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Deutsch: Zeichen 201: Andreaskreuz – Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Zeichen der StVO-Neufassung von 1970. Die Originaldaten wurden zunächst im Verkehrsblatt 1972 veröffentlicht und im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 763, wiederholt. Die Höhe eines Kreuzbaums beträgt 1350 und er ist 180 mm breit. DIe roten Markierungen an den Kreuzspitzen sind 300 x 180 mm groß. Ausführung nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO).
English: German Sign No. 201: St. Andrew's Cross – Give way to railroad!
Svenska: 201: Trafiken på järnvägen har företräde
Datum
(Herstellungsdatum)
Quelle
siehe oben
Urheber
nach den historischen Vorgaben digital umgesetzt durch Mediatus
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Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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