Datei:NewDelhiInaugurationSecondDayCancellation27Feb1931.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
English: The series "Inauguration of New Delhi," issued by the Government of British India in February 1931
Datum
Quelle Personal copy of the series "Inauguration of New Delhi," issued by the Government of British India in February 1931. This is the cancellation of 27 February 1931 at the Imperial Secretariat South. Fowler&fowler (Diskussion) 12:49, 1 May 2017 (UTC)
Urheber Government of British India, Postal Department, 1931

Lizenz

Public domain
Dieses von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellte Werk ist gemeinfrei.

Dies liegt daran, dass es entweder:

  1. ein Foto ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957 erstellt wurde, oder
  2. ein Foto oder eine Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt wurde und vor 1974 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
  3. ein Kunstwerk ist, bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1974 erstellt wurde.
HMSO hat erklärt, dass dies weltweit gilt (siehe HMSO-E-Mail).
Weitere Informationen. Siehe auch Urheberrecht and Kunstwerke unter dem Crown copyright (PDF).

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Public domain
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.


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For background information, see the explanation on Non-U.S. copyrights. This template applies to works first published in India. For anonymous works, photographs, cinematographic works, government works, works of corporate authorship or of international organizations, and posthumous works (other than those above), this template applies to works published before January 1, 1941, and for any other kind of work, this template applies if the author died before January 1, 1941. Please also note that this template should not be used for sound recordings.

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