.

Einteilung des Ehrenkreuzes

Die Einteilung des Ehrenkreuzes folgte den damaligen Ordensstatuten und war dreistufig angelegt. So konnte die Mutter die:

  • dritte Stufe („Bronze“) erhalten, wenn sie vier oder fünf Kinder hatte,
  • zweite Stufe („Silber“) erhalten, wenn sie sechs oder sieben Kinder hatte,
  • erste Stufe („Gold“) erhalten, wenn sie acht oder mehr Kinder hatte.

Gestaltung des Kreuzes

Die Kreuzform ist eine schlanke, langgestreckte Form des Eisernen Kreuzes oder Pattée-Kreuzes und in der Gestaltung dem Marianerkreuz des Deutschen Ritterordens sehr ähnlich, transluzent-blau emailliert mit schmalem, opak-weißem Rand. Auf dem mittleren Strahlenkranz ruht ein metallenes Rondell mit der Aufschrift "DER DEUTSCHEN MUTTER" um ein emailliertes schwarzes, gerade zentriertes "Hakenkreuz"-Symbol, das mit weißer Emaille gefüllt ist. Der Entwurf des Kreuzes stammt von dem bekannten Münchner Architekten und Bildhauer Franz Berberich. An der Herstellung des Kreuzes waren mehrere etablierte, von der Präsidialkanzlei zugelassene Medailleure aus dem gesamten Deutschen Reich beteiligt. Eine Herstellermarke wurde auf den hergestellten Kreuzen nie angebracht; die einzelnen offiziellen Herstellerfirmen trugen jedoch ihren Namen auf dem dunkelblauen Präsentationsetui (Innenseite des Deckels) für das Goldkreuz 1. Klasse und auf den Präsentationsetuis (Rückseite) für das Kreuz 2. und 3.

Inschrift auf der Rückseite des Kreuzes

Auf der Rückseite des Kreuzes, von dem zwei offizielle Rückseitenvarianten existieren, befindet sich die Inschrift Das Kind adelt die Mutter, die auf der ersten Version zu Beginn des Jahres 1939 zu finden war. Auf der von 1939 bis 1945 hergestellten Nachfolgeversion wurde die ursprüngliche Rückseiteninschrift während der Produktion durch das Datum des Dekorationserlasses vom 16. Dezember 1938 ersetzt. Unmittelbar unter jeder der beiden Ausführungen befindet sich die faksimilierte Unterschrift Adolf Hitlers; diese Unterschrift variiert zwischen der ersten und der nachfolgenden Ausführung.

Halsschleife

Der Orden wurde an einem schmalen blau-weißen Band von etwa 60-70 cm Länge um den Hals getragen. Eine andere Form des Tragens oder der Anbringung war nicht zulässig.

Verleihungsurkunde und Ausweisdokumente

Dem Orden lag eine Verleihungsurkunde bei, die mit dem Hoheitszeichen des Deutschen Reiches und der faksimilierten Unterschrift Adolf Hitlers sowie der faksimilierten Gegenzeichnung des Staatsministers Otto Meissner, Leiter der Präsidialkanzlei, versehen war. Außerdem war ein offizieller hellblauer Lichtbildausweis erhältlich, der die Inhaberin auswies und die Verleihung des Ordens an die Empfängerin bescheinigte, sowie auf der Rückseite Hinweise zum korrekten Tragen des Ordens enthielt, der nur bei allen "formellen" staatlichen, feierlichen und familiären Anlässen getragen werden durfte.

Miniatur des Mutterkreuzes

Abbildung: Optionale, halbamtlich zugelassene Miniaturversion des Mutterkreuzes mit einer Größe von ca. 2 cm und angebrachter Bandschleife, wie sie im Original-Lieferkatalog des LDO-zugelassenen Medaillenherstellers Boerger & Co. (Beco) aus Berlin abgebildet ist.

Eine optionale, halbamtlich zugelassene, ca. 2 cm große Miniaturversion des Mutterkreuzes mit rückseitiger Beschriftung, die an einer blau-weißen Bandschleife befestigt ist, wurde ebenfalls in jeder der drei Klassen hergestellt; sie war nur für das Tragen im Alltag zugelassen. Das Tragen der blau-weißen Bandschleife allein, ohne das Miniaturkreuz, war ebenfalls für den gleichen Zweck zugelassen. Die Miniatur war eine optionale Ergänzung, die privat bei den entsprechenden zugelassenen Händlern wie Juwelieren oder direkt bei den von der Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller (LDO) zugelassenen Medaillenherstellern erworben werden konnte, die für die Herstellung des privaten Einzelhandels zuständig waren. Andere Formate, die von diesen Herstellern den Geehrten zur Verfügung gestellt wurden, wie z. B. Broschen, waren lediglich inoffizielle Merchandising-Ausstattungen.

Beschaffenheit

Die Metallteile des Ehrenkreuzes waren entsprechend der verliehenen

  • 3. Stufe bronzegetönt
  • 2. Stufe versilbert und bei der
  • 1. Stufe vergoldet

Die Beliehene erhielt mit Aushändigung des Ehrenkreuzes ein Besitzzeugnis, mit Faksimile-Unterschrift Hitlers und Gegenzeichnung des Chefs der Präsidialkanzlei. Das Ehrenkreuz selbst verblieb nach dem Tod der Beliehenen den Hinterbliebenen als Andenken.

Besonderer Grad

Es gab eine Version dieser Auszeichnung, bei der kleine Diamanten auf dem Hakenkreuz angebracht waren. Die genauen Voraussetzungen sind nicht bekannt, aber ein Foto dieser Variante (zu sehen auf Seite 75 in dem Buch Politische und zivile Auszeichnungen des Dritten Reiches, ISBN 0912138165) besagt, dass sie an eine Dresdnerin verliehen wurde, die Mutter von sechzehn Kindern war.

Ernennung und Bedingungen der Verleihung

Ideologie

Das Ehrenkreuz der deutschen Mutter repräsentierte die grundlegenden Ideologien der Mutterrolle (die Rolle der Frau im Nationalsozialismus) und des völkischen Nationalismus (die völkische Bewegung) dieser Zeit in Deutschland. Seine Entstehung folgte auf die "Roaring Twenties" oder "Goldenen Zwanziger", wie sie später in Europa genannt wurden, und auf eine Zeit während der Weimarer Republik, in der junge Frauen mit den traditionellen "Sitten" brachen oder sich ebenfalls von "traditionellen" Lebensmustern entfernten.

Nominierung

Eine Empfehlung für die Verleihung des Mutterkreuzes, die jeweils zu Monatsbeginn bei der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei in Berlin gesammelt eingereicht wurde, konnte nur durch das örtliche Bürgermeisteramt oder auf Antrag des Ortsgruppenleiters der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) oder des Kreiswarts des Reichsbundes der Kinderreichen veranlasst werden.

Anspruchsberechtigung, Kriterien und bürokratischer Ablauf

Die Nominierung war mit einem langwierigen und erschöpfenden bürokratischen Verfahren verbunden. Es wurden nicht nur bestimmte Eigenschaften der Mutter beobachtet und die Eignung gründlich geprüft, sondern auch diejenigen, die zu den Großeltern führten. Die Verleihung des Mutterkreuzes wurde von der Regierung in Berlin so hoch geschätzt, dass zusätzliche bürokratische Ressourcen, die für geringere zivile und militärische Auszeichnungen vorgesehen waren, für die erschöpfenden Verwaltungsverfahren, die allein diese Auszeichnung erforderte, abgezogen wurden. Vor allem während der Kriegszeit wurden alle anderen zivilen Auszeichnungen und Orden, mit Ausnahme des Mutterkreuzes, vorübergehend ausgesetzt, da der ursprüngliche Zweck der Verleihung nun wichtiger war. Örtliche Behörden wie das Wohlfahrtsamt, das Gesundheitsamt, das Jugendamt, die Polizei und andere staatliche Stellen wurden bei der Prüfung der Eignung konsultiert. Das Ehrenzeichen konnte und sollte nur an die nachweislich würdigsten Mütter verliehen werden. Dementsprechend waren die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen strikt zu erfüllen:

  • a) dass beide Elternteile der Kinder deutschblütig und genetisch geeignet waren,
  • b) dass die Mutter der Auszeichnung tatsächlich "würdig" war, die Auszeichnung zu erhalten, und
  • c) dass es sich bei den Kindern um Lebendgeburten handelte.

Im Einzelnen verlangten diese Kriterien z.B.:

  • I). Nachweis durch die Mutter in Form einer unterschriebenen Erklärung, "dass die Mutter und ihr Ehemann deutschblütig ist/sind, dass ihre vier Großeltern nicht jüdischer oder sonstiger ausländischer Herkunft sind und auch nicht der jüdischen Religion angehören oder angehört haben, und - falls der Ehemann oder die Ehefrau verstorben ist - ferner, dass keine gegenteiligen Tatsachen bekannt sind, die die Deutschblütigkeit des früheren Ehemannes glauben lassen". Sofern keine Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Erklärung bestehen, ist diese als ausreichend anzusehen.
  • II). Die Mutter war in der Tat "würdig" der Auszeichnung (d.h. nachweislich eine ehrbare, sittlich einwandfreie, genetisch gesunde und genetisch taugliche Mutter. Es gab keine Anzeichen für eine frühere Einweisung in ein staatliches Zuchthaus, eheliche Untreue, unrechtmäßige Abtreibung oder andere persönliche Belastungen durch Tabu- oder Sozialvergehen wie Prostitution oder promiskuitives Verhalten, intime interrassische Beziehungen (Rassenmischung) oder anderweitige Exogamie, neben anderen Kriterien, die von den staatlichen Behörden untersucht und nachgewiesen werden mussten).
  • III). Weitere Bedingungen, die die gesamte Familie betrafen, waren, dass die Kinder frei von Erbkrankheiten oder genetischen Störungen sind, dass eine bewusste Verantwortung ohne Aufsicht darin besteht, dass die Eltern darauf bedacht sind, den Familienhaushalt in akzeptablen geordneten Verhältnissen zu halten und ihre Kinder zu nützlichen Mitbürgern zu erziehen. Der Ehemann hatte keine Haftstrafe verbüßt, die Familie zeugte nicht eine große Anzahl von Unterhaltsberechtigten (Kindern) als Unterhaltsform für den Erhalt erheblicher Geldzahlungen der staatlichen Kinderbeihilfe und fühlte sich dadurch berechtigt, eine reguläre Beschäftigung zur Ausnutzung dieses Lebensstils zu vermeiden, die Familienmitglieder waren nicht chronisch alkoholabhängig, arbeitsscheu oder hatten Konflikte mit dem Gesetz und der Polizei oder wiesen andere soziale Delikte auf, und die Familie belastete nicht die private oder öffentliche Sozialhilfe.

Sollten die Behörden bei ihren Ermittlungen derartige Unstimmigkeiten feststellen, die zu einer Nichteinstufung führen, riskierte die Familie, als "asozial" oder dysfunktional eingestuft oder stigmatisiert zu werden, was damals als Gefahr und Bedrohung für das Wohlergehen des deutschen Volkes angesehen wurde. Es wurde für unvorstellbar und abscheulich erklärt, eine Mutter mit einem solchen familiären Hintergrund für die Verleihung des Mutterkreuzes in Betracht zu ziehen oder zu empfehlen. In einem weiteren Auszug aus dem offiziellen Antragsprüfungsprotokoll wurde das Bürgermeisteramt aufgefordert, bei der Empfehlung einer Mutter durch sein Amt zu prüfen, ob die betreffende Mutter, die ihren Kindern das Leben geschenkt hat, Kinder geboren hat, die geeignet sind, Opfer im Interesse der Erhaltung des deutschen Volkes zu bringen, oder ob die Kinder eine Belastung und Gefahr für die Zukunft des deutschen Volkes darstellen und die Kinder vielleicht besser ungeboren geblieben wären.

Vorteile und Privilegien

An die Ehre waren verschiedene Privilegien geknüpft, wie z. B. Vorzugsbehandlung, Vorrang und bevorzugter Dienst in der Gesellschaft und im öffentlichen Dienst. In einem Bericht heißt es: "... sie bekamen immer das Beste von allem: Wohnung, Essen, Kleidung und Schulbildung für ihre Kinder. Alte Menschen mussten sogar ihren Sitzplatz im Bus oder in der Straßenbahn aufgeben. Sie wurden mit größtem Respekt wie Könige behandelt. Für sie gab es kein Anstehen. In der Metzgerei landeten die besten Fleischstücke in ihren Körben. Ein Helfer oder eine Krankenschwester wurde von der Regierung zugewiesen, um ihnen bei der Pflege der Brut zu helfen, und kam als erstes am Morgen". Es wurde auch erwogen, einer Mutter, die die Auszeichnung erhielt, eine Rente zu gewähren, was sich jedoch aufgrund der Haushaltszwänge der Regierung als nicht durchführbar erwies. Auch die Mitglieder der Hitlerjugend wurden angewiesen, eine Trägerin des Mutterkreuzes ehrenvoll zu grüßen, wenn sie ihr begegnet. In der überregionalen Zeitung Völkischer Beobachter (Ausgabe Nr. 25 von 1938) hieß es: "...der Träger des Mutterkreuzes wird in Zukunft alle Arten von Privilegien genießen, die wir von Natur aus den geehrten Kameraden unseres Volkes und unseren verletzten Kriegsveteranen zugedacht haben."

Annullierung der Anerkennung

Die Verleihung des Ehrenzeichens war keine Garantie für eine dauerhafte Anerkennung, sie konnte unter bestimmten Umständen auf Anraten des Reichsministers des Innern von Fall zu Fall wieder aufgehoben werden. Sie konnte beispielsweise aufgehoben werden, wenn die Mutter durch Vernachlässigung ihrer Kinder, eheliche Untreue oder andere problematische Verhaltensweisen nicht mehr "würdig" war.

Unter bestimmten Umständen konnte das Mutterkreuz auch wieder durch den Reichsminister des Innern entzogen werden, und zwar in jenen Fällen, in denen sich die Trägerin „unwürdig“ verhielt, wobei dieser Begriff stark gedehnt wurde. Als unwürdiges Verhalten galt zum Beispiel die Liebesbeziehung zu einem Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter.

Empfängerinnen

Öffentliche Präsentationszeremonien

Die ersten öffentlichen Verleihungszeremonien nach der Einführung des Mutterkreuzes im Dezember 1938 fanden am Muttertag, dem 21. Mai 1939, in ganz Deutschland statt. Aufgrund der unerwartet hohen Zahl von Müttern, die trotz strenger Nominierungskriterien für die Verleihung in Frage kamen, wurden die ersten Verleihungen aus verwaltungstechnischen und logistischen Gründen auf Mütter im Alter von 60 Jahren und darüber beschränkt. Im ersten Jahr wurden die Verleihungen auch auf den 1. Oktober 1939, das Erntedankfest, und den 24. Dezember 1939, den Heiligabend, ausgedehnt. Erst am Muttertag 1940 wurde den anspruchsberechtigten Müttern unter 60 Jahren das Mutterkreuz überreicht, und auch diese Verleihung wurde auf einen späteren Zeitpunkt im selben Jahr verschoben. Eine Mutter, die ihrer offiziellen Einladung zu einer öffentlichen Verleihungszeremonie vor Ort nicht folgen konnte, erhielt ihren Orden auf dem Postweg zugestellt. Einige Verleihungszeremonien wurden auch von der Deutschen Wochenschau gefilmt.

Gesamtzahl der verliehenen Orden

Die genaue Gesamtzahl der verliehenen Orden lässt sich anhand der wenigen offiziellen Aufzeichnungen, die den Zweiten Weltkrieg überlebt haben, nicht mehr nachvollziehen, da das zentrale Antragsarchiv in der Präsidialkanzlei in Berlin durch die Kriegsereignisse verloren ging oder anderweitig zerstört wurde; es wird jedoch geschätzt, dass bis September 1941 insgesamt 4,7 Millionen Mütter mit dem Mutterkreuzorden ausgezeichnet wurden.

Sonstiges

Nach dem Ende des Nationalsozialismus 1945 wurde das Mutterkreuz gelegentlich auch als Mütterverdienstkreuz bezeichnet. Das Mutterkreuz gehört jedoch zu den Orden und Medaillen, die während der Zeit des Dritten Reiches in Deutschland verliehen wurden, und enthält als solches das übernommene Hakenkreuzsymbol, dessen Tragen oder Zurschaustellung in der Öffentlichkeit, insbesondere in Deutschland seit dem 26. Juli 1957, durch das deutsche Gesetz (BGBl. I, 1957, S. 844, §6) gemäß dem nachfolgenden Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt und geregelt ist.

Vorgeschichte

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Frauen aus dem öffentlichen Leben verdrängt und nach dem nationalsozialistischen Frauenbild wurde ihre Rolle auf die Gebärende und Mutter reduziert. Auch als der Muttertag am 3. Maisonntag des Jahres 1934 offiziell als Feiertag eingeführt wurde, änderte sich dies nicht, Frauen wurden dadurch weiter verdrängt. Um die weibliche Benachteiligung weiterhin zu mindern, aber auch die Gebärfreudigkeit zu steigern und aufzuzeigen, „wie wichtig ihr Beitrag, den sie in Form von Kindern erbrachten, für das Reich war“, wurde das Mutterkreuz im Jahre 1938 in der Vorbereitungsphase des Krieges gestiftet. Eine ähnliche Praxis war bereits in Frankreich durch die Vergabe der Médaille de la Famille française üblich. Diese Ehrung der französischen Mutter besteht bis heute fort.

Durchführungsverordnung

Vorschläge auf Verleihung

Die Vorschläge auf Verleihung des Ehrenkreuzes waren vom Bürgermeister von Amts wegen aufzustellen oder auf Antrag des Ortsgruppenleiters der NSDAP. Ferner waren antragsberechtigt der „Kreiswart des Reichsbundes der Kinderreichen“, in dessen Bereich die zu Beliehene ihren Wohnsitz innehatte. Der Bürgermeister legte sodann die Vorschläge der unteren zuständigen Verwaltungsbehörde vor. Diese holte sogleich eine gutachtliche Äußerung des zuständigen Gesundheitsamtes der Mutter ein um anschließend im Einvernehmen mit dem Kreisleiter der NSDAP die Verleihungsanträge zu fertigen. In nicht kreisangehörigen Gemeinden war die gutachterliche Äußerung des Gesundheitsamtes sowie das Einvernehmen des Kreisleiters unmittelbar vom Bürgermeister herbeizuführen. Etwa fünf Prozent der Vorschläge wurden nach der Begutachtung durch Ärzte und Fürsorgerinnen zurückgezogen. Die untere Verwaltungsbehörde stellte in weiterer Folge dann die Vorschläge listenmäßig zusammen und reichte sie der höheren Verwaltungsbehörde weiter, die diese dann monatlich zum Monatsende der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei weiterleitete.

Aushändigung des Ehrenkreuzes

Die Aushändigung des Mutterkreuzes war im gesamten Deutschen Reich einheitlich geregelt. So wurde es jeweils am Muttertag durch den Ortsgruppenleiter der NSDAP, denen zuvor die Ehrenkreuze und Besitzurkunden durch die untere Verwaltungsbehörde zugeleitet worden waren, in einem festlichen Akt verliehen. Die Aushändigung des Ehrenkreuzes erfolgte üblicherweise in einer blau gehaltenen Schachtel bzw. in einer einfachen Papiertüte oder aber auch öffentlichkeitswirksam direkt durch den Ortsgruppenleiter.