Sicherheitsdatenblatt

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Ein Beispiel für ein Sicherheitsdatenblatt mit Hinweisen zum Umgang mit einem gefährlichen Stoff und Informationen über seine Zusammensetzung und Eigenschaften.

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB), Sicherheitsdatenblatt (MSDS) oder Produktsicherheitsdatenblatt (PSDS) ist ein Dokument, das Informationen über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei der Verwendung verschiedener Stoffe und Produkte enthält. Sicherheitsdatenblätter sind ein weit verbreitetes System zur Katalogisierung von Informationen über Chemikalien, chemische Verbindungen und chemische Gemische. Die SDB-Informationen können Anweisungen für die sichere Verwendung und potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit einem bestimmten Material oder Produkt sowie Verfahren zum Umgang mit verschütteten Stoffen enthalten. Die älteren SDB-Formate konnten je nach den nationalen Anforderungen von Quelle zu Quelle innerhalb eines Landes variieren; das neuere SDB-Format ist jedoch international standardisiert.

Ein SDB für einen Stoff ist nicht in erster Linie für den allgemeinen Verbraucher bestimmt, sondern konzentriert sich auf die Gefahren, die bei der Arbeit mit dem Material am Arbeitsplatz entstehen. Es besteht auch die Pflicht, Stoffe auf der Grundlage von physikalisch-chemischen, gesundheitlichen oder Umweltrisiken ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Die Etiketten können Gefahrensymbole wie die Standardsymbole der Europäischen Union enthalten. Ein und dasselbe Produkt (z. B. Farben, die unter identischen Markennamen von ein und demselben Unternehmen verkauft werden) kann in verschiedenen Ländern unterschiedliche Formulierungen haben. Die Formulierung und die Gefahren eines Produkts mit einem Gattungsnamen können von Hersteller zu Hersteller in ein und demselben Land unterschiedlich sein.

Ausschnitt aus einem Sicherheitsdatenblatt

Aufbau und Inhalt

Die Angaben sollen prägnant abgefasst sein. Die Sprache sollte einfach, klar und präzise sein. Die Verwendung von Fachsprache, Abkürzungen oder Akronymen soll vermieden werden.

Auf der ersten Seite ist das Datum der Erstellung bzw. der Überarbeitung anzugeben. Gegebenenfalls soll dies durch eine Versionsnummer ergänzt werden. Alle Seiten des Sicherheitsdatenblattes sind fortlaufend zu nummerieren.

Das Sicherheitsdatenblatt muss die folgenden 16 Abschnitte und zusätzlich die ebenfalls ausgeführten Unterabschnitte enthalten, mit Ausnahmen von Abschnitt 3, wo je nach Fall Unterabschnitt 3.1 oder 3.2 enthalten sein muss.

  • ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
    • 1.1. Produktidentifikator
    • 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
    • 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
    • 1.4. Notrufnummer
  • ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
    • 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
    • 2.2. Kennzeichnungselemente
    • 2.3. Sonstige Gefahren
  • ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
    • 3.1. Stoffe
    • 3.2. Gemische
  • ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
    • 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
  • ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
    • 5.1. Löschmittel
    • 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
    • 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
  • ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
    • 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
    • 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
    • 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
    • 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
  • ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
    • 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
    • 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
    • 7.3. Spezifische Endanwendungen
  • ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
    • 8.1. Zu überwachende Parameter
    • 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
  • ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
    • 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
    • 9.2. Sonstige Angaben
  • ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
    • 10.1. Reaktivität
    • 10.2. Chemische Stabilität
    • 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
    • 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
    • 10.5. Unverträgliche Materialien
    • 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
  • ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
    • 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
    • 11.2 Angaben über sonstige Gefahren

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

  • 12.1. Toxizität
  • 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
  • 12.3. Bioakkumulationspotenzial
  • 12.4. Mobilität im Boden
  • 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
  • 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
  • 12.7. Andere schädliche Wirkungen
  • ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
    • 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
  • ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
    • 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
    • 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
    • 14.3. Transportgefahrenklassen
    • 14.4. Verpackungsgruppe
    • 14.5. Umweltgefahren
    • 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
    • 14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
  • ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
    • 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
    • 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Werden Gefahrstoffe in Betrieben verwendet, müssen gegebenenfalls Betriebsanweisungen erstellt werden und für die Mitarbeiter jederzeit einsehbar gemacht werden.

Nationale und internationale Anforderungen

Kanada

In Kanada legt das als "Workplace Hazardous Materials Information System" (WHMIS) bekannte Programm die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter an Arbeitsplätzen fest und wird auf Bundesebene von Health Canada im Rahmen des Hazardous Products Act, Part II, und der Controlled Products Regulations verwaltet.

Europäische Union

Sicherheitsdatenblätter wurden zu einem festen Bestandteil des Systems der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die ursprünglichen Anforderungen der REACH-Verordnung an Sicherheitsdatenblätter wurden weiter angepasst, um die Regeln für Sicherheitsdatenblätter des Global Harmonisierten Systems (GHS) und die Umsetzung anderer Elemente des GHS in die EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über eine Aktualisierung von Anhang II der REACH-Verordnung eingeführt wurden.

Das SDB muss in einer Amtssprache des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, in dem/denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, sofern der/die betreffende(n) Mitgliedstaat(en) nichts anderes vorsehen (Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung).

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern veröffentlicht.

Deutschland

In Deutschland müssen die Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 erstellt werden. Die Anforderungen an die nationalen Aspekte sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 "Nationale Aspekte bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" festgelegt. Eine nationale Maßnahme, die in Abschnitt 15 des SDB erwähnt wird, ist zum Beispiel die Wassergefährdungsklasse (WGK), die auf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) basiert.

Die Niederlande

Die niederländischen Sicherheitsdatenblätter sind auch als veiligheidsinformatieblad oder Chemiekaarten bekannt. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Sicherheitsdatenblättern für die am häufigsten verwendeten Chemikalien. Der Chemiekaarten boek ist im Handel erhältlich, wird aber auch von Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, wie z. B. auf der Website der Universität Groningen.

Südafrika

Dieser Abschnitt trägt zu einem besseren Verständnis der Vorschriften für SDB im südafrikanischen Rahmen bei. Da sich die Vorschriften ändern können, liegt es in der Verantwortung des Lesers, die Gültigkeit der im Text genannten Vorschriften zu überprüfen.

Mit der zunehmenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Handel hat sich die Menge an gefährlichen Stoffen, die internationale Grenzen überqueren, erhöht. Die Vereinten Nationen haben die schädlichen Auswirkungen des Handels mit gefährlichen Gütern erkannt und einen Expertenausschuss für den Transport gefährlicher Güter eingerichtet. Das Komitee stellt bewährte Praktiken für die Beförderung von Gefahrstoffen und -gütern auf dem Landweg, einschließlich Straße und Schiene, sowie auf dem Luft- und Seeweg bereit. Diese bewährten Praktiken werden ständig aktualisiert, um aktuell und relevant zu bleiben.

Es gibt verschiedene andere internationale Gremien, die detailliertere Vorschriften und Leitlinien für bestimmte Transportarten bereitstellen, wie die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit dem Internationalen Seeschifffahrtskodex und die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) mit den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg sowie die International Air Transport Association (IATA), die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter bereitstellt.

Diese von den internationalen Behörden vorgeschriebenen Richtlinien gelten für den südafrikanischen Land-, See- und Lufttransport von gefährlichen Materialien und Gütern. Zusätzlich zu diesen Regeln und Vorschriften, die der internationalen Best Practice entsprechen, hat Südafrika auch allgemeine Gesetze eingeführt, die auf Gewohnheiten und Praktiken beruhen. Gewohnheitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und bildet die Grundlage für das Fallrecht. Fallgesetze, die auf den Grundsätzen des Common Law beruhen, sind Auslegungen und Entscheidungen von Gerichten zu Gesetzen. Acts of Parliament sind Beschlüsse und Verordnungen des Parlaments, die die Grundlage des gesetzlichen Rechts bilden. Gesetzliche Vorschriften werden im Staatsanzeiger oder auf der offiziellen Website veröffentlicht. Untergeordnetes Recht schließlich sind die von den lokalen Behörden erlassenen und vom Parlament genehmigten Verordnungen.

Das gesetzliche Recht setzt das Arbeitsschutzgesetz von 1993 und das nationale Straßenverkehrsgesetz von 1996 in Kraft. Der Occupational Health and Safety Act enthält die notwendigen Bestimmungen für die sichere Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen und -gütern, während der Transport Act die notwendigen Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern enthält.

Zu den einschlägigen südafrikanischen Rechtsvorschriften gehören die Verordnungen über gefährliche Chemikalien aus dem Jahr 2021 gemäß dem Occupational Health and Safety Act von 1993, dem Chemical Substance Act 15 von 1973, dem National Road Traffic Act von 1996 und dem Standards Act von 2008.

Aspekte des Global Harmonisierten Systems (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien wurden selektiv in die südafrikanische Gesetzgebung aufgenommen. An jedem Punkt der chemischen Wertschöpfungskette besteht die Verantwortung für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien. SDB sind daher gesetzlich vorgeschrieben. Ein SDB gehört zu den Anforderungen des Occupational Health and Safety Act, 1993 (Act No. 85 of 1993), Verordnung 1179 vom 25. August 1995.

Die Kategorien der im SDB enthaltenen Informationen sind in SANS 11014:2010; Gefahrgutnormen - Einstufung und Informationen aufgeführt. SANS 11014:2010 ersetzt die erste Ausgabe SANS 11014-1:1994 und ist eine identische Umsetzung der ISO 11014:2009. Gemäß SANS 11014:2010:

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich erlegen die Chemicals (Hazard Information and Packaging for Supply) Regulations 2002 - bekannt als CHIP Regulations - den Lieferanten und Importeuren von Gefahrstoffen in die EU Pflichten auf.

HINWEIS: Sicherheitsdatenblätter (SDB) fallen nicht mehr unter die CHIP-Verordnungen. Die Gesetze, die die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern vorschreiben, wurden in die europäische REACH-Verordnung übernommen.

Die COSHH-Verordnung (Control of Substances Hazardous to Health) regelt die Verwendung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz im Vereinigten Königreich und verlangt insbesondere eine Bewertung der Verwendung eines Stoffes. Verordnung 12 schreibt vor, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Informationen, Anweisungen und Schulungen für Personen, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind, zur Verfügung stellt. Diese Pflicht wäre ohne das Datenblatt als Ausgangspunkt fast unmöglich. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber darauf besteht, von einem Lieferanten eines Stoffes ein Datenblatt zu erhalten.

Die Informationspflicht beschränkt sich nicht nur auf die Unterrichtung der gewerblichen Nutzer von Produkten. SDB für Einzelhandelsprodukte, die von großen Baumärkten verkauft werden, sind in der Regel auf den Websites dieser Unternehmen zu finden.

Die Websites von Herstellern und großen Lieferanten enthalten sie nicht immer, selbst wenn die Informationen bei den Einzelhändlern erhältlich sind, aber schriftliche oder telefonische Anfragen nach Papierkopien werden in der Regel wohlwollend beantwortet.

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (UN) legen bestimmte Details fest, die in Sicherheitsdatenblättern verwendet werden, wie z. B. die UN-Nummern, die zur Identifizierung einiger gefährlicher Stoffe in einer Standardform während des internationalen Transports verwendet werden.

Vereinigte Staaten

In den USA schreibt die Occupational Safety and Health Administration (Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) vor, dass Sicherheitsdatenblätter für potenziell gefährliche Stoffe, die am Arbeitsplatz gehandhabt werden, für alle Mitarbeiter leicht zugänglich sein müssen, und zwar im Rahmen der Hazard Communication Regulation. Gemäß Abschnitt 311 des Emergency Planning and Community Right-to-Know Act muss das SDB auch den örtlichen Feuerwehren und den örtlichen und staatlichen Notfallplanungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die American Chemical Society definiert Chemical Abstracts Service Registry Numbers (CAS-Nummern), die jeder Chemikalie eine eindeutige Nummer geben und auch international in SDBs verwendet werden.

Die Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern durch das U.S. Chemical Safety and Hazard Investigation Board hat gefährliche Mängel festgestellt.

In der "Combustible Dust Hazard Study" der Behörde wurden 140 Datenblätter von Stoffen analysiert, die brennbare Stäube erzeugen können. Keines der Sicherheitsdatenblätter enthielt alle Informationen, die laut der Behörde für einen sicheren Umgang mit dem Material erforderlich sind, und in 41 Prozent der Fälle wurde nicht einmal erwähnt, dass der Stoff brennbar ist.

Im Rahmen ihrer Untersuchung einer Explosion und eines Brandes, die 2007 die Barton Solvents-Anlage in Valley Center, Kansas, zerstörten, überprüfte die Sicherheitsbehörde 62 Sicherheitsdatenblätter für häufig verwendete, nicht leitfähige, brennbare Flüssigkeiten. Wie bei der Untersuchung von brennbarem Staub befand das Gremium alle Datenblätter für unzureichend.

Im Jahr 2012 wurde in den USA das 16-teilige Sicherheitsdatenblatt eingeführt, das die Sicherheitsdatenblätter ersetzen soll. Dieses trat am 1. Dezember 2013 in Kraft. Diese neuen Sicherheitsdatenblätter entsprechen dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Bis zum 1. Juni 2015 mussten die Arbeitgeber ihre Programme zur Kennzeichnung von Arbeitsplätzen und zur Gefahrenkommunikation bei Bedarf aktualisieren - einschließlich aller Sicherheitsdatenblätter, die durch Dokumente im SDS-Format ersetzt wurden.

SDB-Erstellung

Viele Unternehmen bieten den Service an, Datenblätter zu sammeln oder zu verfassen und zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand und für ihre Abonnenten oder Benutzer verfügbar sind. In einigen Ländern besteht eine ausdrückliche Sorgfaltspflicht, dass jedes SDB regelmäßig aktualisiert werden muss, in der Regel alle drei bis fünf Jahre. Wenn jedoch neue Informationen verfügbar werden, muss das SDB unverzüglich überarbeitet werden. Wenn ein vollständiges SDB nicht durchführbar ist, sollte ein reduziertes Arbeitsplatzetikett erstellt werden.

Zweck

In Ländern der Europäischen Union sowie in vielen weiteren Ländern müssen solche Datenblätter vom Lieferanten, Einführer und Hersteller von gefährlich eingestuften Stoffen, von gefährlich eingestuften Zubereitungen bzw. Gemischen, und von Zubereitungen/Gemischen die gefährlich eingestufte Stoffe über bestimmte Konzentrationsgrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden. Häufig werden auch für als nichtgefährlich eingestufte chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf freiwilliger Basis Sicherheitsdatenblätter erstellt, um den Abnehmer der Produkte über bestimmte Eigenschaften zu informieren.

Im Rahmen des Programmes Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) gibt es eine internationale Leitlinie zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes.

Übermittlung

Im Allgemeinen dienen die Sicherheitsdatenblätter zur Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette nach REACH. Der private Endverbraucher ist nicht Teil dieser Kette. Somit haben nur industrielle und gewerbliche Verwender einen Anspruch auf das Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt ist spätestens bei der erstmaligen Lieferung kostenlos in der Amtssprache des Landes zur Verfügung zu stellen.

Archivierung

Sicherheitsdatenblätter sind von jedem Akteur in der Lieferkette zehn Jahre seit der letzten Verwendung aufzubewahren.

Gruppen-Sicherheitsdatenblatt

Nicht für einzelne Stoffe, aber für deren Gemische kann es sinnvoll sein, verschiedene Gemische mit ähnlichem oder gleichem Gefährdungspotenzial zu einer Gruppe zusammenzufassen und für diese Gruppe ein gemeinsames Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Dies hat den Vorteil, dass weniger Sicherheitsdatenblätter erstellt bzw. aktualisiert werden müssen. Ein konkretes Beispiel bietet die Lackindustrie, wo ein Lackgrundstoff neben Farbpigment auch verschiedene Gefahrstoffkomponenten in ähnlichen Konzentrationen verwendet wird. Hier genügt beispielsweise ein einziges Sicherheitsdatenblatt.

Erweitertes Sicherheitsdatenblatt

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) (engl.: extended SDS) besteht aus dem Sicherheitsdatenblatt und einem Anhang mit einem oder mehreren Expositionsszenarien, den die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH für alle Stoffe vorschreibt, die

  • in Mengen von mehr als 10 Tonnen/Jahr produziert oder importiert werden und
  • persistent bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und/oder
  • sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) und/oder
  • gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind. Ausgenommen sind folgende Gefahrenklassen:
    • Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe der Kat. 3
    • Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe
    • Selbstzersetzliche Stoffe Typ C + D sowie E + F
    • Organische Peroxide Typ G
    • Selbsterhitzungsfähige Stoffe
    • Wirkungen auf/über Laktation
    • Stoffe mit narkotisierender Wirkung
    • Gase unter Druck

Diese Expositionsszenarien müssen den nachgeschalteten Anwendern zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt übergeben werden.

Es gibt kein Standard-Format für ein eSDB, aber die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung von ECHA beinhalten ein Format, was verwendet werden kann. Die Benutzung des Formats ist nicht vorgeschrieben, allerdings ist es sinnvoll wegen der Kommunikation entlang der Lieferkette eine einheitliche eSDB zu benutzen. Es gibt Bestrebungen die Inhalte des SDB und vor allem des eSDB über elektronische Schnittstellen und einheitliche Formate (z. B.: XML) auszutauschen.

Die Pflichten der Akteure entlang der Lieferkette

Es ist Pflicht, das eSDB zu dem jeweiligen gefährlichen Stoff entlang der Lieferkette (supply-chain) weiterzugeben. Der Hersteller/Importeur ist verpflichtet, das eSDB zu erstellen. Ein Lieferant muss es an seine Abnehmern weitergeben.