Hammelsprung
Im parlamentarischen Verfahren ist eine Teilung der Versammlung, eine Teilung des Hauses oder einfach eine Teilung eine Methode der Abstimmung, bei der die stimmberechtigten Mitglieder physisch gezählt werden. ⓘ
In der Vergangenheit und oft auch heute noch werden die Mitglieder buchstäblich in physisch getrennte Gruppen aufgeteilt. Diese Methode wurde im römischen Senat (Abstimmung per secessionem) und gelegentlich auch in der athenischen Demokratie angewandt. In den Parlamentskammern des Westminster-Systems gibt es getrennte Abstimmungsbereiche für die "Ayes" und "Noes", um die physische Trennung zu erleichtern. In mehreren Versammlungen wird eine Glocke im ganzen Gebäude geläutet, um die nicht im Saal anwesenden Mitglieder zu warnen, wenn eine Abstimmung stattfindet. Im Vereinigten Königreich gibt es auch in einigen Bars und Restaurants in der Nähe des Palastes von Westminster Trennungsglocken, um Mitglieder, die sich außerhalb des Gebäudes befinden, zur Abstimmung aufzurufen. ⓘ
Der sogenannte Hammelsprung (, formal schlicht: „Zählung der Stimmen“, zur Begriffsherkunft siehe unten) ist eine Form der Abstimmung im Deutschen Bundestag und vielen Landesparlamenten, bei der die Abgeordneten (insbesondere bei unklaren Stimmverhältnissen oder zur Feststellung der Beschlussfähigkeit) durch das Durchschreiten von verschiedenen Eingangstüren ihr Stimmverhalten ausdrücken bzw. ihre Anwesenheit dokumentieren. Ähnliche Verfahren existieren auch in anderen Ländern. ⓘ
Australien
Repräsentantenhaus
Im australischen Repräsentantenhaus werden die Abteilungen in ähnlicher Form wie im Vereinigten Königreich durchgeführt, allerdings sind die Anforderungen im Allgemeinen strenger. So muss ein Mitglied, das bei der Ernennung der Stimmenzähler im Saal anwesend ist, abstimmen, während ein nicht anwesendes Mitglied nicht abstimmen darf. Außerdem müssen die Mitglieder entsprechend ihrer Stimmabgabe abstimmen. ⓘ
Die Stimmabgabe erfolgt wie im britischen Unterhaus (House of Commons). Erhebt mehr als ein Abgeordneter Einspruch, ertönt im gesamten Parlamentsgebäude das Trennungsgeläut. Nach Ablauf von mindestens vier Minuten nach der ersten Wortmeldung ordnet der Parlamentspräsident an, dass die Türen des Plenarsaals verschlossen werden, und weist die Abgeordneten an, sich auf die rechte Seite des Plenarsaals zu begeben und die Abgeordneten, die dagegen sind, auf die linke Seite. Die Abgeordneten nehmen dann auf der entsprechenden Seite des Plenarsaals Platz, anstatt eine Lobby zu betreten, und der Präsident ernennt die Stimmenauszähler für jede Seite, es sei denn, es sitzen weniger als fünf Abgeordnete auf einer Seite; in diesem Fall bricht der Präsident die Teilung ab und verkündet das Ergebnis für die Seite mit der größeren Anzahl von Abgeordneten. In diesem Fall wird die Abstimmung abgebrochen und das Ergebnis für die Seite mit den meisten Abgeordneten verkündet. Der Vorsitzende verkündet das Ergebnis, stimmt aber nur bei Stimmengleichheit ab. (Wenn nur ein Mitglied Einspruch erhebt, kann sein Einspruch im Protokoll vermerkt werden, aber es findet keine Abstimmung statt). ⓘ
Senat
Im australischen Senat wird ein ähnliches Verfahren wie im Repräsentantenhaus angewandt. Die Abstimmung erfolgt mündlich, und wenn zwei Senatoren Einspruch erheben, wird eine Teilung vorgenommen. Die Senatoren nehmen wie im Repräsentantenhaus auf der rechten oder linken Seite des Plenarsaals Platz, und der Präsident des Senats ernennt für jede Seite einen Stimmenzähler, der die Abstimmung protokolliert. Der Präsident kann abstimmen, indem er dem Senat mitteilt, auf welcher Seite er zu stimmen beabsichtigt. Ergibt die Teilung Stimmengleichheit, so ist der Antrag in jedem Fall abgelehnt. ⓘ
Kanada
Das Verfahren im kanadischen Unterhaus ähnelt dem des britischen Unterhauses, mit einigen Unterschieden. Der Sprecher liest die Frage laut vor und fragt dann: "Ist das Haus mit der Annahme des Antrags einverstanden? Wenn jemand dagegen ist, sagt der Redner: "Alle, die für den Antrag sind, sagen bitte Ja". Nach den Ja-Rufen sagt der Redner: "Alle, die dagegen sind, sagen bitte Nein", und alle Mitglieder, die gegen die Frage sind, rufen auf einmal "Nein". Daraufhin verkündet der Vorsitzende seine Meinung zum Abstimmungsergebnis. Wenn fünf oder mehr Abgeordnete die Meinung des Vorsitzenden anfechten, kommt es zu einer förmlichen Trennung. ⓘ
Eine förmliche Spaltung wird durch den Parlamentspräsidenten herbeigeführt, der darum bittet, "die Mitglieder hereinzurufen". Die Glocken werden im gesamten Parlamentsgebäude für 15 oder 30 Minuten geläutet, um allen anwesenden Abgeordneten Zeit zu geben, den Saal zu betreten und ihre Plätze einzunehmen. Zu Beginn der Sitzung verbeugen sich die Fraktionsvorsitzenden der Regierung und der offiziellen Opposition vor dem Parlamentspräsidenten und voreinander, bevor sie auf ihre Plätze zurückkehren. ⓘ
Im Unterhaus gibt es keine Abteilungslobbys, so dass jedes Mitglied bei der Abstimmung einfach von seinem Platz aufsteht. Die "Ja"-Stimmen werden zuerst registriert, gefolgt von den "Nein"-Stimmen auf Anordnung des Parlamentspräsidenten. Schließlich verliest der Schriftführer des Hauses das Abstimmungsergebnis laut vor. ⓘ
Geschichte
Ein ähnliches Abstimmungsverfahren wurde bereits von der römischen Volksversammlung, dem concilium plebis, angewandt. Hierbei wurden zwei Brücken aufgebaut, durch die Volksmassen in dem Abstimmungsverfahren gezählt wurden. Das im Deutschen als „Hammelsprung“ bezeichnete Abstimmungsverfahren wurde auf Antrag des Vizepräsidenten des Deutschen Reichstages, Hans Victor von Unruh, am 9. April 1874 in die Geschäftsordnung des Reichstags eingeführt und im November 1874 auch in die Geschäftsordnung des Preußischen Abgeordnetenhauses. ⓘ
Der Begriff Hammelsprung ist eine Wortschöpfung der parlamentarischen Alltagssprache, wie zum Beispiel Stimmvieh, Leithammel oder Arbeitspferd. Ein Beleg dafür, dass das Zählen von Schafen so genannt wurde, ist bisher nicht gefunden worden. ⓘ
Der Architekt des Reichstagsgebäudes Paul Wallot nahm in einem Intarsienbild den Begriff „Hammelsprung“ auf. Er stellte 1894 über einer der Abstimmungstüren – der Ja-Tür – im Berliner Reichstagsgebäude dar, wie der von Odysseus geblendete Zyklop Polyphem seinen Widdern über den Rücken streicht, weil er glaubt, auf ihrem Rücken sitzend würden Odysseus und seine Gefährten aus der Gefangenschaft fliehen wollen. Tatsächlich hielten sie sich unter dem Bauch hängend im Fell der Widder fest. Die Nein-Tür zeigte die schlesische Märchen- und Sagengestalt Rübezahl. Im Reichstag der Kaiserzeit waren lediglich zwei Türen vorhanden, eine für die Zählung der Ja- und eine für die Zählung der Nein-Stimmen. ⓘ
Bei der Sitzung am 9. April 1874 wurde auch schon einmal die Idee verworfen, eine „elektrische Abstimmungsmaschine“ in Gebrauch zu nehmen. Ein solches Gerät war dem Reichstag von der Firma Siemens & Halske angeboten worden, seine Installation wurde aber nach längerer Diskussion mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese Abstimmungsform nicht mit der Würde des Reichstags vereinbar sei. ⓘ
In den ersten 19 Bundestagen (1949–2019) kam es zu insgesamt 588 Hammelsprüngen. ⓘ
Der erste Hammelsprung in der 20. Wahlperiode (2021–2025) fand am 6. Juli 2022 statt. ⓘ
Im Deutschen Bundestag und in einigen Länderparlamenten kann der Präsident den so genannten Hammelsprung ausrufen, wenn eine unbestrittene Mehrheit nicht dadurch zustande kommt, dass die Abgeordneten die Hand heben oder stehen, um ihre Stimme abzugeben.
Bei diesem Abstimmungsverfahren verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und treten durch eine der drei Türen, die für "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" vorgesehen sind, wieder ein. ⓘ
Irland
Im Dáil Éireann, dem Unterhaus des Oireachtas, ist eine Teilung eine förmliche Auszählung, die beantragt werden kann, wenn eine Stimmenabgabe als nicht ausreichend erachtet wird. Das Verfahren für Abstimmungen und Teilungen ist in den Geschäftsordnungen 70-77 festgelegt. Im Seanad Éireann, dem Oberhaus, ist ein ähnliches Verfahren in den Standing Orders 56-63 festgelegt. Im Dáil stellt der Ceann Comhairle (Vorsitzender) die Frage, und die anwesenden Abgeordneten sagen das irische Wort Tá (Ja) oder Níl (Nein), wenn sie zustimmen oder ablehnen. Der Ceann Comhairle gibt dann eine Stellungnahme zur Abstimmung ab. Jeder Abgeordnete kann eine Teilung verlangen, indem er Vótáil (Abstimmung) ruft. Um Verzögerungen zu vermeiden, werden seit 2016 viele Abstimmungen auf die wöchentliche Abstimmungsstunde am Donnerstag verschoben, wo sie nacheinander durchgeführt werden. Wenn der Ceann Comhairle den Verdacht hatte, dass weniger als zehn Abgeordnete eine Abstimmung beantragt hatten, forderte er sie auf, sich zu erheben; waren es weniger als zehn, wurden ihre Namen in das Dáil-Protokoll eingetragen, aber es fand keine Abstimmung statt. Dieses Verfahren wird auch heute noch angewandt, wenn am Donnerstag über eine Frage abgestimmt wird, aber die Verschiebung der Abstimmung auf den Donnerstag erfolgt unabhängig davon, wie wenige Abgeordnete eine Abstimmung verlangen. ⓘ
Die Glocken für die Dáil- und Seanad-Abstimmung sind Nachbildungen der Glocke von Lough Lene bzw. der Glocke von Armagh. Bei einer Abstimmung ertönen die Glocken und leuchten im Leinster House und den angrenzenden Oireachtas-Gebäuden, um die Abgeordneten in den Plenarsaal zu rufen, wobei die Töne und Lichter für Dáil- und Seanad-Abstimmungen unterschiedlich sind. Die Glocken läuten zwischen zwei und sechs Minuten, und nach weiteren ein bis vier Minuten werden die Türen zum Plenarsaal verschlossen. Der Ceann Comhairle ernennt dann zwei Stimmenzähler für jede Seite, und die anwesenden Abgeordneten haben eine Minute Zeit, um abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der Regel elektronisch, indem die Abgeordneten auf ihren Pulten entweder die Taste Tá (Ja) oder Níl (Nein) drücken. Nach Ablauf der Abstimmungszeit wird ein Abteilungspapier, auf dem das Ergebnis und die Stimme jedes Abgeordneten festgehalten sind, von den vier Stimmenzählern unterzeichnet und dem Ceann Comhairle übergeben, der das Ergebnis verkündet. Die elektronische Stimmabgabe wurde im Jahr 2002 eingeführt. Für einige symbolisch wichtige Abstimmungen wird die traditionelle Praxis beibehalten, dass die Abgeordneten persönlich in die Abteilungslobbys gehen: Vertrauensanträge und Ernennungen des Ceann Comhairle, des Taoiseach (Premierministers) und der Kabinettsminister. ⓘ
Eine Gruppe von mindestens 20 Abgeordneten kann eine nicht-elektronische Wiederholung einer elektronischen Abstimmung verlangen. Ein Upgrade des elektronischen Abstimmungssystems im Sommer 2016 ermöglichte eine Änderung der Geschäftsordnung, so dass die Abgeordneten eine Stimmenthaltung (Staon) formell aufzeichnen lassen können; für andere Zwecke wird dies wie eine Nichtabstimmung behandelt. ⓘ
Seit 2016 wird der Ceann Comhairle in geheimer Wahl mit alternativer Stimmabgabe (Rangfolge der Stimmen) gewählt, wobei die anschließende Nominierung des Gewinners unangefochten und ohne Teilung erfolgt. Geheime Wahlen mit übertragbarer Einzelstimme wurden in den 1920er Jahren für die 30 Kandidaten des Dáil für die Seanad-Wahl von 1922 und für die getrennten Kandidatenlisten des Dáil und der Seanad für die Seanad-Wahl von 1925 durchgeführt. Die Stimmzettel wurden im Plenarsaal verteilt und abgegeben und dann zur Auszählung herausgenommen. Die Ergebnisse des Dáil wurden vom Ceann Comhairle im Plenarsaal verkündet, während der Seanad sich für den Tag vertagte und seinem Cathaoirleach (Vorsitzenden) erlaubte, die Ergebnisse am Abend der Presse mitzuteilen. ⓘ
Zwischenfälle
Während der Wiederernennung von Jack Lynch (Fianna Fáil) zum Taoiseach nach der Wahl 1969 läutete die Abteilungsglocke weiter, nachdem die Türen verschlossen worden waren, während mehrere Abgeordnete der Fianna Fáil den Plenarsaal durch eine unverschlossene Tür betraten. ⓘ
Im Oktober 2019 gaben mehrere Abgeordnete zu, in den vorangegangenen Monaten den Abstimmungsknopf eines abwesenden Parteikollegen gedrückt zu haben, entweder aus Versehen oder weil sie glaubten, der Kollege befinde sich während der Abstimmung woanders im Saal. Die Medien berichteten, dass der Ceann Comhairle vorschlagen würde, die elektronische Stimmabgabe bis zur Untersuchung auszusetzen. Am 22. Oktober beauftragte der Verfahrensausschuss des Dáil den Sekretär des Dáil mit einer Überprüfung der zuerst gemeldeten Vorfälle, die sich am 17. Oktober ereignet hatten. Der Bericht des Schriftführers und die empfohlenen Verfahrensänderungen wurden am 24. Oktober vom Ausschuss gebilligt und veröffentlicht und noch am selben Tag in der Dáil-Kammer erörtert. Einige Politiker bezeichneten den Bericht als "Schönfärberei". ⓘ
Neuseeland
Im neuseeländischen Repräsentantenhaus kommt es zu einer Spaltung der Versammlung, wenn das Ergebnis einer Abstimmung über einen Antrag geteilt ist und ein Mitglied mit der Entscheidung des Sprechers nicht einverstanden ist. Es gibt zwei Methoden zur Behandlung einer Spaltung: eine Fraktionsabstimmung und eine persönliche Abstimmung. ⓘ
Die Parteiabstimmung ist die häufigste Methode und wird bei Nicht-Gewissensfragen und einigen Gewissensfragen angewandt. Bei dieser Methode verliest der Schriftführer des Hauses die Namen der einzelnen Parteien in der Reihenfolge der Anzahl ihrer Sitze, beginnend mit der größten Partei, gefolgt von den unabhängigen Mitgliedern und den Mitgliedern, die das Wort ergreifen möchten. Ein Mitglied der Partei (in der Regel ein Fraktionsvorsitzender) antwortet auf den Namen seiner Partei, indem er angibt, wie viele Mitglieder der Partei dafür oder dagegen sind. Der Protokollführer zählt die Stimmen zusammen und gibt das Ergebnis an den Vorsitzenden weiter, der das Ergebnis verkündet. Die getrennte Abstimmung ist eine Variante der Parteienstimme, die bei einigen Gewissensfragen angewendet wird. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die abstimmenden Mitglieder angeben, wie viele Mitglieder ihrer Partei dafür und wie viele dagegen sind, und nach Abschluss der Abstimmung eine Liste der Parteimitglieder und ihrer Stimmabgabe vorlegen müssen. ⓘ
Die persönliche Abstimmung wird hauptsächlich bei Gewissensfragen eingesetzt und folgt ähnlichen Verfahren wie andere Westminster-Systeme. Bei einer persönlichen Abstimmung werden die Abteilungsglocken sieben Minuten lang geläutet, und nachdem die Glocken verstummt sind, werden die Mitglieder angewiesen, sich in eine der beiden Lobbys "Ayes" oder "Noes" zu begeben, damit ihre Stimme als solche registriert wird. Sobald alle Stimmen ausgezählt sind, werden die Ergebnisse dem Sprecher übergeben, der das Ergebnis verkündet. ⓘ
Am 30. August 2012 kam es zu einer ungewöhnlichen Aufteilung, bei der eine erschöpfende Abstimmung über das gesetzliche Mindestalter für Alkoholkonsum in Neuseeland mit drei Stimmen simuliert wurde. Alle Abgeordneten wurden in die Nein-Lobby geleitet, wo der Protokollführer die Stimmen der einzelnen Abgeordneten aufzeichnete (entweder für die Beibehaltung des Alters von 18 Jahren, für die Anhebung auf 20 Jahre oder für die Anhebung des Alters für Alkoholausschank auf 20 Jahre bei gleichzeitiger Beibehaltung des Alters für Alkoholausschank auf 18 Jahre), während sie in den Hauptsaal zurückgingen. Die Stimmen wurden ausgezählt und an den Parlamentspräsidenten zurückgegeben, der das Ergebnis mit 50 Stimmen für 18 Jahre, 38 Stimmen für 20 Jahre und 33 Stimmen für eine Aufteilung in 18 und 20 Jahre verkündete. Da keine Option die erforderliche Mehrheit von 61 Stimmen erhielt, wurde die Option mit der niedrigsten Stimmenzahl (18/20) fallen gelassen, und die Mitglieder stimmten erneut wie bei einer normalen persönlichen Abstimmung ab, wobei die Lobby der Ja-Stimmen für 18 Jahre und die der Nein-Stimmen für 20 Jahre verwendet wurde. ⓘ
Vereinigtes Königreich
Unterhaus
Im Unterhaus sagt der Sprecher: "The Question is that...", nennt die Frage und sagt dann: "So viele, wie der Meinung sind, sagen Aye". Dann, nach Rufen von "Aye", sagt der Sprecher "Of the contrary, No" und ähnliche Rufe von "No" können folgen. Wenn eine Seite eindeutig mehr Unterstützung hat, verkündet der Redner seine Meinung über den Sieger, indem er z. B. sagt: "Ich denke, die Ja-Stimmen haben es, die Ja-Stimmen haben es". Andernfalls verkündet der Redner eine Teilung. ⓘ
Jedes Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Einspruch erheben. Hält der Vorsitzende die Teilung für unnötig, kann er zunächst diejenigen, die die Feststellung der Stimmenabgabe unterstützen, auffordern, sich zu erheben, und dann diejenigen, die sich dagegen aussprechen. Dann kann der Redner entweder erklären, dass die Entscheidung über die Abstimmung durch Zuruf aufrechterhalten bleibt, oder er kann zur Teilung übergehen. ⓘ
Bei einer Teilung sagt der Redner zunächst: "Teilung! Räumt die Lobbys!" Wie bei allen parlamentarischen Verfahren gibt es für diese Tradition einen historischen Grund. In diesem Fall handelte es sich um eine Spaltung, die am 27. Februar 1771 stattfand, als ein Nicht-Abgeordneter (bekannt als "Fremder"), ein gewisser Thomas Hunt, in die Abstimmung mit "Nein" einbezogen wurde. Später stellte sich heraus, dass er bereits mehrmals abgestimmt hatte. Die Trennungsglocke läutet seitdem auf dem Parlamentsgelände und in mehreren Gebäuden in der Nähe, wie Restaurants und Pubs. (Eine vollständige Liste finden Sie unter Außenglocken.) Die Lobbys werden von Fremden geräumt, heute vor allem von Journalisten, aber in der Vergangenheit konnten es auch Bürgerinnen und Bürger sein. Die Abteilungsglocken informieren alle Mitglieder, die sich nicht im Plenarsaal befinden, darüber, dass eine Abstimmung bevorsteht. Eine neuere Entwicklung ist die Verwendung von Pagern und Mobiltelefonen durch die Fraktionsvorsitzenden, um Mitglieder aus weiter entfernten Gebieten zu benachrichtigen. ⓘ
Nach zwei Minuten der Unterbrechung stellt der Parlamentspräsident die Frage erneut an das Haus. Wenn klar ist, dass die Abstimmung immer noch geteilt werden muss, gibt der Präsident die Stimmenzähler bekannt, jeweils zwei für die "Ja"- und die "Nein"-Stimmen. Diese werden von den Abstimmenden ernannt. Die Stimmenzähler werden automatisch in die Zählung der Abstimmenden einbezogen. In einigen parlamentarischen Quellen wird das Abstimmungsergebnis z. B. mit "247 + 2 tell" angegeben. ⓘ
Die Abgeordneten müssen durch eine der beiden Abteilungslobbys auf beiden Seiten des Plenarsaals gehen und sich am Ende der jeweiligen Lobby bei den Abteilungsschreibern melden, um ihre Stimme abzugeben. Beim Verlassen der Lobby werden sie dann von den Stimmenzählern gezählt. Die Fraktionsvorsitzenden kontrollieren, welche Abgeordneten welche Lobby betreten, und versuchen, sie dazu zu bewegen, die Lobby zu betreten, in der die Partei sie haben möchte. ⓘ
Einem Abgeordneten ist es untersagt, über eine Angelegenheit abzustimmen, an der er oder sie ein direktes finanzielles Interesse hat. Um als Ausschlussgrund zu gelten, muss es sich um eine unmittelbare und persönliche Angelegenheit handeln und nicht um eine allgemeine oder entfernte Angelegenheit. ⓘ
Ursprünglich gab es nur eine Lobby. Nach dem Brand von 1834 wurde die Kammer des Unterhauses wieder aufgebaut. Damals wurde eine zweite Lobby hinzugefügt. ⓘ
Acht Minuten nachdem die erste Frage gestellt wurde, ruft der Parlamentspräsident: "Schließt die Türen!" Die Eingänge zu den Lobbys werden verschlossen, und nur diejenigen, die sich in den Lobbys befinden, können weiter abstimmen. ⓘ
Nachdem alle Mitglieder in den Lobbys abgestimmt haben, wird die Gesamtzahl der Stimmen auf eine Karte geschrieben und von einem der Stimmenzähler der siegreichen Seite wie folgt vorgelesen: "Die Ja-Stimmen auf der rechten Seite: (Anzahl der Stimmen), die Nein-Stimmen auf der linken Seite: (Anzahl der Stimmen). Der Vorsitzende gibt diese Zahlen ein zweites Mal bekannt und verkündet das Endergebnis mit den Worten: "The Ayes/Noes have it, the Ayes/Noes have it". Dann fügt der Redner hinzu: "Entriegeln". Der Redner stimmt nicht ab, außer bei Stimmengleichheit und dann nur streng nach dem Präzedenzfall. Das bedeutet, dass der Parlamentspräsident nach diesen Grundsätzen abstimmt:
- Die Gesetzgebung bleibt unverändert, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für eine Änderung,
- Die Gesetzgebung geht in die nächste Phase über, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für die Ablehnung, und
- Alle anderen Anträge werden abgelehnt, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für die Annahme. ⓘ
Die Mitglieder können eine Stimmenthaltung signalisieren, aber nicht zu Protokoll geben, indem sie während der Aussprache auf ihren Plätzen bleiben. Obwohl diese Praxis traditionell verpönt ist, können die Abgeordneten auch durch beide Lobbys gehen und so ihre Stimmenthaltung effektiv registrieren lassen. ⓘ
Alle Mitglieder des Parlaments sind verpflichtet, sich in den Räumlichkeiten des Unterhauses oder in deren Nähe aufzuhalten, bis die Haupttätigkeit des Tages beendet ist, wie lange dies auch immer dauern mag. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass weniger als vierzig Mitglieder an der Sitzung teilnehmen (einschließlich des Redners und der Stimmenzähler), wird die Sitzung für "beschlussunfähig" erklärt, die betreffende Frage wird auf die nächste Sitzung vertagt, und das Haus geht zur nächsten Tagesordnung über. ⓘ
Die Art der Unterbrechungen im Unterhaus ist eine, die traditionell bis weit in die Nacht hinein andauern kann, manchmal bis nach Mitternacht. Im Jahr 2000 führte das Haus jedoch versuchsweise das Verfahren der "aufgeschobenen Trennungen" ein. Im Wesentlichen werden einige Abteilungen auf den nächsten Mittwoch verschoben. Das Verfahren wird nur bei sehr wenigen Angelegenheiten angewandt; die meisten Trennungen finden weiterhin normal statt. ⓘ
Es gibt Hinweise darauf, dass die elektronische Abstimmung einfacher und schneller zu bewerkstelligen ist als der physische Gang durch die Lobby einer Abteilung. Die Abgeordneten haben jedoch oft festgestellt, dass eine Abteilung die beste Möglichkeit ist, mit hochrangigen Regierungsmitgliedern in Kontakt zu treten. ⓘ
Es gibt zwei Varianten der üblichen Praxis, dass ein Abgeordneter durch die jeweilige Lobby geht, um abzustimmen. ⓘ
Durchnicken
Es hat Fälle gegeben, in denen Abgeordnete von weit her herbeigekarrt wurden, um in einer entscheidenden Abstimmung für ihre Partei zu stimmen. Für Abgeordnete, die zu krank sind, um die Lobby zu erreichen, gibt es ein Verfahren, das "Abnicken" genannt wird, sofern die Stimmzähler zustimmen. Die Fraktionsvorsitzenden sorgen dafür, dass der Name des Abgeordneten in die Liste der Abstimmenden aufgenommen wird. Es gibt nur zwei Bedingungen. Der Abgeordnete muss sich in den Räumlichkeiten des Westminster-Palastes befinden und er muss am Leben sein. Der ehemalige Abgeordnete Joe Ashton erinnerte sich an einen Fall aus den letzten Tagen der Regierung von James Callaghan:
Ich erinnere mich an den berühmten Fall von Leslie Spriggs, dem damaligen Abgeordneten für St. Helens. Wir hatten eine Abstimmung mit Stimmengleichheit und er wurde mit einem schweren Herzinfarkt im Krankenwagen ins Parlament gebracht. Die beiden Fraktionsvorsitzenden gingen hinaus, um im Krankenwagen nachzusehen, und da lag Leslie Spriggs, als wäre er tot. Ich glaube, dass John Stradling Thomas zu Joe Harper sagte: "Woher wissen wir, dass er noch lebt?" Also beugte er sich vor, drehte den Knopf an der Herzmaschine, das grüne Licht leuchtete auf und er sagte: "Da, Sie haben verloren - es ist 311." ⓘ
Pairing
Pairing" ist eine Vereinbarung zwischen zwei gegnerischen Abgeordneten, bei der beide vereinbaren, sich nicht an einer Abstimmung zu beteiligen, weil sich ihre Stimmen ohnehin gegenseitig aufheben würden. Diese Vereinbarungen können von einigen Tagen bis hin zur gesamten Dauer des Parlaments dauern. Alle Pairing-Vereinbarungen müssen bei den Fraktionsvorsitzenden registriert werden, damit diese wissen, dass sie ihr Mitglied nicht wegen Nichtabstimmung verfolgen können. ⓘ
Oberhaus
Im House of Lords schlägt der Lord Speaker die Frage vor und verkündet das Ergebnis wie im Commons, ersetzt aber "Aye" durch "Content" und "Not-content" durch "No". Ein Lord kann gegen die Feststellung des Lordsprechers Einspruch erheben. Der Lord Speaker kündigt dann eine Teilung an, indem er sagt: "Clear the Bar!" Daraufhin wird die Bar des Hauses geräumt. Die Stimmenzähler werden wie im Unterhaus ernannt. ⓘ
Drei Minuten, nachdem die Frage zum ersten Mal gestellt wurde, stellt der Lord Speaker die Frage erneut wie oben beschrieben. Wird seine Meinung nicht angefochten, so wird die Frage ohne Teilung entschieden. Wird seine Entscheidung jedoch erneut angefochten, kann der Lord Speaker die Frage erneut stellen. Die Frage kann so oft wiederholt werden, wie der Lord Speaker es wünscht; dieser Vorgang wird als "Stimmensammlung" bezeichnet. Wenn jedoch ein einziger Lord einen Einwand erhebt, muss der Lord Speaker, der nicht über die Befugnis des Commons Speaker verfügt, eine Teilung für unnötig zu erklären, schließlich verkünden: "Der Inhalt zur Rechten des Throns, der Nicht-Inhalt zur Linken der Bar". Die Lords stimmen dann in den Lobbys ab, wie es auch im Commons der Fall ist. Im Gegensatz zum Speaker kann der Lord Speaker während einer Unterteilung abstimmen; er tut dies von seinem Sitz aus und nicht in einer Lobby. Bei Stimmengleichheit gelten die folgenden Grundsätze, die jedoch durch die Geschäftsordnung des Hauses und nicht durch eine Konvention umgesetzt werden:
- Die Gesetzgebung bleibt unverändert, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für eine Änderung,
- Die Gesetzgebung geht in die nächste Phase über, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für die Ablehnung, und
- Alle anderen Anträge werden abgelehnt, es sei denn, es gibt eine Mehrheit für die Annahme. ⓘ
Das Quorum für die Teilung beträgt drei Lords bei einer Verfahrensabstimmung und dreißig Lords bei einer Abstimmung in der Sache. ⓘ
Vereinigte Staaten
Im Kongress der Vereinigten Staaten wird die Teilung verwendet, um eine genauere Schätzung einer Abstimmung zu erhalten als bei einer Stimmabgabe. In der Regel wird eine Teilung vorgenommen, wenn das Ergebnis einer Stimmabgabe angefochten wird oder wenn eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. ⓘ
Eine Teilung wird auch als Erhebungsabstimmung bezeichnet, bei der sich die Mitglieder von ihren Plätzen erheben. Nach der neu überarbeiteten Fassung der Robert's Rules of Order (RONR) werden die Zahlen für und gegen eine Teilung nicht gezählt. Sie können jedoch auf Anordnung des Vorsitzenden oder auf Anordnung der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss gezählt werden. Die Versammlung kann auch vorschreiben, dass die Stimmen gezählt werden. ⓘ
Anders als im britischen Parlament gibt es im Kongress keine Lobbys, und die Teilung ist keine endgültige Festlegung der Frage. Die Abstimmung erfolgt wie im Parlament zunächst durch Stimmabgabe. Dann kann jedes Mitglied eine Teilung beantragen. Wird eine Teilung beantragt, bittet der Sprecher des Repräsentantenhauses (oder häufiger ein Vertreter der Mehrheitspartei, der vom Sprecher als Speaker pro tempore den Vorsitz führt) oder der Vorsitzende des Senats die Ja-Stimmen, sich zu erheben und bis zur Auszählung stehen zu bleiben, und bittet dann die Nein-Stimmen, dasselbe zu tun. Eine Teilung ist die am wenigsten verbreitete Art der Abstimmung im Senat. ⓘ
Auf Antrag eines Fünftels der anwesenden Mitglieder muss gemäß Artikel I, Abschnitt 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten eine namentliche Abstimmung stattfinden: "Auf Verlangen eines Fünftels der Anwesenden werden die Ja- und Nein-Stimmen der Mitglieder eines jeden Hauses zu einer Frage in das Journal eingetragen." Im Senat wird eine protokollierte Abstimmung durch den Aufruf der Namensliste durch den Schriftführer durchgeführt. Im Repräsentantenhaus wird in der Regel ein elektronisches Abstimmungsgerät verwendet, um protokollierte Abstimmungen durchzuführen, obwohl gelegentlich namentliche Abstimmungen stattfinden; das Repräsentantenhaus ist historisch gesehen zu groß, um regelmäßig namentliche Abstimmungen durchzuführen (435 Mitglieder gegenüber 100 im Senat). Bei der Abstimmung über die Aufhebung eines Vetos des Präsidenten sind gemäß Artikel I, Abschnitt 7 der Verfassung die Ja- und Nein-Stimmen erforderlich. ⓘ
In anderen Ländern
Gleichartige Verfahren zur Feststellung von Abstimmungsergebnissen werden in vielen Demokratien angewandt, beispielsweise im britischen House of Commons und House of Lords. Der englische Begriff dafür ist division (of the assembly / of the house). Diese kommt zum Einsatz, wenn der Sprecher nicht klar erkennen kann, welche Seite die Mehrheit hat, oder seine Einschätzung angezweifelt wird. Er kündigt diese mit den Worten „Division! Clear the lobby!“ an. Da in Großbritannien traditionell über Zuruf („Aye“ oder „No“) abgestimmt wird, kann dies regelmäßig der Fall sein. Daraufhin haben die Abgeordneten acht Minuten lang Zeit, sich in einer der beiden Vorräume (lobbies) einzufinden. Anschließend werden diese mit den Worten „Lock the doors!“ geschlossen. Beim Austreten aus den Vorräumen werden die Stimmen der Abgeordneten von ihren dafür vorher ernannten Kollegen (tellers) namentlich gezählt und anschließend dem Sprecher mitgeteilt. Ähnlich wie im Deutschen Bundestag gibt es auch in London ein System zur Alarmierung der Abgeordneten: In allen Parlamentsgebäuden und sogar in einigen bei Abgeordneten beliebten Pubs im Umkreis des Westminster Palace sind sogenannte division bells angebracht, die im Falle einer Abstimmung läuten. ⓘ
Es wird in seltenen Fällen auch in der Schweizer Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden angewandt. Bei mehreren tausend Anwesenden kann es dort vorkommen, dass das Ergebnis zweifelhaft bleibt. ⓘ
Wissenswert
Der Begriff „Hammelsprung“, im Französischen wörtlich übersetzt Saut-de-mouton, bezeichnet dort ein Überwerfungsbauwerk. ⓘ